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8. Fachtagung ZfP im Eisenbahnwesen – Vortrag 5
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/
Die Einbindung der ZfP in das Instandhaltungsmanagementsystem der instandhaltungsverantwortlichen Stellen
(ECM)
Wolfgang RÖSCH * * RöschConsult Group GmbH, Reinheim
Kurzfassung
Mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) im September 2012 wurde die ECM für alle Eisenbahnfahrzeuge ins deutsche Eisenbahnrecht eingeführt. Sie hat alle Prozesse der Instandhaltung, dazu gehören auch die ZfP-Prozesse, in einem Instandhaltungs-Management-System zu verankern. Dazu sind die bestehenden Zertifizierungssysteme für Schweißen, Kleben und ZfP in das Instandhaltungsmanagementsystem der ECM einzubinden, insbesondere auch in das Risikomanagement. Der Beitrag soll erste Erfahrungen vermitteln, insbesondere auch zur Vermeidung von Mehrfachbelastungen der ECM aus verschiedenen Überwachungssystemen.
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RöschConsult Group
Die Einbindung der ZfP in das Instandhaltungsmanagement-system der Instandhaltungsverantwortlichen Stellen (ECM)8. Fachtagung ZfP im Eisenbahnwesen, Wittenberge 18.-20.03.2014
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rösch
RöschConsult Group GmbHDarmstädter Strasse 6264354 Reinheim
Tel. 06162 809 839 -0Fax 06162 809 839 -9
mail@roeschconsult-group.dewww.roeschconsult-group.de
RöschConsult Group
RCG
Ingenieurbüro und Unternehmensberatungfür Betrieb und Instandhaltungvon Schienenfahrzeugen
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International Ltd.
®RöschEngineeringGmbH & Co. KG
SachverständigenBüroProf. Dr.-Ing. Rösch
RCT RailGmbH
Ingenieurbüro und Unternehmensberatung für Betrieb und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Technische Beratung Prozessoptimierung
Instandhaltungsprogrammoptimierung, Werkstattplanung, Ingenieurleistungen
Auditierungen und Zertifizierungen
Anwendungsforschung und Lehre
Internationale Managementberatung
Privat- und Gerichtsgutachten, EBA-Gutachten, Bewertungen
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bisher Verantwortung für die Sicherheit der Fahrzeuge ausschließlich beim EVU:
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neu Verantwortung der ECM für den sicheren Zustand der Fahrzeuge:
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neu Verantwortung der ECM für den sicheren Zustand der Fahrzeuge:
6
4
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neu Verantwortung beim ECM für den sicheren Zustand der Fahrzeuge:
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Verantwortungsteilung in Herstellung, Betrieb und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen seit 2012
Hersteller ECM EVU
AEG*:
verantw. für die sichere Herstellung
* AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG:
verantw. für den sicheren Zustand
AEG:
verantw. für den sicheren Betrieb
technisches Regelwerk, QMS
SMS (MMS) 2004/49/EG
SMS 2004/49/EG
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Funktionen der ECM
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I
II
III
IV
nicht delegierbar
delegierbar
delegierbar
delegierbar
Die ECM-Funktion II Instandhaltungsentwicklung ist für die Vorhaltung, Inkraftsetzung und Weiterentwicklung der Instandhaltungsprogramme der Fahrzeuge verantwortlich.
In Deutschland ist dafür die DIN 27201-1 „Erstellen und Ändern von Instandhaltungsprogrammen“ als nationales Sicherheitsregelwerk notifiziert und damit als anerkannten Regel der Technik eingestuft.
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ZfP ist eine der Methoden, mit der im Rahmen der Inspektion der Zustand der Fahrzeuge und ihrer Komponenten festgestellt wird.
Sie ist damit Bestandteil der Instandhaltungsmaßnahmen im Instandhaltungsprogramm, die von der ECM-Funktion II vorgeschrieben, freigegeben, überwacht und bezüglich ihrer Ergebnisse ausgewertet werden müssen.
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Damit gilt für die ZfP in der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen sowohl
➡ ein neuer Gesetzesrahmen nach AEG § 4a (3) oder (4)
als auch
➡ ein neuer normativer Rahmen nach DIN 27201-7:2013 (nach der in Kürze zu erwartenden Gültigsetzung).
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Anforderungen an die Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM-Fkt. II)
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Anforderungen an die Instandhaltungsentwicklungsfunktion (Anhang III, Abschn. II)
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Die überarbeitete DIN 27201-7 (Entwurf 04/2013) definiert die Aufgaben der fachlich zuständigen Stelle (FzS):
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Die überarbeitete DIN 27201-7 (Entwurf 04/2013) definiert die Aufgaben der fachlich zuständigen Stelle (FzS):
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Die überarbeitete DIN 27201-7 (Entwurf 04/2013) definiert die Aufgaben der fachlich zuständigen Stelle (FzS):
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Die ZfP-Organisation eines Unternehmens muß sich in die ECM-Organisation integrieren.
