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ETH Zürich Immobilien 8092 Zürich www.immobilien.ethz.ch Richtlinie Laborbauten Änderungsindex Datum Version Begründung / Bemerkung 05. Januar 2009 2009-01 Gesamtrevision 26. Mai 2009 2009-02 Textkorrekturen und SN EN 13792 31. März 2011 2011-01 Korrektur Sondersteckdosen 17. Juni 2011 2011-02 Abdeckung Not-Aus 08. Januar 2016 2016-01 Gesamtrevision 27. Januar 2017 2017-01 Textliche Korrekturen, Einbindung der SGU-Dokumente 21. März 2019 2019-01 Ergänzungen zu Gasmeldeanlagen (Kap. 4.5.15 und 1.3)

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ETH Zürich

Immobilien

8092 Zürich

www.immobilien.ethz.ch

Richtlinie Laborbauten

Änderungsindex

Datum Version Begründung / Bemerkung

05. Januar 2009 2009-01 Gesamtrevision

26. Mai 2009 2009-02 Textkorrekturen und SN EN 13792

31. März 2011 2011-01 Korrektur Sondersteckdosen

17. Juni 2011 2011-02 Abdeckung Not-Aus

08. Januar 2016 2016-01 Gesamtrevision

27. Januar 2017 2017-01 Textliche Korrekturen, Einbindung der SGU-Dokumente

21. März 2019 2019-01 Ergänzungen zu Gasmeldeanlagen (Kap. 4.5.15 und 1.3)

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines 3

1.1. Geltungsbereich 3 1.2. Grundsätze 3 1.3. Sicherheit 3 1.4. Vorschriften 3

2. Planung 3

2.1. Hygienezonen 3 2.2. Beschreibungen Labortypen und Versuchswerkstätten 3 2.3. Labor-Infrastrukturräume 8

3. Architektur / Layout / Medienerschliessung 10

3.1. Bestimmung und Grösse eines Labors 10 3.2. Anpassung der Flächen (Flexibilität) 10 3.3. Laboreinheiten 10 3.4. Raumtypen / Raumgrössen 10 3.5. Möblierung 11 3.6. Technische Installationen 11 3.7. Medienerschliessung 11 3.8. Anforderungen an das Gebäude 12

4. Medien 13

4.1. Raumkonditionen 13 4.2. Lüftung 13 4.3. Kühlung 15 4.4. Sanitär 16 4.5. Elektro 18

5. Richtwerte Medienversorgung 20

5.1. Grundsätzliches 20 5.2. Medienversorgungspunkt (MVP) 21 5.3. Medien-Anschlusspunkte (MAP) 22 5.4. Luftmengen 23 5.5. Gleichzeitigkeit 24

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1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich Die vorliegende Richtlinie findet Anwendung bei Neubauten und Sanierungen. Die Vorgaben sind auf das jeweilige Projekt sinnvoll anzupassen. Abweichungen müssen erläutert und konzeptionell dargelegt werden. Die konkrete Laborausführung ist in einem Pflichtenheft durch die Projektlei-tung, Nutzer, SGU, Betreiber und Planer zu definieren.

1.2. Grundsätze Im Mittelpunkt steht der Nutzer mit seiner Tätigkeit als Forscher. Der Laborausbau muss eine grosse Flexibilität zulassen. An der ETH Zürich sind vermehrt die nutzerspezifischen Ausbauten erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt. Somit müssen zum Grundausbau auch Reserven für spätere Ausbauten berücksichtigt werden. Diese Nutzerspezifischen Ausbauten sind jeweils früh-zeitig mit der Projektleitung festzulegen. Dies insbesondere unter der Beachtung der Flexibilität, Systemgarantie und Kostenkontrolle im Verlauf des jeweiligen Projektes.

1.3. Sicherheit Bezüglich Arbeitssicherheit in Labore ist die Abteilung SGU (Sicherheit, Gesundheit und Umwelt) der ETH Zürich zuständig. Es ist wichtig, dass die SGU für alle sicherheitsrelevanten Themen früh-zeitig in das Projekt eingebunden wird. Das Projekt ist vor Ausführung zur Kontrolle der SGU vor-zulegen (Pläne, Standorte der Komponenten, etc.). Für Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte ist die SGU zuständig.

1.4. Vorschriften

Gesetzliche Vorgaben

Labore sind nach dem gültigen "Stand der Technik" zu erstellen. Insbesondere sind die ETH-Richt-linien, sowie die einschlägigen EN- und SN-Normen einzuhalten. Im weiteren gelten die EKAS- und SUVA-Richtlinien sowie die VKF-Vorschriften und das

Arbeitsgesetz.

ETH-Richtlinien

Die aktuellen ETH-Richtlinien (Link Richtlinien) sind auf der Homepage der ETH abrufbar. Weitere Merkblätter und Konzepte der SGU sind auf der Homepage der SGU abrufbar. http://www.sicherheit.ethz.ch

Zertifizierung

Für Laborgebäude werden die Label SGNI, Minergie Eco und GI angestrebt.

2. Planung

2.1. Hygienezonen Die ETH Zürich kennt für Laborgebäude zwei Hygienezonen. Sie werden bezeichnet als Laborzo-nen (lab zone) und Nicht–Laborzonen (non lab zone). In einigen Spezialbereichen (z.B. Tierhaltun-gen, Biologische) können weitere differenzierte Hygieneanforderungen bestehen.

2.2. Beschreibungen Labortypen und Versuchswerkstätten

Im Folgenden sind die wichtigsten Labor- und Werkstatttypen sowie ihre baulichen Grundanforde-rungen zusammengestellt. In Einzelfällen sind zusätzliche Anforderungen notwendig, wie z.B. bei kombinierten Nutzungen oder Spezialnutzungen. In diesen Fällen ist zwingend SGU beizuziehen.

Biologielabore und Biosicherheitslabore (BSL)

Hier werden in der Regel die Arbeiten mit besonders aggressiven, giftigen oder leicht flüchtigen Chemikalien in den Laborkapellen ausgeführt. Desinfektionsmittel kommen auf allen Arbeits- und Bodenflächen zum Einsatz. Die entsprechenden Oberflächen sind daher desinfektionsmittelbe-ständig auszuführen.

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Einteilung der Risikogruppen / Schutzstufen Die Tätigkeiten mit Organismen in geschlossenen Systemen werden nach ihrem Risiko für den Menschen und die Umwelt in vier Klassen oder Risikogruppen eingeteilt. Die Massnahmen werden als Stufen bezeichnet, da die Regelungen der niedrigeren Schutzstufen auch für die höheren Stu-fen gelten. Die folgenden Beispiele für Massnahmen der biologischen Schutzstufen geben einen Überblick, sind jedoch nicht vollständig.

BSL 1 In Laboratorien der Schutzstufe 1 sind lediglich die allgemeinen Hygienemassnahmen einzuhalten. Diese umfassen bauliche, technische und organisatorische Vorgaben. So müssen beispielsweise Arbeitsplätze und Arbeitsmittel regelmässig gereinigt werden. Am Arbeitsplatz müssen Laborkittel oder eine andere Schutzkleidung getragen werden. Die Hände sind vor Arbeitsbeginn und vor Ver-lassen des Labors zu waschen. Kleidungsstücke (Arbeitskittel) werden ausschliesslich im Labor getragen. Waschbecken müssen mit Augenduschen ausgerüstet werden.

BSL 2 Zunächst ist der Schutzstufenbereich räumlich festzulegen und mit der Schutzstufenbezeichnung sowie mit dem Symbol für Biogefährdung zu kennzeichnen. Der Zutritt ist auf namentlich benannte Beschäftigte zu beschränken. Die Oberflächen der Werkbänke müssen wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein. Ausserdem müssen sie gegen Säuren, Laugen und Lösungsmittel sowie gegen Desinfektionsmittel beständig sein. Prozessabluft, die biologische Arbeitsstoffe enthält, darf nicht in den Arbeitsbereich zurückgeleitet werden.

BSL 3 Das Laboratorium muss vom Rest des Gebäudes durch einen kontrollierten Zugang (Zugang nur für berechtigte Personen) mit doppelter Schleuse abgetrennt werden. Ausser im Brandfall ver-unmöglicht ein System das gleichzeitige Öffnen der beiden Türen. Der Zugang zu den Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4 ist beschränkt. Nur fachkundige und zuverlässige Beschäftigte dürfen ihre Tätigkeiten in der Schutzstufe 3 bzw. 4 ausführen. Sie müssen vorgängig durch Arbeitsanwei-sungen eingeführt und geschult worden sein. Der Zutritt ist nur diesen benannten Beschäftigten mit Zugangskontrolle zu ermöglichen. Falls mit luftübertragbaren Biostoffen gearbeitet wird, muss das Labor baulich abgetrennt und für eine mögliche Begasung abdichtbar sein. Es muss eine ei-gene Lüftung mit gefilterter Abluft (HEPA) eingebaut werden. Als Zugang zum Schutzstufenbereich ist eine Schleuse mit zwei gegeneinander verriegelbaren Türen vorgeschrieben. Zusätzlich muss Unterdruck im Labor herrschen. Der Schutzstufenbereich muss über einen Autoklaven oder eine gleichwertige Sterilisationseinheit verfügen. Der Fussboden ist mit einem wasserundurchlässigen, leicht zu reinigendem Material auszukleiden. Die Oberflächen sind säure-, laugen- und lösungs- und Desinfektionsmittel beständig auszuführen. Der Bodenbelag ist übergangslos an die Wand anzuschliessen. Einrichtungsgegenstände sind komplett gegenüber Wand, Boden und Decke ab-zudichten. Es dürfen keine undefinierte Hohlräume entstehen.

BSL 4 Infolge der aufwendigen Schutzmassnahmen gibt es weltweit nur wenige Laboratorien, die der Schutzstufe 4 entsprechen. Diese Labore werden auch als Hochsicherheitslabore bezeichnet. Da diese Stufe an der ETH nicht vorkommt, wird auf entsprechende Ausführungen verzichtet.

Labore für anorganische und organische Chemie, Biochemie

In diesen Labors wird in relativ grossen Mengen mit aggressiven, giftigen anorganischen und orga-nischen Chemikalien und Lösungen gearbeitet. Höchste Anforderungen an die Chemikalienresis-tenz sind gefordert. Arbeiten werden vielfach in Laborkapellen erledigt, die meistens mehrfach im Raum aufgestellt sind. Es werden hohe Anforderungen an die Raumkonditionen und Luftwechsel-zahlen gestellt. Gefährliches Lagergut ist in geeigneten Sicherheitsschränken zu deponieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Merkblätter der SGU sind zu beachten. Bei Unklarheiten ist die SGU beizuziehen.

