2016-04-12 Bericht an den Bundestag zur Zukunft des BStU

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    * Eingesetzt durch Beschluss vom 4. Juli 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1957.

    Deutscher Bundestag Drucksache 18/805018. Wahlperiode 05.04.2016

    Berichtder Expertenkommission zur Zukunft der Behrde des Bundesbeauftragten frdie Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)*

    Abschlussbericht der Expertenkommission

    InhaltsverzeichnisSeite

    I. Einleitung........................................................................................... 3

    II. Handlungsempfehlungen.................................................................. 4

    II.1 Verwahrung, Erhaltung und Bereitstellung der Stasi-Unterlagen ....... 4

    II.2 Auenstellen des Bundesarchivs und politische-historische

    Bildung in den Lndern ....................................................................... 6

    II.3 Nutzung des Gelndes Normannenstrae/Magdalenenstrae .............. 7

    II.4 Wissenschaftliche Forschung .............................................................. 8

    II.5 Aufgaben und Profil der/des Bundesbeauftragten ............................... 9

    III. Schlussbemerkungen......................................................................... 11

    IV. Anlagen............................................................................................... 12

    Anlage 1 Minderheitsvotum ........................................................................ 12

    Anlage 2 Einsetzungsantrag Bundestagsdrucksache 18/1957 ..................... 16

    Anlage 3 Mitglieder der Expertenkommission ........................................... 20

    Anlage 4 bersicht auswrtige Sitzung und Expertengesprche ................ 21

    Anlage 5 Eingeholte Expertisen .................................................................. 23

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/8050

    I. Einleitung

    Der Einsetzungsbeschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2014 beauftragte die Expertenkommissionzu klren, welche Entwicklungsperspektiven sich fr die bislang von der BStU erfllten Aufgaben ergeben

    und dies insbesondere mit Blick auf die nachwachsenden Generationen. Dazu musste eine Verstndigungzwischen unterschiedlichen Perspektiven gefunden werden.

    Die Sicherstellung eines groen Teils der Akten des ehemaligen Ministeriums fr Staatssicherheit (MfS) warein historischer Erfolg der demokratischen Krfte whrend der Friedlichen Revolution 1989. ber ihren Infor-mationsgehalt hinaus haben die Akten fr die Betroffenen einen hohen symbolischen Wert, der nicht verloren-gehen sollte.

    Auch fr knftige Generationen ohne persnliche Diktaturerfahrung sollten die Kenntnisse darber nachvoll-ziehbar bleiben. Den Wert der eigenen Freiheit zu schtzen, werden sie nicht zuletzt aus dem Nachvollziehenund Auswerten der Diktaturerfahrung erlernen knnen. Dazu sollten die strukturellen und wissenschaftlichenVoraussetzungen geschaffen und fr die Zukunft gesichert werden.

    Mit ihrem Bemhen darum, bezeugt die Kommission ihre Wertschtzung fr die Opfer der SED-Diktatur, denMut fr Opposition und Widerstand gegen sie wie beim Volksaufstand am 17. Juni 1953 und fr die Leistungender Brgerbewegung 1989.

    Der Deutsche Bundestag setzte die Expertenkommission zur Zukunft der Behrde des Bundesbeauftragten frdie Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) mitseinem Beschluss am 4. Juli 2014 ein.

    Zur Begrndung heit es: Im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/1990 sicherten Brgerinnen und Brgerder ehemaligen DDR, getragen von der Brgerbewegung und neuen demokratischen Krften, die Akten vor derweiteren Vernichtung, indem sie die Dienststellen des Ministeriums fr Staatssicherheit besetzten. Erstmalig inder Welt wurden im Folgenden den Brgerinnen und Brgern die Informationen unmittelbar zugnglich ge-macht, die eine Geheimpolizei ber sie gesammelt hatte.

    Die Behrde des Bundesbeauftragten fr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DeutschenDemokratischen Republik (BStU) hat mit ihren im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) formulierten Kernaufgaben,

    der Sicherung, Erfassung und Erschlieung der Stasi-Unterlagen,

    der Gewhrung von Akteneinsicht,

    der Verwendung der Unterlagen z. B. zum Zweck der Rehabilitation, aber auch der berprfung auf einefrhere Stasi-Ttigkeit

    und ihrer Forschungs- und Bildungsarbeit

    in entscheidender Weise zur persnlichen und ffentlichen Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und weitdarber hinaus zur gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Der Bundesbeauftragte mit seinem Archiv fr dieStasi-Unterlagen ist fr die vielen Opfer des SED-Unrechts ein starkes und wichtiges Symbol der berwindungder SED-Diktatur.

    Die Arbeit des BStU ist fr die demokratische und rechtsstaatliche Aufarbeitung der SED-Diktatur von hoher

    Bedeutung und besitzt im Inland und im Ausland hohen Symbolwert und groe Akzeptanz. International ist dieBehrde zum Vorbild fr einen geordneten und zukunftsweisenden Umgang mit diktatorischer Vergangenheitgeworden. Ihre Existenz und ihre Arbeit gelten insbesondere in den Lndern des ehemaligen Ostblocks als er-mutigendes Beispiel. (Drucksache 18/1957, Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode)

    Der Deutsche Bundestag hat in seinem Einsetzungsbeschluss aber auch Reformbedarf festgestellt: Der BStUwurde bei seiner Grndung als Sonderbehrde konzipiert, um wesentliche Aufgaben der Aufarbeitung der T-tigkeit des Staatssicherheitsdienstes gebndelt wahrzunehmen. Da seit dem Ende der SED-Diktatur vor nun-mehr 25 Jahren eine vielfltige Aufarbeitungs- und Gedenkstttenlandschaft aus zivilgesellschaftlichen Initiati-ven und staatlichen Einrichtungen entstanden ist, ist nun zu klren, welche Entwicklungsperspektiven sich frdie bislang von der BStU erfllten Aufgaben ergeben und wie sich diese zuknftig in das entstandene Gefgeder Aufarbeitungslandschaft einfgen.

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    Drucksache 18/8050 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    Die vernderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf die nachwachsenden Ge-nerationen die keine eigenen Erfahrungen mit der Zeit der deutschen Teilung besitzen, erfordern eine stetigeWeiterentwicklung der Instrumente der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur.

    Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zu-knftige strukturelle Vernderungen drfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Aktendurch Brgerinnen und Brger, Forschung, Bildung, Medien und ffentliche Stellen fhren. Vernderungendrfen kein Schlussstrich sein. Vielmehr geht es darum wie bereits im Gedenkstttenkonzept des Bundesvorgesehen durch vernderte Aufgabenzuschnitte bei Sicherung der Ressourcen in zukunftsfhigen Strukturenund verstrkter Kooperation den Geschichtsverbund SED-Unrecht zu strken. (Drucksache 18/1957, Deut-scher Bundestag 18. Wahlperiode)

    Die Kommission hat auf der Grundlage der Ttigkeitsberichte der/des BStU, der schriftlichen und mndlichenAnhrungen und der Expertise ihrer Mitglieder die bisherigen Leistungen der Behrde gewrdigt und Empfeh-lungen zu ihrer zuknftigen Gestaltung erarbeitet.

    DieKommission gliedert ihre Empfehlungen in folgende Themenfelder:

    1. Verwahrung, Erhaltung und Bereitstellung der Stasi-Unterlagen

    2. Auenstellen des Bundesarchivs und politische-historische Bildung in den Lndern

    3. Nutzung des Gelndes Normannenstrae/Magdalenenstrae

    4. Wissenschaftliche Forschung

    5. Aufgaben und Profil der/des Bundesbeauftragten

    Dazu unterbreitet die Kommission dem Deutschen Bundestag die im Folgenden ausgefhrten Vorschlge.

    II. Handlungsempfehlungen

    II.1 Verwahrung, Erhaltung und Bereitstellung der Stasi-Unterlagen

    Grundsatzempfehlung:

    Die Stasi-Unterlagen werden unter den im Folgenden genannten Bedingungen bis zum Ende der nchs-ten Wahlperiode in das Bundesarchiv integriert.

    Die Behrde des Bundesbeauftragten fr die Stasi-Unterlagen hat sich vor allem als Instanz fr die ffnungder Akten bewhrt und wird weltweit als Vorbild fr den Umgang mit geheimpolizeilicher Vergangenheitgerhmt. Der von der/dem BStU ermglichte Zugang zu den Unterlagen hat die ffentliche Auseinanderset-zung mit dem DDR-Unrecht wesentlich gefrdert. Diese Unterlagen sind auch weiterhin zu erhalten und unterWahrung persnlicher Rechte zugnglich zu machen.

