2 Begriff Hinterlegung als Erfllungssurrogat aus einem "in der
Person des Glubigers liegenden Grund" ( 372 Satz 2) Voraussetzungen
( 372) Hinterlegungsfhigkeit Bargeld, Wertpapiere, Urkunden und
(kleine) Kostbarkeiten Hinterlegungsgrund Annahmeverzug ( 372 Satz
1, 293 ff.) Sonstige, in der Person des Glubigers liegende Grnde (
372 Satz 2); u.a.: Ungewissheit ber die Person des
Leistungsempfngers
Folie 3
Hinterlegung 3 Rechtsfolgen der Hinterlegung [] bei
ausgeschlossener Rcknahme 378 Befreiende Hinterlegung BGH, NJW-RR
2008, 1075 [] bei nicht ausgeschlossener Rcknahme 379 Einrede der
Hinterlegung ( 379 Abs.1) Preisgefahr des Glubigers!
Folie 4
Aufrechnung 4
Folie 5
Begriff und Funktion 5
Folie 6
6 Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier
sich gegenberstehender Forderungen durch einseitiges Rechtsgeschft
(Palandt/Grneberg, 69. Aufl. 2010, 387 Rn.1) (Doppel-)Funktion
Erfllungssurrogat Durchsetzung der Gegenforderung in Form der
Selbsthilfe!
Folie 7
Fall Nr.20 [Reich & Shne II] 7
Folie 8
Fall Nr.20 [Reich & Shne] 8 Kaufpreis fr die Uhr (1200,-
Euro) Reich & ShneK Kaufpreis fr den Ring (600,- Euro)
Folie 9
Fall Nr.20 [Reich und Shne II] 9 Reich & Shne gegen K auf
Kaufpreiszahlung (1200,- Euro) gem. 433 Abs.2 Kaufvertrag
Teilweises Erlschen des Kaufpreisanspruchs in Hhe von 600,- Euro
durch Aufrechnung ( 387 ff.) des K Ergebnis
Folie 10
Aufrechnung 10 Rechtsnatur Da die Aufrechnung erklrt werden
muss ( 388 Satz 1), gegenseitige und gleichartige Forderungen also
nicht automatisch miteinander verrechnet werden, handelt es sich um
ein Gestaltungsrecht.
Folie 11
387 Aufrechnungslage 11
Folie 12
Aufrechungslage 12 Gegenseitigkeit "Schulden zwei Personen
einander Leistungen," Gleichartigkeit "die ihrem Gegenstand nach
gleichartig sind," Durchsetzbarkeit der Gegenforderung "so kann
jeder Teil aufrechnen, sobald er die ihm gebhrende Leistung
fordern" Erfllbarkeit der Hauptforderung " und die ihm obliegende
Leistung bewirken kann".
Folie 13
Gegenseitigkeit 13 Der Aufrechnende muss Glubiger der Gegen-
und Schuldner der Hauptforderung, der Aufrechnungsgegner muss
Schuldner der Gegen- und Glubiger der Hauptforderung sein.
Gegenforderung Aufrechnender Aufr.-Gegner Hauptforderung
Folie 14
Gegenseitigkeit 14 Klarstellung Die Forderungen mssen nicht auf
einem gegenseitigen Vertrag ( 320 ff.) beruhen! Die Forderungen
mssen nicht gleich hoch sein. Das folgt bereits daraus, dass sie
nur erlschen, soweit sie sich decken ( 389).
Folie 15
Fall Nr.21 [Reich & Shne III] 15
Folie 16
Fall Nr.21 [Reich & Shne III] 16 Darlehensforderung ( 488
Abs.1 Satz 2) Flligkeit: 01.02. Reich B-Bank
AbtretungKaufpreisforderung( 433 Abs.2) ( 398) amFlligkeit: 01.01.
01.03. Lustig Kann die B-Bank mit ihrer Gegenforderung gegen Reich
gegen die Hauptforderung des Lustig aufrechnen?
