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VS - Nur für den Dienstgebrauch Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsf reiheit P0STANSCHRIFT Die Bundesbeauffaote für den DatenschuE. und die lnformationsfteiheit, Postfach t+68, S30Ü'+ Bonn Deutscher Bundestag Sekretariat des 1 . Untersuchungsausschusses Platz der Republik 1 1 101 1 Berlin HAUSANscHRTFT Husarenstraße 30, 531 17 Bonn vERBTNDUNGSBüRo Friedrichstraße 50, 10117 Berlin TELEFoN (0228)997799-515 TELEFAX (0228) 997799-550 E-r/ArL [email protected],de BEARBETTET voN Birgit Perschke TNTERNET www.datenschutz,bund.de DATUM Bonn, 17 .06.2014 GESCHAFTSZ PGNSA-660.2/OO1#OOO1 VS.NfD Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei ailen Antwortschreiben unbedingi an. Deutscher Bundestag 1 - IJntersuchung s aus schus s der 18. WahiPeriod-e MÄrA 8P1 zu A-Drs': ü 'fu*ffF BETREFF Beweiserhebungsbeschlüsse BfDI-1 und BfDI-2 H,ER Ubersendung der Beweismittel o BEZUG Beweisbeschluss BfDl-1 sowie BfDI-2 vom 10. Aprü 2014 ln der Anlage übersende ich Ihnen die offenen bzw. gem. Sicherheitsüberprüfungs- gesetz (SÜG) i. V. m. der Atlgemeinen Venrvaltungsvorschrift des Bundesministeri- ums des lnnern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssa- chen (VS-Anweisung - VSA) als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften und von den o.g. Beweisbeschlüssen umfassten Beweismittel. lch möchte darauf hinweisen, dass die in der zusätzlich anliegenden Liste bezeichne- ten Unterlagen des Referates Vlll (Daienschutz bei Telekommunikations-, Tele, medien- und Postdiensten) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.der jeweils be- troffenen Unternehmen beinhalten und bitte um eine entsprechende Einstufung und Kennzeichnung des Materials. ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFI Husarenstraße 30, 531 17 Bonn VERKEHRSANBINDUNG Straßenbahn 61, Husarensfaße ütesher Bundestag 1, uRtareuchungsausschuss 1 9, Juni 2014 209.1912014 MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 1

8P1 'fu*ffF - WikiLeaks A BfDI-1-2/MAT A... · VS - Nur für den Dienstgebrauch Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsf reiheit P0STANSCHRIFT Die Bundesbeauffaote

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VS - Nur für den Dienstgebrauch

Die Bundesbeauftragtefür den Datenschutz unddie Informationsf reiheit

P0STANSCHRIFT Die Bundesbeauffaote für den DatenschuE. und die lnformationsfteiheit,Postfach t+68, S30Ü'+ Bonn

Deutscher BundestagSekretariat des1 . UntersuchungsausschussesPlatz der Republik 1

1 101 1 Berlin

HAUSANscHRTFT Husarenstraße 30, 531 17 Bonn

vERBTNDUNGSBüRo Friedrichstraße 50, 10117 Berlin

TELEFoN (0228)997799-515

TELEFAX (0228) 997799-550

E-r/ArL [email protected],de

BEARBETTET voN Birgit Perschke

TNTERNET www.datenschutz,bund.de

DATUM Bonn, 17 .06.2014

GESCHAFTSZ PGNSA-660.2/OO1#OOO1 VS.NfD

Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei

ailen Antwortschreiben unbedingi an.

Deutscher Bundestag1 - IJntersuchung s aus schus s

der 18. WahiPeriod-e

MÄrA 8P1zu A-Drs': ü

'fu*ffFBETREFF Beweiserhebungsbeschlüsse BfDI-1 und BfDI-2

H,ER Ubersendung der Beweismittel o

BEZUG Beweisbeschluss BfDl-1 sowie BfDI-2 vom 10. Aprü 2014

ln der Anlage übersende ich Ihnen die offenen bzw. gem. Sicherheitsüberprüfungs-gesetz (SÜG) i. V. m. der Atlgemeinen Venrvaltungsvorschrift des Bundesministeri-

ums des lnnern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssa-chen (VS-Anweisung - VSA) als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften und

von den o.g. Beweisbeschlüssen umfassten Beweismittel.

lch möchte darauf hinweisen, dass die in der zusätzlich anliegenden Liste bezeichne-

ten Unterlagen des Referates Vlll (Daienschutz bei Telekommunikations-, Tele,

medien- und Postdiensten) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.der jeweils be-

troffenen Unternehmen beinhalten und bitte um eine entsprechende Einstufung und

Kennzeichnung des Materials.

ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFI Husarenstraße 30, 531 17 Bonn

VERKEHRSANBINDUNG Straßenbahn 61, Husarensfaße

ütesher Bundestag1, uRtareuchungsausschuss

1 9, Juni 2014

209.1912014

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 1

Die B u nde.sbea uftragtef ür,den Dätenschutz"unddie, I nform ationsfreiheit

VS - Nur für de Dienstgebrauch

sEtrE2vm4 Insgesamt werden folgende Akten bzw. Aktenbestandteile und sonstige Unterlagenübermittelt:

l-041t14#0a14 Wissenschaftl. Beirat GDD, Proto- 16.10.2018koll

l-100#/001#0025 Auswertung Koalitionsvertrag 18J22013!:1-6:]4?-qf-q-0{2 vql_bplejqr Qq5 T-J1pr1-e=g-?.aQ ß

l:1qäqqff-qq-8-Z--------------- -rhenflennqlq-ung--vo-rrqffe.-ierr---- ?q,-Q-B.?qlg - -

-l::t!?/9-Ql4qAql -.I!enel-amle-Ld.us_8_§[_ ?3 e?-zg1? _

l::1-s{99ffiqq8_t _-_DsK-Themenanmeldung 1 7.0e.201 3

::_.---:--__l_:l§_21Q_o_Eqq§1 _lrp_!_o[-oll_{pr_aa A§[ "_ _-_ _ QI -021q_11._ __

I-1 32/001 #0087 Pressemitteilung zum B. Europ. 12.02.2A14

l-1 32/001 #0087 Protokoll der 86. DSK, Korr. Fas- 04.04.2A14

I-1 32i001#0088 17.A3.2Q14l-1321001#0088 Vorl. TO 87. DSKt-133/001#0058 Vorbereitende Unterlag en

D.dorfer KreisI-1 33i001#0058 Protokoll D.dorfer Kreis, Endfas- 13.01 .2A14

s_tll1g

l-1 33/001#0061 18.42.2014Vorbereitende U nterlag en

D.dorfer Kreisrrr-460BMA/015#11s6

äffiflI;.-, Jobcenter ab 18.12.2013

v.660/007#0007 Datenschutz in den USAS icherheitsg esetzge bu ng undDatenschutz in den USAJPatriot

