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1 Veranstaltung mit den Veranstaltung mit den Junggesellenvereinen Junggesellenvereinen im Rhein-Sieg-Kreis im Rhein-Sieg-Kreis am am 29.03.2011 29.03.2011

1 Veranstaltung mit den Junggesellenvereinen im Rhein-Sieg-Kreis am29.03.2011

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Veranstaltung mit den Veranstaltung mit den Junggesellenvereinen Junggesellenvereinen

im Rhein-Sieg-Kreis im Rhein-Sieg-Kreis

am am

29.03.201129.03.2011

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Gefahren in der Mainacht, Teil 1:Gefahren in der Mainacht, Teil 1:

MaibaumtransportMaibaumtransport

Auffahrunfälle

Gefahren im Begegnungsverkehr

Gefahren beim Überholen

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Gefahren in der Mainacht, Teil 2:Gefahren in der Mainacht, Teil 2:

PersonentransportPersonentransport

Alkoholisierung führt zu Unachtsamkeit

Kein wirksamer Schutz vor Herunterfallen

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Noch: Gefahren in der Mainacht, Teil 2:Noch: Gefahren in der Mainacht, Teil 2:

► PersonentransportPersonentransport

► 01.05.2010, 03.25 Uhr:01.05.2010, 03.25 Uhr:25-jähriger Mann fällt stark alkoholisiert aus 2,2 m 25-jähriger Mann fällt stark alkoholisiert aus 2,2 m Höhe in Hangelar von der Ladefläche eines fahrenden Höhe in Hangelar von der Ladefläche eines fahrenden Anhängers und zieht sich Kopfverletzungen zu.Anhängers und zieht sich Kopfverletzungen zu.

► 01.05.2010, 00.10 Uhr:01.05.2010, 00.10 Uhr:16-jähriges Mädchen feierte mit 24 anderen Personen 16-jähriges Mädchen feierte mit 24 anderen Personen in Ranzel auf der Ladefläche eines fahrenden LKW. in Ranzel auf der Ladefläche eines fahrenden LKW. Alkoholisiert fiel sie auf die Fahrbahn und verletzte Alkoholisiert fiel sie auf die Fahrbahn und verletzte sich schwer.sich schwer.

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Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis

( (§ 29 STVO Übermäßige Straßenbenutzung)§ 29 STVO Übermäßige Straßenbenutzung)

► Nutzen der Straßen wegen der Zahl oder Nutzen der Straßen wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge wird Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge wird eingeschränkteingeschränkt

► geschlossener Verband nimmt die Straße geschlossener Verband nimmt die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruchstets mehr als verkehrsüblich in Anspruch

► der Veranstalter hat dafür zu sorgen, der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werdenbefolgt werden

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Veranstaltungen in Sinne des § 29 (2) StVO Veranstaltungen in Sinne des § 29 (2) StVO sind z.B.sind z.B.

RadrennenRadrennen MarathonveranstaltungenMarathonveranstaltungen

aaber auchber auchKarnevalumzügeKarnevalumzüge

ErnteumzügeErnteumzüge Schützenumzüge undSchützenumzüge und

auch auch MAIUMZÜGEMAIUMZÜGE!!

Ausnahme: Prozessionen oder kleinere Ausnahme: Prozessionen oder kleinere BrauchtumsveranstaltungenBrauchtumsveranstaltungen

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Veranstaltungen nach § 29 (2) StVO Veranstaltungen nach § 29 (2) StVO sind erlaubnispflichtig!sind erlaubnispflichtig!

Wo erhalte ich diese Erlaubnis?Wo erhalte ich diese Erlaubnis?

kreisangehörigen Städtekreisangehörigen Städte

Ansprechpartner ist das jeweilige Ansprechpartner ist das jeweilige OrdnungsamtOrdnungsamt

beim Rhein-Sieg-Kreis für die acht beim Rhein-Sieg-Kreis für die acht kreisangehörigen Gemeindenkreisangehörigen Gemeinden

Ansprechpartner beim Rhein-Sieg- Kreis, Ansprechpartner beim Rhein-Sieg- Kreis, Straßenverkehrsamt - Abteilung Straßenverkehrsamt - Abteilung Verkehrssicherung Verkehrssicherung Frau Hammes, Tel. 02241 / 13-2025 und Frau Hammes, Tel. 02241 / 13-2025 und Frau Cala, Tel. 02241 / 13-2010Frau Cala, Tel. 02241 / 13-2010

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Wie erhalte ich diese Erlaubnis?Wie erhalte ich diese Erlaubnis?

