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262 Kriminalistik-Skript: Straßenverkehrsrecht Kriminalistik 4/2005 Die neue Fahrerlaubnisklasse S - zugleich ein Sachverhalt zur unterschiedlichen Betrachtung fahrerlaubnisrechtlicher Besitzstan dsregel ungen i I " I ! ; Von Polizei haupt kommissarBernd Huppertz, I 1 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abt. Köln '1 Vorbemerkungen Nachfolgend wird in diesem Artikel auf Quads abgestellt, die Ab 01.02.2005 ermöglicht die neue Fahrerlaubnisklasse S bereits einen Großteil der zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeuge aus- 16jährigen das Führen so genannter Leichtkraftfahrzeuge'. machen. Die beschriebenen Sachverhalte sollen dazu dienen, die Damit ist es möglich, Kfz mit einer Leermasse von weniger als Besitzstandsregelungen einer näheren Prüfung zu unterziehen 350 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- und damit den Unterschied zwischen neuem und altem Fahr- keit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm erlaubnisrecht auch i.S.e. fahrerlaubnisrechtlichenPrüfung, wie bzw. einer maximalen Nennleistung von 4 kW zu fahren. Gleich- sie an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung üblich ist, zeitig wurden die Einschlussregelungen des § 6111 FeV sowiedie deutlich zu machen. Anlage3 FeV entsprechend geändert. Aufgrund bestehender S h h It 1 Besitzstandsregelungen dürfen auch Inhaber bestimmter Fahr- ac ver a erlaubnisklassen alten Rechts die neue Fahrzeugklasse fahren. Der Führer eines Leichtkraftfahrzeuges (hier: Quad) mit einer bbH Hierbei kommt esjedoch entscheidend auf das Ausstellungs- von45 km/h ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse L. Hierbesteht datuman (siehe Tabelle). der Verdacht auf dasVorliegen einerStraftati.S.d.§ 21 1 Nr. 1 StVG. Dazu müsste der Beschuldigte im öffentlichen Straßenver- kehr(1) ein Kraftfahrzeug (Kfz)(2) geführt(3)hab~n,ohne im Besitz der dazuerforderlichen Fahrerlaubnis(4) zu sein. 1.1 Öffentlicher Verkehrsraum DasVorliegen öffentlichen Verkehrsraums wird hier vorausgesetff. 1.2 Kraftfahrzeug Als Kfz i.S.d. WÜ3 gilt jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeugmit Antriebsmotor ... mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge [ Art. 1 lit. 0)]. Der Begriff des Kfz ist im StGB nur in § 248b definiert und gilt auch nur für dieseVorschrift4.Für das übrige Strafrecht und damit auch für § 21 StVGgilt daher die Definition des § 1 II StVGi.Danach gelten Landtahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, als Kfz (Legaldefinition des § 1 11 StVG). Quadsswerden mehrheitlich dem Sportsektor,aber durchaus auch den Nutzfahrzeugen, zugeschlagen. Deraus dem englischen stammende Name (Abk. quadruple ) bedeutet" Vierling", was dieses Fahrzeug unzweifelhaft als ein vierrädriges Kfz beschreibt. Soganz lassen sichdie Quadsbegrifflich nicht von den Gemäߧ 611/ NI: 3 und NI: 1 OFeV ist dieFahrerlaubnisklasse S A1V's (All Terrain Vehicle) trennen, werden sie mittlerweile doch zu in den Fat:lrerlaubnisklassen Bund T eingeschlossen. Das wird bei unterschiedlichsten .Aufgabeneingesetzt: neuen Scheckkarten führerscheinen mit AussteJ/ungsdatum ab 8 SpeziellenKinder - Quads6, 01.02.2005 durch entsprechenden Eintrag derKlasse S in den 8 Rettungsaufgaben7, Führerschein dokumentiert. Scheckkarten führerscheine älteren 8 Patrouillenfahrten, Datums weisen diesen Eintrag naturgemäß nicht auf. Dennoch 8 Lof - Anwendungen, dürfen deren Inhaberaufgrund der nunmehr bestehenden gesetz- 8 Lastentransporte, lichen Regelung auch Leichtkraftfahrzeugei.S.d. Klasse S fahren. 8 Arbeitseinsätze. Für die früheren Klassen1, 1 a, 1 b, 4, 5 sowie A und M, die nach QuadserreichenGeschwindigkeiten von 6 km/h bis zu 145 km/h, dem 31.12.1988 erteilt wurcjen,wird einepraktischePrüfung und verfügen über Motoren mit einem Hubraum von 50 ccm bis 700 eine vereinfachte theoretische Prüfung für die Umschreibungin ccm, bis zu zwei Sitze und können Anhängelasten bis zu 900 kg Klasse S notwendig. bewegen.Sie machen einengroßen Anteil der Leichtkraftfahrzeuge