ActiPRlSMv-660i0a7ffi420 BfV Kontrolle Überrnittlung von

_- -,-Utg__AU_-AUsLQgqjqchen Stellen

Kontrolle der deutsch-

amerikan ischen Kooperation

v-660/0a7ffi424

BND-Einrichtun Ba

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MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 2

Die Bun desbeauftragtefür den Datenschutz unddie I nformationsf reiheit

VS - Nur für den Dienstgebrauch

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vtl-26 1tO72#A320 lnternationale Datentransfers -Zugriff von Exekutivbehörden im

Empfängerland oder in Drittstaa-fa,..-[l

vlt-260/a13#0214 Zusatzprotokoll zum internationa-ten Pakt über bürgerliche und poli-

ir_sslie ßq_chle U_q_qf:$ _

vil t-1 91/086#0305 Deutsche Telekom AG (DTAG) 24.00.-17.09.2013allg-qrrqii!

VIll-192l111#0141 lnformationsbesuch

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MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 3

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VS - Nur für de iDienstgebrauchDie Bundesbeauftragte'für den Datenschutz und

d ie lnformationsfreiheit

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Darüber hinaus werden Unterlagen, die VS-Vertraulich bzw. GEHEIM eingestuft sind

mit separater Post übersandt.

SETTE 4 VON 4

Im Auftrag

-F-r ---4,2'i-+y/:rrz'- v

Löwnau

:

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 4

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 5

To: HenselDirk[[email protected]:Sent:lmportance:Subject:Categories:

Löwnau GabrieleMon 8.1?.2013 10:30:31HighWG: Bitte um Vorbereitung / Vordtsdatenspeicherung / Deutsche Richtezeitungdirk. hensel@bfdi. bund.de

DRIZ Word Vorlaqe Artikel VDS Contra PS.docJ

Lieber Kollege,das war von lhnen .,..ausnahmsweise nicht von V ;-))

GrußG. Löwnau

---Ursprüng liche Nach richt'-*--Von: Schaar PeterGesendet: Montag, 12. August 2013 10:11An: Referat V; Pressestelle PressestelleCc: Vozimmer BfDBetreff: AW: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Vielen Dank ftir den gelungenen Entwurf, den ich noch etwas tlberarbeiett habe (s. Anl.). Bitte nocheinmal durchsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Schaar

----Ursprüng liche Nachricht-----Von: Pretscli Antje lm Auftrag von Vozimmer BfDGesendet: Montag, 12. August 2013 09:09An: Schaar PeterBetreff: WG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

*--Ursprüng liche Nach richt-----Von: Mi.rller Dietmar lm Auftrag von Pressestelle PressestetleGesendet: Montag, 12, August 2013 09:06An: Pretsch AntjeBetreff. WG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Liebe Antje,

legst Du bitte beiliegenden Beitrag für die Deutsche Richtemeitung Herrn Schaar zur Autorisierungvor. Nähere Einzelheit sind der untenstehenden Email zu entnehmen. Der Termin ist heute,12.8.2013.

Gruß

Dietmar Müller----Ursprüngliche Nach richt---*Von: Hensel DirkGesendet: Montag, 12. August2013 08:59An: Pressestelle BfDICc. Müller Jürgen HenningBetreff: AW: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 6

Lieber Dietmar,

anbei übersende ich Dir den Entwurf des Contra-Beitra(s für die DRiZ. Bei Fragen stehe ich gerne zurVerfügung.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Dirk Hensel

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit Referat Vlll -Telekommunikations-, Telemedien- und Postdienste Husarenstraße 30531 17 BonnTel: +49 228-997799-81 2Fax: +49 228-991 07799-812Email. [email protected] oder [email protected]: www. datenschutz. bund.de

---Ursprüngl iche Nach richt---Von: Heinrich Juliane lm Auftrag von Pressestelle BfDlGesendet. Donnerstag, 18. Juli2013 10:00An: Referat VlllBetreff: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Sehr geehrter Herr Müller, liebe Kollegen,

anbei finden Sie eine Beitragsanfrage der Deutschen Richterzeitung verbunden mit der höflichen Bitte umVorbereitung.

Herr Schaar wurde gebeten, einen Contra-Beitrag zur Thematik Vorratsdatenspeicherung zu verfassen(Arbeitstitel: Nach dem AbhÖrskandal- lst die Voriatsdatenspeicherung den Büigern nocli vermittelbar(und ist sie notwendig)?).Der Beitrag sollca. 3.800 Zeichen (inkl. Leezeichen) umfassen. Eine Formatvorlage ist angefügt.

Bitte leiten Sie den Entwurf bis zum 9. August an die Pressestelle. Von dort wird eine Freigabe durch dieHausleitung erbeten.

Haben Sie vielen Dank ftir lhre Untersttttzungl

Mit freundlichen GrtjßenJuliane Heinrich

-----U rs orÜ nol iche Nanhrir:ht-----Von:Gesendet: Mittwoch, 17.'Juli 2013 15:50An: pressestelle6bfdi. bund.deCc:,Betreff: Anfrage Beitrag in der Deutschen Richterzeitung

Sehr geehrter Herr Schaar,

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 7

gestatten Sie mir, mich kuz vozustellen: Mein Name ist ich bin Mitglied der Redaktion der

beutschen Richtezeitung (DRiZ), die der Deutsche Richterbund im Luchterhand-Verlag herausgibt.

ln unserer Zeitschrift gibt es die Rubrik Pro und Contra, in der verschiedene Meinungen zu aktuellen

tages- oder rechtspolitische Fragestellungen gegentlberstellt werden.

Dezeit wird in der öffentlichkeit heftig über die Enthüllungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters

Edward Snowden debattiert.

lm Zuge der Diskussion ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob die vom lnnenministerium

befü rwortete Vorratsdaten speicherun g leg itim ist oder n i cht.

Dieses Thema würden wir gerne in der September-Ausgabe unserer Zeitung aufgreifen.

Sie als Bundesbeauftragter fiir den Datenschutz und die lnformationssicherheit haben sich wiederholt

kritisch zu r Vorratsdatenspei cheru n g geäußert.

Daher wollte ich mir die Anfrage erlauben, ob Sie bereit wären, den Contra-Beitrag zu dem Thema zu

verfassen. Als Arbeitstitel stellen wir uns ,Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung den

Bürgern noch vermittelbar (und ist sie notwendig)?" vor'

Ftlr den Pro-Beitrag bemühe ich mich, Hern Wolfgang Bosbach, MdB, zu gewinnen.