Folie 17
Fall Nr.21 [Reich & Shne III] 17 Lustig gegen die Bank gem.
433 Abs.2, 398 Kaufvertrag Abtretung Erlschen des abgetretenen
Kaufpreisanspruchs des Lustig gem. 389 durch Aufrechnung der Bank?
Aufrechnungslage ( 387) Gegenseitigkeit 406!
Folie 18
Gleichartigkeit 18 Gegenstand der Leistung muss gleichartig
sein. Konsequenz: Im Kern beschrnkt sich die Aufrechnung auf
wechselseitige Geldforderungen!
Folie 19
Gleichartigkeit 19 K schuldet L 500,- Euro aus Kaufvertrag.
Darber hinaus schulden K und L als Gesamtschuldner ( 421 BGB) des M
500,- Euro, wobei L im Innenverhltnis zur vollen Kostenbername
verpflichtet ist. K hat also einen Befreiungsanspruch gegen L. Kann
K mit dem Befreiungsanspruch gegen den Kaufpreisanspruch
aufrechnen? K 500,- Befreiung M Kauf L
Folie 20
Gleichartigkeit 20 BGH, NJW 1999, 1182, 1184 Danach hat der BGH
"allgemein die Aufrechnung eines Befreiungsanspruchs gegen einen
Zahlungsanspruch wegen Ungleichartigkeit nicht zugelassen."
Folie 21
Durchsetzbarkeit der Gegenforderung 21 Die Forderung des
Aufrechnenden muss durchsetzbar sein (BGH, NJW 2005, 3285, 3286) []
sie muss bestehen, [] sie muss fllig sein ( 271) [] sie muss frei
von Einreden sein ( 390). Beachte Bereits das Bestehen der Einrede
schliet die Aufrechnung aus. BGH, NJW 2005, 3285, 3286 Die
Gegenforderung muss voll wirksam, d.h. frei von Einwendungen oder
Einreden sein ( 390). Nicht aufgerechnet werden kann insb. mit
einer Forderung, der ein Leistungsverweigerungsrecht entgegensteht;
es gengt seine bloe Existenz
Folie 22
Fall Nr.22 [Reich & Shne V] 22
Folie 23
Fall Nr.22 [Reich & Shne V] 23 Lsungsskizze 433 Abs.2
ReichLustig 433 Abs.2 (Kaufpreis fr den Ring) Reihenfolge der
Ereignisse Kaufvertrag ber den Ring:01.12.2005 Eintritt der
Verjhrung d. Kaufpreisanspruchs d. Reich31.12.2005
Aufrechnung03.01.2006
Folie 24
Fall Nr.22 [Reich & Shne V] 24 Lsungshinweis 215
Folie 25
Erfllbarkeit der Hauptforderung 25 Erfllbarkeit der
Hauptforderung bedeutet, dass der Aufrechnende berechtigt sein
muss, zu leisten. Das ist bspw. dann nicht der Fall, wenn er seinen
Bankkredit (Hauptforderung) vor Flligkeit durch Aufrechnung ablsen
will. Denn dadurch entgingen der Bank anderfalls geschuldete
Darlehenszinsen.
Folie 26
Aufrechungsverbote 26
Folie 27
Aufrechungsverbote 27 Prfungsreihenfolge Aufrechungslage Kein
Aufrechungsausschluss Beschlagnahmte Hauptforderung 392 Keine
Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung 393 Keine
Aufrechnung gegen unpfndbare Forderungen 394 Kein
Aufrechnungsverbot kraft Rechtsgeschfts 241, 305
Folie 28
392 Beschlagnahmte Forderung 28
Folie 29
Beschlagnahmte Forderung 29 Beispielsfall A steht ein seit dem
01.01. flliger Kaufpreisanspruch ( 433 Abs.2) gegen B, B ein seit
dem 01.01. flliger Kaufpreisanspruch gegen A zu. Als B mit seinem
Kaufpreisanspruch gegen den des A aufrechnen will, teilt A mit,
dass er C aufgrund eines Kredits 5.000,- Euro schulde, dass C am
01.02. vollstreckt und den Kaufpreisanspruch A gegen B gepfndet
habe ( 829 Abs.1 Satz 1 ZPO) und dass B das auch wisse, weil man
ihm den Pfndungsbeschluss des AG Frankfurt (Oder) am 01.02.
zugestellt habe.
