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Fließgewässerrenaturierungen und
Flurbereinigung – Umsetzungsbeispiele aus
dem „Sonneberger Unterland“
Andreas Harnischfeger
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Meiningen
Gruppe Übergreifende Fachaufgaben
Rechtsgrundlage
Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546),
zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
§ 37 Abs. 1 FlurbG
(1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der
jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den
gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie
den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der
Allgemeinheit erfordert. Die Feldmark ist neu einzuteilen und zersplitterter oder
unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten; Wege, Straßen,
Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu
schaffen, …..
Neugestaltungsauftrag
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
§ 37 Abs. 2 FlurbG
(2) Die Flurbereinigungsbehörde hat bei der Durchführung der
Maßnahmen nach Absatz 1 die öffentlichen Interessen zu
wahren, vor allem den Erfordernissen der Raumordnung, der Landesplanung und
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, des Denkmalschutzes, der Erholung, der Wasserwirtschaft einschließlich
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Fischerei, des Jagdwesens, der Energieversorgung, des
öffentlichen Verkehrs, der landwirtschaftlichen Siedlung, der Kleinsiedlung, des Kleingartenwesens und der
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie einer möglichen bergbaulichen Nutzung und der
Erhaltung und Sicherung mineralischer Rohstoffvorkommen Rechnung zu tragen.
Berücksichtigung öffentlicher Belange
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
„Rechnung tragen“ heißt,
je nach Lage des Einzelfalls die öffentlichen Belange zu
berücksichtigen und entsprechende Planungen ganz oder
teilweise zu verwirklichen, wenn dabei eine wertgleiche
Abfindung aller Beteiligen möglich bleibt und das Verfahren
nicht oder nur unwesentlich verzögert wird
(Ermessensentscheidung).
Berücksichtigung öffentlicher Belange
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Die Möglichkeiten der Flurbereinigung „für strukturverbessernde
Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie“ nutzen.
Die dazu rechtlich vorgesehenen Instrumente sind die
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die
behördenverbindlich sind.
Gemeinsamer Erlass zur
Zusammenarbeit
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Der Maßnahmeträger und die Flurbereinigungsbehörde legen für
flächenrelevante strukturverbessernde Maßnahmen an
Schwerpunktgewässern einen der nachfolgenden Anlagetypen fest:
a) Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft (TG)
b) Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der Flurbereinigung dienen
c) Andere öffentliche Anlagen
Gemeinsamer Erlass zur
Zusammenarbeit
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Was sind gemeinschaftliche Anlagen der TG?
• Weg, Straßen und Gewässer, die der gemeinschaftlichen
Nutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienen
• Genehmigung/ Feststellung erfolgt mit dem Plan nach § 41
FlurbG
• Die zur Umsetzung erforderlichen Aufwendungen fallen der
TG zur Last
Gemeinschaftliche Anlagen der
Teilnehmergemeinschaft (TG)
• Herstellung durch die jeweilige TG; in besonderen
Einzelfällen auch durch Dritte
• Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Was sind Öffentliche Anlagen, die dem Zweck der
Flurbereinigung dienen?
• Genehmigung/ Feststellung erfolgt mit Plan nach § 41 FlurbG
• Die zur Umsetzung erforderlichen Aufwendungen fallen dem
Maßnahmeträger zur Last (besondere Deckungsmittel)
Öffentliche Anlagen, die dem Zweck
der Flurbereinigung dienen
• Herstellung durch die jeweilige TG; in besonderen
Einzelfällen auch durch Dritte
• Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Was sind andere öffentliche Anlagen?
• Genehmigung/ Feststellung erfolgt durch den
Maßnahmeträger
• Maßnahmeträger ist für die Herstellung und Finanzierung
verantwortlich
Andere öffentliche Anlagen
• Flächenmanagement durch die Flurbereinigungsbehörde auf
Antrag des Maßnahmeträgers
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
• Freistaat Thüringen
• Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt
und Naturschutz
• Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
• Landkreis Sonneberg
• Flurbereinigung Heubisch, Hönbach und Rotheul
Praxisbeispiele
• Wartburgkreis
• Flurbereinigung Buttlar
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Praxisbeispiel 1
Renaturierung
Röthen
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Flurbereinigungsverfahren
Hönbach
§ 87 FlurbG (B 89)
1176 ha
Ortslagen
Bettelhecken
Hönbach
Malmerz
Unterlind
Oberlind
Steinbach
Weidhausen
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
• Umsetzung in der Flurbereinigung Hönbach
• Gewässerbaumaßnahmen (Neuanlage von Gewässerarmen)
• Rückbau von alten Wehren und einer Brücke
• Einbau von Sohlgleiten
• Errichtung einer Brücke über die Röthen
• Verlängerung des Gewässerverlaufs
• Anheben der Gewässersohle
• Verringerung des Sohlgefälles
Renaturierung Röthen
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Röthen
Renaturierung auf einer
Gesamtlänge von 3,5 km von der Landesgrenze bis zur Eisenbahnstrecke am westlichen Ortsrand von Sonneberg Ziel: mäandrierender Bachverlauf mit Sohlgleiten im annähernd ursprünglichen Gewässerbett
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Röthen
Zustand vor der Renaturierung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Röthen
Neuer Gewässerverlauf im Frühjahr 2010
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Röthen
Zustand im Sommer 2011
Praxisbeispiel 2
Renaturierung
Dorfbach
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Flurbereinigungsverfahren
Heubisch
§ 87 (L 3151) + § 1 FlurbG
688 ha
Ortslagen
Heubisch
Mupperg
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Dorfbach
• Umsetzung in der Flurbereinigung Heubisch
• Rückbau eines verrohrten Gewässers
• Herstellung eines offenen, mäandrierenden Gewässers
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Dorfbach
Renaturierung auf einer
Gesamtlänge von 180 m von der Landesgrenze bis zur Steinach Ziel: Naturnaher Bachverlauf
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierug Dorfbach
Zustand vor der Renaturierung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Dorfbach
Neuer Gewässerverlauf im Oktober 2009
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Dorfbach
Zustand im Frühjahr 2010
Praxisbeispiel 3
Renaturierung
Föritz
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Flurbereinigungsverfahren
Rotheul
§ 86 FlurbG
576 ha
Ortslage
Rotheul
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
• Umsetzung in der Flurbereinigung Rotheul
• Gewässerbaumaßnahmen (Neuanlage eines mäandrierenden
Gewässers)
• Ersatzneubau von zwei Brücken am Kolonnenweg
• Einbau einer Sohlgleite
• Errichtung eines Sandfangs
• Verlängerung des Gewässerverlaufs
• Anheben der Gewässersohle
• Verringerung des Sohlgefälles
Renaturierung Föritz
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung auf einer
Gesamtlänge von 2,5 km bis zur Landesgrenze Ziel: mäandrierender Bachverlauf mit Sohlgleite im annähernd ursprünglichen Gewässerbett
Renaturierung Föritz
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Föritz
Zustand vor der Renaturierung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Föritz
Bauphase im Sommer 2002
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Föritz
Bauphase im Sommer 2002
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Föritz
Zustand im Sommer 2008
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Föritz
Zustand im Sommer 2008
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Föritz
Zustand im Sommer 2008
Praxisbeispiel 4
Renaturierung
Taft
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Flurbereinigungsverfahren
Buttlar
§ 86 FlurbG
1162 ha
Ortslagen
Buttlar
Wenigentaft
Dienstleister
Grontmij
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
• Umsetzung in der Flurbereinigung Buttlar
• Rückbau der Steinschüttungen und Betonelemente, die im
Sohl- und Uferbereich eingebaut sind
• Herstellung eines offenen, mäandrierenden Gewässers
• Verlängerung des Gewässerverlaufs
• Anheben der Gewässersohle
• Förderung von häufigem Ausufern
• Aufweitung des Profils
• Verringerung des Sohlgefälles
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
Renaturierung auf einer Gesamtlänge von 540 m, beginnend an der Landesgrenze Ziel: mäandrierender Bachverlauf im annähernd ursprünglichen Gewässerbett
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
Zustand vor der Renaturierung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
Zustand vor der Renaturierung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
Bauphase im Frühjahr 2008
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
Zustand im Herbst 2009
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Renaturierung Taft
Zustand im Herbst 2009
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Zusammenfassung
• Verfahren nach dem FlurbG eignen sich sehr gut für die Planung
und Umsetzung von flächenrelevanten strukturverbessernden
Maßnahmen an Schwerpunktgewässern
• die Moderation zwischen den Akteuren im ländlichen Raum zählt
hierbei zu den wesentlichen Aufgaben der
Flurbereinigungsbehörde
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Weitere Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde:
• Planung der Maßnahmen
• Abstimmung mit den TÖB
• Genehmigung/ Feststellung der Maßnahmen (Plan nach § 41 FlurbG)
• Schaffung der Baufreiheit
• Herstellung der Maßnahmen
• Flächenmanagement
• Grunderwerb (auch außerhalb des Maßnahmebereichs)
• Vermessung zur Neuordnung des Eigentums
• Rechtliche Umsetzung (Vollzug in den öffentlichen Büchern)
• Verwaltung/ Verpachtung der Flächen
Zusammenfassung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
• funktionierende Partnerschaften bilden das Fundament für eine auf
die Zukunft ausgerichtete Entwicklung der ländlichen Räume
• Transparenz schafft Akzeptanz und Zufriedenheit
Zusammenfassung
Andreas Harnischfeger, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Vielen Dank
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