Der Umfang beträgt ca. 3.800 Zeichen.(inkl. Leerzeichen); außerdem benötigen wir ein digitales Foto.

Eine entsprechende Formatvorlage habe ich angehängt.

Redaktionsschluss wäre der 12. August 2013'

über eine kurze Nachricht und eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

(Ar rfnrr rnrl vnn I lrlsu§sa[wesenheit würde ich um Nachricht an meine Kollegin Frau

Mit frcr rndlinhql Gfüßen

Chefin vom DienstDe utsche Richterzeitu ngKronenstraße 7310117 BerlinTel.: 030- 20 61 25-12Fax.: 030- 20 61 25-25

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 8

To: SchaarPeter[[email protected]: 'Pressestelle BfDl'[[email protected]]; Muller Jürgen HenningIuergen-henning,mueller@bfdi. bund.deJFrom:Sent:lmportance:Sensitivity:Subject:

Hensel DirkMon 8. 12.2A13 11:06:29HighNoneWG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

DRiZ Wqtd Vorlaqe ArtikFl VD$ Contra PS red.docx

Sehr geehrter Herr Schaar,

nach Durchsicht lhrer überarbeitung wird aus Sicht von Referat Vllt eine inhaltliche Anderung (siehe

Anlage) notwendig. Die Aussage, däss die Aussagekraft von Verkehrsdaten die von

Kommunikationsinhalten übersteigt erscheint nur schwer haltbar.

Bei Fragen stehe ich lhnen gerne zur Verfilgung.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Dirk Hensel

---.-Ursprü ngliche Nachricht----Von. Schaar PeterGesendet: Montag, 12. August 2013 10:11

An: Referat V; Pressestelle Pressestelle

g:ir}fiflffi$ilT|- vorbereituns / vorratsdatenspeicheruns / Deutsche Richterzeitung

Vielen Dank fur den gelungenen Entwurf, den ich noch etwas ltberarbeiett habe (s. Anl.). Bitte noch

einmal durchsehen.

Mit freundlichen G rüßen

Schaar

-..-U rsprü ng liche Nachricht----Von: Pretsch Antje Im Auftrag von Vorzimmer BfDGesendet: Montag, 12. August 2013 09:09An: Schaar PeterBetreff WG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

---U rspru ngliche Nach richt---:Von: Müller DietÄar tm Ruttrag von Pressestelle Pressestelle

Gesendet: Montag, 12. August 2013 09:06An: Pretsch AntjeBetreff: WG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Liebe Antje,

legst Du bitte beiliegenden Beitrag ftlr die Deutsche Richtezeitung Herrn Schaar zur Autorisierung

vo-r. Nähere Einzellieit sind der untenstehenden Email zu entnehrnen. Der Termin ist heute,

12.8,2013.

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 9

Gruß

Dietmar Müller

-:-Ursprün gliche Nachricht---Von: Hensel DirkGesendet Montag, 12. August 2013 08:59An: Pressestelle BfDICc: Müller Jtrrgen HenningBetreff: AW Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung i Deutsche Richterzeitung

Lieber Dietmar,

anbei übersende ich Dir den Entwurf des Contra-Beitrags für die DR|Z. Bei Fragen stehe ich gerne zurVerfügung.

Mit freundlichen Grtrßenlm Auftrag

Dirk Hensel

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die lnfornnationsfreiheit Referat VIll -Telekomrnunikations-, Telemedien- und Postdienste Husarenstraße B0531 17 BonnTel: +49 228-997799-812Fax: +49 228-99f07799-81 2Em ai l: dirk. hensel @bfdi. bund. de oder ref8@bfd i. bu nd. deHomepage: www. datenschutz" bund. de

----Ursprüng liche Nachricht---Von: Heinrich Juliane lm Auftrag von Pressestelle BfDlGesendet Donnerstag, 18.Juli 2013 10:00An: Referat VlllBetreff: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicher.ung / Deutsche Richtezeitung

Sehr geehrter Herr Müller, liebe Kollegen,

anbei finden Sie eine Beitragsanfrage der Deutschen Richterzeitung verbunden mit der höflichen Bitte umVorbereitung.

Herr Schaar wurde gebeten, einen Contra-Beitrag zur Thematik Vorratsdatenspeicherung zu verfassen(Arbeitstitel: Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung den Büigern nocf, vermittelbar(und ist sie notwendig)?).Der Beitrag soll ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Eine Formatvorlage ist angefügt.

Bitte leiten Sie den Entwurf bis zum g. August an die Pressestelle. Von dort wird eine Freigabe durch dieHausleitung erbeten.

Haben Sie vielen Dank fur lhre Unterstützung!

Mit freundlichen Grirßen

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 10

Juliane Heinrich

-----lf pcnriinaliaL^ ir l^^L -: ^Lr

Von:Gesendet Mittwoch, 17. Juli 2013 15:50An: pressestelletOhfrli hr rnfl .flsCc:Betreff: Anfrage Beitrag in der Deutschen Richterzeitung

Sehr geehrter Herr Schaar,

gestatten Sie mir, mich kurz votzustellen: Mein Name ist ich bin Mitglied der Redaktion der

beutschen Richtezeitung (DRiZ), die der Deutsche Richterbund im Luchterhand-Verlag herausgibt.

ln unserer Zeitschrift gibt es die Rubrik Pro und Contra, in der verschiedene Meinungen zu aktuellen

tages- oder rechtspolitische Fragestellungen gegenüberstellt werden.

Derzeit wird in der öffenlichkeit heftig über die Enthullungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters

Edward Snowden debattiert.

lm Zuge der Diskussion ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob die vom lnnenministerium

befürwoftete Vorratsdatenspeicherung legitim ist oder nicht'

Dieses Thema würden wir gerne in der September-Ausgabe unseler Zeitung aufgreifen.

Sie als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit haben sich wiederholt

kritisch zu r Vorratsdatenspeicherung geäußert.

Daher woltte ich mir die Anfrage erlauben, ob Sie bereit wären, den Contra-Beitrag zu dem Thema zu

verfassen. Als Arbeitstitel stellen wir uns ,,Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung den

Bürgern noch vermittelbar (und ist sie notwendig)?" vor.

Für den Pro-Beitrag bemilhe ich mich, Herrn Wolfgang Bosbach, MdB, zu gewinnen.

Der Umfang beträgt ca. 8.800 Zeichen (inkl. Leezeichen); außerdem benötigen wir ein digitales Foto.

Eine entsprechende Formatvorlage habe ich angehängt.

Redaktionsschluss wäre der 12. August 2013'

üher eine ]<urze Nachricht und eine positive Rtrckmeldung würde ich mich sehr freuen.

fAufonrnrt rrnn I rplas§sabwesenheit würde ich um Nachricht an meine Kollegin Frau '

-l bitten,)

I rrf frar rndlinheh Gfüßen

Chefin vom DienstDeutsche RichterzeitungKronenstraße 7310117 BerlinTel.: 030- 20 61 25-12Fax.. 030- 20 61 25-25

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 11

Artikeltyp ContraBitte berücksichtigen Sie die verbindlichen Zeichenzahlen (inklUsive Leerzeichen).

+++ Überschrift (max.'36 Zeichen): **r

Es gibt bereits genug Befugnisse

+++ Haupttext (max. 3.750 Zeichen inklusive 1 Zwischenüberschrift mit 120Zeichen): +++

Auch ohne die Vorratsdatenspeicherung können Sicherheitsbehörden heutzutage aufmehr Informationen zugreifen als jemals zuvor. So speichernTelekommunikationsunternehmen die meisten Verkehrsdaten aus betrieblichenGründen ohnehin für mehrere Monate. Während dieses Zeitraums können sie vonStrafuerfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten aufg rund mannigfaltigerBefugnisse abfragt werden. Auch das lnternet liefert den Sicherheitsbehördenvielfältige lnformationen, die sie früher mühsam zusammensuchen mussten.lnwiewäit zusätzliche verdachtsunabhängig zu speichernde Vorratsdaten einenwirklichen Mehrwert für die Strafuerfolgung darstellen, ist höchst umstritten. ln einerStudie des Max-Planck-lnstituts aus 2012 konnte jedenfalls kein Mehrwertnachgewiesen werden

Doch selbst bei einem messbaren Vorteil stünde dieser keineswegs im Verhältnis zudem mit ihm einhergehenden erheblichen Eingriff in die Grundrechte sämtlicherTelekommunikationsnutzer. Die Verkehrsdaten sind geeignet, weitreichende undaussagekräftige Bewegungs- und Sozialprofile zu erstellen. Gerade in der aktuellenDiskussion wird das Potential dieser Daten gut erkennbar - PRISM, Tempora undXKeyscore verarbeiten und analysieren in erster Linie (im Rechtssinne übenruiegendals Verkehrsdaten zu qualifizierende),,Metadaten".

lst in Anbetracht dessen eine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden in

gerechtfertigt? lch denke nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt eineGesamtschäu der durch Erfassungs- und Überwächungsbefugnisse bewirktenGrundrechtseingriffe angemahnt. Die jetzt sichtbar gewordene umfassende globale

übenruachung verdeutlicht die Notwendigkeit, die entsprechenden Befugnisseeinzugrenzen und sie nicht zusätzlich zu enrueitern.

Zudem wächst die Verunsicherung in der Bevölkerung und selbst derBundespräsident äußerte besorgt, dass die Telekommunikationsnutzung heutzutage

teitweise nur noch mit einem mulmigen Gefühl einhergehen könne. So wurde - lange

vor dem Bekanntwerden von PRISM&Co. die Verfassungsbeschwerde gegen die

Vorratsdatenspeicherung von zehntausenden Bürgern unterstützt. Es ist

unübersehbar, dass sich-seither die Zahl der kritischen Stimmen deutlich erhöht hat.

Der einzige Weg, unserer in diesem Bereich mittlenrueile zu Recht starksensibitisierten Gesellschaft eine Vorratsdatenspeicherung zu vermitteln, wäre der

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 12

Nachweis belastbarer Belege für deren Notwqndigkeit. Die Bringschuld fürentsprechende hieb- und stichfeste Beweise lipgt dabei bei den Befünrvortern, diebislang aber diesen Nachweis schuldig geblir{ben sind. Denn die Aufzählungeinzelner angeblich nur aufgrund der fehlendf,n Vorratsdatenspeicherung nichtlösbarer Fälle genügt genauso wenig wie die Argumentation, ein - aus meiner Sichthöchst fragwürdiges - ,,Supergrundrecht" auf Sicherheit wäre ohne entsprechendeBefugnisse nicht zu gewährleisten.

lch verkenne nicht die Notwendigkeit einer funktionierenden Strafuerfolgung.Gleichwohl meine ich aber, dasJunsere Sicherheitsbehörden bereits je-tzt tritausreichenden Kompetenzen versehen sind, um diese Aufgabe zu bewältigen.Weitergehende Maßnahmen, die mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen,müssen nicht nur irgendwie nützlich, sondern vor allem auch erforderlich undverhältnismäßig sein. Gerade hieran mangelt es aber bei derVorratsdatenspeicherung. Das gilt auch für Europa, wo sich deren Befünrvorter beider mundlichen Verhandlung im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie zurVorratsdatenspeicherung vielen kritischen Fragen der Richter des EuropäischenGerichtshofs stellen m ussten.

+++ Autoreninfo (max. 1S0 Zeichen): +++

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 13

Artikeltyp GontraBi.tte berücksichtioen.Sie die verbindliphen Zeighrinzählen (inklusive Leerzeiche"tl),

+++ Überschrift {max. 36 Zelchen}: +++

Es gibt bereits genug Befugnisse

+++ Haupttext (max. 3.750 Zeichen inklusive 1 Zwischenüberschrift mit 120

Zeichen): +++

Auch ohne die Vorratsdatenspeicherung können Sicherheitsbehörden heutzutage aufmehr lnformationen zugreifen als jemals zuvor. So speichernTelekommunikationsunternehmen die meisten Verkehrsdaten aus betrieblichenGründen ohnehin für mehrere Monate. Während dieses Zeitraums können sie von

Strafuerfolgungsbehörden u nd Nachrichtendiensten aufgrund mannigfaltigerBefugnisse abfragt werden. Auch das lnternet liefert den Sicherheitsbehördenvielfältige tnformationen, die sie früher mühsam zusammensuchen mussten.

lnwieweit zusätzliche verdachtsunabhängig zu speichernde Vorratsdaten einen

wirklichen Mehrwert für die Strafuerfolgung darstellen, ist höchst umstritten. ln einerStudie des Max-Planck-lnstituts aus eÖtZ t<onnte jedenfalls kein Mehrwertnachgewiesen werden.

