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„ABC der Unternehmensgründung“
25-11-2015Entrepeneurship Summit
Vienna
Vortrag: © Mag. Barbara Huber, Huber Unternehmensberatung
www.barbara-huber.at
2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 2
Vorstellung
Mag. Barbara Huber (Huber Unternehmensberatung)www.barbara-huber.at (web)www.barbara-huber.at/blog
– Gründungs- und Unternehmensberaterin – Business- und Burnoutcoach– Fachbuchautorin– Speakerin und Referentin
2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 3
• So starten Sie Ihr Unternehmen erfolgreich, 2. Auflage, 2014, ISBN: 978-3-214-00807-9
• So führen Sie Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgreich!, 2. Auflage 2015, ISBN: 978-3-214-00855-0
• So organisieren Sie Ihr Unternehmen erfolgreich!, 2014, ISBN: 978-3-214-00746-1
Meine Publikationen
2. Mai 2023 4
1st step: Businessplan
Bestandteile eines Businessplans (1/3):
– Executive Summary (am Anfang!)– Unternehmensbeschreibung
(Name, Rechtsform, etc.)– Unternehmer/innen, Geschäftsführung und Team– Produkt oder Dienstleistung, gegebenenfalls
Nebengeschäfte
© Mag. Barbara Huber
2. Mai 2023 5
1st step: Businessplan
Bestandteile eines Businessplans (2/3):
– Zielgruppe und für diese definierter USP– Marktumfeld und Konkurrenten– Standortplanung samt
Betriebsanlagengenehmigungen– Planungs- und Liquiditätsrechnungen
© Mag. Barbara Huber
2. Mai 2023 6
1st step: Businessplan
Bestandteile eines Businessplans (3/3):
– Finanzierung (eigen/fremd) und Förderungen– Marketingkonzept– Kooperationen– Ausblick (kurz-, mittel- und langfristige Ziele des
Unternehmens )
© Mag. Barbara Huber
2. Mai 2023 7
1st step: Businessplan
USP = unique selling proposition = Alleinstellungsmerkmal
Frage: Wo ist die pain (Qual) des Kunden und welchen gain (Zusatznutzen) können Sie bieten?
Häufigste Irrtümer: Preis = USP, Marktnische = langfristiger USP
© Mag. Barbara Huber
2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 8
2nd step: Gründung
Achtung!3 verschiedene Themenkreise!
2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 9
Gewerberecht
• Beantragung der Gewerbeberechtigung persönlich bei Magistrat (Bezirkshaupt-mannschaft) oder online
• Achtung: bestimmte Gewerbe greifen ineinander! • Gebührenbefreiung bei Anwendbarkeit des
Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG)– Neueröffnung des Betriebes– Nicht innerhalb der letzten 15 Jahre ähnlich tätig– Keine Betriebsübertragung
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Steuerrecht
Einkommensteuer (1/2)• Meldung der Betriebseröffnung beim Finanzamt
– Wohnsitzfinanzamt bei Einzelunternehmen oder Betriebssitzfinanzamt bei Gesellschaft (Verf24 / Verf15 / Verf16)
– Unterschiedliche Formulare Kleinunternehmerregelung ausschließen? – Vorsicht bei Gewinnangaben!
• Einkünfte kumulieren sich– Progression beachten– Steuernachzahlung möglich– Vorauszahlungen in den Folgejahren beachten
© Mag. Barbara Huber
2. Mai 2023 11
Steuerrecht
Einkommensteuer (2/2)
• Steuererklärungen ändern sich – Arbeitnehmerveranlagung (ugs. Lohnsteuerausgleich) entfällt – Einkommensteuererklärung bei Einzelunternehmern – Erklärung der Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften– Körperschaftssteuererklärung bei Kapitalgesellschaften
© Mag. Barbara Huber
2. Mai 2023 12
SteuerrechtUmsatzsteuer
© Mag. Barbara Huber
Kleinunternehmerregelung Regelbesteuerung
Umsatz unter 30.000,- EUR / JahrToleranzgrenze: 1x in 5 Jahren um 15%
Umsatz über 30.000,- EUR / Jahr oder auf Antrag (Achtung: 5 Jahre Bindung)
Rechnungen an Dritte ohne Angabe von Ust, Ausweis Endbetrag
Ausweis von Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag, Bruttobetrag
Vermerk „Steuerbefreiung nach §6 /1/Z27 UStG“Kein Abzug von Vorsteuer Abzug von Vorsteuer bei
ordnungsgemäßer Rechnung möglichKeine Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA)
Abgabe von UVA (mtl. oder quartalsw.)
Abgabe USt-Erklärung bei Umsatz über TEUR 30
Abgabe USt-Erklärung Pflicht
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Sozialversicherungsrecht
• Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (Formular wird zugesandt)
• Beiträge GSVG sind ab sofort zu zahlen– Kranken-, Pension-, Unfallversicherung– Rund EUR 2.000,- / Jahr (Senkung ab 2016)– Erleichterungen in den ersten 3 Jahren
2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 14
SozialversicherungsrechtBefreiungsbestimmungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung:
– In den letzten 60 Kalendermonaten keine Pflichtversicherung nach GSVG oder bereits das 60. Lebensjahr vollendet UND
– Einkünfte (= Einnahmen – Ausgaben) < EUR 4.871,76/Jahr(Wert 2015) UND
– Umsätze < EUR 30.000,-/Jahr (Wert 2015)
Unfallversicherung bleibt bestehen: rund EUR 9,- / Monat
2. Mai 2023 Mag. Barbara Huber 15
Herzlichen Dank für IhreAufmerksamkeit!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolgbei Ihrer beruflichen Laufbahn!
Mag. Barbara Huberwww.barbara-huber.at
http://de.slideshare.net/HuberUnternehmensberatung