Folie 30
Beschlagnahmte Forderung 30 C Beschlagnahme gem. 829 ZPO
KreditHauptforderung AB (Aufrechnender) Gegenforderung
Folie 31
Beschlagnahmte Forderungen 31 Durch die Beschlagnahme [der
Hauptforderung] wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den
Glubiger zustehenden [Gegen-]Forderung (nur) ausgeschlossen, wenn
der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat
oder wenn seine Forderung erst nach der Beschlagnahme und spter als
die in Beschlag genommene Forderung fllig geworden ist ( 392).
Beschlagnahme ist die Pfndung der Forderung.
Folie 32
393 Hauptford. aus unerlaubter Hdlg. 32
Folie 33
Hauptford. aus unerlaubter Hdlg. 33 Begrndung Der Geschdigte
soll seinen Schaden in angemessener Frist ohne Errterung von
Gegenansprchen des Schdigers (BGH, NJW 1987, 2998) liquidieren
knnen. Beispiel L steht ein Kaufpreisanspruch gegen M zu. M ist
jedoch mittellos. Daher beabsichtigt L, das Notebook des M aus dem
Fenster zu werfen. Wenn er, L, nicht an seinen Kaufpreis komme,
wolle er wenigstens seinen Spa haben. Er knne anschlieend ja mit
dem wertlosen Kaufpreisanspruch (Gegenforderung) gegen den
absehbaren Schadensersatzanspruch des M aus 823 Abs.1
(Hauptforderung) aufrechnen. Lsungshinweis: 393
Folie 34
Einschrnkung des 393? 34 Entfllt das Aufrechnungsverbot des
393, wenn beide Forderungen, Haupt- und Gegenforderung aus
(vorstzlich begangenen) unerlaubten Handlungen und aus einem
einheitlichen Lebensverhltnis stammen? Beispiel: Bei einer Prgelei
verletzen sich A und B gegenseitig. A trgt einen Kieferbruch, B
eine Gehirnerschtterung davon. Als A von B Schmerzensgeld verlangt,
erklrt B, er rechne mit seinem eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld
auf. Teleologische Reduktion des 393? 393 will grds. nur den
kalkulierten Missbrauch der Aufrechung verhindern, nicht die
spontane Racheaktion innerhalb ein- und desselben Raufhandels. Der
BGH (NJW 2009, 3508) weist indes mit Recht auf den klaren Wortlaut
der Norm hin und betont, dass bereits die Bestimmung des
einheitlichen Lebensverhltnisses zu einer nicht hinnehmbaren
Rechtsunsicherheit fhren wrde.
Folie 35
394 Unpfndbare Forderungen 35
Folie 36
Unpfndbare Forderungen 36 Gesetzliche Regelung Nach 394 ist
eine Aufrechnung gegen unpfndbare Forderungen grds. ausgeschlossen
(Satz 1). Pfndungsverbote ergeben sich insb. aus 850 ff. ZPO:
Existenzminimum! Begrndung Dies soll im ffentlichen Interesse
verhindern, dass dem Glubiger der unpfndbaren Forderung die Lebens-
grundlage gnzlich entzogen wird (Palandt/Grneberg, 394 Rn.1). Knnte
der Schuldner gegen unpfndbare Forderungen aufrechnen, msste die
ffentliche Hand fr den Unterhalt des mittellosen Glubigers der
aufgerechneten Forderung aufkommen.
