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Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz. Amts- KURIER 11. Jahrgang | Donnerstag, den 02. Oktober 2014 | Nr. 10 Ausbildungsbeginn Zum 01. September 2014 nahm Jessica Kirsch- baum aus Tewswoos ihre Ausbildung in der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß auf. Erstmalig bildet das Amt Dömitz-Malliß nach Beendigung der mehrjährigen Zusammenar- beit im Ausbildungsverbund mit dem Land- kreis wieder aus. Jessica Kirschbaum wird sich in den kommen- den drei Jahren die Theorie und Praxis für den Beruf einer Verwaltungsfachangestellten an- eignen. Auf sie wartet eine spannende Zeit mit interessanten und vielseitigen Aufgaben. Ihr praktisches Wissen wird sie daher in den einzelnen Bereichen der Amtsverwaltung er- werben. In der Beruflichen Schule für Wirt- schaft und Verwaltung Schwerin erwirbt sie sich ihr theoretisches Wissen. Frau Weber, Leitende Verwaltungsbeamtin, empfing die junge Auszubildende mit dem Berufsausbildungsvertrag und einem kleinen Blumengruß und wünschte ihr einen guten Start in die nun beginnende Ausbildung. Text und Foto: Amtsverwaltung

11. Jahrgang | Donnerstag, den 02. Oktober 2014 | Nr. 10 ... · FB Bau und Friedhof: Slüterplatz 6 ... Frau Maria Brachmann am 14.10. zum 72. ... Frau Helga Verclas am 12.10. zum

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Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz.

Amts-Kurier

11. Jahrgang | Donnerstag, den 02. Oktober 2014 | Nr. 10

AusbildungsbeginnZum 01. September 2014 nahm Jessica Kirsch-baum aus Tewswoos ihre Ausbildung in der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß auf.

Erstmalig bildet das Amt Dömitz-Malliß nach Beendigung der mehrjährigen Zusammenar-beit im Ausbildungsverbund mit dem Land-kreis wieder aus.

Jessica Kirschbaum wird sich in den kommen-den drei Jahren die Theorie und Praxis für den Beruf einer Verwaltungsfachangestellten an-eignen. Auf sie wartet eine spannende Zeit mit interessanten und vielseitigen Aufgaben. Ihr praktisches Wissen wird sie daher in den einzelnen Bereichen der Amtsverwaltung er-werben. In der Beruflichen Schule für Wirt-schaft und Verwaltung Schwerin erwirbt sie sich ihr theoretisches Wissen.

Frau Weber, Leitende Verwaltungsbeamtin, empfing die junge Auszubildende mit dem Berufsausbildungsvertrag und einem kleinen Blumengruß und wünschte ihr einen guten Start in die nun beginnende Ausbildung.

Text und Foto: Amtsverwaltung

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2 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014Telefonverzeichnis und Sprechzeiten Amt Dömitz-MallißGoethestraße 21, 19303 Dömitz

FB Bau und Friedhof: Slüterplatz 6zentrale Einwahl: 038758 316-0Fax: 038758 316-55Fax FB Bau und Friedhof: 038758 364932E-Mail: [email protected]: www.amtdoemitz-malliss.de

ÖffnungszeitenVerwaltung:Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 17:30 UhrDonnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:30 Uhr

Kooperatives Bürgerbüro:Montag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:00 UhrDienstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 UhrDonnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 UhrFreitag von 09:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Sprechstunde des Amtsvorstehers - bitte neue Zeiten beachtenDer Amtsvorsteher, Burkhard Thees, führt jeweils am 1. und 3. Diens-tag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr seine Sprechstunde in der Amtsverwaltung, Raum 27, durch.

Termine können unter 038758 316.31 abgestimmt werden.

Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-MallißGemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon_________________________________________________________Stadt Dömitz Herr Bode dienstags 038758 35950 von 15:30 - 18:00 Uhr oder im Rathaus, 038758 22233 Rathausplatz 1

Ortsteil Rüterberg, Herr Bode Nach telefonischer Ortsteil Heidhof, Vereinbarung unter Ortsteil Polz 038758 35950 oder 038758 22233

Gemeinde Vielank Frau Drewes 1. und 3. Donnerstag 038759 20221 im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro

Ortsteil Woosmer Frau Drewes 2. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Ortsteil Tewswoos Frau Drewes 4. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Gemeinde Herr Thees mittwochs Neu Kaliß 038758 35409 von 16:00 - 18.00 Uhr im IBZ, Alter Postweg 90

Gemeinde Malliß Herr Sielaff dienstags 0172 4406506 von 17:00 - 18:00 Uhr Feuerwehr Malliß

Gemeinde Herr Holter mittwochsMalk Göhren 038755 339893 von 14:30 - 16:30 Uhr im Gemeindehaus

Gemeinde Herr Schranck Nach VereinbarungGrebs-Niendorf 038750 20091 0176 96570820

Gemeinde Karenz Herr Elsner Nach Vereinbarung 0174 9173054

Rufbus Dömitz - DannenbergDer Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter 05861 2048 (Fa. Christ).

Schiedsstelle des Amtes Dömitz-MallißSchiedsmann Harald GerdesStraße der Genossenschaft 419294 RaddenfortTermine nach Vereinbarung:Tel.: 038758 35298 (09:00 - 20:00 Uhr erreichbar)Fax: 038758 35310Mobiltel.: 0152 34181091E-Mail: [email protected]

Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 15:30 - 16:30 Uhr

Notrufnummern

AmtsKurier November 2014Redaktionsschluss Erscheinen__________________________________________________27.10.2014 07.11.2014

Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an: [email protected] (Textbeiträge max. 850 Zeichen - ohne Leerzeichen -; Einwilligung für Veröffentlichung des Fotos beifügen)

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 3

Stadt DömitzFrau Karin Stockmann am 02.10. zum 73. GeburtstagFrau Grete Vonsien am 02.10. zum 78. GeburtstagHerr Egon Jahnke am 03.10. zum 78. GeburtstagHerr Wilhelm Jastram am 03.10. zum 90. GeburtstagFrau Irmgard Schulz am 03.10. zum 80. GeburtstagFrau Ilse Jungbloot am 04.10. zum 84. GeburtstagFrau Margot Schulz am 04.10. zum 90. GeburtstagFrau Gertrud Schila am 05.10. zum 79. GeburtstagFrau Katharina Scholz am 05.10. zum 95. GeburtstagFrau Marion Hinrichs am 06.10. zum 75. GeburtstagFrau Annelies Vos am 06.10. zum 72. GeburtstagFrau Annemarie Gretchen am 07.10. zum 88. Geburtstag FlorschützFrau Marianne Otto am 07.10. zum 78. GeburtstagFrau Herta Rachow am 08.10. zum 86. GeburtstagFrau Marie Zimmermann am 09.10. zum 75. GeburtstagHerr Dieter Lehmann am 12.10. zum 74. GeburtstagFrau Friedel Bossan am 14.10. zum 79. GeburtstagFrau Maria Brachmann am 14.10. zum 72. GeburtstagFrau Elsa Ebeling am 14.10. zum 75. GeburtstagFrau Gerlinde Meier am 17.10. zum 71. GeburtstagFrau Renate Thomas am 20.10. zum 71. GeburtstagHerr Waldemar Meyer am 22.10. zum 84. GeburtstagFrau Margrit Schwartz am 23.10. zum 74. GeburtstagFrau Erika Stephan am 23.10. zum 75. GeburtstagHerr Eberhard Krause am 26.10. zum 81. GeburtstagHerr Egon Möller am 26.10. zum 72. GeburtstagFrau Helgard Rieck am 27.10. zum 71. GeburtstagHerr Gerhard Grünenberg am 29.10. zum 88. GeburtstagFrau Luise Brockmöller am 30.10. zum 88. GeburtstagFrau Edith Vollert am 30.10. zum 80. GeburtstagFrau Brigitte Falk am 04.11. zum 73. GeburtstagFrau Karla Rickert am 04.11. zum 93. GeburtstagFrau Gerda Denski am 07.11. zum 81. Geburtstag

Ortsteil Groß SchmölenFrau Ursula Freitag am 10.10. zum 74. GeburtstagFrau Anna Schulz am 23.10. zum 73. GeburtstagHerr Bruno Palaß am 03.11. zum 75. Geburtstag

Ortsteil HeidhofFrau Lisa Korbanek am 21.10. zum 84. GeburtstagHerr Fritz Lüth am 28.10. zum 75. Geburtstag

Ortsteil Klein SchmölenFrau Helga Verclas am 12.10. zum 74. GeburtstagHerr Klaus Rust am 02.11. zum 80. GeburtstagHerr Rudolf Pille am 05.11. zum 91. Geburtstag

Ortsteil PolzFrau Ingeborg Meinecke am 12.10. zum 76. GeburtstagFrau Christel Schlaffke am 17.10. zum 72. GeburtstagFrau Orely Matews am 26.10. zum 84. GeburtstagHerr Heinz Gottstein am 03.11. zum 81. Geburtstag

Ortsteil RüterbergFrau Gerda Behrens am 15.10. zum 84. GeburtstagFrau Rosemarie Behrens am 17.10. zum 73. GeburtstagFrau Renate Dettmann am 21.10. zum 79. GeburtstagHerr Friedrich Kuhn am 30.10. zum 77. Geburtstag