    Die Behrde der/des BStU bewahrt auf der Grundlage der spezialgesetzlichen Regelungen des StUG die 1990sichergestellten Unterlagen des MfS und stellt sie zur Auskunft bereit. Dazu gehren neben den Akten derStasi auch Aktenbestnde, die auf BStU und Bundesarchiv aufgeteilt sind, wie die Akten des Generalstaatsan-walts oder des Militroberstaatsanwalts der DDR.

    Das Bundesarchiv nimmt fr den Bund als Fachbehrde die Aufgabe der unbefristeten Erhaltung und der ff-nung von staatlichen Unterlagen wahr. Am Dienstort Berlin des Bundesarchivs werden bisher schon die Un-terlagen der staatlichen Verwaltung der DDR sowie der Parteien und Massenorganisationen der DDR nachBundesarchivgesetz (BArchG) archiviert und ohne Schutzfristen unter Respektierung der entsprechenden Per-snlichkeitsrechte zur Einsicht bereitgestellt. Neben der fachlich abgesicherten Erhaltung, Erschlieung undVorlage von Archivgut aus 150 Jahren deutscher Staatlichkeit in seinen Leseslen an drei Dienstorten (Berlin,Freiburg und Koblenz) beantwortet das Bundesarchiv mehr als 75.000 Anfragen pro Jahr. Bei der Behrdeder/des BStU liegt demgegenber der Fokus auf der Verwendung nach den Bestimmungen des StUG undinsbesondere bei der Akteneinsicht fr Betroffene. Bei ihr gingen allein im Jahre 2014 insgesamt 67.763 Br-gerantrge auf Akteneinsicht (Vgl. Zwlfter Ttigkeitsbericht des BStU, S. 101, Drucksache 18/4200, Deut-scher Bundestag 18. Wahlperiode ) ein, deren Bearbeitung auch in vernderten Strukturen ohne nachteiligeAuswirkungen fr die Nutzungsmglichkeiten der Antragstellerinnen und Antragsteller gewhrleistet seinmuss.

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    In archivfachlichen Fragen kooperiert die/der BStU bereits jetzt intensiv mit anderen Archiven, vor allem mitdem Bundesarchiv. Ein Ergebnis ist seit einigen Jahren der gemeinsame Internetauftritt von Bundesarchiv undBStU auf der Plattform ARGUS, die fortlaufend ergnzt wird und in der digitalisierte Online-Findbcher unddamit verknpfte Digitalisate aus dem Archivgut angeboten werden. Auerdem hat die/der BStU eine Media-

    thek mit Digitalisaten einzelner Stcke zu themenorientierten Informationen aufgebaut. Ein langfristiges Zielbesteht darin, auch die Archiv-Verwaltungssoftware von BStU und Bundesarchiv durch Adaptierung des Sys-tems BASYS zu harmonisieren.

    Die Empfehlungen im Einzelnen:

    1. Das Stasi-Unterlagen-Archiv soll vollstndig mit eigenem Namen und mit sichtbarer Eigen-stndigkeit unter dem Dach des Bundesarchivs weitergefhrt werden.

    Zur Wahrung der Symbolkraft, die mit der ffnung der Akten verbunden war und ist, sollen die Stasi-Unter-lagen einen eigenstndigen Bereich innerhalb des Bundesarchivs mit herausgehobener Leitungsposition bil-den.

    2. Die Akten verbleiben grundstzlich in der Normannenstrae in Berlin-Lichtenberg bzw. in denLndern.

    Der Aktenbestand von etwa 50 Prozent der gesamten Unterlagen der Geheimpolizei in der frheren BerlinerZentrale des MfS soll vollstndig an seinem jetzigen Ort, mit dem er durch seine Entstehung verbunden ist,verwahrt bleiben und unter bestandserhaltenden Bedingungen dort zur Benutzung bereitgestellt werden. Es istdarauf hinzuwirken, dass dort mit Fhrungen und Veranstaltungen in Kooperation mit den anderen vor Ortarbeitenden Einrichtungen und unter Bercksichtigung der fr die Erhaltung der Unterlagen erforderlichenManahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch weiterhin persnlich Betroffene und andereInteressenten einen Eindruck von Art und Umfang der geheimpolizeilichen Aufzeichnungen gewinnen knnen.Dazu ist auch eine entsprechende personelle Ausstattung des Stasi-Unterlagen-Archivs im Bundesarchiv er-forderlich.

    3. Die Stellen der Archivarinnen und Archivare und der Editorinnen und Editoren werden mit den

    Akten in die Verantwortung des Bundesarchivs bertragen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher sowohl bei der Archivierung wie bei der Auskunftserteilungmit den Bestnden gearbeitet und dabei viel Erfahrung und eine besondere Kompetenz entwickelt haben, sollenauch in der Verantwortung des Bundesarchivs, im Rahmen der dienstrechtlichen Gegebenheiten, weiterhin mitdiesen Aufgaben betraut bleiben.

    4. Die Regelungen des StUG fr den Umgang mit den Akten, also die Erteilung von Ausknften unddie archivische Bearbeitung sollen weiter gelten, bis ein novelliertes BArchG die Vorschriften des

    StUG erbrigt.

    BArchG und StUG enthalten auf Grund ihrer Entstehung und Zwecksetzung unterschiedliche Regelungen. Sokennt das StUG nicht das Jedermannsrecht des BArchG auf freie Einsicht nach Ablauf der im selben Gesetzfestgelegten Fristen, enthlt jedoch seinerseits weitergehende Regelungen des Opferschutzes.

    Die spezialgesetzlichen Regelungen des StUG zur Verwendung der Stasi-Unterlagen sollen auch bei der In-tegration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv bis auf weiteres fortgelten. Damit sollen diese bewhrteRechtsgrundlage und der unvernderte Zugang zu den Unterlagen gesichert bleiben. Einer spteren Einbezie-hung in das BArchG steht dies nicht im Wege.

    Durch Novellierungen des StUG in den letzten Jahren wurden bereits Anpassungen vorgenommen, die insbe-sondere den Zugang der externen Forschung zu den Akten erleichterten. Parallel dazu stehen gegenwrtigNovellierungen des BArchG an, bei denen die weiterhin erforderlichen Vorschriften des StUG bercksichtigtwerden sollten, so dass eine weitere Angleichung beider Gesetze zu erwarten ist, die zu einem spteren Zeit-punkt die Fortgeltung des StUG erbrigen wird.

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    5. Die Digitalisierung der Bestnde soll in enger Abstimmung mit dem Bundesarchiv unter den fol-

    genden Prmissen weitergefhrt werden:

    Oberste Prioritt genieen archivfachliche Gesichtspunkte.

    Ziel der Digitalisierung ist ein verbesserter Zugang bei Erhaltung der vollstndigen Aussage-

    kraft der Unterlagen.

    Die Sichtbarkeit der Entstehungszusammenhnge bleibt Voraussetzung fr eine offene Aus-

    wertung auch der digitalen Formen.

    Die Digitalisierung von Archivgut ist nach bisherigen Erfahrungen ein hervorragendes Verfahren zur Verbes-serung des Zugangs und zur Erhhung des Benutzungskomforts bei Beachtung schutzwrdiger Belange vonPersonen, reicht jedoch zur notwendigen dauerhaften Sicherung nicht aus. Sie wirft berdies erhebliche Prob-leme der Authentizitt und Glaubwrdigkeit auf. Deshalb ist bei weiteren Projekten eine archivfachliche Ab-wgung von Nutzen und Risiken erforderlich.

    6. Zum gegenwrtigen Zeitpunkt sieht sich die Kommission auerstande, zu hinreichenden Infor-

    mationen ber die virtuelle Rekonstruktion zerrissener Akten zu gelangen, die fr eine belastbare

    Empfehlung notwendig sind und zwar namentlich

    zur technischen Realisierbarkeit,

    ber die Hhe der zu erwartenden Kosten und

    ber den zu erwartenden wissenschaftlichen Ertrag der virtuell rekonstruierten Unterlagen.

    Die Kommission hat sich vom BStU ber den Stand der virtuellen Rekonstruktion unterrichten lassen undeinen Eindruck von der hohen Komplexitt des Problems gewonnen. Die der Kommission vorliegenden Er-kenntnisse stimmen hinsichtlich der Durchfhrbarkeit der virtuellen Rekonstruktion skeptisch. Bei einer knf-tigen Entscheidung sollte eine nchterne Kosten-Nutzen-Abwgung vorgenommen und die Leistungsfhigkeitder manuellen Rekonstruktion bercksichtigt werden.

    7. Die Kommission schlgt die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BStU und Bundesar-

    chiv zur Planung und Durchfhrung des Integrationsprozesses vor.

    Anknpfend an bereits bestehende gemeinsame Arbeitsgruppen von BStU und Bundesarchiv, vor allem imBereich der IT, sollen Planung und Umsetzung des Integrationsprozesses von einem gemeinsamen Gremiumgesteuert werden.

    8. Fr diesen Integrationsprozess geht die Kommission von einem mittelfristigen Zeitraum aus, der

    zum Ende der nchsten Legislaturperiode abgeschlossen sein sollte.

    Der Prozess der vollstndigen Integration in die Organisation des Bundesarchivs wird Zeit bentigen. Deshalbsollte zeitnah darber entschieden werden, damit er zgig in Gang gesetzt und ihm die erforderliche Zeit freinen erfolgreichen Abschluss eingerumt wird.

    II.2 Auenstellen des Bundesarchivs und politische-historische Bildung in den Lndern

    Die Kommission erachtet eine administrative Zusammenlegung der BStU-Auenstellen in den Lndern Meck-lenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thringen unter dem Dach des zuknfti-gen eigenstndigen Stasiunterlagenarchivs des Bundesarchivs als sinnvoll.

    Auch in den Auenstellen muss die archivarisch-konservatorische Aufbewahrung den Kriterien des Bundesar-chivs entsprechen, was bisher nicht berall der Fall ist. Es ist auf eine dezentrale Aufarbeitung zu achten, dabeisoll der historische Ort jeweils bercksichtigt werden. Standortentscheidungen sollten in enger Abstimmungmit den Lndern erfolgen. In jedem der fnf Bundeslnder sollte mindestens eine Auenstelle vorhanden sein.Die Neustrukturierung soll parallel zum Umgestaltungsprozess der gesamten BStU verlaufen.

    Dabei muss

    die bauliche Situation (ggf. auch Neubau) der zuknftigen Auenstellen des Bundesarchivs verbessertwerden,

    der Standard des Bundesarchivs hinsichtlich Erschlieung/Aufbewahrung/Nutzung des archivarischenMaterials in den Auenstellen gewhrleistet werden und

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    das Bundesarchiv in seinen Auenstellen Mglichkeiten/Rumlichkeiten zur archivpdagogischen Arbeitvorhalten.

    Um die bisher von den BStU-Auenstellen geleistete politisch-historische Bildung, die nicht in den Aufgaben-bereich des Bundesarchivs fllt, aufrecht zu erhalten und zukunftsfhig zu gestalten, sollen die derzeit dafr beider/dem BStU eingesetzten Mittel auf Dauer bereitgestellt werden. Diese Gelder sollen zweckgebunden berdie Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) als Frderstiftungbzw. ber die Bundeszentrale fr politische Bildung (bpb) in Form von Antrgen zur Projektfrderung fr diepolitisch-historische Bildung vor Ort ausgegeben werden. Die zu frdernden Projekte sollen einen thematischenBezug zu den Hinterlassenschaften und der Ttigkeit des MfS haben. Dabei ist auf die Kooperation und rtlicheNetzwerkbildung mit den Landesbeauftragten, Landeszentralen, anderen Archiven, Schulen und weiteren regi-onalen Aufarbeitungsinstitutionen zu achten.

    Die Kommission hlt die dezentrale Aufarbeitung der SED-Diktatur fr unerlsslich. Dadurch sollen die Wegezu den Unterlagen des MfS in den Lndern zumutbar bleiben und die politisch-historische Bildung mit denAkten der Staatsicherheit gefrdert werden. Als Symbol der Friedlichen Revolution sind sie ein wichtiger Teilder Bildungsarbeit. Um die Infrastruktur fr die Aufarbeitung der SED-Diktatur in den Regionen zu strken,

    soll die Netzwerkbildung unter den rtlichen und regionalen Trgern politisch-historischer Bildung gefrdertwerden. Sie sollten projektbezogene Mittel bei der Bundesstiftung Aufarbeitung und/oder Bundeszentrale frpolitische Bildung beantragen knnen, um in Zusammenarbeit mit den Auenstellen des Bundesarchivs Bil-dungsprojekte zu entwickeln. Dabei ist eine lnderbergreifende Zusammenarbeit wnschenswert, damit diedeutsche Nachkriegsgeschichte in Ost und West strker als Teil der gemeinsamen Geschichte wahrgenommenwird. Hierin liegt grundstzlich eine der knftigen Herausforderungen der politisch-historischen Bildung.

    II.3 Nutzung des Gelndes Normannenstrae/Magdalenenstrae

    Die Kommission schlgt fr das Gelnde eine plurale Nutzung vor. Die unterschiedlichen Nutzer sind nichtzwangsweise in eine administrative Form zu pressen. Allerdings ist eine Gesamtverantwortlichkeit fr das Ge-lnde erforderlich. Dazu soll eine Stiftung Diktatur und Widerstand - Forum fr Demokratie und Menschen-rechte als eigenstndige Stiftung ffentlichen Rechtes errichtet werden.

    Der Bund sollte seine Immobilien der Stiftung zur Nutzung bertragen und die Leitung der Stiftung so dasHausrecht und die Verantwortlichkeit fr diese Gebude erhalten. Der Aufgabenbereich der Stiftung soll denBetrieb der Gedenksttten sowie die Konzeption und Umsetzung neuer Ausstellungs- und Bildungsformate frdiese umfassen. Das Stasi-Unterlagenarchiv bleibt unabhngig von der neu zu grndenden Stiftung, die vorge-schlagene Forschungsstelle (vgl. II.4) arbeitet in wissenschaftlicher Unabhngigkeit.

    Mit den jetzigen externen Nutzern wie der Antistalinistischen Aktion (ASTAK) und der Robert-Havemann-Gesellschaft sollten Nutzungsvertrge geschlossen werden. Weitere Nutzungen durch andere zivilgesellschaft-liche Akteure sind wnschenswert. In dem Stiftungsrat sollte es durch Stiftungsgesetz Sitze fr die/den Bundes-beauftragte/n, die Leitung der Forschungsstelle, das Bundesarchiv und das Land Berlin geben.

    An dem historischen Ort Normannenstrae/Magdalenenstrae wird es die folgenden Nutzungen, Angebote undMglichkeiten geben:

    1. Archiv des MfS

    Die Stasi-Unterlagen bleiben auch nach bertragung der Akten an das Bundesarchiv grundstzlich am bisheri-gen Standort.

    2. Stndige Ausstellungen

    Die Dauerausstellung Staatssicherheit in der SED-Diktatur in Haus 1, von der/dem Bundesbeauftragten undder ASTAK gemeinsam getragen, sollte fortgefhrt, aber zu gegebener Zeit wissenschaftlich evaluiert und ggf.modifiziert werden.

    Die Open-Air-Ausstellung der Robert-Havemann-Gesellschaft ber die Friedliche Revolution wird die doppelteBedeutung des Gelndes, einerseits als jahrzehntelangen Ort der Repression, andererseits mit der Besetzungauch als Ort der Friedlichen Revolution, widerspiegeln. Diese und weitere Ausstellungen knnen dazu beitra-gen, dass der Ort zunehmend den Charakter einer Gedenksttte und eines Lernortes annimmt.

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    3. Archiv der Robert-Havemann-Gesellschaft

    Die Robert-Havemann-Gesellschaft will ihr Archiv zum Kern eines Zentrums fr Widerstands-und Oppositi-onsgeschichte gegen die kommunistische Diktatur (Arbeitstitel) machen. Sie plant, ein Zeitzeugen-Archiv

    ebenso aufzubauen wie vielfltige Bildungsangebote zu entwickeln.Die Kommission begrt, dass das Archiv der Robert-Havemann-Gesellschaft in der Normannenstrae ange-siedelt werden soll und untersttzt ihr Anliegen, die Normannenstrae auch zu einem Ort der Erinnerung an denWiderstand in der DDR zu machen.

    4. Aufarbeitung: Kooperation und Arbeitsteilung

    Die Kommission schlgt vor, die Gedenksttten Normannenstrae/Magdalenenstrae und Hohenschnhausenunter dem Dach der neu gegrndeten Stiftung zusammenzufhren und hierzu mit dem Land Berlin in Verhand-lungen einzutreten. Beides sind die zentralen historischen Orte der Auseinandersetzung mit dem MfS in Berlin.Sie wrden von einer gemeinsamen Struktur profitieren.

    Um fundierte Veranstaltungen durchzufhren, Formate fr junge Zielgruppen zu entwickeln und eine aktiveund anregende Rolle im Verbund der Gedenksttten zu spielen, soll die Stiftung mit vier bis sechs Referenten-stellen ausgestattet werden.

