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2010/2011AKBA 1
LANDKREIS RASTATT
Aktivierende Hebammenhilfe- AKBA -
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LANDKREIS RASTATT
• Das Projekt AKBA besteht seit Mai 2002
• Gesetzliche Grundlage: § 16 SGB VIII: „...sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Diese sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können...“
• seither waren rund 225 Familien im Projekt
• davon rund 1/3 ist alleinerziehend
Allgemeines
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• besondere Belastungen in Familien durch die Geburt eines (weiteren) Kindes erkennen und einschätzen,
• Störungsbilder bei Säuglingen erkennen,
• lebenspraktische Hilfe geben,
• Verknüpfung gesundheitlicher und sozialer Vorsorge durch Vermittlung zu Beratungsstellen, Ärzten, Therapeuten und Gruppen wie bspw. Krabbelgruppen etc. („Scharnierfunktion“)
Ziele von AKBA
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LANDKREIS RASTATT
• präventiv und an den Ressourcen der Familie orientiert;
• Förderung der Sozialkontakte;
• Abbau von Schwellenängsten;
• Verbesserung des Kinderschutzes.
Wirkungen des Projektes
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LANDKREIS RASTATT
In erster Linie junge Mütter bzw. Eltern sowie Schwangere, die aufgrund ihrer eigenen familiären Situation und/oder den Belastungen durch einen Säugling Bewältigungsprobleme haben.
Zielgruppe für das Projekt
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LANDKREIS RASTATT
• Hebammen haben bereits frühzeitig Kontakt zu Familien,
• sie besitzen ein hohe Akzeptanz und Vertrauen in den Familien,
• sie bringen bereits wertvolle Kompetenzen durch ihre Ausbildung und Berufserfahrung mit.
Hebammen als Multiplikatoren
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LANDKREIS RASTATT
Durch regelmäßige Supervision der Hebammen soll sichergestellt werden, dass
• Alltagserfahrungen in der Arbeit reflektiert und
• Verhaltens- und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden können.
Sozialpädagogische Begleitung des Projektes
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Koordinationsstelle ist das Jugendamt – Besondere Soziale Dienste –
Frau Huber bei:
• Anfragen von Eltern / Familien und Institutionen • Fragen zur Honorarabrechnung / Abrechnungen• Fortbildung der teilnehmenden Hebammen zur
Familienhebamme etc.
Koordination innerhalb des Projektes
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• Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Hebamme gemeinsam mit der Familie, im Anschluss an die reguläre Nachsorge. Damit erfolgt eine Aufnahme in der Regel in den ersten 6. Lebensmonaten, frühestens ab der 9. Lebenswoche des Kindes.
• Eine Aufnahme ist bis zum 12. Lebensmonat des Kindes sowie während der Schwangerschaft möglich.
Aufnahme in das Projekt
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Im Rahmen von AKBA sind 15 Hausbesuche in der Familie möglich, ggfs. kann im Einzelfall eine Erweiterung mit 5 Hausbesuchen erfolgen.
Darüber hinaus bis zu 10 telefonische Kontakte sowie zwei Gespräche/Kontakte der Hebamme zum ASD bzw. zur PB.
Dauer des Projektes im Einzelfall
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• psychische Auffälligkeiten der Mutter,• Bindungsprobleme,• Frühgeburt des Kindes,• Behinderung des Kindes,• Überlastung durch mehrere Kinder,• Probleme in der Partnerschaft,• fehlende Ausbildung, fehlender Schulabschluss,• Überforderung der (minderjährigen) Mutter,• und und und
Beispiele für Einzelfälle
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LANDKREIS RASTATT
• Hebammen können wirksame Unterstützung mit großem Erfolg leisten,
• sie achten auf die Stabilisierung der Mutter/Eltern-Kind-Beziehung,
• sie ermöglichen bei Bedarf ein Problembewusstsein in der Familie,
• sie leiten bedarfsgerecht an andere Fachdienste weiter,
• sie sind sensibilisiert für Fälle von Kindeswohlgefährdung.
Bisherige Erfahrungen
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• Aktuell sind 5 Hebammen im Landkreis im Rahmen von AKBA tätig und werden auf Honorarbasis bezahlt (Hausbesuche, telefonische Kontakte, Kilometergeld, Supervision).
• Zur Zeit werden 22 Familien im Rahmen von AKBA begleitet (Stand Februar 2011).
• Das Durchschnittsalter der Mütter liegt derzeit bei 24 Jahren.
Einige Zahlen
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• ist wirksam, da es in Absprache zwischen Hebamme und der Familie installiert wird, sich an den individuellen familiären Verhältnissen und Ressourcen orientiert und niederschwellig angelegt ist.
• hat sich gut als präventives Angebot im Rahmen der „Frühen Hilfen“ und damit im Kinderschutz bewährt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit !
Aktivierende Hebammenhilfe