Doch selbst bei einem messbaren Vorteil stünde dieser keineswegs im Verhältnis zu

dem mit ihm einhergehenden erheblichen Eingriff in die Grundrechte sämtlicherTelekommunikationsnutzer. Die Verkehrsdaten sind geeignet, weitreichende und

aussagekräftige Bewegungs- und Sozialprofile zu erstellen. lhre Aussagekraft ist

damit bisweilen größer als diejenige von lnhalten der Kommunikation. Gerade in der

aktuellen Diskussion wird das Potential dieser Daten gut erkennbar - PRISM,Tempora und XKeyscore verarbeiten und analysieren in erster Linie (im Rechtssinne

übenruiegend als Verkehrsdaten zu qualifizierende),,Metadaten",.

lst in Anbetracht dessen eine Ausweitung der Befugnisse von SicherheitsbehÖrden in

gerechtfertigt? lch denke nicht. Das Bundesvedassungsgericht hat wiederholt eine

Gesamtschäu der durch Erfassungs- und Ubenruachungsbefu gnisse bewirkten

Grundrechtseingriffe angemahnt. bie jetzt sichtbar gewordene umfassende globale

übenruachung verdeutlicht die Notwendigkeit, die entsprechenden Befugnisse

einzugrenzen und sie nicht zusätzlich zu enrueitern,

Zudem wächst die Verunsicherung in der Bevölkerung und selbst derBundespräsident äußerte besorgt, dass die Telekommunikationsnutzung heutzut'age

teilweise nur noch mit einem mutmigen Gefühl einhergehen könne. .So wurde -.langevor dem Bekanntwerden von PRISM&Co. die Verfassungsbeschwerde gegen die

Vorratsdatenspeicherung von zehntausenden Bürgern unterstützt. Es ist

unübersehbar, dass siclr seither die Zahl der kritischen Stimmen deutlich erhöht hat.

Der einzige Weg, unserer in diesem Bereich mittlenrueile zu Recht stark

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 14

sensibilisierten Gesellschaft eine Vorratsdatenspeicherung zu vermitteln, wäre derNachweis belastbarer Belege für deren Notwbndigkeit. Die Bringschuld fürentsprechende hieb- und stichfeste Beweise llegt dabei bei den Befünruortern, diebislang aber diesen Nachweis schuldig geblidben sind. Denn die Aufzählungeinzelner angeblich nur aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nichtlösbarer Fälle genügt genauso wenig wie die Argumentation, ein - aus meiner Sichthöchst fragwürdiges - ,,Supergrundrecht'r auf Sicherheit wäre ohne entsprechendeBefugnisse nicht zu gewährleisten.

lch verkenne nicht die Notwendigkeit einer funktionierenden Strafuerfolgung.Gleichwohl meine ich aber, dass unsere Sicherheitsbehörden bereits jetzt mitausreichenden Kompetenzen versehen sind, um diese Aufgabe zu bewältigen.Weitergehende Maßnahmen, die mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen,müssen nicht nur irgendwie nützlich, sondern vor allem auch erforderlich undverhältnismäßig sein. Gerade hieran mangelt es aber bei derVorratsdatenspeicherung. Das gilt auch für Europa, wo sich deren Befünruorter beider mÜndlichen Verhandlung im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie zurVorratsdatenspeicherung vielen kritischen Fragen der Richter des EuropäischenGerichtshofs stellen mussten.

+++ Autoreninfo {max; 160 Zeichen): +++

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 15

Artikeltyp Contraichenzah

+++ Über.schrift (max. 36 Zeichen): +++

Es gibt bereits genug Befugnisse

+++ Haupttext (max. 3.750 Zeichen inklusive 1 Zwischenüberschrift mit 120

Zeichen): +++

Auch ohne die Vorratsdatenspeicherung können Sicherheitsbehörden heutzutage auf

mehr lnformationen zugreifen als jemals zuvor. So speichernTelekommunikationsunternehmen die meisten Verkehrsdaten aus betrieblichen

Gründen ohnehin für mehrere Monate. Während dieses Zeitraums können sie von

Strafuerfolgungsbehörden u nd Nachrichtendiensten aufgrund mannigfaltigerBefugnisse abfragt werden. Auch das lnternet liefert den Sicherheitsbehördenvielfä-ltige lnformätionen, die sie früher mühsam zusammensuchen mussten.

tnwieweit zusätzliche verdachtsunabhängig zu speichernde Vorratsdaten einen

wirklichen Mehnruert für die Strafuerfolgung darstellen, ist höchst umstritten. ln einer

Studie des Max-Planck-lnstituts aus 2012 konnte jedenfalls kein Mehnruert

nachgewiesen werden.

Doch selbst bei einem messbaren Vorteil stünde dieser keineswegs im Verhältnis zu

dem mit ihm einhergehenden erheblichen Eingriff in die Grundrechte sämtlicherTelekommunikationsnutzer. Die Verkehrsdaten sind geeignet, weitreichende und

aussagekräftige Bewegungs- und Sozialpr,ofile zu erstellen. lhre Aussagekraft ist

damit üergleichbar mit derjenigen von Inhalten der Kommunikation. Gerade in der

aktuellen Diskussion wird das Potential dieser Daten gut erkennbar - PRISM,

Tempora und XKeyscore verarbeiten und analysieren in erster Linie (im Rechtssinne

übennriegend als Verkehrsdaten zu qualifizierende),,Metadaten".

lst in Anbetracht dessgn eine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden in

gerechtfertigt? Ich denke nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt eine,Öesamtschäu der d u rch Erfassungs- und Überwachungsbefugnisse bewirkten

Grundrechtseingriffe angemahnt. Die jetzt sichtbar gewordene umfassende globale

übenvachung verdeutlicht die Notwendigkeit, die entsprechenden Befugnisse

einzugrenzen und sie nicht zusätzlich zu enrueitern.

Zudem wächst die Verunsicherung in der Bevölkerung und selbst derBundespräsident äußerte besorgt, dass die Telekommunikationsnutzung heutzutage

teilweise nur noch mit einem mulmigen Gefühl einhergehen könne. So wurde - lange

vor dem Bekanntwerden von PRISM&Co. die Verfassungsbeschwerde gegen die

Vorratsdatenspeicherung von zehntausenden Bürgern unterstützt. Es ist

unübersehbar, dass sich seither die Zahl der kritischen Stimmen deutlich erhöht hat.