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262 Kriminalistik-Skript: Straßenverkehrsrecht Kriminalistik 4/2005

Die neue Fahrerlaubnisklasse S - zugleichein Sachverhalt zur unterschiedlichenBetrachtung fahrerlaubnisrechtlicherBesitzstan dsregel ungen i

I"I!;

Von Polizei haupt kommissar Bernd Huppertz, I1

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abt. Köln'1

Vorbemerkungen Nachfolgend wird in diesem Artikel auf Quads abgestellt, dieAb 01.02.2005 ermöglicht die neue Fahrerlaubnisklasse S bereits einen Großteil der zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeuge aus-16jährigen das Führen so genannter Leichtkraftfahrzeuge'. machen. Die beschriebenen Sachverhalte sollen dazu dienen, dieDamit ist es möglich, Kfz mit einer Leermasse von weniger als Besitzstandsregelungen einer näheren Prüfung zu unterziehen350 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- und damit den Unterschied zwischen neuem und altem Fahr-keit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm erlaubnisrecht auch i.S.e. fahrerlaubnisrechtlichen Prüfung, wiebzw. einer maximalen Nennleistung von 4 kW zu fahren. Gleich- sie an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung üblich ist,zeitig wurden die Einschlussregelungen des § 6111 FeV sowie die deutlich zu machen.Anlage 3 FeV entsprechend geändert. Aufgrund bestehender S h h It 1Besitzstandsregelungen dürfen auch Inhaber bestimmter Fahr- ac ver a

erlaubnisklassen alten Rechts die neue Fahrzeugklasse fahren. Der Führer eines Leichtkraftfahrzeuges (hier: Quad) mit einer bbHHierbei kommt es jedoch entscheidend auf das Ausstellungs- von 45 km/h ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse L. Hier bestehtdatum an (siehe Tabelle). der Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat i.S.d. § 21 1 Nr. 1

StVG. Dazu müsste der Beschuldigte im öffentlichen Straßenver-kehr(1) ein Kraftfahrzeug (Kfz)(2) geführt(3) hab~n, ohne imBesitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis(4) zu sein.1.1 Öffentlicher VerkehrsraumDas Vorliegen öffentlichen Verkehrsraums wird hier vorausgesetff.

1.2 KraftfahrzeugAls Kfz i.S.d. WÜ3 gilt jedes auf der Straße mit eigener Kraftverkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor ... mit Ausnahme derSchienenfahrzeuge [ Art. 1 lit. 0)]. Der Begriff des Kfz ist im StGBnur in § 248b definiert und gilt auch nur für diese Vorschrift4. Fürdas übrige Strafrecht und damit auch für § 21 StVG gilt daher dieDefinition des § 1 II StVGi. Danach gelten Landtahrzeuge, diedurch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleisegebunden zu sein, als Kfz (Legaldefinition des § 1 11 StVG).

Quadss werden mehrheitlich dem Sportsektor, aber durchausauch den Nutzfahrzeugen, zugeschlagen. Der aus dem englischenstammende Name (Abk. quadruple ) bedeutet" Vierling", wasdieses Fahrzeug unzweifelhaft als ein vierrädriges Kfzbeschreibt. So ganz lassen sich die Quads begrifflich nicht von den

Gemäß § 611/ NI: 3 und NI: 1 OFeV ist die Fahrerlaubnisklasse S A1V's (All Terrain Vehicle) trennen, werden sie mittlerweile doch zuin den Fat:lrerlaubnisklassen Bund T eingeschlossen. Das wird bei unterschiedlichsten .Aufgaben eingesetzt:neuen Scheckkarten führerscheinen mit AussteJ/ungsdatum ab 8 Speziellen Kinder - Quads6,

