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88. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim Ergebnisniederschrift Vorsitz: Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 1. Juli 2015

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88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

Ergebnisniederschrift

Vorsitz:

Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

des Landes Rheinland-Pfalz

Mainz, 1. Juli 2015

Tagesordnung

88. GMK Bad Dürkheim

24.06.2015 - 25.06.2015

Stand: 24.06.2015

TOP Thema Berichterstatter

1 Genehmigung der Tagesordnung

1.1 Genehmigung der Tagesordnung Rheinland-Pfalz

2 Genehmigung der letzten Ergebnisniederschrift

2.1 Genehmigung der Ergebnisniederschrift der 87. Gesundheitsministerkonferenz am 26. und 27. Juni 2014 in Hamburg

Rheinland-Pfalz

3 Grüne Liste

3.1 Grüne Liste Rheinland-Pfalz

4 Berichte

4.1 Bericht der GMK-Vorsitzenden Rheinland-Pfalz

4.2 Bericht des Bundesministers für Gesundheit Bund

4.3 Bericht des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Bund

5 Schwerpunktthema der GMK

5.1 Beteiligung der Länder am Aufbau einer Telematikinfrastruktur im Rahmender Digitalisierung des Gesundheitswesens

Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen

6 Berufe des Gesundheitswesens

6.1 Abschlussbericht der GMK-/KMK-/ASMK-AG zur Fachkräftesicherung

Rheinland-Pfalz

6.2 Stärkung der therapeutischen- und Assistenzberufe im Gesundheitswesen

Rheinland-Pfalz

6.3 Einrichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB sowie weitere Begleitung durch die gAG GMK-KMK

Berlin

TOP Thema Berichterstatter

6.4 Novellierung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung (§ 5 Absatz 1 Satz 2 PsychThG)

Berlin

6.5 Generalisierte Pflegeausbildung Rheinland-Pfalz, Hamburg

6.6 Bereinigung von Schnittstellenproblemen zwischen gesundheitlicher (SGB V) und pflegerisch-betreuerischer (SGB XI) Versorgung

Nordrhein-Westfalen

7 Infektionsschutz

7.1 Verbesserung der Hygienequalitäten in medizinischen Einrichtungen

Rheinland-Pfalz

7.2 Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur Bekämpfung von Skabies-Ausbrüchen und Meldepflicht

Thüringen

7.3 Impfstoffauswahl und Impfstoffversorgung für den Influenza-Pandemiefall

Bayern, Thüringen

7.4 Kostentragung bei pandemischen Impfungen Rheinland-Pfalz, Thüringen

7.5 Benennung der Ländervertretung im Steering Commitee des EU-JPA

Rheinland-Pfalz

8 Gesundheitsvorsorge und Gesundheitssicherung

8.1 Aufhebung der ärztlichen Mitteilungspflicht gem. § 294a SGB V nach sexualisierter und häuslicher Gewalt Berlin

8.2 Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland

Rheinland-Pfalz

8.3 Gemeinsamer Beschluss der GMK und SMK zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivitäten

Bremen, Berlin

8.4 Finanzierung von Dolmetscherleistungen aus Bundesmitteln

Niedersachsen

8.5 Verbesserung der Datentransparenz; Verwendung der Regionaldaten des Morbi-RSA Bayern

8.6

Gesundheitsvorsorge bei humanitären Aufnahmen optimieren

zurückgezogen

Bremen

8.7 Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung

Bremen

TOP Thema Berichterstatter

9 Krankenhauswesen

9.1 Stärkung der schmerzmedizinischen Versorgung Brandenburg, Hamburg

9.2 Bericht der Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der AOLG zur Strukturqualität in der Krankenhausplanung

Baden-Württemberg

10 Termine

10.1 89. Gesundheitsministerkonferenz 2016 in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

11 Verschiedenes

11.1 Stipendien für Medizinstudierende Bayern

11.2 Überarbeitung des GMK-Leitfadens Rheinland-Pfalz

11.3 Vertretung der GMK in den Gremien des G-BA Rheinland-Pfalz

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 1.1

Genehmigung der Tagesordnung

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Tagesordnung für die 88. Gesundheitsministerkonferenz am 24./25. Juni 2015 in

Bad Dürkheim wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 2.1

Genehmigung der Ergebnisnie-derschrift der 87. Gesundheitsmi-nisterkonferenz am 26. und 27. Juni 2014 in Hamburg

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Ergebnisniederschrift der 87. Gesundheitsministerkonferenz am 26. und 27. Juni

2014 in Hamburg wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 3.1

Grüne Liste

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der

Länder stimmen den Beschlussempfehlungen zu folgenden Tagesordnungspunkten

zu:

TOP Bezeichnung Antragsteller

TOP 2.1 Genehmigung der Ergebnisniederschrift der 87. Gesundheitsministerkonferenz am 26. und 27. Juni 2014 in Hamburg

Rheinland-Pfalz (Vorsitzland)

TOP 4.1 Bericht der GMK-Vorsitzenden Rheinland-Pfalz (Vorsitzland)

TOP 7.2 Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur Bekämpfung von Skabies-Ausbrüchen und Meldepflicht

Thüringen

TOP 7.5 Benennung der Länder-Vertretung im Steering Commitee des EU-JPA (34. AOLG)

Rheinland-Pfalz

TOP 8.3 Gemeinsamer Beschluss der GMK und SMK zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperli-cher Aktivitäten