Folie 37
Aufrechnungsverbot 37
Folie 38
Aufrechnungsverbot 38 Rechtsgeschftliches Aufrechnungsverbot Es
steht den Beteiligten grundstzlich frei, ein Aufrechnungsverbot zu
vereinbaren. Einschrnkung gem. 309 Nr.3. Aufrechnungsverbot nach
Treu und Glauben ( 242 BGB) Beispiel: A steht eine Mietforderung
gegen B in Hhe von 500,- Euro zu. Dann verkauft A sein Notebook fr
500,- Euro an B. B, der lt. Kaufvertrag verpflichtet ist,
vorzuleisten, zahlt. Daraufhin veruert A wie geplant das Notebook
an C und erklrt nunmehr gegenber B, er rechne mit der Miet-, gegen
den Rechtsanspruch auf Rckzahlung des Kaufpreises auf. Das
Verhalten des A, der sich treuwidrig eine Aufrechnungslage
erschlichen hat, verstt gegen 242. Eine Aufrechnung des A scheidet
somit aus.
Folie 39
Aufrechungserklrung 39
Folie 40
Aufrechnungserklrung 40 Die Aufrechnung erfolgt durch Erklrung
gegenber dem anderen Teil ( 388 Satz 1), ist also eine einseitige,
empfangsbedrftigte und rechtsgestaltende Willenserklrung.
Folie 41
Aufrechnungserklrung 41 Im Interesse der Rechtssicherheit und
-klarheit ist die Aufrechnungserklrung bedingungs- und
befristungsfeindlich unwiderruflich Eine Potestativbedingung, d.h.
eine Bedingung deren Eintritt allein vom Willen des
Erklrungsempfngers abhngt, ist jedoch zulssig! Rechnet A gegenber B
unter der Bedingung auf, dass B einen Kaufvertrag mit C schliet, so
ist die (aufschiebend) bedingte Aufrechnung wirksam. Der Eintritt
der Bedingung liegt in der Macht des Erklrungsempfngers, so dass
keine "untragbare Ungewissheit ber den neuen Rechtszustand" (BGH)
zu befrchten ist.
Folie 42
Aufrechnungserklrung 42 Eine Eventualaufrechnung im Prozess ist
zulssig (BGH, NJW 1999, 1179); sie wird hilfsweise fr den Fall
erklrt, dass das Gericht die Hauptforderung als begrndet ansieht.
Beispiel: Der Beklagte verteidigt sich gegen einen
Kaufpreisanspruch mit der Begrndung, er habe den Kaufvertrag
wirksam angefochten ( 142 Abs.1, 119 Abs.1). Hilfsweise erklrt er,
fr den Fall, dass er mit der Irrtumsanfechtung nicht gehrt werde,
rechne er mit einem flligen Rckzahlungsanspruch aus Darlehen gegen
den Kaufpreisanspruch auf ( 488 Abs.1 Satz 2, 387 ff.). Eine
untragbare Ungewissheit ber den aktuellen Rechtszustand entsteht
auch in diesen Fllen nicht. Die Rechtslage wird im Prozess
geklrt!