Gemeinde Grebs-NiendorfOrtsteil GrebsFrau Käthe Bäth am 27.10. zum 79. GeburtstagFrau Margarete Czikowsky am 02.11. zum 86. Geburtstag

Ortsteil MenkendorfFrau Doris Saß am 19.10. zum 73. Geburtstag

Ortsteil Niendorf a.d.RögnitzFrau Henni Lanz am 07.11. zum 78. Geburtstag

Ortsteil SchlesinFrau Johanna Becker am 12.10. zum 82. GeburtstagFrau Anni Siggel am 24.10. zum 77. Geburtstag

Gemeinde KarenzFrau Irmgard Axmann am 08.10. zum 82. GeburtstagHerr Gerhard Ketelhöhn am 24.10. zum 77. GeburtstagHerr Franz Fiebiger am 06.11. zum 81. Geburtstag

Gemeinde Malk GöhrenFrau Hannelore Jahnke am 06.10. zum 82. GeburtstagFrau Barbara Kausch am 06.10. zum 70. GeburtstagFrau Rudith Hann am 26.10. zum 72. GeburtstagHerr Otto Jahncke am 30.10. zum 82. GeburtstagHerr Heinz Stahlberg am 03.11. zum 85. GeburtstagFrau Hilde Uenzelmann am 07.11. zum 78. Geburtstag

Ortsteil LiepeFrau Annaliese Schütt am 07.10. zum 86. GeburtstagFrau Elli Wiedow am 15.10. zum 82. Geburtstag

Gemeinde Malliß

Frau Heidi Saß am 02.10. zum 73. GeburtstagFrau Marita Erdmann am 03.10. zum 71. GeburtstagHerr Jan Adam am 04.10. zum 71. GeburtstagFrau Renate Steinberg am 05.10. zum 85. GeburtstagFrau Gertrud Felgenträger am 13.10. zum 81. GeburtstagFrau Rosemarie Pohl am 13.10. zum 79. GeburtstagFrau Rita Sturm am 24.10. zum 70. GeburtstagFrau Anita Tiedemann am 29.10. zum 91. GeburtstagHerr Lothar Venz am 04.11. zum 72. Geburtstag

Ortsteil BockupHerr Bernd Hoffmann am 22.10. zum 75. Geburtstag

Ortsteil ConowFrau Brigitte Burmeister am 20.10. zum 70. GeburtstagFrau Doris Laws am 29.10. zum 71. GeburtstagFrau Lydia Maatz am 31.10. zum 80. GeburtstagFrau Ursula Thielke am 06.11. zum 74. Geburtstag

Gemeinde Neu Kaliß

Herr Heino Straube am 01.10. zum 75. GeburtstagFrau Helga Thomas am 05.10. zum 77. GeburtstagFrau Karola Schulenburg am 06.10. zum 87. GeburtstagFrau Ursula Zieger am 08.10. zum 76. GeburtstagHerr Dieter-Erich Leonhard am 13.10. zum 72. GeburtstagFrau Marita Knoop am 15.10. zum 75. GeburtstagFrau Lisa Mahnke am 20.10. zum 79. GeburtstagFrau Hildegard Lüdtke am 22.10. zum 76. GeburtstagHerr Claus Zipfel am 25.10. zum 74. GeburtstagHerr Manfred Joost am 28.10. zum 75. GeburtstagHerr Heinz-Ulrich Kusack am 29.10. zum 80. GeburtstagHerr Gebhard Schauer am 29.10. zum 70. GeburtstagFrau Liane Weigelt am 29.10. zum 81. GeburtstagHerr Günter Schreck am 30.10. zum 80. GeburtstagFrau Inge Ronnecker am 01.11. zum 77. GeburtstagFrau Renate Walter am 01.11. zum 72. Geburtstag

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen

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4 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014Frau Ingrid Paul am 03.11. zum 70. GeburtstagHerr Egon Staggenborg am 03.11. zum 78. GeburtstagFrau Helga Witt am 05.11. zum 77. GeburtstagFrau Hildegard Gerste am 06.11. zum 79. Geburtstag

Ortsteil HeiddorfFrau Jutta Stopperam am 04.10. zum 73. GeburtstagHerr Wilfried Behncke am 11.10. zum 85. GeburtstagHerr Hans Ottoberg am 11.10. zum 73. GeburtstagFrau Edith Heibel am 16.10. zum 82. GeburtstagFrau Ingeborg Lübbert am 19.10. zum 89. GeburtstagFrau Inge Stopperan am 31.10. zum 76. Geburtstag

Ortsteil KalißFrau Hannelore Hoffmann am 05.10. zum 72. GeburtstagFrau Käte Müller am 06.10. zum 77. GeburtstagFrau Adelheid Paschen am 06.10. zum 71. GeburtstagFrau Elli Schult am 06.10. zum 84. GeburtstagHerr Hubert Baumgart am 22.10. zum 74. Geburtstag

Ortsteil RaddenfortFrau Gertrud Willuweit am 10.10. zum 78. GeburtstagHerr Peter Marx am 06.11. zum 70. Geburtstag

Gemeinde Vielank

Frau Ingrid Biermann am 04.10. zum 80. GeburtstagHerr Günther Krüger am 09.10. zum 73. GeburtstagFrau Elsbeth Drewes am 30.10. zum 94. Geburtstag

Ortsteil Alt JabelFrau Vera Meyer am 21.10. zum 75. GeburtstagHerr Ludwig Weiss am 29.10. zum 78. GeburtstagHerr Manfred Hähnsen am 30.10. zum 70. GeburtstagFrau Waltraud Weiss am 31.10. zum 78. Geburtstag

Ortsteil Hohen WoosHerr Ernst Kloock am 24.10. zum 82. Geburtstag Ortsteil LaupinHerr Werner Mierow am 16.10. zum 82. Geburtstag

Ortsteil Neu JabelHerr Willi Weber am 30.10. zum 87. Geburtstag

Ortsteil TewswoosHerr Bruno Busacker am 01.10. zum 77. GeburtstagFrau Sophie Knaack am 17.10. zum 78. GeburtstagHerr Rudolf Lomnitzky am 02.11. zum 78. GeburtstagHerr Walter Ninow am 02.11. zum 71. Geburtstag

Ortsteil WoosmerFrau Anneliese Pohl am 15.10. zum 85. GeburtstagFrau Magdalene Mellforth am 21.10. zum 87. GeburtstagFrau Toni Sentner am 21.10. zum 91. GeburtstagFrau Erika Bauers am 04.11. zum 75. GeburtstagHerr Friedhelm Beutner am 07.11. zum 72. Geburtstag

ManöverbekanntmachungGemäß der Vereinbarung über die Zuständigkeiten, Pflichten und Be-fugnisse bei Manövern und anderen Übungen der Bundeswehr gemäß § 69 des Bundesleistungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Truppenübung der Bundeswehr durchgeführt wird. Übungsname: „BRAVO-TWO-SERO“Zeitraum: 27.10.2014 bis 31.10.2014Übungsraum: südliches Kreisgebiet ab Neustadt Glewe, Amt Neuhaus Geplant ist eine Durchschlageübung im freien Gelände mit 100 Soldaten, 20 Radfahrzeugen und 3 Luftfahrzeugen. Fragen zum Übungsablauf richten Sie bitte an Tel.: 04281 9545-3203 Übungsschäden melden Sie bitte binnen einer Woche an:Landkreis Ludwigslust-ParchimFD 38 KatastrophenschutzHerr ZimekGarnisonsstraße 119288 Ludwigslust

Kennenlernen und austauschenAndere Unternehmerinnen kennenzulernen, wichtige geschäftliche und persönliche Themen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen bietet der von SELVnet e.V. in Eigeninitiative organisierte „Frau-enstammtisch“ in der Region des Altkreises Parchim an.

Dieser soll auf die gesamte Region des neuen Landkreises Ludwigs-lust-Parchim übertragen werden. Es sind daher sind alle Unternehme-rinnen, Existenzgründerinnen und interessierte Frauen nach Ludwigs-lust in die Standdornmanufaktur, Friedrich-Naumann-Allee 26, zu einem Stammtisch am 22.10.2014 um 18:30 Uhr eingeladen. gek.AV

Grundsteuererhöhung 2015Ab dem 01.01.2015 wird es für die Bürgerinnen und Bürger eine Erhöhung der Grundsteuern A und B geben. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Anpassung an den vom Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern ermittelten durchschnittlich gewogenen Hebesätzen.