Bremen, Berlin

TOP 9.1 Stärkung der schmerzmedizinischen Versor-gung

Brandenburg, Hamburg

TOP 11.2 Überarbeitung des GMK-Leitfadens Rheinland-Pfalz, Ba-den-Württemberg, Sachsen

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 4.1

Bericht der GMK-Vorsitzenden

Die GMK beschließt einstimmig:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 4.2

Bericht des Bundesministers für Gesundheit

Die GMK beschließt einstimmig:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 4.3

Bericht des Patientenbeauftragten der Bundesregierung

Die GMK beschließt einstimmig:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 5.1

Beteiligung der Länder am Aufbau einer Telematikinfrastruktur im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Die Gesundheitsministerkonferenz stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutsch-

land alle Anstrengungen unternehmen muss, den Anschluss an internationale

Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesund-

heitswesen nicht zu verlieren. Dieser droht insbesondere bei der sektorenüber-

greifenden Vernetzung. In der stationären und ambulanten Versorgung ist der

Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien jeweils bereits

heute Standard.

Erheblicher Nachholbedarf besteht jedoch in der erforderlichen Infrastruktur, die

intersektorale Übergänge ermöglichen und die Interoperabilität der Schnittstellen

gewährleisten muss.

Telematikanwendungen müssen den Patientinnen und Patienten dienen.

Hierzu gehört insbesondere ihre Nutzbarmachung für eine flächendeckende

wohnortnahe Versorgung, mit der die schnelle Erreichbarkeit qualitativ hochwer-

tiger Leistungen im Gesundheitsbereich unter Einbeziehung der Pflege auch im

ländlichen Raum möglich ist.

Die Einführung von Anwendungen der Telematik und der Telemedizin müssen

daher künftig konsequenter an den Bedürfnissen der Anwenderinnen und An-

wender und weniger am technisch Machbaren orientiert sein.

- 2 -

Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige, effiziente aber auch finanzierbare

medizinische Versorgung kann nur dann sachgerecht unterstützt werden, wenn

baldmöglichst umfassende nutzerorientierte Telematikanwendungen auch den

ländlichen Raum anbinden. Hierzu bedarf es des Aufbaus einer bundesweiten,

sektorenübergreifenden Infrastruktur, die den Anforderungen des Datenschutzes

genügt. Deren konkrete Vorteile vor allem für die Praxis sind herauszustellen,

damit die Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens, diese Infrastruktur

mit dem Ziel einer Verbesserung der Patientensicherheit, der Qualitätssicherung,

der Therapietreue, Arzneimittelsicherheit, zur Effizienzsteigerung und Kosten-

vermeidung nutzen.

2. Die Gesundheitsministerkonferenz weist darauf hin, dass in diesem Kontext Par-

tikularinteressen zugunsten von Patienteninteressen zurückstehen müssen. Dies

umfasst beispielsweise nach wie vor bestehende Vorbehalte gegen Bemühun-

gen, Transparenz hinsichtlich durchgeführter Untersuchungen, Diagnosen und

Therapieentscheidungen herzustellen.

3. Die 86. Gesundheitsministerkonferenz hat sich bereits für die Einführung nutzer-

orientierter Telematikanwendungen ausgesprochen.

Die Bundesregierung hat durch Einbringung des Gesetzentwurfs für sichere digi-

tale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen hierfür bereits ei-

nen entscheidenden Beitrag geleistet, indem insbesondere der notwendige Auf-

bau der Telematikinfrastruktur deutlich beschleunigt wird. Die 88. Gesundheits-

ministerkonferenz begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

4. Die 88. Gesundheitsministerkonferenz stellt fest, dass die Digitalisierung des

Gesundheitswesens deutlich über den Aufbau einer Telematikinfrastruktur hin-

ausgeht und damit in erheblichem Maße Länderinteressen berührt.

Dies gilt beispielsweise

für die Entwicklung medizinischer Anwendungen, die im eHealth-Gesetz

nicht geregelt werden.

für die Telemedizin, die auf die Telematikinfrastruktur lediglich aufsetzt und

im Übrigen wesentlich konkreter im Rahmen des SGB V aber auch des KHG

und beispielsweise der Musterberufsordnung zu regeln ist und die in für die

- 3 -

wohnortnahe Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen unter Einbezie-

hung der Pflege im ländlichen Raum nutzbar zu machen ist.

für die Weiterentwicklung aller lokalen IT-Systeme in den Krankenhäusern,

Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen und Apotheken.

für die Digitalisierung der Ausstattung und Infrastruktur in den Einrichtungen

des Gesundheitswesens.

für Portale und mobile Anwendungen („Apps“), die vielfach ohne ausreichen-

de Qualitätsprüfung angeboten, aber immer stärker nachgefragt

werden.

für die verbindliche Definition von Standards zur Gewährleistung der

Interoperabilität und der Verpflichtung zur Offenlegung von Schnittstellen.

für die weitergehende Entwicklung sektorenübergreifender Lösungen.

5. Die Gesundheitsministerkonferenz spricht sich vor diesem Hintergrund dafür

aus, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen mit der

Erstellung einer Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur unter

Beteiligung der Länder im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens

bis zur 89. GMK zu beauftragen.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

Welchen Nutzen hat die zunehmende Digitalisierung zukünftig für die Patien-

tenversorgung?

