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Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen
Nr. 1 | 76. Jahrgang www.erlangen.de/das 10. Januar 2019
Stadt Erlangen
InhaltÖffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Kanalsanierung .......................................................................................................................1Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ..............................................2Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Tischlerarbeiten ......................................................................................................................2EU-Bekanntmachung; Spezialtiefbauarbeiten ..................................................................................................................................................2Amtliche Bekanntmachung; Planfeststellungsverfahren..........................................................................................................................2Amtliche Bekanntmachung; Hundeanleinzone ...............................................................................................................................................3Eintragungsbekanntmachung; „Rettet die Bienen“......................................................................................................................................4Interessenbeurkundungsverfahren; Sanierung Bodenplatte Skatepark.......................................................................................4Informationsveranstaltungen der Weiterführenden Schulen in Erlangen...................................................................................4Informationsveranstaltung des Ohm-Gymnasiums......................................................................................................................................6Informationsveranstaltung; staatl. Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach – Höchstadt a. d. A. ....................6Verkauf von Angelkarten für den Dechsendorfer Weiher ......................................................................................................................6Erlanger Augustmarkt........................................................................................................................................................................................................7Vollzug der Bayerischen Bauordnung, Gleiwitzer Straße .......................................................................................................................7Sitzungskalender ..................................................................................................................................................................................................................7
auch Planungsleistungen gefordertwerden: Verbesserung der öffentlichenEntwässerungseinrichtung
h) Aufteilung in Lose: nein
i) AusführungsfristenBeginn der Ausführung: 1.4.2019Fertigstellung oder Dauer der Leistun-gen: 31.12.2019
j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Bereitstellung/Anforderung der Ver-gabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nicht elek-tronisch zur Verfügung gestellt. Siekönnen angefordert werden unter: ab14.01.2019, Submissionsstelle derStadt Erlangen im Gebäudemanage-ment (GME), EG, Zimmer 011, Schuh-straße 40, 91052 Erlangen, Telefon09131 86-2327, Fax 09131 86-2991,submissionsstelle@stadt.erlangen.de
l) Kosten für die Übersendung der Ver-gabeunterlagen in PapierformHöhe der Kosten: 15,00 EuroZahlungsweise: Barzahlung oder Ver-rechnungsscheckDas eingezahlte Entgelt wird nicht er-stattet.
m) Teilnahmeantrag: entfällt
n) Ablauf der Angebotsfrist: am 7.2.2019um 10:00 Uhr
o) Anschrift, an die die Angebote zurichten sind: Submissionsstelle derStadt Erlangen im Gebäudemanage-ment (GME), EG, Zimmer 011, Schuh-straße 40, 91052 Erlangen
p) Sprache, in der die Angebote abge-fasst sein müssen: Deutsch
q) Eröffnungstermin: am 7.2.2019 um 10:00 UhrOrt: Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen im Gebäudemanagement (GME),EG, Zimmer 011, Schuhstraße 40,91052 ErlangenPersonen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und deren Be-vollmächtigte
r) geforderte Sicherheiten: ab einerAuftragssumme von mehr als 250.000
Euro (ohne Umsatzsteuer) für Vertrags-erfüllung 5 % der Auftragssumme undfür Mängelansprüche 2 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunktder Abnahme
s) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen und/oder Hin-weise auf die maßgeblichen Vorschrif-ten, in denen sie enthalten sind:- § 16 VOB/B- Nr. 4 Besondere Vertragsbedingungen
t) Rechtsform der / Anforderung anBietergemeinschaften: Die Bieterge-meinschaft hat mit ihrem Angebot ei-ne Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsge-meinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sindund der für die Durchführung desVertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreterdie Mitglieder gegenüber dem Auf-traggeber rechtsverbindlich
vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamt-schuldner haften.
u) Nachweis der Eignung- Nachweis der technischen Leis -tungsfähigkeit, insbesondere der/die:• Nachweis des RAL Gütezeichens,Gruppe „S“ für das einbauende Un-ternehmen, sowie die DIBt-Zulas-sung für die angebotenen Verfahren.
• Nachweis der Qualifikation des Ko-lonnenführers mit Referenzen.
- Erklärung und Nachweise gem. § 6aAbs. 2 und § 6b Abs. 1 VOB/A
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben als vorläufigen Nachweis der Eig-
Öffentliche Ausschreibungnach VOB/A
Grabenlose Kanalsanierung 2019 –Eltersdorf, Burgberg
Die Stadt Erlangen, vertreten durch denEntwässerungsbetrieb, beabsichtigtauf dem Wege der öffentlichen Aus-schreibung nach VOB/A Leistungen fürdie „Grabenlose Kanalsanierung 2019– Eltersdorf, Burgberg“ an leistungs-fähige Unternehmer zu vergeben.
Angaben nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Entwässerungsbetrieb der StadtErlangen (EBE), Werner-von-Siemens-Straße 61, 91052 Erlangen, Telefon09131 86-2932 oder 2345, Fax 0913186-2661, entwaesserungsbetrieb@stadt.erlangen.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
c) Angaben zum elektronischen Verga-beverfahren und zur Ver- und Ent-schlüsselung der Unterlagen: keinelektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrages: Ausführung vonBauleistungen
e) Ort der Ausführung: Erlangen, Stadt-teil Eltersdorf, Burgberg und Abschnitteim Stadtgebiet
f) Art und Umfang der Leistung, ggf.aufgeteilt in Lose:
Kanalsanierung mittels Schlauchliner(UV- und Warmwasserhärtung)
- DN 150, ca. 20 m Schlauchliner, UV-Härtung
- DN 200, ca. 393 m Schlauchliner� � ca. 210 m, UV-Härtung� � ca. 183 m, Warmwasserhärtung- DN 300, ca. 2859 m Schlauchliner� � ca. 2782 m, UV-Härtung� � ca. 77 m, Warmwasserhärtung- DN 300 + DN 200, ca. 115 mSchlauchliner, Warmwasserhärtung
- DN 350, ca. 228 m Schlauchliner,UV-Härtung
- DN 400, ca. 790 m Schlauchliner,UV-Härtung
- DN 500, ca. 636 m Schlauchliner�� ca. 527 m, UV-Härtung� � ca. 109 m, VE Harz + UV-Härtung- DN 600, ca. 566 m, UV-Härtung- EI 750 / 500, ca. 31 m, UV-Härtung- EI 900 / 600, ca. 402 m, UV-Härtung- ca. 323 Anschlüsse öffnen- ca. 323 Anschlüsse einbinden- ca. 322 Lineranbindungen mit Edelstahlmanschette
- ca. 32 Haltungen (DN 150 – 1200)mit diversen partiellen Reparaturen(Injektions-, Verpress- oder Spachtel-verfahren sowie Edelstahlmanschet-ten)
g) Angaben über den Zweck der bau-lichen Anlage oder des Auftrags, wenn
2 Bekanntmachungen Nr. 1 / 10.1.2019nung mit dem Angebot das ausgefüll-te Formblatt 124 „Eigenerklärung zurEignung“ vorzulegen. Bei Einsatz vonNachunternehmen sind auf gesonder-tes Verlangen die Eigenerklärungenauch für diese abzugeben. Sind dieNachunternehmen präqualifiziert,reicht die Angabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins fürdie Präqualifikation von Bauunterneh-men e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind die Eigenerklärungen (auchdie der Nachunternehmen) auf geson-dertes Verlangen durch Vorlage der inder „Eigenerklärung zur Eignung“ ge-nannten Bescheinigungen zuständigerStellen zu bestätigen. Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung indie deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter: http://www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_bauauftraege_formblatt_124_ei-generklaerung.pdf und liegt den Verga-beunterlagen bei.
