24
Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport Beurteilung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz 230.15 DP

230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

SicherheitsbeurteilungInnerbetrieblicher TransportBeurteilung von Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzGefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

Energie Textil ElektroBerufsgenossenscha�

Medienerzeugnisse

BG 230_15_TITEL-CMYK:BG 230.15 26.10.2011 11:29 Uhr Seite 1

230.15 DP

Page 2: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren
Page 3: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren amArbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren –rechtzeitig erkannt werden.

In nachfolgender Liste ist ein vereinfachtes Beurteilungsverfahren für einen Arbeitsbereich dargestellt, eine „Sicherheitsbeurteilung“. Die Liste kann Punkt für Punkt abgearbeitet werden. Überall dort, wo Handlungsbedarf besteht, wo Mängel auftauchen, können entsprechende Schritte frühzeitig eingeleitet werden.

„Vorher handeln“, nicht „aus Unfällen lernen“, das ist die Leitlinie im zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Gefährdungsbeurteilung in 5 Schritten

1. Arbeitsbereiche festlegen

Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?

2. Gefährdungen ermitteln

Was kann zu Gefährdungen führen?

3. Schutzziele festlegen

Was will ich eigentlich erreichen?

4. Maßnahmen festlegen

Was ist zu tun? Wer macht was? Bis wann?

Externe Beratung festlegen: Wo ist sie erforderlich?

5. Maßnahmen auf Wirksamkeit prüfen

Ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?

Bei vorgesehener Handhabung gilt diese Sicherheitsbeurteilung als Dokumentation im Sinn des Arbeitsschutzgesetzes. Stand: 2009. Bei Änderung der Rechtslage ist die Liste entsprechend anzupassen.

Page 4: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Erläuterungen zurSicherheitsbeurteilung

1. Die nachfolgende Liste zur Sicherheitsüberprüfung beruht auf der langjährigen Erfahrung des Technischen Aufsichtsdienstes der Berufsgenossenschaft. In ihr wurden die Punkte zusammengestellt, die – praxiserwiesen – Unfall- und Gesundheitsgefahren darstellen.

2. Die Sicherheitsüberprüfung ist wie ein Rundgang durch den Betrieb oder durch die Abteilung aufgebaut. Sie führt von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz bzw. von Maschine zu Maschine.• ZuerstwerdenmechanischeGefährdungenuntersucht,

d.h.: Wo bestehen Quetschgefahren? Wo kann man sich schneiden? Werden Stolpern und Ausrutschen wirkungsvoll verhindert? usw.

• ImanschließendenTeilwerdenFragennachGefährdungen durch elektrischen Strom gestellt.

• EsfolgenFragennachGesundheitsgefährdungendurch Gefahrstoffe, d.h. chemische Produkte.

• NachdiesenSchwerpunktenderSicherheitsbeurteilung werden, entsprechend der folgenden Reihenfolge, weitere Bereiche, falls entsprechende Gefährdungen bestehen, aufgegriffen: –BiologischeGefährdungen,z.B.imZusammenhang

mit Luftbefeuchtung und Raumlufttechnik – Brand- und Explosionsgefährdungen – Thermische Gefährdung durch Hitze und Kälte

(in unserer Branche selten anzutreffen) – Gefährdungen durch andere physikalische Einwirkungen,

z.B. Lärm, Laser- oder UV-Strahlung.

3. Jede Maschinenart, z.B. die Schneidemaschine, ist nur einmal in der Liste aufgeführt. Häufig gibt es jedoch diese Maschinen mehrmals im Betrieb bzw. in derselben Abteilung. Bei Handlungsbedarf bzw. Mängeln muss deshalb die Bezeichnung der betroffenen Maschinen z.B. in der Spalte „Bemerkungen“ vermerkt werden. Es ist auch möglich, jede Maschine auf einer Kopie des Beurteilungs-Blattes abzuhandeln.

4. In der ersten Spalte wird auf die mögliche Art der Gefährdung hingewiesen. In Klammern sind weitere Informationen hierzu, z.B.staatl.Vorgaben/BG-RegelwerkeundNormen,angegeben.Weitere BG-liche Regeln bzw. Informationen finden Sie in der Publikations-Datenbank der DGUV (www.dguv.de).

5. Bei den sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschi-nen gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) generell.

Daneben gelten für Maschinen vor dem Baujahr 1995 die Be-stimmungenderBGR500.FürMaschinenabdemBaujahr1995gilt die Maschinen richtlinie 1998/37/EG, Anhang I, für Maschi-nen ab dem Baujahr 2010 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

DieNormenreiheEN1010Teil1bisTeil5kannzurSicherheits-überprüfung der Maschinen herangezogen werden, da für sie die Vermutungswirkung gilt.

6. Ein Teil der Maßnahmen, die sich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz an Maschinen beziehen, erübrigt sich, wenn die Maschinen GS-, ET oder DGUV Test-geprüft sind.GS bedeutet: Geprüfte Sicherheit. Seit neuestem gibt es auch dasET(Euro-Test)Zeichen,dasdiegleichenPrüfkriterienwiedasGS-Zeichenbeinhaltet.DasDGUVTest-ZeichenwirdunteranderemfürnichtverwendungsfertigeProdukteoderfürZusatzprüfungenvergeben.

AllePrüfzeichenwerdenu.a.vonderPrüf-undZertifizierungs-stelle Druck und Papier verarbeitung vergeben.

In der Regel ist das Prüfzeichen auf der Maschine angebracht. DieZertifizierungkannjedochauchausdenKaufunterlagenhervorgehen (nicht zu verwechseln mit dem vom Hersteller angebrachtenCE-Zeichen).ImZweifelsfallkannderHersteller– oder die Berufsgenossenschaft – hierzu Auskunft geben.

7. In der dritten und vierten Spalte ist das Ergebnis derÜberprüfung einzutragen, entweder „in Ordnung“ oder„Handlungsbedarf, Mängel“.

8. Bei der Mängelbeseitigung sollte möglichst ein konkretes Datum eingetragen werden. Allerdings muss es realistisch sein, denn derjenige, der zuständig für die Erledigung ist, sollte ebenfalls vermerkt werden.