Folie 43
Aufrechungsvertrag 43
Folie 44
389 Rechtsfolgen der Aufrechnung 44
Folie 45
Rechtsfolgen der Aufrechnung 45 Rckwirkung! 389
Folie 46
Prfungsschema "Aufrechnung" 46
Folie 47
Prfungsschema Aufrechnung 47 A.Entstehung des Anspruchs
(Hauptforderung) B.Erlschen des Anspruchs durch Aufrechnung ( 389)
I.Aufrechnungslage ( 387) 1.Gegenseitigkeit 2.Gleichartigkeit
3.Durchsetzbarkeit der Gegenforderung; insb.: Flligkeit
4.Erfllbarkeit der Hauptforderung II.Kein Aufrechnungsausschluss
1.Keine Aufrechnung gegen Hauptforderungen aus vorstzlicher
unerlaubter Handlung 2.Keine Aufrechnung gegen bestimmte
beschlagnahmte Hauptforderungen 3.Keine Aufrechnung gegen
unpfndbare Hauptforderungen 4.Kein vertragliches Aufrechnungsverbot
5.Kein Aufrechnungsverbot aus Treu und Glauben ( 242)
III.Aufrechnungserklrung ( 388) IV.Rechtsfolge
Folie 48
Einseitige Beendigung des SV 48
Folie 49
Rcktritt 49
Folie 50
Begriff und Funktion 50
Folie 51
Rcktritt 51 Begriff Rckgngigmachung des Vertrags durch
einseitige Erklrung des Rcktrittsberechtigten Gesetzliche Regelung
346 ff. Beispiel V und K schlieen am 20.06. einen Kaufvertrag ber
100 Sylvesterraketen. V rumt K ein Rcktrittsrecht bis zum 07.08.
ein. K erklrt am 06.08., er trete zurck.
Folie 52
Rcktritt 52 Rechtsfolgen Umgestaltung des Vertrags in ein
Abwicklungsverhltnis (BGH NJW 2008, 911) [] kein gesetzliches
Schuldverhltnis sondern das durch einseitiges Rechtsgeschft
umgestaltete ursprngliche Vertragsverhltnis Erlschen ggf. noch
bestehender Erfllungsansprche "Befreiungswirkung", die 346 nicht
ausdrcklich erwhnt Rckgewhrpflichten
Fall Nr.23 [Mangelhafte Uhr] 58 Kaufvertrag HK Rckzahlung des
Kaufpreises
Folie 59
Fall Nr.23 [Mangelhafte Uhr] 59 K gegen H auf Rckzahlung des
Kaufpreises gem. 346, 437 Nr.2, 323 Abs.1 Kaufvertrag Mangel der
Kaufsache Erfolglose Fristsetzung Ergebnis
Folie 60
Vertragliches Rcktrittsrecht 60
Folie 61
Rcktrittserklrung 61
Folie 62
Rcktrittserklrung 62 Rcktrittserklrung ( 349) als einseitige,
empfangsbedrftige und rechtsgestaltende Willenserklrung
Folie 63
Rcktrittserklrung 63 Rcktrittserklrung [] ist wirksam, auch
wenn der Rcktrittsberechtigte den Rcktrittsgrund nicht angibt. []
ist grds. bedingungsfeindlich und unwiderruflich
Folie 64
Rcktrittsfrist 64
Folie 65
Rechtsfolgen 65
Folie 66
Rechtsfolgen des Rcktritts 66 Rckgewhr bereits ausgetauschter
Leistungen 346 Abs.1 Erlschen noch bestehender Ansprche Herausgabe
gezogener Nutzungen 346 Abs.1 Wertersatz 346 Abs.2 und 3
Begriff und Funktion 70 Das Widerrufsrecht bei
Verbrauchervertrgen soll [u.a.] vor vertraglichen Bindungen
schtzen, die der Verbraucher bereilt, ohne sorgfltige Abwgung des
Fr und Wider eingegangen ist (Palandt/G., 355 Rn.3).
Folie 71
Rechtsnatur 71
Folie 72
Rechtsnatur 72 Besonders ausgestaltetes Rcktrittsrecht
(Gestaltungsrecht) 357 Abs.1 Satz 1
Widerrufserklrung 76 Widerrufserklrung als einseitige,
empfangsbedrftige und rechtsgestaltende Willenserklrung [] bedarf
keiner Begrndung, muss den Vertrag aber so bezeichnen, dass er
eindeutig identifizierbar ist [] ist bedingungsfeindlich und (wohl)
unwiderruflich!