01.02.2005 durch entsprechenden Eintrag der Klasse S in den 8 Rettungsaufgaben7,Führerschein dokumentiert. Scheckkarten führerscheine älteren 8 Patrouillenfahrten,Datums weisen diesen Eintrag naturgemäß nicht auf. Dennoch 8 Lof - Anwendungen,dürfen deren Inhaberaufgrund der nunmehr bestehenden gesetz- 8 Lastentransporte,lichen Regelung auch Leichtkraftfahrzeuge i.S.d. Klasse S fahren. 8 Arbeitseinsätze.Für die früheren Klassen 1, 1 a, 1 b, 4, 5 sowie A und M, die nach Quads erreichen Geschwindigkeiten von 6 km/h bis zu 145 km/h,dem 31.12.1988 erteilt wurcjen, wird eine praktische Prüfung und verfügen über Motoren mit einem Hubraum von 50 ccm bis 700eine vereinfachte theoretische Prüfung für die Umschreibung in ccm, bis zu zwei Sitze und können Anhängelasten bis zu 900 kgKlasse S notwendig. bewegen. Sie machen einen großen Anteil der Leichtkraftfahrzeuge

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Kriminali"ik 412005 Kriminalistik-Skript: Straßenverkerhr

i.S.d. § 18 11 Nr. 4b StVZO aus, solange ihre bbH 45 km/H und ihr vorgeschrieben ist.Hubraum 50 ccm oder ihre Nennleistung 4 kW nicht überschreitet. 1.4.2 Dieser Grundsatz der Fahrerlaubnispflicht wird durch die

Entsprechend ihrer verschiedenen Nutzungen werden Quads Ausführungsvorschrift des § 41 Satz 1 FeV wiederholt. Gleichzeitigunterschiedlich definiert: Das BMVBW benennt sie nach seinem beschreibt diese Vorschrift abschließend die Ausnahmetatbestände"Merkblatt zur Begutachtung kraftradähnlicher Vierradfahr- ( § 4 I Satz 2 Nr. 1-3 FeV).zeuge"8. Diese wiederum sind offene Kfz mit zweispuriger Leichtkraftfahrzeuge sind jedoch grundsätzlich nicht von derVorder- und Hinterachse9. Dementsprechend gelten für sie die Fahrerlaubnispflicht ausgenommen: In diesem ZusammenhangVorschriften der StVZO oder der Richtlinie 2002/24/EG'o. ist allerdings zu prüfen, ob es sich bei dem verwendeten QuadEntsprechend Kapitel 1, Artikel 1 IIIlit. a) dieser Richtlinie handelt nicht um eine lof - Zugmaschine und damit fahrerlaubnisfreies

es sich um vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, wenn sie nachfol- Kfz handelt. Das ist jedoch unter Hinweis auf die bbH 45 km/hgen den Bedingungen entsprechen: ersichtlich nicht der Fall.. Leermasse von weniger als 350 kg 1.4.3 Die für Quads ansonsten erforderliche Fahrerlaubnisklasse. bbH = 45 km/h ergibt sich aus § 6 I FeV. Entsprechend auch der bestehenden. Hubraum = 50 ccm ( bei Fremdzündungsmotoren) Einschlussregelungen des § 6 111 Nr. 3 und 10 FeV ergibt sich das. maximale Nennleistung 4 kW ( bei anderen Motortypen ) Erfordernis auf Klasse S, B oder T.Bei Einsatz als Lof - Zugmaschine unterfall~n sie ebenso den Dagegen ist die Fahrerlaubnisklasse L nur einschlägig für lof -Vorschriften der StVZO oder ( bei einer bbH bis 40 km/h ) den Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 32 km/ho Da dasVorschriften des Artikel 2, lit. j) der Richtlinie 2003/37/EG. hier in Rede stehende Quad jedoch über eine bbH 45 km/h

Quads sind grundsätzlich nicht zum Einsatz im öffentlichen verfügt, ist diese Fahrerlaubnisklasse nicht ausreichend. iStraßenverkehr bestimmt. So weisen bereits die Hersteller darauf Der Beschuldigte verfügt also nicht über die erforderliche Fahr-hin, dass der Straßeneinsatz in Originalversion untersagt ist'1: erlaubnis und begeht daher eine Straftat i.S.d. § 211 Nr. 1 StVG.

So müssen sie als 4-rädrige Kfz zur Personen beförderung mit 1.5 Hinweisemehr als 15 kW auf diese Leistung gedrosselt werden. Das wird Eine andere Betrachtung könnte sich allerdings dann ergeben, wenn