Der einzige Weg, unserer in diesem Bereich mittlenrveile zu Recht stark

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 16

sensibilisierten Gesellschaft eine Vorratsdatelrirspeicherung zu verrmittetn, wäre derNachweis belastbarer Belege für deren Notw$ndigkeit. Die Bringschuld fürentsprechende hieb- und stichfeste Beweise li*gt dabei bei den Befürwortern, diebislang aber diesen Nachweis schuldig gebli{ben sind. Denn die Aufzählungeinzelner angeblich nur aufgrund der fehlendbn Vorratsdatenspeicherung nicntlösbarer Fälle genügt genauso wenig wie die Argumentation, ein - aus meiner Sichthöchst fragwürdiges - ,,supergrundrecht" auf Sicherheit wäre ohne entsprechendeBefugnisse nicht zu gewährleisten.

lch verkenne nicht die Notwendigkeit einer funktionierenden Strafuerfotgung.Gleichwohl meine ich aber, dass unsere Sicherheitsbehörden bereits,;etzt mitausreichenden Kompetenzen versehen sind, um diese Aufgabe zu bewättigen.Weitergehende Maßnahmen, die mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen,müssen nicht nur irgendwie nützlich, sondern vor allem auch erfoiderlich undverhältnismäßig sein. Gerade hieran mangelt es aber bei derVorratsdatenspeicherung. Das gilt auch für Europa, wo sich deren Befünruorter beider mÜndlichen Verhandlung irn Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Richlinie zurVorratsdatenspeicherung vielen kritischen Fragen der Richter des EuropäischenGerichtshofs stellen mussten.

+++ Autoreninfo (max. IG0 Zeichen): +++

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 17

Artikeltyp ContraBitte berücks.jchtigen Sie die verbindlichen Zeigtlgnz*ah.len (inklusive Leerzeichen).

+++ Überschnift {max. 36 Zeichen}: ***

Es gibt bereits genug Befugnisse

+++ Haupttext (max. 3.750 Zeichen inklusive 1 Zwischenüberschrift mit 120Zeichen): +++

Auch ohne die Vorratsdatenspeicherung erhalten Sicherheitsbehörden heutzutagemehr lnformationen als jemals zuvor. Telekommunikationsunternehmen speichernbereits für betriebliche Zwecke die meisten der anfallenden Verkehrsdaten fürmehrere Monate. lVährend dieses Zeitraums können sie vonStrafuerfolgun gsbehörden und Nach richtendiensten aufgrund mannigfaltigerrechtsstaatlicfr tegitimierter Abrufbefugnisse abfragt werden. lnwieweit zusätzlicheverdachtsunabhaingig zu speichernde Vorratsdaten einen wirklichen Mehnruert für dieStrafuerfolgung darstellen, ist zumindest umstritten. ln einer Studie des Max-Planck-lnstituts aus 2012 konnte jedenfalls kein Mehnruert nachgewiesen werden.

Doch selbst wenn man einen messbaren Vorteil unterstellen würde, stünde dieserkeineswegs im Verhältnis zu dem mit ihm einhergehenden erheblichen Eingriff in dieG ru nd rechte sämtl icher Te lekomm u n ikations n utzer. Die Verkeh rsd aten sindgeeignet, weitreichende und aussagekräftige Bewegungs- und Sozialprofile zuerstellen. lhre Aussagekraft liegt damit teilweise nicht mehr weit unter dem Level derlnformationen, die aus den tatsächlichen lnhalten der Kommunikation gewonnenwerden können. Gerade beim Blick auf die aktuelle Debatte zumÜbenryachungsskandalwirddasPotentialdieserDatenguterkennbar-auchdieSpionageprogramme PRISM, Tempora und XKeyscore verarbeiten und analysierenin erster Linie Verkehrsdaten (hier als Metadaten bezeichnet).

lst in Anbetracht dessen eine weitere Ausweitung der Befugnisse vonSicherheitsbehörden in diesem Bereich noch vermittelbar? lch denke nicht! DieVerunsicherung in der Bevölkerung wächst und selbst der Bundespräsident äußertebesorgt, dass die Telekommunikationsnutzung heutzutage teilweise nur noch miteinem mulmigen Gefühl einhergehen könne. Unmutsäußerungen in der Bevölkerungnehmen zu. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wurdevon zehntausenden Bürgern unterstützt. Bei Demonstrationen gegen die anlassloseSpeicherung zog es ebenfalls mehrere Tausend auf die Strassen. Auch gegenPRISM & Co. wurden deutschlandweit mehr als zehntausend Demonstranten gezählt

und die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahl der kritischen Stimmen weiter steigt,erhöht sich mit jeder weiteren Enthüllung über die Übenruachungspraktiken in- und

ausländ ischer Sicherheitsbehörden.

Der einzige Weg, unserer in diesem Bereich mittlenveile zu Recht starksensibilisierten Gesellschaft eine Vorratsdatenspeicherung zu vermitteln, wäre der

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 18

Nachweis belastbarer statistischer Belege für deren Notwendigkeit. Die Bringschuldfür entsprechende hieb- und stichfeste Beweise liegt dabei bei den Befünruortern, diebislang aber diesen Nachweis schuldig geblieben sind. Denn die Aufzählungeinzelner angeblich nur aufgrund der fehlendbn Vorratsdatenspeicherung nichtlösbarer Fälle genügt genauso wenig wie die Argumentation, das ,,Supergrundrecht"auf Sicherheit wäre ohne entsprechende Befugnisse nicht zu gewährleisten.

lch verkenne nicht die Notwendigkeit einer funktionierenden Strafuerfolgung.Gleichwohl bin ich aber auch der Meinung, dass unsere Sicherheitsbehbrdän bereitsjetzt mit ausreichend Kompetenzen versehen sind, uffi diese Aufgabe zu bewältigen.Weitergehende Maßnahmen, die mit nicht unerheblichen Grundrechtseingriffeneinhergehen, müssen nicht nur irgendwie nützlich, sondern vor allem aucherforderlich und verhältnismäßig sein. Gerade hieran scheitert aber dieVorratsdatenspeicherung in Deutschlund und hoffentlich auch in Eur:opa, wo ich diekritischen Fragen der Richter des Europäischen Gerichtshofs bei der mündlichenVerhandlung im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie zurVorratsdatenspeicherung als Indiz werte, dass auch hier meine Auffassung geteiltwird

+++ Autoreninfo {max. {60 Zelchen}; ***

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 19

To: Hensel Dirk[[email protected]]Gc: Pressestelle BfDl[[email protected]]; Müller J{irgen Henning[juergen-henning.mueller@bfdi. bund.delFrom:Sent:lmportance:Subject:Categories:

Schaar PeterMon 8.12,2A13 11:25:42NormalAW: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richtezeitungdirk.hensel@bfdi. bund. de

DR|Z YYqrd Vorlaqe Artikel .VD$ Gontra P$Z.docx

s. Anl. (ich habe den Vergleich ganz herausgenommen; er ist ftrr den Diskussionsgang auch nichtentscheidend).

Mit freundlichen Grüßen

Schaar

*.--U rsprrt n gliche Nach richt-----Von: Hensel DirkGesendet Montag, 12. August 2013 11:06An: Schaar PeterCc: Pressestelle BfDl; Müller Jtlrgen HenningBetreff: WG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Schaar,

nach Durchsicht lhrer überarbeitung wird aus Sicht von Referat Vlll eine inhaltliche Anderung (siehe

Anlage) notwendig. Die Aussage, dass die Aussagekraft von Verkehrsdaten die vonKommunikationsinhalten übersteigt erscheint nur schwer haltbar.

Bei Fragen stehe ich lhnen gerne zur Verftlgung.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Dirk Hensel

---U rsprüng liche Nachricht-----Von: Schaar PeterGesendet: Montag, 12. August2013 10:11

An: Referat V; Pressestelle PressestelleCc: Vozimmer BfDBetreff: AW: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Vielen Dank für den gelungenen Entwurf, den ich noch etwas überarbeiett habe (s. Anl.). Bitte noch

einmal durchsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Schaar

--*U rsprü ng lich e Nachricht-----Von: Pretscfi Antje lm Auftrag von Vorzimmer BfDGesendet: Montag, 12. August 2013 09:09An: Schaar PeterBetreff: WG: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richtezeitung

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 20

-:-Ursprtlngliche Nachricht---Von: Milller Dietmar lm Auftrag von Pressestelle PressestelleGesendet Montag, 12. August 2013 09:06An: Pretsch AntjeBetreff: WG: Biite um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Liebe Antje,

legst Du bitte beiliegenden Beitrag für die Deutsche Richterzeitung Herrn Schaar zur Autorisierung vor.Nähere Einzelheit sind der untenstehenden Email zu entnehmen. Der Termin ist heute, 12.8.2013.

Gruß

Dietmar Müller---U rsprüngliche Nach richt---Von: Hensel DirkGesendet Montag, 12, August 2013 08:59An: Pressestelle BfDICc: Müller Jürgen HenningBetreff: AW: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Lieber Dietmar,

anbei übersende ich Dir den Entwurf des Contra-Beitrags für die DRIZ. Bei Fragen stehe ich gerne zurVerftlgung-

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Dirk Hensel

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit Referat Vill -Telekommunikations-, Telemedien- und Postdienste Husarenstraße 3053117 BonnTel : +49 228-9977 99-81 2Fax: +49 228-gg1?77gg-81 2Email: [email protected] oder [email protected]: www. datenschutz, bund. de

---Ursprüngliche Nach richt---Von: Heinrich Juliane lm Auftrag von Pressestelle BfDlGesendet Donnerstag, 18. Juli2013 10:00An: Referat VIIIBetreff: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richterzeitung

Sehr geehrter Herr Müller, liebe Kollegen,

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 21

anbei finden Sie eine Beitragsanfrage der Deutschen Richterzeitung verbunden mit den höflichen Bitte um

Vorbereitung.

Herr Schaar wurde gebeten, einen Contra-Beitrag zur Thematik Vorratsdatenspelcherung zu verfassen(Arbeitstitel: Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung den Btlrgern noch vermittelbar(und ist sie notwendig)?).Der Beitrag soll ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Eine Formatvorlage ist angefügt.

Bitte leiten Sie den Entwurf bis zum 9. August an die Pressestelle. Von dort wird eine Freigabe durch die

Hausleitung erbeten.

Haben Sie vielen Dank für lhre Unterstützungl

Mit freundlichen GrußenJuliane Heinrich

-*-Ursorünol iehe Neehrieht-----Von:Gesendet Mittwoch, 17. Juli 2013 15:50An: pressestelletäbfdi. bund. deCc:Betreff. Anfrage Beitrag in der Deutschen Richterzeitung

Sehr geehrter Herr Schaar,

gestatten Sie mir, mich kurz vozustellen: Mein Name ist . ich bin Mitglied der Redaktion derDeutschen Richtezeitung (DRiZ), die der Deutsche Richterbund im Luchterhand-Verlag herausgibt.

ln unserer Zeitschrift gibt es die Rubrik Pro und Contra, in der verschiedene Meinungen zu aktuetlen

tages- oder rechtspolitische Fragestellungen gegenüberstellt werden.

Derzeit wird in der Öffentlichkeit heftig über die Enthüllungen des ehemaligen GeheimdienstmitarbeitersEdward Snowden debattiert.

lm Zuge der Diskussion ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob die vom lnnenministeriumbefürwortete Vorratsdatenspeicherung legitim ist oder nicht.

Dieses Thema wür:den wir gerne in der September-Ausgabe unserer Zeitung aufgreifen.

Sie als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die lnformationssicherheit haben sich wiederholtkritisch zur Vorratsdatenspeicherung geäußert.

Daher wollte ich mir die Anfrage erlauben, ob Sie bereit wären, den Contra-Beitrag zu dem Thema zuverfassen. Als Arbeitstitel stellen wir uns "Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung denB{irgern noch vermittelbar (und ist sie notwendig}?" vor.

Für den Pro-Beitrag bemUhe ich mich, Herrn Wolfgang Bosbach, MdB, zu gewinnen.

Der Umfang beträgt ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen); außerdem benötigen wir ein digitales Foto.

Eine entsprechende Formatvorlage habe ich angehängt.

Redaktionsschluss wäre der 12. August 2013,

über eine kurze Nachricht und eine positive Rückmeldung wtlrde ich mich sehr freuen.

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 22

i I bitten.)

Mit frer rndlinhgp Gfüßen

Chefin vom DienstDeutsche Richterzeitu ngKronenstraße 7310117 BerlinTel.: 030- 20 61 25-12Fax.: 030- 20 61 25-25

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 23

To:'PressestelleBfDl'[[email protected]]Cc: Müller Jürgen Henning[[email protected]]From:Sent:lmportance:Sensitivity:Subject:

Hensel DirkMon 8.12.2013 8:58:49NormalNoneAW: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richtezeitung

DRIZ Word Vorlaqe Artikel VDS Contra.do_c.lt

Lieber Dietmar,

anbei übersende ich Dir den Entwurf des Contra-Beitrags für die DR|Z. Bei Fragen stehe ich gernezur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Dirk Hensel

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutzund die InformationsfreiheitReferat Vlll - Telekommunikations-, Telemedien- und PostdiensteHusarenstraße 3053117 BonnTel: +49 228-997799-81 2Fax: +49 228-991 07799-812Emai l: dirk. hensel@bfd i. bu nd. de oder refS@bfd i. bu nd.deHomepage: www.datensch utz. bund. de

:--U rsprü ng liche Nachricht-----Von: Heinrich Juliane lm Auftrag von Pressestelle BfDlGesendet: Donnerstag, 18. Juli 2013 10:00An: Referat VlllBetreff: Bitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche Richtezeitung

Sehr geehrter Herr Müller, liebe Kollegen,

anbei finden Sie eine Beitragsanfrage der Deutschen Richtezeitung verbunden mit der höflichen Bitteum Vorbereitung.