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Labore für Physik- und Elektronikentwicklung

Diese Labore sind bestimmt durch hoch computerisierte und aufwendige Gerätetechnik. Es wer-den experimentelle Arbeitsbereiche mit hohen Anforderungen an Variabilität und Funktionalität ge-fordert. Die eingesetzten Geräte sind sehr teuer und haben spezielle Anforderungen an die Raum-konditionen (Klimatisierung, Staubfreiheit, Erschütterungsfrei, Ableitfähigkeit, Schallschutz, etc.) und Stromsicherheit.

Maschinenlaboratorien und Prüfstände

Maschinenlabore und Prüfstände haben besondere Anforderungen an die Bodenlast und brauchen Raum für Werkstatteinrichtungen und Materiallager. Die Zugänge müssen genügend gross dimen-sioniert sein und für die schweren Lasten ist eine Kranbahn sinnvoll. Auf die erhöhten Schallwerte ist besonders Rücksicht zu nehmen. Bei Motorenprüfständen sind zusätzlich Abgasleitungen und Treibstofflager einzuplanen. Die erhöhte Wärmelast ist durch Kühlung abzuführen. Für die Ver-brennungsluft wird meistens ein erhöhter Luftwechsel verlangt. Maschinenlabore müssen flexibel ausgestattet sein. Es müssen genügend Stromanschlüsse, so-wie auch ein erhöhter Strombedarf eingerechnet werden. Die Gasflaschen sind gemäss geltenden VKF- und SUVA-Vorschriften in feuerfeste Gasflaschenschränke (Typ90) zu integrieren.

Mechanische Versuchswerkstätten

Diese Werkstätten sind bestimmt durch eigene Prüfmaschinen, die meistens einen erhöhten Be-darf an die Tragkraft der Böden stellen. Auch sind die Zugänge genügend gross zu planen. Die Ausstattung ist sehr individuell. Es wird eine gute Durchlüftung und Abführung der anfallenden Ma-schinenwärme gefordert. Genügend Lagerraum und Stellfläche ist einzuplanen. Vielfach sind Ar-beitsplätze mit aufwendiger Computertechnologie gefordert.

Elektronische Versuchswerkstätten

Die Elektronikentwicklung ist bestimmt von einem experimentellem Arbeitsbereich mit aufwendiger Gerätetechnik. Oft braucht es einen theoretischen Arbeitsbereich der hoch computerisiert ist. Es werden hohe Anforderungen an deren Variabilität und Funktionalität gestellt. Versuchsaufbauten werden häufig umgestellt, ergänzt oder neu aufgebaut. Bauliche Anforderungen werden vor allem an antistatische Böden gestellt. Stellflächen für Computer und genügend Stauraum für die teuren Geräte sind einzuplanen. Ein erhöhter Bedarf an Strom- und UKV-Anschlüsse ist vorzusehen. Die Räume müssen staubfrei und möglichst erschütterungsfrei erstellt werden. Bei den Raumkonditio-nen wird viel Wert auf konstante Temperatur und Feuchtewerte gelegt. Es werden wenige Labor-abzüge gebraucht. Benötigte Gase sind in Gasflaschenschränke zu integrieren.

Tierhaltungsräume

Räume in denen Tiere gehalten werden, müssen von den anderen Bereichen räumlich getrennt und über einen eigenen Zugang verfügen. Es werden hohe hygienische Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt. Tierräume haben spezielle Anforderungen an die Raumkonditionen und an die Sicherheit. In Tierhaltungsräumen dürfen keine Tierexperimente durchgeführt werden. Tier-haltungsräume müssen mit der Tierschutzbeauftragten der ETH, der SGU und dem Veterinäramt besprochen werden.

Tierlaboratorien

Räume in denen Experimente mit Tieren durchgeführt werden, müssen von den anderen Berei-chen räumlich abgetrennt werden. Tierlaboratorien haben spezielle Anforderungen an die Raum-konditionen und an die Sicherheit. Es werden hohe hygienische Anforderungen an die Räume ge-stellt. Tierlaboratorien müssen mit der Tierschutzbeauftragten der ETH, der SGU und dem Veteri-näramt besprochen werden.

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Strahlenschutz-Labore (B/C-Labore, kontrollierte Zonen, Röntgenlabore)

Jeder Bereich, welcher mit bewilligungspflichtigen Emittenten von ionisierender Strahlung arbeiten will, muss über eine entsprechende Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügen. Die Einrichtung von Arbeitsbereichen ist gemäss Verordnung über den Umgang mit offenen radio-aktiven Strahlenquellen (VUOS) auszuführen.

Arbeitsbereich Artikel Nr. von VUOS

C - Labor B - Labor

Feuerwiderstand Art. 5

EI-30, Türen EI-30 Gemäss VKF und VUOS

EI-60, Türen EI-30, Innenfenster EI-30 Gemäss VKF und VUOS

Boden, Arbeitsflächen Art. 5

durchgehende, undurchlässige Verkleidung, Boden-/Wandüber-gang abdichten, chemikalienre-sistente Materialen verwenden

wie C-Labor Der Bodenbelag zusätzlich 10cm an den Wänden hochziehen, che-mikalienresistente Materialen ver-wenden

Wände Art. 5

mindestens abwaschbarer An-strich, raue Oberflächen sind nicht zulässig

wie Boden

Zugang Art. 6

Separater Schleusenbereich mit Schuh- und Kleiderwechselstelle

Waschgelegenheit Art. 8

Lavabo und Seifenspender am Ausgang, anders als mit den Händen bedienbar

Lavabo und Seifenspender am Ausgang, anders als mit den Hän-den bedienbar

Ausgüsse Abwasserkontrollanlage Art. 9/13

BAG kann Abwasserkontrollan-lage vorschreiben

wie C-Labor

Lüftung Art. 11

ausreichende Belüftung (auch "nur Fenster") wenn künstlich. Belüftung: Unterdruck in Räumen mit >Kontaminationsgefahr. Entscheidung, ob natürliche oder künstliche Belüftung ausgeführt werden muss, ist im Einzelfall – Absprache mit SGU – zu treffen

künstliche Belüftung min. 5-facher Luftwechsel pro Stunde, Unter-druck in Räumen mit >Kontaminationsgefahr

Abluft Art. 12

wenn künstlich belüftet, wie B-Labor

Abluft muss im Unterdruck über Dach geführt werden, darf nicht in andere Räume zurückströmen.

Filter Art. 12

Kapellenluft muss nahe am Ka-pellenausgang durch geeignete Filter geleitet werden.

Kapellenluft muss nahe am Ka-pellenausgang durch geeignete Filter geleitet werden

Kennzeichnung Art. 22

gemäss Strahlenschutz Verord-nung (StSV) Anh.6 Kennzeichnungsmaterial wird von SGU abgegeben

gemäss Strahlenschutz Verord-nung (StSV) Anh.6 Kennzeichnungsmaterial wird von SGU abgegeben

C- und B- Labore sind mit Feuerlöscher und Löschdecke auszustatten (Kontaminationsverschlep-pung verhindern).

Röntgenlabore Vollschutzanlagen: Keine baulichen Massnahmen notwendig Nicht-Vollschutzanlagen: Abschirmung (Bleiglas, Bleiabschirmung auf Wänden, Türen etc.) häufig

notwendig, unbedingt SGU beiziehen.

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Laserlabore (ab Klasse 2)

Je nach Gefährdungspotential der zugänglichen Strahlung, werden Lasergeräte in Klassen einge-teilt. Bei Laserlaboren der Klasse 3B und 4 muss zur Abklärung der baulichen und organisatori-schen Massnahmen SGU beigezogen werden. Achtung: Beim Bearbeiten von Materialien mit Laser können giftige Dämpfe entstehen, die abge-sogen werden müssen.

Klasse Bauliche Massnahmen

Klasse 1 - Keine

Klasse 1M - Keine

Klasse 2 - Türbeschilderung mit Warnzeichen und Klassenhinweiszeichen

Klasse 2M - Türbeschilderung mit Warnzeichen und Klassenhinweiszeichen

Klasse 3R - Türbeschilderung mit Warnzeichen und Klassenhinweiszeichen

Klasse 3B

- Bereich baulich abgrenzen (z.B. zertifizierter Laserschutzvorhang auf Schiene im Raum, Schleuse mit zertifiziertem Laserschutzvorhang, etc.)

- ggf. zertifizierte Laserschutzvorhänge vor Fenstern mit Kontakt, der die Bedie-nung des Lasers bei offenen Vorhängen verhindert

- Zutritt kontrollieren - Schlüsselschalter (Laser ausschalten) - Buchse zum Anschliessen an Warnlampe, ist Anschluss nicht belegt, kein La-

serstrahl - Warnlampen müssen an jeder Zutrittstür installiert werden - Warnlampe mit Betrieb Laser verknüpfen - Not-Aus der Stromzufuhr des Labors bei Eingangstür installieren - Türbeschilderung mit Warnzeichen, Klassenhinweiszeichen und Laserdaten-

schild (Wellenlänge, Leistung, Pulsdauer), sowie Hinweiskleber „Kein Zutritt für Unbefugte“

Klasse 4

- Bereich baulich abgrenzen (z.B. zertifizierter Laserschutzvorhang auf Schiene im Raum, Schleuse mit zertifiziertem Laserschutzvorhang, etc.)

- ggf. zertifizierter Laserschutzvorhänge vor Fenstern mit Kontakt, der Bedienung des Lasers bei offenen Vorhängen verhindert

- Zutritt kontrollieren - Schlüsselschalter (Laser ausschalten) - Buchse zum Anschliessen an Warnlampe, ist Anschluss nicht belegt, kein La-

serstrahl - Warnlampen müssen an jeder Zutrittstür installiert werden - Warnlampe mit Betrieb Laser verknüpfen - Not-Aus der Stromzufuhr des Labors bei Eingangstür installieren - Türbeschilderung mit Warnzeichen, Klassenhinweiszeichen und Laserdaten-

schild (Wellenlänge, Leistung, Pulsdauer), sowie Hinweiskleber „Kein Zutritt für Unbefugte“

Spezielle Labore

Unter diesen Laboren versteht man Hochdrucklabore, Laserlabore, Reinräume, Giftlabore, Dauer-versuchsräume oder auch Labore mit speziellen Sicherheitsanforderungen. Meistens werden auch Laborkapellen verwendet. Diese Räume werden speziell auf ihre Nutzung ausgelegt und betrie-ben. Teilweise sind sie auch vollkommen autonom und müssen eine hohe Luftreinheit gewährleis-ten. Die baulichen Anforderungen an diese Räume sind frühzeitig mit Nutzern und SGU festzule-gen.