Wie können Bund und Länder in wesentlich höherem Maße als bisher Ein-

fluss auf die Gestaltung der Strukturen nehmen?

Was ist Aufgabe der Selbstverwaltung insbesondere nach dem Aufbau der

Telematikinfrastruktur?

Wie können insbesondere die medizinischen Anwendungen und vor allem

die zahlreichen Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regel-

versorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden?

Wie kann das erforderliche Know-how in der Ärzteschaft aber auch in allen

anderen Berufsgruppen sichergestellt werden?

Welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis telemedizinischer

Anwendungen u.a. für die Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundes-

ausschuss (G-BA) müssen dabei gestellt werden?

- 4 -

Wie können die Kriterien für die Nutzerorientierung, wie sie u. a. im Bericht

zur Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen für die 86. GMK für

die Anwendungen formuliert wurden, verbindlicher gemacht werden?

Welche nutzerorientierten Anwendungen müssen insbesondere für die stati-

onäre und ambulante pflegerische Versorgung und im Heilmittelbereich neu

entwickelt werden?

Wie sind neue Trends, wie mobile Anwendungen (Apps) oder Digitalisierung

der Ausstattung und Infrastruktur in den Einrichtungen des Gesundheitswe-

sens zu bewerten?

Wie kann die Zusammenarbeit unter den Ländern insbesondere zu Fragen der Nut-

zerorientierung und damit Akzeptanz, der Finanzierung, des Datenschutzes und der

Standardisierung verbessert werden?

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 6.1

Abschlussbericht der GMK-/ KMK/ ASMK-AG zur Fachkräftesiche-rung

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Die GMK nimmt den Bericht der GMK-/ KMK-/ ASMK-AG zur Fachkräftesicherung

zur Kenntnis und stimmt ihm grundsätzlich zu. Sie dankt der Arbeitsgruppe für ih-

re umfangreichen Arbeiten, die eine wertvolle Grundlage für die weitere Behand-

lung dieses Themas darstellten.

2. Die GMK stellt fest, dass:

die Gewährleistung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen me-

dizinischen und pflegerischen Versorgung auch in Zeiten starker demografi-

scher Veränderungen eine zentrale Zukunftsaufgabe ist. Damit auch bei ei-

nem absehbar steigenden Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen ausrei-

chend Fachkräfte zur Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, be-

darf es eines Bündels von Maßnahmen. Vor allem in der Medizin und in der

Pflege kommt der Nachwuchssicherung eine hohe Bedeutung für die Sicher-

stellung der Gesundheitsversorgung zu.

es im Bereich der ärztlichen Versorgung seitens der Fachwelt unterschiedliche

Sichtweisen gibt, ob tatsächlich ein genereller Ärztemangel droht oder mögli-

che Engpässe in erster Linie aus einer regionalen Ungleichverteilung der Ärz-

tinnen und Ärzte resultieren. Unbestritten ist angesichts der Altersstruktur der

praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte und der zu geringen Zahl an

- 2 -

jungen Ärztinnen und Ärzten, die eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

abschließen, die dringende Notwendigkeit, mehr Nachwuchs für den Haus-

arztberuf zu gewinnen.

im Bereich der Pflege von einem stark steigendem Fachkräftebedarf ausge-

gangen wird, dem nur durch ein Bündel von Maßnahmen abgeholfen werden

kann.

Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Anreize und

Förderinstrumente im Bereich der Gesundheitsversorgung ist bereits durch das GKV-

VSG aufgenommen worden.

Die Ausführungen zum Zugang und zur Ausgestaltung des Medizinstudiums bilden

eine gute Basis für die Diskussion in der Konferenz der Gesundheits- und Wissen-

schaftsministerinnen und -minister für den Masterplan Medizinstudium 2020.

Dabei geht es insbesondere um

1. die stärkere Berücksichtigung weiterer Auswahlkriterien bei der Zulassung zum

Studium und Evaluation der verschiedenen Auswahlverfahren,

2. die weitere Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium,

3. den Ausbau der Förderung der ärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedi-

zin und

4. die Frage nach zusätzlichen Studienplätzen für Humanmedizin.

Im Hinblick auf die zunehmende Knappheit ärztlichen Personals im Öffentlichen Ge-

sundheitsdienst sind eine Angleichung der Vergütung an die Tarife der Ärzte in Kran-

kenhäusern, die Anerkennung eines Quartals im ÖGD als Wahlfach im Praktischen

Jahr, die Entwicklung von Förderprogrammen und eine verstärkte Öffentlichkeitsar-

beit insbesondere zur Imageverbesserung erforderlich.

Die Anregungen im Hinblick auf den steigenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich

sollten im Zusammenhang mit dem Pflegeberufegesetz weiter diskutiert werden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 6.2

Stärkung der therapeutischen Be-rufe und Assistenzberufe im Ge-sundheitswesen

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der

Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, eine Novellierung der Berufs-

gesetze der bundesrechtlich geregelten therapeutischen Berufe und Assistenzberufe

im Gesundheitswesen in die Wege zu leiten. Im Einzelnen handelt es sich dabei um

folgende Berufe:

Diätassistentin bzw. Diätassistent,

Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut,

Logopädin bzw. Logopäde,

Masseurin bzw. medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer

Bademeister,

Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut,

Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin bzw. medizinisch-

technischer Laboratoriumsassistent,

Medizinisch-technische Radiologieassistentin bzw. medizinisch-technischer

Radiologieassistent,

Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik bzw. medizinisch-

technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,

- 2 -

Orthoptistin bzw. Orthoptist,

Pharmazeutisch-technische Assistentin bzw. pharmazeutisch-technischer As-

sistent und

Podologin bzw. Podologe.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren teilen die Einschätzung

des Sachverständigenrates für die Entwicklung im Gesundheitswesen, dass in der

zukünftigen Versorgung der Bevölkerung der Einsatz von neuen Formen multiprofes-

sioneller und interdisziplinärer Teams einen überragenden Stellenwert einnehmen

wird.