I i.d.R. mittels eingebauten Gasanschlagschrauben, Luftfilterein- der Beschuldigte über die Fahrerlaubnisklasse L « 175» verfügt.la~en und Ver~nd~run.g d~s Schalldämp~ers bewirkt. Die zulässige Die Eintragung der Schlüsselzahl « 175» ~Anlage 9 FeV) resultiertHochstgeschwlndlgkelt wird dann zumeist auf 60/80 - 100 km/h aus der Umstellung der früheren Klasse 5 In das neue Fahrerlaub-

beschränkt. nisrecht. Sie erweitert den Berechtigungsumfang der Klasse L u.a.In der Variante "Lof -Zugmaschine" wird der Anbau einer An- auf mehrspurige Kfz mit einem Hubraum von nicht mehr als 50

hängerkupplung gefordert. Zugmaschinen sind nämlich nur dann ccm ohne Festlegung auf eine bestimmte höchstzulässige bbH.für Lof - Zwecke bauartbestimmt, wenn sie technisch Obwohl diese Eintragung Ausfluss einer bestehenden Besitz-erkennbar für den besonderen LoF - Zweck ausgerüstet sind. In standsregelung bereits des alten Fahrerlaubnisrechts ist (siehe

der Regel wird jedoch dafür die tatsächliche Fahrzeugleistung ein- hierzu unten § 5 StVZO-alt), erfolgt keine Umrechnung in altesgetragen. Allerdings wird dabei oft die Höchstgeschwindigkeit Fahrerlaubnisrecht: der Sachverhalt ist allein unter die Vorschriftenwegen des fehlenden Differenzials auf 59 km/h begrenzt, was der FeV zu subsumieren.wiederum die Benutzung der Autobahn ausschließt12. Hinweis zur Klausurläsung:Nach dem "Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Auf- In diesem Zusammenhang sei zur Lösung fahrerlaubnis-bauarten" sind je nach Motorhubraum, Motorleistung, bbH und rechtlicher (Klausur-)Sachverhalte der folgende Hinweis gestattet:Leermasse folgende Einstufungen möglich: Ist der Kraftfahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnisa) Zulassungspflichtige oder ist er im Besitz einer neuen Fahrerlaubnis der Klassen A - E,- 4-rädriges Kfz zur Personen beförderung M, L, S oder T, so ist der Sachverhalt allein nach den Vorschriften- 4-rädriges Kfz zur Güterbeförderung der FeV zu prüfen.- LoF - Zugmaschine Ist der Betreffende jedoch im Besitz einer alten Fahrerlaubnisb)Zulassungsfreie der Klassen 1 - 5 gemäß § 5 StVZO-alt, so ist lediglich der- LeichtKfz bis 45 km/h Prüfungseinstieg über §§ 1, 4, 6 I FeV zu wählen. Die Sach-

. 1.3 Führen eines Kfz verhaltslösung ist allein über § 5 StVZO-alt zu führen. Das gilt

Auch das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals wird hier auch, obwohl die fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften dervorausgesetzt13. StVZO mit Wirkung vom 31.12.1998 aufgehoben wurden. Da1.4 Erforderliche Fahrerlaubnis aber aufgrund der Besitzstandsregelungen altes und neues Fahr-1.4.1 Inwieweit zum Führen eines Kfz eine Fahrerlaubnis erforder- erlaubnisrecht somit nebeneinander gültig sind, hat der BMVBWlich ist, ergibt sich aus § 2 StVG und den ihn ausführenden die Einteilung der alten Fahrerlaubnisklassen gemäß § 5 StVZO-Vorschrifteo der §§ 4 ff. FeV. Wer das Kfz einer Klasse führt, für die alt im Verkehrsblatt wieder bekannt gegeben 15. Eine Umrechnungseine Fahrerlaubnis nicht gilt, führt es i.S.d. § 21 StVG ohne Fahr- etwa an hand der Anlage 3 FeV ist nicht vorzunehmen; diese wirderlaubnis. nur dann angewendet, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen

Das durch Art. 21GG garantierte Grundrecht auf Handlungsfrei- alten Führerschein gegen einen neuen Scheckkartenführerscheinheit wird zum Schutz anderer Rechtsgüter durch die prinzipielle eintauscht. Für die polizeiliche Kontrollpraxis ist die Anlage 3 FeVFahrerlaubnispflicht gemäß § 2 I StVG in zulässiger Weise einge- nicht einschlägig.schränkt'4. Danach bedarf grundsätzlich jeder, der auf öffentlichen S h h It 2Straßen ein Kfz führt, der Fahrerlaubnis der zuständigen Behörde. ac ver a

In "Umkehr" der Vorschrift des § 2 I StVG stellt § 1 FeV klar, dass Der Führer ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse 2 oder 3zum Verkehr auf öffentlichen Straßen jeder zugeidssen ist, soweit 2.1 Hier gilt zunächst das zu 1.1 bis 1.4.2 Gesagte.nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis 2.2 Die Klasseneinteilung ergibt sich aus § 6 FeV. Da sich im vorlie-

.