Zur Absicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde bleibt die Verbesserung der Einnahmesituation neben den Einsparungs-bemühungen im Haushalt eine Daueraufgabe der gemeindlichen Organe. Die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) spielen bei den eigenen Einnahmen eine herausragende Rolle. Die Hebesätze sollten sich am durchschnittlich gewogenen Landesdurchschnitt für kreisangehörige Gemeinden orientieren.Dieser Landesdurchschnitt ist nicht nur maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, sondern auch Grundlage für die Umlage-kraftmesszahlen. Diese Kraftmesszahl soll die finanzielle Leistungskraft einer Gemeinde widerspiegeln. In diesem Rahmen hat sie sich an der Kreis- bzw. Amtsumlage zu beteiligen. Wenn die tatsächlichen Hebesätze einer Gemeinde und der Landesdurchschnitt auseinander fallen, dann entsteht bei der Abführung der Kreis- bzw. Amtsumlage zwangsläufig ein Einnahmedefizit. Dieses Defizit sollte im Interesse der finanziellen Leistungsfähigkeit möglichst klein gehalten werden.Die Steuereinnahmen dienen zur Finanzierung des gesamten Ausgabe-bedarfs einer Gemeinde.Die Gemeinde erfüllt damit zahlreiche Aufgaben zur Absicherung der Daseinsvorsorge ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit ist somit auch in Ihrem Interesse.Die Festsetzung der Steuererhöhung erfolgt über den Abgabebescheid 2015.

Die Hebesatzsatzungen 2015 veröffentlichen wir entsprechend.

Ihre Amtsverwaltung

Informantionen/Aktuelles

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 5Weitergabe und Veröffentlichungen von Alters- und EhejubiläenAufgrund des Landesmeldegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LMG) vom 30. Januar 2007 (GVOBl. M-V S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 01. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) darf die Meldebehörde nach § 36 (zu § 22 MRRG) Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an den Amtskurier oder andere Pressestellen, an Partein und Wählergruppen oder Religionsgesellschaften nur dann erteilen, wenn der Betroffenen nicht Widerspruch eingelegt hat. Nach § 39 LMG hat die Meldebehörde auf das Recht der Betroffenen, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, mindestens einmal jährlich hinzuweisen. Wenn Sie also nicht damit einverstanden sind, dass ihre Daten weiterge-geben werden, füllen Sie untenstehenden Wiederspruch aus und senden ihn an das Bürgerbüro in 19303 Dömitz, Goethestraße 21. Personen, die bereits von ihrem Widerspruch Gebrauch gemacht haben, brauchen nichts zu unternehmen.

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre gem. § 36 Landesmeldegesetz (LMG)

..............................................................................................................Name, Vorname Geb.-Name Geb.-Datum

...............................................................................................................Anschrift

Übermittlungssperre gem. § 36 LMG:

An Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG) dürfen mein Name und meine Anschrift nicht weitergegeben werden

Wenn ich ein Altersjubiläum (z. B. 80. Geburtstag) begehe, darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 35 Abs. 2 LMG)

Wenn wir ein Ehejubiläum (z. B. goldene Hochzeit) begehen, darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 35 Abs. 2 LMG)

An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 LMG)

Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz

Widerspruch gegen die Internetauskunft (§ 34 Abs. 1a LMG)

Keine Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen vorgesehenen Anstimmungen (§ 35 Abs. 1 LMG).

_______________________________________Datum, Unterschrift(für Antrag Nr. 3 sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich)

Wenn Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ausge-füllt und unterschrieben beim Bürgerbüro abgegeben haben, wird auto-matisch Ihr Geburtstag nicht mehr in der Geburtstagliste im Amtskurier veröffentlicht.

Bitte beachten!Ab sofort werden im AmtsKurier nur noch Fotos veröffentlicht, für die eine Einwilligung der abgebildeten Personen in schriftlicher Form vorliegt.Diese müssen einwilligen, dass sie mit einer Veröffentlichung im Amts-Kurier und Internet einverstanden sind.

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung durch die Erziehungs-berechtigten zu erteilen. Bei Fehlen einer solchen Einwilligung wird auf die Veröffentlichung eines Fotos verzichtet. Abstand genommen wird ebenfalls von einer Veröffentlichung von Grafiken/Abbildungen aus dem Internet.Ebenfalls ist der Name des Autors/Urhebers des Fotos mit Unterschrift an-zugeben. Auch dieser erklärt damit die Veröffentlichung in beiden Medien.Die Angabe: Urheber des Fotos: Team…. Kita…..Verein….. sind nicht ausreichend. Bitte hier ebenfalls den Namen angeben.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie nachstehend und auf unserer Homepage: www.amtdoemitz-malliss.de - Aktuelles.Senden Sie den Beitrag und das Foto zusammen mit der Einwilligung an die Ihnen bekannte E-Mail.

Sollte es Nachfragen geben, richten Sie diese bitte unter Tel.: 038758 31640.

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Sie möchten einen persönlichen Glückwunsch des Bürgermeisters anlässlich Ihres Ehejubiläums entgegennehmen?Zu einer guten Tradition ist es in den Gemeinden geworden, dass der Bürgermeister den Ehejubilaren ab dem 50. Hochzeitstag persönlich die Glückwünsche der Gemeinde überbringt. In den Fällen, in denen die Eheschließung in unserem Amtsbereich vollzogen wurde, liegt dieser Termin vor.

Jubilare, deren Ehe nicht vor einem unserer Standesämter im Amts-bereich vollzogen wurde, die sich jedoch über den Besuch des Bür-germeisters freuen würden, teilen uns bitte ihren persönlichen Termin unter Tel.: 038758 3160 mit.

Sicher wird sich dann auch Ihr Bürgermeister in die Reihe der Gra-tulanten einreihen.

Ihre Amtsverwaltung

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6 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

Öffentliche AusschreibungDie Stadt Dömitz schreibt das ehemalige Hotel-Restaurant „Elbklau-se“ mit Heimatstube und weiterem Nebengelass in 19303 Rüterberg, Ringstraße 3, zum Verkauf aus.

Lage: Rüterberg ist ein Ortsteil der Stadt Dömitz im Südwe-sten des Landkreises Ludwigslust-Parchim und liegt direkt an der Elbe auf einer Landzunge sowie etwa 1 km südlich von der Bundesstraße B 195 entfernt.

Objekt: Das Grundstück befindet sich innerhalb der zu-sammenhängenden Wohnbebauung des Ortsteiles Rüterberg und ist mit einem 1-geschossigen Gast-stättengebäude sowie einem Nebengebäude bebaut.

Das Gaststättengebäude wurde ca. 1920 errichtet und in den Jahren nach 1990 teilmodernisiert. In dem Gebäude befinden sich im Erdgeschoss die Gast- und Wirtschaftsräume des Restaurants und im ausge-bauten Dachgeschoss 4 Hotelzimmer (zwei Ein- und zwei Zweibettzimmer) sowie die gemeinnützige „Heimatstube“. Das Gebäude ist unterkellert.

Grundstück: Bei dem Grundstück handelt es sich um eine noch unvermessene Teilfläche von ca. 2.000 qm, auf dem sich das Haupt- und das Nebengebäude, eine Au-ßenterrasse, ein Parkplatz, die Kleinkläranlage und eine Gartenfläche befinden.

Der Käufer hat das Grundstück auf seine Kosten einmessen zu lassen.

Energieausweis: Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude Endenergiebedarf Wärme 212,6 kWh/(qma) Endenergiebedarf Strom 37,4 kWh/(qma) Heizöl und Strom als EnergieträgerVersorgung: Im öffentlichen Bereich der angrenzenden Verkehrs-

flächen liegen die Versorgungsleitungen für Trink-wasser, Elektro, Erdgas und Telekommunikation.

Entsorgung: Die Entsorgung der anfallenden sanitären und häus-lichen Abwässer erfolgt über eine Kleinkläranlage.

Flächen: bebaute Grundfläche des Hauptgebäudes 304,76 qm Gesamtnutzfläche 379,41 qm davon EG Restaurant, Wirtschaftsräume 228,56 qm davon DG Heimatstube 64,66 qm davon DG Hotelzimmer 86,19 qm

Der Verkauf des Objektes erfolgt zum Höchstgebot, wobei das Mindest-gebot 150.000 EUR beträgt. Dem Angebot ist ein Nutzungskonzept für die Immobilie beizufügen.

Gebote sind schriftlich bis zum 30.11.2014 an das Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, 19303 Dömitz, z. Hd. Frau Harnack, zu richten. Einsicht in das Verkehrswertgutachten und Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung unter 038758 31628 möglich. Die Stadt Dömitz als Eigentümer ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Achtung, Schulanfänger 2015 aufgepasst!Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind laut Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig.

Die Eltern dieser Kinder werden gebeten, in der Zeit vom 27.10.2014 bis 30.10.2014 täglich in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr ihr Kind persönlich im Gymnasialen Schulzentrum „Fritz-Reuter“ Dömitz, Sekretariat Grundschule, anzumelden.Bitte die Geburtsurkunde mitbringen!

Kinder, die für das Schuljahr 2014/2015 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, vorzeitig eingeschult werden.