9. Einige Probleme werden nicht ohne fremde Hilfe lösbar sein. Wird beispielsweise festgestellt, dass der Schallpegel vermutlich zu hoch ist, dann sind Messungen durchzuführen (hierbei kann der zuständige TAB helfen. Auf der BG-Homepage gibt es außerdem eine Excel-Rechenseite zur Ermittlung des personenbezogenen Schallexpositionspegels.) oder es sind Schallschutzspezialisten hinzuzuziehen. Bei einem X in der Spalte „Beratungsbedarf“ sollte deshalb auch gleich vermerkt werden,werfürdieBeratunginFragekommt.

10. Sind bei Handlungsbedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen worden, dann muss eine Kontrolle durchgeführt werden, ob diese Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen. Das Ergebnis ist in der rechten Spalte mit Datum festzuhalten.

11. Erweiterung der Liste: Die Sicherheitsüberprüfung muss sich auf den gesamten Betrieb beziehen. Deshalb ist die Liste um die Arbeitsbereiche, die nicht berücksichtigt sind, betriebsspezifisch zu ergänzen. Hierfür ist freier Raum am Ende der Liste vorhanden. Weiterhin ist zu überprüfen, ob die Liste der möglichen Gefährdungen und Belastungen in den einzelnen Arbeitsbereichenvollständigist.Zusätzliche,betriebsspezifischeGefährdungen und Belastungen können ebenfalls auf den freien Seiten am Ende vermerkt werden.

12. Die Sicherheitsbeurteilung kann zum Teil am Schreibtisch, dasmeistesolltejedochvorOrtinZusammenarbeitmitdenMitarbeitern vorgenommen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Berufsgenossenschaft gerne zur Verfügung: den für den Betrieb zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten finden Sie unter www.bgetem.de, webcode 11981123, über das regionale Präventionszentrum.

Page 5: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 3 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Organisation

Organisations-verschulden(BGV A1,ArbSchG)

1. Die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Optimierung des innerbetrieblichen Transportes muss vom Unternehmer personell und betriebsspezifisch klar geregelt und möglichst schriftlich festgelegt sein (wer ist wofür zuständig). Die Verantwortlichkeiten müssen bekannt sein.

Organisations-verschulden (ASiG, DGUV V2)

2. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte die fachkundigeBeratungderFachkraftfürArbeitssicherheit,des Betriebsarztes und ggf. der Sicherheitsbeauftragten eingeholt werden.

Unfall- und Gesundheits-gefahren(Maschinen-richtlinie der EU)

3. Bei der Erteilung von Aufträgen ist sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. BeiAuftragsvergabekannz.B.folgenderZusatz beigefügt werden:„Der folgende Auftrag wird erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht.“

Organisations-verschulden (BGV D27)

4. Betriebsanweisungen zum innerbetrieblichen Transportmüssenz.B.fürStaplerfahrer,FührervonHubwagen und für das sichere Ein- und Auslagern aus Lagersystemen vorliegen.

Unfallgefahr

Optimierung des Materialflusses

5. Der innerbetriebliche Materialfluss muss grundlegend konzipiert sein und bei Änderungen im Betriebsablauf oderNeuanschaffungvonAnlagenundMaschinen wiederholt betrachtet werden. Lagerflächen sind auch für Spitzenzeiten ausreichend groß zu planen.

Unfallgefahr 6.InsbesonderebeihohemTransportaufkommen, kreuzenden Verkehrswegen, Überschneidung von FußwegenundVerkehrswegenoderArbeitsplätzen an Verkehrswegen muss der Materialfluss durch organisatorische oder technische Maßnahmen (z.B. Verlagerung von Transportwegen, automatische Palettentransportsysteme, Absaugung von Papierresten) optimiert werden.

Unfallgefahr 7. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die Erkennbarkeit von Personen bei Vorwärtsfahrt häufig eingeschränkt ist (hohe Paletten, Rollen u.Ä.), müssen Flurförderzeugebeschafftwerden,dieeinesichereundergonomisch günstige Rückwärtsfahrt (Seitsitzstapler, Drehsitzstapler usw.) ermöglichen.

Page 6: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 4 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Organisation

Stolpern, Stürzen (ASR A1.8)

Ordnung am Arbeitsplatz

8.FürOrdnungundSauberkeitaufVerkehrswegensollennachhaltige Regelungen getroffen sein.

Stolpern, Verletzungen durch umfallende Teile (BGR 234)

9.FürleerePalettensindausreichendStellplätzezurVerfügung zu stellen. Paletten dürfen nicht senkrecht abgestellt werden. Beschädigte Paletten sind aus dem Produktionsprozess zu entfernen.

Verletzungs-gefahr der Hände (BGR 195)

Persönliche Schutzmaßnahmen

10.BeimUmgangmitscharfkantigenTeilenmüssenSchutzhandschuhe getragen werden.

Verletzungs-gefahr durch um- oder herabfallende Gegenstände (BGR 191)

11.Mitarbeitern,beidenendieGefahrvonFußverletzun-gen durch um- oder herabfallende Gegenstände besteht, sind Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Dies gilt z.B. für Mitarbeiter, die mit Transportaufgaben oder in der Werkstatt beschäftigt sind. Die Mitarbeiter müssen die Sicherheitsschuhe tragen.

ZuhoheBelastungen des Muskel-/Skelettsystems (LasthandhabV,Leitmerkmal-methode,BGI 7011)

12. Häufiges, regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten über10kgdurchFrauenund20kgdurchMännersindzuvermeiden.Unabhängig davon sollte – bei Überschreiten dieser Gewichte – die Belastung durch Heben und Tragen anhand der „Leitmerkmalmethode“ im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für alle relevanten Mitarbeiter ermittelt werden.

ZuhoheBelastungen des Muskel-/Skelettsystems (LasthandhabV)

13.FürArbeitenanAnlege-undAbstapelarbeitsplätzensollen den Mitarbeitern nach Möglichkeit Hebehilfen zur Verfügung gestellt werden.

