View
19
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNG&
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG
Roth, 28.06.2018
Ralph TischnerSteuerberater
Andreas RengerSteuerberater
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
DIEKASSEN-
NACHSCHAU
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENNACHSCHAU- seit 1.1.2018- dient der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen
und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben- erfolgt ohne vorherige Ankündigung während der üblichen
Geschäfts- und Arbeitszeiten- durch Betreten von Geschäftsgrundstücken oder
Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen- um Sachverhalten festzustellen, die für die Besteuerung erheblich
sein könnten
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENNACHSCHAUGegenstand der Nachschau- manuell oder elektronisch geführte Kassenaufzeichnungen- auch Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes elektronischer
Aufzeichnungssysteme- bei Mängel kann ohne vorherige Ankündigung zur Außenprüfung
übergegangen werden - Beobachtung der Kasse und deren Handhabung ist ohne
Ausweispflicht des zuständigen Prüfers zulässig (inkl. Testkäufe)- erweiterte Regelungen zur Kassen-Nachschau ab dem 1.1.2020
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
DIEKASSENFÜHRUNGNACH DEN GOBD
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNG§ 146 Abs. 1 AO:
„Die Buchführung und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung besteht aus Zumutbarkeits-gründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht.“
ØBei elektronischer Kasse: Einzelaufzeichnung!
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNGAllgemeine Anforderungen an die Buchführung:
- Grundsatz der Übersichtlichkeit- Grundsatz der Nachvollziehbarkeit- Grundsatz der Wahrheit- Grundsatz der Ordnung und Klarheit- Grundsatz der Vollständigkeit- Grundsatz der zeitgerechten Buchung
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNGKassenarten
§ Offene Ladenkasse§ Mechanische Registrierkasse (nicht mehr zulässig!)§ Elektronische oder computergestützte Kassensysteme§ Elektronische Registrierkassen§ App-Systeme (Orderbird etc. )§ Waagen mit Registrierkassenfunktion§ Taxameter§ Geldspielgeräte§ Automaten (Parkscheine, Zigaretten etc.)§ etc.
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNGPraktische Umsetzung
- Keine Registrierkassenpflicht in Deutschland- Handschriftliche Aufzeichnungen in Form eines Kassenbuches
oder (im Einzelfall) eines Kassenberichts sind zulässig, solange kein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird. Aufzeichnungen müssen aber in unveränderbarer Form geführt werden.
- Aufzeichnungen in Tabellenkalkulationsprogrammen sind nicht(mehr) zulässig, da diese nicht unveränderbar gespeichert werden können.
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNGPraktische UmsetzungBesteht ein elektronisches Kassensystem, hat dieses seit 01.01.2017 zwingend die digitalen Grundsätze (a. a. Speicherung, Export) zu erfüllen. Ist die Speicherung im Gerät für 10 Jahre nicht möglich: Datenexport auf ein Medium, das eine unveränderbare Speicherung garantiert (ROM-Medium), aber auch eine Archivierung für 10 Jahre ermöglicht (CD/DVD sind nicht geeignet).
Unsere Empfehlung: revisionssicheres Dokumentenmanagement-system, insbesondere bei Bestehen noch weiterer digitaler Belege wie z. B. Einkaufsrechnungen ist dies zur Einhaltung der GobDnotwendig.
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNGGrundsatz der Einzelaufzeichnung:Jeder Geschäftsvorfall (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen, Einlagen) ist aufzuzeichnen.
Ausnahme bei offener Ladenkasse: 1. Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen
Barzahlung.2. Dienstleistungen, die an eine Vielzahl von nicht bekannten
Personen gegen Barzahlung.
Grenze: Bargeschäfte über 10.000 Euro müssenimmer einzeln aufgezeichnet werden
Außersteuerliche Pflichten zur Einzelaufzeichnung gelten auch für das Steuerrecht!
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENFÜHRUNGBeispiele für Aufzeichnungspflichten:
Banche Unterlagen Vorschrift
Apotheken Herstellungs- und Prüfungsbücher §22 Apothekenbetriebsverordnung§§ 13 - 15 Betäubungsmittel-
Nachweis über Verbleib und Bestand von Betäubungsmitteln verschreibungsverordnung
Automatenaufsteller Spieleinsätze, Gewinne und Kassenbestand § 13 Abs. 9 SpielV
Beherberungsgewerbe Meldevordrucke § 16 Melderechtsrahmengesetz
Kino Aufzeichnung über Höhe der Einnahmen § 66 Filmfördergesetz
Schornsteinfeger Kehrbücher § 19 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Waffenhandel Waffenhandelsbücher § 23 Waffengesetz
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
OFFENE LADENKASSEGeschäftsvorfälle werden i. d. R: nicht einzeln aufgezeichnet. Vereinnahmtes Geld landet in einer Schublade. Quittungen und Bons werden meist nicht erteilt. Einsatz überwiegend in KleinbetriebenVoraussetzungen:
1. Zählprotokoll: Gesetzlich nicht vorgeschrieben; jedoch häufig hilfreich
2. Kassenbericht: Summarische Ermittlung der Tages-einnahmenTägliche Auszählung des Bargeldend-bestands ist unbedingt notwendig!
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
ZÄHLPROTOKOLL
Zählprotokoll vom _____________
Kassenbestand bei Geschäftsschluss (durch Zählen ermittelt)
Einheit Stück Betrag Einheit Stück Betrag Einheit Stück Betrag500 EUR 10 EUR 20 ct200 EUR 5 EUR 10 ct100 EUR 2 EUR 5 ct50 EUR 1 EUR 2 ct20 EUR 50 ct 1 ct
Gesamtbetrag:
Roth, 25.05.2018 18.30 Uhr
________________Unterschrift
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
OFFENE LADENKASSEKassenbericht oder Kassenbuch?
Einzelaufzeichnungspflicht: Kassenbuch
Keine Einzelaufzeichnungen: Kassenbericht (retrograde Ermittlung)
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENBERICHT
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
KASSENBUCH
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
REGISTRIERKASSENGrundsatz für elektronische Registrierkassen: Einzelaufzeichnung
Kassen müssen in originärer digitaler Form jederzeit verfügbar und lesbar aufzeichnen. Daten sind für 10 Jahre aufzubewahren
Datenverlust: Der Unternehmer trägt das alleinige Risiko des Datenverlustes: Erstellung eines DatensicherungskonzeptDatenverlust = Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
REGISTRIERKASSENAufbewahrungspflichtige Unterlagen:
-Organisationsunterlagen:- Bedienungsanleitung- Programmieranleitung- Datenerfassungsprotokolle über Programmänderungen- Protokolle über die Einrichtung von Verkäufern etc.
- Tagesendsummenbons mit fortlaufender „Z-Nummer“(für Vergangenheit)
- Verfahrensdokumentation
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
REGISTRIERKASSENVerfahrensdokumentation:Ø Die GoBD fordern eine genaue Beschreibung für den Ablauf
z. B. von Kassiervorgängen.
