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angelika-gertner
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1 von 5Inhalt
Ziel: Durch Sicherheitskoordination im Betrieb oder auf der Baustelle die gegenseitige Gefährdung von Mitarbeitern verschiedener Betriebe/Gewerke zu verhindern
Verwaltung
Sortenherstellung
Biologie
Hofbereich
SiGe-
Plan
Koordination von Arbeiten
Sichere Zusammenarbeit
durch Koordination
Sichere Zusammenarbeit
durch Koordination
2 von 5Inhalt
* Hinweise:
Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG)
Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben.
Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben.
Eine Leistungsbewertung findet nicht statt!
In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Koordination von Arbeiten“.
Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen
Ihr Ihr LeManLeMan
Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice).
Vorwort
Vorwort zur LeManSys-SicherheitsunterweisungVorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung
Übrigens, mein Name steht für LernManager
In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit
3 von 5Inhalt
In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Koordination von Arbeiten“ informiert!
LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Koordination von Arbeiten
LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Koordination von Arbeiten
INHALT:•Pflichten und Verantwortung
Koordinationspflicht Vertragliche Basis
•Allgemein Aufgaben des Koordinators Befugnisse des Koordinators Bestellung des Koordinators Eignung des Koordinators
•Rechtsgrundlagen Allgemeine Arbeiten Baustellenverordnung § 17 GefStoffV
•Planungsphase
•Ausführungsphase
•Ablaufschema einer Koordination
•Ziele der Koordination
Koordination von Arbeiten
4 von 5Inhalt
Eine KOORDINATION wird notwendig• Die Koordinationspflichten bestehen immer dann, wenn gegenseitige
Gefährdungen bei Arbeiten von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber möglich sind.
• Gesetzliche Grundlagen• §8 ArbSchutzG*, • allgemeine Arbeiten BGV A1• Arbeiten gemäß § 17 Abs. 2 GefStoffV• Arbeiten gemäß § 2 BaustellV
• Ausgangslage:• Die Mitarbeiter der Fremdfirmen arbeiten in
ungewohnter Umgebung; Arbeitsstil und Sicherheitsphilosophie weichen z. T. von der des Unternehmens, in dem die Arbeiten durchzuführen sind, ab
• Somit kann die (Zusammen-) Arbeit mehrerer unterschiedlicher Firmen/Gewerke zu gegenseitigen Gefährdungen führen
Koordinationspflicht:Zunehmende Konzentration der Unternehmen auf ihr Kerngeschäft führt häufig zur Auslagerung folgender Tätigkeiten
• Wartung und Service• Bau- und Montage• Reinigung • Kontrolle und Sicherheits-
überwachung
Koordination von Arbeiten
Pflichten und Verantwortung
Pflichten und Verantwortung
5 von 5Inhalt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen
kleinen Ausschnitt der Vollversion
Wichtiger HinweisWichtiger Hinweis
Schlauchleitungen II