Bauliche Voraussetzungen

Verletzungs- gefahr, z.B. durch Transportmittel (ArbstättV, ASR A1.8, BGI 582)

Verkehrswege

14.NachMöglichkeitsolltenPersonen-undVerkehrs-wege getrennt werden. Es empfiehlt sich, Verkehrswege zu kennzeichnen. Verkehrswege sind ausreichend breit zu gestalten; bei Lagerung und Transport per Hand mindestens 0,75 m.

Page 7: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 5 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Bauliche Voraussetzungen

Verletzungs- gefahr, z.B. durch Transportmittel (ArbstättV, ASR A1.8, BGI 582)

15.InunmittelbarerNähevonvorwiegendfürdenFahrzeugverkehrgenutztenTorenmüssengutsichtbargekennzeichnete,stetszugänglicheTürenfürFußgängervorhanden sein. Diese Türen sind nicht erforderlich, wennderDurchgangdurchdieTorefürFußgänger gefahrlos möglich ist.

Verletzungs-gefahr, z.B. durch Transportmittel (ArbstättV, ASR A1.8, BGI 582)

16. Verkehrswege mit Verkehr von Transportmitteln sollen einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m beidseits des Transportmittels haben. Bei der Be-messung ist auch der Platzbedarf für Rangiervorgänge zu berücksichtigen. Weitere Angaben zu Verkehrsweg-breiten, z.B. bei Gegenverkehr, sind in der Broschüre „Innerbetrieblicher Transport“ enthalten.

Absturzgefahr (ASR A1.8, ASR A2.1)

17. An hochgelegenen Verkehrswegen ab 1 m Höhe muss eine Absturzsicherung vorhanden sein. Geländer müssen bis zu einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 1 m hoch sein und über eine Knieleiste sowie eine Fußleisteverfügen.

Unfallgefahr an unübersicht-lichen Stellen (ArbstättV, ASR A1.8)

18. Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten an Transportwegen müssen gut einsehbar sein. Eventuell sind Hilfsmittel wie Spiegel, Signalleuchten oder Durchsichtfenster erforderlich. Darüber hinaus kann auch eine Markierung oder Kennzeichnung der FußbödenmitVerkehrsschildern,Zebrastreifeno.Ä.sinnvoll sein.

Unfallgefahr an unübersicht-lichen Stellen (ArbstättV, ASR A1.8)

19. Verkehrswege müssen in einem Abstand von mindestens 1 m an Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten vorbeiführen (z.B. kennzeichnen, abschranken).

Stolpern, Stürzen, Rutschen(ArbstättV, ASR A1.8)

20.FußbodenbelägefürbenachbarteProduktionsbe-reiche, Verkehrswege und Lager sollen aus Material mit ausreichender, gleicher Rutschhemmung bestehen. In der Regel sind in Druckereien und papierverarbeitenden BetriebenaufVerkehrswegen,Treppen,Fußböden,Flurenund Büroräumen Böden mit einer Rutschhemmung der Bewertungsgruppe R 9 ausreichend.

Page 8: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 6 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationendazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Bauliche Voraussetzungen

Stolpern, Stürzen(ArbstättV ASR A1.5/1,2)

21.VerkehrswegeundFußbödensolltenkeineUneben-heiten, Löcher, gefährliche Schrägen oder Stolperstellen aufweisen. Schäden sind sofort zu reparieren, Verun-reinigungen zu entfernen. Teppichbeläge und Schmutzfänger müssen gegen Ver-rutschen gesichert sein. Unvermeidliche Stolperstellen müssen gesichert (Brücken, Anschrägungen usw.) und/oder schwarz-gelb gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für Tür- und Torrahmen, Aus-gleichsstufen und Auslaufsicherungen in Lagern für brennbareFlüssigkeiten.

Stolpern, Stürzen (ArbstättV,ASR A2.3)

22.Verkehrswege,FluchtwegeundNotausgängesindstets freizuhalten; sie dürfen auch nicht zeitweilig durch Lagergut, Paletten und Hubwagen oder Ähnliches verstellt sein. Lagergut darf auch nicht in Verkehrswege hineinragen.

Unfallgefahr durchunzureichende Beleuchtung(ArbstättV, ASR A3.4)

23. Die Beleuchtungsstärke von Verkehrswegen in Arbeitsstätten beträgt bei Personenverkehr mindestens 50 Lux und bei zusätzlichem Einsatz von Transport- mittelnmindestens100Lux.FensterundBeleuchtungs-einrichtungen müssen blendfrei ausgeführt sein.

Unfallgefahr(ArbstättV,ASR A1.7)

24. Pendeltüren und -tore sowie Streifenvorhänge müssen durchsichtig sein oder möglichst große Sicht-fenster haben. Eine ausreichende Sicht ist über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten.

Unfallgefahr(BetrSichV, ASR A1.7, BGI 861-1)

25. Kraftbetätigte Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in der Regel jährlich geprüft werden.ÜberdieDurchführungderPrüfungisteinNach-weis zu führen.

Unfallgefahr(ASR A1.7, BGI 861)

26. Kraftbetätigte Türen und Tore müssen ohne Ge-fährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können und mit selbsttätig wirken-den Sicherungen ausgestattet sein. Eine automatische Schließbewegung ist zulässig, wenn die Kontakt lei ste oder die Lichtschranke einfehlersicher ausgeführt ist.

Unfallgefahr(ASR A1.7, BGI 861)

27. Bei einer Steuerung des Antriebes kraftbetätigter Tore von Hand muss die Bewegung der Tore beim Loslassen des Steuer organs zum Stillstand kom men. Sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen, müssen sie auch von Hand zu öffnen sein.

Abstürzen(BGV A1)

28. Während der Lastaufgabe und -abnahme auf einer erhöhtenBühneoderGaleriemitdemFlurförderzeug soll die Absturzsicherung durch ein Sicherheitssystem, z.B. eine Sicherheitsschleuse gewährleistet sein.

Page 9: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 7 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Bauliche Voraussetzungen

Unfallgefahr(BetrSichV)

29.ElektrischeAnlagenundFeuerlöscheinrichtungen,die in Verkehrswege hineinragen, müssen durch Anfahr-schutz oder Rammleisten geschützt werden.