Mit freundlichen Grüßen

S. NoweLeiterin der Grundschule

Wieder neue Bilder im OrtAuch Conow schmückt jetzt ein buntes „Energiehäuschen“. Die beiden, von der WEMAG AG beauftragten Künstler Sebastian Volgmann und Christoph Kukla verewigten den Seenradweg von Lüneburg nach Use-dom, der durch Conow führt auf dem Bauwerk. Für nähere Informationen zu den Künstlern und ihre Arbeiten schauen Sie bitte auf www.malliss.com/Ereignisse. Unser Heimatkünstler Joachim Buß hat auch wieder den Pinsel geschwungen und aus dem grauen Kasten neben dem ehemaligen Fritz-Reuter-Krug blühende Landschaften gezaubert. Für einen Gruß an das Landeserntedankfest in der Gemeinde Kaliß hatte sich zeitweilig Ma-rienkäfer „Malli“ hinzugesellt, der seinen beiden Maskottchen-Freunden „Heidi“ und „Kalli“ ein wunderbares Fest mit vielen bunten Erntewagen bei schönem Wetter wünschen wollte. Noch bevor die Zahl seiner schwar-zen Punkte vollzählig war steckte man ihn in Brand ...

Text und Bild: Carola Borchers

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 7

Wichtige Mitteilung an die Eltern der Schulanfänger 2015 im Einzugsbereich der Grundschule MallißFür das Schuljahr 2015/2016 sind gemäß Schulgesetz des Landes M-V alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden.

Die Anmeldung dieser Mädchen und Jungen erfolgt in der Zeit vom 13. bis 17. Oktober 2014,von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Regionalen Schule und von 12:00 Uhr bis 14:45 Uhr in der Grundschule Malliß.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, vorzeitig eingeschult werden.Kinder, die im Schuljahr 2014/15 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

Sie erreichen uns auch telefonisch unter: Regionale Schule 038750 20292Grundschule 038750 20021

Die Schulleitung der GS Malliß

Eingewöhnung ins SchullebenMittlerweile lernen 19 fröhliche Erstklässler an der Viktor-Bausch-Grundschule in Neu Kaliß. Feierlich wurden sie bei der Einschulung begrüßt. Alle waren echt erstaunt, als sie Pippi Langstrumpf erkannten, die auch erschienen war, um sich einschulen zu lassen. Ihre beiden Freunde Tommi und Anika zeigten mit Liedern und Gedichten, was in der Schule gelernt wird.Natürlich waren die neuen ABC-Schützen ganz aufgeregt, als sie dann endlich von den Muttis und Vatis die heiß ersehnte Schultüte bekamen. An der sich anschließenden ersten Unterrichtsstunde nahmen alle mit Begeisterung teil.

Die Lehrerinnen der Viktor-Bausch-Grundschule Neu Kaliß

hintere Reihe (von links): Tom, Laura, Paul, Jaap, Ameliemittlere Reihe: Mathea, Lisa, Charline, Emil, Leland, Loganvordere Reihe: Hannah, Stella, Hanni, Liam, Lise-Lotte, Tim, Leonfehlend: Tiffanie Ott Foto: Keibel

Viktor-Bausch-Grundschule Neu KalißAnmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016

für folgende Einzugsbereiche:Gemeinde Neu Kaliß, Gemeinde Vielank (die Ortsteile Woosmer, Tewswoos, Laupin)

Für Kinder, die spätestens am 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, beginnt gemäß des Landesschulgesetzes die Schulpflicht mit dem 1. August 2015.

Die Anmeldung der Kinder erfolgt in der Woche vom 06. bis 10.10.2014 in der Zeit von 8:30 Uhr - 14:00 Uhr im Sekretariat der Grundschule. Auch eine telefonische Anmeldung ist unter folgender Rufnummer möglich: Tel. 038758 26270.Kinder, die für das Schuljahr 2014/2015 zurückgestellt wurden, müs-sen erneut angemeldet werden.Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schul-jahres 2015/16 eingeschult werden.

Schulleiterin

Freiwillige Feuerwehr

80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Groß SchmölenDie Groß Schm-ölener Feuerwehr wurde 80 und hat-te am 30. August 2014 zum Jubilä-umsfest eingela-den. Zahlreiche Gäste aus nah und fern waren nach Groß Schmölen ge-kommen, um zum runden Jubiläum zu gratulieren. Dass wir dieses Jubilä-um feiern konn-ten, verdanken wir 15 Männern aus Groß Schmölen, die sich am 18. September 1934 dazu entschlossen, eine Feuerwehr zu gründen.Nicht nur das Löschen und Retten gehört zu den Aufgaben der Feuerwehr Groß Schmölen, die Kameradinnen und Kameraden übernehmen auch immer wieder wichtige Aufgaben im Leben der Dorfgemeinschaft. Das bewiesen sie erneut bei der Gestaltung eines abwechslungsreiches Programms für die Jubiläumsgäste – Musik mit den Dömitzer Elbmusikanten und DJ Andrè, Auftritt eines Humoristen und der Tanzsportgruppe. Eine Hüpfburg und eine Torwand ließen bei den kleinen Gästen keine Langeweile aufkommen. Mit selbstgebackenem Kuchen und duftendem Kaffee wurden die Gäste überrascht, dazu gab es außerdem Leckeres vom Grill.

Auszeichnung der Kameraden Kirst und Böckmann

Foto: Heike Rinser

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8 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

Laternen- und FackelumzugZum traditionellen Laternen- und Fackelumzug lädt die Freiwillige Feuerwehr Polz am Samstag, den 01. November 2014 um 17:30 Uhr ins Gerätehaus ein.Laternen sind mitzubringen, Fackeln sind vor Ort. Anschließend erfolgt Freilichtkino.

Wann: 01.11.2014 um 17:30 UhrWo: FF Polz

Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt.

Freiwillige Feuerwehr Groß Schmölen

Einladung zum Herbstfeuer am Sonnabend, den 11. Oktober 2014 ab 19:00 Uhr

Laternen- und Fackelumzug um 18:30 UhrTreffpunkt: Gerätehaus Groß Schmölen

Die FFw Groß Schmölen lädt herzlich zum Herbstfeuer ein.Für das weibliche Wohl ist gesorgt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Bis dann.

Eure/Ihre FFw Groß Schmölen

Freiwillige Feuerwehr Niendorf a. d. Rögnitz

Am 11. Oktober lädt die Freiwillige Feuerwehr Ni-endorf an der Rögnitz zum traditionellen Laterne-numzug ein. Alle Einwohner und Gäste sind herzlich willkommen. Wir treffen uns um 18:00 Uhr am Ge-rätehaus zum Umzug durch Niendorf. Im Anschluss sorgen die Kameraden für Leckeres vom Grill hinter der Feuerwehr. Auf eine rege Beteiligung freuen sich die Niendorfer Kameraden.

H. Ahrndtim Auftrag der Wehrführung

Neuer Garten für die Kinder der Kita Kunterbunt HeidhofDurch die MFM Agrargenossenschaft wurde für unsere Kita ein an-grenzendes Grundstück zur Errichtung eines Gartens zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr wurde begonnen, das Grundstück urbar zu ma-chen, im Anschluss folgte die Ideenfindung und Planung, um den Gar-ten Kindergerecht zu gestalten. Nun ist endlich die Zeit der Umsetzung gekommen. Behilflich ist uns dabei Sigfried Timmermann aus Heidhof, der uns kleinen „Kinder-Garten-Besitzer“ tatkräftig mit viel Fleiß, En-gagement und Fachwissen unterstützt. Die Kinder freuen sich auf einen Kräutergarten, einen Weidetunnel und ein Gemüsebeet. Begonnen wurde mit dem Einpflanzen des Apfelbaums, ein Abschiedsgeschenk unserer diesjährigen Schulkinder als Dank und zur Erinnerung an die Erzieher für ihre wunderbare Kita-Zeit. Wir danken der MFM Agrargenossenschaft recht herzlich für das zur Verfügung gestellte Grundstück sowie Herrn Timmermann für die tatkräftige Unterstützung.

M. Pidt

Kinder- und Jugendarbeit

Wertstoffhof MallißDer Wertstoffhof in Malliß ist regelmäßig geöffnet, und zwar immer am Sonnabend in den geraden Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Im Monat Oktober 2014 können Abfälle somit am • 04.10.2014(40.Kalenderwoche)und• 18.10.2014(42.Kalenderwoche),

im Monat November 2014 am• 01.11.2014(44.Kalenderwoche),• 15.11.2014(46.Kalenderwoche)sowie• 29.11.2014(48.Kalenderwoche)

im Wertstoffhof abgeliefert werden.

Eine angefertigte Schautafel zum Jubiläum gab Einblick in 80 Jahre Frei-willige Feuerwehr Groß Schmölen. Während des Nachmittags erfolgte die Auszeichnung einiger Kameraden. Für ihren Einsatz beim Hochwasser im Juni 2013 erhielten alle Kameradinnen und Kameraden der Wehr die Eh-renspange für Hochwasser. Kamerad Richard Köppen wurde nach über 20 Jahren als Kassenwart verabschiedet und mit einem Präsentkorb überrascht. Eine Nachfolgerin ist bereits gefunden.Danke an die vielen Helferinnen und Helfer für das gelungene Fest. Bis in den frühen Sonntagmorgen wurde gefeiert, getanzt und gelacht.

