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ARPM Bucuresti
Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08 “Implementation and enforcement of the environmental acquis focussed on environmental noise - Phase II”
Gerätetechnik undMesssysteme
Teil 3
Dr. Richard NeuhoferTÜV NORD GmbH
[email protected]@t-online.de
30.09.2008 [email protected] 2
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Pegeldifferenz
Spektralanalyse Bandpassfilter Schmalbandfilter
Statistische Methoden
Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß
Konzept zur automatisierten Geräuschtrennung
30.09.2008 [email protected] 3
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Pegeldifferenz
So lange der Anlagenpegel ≥ dem Fremdgeräuschpegel
ist und sich die Anlage zu oder abschalten lässt kann der Anlagenpegel durch das Bilden der Pegeldifferenz ermittelt werden. Liegt der Anlagenpegel mehr als 10dB über dem Fremdgeräuschpegel kann der Messwert unmittelbar verwendetwerden (Fehler < 0,5dB).
30.09.2008 [email protected] 4
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Pegeldifferenz
10
schFremdgeräuL
10schFremdgeräuAnlageL
101010lgLAnlage
30.09.2008 [email protected] 5
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Pegeldifferenz, ein Beispiel
Fremdgeräusch + Anlage
Fremdgeräusch 100,1(LFG+LA)-100,1(LFG) Anlagenpegel∆FG
60 50,0 900000 59,54 0,46
59 50,0 694328,2347 58,42 0,58
58 50,0 530957,3445 57,25 0,75
57 50,0 401187,2336 56,03 0,97
56 50,0 298107,1706 54,74 1,26
55 50,0 216227,766 53,35 1,65
54 50,0 151188,6432 51,80 2,20
53 50,0 99526,2315 49,98 3,02
52 50,0 58489,31925 47,67 4,33
51 50,0 25892,54118 44,13 6,87
50,1 50,0 2329,299228 33,67 16,43
Rot: L95 des Fremdgeräusches unterschritten? TA Lärm 3.2.1, Abs. 5!
30.09.2008 [email protected] 6
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Spektralanalyse
BandpassfilterSchmalbandfilter
30.09.2008 [email protected] 7
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Spektralanalyse
MEDA 8.010
0 5 10 15 20Zeit / s
-20
-10
0
10
20
P /
Pa
2007-06-12_15-37-3611Luftschall Lager
0 5 10 15 20Zeit / s
80
90
100
110
120
Pe
ge
l / d
B
2007-06-12_15-37-36_SPeg11Luftschall Lager
Schalldruck
Schallpegel
Frequenzzuordnung nicht möglich!
30.09.2008 [email protected] 8
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
MEDA 8.010
32 63 125 250 500 1000 2000Frequenz / Hz
0
25
50
75
100
Peg
el /
dB
2007-06-12_14-47-12_3rdOct/K:1/S:1/Luftschall Lager
Terzanalyse Rauschen ohne Anlage
30.09.2008 [email protected] 9
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
MEDA 8.010
32 63 125 250 500 1000 2000Frequenz / Hz
40
60
80
100
Peg
el /
dB
2007-06-12_14-47-12_3rdOct/K:1/S:1/Luftschall Lager
Rauschen
MEDA 8.010
32 63 125 250 500 1000 2000Frequenz / Hz
40
60
80
100
Peg
el /
dB
2007-06-12_14-30-14_Log_3rdOct/K:1/S:1/Luftschall Lager
Terzanalyse Rauschen + Sinus (Anlage!)
Frequenzanteil 1000Hz
Anlagenpegel (Terz bei 1kHz) aus Terzspektrum nach dem Zuschalten der Anlage ermittelbar
30.09.2008 [email protected] 10
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
MEDA 8.010
32 63 125 250 500 1000 2000Frequenz / Hz
0
20
40
60
80
Pe
ge
l / d
B
2007-06-12_14-30-14_Log_3rdOct/K:1/S:1/Luftschall Lager
0 500 1000 1500 2000 2500Frequenz / Hz
0
20
40
60
80
L /
dB
2007-06-12_14-30-14_Log11Luftschall Lager
H
Anlagenpegel (Terz bei 1kHz und in der FFT) dem Zuschalten der Anlage ermittelbar. FFT gibt zusätzlich Hinweis auf Verursacher, im Beispiel einzelne Frequenz.
