View
734
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Energiestrategie 2050 : Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude Olivier Meile, Bundesamt für Energie
MINERGIE Fachveranstaltung, 18. Juni 2015
2
Energiestrategie 2050: Überblick
Erste Phase Zweite Phase (ab 2021)
Erstes Mass- nahmenpaket
Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem
Aktionsplan koordinierte
Energieforschung
Strategie Stromnetze
Energie- perspektiven
2050
parlament. Initiative 12.400
Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen
Revision StromVG
Zweiter Marktöffnungs-
schritt
bereits beschlossen
3
Energiestrategie 2050: Die zweite Phase KELS – Vom Fördern zum Lenken
• Verfassungsartikel:
Lenkungsabgaben auf Strom,
Brenn- und Treibstoffen.
• Ablösung der heutigen CO2-
Abgabe auf Brennstoffen.
• Vorgesehene Erleichterungen
für energieintensive
Unternehmen.
Vernehmlassung am
12.6.2015 abgeschlossen
4
Energiestrategie 2050: Stossrichtungen
1. Energieeffizienz erhöhen; Energieverbrauch senken; Stromverbrauch stabilisieren.
2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen; soweit erforderlich: Restbedarf durch fossile Stromproduktion und Importe decken.
3. Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung vorantreiben.
4. Energieforschung verstärken.
5. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrnehmen.
6. Internationale Zusammenarbeit im Energiebereich intensivieren.
5
Energiestrategie 2050 Wirkung des ersten Massnahmenpaket
0
50
100
150
200
250
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1960 1970 2000 2010 2020 2035 2050
TWhPJ Wasserstoff
Biogas als Treibstoff
Erdgas als Treibstoff
Flüssige Biotreibstoffe
Flugtreibstoffe
Diesel
Benzin
Biogas, Klärgas
Umgebungswärme
Solarwärme
(Industrie-)Abfälle
Übrige feste Biomasse
Holz
Fernwärme*
Kohle
Erdgas
Sonstige Erdölprodukte
Heizölprodukte o. Treibstoffe
Elektrizität*
(c) Prognos AG 2012
6
Zubau der Stromproduktion aus neuen Erneuerbaren: Wo wollen wir hin?
2020: 4.4 TWh/a 2035: 14.5 TWh/a 2050: 24.2 TWh/a
VSE Fachtagung «Neues bei KEV & Eigenverbrauch» • Aktuelles zur KEV und Einmalvergütung 18. Juni 2015, Aarau
heute
7
Energieeffizienz: Wichtigste Massnahmen
Gebäude Industrie und Dienst-leistungen
Mobilität Elektro-geräte
Strom-lieferanten
Verschärfung MuKEn
durch die Kantone
Anhebung CO2-Abgabe
und Verstärkung Gebäude-programm
Zielverein-barungen für Strom-Grossver-braucher
Ausweitung und
Verschärfung von CO2-
Emissions-vorschriften
Ausweitung Vorschriften
Effizienzziel Strom-
lieferanten
Ausbau der wettbewerb-
lichen Ausschrei-
bungen
8
MuKEn – ein eingespieltes Instrument Aber was ist es eigentlich?
• «Gemeinsamer Nenner der Energiedirektoren»
Empfehlungen für die Umsetzung im kantonalen Recht;
• Ziel: eine weitgehende Harmonisierung der Vorschriften im Gebäudebereich;
• Die Kernbestandteile der MuKEn sind Bauvorschriften;
• Das Basismodul soll in allen Kantonen integral umgesetzt werden;
• Die Zusatzmodule werden von den Kantonen nach Bedarf umgesetzt;
• Die MuKEn sind kommentierte und begründete Gesetzes- und
Verordnungsempfehlungen.
