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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Mittelstrae 111 10117 Berlin Telefon: 030 288763800 Fax: 030 288763808
DGUV Report 2/2012
Die Ausbildung zur Fachkraft fr ArbeitssicherheitOptimierung 2012
DGU
V Re
port
2/2
012
DGUV Report 2/2012
Die Ausbildung zur Fachkraft fr ArbeitssicherheitOptimierung 2012
Bearbeitet von: Clarissa Eickholt, Werner Hamacher, Dr. Lutz WienholdSystemkonzept Gesellschaft fr Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH, Kln
Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauderipu Institut fr Praktische Unternehmensfhrung, Mnchen, und Professur fr Arbeitswissenschaft der TU Dresden
Broschrenversand: [email protected] Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Mittelstrae 51, D 10117 BerlinTelefon: 030 288763800Telefax: 030 288763808Internet: www.dguv.deE-Mail: [email protected]
Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)Friedrich-Henkel-Weg 1-25, D 44149 DortmundInternet: www.baua.de
2., genderte Auflage, August 2012
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Druck: DCM Druck Center Meckenheim
ISBN (print): 978-3-86423-051-6ISBN (online): 978-3-86423-052-3
2
Das ehemalige Bundesministerium fr Arbeit und Sozialordnung, die Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Hauptverband der gewerblichen Berufs-genossenschaft en haben gemeinsam ein neu geordnetes Ausbildungskonzept fr Fachkrft e fr Arbeitssicherheit entwickelt. Nach diesem Konzept wird die Ausbildung seit dem Jahr 2001 durchgefhrt. Neben der praxisorientierten Vermittlung zeitgemer Arbeitsschutzinhalte ist die Ausbildung u.a. dadurch gekennzeichnet, dass sie in Pr-senz- und Selbstlernphasen aufgeteilt ist.
Im Rahmen der Qualittssicherung der Ausbildung wurden in den letzten Jahren die Ausbildungsinhalte aktualisiert.
Diese Dokumentation gibt einen berblick zu den Rahmenbedingungen, den Inhalten und der Struktur der Ausbildung zur Fach-kraft fr Arbeitssicherheit.
Die vorliegende Fassung bezieht sich auf den Stand der Ausbildungsunterlagen im August 2012.
KurzfassungDie Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit
3
The former Federal Ministry for Employment and Social Aff airs, the Federal Institute for Health and Safety at Work and Industrial Medicine, and the Central Association of Commercial Employers Liability Insurers, have jointly developed an updated training concept for specialists in health and safety at work. Training has been carried out according to this concept since 2001. In addition to the teaching of modern aspects of health and safety at work in practical lessons, training is also characterised by being divided into attending and home-study phases.
In recent years the content of the training has been updated as part of quality assurance of the training.
This documentation gives an overview of the general conditions, the contents and the structure of training to be a specialist in health and safety at work.
This version refers to the status of the train-ing documents in August 2012.
AbstractTraining to be a Specialist in Health and Safety at Work
4
Le prcdent ministre fdral du Travail et du Rgime social, lInstitut Fdral de la Scurit et de la Sant au Travail et la fdration centrale des associations profes-sionnelles de lindustrie ont dvelopp en commun un nouveau concept de formation des experts pour la scurit du travail. Laformation est ralise, selon ce concept,depuis lan 2001. Outre la transmission, oriente vers la pratique, de contenus modernes sur la scurit du travail, la forma-tion est, entre autre, caractrise par le fait quelle est partage en phases dapprentis-sage en industrie et en phases dapprentis-sage seul.
Dans le cadre de la garantie de qualit de la formation, les contenus de la formation ont t actualiss ces dernires annes.
La prsente brochure donne une vue densemble des conditions dencadrement, des contenus et de la structure de la forma-tion des experts pour la scurit du travail.
La prsente version prend comme rfrence ltat des documents de formation en aot 2012.
RsumLa formation des experts pour la scurit du travail
5
El ex-ministerio federal de trabajo y asuntos sociales, el Instituto Federal para Seguri-dad Laboral y Medicina del Trabajo y la Confederacin de Organismos de Seguros y Prevencin de Riesgos Profesionales han desarrollado conjuntamente un concepto reestructurado para la formacin de espe-cialistas en seguridad en el trabajo. Desde el ao 2001, la formacin est siendo realizada segn este concepto. Adems de transmitir contenidos de la seguridad laboral orienta-dos en la prctica, la formacin se caracte-riza por estar dividida en fases de presencia y fases autodidcticas.
Con el objetivo de asegurar la calidad de la formacin, se han actualizado los conteni-dos de la formacin en los ltimos aos.
Esta documentacin ofrece una visin general de las bases, los contenidos y la estructura de la formacin del especialista en seguridad del trabajo.
La presente versin se refi ere al estado de la documentacin de la formacin en agosto de 2012.
ResumenLa formacin del especialista en seguridad en el trabajo
6
Seite
Vorwort zur Optimierung 2012 ............................................................................ 11
1 Einfhrung ............................................................................................... 13
2 Anforderungsprofi l der Fachkraft fr Arbeitssicherheit ......................... 172.1 Leitbild eines zeitgemen Arbeitsschutzes .............................................. 172.2 Rolle und Aufgaben der Fachkraft fr Arbeitssicherheit .............................. 392.3 Kompetenzen der Fachkraft fr Arbeitssicherheit ...................................... 442.3.1 Fachliche Qualifi kation ............................................................................. 472.3.2 Methodische Kompetenzen ...................................................................... 482.3.3 Soziale Kompetenzen ............................................................................... 482.3.4 Schlsselqualifi kationen .......................................................................... 50
3 Ablauf und Aufb au der Ausbildung ........................................................... 533.1 Prsenz- und Selbstlernphasen ................................................................ 543.2 Ausbildungsstufen ................................................................................... 563.3 Lerneinheiten ........................................................................................... 563.4 Ziele der Ausbildungsstufe I Grundausbildung ....................................... 563.5 Ziele der Ausbildungsstufe II Vertiefende Ausbildung ............................. 563.6 Ziele der Ausbildungsstufe III
Bereichsbezogene Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde .................. 573.7 Praktikum ................................................................................................. 58
4 Leitlinien und Schwerpunkte der Ausbildung............................................ 59
4.1 Zielsetzungen und Leitlinien der Gesamtkonzeption der Ausbildung ........................................................... 60
4.2 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe I(Grundausbildung) ................................................................................... 77
4.2.1 Handlungsschritte der Fachkraft fr Arbeitssicherheit ............................... 79
Inhaltsverzeichnis
7
Seite
4.2.2 Gefhrdungsfaktoren und gesundheitsfrdernde Faktoren ........................ 824.2.3 Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme ................. 854.2.4 Arbeitsschutzmanagement ....................................................................... 864.3 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe II
(Vertiefende Ausbildung) .......................................................................... 904.4 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe III
(Bereichsbezogene Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde) ................ 97
5 Lerneinheiten der Ausbildung (Inhalt und Ablauf) .................................... 99
5.1 Struktur der Ausbildung ............................................................................ 995.2 Grundlegende Intentionen der Lerneinheiten
und Charakterisierung ihres Zusammenhangs ........................................... 106
6 Durchfhrung der Ausbildung .................................................................. 175
6.1 Lernerfolgskontrollen im Rahmender Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit ..................................... 175
6.1.1 Lernerfolgskontrolle 1 (LEK 1) ..................................................................... 1796.1.2 Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) .................................................................... 2036.1.3 Lernerfolgskontrolle 3 (LEK 3) .................................................................... 2166.1.4 Lernerfolgskontrolle 4 (LEK 4) ................................................................... 2236.1.5 Lernerfolgskontrollen im Ausbildungsverlauf ............................................ 2256.1.6 Muster-Prfungsordnung .......................................................................... 2266.1.7 Ergnzende Unterlagen zur Lernerfolgskontrolle 1 ..................................... 2306.2 Pflichtenheft zur Qualifi zierung von Dozenten der Ausbildung ................... 2496.2.1 Teil 1: Anforderungsprofi l .......................................................................... 2506.2.2 Teil 2: Qualifi zierungskonzept ................................................................... 2546.3 Tutorielle Betreuung ................................................................................. 2556.4 Durchfhrung des Praktikums ................................................................... 260
7 Anerkennung von Ausbildungstrgern freier Trger .................................. 263
7.1 Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung von Ausbildungslehrgngen freier Trger fr Fachkrft e fr Arbeitssicherheitdurch die Lnder bzw. Unfallversicherungstrger ...................................... 263
7.2 Muster fr die Antrge der freien Ausbildungstrger .................................. 271
8
Seite
7.2.1 Antragsvordruck (Anhang 1 zum Merkblatt) ............................................... 2717.2.2 Trgernachweis fr die Dozentenqualifi zierung
(Anhang 2 zum Merkblatt) ......................................................................... 2767.2.3 Muster Teilnahmebescheinigungen/Urkunden .......................................... 278
8 Anhang
Anhang 1:ArbeitssicherheitsgesetzFachaufsichtsschreiben zur Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit .......... 281
Anhang 2:Struktur des Fernlehrgangs mit Prsenzphasenbei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fr die Unfallkassen ............. 285
Anhang 3:Liste aller Lerneinheiten im berblick Stand August 2012 ................................. 286
9
Seit dem Jahr 2001 wird bei den Trgern der gesetzlichen Unfallversicherung ab 2003 auch bei freien Trgern die von der Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den gewerblichen Berufsgenossenschaft en gemeinsam entwickelte und neu geordnete Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicher-heit umgesetzt.
Es wurden zwischenzeitlich ber 10 000 Fachkrft e fr Arbeitssicherheit nach derin dieser Broschre beschriebenen Aus-bildungskonzeption ausgebildet. Im Rah-men der Qualittssicherung der Ausbil-dung wurden in den Jahren 2005/2006 die Ausbildungsmaterialien berarbeitet. Neue bzw. genderte Vorschrift en und Regeln, neue Erkenntnisse zum betrieb-lichen Arbeitsschutz und auch Erkennt-nisse zur Optimierung des Ausbildungs-ablaufs wurden bercksichtigt. Diese Vernderungen wurden mit dem BGZ-Report 1/2006 verff entlicht. Nunmehr ist seit 2007 erneut eine Reihe neuer bzw. genderter Vorschrift en und Regeln, prak-tische Erfahrungen, verff entlichte Hilfs-mittel, auch vernderte didaktische Kon-zepte eingearbeitet worden. Der vorlie-gende DGUV-Report 2/2012 fasst alle bisherigen Vernderungen zum aktuellen Stand zusammen. Er ersetzt den DGUV Report 1/2010.
Um die Ausbildung erfolgreich durchfhren zu knnen, mssen sich Ausbildungstrger, Dozenten, Tutoren und sonstige Betreuerder in Ausbildung befi ndlichen Fachkrft eumfassend auf die mit der Ausbildung ver-bundenen Anforderungen einstellen. Diese Anforderungen sind im Wesentlichen durch neue, am Praxishandeln der Fachkrft e aus-gerichtete Ausbildungsinhalte, die Vernet-zung von Prsenzlernen im Seminar und Selbstlernen mit computergesttzten Lern-programmen (Computer-Based-Training CBT), die Integration eines betrieblichen Praktikums in die Ausbildung und die Ein-fhrung eines verbindlichen, bundeseinheit-lichen Konzeptes von Lernerfolgskontrollen geprgt.
Das vorliegende Kompendium gibt einen vollstndigen berblick zu Grundlagen, Konzeption, Inhalten, Ablufen und Fest-legungen zur Ausbildung, beginnend mit dem Anforderungsprofi l der Fachkrft e und endend mit den Kriterien fr die Anerkennung der Lehrgnge bei freien Ausbildungstrgern. Trger der Ausbildung, Dozenten und sonstige Personen, die mit der Betreuung der in Ausbildung befi nd-lichen Fachkrft e befasst sind, erhalten damit eine umfassende Zusammenstellung aller verbindlich getroff enen Regelungen zur Umsetzung der Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit.