Heike Zander

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 9

Ein toller SchultagWir Schüler und Schülerinnen der 2. Klasse hatten unseren er-sten Projekttag dieses Schuljahres. Das Thema „Sonnenblumen“ interessierte uns Mallißer Grundschüler sehr. So lernten wir in Stationsarbeit die Teile der Pflanze kennen und lasen Wissenswertes, welches im Rätsel getestet wurde. Mit Hilfe unserer Hände fertigten wir tolle Druckbilder an und konzent-rierten uns beim Geschicklichkeitstest. Gemeinsam wurden in der Schullehrküche Sonnenblumenbröt-chen gebacken und anschließend verspeist. Abgerundet wurde der Tag mit Malbildern oder Konzentrationstraining rund um die Sonnenblume. Die Mädchen und Jungen sagen „Danke“ bei ihrer Lehrerin, Frau Pflügel, und allen Eltern, die zum Gelingen des Projektes beigetragen haben.

Klasse 2GS Malliß

Sommerferien im Jugendclub Neu KalißWir haben in den Sommerferien viel erlebt. Mit dem Bus waren wir im Er-separk in Uetze und haben einen Bil-dervortrag im Regionalmuseum Kaliß verfolgt. Gemeinsam mit allen Kindern und Eltern haben wir einen lustigen Gril-labend im Jugendclub ausgerichtet. In der Milchviehanlage (MFM Agrarge-nossenschaft) in Heiddorf wurden wir sehr nett von den Mitarbeitern empfan-gen und sahen uns die Anlage genau an. Wir danken den freundlichen Fahrern der Busse des Taxiunternehmens HELA, mit denen wir nach Grabow fuhren, um dort in der Schau(m)manufaktur ein Grabower Küß-chen selbst herzustellen. Wir fuhren auf der Elde mit dem Wernerboot und schließlich konnten wir im Waldbad dann den Nachmittag genießen.

Karin KochJugendclub Neu Kaliß

Da steht ein Pferd auf dem BalkonFleißige Hände ließen in Neu Kaliß die schönsten Gebilde aus Stroh entstehen. In der VS-Kita Abenteuerland wurde für das Landeserntedank-fest ein Pferd aus eben diesem Material gefertigt. Nun steht es auf dem Balkon und erfreut Kinder und Erwachsene, weil es einem Märchenbuch entstiegen zu sein scheint. Dort hat es seinen Platz gefunden, auf dem es sicher eingezäunt alles überblicken kann.Für die Unterstützung bedanken wir uns bei Herrn Jürgen Warnke, Frau Helga Schneider und Herrn Klüner.

Text: Kita-Team

Foto: K. Geister

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10 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

Termine der Ev.-luth. KirchengemeindenSonntag, 5. Oktober10:00 - 11:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst zum Landeserntedank-

fest (Predigt Bischof Andreas von Malt-

zahn) Beginn des Umzugs danach ab Kir-

che10:00 Uhr Eldena Gottesdienst zum Erntedank

Dienstag, 7. Oktober10:00 Uhr Dömitz Erntedankgottesdienst mit Abend-

mahl- Haus Elbtalaue19:30 Uhr Alt Jabel Kirchgemeinderat

Mittwoch, 8. Oktober14:00 Uhr Polz Frauenkreis

Donnerstag, 9. Oktober16:30 Uhr Eldena Konfirmandenunterricht

Freitag, 10. Oktober16:30 Uhr Conow Konfirmandenunterricht19:00 Uhr Conow Mitgliederversammlung des Förder-

vereins Conower Kirche e. V.

Sonnabend, 11. Oktober09:30 Uhr Dömitz ökum. Kinderkreis im ev. Pfarrhaus09:00 Uhr Conow Arbeitseinsatz auf dem Friedhof09:30 Uhr Conow Christenlehre16:00 Uhr Niendorf Gottesdienst

Sonntag, 12. Oktober10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst mit Taufe10:00 Uhr Conow Gottesdienst10:00 Uhr Eldena Festzelt - Gottesdienst beim Dorffest10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst 10:00 Uhr Woosmer Erntedankgottesdienst

Mittwoch, 15. Oktober19:00 Uhr Conow Vesper singen19:30 Uhr Conow Bibelkreis

Donnerstag, 16. Oktober14:30 Uhr Liepe Bibelkreis19:00 Uhr Eldena Männerkreis

Freitag, 17. Oktober 08:00 Uhr Neu Kaliß Ausflug Frauenfrühstück ins Alte

Land

Sonnabend, 18. Oktober09:00 Uhr Alt Jabel Arbeitseinsatz15:00 Uhr Alt Jabel Museumsbeirat17:00 Uhr Polz Gottesdienst19:00 Uhr Eldena Konzert des Liedermachers Barz

Sonntag, 19. Oktober10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst10:00 Uhr Conow Gottesdienst10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst10:00 Uhr Eldena Gottesdienst

Donnerstag, 23. Oktober09:00 Uhr Eldena Bibelgesprächskreis14:00 Uhr Conow Seniorennachmittag

Freitag, 24. Oktober15:00 Uhr Dömitz Konfirmandenunterricht

Sonntag, 26. Oktober10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst10:00 Uhr Alt Jabel Taufgottesdienst10:00 Uhr Kaliß Gottesdienst14:30 Uhr Heidhof Gottesdienst

Mittwoch, 29. Oktober19:00 Uhr Conow Vesper singen19:00 Uhr Neu Kaliß Kirchgemeinderat19:30 Uhr Conow Bibelkreis

Donnerstag, 30. Oktober17:00 Uhr Gorlosen Gottesdienst und Festessen zum

Reformationstag

Freitag, 31. Oktober, Reformationstag15:17 Uhr Ludwigslust Gottesdienst der Kirchenregion

Ludwigslust-Dömitz19:00 Uhr Conow Filmabend „Babettes Fest“19:00 Uhr Eldena Kino im Gemeindehaus: Das

Schwein von Gaza

Sonnabend, 1. November09:30 Uhr Alt Jabel Krippenspielprobe

Sonntag, 2. November10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst17:00 Uhr Neu Kaliß Laternengottesdienst

Sonntag, 9. November 08:30 Uhr Neu Kaliß Bäckerei Görlitz Konfirmanden ba-

cken Brot für die Welt (Verkauf vor dem Gottesdienst in

Dömitz)14:00 Uhr Dömitz Zentraler Gottesdienst „25 Jahre Fall

der Mauer“

Katholische KirchgemeindeSonntag, 05.10.10:00 Uhr oekumenischer Gottesdienst zum Landeserntedankfest

in Neu Kaliß kein Gottersdienst in DömitzDonnerstg, 09.10. Krankenrunde DömitzFreitag, 10.10.ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im GemeinderaumSamstag, 11.10.09:30 Uhr oekumneischer Kinderkreis im evgl. GemeinderaumSonntag, 12.10.09:00 Uhr GottesdienstDienstag, 14.10. Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, HeiddorfMittwoch, 15.10.14:30 Uhr Gottesdienst und Seniorenrunde - Bus holt abDonnerstg, 16.10. Krankenrunde Alt Kaliß und LenzenFreitag, 17.10.ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im GemeinderaumSonntag, 19.10.09:00 Uhr GottesdienstFreitag, 24.10.ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im GemeinderaumSonntag, 26.10.09:00 Uhr GottesdienstFreitag, 31.10.ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im GemeinderaumSonntag, 02.11.09:00 Uhr Gottesdienst zum Fest Allerheiligen und AllerseelenDienstag, 04.11. Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, Heiddorf

Kirchliche Nachrichten

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 11

Immer am ersten Wochenende im September wird in Kaliß dem nieder-deutschen Heimatdichter Fritz Reuter gedacht. Vom Gedenkstein in der Kalißer Heide aus machen sich Wanderer, dieses Jahr dabei auch eine Delegation aus dem österreichischen Hintzendorf die als Gäste der Ge-meinde Neu Kaliß hier weilten, unter Führung des Kalißer Bürgermeister Burkhard Thees, Forstamtsleiter Reginald Rink und natürlich Fritz Reu-ter, alias Eckard Buß, auf den Weg zum Kalißer Forsthof. Hier wurden sie bei herrlichem Wetter von hunderten Gästen und der Blasmusik der Dömitzer Elbmusikanten empfangen. Bei einem bunten Programm und kleinem Markt wird hier seit ein paar Jahren auch die Heidekönigin der Kalißer Heide gekürt. Standesgemäß in einer zweispännigen Kutsche fuhr die nunmehr 3. Heidekönigin auf dem bestens besuchten Kalißer Forsthof vor. Carolin Knaack-Hinrichs ist eine echte Kalißer Deern, die nach ihrem Studium in die Heimat zurückkehrte. Während ihrer einjähri-gen Regentschaft darf die 28.jährigen Heidekönigin jetzt bei vielen, auch überregionalen Anlässen, wie beispielsweise bei der Mela, der Redefiner Hengstparade, auf der Grünen Woche in Berlin und natürlich auch beim Landeserntedankfest ihre Heimat, die Kalißer Heide, präsentieren. Viel Stimmung gab es auf der Bühne durch die „Vielanker Plattsnackers“, einer plattdeutschen Schülergruppe aus Grabow, und durch die österreichischen Gäste die in ihrer Mundart die Gäste unterhielten. Das alles wurde wie immer gekonnt durch Karin Koch moderiert. Eckard Buß aus Kaliß war wieder in die Rolle des berühmten plattdeutschen Heimatdichters ge-schlüpft und hatte seinen Hund „Schüten“ dabei. Neben frischem Brot und Kuchen aus dem Steinbackofen von Bäcker Görlitz, bot das Team vom „Kalißer Eck“ deftige Speisen und Getränke, und zu allem konnte zur Musik der Elbmusikanten kräftig das Tanzbein geschwungen werden. Daneben gab es bei Händlern und Gewerbetreibenden viel zu staunen, zu

bewundern und natürlich zu kaufen. Da der Wettergott entgegen anderer Prognosen mitspielte waren um die Mittagszeit etwa 500 Gäste auf dem Forsthof. Überraschungen beim Reuterfest gab es auch immer wieder, und so konnten die Dömitzer Elbmusikanten dem Forstamtsleiter ein Relief mit Jagdmotiven übergeben, das Ernst Muchow (83), ehemaliges Mitglied der Elbmusikanten, selbst anfertigte und der Nachwelt erhalten wollte. „Dieses Relief wird in der „Kalißer Forstscheune“ einen gebührenden Platz finden und somit der Öffentlichkeit zugänglich sein“, versprach Forstamtsleiter Reginald Rink.