Antrag stellen, Antrag stellen, das Antragsformular ist erhältlich das Antragsformular ist erhältlich unterunter

http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buehttp://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/online-dienste/formularergerservice/online-dienste/formulare

Bitte beachten, Bearbeitungszeit kann Bitte beachten, Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern (Beteiligen bis zu 4 Wochen dauern (Beteiligen anderer Behörden)anderer Behörden)

deshalb rechtzeitig agieren!deshalb rechtzeitig agieren!

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Müssen dem Antrag besondere Müssen dem Antrag besondere Unterlagen beigefügt werden?Unterlagen beigefügt werden? Ja, . . Ja, . . .. TÜV-, DEKRA-, GTü- oder KüS-TÜV-, DEKRA-, GTü- oder KüS-

Gutachten, Gutachten, soweit zulassungsrechtlich soweit zulassungsrechtlich erforderlicherforderlich

Bestätigung zum GutachtenBestätigung zum Gutachten Für Fahrzeuge, für die ein Gutachten Für Fahrzeuge, für die ein Gutachten vorgelegt wird, hat der vorgelegt wird, hat der Veranstalter/Antragsteller darüber hinaus Veranstalter/Antragsteller darüber hinaus durch Unterschrift eines Verantwortlichen zu durch Unterschrift eines Verantwortlichen zu bestätigen, dass das Fahrzeug nach bestätigen, dass das Fahrzeug nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich verändert wurdeverändert wurde

BetriebserlaubnisBetriebserlaubnis TierhalterhaftpflichtversicherungsnachwTierhalterhaftpflichtversicherungsnachw

eis eis bei Tiergespannenbei Tiergespannen

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FahrzeugaufstellungFahrzeugaufstellung

StreckenplanStreckenplan

Haftungserklärung Haftungserklärung gem. § 29 StVO gem. § 29 StVO (siehe Anlage zum Antrag)(siehe Anlage zum Antrag)

Nachweis über einen Nachweis über einen ausreichenden ausreichenden Versicherungsschutz Versicherungsschutz (Muster siehe (Muster siehe Anlage zum Antrag)Anlage zum Antrag)

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Zulassungsrechtliche Voraussetzungen Zulassungsrechtliche Voraussetzungen FahrzeugnutzungFahrzeugnutzung

Gegenüberstellung LoF-Nutzung / sonstige Gegenüberstellung LoF-Nutzung / sonstige NutzungNutzung

Zugmaschine

LoF- Nutzung sonstige Nutzung

zulassungspflichtig,hauptuntersuchungspflichtig

zulassungspflichtig, steuerpflichtig,

hauptuntersuchungspflichtig

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Anhänger

LoF-Nutzung sonstige Nutzung

bis 25 km/h:BetriebserlaubnisGeschwindigkeitsschildWiederholungskennzeichen

bis 40 km/h: kennzeichenpflichtigHU-Pflicht alle 2 JahreGeschwindigkeitsschilder

ab 80 km/h: zulassungspflichtigsteuerfreiHU-Pflicht jährlich

bis 25 km/h:zulassungspflichtigversicherungspflichtig, steuerpflichtig, HU-Pflicht alle 2 Jahre, Geschwindigkeitsschilder

bis 40 km/h: zulassungspflichtig, versicherungspflichtig, steuerpflichtig, HU-Pflicht alle 2 Jahre, Geschwindigkeitsschilder

ab 80 km/h: zulassungspflichtigversicherungspflichtig, steuerpflichtig, HU-Pflicht jährlich, SP-Pflicht im Wechsel,Geschwindigkeitsschilder

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Die Personenbeförderung ist in § 21 Die Personenbeförderung ist in § 21 Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrsordnung (StVO) geregeltgeregelt

Es ist verboten Personen mitzunehmen Es ist verboten Personen mitzunehmen auf:auf:

►Zugmaschinen ohne geeignete Zugmaschinen ohne geeignete SitzgelegenheitSitzgelegenheit

►der Ladefläche von Kraftfahrzeugender Ladefläche von Kraftfahrzeugen

►der Ladefläche von Anhängernder Ladefläche von Anhängern

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Ausnahme vom Verbot:Ausnahme vom Verbot:

►Personen auf Anhängern mit Personen auf Anhängern mit geeigneten Sitzgelegenheiten, wenn geeigneten Sitzgelegenheiten, wenn diese für land- oder diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke forstwirtschaftliche Zwecke (Erntehelfer) eingesetzt werden.(Erntehelfer) eingesetzt werden.

►Personen auf Anhängern beim Einsatz Personen auf Anhängern beim Einsatz von Fahrzeugen auf örtlichen von Fahrzeugen auf örtlichen BrauchtumsBrauchtumsveranstaltungenveranstaltungen..