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264 Kriminalistik-Skript: Straßenverkehrsrecht KriminalistikUnabhängige Zeitschrift tür die kriminalistische Wissenschaft und Praxisgenden Fall der Fahrer mit einem "alten U Führerschein ausweist, S9. Jahrgang

ist jedoch § 6 VI FeV einschlägig. Danach bleiben Fahrerlaubnisse, Herausgeber: Verlag:die bis zum 31.12.1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Jörg Ziercke, Kriminalistik Verlag. Hüthig JehleRehm

Rechts) im Umfang ihrer bisheri gen Berechtigung vorbehaltlich Präsident des Bundeskriminaiamtes GmbH, Po.stfach 102 8f69, Im Weiher 10,

R . h d Ch d 69018 Heldelberg, Tele ond . d § 76 b h D . rf ..llt d ein ar e or, 06221/489-'-416er Bestimmungen es este en. amlt unte a er em Leiter des LKA Hamburg Fax 06221/48~24.

alten Fahrerlaubnisrecht. Hans-Werner Rogge, internet http://www.kriminalistik.de.Inhaber einer nach altem Recht erworbenen Fahrerlaubnis Direktor des Landeskriminalamtes Geschäftsführer:

.. .. . 16 Schleswlg-Holsteln Wolfgang Quadflieg (Vors.),behalten grundsatzlich Ihren Besitzstand. Die Elnfuhrung des Helmut Huber, Clemens Köhlerinternationalen Systems der Fahrerlaubnisklassen nach der Präsident des LKA Thüringen Programmleitung: Dr Martin Cramer

Zweiten EG-Führerscheinrichtiinie17 ist mit anderen Zuschnitten Rüdiger Butte, d h Redaktionsassistenz:.. . . Direktor des LKA Nie ersac sen Judith Hamm, Telefon 06221/489-'-416;und Zuordnungen gegenuber dem bisherigen Klassensystem Frank Hüttemann, e-mail [email protected].

verbunden. Dabei besteht die Schwierigkeit, dass sich die Direktor des LKA Sachsen-Anhalt Anzeigen:

Klasseneinteilung in den vergangenen Jahrzehnten sowohl rn der Dieter Büddefeld, Judith Hamm, Telefon 06221/489-'-416.. . .. Direktor des LKA Brandenburg Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 32 vom

Bundesrepublik Deutschland als auch In der DDR verschiedentlich Hans-Heinrich Preußinger, 1 Januar2005

geändert hat. Daraus resultiert eine Vielzahl von Besitzständen, die Präsident des LKA Rheinland-Ptalz Bezugsbedingungen:

nicht eine volle sondern nur den Teil einer Klasse umfassen. Sie Paul Scholz, Bezugspreise 2005: Inland: ~ 125,- +, Präsident des LKA Sachsen ~ 20,- Versandkosten = ~ 145,-. Ausland:

gehen zum groBen Teil nicht unmittelbar aus dem Führerschein Wolfgang Gatzke ~125,-+~26,-Versandkosten=~151,-;. . .ft d ' h tf I sFr 229,- Inkl. Versand kosten. Emzelheft

hervor, sondern ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschrl en. Direktor des LKA Nor r ..eln-wes a en ~12,- zzgl. Versandkosten. Vorzugspreis

Der Umfang der Berechtigung eines Fahrerlaubnisinhabers lässt Franz-Hellmut Schurh~lz, für Studenten (nur bei Vorlage e.iner gülti-.. .. ..' Prasldent des LKA Baden-Wurttemberg gen Immatrikulationsbescheinigung):

sich vielfach nicht allein dem Fuhrerschein entnehmen, sondern Peter Raisch ~IO,-zzgl. Versandkosten. Aile Preise ver-er gibt sich unter Zuhilfenahme der gesetzlichen Vorschriften 18 Präsident des H~ssischen LKA stehen sich inkl. MwSt DerhAbonnemenllt-

.. preis wird Im voraus In Rec nung geste t.2.3 So liegt der Fall auch hier. Nach § 5 I StVZO-alt umfasst die Peter~Mlchael Haeberer, Der Abonnement kann bei Neubesteilung

. Ltd Kriminaldirektor, innerhalb von 10 Tagen schriftlich durchFahrerlaubnisklasse 3 Leiter des LKA Berlln Mitteilung an die Hüthig Jehle Rehm GmbH

- Kfz mit einer zGM von nicht mehr als 7,5 t Harald Weiland, widerrufen. Zur Fristwahrung genügt dieDirektor des LKA Saarland rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Da-