Vorwort zur Optimierung 2012
11
Materialien zur Ausbildung sowieergnzende Informationen sind unter
www.sifa-online.de
abgelegt.
Besonderer Dank gilt allen, die uns bei der Erarbeitung und Optimierung der Ausbildung untersttzt haben.
Die Herausgeber
12
Vorwort
Fachkrft e fr Arbeitssicherheit sind wich-tige Funktionstrger im betrieblichen Arbeitsschutzsystem. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 1.De-zember 1974 beschrieben. Das ASiG defi niert die Rechtsstellung der Fachkrft e fr Arbeits-sicherheit als die von fachlichen Beratern. Sie haben den Arbeitgeber bei der Ausbung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten zu untersttzen.1 Hierzu ist neben einer in den entsprechenden Unfallverhtungsvor-schrift en (in der DGUV Vorschrift 2) weiter przisierten beruflichen Qualifi kation zur sicherheitstechnischen Fachkunde die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder berufsgenossenschaft lichen Ausbil-dungslehrgang oder staatlich oder berufs-genossenschaft lich anerkannten Ausbil-dungslehrgang notwendig.2
Ein Einstieg in die systematische Ausbildung erfolgte 1979. Im Fachaufsichtsschreiben des damaligen Bundesministers fr Arbeit und Sozialordnung (BMA) an die Unfallver-sicherungstrger vom 2.Juli1979 ist ein Ausbildungskonzept vorgeschlagen worden, das jeweils einen 14-tgigen A- und B-Kurs sowie einen branchenorientierten mindes-tens einwchigen C-Kurs beinhaltet. Mit dem Fachaufsichtsschreiben des BMA an die Unfallversicherungstrger vom 29.Dezember 1997 (siehe Anhang1) wird die Einfhrung eines neuen Ausbildungskonzeptes gefor-dert. Dieses Ausbildungskonzept wurde in einem gemeinsamen Projektvorhaben von der Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem damaligen Hauptverband der gewerblichen Berufs-genossenschaft en (HVBG) entwickelt.3 In einem intensiven Prozess wurde die Ausbil-
Einfhrung
1 Vgl. Anzinger, Bieneck: Kommentar zum Arbeitssicherheitsgesetz. Heidelberg: Recht und Wirtschaft , 1998. 1RN6
2 Die Grundstze fr die Ausbildung nach dem ASiG sind im Fachaufsichtsschreiben des BMA an die gewerblichen Unfallversicherungstrger vom 2.Juli 1979 und vom 29.Dezember 1997 festgelegt. Eine Anerkennung von Lehr-gngen freier Trger wird seit vielen Jahren in der Form praktiziert, dass die obersten Arbeitsschutzbehrden der Lnder auf Antrag und auf Basis der im Fachaufsichtsschreiben festgelegten Ausbildungsinhalte die Anerkennung der Ausbildung erteilen (vgl.: Anzinger, Bieneck: Kommentar zum Arbeitssicherheitsgesetz. Heidelberg: Verl. Recht und Wirtschaft , 1998). Fr die neue Ausbildung haben die Lnder bzw. Unfallversicherungstrger ein einheitliches Anerkennungsverfahren vereinbart (s. Kapitel7).
3 Neuordnung der Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit Ausbildungskonzeption. Bundesanstalt fr Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin und Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft en, 1996 (erstellt von System-konzept, Kln, und Fraunhofer-Institut fr Arbeitswirtschaft und Organisation [IAO], Stuttgart)
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dungskonzeption in der Fachff entlichkeit diskutiert und hat breite Zustimmung erfah-ren. Die Rahmenbedingungen des o.g. Fachaufsichtsschreibens fhrten zu einer Auft eilung der Ausbildung in Prsenz- und Selbstlernphasen.
Die Neugestaltung der Ausbildung der Fachkrft e fr Arbeitssicherheit hatte den Anspruch,
ein zeitgemes Arbeitsschutzverstndnis zugrunde zu legen,
von einem modernen Aufgaben- und Rollenverstndnis der Fachkraft fr Arbeitssicherheit auszugehen,
die notwendige Qualifi kation in berein-stimmung mit dem praktischen Handeln der Fachkraft und dem betrieblichen Handlungsrahmen zu entwickeln, dement-sprechende Lernziele und Lerninhalte zu bestimmen,
die Erkenntnisse erwachsenengerechten Lernens sowie die Nutzung moderner Medien zu bercksichtigen und so die Struktur der Ausbildung mit ent-
sprechendem didaktischen Konzept zu gestalten.
Das erforderte sowohl inhaltliche als auch didaktische Ausgangsberlegungen. Zur Durchfhrung der Ausbildung wurden von den gewerblichen Berufsgenossenschaft en organisiert von ihrem Dachverband (dem damaligen HVBG und jetzigen DGUV) fr alle Prsenz- und Selbstlerneinheiten um-fangreiche Materialien entwickelt. Mit eine Grundlage fr diese Materialien ist die im Zusammenhang mit der Konzeptionsent-wicklung erarbeitete Erluterung von Begrif-fen zur Verwendung in Ausbildungsmateria-lien fr Fachkrft e fr Arbeitssicherheit. Im Prozess der Materialerstellung wurden von der BAuA und der DGUV umfangreiche Quali-ttssicherungsmanahmen durchgefhrt.In dieser Ausarbeitung1 wird die Umsetzung der Ausbildungskonzeption beschrieben. Die Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeits-sicherheit2 ist darauf ausgerichtet, durch die Entwicklung von Fach-, Methoden und Sozialkompetenzen bei den Teilnehmern an der Ausbildung das Anforderungsprofi l an die Fachkraft fr Arbeitssicherheit zu erfllen. Dieses Anforderungsprofi l wurde ebenfalls in einem Projektvorhaben3 ent-
1 Die vorliegende Ausarbeitung ersetzt in aktualisierter und optimierter Form die im Prozess der Neuordnung der Aus-bildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit erarbeiteten Broschren, insbesondere den BGZ-Report 5/99 sowie den BGZ-Report 1/2003, den BGZ-Report 1/2006 und den DGUV Report 1/2010.
2 Die berschrift Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeitssicherheit ist im engeren Sinne so nicht korrekt: Fachkraft fr Arbeitssicherheit ist eine betriebliche Funktionsbezeichnung fr eine vom Arbeitgeber ernannte Person. Es handelt sich demnach um eine Ausbildung zur Erlangung der sicherheitstechnischen Fachkunde nach ASiG.
3 Anforderungsprofi le der Fachkrft e fr Arbeitssicherheit. Studie im Auft rag des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft en, 1994 (erstellt von Diagnose & Transfer, Mnchen; GfAH, Dortmund; Systemkonzept, Kln)
1 Einfhrung
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wickelt und dient als Basis der Ausbildungs-konzeption.
Aufgrund der zentralen Bedeutung fr die Ausbildung wird in dieser Dokumentation nach einer Einfhrung in Kapitel 2 das Anforderungsprofi l an die Fachkraft fr Arbeitssicherheit beschrieben.
Daran anschlieend werden in Kapitel 3 Ablauf und Aufb au der Ausbildung vorge-stellt.
Kapitel 4 stellt die Ausbildungskonzeption vor und charakterisiert die einzelnen Stufen der Ausbildung.
Einen berblick zu den Ausbildungsinhalten in den Prsenz- und Selbstlerneinheiten gibt Kapitel 5.
Kapitel 6 stellt Grundstze zur Durchfh-rung der Ausbildung wie das Konzept der Lernerfolgskontrolle, die Dozentenqualifi zie-rung sowie die tutorielle Betreuung whrend der Selbstlernphasen zusammen.
Hinweise zur Anerkennung von Ausbildungs-lehrgngen freier Trger fi nden sich in Kapi-tel 7, das auch das Merkblatt zur Anerken-nung von Ausbildungslehrgngen mit seinen Anhngen (Antragsvordrucken) enthlt.
In Anhang 3 sind zur schnellen bersicht die einzelnen Lerneinheiten der neuen Aus-bildung nach Prsenz und Selbstlernen zusammengestellt. Weiterhin ist das Fach-aufsichtsschreiben vom 29. Dezember 1997enthalten.
1 Einfhrung
15
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein innerbetrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschut-zes untersttzt. Dieser gesetzliche Auft rag erfordert eine zielfhrende Umsetzung im Betrieb. Das Handeln der Fachkraft fr Arbeitssicherheit ist mit entscheidend fr das Niveau von Sicherheit und Gesundheit der Beschft igten im Unternehmen.
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit hat im Betrieb eine Schlsselstellung bezglich des Arbeitsschutzes, ohne jedoch ber eine ent-sprechende Weisungsbefugnis zu verfgen. Die Ergebnisse des Arbeitsschutzes, d.h. sichere und gesundheitsgerechte Arbeits-bedingungen sowie auch Nutzen in der Mitarbeiterzufriedenheit, betriebswirtschaft -liche Ergebnisse sowie andere weitere Ergebnisse, sind eine Leistung des gesam-ten Betriebs und nicht nur das Ergebnis der Arbeit von Fachexperten. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen kommt dem Handeln der Fachkraft fr Arbeitssicherheit,
d.h. den Vorgehensweisen, wie qualifi ziert Manahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb initiiert und umgesetzt werden, eine hohe Bedeutung zu.
Die Anforderungen an die Fachkraft fr Arbeitssicherheit1 werden nachfolgend beschrieben. Zunchst erfolgt hierzu eine Charakterisierung eines zeitgemen Arbeitsschutzverstndnisses.
2.1 Leitbild eines zeitgemenArbeitsschutzes
Im Einzelnen umfasst ein zeitgemer Arbeitsschutz die in Abbildung2.1 (siehe Seite 18) dargestellten Aspekte. Leitgedanke eines zeitgemen Arbeitsschutzes ist ein umfassendes, ganzheitliches Verstndnis von Sicherheit und Gesundheit der Beschf-tigten.
2 Anforderungsprofi l der Fachkraft fr Arbeitssicherheit
1 Vgl. Anforderungsprofi le der Fachkrft e fr Arbeitssicherheit. Studie im Auft rag des Hauptverbandes der gewerb-lichen Berufsgenossenschaft en, 1994 (erstellt von Diagnose & Transfer, Mnchen; GfAH, Dortmund; Systemkonzept, Kln) sowie Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft en (Hrsg.): BGZ-Report 1/95 Fachkrft e, Sankt Augustin, 1995
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Ein zeitgemes prventives Arbeitsschutz-verstndnis hat folgende Merkmale:
Arbeitsschutz ist kein zustzliches betrieb-liches Aufgabenfeld, sondern integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen. Es handelt sich um ein ethisches, humanitres, betriebswirt-schaft liches und kologisches Grund-anliegen.
Arbeitsschutz ist Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Arbeit. Er umfasst
den Schutz vor arbeitsbedingten Unfall-gefahren und arbeitsbedingten Gesund-heitsgefahren,
die aktive Gesundheitsfrderung im Sinne der Einflussnahme auf krper-liches, geistiges und soziales Wohl-befi nden hierzu gehren auch eine
Abbildung 2.1:Verstndnis von ganzheitlichem Arbeitsschutz
Sicherheit und
Gesundheit beziehen alle physikalischen chemischen biologischen physischen psychischen
Faktoren des Arbeits-
prozesses ein
Sicherheit und Gesundheit erfordern
Arbeitssystemgestaltung (T O P) Integriertes Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement Beteiligung der Mitarbeiter
Sicherheit und Gesundheit umfassen
Schutz vor Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen Frderung der Gesundheit Sicherheit
und Gesundheit wenden sich an
alle Beschftigten differenziert nach
Geschlecht Alter Leistungs- potenzial/ Behinderung und berck- sichtigen alle Ttigkeiten
Ganzheitliche Auffassung von Sicherheit
und Gesundheit
2 Anforderungsprofi l ...
18
menschengerechte Gestaltung und stndige Verbesserung der Arbeit bzw. sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme, damit diese insgesamt den krperlichen und geistigen Leis-tungsvoraussetzungen der Beschft ig-ten entsprechen.