Abstürzen(BetrSichV,BGR 233)

Laderampen, Ladebrücken und Hebebühnen

30. Laderampen und Ladebrücken dürfen keine Quetsch- und Scherstellen bilden. Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen so befestigt sein, dass sie beim Begehen und Befahren nicht abrutschen, kippen, schwanken oder wegrollen können.

Abstürzen(BGR 233)

31. Laderampen von mehr als 1 m Höhe, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind, müssen gegen AbsturzvonPersonenundFahrzeugengesichertsein. Laderampen mit ständigen Be- und Entladestellen sollten an der Rampenkante gelb-schwarz gekennzeich-net sein.

Abstürzen(BGR 233)

32.DieNeigungvonAbfahrtenanLaderampendarfmax. 12,5 % betragen. Treppenöffnungen innerhalb von Rampen müssen so gesichert sein, dass Personen und Fahrzeugenichtabstürzenkönnen.

Abstürzen 33. Bei Laderampen muss sicher gestellt sein, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m beidseits des Transportmittels gegeben ist.

Betriebs- anleitung(BGR 233)

34. Am Einsatzort muss eine Betriebsanleitung des Herstellers gut lesbar und dauerhaft angebracht sein.

Quetschgefahr(BGR 233)

35. Jede kraftbetriebene Ladebrücke muss mit einem HauptschalterundeinerNot-Befehlseinrichtungausge-rüstet sein. Der Hauptschalter muss in der Aus-Stellung gegen irr tümliches und unbefugtes Betätigen gesichert wer den kön nen.

Quetschgefahr(BGR 233)

36. Die Stellteile der Steuerung der kraftbetriebenen Ladebrücke müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert und die Bewegungsrichtung eindeutig er-kennbar sein. Vom Steuerplatz der Ladebrücke muss die Bedienperson die Bewegung der Ladebrücke einsehen können.

Quetschgefahr(BGR 233)

37. Die Steuerung der kraftbetriebenen Ladebrücke muss so beschaffen sein, dass nach dem Loslassen der Stellteile der Befehlseinrichtung die Bewegung zum Stillstand kommt bzw. die Ladebrücke mit max. 0,15 m/s selbsttätig absinkt.

Page 10: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 8 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Bauliche Voraussetzungen

Unfallgefahr(BetrSichV,BGR 233)

38. Ladebrücken, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach inderRegeljährlichaufihrensicherenZustandgeprüftwerden.ÜberdiedurchgeführtePrüfungisteinNachweiszu führen.

Unfallgefahr(BetrSichV)

39. Hebebühnen müssen über ein Herstellerschild mit Angaben zur Tragfähigkeit, Lastverteilung und anderen für die sichere Bedienung relevanten Angaben verfügen.

Unfallgefahr(BGR 500)

40. Hebebühnen müssen dem Stand der Technik ent-sprechen und in der Regel jährlich durch eine befähigte Person überprüft werden. Ein Prüfbuch ist erforderlich.

Quetsch- und Schergefahr(BetrSichV)

41. An Hebebühnen müssen Quetsch- und Scherstellen durch ausreichenden Sicherheitsabstand vermieden werden. Ist dies nicht möglich, muss eine Sicherung auf andere Weise (z.B. Schaltleisten, Rollos, Vorhänge) erfolgen.

Quetschgefahr(BGR 500)

42. Bei Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungs- arbeiten unter der Hebebühne ist diese gegen un- beabsichtigte Absenkbewegung, z.B. durch Stützen, zu sichern.

Unbefugte Benutzung(BetrSichV,BGR 500)

43. Kraftbetriebene und kraftbewegte Hebebühnen müssen nach Außer be triebnahme gegen unbefugte Benutzung gesichert wer den. Dies kann beispielsweise durch Einbau eines Schlüssel schalters an leicht erreich-barer Stelle erfolgen.

Unfallgefahr(BGR 500)

44. Bediener von Hebebühnen müssen mindestens 18 Jahre alt, eingewiesen und beauftragt sein.

Transportmittel

Technische Mängel(ProdSG,ENISO3691)

Technische Anforderungen

45. Der Betreiber muss sich bei der Beschaffung von FlurförderzeugenvomVorhandenseinderKonformitäts-erklärung, der CE-Kennzeichnung, einer Betriebsan- leitung in deutscher Sprache mit dem Hinweis auf Rest-gefährdungen sowie einem Typenschild überzeugen. BeimNeukaufmussdietechnischeAusrüstungder NormENISO3691entsprechen.

Unfallgefahr(BGV D27)

46. An Gabelstaplern muss die höchstzulässige Be-lastung für mindestens drei Lastschwerpunktabstände angegeben sein.

Page 11: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 9 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Transportmittel

Technische Mängel(BetrSichV)

47. Die erreichbaren Einzugstellen, die von den FührungsrollendesHubmastesgebildetwerden,müssengesichert sein. Die Einzugstellen der Hubketten sind zu sichern.

Unfallgefahr(BetrSichV)

48.SindFlurförderzeugenichtsogebaut,dasseinUmkippen ausgeschlossen ist, müssen sie mit einem Fahrerrückhaltesystemausgestattetsein.

Fußverletzungen 49. Bei der Beschaffung von mitgängerbedienten FlurförderzeugensollteentsprechendderTransport- aufgabe auf einen möglichst kurzen Anhalteweg auch unter voller Beladung geachtet werden.

Fußverletzungen 50. Bei der Beschaffung von Handhubwagen sollten Modelle mit einer Handbremse bevorzugt werden.

Unfallgefahr 51. Das Lastaufnahmemittel muss für die Transport- aufgabe, d.h. das zu transportierende Gut, geeignet sein. So sollen z.B. Papierrollen mit einem geeigneten Klammervorsatz (Keile auf Gabeln sind in der Regel unzureichend) transportiert werden.

Unfallgefahr(BGV D27)

52.KraftbetriebeneFlurförderzeugemüssendemStandder Technik entsprechend jährlich durch eine befähigte Person überprüft werden. Ein Prüfbuch ist erforderlich.

Unfallgefahr(BGV D27)

53.Flurförderzeugemüssensichintechnischeinwand-freiemZustandbefinden.DerFahrerhatFlurförderzeugetäglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und beim Betrieb auf Mängel hin zu beobachten. FestgestellteMängelmüssendemVorgesetztenge-meldet werden.