Beispiel:„Der Tagesabschluss wird vom jeweiligen Kassenmitarbeiter durchgeführt. Unsere Kassensoftware bietet einen digitalen Abschluss an. Auf dem Bildschirm wird das Kassenzählprotokoll aufgerufen. Der Mitarbeiter trägt die Anzahl des jeweiligen Hart- und Papiergelds ein. Es findet ein Soll-/Ist-Abgleich bezüglich des Bargeldbestands statt. Kassendifferenzen werden am nächsten Tag geklärt. Kleindifferenzen bis 5,00€ buchen wir aus. Das Zählprotokoll wird mit Datum und Uhrzeit sowie der Unterschrift des Mitarbeiters versehen, dann eingescannt und zusammen mit den eingescannten Belegen zur DATEV übermittelt.“
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
REGISTRIERKASSEN Erweiterte Aufbewahrungspflichten seit 2010(auch für Kassen bis 2016)
- Journaldaten dürfen nicht mehr nach Erstellung des Z-Bons vernichtet und gelöscht werden
- Alle Einzeldaten sind unveränderbar und vollständig aufzubewahren
- Aufbewahrung der Daten 10 Jahre unveränderbar in einer elektronisch verwertbaren Form
- Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten sind aufzubewahren
- Unveränderbare und maschinell auswertbare Speicherung auf externen Datenträger ist zulässig
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
REGISTRIERKASSENErweiterte Aufbewahrungspflichten seit 2010(auch für Kassen bis 2010)
- Aufbewahrung in ausgedruckter Form nicht ausreichend- Digitale Unterlagen und Strukturinformationen müssen in
auswertbaren Format vorliegen- Konkrete Einsatzorte und –zeiträume der Kasse sind zu
protokollieren
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
HINWEISE FÜR ALLE KASSENSonstige Aufzeichnungen
- Beispiel Gastronomie: Speisekarten, Preisnachlässe, Ruhetage, Rezepturen, HappyHour
- Beispiel Taxigewerbe:Zechpreller, vergebliche Anfahrten, Zwischenheimfahrten, Fahrzeugwechsel
- Beispiel technische Probleme der Kasse: Bei Stromausfall oder Defekt der Kasse: Dokumentation und Papieraufzeichnungen!
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
HINWEISE FÜR ALLE KASSENTrennung von baren und unbaren Geschäften
- Im Kassenbuch sind nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen.
- Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch stellt einen formellen Mangel dar.
Lösung: EC-Kartenumsätze müssen in einem separaten Nebenbuch erfasst werden!
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
AUFBEWAHRUNG VON KASSENDATENEinnahmen-Überschuss-RechnungGrundsatz: Kein Kassenbuch bei § 4 Abs. 3 EStG
Einzelaufzeichnungspflicht gibt auch bei § 4 Abs. 3 EStG!
Aber: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben müssen durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen werden
Soweit Einsatz elektronischer Kassensysteme: digitale Aufzeichnungen sind aufbewahrungspflichtig
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
WAS PASSIERT BEI VERSTÖßEN?
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
WAS PASSIERT BEI VERSTÖßEN?„§ 158 AO: Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.“
ÞEin formeller Verstoß gegen die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bedeutet, dass die Vermutung der inhaltlichen Korrektheit der Buchführung nicht mehr gilt.
„§ 162 AO: Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie zu schätzen…“
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
WAS PASSIERT BEI VERSTÖßEN?Die bloße Vermutung ist für die Schätzung nicht ausreichend. Finanzamt muss nachweisen, dass das Ergebnis der Buchführung nicht korrekt ist.
Problem: Mängel bei GoBD + Abweichung von RichtsätzenMängel bei GoBD + Abweichung bei GeldverkehrsrechnungMängel bei GoBD + nicht erfasste Einnahme
(Kontrollmitteilung)KassenfehlbeträgeFehlende Kassendaten
ØBei bargeldintensiven Unternehmen kommt bei rund 95% der Fälle bei Betriebsprüfungen zu Schätzungen!
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
WAS PASSIERT BEI VERSTÖßEN?Besonders intensive Prüfung des Finanzamtes bei:
- Bäcker, Metzger, Wirt- Beherbergungsgewerbe- Automatenaufsteller- Taxi- und Mietwagengewerbe- Apotheken- Frisör- und Kosmetikbetriebe- Markthändler, Schausteller- etc.