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Fahrerlaubnisrechtliche Fahrerlaubnisrechtliche BeurteilungBeurteilung

Fahrerlaubnispflicht gem. § 4 FeV Fahrerlaubnispflicht gem. § 4 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)(Fahrerlaubnis-Verordnung)

► Klasse LKlasse L: Zugmaschine bis 32 km/h, : Zugmaschine bis 32 km/h, bzw. 25 km/h auf Grund des Anhängersbzw. 25 km/h auf Grund des Anhängers

► Klasse TKlasse T: Zugmaschine und Anhänger : Zugmaschine und Anhänger bis bis

60 km/h60 km/h

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Zugmaschine und Anhänger müssen Zugmaschine und Anhänger müssen nach ihrer Bauart zur Verwendung für nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für solche bestimmt sein und auch für solche Zwecke eingesetzt werden.Zwecke eingesetzt werden.

Aber:Aber:

2. VO über Ausnahmen von 2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtl. Vorschriftenstraßenverkehrsrechtl. Vorschriften

► Klasse Klasse LL und und TT► auch gültig für auch gültig für

Brauchtumsveranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen, Fahrzeugführer müssen jedoch Fahrzeugführer müssen jedoch mindestens 18 Jahre alt sein.mindestens 18 Jahre alt sein.

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Fahrerlaubnisrechtliche BeurteilungFahrerlaubnisrechtliche Beurteilung(von sog. Planwagenfahrten, für die eine (von sog. Planwagenfahrten, für die eine

Ausnahmegenehmigung zur Personenbeförderung vorliegt)Ausnahmegenehmigung zur Personenbeförderung vorliegt)

Klassen Klassen LL und und TT scheiden aus, da der Einsatz scheiden aus, da der Einsatz (Personenbeförderung) weder land- noch (Personenbeförderung) weder land- noch forstwirtschaftlichen Zwecken dient.forstwirtschaftlichen Zwecken dient.

Erforderlich sind:Erforderlich sind:

► bis 8 Fahrgastplätze: je nach Gewicht Klassen B, BE, C1, bis 8 Fahrgastplätze: je nach Gewicht Klassen B, BE, C1, C1E, C1E, C oder CE in Verbindung mit einer C oder CE in Verbindung mit einer Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis zur zur Fahrgastbeförderung Fahrgastbeförderung

► bis 16 Fahrgastplätze: D1, D1E, jedoch ist bei diesen bis 16 Fahrgastplätze: D1, D1E, jedoch ist bei diesen Klassen Klassen die Beförderung von Personen auf Anhängern die Beförderung von Personen auf Anhängern ausgeschlossen.ausgeschlossen.

► mehr als 16 Fahrgastplätze: D, DEmehr als 16 Fahrgastplätze: D, DE

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Fahrerlaubnisrechtliche BeurteilungFahrerlaubnisrechtliche Beurteilung(von Maibaumtransporten auf land- oder forstwirtsch. (von Maibaumtransporten auf land- oder forstwirtsch.

Fahrzeugen)Fahrzeugen)

Klassen Klassen LL und und TT scheiden aus, da der Einsatz weder scheiden aus, da der Einsatz weder land- noch forstwirtschaftlichen Zwecken dient, land- noch forstwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern der Brauchtumspflege;sondern der Brauchtumspflege;

erforderlich sind je nach zul. Gesamtgewicht des erforderlich sind je nach zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. der Kombination die Klassen Zugfahrzeugs bzw. der Kombination die Klassen C1E oder CEC1E oder CE

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Botschaften der PolizeiBotschaften der Polizei

► unerlaubtes Abholzen von Maibäumen ist Diebstahl (Quittung des unerlaubtes Abholzen von Maibäumen ist Diebstahl (Quittung des Eigentümers mitführen) Eigentümers mitführen)

► Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55 Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) seinm (PKW 2,50 m) sein

► der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubteiner Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt

► nach hinten darf der Maibaum höchsten 3m hinausragen. Ab einer Länge nach hinten darf der Maibaum höchsten 3m hinausragen. Ab einer Länge von über 1m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne von über 1m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit: rote oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit: rote LaterneLaterne

► Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m seinFahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein

► das Kennzeichen darf nicht verdeckt werdendas Kennzeichen darf nicht verdeckt werden

► es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladeflächen von Anhängern mitzunehmenauf der Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen

► wer Sitzplätze selbstständig montiert, macht sich u. U. strafbarwer Sitzplätze selbstständig montiert, macht sich u. U. strafbar

► für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport, durch die Versicherung gedeckt durch einen unsachgemäßen Transport, durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im RaumRaum

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