Unfallgefahr(BGV D27)

54.DieTragfähigkeitdesFlurförderzeugsisteinzuhaltenunddasFassungsvermögenvonTransportbehälternzu beachten. Die Kippsicherheit des Staplers und der Ladung ist zu gewährleisten. Überstehende oder nicht sicher aufliegende Lasten sind z.B. durch Ketten zu sichern.

Unfallgefahr(BGV D27)

55. Es liegt in der Verantwortung der Staplerfahrer, dass dasFlurförderzeugmitandiebetrieblichenGegeben-heiten angepasster Geschwindigkeit gefahren wird. Ggf. kommt auch eine Begrenzung der Höchstgeschwin-digkeit in Betracht.

Verletzungs- gefahr an mit-gängerbedienten Flurförderzeugen

56. Der Bereich der Laufräder muss z.B. durch Rad-abweiser oder die Maschinenverkleidung gesichert sein. Der Abstand zwischen Boden und Maschinenverkleidung musssogeringsein,dassQuetschungenderFüßenichtmöglich sind.

Page 12: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 10 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Transportmittel

Verletzungsge-fahr durch herab-fallende Teile(BGV D27)

57. Kleinteile dürfen nur gesichert, z.B. in Gitterboxen, transportiert werden. Besteht dennoch die Gefahr des HerabstürzensvonKleinteilenvonvornaufdenFahrer,mussdasFlurförderzeugmiteinemLastschutzgitteramHubmast ausgerüstet sein.

Verletzungsge-fahr durch herab-fallende Teile(BGV D27)

58.FlurförderzeugemitFahrersitzoderFahrerstandundeiner Hubhöhe von mehr als 1,8 m müssen mit einem Fahrerschutzdachausgerüstetsein.

Brand- und Explosionsgefahr(ATEX 137)

59.Flurförderzeuge,dieinexplosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, müssen explosions- geschützt ausgeführt sein.

Brand- und Explosionsgefahr(BGV D27)

60.BeiFlurförderzeugenmitGasantriebistdieFlaschesicherzubefestigen.DerFlaschenwechselistnurim FreienüberErdgleicheauszuführen.DasFahrzeugdarf nur über Erdgleiche abgestellt werden. Beim Einsatz unter Erdgleiche sind besondere Maßnahmen vorgeschrieben.

Brand- und Explosionsgefahr(BGV D27,BGI 5017)

61. Ladestationen für Gabelstaplerbatterien sind ausrei-chend zu belüften. Im Be reich der Lade station ist durch einen Aushang auf die dort vorhandene Explosionsge-fahr hinzuwei sen.

Absturzgefahr(BGV D27)

62. Das Mitfahren auf Gabelstaplern ist nur dann zulässig, wenn ein Beifahrersitz vorhanden ist.

Absturzgefahr(BGV D27)

63.ZurDurchführungvonMontage-,Ausbesserungs- und Wartungsarbeiten an Decken und Wänden muss eine Arbeitsbühne benutzt werden. Die Arbeitsbühne muss am Gabelstapler fest angebracht sein.

Unfallgefahr im öffentlichen Straßenverkehr STVZO

64.FürdenEinsatzvonGabelstaplernimöffentlichenStraßenverkehrgiltdieSTVZOundfürdenFahrerdieentsprechendeFahrerlaubnisklasse.FürkurzeWegeauföffentlichen Straßen – ohne entsprechende Ausrüstung des Gabelstaplers – muss eine Sondergenehmigung von derzuständigenKFZ-Zulassungsstelleeingeholtwerden.

Witterungs-einflüsse(BGV D27)

65.WennFlurförderzeugenichtnurgelegentlichzu ArbeitenimFreieneingesetztwerden,istdafürzu sorgen,dassdieFahrergegenWitterungseinflüsse geschütztsind.AlsSchutzdesFahrerskönnenz.B. Fahrerkabinen,ggf.mitStandheizungenoder Klimaanlagen, in Betracht kommen.

Page 13: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 11 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Transportmittel

Unfallgefahr(BGV D27,BGG 925)

Fahrer, Führer von Flurförderzeugen

66.Flurförderzeuge,z.B.GabelstaplermitFahrersitz,dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten Personen ge-fahrenwerden.DerFahrermussausgebildetsein,seineBefähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer mitderFührungschriftlichbeauftragtsein.

Unfallgefahr(BGV D27,BGG 925)

67. Der Ausbildungsumfang für Gabelstaplerfahrer muss anhand der konkreten Situation des innerbetrieblichen Transports festgelegt werden. In der Regel sind Ausbildungslehrgänge zum Gabelstaplerfahrer von mindestens 3 Tagen erforderlich.

Unfallgefahr(BGV D27,BGG 925,BGG 904)

68.DerFahrermussdarüberhinausfürdieseTätigkeitgeeignet sein. Die körperliche Eignung kann durch eine Eignungsuntersuchung nach dem Berufsgenossen-schaftlichenGrundsatzG25„Fahr-,Steuer-undÜber-wachungstätigkeiten“ festgestellt werden.

Unterweisung

Fahrer,Führer(BetrSichV,BGV D27)

69.FahrervonFlurförderzeugenundFührervonmit-gängerbedientenFlurförderzeugenundHandhubwagenmüssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach einmal jährlich anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Unfallgefahren durch Fehlverhalten(BGV D27)

70. Das „Rollerfahren“ mit Handhubwagen oder das „Aufsitzen“aufmitgängerbedienteFlurförderzeugeistunzulässig. Mit Gabelstaplern dürfen Lasten nur ver-fahren werden, wenn der Hubmast zurückgeneigt ist und sich die Last in möglichst tiefer Stellung des Lastauf- nahmemittelsbefindet.ZweiPalettendürfennichtüber-einander transportiert werden.

Mitarbeiter im Betrieb(BGV A1)

71. Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zum Thema „Gefahren beim innerbe-trieblichenTransport“unterwiesenwerden.DiesbetrifftauchLeiharbeitnehmerundMitarbeitervonFremdfirmen.Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Lagern von Transportgütern, Lagersysteme

Unfallgefahr(BGV D27)

72.FürunbefugteFußgänger,Spediteureu.a.sindLager-bereichemitZugangsverbotenzukennzeichnen.