Abbildung2.2 zeigt die verschiedenen Bestandteile des Arbeitsschutzes.
Zu den Aufgaben gehrt es, von den indivi-duellen Leistungsvoraussetzungen auszu-gehen und alle Gefhrdungen, aber auch alle salutogenen Faktoren zu bercksichtigen. In bereinstimmung hiermit sind die Arbeits-systeme ganzheitlich mit ihren Ansatzpunk-ten Technik, Organisation und Personal zu gestalten. Von bergreifender Bedeutung und Wirksamkeit ist die integrative Ver-ankerung des Arbeitsschutzes in der betrieb-lichen Organisation (vgl. Abbildung2.3 auf Seite 20).
Frderungsaspekt Schutzaspekt
Vermeidung von Gesundheitsschden
Leitfrage: Was macht krank?
Frderung der Gesundheit
Strkung der organisationalen
Ressourcen
Strkung der personellen Ressourcen
Leitfrage: Was hlt gesund?
Begrenzung des Schadensausmaes
Vorsorge fr eventuell eintretende Gesundheitsschden
Ganzheitliches Arbeitsschutzverstndnis
Unflle Arbeitsbedingte Erkrankungen
Andere arbeitsbedingte Erkrankungen
Berufs- krankheiten
Abbildung 2.2:Bestandteile des zeitgemen Arbeitsschutzes
2 Anforderungsprofi l ...
19
Ganzheitlicher Arbeitsschutz erfordert, die Gesamtpalette aller Faktoren, die zu arbeits-bedingten Gesundheitsgefahren und somit zu arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen fhren knnen, zu beherrschen.Dabei sind alle Gefhrdungen mit hohem Stellenwert zu sehen und risikoabhngig zu bekmpfen. Es geht zugleich um ein Erschlieen der gesundheitsfrdernden Faktoren. Das Grundverstndnis hierzu enthlt Abbildung2.4.
An die Stelle monokausaler Betrachtung rckt die Beachtung des multifaktoriellen Bedingungsgefges der Wirkungen aller Fak-toren auf den Menschen. Multifaktorielle
Betrachtungen arbeitsbedingter Erkrankun-gen erfordern eine komplexe Beachtung arbeitsbedingter Ursachen und der persn-lichen Leistungsvoraussetzungen der Men-schen. Gerade fr arbeitsbedingte Erkran-kungen sind solche Kategorien wie Arbeits-organisation und soziales Bedingungsgefge mit entscheidend. Leitgedanke einer kom-plexen Gefhrdungsbeurteilung ist nicht der naturwissenschaft liche Detailnachweis, son-dern strker der plausible Beleg, dass z.B. arbeitsbedingte Erkrankungen mglich sind.Erforderlich sind systematische Gefhr-dungsermittlungen und Risikobeurteilungen fr vorhandene, aber auch im Vorfeld neu zu schaff ender Bedingungen und Situationen
Abbildun g2.3:Aufgabenschwerpunkte zu Sicherheit und Gesundheit
Individuelle Leistungsvoraussetzungen
Arbeitssystemgestaltung
T
PO
Betriebliche Organisation Management
GefhrdungenGesundheits-
frdernde Faktoren
2 Anforderungsprofi l ...
20
(wie Planungen von Bauvorhaben, Beschaf-fung von Arbeitsmitteln, Umgestaltung von Arbeitspltzen). Prvention erfordert die Ermittlung und Beurteilung von Gefhrdun-gen in Planungs- und Beschaff ungsphasen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und eine entsprechende Dokumentation
nach 5 und6 Arbeitsschutzgesetz sind ein Handlungsinstrument, um schwer-punktorientiert die Bedingungen im Betrieb schrittweise zu verbessern. Aus-gehend von der Beurteilung der Arbeits-bedingungen (Gefhrdungsbeurteilung) hat der Arbeitgeber die fr seinen Betrieb erforderlichen Manahmen des Arbeits-
Abbildu ng2.4:Gesamtspektrum unfall- und krankheits-bewirkender Faktoren sowie gesundheitsfr-dernder Faktoren
Gesundheits-frderndeFaktoren:
Faktoren-spektrum:
Gefahr
Mensch
Leistungs-voraussetzungen:
AnatomiePsychologiePhysiologie
Physikalisch
Chemisch
Biologisch
Physisch
Psychisch
SozialSozial
Psychisch
Physisch
PersonalOrganisation
Technik
Gestaltung sicherer undgesundheitsgerechter Arbeitssysteme
2 Anforderungsprofi l ...
21
schutzes zu bestimmen und durchzufh-ren. Diese Beurteilung muss ttigkeits-bezogen erfolgen. Hieraus sind Ziele fr Vernderungen abzuleiten, die den Soll-Zustand beschreiben, und zwar sowohl im Einzelfall als auch fr den Gesamtbetrieb. Bei der Festlegung der Manahmen sind allgemeine Grundstze (vgl. 4 Arbeits-schutzgesetz) zu beachten. Die Wirksam-keit der Manahmen ist zu berprfen. Die Manahmen sind bei Vernderungen am Arbeitsplatz, von Ablufen usw. erforder-lichenfalls anzupassen. Ziel ist es, einesystematische Arbeitsschutzpolitik der kontinuierlichen Verbesserung zu betrei-
ben. In diesem Sinne ist auch die Gefhr-dungsbeurteilung als Prozess zu ver-stehen.
Die Beurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist als Konzept zum Handeln zur Verbesse-rung von Sicherheit und Gesundheit aufzu-fassen. Das systematische Vorgehen wird mit Abbildung2.5 charakterisiert. Das zen-trale betriebliche Prventionsinstrument hierfr ist die zu schaff ende Gesamtber-sicht ber die Arbeitsbedingungen fr den Gesamtbetrieb und hieraus abzuleitendes Handeln.
Systematischer berblick zum Stand der Arbeitsbedingungen
verschaffen
Manahmenprogramm schrittweise umsetzen
Manahmenprogramm mit zu erreichenden
Zielen aufstellen
Erreichten Stand berprfen
KontinuierlicherVerbesserungsprozess
Abbild ung2.5:Aufb au eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
2 Anforderungsprofi l ...
22
Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist keinesfalls nur Ermitteln und Beurteilen der Gefhrdungen im engeren Sinne, son-dern ist primr orientiert auf Manahmen. 3 ArbSchG fordert vom Arbeitgeber, dass er die erforderlichen Manahmen treff en muss. Was sind erforderliche Manahmen? Das sind jene, die sich aus der konkreten Situation im Arbeitssystem ergeben, die zu treff en sind, wenn Klarheit
besteht, welche Gefhrdungen existieren. Dann sind hiergegen die erforderlichen Schutzmanahmen zu treff en.
So wird das Verbessern der Arbeits-bedingungen auf die entscheidenden Schwerpunkte gelenkt. Die Zielfhrung fr gesamtbetriebliches Handeln kann so begrndbar und eff ektiv gesteuert werden (vgl. Abbildung2.6).
Abbildung 2.6:Was heit Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 ArbSchG?
Fort- schreiben
Ermitteln Beurteilen FestlegenDurch- fhren
ber- prfen
Vor- bereiten
Erforderliche Manahmen des Arbeitsschutzes treffen
Bercksichtigen der Umstnde, die Sicherheit und Gesundheit beeinflussen!
Ermitteln und Beurteilen der Gefhrdungen
Gestalten des Arbeitssystems
ber Prozessorganisation
durch
2 Anforderungsprofi l ...
23
Sichere und gesundheitsgerechte Arbeits-bedingungen sind durch ganzheitliche Gestaltung zu gewhrleisten. Zentrales Betrachtungs- und Gestaltungsobjekt ist das Arbeitssystem mit seinen Gestaltungs-feldern Technik, Organisation und Perso-nal in ihrem Zusammenhang und in ihrer Wechselwirkung. Die Komplexitt der Gestaltungsbereiche wird mit Abbil-dung2.7 deutlich. Erst aus dem Wechsel-spiel der verschiedenen Ansatzpunkte ent-stehen sichere und gesundheitsgerechte Bedingungen.
Punktuelles Herausgreifen einzelner iso-lierter Gefhrdungen hat einen deutlich geringeren Wirkungsgrad als die Beach-tung sich wechselseitig beeinflussender Faktoren bei ganzheitlicher Gestaltung. Neben Gestaltung von Maschinen, Arbeits-sttten, Arbeitspltzen, Arbeitsverfahren sowie Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Arbeitsstoff en (Gefahrstoff en) ist die Arbeitsorganisation zu gestalten (wie Prozess- und Arbeitsablufe, Arbeits-strukturen, Kooperation und Kommunika-tion, aber auch Arbeitszeit, Pausen- und Schichtsysteme).
Abbildung 2.7:Arbeitssystemgestaltung mit den Ansatzpunkten T O P
Technik
Organisation Personal
Maschinen, Gerte, Anlagen Arbeitsmittel Arbeitssttten, Arbeitspltze Arbeitsstoffe, Arbeitsgegenstnde Fertigungsverfahren
Arbeitsorganisation, Arbeitsstrukturierung Arbeitsablufe Arbeitsaufgaben, -inhalte Arbeitszeit, Pausen, Schichtsystem
Fhrungsverhalten/Betriebsklima Qualifikation (Wissen, Knnen) Handlungsbereitschaft (Motive, Einstellungen, berzeugungen) Konstitution, Fitness Verhaltensregeln Unterweisung
2 Anforderungsprofi l ...
24
Die Gewhrleistung von Sicherheit und Gesundheit muss sich an der Hierarchie der Ziele und Manahmen entsprechend der Reichweite zur Gefahrenverhtung orientieren (Rangfolge der Schutzmanah-men im Sinne von 4 ArbSchG).
Es sind ganzheitliche Gestaltungsanstze zu verfolgen, die auch Anlagensicherheit (Schutz vor Strfllen), Umweltschutz u.a. Aspekte einbeziehen.
Als Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die zweckdienliche Gesundheitsfrderung in die Gesamtkonzeption der Gestaltung von Arbeitssystemen einzuordnen. Gesund-heitsfrderung ist ein Prozess der Gesund-heitserhaltung und -strkung als Mobili-sierung der Herstellung von Bedingungen, die positives Denken und Fhlen und ein optimales Ma an krperlicher Be- und Entlastung erlauben.1
Gesundheitsfrderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein hheres Ma an Selbstbestimmung ber ihre Gesund-heit zu ermglichen und sie damit zur Str-kung ihrer Gesundheit zu befhigen. Um ein umfassendes krperliches, seelisches und soziales Wohlbefi nden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl der Einzelne als auch Gruppen ihre Bedrfnisse befrie-digen, ihre Wnsche und Hoff nungen
wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verndern kn-nen. ... Gesundheit steht fr ein positives Konzept, das die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen fr die Gesund-heit ebenso betont wie die krperlichen Ttigkeiten. 2
Manahmen zur Gesundheitsfrderung sind Prozesse
der Strkung der krperlichen, seeli-schen und sozialen Leistungsvoraus-setzungen des Menschen, die Verhalten und Verhltnisse gleichermaen berck-sichtigen,
die Wissen und Erfahrungen der Mit-arbeiter einbeziehen, Mitwirkungs-mglichkeiten an der Gestaltung des betrieblichen Umfeldes zulassen,
die zur Verbesserung der Bewltigungs-mechanismen beitragen,
die die sozialen Beziehungen und gegenseitige Untersttzung der Mit-arbeiter frdern.