Uwe Losch

Veranstaltungen

Heidekönigin auf Reuterfest gekürt

Programm Landeserntedankfest M-VFreitag, 03.10.201411:00 bis 17:00 Uhr Kinderfest mit einem Kinderbauerndorf und vielen

anderen Überraschungen19:00 Uhr großer Ernteball mit Büfett, Showeinlagen und evtl. Feuerwerk Anmoderation André Schneider von Ostseewelle

HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern Showband „Papermoon“ und DJ Eintritt 10,00 EUR inkl. Büfett Kartenvorverkauf mit Tischreservierung

Samstag 04.10.201414:00 Uhr Seniorennachmittag mit Band „Drei Live“, En-

tertainer „Enzi Enzmann“, Showeinlagen NKCC und Kita

Eintritt 10,00 EUR inkl. Kaffee und Kuchen20:00 Uhr Schlagerparty mit Party-DJ Alexander Stuth von

Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpom-mern

Auftritt von Cora (Hit:“ Amsterdam“) Eintritt 8,00 EUR

Sonntag 05.10.201410:00 Uhr ökumenischer Festgottesdienst in der Johannes-

kirche Neu Kaliß 10:30 Uhr großer Ernteumzug durch die Gemeinde mit Mo-

deration von Alexander Stuth Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern

14:00 bis 17:00 Uhr Auftritt Landespolizeiorchester MV15:00 Uhr Übergabe der Erntekrone, Festreden, Prämie-

rungen

17:00 bis 19:00 Uhr Unterhaltung und Musik mit Alexander Stuth Ost-seewelle HIT-RADIO Me-cklenburg-Vorpommern

Sonstiges:Sonntag: Ausstellung landwirtschaftlicher Technikganze Wochenende: Bauernmarkt (insbesondere am Sonntag) und Ka-

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12 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

Drachensteigen an der Elbe … GRENZENLOS…..

Am 9. November 2014 14:00 bis 16:00 Uhr lädt die Stadt Dömitz zum beliebten Drachensteigen ein.Wir treffen uns am Parkplatz zwischen Elbe und Festung und hoffen aus dem Anlass, 25 Jahre Grenzöffnung der innerdeutschen Absperrungen auf zahlreiche Gäste beiderseits der Elbe.Versorgung vor Ort

Jagdgenossenschaft Heidhof lädt einDie nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Heidhof findet am 17. Oktober 2014 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgebäude Heidhof, Straße der Jugend 7 statt.Auf der Tagesordnung stehen der Bericht des Vorstandes sowie der Be-richt des Kassenwartes. Im Anschluss daran findet die Auszahlung der Jagdpacht statt.Hinweisen möchten wir noch einmal darauf, dass im Falle von Eigen-tumswechseln diese durch Nachweis zu belegen sind.Im Anschluss an die Veranstaltung laden die Jagdpächter alle Mitglieder der Genossenschaft zu einem Jagdessen ein.

Information der Jagdgenossenschaft PolzFür die Auszahlung der Jagdpacht benötigen wir von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft Polz die neuen Kontodaten (IBAN und BIC Nummer).Bitte teilen sie diese dem Kassenwart Herrn Günther Schult, wohnhaft in 19303 Polz, Im Katen 1 umgehend mit, damit die Pacht überwiesen werden kann.

Der Jagdvorstand

SV Blau Weiß PolzJahnstr. 17 · 19303 Polz

Einladung zur Jahreshauptversammlung des SV Blau Weiß Polz e. V.

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen Hauptver-sammlung am Freitag, dem 24. Oktober, um 20:00 Uhr in die Ver-einsgaststätte ein.

Tagesordnung1. Eröffnung und Begrüßung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung3. Bericht des Vorstandes durch den Vorsitzenden4. Bericht des Kassenwartes5. Bericht der Revisionskommission6. Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission7. Anfragen und Diskussion zu den Berichten8. Beitragsanpassung ab 01.01.20159. Jährlicher Arbeitseinsatz10. Verschiedenes und Diskussion

Über Euer Erscheinen würden wir uns freuen und verbleiben mit sport-lichen Grüßen

Der Vorstand

Angelsportverein „Früh auf“ Dömitz von 1922 e. V.EinladungHiermit lade ich die Mitglieder unseres Vereins fürSonntag, den 26. Oktober 2014, 10:00 Uhrin das „Elb-Café“ in Dömitz, Werderstr. 5, zu einer

außerordentlichen Mitgliederversammlungmit folgender Tagesordnung ein:1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung2. Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Satz 3 - Vereinsauflösung)3. Künftige Angelfischerei in den BIMES-Gewässern4. Verschiedenes

Zur Begründung (TOP 3) wird darauf hingewiesen, dass - wie hier erst jetzt bekannt wurde - die Vereinbarungen des Landesanglerverbandes mit der BIMES zum 31.12.2014 enden und somit die entsprechenden Gewässer aus der Jahresangelberechtigung des LAV M-P 2015 gestrichen wurden!

Hinweis:Die Versammlung ist gem. Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Dömitz den 22. Sept. 2014

Hans Köhler1. Vorsitzender

Mit Elan und neuen Ideen zum 60igsten!Die Karnevalshochburg Dömitz bereitet sich auf runden Geburtstag vor. Was aus einer Männerturngruppe entstand, zählt heute fast hundert aktive Karnevalisten, die altes Brauchtum fördern und pflegen. Schon bevor es in die Sommerpause ging wurde die neue Saison geplant. Die Tanzgruppen suchten nach peppiger, heißer Musik und sind schon fleißig am Proben. Die Büttenredner halten das ganze Jahr über Ausschau nach lustigen Epi-soden aus dem Leben der Bürger, sowie aus Rundfunk & TV. Sie erhielten neue Ideen und Anregungen beim ersten Büttenrednertreff in Tripkau, das für alle interessierten Vereine in unserem Amt organisiert wurde. Bei der alljährlichen Putzaktion Ende September, wurde das Kulturhaus auf Vordermann gebracht. Eine neue Band und ein neuer Cateringservice runden das Gesamtbild ab. Weitere Informationen zur Proklamation der Prinzenpaare am 15.11. erhalten Sie in der nächsten Ausgabe des Amtskuriers.

Däms Hau - rinn!

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 13

Wandertag Der TSV Göhren e.V. lädt wieder ein!

Wann: Sonntag 12.10.2014Treffpunkt: 10 Uhr Sportplatz GöhrenStrecke: 6 - 7 km

Im Anschluß gibt`s Eintopf und Bockwurst.

Ja, ist denn schon Weihnachten?Nur noch 9 Wochen bis zu Mallißer Weihnachtsmarkt. In diesem Jahr möchte der Gewerbeverein Aussteller aus dem Amtsbereich und darüber hinaus begrüßen. Haben Sie also Waren aus traditionellem Handwerk oder neue Ideen, sind Sie Schausteller oder können Sie Kinder zum Lachen bringen? Dann melden Sie sich bis zum 13. Oktober 2014 unter dem Kon-takt auf der Web-Seite www.malliss.com oder unter der Telefonnummer 038750/20203 und schildern Sie kurz ihr Angebot. Der Markt findet am Samstag, dem 06. Dezember 2014 in Malliß statt. Für alle Hobby-Fotografen erinnern wir noch einmal an unseren Dauer-wettbewerb „Mein schönstes Bild von Malliß“. Der Einsendeschluss ist, wie gewohnt zum Lichterfest am 30. Oktober 2014. Es können entwickelte Fotos beim EDEKA-Markt Steffi Brandt abgegeben werden, oder digitale Bilder mit einer Größe von wenigstens 3 MB an [email protected] eingeschickt werden. Die 12 ausgewählten Fotografen erhalten ein Freiexemplar des Kalenders 2015 auf dem Weihnachtsmarkt.

Ihr Gewerbeverein

Förderverein Conower Kirche e.V. trifft sich Der Verein trifft sich am Freitag, den 10.10.2014, um 19:00 Uhr, zur Mitgliederversammlung im Conower Pfarrhaus. Mitglieder und solche, die es werden wollen, sind herzlich willkommen, denn der Verein sucht weitere Unterstützer und engagierte Leute, die bei den weiteren Vorhaben zur Sanierung der Dorfkirche mitwirken können.Derzeit laufen die Arbeiten am 2. Bauabschnitt, der die Sanierung der Außenhaut und des Daches am südlichen Querhaus mit einem Kosten-umfang von 142.000 EUR umfasst.