    Die Kommission empfiehlt darber hinaus eine enge Kooperation mit der Bundesstiftung Aufarbeitung, denndie knftige Existenz zweier Stiftungen des Bundes zum Thema Aufarbeitung lsst sich nur dann rechtfertigen,wenn bei unterschiedlicher Schwerpunktsetzung eine enge Gesamtabstimmung erfolgt. Die Stiftung Diktaturund Widerstand soll ihre Arbeit auf die konkreten Orte Berlin Normannenstrae und Hohenschnhausen kon-zentrieren und dabei die Staatssicherheit als Schild und Schwert der Partei in das Zentrum ihres Interessesstellen, die Bundesstiftung Aufarbeitung soll weiterhin unterschiedliche Aktivitten der Aufarbeitung kommu-nistischer Herrschaft untersttzen.

    5. Politische Bildung

    Die Besuchsmglichkeiten des Gelndes und des Stasi-Archivs sollten zumindest im bisherigen Umfang weiter-

    gefhrt werden. Die Umwandlung des Offizier-Casinos Haus 22 in ein Informations- und Bildungszentrum mitentsprechenden Seminarrumen verbessert die Bedingungen gerade der Arbeit mit Schlerinnen und Schlernund der Lehrerfortbildung.

    6. Forschung

    Die vorgesehene Forschungsstelle (siehe II.4) soll auf dem Gelnde untergebracht werden.

    II.4 Wissenschaftliche Forschung

    Die Kommission schlgt die Grndung einer selbststndigen Forschungsstelle DDR-Staatssicherheit in ver-gleichender Perspektive vor. Sie soll in Form einer vom Bund zu finanzierenden unselbststndigen Stiftung inTrgerschaft der Stiftung Diktatur und Widerstand auf zunchst 12 Jahre errichtet werden. Vor Ende der

    Laufzeit ist eine Evaluierung durch den Wissenschaftsrat vorzusehen, die die Frage einschliet, ob und wie eineFortfhrung sinnvoll ist. In diesem Fall sollten knftig in regelmigen Abstnden die bei wissenschaftlichenInstituten blichen Evaluierungen stattfinden (derzeit jeweils nach 7 Jahren).

    Zentraler Forschungsgegenstand bleibt die bisherige Kernaufgabe, also das MfS. Doch sollten Perspektive undThemenspektrum in Richtung auf eine vergleichende Betrachtung kommunistischer Geheimdienste und ihrerWirkungen in die Gesellschaft hinein erweitert werden. Die Forschungsstelle baut auf der im Rahmen der/desBStU erarbeiteten Kompetenz auf und erweitert sie sowohl auf die Kontextualisierung im Herrschaftssystemder DDR als auch innerhalb der kommunistischen Diktaturen, indem sie ihren Gegenstand in die Geschichtevon Staat und Gesellschaft der DDR, in die Zusammenarbeit kommunistischer Geheimpolizeien im Ostblockund in die vergleichende internationale Geheimdienstgeschichte insgesamt einbettet.

    Die zu whlende Rechtskonstruktion muss gewhrleisten, dass die Forschungsstelle in voller wissenschaftlicherUnabhngigkeit arbeiten und ber ihr Forschungsprogramm selbst entscheiden kann. Dazu erhlt die For-

    schungsstelle in der Satzung zu verankernde Gremien (Stiftungsrat, Vorstand, wissenschaftlicher Beirat), die

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    die fachliche Selbststndigkeit und ihre Qualittssicherung ber Zwischenevaluierungen innerhalb der Erstlauf-zeit ebenso sicherzustellen haben wie die Auswahl des wissenschaftlichen Personals und der wissenschaftlichenLeitung nach den Standards des Fachs.

    Die Forschungsstelle soll neben der Leitung mit 10 bis max. 20 wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen ausgestat-tet werden, wobei das bisherige wissenschaftliche Personal der Abteilung Bildung/Forschung der/des BStU beiVorliegen der personalrechtlichen Voraussetzungen unter Wahrung erworbener Rechte und Anwartschaften indie Forschungsstelle zu berfhren ist. Dazu sollten bis zu 10 nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen undMitarbeiter zur Erfllung administrativer und infrastruktureller Aufgaben kommen. Die Ausstattung der For-schungsstelle mit Sachmitteln soll sicherstellen, dass sie angemessen am wissenschaftlichen Austausch teilneh-men und dazu auch Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus dem In- und Ausland einladen kann.Die Forschungsstelle soll die Mglichkeit haben, Drittmittel zur Frderung ihrer wissenschaftlichen Arbeit ein-zuwerben.

    Sitz der Forschungsstelle soll auf dem Gelnde der knftigen Stiftung Diktatur und Widerstand sein.

    Die Kommissionsmitglieder sehen die zum Thema MfS bisher im Rahmen der Behrdenverantwortung durch-gefhrte Forschung bei Anerkennung der erbrachten Leistungen strukturell skeptisch. Hierarchisch organisierte

    Verwaltungsstrukturen sind mit dem Prinzip wissenschaftlicher Freiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes un-vereinbar. uerungen einer Wissenschaftlerin/eines Wissenschaftlers der/des BStU sind immer auch Aussagender Behrde, fr die die Behrdenleitung und damit letztlich die/der Bundesbeauftragte verantwortlich zeichnet.Diese rechtliche Letztverantwortlichkeit bringt es mit sich, dass die/der Bundesbeauftragte ber die Implemen-tierung von Forschungsprojekten und die Bereitstellung dafr erforderlicher Ressourcen der Behrde ebensoentscheiden kann wie ber die Genehmigung bzw. Versagung der Verffentlichung von Forschungsergebnissenin Schriftenreihen sowie ber die Beendigung von Projekten. Damit kommt der/dem Bundesbeauftragten einefachlich nicht zu begrndende Deutungshoheit zu.

    Mit Hilfe einer Neugestaltung im Bereich Forschung kann die durch die gesetzliche Zweckbindung vorgegebeneFixierung der Forschung auf die Staatssicherheit (vgl. 37 Absatz 1 Nummer 5 StUG) berwunden und diewissenschaftliche Erkenntnisbildung in den politischen und zeitgeschichtlichen Kontext gestellt werden. DieUnterrichtung der ffentlichkeit ber Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Staatssicherheit ist sehr weit

    fortgeschritten, obwohl die Forschung auch in diesem Bereich nie abgeschlossen sein wird.

    II.5 Aufgaben und Profil der/des Bundesbeauftragten

    Die Expertenkommission hlt das Amt einer/eines Bundesbeauftragten weiterhin fr erforderlich, da die Aus-einandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen nach wie vor eine gesellschaftliche Bedeutung besitztund von diesem Amt zudem eine symbolische Wirkung fr die Weiterfhrung der Aufarbeitung ausgeht.

    Die Expertenkommission schlgt deshalb neben den Empfehlungen zu Archiv, Forschung und der StiftungDiktatur und Widerstand vor, dem Amt der/des Bundesbeauftragten ein neues Profil zu geben.

    1. Dienstbezeichnung:

    Bundesbeauftragte/r fr die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen

    2. Aufgaben:

    Die/der Bundesbeauftragte ist Ansprechpartner/in bzw. Ombudsperson fr Opfer der kommunistischenDiktatur und Betroffene im Sinne des StUG und bringt in grundstzlicher Form ihre Anliegen gegenberBundestag, Bundesregierung und Bundesbehrden zur Geltung.

    Sie/er bert den Deutschen Bundestag und seine Ausschsse im Rahmen seines Aufgabenbereichs und sollbei einschlgigen Themen gehrt werden.

    Sie/er bert Bundesregierung und Bundesbehrden in grundstzlichen Fragen sowie in besonderen Einzel-fllen der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und ihrer Folgen bis heute und informiert ber dieseThemen die ffentlichkeit.

    Sie/er ist Ansprechpartner/in fr Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit zu Fragen der

    Auseinandersetzung mit Diktaturen einschlielich Opposition und Widerstand.

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    Drucksache 18/8050 10 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    Zur Vernetzung mit den knftig institutionell getrennten bisherigen Aufgabenbereichen der/des BStU ge-hrt die/der Bundesbeauftragte dem knftigen Stiftungsrat der Stiftung Diktatur und Widerstand - Forumfr Demokratie und Menschenrechte sowie dem Beirat der knftigen Forschungsstelle an.

    Die/der Bundesbeauftragte bert das Bundesarchiv in Fragen, die die Unterlagen des Staatssicherheitsdiens-tes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik betreffen. Hierbei haben der ffentliche Zugangzu und die Vermittlung der Stasi-Unterlagen als Symbol der berwindung der SED-Diktatur und ihrer Auf-arbeitung einen besonderen Stellenwert. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe informiert die Prsidentin/derPrsident des Bundesarchivs die/den Bundesbeauftragten ber grundstzliche Fragen und errtert sie mitihr/ihm.

    Sie/er kooperiert mit den Opferverbnden und Aufarbeitungsinitiativen und den Landesbeauftragten sowieauf Bundesebene ttigen einschlgigen Einrichtungen wie der Bundeszentrale fr politische Bildung undder Bundesstiftung Aufarbeitung, sie/er gehrt dem Beirat der bpb sowie dem Stiftungsrat der Bundesstif-tung Aufarbeitung an.

    3. Berufung und Rechtsstellung:

    Die/der Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag fr fnf Jahre gewhlt, eine einmalige Wiederwahlist zulssig. Sie/er ist in ihrer/seiner Amtsfhrung dem Bundestag verantwortlich und legt in zweijhrigemRhythmus einen Bericht vor. Sie/er ist hauptamtlich ttig. Eine Entlassung kann nur durch die Prsidentin/denPrsidenten des Deutschen Bundestages erfolgen, wenn Grnde vorliegen, die analog auch die Entlassung einerRichterin/eines Richters aus dem Dienst rechtfertigen.

    4. Dienstsitz:

    Der Dienstsitz soll sich in einer Liegenschaft des Bundes im Umkreis des Deutschen Bundestages befinden.

    5. Ausstattung:

    Zur Erfllung ihrer/seiner Aufgaben stehen der/dem knftigen Bundesbeauftragten 8 bis 12 Mitarbeiterinnen

    und Mitarbeiter zur Verfgung, darunter 4 bis 6 Wissenschaftliche Referentinnen und Referenten sowie 4 bis6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fr Verwaltung, Sekretariatsarbeiten und ffentlichkeitsarbeit.

    In begrndeten Fllen kann die/der Bundesbeauftragte auf die Untersttzung der Verwaltung des DeutschenBundestages bzw. der Wissenschaftlichen Dienste zurckgreifen. Die Finanzierung des Etats erfolgt aus demHaushalt des Deutschen Bundestages.

    Die Institution der/des Bundesbeauftragten fr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligenDDR hat sich in den mehr als 25 Jahren ihres Bestehens unabhngig von der Person der jeweiligen Amtsinha-berin/des jeweiligen Amtsinhabers eine groe Reputation erworben. Die Unterrichtung der ffentlichkeit berStruktur, Methoden und Wirkungsweise der Staatssicherheit ist weit fortgeschritten, aber nicht abgeschlossen.Der zweite Aufgabenschwerpunkt, Betroffenen die Einsichtnahme in ihre Akte zu ermglichen, wird eine fort-dauernde Aufgabe bleiben. Wie unter II.1 ausgefhrt, empfiehlt die Kommission die bergabe der Bestnde indie Verantwortung des Bundesarchivs. Die/der knftige Bundesbeauftragte ist dann nicht mehr der Herr der

    Akten. Sie/er wird somit keine Behrdenleiterin bzw. kein Behrdenleiter mehr sein und von den administra-tiven Aufgaben entlastet. Der/die neue Bundesbeauftragte soll eine deutlich politischere Funktion innehaben.Sie/er wird nach wie vor Symbolfigur der Jahre des Umbruchs 1989/1990 sein. Ein Schwerpunkt ihrer/seinerArbeit soll die Rolle einer Ombudsperson fr die Opfer der SED-Diktatur sein. Als unabhngige Instanz sollsie/er die Weiterfhrung der Aufarbeitung im Blick behalten und das Thema gesellschaftspolitisch begleiten.Dabei ist wissenschaftliche Expertise nach wie vor erforderlich, um zu bestimmten Aspekten jederzeit kompe-tent Auskunft geben und ffentlich Stellung nehmen zu knnen. Einer eigenen Forschungskompetenz bedarf eshierfr knftig nicht mehr.

    Dem Rang der/des Bundesbeauftragten im politischen Raum entspricht, dass sie/er vom Deutschen Bundestaggewhlt wird, in ihrer/seiner Amtsfhrung unabhngig, also nicht der Bundesregierung zugeordnet und in rum-licher Nhe zum Parlament angesiedelt ist. Des Weiteren soll sie/er mit anderen Institutionen vernetzt werdenund Kooperationen in institutionalisierter Form eingehen, um Entwicklungen erkennen und beeinflussen zu

    knnen. Eine dominante Stellung in der Aufarbeitungslandschaft soll ihr/ihm daraus hingegen nicht erwachsen.Sie/er soll Probleme und Notwendigkeiten benennen, die Anliegen der Opfer bndeln und in den politischenProzess einspeisen.

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    IV. Anlagen

    Anlage 1 Minderheitsvotum

    Minderheitsvotum Hildigund Neubertzu den Empfehlungen der Mehrheit der Expertenkommission zur Zukunft der Behrde des Bundesbe-

    auftragten fr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)

    1. Aufgaben der EK

    Der Einsetzungsbeschluss hat klare Anforderungen an die Empfehlungen des Expertengremiums:

    Zuknftige strukturelle Vernderungen drfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Ak-ten durch Brgerinnen und Brger, Forschung, Bildung, Medien und ffentliche Stellen fhren. Vernderungendrfen kein Schlussstrich sein. Sie [die Kommission] soll dabei sicherstellen, dass der Aktenzugang in derWeise, wie das Stasi-Unterlagen-Gesetz ihn derzeit gewhrt, grundstzlich erhalten bleibt; der Aktenbestand im Ganzen erhalten bleibt; die historische und politische Bildung und Forschung weiterhin auf hohem Niveau

    gewhrleistet ist; die internationale Kooperation und der internationale wissenschaftliche Austausch kei-nen Schaden nimmt.

    Ich kann die Meinung der Mehrheit der Kommission nicht teilen, dass dafr die Abschaffung des Stasi-Unter-lagen-Gesetzes, die Zerschlagung der Behrde und die Installation eines derart verstmmelten Beauftragtengeeignete Manahmen sind. Daher verfehlen nach meiner Einsicht die Empfehlungen der Expertenkommissionihre Aufgabe.

    2. Handlungsbedarf statt Auflsung

    Zweifellos gibt es berechtigte Kritik an der Praxis der Behrde und am Stand einiger der gesetzlichen Regelun-gen. Die einseitige Orientierung einiger der Experten auf die Abschaffung des StUG und des Amtes des Bun-desbeauftragten fr die Stasiunterlagen hat den Blick dafr verstellt, dass die beklagten Mngel nicht systemi-scher sondern organisatorischer Art sind.

    Kritikpunkte sind z. B.:

    Untergesetzlich behebbare Mngel:

    Wartezeiten fr Betroffene bei der Akteneinsicht

    unverhltnismig groer Verwaltungsapparat

    Normgerechte Lagerung der Unterlagen

    Erschlieung von Unterlagen

    Digitalisierung

    Durch Haushaltsregelung zu behebende Mngel:

    Zahl und Zuschnitt der Auenstellen (die notwendige Gesetzesnderung ist bereits 2006 erfolgt!)

    technischer Zustand der Archive (Neubau wre auch fr BArch1-Auenstellen ntig)

    Entscheidung ber die Fortsetzung des Projektes Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Unterlagenals einer Aufgabe weit ber das Interesse an Stasi-Unterlagen hinaus (z. B. fr Rekonstruktion von Unter-lagen nach Unglcken wie im Stadtarchiv Kln oder Anna-Amalia-Bibliothek Weimar)

    Durch Gesetzesnderung zu behebende Mngel:

    unterschiedliche Zugangsrechte fr Wissenschaftler in- und auerhalb der Behrde Zweckbindung der Aktenverwendung durch die Behrde auf MfS-Forschung (fr Wissenschaft: seit letzter

    nderung SED-Herrschaft) hoher Prfungsaufwand bei Herausgabe i. S. des Opfer- und Persnlichkeitsrechtsschutzes. Daher auch

    eingeschrnkter Zugriff auf Findmittel und nur indirekter Zugang zu Unterlagen durch die Vermittlungvon behrdeneigenen Rechercheuren

    1 BArch = Bundesarchiv

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13 Drucksache 18/8050

    Leider enthalten aber die Empfehlungen der EK keine Vorschlge, wie das zu beheben sei. Vielmehr schlgtdie Mehrheit der EK die Zerschlagung der Behrde des Bundesbeauftragten fr die Unterlagen des Ministeri-ums fr Staatssicherheit der ehemaligen DDR vor. Den Nachweis, dass es dadurch, wie der Auftrag lautet, zukeiner Verschlechterung kommt, bleibt die Kommission allerdings schuldig.

    3. Die Akten und ihre Verwaltung

    Das Bundesarchiv ist zweifellos das Endarchiv fr alle gesamtstaatlichen Unterlagen Deutschlands, wenn diesenicht mehr aktuell genutzt werden. Die EK empfiehlt, die Unterlagen bis zum Ende der nchsten Legislatur-periode, also bis Herbst 2021, an das BArch zu bergeben, wobei die Regelungen des StUG fr den Umgangmit den Akten, also auch fr die Beauskunftung und Bearbeitung, weiter gelten sollen.

    In der Kommission wurde aber wiederholt festgestellt, dass die MfS-Unterlagen in archiv-untypischer Weisegenutzt werden. Die Nutzung ist nach wie vor aufgrund der hohen Antragszahlen sehr intensiv. Viele der Nutzer,vor allem Betroffene und ihre Angehrigen, haben sonst keine Erfahrungen mit Archivnutzung. Die vom StUGgeforderte Unterscheidung nach Betroffenen, Dritten, Begnstigten und den unterschiedlichen Nutzungszwe-cken von Forschung und Medien - die ja weitergelten sollen ist ebenfalls im Bundesarchiv unbekannt. Die

    Unterlagen werden auch noch fr aktuelle Zwecke bentigt, wie die laufenden Rehabilitierungsverfahren (der-zeit gilt die Antragsfrist bis 2019, die Verfahren dauern noch Jahre darber hinaus), fr berprfungsverfahrenim ffentlichen Dienst (derzeit bis 2019 befristet) und in Ordensangelegenheiten (unbefristet) bentigt. Wiesodas alles unter der Verwaltung des Bundesarchivs besser funktionieren soll als in dem bundesrechtlichen Spe-zialarchiv ist nicht plausibel.

    Der Bundesbeauftragte hat bereits eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem BArch eingerichtet, in der beideBehrden mit gleicher Software gemeinsame Standards fr die archivische Arbeit entwickeln. Damit ist einlngerer Prozess begonnen, der ergebnisoffen erfolgen sollte, so dass durch Eile und politische Eingriffe keineVerzgerungen der aktuellen Arbeit oder gar Verluste entstehen.

    Die Entscheidung, ob die gemeinsame Verwaltung sinnvoll ist, muss jetzt nicht getroffen werden. Die einseitigeAusrichtung auf die Integration in das BArch verkennt, dass die Fachleute (und der Bundestag) auch amBArchG Kritik haben und derzeit eine Reform begonnen werden soll. Auch das BArch ist also kein Aktenpa-

    radies.

    4. Abteilung Bildung und Forschung

    Die Arbeit der Abteilung ist unter Roland Jahn auf die Fragen der Strukturen und die Ttigkeit des MfS kon-zentriert worden. Das war eine Forderung aus der Wissenschaftslandschaft und hat gleichzeitig die Forscherdem Vorwurf ausgesetzt, die wahren Machtverhltnisse der SED-Diktatur zu verzerren. Die EK schlgt dieBildung einer Forschungsstelle DDR-Staatssicherheit in vergleichender Perspektive vor, die also einer hnli-chen Themenzentrierung unterliegen soll. Wo ist da die Verbesserung?

    Von der politisch-historischen Bildung soll nach den Empfehlungen der EK nur die in einer neuen Stiftung zubetreibende Gedenksttte in der Normannenstrae bleiben. Die beraus erfolgreiche Stiftung Gedenksttte Ho-henschnhausen soll der neuen Stiftung zugeschlagen und ihrer Eigenstndigkeit beraubt werden. Die bisheri-gen Aktivitten der Auenstellen auf diesem Gebiet sollen auf rein archivpdagogische Projekte beschrnktwerden. Die EK hat die Hoffnung, dass die Bundesstiftung Aufarbeitung und die Bundeszentrale fr politischeBildung entsprechend besser ausgestattet werden, um Projekte in den Lndern zu finanzieren. Dabei wird aberbersehen, dass es in einigen Regionen keine potentiellen Projekttrger gibt und dass die der Projektfinanzie-rung inhrente Diskontinuitt der Feind von Qualitt und Stetigkeit ist. Also auch hier ist keine Verbesserung,eher eine Verschlechterung zu erwarten.

    5. Der vorgeschlagene Beauftragte ohne Akten eine Fiktion

    Die EK schlgt die Schaffung eines neuartigen Beauftragten fr die Auseinandersetzung mit der SED-Dikta-tur vor, der ohne eine eigene Institution durch zweijhrliche Berichte, Prsenz in zahlreichen Gremien undLobbyarbeit bei Bundestag und Bundesregierung das Thema hochhalten und Ansprechpartner der Opfer desKommunismus und internationaler Aufarbeitungsinstitutionen sein soll. Damit sei die symbolische Bedeutung

    des Amtes gewahrt. Die/der knftige Bundesbeauftragte ist dann nicht mehr der Herr der Akten. heit es imBericht. Nicht einmal Joachim Gauck hat jemals den Anspruch erhoben, der Herr der Akten zu sein, vielweniger Marianne Birthler und Roland Jahn. Die Formulierung zeigt einmal mehr die schiefe und emotionalgefrbte Wahrnehmung des Amtes.

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    Drucksache 18/8050 14 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    Symbole als Orientierungspunkte in der politischen Landschaft

    Symbole haben immer Anteil an dem, was sie symbolisieren. Die symbolische Bedeutung des BStU liegt in derweltweit erstmaligen Eroberung und ffnung der Unterlagen einer diktatorischen Geheimpolizei im Rahmen

    einer demokratischen Revolution. Im Institutionengefge der Bundesrepublik Deutschland reprsentiert der Be-auftragte mit der Behrde die Friedliche Revolution als Ganzes, auch wenn sich diese darin natrlich nichterschpft es ist eben auch nur ein Symbol. Ein Bundesbeauftragter ohne Stasi-Unterlagen kann diese Re-prsentation nicht ausfllen. Die politische Wirkung und das gesellschaftliche Gewicht eines Beauftragten, wiesie von der Kommission vorgesehen sind, wrden vollstndig vom persnlichen Format des jeweiligen Amts-trgers abhngen.

    Rechtliche Probleme Landesrecht- Stiftungsrecht - Bundesrecht

    Es ist unklar, wie die in den Blick genommenen Institutionen dazu bewegt werden sollen, ihre Satzungen so zundern, dass dieser Bundesbeauftragte geborenes Mitglied in deren Gremien ist. Die zivilgesellschaftlichen In-stitutionen der Aufarbeitung knnen ohnehin nicht zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Es liegt bereits einerster Protestbrief der Bundesstiftung Aufarbeitung vor. Ebenso unklar ist die Funktion eines Ombudsmannesfr die Opfer des Kommunismus. In den subsidir geordneten Strukturen sind staatlicherseits derzeit die Lan-desbeauftragten zustndig fr die Angelegenheiten der Opfer der SED-Diktatur und tragen diese als Konferenzder Landesbeauftragten auch den Bundestagsabgeordneten und den Bundesbehrden vor. Auerdem gibt es,z.B. mit der UOKG und ihren Verbnden, zivilgesellschaftliche Vertretungen der Opfer des Kommunismus. Esentstnden also neue Doppelstrukturen.

    Internationale Wahrnehmung

    Ebenso fiktiv ist die Annahme, der neue Beauftragte werde der Ansprechpartner fr internationale Aufarbei-tungsinstitutionen sein. Die internationalen Partner werden sich an die Institutionen wenden, die Kompetenzenund Kooperationsmglichkeiten bieten, kaum an ein Kleinbro ohne eigene Aktivitten.

    Vielmehr ist das StUG Vorbild fr viele andere postdiktatorische Gesellschaften. Vor allem die Unabhngigkeitund die Rechtssicherheit werden hoch geschtzt, da sie vor politischer Instrumentalisierung schtzen. Ein wei-sungsgebundener Abteilungsleiter im Bundesarchiv wrde das so wenig darstellen knnen wie ein Beauftragterohne Akten.

    Mentale Situation nach der Diktaturphase

    Die Aktensicherung und -ffnung in der Friedlichen Revolution geschah auch aus der Erfahrung mit der Auf-arbeitung nach der NS-Zeit, die lange an den Sperrfristen des Bundesarchivs und dem Mangel an Institutionender kritischen Auseinandersetzung gelitten hat. In der heute von Vielen als unsicher erlebten Situation sehenwir mit Schrecken, wie stark das Abgrenzungssyndrom des Mauerstaats, das Freund-Feind-Denken, der zent-ralistische Etatismus und der Sozialpopulismus der marxistischen Ideologie, sogar der Antisemitismus und Ras-sismus der Nationalsozialisten noch fortwirken. Auch dies sind gewichtige Argumente gegen das Versenkendes Flaggschiffs der Aufarbeitung.