Frequenzanteil 1000Hz
30.09.2008 [email protected] 11
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Sonderlösung für Monitorsysteme:Bandpassfilter für Geräusche mit bekanntem Frequenzband oder Frequenzbändern. Dies erlaubt Aufzeichnung nur bestimmter Geräuschanteile
30.09.2008 [email protected] 12
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Statistische Methoden
30.09.2008 [email protected] 13
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Statistische Methoden
Unter gewissen Vorraussetzungen können Perzentile zur Beurteilung herangezogen werden. Insbesondere zur Beurteilung von konstant laufenden Anlagen ist eine Beurteilung über den L95 oder L99 , auch bei hoher Fremdgeräuschbelastung möglich. Basis für eine korrekte Vorgehensweise ist die Anwendung von Perzentilvertrauensbereichen. Diese dienen als Indikator für einen repräsentativen Messzeitraum
30.09.2008 [email protected] 14
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
L95 als Hintergrundgeräuschpegel (Anlagenpegel?)
Korrekt bei entsprechenden „FG- Pausen“!
L1 Spitzenpegel
Messpause
30.09.2008 [email protected] 15
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
L95 als Anlagenpegel aufgrund zu geringer „FG-Pausen“ nicht ermittelbar
Messpause
30.09.2008 [email protected] 16
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß
30.09.2008 [email protected] 17
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß
Das Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß basiert auf der Anwendung von Perzentil- Vertrauensbereichen. Der Einsatz ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Anlagengeräuschpegel unter dem Fremdgeräuschpegel liegt.Bislang sind 3 Ansätze formuliert:
Zeitweise zu- oder abschalten der Anlage Messung an zwei unterschiedlichen Messpunkten Permanente, parallele Messung an 2 – 3 Messpunkten und
zentraler Auswertung der Daten
30.09.2008 [email protected] 18
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß
Zeitweise zu- oder abschalten der AnlageFunktionier bis zu einem Pegelabstand von mehr als
10 dB. Vorraussetzung ist die statistische Unabhängigkeit der Geräuschquellen
30.09.2008 [email protected] 19
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß
Messung an zwei unterschiedlichen MesspunktenFunktionier bis zu einem Pegelabstand von mehr als
10dB. Vorraussetzung ist die statistische Unabhängigkeit der Geräuschquellen und die Kenntnis des Pegelunterschieds des Fremdgeräusches von MP 1 zu MP 2. Der Pegelunterschied kann auch rechnerisch ermittelt werden
30.09.2008 [email protected] 20
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Geräuschtrennungsverfahren nach Dr. Heiß
Permanente, parallele Messung an 3 Messpunkten und zentraler Auswertung der Daten
Verfahren eignet sich zur permanenten Überwachung- und Beurteilung von Industrieanlagen. Ein Messpunkt sitzt an der Fremdgeräuschquelle, an einem zweiten Messpunkt wird das Anlagengeräusch innerhalb der Anlage ermittelt.
Ein dritter Messpunkt ermittelt den Immissionspegel Die Beurteilung wird über die Verrechnung der 3 Pegel unter
Zuhilfenahme der Perzentil- Vertrauensbereiche vorgenommen
30.09.2008 [email protected] 21
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Beispiel Geräuschtrennungsverfahren: Zu/Abschalten der Anlage
Messung 1 ohne Anlage
Messung 2 mit Anlage
Messung 3 ohne Anlage
Es müssen immer 3 Messungen durchgeführt werden (mit, ohne, mit oder ohne, mit, ohne Anlage!