v) Ablauf der Bindefrist: 25.3.2019, 24:00 Uhr
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße:Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Re-gierung v. Mittelfranken, Promenade 27,91522 Ansbach
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Art der Leistung: Dachdeckungs- undDachabdichtungsarbeiten
Ausführungsfrist: von 01.04.2019 bis 22.05.2019
Eröffnungstermin: 31.01.2019 um 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 04.03.2019
Gebühr Ausschreibungsunterlagen:13,00 Euro
Ort der Leistung: Erlangen, Erweiterungder Hauptfeuerwache an der ÄußerenBrucker Straße 32
Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Amt für Gebäudemanagement,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.09131 86-2327, Telefax 09131 86-2991,submissionsstelle@stadt.erlangen.de
Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext ist unter www.erlangen.de,unter „Stadtverwaltung/Ausschreibun-gen“ zu finden.
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Art der Leistung: Tischlerarbeiten Fens -ter, Außentüren und Sonnenschutzar-beiten
Ausführungsfrist: von 20.05.2019 bis 15.06.2019
Eröffnungstermin: 31.01.2019 um 10:45 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 02.03.2019
Gebühr Ausschreibungsunterlagen:10,00 Euro
Ort der Leistung: Erlangen, NeubauBürger- und Vereinshaus, Kriegenbrun-ner Str. 25
Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Amt für Gebäudemanagement,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.09131 86-2327, Telefax 09131 86-2991,submissionsstelle@stadt.erlangen.de
Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext ist unter www.erlangen.de,unter „Stadtverwaltung/Ausschreibun-gen“ zu finden.
Veröffentlichung einerBekanntmachungI.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen, Schuhstr. 40,91052 Erlangen, Telefon +49 9131 86-2327, Fax +49 9131 86-2991, E-Mail:submissionstelle@stadt.erlangen.denähere Auskünfte und Auskünfte zurAnforderung von Unterlagen
Vergabeplattform: www.vergabe.bayern.de oder EU-Amtsblatt: www.simap.europa.eu
II.1.1 Absendung der EU-Bekanntma-chung am: 07.12.2018
II.1.2 Bezeichnung des Auftrages: Kul-tur- und BildungsCampus KuBiC Fran-kenhofGeneralsanierung und ErweiterungSpezialtiefbauarbeitenVergabenummer 3023
II.1.3 Art des Auftrags:Ausführung von BauleistungenOrt der Ausführung: 91054 Erlangen
Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Spar-schleuse Kriegenbrunn (MDK-km48,66), den Ersatzneubau der Spar-schleuse Erlangen (MDK-km 41,05)und die Errichtung eines Bodenzwi-schenlagers
Generaldirektion Wasserstraßen undSchifffahrt, Würzburg, 06.12.2018Wörthstraße 19, 97082 WürzburgTelefon: 0931 4105-394 (juristisch)3600P-143.3-MDK/11106021 312-3660 (technisch)
Planfeststellungsverfahren für denErsatzneubau der SparschleuseKriegenbrunn (MDK-km 48,66), Er-satzneubau der Sparschleuse Er-langen (MDK-km 41,05) und die Er-richtung eines Bodenzwischenla-gers in Kriegenbrunn
Bekanntmachung
über die Auslegung des Planfeststel-lungsbeschlusses der GeneraldirektionWasserstraßen und Schifffahrt – Stand -ort Würzburg – vom 05.12.2018 –3600P-143.3-MDK/111 – für den Ersatz-neubau der Sparschleuse Kriegen-brunn, für den Ersatzneubau der Spar-schleuse Erlangen und die Errichtungeines Bodenzwischenlagers in Krie-genbrunn, nebst den dazugehörenden,festgestellten Planunterlagen.
I.
Die Generaldirektion Wasserstraßenund Schifffahrt – Standort Würzburg –hat gemäß §§ 14, 14b des Bundes-wasserstraßengesetzes (WaStrG) i. d. F.der Bekanntmachung vom 23.05.2007(BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), dasdurch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzesvom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I472) geändert worden ist, in Verbin-dung mit §§ 74 f. des Verwaltungsver-fahrensgesetzes (VwVfG) i. d. F. der Be-kanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. IS. 102), das durch Artikel 11 Absatz 2des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S.2745) geändert worden ist, den Plan-feststellungsbeschluss für die o. g. Vor-haben erlassen.
Gemäß § 74 Absatz 4 Satz 2 VwVfG isteine Ausfertigung des mit einerRechtsbehelfsbelehrung versehenenBeschlusses und eine Ausfertigungdes festgestellten Planes zwei Wochenzur Einsicht auszulegen.
II.
Der Planfeststellungsbeschluss unddie festgestellten Planunterlagen lie-gen in der Zeit
von Dienstag, 15.01.2019 bis Montag,28.01.2019 (jeweils einschließlich)
während der Dienststunden zur Ein-sicht aus:
a. Im Amt für Stadtentwicklung undStadtplanung der Stadt Erlangen, Geb-bertstraße 1, 91052 Erlangen – 3.Stock Zimmer 338
am Montag, Dienstagvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstagvon 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitagvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich
Montagvon 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
b. Im Bauamt der Gemeinde Möhren-dorf, Hauptstraße 16, 91096 Möhren-dorf, 1. Stock, Zimmer 18
von Montag bis Freitagvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich
Dienstag und Donnerstagvon 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
c. In der Generaldirektion Wasser-straßen und Schifffahrt – StandortWürzburg, Zimmer Nr. 302, Wörth-straße 19, 97082 Würzburg nach vor-heriger Absprache unter Telefon 09314105-394 bzw. 0931 4105-0.