- Züge mit nicht mehr als 3 Achsen I W .t . turn des Poststempels). Das Abonnement" ' ,. .. . . ngmar el emeler, verlängert sich zu den jeweils gültigen Be-

Zuge sind Kfz und Anhanger ohne RucksIcht auf die Klasse des Direktor des LKA Mecklenburg- dingungen um ein Jahr, wenn es nicht 8

ziehenden Fahrzeugs ferner Kombinationen nach der Art eines Vorpommern Woche.n vor A~lau! des Bezugszeitraums

, Johann Georg Koch, schriftlich gekundlgt wird. Bankverbln-

Sattel-Kfz, Präsident des Bayerischen LKA dung: Postbank Ludwigshafen (BLZh d. . I 1 . d f . d I .. k 54510067) Kto. 4799673; Bad.-Würt.Ac sen, le weniger a s m vonelnan er ent ernt sln ,ge ten Ralner Kasec er, Bank(BLZ67 220 020) Kto. 5 307 228 600.

I . Ah D M ' f " h d h§1811N 6StVZO I Krlmlnaldlrektor,PFAa seine. c se, ~~ It u .ren er ~ac , r,. .zu as- Kurt Niederhauser, Urheberrecht: . .sungsfrelen Anhanger bildet keinen Zug Im Sinne dieser Kommandant der Kantonspolizei Bern Dlem dieser Zeitschrift veröffentlichten Bel-

. . . .. " träge - auch die bearbeiteten Gerichtsent-Vorschrift, so dass selbst bel mehr als drei Achsen In diesen Fallen R d k . scheidungen und Leitsätze - sind urheber-d. F h I b . kl 3 .. t 1~ e a tl~.n: . rechtlich geschützt. Übersetzung, Nach-

le a rer au nls asse genug. Klaus Jurgen Tlmm, druck-auch von Abbildungen-, Vervielfäl-

2,4 In Abgrenzung dazu ist die Klasse 2-alt einschlägig bei Chefredakteur, tigungen auf photomechanischem oderf .. GM ( .. hl ' BI' h d . f I Pras d Hess LKA a. D., ähnlichem Wege oder Im Magnettonver-- K z mit eIner z elnsc le IC em eines au gesatte ten Brüxer SIr. 16,65232 Taunusstein, fahren. Vortrag, Funk- und Fernsehsen-

Anhängers ) von mehr als 7500 kg Telefon u. Telefax: 0612&/858932, dung sowie Speicherung in Datenverarbei-, e-mail [email protected] tungsanlagen - auch auszugsweise - sind

- Züge mit mehr als 3 Achsen Horst Clages, nur mit Queilenangaben und nach schriftli-Zü g e sind Kfz und Anhän g er ohne Rücksicht auf die Klasse des Ltd. Kriminaldirektor a. D., chef Genehmigung durch den Verlag ~e-

. . . . Im Kornfeld 6, 51491 Overath, sta.ttet. Namen:llch gezeichnete Artikelziehenden Fahrzeugs, ferner Kombinationen n?ch der Art eines Telefon und Telefax 02204/979841 mussen nICht die Meinung. der Redaktion

. , , .. ' wiedergeben. Unverlangt eingesandte Ma-Sattel-Kfz, Achsen, die weniger als 1 m voneinander entfernt e-( mall: Horslt.chlaf~esK@Rt-soKnRlllnpT)e.de nuskripte-fürdie keine Haftung übernom-

verantwort IC ur - d I I V "ff I hsind gelten als eine Achse. Das Mitführen der nach § 1811 Nr, 6.. menwlr -getena.s erD entlc ungsvor-

, Prof. Dr. Jurgen Stock, schiag zu den Bedingungen des Verlages. I

StVZO zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne Vizepräsident im BKA, Es werden nur unveröffentlichte Originalar- :. , 65173 Wiesbaden, beiten angenommen. Die Verfasser erklä-

1dieser Vorschrift, Telefon 0611/55-14280 ren sich mit einer nicht sinnentsteilenden i2.5 Nach der aus § 6 VI FeV folgenden Besitzstandsregelung Telefax 0611/55-16280: redaktioneilen Bearbeitung ~inverstanden. 111 ,. '.. . .. .. e-mail: [email protected] Mit der Annahme eines Manuskriptes ge-

bleiben die alten Fahrerlaubnisse grundsatzlich In Ihrem bisherigen Prof. Dr. Jürgen Vahle, hen sämtliche Verfügungs-.. und Verwer- IUmfang gültig. Dabei ist jedoch die Übergangsregelung des § 76 Dornbe:rger Straße 38,33615 Bielefeld, tungs~echte auf den Verlag uber. i

b h .. d. h . hlä ' Tel 0521/123223 Vertrieb: !FeV ZU eac ten. Die In lesem Zusammen ang elnsc glge (verantw für Recht aktueil) Hüthig Jehle Rehm GmbH, Abonnements-Vorschrift des § 76 Nr. 9 FeVtrifft jedoch auf die Leichtkraftfahr- service, Anna Kozyra, Justus-von-Liebig- ;.

