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IT in der Justiz
Juridicum, 26. April 2006
Elektronischer Rechtsverkehr ERV
in der österreichischen Justiz
Mag. Thomas GottwaldRegR Peter Frank
Bundesministerium für JustizRechtsinformatik
IT in der Justiz
Funktionen und Schnittstellen
Poststraße
Register
Namens-Abfrage
Statistik
Gebühren
Sozial-Versich. Abfrage
GUI
Online HilfeIntegrierteText-Verarb.
Elektronischer Rechtsverkehr
VJ
Ediktsdatei im Internet Externe Abfrage
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Definition
• Der "Elektronische Rechtsverkehr" (ERV) ist die– papierlose
– strukturierte
– elektronische Kommunikation
• zwischen den Parteien und den Gerichten sowie umgekehrt
• ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig.
• Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches e-Mail.
IT in der Justiz
ERV: Zeittafel
• 2003: Ausweitung Mahnverfahren auf 30.000 €• 2002: Abschluss Redesign-VJ • 2001: Jahresabschlüsse an Firmenbuch• 2000: unbeschränkter ERV-Teilnehmerkreis, obligatorische
elektronische Erledigungen, Erweiterung der elektronischen Erledigungen auf nachweisliche Zustellungen
• 1999: elektronische Erledigungen, Rückverkehr• 1997: Redesign Verfahrensautomation Justiz• 1995: ERV-Mahnklagen bei den Arbeitsgerichten, ERV-
Exekutionsanträge, "sonstige" Schriftsätze• 1990: Elektronischer Rechtsverkehr Mahnklagen
(ca 2.000 €)• 1990: Firmenbuch• 1986: Verfahrensautomation Justiz• 1980: Grundbuch
IT in der Justiz
Leistungen in der Praxis
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Eindeutige Identifikation durchAnschriftscode & Passwort
Schnittstelle zu Gerichtsverfahrenfür strukturierte Daten
PC
Drucker
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) 2005
• ca 4.900 Teilnehmer– Rechtsanwälte, Notare– Banken, Versicherungen– öffentliche Institutionen
• elektronische Eingaben– 2,2 Mio eEingaben
• 85% der Klagen an Bezirksgerichte
• 60% der Vollstreckungsanträge
• elektronische Zustellungen– 4,1 Mio eZustellungen– davon 1,2 Mio Bekanntgaben
von Aktenzeichen– Porto-Ersparnis: >2,5 Mio €
1990 20030
500
1000
1500
2000
2500
thou
sand
s
Documents sent to courts
IT in der Justiz
Aufteilung der Einbringungen
Exekutionen29,57%
Arbeitsgerichtliche Mahnklagen
0,55%
Mahnklagen25,04%
Sonstige Schriftsätze44,32%
Klagen Gerichtshof0,52%
IT in der Justiz
Aufteilung der Erledigungen
AZ-Infos22,76%
Ladungen6,13%
Zahlungsbefehle11,02%
Exekutions-Bewilligungen
13,57%
Rückscheine9,02%
Erledigungen37,51%
IT in der Justiz
Teilnehmer
Aufteilung der AnschlüsseSonstige6,04%
Anwälte93,96%
IT in der Justiz
Technische Grundlagen
PC, LAN, GroßrechnerModem, Terminal-Adapter, RouterTelefon- oder ISDN-Anschluss, StandleitungGeeignete KanzleisoftwareWinSERV oder geeignetes Übertragungsprogramm
IT in der Justiz
Rechtliche Grundlagen
• Gerichtsorganisationsgesetz § 89a ff • ERV-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 481/2005)• AFV 2002 - Formblätter• Gerichtsgebührengesetz § 4• StPO § 77• FinStrG § 200a• Rechtsanwaltsordnung § 9• Rechtsanwaltstarifgesetz § 23a• ÖRAK-Richtlinie § 42a• Abbuchungs- und Einziehungsverordnung• Technische Festlegung der Schnittstelle =
Schnittstellenbeschreibung (www.telekom.at)
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Was? (§ 1 ERV)
• Alle Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften– Ausnahmen
• Grundbuch• Firmenbuch (Gegenausnahme: Rechnungsabschlüsse)• Beilagen (ausgenommen jene aus cyberDOC)• technisch ungeeignet (Umfang und Struktur)
• Alle Erledigungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften– Ausnahmen
• Rangordnungsbeschluss (Grundbuch)• Zustellung zu eigenen Handen
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Einbringungsdatum – Zustelldatum (§ 89 d GOG)
• Eine Eingabe gilt als bei Gericht eingelangt, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. – jedoch mit jenem Zeitpunkt, an dem die Übermittlungsstelle
(ausgenommen Direktverkehr) die Eingabe zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat und
– die technisch einwandfreie Übernahme an den Einbringer rückgemittelt wurde
• Die Zustellung an die Partei ist bewirkt, sobald die gerichtliche Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Wie ?
• Vorschriften für Papiereingaben gelten– Ausnahme: Unterschrift
• kein Fax und gewöhnliches e-Mail• Schnittstellenbeschreibung• Formvorschriften für Mahnklagen und
Exekutionsanträge (Formblätter)• Übermittlungsstelle: Telekom ua
– Ausnahme: Direktverkehr
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Wann ?