Sie bitten daher das BMG zu prüfen:

wie die berufsrechtlichen Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen wer-

den können.

ob durch Änderung des SGB V Modellvorhaben ermöglicht werden können, die

es erlauben, einhergehend mit einer größeren Versorgungsverantwortung Leis-

tungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten vom

Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Indikationen zu erbringen, so-

weit sie hierzu aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 6.3

Errichtung einer länderübergrei-fenden Gutachtenstelle für Ge-sundheitsberufe bei der ZAB so-wie weitere Begleitung durch die gAG GMK-KMK

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Dem als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten konkretisierten Konzept zur

Einrichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe

(akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe) bei der Zentralstelle für

ausländisches Bildungswesen (ZAB) im KMK-Sekretariat wird zugestimmt.

2. Die GMK strebt an, nach Abstimmung mit der KMK die Aufbau- und die Einar-

beitungsphase der Gutachtenstelle am 1. Januar 2016 zu beginnen.

3. Ab 1. Januar 2016 soll die Gutachtenstelle zunächst in Form eines dreijährigen

Projektes betrieben und die Anschubfinanzierung nach Königsteiner Schlüssel

entsprechend Beschluss der 86. GMK zu TOP 7.1. sichergestellt werden.

4. Die gAG GMK-KMK wird gebeten, die Arbeit der Gutachtenstelle in der Pro-

jektphase zu begleiten, die Ergebnisse der Arbeit zu erfassen, gemeinsam mit

der Arbeitsgemeinschaft „Berufe des Gesundheitswesens“ der AOLG zu be-

werten und der 90. GMK zu berichten.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 6.6

Bereinigung von Schnittstellen-problemen zwischen gesundheit-licher (SGB V) und pflegerisch-betreuerischer (SGB XI) Versor-gung

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Ge-

sundheit nehmen den von der 89. ASMK in Auftrag gegebenen, in einer of-

fenen Länderarbeitsgruppe unter Einbeziehung von Mitgliedern des GMK

erarbeiteten und von der ASMK-Geschäftsstelle der GMK übermittelten Be-

richt zur „Bereinigung von Schnittstellen zwischen gesundheitlicher (SGB

V) und pflegerisch-betreuerischer (SGB XI) Versorgung“ zur Kenntnis. Sie

sehen in dem Bericht gleichfalls eine umfassende Aufbereitung der rele-

vanten Schnittstellenprobleme zwischen den Leistungssystemen bzw. Ver-

sorgungsstrukturen des SGB V und SGB XI und eine geeignete Grundlage

für die Ausarbeitung gemeinsamer Handlungsstrategien zwischen ASMK

und GMK.

2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Ge-

sundheit teilen die Auffassung der AMSK, dass die Beseitigung bzw. Opti-

mierung von Schnittstellen ein wichtiger Bestandteil der weiteren anste-

henden Reformprozesse der verschiedenen Sozialgesetzbücher sein

muss, da sich Systembrüche zwischen gesundheitlicher und pflegerischer

Versorgung nicht nur belastend auf die Betroffenen und Ihre Angehörigen

- 2 -

auswirken, sondern auch ohnehin begrenzte finanzielle und personelle

Ressourcen in den betroffenen Systemen der sozialen Sicherung binden.

3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Ge-

sundheit schließen sich der von der ASMK geäußerten Bitte an die Bun-

desregierung an, die im Bericht enthaltenen Problembeschreibungen und

Empfehlungen bei den anstehenden Reformvorhaben im Bereich SGB V

und SGB XI zu berücksichtigen soweit dies noch nicht geschehen ist.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 7.1 Verbesserung der Hygienequalität in medizinischen Einrichtungen

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Gesundheitsministerkonferenz bittet das Bundesgesundheitsministerium, beim

Gemeinsamen Bundesausschuss auf die zeitnahe Festlegung von Indikatoren zur

Beurteilung der Hygienequalität gemäß den Vorgaben des § 137 SGB V Abs. 1a hin-

zuwirken und dabei auch erforderliche Screening-Maßnahmen zu berücksichtigen.

Die Länder bitten darum, in diesen Prozess eng eingebunden zu werden, um ihre

Expertise im Hinblick auf Anforderungen und Umsetzung der gesetzlichen Regelun-

gen zur Hygiene einbringen zu können und diesbezügliche Doppelstrukturen zu ver-

meiden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 7.2

Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur Bekämpfung von Skabies-Ausbrüchen und Meldepflicht

Die GMK beschließt einstimmig:

Das BMG wird gebeten, im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine bundeseinheitliche

Rechtsgrundlage für die Meldung von Skabies-Erkrankungen in den in § 36 Absatz 1

IfSG genannten Einrichtungen zu schaffen, wie sie bereits für Einrichtungen gemäß

§ 33 IfSG besteht.