    6. Fazit

    Die Mehrheits-Empfehlungen der Expertenkommission erffnen eine derzeit fachlich nicht notwendige Grund-satzdebatte. Offenbar soll hier ein politisches, ein geschichtspolitisches Zeichen gesetzt werden. Das Skandalonder totalitren SED-Herrschaft mit ihren noch schmerzenden Nachwirkungen soll in den Abgrnden der Ge-schichte, den Labyrinthen von Archiven versinken, interessant nur noch fr ein paar Spezialisten, die die DDRals Chance2fr ihre akademische Laufbahn sehen.

    Es gibt meines Erachtens keine zwingenden sachlichen Grnde, das Stasi-Unterlagen-Gesetz aufzuheben, diedamit gegrndete Behrde zu zerschlagen und das Amt des Bundesbeauftragten fr die Stasi-Unterlagen abzu-schaffen. Die Aufklrung ber die kommunistische SED-Diktatur wird verschwimmen, die Aufmerksamkeitder ffentlichkeit fr das Thema schwinden und das Bildungsniveau der Schler und Studenten weiter absin-ken.

    2 So der Titel einer Neuerscheinung bei der Bundesstiftung Aufarbeitung.

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 15 Drucksache 18/8050

    In einer Zeit, in der Deutschland vor groen Herausforderungen steht, in der viele Brger um ihre Identitt inihrem Land besorgt sind, in der neue totalitre Regime und Ideologien uns herausfordern, ist es das falscheSignal, diese Institution der Freiheit zu schleifen.

    Hildigund Neubert

    im Mrz 2016

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    Drucksache 18/8050 16 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    Anlage 2 Einsetzungsantrag Bundestagsdrucksache 18/1957

    Der Bundestag wolle beschlieen:

    Der Deutsche Bundestag setzt eine Expertenkommission zur Zukunft der Behrdedes Bundesbeauftragten fr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehe-maligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ein.

    Im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/1990 sicherten Brgerinnen und Brger

    der ehemaligen DDR, getragen von der Brgerbewegung und neuen demokrati-schen Krften, die Akten vor der weiteren Vernichtung, indem sie die Dienststellendes Ministeriums fr Staatssicherheit besetzten. Erstmalig in der Welt wurden imFolgenden den Brgerinnen und Brgern die Informationen unmittelbar zugnglichgemacht, die eine Geheimpolizei ber sie gesammelt hatte.

    Die Behrde des Bundesbeauftragten fr die Unterlagen des Staatssicherheitsdiens-tes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) hat mit ihren imStasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) formulierten Kernaufgaben,

    der Sicherung, Erfassung und Erschlieung der Stasi-Unterlagen,

    der Gewhrung von Akteneinsicht,

    der Verwendung der Unterlagen z. B. zum Zweck der Rehabilitation, aber auchder berprfung auf eine frhere Stasi-Ttigkeit

    und ihrer Forschungs- und Bildungsarbeit

    in entscheidender Weise zur persnlichen und ffentlichen Auseinandersetzung mitder SED-Diktatur und weit darber hinaus zur gesellschaftlichen Befriedung beige-tragen. Der Bundesbeauftragte mit seinem Archiv fr die Stasi-Unterlagen ist frdie vielen Opfer des SED-Unrechts ein starkes und wichtiges Symbol der ber-windung der SED-Diktatur.

    Die Arbeit des BStU ist fr die demokratische und rechtsstaatliche Aufarbeitungder SED-Diktatur von hoher Bedeutung und besitzt im Inland und im Auslandhohen Symbolwert und groe Akzeptanz. International ist die Behrde zum Vor-

    bild fr einen geordneten und zukunftsweisenden Umgang mit diktatorischer Ver-gangenheit geworden. Ihre Existenz und ihre Arbeit gelten insbesondere in denLndern des ehemaligen Ostblocks als ermutigendes Beispiel.

    Der BStU wurde bei seiner Grndung als Sonderbehrde konzipiert, um wesentli-che Aufgaben der Aufarbeitung der Ttigkeit des Staatssicherheitsdienstes gebn-delt wahrzunehmen. Da seit dem Ende der SED-Diktatur vor nunmehr 25 Jahreneine vielfltige Aufarbeitungs- und Gedenkstttenlandschaft aus zivilgesellschaftli-

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 17 Drucksache 18/8050

    2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    chen Initiativen und staatlichen Einrichtungen entstanden ist, ist nun zu klren,welche Entwicklungsperspektiven sich fr die bislang von der BStU erfllten Auf-gaben ergeben und wie sich diese zuknftig in das entstandene Gefge der Aufar-

    beitungslandschaft einfgen.

    Die vernderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blickauf die nachwachsenden Generationen die keine eigenen Erfahrungen mit der Zeitder deutschen Teilung besitzen, erfordern eine stetige Weiterentwicklung der In-strumente der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur.

    Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtge-sellschaftliche Aufgabe. Zuknftige strukturelle Vernderungen drfen daher nichtzu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Akten durch Brgerinnen und Br-ger, Forschung, Bildung, Medien und ffentliche Stellen fhren. Vernderungen

    drfen kein Schlussstrich sein. Vielmehr geht es darum wie bereits im Gedenk-stttenkonzept des Bundes vorgesehen durch vernderte Aufgabenzuschnitte beiSicherung der Ressourcen in zukunftsfhigen Strukturen und verstrkter Koopera-tion den Geschichtsverbund SED-Unrecht zu strken.

    Auftrag

    Die Expertenkommission soll fr den Deutschen Bundestag gem dem Gedenk-stttenkonzept des Bundes Handlungsempfehlungen erarbeiten, die ihm als Grund-lage fr eine Entscheidung zur Zukunft des BStU im Gefge der Weiterentwick-lung der Aufarbeitung der SED-Diktatur dienen. Dabei steht im Vordergrund, inwelcher Form die aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz resultierenden Aufgaben desBStU langfristig und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen effizient undsachgerecht fortgefhrt werden knnen.

    Sie soll dabei sicherstellen, dass

    der Aktenzugang in der Weise, wie das Stasi-Unterlagen-Gesetz ihn derzeitgewhrt, grundstzlich erhalten bleibt,

    der Aktenbestand als besondere Ersatzberlieferung der SED-Diktatur imGanzen erhalten bleibt, ohne dass durch Bewertungen der Einzelberlieferun-gen personenbezogene Daten vernichtet werden,

    die historische und politische Bildung und Forschung weiterhin auf hohemNiveau gewhrleistet ist,

    die Untersttzung von Bildungsarbeit in Kooperation mit anderen Akteurender politischen Bildung, der Frderung von Wissenschaft und Vermittlung so-wie der Stiftung Aufarbeitung und der Bundeszentrale fr politische Bildungfortgefhrt wird,

    die internationale Kooperation hinsichtlich des Umgangs mit Akten der Staats-

    sicherheit der ehemaligen DDR und der internationale wissenschaftliche Aus-

    tausch keinen Schaden nimmt.

    Die Empfehlungen der Expertenkommission sollen auf Grundlage der vorrangig imStasi-Unterlagen-Gesetz definierten Themenbereiche ergehen:

    Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheits-

    dienstes, insbesondere:

    institutionelle Trgerschaft in Verbindung mit dem Zugang zu den Akten

    Standorte der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

    Wiederherstellung manuell vorvernichteter Akten und ihre Zuordnung

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3

    Digitalisierung von vorhandenen Aktenbestnden;

    Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, insbesondere:

    Zugangsrechte der Brgerinnen und Brger, ffentlicher und nichtffentli-cher Stellen sowie fr Wissenschaft und Forschung, gegebenenfalls unter

    Einbeziehung des Wissenschaftsrates

    politische und historische Aufarbeitung

    zgige Bearbeitung von Antrgen auf Opferhilfe und bei Rehabilitierungs-

    antrgen;

    politische Bildung und internationale Vernetzung

    historisch-politische Bildung im Zusammenhang mit der auf lokaler und

    regionaler Ebene entstandenen Aufarbeitungslandschaft sowie in Bezugauf die Bundesstiftung Aufarbeitung, die Bundeszentrale und die Landes-

    zentralen fr politische Bildung

    Transfer von Wissen und Expertise in andere postdiktatorische Gesell-

    schaften ;

    Forschung und wissenschaftliche Publikationen

    zuknftige institutionelle Verankerung

    Verteilung der vorhandenen/erforderlichen Ressourcen

    Sicherung der in der BStU vorhandenen Expertise;

    konzeptionelle und rumliche Nutzung des authentischen Standortes Norman-nenstrae unter Einbeziehung der bisher genutzten Standorte und anderen auf

    die Aufarbeitung der SED-Diktatur bezogenen Orte;

    regionale Aufarbeitung/Landesbeauftragte insbesondere:

    Zukunft der Auenstellen, beispielsweise auch im Hinblick auf deren Be-

    ratungsangebote fr Brgerinnen und Brger

    Untersttzung der politischen Bildung im regionalen Kontext.

