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30 Jahre Verein der Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder in Südniedersachsen e.V. Festtagung: Kindliche Hörstörungen Thema: Integration an einer Schwerpunktschule © Ute Jung Vizepräsidentin der DCIG e.V. Förderschullehrerin für Hör- und Sehgeschädigte Ute Jung © www.dcig.de 1. November 2008

30 Jahre Verein der Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder in Südniedersachsen e.V. Festtagung: Kindliche Hörstörungen Thema: Integration an einer Schwerpunktschule

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30 Jahre Verein der Eltern und Freunde

hörgeschädigter Kinder in Südniedersachsen e.V.

Festtagung: Kindliche Hörstörungen

Thema: Integration an einer Schwerpunktschule©

Ute Jung Vizepräsidentin der DCIG e.V.

Förderschullehrerin für Hör- und Sehgeschädigte

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Integration - Inklusionvon Schülerinnen und Schüler mit

Hörschädigung

Was ist der Unterschied?

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Integration – Inklusion

• Integration: Einbeziehung/Eingliederung in die Gesellschaft - Einschulung eines benachteiligten Kindes in eine zu ihm passende Institution

• Organisatorische Rahmenbedingungen werden durch das jeweilige Bundesland bestimmt

• (Trend zur) Inklusion: Akzeptanz der Heterogenität/ Unterbringung aller Kinder in Regelschulklassen

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Möglichkeiten integrierter Förderung(Leonhardt, 2002)

Sonderpädagogische Förderzentren Präventive Integration: Förderschule mit integrierten

nicht beeinträchtigten Kindern Einzelintegration: die am häufigsten zu beobachtende

Integrationsform in Deutschland (auch: Integrationsklassen)

Gruppenintegration: integrative und kooperative Klassen, Integrationsklassen mit 2-Pädagogen-System

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„Ob ein hörgeschädigtes Kind besser in einer Sonderschule oder in einer Allgemeinen Schule gefördert wird, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab, insbesondere den spezifischen Bedingungen des einzelnen Kindes, den Wünschen und Zielvorstellungen seiner Eltern sowie den schulischen und therapeutischen Angeboten in Wohnortnähe….“

(Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1998, 45)

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Was sind Bedingungen des Kindes und Vorstellungen der Eltern?

Individuelle Lernvoraussetzungen des Schülers Individuelle kommunikative Kompetenz Psychische und emotionale Stabilität Einsatzbereitschaft der Lehrer und Eltern Einsatz und Qualität der Integrationslehrer …

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• „ … Kriterium für die Aufnahme eines hörgeschädigten Kindes in die Allgemeine Schule muss sein, inwieweit personelle und sachliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die dem hörgeschädigten Kind in der Gemeinschaft der hörenden Schüler einen sinnvolle Entwicklung ermöglichen, ohne diese in ihrer Persönlichkeitsentfaltung zu benachteiligen.“

• (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1998, 45)

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„Was sind …. ?“

→ …personelle und sachliche Rahmenbedingungen

individuelle hörtechnische Versorgung! Versorgung mit und optimale Nutzung von Zusatztechnik raumakustische Bedingungen Aufklärung von Lehrkräften und Mitschülern Einsatz „Integrationslehrer“/2-Pädagogen-System Klassen mit geringer Schülerzahl …..

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Wie und wo lassen sich diese Forderungen zum Wohle des hörgeschädigten Kindes am besten umsetzen?

Einzelintegration ?

Präventive Integration ?

Gruppenintegration

an einer Schwerpunktschule?

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Was ist eine Schwerpunktschule?