Die GMK stellt fest, dass in Deutschland keine Zulassung Ivermectin-haltiger Hu-

manarzneimittel zur Behandlung von Skabies-Ausbrüchen erteilt wurde. Das BMG

wird gebeten, mit den zu beteiligenden Einrichtungen und unter Einbeziehung des

BfArM die Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur

Behandlung von Skabies-Erkrankungen sowie in diesem Fall dessen Erstattung

durch die GKV im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung zu erörtern. Dabei soll auch

geprüft werden, ob die Zulassung für Ivermectin-haltige Arzneimittel erleichtert wer-

den kann, mit dem Ziel, pharmazeutischen Unternehmern die Entscheidung zu er-

leichtern, eine Zulassung zu erwirken.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 7.3

Impfstoffauswahl und Impf-stoffversorgung für den Influenza-Pandemiefall

Die GMK beschließt einstimmig:

Der Impfstoffbeschaffung für die Länder sollen folgende Eckpunkte zugrunde gelegt

werden:

1. Es wird weiterhin ein Versorgungsschlüssel von 30 % der Bevölkerung festgelegt.

Dieser ist im Ereignisfall zu überprüfen.

2. Für die Gruppe der Kinder sollen vorrangig nicht adjuvantierte, leicht zu verabrei-

chende Lebendimpfstoffe verwendet werden.

3. Aufgrund der erhöhten Narkolepsie-Inzidenz nach Gabe von AS03-adjuvantierten

Impfstoffen bei Jugendlichen und Erwachsenen bis 40 Jahren sollen für diese Al-

tersgruppe MF59-adjuvantierte Impfstoffe eingesetzt werden.

4. Bei der Bestellung ist ein Höchstmaß an Flexibilität in Bezug auf Antigen und

Adjuvans anzustreben.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 7.4

Kostentragung bei pandemischen Impfungen

Die GMK beschließt einstimmig:

Die GMK bittet das BMG unter Berücksichtigung der auf Fachebene erarbeiteten

Eckpunkte

die Kostentragung bei pandemischen Impfungen mit den für das SGB V zustän-

digen Gremien sowie Behörden des Bundes und der Länder abschließend zu be-

raten und festzulegen,

den Entwurf einer Verordnung gem. § 20 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu

erarbeiten und

unter Beteiligung der Länder Gespräche mit den Dachverbänden der gesetzli-

chen und privaten Krankenkassen, der Bundesärztekammer, der Kassenärztli-

chen Bundesvereinigung, der Bundesapothekerkammer und der Bundesvereini-

gung Deutscher Apothekerverbände zu führen, mit dem Ziel, eine entsprechende

Mustervereinbarung abzustimmen.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 7.5

Benennung der Ländervertretung im Steering Commitee des EU-JPA

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Länder (Abteilungsleiterebene) werden im JPASC, dem Lenkungsausschuss der

Kommission zum EU-JPA durch

1. GMK-Vorsitzland, Vertretung: nachfolgendes GMK-Vorsitzland,

2. Saarland, Vertretung: Nordrhein-Westfalen

vertreten.

Die Bundesregierung wird gebeten, ihrerseits eine Vertretung in das JPASC zu ent-

senden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 8.1

Aufhebung der ärztlichen Mittei-lungspflicht gem. § 294a SGB V nach sexualisierter und häuslicher Gewalt

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten zu prüfen, wie die in

§ 294a SGB V verankerte ärztliche Mitteilungspflicht gegenüber den gesetzli-

chen Krankenkassen bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden

in Fällen sexualisierter Gewalt und Gewalt in engen sozialen Beziehungen

gegen Erwachsene aufgehoben werden kann.

2. Davon unbenommen bleibt die Mitteilungspflicht bei Gewalt durch Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und durch Betreuungsdienste.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 8.2

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutsch-land

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, dass das Bundesministerium für Ge-

sundheit mittels einer Gesetzesinitiative noch in diesem Jahr die Voraussetzungen

für die Sicherung und flächendeckende Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativ-

versorgung in Deutschland schaffen wird.

Die GMK weist darauf hin, dass die Entwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung

sowohl gesetzgeberisch als in der Versorgungssituation in den letzten Jahren deutli-

che Fortschritte gemacht hat und neue Elemente – zuletzt 2013 – in der Versorgung

palliativmedizinischer Patientinnen und Patienten bzw. Sterbender eingeführt worden

sind.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat auf ihrer 84. Sitzung 2011 bereits gefordert,

dass die derzeitige Versorgungssituation durch ein Forschungsprojekt zu untersu-

chen ist, um auf der Basis einer verlässlichen Evaluation den notwendigen gesetzli-

chen und versorgungstechnischen Regelungsbedarf zu klären. Die GMK bedauert,

dass das BMG diesen Vorschlag bis heute nicht aufgegriffen hat.

- 2 -

Die Integration und Verzahnung der Hospiz- und Palliativversorgung in die ambulan-

te und stationäre Gesundheitsversorgung sowie in die pflegerischen Versorgungs-

leistungen ist von eminenter Bedeutung, da für Patientinnen und Patienten gerade in

diesen schwierigen Situationen nur eine kontinuierliche und ineinandergreifende Be-

handlung und Betreuung zur Erleichterung der schwierigen Situation beitragen wird.

