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Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
Brandschutzunterweisung „Verhalten im Brandfall / Hausalarm“
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Alarmieren
Feuerwehr alarmieren:
Telefon (Uni) 0 – 112 Telefon (Handy)
112 Druckknopfmelder im
Gebäude
112
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Die Alarmmeldung enhält: Wer spricht ? (Name des Anrufers)
Was ist passiert ? (Brand, Unfall, technischer Defekt)
Wo wird die Feuerwehr gebraucht ? (Adresse, Anfahrt, Einfahrtsnummer)
Wie auf besondere Umstände hinweisen: (eingeschlossene Personen, Besondere Gefahren)
Langsam und deutlich sprechen !
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Wichtige Besonderheiten
Bitte selbst Gedanken machen und Inhalte einfügen:
Z. B. bei Experimentalvorlesung Z. B. bei Anwesenheit besonderer Besuchergruppen
/Behinderter etc. …
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Hausalarm
In Ihrem Gebäude ist der Hausalarm nicht mit der Alarmierung der Feuerwehr gekoppelt
Im Gefahrfall muss der Mitarbeiter oder die Person die die Gefahr wahrnimmt manuell über die blauen Kästen den Hausalarm auslösen. Hierbei bedeutet der Hausalarm, dass das jeweilige Gebäude mittels Sirenen geräumt wird.
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Wichtig ist….
Ruhe bewahren!
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Evakuierung
Bei Gefahr in Vollzug
Auf Weisung der Feuerwehr
Auf Weisung des Vorgesetzten
Situation abhängig
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Evakuierung
Was jetzt zu klären ist:
Wo ist unser Sammelplatz? Wo treffen wir uns?
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Brandschutzordnung
Teil A hängt in den Gebäuden aus
Teil B Stand: 2009
Teil C Stand: 2010
Uwe Tepe, 04.09.2009
Abt. Arbeits – und Umweltschutz
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Noch Fragen?
Uwe TepeSachbearbeiter Brandschutzangelegenheiten
Tel.: 3307
tepe@verwaltung.tu-dortmund.de
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