Der Planfeststellungsbeschluss mitden Planunterlagen steht darüber hin-aus ab dem 15.01.2019 im Internet un-ter folgender Adresse zur Einsichtnah-me zur Verfügung:
https://www.gdws.wsv.bund.de/Shared-Docs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_MDK_Kriegenbrunn.html.
Im Zweifel ist der Inhalt der zur Ein-sicht ausgelegten Unterlagen maß-geblich (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).
III.
Es wird darauf hingewiesen, dass mitEnde der Auslegungsfrist der Planfest-stellungsbeschluss gegenüber denübrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Im Auftraggez. Werner(Assessorin)
STADT ERLANGEN - Amt für Stadtent-wicklung und Stadtplanung
Achtung!Redaktionsschluss
für die Ausgabe Nr. 2 vom 24.01.2019,
ist der 17.01.2019
Nr. 1 / 10.1.2019 Bekanntmachungen 3Amtliche BekanntmachungMit Urteil vom 29.10.2018, Az. 14 N16.1253 und 14 N 16.1498, hat derBayerische Verwaltungsgerichtshofentschieden:
„Art. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Ände-rung der Verordnung über den Schutz
von Landschaftsräumen im Bereichder Stadt Erlangen (Landschafts-schutzverordnung) vom 21.07.2015 istinsoweit unwirksam, als in der Land-schaftsschutzkarte für den Bereichsüdlich der südlichen Grenze des Eu-ropäischen Vogelschutzgebietes DE6332471 „Regnitz- und Unteres Wie-
senttal“ mit roter Schraffur eine Hunde-anleinzone eingetragen ist.“
Die Entscheidung wird hiermit öffent-lich bekannt gemacht (§ 47 Abs. 5Satz 2 2. Halbsatz Verwaltungsge-richtsordnung – VwGO –). Der neueGeltungsbereich der Hundeanleinzone
ergibt sich aus der Landschaftsschutz-karte (Maßstab 1:10.000), siehe auchdie beigefügte Anlage. Sie wird bei derStadt Erlangen, Amt für Umweltschutzund Energiefragen (untere Natur-schutzbehörde), verwahrt und kannwährend der üblichen Dienststundenvon jedermann eingesehen werden.“
4 Bekanntmachungen Nr. 1 / 10.1.2019Bekanntmachungüber die Eintragung für das Volks-begehren - Kurzbezeichnung: „Ret-tet die Bienen!“ vom 31. Januar bis13. Februar 2019
1. Die Stadt Erlangen bildet einen Ein-tragungsbezirk.
Es bestehen folgende Eintragungs-möglichkeiten:
Zentrale Eintragungsstelle, Rathaus, 1. OG, Zimmer 117, barrierefreiMontag, Dienstag und Donnerstag 08.00 bis 18.00 UhrMittwoch und Freitag08.00 bis 12.00 Uhr
Rathaus, EG, Infotresen, barrierefreiMittwoch, 06. u. 13.02.201913.00 bis 18.00 UhrDonnerstag, 07.02.2019 18.00 bis 20.00 Uhr
Mobile Eintragungsstelle
Bürgerpalais Stutterheim, Markt-platz 1, Erdgeschoss InnenhofBarrierefrei über den Nebeneingang inder Hauptstraße (neben Café Bassanese)Samstag, 02.02. und 09.02.2019, 10.00 bis 14.00 Uhr
Frauenaurach, Schule, Keplerstr. 1,Eingangshalle Süd ü. Lehrerpark-platz, barrierefreiDonnerstag, 31.01.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Büchenbach, Heinrich-Kirchner-Schule, Dompropststr. 6, barrierefreiMontag, 04.02.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Eltersdorf, Schule, Tucherstraße 16,nicht barrierefreiDienstag, 05.02.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Dechsendorf, Schule, Campingstr. 32,Aula, barrierefreiMittwoch, 06.02.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Tennenlohe, Schule, Enggleis 6,nicht barrierefreiMontag, 11.02.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Bruck, Max-und-Justine-Elsner-Schule, Sandbergstraße 1-5, barrierefreiDienstag, 12.02.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Alterlangen, Hermann-Hedenus-Grundschule, Schallershofer Str. 20,barrierefreiMittwoch, 13.02.2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kannsich in einem beliebigen Eintragungs-raum im Stadtgebiet Erlangen eintra-gen. Die Stimmberechtigten haben
ihren Personalausweis oder Reisepasszur Eintragung mitzubringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintra-gungsschein besitzen, können sichunter Vorlage ihres Personalausweisesoder Reisepasses in die Eintragungsli-ste eines beliebigen Eintragungs-raums in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kannsein/ihr Stimmrecht nur einmal undnur persönlich ausüben. Stellvertre-tung ist unzulässig; es besteht keineMöglichkeit, die Eintragung brieflich zuerklären. Die Eintragung kann nichtzurückgenommen werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt odersonst ein unrichtiges Ergebnis desVolksbegehrens herbeiführt oder dasErgebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mitGeldstrafe bestraft; der Versuch iststrafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 in Ver-bindung mit § 108 d des Strafgesetz-buchs).
6. Die Bekanntmachung des Bayeri-schen Staatsministeriums des Innern,für Sport und Integration vom 13. No-vember 2018 nach Art. 65 LWG, die u.a. den Gegenstand des Volksbegeh-rens enthält, wurde im StaatsanzeigerNr. 46 vom 16. November 2018 veröf-fentlicht (berichtigt mit Bekanntma-chung vom 30. November 2018,Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember2018). Diese Bekanntmachung ist imBürgeramt der Stadt Erlangen, Rat-hausplatz 1, 91052 Erlangen, EG, Info-theke, während der allgemeinen Öff-nungszeiten niedergelegt und kanndort eingesehen werden.