Herr Schaar wurde gebeten, einen Contra-Beitrag zur Thematik Vorratsdatenspeicherung zuverfassen (Arbeitstitel: Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung den Bürgern nochvermittelbar (und ist sie notwendig)?).Der Beitrag soll ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leezeichen) umfassen. Eine Formatvorlage ist angefügt.

Bitte leiten Sie den Entwurf bis zum 9. August an die Pressestelle. Von dort wird eine Freigabe durchdie Hausleitung erbeten.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen GriißenJuliane Heinrich

----U rsprü ngliche Nach richt-----

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 24

Von: -Gesendet: Mittwoch, 17. Juli2013 1550An: pressestelle@bfdi. bund.deCc:Betreff: Anfrage Beitraj in der Deutschen Richterzeitung

Sehr geehrter Herr Schaar,

gestatten Sie mir, mich kuz vorzustellen: Mein Name ist ich bin Mitglied der Redaktion derDeutschen Richtezeitung (DRiZ), die der Deutsche Richterbund im tuchterhand-Verlag herausgibt.

ln unserer Zeitschrift gibt es die Rubrik Pro und Contra, in der verschiedene Meinungen zu aktuellentages- oder rechtspolitische Fragestellungen gegenüberstellt werden.

Derzeit wird in der Öffentlichkeit heftig über die Enthtillungen des ehemaligen GeheimdienstmitarbeitersEdward Snowden debattiert.

lm Zuge der Diskussion ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob die vom lnnenministeriumbefürwortete Vorratsdatenspeicheru n g leg iti m ist oder n icht.

Dieses Thema wlirden wir gerne in der September-Ausgabe unserer Zeitung aufgreifen.i

Sie als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die lnformationssicherheit haben sich wiederholtkritisch zur Vorratsdate nspeicherun g g eäußert.

Daher wollte ich mir die Anfrage erlauben, ob Sie bereit wären, den Contra-Beitrag zu dem Thema zuverfassen. Als Arbeitstitel stellen wir uns ,Nach dem Abhürskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung denBürgern noch vermittelbar (und ist sie notwendig)?" vor.

Für den Pro-Beitrag bemühe ich mich, Herrn Wolfgang Bosbach, MdB, zu gewinnen.

Der Umfang beträgt ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen); außerdem benötigen wir ein digitales Foto.

Eine entsprechende Formatvorlage habe ich angehängt.

Redaktionsschluss wäre der 12. August 2013.

Über eine kurze Nachricht und eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

(Auforund von Urlaubsabwesenheit wurde ich um Nachricht an meine Kollegin Frau i

( ) bitten.)

Mit frer rndliehen Grüßen

Chefin vom DienstDeutsche RichterzeitungKronenstraße 7310117 BerlinTet.: 030- 20 61 25-12Fax.: 030- 20 61 25-25

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 25

To: ReferatVlll[[email protected]]From:Sent:lmportance:Subject:Categories:

Heinrich JulianeThur 7.18.201 3 10:00:15NormalBitte um Vorbereitung / Vorratsdatenspeicherung / Deutsche [email protected]

DR|Z Word Vorlaqe .AEikel Contra.docx

Sehr geehrter Herr Müller, liebe Kollegen,

anbei finden Sie eine Beitragsanfrage der Deutschen Richtezeitung verbunden mit der höflichen Bitteum Vorbereitung.

Herr Schaar wurde gebeten, einen Contra-Beitrag zur Thematik Vorratsdatenspeicherung zuverfassen (Arbeitstitel: Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherung den Bürgern nochvermittelbar (und ist sie notwendig)?).Der Beitrag soll ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Eine Formatvorlage ist angeflrgt.

Bitte leiten Sie den Entwurf bis zum 9. August an die Pressestelle. Von dort wird eine Freigabe durchdie Hausleitung erbeten.

Haben Sie vielen Dank für lhre Unterstützung!

Mit freundlichen GrüßenJuliane Heinrich

----U rsprünoliche Nach richt--*-Von: _ -.!Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2013 15:50An : pressestelle@bfdi. bund.deCc:Betreff: Anfrage Beitrag in der Deutschen Richtezeitung

Sehr geehrter Herr Schaar,

gestatten Sie mir, mich kurz vorzustellen. Mein Name ist :, ich bin Mitglied der Redaktionder Deutschen Richtezeitung (DRiZ), die der Deutsche Richterbund irn Luchterhand-Verlagherausgibt.

ln unserer Zeitschrift gibt es die Rubrik Pro und Contra, in der verschiedene Meinungen zu aktuellentages- oder rechtspolitische Fragestellungen gegenüberstellt werden.

Derueit wird in der Öffentlichkeit heftig über die Enthüllungen des ehemaligenGehei mdienstmita rbe iters Edward S nowd en debattiert.

lm Zuge der Diskussion ist einmat mehr die Frage aufgekommen, ob die vom Innenministeriumbefünruortete Vorratsdatenspeicherung legitim ist oder nicht.

Dieses Thema würden wir gerne in der September-Ausgabe unserer Zeitung aufgreifen.

Sie als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die lnformationssicherheit haben sich wiederholtkritisch zur Vorratsdatenspeicherung geäußert.

Daher wollte ich mir die Anfrage erlauben, ob Sie bereit wären, den Contra-Beitrag zu dem Thema zuverfassen. Als Arbeitstitel stellen wir uns ,,Nach dem Abhörskandal- lst die Vorratsdatenspeicherungden Bürgern noch vermittelbar (und ist sie notwendig)?" vor.

Für den Pro-Beitrag bemühe ich mich, Herrn Wolfgang Bosbach, MdB, zu gewinnen.

MAT A BfDI-1-2-VIIIp.pdf, Blatt 26

Der Umfang beträgt ca. 3.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen[; außerdem benötigen wir ein digitales Foto.

Eine entsprechende Formatvorlage habe ich angehängt.

Redaktionsschluss wäre der 12. August 2013.

Über eine kurze Nachricht und eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

(Atrfnntnd rrnn t rrlaubsabwesenheit würde iCh um Nachricht an meine Kollegin FrauI bitten.)

Mit freundlichen Grirßen

Chefin vom DienstDeutsche Richterzeitun g

Kronenstraße 7310117 BerlinTel.: 030- 20 61 25-12Fax.: 03G 20 61 25-25

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Artikeltyp ContraBitte berü.Eksichtiggn Sie dle verbindlichel Zeichenzahlen (inkluFive Leerzeichen).

+++ Überschrift (max. 36 Zeichen): +++

+++ Haupttext {max. 3.750 Zeichen inklusive 1 Zwischenüberschrift mit 110Zeichen): +++

+++ Autoreninfo {max. 160 Zeichen}: +++

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