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RepetitoriumFinanzrecht – KöSt Gunter Mayr
Besteuerung von Gesellschaften(Auszug)
Besteuerung von Gesellschaften
• „natürliche Personen“–Einzelunternehmer, Gesellschafter von PG
–unterliegen der ESt• „jurist. Personen“ bzw. Körperschaften
(zB KapGes)–unterliegen der KöSt
• Dualismus der Unternehmensbesteuerung
Personengesellschaften
• unterliegen als solche nicht der ESt–kein Steuersubjekt
• Gewinn: den Gesellschafter direkt zugerechnet (§ 23 Z 2)
• Personenvereinigungen mit betriebl. Einkünften:–Gesellschafter als Mitunternehmer–Mitunternehmer:
- wie Unternehmer, aber Mitunternehmer
Mitunternehmer
• § 23 Z 2 EStG–OG, KG–zudem: atyp. Stille, GesBR, EWIV–nicht: echte stille Gesellschaft
• Mitunternehmer tragen Unternehmerrisiko:
•Beteiligung am Gewinn/Verlust•stillen Reserven/Firmenwert•Haftung für Schulden
+ Unternehmerinitiative
Körperschaften
• Körperschaften/Kap.Ges.–eigene Steuersubjekte
• Gesellschaft – Gesellschafter–getrennt zu erfassende Steuersubjekte
–Trennungsprinzip
KStG
persönliche Steuerpflicht:–juristische Personen des privaten Rechts
GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen
–Betriebe gewerblicher Art von KöRs
–nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
StRef 2005: Gruppenbesteuerung• steuersystematische Einordnung einer
Gruppenbesteuerung/Organschaft– Grundsatz: Individualbesteuerung– Ausnahme:
• Gruppenbesteuerung/Organschaft• auch keine Zusammenveranlagung von Ehegatten
• warum Reform in Österreich?– bisherige Organschaft: nicht mehr zeitgemäß (RFH)
• wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung• Ergebnisabführungsvertrag• nicht europarechtskonform
Konzept
Gruppenbesteuerung:–Ebenenzurechnung
- Ergebnis/Einkommensvereinigung
–nur mehr: finanzielle Verbindung von über 50%
–neu: ausländische Gruppenmitglieder- anders zB: deutsche Organschaft
Konzept: Zurechnung
Beispiel:
GT
A1
A2
A3
Beispiel:
zB:
Gruppenträger
Gruppenmitglied
kein GM
Österreich
Gruppenbildung
außerhalb der Gruppe
ausländische Gruppenmitglieder
ausländische Verluste:• Umrechnung auf österreichisches Steuerrecht• „Nachversteuerung“
– bei Verlustverwertung im Ausland
– bei Ausscheiden aus der Gruppe (außer bei Liquidation und Insolvenz)
• steuerpolitischer Hintergrund:– attraktiver Standort + europarechtskonform
Firmenwertabschreibung
• warum?• abschreibbarer Firmenwert:
– bis zu 50% der AK
– verteilt auf 15 Jahre
– abgeschafft mit AbgÄG 2014
Privatstiftungen
Gesamtbesteuerungskonzept von Privatstiftungen:
– Eingangsbesteuerung
– laufende Besteuerung
– Ausgangsbesteuerung
Besteuerung von Privatstiftungen3 Ebenen
PS
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