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Im täglichen Kosmetikgeschäft ist eine ordnungsgemäße Dokumentation der Behandlungen unverzichtbar. Doch wie sollte diese genau gestaltet sein, um im Ernstfall rechtlich optimal abgesichert zu sein? Rechtsanwalt Stefan Engels verrät, auf was genau es ankommt.
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3/2016
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Dokumentation · Recht
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Ein abschließender Tipp aus der Praxis:
Wenn Sie sich über das Ob und Wie der
Dokumentation von kosmetischen An-
wendungen nicht sicher sind, dann hilft
Ihnen folgende fiktive Überlegung: Was
genau könnte Sie in einem konkreten Fall
der Staatsanwalt fragen, wenn es seitens
der Kundin zu einer Anzeige wegen Kör-
perverletzung käme?
Behandlungen richtig dokumentieren Im täglichen Kosmetikgeschäft ist eine ordnungsgemäße
Dokumentation der Behandlungen unverzichtbar. Doch wie
sollte diese genau gestaltet sein, um im Ernstfall rechtlich
optimal abgesichert zu sein?
Bei kosmetischen Behandlungen
erfüllt die Dokumentation ver-
schiedene Funktionen. Zunächst
soll sie eine sachgerechte Behandlung er-
möglichen. Dies ist nur dann möglich,
wenn alle Umstände rund um die Behand-
lung festgehalten werden. Beispielsweise
spezielle Wünsche der Kundin, Behand-
lungsprotokolle und eingesetzte Kosmeti-
ka zählen hierzu. Dieser Punkt sollte gera-
de bei Behandlungspaketen, die sich
üblicherweise über einen längeren Zeit-
raum erstrecken, nicht unterschätzt wer-
den. Oft werden pro Kunde auch ver-
schiedene Mitarbeiter eingesetzt, die sich
dann über vorangegangene Maßnahmen
und deren (Neben-)Wirkungen immer in-
formieren können.
Aber auch als „Gedächtnisstütze“ für sich
selbst ist die Dokumentation sehr sinnvoll,
da es bei der Vielzahl von Kunden und An-
wendungen schnell zu Verwechslungen
bspw. bei wirkungsvollen Geräteeinstel-
lungen kommen kann.
Gegenüber dem Kunden dient die Doku-
mentation auch als eine Art Rechen-
schaftsbericht. Die Kosmetikerin kann so
jederzeit Auskunft darüber geben, was für
kosmetische Mittel zum Einsatz gekom-
men sind und welche Behandlungen
wann genau durchgeführt wurden. Damit
ist sie jederzeit in der Lage, mögliche Fra-
gen ihrer Kunden beantworten zu kön-
nen. Auch bei Unklarheiten über die Kos-
ten einer Behandlung kann es eine große
Hilfe sein, wenn alles dokumentiert wur-
de. Die Kosmetikerin kann so immer
nachweisen, welche Behandlung zu wel-
chem Preis durchgeführt wurde.
Alles dokumentieren, was für
eine Behandlung spricht
Aber was genau soll denn nun dokumen-
tiert werden? Abschließend lässt sich die-
se Frage gerade für den Fall der gerichtli-
chen Beweissicherung nicht klären. Zu
unterschiedlich sind die jeweiligen Be-
handlungen und Anwendungen und de-
ren Voraussetzungen. Neben den Behand-
lungsparametern und der eingesetzten
Kosmetik sollte nach meiner Erfahrung
ebenso alles dokumentiert werden, was
für eine Behandlung spricht. Wenn Ihre
Kundin also ein Peeling möchte, und ihre
Haut in einem physiologisch einwandfrei-
en Zustand ist, so sollte auch diese – mög-
licherweise rein nebensächlich erschei-
nende, aber wichtige – Tatsache unbedingt
festgehalten werden. Die Dokumentation
ist übrigens an keine Form gebunden. So
kann sie etwa handschriftlich, aber auch
digital erfolgen. Die digitale Dokumentati-
on wird allerdings nur dann anerkannt,
wenn sie sowohl lesbar als auch im Nach-
hinein nicht mehr veränderbar bzw. mani-
pulierbar ist.
AUF EINEN BLICK
I Eine ordnungsgemäße Dokumentation
erfüllt in der täglichen Praxis unterschied-
liche Funktionen.
I Im Haftungsfall muss die Kosmetikerin be-
weisen, dass ihre gesamte Handlung bzw.
Vorgehensweise nicht ursächlich für einen
möglichen, gesundheitlichen Schaden war.
I Dabei empfiehlt es sich, auch scheinbar
Nebensächliches zu dokumentieren.
I Die Dokumentation ist formfrei, muss je-
doch grundsätzlich lesbar und nicht mani-
pulierbar aufgezeichnet werden.
Stefan Engels ist Rechtsanwalt in Mönchberg. Sein Tätigkeits-schwerpunkt ist die Geschäfts-feldentwicklung und Internatio-nalisierung von Unternehmen.
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