30.09.2008 [email protected] 22
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Beispiel Geräuschtrennungsverfahren: Zu/Abschalten der Anlage
Ermittlung der Perzentilverteilung und Übernahme der Vertrauensbereiche im Wendepunkt; eintragen der Messwerte in die Auswertemaske von Noisy
Messung 1 mit Anlage
Wendepunkt
30.09.2008 [email protected] 23
Geräuschquellenidentifikation bei hohem Fremdgeräuschanteil
Beispiel: Geräuschtrennungsverfahren: Zu/Abschalten der Anlage
Ergebnis (nächste Folie)
30.09.2008 [email protected] 24
2. Ergebnisse
Anlagengeräusch
Immissionspegel Anlage: 63,4 dB(A)
Abstand des ermittelten Anlagenpegels zum Fremdgeräuschpegel:
-6,5 dB(A)
Lage der oberen Vertrauensbereichsgrenze (VB-Grenze) des ermittelten Anlagenpegels:
64,9 dB(A)
Lage der unteren VB-Grenze: 61,1 dB(A)
Pegelabstand der oberen VB-Grenze zum ermittelten Anlagenpegel:
1,5 dB(A)
Pegelabstand der unteren VB-Grenze zum ermittelten Anlagenpegel:
-2,3 dB(A)
Breite des gesamten Vertrauensbereichs: 3,7 dB(A)
Auflösungsgrenze für die Bestimmung des Anlagenpegels: 59,5 dB(A)
Abstand des Anlagenpegels zu seiner Auflösungsgrenze: 3,9 dB(A)
Abstand des FG-Pegels von der Auflösungsgrenze Anlagenpegel:
10,5 dB(A)
30.09.2008 [email protected] 25
Flughafen in Süddeutschland:
Zur Beurteilung der durch Flugzeugturbinenprüfläufe verursachten Emissionen am immissionsrelevanten Messpunkt
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
30.09.2008 [email protected] 26
Problematik:Problematik:•Der durch die Prüfläufe verursachte Immissionspegel Der durch die Prüfläufe verursachte Immissionspegel
überschreitet vermutlich den zulässigen überschreitet vermutlich den zulässigen
Immissionsrichtwert bzw. BeurteilungspegelImmissionsrichtwert bzw. Beurteilungspegel
• Die Prüfläufe finden Nachts stattDie Prüfläufe finden Nachts statt
Immissionsrichtwert am Immissionsrichtwert am
maßgeblichen Immissionsort = 35dBmaßgeblichen Immissionsort = 35dB
•Aufgrund der Fremdgeräuschsituation ist eine Aufgrund der Fremdgeräuschsituation ist eine
eindeutige Zuordnung der durch den Prüfbetrieb eindeutige Zuordnung der durch den Prüfbetrieb
verursachten Emissionen am Messpunkt mit verursachten Emissionen am Messpunkt mit
den den
zur Zeit verwendeten Verfahren nicht möglichzur Zeit verwendeten Verfahren nicht möglich
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
30.09.2008 [email protected] 27
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
30.09.2008 [email protected] 28
Konsequenzen:Konsequenzen:•Durchführung konstruktiver Maßnahmen am Durchführung konstruktiver Maßnahmen am
Emissionsort Emissionsort
(z.B. Erhöhung der Schalldämmung)(z.B. Erhöhung der Schalldämmung)
•Reduzierung der PrüfläufeReduzierung der Prüfläufe
•Verzicht der Prüfung maximaler LaststufenVerzicht der Prüfung maximaler Laststufen
optimal:optimal:
•Exakte Bestimmung des tatsächlichen Exakte Bestimmung des tatsächlichen
Immissionspegels Immissionspegels
und Steuerung des Prüfablaufes über den daraus und Steuerung des Prüfablaufes über den daraus
berechneten Beurteilungspegelberechneten Beurteilungspegel
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
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Mögliche Lösungen:Mögliche Lösungen:•Maßnahmen 1 - 3 sind entweder sehr teuer oder dürften Maßnahmen 1 - 3 sind entweder sehr teuer oder dürften
am am Wiederstand der Fluggesellschaften Wiederstand der Fluggesellschaften
scheiternscheitern
•Für die Maßnahme 4 liegen bereits gesicherte Für die Maßnahme 4 liegen bereits gesicherte
Erfahrungswerte Erfahrungswerte vor. Eine Realisierung ist möglich!vor. Eine Realisierung ist möglich!