Sanierung des nördlichen Querhauses im vergangenen Jahr

Themen auf der Mitgliederversammlung werden unter anderem das Geschäftsjahr 2013, die aktuellen Baumaßnahmen, die finanzielle Be-teiligung des Vereins und die Einwerbung weiterer Fördermittel und Spenden sein.

Text und Foto: S. Harnack

ALD Run for CharityDie Radsportler haben ernst gemacht - sie sind gelaufen. Am Samstag morgen, um 6:30 Uhr war Abfahrt aus Malliß mit hochmotivierten Läu-ferinnen und Läufern. Gemeinsam wollen sie die 63 Kilometer entlang der Müritz knacken um einen Spendenscheck für ihre Mountain-Bike-Strecke im Schulwald zu bekommen. In Klink angekommen, werden sie von Teamchef Ingo Gehrmann in angemessene Sponsoren-Shirts gesteckt. Noch schnell ein Foto vor dem Schlosshotel und ruck-zuck ist es 10.00 Uhr und der Startschuss fällt. Team 118 hat nach 13/4 Stunden die ersten 20 km absolviert, gute Vorlage der beiden Läufer. Etappe 5 wurde von der jüngsten Teilnehmerin Joanna in gut 30 Minuten bewäl-tigt - tolle Leistung für die etwa 51/2 km. Thomas und danach Ingo als Schlussläufer haben für das Team dann einen hervorragenden 83. Platz in einer Zeit von 5 Stunden und 35 Minuten herausgeholt. Hungrig aber glücklich lagen sich alle in den Armen und eins stand fest: Im nächsten Jahr sind sie wieder dabei.

Text: Carola Borchers

Bild: Patrick Keibel

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14 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

Volkssolidarität Neu Kaliß/KalißAlle Mitglieder sind zur Teilnahme an der Verkehrssicherheitsaktion am Dienstag, dem 21. Oktober 2014, aufgerufen. Sie wird in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr in der Forstscheune Kaliß durchgeführt. Beteiligt sind die Verkehrswacht Ludwigslust, die Polizei und andere Partner. Bauer Hellwig wird mit einem kulturellen Beitrag die Veranstaltung abschließen.Die Mitglieder der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/Raddenfort, die an der Listensammlung 2014 beteiligt waren, treffen sich am Donnerstag, dem 9. Oktober, um 14:00 Uhr im Seniorenclub Heiddorf. Der Vorstand

QuasttagAm Samstag den 30. August trafen sich ehemalige Einwohner, Anwohner der umliegenden Gemeinden und interessierte Bürger im heute unbe-wohnten Örtchen Quast. Die Gemeinde Vielank hatte, nach dem Abzug der Bundeswehr, zum jährlichen „Quasttag“ eingeladen. Gemeinsam wurde in Erinnerungen geschwelgt, über die Zukunft des ehem. Truppen-übungsplatzes und die Kohle gesprochen. Um den Gedenkstein herum, in der Dorfmitte, waren Schilder dort aufgestellt, wo früher die Häuser standen. Auf diesen war vermerkt, wer dort früher gewohnt hat. Es war sehr interessant eine Runde zu gehen und so manchen ehem. Bewohner an seinem Schild zu treffen. Der Platz wurde durch die Gemeindearbeiter sehr gut hergerichtet und für das leibliche Wohl war gesorgt!

Text und Foto: S. Lemke

Jagdgenossenschaft TewswoosEinladung zum Jagdessen

Die Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Tewswoos laden alle Jagdge-nossen und ihre Lebenspartner zum traditionellen Jagdessen nach Woos-merhof ein.

Das gemeinsame Essen findet am Freitag, den 21.11.2014 ab um 19:00 Uhr in den Räumen der Gaststätte „Alte Molkerei“ in 19303 Woos-merhof statt.

Wir bitten um vorherige Anmeldung bis spätestens 06. November bei unserem Jagdpächter Günther Holter, Tel.: 038759 20246

Jagdgenossenschaft TewswoosDer Vorstand

Treffsicher zur Deutschen Meisterschaft 2014in PhilippsburgSportschützen aus der Griesen Gegend holten 6x Gold 9x Silber und 7x Bronze bei der Landesmeisterschaft des BDS LV10 in Güstrow und Qualifizierten sich für die Deutsche Meisterschaft.Auch hier nahmen sie erfolgreich teil und stellten ihr Können unter Beweis.

von links nach rechts/vornJörg Trapp, Daniel Rossow, Oswald Schwamberger, Herve Thiel, Stefan Naumann, Jens Mengert

Wir die BDS Gruppe bedanken uns rechtherzlich bei unserem Sponsor Kü-chen-Steinfatt in Malliß für die tatkräftige Unterstützung unseres Teams.

Ein Musik-Arrangement der besonderen Artkonnte man am Sonntag dem 31. August in der ev. Kirche Alt-Jabel erleben. Die „Harmonic Brass“ aus München hatten zum Konzert eingeladen. Fünf Musiker mit unterschiedlichen Blechblasinstrumenten spielten zwei Stun-den durch die Welt der verschiedenen Musikrichtungen. Von festlich-feurig bis nachdenklich- ruhig, war es ein Ohrenschmaus dem tollen Blechbläser-Quintett zu zuhören, sowie die Mimik und Gestik der Musiker zu erleben. Die gute Akustik der Alt-Jabler Kirche tat das Übrige, bei der Umsetzung des fantastischen, schönen und emotionalen Konzertes. Es war ein High-light, ein Programm der Superlative. Einfach super Toll und Klasse!!!!!!!!!!! Zum Abschluss des schönen Abends, gab es dann in der Pfarrscheune noch lecker belegtes frisches Brot und einen guten Wein!

Text und Foto: S. Lemke

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 15

Öffentliche Bekanntmachung

Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehRÄndG 2011)hier: Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung

gemäß § 58 WehrpflichtgesetzAufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I 1342), zuletzt geändert durch Art. 9 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) weist das Amt Dömitz-Malliß darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermitt-lung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können.Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,2. Vornamen,3. gegenwärtige Anschrift.

Im Jahr 2014 findet die Datenübermittlung im Oktober statt.Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 30 September 2014 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Dömitz-Malliß, Der Amtsvorsteher, Goethestraße 21, 19303 Dömitz zu erklären.

Amt Dömitz-MallißDer Amtsvorsteher

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Dömitz für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)PräambelAuf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Me-cklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekannt-machung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntma-

chung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 28.08.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1SteuersätzeDie Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Stadt Dömitz wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.2. Gewerbesteuer auf 330 v. H.

§ 2In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Dömitz, den 23.09.2014

gez. Bode DienstsiegelBürgermeister

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Form-vorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt-machung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsa-che, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Ge-nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)PräambelAuf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Me-cklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekannt-machung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 20.08.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1SteuersätzeDie Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Grebs-Niendorf wie folgt festgesetzt:

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16 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 20141. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.2. Gewerbesteuer auf 325 v. H.§ 2In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Grebs-Niendorf, den 22.08.2014

gez. Schranck DienstsiegelBürgermeister

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öf-fentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeich-nung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Grebs-Niendorf geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzei-ge-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr 2014Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR____________________________________________________________________________________________________________________1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 487.400,00 29.500,00 700,00 516.200,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 638.200,00 41.200,00 13.500,00 665.900,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -150.800,00 -11.700,00 -12.800,00 -149.700,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -150.800,00 -11.700,00 -12.800,00 -149.700,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 6.300,00 0,00 0,00 6.300,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -144.500,00 -11.700,00 -12.800,00 -143.400,002. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 450.800,00 31.500,00 700,00 481.600,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 558.000,00 40.700,00 13.500,00 585.200,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -107.200,00 -9.200,00 -12.800,00 -103.600,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 167.100,00 25.200,00 0,00 192.300,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 246.000,00 3.600,00 1.100,00 248.500,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -78.900,00 21.600,00 -1.100,00 -56.200,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 366.200,00 169.700,00 0,00 535.900,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 180.100,00 196.000,00 0,00 376.100,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 186.100,00 -26.300,00 0,00 159.800,00

§ 2Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 75.600,00 EUR auf 75.600,00 EUR

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitDer Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt von bisher 160.800,00 EUR auf 160.800,00 EUR

§ 5 HebesätzeDie Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert.

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 17§ 6 Stellen gemäß NachtragsstellenplanDer Stellenplan wird nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR____________________________________________________________________________________________________________________

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.626.196,69 1.626.196,69Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahresbeträgt 1.516.296,69 1.620.856,99und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014 1.371.796,69 1.477.456,99

Grebs-Niendorf, den 18.09.2014

gez. Schranck DienstsiegelBürgermeister

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)PräambelAuf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-lenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever-tretung der Gemeinde Karenz vom 26.08.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1SteuersätzeDie Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Karenz wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.2. Gewerbesteuer auf 330 v. H.