Einfache Werkstätten

Diese Räume dienen den Studierenden zur Realisierung eigeninitiativer Projekte Es sind flexible Arbeitsplätze für Einzel und Gruppenarbeiten mit Einrichtungen für Visualisierun-gen. Die einfachen Werkstätten werden mehrheitlich als Messlabor mit Zugang zu 3D-Printing, Computerdesign oder Mechatronics verwendet. Es werden vor allem Anschlüsse für Strom und Internet verwendet. Auch sind die Wärmelasten der technischen Geräte zu berücksichtigen. In den SPH ist ein zentral gelegener „Schalter“/ Anlaufpunkt einzuplanen (für Betreuungspersonal).

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2.3. Labor-Infrastrukturräume

Vorzonen, Nebenräume

Innenliegende Vorzonen von Laborräumen sind nicht natürlich belichtet und für Lager, Geräte, Mikroskopie oder ähnliches vorgesehen. Vielfach sind sie auch als Dunkelkammern ausgestattet. Für diese Räume sind Reserveanschlüsse für Kühlgeräte vorzusehen. Werden diese Räume für Pumpen oder andere lärmintensive Gerätschaften genutzt, sind sie schallisoliert auszuführen.

Lagerräume (allgemein)

Lagerräume müssen ausreichend gross sein, damit die verschiedenen Materialien und Produkte ordnungsgemäss gelagert werden können. Die Räume müssen sauber, trocken und in einem an-gemessenem Temperaturbereich gehalten werden. Werden spezielle Raumkonditionen verlangt (Temperatur, Feuchte, Ex. Schutz), so müssen diese kontrolliert und überwacht werden.

Lagerräume für Chemikalien

Chemikalienlager müssen SGU gemeldet werden. Abluftmengen, Auffangvorrichtungen, Ex-Schutz-Anforderungen, Materialisierung und Überwachung variieren je nach Art der gelagerten Chemikalien, deren Menge und Handhabung (offen oder geschlossen). Schutzmassnahmen bei der Lagerung sind auf den gefährlichsten Stoff auszurichten. Bestimmte Stoffe bis 100kg müssen in einer Auffangwanne gelagert werden. Bei grösseren Mengen muss der Boden des Raumes eine geschlossene Wanne bilden. Zur Planung von Lagerräumen ist zwingend SGU beizuziehen.

Lagerräume für Druckgasflaschen und/oder tiefkalt verflüssigte Gase

Abluftmengen, Ex-Schutz-Anforderungen sowie Überwachung variieren je nach Art der gelagerten Gase. Zur Planung ist daher zwingend SGU beizuziehen. Es sind die EKAS-Richtlinien zu Gasfla-schenlagern, die VKF-Vorschriften und die ETH-Publikation von der SGU (Druckgase und tiefkalte Gase) zu berücksichtigen. Gasflaschen ab einer Menge von 200 Liter sind im Freien oder separa-ten Gasflaschenschränken aufzustellen. Auch möglich ist ein eigener Brandabschnitt. Räume in denen Druckgasflaschen gelagert werden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Eine Gasüberwachung ist vorzusehen.

Abfüllräume für tiefkalte Gase (Kryoraum)

Der Kryo-Raum ist mit Sauerstoffmelder und Warnleuchten auszurüsten. Der Raum wird mit Warn-zeichen gekennzeichnet. Der Zutritt ist nur für berechtigte Personen gestattet. Die Türbreite muss im Minimum 1200 mm betragen. Oberirdische Räume können gemäss EKAS-Richtlinie ausrei-chend natürlich gelüftet werden (Anforderungen beachten). Unter dem Erdboden angeordnete Räume müssen künstlich gelüftet werden. Für diese Räume ist eine Sturmlüftung vorzusehen, die durch den Sauerstoffmelder ausgelöst wird. Innerhalb eines Abstandes von 5 m um mögliche Gasaustrittstellen (Entnahmestellen) während des Normalbetriebes, dürfen sich keine unsifonier-ten Kanalisationsöffnungen, Kelleröffnungen oder Vertiefungen befinden. Raumtüren die nicht di-rekt ins Freie führen, müssen mit einem Türschliesser versehen werden. Die gesamte Anlage ist an den Potentialausgleich anzuschliessen. Wandprallschutzleisten sind einzuplanen. Der Boden im Bereich der Handabfüllung ist mit einer Edelstahlwanne (800 x 800 mm) inkl. Bo-denisolation auszurüsten. Eine Gasüberwachung ist vorzusehen.

Autoklavierräume

Im Autoklavierraum werden die biologischen Abfälle gesammelt und mit Autoklavierwagen über eine Durchfahrautoklave autoklaviert. Aufgrund Wärmelasten sind diese Räume mit einer künstli-chen Lüftung auszurüsten. Beim Ausgang muss ein Waschbecken mit handfreier Bedienung von Wasser- Seifen- und Desinfektionsmittel montiert werden. Ebenso müssen Kleiderhaken für die Arbeitskittel vorgesehen werden.

Waschküche

In der Waschküche werden autoklavierte Gegenstände (Glaswaren, Kunststoffboxen, etc.) und weitere schmutzige Glaswaren aus den Laboren gewaschen. Aufgrund hoher Wärmelasten und der Dampfbildung muss eine effiziente Lüftung vorgesehen wer-den. Vorzugsweise werden Ablufthauben eingesetzt. Am Ausgang ist ein Waschbecken mit Gastr-obrause sowie handfreie Seifen-, Desinfektionsspender und Wasserarmatur vorzusehen. Ebenso sind Kleiderhaken für die Laborkittel einzuplanen. Für die Rutschfestigkeit der Böden ist von einer Anforderungsklasse R12 auszugehen.

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Medienküchen

In der Medienküche erfolgt die Herstellung und Sterilisation der verschiedenen Nährmedien und Pufferlösungen, die anschliessend in den biologischen Forschungslaboren verwendet werden. Zur Ausstattung einer Medienküche gehören in der Regel Arbeits-/Abstellflächen, Wägetische, Quellabsaugungen (bzw. Kapelle), Reinstwasserversorgung, Autoklav, Eismaschine, Laborwasch-becken mit Augendusche, Garderobe für Labormäntel, sowie geeignete Lagermöglichkeiten für die Ausgangssubstanzen und Mediengefässe. Der Raum muss an die Laborabluft angeschlossen werden.

Kühl- und Tiefkühlzellen

Für die Lagerung von bestimmten Proben können Kühlzellen +4 °C und Tiefkühlzellen -20 °C ein-gesetzt werden. Diese Zellen werden in einem „Raum in Raum“ Konzept geplant. Die Kühlzellen müssen mit einer Bodenabsenkung von ca. 10 cm ausgelegt werden, so dass die Zugänglichkeit ohne Rampe gewährleistet ist. Es wird empfohlen, die Kühlzellen hintereinander anzuordnen, damit der Zugang der -20 °C Tiefkühlzelle durch die +4 °C Kühlzelle führt. Alle Kühlzellen unter null Grad müssen jederzeit von innen und aussen geöffnet werden können. Räume mit mehr als 10 m3 Rauminhalt müssen über einen Alarm- und einen Lichtschalter im In-nern verfügen. Die Kühlzellen werden mittels einer Störmeldung an das Gebäudeleitsystem ange-schlossen. Die Personensicherheit wird mit einer Lichtschaltung gewährleistet. Es muss auch sichergestellt sein, dass sich durch austretendes Kältemittel keine gefährliche Kon-zentration im Kühlraum bilden kann, ggf. muss eine entsprechende Gasüberwachung installiert werden. Ausserhalb der (Tief-) Kühlzelle sind Garderobenhaken zur Aufbewahrung der Kälte-schutzkleidung vorzusehen.

Für Kühlräume grösser 10 m3 Rauminhalt und unter null Grad sind folgende SUVA Bestimmungen einzuhalten:

- Checkliste Kühlräume - Schutz von Personen in Kühlräumen

Tiefkühlschränke

Tiefkühlschränke -80 °C, werden zur Rückkühlung wenn möglich an das technische Kühlwasser angeschlossen. Es ist sinnvoll, sämtliche Tiefkühlschränke zusammen in einem Raum und nicht im untersten Geschoss (Wassereintritt) zu stellen. Dabei besteht die Möglichkeit, die Schränke über horizontale Medientrasse zu versorgen. In diese werden sämtliche benötigten Medien (Elektro, Alarm, Kälte, Lüftung) eingebunden. Notstrom und Kühlwasserredundanz (Notkühlung) ist zu prü-fen. Solche Räume müssen eine Türbreite von mindestens 1200 mm im Licht haben. Werden Tief-kühlschränke mit einer CO2-Notkühlung ausgestattet, müssen auch die entsprechenden Auflagen für Lager- und Betriebsräume von Druckgasflaschen eingehalten werden.

Entsorgungsräume für Sonderabfall

Ein Sonderabfallraum zeichnet sich insbesondere durch einen hohen Sicherheitsstandard aus. Der Raum muss schwellenlos und über eine Rampe gut erreichbar sein. Die Türbreite muss im Licht mindestens 1200 mm betragen. Der Raum ist mit einem Waschbecken mit Augendusche, LAN, Telefon und zwei 3-fach Steckdosen auszurüsten. Der Raum wird als Ex-Schutz Zone 1 taxiert. Es ist eine künstliche Entlüftung sowie eine Absaugung in Bodennähe vorzusehen. Für den Ereig-nisfall einer grösseren Leckage ist eine Sturmlüftung mit einer automatischen Auslösung über Ex-Sensoren einzuplanen. Je nach Entsorgungsgut sind Wannen im Boden notwendig. Die Böden in Ex-Zonen müssen ab-leitfähig (Ableitfähigkeit unter 108 Ω) ausgeführt sein.

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3. Architektur / Layout / Medienerschliessung

3.1. Bestimmung und Grösse eines Labors Die Tragstruktur soll eine möglichst flexible, individuelle Grundrissgestaltung zulassen. Ein Stan-dardlabor hat idealerweise einen Achsraster von 7.0 – 7.5 m. Laboreinheiten haben einen Grundraster von ca. 30 m2. Demzufolge entspricht das Standardlabor einem Grundraster von ca. 60 m2. Eine Laboreinheit besteht aus einer Laborzone mit einer Schreibzone, aber ohne Vorzone. In den Laboren wird eine minimale Lichte Raumhöhe von 3.7 m angestrebt. Die Nutzungshöhe für die Labore muss mind. 2.7 m hoch sein. Somit ergibt sich für die Technikverteilung und ev. einer Rasterdecke eine Installationshöhe von 1 m.

3.2. Anpassung der Flächen (Flexibilität) Aufgrund der sich fortwährend verändernden Nutzungsbedürfnisse der Forschenden (neue For-schungsgebiete, wechselnde Versuchsanordnungen, personelle Veränderungen), müssen sowohl Büro- wie Laborflächen der einzelnen Professuren und Forschungsgruppen, flexibel erweiterbar bzw. reduzierbar sein. Ebenso muss die Ausstattung der einzelnen Laborflächen beliebig verän-dert werden können. Die Laborgrundform soll als Einheit multiplizierbar und in sich unterteilbar sein. (Haupt- und Nebenlabor). Ist ein Labor durch mehr als einen Mittelkorpus (Einzel- oder Dop-pelkorpus) geteilt, werden zwei unabhängige Notausgänge gefordert. In jedem Fall darf bei einem einzelnen Notausgang keine Kapelle und kein Chemieschrank unmittelbar neben dem Ausgang stehen. Bei Laboren mit Doppelkorpussen sind die minimalen Abstände zwischen den Korpussen gemäss DIN EN 14056 zu berücksichtigen.

3.3. Laboreinheiten Zur Laboreinheit (Laborteil und Schreibzone) gehört normalerweise eine geschlossene Vorzone, die zu den Infrastrukturräumen zählt. Bei grösseren Laboreinheiten müssen einzelne Schreibzo-nen auch als abgeschlossene, verglaste Büromodule integriert werden können. Es ist darauf zu achten, dass auch noch in der Nutzungsphase ein verglastes Büromodul ohne aufwendige Anpas-sungen an den Gebäudetechnikinstallationen eingebaut werden kann.

Schreibzonen

Die Laboreinheiten müssen je nach Laborgrösse ausreichend kleinere Büroarbeitsplätze mit guten natürlichen Lichtverhältnissen für Schreib- und Bildschirmarbeit enthalten. Der direkte Sichtbezug nach aussen ist, wo immer möglich, zu gewährleisten. Gegenüber der Laborzone sind diese immer mit Glaswänden abzugrenzen.

3.4. Raumtypen / Raumgrössen

Kleinlabore

Kleinlabore sind Einheiten mit einer Grösse von ca. 30 m2. Die Ausstattung der Kleinlaboreinheiten sind wie die Standardlabore. Meistens haben Kleinlabore nur 1 Kapelle. Medienversorgung wird analog Standardlabore geplant.

Standardlabore

Standardlabore haben eine Grösse von ca. 60 m2. Die Ausstattung beinhaltet max. 2-3 Kapellen, Ausguss, Laborarbeitstische, Arbeitsplätze. Je nach Nutzung können z.B. Laminarflow, Werk-bänke integriert werden.

Technologie-Plattformen / Labore mit Spezialgeräten

Diese Räume sind spezielle hochausgerüstete Laborzonen, welche durch die Forschungsteams gemeinsam genutzt werden. Mit dieser Plattform sollen besonders kostspielige Apparate und Ein-richtungen möglichst vielen Forschungseinheiten zur Verfügung gestellt werden. Diese besonde-ren Laborzonen unterscheiden sich in ihrer Grundstruktur nicht von den Standardlabors. Sie wer-den jedoch je nach Bedürfnis der Forschung eine spezielle Ausstattung erhalten (z.B. Reinraum, Elektronenmikroskopie, u.a.). Bei einzelnen speziellen Labors wie, z.B. Reinräume und Mikrosko-pierräume ohne ständige Arbeitsplätze, ist eine Anordnung ohne Tageslichtbezug möglich.

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Grosslabore

Als Grosslabore werden Einheiten von ca. 90 bis 120 m2 bezeichnet. Grosslabore werden für spe-zielle Versuche verwendet oder auch als „open-space“ Laborlandschaft genutzt. Sie können auch mehr als 3 Kapellen haben. Die Ausstattung kann gegenüber Standardlaboren wesentlich differie-ren.

Open Space Labs (OSL)

OSL steht für ein hochflexibles Laborkonzept, welches sich durch eine modular kombinierbare und veränderbare Medieninstallation auf die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Labornut-zungen anpassen lässt. Weitere Merkmale sind der Aufbau einer Gerätehierarchie mit Backbones (Medientische mit Arbeitsplatz, zweiseitig bespielbar), mobilen Racks (Installation von Kleingerä-ten), Mediensäulen sowie die teilweise Einhausung von empfindlichen Grossgeräten (Lärmbelas-tung, Hygieneanforderung u.a.). Die Grösse dieser Labore sind um die 200 m2.

3.5. Möblierung Bei Ergänzungen von Labormöbeln ist auf die bestehende Möblierung Rücksicht zu nehmen. Die ETHZ betreibt dazu ein eigenes Möbellager.

3.6. Technische Installationen Die Gebäudestruktur soll eine flexible Innenraumaufteilung ermöglichen. Mit einer optimalen Anordnung der Steigzonen können hochinstallierte Räume (Labors, Nasszellen, Technikräume, etc.) möglichst direkt an diese angeschlossen werden. Die Medienversorgung der Laborräume er-folgt vorzugsweise ab der Decke und muss modular veränderbar sein.

Installationsschächte

Alle Installationsschächte müssen vom Korridor aus gut zugänglich sein, damit Kontrollen und Nachinstallationen störungsfrei erfolgen können. Für den späteren Ausbau oder Nachinstallationen ist eine zusätzliche Platzreserve von 25 % einzuplanen.

Anschlüsse von Nutzeranlagen

Die Nutzeranlagen in den Laboren werden praktisch ohne Ausnahme mit Hilfe von Medien wie z.B. elektrischem Strom oder Laborkühlwasser betrieben. Durch die Anwendung des von der ETH Zü-rich entwickelten Konzeptes „Verhinderung von Schäden bei Versorgungsunterbrüchen“, können Schadenfälle bei unkontrollierten Ausfällen solcher übergeordneter Medienversorgungen stark ein-geschränkt werden. Zur Einschätzung des Risikos einer Nutzeranlage dient eine Checkliste, wel-che durch den Nutzer bei der ETH Zürich bezogen werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, kritische Alarme von Nutzeranlagen auf die Gebäudeautomation aufzuschalten, um den Nutzer in einer solchen Situation frühzeitig zu alarmieren.

3.7. Medienerschliessung Wenn möglich, soll die Erschliessung aus einem allgemein zugänglichen Raum (z.B. Korridor) er-folgen. Der Anschluss an die Labormöbel erfolgt von der Decke. Für jede Laboreinheit sind ein-zelne Absperrungen vorzusehen.

Medienversorgungspunkte

Der Medienversorgungspunkt bildet die Schnittstelle der Gebäudeinstallation (Medientrasse) zur Modulausrüstung Labor. Der MVP ist separat absperr- und entleerbar und wird via allfällig erforder-licher Regulierungen in das Raummodul geführt. Der Anschluss an das Medientrasse erfolgt mit-tels einer lösbaren Verbindung (ohne Zusatzwerkzeug).

Mediensäulen

Mediensäulen dienen zur vertikalen Erschliessung der Labortische mit flüssigen, gasförmigen Me-dien und Strom. Die Leitungsführung erfolgt innerhalb der Mediensäule vertikal. Die Medienab-gänge der Mediensäulen sind seitlich. Die Betätigungsgriffe und Manometer sind immer nach vorne angeordnet. Der Standort der Säule ist in Abhängigkeit des Deckenrasters frei wählbar.

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Medienanschlusspunkte

Die Medienanschlusspunkte bilden die Schnittstelle zu den Nutzeranschlüssen. Die Anzahl MAP für die Grundausrüstung des Labors ist im Pflichtenheft des Bauherrn festzulegen. Die MAP beste-hen aus selbstschliessenden Auslaufventilen, die einen individuellen und autonomen Betrieb des einzelnen Arbeitsplatzes sicherstellen. Eine systematische Anordnung der fest installierten Medi-enanschlusspunkte erlaubt eine freie, den aktuellen Bedürfnissen entsprechende Platzierung von Mediensäulen und Laboreinrichtungen. Der flexible Nutzeranschluss ist ohne Spezialwerkzeug, mittels einfacher Montage (z. B. Steck-kupplungen) zu gewährleisten. Eine Verwechslungsgefahr ist durch entsprechende Symbolik / Be-schriftung zu verhindern.

3.8. Anforderungen an das Gebäude

Fussböden

Als Bodenfertigbelag kann leitfähiges (Ableitfähigkeit ca. 108 Ω), säurebeständiges und dichtes Ma-terial gewählt werden, das keine vertieften Fugen aufweist. Der Bodenaufbau (Tragschicht und Deckbelag) soll in der Lage sein, Einzellasten (z.B. Reinigungsmaschinen) abtragen zu können. Ohne spezielle Vorgabe ist dabei eine zulässige Einzellast von 1 t (10 kN), verteilt auf eine Fläche von 400/400 mm, zu berücksichtigen. Die Nutzlast der Böden im Laborbereich ist auf 500 kg/m2 zu dimensionieren. Höhere Nutzlasten sind vom Nutzer je nach Labortyp (Maschinenlabore, Versuchswerkstätten, usw.) zu beantragen. In Absprache mit der Projektleitung kann auf einen Trittschall verzichtet werden. Für die Gleitfestigkeit der Böden in Labors (speziell in Nasslabors) ist von einer Anforderungsklas-se R11 auszugehen. Die konkreten Anforderungen müssen aber vom Bauprojekt in Zusammenar-beit mit dem SECO abgestimmt werden. Den Wänden entlang sollte ein 10 cm hoher, robuster So-ckel vorgesehen werden, der mit dem Boden nicht verbunden ist. Bei Biologielabors ab der Klasse BLS3 muss der Übergang von der Wand zum Boden wasserdicht abgedichtet werden. In Laserlaboren dürfen Böden nicht halogenhaltig sein (wie z.B. PVC-Beläge).

Bodenabläufe

In den Laboren werden grundsätzlich keine Bodenabläufe vorgesehen, in Biologielaboren und in C/B-Laboren sind sie verboten.

Decken, Deckenraster

Die Decken dürfen nicht vorgespannt sein (Gefährdung durch Montagen). Die rohe Betondecke ist staubfest zu behandeln (streichen). Die Unterteilung der Raumhöhe in Erschliessungs- und Nutzungsteil kann über einen Deckenras-ter erfolgen. Er dient einerseits als Aufhängung der Oberschränke und anderseits als Träger für die haustechnischen Installationen. Jedes Deckenraster ist zu erden.

Wände

Die Brandschutzanforderung ist nach der aktuellen VKF-Norm auszuführen. Die Wände müssen so konstruiert sein, dass 30 cm tiefe Gestelle mit einer Gesamtnutzlast pro Seite von 225 kg/m Wand (2,25 kN/m) montiert werden können.