Unter Anwendung des Unter Anwendung des
Geräuschtrennungsverfahrens Geräuschtrennungsverfahrens
nach Dr. Heiß in Kombination mit dem nach Dr. Heiß in Kombination mit dem
System Noisy Monitor System Noisy Monitor kann der durch die kann der durch die
Prüfläufe verursachte Immissionspegel Prüfläufe verursachte Immissionspegel
genaugenau und und qualitätsgesichertqualitätsgesichert bestimmt werden bestimmt werden. .
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
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Realisierung:Realisierung:•Beurteilung über Nachtzeitraum (22:00 - 06:00)Beurteilung über Nachtzeitraum (22:00 - 06:00)
•Vollautomatische Messstation am ImmissionsortVollautomatische Messstation am Immissionsort
•Monitormikrofon an der Prüfhalle zur Erfassung der Monitormikrofon an der Prüfhalle zur Erfassung der
Prüfzeiten und durch Auswertung des Pegelhubes Prüfzeiten und durch Auswertung des Pegelhubes
Erfassung unterschiedlicher LaststufenErfassung unterschiedlicher Laststufen
•Datenaustausch Monitormikrofon an MessstationDatenaustausch Monitormikrofon an Messstation
•Durchführung der qualitätsgesicherten GeräuschtrennungDurchführung der qualitätsgesicherten Geräuschtrennung
•Nach jedem Prüflauf Übermittlung des aktuellenNach jedem Prüflauf Übermittlung des aktuellen
Beurteilungspegels an die Prüfstandsleitung.Beurteilungspegels an die Prüfstandsleitung.
Vorteil: Unterschiedliche Laststufen können erfasst werdenVorteil: Unterschiedliche Laststufen können erfasst werden
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
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Beispiel Auswertung Prüfläufe manuell
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
30.09.2008 [email protected] 32
Beispiel Auswertung Fremdgeräusche manuell
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am Prüfstand Geräuschtrennung am Prüfstand
30.09.2008 [email protected] 33
An Prüfstandsleitung übermittelte Ergebnisse:
Aktueller Beurteilungspegel: 33,4dB
Überschreitung: NEIN
Werte liegen nach Abschluss eines Prüflaufes vor!
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
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Startzeit Dauer Leq LMax LAFTeq L1 L40 L50 L70 L95hh:mm:ss hh:mm:ss dB(AF) dB(AF) dB(AF) dB(AF) dB(AF) dB(AF) dB(AF) dB(AF)10:22:35 0:01:00 70,0 80,2 80,6 80,1 66,1 60,5 49,2 37,510:23:35 0:01:00 76,8 98,1 91,1 88,5 64,2 60,9 52,9 38,610:24:35 0:01:00 68,5 81,3 78,2 79,7 63,6 60,1 52,7 40,510:25:35 0:01:00 60,7 77,5 70,8 72,1 55,3 52,7 47,5 38,310:26:35 0:01:00 70,8 79,5 74,8 79,1 62,0 59,7 53,7 41,510:27:35 0:01:00 70,9 84,9 79,6 82,2 66,3 63,4 50,2 38,010:28:35 0:01:00 79,9 100,2 94,4 100,1 63,8 56,6 39,5 35,210:29:35 0:01:00 70,0 84,6 80,4 82,6 55,0 50,9 43,2 36,010:30:35 0:01:00 50,1 60,5 59,4 59,7 47,7 46,1 43,6 39,110:31:35 0:01:00 68,9 85,5 80,0 80,9 48,8 46,3 41,2 36,810:32:35 0:01:00 69,7 80,9 78,5 79,9 66,5 64,2 57,4 39,310:33:35 0:01:00 65,5 76,9 76,5 76,8 62,2 60,3 50,2 38,810:34:35 0:00:16 72,9 84,3 82,1 84,3 71,0 66,9 58,9 43,4
An Immissionsschutzabteilung übermittelte Ergebnisse:
Überschreitung in der Nacht vom 31.0504 auf 01.06.04: NEIN
Beurteilungspegel: 33,5dB
Erzielter Vertrauensbereich der Messung: 0,15 dB
Geräuschquellenidentifikation Geräuschquellenidentifikation Geräuschtrennung am PrüfstandGeräuschtrennung am Prüfstand
30.09.2008 [email protected] 35
Fluglärmmonitoring und Bürgerinformation
Was ist Monitoring
Monitoring [zu englisch to monitor »beobachten«] das, allgemein die kontinuierliche Beobachtung eines Systems; speziell die analytische Überwachung der Konzentrationen von (Schad-)Stoffen in der Umwelt zur Kontrolle umwelt- und gesund-heitsrelevanter Daten.
30.09.2008 [email protected] 36
Fluglärmmonitoring und Bürgerinformation
Ein Vorgang oder Prozess wird beobachtet, überwacht oder kontrolliert.Einsatz von Hilfsmitteln oder BeobachtungssystemenInterventionsmöglichkeiten bei Abweichung von Vorgaben.Möglichst effektiv, nutzbringendSchnelle Information, geringer ZeitaufwandAktuelle InformationGezielte Information (Filter, Suchmöglichkeiten,
Benutzerfreundlichkeit)
30.09.2008 [email protected] 37
Fluglärmmonitoring und Bürgerinformation
Fluglärm-Messung:
In der festen Messstation werden im Sekundenintervall rund um die Uhr die (Gesamt-)Lärmbelastung als Maximalpegel [Lmax] und der Mittelungspegel [Leq] in dB(A,S) aufgezeichnet. Zusätzlich werden die Meteo-Bedingungen (Wind, Temperatur und Niederschlag), Strassenverkehrsdaten (Zeitpunkt vorbeifahrender Fahrzeuge) sowie die erkennbaren Transponderdaten der Flugzeuge (Flugerkennung, Höhe, Geschwindigkeit) erfasst
30.09.2008 [email protected] 38
Fluglärmmonitoring und Bürgerinformation
Fluglärm-Messung:
Zentrales Problem der Fluglärm-Messung ist die Trennung vonUmgebungslärm und Fluglärm. Während die Lärm-Messung vollständig automatisiert abläuft, bedingt die Fluglärm-Erkennung eine manuelle Schlusskontrolle. Die erste Stufte des EntscheidsFluglärm ja/nein erfolgt mit einer akustischen Abfrage (Überschreitung eines Maximalwertes plus Überschreitung eines Schwellenwertes für eine bestimmte Dauer). Ergibt die akustischeAbfrage ein "Ja", erfolgt eine Tonaufzeichnung. In der Folge werden die möglichen Fluglärm-Ereignisse mit den Meteo-, Verkehrs- und Transponderdaten ergänzt. Verbleiben danach noch Unsicherheiten in der Zuordnung, werden die Ereignisse einzeln abgehört. So können die akustisch relevanten Fluglärm-Ereignisse abschliessend erkannt und zugeordnet werden.
30.09.2008 [email protected] 39
Fluglärmmonitoring und Bürgerinformation
Lärmberechnungen Die Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass Messungenvon Fluglärm zum einen für ein effizientes Fluglärmmonitoring nicht ausreichen, da sie den Lärm nur für ausgesuchte Einzelpunkte wiedergegeben. Zum anderen machen die Messungen an vielen Orten keinen Sinn, da sich die Schallpegelzu wenig Vom Umgebungsgeräusch abheben. Flächendeckendeund nachvollziehbare Informationen einerseits zu tatsächlichen und andererseits zu erwarteten Fluglärmbelastungen (Prognose) können ausschließlich durch Fluglärmberechnungen geliefertwerden. Hier hat sich gezeigt, dass die zur Zeit zur Verfügungstehenden Rechenverfahren gewisse Schwächen haben.
30.09.2008 [email protected] 40
Bürgerinformation über das Internet
30.09.2008 [email protected] 41
Bürgerinformation über das Internet
30.09.2008 [email protected] 42
Bürgerinformation über das Internet
30.09.2008 [email protected] 43
Flughafen Frankfurt a. M.