Folie 77
Rechtsfolgen des Widerrufs 77
Folie 78
Rechtsfolgen 78 OLG Koblenz, NJW 2006, 919, 921 Durch den
Widerruf [] wandelt sich der zunchst wirksame Vertrag ex nunc in
ein Rckabwicklungsverhltnis um. 357 Abs.1 Satz 1 346 ff. []
erlschen ggf. noch bestehende Erfllungsansprche
Folie 79
Kndigung 79
Folie 80
Begriff und Funktion 80
Folie 81
Kndigung 81 Beendigung eines Dauerschuldverhltnisses Beachte
Die Kndigung fhrt anders als der Rcktritt[!] nur dazu, dass das
Schuldverhltnis fr die Zukunft ex nunc, nicht aber ex tunc beendet
wird. Erlschen bestehender Erfllungsansprche Keine Rckabwicklung
bereits ausgetauschter Leistungen (BGH, NJW 1979, 1288); 346 ff.
sind nicht anwendbar!
Kndigungserklrung 85 Kndigungserklrung als einseitige,
empfangsbedrftige und rechtsgestaltende Willenserklrung Beachte
Kndigungserklrung setzt vielfach die Einhaltung der Schriftform
voraus ( 568 Abs.1) Bedingte Kndigungen sind regelmig unzulssig,
weil die Kndigung ein Gestaltungsrecht ist
Folie 86
Kndigungsfrist 86
Folie 87
Kndigungsfrist 87 Kndigung im Mietrecht Ordentliche Kndigung
573c
Folie 88
Konkurrenzen 88
Folie 89
Rcktritt und Widerruf 89
Folie 90
Rcktritt und Kndigung 90
Folie 91
Einvernehmliche Beendigung des SV 91
Folie 92
397 Abs.1 Erlassvertrag 92
Folie 93
Erlassvertrag 93 397 Abs.1 Erlassvertrag Einigung darauf, dass
der Glubiger auf seine Forderung gegen den Schuldner verzichtet Ein
einseitiger, rechtlich verbindlicher Forderungsverzicht ist im BGB
nicht vorgesehen. Beispiel: Erklrt sich Rechtsanwalt R bereit, auf
einen Teil seines Honorars zu verzichten, so liegt darin zwar das
Angebot zum Abschluss eines (Teil-)Erlassvertrags. Die Forderung
erlischt jedoch erst, wenn Mandant M dieses Angebot auch annimmt.
Lehnt er ab Ich bezahle meine Schulden oder nimmt er nicht
rechtzeitig an ( 147), so besteht die Forderung fort.
Folie 94
Erlassvertrag 94 Merke Der Erlassvertrag beschrnkt sich auf die
einzelne Forderung. Soll das Schuldverhltnis im weiteren Sinne
aufgehoben werden, mssen die Parteien einem vom Erlassvertrag
abzugrenzenden Aufhebungsvertrag schlieen. BGH, NJW 2008, 2842 Es
ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und im
Zweifel eng auszulegen ist wer verzichtet schon freiwillig auf eine
ihm zustehende Forderung?
Folie 95
397 Abs.2 Negatives Schuldanerkenntnis 95
Folie 96
Negatives Schuldanerkenntnis 96 Begriff Ein negatives
Schuldanerkenntnisse ist ein Erlassvertrag, in dem der Glubiger
anerkennt, dass das Schuldverhltnis (im engeren Sinne) nicht
besteht. Einigung auf das Nichtbestehen eine Schuld!
Folie 97
Aufhebungsvertrag 97
Folie 98
Aufhebungsvertrag 98 Den Parteien steht es frei, ein
Schuldverhltnis im weiteren Sinne (Unterschied zum Erlassvertrag!)
im gegenseitigen Einvernehmen aufzulsen.
Folie 99
Novation 99
Folie 100
Novation 100 Unter einer Novation versteht man die vertragliche
Begrndung eines (neuen) Schuldverhltnisses, das an die Stelle eines
bestehenden Schuldverhltnisses treten soll.