Page 14: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 12 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Lagern von Transportgütern, Lagersysteme

Unfallgefahr(BGR 234)

73.InLägernsindFluchtwegeundNotausgängez.B.inFormeinesFlucht-undRettungsplansfestzulegen.FluchtwegeundNotausgängesindzukennzeichnen.

Unfallgefahr(BGR 234)

74. Verkehrswege dürfen auch zeitweilig nicht als Lager-flächen verwendet werden. Es empfiehlt sich, Lager-flächen zu kennzeichnen.

Standsicherheit(ASR A1.5/1,2)

75.Esistdaraufzuachten,dassdiezulässigeFlächen-belastungdesFußbodensinLagerräumenbekanntundeingehalten ist. Böden von Lägern müssen eben sein.

Unzulässige Lagerung(ASR A1.8)

76. Unzulässig ist die Lagerung in Treppenhäusern, im Bereich von Türen und Ausgängen. Feuerlöscheinrichtungen,elektrischeSchalt-undVerteilertafeln,RettungswegeundNotausgängesindfreizuhalten.

BesondereGefahren(GefStoffV,TRGS 510)

77. Bei der Lagerung leichtentzündlicher Lösemittel und anderer Gefahrstoffe sind besondere Verordnungen und Technische Regeln zu berücksichtigen.

Brandgefahr 78. Bei Errichtung und Betrieb von Lägern müssen die Anforderungen des Brandschutzes nach Maßgabe des Sachversicherers und der örtlichen Bau- und Brand- behördenberücksichtigtwerden.Diesbetrifftinsbeson-deredasRauchverbot,denAusschlussandererZünd-quellenunddieerforderlichenFeuerlöscheinrichtungennach Art und Menge.

Brandgefahr(BGR 133)

79.FürFeuerlöscheinrichtungenisteineregelmäßigePrüfung – mindestens alle 2 Jahre – erforderlich. DieMitarbeitermüssenimUmgangmitdenFeuer-löscheinrichtungen unterwiesen werden.

Standsicherheit, herabfallende Teile(BGR 234)

80.FreiePaletten-undRollenstapelsindstandsicheraufzustellen. Bei Europaletten darf das Verhältnis der Höhe zur Schmalseite der Grundfläche bzw. bei Rollenstapeln das Verhältnis von Höhe zum Rollen- durchmesser unter günstigen Bedingungen nicht größer als 6:1 sein. Der Standsicherheitsfaktor muss mindes-tens 2,0 betragen. Einwegpaletten dürfen wegen der geringerenFestigkeitundStabilitäterfahrungsgemäßnicht so hoch gestapelt werden.

Page 15: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 13 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Lagern von Transportgütern, Lagersysteme

Standsicherheit, herabfallende Teile(BGR 234)

81. Bei der praktischen Gewährleistung der Stand-sicherheit ist bei Palettenstapeln darauf zu achten, dass allePalettenineinwandfreiemZustandsindundeinesenkrechte Errichtung des Stapels gewährleistet ist. Ggf. müssen bei Stabilitätsproblemen Hilfsmittel, wie Aufsteckrahmen, Stapelbügel oder Holzzwischenlagen verwendet werden. Besonders Stapel aus Kartonagen oder Wellpappezuschnitten müssen gleichmäßig umreift oder eingestretcht werden.

Verletzungs-gefahr durch das Regal(BGR 234,BGI 5166)

82. Regale müssen stand- und kippsicher aufgestellt sein. Rahmenteile des Regals für die Lastaufnahme müssen gegen Aushängen gesichert sein. Regale müssen regelmäßig auf sichtbare Beschädigungen kontrolliert werden.

Verletzungs-gefahr durch das Regal(BGR 234,BGI 5166)

83.AnortsfestenRegalenmiteinerFachlastvonmehrals200kgodereinerFeldlastvonmehrals1000kg müssen deut lich erkennbar angegeben sein: Hersteller oder Einführer, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommis sionsnummer und zulässigeFach-undFeldlasten.EineFeldlastistdieSummederFachlastenineinemFeld.DiezulässigeFach-undFeldlastmussbeimLagernbeachtet werden.

Herabfallende Teile (BGR 234,BGI 5166)

84. Paletten- oder Rollenregale müssen miteinander oder mit geeigneten Bauwerksteilen verbunden sein. Durchgänge an Palettenregalen müssen eine Mindest-höhe von 2,0 m bzw. Durchfahrten müssen ent- sprechendderHöhedesFlurförderzeugesbemessensein. Aus Regalen über Durchgängen darf kein Ladegut herab-oderhindurchfallen(Einlegeböden,Netzeu.Ä.).

Herabfallende Teile(BGR 234,BGI 5166)

85. In Doppelregalen sind Durchschiebesicherungen erforderlich. Die Seiten von Palettenregalen, die nicht für das Be- und Entladen vorgesehen sind, müssen gegen das Herabfallen von Lagergut gesichert sein. Die Sicherung muss auch an den obersten Lagen mindestens 0,5 m hoch sein.

Herabfallende Teile(BGV D27,BGR 234,BGI 5166)

86. Baufeste Regale müssen an Eckbereichen von DurchfahrtenübereinenfestmitdemFußboden verankerten, mindesten 0,3 m hohen, gelb-schwarz gekennzeichneten Anfahrschutz verfügen.

Abstürzen(BGI 694)

87. Im Lager müssen geeignete Leitern zur Verfügung stehen. Sie müssen regelmäßig – mindestens jährlich – aufihrensichtbarenZustandgeprüftwerden.

Page 16: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 14 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Lagern von Transportgütern, Lagersysteme

Unfallgefahr(DIN15185-2)

88. Regal- und Kommissionierstapler dürfen in Schmal-gängen nur eingesetzt werden, wenn der erforderliche Personenschutz gewährleistet ist. Technische Maßnahmen sind z.B. Lichtschranken-systemezurÜberwachungderZugängezumSchmalgangoder Sensoren wie etwa Laserscanner, die den Gefahr-bereichinBewegungsrichtungdesFlurförderzeugesüberwachen.