30.09.2008 [email protected] 44
Flughafen Frankfurt a. M. –Regionales Diologforum
Das Regionale Dialogforum (RDF) ist eine Gruppe von 33 Mitgliedern, die sich gemeinsam mit einer Frage beschäftigen: Wie entwickelt sich der Frankfurter Flughafen und wie wirkt er sich heute und in Zukunft auf die Rhein-Main-Region aus?
30.09.2008 [email protected] 45
Flughafen Frankfurt a. M. –Regionales Diologforum
Als Ergebnis der Meditation bietet das Forum den verschiedenen Institutionen und Interessengruppen der Region die Möglichkeit, ihre unterschiedlichen Meinungen auszutauschen und sich über mögliche Antworten zu verständigen. Auf diese Weise bringt das RDF die Städte und Gemeinden der Flughafenregion und Bürgerinitiativen an einen Tisch mit Wirtschaftsvertretern, der Fraport AG, der Deutschen Lufthansa oder der Deutschen Flugsicherung.
30.09.2008 [email protected] 46
Flughafen Frankfurt a. M. –Regionales Diologforum
Die Lösungssuche bewegt sich zwischen den klaren Positionen „Für“ und „Gegen“ Ausbau. Insbesondere das Projektteam Anti-Lärm-Pakt, das einen Baustein des Mediationspakets darstellt, beschäftigt sich intensiv mit Fragen zur Fluglärmproblematik. Basis für die derzeit in Bearbeitung befindlichen Themen zum Fluglärmmonitoring stellen vor allem das Gutachten Fluglärmmonitoring am Flughafen Frankfurt/Main (Juni/Juli 2003) dar. Unter Fluglärmmonitoring versteht das RDF die fortlaufende Ermittlung und Darstellung des Fluglärms.
30.09.2008 [email protected] 47
Flughafen Frankfurt a. M. –Regionales Diologforum
Zum Schwerpunkt (Flug-) Lärm bietet das RDF Informationen im Bürgerbüro, im Internet, auf den öffentlichen Veranstaltungen oder im direkten Kontakt per Brief, Fax oder Mail.
30.09.2008 [email protected] 48
Flughafen Frankfurt a. M. –Regionales Diologforum
In dieser Rubrik haben Sie direkten Zugang zum Daten- und Kartenmaterial zu Flugrouten, Flugspuren sowie zur Fluglärmmessung und Fluglärmberechnung. Neben einer kurzen Beschreibung der Serviceleistungen der jeweiligen Akteure gelangen Sie durch einen Klick direkt zu den Informationen auf den Webseiten der Anbieter:
Flugrouten Flugspuren Fluglärmberechnung Fluglärmmessung
30.09.2008 [email protected] 49
Flughäfen Berlin Brandenburg International
und Leipzig - Halle- Anmerkungen zu den
gegenwärtigen Problemen trotzDialog mit den Bürgern
30.09.2008 [email protected] 51
Berlin Brandenburg International
Zur Situation:- im Bau BBI von 2006 bis 2010- Schließung der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof
Erarbeitung einer Vielzahl von Prognosegutachten zur Problematik Lärm (unter Berücksichtigung aller Lärmereignisse), Umweltvertäglichkeits-prüfungen
Anhörungen
Planfeststellungsbeschluss
30.09.2008 [email protected] 52
30.09.2008 [email protected] 53
Flughafen BBI- Maßnahmen gemäß
PlanfeststellungsbeschlussPlanfeststellungsbeschlusses (1171 Seiten) beinhaltet Aussagen zu:
Beeinträchtigungen der Gebiets- und Planungshoheit der GemeindenHinweise zu den Auswirkungen auf die Gebiets- und Planungshoheit der GemeindenPrivate Belange- Gesundheit- Grundeigentum (Eigentumsbetroffenheit, Umsiedlung von Gemeinden, Einwendungen wegen Wertminderung von Immobilien, Verlust von Lebensräumen)- Forderung nach Ausgleich der Wertminderungen - Beschreibung der Auswirkungen auf das Schutzgut (Verlust von Siedlungs- und Erholungsflächen
30.09.2008 [email protected] 54
Flughafen BBI- Maßnahmen gemäß
PlanfeststellungsbeschlussPlanfeststellungsbeschlusses (1171 Seiten) beinhaltet Aussagen zu:
Beeinträchtigungen von Siedlungs- und Erholungsräume durch Geräuschimmissionen (Fluglärm, Straßen- und Schienenverkehrslärm, Baulärm);Grenzen für die Geräuschimmissionsbelastung durch Fluglärm in Siedlungsbereichen festgelegt:Leq(3,Tag) von 60 dB(A) und oder des für den Nachtschutz festgelegten Pegel-Häufigkeits-Kriterium 6 x 70 dB(A) bzw. des Dauerschallpegels Leq(3, Nacht) von 50 dB(A), jeweils außen.Ableitung Lärmschutzkonzept, Auflagen.Passive Schallschutzmaßnahmen - im Innern von Wahn- und Schlafräumen keine fluglärmbedingten Maximalpegel von 55 dB(A).