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
WAS PASSIERT BEI VERSTÖßEN?Strafrechtliche Aspekte bei nicht deklarierten Kasseneinnahmen:
- § 370 AO: Steuerhinterziehung- § 378 AO: leichtfertige Steuerverkürzung- § 379 AO: Steuergefährdung
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
ELEKTRONISCHE KASSEODER OFFENE LADENKASSE?Vorteile offene Ladenkasse:- Keine Anschaffungskosten- Hohe Mobilität- Einfache Einnahmenermittlung
Nachteile offene Ladenkasse:- „Generalverdacht“ durch Finanzamt: Nachzahlungsanfällig- Keine Kontrolle von Mitarbeitern möglich- Hoher Zeitaufwand
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
ELEKTRONISCHE KASSE ODER OFFENE LADENKASSE?Vorteile elektronische Kasse:- Langfristig leichtere Kassenführung- Bei Fehlern in der Kassenführung: geringere Hinzuschätzungen- Leichtere Kontrolle von Angestellten
Nachteile elektronische Kasse:- Anschaffungskosten- Aufwand für technische Einrichtung- Gesetzliche Neuregelung schon ab 01.01.2020
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
ELEKTRONISCHE KASSEODER OFFENE LADENKASSE?Empfehlung Lorenz & Kollegen:=>Bei nur sporadischen Bareinnahmen oder reiner Ausgabenkasse:
Offene Ladenkasse
=> Alle anderen Fälle: Elektronische Registrierkasse
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
DIEELEKTRONISCHE
RECHNUNGSSTELLUNG
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG1) Definition und Begriff2) Rechtliche Rahmenbedingungen3) Exkurs: ZUGFeRd4) E-Rechnung im öffentlichen Auftragswesen5) Vorteile
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
DEFINITION UND BEGRIFF-Ausstellung, Übertragung u. Empfang im
elektronischen Format-Unterscheidung zwischen
- unstrukturierten Daten (z.B. Rechnungen im PDF-/TIF-JPEG-/Word-Format oder E-Mail-Text)
- strukturierten Daten (z.B. EDI, XML)- hybriden Daten (z.B. ZUGFeRD)
-Übertragung u. Empfang u.a. via E-Mail, DE-Mail, E-Post, Computer-Fax, Fax-Server oder Web-Download
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN (1)-Steuervereinfachungsgesetz 2011-Zustimmung des Rechnungsempfängers
gesetzlich erforderlich: Schriftlich oder stillschweigend durch Akzeptanz und Bezahlen der Rechnung
-Steuerliche Pflichtangaben wie Papierrechnungen
-Rechnungsberichtigungen zwingend durch Storno u. Neuausstellung oder Berichtigung durch ergänzendes Dokument
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN (2)-Gesetzliche Prüfungspflicht derü Authentizität (Echtheit der Herkunft)ü Integrität (Unversehrtheit des Inhalts)ü Korrektheit
- Innerbetriebliches Kontrollverfahren:Verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnungund Leistung
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
INNERBETRIEBLICHES KONTROLLVERFAHREN (1)Umfang der betrieblichen KontrolleDie Leistung wurde vom Unternehmer erbracht, der die Leistung ausgeführt hat.Die in der Rechnung aufgeführte Leistung entspricht dem Auftrag (Bestellung, Kaufvertrag, Lieferschein).Die in der Rechnung aufgeführte Leistung weicht vom Auftrag (Bestellung, Kaufvertrag, Lieferschein) ab.Die abgerechnete Leistung wurde tatsächlich erbracht.
Die Leistung wurde nicht in dem Umfang erbracht, der in der Rechnung abgerechnet wurde.Das angegebene Leistungsdatum ist zutreffend.
Der Rechnungsbetrag wurde überwiesen.
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
INNERBETRIEBLICHES KONTROLLVERFAHREN (2)-Dokumentationspflicht der Rechnungsprüfung-Elektronische Stempel und/oder Prüfvermerke
direkt auf der elektronischen Rechnung-Rechnungsprüfung auch papierbasiert möglich
(jedoch nicht empfehlenswert)
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
Exkurs: RECHNUNGSANGABEN- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
- Ggf. Hinweis auf Aufbewahrungspflichten
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
AUFBEWAHRUNG-GoB und GoBD konform -Aufbewahrung als Papierausdruck unzulässig-Aufbewahrung im digitalen Ursprungsformat-Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre-Keine Aufbewahrungspflicht der E-Mail als
reines Transportmittel („Briefkuvert“)-TIPP: Zentrales E-Mail-Postfach für
Eingangsrechnungen-Verfahrensdokumentation (!)