Manahmen der Gesundheitsfrderung umfassen vorrangig technische und or-ganisatorische Manahmen der Arbeits-systemgestaltung sowie auch Manahmen
1 Empfehlungen zur Gesundheitsfrderung im Betrieb. Hrsg.: Bundesvereinigung fr Gesundheitserziehung e.V. Bonn, 1991
2 Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1986
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zur bewegungsbezogenen und verhal-tensbezogenen Gesundheitsfrderung. Es handelt sich um Manahmen, mit denen die Menschen auf die Faktoren, die ihre Gesundheit beeinflussen, aktiv und selbstverantwortlich Einfluss nehmen knnen.
Der Arbeitsschutz kann sich nicht auf den klassischen Schutz vor Unfllen und Berufskrankheiten zurckziehen. Arbeits-schutz ist mehr als Schutz der Gesundheit! Arbeit kann nicht nur krank machen, sie enthlt auch Potenziale, die Gesundheit der Beschft igten zu verbessern. Verbes-sertes Wohlbefi nden, verknpft mit gestei-gerter Leistungsfhigkeit und hoher Arbeitsmotivation bewirken einen Zuwachs an Lebensqualitt fr den Einzelnen, sind aber gleichzeitig auch Voraussetzung fr produktives und quali-ttsgerechtes Arbeiten. 1
Die Bedingungen fr eine gesundheits-frderliche Gestaltung sind umfassend nutzbar zu machen. Dies betrifft natrlich die Gestaltung komplexer ganzheitlicher Ttigkeitsanforderungen ber Beachtung der intellektuellen Anforderungsvielfalt, der Selbststndigkeit usw., geht aber ber die Gestaltung von Arbeitsinhalten und Arbeitsaufgaben also ber den psycho-
logischen Aspekt der Arbeitsgestaltung hinaus. Viele Faktoren der Arbeit beein-flussen die Gesundheit stabilisierend und frdernd.
Das Verstndnis ber potenzielle gesund-heitliche Risiken muss seine Ergnzung und Weiterfhrung fi nden in einem ad-quaten Verstndnis zu entlastenden Bedingungen. Das Konzept der Gesund-heitsfrderung fhrt zur Abkehr von krank-heitsorientierten Konzepten. Beispiels-weise wird beim Stress gefragt, wie die Menschen trotz der wirkenden Stressfakto-ren gesund bleiben bzw. welche Ressour-cen einer Person zur Verfgung stehen oder sich aktivieren lassen, um mit Stress fertig zu werden, Belastungen zu ertragen und die eigene Gesundheit zu erhalten.2 Hiermit im Zusammenhang steht heute ein erweitertes Konzept mglicher Ressourcen fr eine Gestaltung von Arbeit, das neben ueren Ressourcen der Gestaltung der Bedingungen auch die Nutzung innerer physischer und psychischer Ressourcen der Menschen einbezieht.
Das Arbeitsschutzgesetz formuliert als Grundpflicht des Arbeitgebers in 3 Abs.1:
1 Kubitscheck, St.: Arbeit gesund machen aber wie? Erfahrungen aus Modellprojekten der betrieblichen Gesund-heitsfrderung im Land Sachsen-Anhalt. In: gesina aktuell (1999), Nr.2, S.8f.
2 Vgl. Udris, I.; Frese, M.: Belastung und Beanspruchung. In: Hoyos, C. Graf; Frey, D. (Hrsg.): Arbeits- und Organisa-tionspsychologie. Weinheim 1999, S. 436 f.
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erfor-derlichen Manahmen des Arbeitsschut-zes unter Bercksichtigung der Umstnde zu treff en, die Sicherheit und Gesundheit der Beschft igten bei der Arbeit beeinflus-sen.
Damit werden die Arbeitgeberpflichten so ausgeweitet, dass eine prinzipielle Pflicht zur Prvention in Eigenverantwortung des jeweiligen Betriebes besteht. Leitbild fr die Gestaltung sicherer und gesund-heitsgerechter Arbeitssysteme sind nicht ausschlielich Gesetze, Verordnungen und andere Vorschrift en. Zu bercksichtigen sind der Stand der Technik sowie die sich entwickelnden sonstigen arbeitswissen-schaft lichen Erkenntnisse. Entsprechend eines zeitgemen, erweiterten Verstnd-nisses von Arbeitsschutz sind Problem-kreise einbezogen, zu denen es derzeit keine Vorschrift en und Normen gibt (z.B. Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalt). Ma-stbe hierfr muss sich der Betrieb selbst setzen. Der Betrieb soll fr die jeweilige spezifi sche Situation unter Beachtung des Vorschrift en- und Regelwerkes ttig werden. Das eigene Anspruchsniveau sollte bei der Formulierung einer betriebs-spezifi schen Arbeitsschutzpolitik in bereinstimmung mit den relevanten Vor-schrift en festgelegt werden, aber nicht nur auf Vorschrift en gesttzt. Der Betrieb sollte sich stndig ber neue Erkenntnisse und neue Vorgehensweisen informieren, und zwar in Bezug auf Analyse und Bewer-tung von Gefhrdungen und salutogenen Faktoren sowie auch hinsichtlich neuer Gestaltungskonzepte.
Fr einen guten betrieblichen Arbeits-schutz ist die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben notwendig, aber nicht hinrei-chend.
Wer Sicherheit und Gesundheitsschutz ausschlielich wegen des gesetzlichen Zwanges realisiert, wird nur einen rudi-mentren Arbeitsschutz haben. Dies nicht etwa, weil die Gesetze rudimentr wren, sondern weil Arbeitsschutz immer sehr konkret ist und diese Konkretheit durch die Vorschrift nicht erreicht werden kann. Zunehmend setzt der Gesetzgeber gerade-zu auf den Spielraum der Unternehmen. Ein Beispiel hierzu ist: Wer die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach den 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes so versteht, dass es darum geht, eine Doku-mentation zu allen festgestellten Gefhr-dungen zu haben, die man der Gewerbe-aufsicht vorweisen kann, der geht am Grundanliegen des Arbeitsschutzgesetzes vorbei. Gefhrdungsbeurteilung als Hand-lungskonzept fr eine Vervollkommnung der Arbeitsbedingungen heit, Gefhrdun-gen aufzuspren und zu beurteilen, um hieraus abgeleitet schrittweise die Situa-tion zu verbessern. Wie das organisiert wird, welche Instrumente genutzt werden, liegt im Ermessen des Betriebes. Also sind eigenverantwortlich Entscheidungen zu treff en. Und sind hierbei Gefhrdungs-ermittlung und -beurteilung auf solche Aspekte reduziert, die im ersten Zugriff sichtbar sind, wie Unfallquellen, sicher-heitstechnische und ergonomische Defi -zite, so wird dies allein dem Anliegen des Betriebes nach Schutz und Frderung der
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Gesundheit nicht gerecht. Zur Gefhrdungs-beurteilung reicht insofern keine Betrach-tung einzelner Maschinen, Arbeitspltze usw. Gefragt ist der Blick fr das Ganze. Und damit geht es nicht um punktuelle Beobachtungen im Rahmen von Begehun-gen, sondern um eine Analyse von Pro-zessen, um arbeitsablaufb ezogene, also ttigkeitsorientierte Analysen. Und zwar unter Einbeziehung aller vielfltigen mg-lichen Gefhrdungsfaktoren einschlielich der psychischen Aspekte. Dies wird nicht so vorgeschrieben, ist aber zeitgem notwendig. Beurteilung der Gefhrdungen erfolgt nicht mit dem Ziel der Erfllung von brokratischen Anforderungen oder weil eine berwachende Behrde dies kontrolliert, sondern als eigenstndiges Handlungsinstrument zum Beurteilen, ob ggf. notwendige Konsequenzen zu ziehen sind und Bedingungen erforderlichenfalls verndert werden mssen.
Eine Verkrzung auf Vorschrift en wird dem Anspruch unseres Menschenbildes nicht gerecht.
Parallel zum Wandel unseres Menschen-bildes haben sich unsere Vorstellungen von Arbeit gewandelt. Arbeit beinhaltet Umgang mit Technik, mit Informationen und darin liegt ihr sozialer Charakter Umgang mit Menschen. ... Organisiertes, d.h. kooperatives und zur Verfolgung
gesetzter Ziele koordiniertes Handeln erfordert deshalb mehr als hoch entwickel-te Technik (Sachkapital) und hohe fach-liche Kompetenz (Humankapital). Es erfordert zustzlich soziale Kompetenz, mit dem Team und der Organisation. Das wiederum setzt einen gewissen Vorrat gemeinsamer berzeugungen, Werte und Regeln (Sozialkapital) voraus. 1
Arbeitsschutz schafft damit Potenziale, d.h. Voraussetzungen fr in der Zu-kunft liegende Ergebnisse (Erfolge) des Betriebs.
Die Vorschrift en liefern keine Rezepte fr vielfltige Gestaltungsanforderungen. Arbeitsaufgabengestaltung, viele Anfor-derungen an den Arbeitsablauf, sichere Zusammenarbeit zwischen unterschied-lichen Arbeitnehmern dies alles ist nicht reglementiert. Das heit: Das konkrete Anspruchsniveau setzt sich der Betrieb selbst. Er hat einzelfallgerechte Ermes-sensspielrume und muss die Anforderun-gen im Zusammenhang mit den gesamten Prozessablufen und unter Wrdigung der Prozessparameter bestimmen. Der Betrieb hat einen Freiraum, um fr Sicherheit undGesundheit nach den betrieblichen Gege-benheiten den besten Weg zu fi nden. Und die Fachkraft fr Arbeitssicherheit hat mit ihrer Fachkunde solche Mastbe fr den Betrieb vorzubereiten. Sie muss in
1 Zukunft sfhige betriebliche Gesundheitspolitik. Vorschlge der Expertenkommission. Hrsg.: Bertelsmann Stift ung, Hans-Bckler-Stift ung, Gtersloh 2004, S.15f.
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Eigenverantwortung Gefhrdungen ermit-teln und Risiken bewerten und hiermit in bereinstimmung Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitssysteme umsetzen.
Der Betrieb darf sich nicht mit einem einmal erreichten Niveau sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme zufriedengeben, sondern muss dieArbeitsbedingungen systematisch und kontinuierlich verbessern, seine Arbeit also prozessorientiert anlegen (Nutzen des KVP-Prinzips auf den Arbeitsschutz). Der Arbeitgeber ist mit 3 des Arbeits-schutzgesetzes verpflichtet worden,
... die Manahmen auf ihre Wirksamkeit zu berprfen und erforderlichenfalls sich ndernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er (der Arbeitgeber) eine Verbes-serung von Sicherheit und Gesundheits-schutz der Beschft igten anzustreben.
Der Betrieb sollte sich stndig ber neue Erkenntnisse und neue Vorgehensweisen informieren, und zwar bezglich der Erkenntnisse ber Gefhrdungen und Belastungen und deren Bewertung einer-seits und bezglich neuer Lsungskon-zepte andererseits.
Arbeitsschutz erfordert eine konsequent prventive Ausrichtung der Ttigkeit. Prvention umfasst alle Manahmen, Mittel und Methoden, die eine solche vor-beugende (vorgreifende) Gestaltung der Arbeitsbedingungen umfassen, sodass vorausschauend (prophylaktisch) arbeits-bedingte Gesundheitsschden verhtet
und Gesundheitsfrderung beachtet wer-den. Prvention beinhaltet im Sinne einer Rangfolge
vorausschauende (planende und konzeptionelle) Einflussnahme auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme,
kontinuierliche Verbesserung der vorhandenen Arbeitsbedingungen,
stndige Gewhrleistung von Sicherheit und Gesundheit entsprechend den sich permanent ndernden Gegebenheiten der Arbeitsbedingungen.
Prvention hat eine zeitliche und eine inhaltliche Dimension. Dieser Zusammen-hang soll mit dem in Abbildung 2.8 (siehe Seite 30) dargestellten Prven-tionsportfolio verdeutlicht werden. Es sind vier Strategien zu unterscheiden:
I. Prventives Handeln mit dem inhalt- lichen Verstndnis des Vermeidens von Gefhrdungen
II. Prventives Handeln mit Grenzwert- orientierung
III. Reaktives Handeln mit dem inhalt- lichen Verstndnis des Vermeidens von Gefhrdungen
IV. Reaktives Handeln mit Grenzwert- orientierung
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Ziel eines zeitgemen Arbeitsschutzes ist ein Prventionsverhalten eines Betriebes im FeldI. Die in Abbildung2.8 dargestell-ten Strategien betreff en in einer ersten Dimension das zeitlich orientierte Han-deln, das (mit flieenden bergngen) in die Anstze reaktiv oder prventiv ein-
geteilt wird. Die zweite Dimension bezieht sich auf das inhaltliche Verstndnis desArbeitsschutzes. Auch hier wird wie-derum mit eher flieenden bergngenin den zwei Anstzen Grenzwertorientie-rung und Gefhrdungsvermeidung unter-schieden. Die Grenzwertorientierung wird
vorausschauende, menschengerechte
Gestaltung von Arbeit
Einhalten von Grenzwerten
Reduzieren von Gefahrenquellen nach
Ereignissen
Erfllen von Vorschri en
nach Ereignissen
I
II
III
IV
prventives Handelnreaktives Handeln
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zeitliche Dimension
Abb ildung2.8:Das Prventionsportfolio
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dadurch charakterisiert, dass hier die Ansicht vertreten wird, dass z.B. bis zueinem gewissen Wert (dem Grenzwert) Gefhrdungen den Menschen nicht sch-digen. Als Grenzwerte werden hufi g die in Vorschrift en und Regelwerken genannten Werte herangezogen. Der zweite Ansatz, dass Gefhrdungen prinzipiell zu vermei-den sind, geht von dem Ziel aus, dass die Gesundheit des Menschen nicht nur zu schtzen, sondern auch zu frdern ist.
Beispiel fr den Unterschied zwischen der Grenzwertorientierung und dem Vermei-den von Gefhrdungen: Beim grenzwert-orientierten Ansatz wird eine gewisse (bis zu einem in aufwendigen Messreihen ermittelten Grenzwert) Beaufschlagung des Menschen durch radioaktive Strahlung zugelassen. Es heit, dass bis zu diesem Wert die Gesundheit nicht beeintrchtigt wird, wobei anzumerken ist, dass teil-weise Grenzwerte durch neuere Erkennt-nisse um Zehnerpotenzen nach unten oderoben korrigiert werden. Bei dem Ansatz, dass Gefhrdungen prinzipiell zu vermei-den sind, wird folgendermaen argumen-tiert: Es gilt als sicher, dass z.B. Radio-aktivitt gesundheitsgefhrdend ist. Folg-lich soll so wenig wie mglich radioaktive Strahlung entstehen bzw. frei werden.Die grte Wirksamkeit des Arbeitsschut-zes tritt ein, wenn er in Planungs- und Kon-zeptphasen eingeordnet ist. Hier werden die Entscheidungen getroff en, welche die spteren Arbeitsbedingungen charakteri-sieren. Versumtes ist nur aufwendig oder zum Teil gar nicht korrigierbar. In Abbil-dung2.9 (siehe Seite 32) werden Beispiele fr Anlsse des Ttigwerdens genannt.
Prvention ist als durchgngiges Leitprin-zip in allen betrieblichen Aufgabenfel-dern und entsprechendem Handeln der Funktionstrger zu verfolgen. Das betrifft die Verankerung in unternehmerischen Zielsetzungen und Strategien, die Erfl-lung der Frsorgepflicht durch stndiges Wahrnehmen der Verantwortung durch Fhrungskrft e in der Linie und auch die Integration des Arbeitsschutzes in dispo-sitive betriebliche Aufgabenfelder. Umfas-sendes Prventionsverstndnis bedeutet, bei einer systematischen Einordnung der Arbeitsschutzerfordernisse in die betrieb-liche Aufb au- und Ablauforganisation anzusetzen. So werden vorausschauend Defi zite in den Arbeitssystemen vermie-den bzw. eingeschrnkt.
Der Arbeitgeber unterliegt einer allgemei-nen Organisationspflicht, der er in unter-schiedlicher Art und Weise mit einem brei-ten Ermessensspielraum und unter Nut-zung verschiedener Managementinstru-mente nachkommen kann. Dies betrifft auch die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Arbeitsschutzgesetz formuliert in Umsetzung der EU-Rahmen-richtlinie 89/391/EWG als Grundpflicht des Arbeitgebers in 3 Abs.2 u.a., dass er
... Vorkehrungen zu treff en (hat), dass die Manahmen erforderlichenfalls bei allen Ttigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Fhrungsstrukturen beachtet werden und die Beschft igten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen knnen.
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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber mit 3 Abs.2 generell, fr eine geeignete Organisation zu sorgen. Es gehrt somit zu den Managementpflich-ten, dass die Arbeitgeber Voraussetzungen fr die Durchfhrung von Prventionsma-nahmen erfllen mssen.
Arbeitsschutz ist nicht isoliert durch spezielle Experten zu handhaben, son-dern zu verschmelzen mit der Aufgaben-
erfllung der verschiedenen Funktions-trger.
Das Wesen eines modernen betrieblichen Arbeitsschutzsystems besteht in einem integrierten Arbeitsschutzsystem. Dasbedeutet vereinfacht: Jeder muss an jedem Arbeitsplatz und bei jeder Ttigkeit an Arbeitsschutz denken und je nach Erfordernis hiernach handeln (Eigenver-antwortung auf allen Ebenen). Arbeits-
Technik
PersonalOrganisation
GGaannzzhheeiittlliicchhee GGeessttaallttuunngg vvoonn AArrbbeeiittssssyysstteemmeenn
Betriebsinterne Handlungsanlsse Beschaffung Produkt-, Verfahrensinnovation Vernderung
Prozessgestaltung Arbeitsplatzgestaltung Umweltschutzaktivitten Arbeitsplatzgestaltung Personalentwicklung ...
Besondere spezielle Arbeitsschutzanlsse
Systematisch ermittelte Defizite
Eingetretene Unflle, Erkrankungen u..
Strflle u..
...
Externe Handlungsanlsse Neue Vorschriften,
Normen Aktivitten von
Aufsichtsbehrden Berichte von
Krankenkassen Schulungsangebote Neue Erkenntnisse Unflle, Strflle u..
in anderen Bereichen ...
Prventive GestaltungKorrektive Gestaltung
Ab bildung2.9: Handlungsanlsse zum Ttigwerden im Arbeitsschutz
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schutz muss in allen betroff enen Funktio-nen eines Betriebes, die Einfluss auf die Qualitt des Arbeitsschutzes haben, ein zu beachtender Gesichtspunkt sein. Insofern geht integrativer Arbeitsschutz auch ber formale Aufgaben- und Kompetenzzuwei-sungen hinaus, erfordert seine Einord-nung in die verschiedenen Management-systeme, wie insbesondere dem Prozess-, Technologie-, Personal-, Produktmanage-ment, aber auch dem Qualitts- oder dem Umweltschutzmanagement. Alle betrieblichen Bereiche mssen hinsicht-lich des Arbeitsschutzes sensibilisiert sein, selbststndig Handlungserforder-nisse erkennen und daraus abgeleitet im eigenen Auft rag ttig werden. Arbeits-schutz muss Bestandteil des betrieblichen Alltagshandelns sein.
Ein zeitgemer Arbeitsschutz geht von der Kritikfhigkeit und Selbstbestimmung der Beschft igten aus. Insofern geht es darum, den Beschft igten nicht eingeengt als zu schtzendes Objekt zu behandeln, sondern ihn als Trger eigener Gesund-heitskompetenzen zu betrachten und ihn als Experten an seinem Arbeitsplatz ein-zubeziehen. Betroff ene sind zu Beteiligten zu machen. Damit ist ein Verstndnis ver-bunden, das die Beschft igten nicht nur als Adressaten sieht, sondern deren Erfah-rungswissen akzeptiert und nutzt. Dies ist zugleich unschtzbar fr die Akzeptanz von Sicherheitskonzepten. Aktives Ein-
bringen der Betroff enen ist dabei nicht schlechthin als Nutzung des Expertenwis-sens der Beschft igten zu sehen, sondern auch als mgliche Manahme, Gesund-heit unmittelbar zu strken und zu frdern. Beteiligungsaktivitten wirken direkt auf das psychische Wohlbefi nden.
Erschlieen von Expertenwissen der Betroff enen und aktive Auseinander-setzung mit gesundheitsrelevanten Frage-stellungen zur Frderung der Gesundheit ergnzen sich. Lernstatt, Gesundheits-zirkel u.a. sind hierbei Formen, die dieses Potenzial erschlieen.
Arbeitsschutz muss in die betriebliche Organisation integriert sein. Grundlage hierfr ist der nationale Leitfaden fr Arbeitsschutzmanagementsysteme.1 Die Kernelemente (vgl. Abbildung2.10 auf Seite 34) sind in ihrer Gesamtheit Richtschnur fr betriebliches Fhrungs-handeln.
Integrativer Arbeitsschutz erfordert eigene Kritikfhigkeit des Betriebs, eine hieraus entwickelte stndige Verbesserung des integrierten Arbeitsschutzsystems und entsprechende Weiterentwicklung des Handelns im Arbeitsschutz im Sinne einer selbst lernenden Organisation. Der Stand der betrieblichen Arbeitsschutzarbeit soll kontinuierlich analysiert werden mit dem Ziel, Strategien zur weiteren Verbesse-
1 Leitfaden fr Arbeitsschutzmanagementsysteme des BMWA, der obersten Arbeitsschutzbehrden der Lnder, der Trger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner. Hrsg.: BAuA, Juni 2002
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rung zu entwickeln. Neben der Arbeit mitGefhrdungsbeurteilungen soll auch ana-lytische Arbeit zum Niveau und zur Ent-wicklung des Arbeitsschutzes im Betrieb insgesamt erfolgen. Hier eingeschlossen soll eine Analyse der Integration desArbeitsschutzes in das Management und die Fhrungsaktivitten sein. Hieraus ent-steht ein anpassungsfhiges integratives Arbeitsschutzsystem.
Diese Selbstverantwortung ist zugleich auch der entscheidende Antrieb fr Initia-tive, Kreativitt und Aktivitt im Arbeits-schutz.
Arbeitsschutz hat eine proaktive Funktion.
Arbeitsschutz darf nicht stehen bleiben beieiner Reaktion auf vernderte Anforderun-gen. Die Chancen genereller Entwicklungenmssen erschlossen werden. Hierin liegt gerade die Mglichkeit, neue Erkenntnisse nutzbar zu machen fr eine stndige Ver-vollkommnung der Arbeitsbedingungen, wie dies im 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom Arbeitgeber gefordert wird. Neuartige Wirkprinzipien, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien mssenzur Innovation und auch zur Verbreitung von Arbeitsschutzlsungen genutzt wer-
Abbildung2.10: Kernelemente des Arbeitsschutzmanagements
Integration in die Fhrung
Mitarbeiter-beteiligung
Integration in die Aufbau-organisation
Ressourcen bereitstellenKommuni-
kation und Zusammen-
arbeit
Integration in betriebliche
Prozesse
Organisation arbeitsschutz-spezifischer
Prozesse
Bewerten von Stand und
Entwicklung
Manahmen zur
Verbesserung
Arbeits-schutzpolitik
und -ziele
10 Kernelementefr die Integration
des Arbeitsschutzesin die betriebliche
Organisation
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den. berwinden von Arbeitsschutz-defi ziten kann auch zum Innovations-schub im Betrieb durch technische und organisatorische Vernderungen, durch Flexibilisierung der Arbeitszeit usw. fhren. Proaktiv heit, dass der Arbeits-schutz auch Frderer neuer Anste zur Entwicklung in Technik und Organisa-tion oder auch im Management sein kann und sein sollte. Indem der Arbeitsschutz die Integration seines Anliegens in betriebliche Managementkonzepte ver-folgt, kann er zugleich Motor vllig neu-artiger Organisationsstrategien sein und gibt unter Umstnden Impulse fr neuartige Herangehensweisen an die betriebliche Organisation und die Restruk-turierung von Betrieben.
Arbeitsschutz ist nutzenorientiert zu betreiben.
Arbeitsschutz leistet durchaus Beitrge zur Innovation des Betriebes. Dies nicht nur in Bezug auf das Suchen neuer Lsungen, sondern auch als markterweiterndes Feld. Kundenservice verbunden mit der Sicher-heitsqualitt der Produkte und Leistungen knnen zu entsprechenden Auft rgen fhren, Zusatzangebote fr die Integration von Erzeugnissen in die Arbeitssysteme des Kunden unter kundenbezogener Beachtung von Arbeitsschutzlsungen und anderes mehr stehen auf der Tages-ordnung.
Proaktiver Arbeitsschutz ist aber auch zu-gleich das Erschlieen von Beitrgen des Arbeitsschutzes zur Wertschpfung. Hierin
zeigt sich, dass Arbeitsschutz mehr ist als Vermeiden von Verlusten und Fehl-zeiten. Wertschpfung und Vermeiden unntiger Kosten durch Beitrge zur Anla-gensicherheit, durch geschlossene Stoff -kreislufe und hieraus resultierendem Vermeiden von Abfllen, durch zustz-liche kundenorientierte Angebote fr Abnehmer und anderes bieten hier Ansatzpunkte, die lngst nicht erschlos-sen sind. Der Arbeitsschutz ist kein ein-seitiger kostentreibender Faktor, sondern trgt direkt zur Wirtschaft lichkeit in der Wertschpfungskette bei.
Arbeitsschutz ist vernetzt durchzu-setzen.
Das Aufgabengebiet des Arbeitsschutzes ist so vielseitig, dass es im Prinzip keine betrieblichen Aufgaben gibt, die den Arbeitsschutz nicht berhren. Sicher-heitsfachliche Fragestellungen sind nicht isoliert zu behandeln, sondern in das Geflecht betrieblicher Ziele und Aufgaben, in sachlich-fachliche Gesamtzusammen-hnge einzuordnen. Aus sehr unterschied-lichen Anlssen muss der Betrieb sehr viele verschiedene Aufgaben erfllen. Selbstverstndlich ist der Arbeitsschutz hierbei nicht der Nabel des betrieblichen Handelns. Es bestehen unterschiedliche Ansatzpunkte fr die betriebliche Organi-sation, auch aus Sicht unterschiedlicher Fachgebiete oder Wissenschaft sdiszipli-nen.
Aus diesen verschiedenen Anstzen heraus mssen im Betrieb Aufgaben zuge-
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wiesen, Prozesse organisiert, Verfahrens-ablufe geordnet, Beauft ragte eingesetzt werden usw. So heit vernetztes Durch-setzen einerseits, die sicherheitsfach-lichen Anliegen verstndlich und ber-zeugend im Betrieb zu vermitteln. Es heit aber andererseits auch, Fachkunde und Verantwortung fr die Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch kooperatives Handeln zusammenzubringen. Die Viel-schichtigkeit der fachlichen Anforderun-gen ist nur durch kooperatives Heran-gehen zu beherrschen.
Zusammenfassend lsst sich feststellen:
Das Leitbild eines zeitgemen Arbeits-schutzes geht von einem ganzheitlichen Verstndnis von Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeit aus, betont die Eigenverant-wortung eines Betriebs, der Fhrungskrft e und der Mitarbeiter, betont die Fhrungsauf-gabe Arbeitsschutz, bindet Fhrungskrft e verstrkt in den Arbeitsschutz ein, setzt auf regelmige Bewertung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, integriert Arbeitsschutz in die betrieblichen Prozesse und betrachtet ihn als Prozess.
Der Wandel hin zu einem zeitgemen Ver-stndnis von Sicherheit und Gesundheit lsst sich wie folgt skizzieren:
Abbildung 2.11:Chara kteristische Merkmale des Wandels in den Auff assungen von Sicherheit und Gesundheit
Dynamischer Wandel in den Auff assungen
von hin zu
Bercksichtigung aller Regelwerke
fhrt zu Sicherheit
Regelwerke allein reichen nicht
Handeln basierend auf selbst erarbeiteten Arbeitsschutzzielen, welche die ff entlich-rechtlichen Vorgaben sowie neue Erkennt-nisse und Erfahrungen bercksichtigen
Konkrete Situation beachten
Auch handeln, wenn keine spezielle Vorschrift vorhanden ist
Arbeitsschutz Aufgabe der Fachexperten
Arbeitsschutz praktizierte Fhrungsaufgabe, die von Fachexperten untersttzt wird
Monokausale Betrachtung von Gesundheitsschden
Komplexes (multifaktorielles) Bedingungsgefge von physi-schen und psychischen Gesundheitsbeeintrchtigungen
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Dynamischer Wandel in den Auff assungen
von hin zu
Technik als Hauptansatzpunkt
der Gestaltung
Ansatz beim Arbeitssystem mit den Elementen Eingabe, Aus-gabe, Arbeitsaufgabe, Mensch, Arbeitsmittel, Arbeitsablauf, Arbeitsplatz bzw. -sttte, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Manahmen aus den Gestaltungsfeldern Technik, Organisation und Personal
Positive Anstze nutzen durch Aufdecken von Faktoren, die die Gesundheit strken
Manahmenkonzepte ausschlielich erfahrungs-
bezogen; reaktivabgeleitet von beweis-
baren Gefahren
Manahmenkonzepte erfahrungsbezogen, ergnzt um die Bewertung von Risiken
Aktiv abgeleitet aus Verdachtsmomenten
Problemfi ndung durch Beobachtung
Problemfi ndung durch diff erenzierte Analysen, beginnendin Planungs- und Konzeptphasen unter Einbeziehung der Beschft igten
Manahmenansatz bei vorliegenden Symptomen
Manahmenansatz auch bei Strategien, Konzepten, Planungen, Beschaff ungen; Forschung und Produktentwicklung so beein-flussen, dass sichere und gesundheitsgerechte Herstellung und Anwendung mglich ist
Forschung und Produktentwicklung so beeinflussen, dass sichere und gesundheitsgerechte Herstellung und Anwendung mglich ist
Beschft igte als Schutzobjekt (Betroff ener)
Beschft igte als Subjekt und als Akteur(Beteiligter, Mitwirkung als Experte)
Gesundheitsschden durch Unfall
und Berufskrankheit
Gesundheit als physische und psychische Unversehrtheit sowie als psycho-mentales und psychosoziales Wohlbefi nden ein-schlielich Gesundheitsfrderung
Orientierung am Durchschnittsmenschen
Zielgruppenorientierte Konzepte
Beachtung des ttigen Individuums
Arbeitsschutz verursacht Kosten
Verzicht auf Arbeitsschutz verursacht Kosten
Arbeitsschutz ist, wie alle betrieblichen Aktivitten, mit Aufwand aber auch mit Nutzen verbunden
Abbildung 2.11:(Fortsetzung)
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Abbildung2.12 stellt Bausteine eines zeit-gemen Verstndnisses von Sicherheit und Gesundheit zusammen.
Aus den beschriebenen Einflssen entste-hen Vernderungen in den Anforderungen an das betriebliche Handeln zur Gewhrleistung von Sicherheit und Gesundheit. Dieser Wan-del wird mit den in Abbildung2.13 aufgefhr-ten Stichworten charakterisiert.
Abbildung2.12 :Baust eine eineszeitgemen Verstnd-nisses von Sicherheit und Gesundheit
Kontinuierliche Verbesserung
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
T O P
Integration von Sicherheit und
Gesundheit in die Betriebs-
organisation
Sicherheit und Gesundheit
Risiken vermeidenLeitprinzip Prvention
Beteiligung der Beschftigten
Gesundheit frdern
Abbildung2.13 : Wande l desbetrieblichen Arbeits-schutzhandelns
punktuell
vor- schriften- zentriert
reaktiv
speziell
additiv
unter- nehmens- zentriert
betriebliches Handeln aus Pflichterfllung
betriebliches Handeln aus eigenem Unternehmensinteresse
proaktivArbeitsschutzmanahmen nach getroffenen betrieb- lichen Entscheidungen
Arbeitsschutz als Initiator zu treffender genereller Entscheidungen
system- haft
Gestaltung von Einzelelementen
Gestaltung des Arbeitssystems
vernetztVorgehen aus dem Eigenverstndnis des Arbeitsschutzes
Arbeitsschutz als untrenn- barer Bestandteil betrieblicher Aufgaben
integrativexpertenorientiert Anliegen aller Funktionstrger
Tradierte Handlungsanstze Zeitgeme Handlungsanstze
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Anforderungen an die Fachkraft
fr Arbeitssicherheit
Anforderungen an den Arbeitgeber
Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit
Risikoorientiertes Vorgehen
Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Geeignete Organisation
Integration des Arbeitsschutzes in alle Fhrungsebenen und Ttigkeiten
Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschftigten
Arbeitgeber untersttzen
beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhtung
in allen Fragen der Arbeitssicherheit
einschlielich der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit
ArbSchG
ASiG
Abbildung2.14 :Anfor derungen an Arbeitgeber und Fachkrft e fr Arbeitssicherheit
2.2 Rolle und Aufgabender Fachkraft fr Arbeitssicherheit
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschft igten zu beraten und zu untersttzen. Darber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Bera-tungspflichten gegenber dem Betriebs- bzw. Personalrat. Die Anforderungen werden in Abbildung2.14 umrissen.
Das ASiG stellt mit 6 keine abgeschlossene Zusammenstellung der Aufgaben der Fach-krft e fr Arbeitssicherheit zusammen, son-dern hat durch diese off ene Formulierung einen dynamischen Aufgabenkatalog. Die neue Ausbildung muss also auch von den neu fi xierten Pflichten des Arbeitgebers und dem zeitgemen Arbeitsschutzverstndnis ausgehen.
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit kann unter diesen Gesichtspunkten kein Allround-spezialist sein. Dies hat unterschiedliche Grnde:
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Gewachsene Komplexitt und Vielfalt des Aufgabengebietes Arbeitsschutz
Mannigfaltigkeit des verfgbaren Wissens mit Verfall alter und Entstehen neuer Erkenntnisse zu diesen vielfltigen Auf-gaben, das stndige Hervorbringen neuen Wissen
Verbleibende Verantwortung fr den Arbeitsschutz bei Arbeitgeber und Fh-rungskrft en, Arbeitssysteme unter ganz-heitlichen Kriterien zu gestalten, einge-schlossen Arbeitsschutz
Diese ganzheitliche Anforderung bedingt auch Kompetenz in der Ganzheitlichkeit, ber die eine Fachkraft fr die Flle betrieblich vorhandener Arbeitssysteme in allen Bereichen von Produktion und Ver-waltung nicht verfgen kann. Detailwissen zu den Arbeitssystemen in ihrer Gesamt-heit kann nur bei Verantwortlichen liegen.
Das notwendige Spezialwissen muss betriebsbezogen fr den jeweiligen konkre-ten Bedarf erworben werden. Es geht ber eine Ausbildung zur Fachkraft fr Arbeits-sicherheit hinaus. Also geht die Ausbildung der Fachkraft von einem Rollenverstndnis aus, das die Fachkraft als Generalisten mit Grundlagen- und berblickwissen sieht, vor allem auch mit generellen Problemlsungs-kompetenzen, die auf den Einzelfall ange-wendet werden mssen. Und dieses Gene-ralistenwissen muss ber die Art und Weise des Handelns zur Wirkung kommen.
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit bert und untersttzt insbesondere zu folgenden Auf-gabenkomplexen:
Ermitteln und Beurteilen von arbeits-bedingten Unfall- und Gesundheits-gefahren und von Faktoren zur Gesund-heitsfrderung
Das erfordert insbesondere Identifi zieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentie-ren von Risiken durch physikalische, che-mische und biologische Gefhrdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschft igten.
Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme
Das erfordert insbesondere das Bestim-men von Zielen und Anforderungen (Soll-Zustnden), die bereinstimmend mit den bewerteten Risiken von der Rangfolge der notwendigen Manahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Sicherheits-konzepte zu entwickeln und dementspre-chende Beratung zu leisten bei der Gestal-tung von Arbeitssttten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Gerten, Anlagen sowie von Arbeitsstoff en, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation sowie der personellen und sozialen Bedingun-gen.
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Aufrechterhalten sicherheits-, gesund-heits- und menschengerechter Arbeits-systeme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschft igten
Um sicherheitsgerechte Zustnde stets zu gewhrleisten, mssen die Arbeits-systeme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeits-bereiche berwacht werden.
Integration von Sicherheit und Gesund-heitsschutz in Management und Fhrung von Prozessen; Einbindung in die betrieb-liche Aufb au- und Ablauforganisation (Kern- und Untersttzungsprozesse sowie auch spezielle arbeitsschutzspezifi sche Prozesse)
Daraus folgt Beratung hinsichtlich einer geeigneten Organisation, sodass Sicher-heit und Gesundheitsschutz bei allen Ttigkeiten beachtet und in die betrieb-lichen Fhrungsstrukturen eingebunden werden.
Handlungsschritte derFachkraft fr Arbeitssicherheit
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit orien-tiert sich an einer managementorientierten systematischen Vorgehensweise. Nicht das Handeln in der Form, dass fr Probleme aus einem vorhandenen Manahmeninventar sofort eine Lsung umgesetzt wird, son-dern ein geordnetes planvolles Handeln ist zielfhrend. In Abbildung2.15 werden die sieben Handlungsschritte der Fachkraft fr
Weiter- fhrende Schluss-
folgerungen Wirkungs- kontrolle
Durch- und Umsetzung der Lsung
Auswahl der Lsung
Entwicklung von Lsungs- alternativen
Setzen von
Zielen
Ziel: Gestaltung sicherer
und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
Analyse
Beurteilung
Abbildung 2.15 : Ha ndlungsschritte der Fachkraft fr Arbeitssicherheit
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Arbeitssicherheit dargestellt. Ergnzend zu den sieben Handlungsschritten zur Arbeits-systemgestaltung geht es immer auch um das Ableiten weiterfhrender Schlussfolge-rungen, um Nachhaltigkeit durch Veranke-rung grundstzlicher Anforderungen in der betrieblichen Organisation zu erreichen.
Anforderungen an die Ttigkeit
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit muss ihre Fachkunde aktiv einbringen und die vielfl-tigen Aufgaben sorgfltig, gewissenhaft und mit erforderlichem Nachdruck erfllen. Wie ihre Arbeitsweise insgesamt aussehen soll, veranschaulicht Abbildung2.16.
Charakteristische Merkmale der Ttigkeit der Fachkraft fr Arbeitssicherheit sind:
Prventive Ttigkeit
Es ist vorausschauend alles zu tun, damit es nicht zu Unfllen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Strfllen, Brnden, Explo-sionen, Umweltgefhrdungen usw. kommt und die Gesundheit der Beschft igten, ihre Leistungsfhigkeit und ihr Wohlbefi n-den gefrdert werden.
Abbildung2.16 :Cha rakteristische Anforderungen an den Arbeitsstil der Fachkraft fr Arbeitssicherheitzum Anwenden der Fachkunde
systematisch anwenden
konstruktiv helfend,
engagiert
aktiv voraus- schauend
partizipativ
kooperativ
flexibel
prventiv
argumentativ berzeugend
neue Erkenntnisse
aufspren
integrierend
effektiv
bergreifend denkend
Grundanliegen: Untersttzung des Arbeitgebers
Fachkunde
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Systematisches Vorgehen zurGestaltung sicherer und gesundheits-gerechter Arbeitssysteme
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit wird ber eine Schrittfolge ttig: Sie analysiert Gefhrdungen und Belastungen, beurteilt die mglichen Risiken, setzt Ziele fr die Neugestaltung oder Vernderung, initiiert die Entwicklung von Lsungsvarianten, wirkt bei der Auswahl der Manahmen mit, untersttzt das Durchsetzen von ent-sprechenden Entscheidungen, bert beim Umsetzen der Manahmen und fhrt Wir-kungskontrollen durch.
Systematische Handlungsschritte zur Ein-ordnung von Sicherheit und Gesundheits-schutz in die betriebliche Organisation
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit handeltzur Einordnung von Sicherheit und Ge-sundheitsschutz in die betriebliche Organi-sation systematisch ber folgende Schritt-folge: Analyse, Setzen von Zielen, Wecken von Vernderungsbereitschaft , Unterstt-zen der Entwicklung von Konzepten, Ver-stetigen des vernderten Handelns sowie Wirkungskontrolle hinsichtlich der Inte-gration von Sicherheit und Gesundheits-schutz in die betriebliche Organisation.
Anstreben kontinuierlicher Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit be-zweckt mit ihrem Handeln eine stndige Verbesserung von Sicherheit und Gesund-heitsschutz im Betrieb.
Generalist und Spezialist
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit ist Gene-ralist und muss zu den vielfltigen Auf-gaben von Sicherheit und Gesundheits-schutz grundlegende Kompetenzen haben.
Zugleich muss die Fachkraft fr Arbeits-sicherheit Spezialist sein, und zwar fr besondere betriebsspezifi sche Schwer-punkte.
Kooperative und partizipative Ttigkeit
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit musskooperativ und partizipativ mit den Fh-rungskrft en, den verschiedenen Funk-tionstrgern, betrieblichen und auer-betrieblichen Experten ttig sein, was auch eine interdisziplinre Arbeitsweise bedingt. Sie wirkt partizipativ mit den Beschft igten zusammen.
Verfolgung integrativer Anstze
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit muss Sicherheit und Gesundheitsschutz mit den verschiedenen Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitssystemen verbinden.
Vernetzende Ttigkeit
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit soll die einzelnen Teilgebiete des Arbeitsschutzes mit den verschiedenen anderen Sicher-heitsaufgaben vernetzen. Es ist Denken in Zusammenhngen und bergreifendes Handeln erforderlich.
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Arbeitsstil
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit setzt eigenverantwortlich Schwerpunkte fr ihre Arbeit und geht systematisch vor. Bera-tung und Untersttzung des Arbeitgebers zu allen Fragen des Arbeitsschutzes erfol-gen in vielfltiger Art und Weise.
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit hilft aktiv und vorausschauend, ist fortschritts-orientiert, zeigt Mglichkeiten der Ver-nderung. Sie muss berzeugend und sachbezogen argumentieren.
Dokumentation ber die geleistete Arbeit
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit soll ber die wahrgenommenen Aufgaben und Einsatzzeiten einen Nachweis fhren. Sie erarbeitet mindestens jhrlich einen Bericht ber ihre Ttigkeit.
Stndige Fortbildung
Die Fachkraft fr Arbeitssicherheit muss ihre fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen kontinuierlich aktualisieren und erweitern.
Dementsprechend ist die Fachkraft neben dem aktiven Untersttzer insbesondere Problemlser und Prozessmanager (vgl. Abbildung2.17).
Wirksamkeit der Untersttzung
Die Arbeit der Fachkraft fr Arbeitssicherheit hat je nach Ansatzpunkt eine unterschied-liche Wirksamkeit (vgl. Abbildung2.18). Die Komplexitt der Aufgaben steigt von der Beschft igung mit unfall- und krankheitsbe-wirkenden Faktoren ber die Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeits-systemen hin zur Integration des Anliegens des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufb au- und Ablauforganisation. Die zuneh-mende Komplexitt der Aufgabenbereiche bedingt auch eine grere Wirksamkeit.
2.3 Kompetenzen de r Fachkraft fr Arbeitssicherheit
Die Kompetenzen, die Fachkrft e fr Arbeits-sicherheit dieser neuen Prgung bentigen, mssen letztlich von der vernderten beruf-lichen Rolle ausgehen (vgl. Abbildung2.19 auf Seite 46).
Unter Qualifi kation mssen wir heute mehr verstehen als die Summe von Fhigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, die das Fach-wissen ausmachen. Der zeitgeme Qualifi -kationsbegriff umfasst neben der fachlichen Qualifi kation methodische und soziale Kom-petenzen (vgl. Abbildung 2.20 auf Seite 46). Auch Selbst- oder Personalkompetenzen gehren dazu, die sich in Einstellungen, Werthaltungen, Bedrfnissen und Motiven uern.1
1 Vgl. Sonntag, K.; Schaper, N.: Personale Verhaltens- und Leistungsbedingungen. In: Hoyos, C. Graf; Frey, D. (Hrsg.): Arbeits- und Organisationspsychologie. Weinheim, 1999, S. 298-301
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Abbildung2.17 : Zeitgemes Rollenver-stndnis der Fachkraft fr Arbeitssicherheit
Problemlser Prozessmanager
Untersttzer
eigene Rolle im Betrieb vermitteln
mit anderen sicherheitsrelevanten Aufgaben vernetzen
ethische Grundhaltung
integrative Anstze nutzen
prventiv ttig werden
kooperativ, kommunikativ,
partizipativ handeln
aktiv eigenstndig
handeln
Abbildung 2.18:Wirkungsgrad der Untersttzung durch die Fachkraft fr Arbeitssicherheit
Wirk
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oocchhArbeitsschutz in
der Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebs
Arbeitssystem- gestaltung
Unfall- und krankheitsbewirkende Faktoren
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Arbeitsschutz durch Organisation vor Ort
Beauftragter der Unternehmensfhrung
Schutz vor Unfllen und Berufskrankheiten
Ansatzpunkt der Gestaltung: Technik (Maschine)
von
nachhaltiger Sicherheit durch Integration
in betriebliches Management
Prozessmanager; integriert in Unternehmensfhrung
Vernetzung unterschiedlicher Sicherheitsaufgaben
ganzheitlichen Lsungen im Arbeitssystem
zu
Wandel der beruflichen Rolle
Abbildung2.19 : Entwicklungstendenzen der Rolle der Fachkraft fr Arbeitssicherheit
Abbildung 20:Qualifi kationsve rstndnis
Qualifi kation
Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozialkompetenz
Fachspezifi sches Wissen, Grundlagen
Fachbergreifendes Wissen (z.B. Ablauf- und Produktions-zusammenhnge)
Fhigkeit, Fachwissen zu nutzen, zu kombinieren und zu ergnzen
Entwicklung von Abstrak-tionsfhigkeit Lernbereit-schaft , Systemdenken, Pla-nungs-, Problemlsungs- und Entscheidungsfhigkeit
Teamfhigkeit Kooperationsfhigkeit Kommunikationsfhigkeit Toleranz Verantwortungsbewusstsein
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2.3.1 Fachliche Qualifi kation
Nach wie vor ist die fachliche Qualifi kation wichtig. Neue Technologien, vernderte Gefhrdungsprofi le, die Zunahme psychi-scher Belastungen und vieles mehr erfor-dern, dass sich die Fachkraft fr Arbeits-sicherheit auskennt. Das fachspezifi sche Wissen ist deshalb in neuer Qualitt gefragt, weil es heute keinen Bereich gibt, in dem Fachwissen zu den klassischen Faktoren der Gesundheitsgefhrdungen ausreicht. Es muss Grundwissen zu allen gesundheit-lichen Gefhrdungen vorliegen. Dies, weil innovative Vernderungen der Technik, Tech-nologie und auch der Arbeitsorganisation, der Produkte und Dienstleistungen in alle Bereiche eindringen. Die Anwendungsbreite innovativer Technologien fhrt dazu, dass immer wieder vernderte Gefhrdungskons-tellationen auft reten knnen, die traditionell im jeweiligen Wirtschaft sbereich mglicher-weise keine Rolle gespielt haben. Wer bei-spielsweise heute nichts mit Gentechno-logien zu tun hat, der kann sich durchaus morgen damit beschft igen mssen. Oder die breite Palette der Gefahrstoff e und ihre sehr unterschiedlichen breiten Einsatzfelder. Dies alles bedingt Fachwissen in der Breite mglicher Gesundheitsgefhrdungen, und zwar zur Ermittlung, Bewertung und auch zu Interventionskonzepten.
Zum Fachwissen gehrt eine neue Qualittdes Arbeitssystemverstndnisses, der Ver-knpfung der unterschiedlichen Ansatz-punkte von Technik, Organisation und Perso-nal in ihrer Wechselwirkung. Lsungen des Arbeitsschutzes sind mit punktuellen Kon-
zepten an der Maschine oder am Arbeits-platz nicht mehr zeitgem. Auch der Inge-nieur muss sich mit Konzepten der Arbeits-gestaltung, der Arbeitsorganisation, auch mit Systemen der Arbeitszeit- und Pausen-gestaltung, mit REFA-Konzepten usw. befas-sen. Das bersteigt traditionelles ingenieur-miges Handeln, resultiert aber aus der zeitgemen Aufgabenvielfalt der Fachkraft fr Arbeitssicherheit.
Das Ttigkeitsfeld der Fachkraft fr Arbeits-sicherheit umfasst heute auch die wirk-same Einflussnahme auf die Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Management. Nachhaltiges Integrieren setzt Sachkunde ber solche Konzepte, ber Grundfragen und Prinzipien der Aufb au- und Ablauforganisation voraus. Viele tun dies noch ab mit dem Hinweis: Schuster bleib bei deinen Leisten! Das ist Betriebswirt-schaft slehre. Dies geht den Ingenieur nichts an! Die Akzeptanz und Wirksamkeit einer solchen Fachkraft fr Arbeitssicherheit ist bereits heute in den Fhrungsetagen, die Arbeitsschutz ernst nehmen, nicht mehr vorhanden. Die Tage derer sind gezhlt, die sich diesen erweiterten Anforderungen nicht stellen wollen!
Und Arbeitsschutz ist mehr als Schutz vor Gesundheitsschden. Zu seinem Gegen-stand gehrt die Gesundheitsfrderung. Dies zu bekennen und zu erklren ist die eine Seite. Der Erwerb notwendigen Wissens und Knnens ist die andere Seite.
Es geht in der Flle des Fachwissens, die dem erweiterten Arbeitsschutzverstndnis
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geschuldet ist, nicht um Detailwissen eines Spezialisten. Dies ist im Einzelfall ntig, wenn fr den Betrieb, in dem die Fachkraft fr Arbeitssicherheit ttig ist, die Situa-tion dies erfordert. Entscheidend ist aber berblickswissen, das Wissen ber mg-liche Informationsquellen und die Kennt-nisse darber, wer fr den jeweiligen Bedarf als Experte hinzugezogen werden kann.
2.3.2 Methodische Kompetenzen
Zu den notwendigen methodischen Kompe-tenzen gehren die fachbezogenen Metho-den zur Ermittlung und Beurteilung von Gefhrdungen, auch zur Schrittfolge der Ent-wicklung von Zielen und Lsungen, Metho-den der Kontrolle der Wirksamkeit von Ma-nahmen usw. An Bedeutung gewinnen er-gnzend hierzu Organisationsmethoden, Planungsmethoden, Methoden der Wirt-schaft lichkeitsbetrachtungen, speziell auch der erweiterten Wirtschaft lichkeitsbetrach-tungen, die nichtmonetre Aspekte ein-beziehen.
2.3.3 Soziale Kompetenzen
Einen hohen Stellenwert haben fr die Fach-kraft fr Arbeitssicherheit soziale Kompeten-zen. Dazu gehrt Kooperationskompetenz. Die Zusammenarbeit und das Sich-Verstn-digen mit inner- und auerbetrieblichen Kooperationspartnern erfordert u.a.
Fhigkeiten, die eigenen Kompetenzen und Handlungsmglichkeiten realistisch beurteilen und den Bedarf an eine situa-
tionsbezogene Untersttzung einschtzen zu knnen,
Erwartungen, die an die eigene Ttigkeit gerichtet sind, wahrzunehmen und fr die eigene Arbeit nutzen zu knnen,
auf andere zugehen und positive Ansatz-punkte einer Kooperation aufzeigen zu knnen,
eigene Positionen vorstellen und argumen-tativ vertreten zu knnen,
Fhigkeiten, sich in die Rolle anderer hineinversetzen und deren Interessen- und Motivlage erkennen und sich darauf beziehen zu knnen,
Fhigkeiten, andere von der Wichtig-keit einer Kooperation berzeugen zu knnen,
die verschiedenen Beteiligten zu einem gemeinsamen Vorgehen motivieren zu knnen.
Die Arbeit in Gruppen erfordert besondere Kooperationskompetenzen, wie u.a. das Erkennen von gruppendynamischen Prozessen, Fhren und Moderieren von Gruppendiskussionen, auch die Fhigkeit, Gruppenaktivitten berhaupt initiieren zu knnen.
Besondere Bedeutung haben Dialogkompe-tenzen. Fr die Fachkraft fr Arbeitssicher-heit ist es wichtig,
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psychologische Kriterien der Gesprchs-fhrung zu kennen und anwenden zu knnen,
Phasen eines Gesprchsverlaufs zu kennen,den Verlauf einschtzen und das eigene Verhalten darauf beziehen zu knnen,
die verschiedenen Ebenen der Kommu-nikation (wie die Inhaltsebene, die Beziehungsebene) zu kennen und dieses Wissen nutzen zu knnen,
Rhetorik und Argumentationstechniken zu beherrschen,
die verschiedenen betrieblichen Perso-nengruppen fr den Arbeitsschutz moti-vieren zu knnen.
Um mit Konflikten umgehen zu knnen, muss die Fachkraft fr Arbeitssicherheit die entsprechenden Techniken beherrschen. So kann sie Konflikte vermeiden oder mit auf-gebrochenen Konflikten umgehen.
Abbildung2.21 stellt wichtige Seiten der Ein-heit von Fach-, Methoden- und Sozialkompe-tenz zusammen.
Fachwissenhandlungs-
wirksam trans-ferieren
Nicht Rezepte, son-
dern Strate-gien nutzen
Team-fhigkeit
Koope-rations-
fhigkeit
Argumen-tations-techni-
ken
Prsen-tations-
techniken
Mode-rations-
techniken
Konflikt-lsungs-
techniken
Nutzung von
Gesprchs-leitfden
Finden undNutzen von
betrieblichenVerbndeten
Fachkompetenzzu allen Aspekten
von Sicherheitund Gesundheits-
schutz
Abbildung 2.21:Einheit von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz der Fachkraft fr Arbeitssicherheit
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Im Zentrum der Anforderungen steht fr die Fachkraft fr Arbeitssicherheit natrlich ihre umfassende Fachkompetenz zu allen Aspek-ten von Sicherheit und Gesundheit. Aber diese Fachkompetenz muss gepaart sein mit Methoden- und Sozialkompetenz.
2.3.4 Schlsselqualifi kationen
Um berhaupt die vielfltigen Anforderun-gen beherrschen zu knnen, mssen soge-nannte Schlsselqualifi kationen vorhanden sein. Schlsselqualifi kationen sind Kennt-nisse, Fertigkeiten und Fhigkeiten, die zu den konkreten Einzelaufgaben der Fachkraft fr Arbeitssicherheit zunchst keinen direk-ten Bezug haben, die es aber ermglichen, die Gesamtpalette mglicher unvorhergese-hener oder neu entstehender Aufgaben zu erschlieen und dann auch zu bewltigen. Mit ihnen ist das Beherrschen von Aufgaben in den unterschiedlichen ganz konkreten betrieblichen Situationen mglich. Zu sol-chen Schlsselqualifi kationen der Fach-kraft fr Arbeitssicherheit gehren insbeson-dere
Fhigkeit, Fachwissen auf konkreteProblemfelder anwenden zu knnen und dabei von Denkmodellen und Leitbildern auszugehen
Solche Denkmodelle sind beispielsweisedas systematische Verstndnis der Ent-stehung von Gesundheitsschden (Wie entstehen Unflle? Wie verluft ein Krank-werdungsprozess?), des Belastungs-Beanspruchungs-Konzepts, aber auch von Interventionsanstzen (Wo liegen in
solchen Prozessen die wirksamsten Ein-griff stellen fr eine Intervention? Mit wel-chen Manahmen nach der Hierarchie der Ziele erreiche ich die grte Reichweite und Nachhaltigkeit bei der Intervention?). Je nachdem, von welchen Modellen und Leitbildern die Fachkraft fr Arbeitssicher-heit ausgeht, entsteht ein unterschied-liches Niveau der Gestaltungslsung. Solche Leitvorstellungen sind insofern wesens-bestimmend fr die Aufgaben-bewltigung. Beispielsweise kann fr eine Problemlsung als ein solches Modell das erweiterte Belastungs-Beanspruchungs-Konzept zugrunde gelegt werden. Bei Orientierung an einem stark vereinfachten gedanklichen Modell wrde die Lsung eines arbeitsorganisatorischen Problems sicher nur eingeschrnkt erfolgen. Indivi-duelle Handlungsspielrume als Anforde-rung an die Lsung wrden mglicher-weise nicht bercksichtigt. Bei Orientie-rung an einem komplexeren Stresskonzept als gedanklichem Modell wrden aber diese Handlungsspielrume einen hohen Stellenwert in der Problemlsung erhalten. In beiden Fllen hat sich das Fachwissen als solches nicht gendert. Es bleibt als konstantes Wissensangebot erhalten. Die gedanklichen Modelle und Leitbilder ben jedoch ganz verschiedenartige Filterwirkungen aus. Dadurch wird das Fachwissen in unterschiedlicher Art und Weise ausgeschpft . Abbildung2.22 stellt wichtige Erklrungs- und Denkmodelle zusammen.
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Kompetenzen zu Handlungsstrategien. Hierzu gehren:
Einschtzungsvermgen bezglich des Erkennens von Chancen, Vernderun-gen im Arbeitsschutz durchsetzen zu knnen
Fhigkeiten, Probleme zu erkennen, auf-zugreifen und an die richtige Stelle im Unternehmen transportieren zu knnen
Einschtzungsvermgen des jeweiligen Handlungsbedarfs, der Gestaltungs-felder und der Gestaltungserfordernisse
Fhigkeiten, innovative Anstze zur Ver-besserung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz zu erkennen, aufzu-greifen und weiterzuentwickeln
Transferkompetenz zur bertragung von Gelerntem auf andere Gebiete,Bereiche, Aufgaben
Abbildung2.22:Wichtige Erklrun gs- und Denkmodelle als Schlsselqualifi kation der Fachkraft fr Arbeitssicherheit
Integratives betriebliches Arbeits-schutzsystem; Zusammenhnge
Arbeitsschutz und betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Beschftigter nicht einseitig als Objekt, sondern primr
als Subjekt des Arbeitsschutzes
Arbeitssystemverstndnis mit Ansatzpunkten T O P
Entstehungszusamm