30.09.2008 [email protected] 55
Flughafen BBI- Maßnahmen gemäß
Planfeststellungsbeschluss
Umsiedlung ganzer Gemeinden(Neubau von Gebäuden)Entschädigungen (Wertverlust)Passiver Schallschutz (Schallschutzfenster und Verbesserung des Schallschutzes der Dächer)
30.09.2008 [email protected] 56
Flughafen Leipzig - Halle
Zur Situation:- Einigungsvertrag und DDR-Recht
(Nachtflüge zugelassen)- Genehmigungsbescheid (kein Nachtflugverbot)- Seit April 2008 DHL – Drehkreuz von Brüssel nach Leipzig
(nachts 60 An- und 60 Abflüge)- Beschwerden und Bürgerinitiativen- Klagen vor den Gerichten (bis Oberverwaltungsgericht)
werden abgewiesen- nächste Instanzen – Bundesverwaltungsgericht,
Europäischer Gerichtshof
30.09.2008 [email protected] 57
Flughafen Leipzig - Halle
Der Flughafen Halle-Leipzig war Anfang der 90er Jahre so etwas wie ein Fenster zur neuen Welt ... allein das Schild Interkontinental-Flughafen ließ viele von einer neuen Bedeutung der Region träumen. Jetzt ist genau das passiert - Ausbau und Modernisierung schaffen überregionale Bedeutung, Unternehmen siedeln sich an und nutzen die -fast- uneingeschränkten Möglichkeiten des Flugverkehrs. Eben das scheint sich aber zum Problem auszuwachsen. Denn mit DHL und NATO-Nutzung stieg die Lärmbelastung für Anwohner auf ein unerträgliches Maß.
30.09.2008 [email protected] 58
30.09.2008 [email protected] 59
30.09.2008 [email protected] 60
Mit Datum vom 04.11.2004 hat das Regierungspräsidium Leipzig (jetzt Landesdirektion Leipzig) als Planfeststellungs behörde den Plan für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle festgestellt.Damit ist, vorbehaltlich einer Überprüfung durch das Bundesver-waltungsgericht, der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle und seiner Verkehrsanbindung zulässig. Die Behörde hat allerdings dem Antrag nicht in der beantragten Fassung stattgegeben, sondern ihn mit einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen versehen, die insbesondere die Lärmbelastung der Bürger minimieren sowie den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen sollen.Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Planfeststellungsbe-schluss trotz etwaiger Klagen sofort vollziehbar, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht stellt auf Antrag die aufschie bende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klagen her.
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Fluglärmgegner klagen weiter
Nach der öffentlichen Vereinssitzung der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e. V. am 05. August 2008 im Leipziger Ortsteil Hohenheida steht fest:
Die IG Nachtflugverbot zieht vor das Bundesverfassungsgericht und, wenn nötig, auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nach der skandalösen Entscheidung eines befangenen Richters des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Klagen gegen die praktisch unbegrenzte Nachtflugerlaubnis am Flughafen Leipzig/Halle vollständig abzuweisen, waren sich die über 40 anwesenden Mitglieder der IG Nachtflugverbot, Vertreter befreundeter Bürgerinitiativen und interessierten Bürger sehr schnell einig: Wir machen gemeinsam weiter, mit neuer Energie und gestärkt durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht.Dort hatten die Fluglärmgegner, vertreten durch die sehr kompetenten Rechtsanwälte Baumann und Kunze aus Würzburg, eindeutig die besseren Argumente.