. Redaktion Schweiz: SIr. 1, D-86899 Landsberg,zeuge nicht zu. Dr. Peter W. Pfefferli (Leitung), Tel. 08191/125~1, Fax 08191/125-103,

Mithin sind Inhaber der alten Fahrerlaubnisklassen 2 und 3 Abteilungsleiter, Kantonspolizei Zürich, e-mail: [email protected].

b h . . hk ff h f " h d . S h h I Postfach,8021 Zürich, Schweiz: ~erec tlgt.. Lelc t ra t a rzeuge ZU uren: as Im ac ver at Tel. +41(0)12472401, Vertriebssteile Schweiz (Zahlungen, :1

erwähnte Quad ist ja ein Kfz mit nicht mehr als drei Achsen und Fax +.41(0)12472398, Adressänderungen): Ursula Meier, Ferdi-. ' e-mail pfe@kapozhch nand-Hodler-Straße 42, CH-8049 Zürich,

einer zGM unter 7,5 t. Dr. Felix Bänziger, Tel.Fax 01ß42 1991, e-mail: kriminalis-(wird fortgesetzt) Steilvertretender Generalprokurator, Bern tlk@gmxch. Jahresabonnement sFr 229,-

Inkl. Versand kosten.Fürsprecher Jürg Noth, .Chef Grenzwachtkorps GWK, Eidg. Leitung Herstellung: Otto Albrecht

Finanzdepartement Bern Layout: Cornelia Roth

Kriminalkommissär Satz/Druck:Markus Melzl, Datascan/Druckhaus Darmstadt GmbH;Chef Medien und Information, Kleyerstr 9, 64295 DarmstadtStaatsanwaltschaft Basel-Stadt

Dr. Silvia Steiner,Chefin Kriminalpolizei Zuger Polizei ISSN 0023-4699

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Kriminalistik-Skript 319

Studienbriefe für die Fachhochschulbildung der PolizeiSchriftleitung: Horst Clages, Ltd.. Kriminaldirektor a.D., Overath

Die neue Fahrerlaubnisklasse S - zugleichein Sachverhalt zur unterschiedlichenBetrachtung fahrerlaubnisrechtlicherBe sitz s t a nd s re gel u n genVon Polizeihauptkommissar Bernd Huppertz,Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abt. Köln*

Sachverhalt 3 1 a Krafträder der Klasse 1, jedoch mit einer Nennleistung vonDer Führer ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse5 nicht mehr als 25 kW (...)3.1 Auch in diesen Fällen greift die Besitzstandregelung des § 6 VI 1 bleichtkrafträder

FeV mit der Folge, dass§ 51 StVZO-alt und damit allein altes Fahr- Da es sich bei genannten Fahrzeugarten um Zweiräderhahdelt,

erlaubnisrechteinschlägig ist. Danach umfasst die Fahrerlaubnis- ergibt sich für den Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis grund-klasse 5 Krankenfahrstühle und Zug- oder Arbeitsmaschinen mit sätzlich keine Berechtigung zum Führen von vierrädrigen Leicht-einer bHG von nicht mehr als 25 km/h. kraftfahrzeugen.

Da es sich bei bei den Fahrzeugarten jedoch nicht um die im 4.2 Jedoch berechtigen die Fahrerlaubnisklassen 1, 1 a, 1 bund 4

Sachverhalt beschriebenen Leichtkraftfahrzeuge handelt, ergibt aufgrund der Einschlussregelung des § 5 II StVZO-altauch zum

sich für den Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 5 auch aus der Führen von Fahrzeugen der Klasse 5. Letztere wiederum umfasste,

Besitzstandsregelung grundsätzlich keine Berechtigung zum wie bereits geprüft, bis zum 01.01.1989 u.a. vierrädrige Kfz mitFühren dieses Quad. einem Hubrauf!1 von nicht mehr als 50ccm. Mithin berechtigten

Dass sich jedoch bezüglich der alten Fahrerlaubnisklasse 5, also auch die genannten Fahrerlaubnisklassen zum Führen vier-

darüber hinaus aber auch bezüglich der Klassen 1, 1 a, 1 bund 4 rädriger Leichtkraftfahrzeuge. Danach wurde der Zuschnitt er