Türen (Bullauge)

Für den Transport der grössten Einheit (Laborabzüge) ist ein Zugang von 1.35 * 2.55 m im Licht ausreichend. Diese Mass sollte bei neuen Gebäuden berücksichtigt werden. Idealerweise wird die Türe 2-flüglig mit Türschliesser ausgeführt. Im Gehflügel muss aus Sicherheitsgründen ein Glas (400 cm2) auf Augenhöhe eingebaut werden. Die Glaseinbauten müssen der Brandschutzanforde-rung der Türe entsprechen. Die Türen müssen einen Öffnungswinkel von 180 ° aufweisen.

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4. Medien

4.1. Raumkonditionen Für die Raumkonditionen in Laboren gelten in der Regel die SIA. Tierräume haben je nach Haltung spezielle Konditionen und müssen mit den zuständigen Stellen abgesprochen werden. Die ange-gebenen Werte dienen als allgemeine Planungswerte wenn keine Nutzervorgaben vorhanden sind.

Max. Tempera-tur Sommer °C

Feuchte Sommer % r.F.

Min. Tempera-tur Winter °C

Feuchte Winter % r.F.

Labor

26

Keine Garantie

21 Keine Garantie

(>35%)

Laborvorraum

26

Keine Garantie

21 Keine Garantie

(>35%) Schreibzonen im Labor

26-28

Keine Garantie

21 Keine Garantie

(>35%) Tierräume 22 55 22 55

Spezielle Labore Gemäss Anfor-derung Nutzer

Gemäss Anfor-derung Nutzer

Gemäss Anfor-derung Nutzer

Gemäss Anfor-derung Nutzer

4.2. Lüftung

Allgemeine Anforderungen Lüftung

Für die allgemeinen Anforderungen ist die ETH-Richtlinie HLKKS verbindlich. Erschliessungen aus Fremdnutzungsräumen sind möglichst zu vermeiden. Wenn immer möglich, sollte die Erschliessung aus einem allgemein zugänglichen Raum (Korridor) erfolgen. Abstellungen müssen in einem von Unbefugten geschützten Ort angebracht werden. Soweit möglich sollte die Lüftungserschliessung vertikal erfolgen. Die Zuluft und Abluft muss an der Decke des gleichen Geschosses geführt werden. Die Laborabluft muss mit separaten Kanälen pro Raum oder Raumgruppe bis zu einem Sammelkanal in der Technikzentrale geführt werden. Damit die Wartung des Abluft-Ventilators und der Filter (ev. auch KVS) während der Nutzung ge-währleistet ist, wird dieser aus Sicherheitsgründen redundant und in separaten Gehäuse und mit Klappen ausgeführt. Bei raumlufttechnischen Anlagen für Laborbereiche steht der Schutz vor Ge-fahrstoffen zur Gewährleistung der Personensicherheit im Vordergrund. Als Basissystem ist ein flexibles, einfach ausbaubares Hygienelüftungssystem für die Versorgung mit der notwendigen Aussenluft sowie die Abführung von belasteter Raumluft vorzusehen. Die Wahl und Auslegung der Luftdurchlässe in den Laborräumen darf die Funktion der Sicherheits-einrichtungen wie Kapellen, Laminarflow etc. nicht beeinträchtigen. Bei der Wahl der Luftdurch-lässe sind turbulenzarme Verdrängungssysteme (z.B. Deckenquelllüftung) hochinduzierenden Mischluftsystemen vorzuziehen. Bei Tierräumen sind aus hygienischen Gründen für die Luftfüh-rung Rohre anstelle Kanäle zu verwenden.

Sicherheit

Die Anforderungen an den Brandschutz, den Ex-Schutz (ATEX) sowie die Sicherheit von Spezial-labors (wie C-Labor, biologische Sicherheitslabore etc.) sind mit der SGU der ETH Zürich sowie den zuständigen Behörden abzusprechen. In den Abluftkanälen und bei den Austrittsstellen ins Freie sind wirksame Zündquellen zu vermeiden (z.B. Motoren ausserhalb Luftstrom oder ex. Ge-schützte Ausführung). Je nach Nutzung (z.B. Verwendung von Gasen, die leichter / schwerer sind als Luft) kann es spezielle Anforderungen an die Platzierung der Absaugstellen im Raum geben (Boden / Decke). Die im Laborraum entstehenden Gefahrenstoffe müssen soweit verdünnt und abgeführt werden, dass die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte gemäss SUVA- und EKAS-Richtlinien) eingehalten werden. Durch gezielte Massnahmen ist eine möglichst effizientes abführen der Schadstoffe zu gewährleisten: - Alle Arbeiten mit Gefahrstoffen müssen in Kapellen ausgeführt werden. - Für alle flüchtigen Schadstoffquellen, welche sich ausserhalb von Kapellen befinden, müssen

Quellenabsaugungen vorgesehen werden. - Chemikalienschränke, Gasflaschenschränke und Entsorgungsboxen direkt an das Abluftsystem

anschliessen. - Einhaltung von min. 3-fachem Abluftwechsel sowie von Unterdruck zu den öffentlichen Zonen.

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- Im Brandfall ist sicherzustellen, dass die Zuluft abgeschaltet wird. Die Chemieabluft soll so lange als möglich auch im Brandfall reduziert weiterlaufen. Es muss aber sichergestellt werden, dass der Öffnungsdruck der Türen infolge des entstehenden Unterdrucks im Labor 50 Pa nicht übersteigt.

Flexibilität

Bei der Dimensionierung der Lüftung ist auf eine ausreichende Flexibilität zu achten. Entspre-chende Vorgaben wie z.B. max. Luftmengen für die Dimensionierung der Schächte und Zentralen, müssen im Pflichtenheft des Bauherrn festgelegt werden.

Dimensionierung der Lüftung

Minimalluftmenge pro Labor Die Laborlüftung muss gewährleisten, auch wenn keine Verbraucher (Laborabzüge) im Labor aktiv sind, dass im Minimum ein 3-facher Luftwechsel garantiert wird. Bei speziellen Laboren kann es abweichende Anforderungen an die minimalen Luftwechselraten geben. Geltende Normen und Richtlinien sind zu berücksichtigen. Die Lüftungen von diesen Labo-ren müssen mit der SGU abgesprochen werden.

Maximalluftmenge pro Labor Die Maximalluftmenge pro Labor ist eine bei der Planung festzulegende Grösse. Sie ist abhängig von der Nutzungsart des Labors. Meistens bestimmt die verlangte maximale Kapellenzahl pro La-bor, zuzüglich den Luftbedarf für die Konstantluftverbraucher (Chemikalienschränke etc.) die Maxi-malluftmenge.

Luftmengenbilanz im Gebäude In den einzelnen Labors ist je nach Nutzungsart und Dichtheit der Gebäudehülle ein möglichst ge-ringer Unterdruck (Luftmengendifferenz) zu gewährleisten. Reinräume werden aber im Überdruck zu den allgemeinen Räumen geplant. Eine ausgeglichene Luftmengenbilanz über das gesamte Gebäude ist anzustreben.

Regelung der Luftmengen im Labor

Für die Gewährleistung des erforderlichen Unterdrucks (oder in Ausnahmefällen ein Überdruck) in den Laborräumen, sowie zur Vermeidung von unerwünschten Druckunterschieden zwischen belüf-teten Räumen, sind in der Zu- und Abluft Volumenstromregler pro Raum oder Raumgruppe vorzu-sehen. Im Normalfall genügt für Labore eine Volumenstromdifferenzregelung (Master-Slave) mit variablen Volumenstromreglern. Bei Laboren ohne Kapellen mit tiefem Luftwechsel ist auch der Einsatz von konstanten Volumenreglern möglich. Bei Laborräumen mit Kapellen muss der Zuluft-Volumenstromregler auf die Laborabzugsregelung (Abluft) abgestimmt werden. Die Laufzeit des Klappenmotors des ZUL-Volumenreglers muss eine schnelle und sichere Ausregelung der Luftmengen ermöglichen. Eine Druckregulierung ist nur bei speziellen Laboren wie z.B. Biosicherheitslabors, Tierräumen, Reinräumen, etc. erforderlich. Bei Druckregelungen müssen die Räume möglichst luftdicht ausge-führt und je nach Anforderung müssen Schleusen vorgesehen werden. Abluft-Volumenstromregler sind mit korrosionsbeständigen und verschmutzungsunempfindlichen Regelelementen auszurüsten.

Lokale Absaugeinrichtungen

Häufig sind auch lokale Absaugungen über Hauben oder Trichter vorzusehen. Dies geschieht, um Wärme-, Staub-, Geruchs- oder Schadstoffemissionen in den Raum zu vermei-den. Diese Abluft wird in der Regel mit der Laborabluft verbunden, falls die Inhaltsstoffe dies zulas-sen.

Direktanschlüsse

Chemikalienschränke sind entlüftet und direkt an die Abluft angeschlossen. Die Ausführung der Sicherheitsschränke (EI90) erfolgt nach SN EN 14470-1. Werden Druckgasflaschenschränke in die Laborzone integriert, so müssen diese bei vorschrifts-mässiger Lagerung der SN EN 14470-2 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten (EI 90) entsprechen. Diese Schränke werden an der Abluft direkt angeschlossen. In den Druckgasflaschenschränken müssen einstufige Druckminderstationen oder bei grösserem Verbrauch Batteriedruckminderer installiert sein.

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Laborkapellen

Ausführung der Laborabzüge hat nach der Norm SN-EN14175 zu entsprechen. Es sind Kapellen mit Stützstrahltechnik einzusetzen. Kapellenunterbauten die entlüftet sind, dürfen für die Lagerung und Entsorgung von Chemikalien benützt werden. Nicht belüftete gelten nur für Stauraum. Für die Vordimensionierung der Lüftungsanlage kann für Laborabzüge mit 400 m3/h pro lfm ge-rechnet werden. Für die definitive Planung sind die Luftmengenangaben der Hersteller massge-bend. Der minimale Luftvolumenstrom pro Laborabzug beträgt 120 m3/h. Es wird eine automati-sche Schieberschliessung verlangt. Auf diese Weise wird verhindert, dass Kapellen unnötig in Be-trieb bleiben. Im Allgemeinen erfolgt die Lieferung der Kapellen durch den Laborbauer. In der Pla-nung ist eine genaue Festlegung der Schnittstellen zwischen der Laborabzugsregelung mit dem Raumlüftungssystem zwingend erforderlich. Bei Arbeiten mit Flusssäure ist der Einbau eines Ab-luftwäschers zu prüfen.

Betriebskonzept der Laborabzüge: Die Laborabzüge müssen mit einer mindesten 3-stufigen oder stufenlosen Volumenstromregelung in Abhängigkeit der Schieberstellung ausgerüstet werden. Bewegungsmelder / automatische Schliessung des Frontschiebers bei Nichtbenutzung ist vorzusehen. Die Kapellen können grundsätzlich ein- und ausgeschaltet werden. Im ausgeschalteten Zustand saugt die Kapelle unabhängig von der Schieberstellung konstant 120 m3/h ab, um eine minimale Raumlüftung zu garantieren und das Ausbreiten von Gerüchen aus der Kapelle in den Raum zu verhindern.

Sturmlüftungen

In manchen Räumen (z.B. Gaslagerräume, Chemikalienentsorgungsräume, Kältemaschinen-räume) ist der Einbau einer Sturmlüftung erforderlich.

4.3. Kühlung

Allgemeine Anforderungen Kälte

Für die allgemeinen Anforderungen ist die ETH-Richtlinie HLKKS verbindlich. Eine allfällig erforderliche Raumkühlung erfolgt über modulare Zusatzsysteme wie z.B. statische Kühldecken. Für Vorräume werden vielfach Umluftkühlgeräte eingesetzt. Die Systeme sind im kon-kreten Projekt integral unter Beachtung sämtlicher Einflussparameter zu konzipieren. Aufgrund der für die Forschung erforderlichen Flexibilität sind die modularen Systeme bestens geeignet.

Flexibilität

Bei der Dimensionierung der Kälteversorgung ist auf eine ausreichende Flexibilität zu achten. Ent-sprechende Vorgaben wie z.B. max. Kälteleistung in W/m2 für die Dimensionierung der Steigzonen und Verteilleitungen sowie der Kälteerzeugung, müssen im Pflichtenheft des Bauherrn festgelegt werden. Falls in der Grundausrüstung keine technische Kälte vorgesehen ist, so muss in der Planung dafür eine entsprechende Platzreserve vorgesehen werden, damit eine spätere Nachrüstung möglich ist.

Klimakälte

Die Klimakälte versorgt die statischen Kühldecken in den Labor- und Schreibzonen.

Technische Kälte

Folgende Verbraucher können an dem technischen Kühlwasserkreislauf angeschlossen werden:

- Raumkühlsysteme, Umluftkühlgeräte - Institutsseitige Geräte oder Apparaturen über hydraulisch getrennte Sekundärkühlwasserkreise - Kühl- und Entfeuchtungsgeräte für spezielle Raumkonditionen - Laborseitige Kältemaschinen für tiefere Temperaturen - Rückkühlung von dezentralen Kompaktanlagen

Raumspezifische Kühllasten, die über den Grundlasten liegen und durch das Lüftungssystem ab-geführt werden, müssen mit dezentralen Kühlsystemen raumweise abgeführt werden. Bei der Wahl des Raumkühlsystems sind unter andern folgende Kriterien zu beachten:

- Technische Realisierbarkeit, Platzverhältnisse über dem Deckenraster - Störung von Sicherheitseinrichtungen durch Luftströmungen - Komfort in Bezug auf die Raumluftströmungen und Raumschalldruckpegel - Zugänglichkeit für die Wartung - Investitions- und Unterhaltskosten - Gesamthafte Energiebetrachtung

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Die Wahl und Auslegung der Raumkühlsysteme in den Laborräumen darf die Funktion der Sicher-heitseinrichtungen wie z.B. Kapellen, Laminarflow etc. nicht durch hohe Raumluftgeschwindigkei-ten beeinträchtigt werden. Bei der Wahl der Systeme sind statische Kühlsysteme anstelle Umluftkühlgeräte vorzuziehen. Müssen infolge hoher Wärmelasten im Raum Umluftkühlgeräte eingesetzt werden, so müssen fol-gende Parameter berücksichtigt werden:

- Kompakte Bauform - Zugfreie Luftverteilung ohne Störung von Sicherheitseinrichtungen - Einfache Zugänglichkeit zu den internen Bauteilen (Ventilator, Tauscher, Kondensatwannen) - EC-Ventilator, Geräuscharm - Kondensat Ablauf direkt angeschlossen - Ausgabe von Betriebs- / Störmeldung

Labore mit speziellen Anforderungen an die Raumkonditionen benötigen eigene, dezentrale Kom-pakt-Klimaanlagen (inkl. Steuerung und Regulierung). Je nach Anforderung werden die Klimaanla-gen modular mit den Funktionen Kühlung / Entfeuchtung / Befeuchtung und Nachwärmung ausge-rüstet. Die Rückkühlung der Kältemaschine (überschüssige Kondensationswärme) der Klimaan-lage erfolgt über die technische Kälte.

Laborkälte für nutzerspezifische Verbraucher

Infolge abweichenden Anforderungen in Bezug auf Temperatur, Druck oder Reinheit an die Kälte, brauchen einige Speziallabore eine zusätzliche sekundäre Kühlwasserversorgung für ihre Appa-rate. Diese Versorgung muss laborseitig gelöst und vom technischen Kühlwasser hydraulisch ge-trennt werden. Je nach Anforderung ist es nötig, zusätzlich eine dezentrale Kompaktkälteanlage oder Kompaktanlage (Tauscher und Pumpe) in dieses System einzubinden. Diese werden als of-fene oder geschlossene Systeme ausgeführt. Die Rückkühlung der Wärme erfolgt über die techni-sche Kälte.

Absperrarmaturen

Jede Medienleitung, die zu einer oder mehreren nebeneinander liegenden Entnahmestellen führt, muss gesondert absperrbar sein. Die Absperreinrichtung muss leicht erreichbar und jederzeit zu-gänglich sein. Zusätzlich muss sie gemäss ETH-Richtlinien beschriftet werden. Es wird empfohlen für alle Medien eine Hauptabsperreinrichtung vorzusehen.

4.4. Sanitär

Allgemeine Anforderungen Sanitär

Für die allgemeinen Anforderungen ist die ETH-Richtlinie HLKKS verbindlich.

Flexibilität

Bei der Dimensionierung der Sanitärmedien ist auf eine ausreichende Flexibilität zu achten. Ent-sprechende Vorgaben wie z.B. max. Anzahl Nutzeranschlüsse pro Labor oder Arbeitsplatz, für die Dimensionierung der Medientrasse und der Zentralen, müssen im Pflichtenheft des Bauherrn fest-gelegt werden. Für die spätere Nachrüstung von Medien ist in der Planung der horizontalen und vertikalen Medientrasse eine entsprechende Platzreserve vorzusehen und in der Koordinationspla-nung zu berücksichtigen.

Waschbecken

Alle Laborspülbecken am Ausgang aus den Laboren sind mit Seifen-, Desinfektion- und Papier-spender ausgestattet. Ebenso werden Waschbecken mit Augennotduschen ausgerüstet. Es dürfen nur Augenduschen nach SN EN 15154, Teil 2 eingeplant werden. Augennotduschen gehören zur grundlegenden Sicherheitsausstattung in Forschungslaboren. Entscheidend ist, dass sie im Be-darfsfall ohne Einschränkung gut zugänglich und voll einsatzbereit sind. Augenduschen müssen überall dort installiert werden, wo eine mögliche Gefährdung durch chemische Gefahrenstoffe ent-stehen könnte. Werden neben den Waschbecken zusätzlich Sicherheitsnotduschen installiert, so ist eine Optimierung der Augennotduschen mit der SGU abzuklären.

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Abflussleitungen

Das Normal- und Laborabwasser wird in getrennten Systemen gesammelt, wobei das Normalab-wasser direkt der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden kann. Das Laborabwasser kann über eine PH-Weiche zum Normalabwasser oder direkt zur Neutralisation geführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit in Gebäuden mit wenigen Laboren, das Laborabwasser in Sammeltanks zu lagern und dieses von einem Tankwagen zur Entsorgung abzupumpen. Biologisch kontaminiertes Abwasser der biologischen Sicherheitsstufe 2 wird von den Nutzern in-aktiviert. Danach werden diese über das normale Laborabwasser entsorgt. Aus einem Isotopenlabor müssen alle Abflüsse gesondert in einen Abwassertank gefasst werden. Vor Entleerung der Tanks in die Kanalisation müssen Kontrollmessungen vorgenommen und pro-tokolliert werden.

Sicherheitsnotduschen

Sicherheitsnotduschen müssen in allen Laboren eingebaut werden. Sie müssen in einer Gehweg-länge von 20 m innerhalb des Labors erreichbar sein. Um eine Kontaminationsverschleppung zu minimieren, ist ein Einbau ausserhalb des Labors (z.B. im Korridor) nur in Ausnahmefällen mit Ge-nehmigung durch die Abteilung SGU zulässig. Eine Sicherheitsnotdusche beinhaltet: Eine Körper-dusche und eine Augendusche mit Wasseranschluss. Sicherheitsnotduschen müssen in Laboratorien, in denen mit chemischen, pharmazeutischen, radi-oaktiven und/oder biologischen Stoffen analytisch umgegangen wird, eingebaut werden. Eine Temperierung des Wassers auf Temperaturen oberhalb der Raumtemperatur ist wegen der Gefahr der Verkeimung nicht geeignet.

Körperduschen

Sicherheitsnotduschen die dauerhaft an eine kontinuierliche Wasserversorgung angeschlossen und die so konstruiert sind, dass ausreichend Wasser zum Abduschen des ganzen Körpers zur Verfügung steht. Gerät, das speziell mit dem Zweck konstruiert ist, Flüssigkeit zum Löschen von Flammen zu lie-fern, oder um Kontaminationen ausreichend abzuwaschen oder zu verdünnen, so dass ihre Schädlichkeit verringert wird. Für die Ausführung und Dimensionierung ist die Norm „SN EN 15154--1:2006 Sicherheitsduschen Teil 1: Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien“ massgebend. Kennzeichnung mit Symbol: (Symbole werden vom der Abteilung SGU geliefert)

Augennotduschen

Sicherheitsaugendusche die dauerhaft an eine kontinuierliche Wasserversorgung angeschlossen ist. Gerät, das speziell mit dem Zweck konstruiert ist, die Augen mit einer Flüssigkeit zu berieseln und zu spülen, um Kontaminationen ausreichend abzuwaschen oder zu verdünnen, so dass ihre Schädlichkeit verringert wird. Für die Ausführung und Dimensionierung ist die Norm „SN EN 15154--2:2006 Sicherheitsduschen Teil 2: Augenduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien“ massgebend. Kennzeichnung mit Symbol: (Symbole werden vom der Abteilung SGU geliefert)

Sondergase / Gasflaschen

Für Sondergase sind in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen dezentrale Systeme (Flaschenlö-sung in Sicherheits-Gasflaschenschränken pro Raum oder Raumgruppe) zentralen Systemen vor-zuziehen. Zu beachten sind auch die speziellen Gasrichtlinien der SGU.