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Dass das aus Lärmschutzgründen nach einem älteren Urteil desselben Gerichts für notwendig erachtete Nachtflugverbot für alle Flugzeuge, die keine eilige Expressfracht transportieren, offensichtlich durch politische Vorgaben gekippt worden ist, steigert nur noch die Entschlossenheit der Fluglärmgegner, ihr gutes Recht auf Schutz ihrer Gesundheit vor Gericht einzufordern.In Karlsruhe und Straßburg stehen allerdings alle Nachtflüge wieder zur Debatte. Auch die Planungssicherheit für die von DHL „in trockenen Tüchern“ geglaubten Expressfrachtflüge geht dadurch wieder verloren. Dass den Fluglärmgegnern dieser Schritt aufgezwungen wurde, ist die zwangsläufige Folge des unverständlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das den betroffenen Anwohnern aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht einmal eine minimale Entlastung gewähren wollte.Die konkrete Vorgehensweise bei der Einreichung der Verfassungsbeschwerde wird in einer Mitgliederversammlung der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e. V. Mitte September, nach der juristischen Auswertung der dann vorliegenden Urteilsbegründung, festgelegt.Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. wird sich dabei eng mit den befreundeten lokalen Bürgerinitiativen gegen Fluglärm abstimmen
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Flughafen Leipzig - Halle
Mit zehn stationären und zwei mobilen Geräten für rund 400 000 EUR soll die Belastung gemessen werden, teilte Flughafenchef Eric Malitzke mit. Die Werte sollen seinen Angaben zufolge sobald wie möglich veröffentlicht werden. Er rechnete damit, dass dies im dritten Quartal der Fall sein könnte. Die Beschwerden von Anwohnern haben insbesondere zugenommen, nachdem die Deutsche- Post-Tochter DHL ihr europäisches Drehkreuz für Luftfracht Ende März von Brüssel nach Leipzig/Halle verlagerte.
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Flughafen Leipzig - Halle
Generell werden beim Schutz vor (Flug-)Lärm aktive und passive Schutzmaßnahmen unterschieden.Während sich aktive Schallschutzmaßnahmen auf die eigentlichen Schallquellen am Luftfahrzeug sowie auf betriebliche Regelungen beziehen, umfassen die passiven Maßnahmen alle "nicht-quellenbezogenen" Aktivitäten. Im Luftverkehr zählen dazu neue, lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, die aus der Zusammenarbeit von Fluggesellschaften mit der Deutschen Flugsicherung entstanden sind sowie eine lärmbezogene Gebührenstaffelung am Flughafen. Der Flughafenbetreiber ist weiterhin für bauliche bzw. bauakustische Vorsorgeleistungen im Rahmen des passiven Schallschutzes verantwortlich.
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Flughafen Leipzig - Halle
Der Flughafen Leipzig/Halle stellt sich dieser Verantwortung neben der bereitserwähnten Erfassung von Lärmereignissen mit fünf wesentlichen Maßnahmen. Diese umfassen:
eine lärmabhängige Gebührenpolitik, die gegenüber Fluggesellschaften den Einsatz von lärmgeminderter Flugzeugtechnik honoriert; den Bau des Lärmschutzwalls und der -wände entlang der unmittelbar angrenzenden Ortschaft Kursdorf und der südlich des Flughafens liegende Gebiete der Stadt Schkeuditz zum Schutz vor Rollverkehrs- und Vorfeldlärm; ein freiwilliges Schallschutzprogramm für die am stärksten betroffenen Ortschaften Kursdorf und Beuditz; ein erweitertes Schallschutzprogramm für die Orte Glesien, Werlitzsch, Radefeld, Hayna, Rackwitz, Zschölkau, Gröbers, Großkugel, Schwoitsch und Freiroda im Zusammenhang mit dem Bau der Start- und Landebahn Nord in einem Umfang von ca. 40 Mio. DM Schallschutzprogramme