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
VERFAHRENS-DOKUMENTATIONbeschreibt den gewählten organisatorischen u. technischen Ablauf im Rechnungswesen, insb.
- Entstehung der Rechnungsdaten- Erstellung u. Versand der Rechnungen- Empfang der Rechnungen- Prozess der Speicherung der Rechnungsdaten, sowie
der Aufbewahrung der Rechnung- Beschreibung der eindeutigen Indexierung zur Selektion
u. nachfolgenden maschinellen- Auswertbarkeit von Rechnungsdaten u. Rechnungen- Sicherungsmaßnahmen gegen Verlust u. Verfälschung- Bedeutung von Abkürzungen
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
AKZEPTANZFAKTORENSender Empfänger
UN KundeKunde
UNKundeUN
KundeKunde
UNUN
Network
Supplier Direct
BuyerDirect
Network
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
Exkurs: ZUGFeRD
xml
pdfBildhaftes Dokumentformatvom Menschen lesbar.
Strukturierte Daten zur Einspeisung in Folgeprozesse, wie z.B. Rechnungs-prüfung, Kontierung u. Zahlwesen.
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN (1)01.12.2016
E-Rechnungs-Gesetz verab-schiedet zur Umsetzung der EU-Richtlinie
06.09.2017
E-Rechnungs-Verordnung beschlossen
27.11.2018
Pflicht für oberste Bundes-behörden(Empfang ermöglichen)
21.11.2019
Pflicht für übrige öffentliche Auftraggeber des Bundes(Empfang ermöglichen)
27.11.2020
Pflicht zum elektronischen Rechnungs-austausch
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN (2)-Standardformat: XRechnung-E-Rechnung: Strukturierter Datensatz zur
automatischen u. elektronischen Verarbeitung-PDF-Dokument oder eingescannte Papier-
rechnung keine elektronische Rechnung imSinne der Vorschrift
-Übermittlungsformen- Einbringung mittels Web-Formular- Einbringung durch Upload von Files- Einbringung durch Web-Services- per DE-Mail oder E-Mail
-Bagatellgrenze: 1.000 Euro netto
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
VORTEILE-Kostenersparnisse (kein Druck-, Porto- und
Papierkosten etc.) -Kürzere Bearbeitungszeiten u. damit auch kürzere
Umlaufzeit vom Rechnungseingang bis zur Zahlung
-Erweiterter Funktionsumfang-Vermeidung von Kommunikationsverlusten und
Medienbrüchen-Effizienzgewinn durch Automatisierungsvorteil
(keine manuelle Erfassung)-Ökologischer Vorteil
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
TIPPS ZUR UMSETZUNG-Separates E-Mail-Postfach für elektronische
Rechnungseingänge-Anpassung Ihrer AGBs-Anpassung Ihrer Verfahrensdokumentation-Umstellung auf E-Rechnung auch die Chance
zur Optimierung und Digitalisierung der- vorgelagerten (z.B. Auftragsbearbeitung)- nachgelagerten (z.B. Archiv) Prozesse
LORENZ & KOLLEGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zunftstraße 3, 91154 Roth
Andreas RengerSteuerberater
Zunftstraße 3, 91154 RothTel. 09171/9712-0 Fax 09171/9712-151Andreas.Renger@LK-Steuer.de www.LK-Steuer.de
Ralph TischnerGeschäftsführer, Steuerberater
Zunftstraße 3, 91154 RothTel. 09171/9712-0 Fax 09171/9712-151Ralph.Tischner@LK-Steuer.de www.LK-Steuer.de
VIELENDANK
FÜR IHRE AUF
MERKSAMKEIT
Recommended