Upload
eduard-wever
View
102
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 1
Umsetzung der W-Besoldung
Zusammenfassung der Entwicklungen
in den deutschen Hochschulen
Jena, 12.05.2006
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 2
Vorbemerkung
Datenerhebung über Landessprecher
Handel, Die Umsetzung der Professorenbesoldungsreformin den Bundesländern,CHE Arbeitspapier Nr. 65, zweite aktualisierte AuflageJuli 2005
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 3
Übersicht
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder
Leitbilder - Umsetzung - Entwicklung
Zusammenfassung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 4
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder
• Vergabeverfahren
• Zuständigkeiten
• Befristung / Dynamisierung
• Ruhegehaltfähigkeit der Leistungsbezüge
• Stellenkategorie und Übergang
• Besoldung der Hochschulleitung
• Forschungs- und Lehrzulagen
• Vergaberahmen
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 5
Vergabeverfahren
Voraussetzungen und Kriterien der Vergabe von Leistungsbezügen für alle drei Leistungsbezügearten ohne Einschränkungen;
Hochschule soll Vergabeverfahren allein gestalten können:
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
• Keine einschränkenden und bindenden Kriterienkataloge für Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge und besondere Leistungsbezüge
• Verzicht auf Einschränkungen der Funktionen, für die Funktionsleistungsbezüge gewährt werden können
• Verzicht auf jede Form der Kontingentierung der Leistungsbezüge
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 6
Kriterienvorgaben und Einschränkungen
• für Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge13 BL ja, 3 BL nein
• für besondere Leistungsbezüge3 BL ja, 13 BL eher nein
• Einschränkungen bei den Funktionsleistungsbezügen für nebenamtliche Funktionen3 BL ja, 13 BL nein
Kontingentierung6 BL ja, 10 BL nein
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 7
Angebote müssen in der Regel vorgelegt werden
In der Regel erneute Verhandlung nach 3 Jahren
Vielzahl von Kriterien für besondere Leistungsbezüge
Eher restriktive Handhabung der Funktionsleistungsbezüge; Sonderproblem Prüfervergütung – Versuch der Fremdbestimmung
Kontingentierung läuft leer, da nicht erreichbar
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 8
Zuständigkeiten
Verzicht auf Regelungen zu Zuständigkeiten (insb. zur Beteiligung des Staates) bei der Entscheidung über die Vergabe von Leistungsbezügen aller drei Arten
Managementaufgabe der Hochschulleitung
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 9
Zuständigkeiten für
• Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge15 BL ohne bzw. kaum Zustimmungsvorbehalt, 1 BL Zuständigkeit Ministerium
• die besonderen Leistungsbezüge15 BL Zuständigkeit Hochschulleitung, 1 BL Hochschulrat
Ordnungen oder Richtlinien11 BL hochschuleigene Regelung ohneGenehmigungsvorbehalt, 5 BL Genehmigungsvorbehalt
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 10
Hochschulen haben in der Regel Richtlinien / Ordnung erlassen
Einrichtung von beratenden Gremien zur Vorbereitung Entscheidung Hochschulleitung
Unsicherheiten bei Verhandlungen mit Kandidaten aus dem Ausland
Besondere Leistungsbezüge bislang selten vergeben
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 11
Befristung und / oder Dynamisierung
Hochschulen sollten über Befristung und Dynamisierung selbst und nach Lage des Einzelfalls entscheiden.
Insbesondere sollte vermieden werden, dass besondere Leistungsbezüge nur befristet vergeben werden können.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 12
Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge
• Befristung:15 BL keine oder schwache Regelung („ in der Regel“), 1 BL 3-Jahresbefristung
• Dynamisierung:5 BL überlassen Entscheidung Hochschule, 11 BL nur mit Einschränkungen
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 13
Besonderen Leistungsbezüge
• Befristung:
13 BL unbefristete Vergabe nach dem ersten Mal,
3 BL grundsätzlich befristet
• Dynamisierung:
3 BL überlassen Entscheidung Hochschule,
13 BL Entscheidung beim Land
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 14
Vergabe Berufungs- und Leistungsbezüge tendenziell eher unbefristet, zum Teil Abschluss von Zielvereinbarungen – „C-Äquivalenz“
FH: Führen von Berufungsverhandlungen; Attraktivität für Kandidaten aus der Wirtschaft zTl geringer
Dynamisierung, wo möglich vereinbart; in Ausnahmefällen erwarten Kandidaten Abbildung der Lebensaltersstufen
Problem: Leistungsbezüge für Professorenvertretung
Besondere Leistungsbezüge: mangels tatsächlicher Vergabe noch kein Trend feststellbar.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 15
Ruhegehaltfähigkeit
Hochschulen sollten über die Ruhegehaltfähigkeit befristeter Leistungsbezüge selbst entscheiden.