Unfallgefahr(VDI 3318)

89. Bevor ein Aufzug für das Befahren mit einem Flurförderzeugfreigegebenwird,solltedessenEignungvon einem Sachverständigen festgestellt werden.FürdasBefahrenvonAufzügenmitFlurförderzeugenunddas Verhalten in der Aufzugskabine ist eine Betriebsan-weisung zu erstellen.

Technische Mängel(ProdSG,BGR 234,EN15095)

Technische Anforderungen an kraftbetriebene Regale

90. Der Betreiber muss sich bei der Beschaffung von kraftbetriebenen Regalen vom Vorhandensein der Konformitätserklärung, der CE-Kennzeichnung, einer Betriebsanleitung in deutscher Sprache mit dem Hinweis auf Restgefährdungen sowie einem Typenschild über-zeugen.BeimNeukaufmussdietechnischeAusrüstungdereuropäischenNorm„KraftbetriebeneRegale“ (EN15095)entsprechen.

Gefährdungen beim Betrieb(BGR 234)

91.FürkraftbetriebeneRegalemüssenhinsichtlichder Steuerung spezielle Anforderungen berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter müssen anhand einer Betriebs-anweisung über die Restgefahren unterwiesen werden.

Verletzungs-gefahr durch das Regal(BGR 234)

92. Kraftbetriebene Regale müssen regelmäßig – mindestens jährlich – geprüft werden.

Be- und Entladen

Verletzungs-gefahr durch dasFahrzeug

93. Rampen müssen so gestaltet sein, dass ein gefahrlosesAndockenderFahrzeugemöglichist. Ggf. muss auch zwischen dem Einweiser und dem FahrerSichtkontaktbestehen.

Verletzungs-gefahr im Lager

94.Esmussgeregeltsein,wosichFahrervonFremd-firmen im Betrieb melden müssen. Aufenthaltsbereiche müssenfestgelegtsein.DieAusrüstungderFremdfahrermit Sicherheitsschuhen und ggf. Warnwesten muss geregeltsein.UnterweisungskärtchenfürdieFahrerkönnen hilfreich sein.

Page 17: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 15 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Be- und Entladen

Verletzungs-gefahr durch das Flurförderzeug(BGV D27)

95.BeiBenutzungvonFlurförderzeugendurchFahrervonFremdfirmenistaufeineausreichendeBefähigung(Fahrausweis)sowieaufeineschriftlicheBeauftragungdurchdenArbeitgeberdesFahrerszuachten.EineausreichendeEinweisungdesFahrersindieBedie-nungdesFlurförderzeugesistseitensdesBetriebeszugewährleisten.

Gefahr durch zu hohe Belastung

96.BeimBeladenvonFahrzeugenmitFlurförderzeugenmussdasFahrzeughinsichtlicheinerÜberlastungdurchdasGewichtdesFlurförderzeugesunddesLadegutesausreichend gesichert sein, z.B. durch das Aufstellen der Stützen.

Unfallgefahr durch einge-schränkte Sicht

97.BeimBeladenvonFahrzeugenistbeiVorwärtsfahrtoft eine eingeschränkte Sicht gegeben. Es muss deshalb sicher gestellt sein, dass der Ladebereich während des Beladevorgangs gegen unbefugtes Betreten gesichert ist.

Unfallgefahr bei der Ladungs-sicherung (BGI 649)

98.DieAbstimmungzwischendemFahrerderFremd-firma und dem Belader bei der ordnungsgemäßen Ladungssicherung muss geregelt sein.

Quetschgefahr durch Rollen

99. Das Entladen von Rollen muss gefahrlos sicher- gestellt sein. Dies ist in der Regel gegeben, wenn FlurförderzeugemitKlammereingesetztwerden.

Dieselmotor-Emissionen(TRGS 554)

100.BeimBefahrenvonFahrzeugeningeschlosseneRäume zur Be-und Entladung ist auf eine Abführung/ FilterungvonDieselmotoremissionenzuachten.

Witterungs-einflüsse

101.MitarbeiteranArbeitsplätzeninderNähevon Be- und Entladestellen müssen ausreichend gegen Witte-rungseinflüsse,insbesondereZugluft,geschütztwerden.

Möglichkeit psychischer Fehlbeanspruchungen ...

ArbschGArbZRGArbStättVBGV A1

… ausgelöst durch die Arbeitsorganisation

Probleme durch fehlende Beteiligung der Mitarbeiter

102. Die Mitarbeiter können in der Regel beurteilen, welche Bedingungen der Arbeitsumgebung, z.B. ergo-nomische Gestaltung, auf ihr Wohlbefinden Einfluss haben. Sie sollten deshalb in die Gestaltung einbezogen werden.

Page 18: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 16 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Möglichkeit psychischer Fehlbeanspruchungen …

Beanspruchung durch fehlende Informationen

103. Ausreichende und klare Informationen zur Tätigkeit sind notwendig für eine ausgeglichene, kontinuierliche, zufrieden stellende Arbeitsabwicklung.

Spannungen durch fehlende Aufgaben-abgrenzung

104. Manche Unstimmigkeit lässt sich vermeiden, wenn Kompetenzen und Verantwortung für alle Mitarbeiter klar geregelt und allen bekannt sind.

Probleme durch Arbeitszeit-regelungen

105. Arbeitszeitregelungen, die möglichst viele Interessen berücksichtigen, wirken sich positiv aus. Die Mitarbeiter sollten deshalb bei der Arbeitszeit- gestaltung mit einbezogen werden. Bei der Schichtplan-gestaltung sind arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Beanspruchung durchZeitdruck

106.ZeitdruckundPlatzmangelistbeiminnerbetriebli-chen Transport kaum vermeidbar. Deshalb ist besonders auf entlastende Randbedingungen für den Arbeitsablauf zu achten (z.B. Handlungsspielräume, Informationen über Kunden, Wissen um Ausweichmöglichkeiten usw.).

… ausgelöst durch die Qualifikation der Mitarbeiter

Beanspruchung durch mangelnde Qualifikation

107. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mit-arbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Erkannte Qualifikationsmängel sollten sofort durch Weiter- bildungsmaßnahmen behoben werden. Bei neuen Aufgaben sind frühzeitig Weiterbildungsmaßnahmen zu veranlassen.