Dabei gibt die ECM-Organisation gemäß AEG den gesetzlich geforderten Rahmen, in den sich die normativ geregelte ZfP-Organisation gemäß EN 9712 und DIN 27201-7 einfügen muß.
Der dargestellte Vergleich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zeigt, daß die FzS integraler Bestandteil der ECM-Funktion II ist. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine interne oder externe FzS handelt.
Leider gibt es im neuen Entwurf der DIN 27201-7:2013 keinen Hinweis zum Verhältnis zwischen ECM-Organisation und FzS.
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bisher:
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Techn. Unternehmensführung
Prüfaufsicht
PrüforganisationPrüfstelle DIN 27201-7, ISO 9712
Schweißaufsicht Klebefachkraft
Schweißorganisation SchweißfachbetriebDIN 27201-6, EN 15085
Bestellung Berichter-stattung
Klebeorganisation KlebefachbetriebDIN 6701
FzS Beteiligung
künftig:
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Techn. Unternehmensführung ECM-Funktion I
Prüfaufsicht
PrüforganisationPrüfstelle DIN 27201-7, ISO 9712
Berichterstattung
ECM-Funktion II
Verfahrensvorgaben
ECM-Funktion IV Werkstatt
interne oder externe FzS
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Auswirkungen:
Kompetenzanforderungen an die ECM-Funktion II aus ECM-Sicht:
➡ Beurteilung der Eignung der unterschiedlichen Prüftechnologien für die Prüfaufgaben gemäß Instandhaltungsprogramm,
➡ Ableitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüftätigkeit,
➡ Prüfung der Auswertung und Interpretation der ZfP-Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich der Risikobewertung.
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Auswirkungen:
Nach Gültigsetzung der geänderten DIN 27201-7 haben alle ECM-Organisationen, die in der Instandhaltung ihrer Fahrzeuge ZfP-Verfahren einsetzen, im Rahmen der Funktion II (Instandhaltungsentwicklung) die Qualifikation eine Prüfaufsicht Stufe 3 im Sektor Ir nach DIN EN ISO 9712 nachzuweisen.
Diese Teilfunktion kann auch extern eingekauft werden, ist aber auch in diesem Fall Bestandteil der ECM-Funktion II.
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Auswirkungen:
Wegen der Kontrollpflichten (Vier-Augen-Prinzip) zwischen der ECM-Funktion II und der ECM-Funktion IV (die auch extern vergeben sein kann) kann die FzS als Bestandteil der Funktion II nicht gleichzeitig die Aufgaben der ZfP-Prüfaufsicht in der Funktion IV wahrnehmen.
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Auswirkungen auf die ECM-Funktion IV (Instandhaltungserbringung):
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Zulassung als ZfP-Prüfstelle nach DIN 27201-7,
Erfüllung der Anforderungen nach 445/2011/EG, Anhang III oder, soweit es sich um eine externe Wahrnehmung der Funktion IV handelt, nach 445/2011/EG, Anhang I oder gleichwertiger, eigener Regeln i.S. AEG § 4a (4) in Bezug auf die Belange der ZfP.
Auswirkungen auf die ECM-Funktion IV (Instandhaltungserbringung):
Auswirkungen:
Es sind organisatorische Anpassungen des Zusammenspiels der unterschiedlichen Rollen erforderlich, um klare und eindeutige Verantwortlichkeiten festzulegen,
Die Funktions- und Stellenbeschreibungen, Bestellungen, Beauftragungen Externer etc. müssen geprüft und ggf. an die neue Gesetzes- und Normenlage anzupassen.
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Sicherheit ist ein Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken ist.
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‣ RL 2004/49/EG‣ VO 1158/2010/EG‣ VO 1169/2010/EG‣ VO 445/2011/EG‣ VO 352/2009/EG‣ EN 50126 ff.‣ EN 60812‣ DIN 27201-1‣ VDV 756‣ ...
Die ZfP als integraler Bestandteil des Risikomanagements der ECM:
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Beispiel für Bewertungsverfahren
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Risikobewertung - FMEA nach EN 60812
Eintrittswahrscheinlichkeit x Entdeckenswahrscheinlichkeit x Folgenschwere = Risikoprioritätszahl
ZfP als Instrument der Erhöhung der Entdeckenswahrscheinlichkeit und damit zur Verringerung des Risikos.
Beispiel:
Festlegung von ZfP-Prüfintervallen zur Sicherstellung akzeptabler Risikogrößen auf der Grundlage von bruchmechanischen Untersuchungen, Rißfortschrittsberechnungen, FMEA-Ergebnissen etc.
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Die Anwendung der ZfP als risikominimierende Maßnahme zur Erhöhung der Entdeckenswahrscheinlichkeit von Fehlern wird im Risikomanagement der ECM künftig eine erheblich größere Rolle spielen.
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Die ZfP als integraler Bestandteil des Risikomanagements der ECM:
RöschConsult Group
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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