Erlangen, 21. Dezember 2018
STADT ERLANGENIm AuftragThomas TernesBerufsmäßiger Stadtrat
Interessensbekundungs -verfahrenzur Sanierung Bodenplatte Skate-park Donato-Polli-Straße
Kurzbeschreibung:
Bodenplatte:
Die Bodenplatte am Skatepark Dona-to-Polli-Straße in Erlangen-Büchen-bach weist zahlreiche Löcher und Ris-se auf.
Zur Verbesserung der Oberfläche solldie gesamte Bodenplatte mit einerSpachtelmasse mit Epoxid behandeltwerden. Bestehende Löcher sollen da-bei mit Bürsten und Wasser gerei-
nigt/ausgekratzt werden und mit Epo-xidharz verfüllt werden.
Skate-Elemente:
Auch an den Elementen zeigen sichAusbrüche und Risse. Diese sollen mitdem gleichen Verfahren bearbeitet wer -den. Zu sanierende Fläche: ca. 312 m�
Anforderungen:
Fachfirmen mit Erfahrung in der Sanie-rung von Betonplatten. Wünschens-wert wäre Erfahrung in der Sanierungvon Skateparks. Interessenten werdenaufgefordert, bis 31. Januar 2019 einAngebot sowie einschlägige Referen-zen einzureichen.
Weitergehende Informationen erhaltenSie bei Spielplatzbüro der Stadt Erlan-gen: Amt für Soziokultur, Stintzing str. 46,91052 Erlangen, Tel. 09131 86 26 73,Mail: spielplatzbuero@stadt.erlangen.de
Weiterführende Schulenin Erlangen Für Rückfragen stehen Ihnen dienachfolgend genannten Schulleitun-gen oder das Schulverwaltungsamtunter der Tel.-Nr. 86 2897 zur Verfü-gung.
Informationsblatt für das Schuljahr2019/2020
Informationsveranstaltungen
Folgende Schulen führen Veranstaltun-gen durch, in denen die Erziehungsbe-rechtigten über Übertrittsmöglichkeiteninformiert und beraten werden:
Gymnasien · Tag · Datum/Uhrzeit ·Raum/Ort
Staatl. Albert-Schweitzer-Gymnasium, Dompfaffstraße 111, Tel.: 5332440 · Dienstag, 05.02.2019, 19:00 Uhr · Turnhalle
Staatl. Christian-Ernst-Gymnasium,Langemarckplatz 2, Tel.: 533030 · Dienstag, 19.02.2019, 19:00 Uhr ·Großer Hörsaal des biochemischenInstituts (gegenüber dem Schulhof) u. in der Aula des CEG - Beratung zur Wahl des Pflicht-Instrumentes,Mittwoch 27.02.2019, 14:30 Uhr, Aula,Musikräume
Staatl. Emmy-Noether-Gymnasium, Noetherstraße 49 b, Tel.: 687760 ·Donnerstag 31.01.2019, 18:30 Uhr · Aula
Staatl. Gymnasium Fridericianum, Sebaldusstraße 37, Tel.: 34106 ·Samstag, 02.02.2019, 10:00 Uhr · Aula
Städt. Marie-Therese-Gymnasium, Schillerstraße 12, Tel.: 9700290 · Mittwoch, 30.01.2019, 18:00 Uhr · Turnhallen
Staatl. Ohm-Gymnasium, Am Röthelheim 6, Tel.: 687860 · Donnerstag, 07.02.2019, 18:30 Uhr ·Sporthalle
Staatl. Emil-von-Behring-Gymnasium, Buckenhofer Straße 5, Spardorf, Tel.: 53690 · Dienstag, 12.02.2019, 18:30 Uhr · Aula
Realschulen / Städt. Wirtschaftsschule
Staatl. Realschule am Europakanal, Schallershofer Straße 18, Tel.: 41480 ·Dienstag, 12.03.2019, 19:00 Uhr · Sporthalle am Europakanal (Eurohalle)
Staatl. Werner-von-Siemens-Realschule,Elise-Spaeth-Straße 7, Tel.: 933090 ·Donnerstag, 14.03.2019, 18:00 Uhr ·Sporthalle
Städt. Wirtschaftsschule im Röthel-heimpark, Artilleriestr. 25, Tel.: 53430Mittwoch, 27.02.2019, 19:00 Uhr · Aula
Mittelschulen
Eichendorff-Mittelschule, Bierlachweg 11, Tel.: 403335Mittwoch, 20.02.2019, 19:00 Uhr · Aula
Hermann-Hedenus-Mittelschule, Schallershofer Str. 20, Steigerwaldallee 19 (Dependance), Tel.: 482834 ·Donnerstag, 21.02.2019, 19:00 Uhr ·Aula in der Steigerwaldallee 19
Ernst-Penzoldt-Mittelschule, BuckenhoferStr. 5, 91080 Spardorf, Tel.: 9965090 ·Dienstag, 19.02.2019, 19:00 Uhr · Pausenhalle
Fachoberschule / Berufsoberschule
Staatl. Fachoberschule - Vorklasse, Drausnickstr. 1 c, Tel.: 5067090Mittwoch, 30.01.2019, 17:30 Uhr · Schule, Raum K06/K07
Staatl. Fachoberschule, Drausnickstr. 1 c, Tel.: 5067090 ·Montag, 04.02.2019, 19:00 Uhr ·Redoutensaal
Staatl. Berufsoberschule,Drausnickstr. 1 c, Tel.: 5067090Mittwoch, 06.02.2019, 19:00 Uhr ·Schule, Raum K06/K07
Anmeldetermine
Die Erziehungsberechtigten werdengebeten, ihre Kinder in der nächstge-legenen Schule in Erlangen anzumel-den, sofern es mehrere Schulen dieserArt gibt. Bei dem Besuch einer aus-wärtigen Schule, deren Schulart auchin Erlangen vertreten ist, können dieSchüler/innen nicht mit einer kosten-freien Beförderung rechnen. WeitereAngaben zur Kostenfreiheit des Schul-weges sind auf den nachfolgendenSeiten abgedruckt.
Nr. 1 / 10.1.2019 Bekanntmachungen 5Zur Anmeldung sind bei allen Schulenvorzulegen:
a) Übertrittszeugnis (Original)
b) Geburtsurkunde oder Familien-stammbuch (Original + Kopie)
c) bei geschiedenen Eltern der Sorge-rechtsbeschluss
Es wird um Verständnis gebeten, dassunter Umständen ein Schüleraus-gleich innerhalb gleichartiger Gymna-sien und der Realschulen erfolgt,wenn die Aufnahmekapazität nach Ab-schluss der Nachmeldungen über-schritten ist.