Beanspruchung durch fehlenden Handlungs-spielraum

108. Jeder Mitarbeiter sollte, soweit möglich, ein bestimmtes Maß an Einfluss auf seine Tätigkeits ausführung, d.h. Handlungsspielraum, haben.

Unzufriedenheit über fehlende Rückmeldungen

109. Meldungen über die Qualität der erledigten Arbeits-aufgabe tragen zur Arbeitszufriedenheit bei. Kurzfristige Rückmeldungen sollten sichergestellt sein.

Page 19: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 17 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Möglichkeit psychischer Fehlbeanspruchungen …*

Probleme durch Gruppen-verhalten

… ausgelöst durch soziales Verhalten

110. Häufige soziale Spannungen zwischen den Be-schäftigten,Streit,ZurückhaltungvonInformationen,„in die Pfanne hauen“, bewusstes Ausgrenzen, führen zu Leistungsminderungen, Störungen im Betriebsablauf und beeinträchtigen das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Durch gute Kommunikation zwischen den Mitarbeitern werden diese Spannungen abgebaut. Hierzu können z.B. Gesprächszirkel, betriebsklimafördernde Maßnah-men, Teamtraining u.a. beitragen

* Wenn die Beurteilungen möglicher psychischer Fehlbeanspruchungen Hinweise auf Probleme ergeben und weiterer Informationsbedarf bleibt, dann können weitere Informationen bzw. Unterlagen, einschließlich Vorschläge für einzuschlagende Methoden bei der Berufsgenossenschaft kostenlos angefordert werden. Bestehen deutliche Probleme, dann ist eine Lösung häufig nur mit Hilfe von außerbetrieblichen Beratern möglich. Bei der Auswahl ist genau darauf zu achten, dass sie über das entsprechendeSpezial-Fachwissenverfügen.

Page 20: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 18 –

MöglicheGefährdungenundBelastungen(Informationen dazu)

Maßnahmen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Ü

berp

rüfu

ng:

in O

rdnu

ng

Han

dlun

gsbe

darf

,M

änge

l

Män

gelb

esei

tigun

gbi

s

von

Bera

tung

sbed

arf

wen

n ja

:

Bemerkungen

Kontrolle der Wirk-samkeit getroffenerMaßnahmen:Ergebnis, Datum

Ergänzungen und andere Arbeitsbereiche

Page 21: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

– 19 –

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

Anhang

Gesetze und Verordnungen

ArbSchG „Arbeitsschutzgesetz“ArbZRG „Arbeitszeitrechtsgesetz“ASiG „Arbeitssicherheitsgesetz“ProdSG „Produktsicherheitsgesetz“

ArbStättV „Arbeitsstättenverordnung“BetrSichV „Betriebssicherheitsverordnung“GefStoffV „Gefahrstoffverordnung“LasthandhabV „Lasthandhabungsverordnung“PSA-BV „PSA-Benutzerverordnung“

Technische Regeln für Arbeitsstätten

ASRA1.5 „Fußböden“ASR A1.7 „Türen und Tore“ASR A1.8 „Verkehrswege“ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen“ASRA2.3 „FluchtwegeundNotausgänge“ASR A3.4 „Beleuchtung“

Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“

Unfallverhütungsvorschriften

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“DGUVV2 „BetriebsärzteundFachkräftefürArbeitssicherheit“BGVD27 „Flurförderzeuge“

BG-Regeln

BGR133 „AusrüstungvonArbeitsstättenmitFeuerlösschern“BGR191 „BenutzungvonFuß-undBeinschutz“BGR 195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“BGR 233 „Ladebrücken und fahrbare Rampen“BGR 234 „Lagereinrichtungen und –geräte“BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

BG-Informationen

BGI 582 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten“BGI649 „LadungssicherungaufFahrzeugen“BGI 861-1 „Sicherer Umgang mit Toren“BGI 694 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“BGI5017 „LadeeinrichtungenfürFahrzeugbatterien“BGI 5166 „Sicherheit von Regalen“

BG-Grundsätze

BGG 904 „Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“BGG925 „AusbildungundBeauftragungderFahrervonFlurförderzeugenmitFahrersitzundFührerstand“

Page 22: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport

– 20 –

Anhang

ATEX 137 Explosionsschutzdokument nach ATEX 137

Normen und SonstigeRichtlinie 99/92/EG (ATEX 137) Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können

ENISO3691„SicherheitvonFlurförderzeugen“

EN15095„KraftbetriebeneverschiebbarePaletten-undFachbodenregale,UmlaufregaleundLagerlifte–Sicherheitsanforderungen“

VDI3318„BefahrenvonLastenaufzügenmitFlurförderzeugen“

DIN15185-2„LagersystememitleitliniengeführtenFlurförderzeugen;PersonenschutzbeimEinsatzvonFlurförderzeugeninSchmalgängen;Sicherheitstechnische Anforderungen; Prüfung“

EN1726-1„SicherheitvonFlurförderzeugen–Teil1:MotorkraftbetriebeneFlurförderzeugebiseinschließlich10000kgTragfähigkeitundSchlepperbiseinschließlich20000NZugkraft“

Broschüre„InnerbetrieblicherTransport“,Best.-Nr.211DP

Leitmerkmalmethode unter www.baua.de

Page 23: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren
Page 24: 230.15 DPdp.bgetem.de/pages/service/download/medien/230-15_DP.pdf · Mit Hilfe der Gefährdungs-beurteilung sollen Gefahren am Arbeitsplatz – sowohl Unfall-als auch Gesundheitsgefahren

SicherheitsbeurteilungInnerbetrieblicher TransportBeurteilung von Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzGefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

Energie Textil ElektroBerufsgenossenscha�

Medienerzeugnisse

BG 230_15_TITEL-CMYK:BG 230.15 26.10.2011 11:29 Uhr Seite 1

Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Telefon 0221 3778-0 Telefax 0221 3778-1199 www.bgetem.de Bestell-Nr. 230.15 DP

4·1(3)13·4·13 – Alle Rechte beim Herausgeber