§ 2In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Karenz, den 28.08.2014

gez. Elsner DienstsiegelBürgermeister

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Form-vorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Be-kanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jah-resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Karenz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Gemeinde Karenz 23.09.2014Der Bürgermeister

EinladungZu der am 21.10.2014, um 19:30 Uhr, im Kulturraum der Gemeinde stattfindenden

3. Sitzung der Gemeindevertretung

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:TOP Betreff Vorlage-Nr.01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit03 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung04 Bestätigung der Tagesordnung05 Billigung der Niederschrift der 2. Sitzung vom 26.08.201406 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 07 Einwohnerfragestunde08 Anträge und Anfragen der Mitglieder der

Hinweis:Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.09.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amts-verwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.Montag: 09:00 - 12:00 UhrDienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 UhrMittwoch: 09:00 - 12:00 UhrDonnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 UhrFreitag: 09:00 - 12:00 Uhr

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18 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Gemeindevertretung09 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 0010/1410 Abwägung der Hinweise und Stellungnahmen 0011/14 zur verkürzten Beteiligung B-Plan Nr. 2 SO-Gebiet Gewerbliche Landwirtschaft“, Wedenscher Weg 11 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum 0013/14 P-Plan Nr. 2 SO-Gebiet „Gewerbliche Landwirtschaft“, Wedenscher Weg 12 Schließen des öffentlichen Teils

Nichtöffentlicher Teil:TOP Betreff13 Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag 0012/14

gemäß § 11 BauGB zum B-Plan Nr. 2 SO-Gebiet „Gewerbliche Landwirtschaft“, Wedenscher Weg14 Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Öffentlicher Teil:TOP Betreff15 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil16 Sonstiges17 Schließen der Sitzung

gez. Klaus Elsner F. d. R. Simone JohnkeBürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2014Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR____________________________________________________________________________________________________________________1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 206.100,00 11.100,00 2.200,00 215.000,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 261.200,00 17.600,00 11.800,00 267.000,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -55.100,00 -6.500,00 -9.600,00 -52.000,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -55.100,00 -6.500,00 -9.600,00 -52.000,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -55.100,00 -6.500,00 -9.600,00 -49.000,002. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 185.800,00 8.200,00 1.300,00 192.700,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 204.400,00 16.800,00 10.600,00 210.600,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -18.600,00 -8.600,00 -9.300,00 -17.900,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 121.100,00 3.900,00 118.000,00 7.000,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 124.000,00 0,00 118.000,00 6.000,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf -2.900,00 3.900,00 0,00 1.000,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.500,00 0,00 4.600,00 16.900,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst- ätigkeit auf 21.500,00 0,00 4.600,00 16.900,00

§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitKredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt.

§ 5 HebesätzeDie Hebesätze für Realsteuern wurden nicht verändert

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 19§ 6 Stellen gemäß NachtragsstellenplanDer Stellenplan wird nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR____________________________________________________________________________________________________________________

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 878.141,70 878.141,70Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahresbeträgt 826.641,70 854.472,94und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014 774.541,70 805.472,94

Karenz, den 18.09.2014

gez. Elsner DienstsiegelBürgermeister

Hinweis:Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.09.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amts-verwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.Montag: 09:00 - 12:00 UhrDienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 UhrMittwoch: 09:00 - 12:00 UhrDonnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 UhrFreitag: 09:00 - 12:00 Uhr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Malk Göhren für das Haushaltsjahr 2014Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR____________________________________________________________________________________________________________________1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 397.800,00 22.000,00 1.100,00 418.700,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 483.000,00 26.900,00 8.600,00 501.300,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -85.200,00 -4.900,00 -7.500,00 -82.600,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -85.200,00 -4.900,00 -7.500,00 -82.600,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 5.600,00 0 0 5.600,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -79.600,00 -4.900,00 -7.500,00 -77.000,002. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 356.400,00 22.100,00 5.700,00 372.800,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 420.500,00 26.500,00 8.900,00 438.100,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -64.100,00 -4.400,00 -3.200,00 -65.300,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.100,00 2.800,00 0,00 10.900,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.900,00 1.600,00 0,00 8.500,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 1.200,00 1.200,00 0,00 2.400,00

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20 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 75.800,00 0,00 0,00 75.800,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.900,00 0,00 0,00 12.900,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 62.900,00 0,00 0,00 62.900,00

§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitDer Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt von bisher 75.800,00 EUR auf 75.800,00 EUR

§ 5 HebesätzeDie Hebesätze werden nicht geändert.

§ 6 Stellen gemäß NachtragsstellenplanDer Stellenplan wird nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR____________________________________________________________________________________________________________________Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 943.425,79 943.425,79Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahresbeträgt 863.925,79 863.925,79und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014 784.325,79 899.765,61

Malk Göhren, den 18.09.2014

gez. Holter DienstsiegelBürgermeister

Hinweis:Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.08.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amts-verwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.Montag: 09:00 - 12:00 UhrDienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 UhrMittwoch: 09:00 - 12:00 UhrDonnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 UhrFreitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Neu Kaliß für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)PräambelAuf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-lenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167),

das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Kaliß vom 18.09.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1SteuersätzeDie Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Neu Kaliß wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 212. Gewerbesteuer auf 330 v. H.

§ 2In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Neu Kaliß, 25. 09. 2014

gez. Thees DienstsiegelBürgermeister

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvor-schriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Neu Kaliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Vielank für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)PräambelAuf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Me-cklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekannt-machung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielank vom 28.08.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1SteuersätzeDie Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Vielank wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.2. Gewerbesteuer auf 330 v. H.

§ 2In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Vielank, den 23.09.2014

gez. Drewes DienstsiegelBürgermeister

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jah-resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Vielank geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Impressum Amtskurier Dömitz-Malliß

Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler straße 9, 17209 sietowDruck: Druckhaus Wittich An den steinenden 10, 04916 herzberg/Elster tel. 03535/489-0Telefon und Fax:Anzeigenannahme: tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30Redaktion: tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45Internet und E-Mail: www.wittich.de E-Mail: [email protected]

namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Diese geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für text- und Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigen-preisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Von Kunden vorgegebene hKs-Farben bzw. sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Foto Elbbrücke/titel: stadt Dömitz, Foto Reuterstein/titel: h.-J. Bötefür, Ver-trieb: sVZ. unverlangt eingesandtes text- u. Bildmaterial wird nicht zurück-gesandt. Die Vervielfältigungs- und nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Verviel-fältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des urhebers.

Verantwortlich:Amtlicher Teil: Amtsverwaltung Dömitz-MallißAußeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.)Anzeigenteil: Jan GohlkeErscheinungsweise: monatlich, zum 1. Freitag/MonatAuflage: 5.100 Exemplare

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22 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

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gut vorangeschritten. Böden und Bäder sind gefliest, die Innentüren sind montiert

und auch einige Küchen sind schon eingebaut. Die Möbel sind teils schon bestellt und bald werden die

Pflanz-Arbeiten an den Außenanlagen beginnen. Die Straße und die Gehsteige sind zweifarbig mit Betonsteinen gelegt und auch

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 23

Das Silberhochzeitspaar sagt danke.Mit lieben Menschen

dieses Jubiläum zu begehen,war uns eine besondere Freude.

Wir danken allen, die unsere Silberhochzeit zu einem unvergesslichen Fest mitgestaltet haben

und uns durch Glückwünsche, Blumen und Geschenke verwöhnten.

Es war ein wunderschöner Tag für uns.

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sagen wir allen Gratulanten, die uns anlässlich unserer Silberhochzeit mit zahlreichen Glückwünschen, Blumen und Ge schenken erfreut haben.

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Ein herzliches Dankeschön

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24 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014

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Bestattung entschieden. "In inten-siven Gesprächen mit Menschen, die bereits jemanden im Friedwald bestattet haben oder für sich selbst einen Bestattungsplatz ausgesucht haben, zeigte sich, dass Angst vor dem Sterben ein zentrales Motiv für diesen Entschluss war", sagt Petra Bach, Geschäftsführerin des Unternehmens.

Baumbestattung - eine tröstliche Vorstellung

Aber es gibt auch andere, hapti-schere Vorstellungen in puncto Bestattung: Einen lieben Men-schen auch nach seinem Tod noch tagtäglich um sich oder sogar immer dabeizuhaben - die Um-setzung dieser nur auf den ersten Blick überraschenden Idee er-möglichen zum Beispiel die Her-steller von Erinnerungsdiaman-ten. Diese sehr spezielle Form des Andenkens an einen Toten wurde vor neun Jahren von der Firma Al-gordanza ins Leben gerufen. Ob-wohl es mittlerweile mehrere An-bieter gibt, sind die Schweizer mit

großem Abstand Marktführer ge-blieben. Die Beauftragung für die Herstellung eines Erinnerungsdi-amanten erfolgt immer über den lokalen Bestatter. Zunächst wird der Verstorbene durch den Bestat-ter eingeäschert, danach geht die Urne in ein Labor.In einem mehrwöchigen Verfah-ren unter hoher Temperatur und hohem Druck wird die Krema-tionsasche dort zu einem Roh-diamanten gepresst und dann in Handarbeit zu einem weiß bis bläulich funkelnden Brillanten geschliffen.

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Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 25

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