Gymnasien; Für die nachfolgendenGymnasien gilt:
Albert-Schweitzer-Gymnasium Hauptanmeldung: Di., 07.05.201914:30 bis 18:00 Uhr
Christian-Ernst-Gymnasium Hauptanmeldung: Di., 07.05.201914:30 bis 18:00 Uhr (inkl. Musikberatung)
Gymnasium Fridericianum Hauptanmeldung: Di., 07.05.201915:00 bis 18:00 Uhr
Marie-Therese-Gymnasium Hauptanmeldung: Di., 07.05.201908:00 bis 18:00 Uhr
Ohm-Gymnasium Hauptanmeldung: Di., 07.05.201915:00 bis 18:00 Uhr
Emil-von-Behring-GymnasiumHauptanmeldung: Di., 07.05.201915:00 bis 18:00 Uhr
Emmy-Noether-Gymnasium Gebundene GanztagsformFür die Gebundene Ganztagsform:Mo., 06.05.2019; 14:30 - 18:00 UhrVoranmeldung bis 12.04.2019 erforder-lich!Weitere Anmeldetage:(für beide Formen):08./09.05.2019: 08:00 - 16:00 Uhr10.05.2019: 08:00 - 10:00 UhrNormalformFür die Normalform:Di., 07.05.2019; 14:30 - 18:00 Uhr
Realschulen
Werner-von-Siemens-Realschule Mo., 06.05.2019 – Do., 09.05.2019,08:00 bis 16:00 UhrFr., 10.05.2019, 08:00 bis 12:00 Uhr
Realschule am Europakanal Mo., 06.05.2019 + Di., 07.05.2019,08:00 bis 16:00 Uhr (Hauptanmeldezeitin der Anmeldewoche) Mi., 08.05.2019 + Do., 09.05.2019, 08:00 bis 16:00 UhrFr., 10.05.2019, 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittelschulen
EichendorffschuleMo., 06.05.2019 – Fr., 10.05.2019 Uhrzeiten siehe Homepage:www.eichendorffschule-erlangen.de
Ernst-Penzoldt-SchuleMo., 06.05.2019 – Fr., 10.05.2019www.ernst-penzoldt-schule.de
Hermann-Hedenus-SchuleMo., 06.05.2019 – Fr., 10.05.2019www.ms-hedenus.de
Städt. Wirtschaftsschule im Röthel-heimpark
Mo., 25.03. – Fr., 29.03.2019Täglich 08:30 Uhr – 12:30 Uhr(letzter Anmeldetag: Fr., 05.04.2019) Mo. 25.03. + Do. 28.03.2019:14:00 – 17:00 Uhr
- (für Mittelschüler in die 2-, 3-, 4- und5-stufige Wirtschaftsschule ist dasZwischenzeugnis mitzubringen) (Bitte bringen Sie die Geburtsurkun-de und das Original-Zwischenzeug-nis der Mittelschule mit)
- (für Gymnasiasten und Realschülerbei Voranmeldung mit dem Zwi-schenzeugnis)(Bitte bringen Sie die Geburtsurkun-de und das Original-Zwischenzeug-nis mit)
Fachoberschule Mo., 18.02. – Fr., 01.03.2019Mo. bis Fr.: 09:30 – 11:30 Uhr und13:30 – 15:30 Uhr Im Sekretariat der Schule, Zimmer 114,Drausnickstr. 1 c, Erlangen
BerufsoberschuleMo., 18.02. – Fr., 01.03.2019Mo. bis Fr.: 09:30 – 11:30 Uhr und13:30 – 15:30 UhrIm Sekretariat der Schule, Zimmer 114,Drausnickstr. 1 c, Erlangen
Virtuelle Berufsoberschule BayernNähere Informationen sind im Internetunter www.vibos.de zu erhalten.
Probeunterricht / Aufnahmeprüfung
Gymnasien(Näheres ist einem Merkblatt bei derAnmeldung zu entnehmen)14.05. - 16.05.2019, 08:00 bis 12:00 UhrDer Probeunterricht wird für alle Gym-nasien vom 14.05.-16.05.2019 am Gym-nasium Fridericianum durchgeführt.
RealschulenWerner-von-Siemens-Realschule14.05. – 16.05.2019, 08:00 – 11:35 Uhr
Der Probeunterricht findetan der Werner-von-Siemens-Real-schule bzw. an der Realschule amEuropakanal statt.
Realschule am Europakanal14.05. – 16.05.2019, 08:00 – 11:35 Uhr
Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark06.05. – 08.05.2019, 08:00 – 12:00 UhrDer Probeunterricht findet an der Städt.Wirtschaftsschule im Röthelheimparkstatt.
Fachoberschule und BerufsoberschuleMittwoch, 24.07.2019Eignungsprüfung�· Fachoberschule/BerufsoberschuleAufnahmeprüfung · Vorklasse BOS
Hinweis: Für Schülerinnen und Schü -ler, die wegen Erkrankung am festge-setzten Probeunterricht nicht teilneh-men können, muss ein amts ärztlichesAttest unverzüglich der jeweiligen Her-kunftsschule zugeleitet werden. Nach -träglich angegebene Gründe odernachträglich ausgestellte Atteste kön-nen nicht anerkannt werden. Nur beiVorliegen des amtsärztlichen Attestskann der Probeunterricht zu einemspäteren Termin nachgeholt werden.Diese Nachholtermine sind bei den je-weiligen Schulen abzufragen.
Stadt Erlangen, SchulverwaltungsamtZimmer Nr. 304Michael-Vogel-Straße 1 d 91052 ErlangenTel. 09131 86 2607, Fax 09131 86 2366
Öffnungszeiten bitte beachten!Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr14:00 Uhr – 18:00 UhrDienstag und Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Kostenfreiheit des Schulweges
Die Schülerbeförderung in Bayern wirddurch das Gesetz über die Kostenfrei-heit des Schulweges (Schulwegkos -tenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in derVerordnung über die Schülerbeförde-rung (Schülerbeförderungsverordnung- SchBefV) der jeweils gültigen Fas-sung geregelt.
Diese gelten für Schülerinnen undSchüler an
• öffentlichen Grundschulen, Mittel-schulen und Förderschulen
• öffentlichen oder staatlich anerkann-ten Realschulen, Gymnasien, Berufs-fachschulen (ohne Berufsfachschulenin Teilzeitform), zweistufigen Wirt-schaftsschulen und drei-, vier- bzw.fünfstufigen Wirtschaftsschulen biseinschließlich Jahrgangsstufe 10 so-wie an Berufsschulen bei Vollzeitun-terricht (Berufsgrundschuljahr bzw.Berufsvorbereitungsjahr)
• öffentlichen oder staatlich anerkann-ten Realschulen, Gymnasien, Berufs-schulen, Berufsfachschulen (ohneBerufsfachschulen in Teilzeitform),
Wirtschaftsschulen, Fachoberschulenund Berufsoberschulen ohne Begren-zung auf bestimmte Jahrgangsstufenfür Schülerinnen und Schüler, die we-gen einer dauernden Behinderungauf eine Beförderung angewiesensind.
Die Beförderungspflicht besteht "zumPflicht- und Wahlpflichtunterricht dernächstgelegenen Schule", dies ist
• die Pflichtschule (= Sprengelschule) -keine Gastschüler-
• die Schule, der die Schülerinnen undSchüler zugewiesen sind (durch Zu-weisung des Staatlichen Schulamtesoder durch den Mittelschulkoordina-tor)
• diejenige Schule der gewähltenSchulart, Ausbildungs- und Fachrich-tung, die mit geringstem Beförde-rungsaufwand erreichbar ist.
Welche Voraussetzungen müssen er-füllt sein?
Die Beförderungspflicht besteht,
• wenn der kürzeste zumutbareFußweg von der Wohnung bis zurnächstgelegenen Schule bei Schüle-rinnen und Schülern der Jahrgangs-stufe 1 mit 4 mehr als zwei Kilometerbzw. ab der Jahrgangsstufe 5 mehrals drei Kilometer beträgt (es wird derWeg gemessen, der zu Fuß zurückge-legt wird, nicht der Weg mit öffentli-chen Verkehrsmitteln oder dem Fahr-rad etc.) oder
• wenn eine dauernde Behinderungder Schülerin oder des Schülersnachgewiesen wird (Schwerbehinder-tenausweis, in Ausnahmefällenamtsärztliches Gutachten)
• wenn der Schulweg als besondersgefährlich oder besonders beschwer-lich anerkannt ist (z.B. wenn Gehstei-ge und andere verkehrssicherndeAnlagen fehlen oder abgelegene undeinsame Wege abseits von Wohnge-bieten liegen)
Die Schülerinnen und Schüler ab derJahrgangsstufe 11 an öffentlichen undstaatlich anerkannten privaten Gymna-sien und Berufsfachschulen (ohne Be-rufsfachschulen in Teilzeitform), Facho-berschulen und Berufsoberschulenhaben einen Anspruch auf Fahrtko-stenerstattung, soweit die Kosten dernotwendigen Beförderung eine Famili-enbelastungsgrenze in Höhe von der-zeit 440,00 € (vorbehaltlich gesetzli-cher Änderungen) pro Schuljahr über-steigen. Die Familienbelastungsgrenzegilt nicht pro Schüler/in, sondern füralle Schüler/innen einer Familie. DerAntrag auf Fahrtkostenerstattung istbis spätestens 31. Oktober für das vor-angegangene Schuljahr (gesetzliche
6 Bekanntmachungen Nr. 1 / 10.1.2019Ausschlussfrist) beim Schulverwal-tungsamt der Stadt Erlangen einzurei-chen. Dasselbe gilt bei Berufsschülernin Teilzeitunterricht.
Die Kosten werden ohne Abzug der Ei-genbeteiligung erstattet bzw. es wirdeine kostenfreie Schülerbeförderunggewährt, wenn
• die Erziehungsberechtigten für dreioder mehr Kinder Kindergeld nachdem Bundeskindergeldgesetz bezie-hen oder
• die Erziehungsberechtigten oder dieSchülerinnen und Schüler selbst An-spruch auf Hilfe zum Lebensunterhaltnach dem Zwölften Buch Sozialge-setzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosen-geld II oder Sozialgeld nach demZweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) haben.
Dies ist durch einen entsprechendenNachweis vom August vor Schulbe-ginn zu belegen. Bei Antragstellung imlaufenden Schuljahr wird ein Nach-weis von dem Monat vor Antragstel-lung benötigt.
Erstattungsfähig sind nur die Original-fahrbelege.
WICHTIG!
Die Voraussetzungen für die Kosten-freiheit des Schulweges müssen auchhier erfüllt sein (mehr als drei Kilome-ter Entfernung zur Schule, Besuch dernächstgelegenen Schule)! Bei der Kol-legstufe des Gymnasiums treten beider Entscheidung, welches Gymnasi-um nächstgelegen ist, die Kernfächerder bisherigen Ausbildungsrichtungals Leistungsfächer an die Stelle derAusbildungsrichtung.
Antrag auf Kostenfreiheit desSchulweges
Der Antrag auf Kostenfreiheit desSchulweges ist entweder im Sekretari-at der Schule, im Schulverwaltungs-amt oder im Internet, www.erlangen.de(Schulverwaltungsamt – AllgemeineSchulverwaltung) erhältlich.
Dem vollständig ausgefüllten Antragsind ggf. die notwendigen Nachweisebeizulegen (z.B. Kindergeldnachweis,Kopie des Schwerbehindertenauswei-ses, etc.). Der ausgefüllte Antrag soll ander Schule abgegeben werden. DieAngaben werden von der Schule be-stätigt und der Antrag wird an dasSchulverwaltungsamt zur Entschei-dung weitergeleitet. Wir weisen daraufhin, dass die kostenfreie Schülerbeför-derung nur auf Antrag genehmigt wer-den kann. Das heißt, Wertmarken kön-nen Ihnen erst ab dem Tag der Antrag-stellung ausgegeben werden.
Grundsätzlich wird die Beförderungdurch den öffentlichen Personennah-
verkehr durchgeführt. Schülerinnenund Schüler mit Wohnsitz in Erlangenerhalten kostenfreie Schülermonats-marken für das jeweils beginnendebzw. laufende Schuljahr (ab Antragstel-lung max. 11 Einzelmonatsmarken).
Die Wertmarken werden, sofern die An-träge zeitgerecht (bei Schuleinschrei-bung) gestellt werden, am Ende derSommerferien über die Erlanger Schu-len an die Schülerinnen und Schülerausgegeben.
Nach den Ferien werden die Wertmar-ken noch bis Ende September in denErlanger Schulen an die Schülerinnenund Schüler ausgegeben. Werden An-träge nach diesem Ausgabetermin ge-stellt, sind diese direkt beim Schulver-waltungsamt Erlangen einzureichen.Dasselbe gilt für Schülerinnen undSchüler, die eine Schule außerhalbvon Erlangen besuchen. In diesen Fäl-len ist eine persönliche Abholung derWertmarken im SchulverwaltungsamtErlangen zwingend erforderlich.
Die Stadt Erlangen erfüllt die Verpflich-tung zur kostenfreien Schülerbeförde-rung grundsätzlich im Zusammenwir-ken mit Unternehmen des öffentlichenPersonennahverkehrs. Andere Ver-kehrsmittel (spezieller Schulbus, priva-tes Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen)können nur anerkannt werden, soweitdies zwingend notwendig oder wirt-schaftlicher ist. Kosten für eine PKW-Benutzung werden nur ersetzt, wenndie PKW-Benutzung vorher genehmigtwurde. Der Antrag hierfür ist bereits zuSchuljahresbeginn bei der Stadt Erlan-gen – Schulverwaltungsamt – einzu-reichen.
Umzug / Schulwechsel
Bei Umzug oder Schulwechsel sinddie von der Stadt Erlangen zur Verfü-gung gestellten kostenfreien Schüler-monatskarten zurückzugeben. Andern-falls werden die entsprechendenMehrkosten in Rechnung gestellt.
Um zu prüfen, ob weiterhin ein An-spruch auf kostenfreie Beförderungbesteht, ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Verlust der Wertmarken wird keinErsatz geleistet!
Ohm-Gymnasium ErlangenNaturwissenschaftlich-technologischesund Sprachliches Gymnasium
Einladung zum Informationsabendzum Übertritt in unsere 5. Klassen
Am Donnerstag, dem 07. Februar 2018findet um 18.30 Uhr am Ohm-Gymna-
sium Erlangen, Am Röthelheim 6,91052 Erlangen, eine Informationsver-anstaltung zur Wahl der Ausbildungs-möglichkeiten statt. Dazu laden wir al-le interessierten Eltern mit Ihren Kin-dern ganz herzlich ein.
Das Ohm-Gymnasium ist ein naturwis-senschaftlich-technologisches undsprachliches Gymnasium. Eine fundier-te fachliche Bildung wird mit einemhohen pädagogischen Anspruch ver-bunden. Jede Schülerin und jederSchüler soll unabhängig von der Her-kunft erfolgreich lernen und die indivi-duellen Begabungen entfalten können.Die Schule legt Wert auf eine gute Ge-meinschaft sowie auf eine vertrauens-volle Zusammenarbeit innerhalb derSchulfamilie.
Mögliche Sprachenfolgen sind imsprachlichen Zweig: Englisch-Franzö-sisch-Spanisch bzw. Französisch-Eng-lisch-Spanisch oder Englisch-Latein-Spanisch, im naturwissenschaftlichenZweig: Englisch-Französisch, Franzö-sisch-Englisch oder Englisch-Lateinmit verstärkt Chemie, Physik und Infor-matik.
Besonderheiten: Französisch als ersteFremdsprache sowie die Möglichkeit,gleichzeitig das deutsche und dasfranzösische Abitur zu erwerben (AbiB-ac); Medienreferenzschule mit Tablet-klassen. Das Ohm-Gymnasium ist eine„Schule ohne Rassismus – Schule mitCourage“.
Staatliches BeruflichesSchulzentrum Herzogenaurach – Höchstadt a. d. A.
Staatliche Berufsfachschulen für Er -näh rung und Versorgung, Kinderpflegeund Sozialpflege in Höchstadt a. d.Aisch
Einladung zum Informationsabend
Die Berufsfachschulen für Ernährungund Versorgung, Kinderpflege und So-zialpflege am Staatlichen BeruflichenSchulzentrum Herzogenaurach-Höch-stadt laden alle interessierten Elternund Schüler, die vor der Berufswah-lentscheidung stehen, am Donnerstag,den 24. Januar 2019, 18.30 Uhr, in dasStaatliche Berufliche Schulzentrum inHöchstadt, Tilman-Riemenschneider-Str. 3, 91315 Höchstadt a.d.Aisch zu ei-nem Informationsabend ein. Die Veran-staltung findet in der Aula statt.
Die Schulleitung und die Lehrkräfte in-formieren über Ausbildung, Beruf-schancen und Weiterbildungsmöglich-keiten in den Berufen
- Helfer/in und Assistent/in fürErnährung und Versorgung
- Hauswirtschafter/in
- Kinderpfleger/in
- Sozialbetreuer/in und Pflegefachhel-fer/in
Darüber hinaus informieren wir überdas zusätzliche Unterrichtsangebotder „Berufsschule plus“, einer Möglich-keit innerhalb von drei Jahren parallelzur Berufsausbildung die allgemeineFachhochschulreife erwerben.
Informationsmaterial und Anmeldefor-mulare sind ab sofort über das Sekre-tariat der Schule (Tel. 09193/63520,Fax. 09193/635240) oder im Internetunter der Adresse www.sbs-hoech-stadt.de (Verwaltung/Formulare/Berufs-fachschule Höchstadt a. d. A.) erhält-lich.
Verkauf von Angelkarten für den Dechsendorfer Weiher
Ab dem Jahr 2019 bietet das Sportamtder Stadt Erlangen ein neues Freizeit-angebot an. Es können Angelkarten fürden Dechsendorfer Weiher erworbenwerden, welcher die Jahre zuvor vomBezirksfischereiverein Erlangen ge-pachtet wurde. Jetzt steht dieser zumAngeln der Allgemeinheit zur Verfü-gung.
Hierzu wurde in den vergangenen Mo-naten der Fischbestand erhöht, es be-finden sich im 37 ha großen „Dechsi“Fische wie Karpfen, Graskarpfen, Bar-sche, Zander, Hechte, Schleien undWaller.
Der Preis je Saisonkarte bis 31.12.2019beträgt 150 Euro. Mit der Saisonkartebestehen keinerlei Verpflichtungen wiebei einer Vereinszugehörigkeit mit z. B.Arbeitsstunden abzuleisten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?Dann melden Sie sich bitte bis späte-stens 13.01.2019 beim Sportamt derStadt Erlangen unter Angabe IhrerAdresse an, per eMail: sportamt@stadt.erlangen.de oder per Telefon:09131/86-2590.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eineRechnung mit der Bitte, den Betrag bisspätestens 31.01.2019 zu überweisen.Eine Barzahlung ist leider nicht mög-lich.