    Zusammensetzung

    Der Kommission gehren 14 Mitglieder an. Die Fraktion der CDU/CSU benenntsieben Mitglieder, die Fraktion der SPD fnf Mitglieder, die Fraktionen DIE LIN-KE. und BNDNIS 90/DIE GRNEN benennen je ein Mitglied. Es werden keineAbgeordneten des Deutschen Bundestages benannt. Die Bundesregierung hat Gast-recht.

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    Drucksache 18/8050 20 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    Anlage 3 Mitglieder der Expertenkommission

    Von der Fraktion der CDU/CSU benannt:

    Dr. Sabine Bergmann-Pohl

    Prof. Dr. Wolfgang Bhmer

    Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Horst Mller

    Hildigund Neubert (seit 26.5.2015)

    Prof. Dr. Hans-Joachim Veen

    Rainer Wagner (bis 26.5.2015)

    Wolfgang Wieland

    Prof. Dr. Manfred Wilke

    Von der Fraktion der SPD benannt:

    Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke

    Prof. Dr. Angelika Menne-Haritz

    Prof. Dr. Martin Sabrow

    Prof. Dr. Dr. h. c. Richard Schrder

    Dr. h. c. Wolfgang Thierse

    Von der Fraktion DIE LINKE benannt:

    Prof. Dr. Silke Satjukow

    Von der Fraktion BNDNIS 90/DIE GRNEN benannt:

    Dr. Peter Wurschi

    Das Gastrecht der Bundesregierung wurde wahrgenommen von Ministerialrat Dr. Thomas Wagner, Beauf-tragte der Bundesregierung fr Kultur und Medien, Referat SED-Unrecht.

    Dem Sekretariat gehrten an: Ministerialrtin Angela Konrad, Regierungsdirektor Mirko Jonscher, AmtsratSebastian Schrader, Verwaltungsangestellte Marina Kossack sowie Andrea Mesenberg bis 30. Oktober 2015und Angelika Becker ab 2. November 2015.

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 21 Drucksache 18/8050

    Anlage 4 bersicht auswrtige Sitzung und Expertengesprche

    Auswrtige Sitzung

    15. Januar 2015 Behrde des Beauftragten fr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema-ligen DDR (BStU) in Berlin, Sitz des ehemaligen Ministeriums fr Staatssicherheitder DDR, Normannenstrae

    Roland Jahn, Bundesbeauftragter

    Bjrn Deicke, Direktor beim BStU

    Alexandra Titze, Leiterin der Abteilung Zentral- und Verwaltungsaufgaben (komm.)

    Birgit Salamon, Leiterin der Abteilung AR (Archivbestnde)

    Joachim Frster, Leiter der Abteilung AU (Verwendung von Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes)

    Dr. Helge Heidemeyer, Leiter der Abteilung BF (Bildung und Forschung)

    Expertengesprche

    12. Februar 2015 Archivorganisation Rechtliche und organisatorische Aspekte der Archivierung derAktenbestnde des BStU

    Hans Altendorf, ehem. Direktor beim BStU

    12. Mrz 2015 Archivorganisation Rechtliche und organisatorische Aspekte der Archivierung derAktenbestnde des BStU

    Prof. Dr. Dr. Hansjrgen Garstka, ehem. Datenschutzbeauftragter des Landes Berlin

    Prof. Dr. Hansjrg Geiger, ehem. Direktor beim BStU

    Prof. Dr. Johannes Weberling, Rechtsanwalt

    Prof. Dr. Ulrike Hroldt, Leitende Archivdirektorin, Leiterin desLandeshauptarchivs Sachsen-Anhalt

    Prof. Dr. Herbert Gnther, Ministerialdirigent a. D.,Hessische Staatskanzlei

    Dr. Susanne Olbertz, Ministerialrtin, Beauftragte der Bundesregierung fr Kulturund Medien, Referat Archiv- und Bibliothekswesen

    16. April 2015 Forschung ber die Staatssicherheit der ehemaligen DDR

    Prof. Dr. Joachim von Puttkamer, Direktor des Imre-Kertsz-Kollegs an der Fried-rich Schiller Universitt Jena*)

    Prof. Dr. Hermann Wentker, Institut fr Zeitgeschichte Mnchen Berlin

    Dr. Helge Heidemeyer, Leiter der Abteilung Bildung und Forschung des BStU

    *) Prof. von Puttkamer konnte an der Anhrung nicht persnlich teilnehmen, derKommission lag zur Beratung sein Arbeitspapier vor.

    28. Mai 2015 Regionale Aufarbeitung Landesbeauftragte und Auenstellen der BStU

    Anne Drescher, Landesbeauftragte fr Mecklenburg-Vorpommern fr die Unterla-gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

    Ulrike Poppe, Beauftragte fr die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischenDiktatur des Landes Brandenburg

    Regina Schild, BStU, Leiterin Auenstelle Leipzig

    Rdiger Sielaff, BStU, Leiter Auenstelle Frankfurt (Oder)

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    Drucksache 18/8050 22 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode

    25. Juni 2015 Knftige Gestalt der Aufarbeitungslandschaft

    Rainer Eppelmann, Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Bundesstiftung zur Auf-arbeitung der SED-Diktatur

    Dr. Anna Kaminsky, Geschftsfhrerin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

    Thomas Krger, Prsident der Bundeszentrale fr politische Bildung

    7. Oktober 2015 Archiv

    Dr. Michael Hollmann, Prsident des Bundesarchivs

    19. November 2015 Rechtsform einer zu grndenden Forschungseinrichtung

    Dr. Christoph Schneider, ehem. Leiter des Planungsreferats der Deutschen For-schungsgemeinschaft (DFG)

    21. Januar 2016 Aufgaben und Profil des Bundesbeauftragten

    Roland Jahn, Bundesbeauftragter BStU

    11. Februar 2016 Opferverbnde

    Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender UOKG

  • 7/26/2019 2016-04-12 Bericht an den Bundestag zur Zukunft des BStU

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    Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 23 Drucksache 18/8050

    Anlage 5 Eingeholte Expertisen

    1. Stellungnahme Dr. Hans Altendorf vom 5. Februar 2015

    2. Stellungnahme Prof. Dr. Herbert Gnther vom 25. Februar 2015

    3. Stellungnahme Prof. Dr. Ulrike Hroldt, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt vom 4. Mrz 2015

    4. Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Hansjrgen Garstka zur Sitzung am 12. Mrz 2015

    5. Stellungnahme Prof. Dr. Hansjrg Geiger vom 1. Mrz 2015

    6. Stellungnahme Dr. Susanne Olbertz, Beauftragte der Bundesregierung fr Kultur und Medien,Referat Archiv- und Bibliothekswesen vom 4. Mrz 2015

    7. Stellungnahme Prof. Dr. Johannes Weberling, Rechtsanwalt vom 9. Mrz 2015

    8. Stellungnahme Prof. Dr. Hermann Wentker zur Sitzung am 16. April 2015

    9. Stellungnahme Dr. Helge Heidemeyer vom 7. April 2015

    10. Stellungnahme Dr. Helge Heidemeyer zur Sitzung am 16. April 2015

    11. Stellungnahme Prof. Dr. Joachim von Puttkamer zur Sitzung am 16. April 2015

    12. Stellungnahme Regina Schild, BStU Auenstelle Leipzig vom 12. Mai 2015

    13. Stellungnahme Rdiger Sielaff, BStU Auenstelle Frankfurt/Oder zur Sitzung am 28. Mai 2015

    14. Stellungnahme Anne Drescher, Landesbeauftragte fr Mecklenburg-Vorpommern fr die Unterlagendes Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zur Sitzung am 28. Mai 2015

    15. Stellungnahme Ulrike Poppe, Beauftragte fr die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen

    Diktatur des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2015

    16. Stellungnahme Bundeszentrale fr Politische Bildung zur Sitzung am 25. Juni 2015

    17. Stellungnahme Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zur Sitzung am 25. Juni 2015

    18. Stellungnahme Bundesarchiv zur Sitzung am 30. September 2015

    19. Stellungnahme Dr. Christoph Schneider zur Sitzung am 19. November 2015

    20. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste zur Einrichtung eines Bundesbeauftragten fr die Auf-arbeitung/Bewltigung der Folgen kommunistischer Diktatur vom 16. Februar 2016

    21. Dokumentensammlung Dr. Anna Kaminsky, Prof. Dr. Manfred Wilke

    Die Stellungnahmen knnen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/bundes-tag/gremien18/bstu eingesehen werden.

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