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Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Radiologie in Hessen
Übersicht zu allgemeinen Anforderungen in der Pädiatrie
Allgemeine Anforderung* Erläuterung / Bemerkung Literatur
Die Angabe ‚Kind‘ bezieht sich nach SV-RL und Leitlinie der BAEK auf Personen bis zum Alter von 12 Jahren.
Die Sachverständigenrichtlinie verweist auf die DIN 6814-5, Abschnitt „Person im Alter bis 12 Jahre“ zur Definition von Kind.
SV-RL, E 12 Leitlinie BAEK, 3.3 Tabelle 3
Kinderfilter sind nach den Anforderungen der Leitlinie der BAEK am Körperstamm und bei Extremitäten (außer Hand und Fuß) gefordert.
Fragestellungsabhängig kann der Kinderfilter (z.B. auch bei Stellungskontrollen) auch bei peripheren Extremitätenaufnahmen eingesetzt werden.
Leitlinie BAEK, jeweilige Untersuchungsarten und Leitlinie BAEK, 3.3 Tabelle 3
Für Jugendliche (13-18 Jahre) wird nach Anforderung der Leitlinie der BAEK die Verwendung von Kinderfiltern empfohlen.
(0,1 – 0,2 mm Cu)
Leitlinie BAEK, jeweilige Untersuchungsarten und Leitlinie BAEK, 3.3 Tabelle 3
Bei Kindern sollte auf den Einsatz von Streustrahlenrastern möglichst verzichtet werden (Einsatz frühestens ab einem Objektdurchmesser von 12 cm– 15 cm)
Bei digitalen Systemen kann der Einsatz des Rasters oft auch später (bei größeren Objektdicken als 15 cm) erfolgen.
Leitlinie BAEK, 3.5
Bei Verwendung des Rasters wird bei pädiatrischen Untersuchungen ein Raster r 8 oder entsprechendes Viellinienraster gefordert.
Leitlinie BAEK, 3.3-5
Bei Verwendung des Rasters wird bei Untersuchungen von Jugendlichen ein Raster r 8 oder entsprechendes Viellinienraster empfohlen.
Leitlinie BAEK, 3.3 Tabelle 3
Verwendung des Rasters r 12 bei Kindern (Hessen): Werden weniger als 15 Untersuchungen pro Jahr mit Rastereinsatz bei Kindern durchgeführt, kann bei Einhaltung einer Bildempfängerdosis von < 3,0 µGy (Kb) das Raster r 12 oder entsprechende Viellinienraster verwendet werden.
Absprache (für Hessen) mit den Vertretern des Ministeriums
Leitlinienkonforme Anpassung der Spannung bei pädiatrischen Untersuchungen siehe pädiatrische Besonderheiten der jeweiligen Untersuchungsarten der Leitlinie BAEK sowie Übersicht zur Leitlinie der BAEK unter http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1223376372137158630856/Leitlinien%20BAK%202007-rev-4-05%2008%202008.pdf
Leitlinie BAEK, jeweilige Untersuchungsarten
Verwendung einer Bildempfängerdosis (Kb) von < 2,5µGy bzw.5 µGy bzw. Verwendung eines Film-Foliensystems der Empfindlichkeitsklasse (SC) 800 bzw. 400.
Je nach Indikation soll vor allem in der Pädiatrie mit unterschiedlicher Dosis gearbeitet werden, z.B. Übersichtsaufnahmen, Stellungskontrollen.
Leitlinie BAEK 2 (13)+Tabelle 1.b siehe auch SC der jeweiligen Untersuchungsart
Bei Durchleuchtungsuntersuchungen fordert die Sachverständigenprüfrichtlinie (und die Leitlinie BAEK) die Verwendung - eines herausnehmbaren Rasters (Übergangsregelung bis 01.03.11, gilt nicht für C-Bögen) - Zusatzfilter: mindestens 0,1 mm Cu-Äquivalent - spezielle dosissparende Kennlinie - Speicherung des letzten Durchleuchtungsbildes (Last Image Hold, LIH)
Die Verwendung von dosissparenden Kennlinien in der Pädiatrie mit < 0,2 µGy / s (bezogen auf ein BV-Format von 25cm Durchmesser)ist mit Übergangsfrist bis 31.12.2011 gefordert. Da das Herausnehmen des Rasters derzeit nicht an allen Gerätetypen möglich ist, wurde eine Übergangsfrist (Ü9 zum 01.03.11) festgelegt.
SV-RL E12, Ü10, siehe auch E21, Leitlinie BAEK, Tabelle 2a Rundschreiben BMU zur Änderung der Sachverständigenrichtlinie vom 09.02.10, Übergangsregelung Ü9
Schaltzeiten < 5 ms SV-RL, Tabelle I1 technische Mindestanforderung Leitlinie BAEK, 3.3 Tabelle 3
Aufzeichnung: Allgemeine Anforderungen in der Pädiatrie Datum:17.03.10
gültig ab: 17.03.10 Revision: 02 erstellt/geändert: B. Madsack freigegeben: M. Walz
Abb.: Auszug Leitlinie BAEK, modifiziert nach Tabelle 3, Leitlinie BAEK 3.3
Erläuterungen / Literatur
SC = Speed Class (Empfindlichkeitsklasse eines Film-Foliensystems)
Kb in µGy = Bildempfängerdosis µGy (mikro Gray)
mm Cu + mm Al= Millimeter Kupfer + Millimeter Aluminium BMU = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit SV-RL =Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Sachverständigen-Prüfrichtlinie - SV-RL vom 09.01.09, geändert durch Rundschreiben vom 29.06.09 und 09.02.10 Leitlinie BAEK=Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen gemäß Beschluss des Vorstandes vom 23.11.07, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt Nr. 10 am 07.März 2008 *Spezielle Anforderungen (z.B. Zahnmedizin oder Kardiologie) wurden nicht aufgeführt, siehe weitere Anforderungen der SV-RL und Leitlinie der BAEK
Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Radiologie in Hessen
Übersicht zu allgemeinen Anforderungen in der Pädiatrie
Bezeichnung: Alter Gewicht (kg) Körperdurchmesser Dosis µGy (Kb) Zusatz-Filter mm Cu +1 mm Al
Raster
Frühgeborenes < 28 Wochen (Austragungszeit)
<1 <4 < 5 ( 2,5) 0,1 nein
Neugeborenes 0-28 Tagen <5 <6 < 5 ( 2,5) 0,1 nein
Säugling 1-12 Monate <10 <8 < 5 ( 2,5) 0,1 nein Kind < 8 Jahre 1-8 Jahre <20 <10 < 5 ( 2,5) 0,1 nein
Kind > 8 Jahre 9-12 Jahre <25 <12 < 5 ( 2,5) 0,1 nein
Jugendlicher 13-18 Jahre <25 <12 < 5 ( 2,5) 0,1-0,2 wenn möglich, r8 bzw. entsprechende Viellinienraster
Aufzeichnung: Allgemeine Anforderungen in der Pädiatrie Datum:17.03.2010
gültig ab: 17.03.2010 Revision: 02 erstellt/geändert: B. Madsack freigegeben: M. Walz