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4.5. Elektro

EMV-Massnahmen

Magnetfelder, erzeugt von elektrotechnischen Anlagen und Installationen ausser- und innerhalb des Laborbereichs, sind zu minimieren. Die Grenzwerte nach der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) sind zwingend einzuhalten.

Normal- und Ersatzstromnetz

Die Ausführung erfolgt nach der ETH-Richtlinie Elektroanlagen.

Schaltgerätekombination (SGK)

Im Minimum ist pro Etage eine SGK vorzusehen. Es können mehrere Labors über eine SGK er-schlossen werden. Die SGK sind ausserhalb des Labors anzuordnen. Bei der Auslegung der SGK ist folgendes zu beachten: - Einspeisung über allpoligen Lastschalter - Überspannungsschutz Typ 2 (Mittelschutz) - FI- Schutz für sämtliche Steckdosen ≤ 32A

ausser bei IT-und Computerräumen und Stromschienenkästen (Pkt. 4.5.7) - Gruppensicherungen sind auf die einzelnen Labormodule auszurichten (keine laborübergreifen-

den Installationen)

Die SGK beinhalten: - Überspannungsschutz Typ 2 - Motorschalter Stromschienen (Aus/Ein-Steuerung)

Wichtig: keine Nullspannungsauslösung - Alle Sicherungsabgänge - Steuerkomponenten für Beleuchtung - Steuerkomponenten für alle Zentralsteuerbefehle und Sammelstörungen

Elektroinstallationen

Alle Erschliessungsleitungen sind bis zum jeweiligen Laboreintritt nach Möglichkeit ausserhalb der Laborzone zu führen.

Erdung, Potenzialausgleich

Deckenraster und Medienleitungen sind in jedem Labor mit dem Hauptpotenzialausgleich zu ver-binden. Im Übrigen gelten die Richtlinie Elektroanlagen der ETH Zürich.

Kabeltrassen

Die Kabeltrasse sind mit Ordnungstrennungen für Stark- /Schwachstrom und Gasleitungen auszu-führen und sind genügend gross zu dimensionieren. Gitterkanalbreite sind nur bis zu einer Breite von 200mm, und für sehr kleine Kabel und zur örtlichen Sammlung von wenigen Apparaten, zuge-lassen.

Stromschienen / Stromschienenkasten

In den Labors werden Stromschienen 63 A (100/160 A) installiert. Diese versorgen alle Arbeits-plätze, Laborarbeitsplätze, Kapellen und Geräte mit elektrischer Energie. Die Stromschienenkasten beinhalten Leistungsschutzschalter und Steckdosen. Die Stromschie-nenkasten müssen leicht zugänglich (nicht über Labortischen) sein. Freizügig verwendbare Steck-dosen müssen mit Laborsteckdosen-Einheiten mit integrierten mischfrequenzsensitiven Fehler-stromschutzeinrichtungen Typ F realisiert werden. Die Einheiten werden über nicht RCD – ge-schützte Sondersteckdosen CEE versorgt. Es ist auf gleichmässige Polleiterbelastung zu achten (durch zyklisches tauschen der Polleiter). Die Wahl der Stromschienenaufsätze richtet sich nach dem Raumbedarf.

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Folgende Stromschienenaufsätze sind wahlweise auf die Stromschienen aufzusetzen: - Sondersteckdosen CEE 32 A 400V / 3 h, 230 V / 1 h - Sondersteckdosen CEE 16 A 400V / 3 h, 230 V / 1 h - Steckdosen CEE 63 A

Für spez. Anwendungen können Stromschienenaufsätze mit Leitungs- und Fehlerstromschutz ausgestattet werden. Bei den Laboreingängen ist eine Ein/Aus Schaltstelle vorzusehen. Mit dem Ein/Aus Taster können sämtliche im Raum installierten Stromschienen geschaltet werden. Der Einschalttaster muss signalisiert werden (Rückmeldung der Ein Stellung mittels LED). Die Steuerspannung muss auf der gleichen RCD- geschützten Sicherungsgruppe angeschlossen werden wie die Raumbe-leuchtung. Für die Laborbeleuchtungen dürfen keine RCD-Gruppen gebildet werden.

Anschlüsse Mediensäulen / Arbeitsplätze

Die notwendigen Steckdosen mit RCD-Schutz 30 mA mit Kurzzeitverzögerung, flexiblem An-schlusskabel und Stecker zum Anschluss an die Stromschiene ausrüsten.

Kapellenanschluss / Umluftkühlgeräte (ULK)

Die Anschlüsse sind steckbar auszuführen. Kapellen bilden eine autonome elektrische Funktionseinheit.

Beleuchtung

Die Ausführung erfolgt nach den ETH-Richtlinien Elektroanlagen . Für die Beleuchtungsschaltung werden bewusst keine PIR- Melder eingesetzt. Die Schaltstellen sind bei den Türen respektive bei den Fensterarbeitsplätzen zu installieren. Beleuchtungen sind an separate RCD-geschützten Sicherungsgruppen anzuschliessen.

Storenanlage

Die Storenanlage ist entsprechend dem Gebäudekonzept auszuführen. Innenstoren, Blendschutz und Verdunklungsstoren werden den jeweiligen spezifischen Anforderungen eingebaut.

Datenanschlüsse (UKV)

Die Datenanschlüsse sind am Deckenrost zu befestigen. Für ein Labormodul (ca. 50 m2) sind ca. 12 Anschlüsse vorzusehen. Für die Schreibzonen ist pro Arbeitsplatz ca. 2 Stück und für die Vor-zonen ca. 4 Anschlüsse einzuplanen. Für spätere Erweiterungen ist eine Platzreserve im UKV-Raum vorzusehen.

Telefone

Standorte von Telefonen werden nach Nutzervorgaben und unter Berücksichtigung des Betriebs-/Organisationskonzeptes, in Absprache mit der SGU, definiert.

Nottelfone

Die Standorte der Nottelefone sind in der Richtlinie Sicherheitseinrichtungen beschrieben.

Gasmeldeanlagen

Je nach Personenbelegung, Lage und Nutzung kann für Bauten die Brandschutzbehörde eine Gasmeldeanlage verlangen. Besteht von der Behörde her keine Notwendigkeit, muss in jedem Fall eine Verbesserung der Sicherheit durch technische (Durchflussbegrenzer), organisatorische Mittel (Begrenzung Flaschengrössen) oder „freiwillige“ Gasmeldeanlage mit der ETH (SGU) abgeklärt werden. Ebenso können Gasmeldeanlagen aufgrund physikalischer Eigenschaften der verwende-ten Gase (Wasserstoff, flüssig Stickstoff, Phosphin, etc.) und damit verbundener Risiken für Perso-nen notwendig sein. Bei „freiwilligen“ Gasmeldeanlagen ist der Bedarf mit einer Risikoanalyse nachzuweisen. Eine Gasmeldeanlage ist notwendig, wenn sich ein explosionsfähiges Gasgemisch bilden kann (untere Explosionsgrenze), der MAK-Wert überschritten wird oder der Sauerstoffgehalt unter 17% fallen kann. Eine Gasmeldeanlage besteht aus Gassensoren, optischem Alarm im Raum und ausserhalb bei jeder Türe (z.B. Warnleuchte, Blitzlampe), akustischem Alarm im Raum (z.B. Horn), Display zur Messwertanzeige ausserhalb des Raumes und der Steuerzentrale. An jeder Türe muss gekenn-zeichnet sein, wo sich der Display befindet. Jede Gasmeldeanlage wird auf das GA-System des Gebäudes aufgeschaltet. Ein Wartungs- /Servicevertrag ist einzuholen. Ergänzende Erläuterungen sind aus dem Merkblatt Gasüberwachung (Stand 22.9.2016) von der SGU zu entnehmen.

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5. Richtwerte Medienversorgung

5.1. Grundsätzliches Die Versorgung der Labore mit Medien wird vorzugsweise in vertikalen Steigschächten oder Korri-doren geführt. Absperrungen und Regulierungen von Zonen / Labormodulen sind an leicht zugäng-lichen Stellen möglichst ausserhalb der Labore vorzusehen. Im Verteilkonzept ist eine ausgegli-chene Belastung über das gesamte Gebäude anzustreben. Leitungen sind offen zu führen und müssen jederzeit zugänglich bleiben. Das einzelne Labormodul wird ab dem Medien-Versorgungspunkt (MVP) des Medientrasses er-schlossen. Innerhalb des Labors werden die verschiedenen Medien-Anschlusspunkte (MAP) im Bereich des Deckenrasters erschlossen. Ab dem MAP erfolgt die Verbindung zum Nutzeran-schluss mittels flexibler oder halbflexibler Leitungsmaterialien. Die Medienerschliessung der Labo-reinrichtungen (z.B. Mediensäulen) erfolgt grundsätzlich von oben.

Medienversorgung

Die Labore sind mit folgenden Medien zentral zu versorgen: - Strom (Normalnetz und ev. Ersatznetz) - LAN (UKV) - Zuluft, ZUL - Fortluft, FOL - Trinkkaltwasser, WTK (WPC) - Vollentsalztes Wasser, WBV (WDC) - Klimakälte Vorlauf KKV - Klimakälte Rücklauf KKR - Technisches Kühlwasser Vorlauf, TKV - Technisches Kühlwasser Rücklauf, TKR - Druckluft, LTE (CA) - Chemieabwasser, WAC - Brauchwarmwasser, WTW (WPH)* - Brauchwarmwasser Zirkulation, WTWZ (WPH-C)*

Beim Brauchwarmwasser muss zwischen zentraler Versorgung mit Zirkulation und Unterstellboi-lern in den Laboren abgewogen werden.

Nach Bedarf werden folgende Gase zentral geliefert: - Stickstoff, GN2 (N2) - Kohlenstoffdioxid, CO2 - Helium und Heliumrückführung GHR (He) - Platzreserve für ein zusätzliches Gas

Örtliche Flaschenlösungen oder dezentral versorgt werden folgende Medien: - Erdgas, GER (G) - Methan, (CH4) - Brenngas, (örtliche Flaschenlösung) - Sauerstoff, (O2) - Wasserstoff, (H2) - Sondergase - Vakuum (örtliche Vakuumpumpen) - Laborkühlwasser Vorlauf, LKV (WCF) - Laborkühlwasser Rücklauf, LKR (WCR), (Rückkühlung über technische Kälte)

Mediumkennzeichnung in Klammer nach SN EN 13792

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Werkstoffwahl

Für die Werkstoffwahl ist die ETH-Richtlinie HLKKS verbindlich. Zusätzliche Angaben sind unter Pkt. 5.2 und Pkt. 5.3 aufgelistet. Beim Einsatz von vollentsalztem Kaltwasser müssen alle medien-berührenden Teile (Rohr, Verbindungen, flexibles Schlauchmaterial, Armaturen etc.) mit korrosi-onsbeständigem Werkstoff ausgeführt werden. Im Allgemeinen sind die Durchflussstoffe und Gase bei der Materialwahl zu berücksichtigen (z.B. Abluft, Methan, Ammoniak, etc.). Insbesondere muss bei Mischinstallationen die Vermeidung von Kontaktkorrosion berücksichtigt werden. Das Material der Abluftkanäle muss den entsprechenden Labortypen angepasst sein. So ist bei chemischen und biologischen Laboren das Material in PPs geeignet.