Daher bittet die GMK das Bundesministerium für Gesundheit

1. dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere eine Integration von Leistungen der

Hospiz- und Palliativversorgung und die Entwicklung einer Palliativkultur in das

Regelsystem erreicht werden,

2. die Versorgung an Schnittstellen besonders zu beachten, um eine kontinuierliche

Behandlung zu gewährleisten,

3. bei der Gestaltung der neuen Pflegeausbildung die Palliativpflege in der Theorie

und Praxis zu berücksichtigen,

4. gemeinsam mit den maßgeblichen Organisationen der Palliativ- und Hospizver-

sorgung (z.B. DHPV), Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit zum Thema

„Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entwickeln und durchzuführen.

Protokollerklärung Bayern, Sachsen:

Ein bundesweites Forschungsprojekt kann nicht hinreichend genau das komplexe

Thema in regionalen Auswirkungen der demografischen Veränderung auf die hospiz-

liche und palliative Versorgung abbilden. Welche Erkenntnisse für die gänzlich unter-

schiedlichen Entwicklungsstände der Länder hieraus abgeleitet werden sollen, ist

unklar. Es bedarf einer regional differenzierten Analyse für die Hospiz- und Palliativ-

versorgung, um die Grundlage zu schaffen, dass auf kommunaler Ebene die erfor-

derlichen Strukturen vorgehalten werden können.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 8.3

Gemeinsamer Beschluss der GMK und SMK zur Unterstützung ge-sundheitsfördernder körperlicher Aktivitäten

Die GMK beschließt einstimmig:

Körperliche Aktivität im Alltag ist eine wichtige Ressource für Gesundheit, Wohlbefin-

den und soziale Einbindung für alle Altersgruppen. Ein körperlich aktiver Lebensstil

verringert das Risiko für Krankheiten, erhöht die Lebensqualität und trägt insbeson-

dere zu Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag älterer und kranker Menschen bei.

Angesichts der reduzierten Aktivitätsmöglichkeiten im modernen Alltag können Sport

und Gesundheitssport dazu beitragen, Bewegungsmangel und assoziierte gesund-

heitliche Risiken zu vermeiden.

Bund und Länder sehen eine politische Verantwortung für Gesundheitsförderung und

Prävention. Festgestellt wird weniger ein Erkenntnisdefizit, sondern eher ein Umset-

zungsdefizit. Der Nationale Aktionsplan „Deutschlands Initiative für gesunde Ernäh-

rung und mehr Bewegung – IN FORM“ zur Prävention von Fehlernährung, Bewe-

gungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten ist eine

längerfristige gesellschaftliche Aufgabe, in die alle Politikfelder und alle Ebenen ein-

zubeziehen sind, die einen Beitrag zur Entwicklung eines gesundheitsfördernden

Lebensumfeldes und gesundheitsförderlicher Lebensstile leisten.

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Die Gesundheits- wie die Sportministerkonferenz haben in den vergangenen Jahren

mehrfach auf die Bedeutung von körperlicher Aktivität für den Erhalt und die Wieder-

herstellung der Gesundheit hingewiesen. Die Fachkonferenz „Sport und Gesundheit

bewegen!“ hat am 21. Oktober 2013 in Berlin, an der Vertreter beider Fachminister-

konferenzen teilnahmen, den Impuls gegeben, die Zusammenarbeit durch eine ge-

meinsame Beschlussfassung auszuweiten.

1. GMK und SMK werten Bewegungsangebote aus dem Sport und dem Alltag

als essentielle Bestandteile einer sektorenübergreifenden Strategie für eine

gesundheitsfördernde Politik. Daher streben GMK und SMK einen Ausbau

ihrer Kooperation an.

2. GMK und SMK regen an, alle Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention

und Rehabilitation (z.B. IN FORM, Gesundheitsziele des Bundes und der

Länder, prioritäre Handlungsfelder der Länder) um Maßnahmen zur Förderung

von Bewegungsangeboten aus dem Sport und dem Alltag zu ergänzen, ggf.

zu intensivieren. Insbesondere sind die Ergebnisse des Zwischenberichts zum

Nationalen Aktionsplan IN FORM heranzuziehen, um künftige

Handlungsbedarfe abzuleiten.

3. GMK und SMK streben an, Einrichtungen des Gesundheitswesens,

Sportorganisationen und weitere Akteure an der Entwicklung gemeinsamer

Prozesse zur Schaffung und zum Ausbau von bewegungsfördernden

Vorhaben zu beteiligen.

4. GMK und SMK stimmen überein, dass es nicht ausreicht, Appelle an die

Bevölkerung zu richten und zu mehr körperlicher Aktivität aufzufordern.

Ausreichende körperliche Aktivität im Alltag wird auch durch die Gestaltung

der Wohnumwelt, der Wege und Straßen gefördert oder beeinträchtigt. Die

Integration von Bewegung in den Alltag, z. B. Treppensteigen, zu Fuß gehen,

Fahrradfahren soll erleichtert werden. Ein Ausbau qualitätsgesicherter

Gesundheitssportprogramme, wie sie beispielsweise von den Vereinen des

Deutschen Olympischen Sportbundes angeboten werden, kann einen

wichtigen Beitrag leisten.

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5. GMK und SMK prüfen gemeinsam die Entwicklung nationaler

Bewegungsempfehlungen.