• Eingaben: 24 Stunden, 7 Tage– Übermittlungsstelle = Einlaufstelle
• Erledigungen: von 0 bis 16 Uhr (Mo bis Fr)– Verfügungsbereich des Empfängers– Protokoll der Übernahme
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Haftung (§ 89e Abs 2 GOG)
• Der Bund haftet für Fehler, die entstanden sind– ab Einlangen bei der Bundesrechenzentrum GmbH– bis zum Einlangen in den Verfügungsbereich des
Empfängers
• Die Haftung ist ausgeschlossen– bei einem unabwendbaren Ereignis, das– weder auf Fehler in der Beschaffenheit – noch auf Versagen der Mittel der Datenverarbeitung beruht
• im Übrigen ist das Amtshaftungsgesetz anzuwenden
IT in der Justiz
Einrichtung (einmalig) 21,80WinSERV 500,00
Monatliches Entgeltje ERV-Code bei sonstigen Teilnehmern 21,80für einen Rechtsanwalt 21,80für eine Kanzlei mit 2 Rechtsanwälten 32,70für eine Kanzlei mit mehr als 2 Rechtsanw. 43,60
Kosten (in €) (Beispiel Übermittlungsstelle Telekom
je eingebrachter Schriftsatz 0,36
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Vorteile (1)
• Entfall der Dateneingabe (Personal)• schnell, kostengünstig (Zeit, Porto, Papier)• korrekte Daten • 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag• Übermittlung ohne Medienbruch - im Gegensatz zur
Fax-Übermittlung• strukturierte Daten: Weiterverarbeitung• Sicherheit: automatische Protokollierung aller
Schritte• rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung• Schriftsätze sind jederzeit auffindbar
IT in der Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Vorteile (2)
• Mitteilungen des Aktenzeichens im Rückverkehr bei ERV Eingaben
• erweitertes Service für Parteien/Vertreter möglich: zB sofortige Mitteilung des Aktenzeichens bei ERV Eingaben - gezielte Rückfragen bei Gericht möglich,
• rasche Information zum Fall für die Partei (externe Fallabfrage)
• Höhere Qualität der Schriftsätze– Geringere Anzahl der Zurückweisungen bei den ERV-
Schriftsätzen als bei den Papieranträgen– viele Fehler werden durch die Software bzw die
Übermittlungsstelle abgefangen
IT in der Justiz
Elektronische Bilanzübermittlung
• Über Finanz Online (nicht Justiz-ERV)• Geringe Marktakzeptanz: 5 bis 6 %
– Nicht in Software der Steuerberater integriert– finanzieller Anreiz nur bis Ende 2001: keine
Veröffentlichungsgebühr von 110 Euro– Wiener Zeitung verlangt ab 2002 geringeres Entgelt für
Einschaltung • Vorteile:
– Umsetzung der Publizitätsrichtlinie: Schutz der Wirtschaftspartner
– Bilanzen im Firmenbuch abfragbar (günstig: 2,20 Euro)– Reduktion von Porto, Kopierkosten (4-fach Einreichung),
Verständigungspflichten, Plausibilitätskontrolle in der Übermittlungssoftware
IT in der Justiz
Zukunft des ERV 1
• Stärkere Einbindung von Internet-Technologie und Zukunfts-Perspektiven– XML für Datenübertragung– Web-Services
• Java-Applets für Schriftsatz-Prüfungen• Zustellung zwischen Anwälten• Internationalisierung des ERV (EU Mahnverfahren)• Auch im Grund- und Firmenbuch• Urkunden mit Originalwirkung (BRÄG 2005)• Interaktive Formulare im Internet• „Geeignete“ elektronische Signatur oder anderes gesichertes
Verfahren (V nach BRÄG 2005)
IT in der Justiz
Zukunft des ERV 2
• Jänner 2005 Rückverkehr Firmenbuch• Mai 2005: Test mit ausgewählten Teilnehmern,
„sonstige“ Zivileingaben, pdf-Anhänge• Juli 2005: alle Teilnehmer• Ende 2005: weitere Erst- und Folgeanträge,
universelle Plattform für andere Anwendungen (GB, FB, institutioneller Datenaustausch, SOA, WEB-Services
• Ende 2007: Rückverkehr neu (mit pdf-Anhängen) erst möglich, wenn alle Teilnehmer auf ERV-neu umgestellt
IT in der Justiz
Auszeichnung
30. November 2001e-Government-Konferenz in BrüsseleGovernment-Labelfür herausragende e-Government-Applikation in Europa
ERV platzierte sich im Spitzenfeld der 281 eingereichten Projekte
wichtigste von einer unabhängigen Kommission überprüfte Kriterien waren
Zeitersparnis, Effizienzsteigerungund Kostensenkung
IT in der Justiz
THANK YOU!
www.justiz.gv.at
www.ris.bka.gv.at
www.edikte.justiz.gv.at
www.sdgliste.justiz.gv.at
Thomas.gottwald@bmj.gv.at
Peter.frank@bmj.gv.at
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