Beschriftungen

Vorgaben für die Beschriftung der Medien sind in der ETH-Richtlinie Beschriftungskonzept Haus-technik aufgeführt.

5.2. Medienversorgungspunkt (MVP) Der Medienversorgungspunkt bildet die Schnittstelle der Gebäudeinstallation (Medientrasse) zur Modulausrüstung Labor. Der MVP ist separat absperr- und entleerbar und wird via allfällig erforder-licher Regulierungen in das Raummodul geführt. Für die Dimensionierung der Medien-Versorgungspunkte (Schnittstelle von Medientrasse zu La-bormodul) sind die jeweiligen Projektdaten (Pflichtenheft Bauherr) zu verwenden. Folgende Richtwerte beziehen sich auf ein Standard-Raummodul mit einer Fläche von ca. 50-60 m2 mit ca. 4-5 Arbeitsplätzen: MEDIUM LEISTUNG QUALITÄT BESONDERES

Trinkwasser kalt WTK (WPC)

6-10BW Trinkwasser 24 bis max. 36 l/min je nach grösstem angeschlossenen Einzelanschluss BW = Belastungswert

Trinkwasser warm WTW (WPH)

6-10BW Trinkwasser 24 bis max. 36 l/min je nach grösstem angeschlossenen Einzelanschluss BW = Belastungswert

Vollentsalztes Wasser WBV (WDC)

6-10BW <10µS/cm 24 bis max. 36 l/min je nach grösstem angeschlossenen Einzelanschluss BW = Belastungswert

(Labor-) Kühlwasser-Vorlauf

LKV (WCF)

4kW bei 10KΔT

15°C <10µS/cm

Konstanter, vorregulierter Druck pro Modul (Druckbereich 1.5-6bar), Druck-einstellung optisch kontrollierbar Vorlauftemperatur nach Raumfeuchte schieben bis max. 18.°C

(Labor-) Kühlwasser-Rücklauf

LKR (WCR)

--- --- Druckloser Rücklauf, keine störenden Einflüsse auf den Vorlauf, Netz leer-laufend

Stickstoff GN2 (N2)

10m3/h bei 10bar

gasförmig, Q 5.0

Leitungsnetz aus öl- und fettfreiem Kupferrohr, unter Schutzgas hartverlö-tet, O2-tauglich, Δp max. 20%

Technische Druckluft LTE (CA)

10m3/h bei 6bar

Klasse nach ISO 8573-1/2010

CNS, Press-System gem. ETH Richtli-nie HLKKS (je nach Qualitätsvorgaben sind Press-Systeme nicht geeignet)

Parti-kel

Rest-Wasser

Rest-Oel

1 4 2

Heliumrückführung GHR (He)

30m3/h Max. Gegendruck im Netz: 50mbar, zulässige Leckrate bei 1bar Prüfdruck = 10-6 mbar / sec. -1

Techn. Kühlwasser Vorlauf

TKV 120W/m2 14°C Max. Druckdifferenz 15kPa, Anlage-druck PN6 bar, je nach Gebäudehöhe Ist mit Projektleitung zu definieren

Techn. Kühlwasser Rücklauf

TKR 18°C Max. Druckdifferenz 15kPa, Anlage-druck PN6 bar, je nach Gebäudehöhe

Chemieabwasser WAC 2.5 SW pH 6.5-9.0

Abwasser ausserhalb dieser Grenz-werte müssen über eine zentralen Neutralisation geführt werden SW = Schmutzabwasserwert

Mediumkennzeichnung: in Klammer nach SN EN 13792

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Zu beachten: Laborkühlwasser Im Normalfall wird die Rückkühlung über die technische Kälte sichergestellt.

Über dieses können Klein-Chiller wasserseitig gekühlt werden. Das Labor-kühlwasser muss vor Ort erzeugt werden.

Technische Kälte Für die techn. Kälte ist aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen ein

möglichst hohes Temperaturniveau anzustreben. Richtwert: VL 14 °C / RL 18 °C. Die spezifische Leistung ist stark vom jewei-

ligen Nutzer abhängig. Die entsprechenden Daten sind jeweils projektbezo-gen und nutzerabhängig festzulegen unter Berücksichtigung der dezentralen Raumkühlsysteme (Umluftkühlgeräte, stat. Kühlsysteme, Rückkühlung von Spezialklimaanlagen etc.).

5.3. Medien-Anschlusspunkte (MAP)

Die Medien-Anschlusspunkte bilden die Schnittstelle zu den Nutzeranschlüssen. Die Anzahl MAP für die Grundausrüstung des Labors ist im Pflichtenheft des Bauherrn festzulegen. Die MAP beste-hen aus selbstschliessenden Auslaufventilen, die einen individuellen und autonomen Betrieb des einzelnen Arbeitsplatzes sicherstellen. Eine systematische Anordnung der fest installierten Medi-enanschlusspunkte erlaubt eine freie, den aktuellen Bedürfnissen entsprechende Platzierung von Mediensäulen und Laboreinrichtungen. Der flexible Nutzeranschluss ist ohne Spezialwerkzeug, mittels einfacher Montage (z. B. Steck-kupplungen) zu gewährleisten. Eine Verwechslungsgefahr ist durch entsprechende Symbolik / Be-schriftung zu verhindern. Für die Dimensionierung der Medien-Anschlusspunkte sind die jeweiligen Projektdaten (Pflichten-heft Bauherr) zu verwenden. Die unten aufgeführten Verbrauchswerte sind Erfahrungszahlen, die mit den jeweiligen Nutzern auf das Projekt abgestimmt werden müssen

MEDIUM Verbrauchs-

Leistung BESONDERES

Trinkwasser kalt WTK (WPC)

12 l/min Gem. SVGW-Regelwerk W3d

Trinkwasser warm WTW (WPH)

12 l/min Gem. SVGW-Regelwerk W3d

Vollentsalztes Wasser WBV (WDC)

9 l/min Werkstoff CNS (1.4401) (bei hohen Qualitäten, 1.4404/1.4435)

Stickstoff GN2 (N2) 5 l/min

Cu-Rohre in Stangen, nahtlos gezogen aus desoxidierten CU DIN 1786/1787, oel- und fettfrei. Formstückverbindungen in cadmiumfreiem Hartlot, DIN 8513, mit Schutzgas zu unterspülen

Kohlendioxyd CO2 1.5 l/min

Cu-Rohre in Stangen, nahtlos gezogen aus desoxidierten CU DIN 1786/1787, oel- und fettfrei. Formstückverbindungen in cadmiumfreiem Hartlot, DIN 8513, mit Schutzgas zu unterspülen

Technische Druckluft LTE (CA) 2 - 4 m3/h bei 5 bar, Anzahl Anschlüsse be-rücksichtigen

Heliumrückführung GHR (He) -------

Chemieabwasser WAC 1.5 SW SW = Schmutzabwasserwert

Mediumkennzeichnung: in Klammer nach SN EN 13792

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5.4. Luftmengen

Richtwerte Abluftmengen

Richtwerte für die Planung der Luftmengen in den Laboren Biochemie, anorganische und organi-sche Chemie. Die Luftmengen sind stark von der Anzahl der Kapellen und Laborgeräten abhängig. Auch sind Luftleistungen je nach Hersteller verschieden. Die definitive Festlegung der Luftmengen muss entsprechend der Angaben der Lieferanten der Laborabzüge und Laboreinrichtungen erfol-gen. Die Planungswerte müssen im Verlauf des Projektes mit dem Projektleiter verifiziert werden.

Laborgerät AUS Planung Bemerkungen

Tischkapellen (100 cm) 120 m3/h 360 m3/h Kapellen mit Stützstrahltechnik

Kapellenunterbau 40 m3/h 40 m3/h

Stehkapellen (100 cm) 120 m3/h 560 m3/h Kapellen mit Stützstrahltechnik

Kapellenunterbau 40 m3/h 40 m3/h

Lösungsmittelsammelbox 50 m3/h 50 m3/h

Sicherheitsschränke 80 m3/h 80 m3/h Für 4 Flaschen

Punktabsaugungen/Quellabluft 0 m3/h 150 m3/h Redundanz berücksichtigen (z.B. 4 Stk im Labor, 2 Stk aktiv/2 Stk Aus)

Luftwechselzahlen nach Labortyp

Labortyp Mind. Planung Bemerkungen

Biochemie und Biologie 3 8 Je nach Anzahl Kapellen

Anorganische und organische Chemie

3 10 Je nach Anzahl Kapellen

Physik und Elektronikentwicklung 3 5 Kann stark durch Institutsapparate variieren (Wärmelasten)

Isotopenlabor 6 12

Tierlaboratorien 8 12 Je nach Tierbelegung bis 20-fach

Vorräume 3 10 Wärmelast berücksichtigen

Schreibarbeitsplätze im Labor 3 4 Überdruck zu Laborteil

Einfache Werkstätten 3 5

Sonderabfallraum 5 5 Sturmlüftung 10-fach

Kryoraum 3 5 Sturmlüftung 10-fach

Lagerräume für Druckgasflaschen 3 5 Bei künstlicher Belüftung

Lager 1 2

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5.5. Gleichzeitigkeit Bei der Dimensionierung der Verteilleitungen und Erzeugung ist ein angemessener Gleichzeitig-keitsfaktor zu berücksichtigen. Je nach Anzahl der Labors und der Nutzungsart kann dieser Faktor variieren. Die aufgeführten Richtwerte gelten nur für das Vorprojekt. Bei der weiteren Planung müssen die aktuellen Werte, in Absprache mit dem Bauherr, in das Pflichtenheft aufgenommen werden.

Gleichzeitigkeit (%) Bemerkungen

Laborarbeitsplatz (MAP) 100 Die Gleichzeitigkeit schliesst Laborge-räte in normalen Massstab ein. Spezi-elle Apparate müssen gesondert be-rücksichtigt werden.

Labormodul (MVP) 100

Geschossverteilung Lüftung 90

Steigzonen Lüftung 90

Zentrale Lüftung 80

Stickstoff N2 20 Bei zentraler Versorgung

Kohlenstoffdioxyd CO2 20 Bei zentraler Versorgung

Druckluft CA 15 - 20 Bei zentraler Versorgung