(siehe unten), je nach &:rteilungsdatum der in Rede stehenden Fahrerlaubnisklasse 5 sowie die zugehörigen Einschluss- undFahrerlaubnis unterschiedliche Betrachtungen ergeben, liegt an Besitzstandsregelungen geändert. Daher fehlt den genanntenden bereits im alten Fahrerlaubnisrecht verankerten Besitzstands- Fahrerlaubnisklassen bei Erteilung nach dem 31.12.1988 die

regelungen und der Änderung einschlägiger Regelungen zur Berechtigung zum Führen vierrädriger Kfz.Fahrerlaubnisklasse 5 im Jahre 19882°.

k3 2 A f d d. I " B . d I d " rf Anmer ungen:. U grun leser "a ten . esltzstan srege un.gen u en 1 3. VO zur Änderung der FeV vom 09.08.2004 (BGBI. I, 2092).

Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 5 dennoch die genannten 2 Weitere vertiefende Erläuterungen zu diesem Tatbestandsmerkmalfinden

Leichtkraftfahrzeuge führen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis vor sich bei VERFASSER, Kriminalistik 7/2003, S. 467 ff.dem 01.01.1989 erworben haben. Nach § 51 StVZO-alt in der bis 3 Übereinkommen über den Straßenverkehr (Wiener Übereinkommen) vomzum 31.12.1988 geltenden Fassung berechtigte die Fahrer.laubnis- 08.11.1968 [BGBI. 11 (1977), 811]kl 5 " I. h h F" h h . Kf .t 4 HENTSCHEL, Trunkenheit, 9. Aufi., Rn. 577 m.w.N.asse nam IC auc zum u ren von me rspurlgen z ml 5 Verfasser VD 2004, 208.

einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Dabei kam es nicht 6 Z.B. Dinli LittleDevil{49ccm,20km/h,91 kg) kann aufSchrittgeschwindigkeitauf die bHG dieser so genannten Kleinstmobile an. Die Regelung gedrosselt werden (Herstellerangabe: www.sachs-bike.de; Stand: OS/2004).

war unbefriedigend, weil zum Führen solcher Fahrzeuge die - 7 Vgl. den FireFloh (Herstellerangabe: www.fireflex.de; Stand: 05/2004).nur theoretische - Ausbildung und Prüfung für Klasse ~ nicht den 8 Vom 02.01.2004 (VkBI. 2004, 26).Anforderungen entsprach21. 9 Ebenda.

. '.. " 10 Rili des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.03.2002 über dieDanach wurde diese Vorschrift geandert und berechtigte seither Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kfz ( ABI. L 124/1 vom

nicht mehr zum Führen dieser Kfz. 09.05.2002 ).

Sa hve h It 4 11 Köster, Faszination Quad, 1. Aufl. (2004), S.66; Merkblatt für die Begutach-C r a tung kraftradähnlicherVierradfahrzeuge vom 02.01.2004 (VkBI. 2004, 26).

Der Führer ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse 1, 1 a, 1 b oder 4 12 Köster, a.a.O., S. 67.

4.1 Auch in diesen Fällen greift die Besitzstandregelung des § 6 VI ~~ ~~~;~. ~jw 2002 2378.FeV mit der Folge, dass § 5 I StVZO-alt einschlägig ist. Danach 15 VkBI. 2003, 588. '

umfasst die Fahrerlaubnisklasse 16 Amtl. Begr. VkBI. 1998,982(1052).

4 Kleinkrafträder sowie FmH. 17 Rili des Rates 91/439/EWG vom 29.07.1991 ABI. EG 1991 Nr. L 237/1,

1 Krafträder (= Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum geändert durch Rilides Rates,2000/56/EG vom 14.09.2000ABI. EG Nr. L237/45.von mehr als 50 ccm oder mit einer bHG von mehr als 50 km/h 18 Amt!. Begr. zu § 6 VI FeV [VkBI. 1998,982 (1064)].

19 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufi., Rn. 7 zu § 5 I StVZO-alt;

Bouskai. Fahrerlaubnisrecht, 1; Aufl Erl. zu§ 5 I StVZO-alt.20 15. StVZÄndVO vom 14.06,1988 [BG~I. I, 765 (= VkBI. 1988, 467)].

* Fortsetzung Kriminalistik-Skript 4/05 S.262 21 Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 1. Aufi.; Erl. 7 zu § 51 StVZO-alt.

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