Die Ausgabe der Karten erfolgt am De-chsendorfer Weiher, Campingstr. 80am Dienstag, 05.02.2019 von 13:00-18:00 Uhr und am Donnerstag,07.02.2019 von 8:00-13:00 Uhr.
Nr. 1 / 10.1.2019 Bekanntmachungen 7
Vollzug der Bayer. BauordnungFür das Bauvorhaben „Bau einer Eta-genwohnanlage bestehend aus 3Baukörpern mit Tiefgarage auf demGrundstück Gleiwitzer Straße, Gemar-kung: Erlangen, Flurstück: Tfl. aus1946/136" wurde mit Bescheid vom07.12.2018 eine Baugenehmigung mitdem Aktenzeichen 2018-1056-VV er-teilt. Die Baugenehmigung wird hiermitgemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bau-ordnung bekannt gemacht. Die Plan-unterlagen können während der übli-chen Öffnungszeiten im Bauaufsicht-samt, Gebbertstr. 1, Zimmer 223, ein-gesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann inner-halb eines Monats nach seiner Be-kanntgabe Klage bei dem BayerischenVerwaltungsgericht in Ansbach erho-ben werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeitenzur Verfügung:
a) Schriftlich oder zur Niederschrift
Die Klage kann schriftlich oder zurNiederschrift des Urkundsbeamten derGeschäftsstelle erhoben werden. DieAnschrift lautet: Bayerisches Verwal-tungsgericht Ansbach, Postfach 616,91511 Ansbach, Hausanschrift: Prome-nade 24-28, 91522 Ansbach
b) Elektronisch
Die Klage kann bei dem BayerischenVerwaltungsgericht Ansbach auchelektronisch nach Maßgabe der der
Internetpräsenz der Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zuentnehmenden Bedingungen erhobenwerden.
Die Klage muss den Kläger, die Be-klagte (Stadt Erlangen) und den Ge-genstand des Klagebegehrens be-zeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben, der angefochte-ne Bescheid soll in Abschrift beigefügtwerden. Der Klage und allen Schriftsät-zen sollen bei schriftlicher Einreichungoder Einreichung zur Niederschrift Ab-schriften für die übrigen Beteiligtenbeigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- In dem hier einschlägigen Rechtsbe-reich wurde das Widerspruchsverfah-ren abgeschafft. Es besteht keineMöglichkeit, gegen diesen BescheidWiderspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfsper einfacher E-Mail ist nicht zuge-lassen und entfaltet keine rechtli-chen Wirkungen!
- Kraft Bundesrechts wird in Prozes-sverfahren vor den Verwaltungsge-richten infolge der Klageerhebunggrundsätzlich eine Verfahrensgebührfällig.
SitzungskalenderWeitere Informationen: ratsinfo.erlangen.de
Montag, 14.01.2019:Seniorenbeirat
Dienstag, 15.01.2019:Bauausschuss / Werkausschuss fürden Entwässerungsbetrieb
Mittwoch, 16.01.2019:Haupt-, Finanz- u. Personalausschuss
Donnerstag, 17.01.2019:Stadtrat
Dienstag, 22.01.2019:Umwelt-, Verkehrs- u. PlanungsausschussWerkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen
Stadt Erlangen
Herausgeber:Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt,Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 1, 91051 Erlangen
Redaktion: Dr. Christofer Zwanzig (verantwortlich)Suzana Milanovic
Auflage: 400 Stück
Erscheinungsweise: 14-tägigGedruckt erhältlich: Rathaus (Infotresen), Volkshoch-schule (Friedrichstraße 19), Stadtbibliothek (Markt-platz 1), Sparkasse Hauptfiliale (Hugenottenplatz 5),Tourist-Information (Goethestraße 21a)Außerdem kann das Amtsblatt als Newsletter per E-Mail abonniert werden. Anmeldung unterpresse@stadt.erlangen.deAktuelle und vergangene Ausgaben finden Sie zudem im Internet unter www.erlangen.de/das.
Druck: Druckhaus Haspel Erlangen, Inh. M. HaspelWilli-Grasser-Straße 13a, 91056 Erlangen,Telefon 9 20 07 70, Telefax 9 20 07 60Gedruckt auf 100% Recycling-Altpapier
Redaktionsschluss für Ausgabe 2/2019:Donnerstag, 17. Januar 2019, 11:00 Uhr
Erlanger Augustmarkt
15. bis 22. August 2019
Der „Erlanger Augustmarkt am Schloßplatz“ ist seit dem 17. Jahrhundert eine feste
Institution in Erlangen. Am Wochenende wird der Markt außerdem durch das bunte
und gut besuchte Marktplatzfest bereichert.
Aufbau-, Abbau- und Verkaufszeiten:
Aufbautag 14. August 2019
Verkauf Montag bis Freitag 9:00 bis 18:30 Uhr
Verkauf Samstag 9:00 bis 20:00 Uhr
Verkauf Sonntag 11:00 bis 20:00 Uhr
Abbautag 23. August 2019
Haushaltswaren, heimische Handwerkserzeugnisse und Produkte des Kunstgewerbes prägen
das vielfältige Angebot auf dem Markt. Möglich ist aber auch der Verkauf von Kleidung, Schmuck
oder kulinarischen Spezialitäten. In beschränktem Ausmaß werden ebenso Imbiss- und Aus-
schankbetriebe zugelassen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre
Bewerbung sehr freuen.
Bewerbungen für den Erlanger Augustmarkt sind bis spätestens 28. Februar 2019 aus-
schließlich mit dem Bewerbungsformular (Download unter www.erlangen.de/markt) und den
ergänzenden Unterlagen an die Stadt Erlangen, Liegenschaftsamt, Nägelsbachstraße 40, 91052
Erlangen zu richten.
Der Eingang von Bewerbungen wird nicht bestätigt. Nach Fristablauf bei der Stadt Erlangen ein-
gehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Zulassungen mit Warensortiment, Stand-
platz etc. erfolgen per Bescheid durch das Liegenschaftsamt. Eine Gewähr, dass die Durchführung
der Veranstaltung tatsächlich und zur angegebenen Zeit statt%ndet, wird nicht übernommen.
Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz. Das
Liegenschaftsamt behält sich ausdrücklich vor, Einschränkungen und Au&agen hinsichtlich der
Standgröße und des Sortiments vorzunehmen.
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