Die Überschreitung der 40 %-Grenze für Spitzenwissenschaftler sollte möglich sein.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 16
Ruhegehaltfähigkeit befristeter Leistungsbezüge15 BL weitestgehend Entscheidung der Hochschule
Überschreitung der 40 %-Grenze bei der Ruhegehaltfähigkeit14 BL setzen Rahmenbedingungen, 2 BL haben Sonderkonditionen (Ausschluss FH, Versorgungszuschlag)
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 17
Ruhegehaltfähigkeit wird tendenziell im Rahmen des Zulässigen zugesagt.
Überschreitung der 40 %-Grenze tendenziell eher Ausnahmefall.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 18
Stellenkategorien und Übergang
Kategorie der einzurichtenden Stellen (W2 / W3) durch die Hochschule frei wählbar
Bei Übergang eines Professors von der C- in die W-Besoldung, die Stellenkategorie W2 oder W3 frei bestimmbar und bereits erworbene Ansprüche beim Wechsel in die W-Besoldung geeignet berücksichtigbar
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 19
Zuordnung der W-Stellen auf die HochschulartenRegelungen unterschiedlichster Art; freie Wählbarkeit in der Regel noch nicht gegeben
Übergang von einer C-Professur in die W-Besoldung7 BL stellen Kategorie Hochschule frei oder haben Ausnahmetatbestände, 9 BL restriktiv (zum Teil Übergang C2-C3 nur auf W2 möglich)
Übergang von C2-Professoren an Fachhochschulen in die W-Besoldung5 BL haben Regelung getroffen, alle anderen BL mit Hausberufungspraxis ohne Lösung
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 20
• Zuordnung der W-Stellen: keine Tendenz erkennbar, eher Automatismus
• Übergang: Wechsler tendenziell weniger, Problem: sehr junge Professoren, Hindernis: Ruhegehaltsfähigkeit
• FH: Vertrauensschutz bei „Altfällen“
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 21
Besoldung der Hochschulleitung
Die hauptamtliche Hochschulleitung sollte genau wie die Professoren in die W-Besoldung eingegliedert sein.
Die Höhe ihrer Besoldung sollte sich flexibel nach den persönlichen Voraussetzungen und der Art der übernommenen Aufgabe richten.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 22
Eingliederung der hauptamtlichen Hochschulleitung in die W-Besoldung10 BL ja, 6 BL nein
Regelungen zur Besoldungshöhe der hauptamtlichen Hochschulleitung3 BL mit größeren Spielräumen13 BL Entscheidung Ministerium mit Richtwerten
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 23
Erwartungen der Hochschulleitung werden eher nicht erfüllt.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 24
Forschungs- und Lehrzulage
Hochschulen sollten flexible und unbürokratische Regelungen zur Einführung der Forschungs- und Lehrzulage schaffen können.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 25
Forschungs- und Lehrzulage
7 BL machen keine Vorgabe oder begrenzen auf 100 % Grundgehalt mit Ausnahmemöglichkeit
8 BL sehen 100 % Grundgehalt Grenze ohne Ausnahme vor
1 BL sieht 30 % Grundgehalt vor
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 26
Forschungs- und Lehrzulage
Regelung wird von Hochschule genutzt; gegenwärtig noch kein Trend erkennbar.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 27
Vergaberahmen
Die Vorschrift den Besoldungsdurchschnitt bzw. Vergaberahmen einzuhalten, sollte nicht als jährlich realisierter „Auskehrzwang“, sondern alsein Mittelwert angesehen werden, der über mehrere Jahre einzuhalten ist.
Die Möglichkeit der Erhöhung des landesweiten Besoldungsdurchschnitts sollte vorgesehen werden.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 28
Vergaberahmen
Mittelwert wird zugelassen;
Möglichkeit der Erhöhung des bundesweiten Besoldungsdurchschnitts wird vorgesehen.
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 29
Vergaberahmen
Problem: Vergaberahmen zum Teil noch nicht bekannt; Überwachung der Einhaltung noch nicht flächendeckend gelöst (zum Teil noch manuell)
Im Übrigen restriktive Handhabung auch wegen Kontingentierung; in der Tendenz sparen die Hochschulen;
Steigende Dienstaltersstufen schränken Vergaberahmen ein
Leitbilder – Umsetzung - Entwicklung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 30
• „In keinem Bundesland optimale Regelung“ (Handel)• Aufwand hat sich für die Hochschulen beträchtlich erhöht• Werteverschiebung bei den Kandidaten feststellbar• Versuche der Fremdbestimmung• Zum Teil unbekannter Vergaberahmen erhöht Unsicherheit• Besondere Leistungsbezüge werden großteils noch nicht
vergeben• Tendenziell „Sparwirkung“• Ausschließliche Gewährung von Grundgehalt eher selten• Sonderproblem Klinika• Masse der an einer Hochschule vorhandenen Professoren
noch in der C-Besoldung
Zusammenfassung
AG FORTBILDUNG - Dr. Blomeyer 31
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !