Upload
wilbert-karmann
View
110
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Novellierungder
(Muster-)
Weiterbildungs-ordnung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Novellierungder
(Muster-)
Weiterbildungs-ordnung
Paragrafen-TeilParagrafen-Teil
Ziele
einheitliche Bildungsordnung
transparente Struktur
klar definierte Begriffe
Flexibilität ambulant und stationär
Qualitätssicherung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Zielkonflikte
BerufsrechtSozialrecht / Zivilrecht
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Wissenschaftprakt. Medizin
QualitätsanforderungMachbarkeit
VereinfachungAusdifferenzierung
Bezeichnungen MWBO ´92
Fachkunde Fachkunde
Facharzt
Fakultative Weiterbildung
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Fachkunde außerhalb WBO
Fachkunde FachkundeFachkunde
Fakultative Weiterbildung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Facharzt
Facharzt
Fachkunde
Fakultative Weiterbildung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Facharzt
Schwerpunkt
Fachkunde
Fakultative Weiterbildung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Schwerpunkt
Fachkunde
Fachkunde
Fakultative Weiterbildung
Fachkunde
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Fachkunde104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Bisherige Fachkunden Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall von Fachkunden bei einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung. Gebietsbezogene, nicht obligatorische Inhalte können unter einem zur Weiterbildung befugten Arzt – auch während der Weiterbildung zum Facharzt – erworben werden. Die Überprüfung der erlangten Kenntnisse kann im Rahmen der Facharzt-Prüfung erfolgen; eine entsprechende Bescheinigung wird von der Ärztekammer ausgestellt. Werden solche definierten Inhalte im Sinne einer Nachqualifikation nach schon abgeschlossener Facharztweiterbildung erworben, so müssen diese Kenntnisse in einer eigenen Prüfung vor der Ärztekammer nachgewiesen und bescheinigt werden.
103. Deutscher Ärztetag in Köln
Fachkunde
Fachkunde
Fakultative Weiterbildung
Fachkunde
Ø104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Fakultative Weiterbildung
Fakultative Weiterbildung
Fakultative Weiterbildung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Fakultative Weiterbildung104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Fakultative Weiterbildung Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall der bisher nicht führungsfähigen Bezeichnung „Fakultative Weiterbildung“ bei einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung. Soweit bislang als „Fakultative Weiterbildung“ beschriebene Weiterbildungsinhalte als eigenständige Qualifikationen erhalten bleiben sollen, sind sie in andere Qualifikationen - z.B. in Schwerpunkte, Zusatzbezeichnungen - zu überführen; anderenfalls sind sie gegebenenfalls in die Facharztweiterbildung zu reintegrieren.
103. Deutscher Ärztetag in Köln
Fakultative Weiterbildung Ø
Fakultative Weiterbildung
Fakultative Weiterbildung
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Zusatzbezeichnung
Zusatzbezeichnung104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
ZusatzbezeichnungZusatzbezeichnung
Zusatzbezeichnung104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Zusatzbezeichnung / Bereich
Zusatzbezeichnungen stellen eine Qualifikation dar, die verschiedenen Gebieten zugeordnet werden können.
Dabei soll in einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung gelten:Lassen sich die Inhalte einer Zusatzbezeichnung einer definierten Auswahl von Gebieten zuordnen, so gliedern sich die Weiterbildungsinhalte in Basiskenntnisse und in einzelnen Gebieten zugeordnete Kenntnisse. Die allgemeinen Basiskenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen von allen gleichermaßen nachgewiesen werden. Die gebietsspezifischen Kenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen nur für das jeweilige Fachgebiet erlernt werden.
103. Deutscher Ärztetag in Köln
Zusatzbezeichnung 104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
ZusatzbezeichnungBereich„Menü-System“
Bereichsbezeichnung 104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
ZusatzbezeichnungBereich„Menü-System“
Befähigungsnachweis
Befäh
igu
ng
s-n
achw
eis
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Bereich„Menü-System“
Befähigungsnachweis104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Befähigungsnachweis
Der Deutsche Ärztetag beschließt im Rahmen einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung die Einführung einer neuen Qualifikation im Weiterbildungsrecht, welche „Befähigungsnachweis” genannt wird. Der Befähigungsnachweis ist definiert als fakultative, theoretische und berufsbegleitend zu erwerbende Qualifikation. Der Erwerb der Kenntnisse ist nicht an die Vermittlung durch einen weiterbildungsbefugten Arzt gebunden, muss aber durch eine von der Ärztekammer anerkannte Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.Neu einzuführende Bezeichnungen werden im Einzelnen vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgeschlagen und von den Landes-ärztekammern beschlossen. Diese Befähigungsnachweise sind somit nicht Bestandteil der Weiterbildungsordnung im Sinne des (genehmigungsbedürftigen) Satzungsrechtes, sie sind jedoch in einem Katalog als Anhang zur Weiterbildungsordnung aufzulisten.Befähigungsnachweise dienen auch als Instrument zur Weiterqualifikation.
103. Deutscher Ärztetag in Köln
Befähigungsnachweis104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt
Schwerpunkt
Bereich„Menü-System“
Befäh
igu
ng
s-n
achw
eis
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Bezeichnungen MWBO neuweitere Beschlüsse
Facharzt
Schwerpunkt
Bereich„Menü-System“
Befäh
igu
ng
s-n
achw
eis
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
weitere Beschlüsse
EU-Konformität Der Deutsche Ärztetag beschließt, dass in einer novellierten (Muster-) Weiterbildungsordnung die Mindestzeiten der Schwerpunkt-weiterbildungen 3 Jahre betragen sollen, um für deutsche Ärztinnen und Ärzte eine Migration innerhalb der europäischen Union zu erleichtern.
103. Deutscher Ärztetag in Köln
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln
Gebietsdefinition Bei Verabschiedung einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung wird das Gebiet wie in der jetzt gültigen (Muster-)Weiterbildungsordnung abschließend definiert. Die Definition umfasst einheitlich sämtliche innerhalb des Gebietes zu erwerbenden Kompetenzen.Die Facharztweiterbildung bildet die wesentliche Teilmenge des Gebietes ab und beschreibt die obligatorischen Kenntnisse für alle Ärzte dieser Fachgruppe.Darüber hinaus können innerhalb der Gebietsgrenzen zusätzliche Kompetenzen (z.B. Zusatzbezeichnungen) individuell erworben werden.
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln
Common trunk Bei der Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung befürwortet der Deutsche Ärztetag die grundsätzliche Möglichkeit einer Strukturierung der Weiterbildung in geeigneten Gebieten über eine gemeinsame Basisweiterbildung. Über die Einführung geeigneter Gebieten wird der Deutsche Ärztetag erst beschließen, wenn konkrete Inhalte für eine entsprechende Basisweiterbildung definiert worden sind und wenn dargelegt ist, dass ausreichend Weiterbildungsstätten eine derartige Basisweiterbildung vermitteln können.
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln
Common trunk chirurgische Fächer Der Deutsche Ärztetag nimmt die Pläne der Neuordnung .... der chirurgischen Fächer zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Weiterbildungsgremien .... in die Detailplanung einzutreten.
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln
IV-10 mehr niedergelassene Ärzte zur Weiterbildung befugen
IV-20 Erweiterung der Zahl der Weiterbildungsbefugten (Oberärztinnen & Oberärzte)
IV-15 Evaluierung von Weiterzubildenden, Weiterbildungsbefugten und Weiterbildungsstätten
IV-30 Übergangsbestimmungen eindeutig und klar
IV-40 Zur Dokumentation der Weiterbildung ist ein bundeseinheitlich gestaltetes Weiterbildungsbuch einzuführen. Dieses muss zur Prüfung der Kammer vorgelegt werden.
IV-17 Aufforderung der Landesärztekammern, die WBO bundeseinheitlich abzustimmen und zeitnah umzusetzen
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln
Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung Der 103. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, dem 104. Deutschen Ärztetag auf der Grundlage der Beschlüsse des 103. Dt. Ärztetages zur Struktur der (Muster-) Weiterbildungsordnung die erste Stufe einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung vorzulegen.
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Struktur
Medizin
Fachrichtung
konservative Medizin
operative Medizin
nervenheilkundliche Medizin
theoretische Medizin
ökologische Medizin
methodisch-technische Medizin
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Struktur
Medizin
Fachrichtung
Gebiet
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
StrukturGebietGebiet
Schwerpunkt
Befähigungsnachweis
Bereich
Struktur
Gebiet
Schwerpunkt
Bereich
Befähigungsnachweis
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Definition
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
StrukturGebietGebiet
Schwerpunkt
Befähigungsnachweis
Bereich
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Struktur
Struktur
Was muss ich lernen, um die Kompetenz (z.B. Facharzt~) zu erwerben und um eine
Bezeichnung führen zu dürfen (Facharzt für ...)
Inhalt der Kompetenz
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Festlegung
Gebietsgrenzen
Beispiel: Gebiet Innere Medizin
Facharzt für Innere Medizin
Schwerpunkt Nephrologie
Schwerpunkt Endokrinologie
Schwerpunkt Kardiologie
Gebiet Innere Medizin Kompetenz
103. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Ausüben, nur was erlernt
Gebietsgrenze
grundsätzliche Beschränkung auf das Gebiet
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Struktur
Medizin
Fachrichtung
Gebiet
Befähigungsnachweis
Schwerpunkt
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Struktur
Medizin
Fachrichtung
Common trunk
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Struktur
Medizin
Fachrichtung
Common trunk
3 Jahre
Struktur (M)WBO
Abschnitt A
Abschnitt B
Abschnitt C
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
ParagrafenteilBegriffsbestimmungenRegularienGebiet / SchwerpunktDefinitionen
DefinitionenBereich
Festlegung der Inhalte der Kompetenzen
Festlegung der Inhalte der Kompetenzen
Abschnitt A BegriffsbestimmungenRegularien
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Ein Gebiet wird als ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit.
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Facharztbezeichnung.
Struktur(2)
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben.
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Schwerpunktbezeichnung.
Struktur(3)
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Ein Bereich wird durch Weiterbildungs-inhalte beschrieben, die auch mehreren Gebieten zugeordnet werden können.
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bereichsbezeichnung.
Die Gebietsgrenzen .... werden dadurch nicht erweitert.
Struktur(4)
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
Struktur(5)
Beispiel
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
Struktur(5)
Beispiel104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
12. Dermatohistologie
Befähigungsnachweise
Voraussetzungen:
Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten
Facharzt für Pathologie
Beispiel
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
Struktur(5)
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....
Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
Struktur(5)
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung, der .... durch eine bestandene Prüfung .... nachgewiesen wird, bestätigt die fachliche Kompetenz.
Struktur(6)
Abschnitt A
§ 2
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
.... in Abschnitt B, .... in Abschnitt C aufgeführt. Die Befähigungsnachweise werden in einer von den Ärztekammern gemeinsam erstellten bundeseinheitlichen Liste veröffentlicht.
Struktur(7)
Abschnitt A
§ 3
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Facharzt-, Schwerpunkt-, Bereichsbezeichnungen und Befähigungsnachweise dürfen nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung unter Beachtung der Regeln der Berufsordnung geführt werden.
Führen von Bezeichnungen(1)
Abschnitt A
§ 5
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten .... und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Arztes .... zu bestätigen.
Befugnis(3)
Abschnitt A
§ 5
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Dem Antrag (auf Weiterbildungs-befugnis) ist ein gegliedertes Programm .... beizufügen.
Befugnis(5)
Abschnitt A
§ 8
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren und .... Mindestens jährlich überprüfen und abzeichnen zu lassen.
Dokumentation der Weiterbildung
Abschnitt A
§ 12
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse bestellt die Ärztekammer.
Prüfungsausschuss
3
3 Es bestehen in den Ärztekammern unterschiedliche Regelungen; die diesbezüglichen Formulierungen sind ggf. in den jeweiligen WBO´s anzupassen.
(5)
Abschnitt A
§ 13
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
.... Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Die Dauer der Prüfung beträgt grundsätzlich 30 Minuten.
Prüfung(2)
Abschnitt A
§ 13
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Alle Bezeichnungen, die ja alle führungsfähig sind, sind von der
Kammer geprüft!
Prüfung
Abschnitt A104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
§ 17 Weiterbildung in der EU
EU-Regelungen
§ 4 Art, Inhalt und Dauer
(4) Unterbrechungen
(6) Teilzeit
Abschnitt A
§ 18
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Übergangsbestimmungen
§ 19 Aufhebung von Bezeichnungen
§ 20 Inkrafttreten
Beschlussantrag104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Beschlussantrag104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Der 104. Deutsche Ärztetag nimmt den Abschnitt A – „Paragrafenteil“ – einer zu novellierenden (Muster)-Weiterbildungsordnung als Grundlage für die weiteren Arbeiten zustimmend zur Kenntnis.
Auf dieser Basis sollen die Abschnitte B (Definition und Festlegung der Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) und C (Definition und Festlegung der Bereiche) sowie die neu einzuführenden Befähigungsnachweise ausgearbeitet und als Gesamtpaket mit dem Abschnitt A dem nächsten bzw. übernächsten Deutschen Ärztetag zur Beratung vorgelegt werden.
Vorstand der Bundesärztekammer
Beschlussantrag104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO