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Abfallwirtschaftskonzept 2013

Abfallwirtschaftskonzept 2013 - Dresden€¦ · (AWK) die 1. Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung, 2. Maßnahmen der Abfallvermeidung, 3. Methoden, Anlagen und Einrichtungen

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Abfallwirtschaftskonzept 2013

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 2

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 9

2 Darstellung der Entwicklung - Ist-Stand 10

2.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Dresden 10

2.2 Entsorgung nach Abfallarten 12

2.2.1 Abfälle aus Haushalten 12

2.2.1.1 Restabfälle 12

2.2.1.2 Verpackungsabfälle 14

2.2.1.3 Altpapier 15

2.2.1.4 Bioabfälle 16

2.2.1.5 Grünabfälle 18

2.2.1.6 Sperrmüll/Altholz 19

2.2.1.7 Elektro- und Elektronik-Altgeräte 19

2.2.1.8 Schadstoffe 20

2.2.1.9 Alttextilien/Altkleider 20

2.2.2 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 20

2.2.2.1 Abfälle von öffentlichen Flächen 21

2.2.2.1.1 Straßenkehricht 21

2.2.2.1.2 Papierkorbabfälle 21

2.2.2.1.3 Illegale Ablagerungen 21

2.2.3 Gewerbliche Abfälle 21

2.2.3.1 Bauabfälle 21

2.2.3.2 Sperrmüll 22

2.2.3.3 Sonstige gewerbliche Abfälle 22

2.3 Abfallwirtschaftliche Anlagen und Einrichtungen 22

2.3.1 Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen 22

2.3.2 Biologisch-Mechanische Abfallaufbereitungsanlage 23

2.3.3 Wertstoffhöfe der Landeshauptstadt Dresden 24

2.3.4 Wertstoffcontainerstandplätze und Abfallbehälterstandplätze 25

2.3.4.1 Wertstoffcontainerstandplätze 25

2.3.4.2 Abfallbehälterstandplätze 26

2.3.5 Gebrauchtwarenbörsen und Sozialer Möbeldienst 27

2.3.6 Deponie Radeburger Straße 28

2.4 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit 28

2.5 Kosten und Gebühren 31

2.5.1 Kosten 31

2.5.2 Gebühren und Einnahmen 34

2.5.2.1 Gebühren in der Landeshauptstadt Dresden 34

2.5.2.2 Gebührenvergleich deutscher Städte 36

2.6 Sicherstellung der Entsorgung bei Katastrophenfällen und Großschadens- ereignissen 37

3 Abfallmengen und Zusammensetzung 39

3.1 Abfälle aus Haushalten 39

3.1.1 Entwicklung der Abfallmengen von 2005 bis 2011 39

3.1.2 Zusammensetzung des Restabfalls 41

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 3

3.2 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 44

3.2.1 Abfälle von öffentlichen Flächen 44

3.2.2 Gewerbliche Abfälle 44

3.3 Abfallmengenprognose 45

3.3.1 Restabfall, Sperrmüll 46

3.3.2 Verpackungen (Glas, LVP), Altpapier 47

3.3.3 Bio- und Grünabfälle 49

3.3.4 Übersicht Abfallmengenprognose 51

4 Ziele und Aufgaben der Abfallwirtschaft bis 2017 51

4.1 Allgemeine Ziele und Aufgaben der Abfallwirtschaft 51

4.2 Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung 52

4.3 Abfallberatung und Öffentlichkeitarbeit 53

4.4 Erfassungssysteme für Abfälle 54

4.4.1 Restabfall 54

4.4.2 Einheitliche Wertstofferfassung 55

4.4.3 Verpackungsabfälle 56

4.4.4 Altpapier 57

4.4.5 Bio- und Grünabfälle 57

4.4.6 Sperrmüll/Altholz 57

4.4.7 Elektro- und Elektronikaltgeräte 58

4.4.8 Schadstoffe 58

4.4.9 Alttextilien/Altkleider 58

4.4.10 Erfassung auf Wertstoffhöfen 58

4.5 Behandlung, Verwertung, Beseitigung 58

4.5.1 Restabfall 58

4.5.2 Bio- und Grünabfälle 59

4.5.3 Elektro- und Elektronikaltgeräte 60

4.5.4 Straßenkehricht und Papierkorbabfälle 60

4.5.5 Gewerbliche Abfälle 60

4.6 Kosten, Gebühren, Gebührenmodell 60

4.6.1 Kosten, Kostenprognose 60

4.6.2 Gebühren, Gebührenmodelle 62

4.7 Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen 62

4.8 Entsorgung bei Katastrophenfällen und Großschadensereignissen 63

5 Maßnahmeplan 64

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 4

Anlagen

Anlage 1: Bericht zur Umsetzung des Maßnahmeplans des Abfallwirtschaftskonzeptes

vom 09. März 2006 ( Bearbeitungsstand 4. Quartal 2011) Anlage 2: Zusammenstellung wesentlicher gesetzlicher Regelungen zur Abfallwirtschaft

und angrenzender Rechtsgebiete, Stand 19. Juni 2012 Anlage 3: Vertragspartner/-in und -laufzeiten für abfallwirtschaftliche Leistungen (bis 2017

erforderliche Neuvergabe farblich hinterlegt) Anlage 4: Städtevergleich – Abfallgebühren in mit Dresden vergleichbaren deutschen

Städten Anlage 5: Städtevergleich – Abfallmengen 2009 in mit Dresden vergleichbaren deutschen

Städten Anlage 6: Abfallmengen für die Jahre 2005 bis 2011 (Ist-Stand) und für die Jahre 2012 bis

2017 (Prognose - Trendbetrachtung), Landeshauptstadt Dresden

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 5

Tabellenverzeichnis

Seite

Tabelle 1: Entwicklung des Bestandes und der Entleerungen der Restabfallbehälter

2005 bis 2011

12

Tabelle 2: Entwicklung des Bestandes und der Entleerungen der Bioabfallbehälter 2005 bis 2011

16

Tabelle 3: Betreiber von Anlagen zur Behandlung und Verwertung (Stand: Mai 2012)

22

Tabelle 4: Anzahl der Beratungen von Abfallerzeugern/-innen

28

Tabelle 5: Entwicklung ausgewählter abfallwirtschaftlicher Kosten und Erlöse 2005 bis 2011

33

Tabelle 6: Gebührenentwicklung beim Restabfall

34

Tabelle 7: Gebührenentwicklung beim Bioabfall 35 Tabelle 8: Übersicht über die Finanzierung der Entsorgung von Abfällen aus Haus-

halten

35

Tabelle 9: Abfallmengen beim Hochwasser in den Jahren 2002, 2006, 2010 38 Tabelle 10: Abfallmengen aus Haushalten der Landeshauptstadt Dresden, 2005 bis

2011

39

Tabelle 11: Prozentuale Entwicklung der Abfallmengen aus Haushalten der Landes-hauptstadt Dresden, 2005 bis 2011

41

Tabelle 12: Entwicklung der Zusammensetzung Dresdner Restabfälle nach Stoff-gruppen, Angaben in Prozent

42

Tabelle 13: Mengen der Abfälle von öffentlichen Abfällen, Landeshauptstadt Dresden, 2005 bis 2011

44

Tabelle 14: Mengen der gewerblichen Abfälle, Landeshauptstadt Dresden, 2005 bis 2011

44

Tabelle 15: Prognostizierte Abfallmengen für das Jahr 2017 im Vergleich mit den Ist-Mengen 2011, Landeshauptstadt Dresden

51

Tabelle 16: Einfluss unterschiedlicher Faktoren auf die Kosten der Abfallwirtschaft

61

Tabelle 17: Kalkulation der Abfallwirtschaftsgebühren 2013 bis 2015 62

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 6

Abbildungsverzeichnis

Seite

Abbildung 1: Abfallwirtschaftliche Aufgaben des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

10

Abbildung 2: Abfallwirtschaft in Dresden – Überblick

11

Abbildung 3: Entleertes Restabfallbehältervolumen 2005 und 2011

13

Abbildung 4: Aufteilung des Stadtgebietes Dresden für die Sammlung von Altpapier

16

Abbildung 5: Entleertes Bioabfallbehältervolumen 2005 und 2011

17

Abbildung 6: Verteilung der Wertstoffhöfe im Stadtgebiet Dresden

24

Abbildung 7: Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Kosten von 2005 bis 2011

31

Abbildung 8: Entwicklung der Abfallmengen aus Haushalten der Landes-hauptstadt Dresden, 2005 bis 2011

40

Abbildung 9: Entwicklung der Zusammensetzung Dresdner Restabfälle nach Stoffgruppen

43

Abbildung 10 a: Entwicklung der einwohnerspezifischen Restabfall- und Sperrmüllmengen bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

46

Abbildung 10 b: Entwicklung der absoluten Restabfall- und Sperrmüllmengen bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

47

Abbildung 11 a: Entwicklung der einwohnerspezifischen Wertstoffmengen (Glas, Altpapier, LVP) bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

48

Abbildung 11 b: Entwicklung der absoluten Wertstoffmengen (Glas, Altpapier, LVP) bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

49

Abbildung 12 a: Entwicklung der einwohnerspezifischen Bioabfall- und Grün-abfallmengen bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

50

Abbildung 12 b: Entwicklung der absoluten Bioabfall- und Grünabfallmengen bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

50

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 7

Abkürzungsverzeichnis

ABl. Amtsblatt

ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Abs. Absatz

AfSA Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

ARGE Arbeitsgemeinschaft

AWK Abfallwirtschaftskonzept

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGF Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

BHKW Blockheizkraftwerk

BMA Biologisch-Mechanische Abfallaufbereitungsanlage

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BT Blaue Tonne

bzgl. bezüglich

bzw. beziehungsweise

DAVG Dresdner Abfallverwertungsgesellschaft mbH

DepV Deponieverordnung

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DSD Duales System Deutschland GmbH

ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz

EG Entsorgungsgebiet

Euro/(E*a) Euro pro Einwohner/-in und Jahr

Euro/a Euro pro Jahr

Fa. Firma

ggf. gegebenenfalls

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hrsg. Herausgeber

INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

k. A. keine Angaben

kg Kilogramm

kg/(E*a) Kilogramm pro Einwohner/-in und Jahr

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

l Liter

LVP Leichtverpackungen

m³/a Kubikmeter pro Jahr

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 8

Mio. Millionen

NIR Nahinfrarot

Nr. Nummer

o. ä. oder ähnliches

OHG Offene Handelsgesellschaft

örE öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

OVG Oberverwaltungsgericht

PET Polyethylenterephthalat

PPK Papier/Pappe/Karton

SächsABG Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz

sNVP stoffgleiche Nichtverpackung

SRD Stadtreinigung Dresden GmbH

SUFW Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V.

t Tonne

t/a Tonne pro Jahr

TU Technische Universität

TWD Technische Werke Dresden GmbH

u. a. unter anderem

UBA-FB Umweltbundesamt-Fachbereich

UNEP englisch: United Nations Environment Programme, deutsch: Umweltprogramm der Vereinten Nationen

usw. und so weiter

UVV Unfallverhütungsvorschriften

VerpackV Verpackungsverordnung

WAD Wertstoffaufbereitung Dresden GmbH

WIP Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik

z. B. zum Beispiel

ZAOE Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 9

1 Einleitung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (KrWG) schreibt, wie das bis zum 31. Mai 2012 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), die Pflicht der öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten fest (§ 21 KrWG). Die Landesabfallgesetze bestimmen die Anforderungen an die Konzepte. Das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) vom 31. Mai 1999 ist derzeit noch maßgebend. Die Novellierung der sächsischen Abfallgesetzgebung auf der Ba-sis des KrWG steht noch aus. § 2 Abs. 1 SächsABG fordert, im Abfallwirtschaftskonzept (AWK) die 1. Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung, 2. Maßnahmen der Abfallvermeidung, 3. Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und der Abfallbeseitigung. darzustellen. Der Gesetzgeber verlangt die Fortschreibung des Konzeptes bei wesentlichen Änderungen oder spätestens aller fünf Jahre. Das Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Dresden wurde 2005/2006 zum vier-ten Mal fortgeschrieben und am 9. März 2006 durch den Stadtrat mit dem Maßnahmeplan beschlossen1. Nicht nur die beschlossenen Maßnahmen wurden umfassend umgesetzt (ausführlicher Bericht zur Erfüllung des Maßnahmeplans siehe Anlage 1), sondern auch an-dere Maßnahmen wurden zwischenzeitlich auf Grund aktueller Entwicklungen durchgeführt, wie z. B. die Einführung der kommunalen Blauen Tonne (BT) und die Prüfung der zukünfti-gen Verwertung von Bio- und Grünabfall. Im Berichtszeitraum wurden beispielsweise • Maßnahmen zum Abschluss und zur Nachsorge der Deponie Radeburger Straße plan-

mäßig bzw. nach Erfordernis durchgeführt, • Entwicklungen auf dem Gebiet der Wertstofferfassung verfolgt und auf Umsetzbarkeit

unter Dresdner Bedingungen geprüft, • Entsorgungswege für zu verwertende und beseitigende Abfälle neu geregelt, • Studien zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themenstellungen (Altpapierstudie, Bioab-

fallstudie) erarbeitet, • Modellprojekte durchgeführt, z.B. zur Erhöhung der Akzeptanz der Wertstoffcontainer-

standplätze, • Leistungen analysiert, z. B. die Sperrmüll- und die Schadstoffsammlung, • Planungen zur Entsorgung katastrophenbedingter Abfälle erarbeitet.

Das Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 2006 war auf den Zeitraum bis 2011 ausgerich-tet. Im Jahr 2011 wurden deshalb die Arbeiten zur fünften Fortschreibung des Konzeptes begonnen und mit Vorliegen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes abgeschlossen. Die Zielstellung des vorliegenden Konzeptes besteht darin • den aktuell erreichten Stand der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Dresden dar-

zustellen und zu bewerten, • das Abfallwirtschaftskonzept bis zum Jahr 2017 fortzuschreiben, • dabei Überlegungen zu ggf. erforderlichen Umgestaltungen in der Abfallwirtschaft infolge

geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen (Zusammenstellung wesentlicher gesetz-licher Regelungen siehe (Anlage 2) anzustellen und

• Maßnahmen abzuleiten, die die Entwicklung der Abfallwirtschaft in den nächsten Jahren weiter voranbringen sollen.

1 Vierte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Dresden, Beschluss des Stadtra-tes Nr. V1051-SR27-06 vom 09.03.2006

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 10

2 Darstellung der Entwicklung - Ist-Stand Die nachfolgenden Ausführungen zur Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Dresden um-fassen den derzeitigen Ist-Stand (Stand: Dezember 2011) und die Entwicklungen seit 2005. 2.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Dresden Die Landeshauptstadt Dresden ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Entsor-gung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle aus Haushalten und Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen, die nach § 17 Abs. 1 KrWG zu überlassen sind, zustän-dig. Die Stadt ist weiterhin für den Erlass und den Vollzug der Satzungen zur Abfallwirtschaft, für die Erhebung von Gebühren und für die Abfallberatung zuständig. Die Kernaufgaben sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit dem Jahr 2006 werden die Aufgaben des örE durch das Amt für Stadtgrün und Abfall-wirtschaft wahrgenommen, das durch die Zusammenlegung des Grünflächenamtes und des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung entstanden ist. Die Aufgaben des örE werden in vier Sachgebieten in zwei Abteilungen erfüllt.

Abbildung 1: Abfallwirtschaftliche Aufgaben des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Die Stadt Dresden bedient sich zur Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben Dritter. Hauptauftragnehmerin ist die Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD). Gesellschafter der SRD sind seit dem 1. Januar 2004 die Technischen Werke Dresden GmbH - TWD - (51 Prozent) und die Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG (49 Prozent), wobei die TWD eine 100-prozentige Holding der Landeshauptstadt Dresden ist. Damit ist die SRD ein Unternehmen mit mittelbarer städtischer Beteiligung. Eine direkte, schnelle und flexible Beauftragung der SRD ohne öffentliche Ausschreibung für Leistungen außerhalb des bestehenden Leistungs-vertrages - sogenannte Inhouse-Vergabe - ist nicht mehr möglich. Neue Leistungen oder Leistungen nach Auslaufen von Verträgen werden nach Aus-schreibung im Wettbewerb vergeben. Es bestehen Verträge mit etwa 20 Firmen zu unter-schiedlichen abfallwirtschaftlichen Leistungen. Im Jahr 2007 wurden Leistungen der Abfallberatung und des Satzungsvollzuges, die bis da-hin durch die städtische Umweltsanierung Dresden GmbH erbracht wurden,

Landeshauptstadt DresdenAmt für Stadtgrün und

Abfallwirtschaft

ErarbeitungAbfallwirtschaftskonzept/Abfallwirtschaftsplanung

Erarbeitung und Erlass Abfallwirtschafts- und Abfall-wirtschaftsgebührensatzung

Ausschreibung und Vergabe von Leistungen

Abschluss von Verträgen,Auftragserteilung

Satzungsvollzug, Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen

Finanzplanung/ -kontrolle, Abfallbilanzen,

Gebührenkalkulation,Rechnungsprüfung

Koordinierung, Steuerung und Kontrolle der Leistung

Abfallberatung undÖffentlichkeitsarbeit

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 11

rekommunalisiert. Die betreffenden acht Beschäftigten wurden mit ihren Aufgaben durch die Stadt übernommen. Die Stadt ist nicht zuständig für die Entsorgung von Abfällen, die einer Rücknahme- oder Rückgabepflicht auf Grund einer Rechtsverordnung unterliegen (z. B. Verpackungen). Für die Sammlung von Verkaufsverpackungen, die der Verpackungsverordnung unterliegen, wurden mit neun Dualen Systemen Abstimmungsvereinbarungen zum Sammelsystem, zur Abfallberatung und zur Bereitstellung von Standplätzen abgeschlossen. Rücknahmepflichten der Hersteller/-innen und Händler bestehen für Batterien und Elektroalt-geräte. Hier sichert die Stadt die getrennte Erfassung und bei Elektroaltgeräten außerdem die Betreibung der Übergabestelle. Die Entsorgung der erfassten Abfälle erfolgt in Regie und zu Lasten der Hersteller/-innen. Ausnahmen hierbei sind Elektroaltgeräte der Gruppen eins, drei und fünf, für die die Stadt die Möglichkeit der Eigenverwertung nutzt. Ein Überblick über die Beteiligten der Abfallwirtschaft ist in Abbildung 2 dargestellt, die Ver-tragspartner sind in Anlage 3 aufgeführt.

Öffentlich-rechtlicheEntsorgungsträger

UmweltamtUntere Abfall- und

Bodenschutzbehörde

ZweckverbandAbfallwirtschaftOberes Elbtal

Beauftragte Dritte Duale Systeme

Entsorgungsunternehmender freien Wirtschaft

Zuständigkeitsverordnung,Geschäftsverteilungsplan- Überwachung der Abfallentsorgung entsprechend Zuständigkeit- Anordnung im Einzelfall- Vollzug von Verordnungen (GewAbfV, VerpackV, AltautoV ...)- Beseitigung von Abfallablagerungen auf privaten Flächen

Vertrag- Abfuhr von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll- Bioabfallverwertung- Sperrmüllsortierung- Grünabfallverwertung- Betreibung von Wertstoffhöfen- Betreibung von Gebrauchtwaren- und Möbelbörsen- Biologisch-Mechanische Abfallaufbereitungsanlage- Elektronikschrottentsorgung- Schadstoffentsorgung- Papierkorbentsorgung- Beseitigung illegaler Ablagerungen- Altholzverwertung- Altpapiererfassung und -verwertung

- Satzungen und Satzungsvollzug- Abfallwirtschaftskonzept- Abfallwirtschaftsplanung- Beauftragung Dritter- Haushaltsplanung- Gebührenkalkulation- Abfallberatung- Öffentlichkeitsarbeit- Errichtung und Betreibung von Wertstoffcontainerstandplätzen- Leistungsmanagement

direkte Beauftratung durch denAbfallerzeuger/-besitzer- Entsorgung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen

Öffentlich-rechtlicher Vertrag- Beseitigung von gewerblichen Abfällen, für die die Stadt keine eigene Entsorgungsmöglichkeit hat

Abstimmungsvereinbarung- Erfassung von Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Leichtverpackungen- Sortierung/Aufbereitung der Verpackungen

Amt für Stadtgrün undAbfallwirtschaft

Abbildung 2: Abfallwirtschaft in Dresden – Überblick Die Landeshauptstadt Dresden war bis 31. Dezember 2005 Mitglied im Zweckverband Ab-fallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE). Auch nach dem Austritt bleibt der ZAOE auf Grund der 2010 verlängerten Zweckvereinbarung für die Beseitigung der Abfälle aus anderen Her-kunftsbereichen aus der Landeshauptstadt Dresden zuständig, für die die Stadt keine eige-nen Entsorgungsmöglichkeiten besitzt.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 12

2.2 Entsorgung nach Abfallarten Für die wichtigsten Abfallarten wird im Folgenden die Art der Erfassung und Entsorgung beschrieben. Basis für die Bewertung der Entwicklung sind Daten aus dem Geltungszeitraum der Vierten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bis Ende 2011. 2.2.1 Abfälle aus Haushalten 2.2.1.1 Restabfälle Restabfälle werden in mit Transpondern ausgestatteten Abfallbehältern von 80- bis 2500-l Volumen gesammelt. Der Behälterbestand und die Anzahl der Entleerungen seit 2005 sind in Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1: Entwicklung des Bestandes und der Entleerungen der Restabfallbehälter 2005

bis 2011

Behäl-ter-

größe (l)

Anzahl 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Vergleich

2005-2011

80 Bestand

Entleerungen

15 035

149 772

15 804

160 008

16 453

167 697

16 905

173 204

17 257

178 326

17 587

181 594

17 941

188 786

2906

39 014

120 Bestand

Entleerungen

20 242

263 581

19 929

262 066

19 736

264 203

19 486

260 254

19 339

262 782

19 241

260 708

19 151

261 058

-1091

-2 523

240 Bestand

Entleerungen

26 610

620 016

26 509

627 790

26 536

636 988

26 741

639 252

27 007

651 193

27 362

653 942

27 692

664 031

1082

44 015

660 Bestand

Entleerungen

188

6065

222

7156

234

7637

243

8059

270

8942

291

9514

311

9764

123

3699

1100 Bestand

Entleerungen

7913

360 677

7847

353 218

7813

336 638

7806

330 291

7718

323 016

7655

323 604

7 679

322 834

-234

-37 843

2500 Bestand

Entleerungen

29

1753

41

2618

40

2441

35

2078

28

1555

26

1183

25

965

-4

-788

Es ist eine kontinuierliche Reduzierung der Anzahl der Entleerungen von 1100-l-Abfallbehäl-tern für die Jahre 2005 bis 2009 zu verzeichnen, wobei die Reduzierung im Berichtszeitraum geringer ausfällt als im vorhergehenden Zeitraum. Ursache ist nach wie vor die Optimierung der Abfallbehältergestellung in Großwohnanlagen durch Hausmeisterdienste oder private Unternehmen, welche die Inhalte der Abfallbehälter nachsortieren und z. T. auch verdichten. Ziel dabei ist es, durch die Reduzierung der Anzahl vorgehaltener Abfallbehälter den Grund-betrag und durch die Verringerung der Entleerungen den Leistungsbetrag zu minimieren. Im Jahr 2010 ist die Anzahl der Entleerungen von 1100-l-Abfallbehältern im Vergleich zu 2009 leicht angestiegen. Im Jahr 2011 sank die Anzahl der Entleerungen erneut – unter das Ni-veau von 2009. Im Unterschied zu den 1100-l-Abfallbehältern erhöhte sich die Anzahl der Entleerungen von 80-l und 660-l-Abfallbehältern im Betrachtungszeitraum 2005 bis 2011. Die Entleerungen von 2500-l-Abfallbehältern nahmen ab. Die Entleerungszahl der 120-l-Behälter schwankt und ist im Jahr 2011 gegenüber 2010 wieder angestiegen.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftsk

Zwischen 2005 und 2011 (siehe lumen insgesamt um 4,7 Prozenabsolute Rückgang ist bei den 11ten Restabfallbehältervolumens ring. Die Zunahme des entleertenAbfallbehältern gleicht die Reduund 2500-l-Abfallbehälter nicht Abfallbehältern am entleerten Re

Abbildung 3: Entleertes Restabf Bei der turnusmäßigen Abfuhr dRestabfällen aus anderen HerkDer Anteil dieser Abfälle beträgt e Der Richtwert für das vorzuhaltgetrennter Bioabfallerfassung 10wirtschaftssatzung entsprechend240-l-Abfallbehältern erfolgt mindmindestens zweiwöchentlich. In Aörtlichen Verhältnissen können amern bzw. den Grundstückseigen Als entleerungspflichtig gelten Abvon den GrundstückseigentümerFüllgrad zur Entleerung bereitges Hauptvertragspartner für die Reshen Verträge mit den Entsorgu

2 Der Anteil wurde auf der Grundlage

11 982 15 103

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

350000

400000

450000

80

Vergleich des entlee

llwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

2011 (siehe auch Abbildung 3) ging das entleerte RestaProzent zurück - trotz steigender Bevölkerungszah

st bei den 1100-l-Abfallbehältern zu verzeichnen. Der Anvolumens von 120-l- und 2500-l-Abfallbehältern am R

erten Restabfallbehältervolumens bei den 80-ht die Reduzierung des Restabfallbehältervolumens deälter nicht aus. Der Anteil der Entleerungen von 660

ntleerten Restabfallbehältervolumen spielt keine wesentl

rtes Restabfallbehältervolumen 2005 und 2011

en Abfuhr der Restabfälle aus Haushalten erfolgt auchderen Herkunftsbereichen (Gewerbe und öffentlichen älle beträgt etwa 10 bis 15 Prozent an der Gesamtrestab

s vorzuhaltende Restabfallbehältervolumen für Haushrfassung 10 l/(E*Wo), für andere Herkunftsbereiche sinntsprechende Einwohnergleichwerte festgelegt. Die Abfu erfolgt mindestens vierwöchentlich, bei 660-l- bis 2500hentlich. In Abhängigkeit von der Bebauungsstruktur unden können auch häufigere Abfuhrrhythmen mit den Grundstückseigentümerinnen vereinbart sein.

tig gelten Abfallbehälter, die mindestens zu 75 Prozent mern bzw. den Grundstückseigentümerinnen

ng bereitgestellt werden.

r für die Restabfallerfassung ist die SRD. Für die Stadtran Entsorgungsunternehmen Neru GmbH & Co. KG, B

r Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt.

31 630

148 804

4003

396 745

31 327

159 367

6444

120 240 660 1100

des entleerten Restabfallvolumens bezogen auf die einzBehältergrößen 2005 und 2011

2005 2011

Seite 13

tleerte Restabfallbehältervo-lkerungszahlen. Der größte nen. Der Anteil des entleer-ältern am Rückgang ist ge-

-l-, 240-l- und 660-l-olumens der 120-l-, 1100-l- en von 660-l- und 2500-l-

eine wesentliche Rolle.

erfolgt auch die Abfuhr von öffentlichen Einrichtungen). esamtrestabfallmenge2.

n für Haushalte beträgt bei bereiche sind in der Abfall-egt. Die Abfuhr bei 80-l- bis

bis 2500-l-Abfallbehältern sstruktur und den konkreten

den Grundstückseigentü-

Prozent gefüllt sind oder ümerinnen unabhängig vom

r die Stadtrandlagen beste- Co. KG, Becker Umwelt-

396 745

4333

355 117

2413

1100 2500

auf die einzelnen

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 14

dienste GmbH und Stratmann Entsorgung GmbH. Der Vertrag mit der SRD läuft bis 30. Juni 2020, mit der Stratmann Entsorgung GmbH bis 31. Dezember 2018 und mit den anderen Entsorgungsunternehmen bis 31. Dezember 2014. Die Restabfälle werden in der Biologisch-Mechanischen Abfallaufbereitungsanlage (BMA) behandelt. Dazu hat die Stadt einen Vertrag mit der SRD bis zum 30. Juni 2020 abgeschlos-sen. Die Anlage wird durch die Dresdner Abfallverwertungsgesellschaft mbH (DAVG), einer 100-prozentigen Tochter der SRD, betrieben. Die entstehenden Stoffströme werden einer Verwertung oder Beseitigung (ca. 10 Prozent) zugeführt. 2.2.1.2 Verpackungsabfälle Auf der Grundlage der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind die Betreiber der Dualen Systeme gemäß § 6 Abs. 3 zur Organisation und Finanzierung der Erfassung und Entsor-gung der Verpackungen verpflichtet. Die Verpackungsverordnung wurde bereits zum fünften Mal novelliert. Am 1. Mai 2006 wurde die dritte Novelle der Verpackungsverordnung wirksam - mit erweiter-ter Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen und zeitgleichem Start eines bundes-weit einheitlichen Clearingsystems. Der Handel muss damit Einweggetränkeverpackungen der gleichen Materialarten - PET, Glas oder Aluminium - zurücknehmen, wie sie auch im eigenen Sortiment geführt werden. Mit Inkrafttreten der Vierten Novelle der Verpackungsverordnung vom 30. Dezember 2005 wurde die Europäische Richtlinie 2004/12/EG in nationales Recht umgesetzt. Es wurden die Begriffsbestimmungen für Verpackungen ergänzt und Zielvorgaben für die Verwertung der einzelnen Verpackungsmaterialien festgelegt. Da Deutschland bereits bei sämtlichen Materi-alarten die für Ende 2008 verlangten Quoten erfüllte, hatten die Vorgaben keine Auswirkun-gen auf die Praxis. Die Fünfte Novelle der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008 sieht vor, dass grund-sätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern/-innen gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung von Ver-kaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden. Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und neun Dualen Systemen bestehen seit Juni 2008 Abstimmungsvereinbarungen, die für den Zeitraum bis Ende 2012 abgeschlossen wur-den. Grundlage für den Vertragsabschluss mit weiteren Systembetreibern neben dem Dua-len System Deutschland GmbH (DSD) ist ein Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Kommunalwirtschaft vom 25. Juni 2007. Die Leichtverpackungen (LVP) werden in Gelben Tonnen von 120 bis 1100 Litern sowie in etwa 15 Prozent des Stadtgebietes, insbesondere Randgebieten, in Gelben Säcken haus-haltsnah erfasst. Mit der Sammlung der Leichtverpackungen haben die Dualen Systeme die Stadtreinigung Dresden GmbH, mit der Sortierung die Wertstoff-Aufbereitung Dresden GmbH (WAD) beauftragt. Diese Verträge laufen bis Ende 2013. Die Erfassung von Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Karton (PPK) erfolgt im Bringsystem in Wertstoffcontainern. Bis Ende 2011 gab es 640 Wertstoffcontainerstandplät-ze (Vergleich 2006: 649 Standplätze), damit stand jeweils für 821 Einwohner/-innen ein Standplatz zur Verfügung. Die Verpackungen aus Glas und PPK werden Sortier- und Aufbereitungsanlagen zugeführt und anschließend in der Glas- bzw. Papierindustrie verwertet. Mit der Sammlung von Glas wurde bis Ende 2010 die Fa. Hippe Recycling GmbH vom DSD beauftragt. Ab 2011 ist die

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ARGE Dresden Glas, bestehend aus den Firmen Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Fehr Umwelt Ost GmbH und Stratmann Entsorgung GmbH, tätig. Verpackungen aus PPK wurden von den von der Stadt beauftragten Firmen für kommunales Altpapier (siehe nachfolgender Punkt) mit gesammelt. 2.2.1.3 Altpapier Bis 2011 wurde das kommunale Altpapier einschließlich der Verkaufsverpackungen aus Pappe/Papier/Karton (Altpapier) ausschließlich in Wertstoffcontainern im Bringsystem er-fasst, getrennt in Zeitungen/Zeitschriften und Pappe/Knüllpapier. Zusätzlich wird Altpapier in ca. 380 Schulen und Kindertagesstätten gesammelt. Die kommunale Altpapiererfassung wird seit 2007 durch Aufkaufstellen und seit April 2008 durch BT von acht gewerblichen Sammlern erheblich beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juni 2009 unter-sagte die Landeshauptstadt Dresden am 12. August 2010 die gewerblichen Altpapiersamm-lungen. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte mit Entscheidung vom 16. Dezember 2010 die Untersagung, gegen die die betroffenen gewerblichen Sammler Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt haben. Mit dem Beschluss des OVG Bautzen vom 4. Juni 2011 dürfen die gewerblichen BT bis zu einer endgültigen Ent-scheidung weiter genutzt werden. Um dem Mengenrückgang des Altpapiers entgegenzuwirken und den Bürgern und Bürgerin-nen einen erhöhten Service zu bieten, wurde am 1. November 2010 vom Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft der Beschluss zur Einrichtung eines Mischsystems in der Landeshauptstadt Dresden gefasst, d. h. Einführung der BT auf freiwilliger Basis und Weiter-führung des dem Bedarf angepassten Wertstoffcontainersystems. Vorausgegangen war eine Studie zur Gestaltung des Sammelsystems für Altpapier ab dem Jahr 2012, welche die Empfehlung gegeben hat, die BT flächendeckend anzubieten und die Wertstoffcontainer für Altpapier partiell zu erhalten. Die Altpapiersammlung und -verwertung wurde für den Leistungszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016 mit einer Option von 2 Jahren zur Verlängerung im Jahr 2011 neu vergeben. Das kommunale Sammelsystem mit Wertstoffcontainern wird seitdem durch kommunale BT ergänzt. Die Firmen • Remondis Elbe-Röder GmbH (Los 1), • Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG (Los 2) sowie • Fehr Umwelt Ost GmbH (Los 3)

wurden mit der Sammlung (siehe Abbildung 4) und die Fa. Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG mit der Verwertung der Altpapiere beauftragt. Für die Sammlung in BT werden 240-l-Behälter und 1100-l-Behälter entsprechend dem an-gemeldeten Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Abfuhr der Behälter erfolgt in den meisten Fällen 14-täglich, entsprechend dem Bedarf auch wöchentlich oder vierwöchentlich. Mit Stand vom August 2012 wurden ca. 23 800 städtische BT aufgestellt. Damit sind insgesamt 78 Prozent der Dresdner Grundstücke mit städtischen oder privaten BT ausgestattet. Die Anzahl der Altpapierbehälter an den Wertstoffcontainerstandplätzen wurde von 1393 auf 730 reduziert (52 Prozent). Probleme gab es bei der Einführung der BT insbesondere durch eine erhebliche Anzahl von verspätet eingegangenen Bestellungen, Engpässen bei der Lieferung von BT und durch un-zureichende Leistungen der Entsorger wie: mangelnde Ortskenntnis, unzureichende Fahr-

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zeugausstattung, datentechnische sowie organisatorische Probleme. Außerdem führte der Abzug der Altpapiercontainer von ca. 48 Prozent der Wertstoffcontainerstandplätze anfäng-lich zu Überfüllungen, Nebenablagerungen und Beschwerden.

Abbildung 4: Aufteilung des Stadtgebietes Dresden für die Sammlung von Altpapier 2.2.1.4 Bioabfälle Bioabfälle werden seit 1995 in 80-l- bis 660-l-Behältern getrennt erfasst. Die Entwicklung des Behälterbestandes sowie die Anzahl der Entleerungen für die Jahre 2005 bis 2011 sind in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Entwicklung des Bestandes und der Entleerungen der Bioabfallbehälter 2005 bis

2011

Behäl-ter-

größe (l)

Anzahl 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Vergleich

2005-2011

80 Bestand

Entleerungen

9953

518 155

10 057

522 095

10 224

531 783

10 400

539 132

10 574

543 508

10 808

552 073

11 097

569 458

1144

51 303

120 Bestand

Entleerungen

4605

239 486

4654

241 844

4713

245 093

4787

248 744

4874

248 762

4945

252 142

5016

256 543

411

17 057

240 Bestand

Entleerungen

7098

368 957

7093

368 585

7105

369 411

7130

370 746

7162

370 972

7220

348 340

7282

377 210

184

8253

660 Bestand

Entleerungen

83

4324

82

4249

79

4084

78

4073

80

4134

77

3995

76

3973

-7

-351

Los 2

Los 1

Los 3

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftsk

Bei allen Behältergrößen, mit Ateranzahl, der Behälterentleerunverzeichnen. Insgesamt nahm da4,9 Prozent zu.

Abbildung 5: Entleertes Bioabfa

Unabhängig vom Füllgrad der BGründen grundsätzlich wöchentlvom Anschluss an die Bioabfallefälle selbst kompostiert werden. AAbfallmengen so gering sind, daErfassung der Rest- und Bioabfä Der Anteil der Eigenkompostierebei der Eigenkompostierung die gzu Grunde, werden somit etwa selbst verwertet. Schwerpunktgebiete der Eigenkound Zweifamilienhäusern wie ten. Die Vertragspartner und Vertragsnen von Restabfall (siehe Kapitel Vor dem Hintergrund der Ende 2Bioabfälle und der zunehmenden

41 45244 898

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

70000

80000

90000

100000

80

Vergleich des entlee

llwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

ößen, mit Ausnahme der 660-l-Behälter, ist eine Zunalterentleerungen und der entleerten Behältervolumen (mt nahm das entleerte Behältervolumen 2011 im Vergle

rtes Bioabfallbehältervolumen 2005 und 2011

llgrad der Behälter erfolgt die Abfuhr der Bioabfälle ch wöchentlich. Nach Abfallwirtschaftssatzung erfolgt eie Bioabfallerfassung, wenn alle auf dem Grundstück anfert werden. Auf Antrag ist eine Freistellung außerdem möing sind, dass ein 80-l- oder 120-l-Restabfallbehälter zuund Bioabfälle auf dem Grundstück ausreicht.

kompostierer liegt bei etwa 14 Prozent der Einwohnertierung die gleichen Bioabfallmengen wie bei der öffentlsomit etwa 3810 t Bioabfälle durch die Grundstückseig

der Eigenkompostierung sind Gebiete mit einem hohesern wie z. B. Loschwitz, Klotzsche sowie die eingemein

und Vertragslaufzeiten sind bei der Sammlung von BioaKapitel 2.2.1.1).

Ende 2015 auslaufenden Verträge zur Verwertungunehmenden Beachtung klimarelevanter Aspekte in der

28 738

88 550

2854

44 898

30 750

90 518

120 240

des entleerten Bioabfallvolumens bezogen auf die einzeBehältergrößen 2005 und 2011

2005 2011

Seite 17

t eine Zunahme der Behäl-rvolumen (Abbildung 5) zu

11 im Vergleich zu 2005 um

ioabfälle aus hygienischen ng erfolgt eine Freistellung

undstück anfallenden Bioab-ußerdem möglich, wenn die llbehälter zur gemeinsamen

Einwohner/-innen. Legt man i der öffentlichen Erfassung

undstückseigentümer/-innen

einem hohen Anteil an Ein- ie eingemeindeten Ortschaf-

ng von Bioabfall analog de-

r Verwertung der Grün- und pekte in der Abfallwirtschaft

2854 2622

660

uf die einzelnen

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 18

wurde 2009/2010 eine Studie3 zur zukünftigen Ausgestaltung der Bioabfallverwertung in der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet. Damit sollte die Grundlage für die anstehenden Aus-schreibungen geschaffen werden. Es wurden unterschiedliche Behandlungsverfahren für Bio- und Grünabfall (Kompostierung, Vergärung) unter Beachtung von Entsorgungssicherheit, Standortaspekten, Klimarelevanz, Ressourcenschonung und Wirtschaftlichkeit vergleichend gegenübergestellt. Im Ergebnis dessen lassen sich folgende Aussagen ableiten: • Die Kompostierung von Grünabfall ist weiterhin sinnvoll. Bei der Ausschreibung der

Verwertung von Grünabfall ist der Preis als alleiniges Wertungskriterium ausreichend. Die Nutzung des Kompostes trägt zur Ressourcenschonung bei.

• Für die Verwertung von Bioabfällen bieten sich sowohl Kompostierungs- als auch Vergä-rungsverfahren an. Keines der Verfahren ist bzgl. der oben genannten Kriterien durch-gängig vorteilhaft. Vergärungsverfahren bringen Vorteile bei der Klimarelevanz, die Kompostierung bei der Entsorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Hinsichtlich an-derer Kriterien lässt sich kein eindeutiger Vorzug eines bestimmten Verfahrens feststel-len.

Die Studie empfiehlt deshalb, Leistungen zur Verwertung von Bioabfällen verfahrensoffen auszuschreiben und als Wertungskriterien die Wirtschaftlichkeit, die Klimarelevanz und die Ressourcenschonung heranzuziehen. Dadurch erhalten die Vergärungsverfahren im Ver-gleich mit der wirtschaftlicheren Kompostierung am Markt eine Chance. Die Ergebnisse der Studie wurden für die EU-weite Ausschreibung der ab 1. Januar 2012 vergebenen Bioabfallmenge zu Grunde gelegt. Den Zuschlag erhielt das Angebot der O. E. Vockert OHG. Ca. 80 Prozent der 9000 t/a Bioabfälle werden in der von der Städterei-nigung Tappe GmbH in Zwönitz betriebenen Trockenfermentationsanlage der envia Therm GmbH – und damit in einer Vergärungsanlage – verwertet. Das erzeugte Biogas wird in Blockheizkraftwerken (BHKW`s) verstromt, die Abwärme in das Fernwärmenetz der Ge-meinde eingespeist. Die Kompostierung von 15 000 t Bioabfällen erfolgt weiterhin durch die HSG Humuswirt-schaft & Stratmann GmbH (Vertrag bis 31. Dezember 2015). 2.2.1.5 Grünabfälle Grünabfälle werden gegen Gebühr auf den acht Wertstoffhöfen, bei zwei Grünabfallannah-mestellen sowie in den sechs Annahmestellen der Ortschaften entgegengenommen. Für ausgewählte Straßen mit großem Baumbestand wird zur Unterstützung der Anlieger-pflichten von der Stadt in den Herbstmonaten eine gebührenfreie Laubberäumung veran-lasst. Außerdem kann Laub von Straßenbäumen und von Rosskastanien, die von der Mi-niermotte befallen sind, auch an allen Annahmestellen gebührenfrei abgegeben werden. Weihnachtsbäume werden zu den Jahreswechseln an etwa 100 gesonderten Standplätzen mit Absetzcontainern, Pressmüllfahrzeugen bzw. auf den Wertstoffhöfen gebührenfrei er-fasst. Die Verwertung der Grünabfälle erfolgt durch die Humuswirtschaft Kaditz GmbH bis zum 31. Dezember 2015. Ca. 75 Prozent der Mengen werden kompostiert und ca. 25 Prozent holzige Bestandteile energetisch verwertet.

3 INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management, Dresden: Studie zur zukünftigen Ausgestaltung der Bioabfallverwertung für die Landeshauptstadt Dresden, Mai 2010, im Auftrag der Landes-hauptstadt Dresden

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 19

2.2.1.6 Sperrmüll/Altholz Sperrmüll wird auf Wertstoffhöfen und durch Abholung ab Haus erfasst. Die Abfuhr ab Haus gegen Gebühr erfolgt nach schriftlicher Bestellung durch die SRD und in den Stadtrandlagen durch die Neru GmbH & Co. KG, Becker Umweltdienste GmbH und Stratmann Entsorgung GmbH. Der Vertrag mit der SRD läuft bis 30. Juni 2020, mit der Stratmann Entsorgung GmbH bis 31. Dezember 2018 und mit den anderen Entsorgungsunternehmen bis 31. Dezember 2014. Seit 2003 wird Altholz auf den Wertstoffhöfen separat erfasst. Die Sortierung von Sperrmüll und Altholz wird bis 31. Dezember 2012 von der WAD durch-geführt. 2.2.1.7 Elektro- und Elektronik-Altgeräte Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß ElektroG vom 13. August 2005 besteht für die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltge-räten eine geteilte Produktverantwortung. Die Stadt als örE übernimmt gemäß § 9 Absatz 3 und 4 ElektroG die Sammlung der Geräte aus Haushalten und das Betreiben einer Übernahmestelle, an der die Geräte zur Abholung durch die Hersteller/-innen bereitgestellt werden. Die Hersteller/-innen haben die Aufgabe, die Elektro- und Elektronikaltgeräte umweltgerecht zu entsorgen. Die Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte erfolgt auf allen Wertstoffhöfen. Großgerä-te werden nach Bestellung ab Haus abgeholt. Für Kleingeräte bestehen Abgabemöglichkei-ten in den Verbrauchermärkten bei der Engelmann GmbH im Sachsen-Forum in Dresden-Gorbitz, im Media-Markt im Elbepark und im Media-Markt im Kaufpark Nickern. Gasentladungslampen werden auch im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlungen ange-nommen. Das Gesetz ermöglicht den örE, einzelne Gruppen der Elektro- und Elektronikaltgeräte selbst zu verwerten (Selbstbehalt). Die Stadt nimmt diesen Selbstbehalt für die Geräte der Gruppe 1 „Haushaltsgroßgeräte“ und der Gruppe 3 „Informations-, Telekommunikationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik“ seit dem 24. März 2006 in Anspruch. Die umweltgerech-te Entsorgung erfolgte bis März 2010 durch die SRD in Zusammenarbeit mit dem „Lebenshil-fe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsverband Dresden e. V., Inpuncto Werkstät-ten“ (Lebenshilfe). Seit April 2010 besteht direkt eine Vereinbarung mit der Lebenshilfe über die Übernahme, Behandlung und Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte vorerst bis 31. März 2013. Dazu wurde eine neue Werkstatt auf der Werftstraße u. a. mit einer moder-nen Bildschirmzerlegeanlage eingerichtet. Nach der Vorsortierung geht ein Teil der Geräte der Gruppe 3 zur Zerlegung in die Werkstatt in der Schleswiger Straße. Die Stadt ermöglicht damit etwa 60 Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Arbeitsleben. Aufgrund der positiven Marktentwicklung für Elektroaltgeräte der Gruppe 5 „Haushaltsklein-geräte“ und der damit verbundenen Möglichkeit Erlöse zu erzielen, nutzt die Stadt seit dem 15. Juli 2011 auch den Selbstbehalt für diese Gruppe. Bis zum 14. Juli 2012 werden die Altgeräte der Gruppe 5 von der Agro Drisa GmbH Dresden, Betrieb Rauschwitz verwertet. Für den Folgezeitraum wurde die Fa. Becker Umweltdienste als Verwerter für die Gruppe 5 bis 14. Juli 2013 vertraglich gebunden.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 20

2.2.1.8 Schadstoffe Schadstoffe aus Haushalten werden auf sechs Wertstoffhöfen und bei mobilen Sammlungen angenommen. Auf den Wertstoffhöfen werden etwa 86 Prozent und durch die mobile Samm-lung etwa 14 Prozent der Schadstoffe erfasst. Die mobile Sammlung wird an 184 Standplät-zen zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, jeweils an 36 Tagen durchgeführt. In Schulen stehen zusätzlich Sammelbehälter der Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesys-tem Batterien“ bereit. Entsprechende Sammelbehälter der Stiftung sind im Handel ebenfalls flächendeckend installiert. Die Schadstoffe werden dem Zwischenlager der SRD in Kaditz und anschließend der Ver-wertung oder Beseitigung zugeführt. 2.2.1.9 Alttextilien/Altkleider In der Landeshauptstadt Dresden werden Altkleider durch folgende Firmen bzw. karitative Vereine gesammelt: • Veolia Umweltservice GmbH, • Kolping-Werk e. V, • KuB GmbH, • Malteser Hilfsdienst e. V., • Humana Kleidersammlung GmbH, • DRK Kreisverband Dresden. e. V., • Hippe Recycling GmbH, • Die Johanniter, • Volkssolidarität Dresden e. V., • Hans-Georg Maas Containerservice und Recycling.

Für Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum wird vom Straßen- und Tiefbauamt über die Anträge auf Sondernutzungserlaubnis entschieden. Das Amt für Stadtgrün und Ab-fallwirtschaft erteilt die Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Grünanlagen und der Regie-betrieb Zentrale Technische Dienstleistungen hat Verträge zur Aufstellung von Altkleidercon-tainern in seinem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen. Außerdem werden Altkleider auch auf privaten Grundstücken z. B. auf dem Gelände von Wohnungsbaugenossenschaften ge-sammelt. Weiterhin werden Alttextilien auf allen Wertstoffhöfen, die im Auftrag der Stadt betrieben werden, angenommen. Hier beauftragen die Betreiber der Wertstoffhöfe in eigener Verant-wortung entsprechende Firmen oder Vereine. Mit In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind derartige gewerbliche und gemein-nützige Sammlung anzeigepflichtig und können begründet untersagt werden. 2.2.2 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Die Landeshauptstadt Dresden ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger neben der Entsorgung der Abfälle aus Haushalten auch für die Beseitigung der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zuständig. Diese Abfälle können von der Entsorgung ausgeschlossen werden, wenn eine Verwertung oder Beseitigung gemeinsam mit Abfällen aus Haushalten wegen der Art, Menge oder Beschaffenheit nicht möglich ist. In der Abfallwirtschaftssatzung wurde von dieser Möglichkeit bei zahlreichen Abfallarten Gebrauch gemacht. Die Menge der überlassenen gewerblichen Abfälle ist in den vergangenen Jahren weiterhin stark gesunken.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 21

2.2.2.1 Abfälle von öffentlichen Flächen 2.2.2.1.1 Straßenkehricht Die Leistung zur Verwertung von Straßenkehricht wurde im Jahr 2011 europaweit ausge-schrieben und an die Humuswirtschaft Kaditz GmbH vergeben. Ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 ist die Firma mit dieser Entsorgungsleistung beauftragt. Der Vertrag ent-hält die Option der Verlängerung für zwei Jahre. 2.2.2.1.2 Papierkorbabfälle In der Landeshauptstadt Dresden werden 1,5 kg/(E*a) Papierkorbabfälle erfasst. Der durch-

schnittliche Wert in Sachsen liegt bei 1,0 kg/(E*a)4. Damit werden in Dresden die meisten Papierkorbabfälle pro Einwohner/-in erfasst, was insbesondere auf die hohe Anzahl an Tou-risten und Gästen zurückzuführen ist. Die Papierkorbabfälle werden durch die SRD (Vertrag bis 2020) eingesammelt und anschlie-ßend in der BMA behandelt. 2.2.2.1.3 Illegale Ablagerungen Im Jahr 2005 wurden 478 Aufträge zur Beseitigung der illegalen Ablagerungen ausgelöst. Im Jahr 2011 wurden 573 Aufträge erteilt, wobei in einem Auftrag durchschnittlich zwei Standor-te zusammengefasst werden. Besonders häufig werden illegale Ablagerungen an Wertstoff-containerstandplätzen festgestellt. Die illegalen Ablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum haben 2011 weiter zugenommen. Besonders im Ortsamt Neustadt wurden 2011 gegenüber dem Vorjahr ca. 20 Prozent mehr Entsorgungsaufträge ausgelöst. Neuerdings wird Sperrmüll einfach illegal auf dem Fußweg abgestellt, mit dem Hinweis für Jedermann: „Bei Bedarf bitte mitnehmen“. Von den Einwoh-nern/-innen des Ortsamtes Neustadt gehen auch die wenigsten Anmeldungen zur Sperr-müllabholung ein. Beauftragtes Unternehmen zur Beräumung der illegalen Abfälle ist die SRD. 2.2.3 Gewerbliche Abfälle 2.2.3.1 Bauabfälle Bauabfälle werden von den Abfallerzeugern/-innen in eigener Verantwortung privatwirtschaft-lich betriebenen Sortier- bzw. Verwertungsanlagen zugeführt. Der freie Markt bietet ausreichende Behandlungs- und Verwertungskapazitäten an. Somit sind diese Abfälle mit Inkrafttreten der Abfallwirtschaftssatzung vom 30. Juni 2005 von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen. Lediglich für den Deponieabschluss geeignete Bauabfälle werden auf der Deponie Radeburger Straße angenommen.

4 nur Kommunen mit getrennter Ausweisung der Papierkorbabfälle berücksichtigt, siehe Siedlungsabfallbilanz Sachsen 2010, S. 9

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 22

2.2.3.2 Sperrmüll Sperrmüll aus dem Gewerbe kann den mit der Entsorgung des Sperrmülls aus Haushalten beauftragten Unternehmen überlassen werden (derzeit WAD). 2.2.3.3 Sonstige gewerbliche Abfälle Ausgewählte gewerbliche Abfälle, wie gemischte Siedlungsabfälle und Marktabfälle, werden in der BMA behandelt. Gewerbliche Abfälle, für die die Stadt keine eigenen Entsorgungsmöglichkeiten hat, werden gemäß der Zweckvereinbarung zwischen dem ZAOE und der Landeshauptstadt Dresden vom 17. November 2010 durch den ZAOE entsorgt. Diese gewerblichen Abfälle können direkt bei den Umschlaganlagen des ZAOE und an der Deponie Gröbern angeliefert werden. Überwiegend handelt es sich dabei um Bauabfälle, Asbestabfälle und Krankenhausabfälle. 2.3 Abfallwirtschaftliche Anlagen und Einrichtungen 2.3.1 Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen

Die Abfälle der Stadt Dresden werden in den in Tabelle 3 aufgelisteten Anlagen behandelt und verwertet.

Tabelle 3: Betreiber von Anlagen zur Behandlung und Verwertung (Stand: Mai 2012)

Abfallart Anlagenbetreiber

Restabfall Aufbereitung: - DAVG Verwertung des Trockenstabilats: - Kraftwerk Schwarze Pumpe - Kraftwerk Jänschwalde - Zementfabrik CEMEX Rüdersdorf - Kraftwerk Boxberg

Altpapier Verwertung : - durch Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG

Glas Sortierung: - Rhenus-Sero Recycling GmbH (Großräschen) Verwertung: - Glasindustrie im Auftrag der Dualen Systeme

Leichtverpackungen Sortierung: - Wertstoffaufbereitung Dresden GmbH Verwertung: - im Auftrag der Dualen Systeme

Bioabfall Kompostierung: - HSG Humuswirtschaft Stratmann GmbH Vergärung: - durch O. E. Vockert OHG in der Verwertungsanlage der

envia Therm GmbH Grünabfälle Kompostierung/thermische Verwertung:

- Humuswirtschaft Kaditz GmbH

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Fortsetzung Tabelle 3

Abfallart Anlagenbetreiber

Altholz Sortierung: - Wertstoff-Aufbereitung Dresden GmbH Verwertung: - Evonik Industries

Sperrmüll Sortierung; Verwertung durch: - Wertstoff-Aufbereitung Dresden GmbH

Elektro- und Elektronik-Altgeräte Gruppe 1 und 3 Gruppe 5

Demontage und Verwertung durch: - Lebenshilfe Dresden e. V. - Becker Umweltdienste

Elektro- und Elektronik-Altgeräte Gruppe 2 und 4

Verwertung: - beauftragte Firmen der Hersteller/-innen

Straßenkehricht Verwertung: - Humuswirtschaft Kaditz GmbH

Papierkorbabfälle Aufbereitung: - DAVG

2.3.2 Biologisch-Mechanische Abfallaufbereitungsanlage Zur Verwertung der Restabfälle wurde im Mai 2001 die BMA durch die DAVG in Betrieb ge-nommen. In der vollautomatischen Anlage entstehen durch Trocknen, Zerkleinern und Sor-tieren ein Stabilat (Ersatzbrennstoff), Inertstoffe sowie Fraktionen vermarktbarer Eisen- und Nichteisenmetalle. Störstoffe, insbesondere Batterien, werden vorab von Hand aussortiert. Die stoffliche Verwertung des Stabilates durch das Sustec Verwertungszentrum in Schwarze Pumpe wurde zum Juli 2007 eingestellt. Derzeit erfolgt die energetische Verwertung als Er-satzbrennstoff in den Kraftwerken Schwarze Pumpe, Jänschwalde und Boxberg sowie in der Zementfabrik CEMEX Rüdersdorf. Die Nutzung der jährlich anfallenden etwa 9000 t Inertstoffe aus der BMA als Endverfüllung der Deponie Radeburger Straße endete gemäß § 6 Abs. 2 Pkt. 3 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung) am 15. Juli 2009. Seitdem erfolgt die Entsorgung der Inertstoffe auf der Deponie des ZAOE in Gröbern, die über die erforderliche Genehmigung verfügt. Um den gestiegenen Anforderungen insbesondere des Immissionsschutzgesetzes Rech-nung zu tragen, wurden an der BMA einige technische Ergänzungen vorgenommen. Zur kontinuierlichen Abluftmessung wurden 2010 eine Emissionsmesseinrichtung in den Kamin der Maschinenhalle und eine Staubmesssonde in den Kamin der Rottehalle eingebaut. Zur Verminderung von Geruchsemissionen im Anlieferbereich erfolgten 2010 die Verlegung der 3 Anliefertore und der Einbau von Torluftschleusen. Nach Aufforderung durch das Regierungspräsidium (jetzt Landesdirektion) Dresden wurde durch die SRD im Jahr 2009 für die Zwischenlagerung des Trockenstabilates bei Abnahme-engpässen, z. B. während der Revisionen der Abnehmer, eine Lagerhalle mit einer Kapazität von 1500 t errichtet.

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2.3.3 Wertstoffhöfe der Landeshauptstadt Dresden Auf den acht Wertstoffhöfen können Abfälle aus Haushalten in begrenzten Mengen teils ge-bührenfrei teils gegen Gebühr/Entgelt abgegeben werden. Der Annahmekatalog umfasst • Grünabfälle, • Sperrmüll, Altholz (Sorte A III), • Elektro- und Elektronik-Altgeräte, • Haushaltsschrott, • Batterien, • Alttextilien, • Kfz-Altreifen, • Pappen/Kartonagen und Glas. Auf ausgewählten Wertstoffhöfen werden zudem Datenträger (CDs/DVDs), Schadstoffe (Sonderabfälle), Starterbatterien, verwendbare Gebrauchsgegenstände, Kork sowie minera-lische und gemischte Bau- und Abbruchabfälle in Kleinstmengen angenommen. Derzeit werden im Auftrag der Stadt rechtselbisch drei und linkselbisch fünf Wertstoffhöfe betrieben (siehe Abbildung 6).

Abbildung 6: Verteilung der Wertstoffhöfe im Stadtgebiet Dresden

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Der Wertstoffhof Plauen wurde am 1. November 2006 als achter Wertstoffhof eröffnet. Er wird zunehmend besser von der Bevölkerung genutzt und liegt bei der Menge der erfassten Abfälle an sechster Stelle von den insgesamt acht Wertstoffhöfen. Die Frequentierung der Wertstoffhöfe nahm kontinuierlich zu, ebenso wie die Mengen der auf den Wertstoffhöfen erfassten Schadstoffe, Grünabfälle sowie von Sperrmüll und Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Um den Service für die Bürger/-innen zu verbessern wurden die Öffnungszeiten ab 3. Sep-tember 2007 bei den vier Wertstoffhöfen Hammerweg, Kaditz, Reick und Johannstadt um insgesamt 9,25 Stunden verlängert. und seit 2009 öffnen die beiden WSH Hammerweg und Reick von Montag bis Freitag bereits ab 7 bis 19 Uhr. Die Inanspruchnahme der Wertstoffhöfe wird anhand der Annahmeerklärungen ermittelt, die für die gebührenfreien Abgaben von Abfällen auszufüllen sind. Daran gemessen liegt der Wertstoffhof Hammerweg mit 35 227 Annahmeerklärungen an der Spitze, gefolgt vom Wert-stoffhof Reick mit 34 320 registrierten Besuchern (Jahr 2011). Die größte Menge an Abfällen wird auf dem Wertstoffhof Reick erfasst. Insgesamt stieg die Inanspruchnahme der Wertstoffhöfe an

2007: 115 371 Annahmeerklärungen 2009: 127 472 Annahmeerklärungen 2010: 150 210 Annahmeerklärungen 2011: 157 071 Annahmeerklärungen

Die Betreibung der Wertstoffhöfe erfolgt durch die SRD (5), die Veolia Umweltservice Ost Entsorgungsgesellschaft mbH (1), den Verein abfallGut Dresden (1) und die Neru Dresden GmbH & Co. KG (1). 2.3.4 Wertstoffcontainerstandplätze und Abfallbehälterstandplätze 2.3.4.1 Wertstoffcontainerstandplätze Im Stadtgebiet existieren 640 Standplätze mit Wertstoffcontainern für Glas (jeweils für Weiß-, Grün- und Braunglas) sowie teilweise für Altpapier (jeweils für Zeitungen/Zeitschriften und Pappe/Knüllpapier). Davon stehen 54 Standplätze auf privaten Flächen für die vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Mietzahlungen abgeschlossen wurden. Vor der Einführung der BT wurden 2757 Wertstoffcontainer vom Typ Dresden mit einem Vo-lumen von etwa 3,2 m³ eingesetzt, danach derzeit 2038 Stück. Gegenüber dem Jahr 2005 wurden mit dem Stand 31. Dezember 2011 insgesamt weitere 71 oberirdische Containerstandplätze stationär baulich gestaltet, davon sind etwa 70 Prozent begrünt. Weiterhin existieren 60 Containeranlagen in umsetzbaren Gestellen. Der Anteil an baulich gestalteten Wertstoffcontainerstandplätzen wurde damit um 10,5 Prozent auf etwa 45 Prozent vergrößert. Die Standplätze werden mindestens einmal pro Woche gereinigt, in Ausnahmefällen bis zu fünfmal. Seit 2005 wurden weitere 14 Unterfluranlagen errichtet. Damit stehen 35 Unterfluranlagen zur Verfügung. Unterfluranlagen werden vorwiegend an Standplätzen gebaut, an denen das Stadtbild durch Wertstoffcontainer nicht beeinträchtigt werden sollte. Allerdings ist die Errich-tung und Wartung/Reparatur kostenintensiv. Mit diesen Anlagen wird eine hervorragende Lärmminderung erreicht. Bei Neueinrichtung von Standplätzen werden zunehmend Unter-fluranlagen gefordert.

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Bei den Wertstoffcontainerstandplätzen treten nach wie vor folgende Probleme auf: • illegale Ablagerungen an den Standplätzen, • Missbrauch der gebührenfreien Altpapier- und Altglassammlung durch Kleingewerbe, • Lärmbelästigung der unmittelbaren Anwohner/-innen, insbesondere durch

• Benutzung der Glascontainer, • Nichteinhalten der Einwurfzeiten, • zusätzlichen Autoverkehr.

In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche Beschwerden (2011 ca. 600). Daher werden die Standplätze regelmäßig kontrolliert und die Beseitigung von Mängeln bzw. Sonderreini-gungen veranlasst. Wenn die Verursacher/-innen von Verunreinigungen bzw. Nebenablage-rungen ermittelt werden können, ebenso bei der widerrechtlichen Verparkung von Standplät-zen, werden Bußgelder verhängt. 2011 waren das 1026 angezeigte Ordnungswidrigkeiten mit insgesamt 11 750 Euro Bußgeld. Außerdem wird die bedarfsgerechte Leerung, die Ein-haltung des Parkverbotes, der bauliche Zustand der WSC und der Einhausungen der Stand-plätze kontrolliert. Dazu erfolgt eine umfassende Dokumentation. An den Standplätzen, an denen nach Abzug der Altpapiercontainer nur noch Glascontainer stehen, erfolgt derzeit die Überprüfung der erforderlichen Häufigkeit der Standplatzreinigun-gen. Nach derzeitigem Stand ist eine Reduzierung der Anzahl Stadtplatzreinigungen pro Woche von 910 auf 824 vorgesehen. 2.3.4.2 Abfallbehälterstandplätze Entsprechend den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung sind Grundstückseigen- tümer/-innen verpflichtet, auf ihren Grundstücken Abfallbehälterstandplätze einzurichten. In Dresden gibt es etwa 51 600 Standplätze. Bei ca. 42 500 Standplätzen werden die Rest-abfallbehälter durch den Entsorger vom Standplatz zum Entsorgungsfahrzeug und zurück transportiert. Bei ca. 5 Prozent dieser Standplätze müssen von den Grundstückseigen-tümer/-innen Transportzuschläge bezahlt werden, da die festgelegte Entfernung zwischen Standplatz und Entsorgungsfahrzeug überschritten wird. An 9100 Standplätzen erfolgt die Bereitstellung der Abfallbehälter zur Entleerung durch die Grundstückseigentümer/-innen. Viele Standplätze, insbesondere in Großwohnanlagen, wurden durch die Grundstücksei-gentümer/-innen baulich und abschließbar gestaltet. Bei einer Erweiterung/Veränderung des Sammelsystems kann es zu Problemen kommen, wie die Einführung der BT gezeigt hat. Probleme entstehen auch, wenn die Zufahrten oder Standplätze nicht den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung entsprechen, insbesondere bei der Durchsetzung der Forderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beispielsweise mit dem Verbot des Rückwärtsfahrens. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV gelten für öffentliche Entsorger (Stadtrei-nigung Dresden GmbH), die UVV der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) sind für private Entsorger (somit für alle außer SRD) gültig. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind die GUV bzw. die BGF berechtigt, Untersagungs-verfügungen zum Befahren der Straßen- bzw. Straßenabschnitte zu erlassen. Diese gehen einher mit Bußgeldandrohungen bis zu 10 000 Euro für jede Zuwiderhandlung. Von dieser Untersagungsverfügung wird und wurde auch im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden von der BGF bzw. DGUV Gebrauch gemacht. In einigen Fällen kann Abhilfe durch nachträgliche bauliche Maßnahmen (z. B. Wende- oder Durchfahrtsmöglichkeiten usw.) geschaffen werden.

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In der Abfallwirtschaftssatzung werden Planern und Büros grundlegende Parameter und Be-dingungen für die Errichtung von Standplätzen, Transportwegen und Zufahrten genannt, die eine Abfallerfassung ohne Komplikationen ermöglichen. Durch die Einflussnahme auf Planungen und durch die Beratung von Architekten und Pla-nungsbüros werden die Forderungen der UVV bei Neubau und Sanierung durch- und umge-setzt. Seit den letzten Jahren wird verstärkt an diesem Problem gearbeitet (etwa 100 bis 150 Fälle/a) und es konnten zahlreiche Projekte so beeinflusst werden, dass in den betreffenden Gebieten die Abfuhr von Abfällen an den Grundstücken dauerhaft sichergestellt ist. 2.3.5 Gebrauchtwarenbörsen und Sozialer Möbeldienst Als Maßnahme zur Vermeidung von Abfällen wurden im Auftrag der Stadt vier Gebrauchtwa-renbörsen betrieben: • Gebrauchtwarenbörse auf der Heidestraße, • Gebrauchtwarenbörse auf dem Leutewitzer Ring, • Gebrauchtwarenbörse auf der Rehefelder Straße und • Gebrauchtwarenbörse auf der Senftenberger Straße.

Der Vertrag für die Gebrauchtwarenbörse auf der Heidestraße mit dem abfallGut Dresden e. V. läuft bis zum 30. April 2013 und wird danach beendet. Für die drei Gebrauchtwarenbörsen des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V. (SUFW) konnten die Verträge der Stadt ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr fortgeführt werden. Ursache ist insbesondere der Wegfall der Ausnahmeregelung in der Ver-gabeordnung VOL/A 2009, die eine freihändige Vergabe der Leistung an Vereine nicht mehr ermöglicht. Die Prüfung weiterer Möglichkeiten eines Vertragsabschlusses mit dem SUFW zeigte, dass beihilfe- und kommunalabgabenrechtliche Gründe dem entgegenstanden. Erschwerend wirk-te auch, dass seit 2011 die Ausgabe von Gegenständen nicht mehr an alle Dresdner/-innen, sondern nur noch an Bedürftige, wie Dresden-Pass-Inhaber/-innen, ALG 2- und Grundsiche-rungsempfänger/-innen und Bürger/-innen mit Bezugsschein des Sozialamtes erfolgen darf. Damit ist eine Finanzierung aus Abfallgebühren nicht gerechtfertigt, denn diese setzt voraus, dass die Gebrauchtwaren von Jedem aus den Gebrauchtwarenbörsen geholt werden dürfen. Außerdem stellt die IHK keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für den Einsatz von AGH- Mitarbeitern/-innen oder Bürgerarbeitern/-arbeiterinnen ist, mehr aus und sieht die Gebrauchtwarenbörse als Konkurrenz zu An- und Verkauf-Geschäften und zu Se-cond-Hand-Shops. Der Vertrag mit der Stadt Dresden mit dem SUFW über die Fortführung des Sozialen Möbel-dienstes läuft bis zum 31. Dezember 2014. Der Soziale Möbeldienst führt durchschnittlich pro Jahr 6000 Abholungen von Altmöbeln und verwendungsfähigen Gegenständen aus Wohnungen durch. Dabei werden ca. 24 000 Gegenstände mit einer Tonnage von ca. 1200 t erfasst. Noch gebrauchsfähige Fahrräder, Werkzeuge, Sportartikel, Haushaltsgeräte, Informations-elektronik, Lampen, Spielzeug, Geschirr, Bücher, Schallplatten usw. können auf den Wert-stoffhöfen oder weiterhin auf der Gebrauchtwarenbörse Heidestraße abgegeben werden. Die Gebrauchtwaren von den Wertstoffhöfen werden vom SUFW zur weiteren Verwendung ab-geholt. Von den Gegenständen werden etwa 35 Prozent wieder an Bedürftige mit Bezugsschein vom Sozialamt abgegeben. Die nicht vermittelten Gegenstände werden einer Verwertung zugeführt - getrennt in die Fraktionen Sperrmüll, Altholz, Schrott und Glas.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 28

2.3.6 Deponie Radeburger Straße Die Deponie Radeburger Straße wird nicht mehr zur Beseitigung von Abfällen genutzt. Es erfolgt nur noch der Einbau mineralischer Abfälle, die für die Herstellung der Endkontur erfor-derlich sind und die festgelegten Kriterien erfüllen. Die für den Deponieabschluss und die Nachsorge erforderlichen Maßnahmen werden vom Umweltamt durchgeführt bzw. beauf-tragt. 2.4 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Hauptzielgruppen der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sind private Haushalte, Haus- und Grundstückseigentümer/-innen, insbesondere die Großvermieter/-innen, und Gewerbebe-triebe. Der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wurde besondere Aufmerksamkeit gewid-met. Das Abfall-Info-Telefon und die E-Mail-Adresse der Abfallberatung sind die ersten Anlauf-punkte bei Fragen zur Abfallentsorgung (Tabelle 4). Tabelle 4: Anzahl der Beratungen von Abfallerzeugern/-innen

Art der Beratung/ Information

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Abfall-Info-Telefon private Haushalte/ Gewerbe

8190/316 8610/335 8280/241 11 336/462 11 536/414 11 938/325 16 158/433

Anfragen und E-Mails (Haushalte/Gewerbe)

222 259

(237/22) 313

(289/24) 300

(291/9) 412

(394/18) 401

(391/10) 712

(686/26)

Zugriffe auf themati-sche Internetseiten (einschließlich Tausch- und Verschenk-Markt)

68 000 171 300

(215 800) 428 000

(567 500) 280 472

(491 664) 316 044

(550 029) 348 295

(593 824) 440 086

(663 425)

Die hohe Anzahl von Anfragen und Beratungen im Jahr 2011 resultiert aus der Einführung der städtischen BT. Der jährlich in einer Auflage von 305 000 Exemplaren an Haushalte verteilte Abfallkalender ist weiterhin die wichtigste Informationsquelle für die Bürger/-innen. Informationsquelle Internet (Onlineprojekte) Aufgrund des zunehmenden Interesses an schnell verfügbaren Informationen über das In-ternet und an der Möglichkeit, auf diesem Wege „Behördengänge“ zu erledigen, wurden von 2005 bis 2011 die Angebote für Bürger/-innen, Gewerbetreibende sowie Kinder und Jugend-liche stark ausgebaut. U. a. wurden folgende Online-Projekte realisiert: • interaktive Karten zu Standorten und -plätzen von Einrichtungen der Abfallwirtschaft und

mobilen Sammlungen (Themenstadtplan), • Online-Formulare u. a. für die Bestellung von Abfallbehältern sowie die Abholung von

Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten (2005), • Tausch- und Verschenk-Markt (2006), • Grundstücksbezogener Abfuhrkalender für Rest-, Bioabfall und Leichtverpackungen

(2007), Altpapier (2012), • Reparatur-, Verleih- und Gebrauchtwarenführer (2009), • Infoblatt „Abfalltrennung“ in acht Fremdsprachen (2009),

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• Internetseiten für Kinder (2010), • Online-Bestellformular für die BT (2011), • Anpassung des Themenstadtplanes - Wertstoffcontainerstandplätze nach Teilabzug von

Altpapiercontainern (2011). Schwerpunkte bei der Beratung von privaten Haushalten • Abgabemöglichkeiten von Abfällen (insbesondere Sperrmüll und Schadstoffe), • Maßnahmen zur Beeinflussung des Abfallverhaltens, • Schadstoffvermeidung (Batterien, Gasentladungslampen, Elektrogeräte) im Abfall, • Förderung des umweltbewussten Verhaltens von Kindern und Jugendlichen, • Information und Problemklärung bei der Einführung der städtischen BT.

Schwerpunkte bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Der „Umweltpädagogische Unterricht zu abfallrelevanten Themen“ in Dresdner Bildungs- und Erziehungseinrichtungen wird seit 17 Jahren erfolgreich durchgeführt. In den Schuljahren 2004/2005 bis 2010/2011 wurden insgesamt 325 Unterrichtsstunden und 454 Projekttage realisiert. Daran beteiligten sich 9904 Kinder und Jugendliche. Für die Durchführung des umweltpädagogischen Unterrichts wurde bis 2011 ein Rahmenver-trag mit der Sächsischen Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH geschlossen, mit der genutzten Option der Verlängerung für zwei Jahre. Weitere umweltpädagogische Maßnahmen sind: • die „Abfallwirtschaftliche Partnerschaft“ mit dem Gymnasium Dresden-Cotta seit 2000,

u. a. Untersuchungen des Pflanzenwachstums in Bodensubstraten aus recycelten Mine-ralstoffen, abfallpädagogische Aktionen von Schülern und Schülerinnen in Kindergärten,

• die „Abfallwirtschaftliche Partnerschaft“ mit der Kindertageseinrichtung Haydnstraße 60 seit 2001, u. a. Aktionen zu Abfallvermeidung und -trennung,

• seit 2010 regelmäßige Teilnahme an den Waldjugendspielen. Schwerpunkte bei der Zusammenarbeit mit Großvermietern/-innen • Schulungen von Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen und Hausmeistern, als direkte Ansprech-

partner der Mieter/-innen zu abfallwirtschaftlichen Problemen (Vermieter/-in als Multipli-kator zwischen Amt und Bürger/-innen),

• regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit in den Mieterzeitschriften der Genossenschaften, • regelmäßige Unterstützung durch alle Großvermieter/-innen bei Aktionen, Anfragen und

Recherchen des Amtes (u. a. Öffentlichkeitsarbeit Elbwiesenreinigung), • Unterstützung durch einzelne Großvermieter/-innen bei Projekten und ÖA-Aktionen

(z. B. bürgernahe Sammlung von Batterien, Gasentladungslampen und kleinen Elektro-geräten).

Schwerpunkte bei der Beratung von Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen • Beratung zu den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung sowie des ElektroG, • Unterstützung eines nachhaltigen Abfallmanagements in Einrichtungen des Gesund-

heitswesens, Teilnahme an bzw. Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen, • Überarbeitung der Datenbank regionaler Entsorgungsdienstleistungen, • Informationen zu Möglichkeiten ressourcenschonender Entsorgungswege (z. B. werk-

stoffliches Recycling von Kunststoffen, Verwertung von Teerpappe), • Beratung zur Sammlung von „gemischten Abfällen zur Verwertung“, • Beratung zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen aus dem Gastronomiebereich

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 30

Vorbereitung der Einführung der städtischen Blauen Tonne Für die Einführung der städtischen BT zur Sammlung von Altpapier ab Januar 2012 wurde 2011 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Information und Beratung der Öffentlichkeit gestartet. Dieses beinhaltete u. a.: • eine direkte Information und Bedarfsabfrage aller privaten Grundstückseigentümer/-

innen, • die Erarbeitung und Verteilung von Informationsmaterialien (Infoblatt, Hausaushang,

Handzettel, Informationstafeln zu abgezogenen Altpapiercontainern), • stadtweite Werbung (Plakate, Infokarten, Stadtteilzeitungen und Fahrgastfernsehen), • Beratungen bei interessierten Ortschafts- und Ortsamtsbeiräten, • die Mitwirkung am „Tag der offenen Tür“ bei einem von der Stadt mit der Altpapiersamm-

lung beauftragten Unternehmen, • umfangreiche Presseberichterstattung.

Projekte zur Schadstoffentfrachtung des Restabfalls • 2004 bis 2006 Projekt mit der Stiftung GRS Batterien zur getrennten Sammlung von

Haushaltsbatterien; zunächst Pilotprojektgebiet in Gorbitz: Verteilung von Sammelboxen und Infomaterial an Haushalte und Informationen an Handelseinrichtungen, Sammel-mengenkontrolle; Verteilung der Sammelboxen an alle Dresdner Haushalte,

• 2009 bis 2010 gemeinsames Projekt mit der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH sowie mit zwei Großvermietern zur getrennten Sammlung von Gasentladungs-lampen, Verteilung von Sammelboxen und Infomaterial an rund 10 000 Haushalte in Gorbitz und Trachau, Akquisition von zusätzlichen bürgernahen Sammelstellen; 2010 Erweiterung des Projektes auf die getrennte Sammlung von Elektrokleingeräten.

Weitere Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Projekte • Vortragstätigkeit zum Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Dresden, insbe-

sondere in Verbindung mit BMA-Besichtigungen, • Mitarbeit bei der Weiterbildung von Verwaltungskräften aus Entwicklungsländern im

Rahmen von UNEP, • 2006 bis 2009 Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit an den

Wertstoffcontainer-Standplätzen, u. a. ABM Mobiles Einsatzteam, Pilotprojekt zur Vi-deoüberwachung; Beratung von Gewerbetreibenden,

• 2006 bis 2007 Einrichtung von Abgabemöglichkeiten gebrauchter CD/DVD unter Einbe-ziehung des CD-Sammelsystems „BlueBoxx“,

• Durchführung eines jährlichen Gebrauchtwarentages in einer der vier Gebrauchtwaren-börsen,

• Mitwirkung an weiteren Veranstaltungen (u. a. Westhangfest in Gorbitz, bei Großvermie-tern/-innen und in einem Dresdner Baumarkt),

• Schulung von Facility-Managern.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 31

2.5 Kosten und Gebühren 2.5.1 Kosten Die Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Kosten in der Landeshauptstadt Dresden ist in Abbildung 7 dargestellt.

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Entwicklung der Kosten der Abfall wirtschaft 2005 - 2011

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Mio. EURO

Abbildung 7: Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Kosten von 2005 bis 2011 Für das Jahr 2011 ergibt sich damit eine durchschnittliche Kostenbelastung von 62,27 Euro pro Einwohner/-in. Die Verteilung der abfallwirtschaftlichen Kosten und die Einnahmen der Jahre 2005 bis 2011 sind in Tabelle 5 dargestellt. Die Gesamtkosten bewegen sich über die Jahre von 27,6 hin zu 32,7 Millionen Euro. Nachdem die Kosten vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 um ca. 1,4 Mio. Euro gesunken waren, steigen sie seit dem Jahr 2006 kontinuierlich an. Der Rückgang der Kosten von 2005 zu 2006 resultiert im Wesentlichen: • aus dem Wegfall der Verbandsabgabe nach dem Austritt aus dem Zweckverband, • aus dem Wegfall der Kosten für die Verwertung von Elektronikschrott, • aus dem Rückgang der Anzahl der Sperrmüllabholungen nach Einführung einer Gebühr

für die Sperrmüllabholung ab Haus und dem damit verbundenen Rückgang dieser Leis-tung und der dafür erforderlichen Verwertungskosten,

• aus geringeren Anlieferungsmengen von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen, • aus Kosteneinsparungen bei der Abfuhr des Sperrmülls von den Wertstoffhöfen.

Die Erhöhung der Kosten von 2006 bis 2011 ist im Wesentlichen bedingt durch: • die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 2007 um 3 Prozent, • das Wirksamwerden von Preisgleitklauseln in den Verträgen mit der SRD zur Sammlung

von Rest- und Bioabfall,

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 32

• Erfüllung von Auflagen in der BMA mit Auswirkungen auf den Verwertungspreis, • den Wegfall der Möglichkeit zur kostengünstigen Entsorgung der inerten Stoffe aus der

BMA auf der Deponie Radeburger Straße ab 2009 (danach Entsorgung auf der Deponie Gröbern),

• die kontinuierliche Zunahme der erfassten Grünabfälle - und der damit verbundenen Er-fassungs- und Verwertungskosten und

• die Inbetriebnahme eines weiteren Wertstoffhofes. Bei den zentralen Leistungen spiegeln sich die Auswirkungen des Tarifvertrages für die Ver-waltungsangestellten (befristete Reduzierung der Arbeitszeit auf 37,5 Stunden pro Woche) und der Anstieg der Bevölkerungszahl (Gebührenlegung bei der SRD wird entsprechend Einwohnerzahl vergütet) wider.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 34

2.5.2 Gebühren und Einnahmen 2.5.2.1 Gebühren in der Landeshauptstadt Dresden Die aus Tabelle 5 ersichtliche Summe der Gebühreneinnahmen (Einnahmen ohne Altpapier-erlöse) bewegt sich von 2005 bis 2011 in einem Bereich von 28,1 Mio. Euro bis 28,9 Mio. Euro, wobei sich keine Tendenz der Entwicklung abzeichnet. Die Einnahmen aus der Rest-abfall- und Bioabfallgebühr ändern sich in relativ geringem Umfang. Seit 2007 spielen die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers eine große Rolle. In Abhängigkeit von der Menge des erfassten Altpapiers und des Marktpreises sind hier nicht unerhebliche Potenziale vorhan-den, die Einnahme- oder aber auch die Ausgabesituation zu beeinflussen. Die Gebühren für Rest- und Bioabfall wurden seit 2003 konstant gehalten. Die Restabfallge-bühren setzen sich seit 2003 aus Grund- und Leistungsbetrag zusammen. Leistungen, für die keine separaten oder nicht kostendeckenden Gebühren erhoben werden, sind überwie-gend im behälterbezogenen Grundbetrag kalkuliert. Der Leistungsbetrag ist abhängig von der Größe der Behälter und von der Häufigkeit der Entleerung. Eine Pflichtentleerung pro Restabfallbehälter und Quartal ist vorgeschrieben. Die Anzahl und Größe der Abfallbehälter kann von den Grundstückseigentümer/-innen frei gewählt werden, Minimum ist ein Restab-fallbehälter mit einem Volumen von 80 l. Durch die Anzahl der Restabfallbehälter, die Anzahl der erforderlichen Entleerungen, die Wahl der Behältergröße von 80 l bis 2500 l und die Eigenkompostierung der Bioabfälle kann die Abfallgebühr beeinflusst werden. Damit werden entsprechend der Vorgaben des SächsABG Anreize zur Abfallvermeidung und zur getrennten Erfassung umgesetzt. Die Entwicklung der Restabfallgebühren ist in Tabelle 6 dargestellt: Tabelle 6: Gebührenentwicklung beim Restabfall

Behälter 1994 1996 1998 2000 2003- 2012

Entleerungsgebühr pro Entleerung* [Euro]

80-l 120-l 240-l

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28,63

1,94 2,86 5,73

26,23

1,89 2,82 5,62

25,77

2,45 3,68 7,36

33,75

3,66 4,40 7,33

22,10 Behältergebühr pro Quartal [Euro]

80-l 120-l 240-l

1100-l

2,67 2,79 4,89

28,53

Grundbetrag pro Mo-nat [Euro]

80-l 120-l 240-l

1100-l

3,60 5,39

10,79 49,45

*seit 1998 wird mindestens 1 Entleerung je Behälter und Quartal veranlagt

Der Leistungsbetrag für Restabfälle ist seit 2003 degressiv gestaffelt, das heißt mit zuneh-mender Behältergröße sinkt die volumenspezifische Gebühr. Damit wird der unterschiedli-chen Befüllung der Behälter (höhere Restabfalldichten in den kleinen Behältern) Rechnung getragen. In Tabelle 7 ist die Entwicklung der Bioabfallgebühren dargestellt.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 35

Tabelle 7: Gebührenentwicklung beim Bioabfall

Behälter 1994 1996 1998 2000 2003- 2012

Bioabfallgebühren pro Monat [Euro]

80-l 120-l 240-l 660-l

6,30 6,80

13,30 -

6,30 6,80

13,30 -

3,40 5,10

10,20 28,10

5,80 8,20

16,26 48,00

7,00 10,50 21,00 57,75

Die Höhe der Bioabfallgebühr ist abhängig von der Anzahl und Größe der Bioabfallbehälter. Es erfolgt grundsätzlich eine wöchentliche Entleerung. Um durch günstige Gebühren einen Anreiz zur getrennten Erfassung der Bioabfälle zu schaffen, erfolgt bei den Bioabfallgebüh-ren eine Teilfinanzierung aus den Restabfallgebühren. Die Gebühren für die Bioabfallentsor-gung sind ebenfalls seit 2003 konstant. Die Finanzierung einzelner abfallwirtschaftlicher Leistungen ist in Tabelle 8 dargestellt. Tabelle 8: Übersicht über die Finanzierung der Entsorgung von Abfällen aus Haushalten

Abfallart Gebührenerhebung Kostendeckung Bemerkung

Restabfall ja ja

Sperrmüll teilweise nein Gebühr für Abholung ab Haus, Teilfinanzierung über Restabfall-gebühr

Bioabfall ja nein Teilfinanzierung über Restabfall-gebühr

Grünabfall ja nein Teilfinanzierung über Restabfall-gebühr

Altpapier nein ja* Erlöse/Kosten, Eingang in Rest-abfallgebühr

Schadstoffe nein Finanzierung über Restabfallge-bühr

*in Abhängigkeit vom Altpapierpreis

Die Kosten für die Entsorgung nicht haushaltstypischer Abfälle aus anderen Herkunftsberei-chen werden über Entgelte/Gebühren gedeckt, die bei der Abgabe der Abfälle von den Ab-fallbesitzern/-besitzerinnen direkt von den jeweiligen Entsorgern gefordert werden. Sie spie-len daher bei der Gebührenkalkulation keine Rolle. In den letzten 4 Jahren deckten die Gebühreneinnahmen die gestiegenen Kosten nicht mehr. Zum Ausgleich der Unterdeckung wurden die aus den Abfallgebühren erwirtschafteten Rückstellungen verwendet, die innerhalb von 5 Jahren zur Kostendeckung einzusetzen sind. Diese Rückstellungen sind fast vollständig aufgebraucht. Eine Änderung des Gebührensystems wurde nicht vorgenommen, da sich das bisherige Sys-tem als rechtssicher und praktikabel bewährt hat.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 36

Folgende Probleme der derzeitigen Gebührenstruktur könnten jedoch mittelfristig eine Ver-änderung erfordern: • Die Gebühreneinnahmen sind überwiegend von der Anzahl, Größe und der Entleerungs-

anzahl der Restabfallbehälter abhängig. Damit besteht für die Grundstückseigentümer/-innen immer der Anreiz die Behälter und die Entleerungen zu optimieren. Dieser Anreiz wird insbesondere bei Gebührenerhöhungen sehr groß und kann zu Einnahmereduzie-rungen führen.

• Bei einer Gebührenerhöhung wird für Gewerbetreibende der Anreiz zum Wechsel zu einem privaten Anbieter geschaffen, insbesondere da die Gewerbetreibenden mit dem Grundbetrag haushalttypische Leistungen bezahlen, die sie nicht in Anspruch nehmen. Durch Entsorgung von „Gemischten Abfällen“ durch private Entsorger wird dabei die Überlassungspflicht umgangen. Dies wird derzeit vom Gewerbe bereits in erheblichem Maße praktiziert.

• Die Grundstücke, deren Abfuhrturnus über dem Mindestturnus liegt, profitieren durch eine geringere Anzahl von Abfallbehältern und damit entsprechend geringerem Grundbe-trag.

• Die Vorhaltekosten des örE bleiben auch bei geringeren Abfallmengen annähernd gleich. • Um Gebühren zu sparen, werden Abfälle illegal entsorgt. 2.5.2.2 Gebührenvergleich deutscher Städte Der bundesweite Abfallgebührenvergleich der 100 größten Städte aus dem Jahr 20085 weist abfallwirtschaftliche Kosten für verschiedene Systeme aus. Für Städte mit einem mit Dres-den vergleichbaren Abfallwirtschaftssystem und mit vergleichbarem Service liegt die Spanne der mittleren abfallwirtschaftlichen Kosten für einen Vierpersonenhaushalt zwischen 144 Euro/a und 442 Euro/a, wobei die Gebühren durch modellhafte Berechnungen für ver-schiedene Varianten und Mittelwertbildung ermittelt wurden. Für Dresden wurde ein mittlerer Wert von 316 Euro/a und damit ein Rang im Mittelfeld (Rang 31 von 50) angegeben. Pro Person ergibt sich ein Wert von etwa 80 Euro/a – deutlich über dem realen Wert von etwa 62 Euro/(E*a). Aktuellere bundesweite Studien zum Vergleich von Abfallgebühren (und Abfallmengen) sind nicht bekannt. Deshalb wurden entsprechende Daten für ausgewählte Städte mit 200 000 Einwohnern/-innen und mehr über Internetrecherchen erfasst und zusammengestellt – er-gänzt durch die zwei kleineren ostdeutschen Städte Potsdam und Frankfurt/Oder (Anlage 4). In den Tabellen der Anlage 4 sind Grund- und Leistungsgebühren aus den jeweiligen Abfall-gebührensatzungen bzw. Internetveröffentlichungen enthalten, wobei nur für Haushalte übli-che Behältergrößen und Gebührensätze für die regelmäßige Abfuhr von Rest- und Bioabfäl-len berücksichtigt wurden. Gebühren für einmalige Abfuhren oder Selbstanlieferungen bzw. für sonstige Leistungen (beispielsweise Behälterwechsel) wurden nicht aufgeführt. Die Datenzusammenstellung in Anlage 4 zeigt, • dass Grundgebühren und Leistungsgebühren in unterschiedlichen Varianten vorzugs-

weise in ausgewählten ostdeutschen Städten zur Anwendung kommen, • dass in ausgewählten westdeutschen Städten nur eine Gebühr veranlagt wird, die als

leistungsabhängige Grundgebühr einzuordnen wäre (in Anlage 4 Zuordnung zu den Leistungsgebühren),

• dass sich die Gebührenhöhen bei vergleichbaren Modellen sehr stark unterscheiden. Es wird ersichtlich, dass die Gebührenmodelle und die Bezugsgrößen für die Gebühren sehr verschieden sind. Ein Vergleich der Gebührenhöhen ist nur sehr eingeschränkt möglich, auch wegen der Unterschiedlichkeit der an diese Gebühren gebundenen Leistungen. Ein zu

5 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH: INSM Abfallmonitoring 2008, Abfallgebühren im Ver-gleich – Die 100 größten deutschen Städte, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Köln, September 2008

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 37

Dresden vergleichbares Gebührenmodell kommt in Leipzig mit einer behälterbezogenen Grundgebühr und einer behälterspezifischen entleerungsbezogenen Leistungsgebühr zur Anwendung. In Leipzig liegen die Grundgebühren unter denen in Dresden. Dafür werden in Leipzig höhere „Kippgebühren“ veranlagt. Der Gebührenvergleich für die örE des Freistaates Sachsen in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 20106 weist für die Landeshauptstadt Dresden eine mittlere Gebührenbelastung von 52 Euro/(E*a) aus. Für örE mit einer für Dresden vergleichbaren getrennten Bioabfaller-fassung mit Biotonnen wird für die mittlere Gebührenbelastung eine Spannweite von 40 bis 82 Euro/(E*a) angegeben. Die Landeshauptstadt Dresden ordnet sich im unteren Teil dieses Bereiches ein. 2.6 Sicherstellung der Entsorgung bei Katastrophenfällen und Großschadensereig-

nissen Im Abfallwirtschaftsplan Sachsen7 ist die Verpflichtung zur Ausweisung von Zwischenlager-flächen für katastrophenbedingt anfallende Abfälle aufgeführt. Diese Forderung wurde nach den Erfahrungen aus dem Jahrtausendhochwasser 2002 auf-genommen. Die Stadt - ebenso das Umland - wurde damals unvorbereitet mit diesem Ereig-nis nach einem Starkregen im Sommer konfrontiert, baulich/technische und organisatorische Vorsorgemaßnahmen waren nur in unzureichendem Maße vorhanden. Demzufolge fielen in einem kurzen Zeitraum Abfallmengen an, die in dieser Dimension alles bisher zu Bewälti-gende übertrafen. Es gab Probleme bei der Abfuhr der Abfälle durch die Schwierigkeiten bei der Elbquerung, infolge von nicht passierbaren Straßen und Nichtverfügbarkeit geeigneter Technik. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt umgesetzt worden und haben sich bereits bei in der Vergangenheit auftretenden Hochwasserereignis-sen bewährt. Das Frühwarnsystem und das Bewusstsein in der potenziell gefährdeten Be-völkerung und in Unternehmen sind weiter verbessert worden. Die Stadt als örE ist zur Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten zuständig, sowie für die Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, sofern diese Abfälle nicht von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen wurden. Nicht zuständig - im Rahmen der Auf-gaben als örE - ist die Stadt somit für Abfallarten, wie sie bei speziellen Katastrophen (Groß-brand, Flugzeugabsturz, Eisenbahnunglück, terroristische Anschläge, Pandemie, Tierseu-chen...) anfallen können: Brandabfälle, Tierkadaver, gefährliche und infektiöse medizinische Abfälle, Industrie- und Produktionsabfälle. Die Vorsorge beschränkt sich daher auf die Abfallarten, die im Rahmen einer Hochwasserka-tastrophe anfallen, die zudem auch die wahrscheinlichste Art für eintretende Katastrophen darstellt und die zumindest für den Fall des Übertritts von Gewässern auch lokal begrenzt sind. Die wichtigsten Abfallarten bei einer Hochwasserkatastrophe sind: • gemischte Siedlungsabfälle, • Bioabfälle, • Sperrmüll, • gefährliche Abfälle aus Haushalten (in haushaltstypischen Mengen), • Abfälle von öffentlichen Flächen wie:

6 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Hrsg.): Siedlungsabfallbilanz 2010, Dres-den, Fassung vom Januar 2012

7 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Hrsg.): Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Fortschreibung 2009, Dresden, 20. Januar 2010 (Redaktionsschluss)

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 38

• Schwemmgut, • Sandsäcke, • Schlamm.

Tabelle 9: Abfallmengen beim Hochwasser in den Jahren 2002, 2006, 2010

Abfallart 2002 2006 2010

Sperrmüll (und Hausrat)

69 700 t

700 t

-

Schlamm

25 000 t

-

-

Sandsäcke

29 000 t

2147 t

133 t

Haushaltsgroßgeräte

3000 Kühl-schränke

-

-

Die Entwicklung der Abfallmengen der seit 2002 eingetretenen drei Hochwasserereignisse zeigt (Tabelle 9), dass die Auswirkungen des Hochwassers auf die Abfallwirtschaft deutlich abgeschwächt werden konnten. Das liegt an den verbesserten Vorsorgemaßnahmen bauli-cher und organisatorischer Art wie: • rechtliche und planerische Flächenvorsorge, • Bauvorsorge und Objektschutz, • Informationsvorsorge, • Verbesserung der Abflussbedingungen, • Deiche und Deichersatzanlagen, • abwassertechnische Anlagen.

Auch der Aspekt, dass die Kosten für die Entsorgung der durch ein Hochwasser entstande-nen Abfälle nur im Ausnahme(Katastrophen-)fall erstattet werden können, hat zu Eigeninitia-tive durch die Besitzer/-innen potenziell gefährdeter Grundstücke geführt. Beim Hochwasser 2010, das durch ein Starkregenereignis entstand - und somit nicht wie ein Hochwasser infolge der Schneeschmelze relativ genau vorhergesagt werden kann-, fielen nur sehr geringe Abfallmengen an. Eine gesonderte Abfallentsorgung oder Zwischenlager-flächen wurden nicht benötigt. Daher ist der Aufwand für die Suche nach Zwischenlagermöglichkeiten auch auf das erfor-derliche Maß zu beschränken, zumal im Vorfeld einer Katastrophe nicht abgeschätzt werden kann, wo die Flächen optimal liegen müssten und ob im Katastrophenfall die Zufahrten und die sonstigen Bedingungen eine Nutzung der ermittelten Flächen überhaupt zulassen. Vorrangig sind die Flächen der in der Stadt vorhandenen Abfallbehandlungsanlagen zu nut-zen, für die entsprechende Genehmigungen zur Lagerung der Abfälle vorhanden sind. Erst wenn diese Kapazitäten erschöpft oder nicht erreichbar sind, sollten Brachen oder andere Flächen zur Zwischenlagerung dienen. Die nachfolgenden Flächen kommen für eine Zwischenlagerung im Katastrophenfall in Be-tracht. • Flurstück 26/14 der Gemeinde Hellerberge auf der Magazinstraße mit 7469 m², • Flurstück 143/31 der Gemeinde Seidnitz mit 8411m² auf der Enderstraße, • Grundstück Breitscheidstraße 46 in der Gemeinde Reick mit 12 656 m², • Grundstück Löwenhainer Str. 31 und 35 in der Gemeinde Seidnitz mit 8411 m²,

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 39

• Flurstück 185/3 Dittersbacher Straße (Gemarkung Eschdorf), Spiel-, Fest- und Bolzplatz 5993 m²,

• Flurstücke 718 a, 722, 722 c (Gemarkung Hellerau) Karl-Liebknecht-Straße/Ruscheweg 6175 m².

Sofern lokale Katastrophenfälle, außerhalb des Gebietes der Elbe auftreten, (z. B. Weißeritz) muss die Nutzung von verfügbaren Flächen wie Parklätzen o. ä. im Einzelfall angewiesen werden. 3 Abfallmengen und Zusammensetzung 3.1 Abfälle aus Haushalten 3.1.1 Entwicklung der Abfallmengen von 2005 bis 2011 Die Abfallmengen aus Haushalten von 2005 bis 2011 sind in Tabelle 10 zusammengestellt. Die Mengenentwicklung ausgewählter Abfälle ist in Abbildung 8 graphisch dargestellt. Tabelle 10: Abfallmengen aus Haushalten der Landeshauptstadt Dresden, 2005 bis 2011

Abfallart Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Einw.** 489 245 500 068 505 563 508 398 512 458 518 323 524 519

Restabfälle t/a 73 738 74 748 74 360 72 686 74 421 73 389 74 144

kg/(E*a) 150,7 149,5 147,1 143,0 145,2 141,6 141,4

Sperrmüll (incl. ge-trennt erfasstes Alt-holz)

t/a 12 705 11 724 12 256 12 630 13 072 12 843 13 737

kg/(E*a) 26,0 23,4 24,2 24,8 25,5 24,8 26,2

davon Altholz t/a 4008 5953 5888 5832 5914 5783 6207

kg/(E*a) 8,2 11,9 11,6 11,5 11,5 11,2 11,8

Glas t/a 13 060 13 061 12 245 11 850 11 280 11 398 11 509

kg/(E*a) 26,7 26,1 24,2 23,3 22,0 22,0 21,9

Altpapier t/a 35 228 32 416 27 679 20 785 18 029 17 527 17 608

kg/(E*a) 72,0 64,8 54,7 40,9 35,2 33,8 33,6

LVP t/a 15 185 16 213 15 001 14 819 14 736 15 171 15 488

kg/(E*a) 31,0 32,4 29,7 29,1 28,8 29,3 29,5

Bioabfall* t/a 23 770 23 792 24 677 23 919 24 724 23 417 24 511

kg/(E*a) 48,6 47,6 48,8 47,0 48,2 45,2 46,7

Grünabfall* t/a 9826 10 386 12 074 12 379 14 142 13 113 15 436

kg/(E*a) 20,1 20,8 23,9 24,3 27,6 25,3 29,4

Schadstoffe t/a 330 367 375 380 415 391 437

kg/(E*a) 0,7 0,7 0,7 0,7 0,8 0,7 0,8

Elektro- und Elektro-nikaltgeräte

t/a 638 1918 2006 2134 2553 2377 2395

kg/(E*a) 1,3 3,8 4,0 4,2 5,0 4,6 4,6

Metallschrott t/a 698 385 294 339 1049 1036 1003

kg/(E*a) 1,4 0,8 0,6 0,7 2,0 2,0 1,9

Summe t/a 185 178 185 010 180 967 171 921 174 421 170 662 176 268

kg/(E*a) 378,5 369,9 357,9 338,0 340,3 329,3 336,0

* ohne Mengen, die durch Eigenkompostierung verwertet werden, ** Stand: jeweils 30. Juni

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Die Restabfälle und der Sperrmüll machen mit über 74 000 t/a bzw. fast 14 000 t/a einen großen Anteil der ausgewiesenen Gesamtmenge „Abfälle aus Haushalten“ von insgesamt 176 000 t/a aus (Werte 2011), wobei in der Sperrmüllmenge über 6200 t/a separat erfasstes Altholz enthalten sind. Die Menge der anderen aufgelisteten Abfälle - außer Schadstoffe - lag 2011 bei etwa 88 000 t/a – (Summe aus Glas, Altpapier, LVP, Bioabfall, Grünabfall, Elektro-nikschrott und Metallschrott). Im Jahr 2011 wurden reichlich 430 t Schadstoffe erfasst. Die Abfälle aus Haushalten werden mit Ausnahme des überwiegenden Teils der Schadstoffe Verwertungsanlagen zugeführt, so dass sich eine aktuelle Verwertungsquote von etwa 92,2 Prozent, bezogen auf die erfassten Mengen, ergibt. Zu den verwerteten Abfällen sind noch Bio- und Grünabfallmengen, die durch Eigenkompos-tierung verwertet werden, von etwa 3810 t/a hinzurechnen (siehe Kapitel 2.2.1.4). Die Mengenstatistik zeigt, dass die von der EU und vom ElektroG vorgegebene Erfassungs-menge für Elektro- und Elektronikaltgeräte von 4 kg/(E*a) seit 2007 erreicht wird. Abbildung 8 zeigt, dass die einwohnerspezifische Gesamtmenge der Abfälle aus Haushalten von 2005 bis 2010 abnimmt, wobei die Mengen der Bioabfälle relativ konstant geblieben und die Mengen der Wertstoffe und der Restabfälle zurückgegangen sind. Der vergleichsweise starke Rückgang der Wertstoffmengen von 2005 bis 2009 erklärt sich durch die Abnahme der Altpapiermengen infolge der gewerblichen Sammlungen und durch den geringfügigen Rückgang der Altglasmenge.

Abbildung 8: Entwicklung der Abfallmengen aus Haushalten der Landeshauptstadt Dresden,

2005 bis 2011 Die absoluten Mengen von 2005 und 2011 für die einzelnen Abfallarten sind in Tabelle 11 zusammengestellt. Die Altpapiermengen gehen von 35 228 t/a im Jahr 2005 auf 17 608 t/a

150,7 149,5 147,1 143,0 145,2 141,6 141,3

17,8 11,5 12,6 13,3 14,0 13,6 10,0

8,2 11,9 11,6 11,5 11,5 11,2 11,8

129,7 123,4108,6

93,3 85,9 85,1 84,9

68,768,3

72,7

71,4 75,870,5 76,1

0,0

50,0

100,0

150,0

200,0

250,0

300,0

350,0

400,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Restabfall Sperrmüll Altholz Wertstoffe Bioabf./Grünabfall

[kg/(E*a)]

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im Jahr 2011 und damit um ca. 50 Prozent zurück. Positiv zu vermerken ist die zunehmende Getrennterfassung bei den Grünabfällen und insbesondere beim Elektronikschrott. Tabelle 11: Prozentuale Entwicklung der Abfallmengen aus Haushalten der Landeshaupt-

stadt Dresden, 2005 bis 2011

Abfallart 2005

t/a

2011

t/a

Abweichung Prozent

Restabfall 73 738 74 144 0,6

Sperrmüll 12 705 13 737 8,1

davon Altholz 4008 6207 54,9

Glas 13 060 11 509 -11,9

Altpapier 35 228 17 608 -50,0

LVP 15 185 15 488 2,0

Bioabfall 23 770 24 511 3,1

Grünabfall 9826 15 436 57,1

Schadstoffe 330 437 32,4

Elektronikschrott 638 2395 275,4

Metallschrott 698 1003 43,7

Summe 185 178 176.268 -2,3 In der Landeshauptstadt Dresden fallen vergleichsweise geringe Abfallmengen an. In der Tabelle Anhang 5 wurden Mengen für ausgewählte Abfälle aus Haushalten anderer Kommu-nen aus dem Jahr 2009 zusammengestellt. Berücksichtigt wurden Städte aus Deutschland mit Einwohnerzahlen von knapp 100 000 bis über eine Million. Die Tabelle weist für Dresden mit 321 kg/(E*a) die geringste Menge für die Summe aller angeführten Abfälle aus. Die Restabfallmenge liegt mit 145 kg/(E*a) ebenfalls im unteren Bereich, obwohl in diesem Wert die sogenannten hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle mit enthalten sind. Auffällig sind zudem die niedrigen Sperrmüll- und Altpapiermengen. 3.1.2 Zusammensetzung des Restabfalls Die Zusammensetzung der Restabfälle wird, geschichtet nach Bebauungsstrukturen, regel-mäßig im Zweijahres-Rhythmus untersucht. Es finden dabei jeweils zwei Sortierkampagnen in unterschiedlichen Jahreszeiten statt. Die Untersuchungen werden jeweils mit Abfällen aus den gleichen Probegebieten und nach der gleichen Methodik durchgeführt, wobei die „Richt-linie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, 1998“ vom Sächsischen Landesamt für Um-welt und Geologie (jetzt: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) herausgegeben, Berücksichtigung findet. Die Sammelproben wurden jeweils mittels Rundlochsieben in drei Kornfraktionen klassiert (Grobfraktion > 40 mm, Mittelfraktion 10 bis 40 mm, Feinfraktion < 10 mm). Die Grobfraktion wurde in 23 Stofffraktionen sortiert, die anschließend einzeln verwogen wurden. Zur Bestim-mung der Zusammensetzung der Mittelfraktion erfolgte eine Sortierung in 7 Stoffgruppen. Für die Feinfraktion wurden die Anteile Asche und Sonstiges abgeschätzt. Die Ergebnisse der letzten fünf Sortieranalysen sind in Tabelle 12 und in Abbildung 9 im Überblick dargestellt. Tabelle 12 enthält die Daten zur prozentualen Zusammensetzung der Restabfälle für Dresden insgesamt und Abbildung 9 veranschaulicht die Entwicklung der

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Zusammensetzung über die Jahre, wobei die Sortierfraktion zu Stoffgruppen zusammenge-fasst wurde. Tabelle 12: Entwicklung der Zusammensetzung Dresdner Restabfälle nach Stoffgruppen,

Angaben in Prozent

Stoffgruppen 2001 2003 2005 2007 2009/10

Organik 34,7 35,3 37,5 40,2 41,5

Fe 3,3 2,1 1,9 1,6 2,0

NE 0,9 0,7 0,7 0,8 0,9

Glas 7,4 6,6 5,8 6,3 5,5

Kunststoffe/Verbunde 13,8 13,9 14,7 12,5 13,8

Altpapier 13,6 13,0 12,6 13,1 10,3

Schadstoffe 2,1 1,5 1,6 1,6 1,3

Holz 1,9 1,3 0,9 0,9 1,9

Textilien, Leder, Gummi 3,4 2,9 2,9 3,5 3,2

Windeln, Hygieneprodukte 4,8 5,6 8,1 8,1 5,6

Bauschutt 2,8 4,9 2,8 1,9 1,8

Asche 4,8 3,6 2,3 1,7 3,2

sonstiges Inertes 0,8 0,7 0,5 0,6 0,5

sonstiger Restabfall 5,7 7,9 7,8 7,2 8,6

Summe* 100 100 100 100 100

*Abweichungen von 100 % durch Rundungen

Tabelle 12 zeigt, dass sich die prinzipielle Zusammensetzung der Restabfälle nur unwesent-lich ändert. Bei den fünf Sortieranalysen wurden prinzipiell sehr ähnliche Restabfallzusam-mensetzungen ermittelt. Besonders deutlich wird das in Abbildung 9. Abgesehen vom violet-ten Band, das die Zunahme des Anteils Organik zeigt, sind nur geringe Änderungen der Bandbreiten für die anderen Stoffgruppen zu erkennen. Die Restabfälle bestehen zu über einem Drittel aus Bio- und Grünabfällen (Organik). Der prozentuale Anteil dieser Bestandteile nimmt von 34,7 Prozent im Jahr 2001 stetig auf 41,5 Prozent in den Jahren 2009/10 zu. Absolut haben sich die Mengen jedoch nur geringfü-gig erhöht: von 2001 mit 29,1 kg auf 2010 mit 30,4 kg. Metalle, Glas, Kunststoffe/Verbunde und Altpapier sind über die Jahre insgesamt zu hohen Anteilen im Restabfall enthalten. Aus den Sortieranalysen 2009/10 ergibt sich für die ge-nannten Wertstoffe ein Anteil von 32,5 Prozent, wobei diese Wertstoffe zu unterschiedlichen Anteilen den Verpackungsabfällen zuzuordnen sind: Metalle - 50 Prozent, Glas – 88 Prozent, Kunststoffe/Verbunde – 38 Prozent, Altpapier – 28 Prozent.

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0%

20%

40%

60%

80%

100%

2001 2003 2005 2007 2009/10

FeNE

Bauschutt

Glas

Asche

sonst. Inertes

HolzTextilien

Windeln, Hygiene-produkte

Organik

Kunst-stoffe/

Verbunde

PPK

Problem-abfall

sonst. Rest-abfall

Abbildung 9: Entwicklung der Zusammensetzung Dresdner Restabfälle nach Stoffgruppen Im Restabfall ist ein relativ hohes Gesamtpotenzial an separat erfassbaren Wertstoffen ent-halten. Zu beachten ist allerdings, dass diese Wertstoffe nicht komplett zum Recycling ge-

eignet sind. Bei Untersuchungen zur Zusammensetzung Erfurter Restabfälle8 wurde einge-schätzt, dass • Metalle zu 100 Prozent, • Glas zu 75 bis 100 Prozent, • Kunststoffe zu 50 bis 100 Prozent und • Altpapier zu 25 bis 100 Prozent

stofflich verwertbar sind. Hinzu kommt, dass die Getrennterfassung von Abfällen erfahrungs-gemäß nicht zu 100 Prozent umgesetzt werden kann. Trotz aller Bemühungen werden Fehl-würfe und „Verweigerer“, die die Abfalltrennung nicht akzeptieren oder annehmen wollen, nicht auszuschließen sein. Aus diesen Gründen wurden bei der Abschätzung zukünftiger Abfallmengenströme eher konservative Ansätze bzgl. weiterer Wertstoffabreicherungen aus Restabfällen getroffen (siehe Kapitel 3.3). Es wird erwartet, dass durch die Erfassung des Altpapiers in BT der Anteil von Altpapier im Restabfall abnimmt. Außerdem soll durch intensive Öffentlichkeitsarbeit eine weitere Zu-nahme des Organikanteils verhindert werden.

8 BIWA Consult GbR, Freiberg: Analyse der Zusammensetzung von Restabfällen für die Landeshauptstadt Erfurt 2010/2011, Stand: 24. Juni 2011 (unveröffentlichter Bericht)

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 44

3.2 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 3.2.1 Abfälle von öffentlichen Flächen Die Mengenentwicklung der Abfälle von öffentlichen Flächen geht aus Tabelle 13 hervor. Die Straßenkehrichtmengen variieren in den Jahren von 2005 bis 2011 im Bereich von 7057 bis 8344 t/a, ohne dass eine Tendenz abzuleiten ist. Die Mengen illegaler Ablagerungen gingen im Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2011 von 1500 auf 663 t/a zurück, wobei sich die Mengen von 2010 zu 2011 leicht erhöht haben. Für die Papierkorbabfälle lässt sich wiederum keine Tendenz bzgl. Mengenentwicklung er-kennen. Die Menge nimmt von 2005 bis 2007 zunächst zu und hat sich danach auf einem Niveau von etwas über 800 t/a eingepegelt. Der Anfall dieser Abfälle hängt wesentlich von äußeren Einflüssen wie Witterung insbeson-dere Schneefall, Tourismus und Aktivitäten im öffentlichen Gelände ab. Tabelle 13: Mengen der Abfälle von öffentlichen Flächen, Landeshauptstadt Dresden,

2005 bis 2011

Abfallart Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Straßenkehricht t/a 8010 7057 7523 7227 8344 7272 8946

Illegale Ablagerungen t/a 1500 1336 999 750 783 632 663

Papierkorbabfall t/a 717 814 934 818 833 815 804

Summe t/a 10 227 9207 9456 8795 9960 8719 10 413 3.2.2 Gewerbliche Abfälle Tabelle 14 enthält die Mengen der gewerblichen Abfälle, die dem örE überlassen wurden. Der überaus größte Teil der Abfälle aus Gewerbe und Industrie wird durch die Abfallerzeu-ger/-innen eigenständig entsprechenden Entsorgungsanlagen zugeführt. Die Zahlenmatrix in Tabelle 14 zeigt, dass die gewerblichen Abfälle der Landeshauptstadt Dresden als örE nicht stetig überlassen wurden. In Abhängigkeit von der Marktlage und von den sonstigen Entsorgungsmöglichkeiten werden gewerbliche Abfälle wahlweise dem örE angedient oder Dritten zur Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung überge-ben. Daraus erklärt sich, dass einige Abfälle nur in bestimmten Jahren in der Mengenstatistik der Landeshauptstadt Dresden erscheinen. Tabelle 14: Mengen der gewerblichen Abfälle, Landeshauptstadt Dresden, 2005 bis 2011

Abfallart Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Industrie- und Gewer-beabfall

t/a 1684 1464 1239 1187 1547 1814 1822

Sperrmüll Gewerbe t/a 2083 k. A. k. A. k. A. k. A. 1309 2537

Marktabfall t/a 21 69 66 k. A. k. A. 0 0

Krankenhausabfall t/a 3507 1823 1624 1670 k. A. 275 355

Summe t/a 7295 3356 2929 2857 1547 3398 4714

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Neben den in Tabelle 14 ausgewiesenen Mengen werden gewerbliche Abfälle aus der Lan-deshauptstadt Dresden von den Abfallbesitzern/-besitzerinnen teilweise direkt an den Um-schlaganlagen des ZAOE und der Deponie Gröbern angeliefert und vom ZAOE bilanziell der Landeshauptstadt zugerechnet. Im Jahr 2011 wurden dem ZAOE 6114 t/a Abfälle aus dem gewerblichen Bereich zur Entsorgung übergeben. Dabei handelt es sich überwiegend um Sand/Steine (5384 t/a). Außerdem wurden 355 t/a Krankenhausabfälle und 333 t/a Asbest-abfälle sowie Dämmmaterial mit Asbest beim ZAOE angeliefert. Andere Abfälle spielen mengenmäßig kaum eine Rolle. 3.3 Abfallmengenprognose Im Folgenden werden die Ergebnisse zu den Prognosen der Abfallmengen für die Landes-hauptstadt Dresden dargestellt, wobei sich die Mengenabschätzungen auf wesentliche Abfäl-le aus Haushalten und auf den Prognosezeitraum bis zum Jahr 2017 beziehen. Die Prognoseergebnisse sind tabellarisch in Anlage 6 aufgeführt und in den nachfolgenden Ab-bildungen in einwohnerspezifischen sowie absoluten Jahresmengen graphisch dargestellt. Sowohl die Tabelle in Anlage 6 als auch die Abbildungen enthalten die Ist-Mengen für die Jahre 2005 bis 2011. Bei der Erstellung der Mengenprognose wurde wie folgt vorgegangen: Trendbetrachtung • Ausgehend von den Mengenentwicklungen 2005 bis 2011 wurden die einwohnerspezifi-

schen Abfallmengen für die Jahre bis 2017 entsprechend des vorliegenden Trends fort-geschrieben, d. h. es wurde eine stetige Abfallmengenentwicklung angenommen. Die sich daraus ergebenden Mengenentwicklungen wurden in den Abbildungen mit durch-gezogenen Linien dargestellt.

• Aus den prognostizierten einwohnerspezifischen Mengen und den prognostizierten Ein-wohnerzahlen ergeben sich die absoluten Abfallmengen, deren Entwicklungen in den entsprechenden Abbildungen ebenfalls mit durchgehenden Linien dargestellt sind.

Korrigierte Mengenbetrachtung • Bei Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Anforderun-

gen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (einheitliche Wertstofferfassung ab 2015), sowie durch andere Einflüsse (zum Beispiel Gebührenerhöhungen) sind Abweichungen von der kontinuierlichen Entwicklung, die der Trendbetrachtung zugrunde liegen, wahr-scheinlich. Die bei der Trendbetrachtung ermittelten Werte sind bei solchen vorherseh-baren Einflüssen bei den relevanten Abfallarten entsprechend zu korrigieren. Die sich so ergebende Entwicklungen wurden in den Abbildungen mit gestrichelten Linien darge-stellt.

Die Mengenkorridore, die sich aus den Trendbetrachtungen und den „korrigierten“ Prognosemengen ergeben, sind mit Schraffuren hinterlegt.

Auf eine Trendbetrachtung für die Altpapiermenge wurde verzichtet. Die Trendbetrachtung würde dazu führen, dass die Mengen in den nächsten Jahren gegen Null gehen, was unrea-listisch ist. Es wird unterstellt, dass sich die Altpapiermengen in den nächsten Jahren nicht weiter verringern, sondern sich auf einem Mindestniveau von 21 712 t/a einpegeln (durchge-hende Linie in Abbildung 11 b).

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3.3.1 Restabfall, Sperrmüll

Die Restabfallmengen werden einwohnerspezifisch und absolut in den nächsten Jahren wei-ter zurückgehen (siehe Abbildungen 10 a und b durchgehende Trendlinien). Angenommen werden kann, dass der Rückgang der einwohnerspezifischen Mengen noch verstärkt werden könnte: • durch den Ausbau der kommunalen BT für die haushaltsnahe Altpapier-Erfassung (er-

höhte Abschöpfung von Altpapier und Verringerung des Altpapier-Anteils im Restabfall von derzeit etwa 10 Prozent auf 7 Prozent, entspricht einer Reduzierung der Restabfall-menge um etwa 4 kg/(E*a)),

• durch eine notwendige Gebührenerhöhung ab 2013 (Annahme: Rückgang der Restab-fallmenge um 3 kg/(E*a)),

• infolge der Einführung der mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen einheit-lichen Wertstofferfassung ab 2015 (Annahme: Rückgang der Restabfallmengen um 5 bis

7 kg/(E*a), neuere Untersuchungen9 gehen von einem zusätzlichen Wertstoff-Potenzial von sechs bis zehn Kilogramm pro Einwohner/-in und Jahr aus, bei der Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen mit den Leichtverpackungen wird die zusätzlich erfass-bare Menge auf 5 bis 7 kg/(E*a) geschätzt).

Unterstellt man die angenommenen zusätzlichen Reduzierungen der Restabfallmengen, würden 2017 119 bzw. 117 kg/(E*a) Restabfall anfallen. Ohne diese Reduzierungen liegt der entsprechende Wert aus der Trendbetrachtung bei 131 kg/(E*a). Die einwohnerspezifischen Sperrmüllmengen werden etwa auf dem Niveau der letzten Jahre konstant bleiben. Durch die Zunahme der Einwohnerzahlen für die Prognosejahre nehmen die absoluten Sperrmüllmengen leicht zu.

Abbildung 10 a: Entwicklung der einwohnerspezifischen Restabfall- und Sperrmüllmengen

bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

9 Umweltbundesamt (Hrsg.): Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorha-ben 1: Be-stimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne, UBA-Texte 08/2011, Dessau-Roßlau, Februar 2011, erarbeitet durch: cyclos GmbH, Osnabrück und HTP GmbH, Aachen

150,7 149,5147,1

143,0 145,2141,6 141,4 139 137 136

134 132 131

26,023,4 24,2 24,8 25,5 24,8 26,2 26 26 26 26 26 26

0,0

20,0

40,0

60,0

80,0

100,0

120,0

140,0

160,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

kg/(

E*a

)

135

130 129122120

119117

120118

Restabfälle Sperrmülldurchgehende Linie = Trendbetrachtunggestrichelte Linie = korrigierte Mengenbetrachtung

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Abbildung 10 b: Entwicklung der absoluten Restabfall- und Sperrmüllmengen bis 2017, Lan-deshauptstadt Dresden

3.3.2 Verpackungen (Glas, LVP), Altpapier Die Glasmengen gehen entsprechend der Trendbetrachtung absolut und einwohnerspezi-fisch relativ stark zurück. Eine weitere Abnahme der Glasmengen ist wahrscheinlich, weil auch zukünftig Glasverpackungen durch andere, leichtere Verpackungsmittel ersetzt werden. Es ist allerdings nicht klar abschätzbar, ob die Mengen dem Trend seit 2005 folgend bis 2017 tatsächlich bis auf 16 kg/(E*a) zurückgehen. Möglich ist auch ein weniger starker Rückgang der Glasmengen auf 19 kg/(E*a), wobei eine jährliche Reduzierung von 0,5 kg/(E*a) zu Grunde gelegt wurde (siehe blaue gestrichelte Linie in Abbildung 11 a). Für die Leichtverpackungen wird ebenfalls ein Rückgang der einwohnerspezifischen Mengen prognostiziert. Unterstellt man, dass die zukünftig einzuführende einheitliche Wertstofferfas-sung auf dem LVP-Erfassungssystem der Dualen Systembetreiber aufbaut und dass die zu-sätzlich erfassbaren stoffgleichen Nichtverpackungen in das Duale System einfließen, dann könnten sich die LVP-Mengen ab 2015 um 5 bis 7 kg/(E*a) erhöhen (siehe grüne gestrichelte Linie in Abbildung 11 a). Für Altpapier wurde zunächst ein gleichbleibendes Mengenaufkommen bis 2017 angenom-men. Darauf wurde bereits hingewiesen. In der Studie zur Gestaltung der Altpapier-

Erfassung in Dresden10 wurden drei Szenarien betrachtet, für die bzgl. Altpapiermengen verschiedene Annahmen getroffen wurden:

10 ECONUM Unternehmensberatung GmbH: Bericht: Gestaltung des Sammelsystems für Altpapier aus der Landeshauptstadt Dresden ab dem Jahr 2012, August 2010, im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden

73 738

74 748

74 360

72 686

74 421

73 389

74 14472 883

72 53572 188

71 802

71 37870 890

12 705

11 724

12 256

12 630

13 072

12 843

13 737

13 455

13 637

13 822

14 003

14 181

14 349

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

70000

80000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

t/a

Restabfälle Sperrmüll

70 80868 666 68 628

65 34364 272

64 68063 602

64 49863 414

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Mittleres Szenario: Einstellung der gewerblichen Sammlung in BT, Fortbestand der Auf-kaufstellen ⇒ Mengenniveau 2007

Minimales Szenario: Fortbestand gewerblicher Sammlungen und Aufkaufstellen ⇒ Mengenniveau 2010

Maximales Szenario: Einstellung der gewerblichen Sammlungen, kein Fortbestand der Aufkaufstellen ⇒ Mengenniveau 2006

Im Ergebnis der ECONUM-Studie ergibt sich ein sehr breiter Mengenkorridor für Altpapier, der von 25 bis 65 kg/(E*a) reicht, wobei die Abschätzungen auf Grund der aktuellen Entwick-lungen und Einschätzungen zumindest für die niedrigen Mengenniveaus nicht mehr relevant sein dürften. In Abbildung 11 a wird ausgehend von der angenommenen Jahresmindest-menge von 21 712 t/a eine mögliche Entwicklung zu höheren Erfassungsmengen dargestellt. Dabei finden die zusätzlich aus dem Restabfall abzuschöpfenden Mengen von 4 kg/(E*a) und die Abschätzung aus der Altpapierstudie für das maximale Szenario Beachtung.

Abbildung 11 a: Entwicklung der einwohnerspezifischen Wertstoffmengen (Glas, Altpapier,

LVP) bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

26,7 26,124,2 23,3

22,0 22,0 21,9 20 19 18 1817 16

72,0

64,8

54,7

40,9

35,233,8

33,6

41 41 41 41 40 40

31,0 32,429,7 29,1 28,8 29,3 29,5

28 28 27 27 27 26

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

80,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

kg

/(E

*a)

3432

3432

3331

65 65

21 21 20 20 19 19

durchgehende Linie = Trendbetrachtunggestrichelte Linie = korrigierte Mengenbetrachtung

Glas Altpapier LVP

45 45 45 45 44 44

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Abbildung 11 b: Entwicklung der absoluten Wertstoffmengen (Glas, Altpapier LVP) bis 2017,

Landeshauptstadt Dresden

3.3.3 Bio- und Grünabfälle Die Bioabfallsammlung wird von den Dresdnern/-innen gut angenommen, trotzdem gingen die einwohnerspezifischen Bioabfallmengen in den letzten Jahren tendenziell etwas zurück, was die blaue Linie in Abbildung 12 a für die Trendbetrachtung zeigt. Allerdings wurde für 2011 mit 24 511 t/a wieder ein vergleichsweise hoher Wert erreicht. Durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sollte der Trend der Mengenabnahme zumindest aufgehalten werden, so dass die absoluten jährlichen Bioabfallmengen bei etwa 25 000 t/a konstant bleiben (sie-he gestrichelte Linie in Abbildung 12 b). Die Grünabfallmengen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2005 betrug die erfasste Menge noch 9826 t/a, im Jahr 2011 15 435 t/a. Die Trendbetrachtung weist eine Zunahme auf etwa 20 400 t/a aus. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese starke Zunahme der Mengen über den Prognosezeitraum nicht anhalten wird. Der Anstieg der Mengen wird sich verlangsamen. Für das Jahr 2017 wird eine Grünabfallmenge von 17 000 t/a prognostiziert (Abbildung 12 b).

13060 1306112245

11850 11280 11398 11509 10607 10216 9819 9413 8997 8568

35228

32416

27679

20785

18029 17527

17608

21712 21712 21712 21712 21712 21712

15185

16213

15001 14819 14736

15171 15488 14842 14725 14608 14482 14348 14200

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000

35000

40000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

t/a

Glas Altpapier LVP

34 09334 333 34 580 34 814 35 035

35 230

23 603 23 769 23 940 24 102 23 716 23 848

11 015 11 09210 640 10 712 10 241 10 298

17 139 17 248 16 802

18 21018 326 17 886

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 50

Abbildung 12 a: Entwicklung der einwohnerspezifischen Bioabfall- und Grünabfallmengen

bis 2017, Landeshauptstadt Dresden

Abbildung 12 b: Entwicklung der absoluten Bioabfall- und Grünabfallmengen bis 2017, Lan-

deshauptstadt Dresden

48,647,6

48,847,0

48,2

45,2

46,746 46

45 45 44 44

20,1 20,8

23,9 24,3

27,6

25,3

29,430

32

3335

3638

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

kg/(

E*a

)

Bioabfälle Grünabfälle

31

4847 47 47 46 46

23 770

23 792

24 677

23 919

24 724

23 417

24 511

24 071 24 034 24 000 23 953 23 895 23 816

9826

10 38612 074

12 37914 142

13 113

15 436

15 90116 783

17 67918 579

19 48320 381

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

t/a

durchgehende Linie = Trendbetrachtunggestrichelte Linie = korrigierte Mengenabschätzung

17 000

Bioabfälle Grünabfälle

25 000

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 51

3.3.4 Übersicht Abfallmengenprognose In Tabelle 15 sind die prognostizierten vorab bereits diskutierten Abfallmengen für das Jahr 2017 im Überblick dargestellt, wobei die Mengen aus den Trendbetrachtungen und die „kor-rigierten“ Mengen als Von-Bis-Werte aufgenommen wurden. Die Mengen 2011 dienen als Vergleichsgrößen. Tabelle 15: Prognostizierte Abfallmengen für das Jahr 2017 im Vergleich mit den Ist-

Mengen 2011, Landeshauptstadt Dresden

Abfallart Ist

2011 Prognose

2017

von bis

Restabfälle t/a 74 144 63 414 70 890

kg/(E*a) 141,4 117 131

Sperrmüll (incl. ge-trennt erfasstes Alt-holz)

t/a 13 737 14 349

kg/(E*a) 26,2 26

Glas t/a 11 509 8568 10 298

kg/(E*a) 21,9 16 19

Altpapier t/a 17 608 21 712 35 230

kg/(E*a) 33,6 40 65

LVP t/a 15 488 14 200 17 886

kg/(E*a) 29,5 26 33

Bioabfall* t/a 24 511 23 816 25 000

kg/(E*a) 46,7 44 46

Grünabfall* t/a 15 436 17 000 20 381

kg/(E*a) 29,4 31 38

* ohne Mengen, die durch Eigenkompostierung verwertet werden Einwohner/-innen 2011: 524 519; Einwohner/-innen 2017: 542 000

4 Ziele und Aufgaben der Abfallwirtschaft bis 2017 4.1 Allgemeine Ziele und Aufgaben der Abfallwirtschaft Die Vermeidung von Abfällen erhält durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie11 und die Umset-zung in nationales Recht eine neue Gewichtung. Durch die Bundesregierung müssen erst-mals Abfallvermeidungsprogramme erarbeitet werden, die auch Erfolgsquoten vorgeben sol-len. In welcher Weise örE in die Erarbeitung, Umsetzung und bei der Kontrolle der Vermei-dungsprogramme einbezogen werden, bleibt abzuwarten. Entsprechende Regelungen sind in den Abfallgesetzen der Länder zu verankern. In Sachsen soll das neue Landesgesetz noch 2012 diskutiert werden. Ein Ziel der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Dresden besteht auch weiterhin darin, den Abfallerzeugern/-innen und –besitzern/-innen ein effektives Entsorgungssystem mit ho-hem ökologischem Standard, gutem Serviceniveau zu vertretbaren Gebühren anzubieten.

11 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (EU-Abfall-Rahmenrichtlinie), (ABl. EU Nr. L 312 v. 22. November 2008, S. 3 – 30)

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 52

Grundlage für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bildet die Getrennthaltung der Abfälle. Die Landeshauptstadt Dresden unterhält bereits ein umfangreiches System zur getrennten Erfassung der Abfälle, das jedoch den neuen gesetzlichen Forderungen, insbesondere zur einheitlichen Wertstofferfassung, und den Marktbedingungen weiter angepasst werden muss. Klimaschutz und Ressourcenschonung werden zukünftig verstärkt bei der Vergabe von Ent-sorgungsleistungen zu beachten sein. Potenziale zur energetischen Verwertung sind vor allem beim Bioabfall, Altholz und beim Restabfall vorhanden. Bei der Entsorgung von Bioab-fällen kann eine Neuorientierung hin zur Vergärung zur Erfüllung der klimapolitischen Ziele der Stadt beitragen. Diese Vorteile sind gegenüber dem ökonomischen Mehraufwand abzu-wägen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und die Erfüllung vorgegebener Quo-ten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen sind zu sichern. 4.2 Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung Maßnahmen zur Abfallvermeidung spielen in der Abfallwirtschaft Dresdens seit vielen Jahren eine wichtige Rolle. Dabei geht es neben Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die in Kapitel 2.4 dargestellt wurden, auch um die Betreibung von Gebrauchtwarenbörsen und Möbel-dienst, wodurch die Abfallmengen tatsächlich reduziert werden. Da diese Aufgaben jedoch nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören, werden durch die Stadt keine Ge-brauchtwarenbörsen mehr beauftragt und finanziert. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie führt in Anhang IV 16 Maßnahmebündel der Abfallvermeidung auf.

1. Planung – wirtschaftliche Instrumente zur Förderung der Ressourceneffizienz 2. Förderung von Forschung und Entwicklung – Information – Umsetzungsprogramme 3. Entwicklung von Indikatoren für die Umweltbelastung der Abfallerzeugung 4. Förderung des Ökodesign 5. Information über beste verfügbare Technik 6. Schulung von Genehmigungsbehörden 7. Maßnahmen in nicht genehmigungspflichtigen Anlagen 8. Sensibilisierung – finanzielle Förderung konkreter Maßnahmen – Beratung 9. Freiwillige Vereinbarungen – Akteurskooperation 10. Förderung von Umweltmanagementsystemen 11. Wirtschaftliche Instrumente z. B. für Einkauf 12. Sensibilisierung – Information 13. Ökozeichen 14. (freiwillige) Vereinbarungen mit der Industrie und dem Handel 15. Öffentliche Beschaffung – Förderung private Beschaffung 16. Informelle, wirtschaftliche, logistische, sonstige Förderung von konkreten Maßnah-

men Wiederverwendung und Reparatur – Netzwerkbildung Im Rahmen eines UBA-Vorhabens12 wurden im Jahr 2010 dafür Beispiele, die durch Bund, Länder, Kommunen und im internationalen Rahmen umgesetzt wurden, recherchiert, zu-sammengestellt und bewertet:

12 Umweltbundesamt (Hrsg.): Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlage für die Erstellung eines bundeswei-ten Abfallvermeidungsprogramms, Förderkennzeichen 3709 32 3411 UBA-FB 001442, UBA-Texte 59/2010, Dezember 2010, erarbeitet durch: Öko-Institut e.V. Darmstadt und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH Wuppertal

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 53

Die Landeshauptstadt Dresden gehörte zu den angefragten örE. In dem umfangreichen Maßnahmekatalog wurden als Dresdner Maßnahmen • die Abfallvermeidung als eigenständiges Thema in der Aus-/Fortbildung von Betriebsbe-

auftragten für Abfall (Maßnahmebündel 12), • das Abfallmeidungskonzept der Landeshauptstadt aus dem Jahr 1999 (Maßnahmebün-

del 12), • der Wettbewerb und das Programm zur abfallarmen Verwaltung (Maßnahmebündel 15) benannt. Die Weiterverwendung gebrauchsfähiger Geräte und Gebrauchsgüter wurden als Bestandteil des Vermeidungskonzeptes ebenfalls aufgeführt. Die Landeshauptstadt Dresden muss verfolgen, in welcher Weise die Vorgaben der EU und des Bundes in Landesrecht umgesetzt werden und als örE ihre Aktivitäten entsprechend ausrichten. Unabhängig davon sind wichtige Maßnahmen der Abfallvermeidung der Landeshauptstadt Dresden in den nächsten Jahren: • die Weiterführung des sozialen Möbeldienstes, • die Weiterführung des Online-Tausch- und Geschenkemarktes und • die Maßnahmen der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit, die entsprechend den vor-

handenen Kapazitäten weiterzuführen und den Erfordernissen entsprechend zu gestalten sind.