• ein möglicher Lernort für Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde

• Grundschulen und weiterführende Schulen mit Sekundarstufe I, die eine erweiterten pädagogischen Auftrag haben Angebot eines gemeinsamen Unterrichts für beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Schüler

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Integration hörgeschädigter Schüler an Schwerpunktschulen

bedeutet für die Einrichtung: Es lohnt sich, auf Dauer Rahmenbedingungen zu

schaffen: Verbesserung Raumakustik, Anschaffung Zusatztechnik, Möglichkeiten zusätzlicher Visualisierung, …

höhere Zuweisung von Lehrerstunden Reduzierung der Schüleranzahl einer Klasse

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Integration an einer Schwerpunktschule

bedeutet für den Regelschullehrer: Unterricht in Klassen mit reduzierter Schüleranzahl Unterricht im Zwei-Pädagogen-System: Team-Teaching Unterstützung, Beratung und Begleitung durch

Förderschullehrer Beachtung hörgeschädigtenspezifischer Aspekte Hohes Maß an Empathiefähigkeit

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Integration an einer Schwerpunktschule

bedeutet für hörgeschädigte Schüler:

Lernen nach dem Regelschullehrplan in Wohnortnähe Gemeinsames Lernen und Leben mit nicht

beeinträchtigten Mitschülern Individuelle dem Förderbedarf angemessene

pädagogische Unterstützung Ich bin nicht alleine! Ich bin kein Einzelfall!

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Genügen diese Voraussetzungen,

um von einer gelungenen Integration für hörgeschädigte Kinder sprechen zu

können?

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Situationen außerhalb des Unterrichts im Klassenraum

z. B. große Pausen auf dem Schulhof, kleine Pausen, Schulausflüge, Schullandheimaufenthalte alles gute Möglichkeiten, um soziale Kontakte zu knüpfen, zu pflegen, …

Hier gibt es Grenzen, da das Hören für hörgeschädigte Schüler erschwert! Das bedeutet: weniger Kontakte, weniger außerschulischer Austausch, weniger Verabredungen, …

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Situationen während des Unterrichts im Klassenraum

Berechtigte Forderung nach schülerorientierten Lehr- und Lernsituationen: Selbsttätigkeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Projekte, Freiarbeit, Raumwechsel…

Das bedeutet, dass es durch viele Schülergespräche, durch selbsttätiges Arbeiten auch während des Unterrichts zu Unruhe und Störlärm kommen kann. Die auditive Perzeption wird deutlich erschwert.

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Hörende Schüler

Gruppehörgeschädigter

Schüler

Integration von mehreren hörgeschädigten Schülern:

Gefahr der Separation in der Integration??

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Grenzen der Integration an einer Schwerpunktschule

• Gruppenidentifikation ist umso wichtiger, je älter die Kinder werden (Schmitt, 2003: 50 % aller Sch in Einzelintegration keine Kontakte zu anderen

Hörgeschädigten)

• Soziale Netzwerke mit befriedigender Kommunikation• Peer-group = Maß für eine psychisch positiv erlebte

Integration• Gruppe Gleichbetroffener: relevant für Präsenz und

Einfordern von Kommunikationsbedürfnissen

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Kommunikative Prozesse sind abhängig von

• einem sicheren Sprachverstehen durch Barrierefreiheit: Raumakustik, Distanz Hörer - Sprecher, Störlärm, Gesprächsverhalten, zusätzliche Visualisierung, …

Kommunikative Kompetenz und kommunikativer Austausch sind bedeutende Grundlagen für ein subjektives Integrationserleben. (Hintermair, 2008)

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Eine wichtige Voraussetzung:

Fähigkeit zur Empathie

um sich stündlich, täglich, über Schuljahre hinweg, eben dauerhaft in die Situation eines hörgeschädigten Kindes versetzen zu können,

um dessen individuelle Bedürfnisse zu erkennen, sie zu respektieren und situationsangemessen darauf zu reagieren.

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Eine wichtige Voraussetzung:

Fähigkeit zur Empathie

auf beiden Seiten:

Ambiguitätstoleranz

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Die Integration Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist die große soziale Aufgabe der nächsten Jahre.

(Ernst Klee)

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