6. Auch auf EU-Ebene wurden gesundheitsfördernde körperliche Aktivitäten mit

Ratsschlussfolgerungen (Health Enhancing Physical Activity - HEPA) initiiert.

Vor diesem Hintergrund sollen Fördermöglichkeiten aus dem EU-

Förderprogramm „Erasmus+“ geprüft werden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 8.4

Finanzierung von Dolmetscherleistun-gen aus Bundesmitteln

Die GMK beschließt einstimmig:

Im Juli 2015 wird die EU-Aufnahmerichtlinie in Kraft treten. Nach § 22 Abs. 1 der EU-

Aufnahmerichtlinie ist es die Aufgabe der Mitgliedstaaten der EU, die spezielle Situa-

tion und besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen zu berücksichti-

gen. Zu diesen besonderen Bedürfnissen zählen u. a. auch psychische Erkrankun-

gen oder Traumatisierungen aufgrund von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen

Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt. Die Mitgliedstaaten haben

dafür Sorge zu tragen, dass besonderen Bedürfnissen auch dann Rechnung getra-

gen wird, wenn sie nicht schon in der Erstaufnahme, sondern erst in einer späteren

Phase des Asylverfahrens zutage treten. Derzeit sind jedoch die Regelsysteme der

psychosozialen Versorgung nicht ausreichend auf eine Versorgung von Asylsuchen-

den und Flüchtlingen vorbereitet.

Die Gesundheitsministerkonferenz bittet deshalb das Bundesministerium für Ge-

sundheit (BMG) unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), in einem ersten Schritt auf

die Bundespsychotherapeutenkammer und Bundesärztekammer zuzugehen und ein

Modellprojekt an mehreren Standorten zu konzipieren, das die Stellung und Finan-

zierung von Dolmetscherleistungen für die psychotherapeutische Versorgung von

Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Bundesmitteln erprobt und evaluiert. Dabei sol-

- 2 -

len die Erfahrungen der bereits etablierten und speziell auf den Einsatz im Gesund-

heitswesen ausgerichteten Sprachmittlungsangebote berücksichtigt werden.

Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten, in einem zweiten Schritt, unter Ver-

wendung der durch das Modellprojekt gewonnenen Erkenntnisse, durch eine Ände-

rung der §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und gegebenenfalls an-

derer Rechtsgrundlagen, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, wonach

notwendige Aufwendungen für Dolmetscherkosten für die psychotherapeutische Ver-

sorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen übernommen werden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 8.5 Verbesserung der Datentranspa-renz

Die GMK beschließt mehrheitlich:

1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit

der Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, dafür Sorge

zu tragen, dass den Ländern und ihren Behörden bei der Umsetzung der

Datentransparenzvorschriften (§§ 303a ff SGB V) die regionalisierten Daten

zeitnah, spätestens sechs Monate nach Übermittlungen der Daten vom

Bundesversicherungsamt, zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesver-

sicherungsamt wird verpflichtet, die Daten innerhalb einer Frist von zwei

Jahren zu übersenden. Damit soll ihre Nutzung im Rahmen der gesetzlich

vorgesehenen Verwendungszwecke, insbesondere für Aufgaben der Kran-

kenhausplanung, der Analyse des Versorgungsgeschehens, der Unterstüt-

zung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der GKV

und zur Analyse und Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Ver-

sorgungsformen sowie von Einzelverträgen der Krankenkassen, ermöglicht

werden.

2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit

der Länder stellen fest, dass das bisherige Verfahren eine sachgerechte

Umsetzung der Datentransparenzvorschriften behindert. Sie bitten das

Bundesministerium für Gesundheit daher, auch gesetzliche Änderungen zu

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prüfen, damit künftig allen Ländern zeitnah, kostenfrei und unbürokratisch

die Informationen zur Verfügung stehen.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 8.7

Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung

Die GMK beschließt einstimmig:

Die GMK nimmt den Beschluss und den Bericht der JFMK zur Weiterentwicklung und

Steuerung der Hilfen zur Erziehung vom 22./23.Mai 2014 zur Kenntnis und bezieht

wie folgt Stellung:

1. Die GMK schließt sich der Kernforderung des Beschlusses der JFMK an, dass

zur Gewährleistung des gesunden Aufwachsens in der jeweiligen Ressortver-

antwortung eine weiter verbesserte und verbindlichere Kooperation und Ver-

knüpfung von Regelangeboten („ganzheitliche Angebotsgestaltung“) von Ju-

gendhilfe, Schule, Gesundheitswesen sowie Arbeitsförderung insbesondere

durch sozialräumliche Unterstützungsstrukturen anzustreben ist.

2. Die GMK hat sich zuletzt 2010 in dem Umlaufbeschluss „Weiterentwicklung

des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswe-

sen“ für eine engere Verknüpfung der Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe und

des Gesundheitsbereiches ausgesprochen. Handlungsorientiert dokumentiert

sich dies u. a. in dem Beschluss zu TOP 10.3 der 83. GMK 2010 zum Natio-

nalen Gesundheitsziel "Gesund aufwachsen". Dort wird die niedrigschwellige,

wohnortnahe und in Kooperation der verschiedenen örtlichen Akteure in den

Handlungsfeldern Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und frü-

he Förderung betont sowie und die Einbeziehung gesundheitsfördernder der

Ziele in Bildungskonzepte der Kindertagesförderung und Schulen befürwortet.

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3. Als eine wesentliche Grundlage für eine gelungene Kooperation sieht die GMK

die bereits im Bundeskinderschutzgesetz geregelten Kooperationsvereinba-

rungen zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe. Ein Beispiel hierfür ist die

Verwaltungsvereinbarung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und

Familienhebammen 2012 – 2015, mit der erfolgversprechende Strukturen und

Bausteine der frühen Hilfen in Bund, Ländern und Kommunen initiiert wurden.

Die GMK erwartet, dass die Förderung des Bundes im Rahmen dieser Bun-

desinitiative auch über das Jahr 2015 hinaus entsprechend der in § 3 Abs. 4

BKiSchG getroffenen Regelung fortgesetzt wird.

4. Die GMK verweist auf ihren Beschluss auf der 87. GMK (2014) zur Unterstüt-

zung des kommunalen Partnerprozesses „Gesund aufwachsen für alle!“. Sie

empfiehlt, diesen für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Gesund-

heitswesen und Jugendhilfe zu nutzen.

5. Die GMK erwartet, dass auch mithilfe des geplanten Gesetzes zur Stärkung

der Gesundheitsförderung und der Prävention die Zielorientierung sowie die

Kooperation und die Koordinierung von Leistungen zwischen den beteiligten

Akteuren verbessert werden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 9.1

Stärkung der schmerzmedizini-schen Versorgung

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und

Senatoren (GMK) begrüßt, dass eine Reihe von Krankenhausträgern Struktu-

ren geschaffen haben, eine interdisziplinäre und interprofessionelle

Schmerztherapie in ihren Krankenhäusern zu etablieren und dass im ambulan-

ten Bereich die Zahl der niedergelassenen Schmerztherapeutinnen und

Schmerztherapeuten zugenommen hat. Sie erkennt zugleich, dass die bishe-

rigen Bemühungen nicht ausreichen, ein adäquates Schmerzmanagement flä-

chendeckend im ambulanten und stationären Bereich zu gewährleisten.

2. Die GMK erwartet von den in den Krankenhäusern Verantwortlichen, dass sie

eine qualifizierte Versorgung und Begleitung schmerzkranker Menschen so-

wohl während eines stationären Aufenthaltes als auch beim Übergang in am-

bulante oder rehabilitative Nach- und Weiterbehandlung interdisziplinär und in-

tersektoral zu gewährleisten.

3. Die GMK stellt fest, dass die Qualität der stationären Versorgung bestimmen-

de Faktoren zunehmend in der Krankenhausplanung Berücksichtigung finden.

Sie begrüßt, dass der Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung

tragenden Fraktionen vorsieht, „Qualität als weiteres Kriterium für Entschei-

dungen der Krankenhausplanung gesetzlich einzuführen“. Die GMK bittet den

G-BA für ein strukturiertes Akutschmerzmanagement der Krankenhäuser Qua-

litätskriterien zu entwickeln.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 9.2

Bericht der Arbeitsgruppe Kran-kenhauswesen der AOLG zur Strukturqualität in der Kranken-hausplanung

Die GMK beschließt einstimmig:

Die GMK nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der AOLG zur

Strukturqualität und das in diesem Rahmen erarbeitete Methodenpapier zur Kenntnis

und erachtet diese Zusammenstellung als wichtige Arbeitsgrundlage für eine noch

stärkere Orientierung der Krankenhausplanung an der medizinisch gebotenen Ver-

sorgungsqualität. Der Bericht der Arbeitsgruppe wird dem G-BA zur Verfügung ge-

stellt.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 11.1

Stipendien für Medizinstudierende

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten

das Bundesministerium für Bildung und Forschung, sich für eine Änderung des Bun-

desausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einzusetzen, damit Stipendien für Medi-

zinstudierende, die für den Fall einer späteren Niederlassung oder anderen ärztli-

chen Beschäftigung in von Unterversorgung bedrohten Regionen gewährt werden,

nicht auf die Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an-

gerechnet werden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 11.2

Überarbeitung des GMK-Leitfadens

Die GMK beschließt einstimmig:

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt den überarbeiteten GMK-Leitfaden.

88. Konferenz der Ministerinnen und Minister,

Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder

am 24. und 25. Juni 2015 in Bad Dürkheim

TOP 11.3

Vertretung der GMK in den Gremien des G-BA

Die GMK beschließt einstimmig:

1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit

benennen folgende Vertreterinnen und Vertreter für den Unterausschuss Be-

darfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses:

Mitglied Stellvertreter/Stellvertreterin

Dr. Monika Vierheilig, BW Sascha-Marcus Uecker, HB

Gabriele Hörl, BY Michael Bockting, SN

2. Die Ministerinnern und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit

benennen folgende Vertreterinnen und Vertreter für den künftigen Unteraus-

schuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses:

Mitglied Stellvertreter/Stellvertreterin

Bis 31.03.2016: Dr. Dorothea Prüt-

ting, NW

Ab 01.04.2016: Dr. Matthias Gruhl,

HH

Bis 31.03.2016: Dr. Matthias Gruhl,

HH

Ab 01.04.2016: Dr. Dorothea Prütting,

NW

Dr. Stephan Hölz, HE Herwig Heide, BY

3. Die Vertreterinnen und Vertreter in den Arbeitsgruppen des Gemeinsamen

Bundesausschusses werden durch die AOLG benannt.