4.3 Abfallberatung und Öffentlichkeitarbeit Die Ziele und Aufgaben der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit sind eng verknüpft mit der Entwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, insbesondere bei den einzelnen Stoffströmen. Bei Änderungen der Rechtslage, der Sammelsysteme, der Entsorgungspraxis und Logistik sowie geänderten Zielvorgaben gilt es, die Bürger/-innen schnell und flexibel zu informieren und zu beraten. Die Abfallberatungspflicht nach § 46 KrWG und § 2 SächsABG ist weiterhin zu gewährleis-ten, Inhalt und Form der Öffentlichkeitsarbeit sind auf die Ziele und Entwicklungen auszurich-ten. Besonders zu berücksichtigen ist hierbei die im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz festge-legte erweiterte Abfallhierarchie Abfallvermeidung - Vorbereitung zu Wiederverwendung - Recycling - sonstige Verwertung - Beseitigung. Hauptzielgruppen sind nach wie vor die Bürger/-innen und im notwendigen Umfang auch Verwaltungen und Gewerbebetriebe. Allgemeine Schwerpunktaufgaben sind: • Information und Beratung zu satzungsrechtlichen Regelungen, Entsorgungsmöglich-

keiten, Anlagen und Einrichtungen der Abfallwirtschaft, • Sicherung einer hohen Qualität der getrennt gesammelten Abfallarten, • Entfrachtung des Restabfalls von Schadstoffen, • Einflussnahme auf die Verhinderung illegaler Abfallablagerungen und auf die Sauber-

keit im öffentlichen Stadtgebiet, • Unterstützung bei Veränderungen im Stoffstrommanagement, • Beratung zur Optimierung von Sammlungen mit dem Ziel der Kostensenkung, • Unterstützung bei der Auslastung der Kapazitäten der städtischen Einrichtungen und

Anlagen der Abfallwirtschaft, • Sicherstellung der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung. Die Abfallberatung dient sowohl privaten Haushalten als auch gewerblichen Abfallerzeu-gern/-innen und öffentlichen Einrichtungen als Ansprechpartner, Informationsquelle und Wis-sensträger für Entsorgungsdienstleistungen. Sie ist Bindeglied zwischen allen Akteuren (Ab-

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 54

fallerzeuger/-innen, öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und privatwirtschaftlichem Ent-sorger) und zumeist erste Anlaufstelle bei Problemen. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden zukünftig die Anforderungen an die Abfall-beratung und Öffentlichkeitsarbeit weiter steigen. Insbesondere der Umsetzung von Maß-nahmen zur Abfallvermeidung, zur Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung werden eine große Bedeutung beigemessen. Das geforderte strikte Getrennthal-tungsgebot von verwertbaren Abfällen erfordert dazu eine intensive Einflussnahme auf die Abfallerzeuger/-innen. Für den nächsten Zeitraum ergeben sich u. a. folgende konkrete Aufgaben: • Verbesserung der Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfällen in Haushalten, • Reduzierung des Altpapiers im Restabfall und Steigerung Anschlussgrades an die städ-

tische Blaue Tonne, • Einführung der einheitlichen Wertstofferfassung.

Der Zielgruppe Kinder und Jugendliche sollte bei der Erziehung für ein umweltbewusstes Handeln weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In diesem Zusam-menhang hat sich das Projekt „Umweltpädagogischer Unterricht zu abfallrelevanten The-men“ seit 1995 bewährt und wird ergänzend durch weitere Maßnahmen fortgesetzt. 4.4 Erfassungssysteme für Abfälle 4.4.1 Restabfall Entsorgungsverträge zur Abfuhr Da der Vertrag zur Erfassung der Restabfälle mit der SRD bis zum Jahr 2020 abgeschlossen ist, ist die Abfallerfassung im überwiegenden Teil der Stadt (91 Prozent der Einwohner/-innen) festgeschrieben und gesichert. In einem restlichen Teil der Stadt (9 Prozent der Einwohner/-innen, vorwiegend Randgebie-te) bestehen außerdem Verträge zur Restabfallabfuhr mit den Firmen Stratmann Entsor-gung GmbH, Neru GmbH und Becker Umweltdienste GmbH. Entscheidungsgrundlage für eine Vertragsverlängerung sind dabei die Entwicklung der Marktpreise und die vertragsgerechte Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmer. Für die Zeit nach 2020 ist vorzubereiten, wie die Erbringung der Leistungen erfolgen soll – z. B. • weiterhin durch die SRD, was aber vermutlich einen Rückkauf der privatisierten Anteile

bedeutet, um die Inhouse-Fähigkeit der SRD wieder herzustellen, • durch beauftragte Dritte auf der Grundlage einer Ausschreibung, • durch Übertragung der Aufgaben an einen Zweckverband.

Die Überlegungen zur zukünftigen Organisationsstruktur der Abfallwirtschaft in der Landes-hauptstadt Dresden müssen frühzeitig – spätestens 2017 - beginnen. Diese grundsätzlichen Entscheidungen betreffen nicht nur die Erfassung von Restabfall, sondern alle im Leistungs-vertrag mit der SRD vereinbarten abfallwirtschaftlichen Aufgaben. Diese Entscheidung ist nicht nur eine abfallwirtschaftliche, die die Stadt als örE trifft, sondern eine gesellschaftsrechtliche bzw. finanzpolitische.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 55

Vereinheitlichung des Abfuhrrhythmus Satzungsgemäß werden die 80-l-, 120-l-, 240-l-Behälter grundsätzlich mindestens 4-wö-chentlich und die 660-l-, 1100-l- und 2500-l-Behälter grundsätzlich mindestens 2-wöchentlich entleert. In der Praxis werden Restabfallbehälter auch wöchentlich, 2 x wöchentlich und im Ausnah-mefall 3 x wöchentlich und sowie 4 x wöchentlich entleert. Dies betrifft insbesondere 1100-l-Behälter in Großwohnanlagen, weil hier die Flächen der Abfallbehälterstandplätze für die Aufstellung einer größeren Anzahl von Abfallbehältern nicht ausreichen. Im Sinne der Vereinheitlichung sollten die Abfallbehälterstandplätze mit Abfuhrrhythmen 3 x wöchentlich und 4 x wöchentlich hinsichtlich alternativer Lösungsmöglichkeiten (Wechsel zu größeren Behältern, Erweiterungsmöglichkeiten für Standplätze und Gestellung weiterer Be-hälter) überprüft werden. Mittelfristig sollten die Abfuhrrhythmen vereinheitlicht werden, um: • Tourenpläne zu optimieren und • damit geringere Logistikkosten (Einsparung von Kraftstoffen, Personal und Fahrzeugen)

zu erreichen, • die Abfuhrrythmen zu vereinfachen und transparenter für die Bürger/-innen sowie Woh-

nungsgesellschaften zu gestalten. Die Vereinheitlichung des Abfuhrrhythmus sollte jedoch erst bei einer grundsätzlichen Ände-rung des Gebührensystems, d. h. bei Zuordnung der Grundgebühr zum Haushalt oder pro Einwohner/-in erfolgen. 4.4.2 Einheitliche Wertstofferfassung Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in § 14 Absatz 1 die getrennte Erfassung von Pa-pier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen spätestens ab dem 1. Januar 2015 vor. Gleichzei-tig enthält das Kreislaufwirtschaftsgesetz im § 10 die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Dieses angekündigte „Wertstoffgesetz“ wurde bisher nicht vorgelegt, so-mit sind gesetzliche Regelungen offen. Unabhängig davon muss die Landeshauptstadt Dresden die für sie optimalste Form der Wertstofferfassung ab 2015 ermitteln und festlegen. Durch die Stadt sind die Trägerschaft des Systems, die zu erfassenden Abfälle, das Sam-melsystem und die Verwertungswege zu klären. Das System sollte außerdem • geringe Störanfälligkeit, • möglichst geringe Kosten (keine dadurch bedingte Gebührenerhöhung), • hohe Bürgerfreundlichkeit, einfache Umsetzbarkeit und Verständlichkeit, • geringe Auswirkungen auf die Vermarktbarkeit des in der BMA erzeugten Ersatzbrenn-

stoffes und • eine optimale Abschöpfung von verwertbaren Abfällen aufweisen.

Die Möglichkeiten der Wertstofferfassung mittels • Mitnutzung Gelbe Tonne, • Einführung einer Wertstofftonne am Haus, • Erfassung auf Wertstoffhöfen, • Nutzung der Wertstoffcontainerstandplätze (durch Einziehung der Altpapiercontainer von

etwa 50 Prozent der Wertstoffcontainerstandplätze, in Folge der Einführung der BT ab 2012, wäre hier Platz für zusätzliche Behälter)

sind zu prüfen.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 56

In einer Studie des UBA im Jahr 2011 wurde die ideale Zusammensetzung einer Wertstoff-tonne ermittelt (auf diese Studie wurde in Kapitel 3.3 bereits verwiesen, siehe Fußnote 9). Als Ergebnis wird empfohlen, mit den Leichtverpackungen nur die stoffgleichen Nichtverpa-ckungen (sNVP) mitzuerfassen. Das Potenzial der damit zusätzlich getrennt erfassten Wert-stoffe wird mit 5 bis 7 kg/(E*a) angegeben. Die Miterfassung anderer (trockener) Wertstoffe – z. B. Elektrokleingeräte – mit den Leichtverpackungen wird dagegen nicht empfohlen. In einer zweiten Studie wurden Untersuchungen zu möglichen Organisationsmodellen, zur Trägerschaft und zu den Kosten durchgeführt. Berechnungen ergaben für die erweiterte Wertstofferfassung Mehrkosten von 1,16 bis 2,09 Euro/(E*a)13, wenn die „Gelbe Tonne“ ge-nutzt wird und „nur“ stoffgleiche Nichtverpackungen zusätzlich miterfasst werden. Einspa-rungen bei den Entsorgungskosten durch die Reduzierung der Restabfallmenge wurden nicht einberechnet. Für den Fall der Miterfassung anderer trockener Abfälle (Holz, Gummi usw.) oder von Kleingeräten liegen die Mehrkosten wahrscheinlich deutlich höher. Außerdem stehen der Miterfassung solcher Abfallströme rechtliche Gründe entgegen. Die Studie weist die Wertstofftonne den Dualen Systemen bzw. der privaten Wirtschaft als zu bevorzugendes Modell zu. Die vorliegenden Ergebnisse der Studien klären bei weitem nicht alle Fragen. Deshalb wur-den weitergehende Planspiele durchgeführt14. Das BMU und das UBA hatten dazu grundle-gende Modelle entwickelt - Modelle mit und ohne Beteiligung der öffentlichen Hand. Es soll-ten Vor- und Nachteile, Umsetzungsrisiken und nichtpraktikable Regelungen ermittelt wer-den. An den Planspielen waren viele Interessensträger beteiligt (Kommunen, Entsorgungs-wirtschaft, Umweltverbände, Hersteller/-innen, Handel sowie Verbraucher/-innen). Die Ergebnisse der Studien sollen die Grundlage für das erwartete Wertstoffgesetz und die Fortentwicklung der Verpackungsverordnung bilden. Die Landeshauptstadt Dresden muss die gesetzgeberischen Entwicklungen und die wissen-schaftlichen Arbeiten weiter verfolgen. In Abhängigkeit der dann umzusetzenden gesetzli-chen Regelungen und der dann vorliegenden Erkenntnisse aus den Untersuchungen sollte eine Dresdner Wertstofferfassung konzipiert werden. Vor der flächendeckenden Umsetzung der Wertstofferfassung sollten ggf. Pilotversuche zur Klärung von Detailfragen durchgeführt werden. Im Rahmen der Pilotversuche können Fragen zu den erfassbaren und verwertbaren Materialien, zu den daraus resultierenden Mengen-verschiebungen bis hin zu Kostenfragen vorab untersucht werden. 4.4.3 Verpackungsabfälle Für die Systeme zur Erfassung der Verpackungsabfälle (LVP und Glas) sind kurzfristig keine Veränderungen vorgesehen. Mittelfristig könnten sich durch Einführung der einheitlichen Wertstofferfassung Veränderungen für die Erfassung der Verpackungsabfälle ergeben (sie-he vorangegangenes Kapitel). Veränderungen an den Erfassungssystemen für LVP und Glas müssen grundsätzlich gemeinsam mit den Systembetreibern gemäß VerpackV geplant und umgesetzt werden. Die bestehenden Abstimmungsvereinbarungen mit den Systembetreibern (derzeit neun Dua-le Systeme) sind für den Zeitraum ab 2013 zu verlängern, wobei die Systembeschreibungen

13 Kaum Mehrkosten durch erweiterte Sammlung über die Gelbe Tonne, EUWID Re Nr. 4 vom 25. Januar 2010, S. 11; Einführung der erweiterten Wertstofftonne im Fokus, EUWID Re Nr. 12 vom 23. März 2010, S. 3

und: Umweltbundesamt (Hrsg.): Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 2: Finanzierungsmodelle der Wertstofftonne, UBA-Texte 10/2011, Dessau-Roßlau, Februar 2011, erarbeitet durch: IGES Institut GmbH, Berlin, cyclos GmbH, Osnabrück und TU Berlin, Fachgebiet WIP

14 Umweltbundesamt (Hrsg.): Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 3: Plan-spiel, UBA-Texte 60/2011, Dessau-Roßlau, September 2011, erarbeitet durch: Öko-Institut e. V., Freiberg und team ewen, Darmstadt

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 57

unter Beachtung entsprechender Systemänderungen anzupassen und die Entgeltregelungen neu zu vereinbaren sind. Vorher ist zu prüfen, ob die geforderte Dichte für Wertstoffcontainerstandplätze auf dem ver-traglich festgelegten Niveau gewährleistet werden kann. Aufgrund der gestiegenen Einwoh-nerzahlen in der Landeshauptstadt Dresden und dem Wegfall von Standplätzen infolge bau-licher Verdichtung sowie weiterer Sanierungen sind dazu nach derzeitiger Kenntnis mindes-tens 26 zusätzliche Wertstoffcontainerstandplätze erforderlich. Im Vorfeld der Neuausschreibung der LVP- und Glasentsorgungsleistungen sind mit dem für die Landeshauptstadt Dresden zuständigen Dualen System Abstimmungen zu den Grundla-gen und zu den wesentlichen Ausschreibungsbedingungen zu treffen, um die Festlegungen aus den Abstimmungsvereinbarungen umzusetzen. 4.4.4 Altpapier Auf der Grundlage der bereits zitierten Studie (siehe Fußnote 10) und auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses zur Einführung eines Mischsystems für die Sammlung von Altpapier wurde 2012 die kommunale BT auf freiwilliger Basis eingeführt. Die kommunale BT ist durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie Erhöhung des Anschlussgrades, zu stabilisieren und auszubauen – mit dem Ziel, den Servicegrad und die Altpapiermengen zu erhöhen. Im Gegenzug ist die Ausstattung der Wertstoffcontainerstand-plätze mit Altpapiercontainern zu prüfen und ggf. zu reduzieren. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gelten neue Regelungen zu gewerblichen Sammlungen. Die gewerblichen Sammlungen sind bei der zuständigen Behörde - in Sachsen sind das die Landesdirektionen - anzuzeigen und die örE haben Stellung zu nehmen, ob diesen Samm-lungen öffentliche Interessen entgegen stehen. Die Stadt Dresden hat damit die Chance, unabhängig von der noch ausstehenden Gerichtsentscheidung zur Zulässigkeit der städti-schen Untersagungsverfügung aus dem Jahr 2010, die gewerblichen Sammlungen von Alt-papier im Rahmen ihrer Stellungnahmen an die Landesdirektion abzulehnen. Die Landesdi-rektion wird dann letztendlich entscheiden. Die Durchsetzung der Überlassungspflicht an die Stadt ist ausschlaggebend dafür, dass die prognostizierten Mengen an Altpapier erreicht werden. Dies hat einen Einfluss auf die erziel-baren Erlöse und damit auch auf die Abfallgebühren. 4.4.5 Bio- und Grünabfälle Das Erfassungssystem für Bio- und Grünabfälle bleibt in der bestehenden Form erhalten. Die wöchentliche und flächendeckende Abfuhr der Bioabfälle stellt ein hohes abfallwirtschaft-liches Niveau dar. Außerdem erfüllt damit die Stadt bereits die im Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 2015 geforderte getrennte Sammlung. Das Mengenaufkommen von 25 000 t/a soll durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Niveau gehalten bzw. möglichst erhöht wer-den - bei gleichbleibender guter Qualität. 4.4.6 Sperrmüll/Altholz Die getrennte Erfassung von Sperrmüll und von Altholz auf den Wertstoffhöfen wird in der bestehenden Form fortgeführt. Auch die Abholung von Sperrmüll ab Haus wird beibehalten.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 58

4.4.7 Elektro- und Elektronikaltgeräte Das System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräte wird fortgeführt. Es ist zu prüfen, wie eine bürgerfreundlichere Erfassung von Kleingeräten erfolgen kann. Dazu sind ggf. Modellprojekte durchzuführen (z. B. getrennte Handyerfassung). 4.4.8 Schadstoffe Das Schadstofferfassungssystem wird ohne Änderungen fortgeführt. Bedarfsanpassungen, etwa durch eine Veränderung der Anzahl und Orte der Standplätze des Schadstoffmobils oder durch verlängerte Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, sind nicht ausgeschlossen.

4.4.9 Alttextilien/Altkleider Die aktuellen Entwicklungen bei der Erfassung und Vermarktung der Alttextilien/Altkleider sind zu prüfen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Prüfung ist ggf. eine Strategie festzulegen und im Jahr 2013 ein Konzept zu erarbeiten, um ggf. ab 01.07.2014 zukünftig diesen Abfall-strom als Stadt aktiv zu steuern und zu vermarkten und damit Potenziale zur Gebührenstabi-lisierung zu sichern.

4.4.10 Erfassung auf Wertstoffhöfen Durch die Beendigung des Vertrages mit dem AbfallGut e. V. zum 30. April 2013 verringert sich die Anzahl der Wertstoffhöfe von 8 auf 7. Um das dadurch entstehende Defizit auszu-gleichen, ist die Verlängerung der Öffnungszeiten bei den verbliebenen Wertstoffhöfen vor-gesehen. 4.5 Behandlung, Verwertung, Beseitigung Zur Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen bedient sich die Landeshaupt-stadt Dresden Dritter. Die BMA wird auf der Grundlage des Leistungsvertrages der Stadt mit der SRD bis 30. Juni 2020 von der DAVG betrieben. Bei den übrigen Leistungen zeigt die Zusammenstellung von Vertragspartnern/-innen und -laufzeiten in Anlage 3 den Handlungsbedarf bzgl. Neuvergaben für den Zeitraum bis 2017. Welche Anlagen zukünftig genutzt werden ist abhängig vom Ergebnis der Ausschreibungen. Hierbei hat die Stadt durch eine entsprechende Gestaltung der Leistungsbeschreibung und die Auswahl der bewerteten Kriterien die Möglichkeit, neben den ökonomischen auch ökolo-gische und technische Aspekte mit in die Entscheidung einzubeziehen. Bei allen Ausschreibungen wird dies zukünftig verstärkt zu beachten sein, da eine ökologi-sche Ausrichtung der Abfallwirtschaft zur Erreichung der Ziele der Landeshauptstadt Dres-den hinsichtlich Klimaschutz und Ressourcenschonung beitragen kann. 4.5.1 Restabfall Die Behandlung der Restabfälle erfolgt in der BMA. Mit dem Anlagenbetreiber wurde vertrag-lich eine Mindestanliefermenge von 65 000 t/a Restabfällen und sonstigen zu behandelnden Abfälle vereinbart. Entsprechend der Trendbetrachtung können die Restabfallmengen bis 2017 unter diese Mindestanliefermengen zurückgehen. Dies ist möglich, wenn Bioabfälle und Wertstoffe verstärkt aus den Restabfällen abgereichert werden und sich die einwohner-spezifischen Restabfallmengen auf 117 kg/(E*a) reduzieren (siehe Kapitel 3.3). Damit würde sich eine Restabfallmenge von etwa 63 400 t/a ergeben.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 59

Die Entwicklung der Restabfallmengen ist vor diesem Hintergrund genau zu beobachten, um bei einer vorhersehbaren Unterschreibung der Mindestanliefermengen reagieren zu können. Eine Maßnahme zur Gegensteuerung könnte die Zuweisung von Sortier- oder Aufberei-tungsresten, die bei der Aufbereitung von Dresdner Abfällen zur Verwertung anfallen, in die BMA sein. Das wäre dann bei Neuausschreibungen entsprechender Leistungen (z. B. bei Bioabfällen) zu beachten. Für Havarien oder Revisionen in der BMA wurde die Genehmigung zum Umschlag der Rest-abfälle in der Zwischenlagerhalle am 21. Mai 2012 bei der Landesdirektion Dresden bean-tragt. Nach Erteilung der Genehmigung sollen die Lagerkapazitäten außerdem bei Katastro-phenfällen und Großschadensereignissen genutzt und in die entsprechenden Planungen involviert werden (siehe Kapitel 4.8). Weiterentwicklungen der Anlage infolge von Marktan-passungen oder zur Einführung von technischen Neuerungen sind nicht auszuschließen. 4.5.2 Bio- und Grünabfälle Bio- und Grünabfälle werden überwiegend kompostiert. Die bestehenden Verträge laufen bis 31. Dezember 2015, so dass zum 1. Januar 2016 die Verwertung aller Bio- und Grünabfälle neu zu vergeben ist. Aufgrund der erheblichen Menge und wegen der Möglichkeit, klimarele-vante und ressourcenschonende Effekte bei der Verwertung zu erzielen, sind umfangreiche Vorarbeiten vor einer Neuvergabe der Leistung bereits in Angriff genommen worden bzw. noch erforderlich. Die „Studie zur zukünftigen Ausgestaltung der Bioabfallverwertung für die Landeshauptstadt Dresden“ aus dem Jahr 2010 ist als Entscheidungsgrundlage zu aktualisieren und weiterzu-führen. Dabei ist festzulegen, ob die Verwertung: • verfahrensoffen unter Einbeziehung von Kriterien der Klimarelevanz und des Ressour-

censchutzes, • einem Verfahren zugeordnet oder • in Teilströmen bestimmten Verfahren zugeordnet

ausgeschrieben werden und ggf. Mehrkosten zur Umsetzung ökologischer Vorgaben in Kauf genommen werden sollen. Auf dieser Grundlage und in Auswertung der ersten Erfahrungen mit der Vergärung der Bio-abfälle in der Trockenfermentationsanlage in Zwönitz, ist durch den Stadtrat Ende des Jah-res 2012 eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen. Die Ausschreibung sollte Ende des 3. Quartals 2013 abgeschlossen sein. Der große zeitliche Zwischenraum zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn wird vorgesehen, um auch den Neubau (Planung, Genehmigung, Bau, Inbetriebnahme) einer Anlage ggf. als Möglich-keit einbeziehen zu können, da in der näheren Umgebung von Dresden entsprechende ge-eignete Kapazitäten derzeit nicht vorhanden sind. Sollte mit der politischen Grundsatzent-scheidung die Kompostierung als Verwertungsweg festgelegt werden, ist die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung erst im Jahr 2014 erforderlich. Der Zuschlag sollte in diesem Fall spätestens Mitte 2015 erfolgen.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 60

4.5.3 Elektro- und Elektronikaltgeräte Für die Altgeräte der Gruppen 1, 3 und 5 wurde seitens der Landeshauptstadt Dresden der Selbstbehalt erklärt. Damit obliegen nach § 9 Abs. 6 ElektroG15 der Landeshauptstadt Dres-den die im Gesetz festgelegten Herstellerpflichten bzgl. Behandlung, Verwertung und Nach-weisführung. Vor der Fortsetzung der Verträge mit den Behindertenwerkstätten der Lebenshilfe Dresden e. V. zu den Gruppen 1 und 3 ist jährlich bis zum 31. Dezember jeden Jahres für das Folge-jahr zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Leistung wirtschaftlich erb-racht wird. Sofern bei der Lebenshilfe Dresden e. V. die Vergütung die vereinbarte Ober-grenze von 97 500 Euro/a nicht übersteigt, sollte das Projekt weitergeführt werden. Damit wird für etwa 60 Menschen mit geistiger Behinderung eine Arbeitsmöglichkeit und Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Der Vertrag mit der Lebenshilfe kann maximal bis 31. März 2020 weitergeführt werden. Für die Gruppe 5 wird jährlich bis zum 15. April jeden Jahres über die Leistung neu ent-schieden. Dazu werden entsprechende Angebote eingeholt. Der Selbstbehalt wird nur fortge-führt, sofern für die Leistung Erträge erzielt werden. Der Vertrag mit der Becker Umwelt-dienste GmbH ist für ein Jahr bis zum 14. Juli 2013 abgeschlossen. 4.5.4 Straßenkehricht und Papierkorbabfälle Die Behandlung des Straßenkehrichts wurde bis Ende 2013 mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre an die Fa. Humuswirtschaft Kaditz GmbH neu vergeben. Die Leistung ist demzu-folge spätestens im Jahr 2014 neu auszuschreiben. Die Papierkorbabfälle werden im Rahmen des Leistungsvertrages mit der SRD bis 2020 der BMA zugeführt.

4.5.5 Gewerbliche Abfälle Gewerbliche Abfälle werden zum überwiegenden Teil durch die Abfallerzeuger/-innen in Ei-genregie, also außerhalb der kommunalen Abfallwirtschaft entsorgt. Die überlassenen Men-gen der gewerblichen Abfälle unterliegen zum Teil größeren jährlichen Schwankungen und nehmen insgesamt tendenziell ab (siehe Kapitel 3.2.2). Die gewerblichen Abfälle, die der Landeshauptstadt Dresden angedient werden, werden wei-terhin über die bestehenden Möglichkeiten erfasst und überwiegend in der BMA behandelt bzw. werden entsprechend der Vereinbarung mit dem Zweckverband Oberes Elbtal dessen Anlagen zugeführt. Diese Vereinbarung sichert für die gewerblichen Abfälle, für die die Stadt Dresden keine eigenen Anlagen hat, die Entsorgung bis zum 31. Dezember 2015 mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 5 Jahre bis Ende 2020. 4.6 Kosten, Gebühren, Gebührenmodell 4.6.1 Kosten, Kostenprognose Die Kosten der Abfallwirtschaft werden bis 2017 durch die in Tabelle 16 aufgeführten Fakto-ren beeinflusst:

15 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), zu-letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 61

Tabelle 16: Einfluss unterschiedlicher Faktoren auf die Kosten der Abfallwirtschaft

Faktoren Einfluss auf die Kosten Veränderung der erfassten Abfallmengenströme insbeson-dere durch Getrennterfassung und Bevölkerungszuwachs

je nach Tendenz kostenstei-gernd oder kostenmindernd

Wirksamwerden von Preisgleitungen in Verträgen kostensteigernd Wegfall eines Wertstoffhofes und der Gebrauchtwarenbör-sen

kostenmindernd

Erhöhung des Serviceniveaus insbesondere durch die Ver-längerung der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe

kostensteigernd

Vergabe von Leistungen (Bioabfallverwertung, Sperrmüll-verwertung....)

abhängig vom Markt, Kos-tenminderung weitgehend ausgeschöpft

Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung kostensteigernd Durchsetzung der Überlassungspflicht bei Abfallarten, durch die Erlöse erzielt werden können (Altpapier, ggf. Alt-textilien/Altkleider)

kostenmindernd

Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Öffentlichkeitsarbeit kostenneutral bzw. kosten-steigernd

Berücksichtigung klimarelevanter Faktoren bei der Aus-schreibung und Vergabe von Leistungen

kostensteigernd

Die Auswirkungen der kostensteigernden Faktoren werden auch in den nächsten Jahren in Summe höher als die der kostenmindernden Faktoren erwartet. Dabei sind keine extremen Veränderungen von Kosten einzelner abfallwirtschaftlichen Leistungen ausschlaggebend. Es wird vor allem durch die schon eingetretene und prognostizierte Erhöhung der Indizes der Erzeugerpreise für Wasser, Energie und Kraftstoff, sowie durch die Erhöhung von Personal-kosten insbesondere bei der Erfassung der Abfälle zum Wirksamwerden von Preisgleitklau-seln in den Verträgen und damit zu höheren Kosten kommen. Ein Ausgleich durch erzielbare Erlöse z. B. beim Altpapier ist nicht möglich. Die Erlöse sind als Einnahmen eingerechnet, reichen aber nicht aus, um das Defizit zwischen den gegen-wärtigen Gebühreneinnahmen und den Kosten auszugleichen. Die der Kalkulation zugrunde-liegenden Kosten sowie die Einnahmen aus Altpapier bis 2015 sind in Tabelle 17 dargestellt. Um einer weiteren Kostensteigerung nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes ab 2016 ent-gegenzuwirken bzw. diese moderat zu halten, ist der Umfang der Leistungen auf ihre Finan-zierbarkeit zu prüfen. Eine Erhöhung des Serviceniveaus durch weitere zusätzliche Leistung-gen wie die Einrichtung weiterer Wertstoffhöfe, Lauberfassung im Holsystem u. ä. sind daher vorerst nicht geplant. Das Potenzial von Kostenreduzierungen durch Ausschreibungen von Leistungen ist weitgehend ausgeschöpft.

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 62

Tabelle 17: Kalkulation der Abfallwirtschaftskosten 2013 bis 2015

Hochrechnung 2012 (Euro)

Kalkulation 2013-2015 (Euro/a)

Restabfall 15 413 435 15 941 263 Bioabfall 5 549 865 5 914 435 Grünabfall 1 140 823 1 294 279 Altpapier 1 324 547 1 610 342 Einnahmen aus der Verwer-tung des Altpapiers

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4.6.2 Gebühren, Gebührenmodelle Die gestiegenen und weiterhin steigenden Kosten führen zu einer Gebührenerhöhung. Diese Sachverhalte wurden bereits ausführlich dargestellt. Der Mehrbedarf an Gebühreneinnah-men wird für den Zeitraum bis 2015 auf 9 Prozent geschätzt. Im Jahr 2015 werden die Gebühren entsprechend der bis dahin erfolgten Kostenentwicklung neu zu kalkulieren sein und ggf. ab 2016 wiederum angepasst werden. In Abhängigkeit von den Entwicklungen nach der Gebührenerhöhung 2013 wie: • Abbestellung von Abfallbehältern, • Wechsel zu kleineren Behältern, • Rückgang der Entleerungshäufigkeit, • Zunahme illegaler Ablagerungen und • weitere spürbare Verringerung der Einnahmen

sollte geprüft werden, ob das bisherige Gebührenmodell beibehalten oder mittelfristig auf ein anderes Modell umgestellt wird, bei dem der Grundbetrag nicht pro Behälter, sondern pro Haushalt oder Person erhoben wird. Es sollten deshalb fundierte vergleichende Betrachtungen zu verschiedenen Gebührenmo-dellen durchgeführt werden. 4.7 Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen Die Umsetzung der neuen Abfallgesetzgebung der EU- und Bundesebene in das SächsABG16 steht noch aus. Es ergeben sich aus derzeitiger Sicht für die Stadt als örE fol-gende Arbeitsaufgaben zur Umsetzung der Anforderungen aus dem neuen KrWG: • Stellungnahmen zur Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung nach entsprechender An-

zeige und Aufforderung durch die Landesdirektion,

16 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999, SächsGVBl. S. 261, zuletzt geändert am 15. Oktober 2010, SächsGVBl. S. 387, rechtsbe-reinigt mit Stand vom 1. März 2012

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• Mitwirkung bei der Neugestaltung des SächsABG, Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange,

• Gegebenenfalls Wahrnehmung von Aufgaben zur Abfallvermeidung entsprechend Vor-gaben des Landes (das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet primär den Bund zur Erstellung eines Abfall-vermeidungsprogramms, an dem sich die Länder mit Beiträgen ihres eigenen Verantwor-tungsbereiches beteiligen - § 33 KrWG),

• Gegebenenfalls Erfüllung neuer Anforderungen an die Erstellung von Abfallbilanzen - Einbeziehung von Mengen, die nicht dem örE überlassen wurden,

• Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung, • Einbeziehung von nicht finanziellen Aspekten bei der Vergabe von Leistungen. Vorrang

hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökolo-gischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berück-sichtigen.

Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung und der -Gebührensatzung an das neue Recht: • Die Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden17 legt die konkreten Bedin-

gungen für die Umsetzung aller abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden fest und beschreibt damit das derzeit etablierte Abfallwirtschaftssystem. Zu den zentralen Aufgaben eines örE gehört es, die Abfallwirtschaftssatzung bei Bedarf fortzu-schreiben - beispielsweise, wenn sich gesetzliche Grundlagen ändern oder wenn Ände-rungen am Entsorgungssystem erfolgen sollen. Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Länderrecht bedingt eine solche Anpassung der Satzung genauso wie die Einführung einer erweiterten Wertstoff-erfassung.

• Die derzeitige Abfallwirtschaftsgebührensatzung18 ist hinsichtlich der neuen Gebühren-sätze anzupassen, so dass die neu kalkulierten Gebühren vor dem 1. Januar 2013 und im weiteren Zeitraum vor dem 1. Januar 2016 beschlossen und veröffentlicht werden.

4.8 Entsorgung bei Katastrophenfällen und Großschadensereignissen Der Plan zur Entsorgung bei Katastrophenfällen und Großschadensereignissen ist jährlich fortzuschreiben. Dabei sind die für die Zwischenlagerung entsprechender Abfälle vorgese-henen Flächen zu prüfen. Bei Bedarf sind neue Flächen auszuweisen. Das Zwischenlager der BMA für den Umschlag der Restabfälle wird nach dessen Genehmigung als längerfristig zur Verfügung stehende Lagerflächen in den Plan aufgenommen. Zudem müssen die Zu-sammenstellungen mit den Dienstleistern, die für die Erbringung von Erfassungs- und Transportleistungen in Frage kommen, und mit den Anlagen, die Behandlung der Abfälle übernehmen können, ständig aktualisiert werden.

17 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) vom 27. Januar 2011, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 15/11 vom 14. April 11, zuletzt geändert am 3.Mai 2012

18 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (Abfallwirt- schaftsgebührensatzung) vom 28. November 2002, in der Neubekanntmachung vom 18. November 2004, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 51/04 vom 16. Dezember 2004, geändert zuletzt in Nr. 12/06 vom 23. März 2006

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Fünfte Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden Seite 69

Anlagen zur

Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Anlage 1: Bericht zur Umsetzung des Maßnahmeplans des Abfallwirtschaftskonzeptes

vom 09. März 2006 (Bearbeitungsstand 4. Quartal 2011) Anlage 2: Zusammenstellung wesentlicher gesetzlicher Regelungen zur Abfallwirtschaft

und angrenzender Rechtsgebiete, Stand 19. Juni 2012 Anlage 3: Vertragspartner/-in und -laufzeiten für abfallwirtschaftliche Leistungen (bis 2017

erforderliche Neuvergabe farblich hinterlegt) Anlage 4: Städtevergleich – Abfallgebühren in mit Dresden vergleichbaren deutschen

Städten Anlage 5: Städtevergleich – Abfallmengen 2009 in mit Dresden vergleichbaren deutschen

Städten Anlage 6: Abfallmengen für die Jahre 2005 bis 2011 (Ist-Stand) und für die Jahre 2012 bis

2017 (Prognose - Trendbetrachtung), Landeshauptstadt Dresden

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Anlage 1

Bericht zur Umsetzung des Maßnahmeplans des Abfallwirtschaftskonzeptes

vom 9. März 2006

(Bearbeitungsstand 4. Quartal 2011)

5.1 Abschluss und Nachsorge der Deponie Radeburger Straße in Abhängigkeit von Set-zungserscheinungen; Abdichtung der Oberfläche

T.: 2009 Die Deponie Radeburger Straße wurde von 1986 bis 2001 zur Beseitigung von etwa 1,92 Mio. t Abfällen genutzt. Seit Inbetriebnahme der Biologisch-mechanischen Abfallbehandlungsanlage (BMA) im Mai 2001 erfolgte nur noch die Annahme mineralischer Abfälle für den Abschluss der Deponie. Im Jahr 2006 wurde auf einer Fläche von 59 000 m² die endgültige Oberflächenabdichtung mit einer 2,5 mm starken Kunststoffbahn aufgebracht. Das verhindert, dass in diesem Bereich Was-ser in den Deponiekörper eindringt und Deponiegas unkontrolliert in die Atmosphäre gelangt. Gleichzeitig wurden Einrichtungen, wie Blockkraftwerke, Abgasfackel, Absaugstation, Gasbrun-nen, Kondensatabscheider, Revisionsschächte, Regelstationen, Kondensatpumpstation und -sammeltank, Flüssigkeitsabscheider, Entwässerungsgerinne, Kaskaden und Regenwasserklär-becken entsprechend den Planungen zum Abschluss zur Deponie hergerichtet bzw. umgebaut. Der Gesamtaufwand für die Baumaßnahme betrug ca. 4,032 Mio. Euro (netto). Die von der EU bewilligten Fördermittel in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro wurden vollständig genutzt. Bei der Vermessung des Deponiekörpers werden aktuell immer noch Setzungen (pro Jahr zwi-schen 15 bis 30 cm) festgestellt. In den Jahren 2013 bis 2016 soll die verbliebene “offene Ober-fläche” von ca. 40 000 m² abgedeckt und konturiert werden. Die vollständige Dichtung ist im Jahr 2020 geplant. Der Vertrag mit der Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) zum Abschluss und zur Nachsorge der Deponie Radeburger Straße wurde für drei Jahre auf der Grundlage des Beschlusses V2937-FL86-09 des Ausschusses für Finanzen/Liegenschaften vom 02.Februar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 fortgeschrieben. Bis zur Entlassung in die Nachsorge erfolgen regelmäßig: Einbau mineralischer Abfälle zur Ab-deckung und Herstellung des Gefälles, Durchführung von Instandhaltungs-, Reparatur- und Pflegemaßnahmen, Grünflächenpflege, Beseitigung von Erosionsrinnen und Wildschäden, Kon-trolle der Umweltauswirkungen usw. Die durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen gewährleisten einen störungsfreien Betrieb ohne Havarien und Schadensereignisse. 5.2 Sicherung der Entsorgung der inerten Stoffe aus der Biologisch-Mechanischen Abfallauf-

bereitungsanlage (BMA) nach Abschluss der Deponie Radeburger Straße T.: 31. Dezember 2007 Die aus der BMA anfallenden (ca. 7 000 t/a) inerten Abfälle wurden bis zum 16. Juli 2009 auf der Deponie Radeburger Straße abgelagert. Danach war dies aufgrund des Auslaufens einer Über-gangsregelung der Abfallablagerungsverordnung nicht mehr möglich.

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Die Stadt hat auf der Grundlage des Beschlusses V0108/09 des Ausschusses für Umwelt und Kommunalwirtschaft vom 02. November 2009 mit der SRD den “1. Änderungsvertrag zum Ver-wertungsvertrag vom 17. Dezember 2009/06. Januar 2010” abgeschlossen und die SRD mit der Entsorgung der inerten Abfälle beauftragt. Die SRD ist Betreiber der BMA und damit für die Ent-sorgung bzw. Vermarktung aller Outputmaterialien - wie z. B. Metalle und Trockenstabilat - zu-ständig. Auf dieser Grundlage hat die SRD mit Zustimmung der Landeshauptstadt Dresden (LHD) am 29. Juni 2009 mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) einen Entsorgungs-vertrag über die Ablagerung der inerten Abfälle auf der Deponie Gröbern geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr automatisch, sofern nicht drei Monate vor Ablauf die Kündigung durch eine Vertragspartei erfolgt. 5.3 Verfolgung der bundesweiten Versuche und technischen Entwicklungen zur gemeinsamen

Sammlung und Entsorgung von Restabfall und Leichtverpackungen (LVP) sowie Auswer-tung für die weitere abfallwirtschaftliche Planung

T.: bei Bedarf

Während der letzten Jahre gab es zahlreiche Modellversuche, Projekte, Studien und For-schungsvorhaben zum Thema “gemeinsame Erfassung von Abfällen”. Entsprechend vielfältig sind auch die Bezeichnungen für die eingesetzten Behältnisse: Wertstofftonne, Rohstofftonne, Bioenergietonne, Gelbe TonnePlus, Grüne TonnePlus, Nasse und Trockene Tonne, SiB (Sack im Behälter), GiG (Grau in Grau)/Zebratonne.

Folgende Projekte sollen stellvertretend genannt sein:

In Baden-Württemberg erfassten die Stadt Karlsruhe und vier Landkreise (Enzkreis, Land-kreis Karlsruhe, Landkreis Ludwigsburg und Rhein-Neckar-Kreis) LVP gemeinsam mit ande-ren Wertstoffen einschließlich der Papier-Pappe-Karton (PPK)-Fraktion in einer Trockenen Tonne. Im Ostalbkreis wurden im Rahmen eines Modellversuchs in zwei Gemeinden in einer Roh-stofftonne der Gelbe Sack gemeinsam mit den ebenfalls getrennt in Säcken befindlichen Fraktionen Bioabfall, Papier und Restabfall erfasst. Im Neckar-Odenwald-Kreis wurde in einer Gemeinde an Stelle einer Restabfalltonne der Abfall mit einer Bioenergietonne und einer trockenen Wertstofftonne erfasst, bei separater Sammlung u. a. von Altpapier, Altglas und LVP.

Es zeigten sich bei allen Versuchen keine eindeutigen ökologischen oder ökonomischen Vortei-le, auch nicht für das bestehende DSD-Getrenntsammelsystem. Entscheidend sind die Randbe-dingungen im jeweiligen Entsorgungsgebiet. Bei hohen Wertstoffpotenzialen in den Restabfall-behältern kann die Gemischterfassung und nachträgliche Sortierung sinnvoll sein. Ein hoher Wassergehalt in den Abfällen wirkt sich jedoch negativ bei der Sortierung mittels NIR Technik aus. Für Sammlung und Transport können bei der Gemischterfassung finanzielle Vorteile ent-stehen, denen jedoch der Aufwand für die Umstellung der Entsorgungsstruktur (z. B. erforderli-che Investitionen) wieder gegengerechnet werden muss.

Forschungsprojekte der Universität Stuttgart befassten sich (bis 2006) ebenfalls mit der Verein-fachung der Sammelsysteme sowie dabei erzielbaren Einsparpotenzialen. Dabei wurde auf rea-le Daten von zehn Landkreisen Baden-Württembergs zurückgegriffen.

Die wichtigsten Ergebnisse waren:

Besonders hohe Abschöpfmengen an Wertstoffen wurden bei gemeinsamer Erfassung von Wertstoffen und Restmüll in ländlichen sowie ländlich-städtisch gemischten Gebieten mit ei-ner Restabfallbehandlung über eine MBA festgestellt. Eine getrennte Bioabfallsammlung ist vorteilhaft. Ein Bringsystem für trockene Wertstoffe bei separater Bioabfallsammlung erweist sich unter Kostengesichtspunkten als sehr günstig.

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 12.11.2009 veröffentlichte Stu-die mit dem Titel “Ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von ver-wertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sowie vergleichbaren Anfallstellen” befürwortet den Einsatz der Wertstofftonne aus ökologischer und ökonomischer Sicht. Eine Abschaffung der vom Restabfall getrennten Sammlung von Verpackungen wird hingegen aus ökologischen Gründen nicht empfohlen; sie würde nur sehr geringe Kosteneinsparungen mit sich bringen.

In der LHD ist bis 2020 die Verwertung der Restabfälle in der BMA vertraglich festgeschrieben. Das Konzept der BMA geht von einem bestimmten organischen und auch heizwertreichen An-teil im Restabfall aus. Insbesondere eine Verringerung des Anteils von energiehaltigen Abfällen hätte negativen Einfluss auf den Heizwert und damit auf die Vermarktung des Trockenstabilats.

Außerdem können durch den günstigen Entsorgungspreis der Dresdner Restabfälle in der BMA bei einer Abtrennung zusätzlicher Wertstoffe keine Kostenvorteile erwirtschaftet werden.

Hochmoderne Sortieranlagen, die für eine Aufbereitung der Abfälle erforderlich wären, sind in Dresden ebenfalls nicht vorhanden. 5.4 Auswertung des Leipziger Versuchs zur Gelben TonnePlus und Prüfung der Ergebnisse auf

die Anwendbarkeit in Dresden T.: 2006 In der Stadt Leipzig ist die Gelbe TonnePlus seit 2004 flächendeckend eingeführt. Stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffe, Metalle, Papierverbunde) und Elektrokleingeräte werden ge-meinsam mit Verpackungsabfällen erfasst. Damit erhöht sich die Erfassungsquote in der Gelben Tonne um 7,4 kg/EW/a. Der Mengenzuwachs setzt sich jeweils zur Hälfte aus Verpackungen und Nichtverpackungen zusammen. In der Gelben Tonne waren bereits vor dem Start des Pro-jektes Nichtverpackungen enthalten. Das Verhältnis der Verpackungsabfälle zu den stoffglei-chen Nichtverpackungen beträgt ca. 80 zu 20. Es werden ca. 0,8 kg/EW/a an Elektrokleingerä-ten in der Gelben TonnePlus erfasst. Die Sammelkosten haben sich durch die Gelbe TonnePlus nicht verändert, da die bestehenden Touren sowie auch die Anzahl und Größe der ausgestellten Behälter nicht verändert wurden.

Die Sortierung der Abfälle findet in der hochmodernen Leipziger Anlage der Fa. ALBA statt. Bei der vollautomatischen Sortierung der Abfälle gibt es keine technischen Probleme.

Die gemeinsame Erfassung von Elektrokleingeräten mit anderen Abfallarten entspricht jedoch nicht den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das eine getrennte Erfassung vorschreibt.

In Leipzig betragen die Beseitigungskosten für Restabfälle 163 Euro/t. Durch die Verringerung der zu beseitigenden Restabfälle können Mittel gespart werden, mit denen die zusätzlichen Aufwendungen (für die Mitnutzung der Gelben Tonne - ca. 250 000 Euro/a) finanziert werden können.

In Dresden ist die Erfassung gegenwärtig aus folgenden Gründen nicht vorgesehen:

Der Preis für die Entsorgung des Restabfalls beträgt derzeit 86,69 Euro/t und liegt damit wesentlich unter dem Preis in Leipzig. Die heizwertreichen Bestandteile des Restabfalls sichern den Energiegehalt des Trocken-stabilats (derzeit ca. 13,5 MJ), der u. a. Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung ist. Bei einer Verringerung dieses energiereichen Anteils (insbesondere der Kunststoffe) über ca. 3 000 t/a hinaus ist eine Unterschreitung des erforderlichen Heizwertes zu erwarten. In Dresden existieren keine Sortieranlagen mit der erforderlichen technischen Ausstattung, so dass längere Transporte oder Neuinvestitionen erforderlich wären.

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Die Möglichkeit der Schadstoffentfrachtung des Restabfalls durch die Verringerung des Anteils an Elektronikgeräten ist positiv zu bewerten. Mit verstärkter Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und günstigen Annahmemöglichkeiten sollen die Bürger in Dresden für dieses Ziel sensibilisiert werden. 5.5 Ausschreibung und Vergabe der Sammlung und Verwertung des kommunalen Altpapiers

(Wertstoffcontainer) T.: 2006 Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Kommunalwirtschaft vom 09. Januar 2006 wur-de die Sammlung des Altpapiers aus Haushalten an den ca. 650 Wertstoffcontainerstandplätzen (WSP) ab 01. Januar 2007 weitergeführt. Nach der Europaweiten Ausschreibung in acht Losen hat die Stadt vier Verträge mit einer Lauf-zeit vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 und einer Verlängerungsoption von zwei Jahren abgeschlossen. Die Sammlung und der Transport des Altpapiers im gesamten Stadtgebiet (Lose 1.1, 1.2, 1.3, 1.4) erfolgte durch die ARGE Papier Dresden, bestehend aus den Firmen Fehr Umwelt Ost GmbH, Stratmann Entsorgung GmbH, Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Recycling Dr.-Ing. Steffen Sickert GmbH und Hippe Recycling GmbH.

Die Verwertung wurde an drei Bieter vergeben:

Lose 2.1 und 2.2 - Altpapier aus dem rechtselbischen Stadtgebiet und dem linkselbischen Stadtgebiet Süd und West: Recon GmbH, Los 2.3 - Altpapier aus dem linkselbischen Stadtgebiet Mitte: ARGE Papier Dresden, Los 2.4 - Altpapier aus dem linkselbischen Stadtgebiet Südost: Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG.

Diese Verträge werden seit 2007 durch stationäre Aufkaufstellen und seit April 2008 durch die Blaue Tonne (BT) privatwirtschaftlicher Sammler erheblich beeinträchtigt. Ca. 23 600 BT (Stand Mai 2009) sind von acht privaten Firmen im Stadtgebiet der LHD ausgestellt worden. Damit sind ca. 40 Prozent der Grundstücke mit BT ausgestattet.

Die Menge des Altpapiers sank damit von 32 416 t/a im Jahr 2006 auf 20 788 t im Jahr 2008 und auf 18 029 t im Jahr 2009. Im Jahr 2009 sind der LHD durch die Sammeltätigkeit privater Entsorger von PPK Verluste von insgesamt 310 000 Euro entstanden. Auf die Sammler mit BT entfielen davon etwa 169 000 Euro.

In Vorbereitung der erneuten Ausschreibung der Leistung ab 2012 - auf der Grundlage des Be-schlusses des Ausschusses für Umwelt und Kommunalwirtschaft vom 07. Juni 2010 - untersag-te die Untere Abfallbehörde (Umweltamt) der LHD mit Bescheid vom 12. August 2010 sieben Entsorgungsunternehmen die private Sammlung des Altpapiers aus Haushalten im Dresdner Stadtgebiet. In diesen Untersagungsverfügungen wird der Sofortvollzug angeordnet. Die Unter-nehmen haben Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Ziel ist es, eine Rechtssicherheit für die Stadt zu erlangen und damit für den neuen Vergabezeit-raum ab 2012 klare Voraussetzungen für das Sammelsystem von Altpapier zu schaffen.

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

5.6 Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz der Wertstoffcontainer-standplätze

T.: 2006, fortlaufend Zur Erhöhung der Sauberkeit und zur Verbesserung der Akzeptanz an den Wertstoffstandplät-zen wurden insbesondere im Zeitraum 2006 bis 2008 verschiedene Maßnahmen durchgeführt, wie

Aufstellung von zusätzlichen Containern für großformatige Pappen/Kartonagen auf sieben Wertstoffhöfen der Stadt, Versenden von Infobriefen und Beratung von Gewerbetreibenden und Kleingärtnern im Um-kreis von Problemstandplätzen und Benennung von alternativen Entsorgungsmöglichkeiten, verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt insbesondere in der Neustadt,

kontinuierliche Erhöhung der Reinigungsleistungen an den Standplätzen. Die Standplätze werden mindestens einmal, maximal bis zu siebenmal pro Woche (Alaunstraße) gereinigt.

Außerdem wurde im Zeitraum von November 2006 bis Februar 2009 die ABM “Mobiles Einsatz-team zur Kontrolle von Wertstoffcontainerstandplätzen” (MET) mit folgenden Zielen und Aufga-ben durchgeführt:

regelmäßige Kontrollen, insbesondere an 49 Schwerpunkt-Standplätzen, Dokumentation von Nebenablagerungen, Ermittlung von Verursachern, Anzeige von Ord-

nungswidrigkeiten, Registrierung von überfüllten Wertstoffcontainern und notwendigen Reinigungsleistungen, Bestandsaufnahme von Schäden an Umhausungen und an Containern mit hohem Gefähr-

dungspotenzial für die Nutzer, Beschilderung von Standplätzen, Beratung vor Ort.

Aufgrund der gewonnenen Informationen erfolgten zusätzliche Reinigungen und Entleerungen. An 73 Standplätzen wurde die Reinigungshäufigkeit von einer auf zwei Reinigungen und bei neun Standplätzen von zwei auf drei Reinigungen jeweils pro Woche erhöht. Dafür sind 767 Euro (brutto) pro Woche erforderlich.

Die Akzeptanz von Wertstoffcontainerstandplätzen wird auch durch eine ansprechende bauliche Gestaltung erhöht. Zwischen 2005 und 2010 wurden 66 oberirdische Containerstandplätze bau-lich stationär gestaltet, davon ca. 70 Prozent mit Begrünung. Außerdem wurden 12 neue Unter-fluranlagen errichtet. Unterfluranlagen stellen dabei eine ansprechende, aber mit ca. 36.000 Euro pro Anlage auch die teuerste Lösung dar.

Damit wurde der Anteil an baulich gestalteten Wertstoffcontainerstandplätzen um 10 Prozent auf ca. 45 Prozent der insgesamt 646 Standplätze vergrößert.

Weiterhin wurde vom 04. April 2008 bis 01. September 2008 das Modellprojekt zur Videoüber-wachung auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Kommunalwirt-schaft V2060-UK41-07 durchgeführt. Dafür wurden die Standplätze an der Friedenskirche und am Achtbeete-weg ausgewählt.

Während des Projektes gingen Verschmutzungen durch Nebenablagerungen und die Contai-nerüberfüllungen sowie die missbräuchliche Nutzung der Standplätze durch Gewerbetreibende zurück. Die Mehrheit der Bürger verhielt sich ordnungsgemäß und empfand die Videoüberwa-chung als sinnvolle Maßnahme. In den 157 Tagen des Projektes wurden 507 Fehlnutzungen registriert.

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Problematisch erwies sich u. a. die Feststellung der Autokennzeichen und der ordnungswidrig handelnden Personen. Es konnten nur 21 Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten angezeigt wer-den.

Die Videoüberwachung erwies sich damit nur eingeschränkt als geeignetes Mittel, Ordnungs-widrigkeiten zu ahnden und erfordert dabei einen sehr hohen personellen, finanziellen und tech-nisch-organisatorischen Aufwand. Dazu kamen datenschutzrechtliche Bedenken, so dass die Arbeiten an der Thematik Videoüberwachung eingestellt wurden. 5.7 Untersuchung zur Optimierung der Bioabfallsammlung; Ausschreibung und Vergabe der

Verwertung der “Überhangmengen” (Menge über 18 000 t) für Bioabfälle und Grünabfälle T.: 2007 Eine Veränderung der Bioabfallsammlung - insbesondere die Verringerung des Abfuhrturnus - sollte unter dem Aspekt einer Reduzierung der Kosten untersucht werden. Da die Gebühren auch ohne eine Einschränkung von Leistungen konstant gehalten werden konnten, wurde die Veränderung der Sammlung nicht in Betracht gezogen.

Eine Verringerung der Abfuhrhäufigkeit hätte neben der Kostenminimierung auch zahlreiche negative Aspekte zur Folge, wie die erforderliche Zustellung von Abfallbehältern (Standplatz-probleme), hygienische Bedenken, Rückgang der Erfassungsmengen usw. Die bisherige wö-chentliche Entleerung der Biotonne trägt wesentlich zur Akzeptanz der getrennten Bioabfaller-fassung bei und soll daher weiter fortgeführt werden.

Außerdem können, sofern nur geringe Mengen an Bioabfällen anfallen, diese in die Restabfall-behälter mit eingegeben werden, um so den Aufwand für die Sammlung in den Ortsrandgebie-ten verhältnismäßig zu gestalten.

Im Frühjahr 2008 erfolgte die Europaweite Ausschreibung der Verwertung von 6000 t/a bis 7000 t/a Bioabfälle (Überhangmengen) für den Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011. Den Zuschlag erhielt die Fa. O.E. Vockert OHG. Die Kosten erhöhten sich um ca. 13,00 Euro/t (brutto), da die gestiegenen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Kompostie-rungsanlagen eingehalten werden müssen.

Die Verwertung von 10 000 t/a bis 12 000 t/a Grünabfall aus Haushalten wurde ebenfalls im Frühjahr 2008 für den Leistungszeitraum ab 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 Europa-weit ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Fa. Humuswirtschaft Kaditz GmbH. Im Ergebnis der Ausschreibung wurde eine Kostenreduzierung um ca. 3 Euro/t (brutto) erzielt.

Vom Grünabfall werden die holzigen Bestandteile (ca. 25 Prozent) abgetrennt, vorgetrocknet und anschließend in einer Gärtnerei thermisch verwertet. Die restlichen 75 Prozent werden kompostiert. 5.8 Analyse der Entwicklung der Erfassungsmengen beim Sperrmüll in Abhängigkeit von der

Erfassungsform; Prüfung der Möglichkeiten zur Optimierung der Abholung ab Haus; Aus-schreibung der Verwertung

T.: 2008 Sperrmüll aus Haushalten bis 2 m³ kann gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen (WSH) abgegeben werden oder wird nach vorheriger schriftlicher Bestellung ab Haus abgeholt. Im Jahr 2005 wurde die Gebühr von 20,00 Euro für die Abholung des Sperrmülls ab Haus eingeführt. Daraufhin sank die Anzahl der Abholungen ab Haus 2005 im Vergleich zu 2004 auf ca. 25 Pro-zent (2004: 26 800 Abholungen ab Haus). Auch nach 2006 ging die Anzahl der Abholungen ständig zurück (zwischen 150 und 320 Bestellungen weniger als im Vorjahr).

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

2005 2006 2007 2008 2009

2010

Anzahl der Abholungen 5626 6151 5839 5517 5283

5130

Menge Abholung ab Haus (t) 2442 2050 2012 1887 1764 1618 Menge Wertstoffhöfe (t) 6255 3721 4356 4911 5394 5441

Menge gesamt (t) 8697 5771 6368 6798 7158

7059

Tab. Entwicklung der Abholung und Selbstanlieferung von Sperrmüll Die Mengen des am Haus abgeholten Sperrmülls sanken dadurch ebenfalls kontinuierlich. Infolge der kontinuierlich sinkenden Mengen bei der Abholung mussten Maßnahmen eingeleitet werden, die den gestiegenen spezifischen Kosten entgegenwirken. Die Anzahl der eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge wurde bei der SRD von vier bis fünf Fahr-zeugen auf zwei Fahrzeuge reduziert. Abholungen an Samstagen wurden ganz eingestellt. 2007 wurden mit der SRD und der Fa. Stratmann Entsorgung GmbH Beratungen zur Optimie-rung der Tourentagesplanung nach Postleitzahlengebieten und zur Nachweisführung durchge-führt. Die Daten zu den abgeholten Mengen, der Anzahl der Touren und den spezifischen Kosten werden regelmäßig analysiert, um ggf. weitere Einsparpotenziale zu erkennen und umzusetzen. Die auf den Wertstoffhöfen (kostenlos) abgegebenen Sperrmüllmengen liegen deutlich über den am Haus abgeholten Mengen und steigen seit 2006 langsam an. Nach In-Kraft-Treten der Altholzverordnung wird seit 2003 Altholz aus Sperrmüll auf den WSH separat erfasst (2006: 5953 t; 2009: 5914 t). Die Mengen liegen dabei relativ konstant bei 5900 t/a. Die Leistung zur Verwertung des Sperrmülls für den Zeitraum vom 25. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2008 wurde in drei Losen Europaweit ausgeschrieben: Verwertung von Sperrmüll aus der Abholung ab Haus, Verwertung von Sperrmüll von den Wertstoffhöfen, Verwertung von Altholz. Den Zuschlag für die Verwertung der Abfälle aus der Abholung ab Haus erhielt die Fa. Becker Umweltdienste Ost GmbH. Die Firma Stratmann Entsorgung GmbH erhielt den Zuschlag für die Verwertung der Abfälle von den WSH. Die Wertstoff-Aufbereitung Dresden GmbH (WAD) wurde mit der Verwertung des auf den WSH getrennt erfassten Altholzes beauftragt. Durch Entsorgungsprobleme bei der Fa. Stratmann Entsorgung GmbH, entstanden durch deren Nachauftragnehmer, wurde der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen bereits zum 31.07.2007 beendet und der Auftrag an die WAD vergeben. Die Leistung für den Zeitraum ab 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 wurde Europaweit in zwei Losen ausgeschrieben:

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Verwertung von Sperrmüll aus der Abholung ab Haus (ca. 2000 t) und von Wertstoffhöfen (ca. 4000 t - 5500 t), Verwertung von Altholz (ca. 5500 t).

Den Zuschlag für beide Lose erhielt die WAD. Gegenüber dem Vertrag von 2008 konnten güns-tige Preise erzielt werden. Durch die Reduzierung der Verwertungskosten für den Sperrmüll und die Erhöhung des Erlöses für das Altholz konnten gegenüber der vorherigen Vertragslaufzeit Kosten in Höhe von ca. 230 000 Euro/Jahr eingespart werden.

5.9 Ausschreibung und Vergabe der Übernahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte;

Prüfung der bestehenden Struktur zur Sammlung und Bereitstellung der Elektro- und Elektronikaltgeräte

T.: 2006 Mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsor-gung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16. März 2005 ging die Verantwortung für die Entsorgung der Elektroaltgeräte an die Hersteller über.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben jedoch die Aufgabe, die Elektroaltgerä-te aus Haushalten zu sammeln (geteilte Produktverantwortung) und mindestens eine Übergabe-stelle einzurichten, an der diese Geräte, getrennt nach den einzelnen Gruppen, zur Abholung bereitgestellt werden.

Die Europaweite Ausschreibung der Übergabestelle erfolgte 2005. Die Fa. Becker Umweltdiens-te Ost GmbH (Fa. Becker) erhielt aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots den Zuschlag. Der Vertrag wurde über den Zeitraum vom 24. März 2006 bis 31.Dezember 2008 mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr geschlossen.

An der Übergabestelle der Fa. Becker erfolgt die Annahme und Bereitstellung der Altgeräte der Gruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG aus Haushalten der Stadt, von Händlern und Vertreibern sowie die Übernahme und Bereitstellung der Altgeräte der Gruppen 4 und 5 von den WSH der Stadt und zusätzlich der Gruppe 2 vom WSH Heidestraße.

Nach der Ausschreibung der Leistung für den anschließenden Zeitraum bis März 2012 erhielt die Fa. Becker erneut den Zuschlag.

Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten können in Dresden gebührenfrei auf den acht im Auftrag der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Haushaltsgroßge-räte werden auf Wunsch ab Haus gegen Gebühr abgeholt.

Im Rahmen eines Projektes zur Schadstoffentfrachtung des Restabfalls akquiriert die Stadt seit 2009 für die Gruppen 4 und 5 (Gasentladungslampen und Haushaltskleingeräte bis zur Größe einer Kaffeemaschine) zusätzliche Sammelstellen. Dazu zählen derzeit die drei Gebrauchtwa-renbörsen des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerkes Dresden e. V. (SUFW e. V.), mehrere Verbrauchermärkte sowie zwei Dresdner Wohnungsgenossenschaften (Geräte-rücknahme für Mieter). Weitere Wohnungsgenossenschaften informierten ihre Mieter zu dem Anliegen in ihren Mitgliederzeitschriften.

Mit Unterstützung der Fa. Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH erfolgte im Jahr 2009 eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Getrenntsammlung von Gasentladungslampen. Unter anderem wurde ausführliches Infomaterial an mehr als 10 000 Haushalte verteilt. Mehrere Veranstaltungen boten eine Plattform für zahlreiche Beratungsgespräche zum Thema. Dabei fand der Tausch “Birne gegen Birne” (Obst für mitgebrachte Altlampen) großen Anklang.

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5.10 Prüfung zur Notwendigkeit des Fortbestandes der mobilen Schadstoffsammlung bei Eröff-nung des Wertstoffhofes in Plauen

T.: 2006 Die positiven Ergebnisse der mobilen Sammlung im Frühjahr und Herbst - ersichtlich in einer Menge von ca. 1,5 t erfasster Schadstoffe pro Tag - und die Resonanz in der Bevölkerung ha-ben zu der Entscheidung geführt, diese bürgerfreundliche Art der Erfassung von gefährlichen Abfällen weiterzuführen. Es erfolgte eine Optimierung dieser Leistung: Die Anzahl der Standplätze des Schadstoffmobils wurde von 158 (2005) auf 178 (ab 2008) erhöht, die Anzahl der Sammeltage jedoch von 48 (bis 2005) auf 36 reduziert, um so die Kosten möglichst gering zu halten und gleichzeitig hohe Men-gen abzuschöpfen. Durch die Reduzierung der Sammeltage verringerte sich die erfasste Schad-stoffmenge von 61 322 kg (2006) auf 56 490 kg (2009). Damit werden noch 14 Prozent der Schadstoffmenge mobil gesammelt. Die Kosten für das Erfassen mit dem Schadstoffmobil betragen ca. 1000 Euro/Tag und damit ca. 7 Prozent bezogen auf die insgesamt erforderlichen Kosten für die Erfassung und Entsorgung aller Schadstoffe (dabei werden jedoch keine Kosten für die Erfassung auf den WSH zum An-satz gebracht). Der größere Teil der Schadstoffabgabe (86 Prozent) erfolgt auf den Wertstoffhöfen - seit 2007, nach Eröffnung des WSH Plauen, auf sechs WSH. Die Mengen stiegen von 306 t im Jahr 2006 auf 336 t im Jahr 2010. Der WSH Plauen wird von der Bevölkerung zunehmend genutzt, was sich auch in den steigen-den Mengen der hier erfassten Schadstoffe widerspiegelt: 2007: 10 t, 2009: 19 t. Im Vergleich zu den anderen Wertstoffhöfen nimmt der WSH Plauen damit jedoch den letzten Platz ein (die Spitzenposition hat der WSH Reick mit über 100 t/a). Ein Wegfall der mobilen Schadstoffsammlung würde dem Anliegen einer Verringerung von Schadstoffen im Restabfall entgegenstehen. 5.11 Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Entsorgung der Papierkorbabfälle T.: 2006 Das Konzept zur Entsorgung der Papierkorbabfälle wurde als “Analyse und Konzeption zur Auf-stellung und Bewirtschaftung von Papierkörben in der Landeshauptstadt Dresden” vom 05. Sep-tember 2006 vorgelegt. Neben einer Analyse der Anzahl der in Dresden vorhandenen Papier-körbe und deren teilweise differenzierten Bewirtschaftung enthält das Konzept insbesondere eine Zusammenstellung und Bewertung eingesetzter Papierkorbtypen, eine finanzielle Betrach-tung der Papierkorbbewirtschaftung sowie Maßnahmen zur besseren Ausstattung von öffentli-chen Straßen und Plätzen mit Papierkörben.

Bei der Ausstattung von öffentlichen Straßen und Plätzen wird von dem Grundsatz ausgegan-gen, überwiegend Bereiche für die Aufstellung von Papierkörben in Betracht zu ziehen, die hohe Besucherströme aufweisen bzw. an denen Sitzgruppen angeordnet sind. Beispiele dafür sind der touristisch attraktive Bereich vom Wiener Platz zum Albertplatz, aber auch Stadtteilzentren wie der Körnerplatz, die Königsbrücker Straße und die Kesselsdorfer Straße.

In Fortführung des Papierkorbkonzeptes wurden u. a. zusätzlich zu den zwölf Unterflurpapier-körben am Neustädter Elbufer (Inbetriebnahme: Sommer 2006) weitere fünf Unterflurpapierkör-be am Alaunpark errichtet (Frühjahr 2007). Entlang des Laubegaster Elbufers wurden benach-bart zu Bänken sieben Papierkörbe eingeordnet (Sommer 2008). An 112 Haltestellen der Dres-dner Verkehrsbetriebe AG erfolgte zur Verbesserung der Sauberkeit die Ablösung von alten

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Steinpapierkörben durch Papierkörbe des bereits an anderen Haltestellen vorhandenen Modells JCDecaux (Frühjahr 2009). Die Königstraße wurde mit 16 modernen Papierkörben ausgestattet (Sommer 2009).

Um dem Problem überfüllter Papierkörbe während Dresdner Großveranstaltungen wirkungsvoll zu begegnen, erfolgte erstmals entlang des Striezelmarktes 2009 die Aufstellung von 14 Müll-großbehältern (MGB-Garagen) mit gestalteten Umhausungen, die ortsveränderlich sind und auch zu anderen großen Veranstaltungen (u. a. Dixielandfestival, Dresdner Stadtfest) eingesetzt werden können.

Die Entleerungshäufigkeit der Papierkörbe ist an die Jahreszeit, Witterung und sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen und gleichzeitig wirtschaftlich zu gestalten. Um zeitnah einen guten Überblick auf die gegenwärtig ca. 2140 Papierkorbstandorte an öffentlichen Straßen und Plätzen und auf die ca. 1500 öffentlichen Papierkörbe in Grünanlagen zu gewährleisten, kann seit Anfang 2010 ein speziell entwickeltes rechnergestütztes grafisches Papierkorbkataster ge-nutzt werden. 5.12 Errichtung des Wertstoffhofes Plauen und Auswertung der Inanspruchnahme der Wert-

stoffhöfe T.: ab 2007 Im Ergebnis der Ausschreibung im Jahr 2005 wurde der WSH Plauen am 01. November 2006 - zwei Monate früher als geplant - als achter Wertstoffhof der Stadt eröffnet. Betreiber des WSH ist die Neru GmbH & Co. KG. Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2014. Der Wertstoffhof Plauen wird zunehmend besser von der Bevölkerung genutzt und liegt bezüg-lich der Erfassungsmenge der Abfälle an 6. Stelle von den insgesamt acht im Auftrag der Stadt betriebenen WSH.

Zur Bekanntmachung der neuen Annahmestelle wurde bereits vor der Eröffnung des Wertstoff-hofes ein Informationsblatt erarbeitet und ausgelegt. In zahlreichen Pressemitteilungen wurde auf den neuen WSH hingewiesen. Durch das Anbringen eines Hinweisschildes an der Zufahrts-strecke sollte der Bekanntheitsgrad verbessert werden. Im Juni 2008 fand eine Info-Veranstaltung zu den Entsorgungsmöglichkeiten auf dem WSH Plauen statt. Neben den Informationen war auch für Unterhaltung u. a. mit einem eigens dafür geschaffenen Musikstück gesorgt. Bei den Wertstoffhöfen Reick und Johannstadt wurden die Öffnungszeiten ab 03. September 2007 um 6 bzw. 5 Stunden pro Woche verlängert, um bürgerfreundliche Öffnungszeiten zur Abgabe der Abfälle zu schaffen. Seit September 2009 öffnet neben dem WSH Hammerweg auch der WSH Reick von Montag bis Freitag bereits von 7 Uhr bis 19 Uhr, um dem gestiegenen Bedarf der Bürger entgegenzukommen. Damit wurde hier die Öffnungszeit pro Woche um 10 Stunden verlängert. Die Frequentierung der Wertstoffhöfe wird anhand der Annahmeerklärungen ermittelt, die für die gebührenfreien Abgaben von Abfällen auszufüllen sind. Die meist besuchten Wertstoffhöfe sind der WSH Hammerweg mit 33 402 an der Spitze, gefolgt vom WSH Reick mit 32 403 registrierten Besuchern (Jahr 2010). Insgesamt stieg die Inanspruchnahme der WSH gemessen an der Anzahl der ausgefüllten An-nahmeerklärungen an (2005: 115 371 Annahmeerklärungen; 2010: 150 310 Annahmeerklärun-gen).

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5.13 Erhöhung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gebrauchtwarenbörsen; Anpassung der Standorte an den Leistungsbedarf

T.: 2006 Im Auftrag der Stadt werden folgende Einrichtungen betrieben: Gebrauchtwarenbörse mit WSH in Pieschen, (Vertragspartner: abfallGUT Dresden e. V.), Gebrauchtwarenbörsen in Prohlis, Gorbitz, Pieschen, und sozialer Möbeldienst (Vertragspartner: SUFW e. V.).

Der Verein abfallGUT e. V. hat seit 1997 einen großen Anteil an der Abfallvermeidung durch Vermittlung, Aufklärung und dem Aufzeigen von Wegen der Abfalltrennung und der Abfallver-meidung. Das Projekt “Börse” ist konzipiert für die Weitergabe von Hausrat und Möbeln. Unter anderem wurden im Jahr 2006 ca. 225 t und im Jahr 2010 ca. 150 t Möbel/Großgeräte und Ge-genstände an Bedürftige und Interessenten abgegeben.

Der Soziale Möbeldienst führt durchschnittlich pro Jahr 6500 Abholungen aus Wohnungen durch. Dabei werden 25 000 Gegenstände mit einer Tonnage von 1300 t abgefahren. Von den Gegenständen können ca. 35 Prozent wieder an Bedürftige mit Bezugsschein vom Sozialamt abgegeben werden, 7 Prozent werden den Gebrauchtwarenbörsen zugeteilt. Der nicht brauchbare Rest wird einer Verwertung zugeführt - getrennt in die Fraktionen Sperrmüll, Altholz, Schrott und Glas. An den mittlerweile etablierten Standorten ist eine hohe Besucherzahl mit starkem Umsatz der gebrauchsfähigen Artikel zu verzeichnen (ca. 100 bis 250 Besucher/Tag/Börse). Durch den Möbeldienst werden die Gebrauchtwarenbörsen monatlich mit Wiederverwendbarem vom WSH in Kaditz beliefert, u. a. mit Hausrat, Haushaltsgeräten, Spielzeug, Fahrrädern, Bü-chern, Schallplatten usw. Positiv auf die Kundenresonanz haben sich Aktionen wie der jährlich stattfindende “Gebraucht-warentag” ausgewirkt. Besonderen Zuspruch hatte dieser im Jahr 2006 auf dem Gelände des abfallGut Dresden e. V. mit mehr als 400 Gästen. 2007 fand der Gebrauchtwarentag in der Ge-brauchtwarenbörse Pieschen, 2008 in der Gebrauchtwarenbörse Gorbitz und 2009 in Prohlis statt. Die Bürger erhielten Informationen zum Thema Abfallvermeidung und Entsorgung. Großen Anklang fanden auch künstlerische und humoristische Darbietungen, die das Thema ebenfalls verdeutlichten. Am Standort der Möbelbörse der SUFW e. V., Senftenberger Straße kam es in der Vergangen-heit zu Beschwerden einzelner Bürger wegen der Lärmbelästigung durch die Trennung der Mö-bel in Sperrmüll und Altholz im Außenbereich. Die Auflage der Behörde bezüglich einer lärm-schützenden Verkleidung am Gebäude und der Einbau eines Rolltors wurden 2008 umgesetzt, so dass diese Probleme beseitigt werden konnten. Lärmverursachende Arbeiten werden im Ge-bäudeinneren verrichtet. 5.14 Erstellung einer Planung zur Entsorgung katastrophenbedingter Abfälle; Ausweisung von

Zwischenlagerflächen, regelmäßige Aktualisierung der Daten T.: jährlich

Im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft wurden Unterlagen zur Sicherung der Abfallentsor-gung im Katastrophenfall erarbeitet.

Dazu wurden u. a. Entsorgerlisten für wichtige Abfallarten erstellt, Vordrucke für Beauftragungen erarbeitet, zur schnellen Erreichbarkeit im Katastrophenfall die Telefonnummern der Mitarbeiter/-

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Anlage 1 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

innen regelmäßig aktualisiert, ebenso wie die Kontaktdaten zu Entsorgern, Behörden und wich-tigen Ansprechpartnern.

Dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz werden jährlich geeignete Transporteure und Ent-sorgungsanlagen für katastrophenbedingt anfallende Abfälle benannt.

Das Stadtplanungsamt ermittelte Zwischenlagerflächen für Abfälle. Neben den bereits festgeleg-ten Flächen Brache-Nr: 7134, Niedersedlitz, Niedersedlitzer Straße und Brache-Nr: 9421, Cossebaude, zwischen Dresdner Straße und Bahnhofstraße werden weitere Flächen benannt werden. Es wird eingeschätzt, dass diese zur Zwischenlagerung ausreichen.

Aufgrund der wesentlich verbesserten Vorsorgemaßnahmen beim Hochwasserschutz, dem ver-besserten Frühwarnsystem und der Sensibilisierung der Bürger ist davon auszugehen, dass die zu entsorgenden Abfallmengen bei einer Hochwasserkatastrophe die Mengen von 2002 nicht erreichen werden. Der Verlauf des Frühjahrshochwassers von 2006 und die damals zu entsor-genden Abfallmengen stützen diese Annahme.

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Anlage 2 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Anlage 2 Zusammenstellung wesentlicher gesetzlicher Regelungen zur Abfallwirtschaft und

angrenzender Rechtsgebiete, Stand: 19. Juni 2012 Quelle: www.umweltdigital.de Europäische Union Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (EU-Abfall-Rahmenrichtlinie), (ABl. EU Nr. L 312 v. 22. November 2008, S. 3 – 30) RICHTLINIE 94/62/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) vom 20. Dezember 1994, ABl. EG L 365 vom 31. Dezember 1994, S. 10, zuletzt geändert am 9. März 2005, ABl. EG L 70 S. 17 RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (2006/66/EG) vom 6. September 2006, ABl. L 266 S. 1, zuletzt geändert am 19. November 2008, ABl. EG L 327 S. 7 RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/EG) vom 27. Januar 2003, ABl. EG L 37 S. 24, zuletzt geändert am 11. März 2008, ABl. EG L 81 S. 65 RICHTLINIE 2000/53/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (2000/53/EG) vom 18. September 2000, ABl. L 269, S. 34, zuletzt geändert am 30. März 2011, ABl. EG L 85 S. 3 Deutschland Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005, BGBl. S. 762, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) vom 25. Juni 2009, BGBl. I S. 1582, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV) vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) vom 21. August 1998, BGBl. I S. 2379, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) vom 21. September 1998, BGBl. I S. 2955, zuletzt geändert am 23. April 2012, BGBl. I S. 611

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Anlage 2 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) vom 19. Juni 2002, BGBl. I S. 1938, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) in der Fassung vom 20. Oktober 2006, BGBl. I S. 2298, geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) vom 27. April 2009, BGBl. I S. 900, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) vom 10. September 1996, BGBl. I S. 1421, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung zur Transportgenehmigungsverordnung (Transportgenehmigungsverordnung – TgV) vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411), zuletzt geändert am 19. Juli 2007, BGBl. I S. 1462 (gilt bis 31.05.2012 - ab 01.06.2012 gilt die Beförderungserlaubnisverordnung vom 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002, BGBl. I S. 2214, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung – AltholzV) vom 15.08.2002, BGBl. I S. 3302, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Altölverordnung (AltölV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002, BGBl. I S. 1368, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998, BGBl. I S. 502, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542, zuletzt geändert am 06. Februar 2012, BGBl. I S. 148 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997, BGBl. I S. 504, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212

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Anlage 2 zur Fünften Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept Landeshauptstadt Dresden

Freistaat Sachsen Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999, SächsGVBl. S. 261, zuletzt geändert am 15. Oktober 2010, SächsGVBl. S. 387, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 Landeshauptstadt Dresden Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) vom 27. Januar 2011, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 15/11 vom 14. April 2011, zuletzt geändert am 03. Mai 2012 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) vom 28. November 2002, in der Neubekanntmachung vom 18. November 2004, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 51/04 vom 16. Dezember 2004, geändert zuletzt in Nr. 12/06 vom 23. März 2006

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www.dresden.de/abfallwirtschaft

Impressum

Herausgeberin:Landeshauptstadt DresdenDie Oberbürgermeisterin

Amt für Stadtgrün und AbfallwirtschaftTelefon (03 51) 4 88 96 01Telefax (03 51) 4 88 96 03E-Mail [email protected]

Büro der OberbürgermeisterinAbteilung ÖffentlichkeitsarbeitTelefon (03 51) 4 88 23 90Telefax (03 51) 4 88 22 38E-Mail [email protected]

Postfach 12 00 2001001 Dresdenwww.dresden.de

Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen

Titelfoto:Elbwiesenreinigung 2013Foto: Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

Text:BIWA ConsultAm St. Niclas Schacht 1309599 FreibergTelefon (0 37 31) 78 12 76Telefax (0 37 31) 78 12 77E-Mail [email protected]

gedruckt als Manuskriptauf 100% Recyclingpapier

Juli 2013

Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselteDokumente. Verfahrensanträge oder Schriftsätze könnenelektronisch, insbesondere per E-Mail, nicht rechtswirksameingereicht werden. Dieses Informationsmaterial ist Teil derÖffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden. Es darfnicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können esjedoch zur Unterrichtung ihrer Mitglieder verwenden.

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