9
MuKEn 2014 Entwicklung der Anforderungen
Muster- vorschriften
2014
3,5 l
10
MuKEn 2014 (Auswahl): Anteil Eigenerzeugung Strom
Eine Elektrizitätserzeugungsanlage wird bei Neubauten verlangt:
• mindestens 10 W pro m2 EBF • Ersatzabgabe wenn nicht realisierbar und max. 30 kW • Keine Verrechnung mit Wärmeanforderung
11
MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Erneuerbare Energien beim Wärmeerzeugerersatz
10% erneuerbare Wärme beim Ersatz fossiler Heizungen in Wohnbauten
• Nachweis durch Standardlösungen • Befreiung bei Bauten mit Minergie-Label
oder GEAK Gesamtenergieeffizienz Klasse D oder besser
12
MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Bestehende Elektroheizungen und Elektroboiler
Einführung einer Sanierungspflicht: • Für zentrale Anlagen (dezentrale Heizungen in Zusatzmodul) • Innerhalb 15 Jahren
13
MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
• Wärmeversorgung bis 2050 zu 100% erneuerbar • Reduktion Stromverbrauch um 20% bis 2030 gegenüber 1990,
oder Kompensation durch neu zugebaute erneuerbare Energien.
14
MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Betriebsoptimierung
• Freiwilliges Modul • Nur für Nichtwohnbauten
15
Infos und Bezug MuKEn 2014 www.endk.ch
16
Energieeffizienz: Wichtigste Massnahmen
Gebäude Industrie und Dienst-leistungen
Mobilität Elektro-geräte
Strom-lieferanten
Verschärfung MuKEn
durch die Kantone
Anhebung CO2-Abgabe
und Verstärkung Gebäude-programm
Zielverein-barungen für Strom-Grossver-braucher
Ausweitung und
Verschärfung von CO2-
Emissions-vorschriften
Ausweitung Vorschriften
Effizienzziel Strom-
lieferanten
Ausbau der wettbewerb-
lichen Ausschrei-
bungen
17
Verstärkung des Gebäudeprogramms Vorschlag des Bundesrates
vom 4. September 2013 • Erhöhung CO2-Abgabe auf CHF 84 pro t CO2
• Ergibt über Teilzweckbindung einen Ertrag von rund 350 Mio. pro Jahr.
• Zusammen mit den kantonalen Mitteln (ca.175 Mio. CHF) stehen rund 525 Mio./a zur Verfügung.
• Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, Kanton erhält maximal das Doppelte seines eigenen Kredits.
• Umsetzungsverantwortung liegt bei den Kantonen • Auflagen: Basisförderprogramm für Gebäudehülle,
Ersatz Elektro- oder Ölheizung, Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus)
18
Verstärkung des Gebäudeprogramms Variante des Nationalrats
vom 8. Dezember 2014 • Stossrichtung des Bundesrates bestätigt. • Regime zur Erhöhung der CO2-Abgabe bleibt
gemäss heutigem CO2-Gesetz bestehen. • Der Globalbeitrag aus 2 Teilen: • Sockelbeitrag beträgt maximal 30% der verfügbaren
Mittel (bei 84.-/t CO2 = ca. 100 Mio.). • Ergänzungsbeitrag in Abhängigkeit von Wirksamkeit
und kantonalem Kredit beträgt. Mind. 70% der verfügbaren Mittel, wobei der Beitrag pro Kanton maximal das Doppelte des bundes Kredits betragen darf (bei 84.-/t CO2 = ca. 250 Mio. Bund + 125 Mio. Kantone). Total 475 Mio. bei 84.-/t CO2 Oder 350 Mio. bei 60.-/t CO2
19
Weitere Beschlüsse des Nationalrats: Steuerrecht
Der Nationalrat hat zur Verbesserung der Energieeffizienz zusätzliche Änderungen im Steuerrecht beschlossen:
− Energetischer Mindeststandard als Voraussetzung für Steuerabzüge für energetische Investitionen
− Steuerabzug auch bei Investitionen in Ersatzneubauten
− Investitionen über die nachfolgenden vier Steuerperioden abziehbar
20
EIV deckt max. 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen
PV-Anlagen 2 bis 10 kW → nur
Einmalvergütung möglich PV-Anlagen 10 bis 30 kW → Wahlrecht
zwischen KEV und EIV
Strom aus erneuerbaren Energien: Die Einmalvergütung als neues Förderinstrument
21
Aktuelle Trends Gebäudepark Schweiz
22
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Recommended