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Aktuelle Hinweise aus EC2 und DBV-Merkblatt „Planung von Parkbauten“ unter
Berücksichtigung des Wartungsaufwands
T. Freimann
Neuss, den 26.10.2017
Grundlagen / Einordnung
Typische Schäden an Parkbauten
Hinweise für die Planung
Hinweise für Instandhaltung
Konsequenzen für die Planung
INHALT
Download Vortragsfolien unter
www.baustoffOHM.de
Grundlagen Parkbauten
Einordnung
Parkbauten
offen
offene Bauweise- Belüftung durch Außenluft,- max. Stellplatzhöhe ≤ 22 m- nur Garagennutzung- keine Anforderungen an
Feuerwiderstand- i.d.R. keine Be-/Entlüftungsanlage
Theatertiefgarage FrankfurtQuelle: W. Konle, StoCretec
geschlossene Bauweise- Be- und Entlüftungsanlagen
(vorbeugender Brandschutz)- i.d.R. alle Tiefgaragen- Anf. an Feuerwiderstand
Parkbauten
geschlossen
wasserundurchlässiger Beton C30/37, w/z ≤ 0,55
Chlorideintrag in den Beton
Maßgebend: Kapillartransport
KapillaresSaugenca. 8 cm
tief
H2O + Cl- (Schnee + gelöstes Tausalz)
Cl-
Ko
nze
ntr
atio
n
nur die ungebundenen Chloride sind kritisch !
Chlorideintrag in den Beton
Risse
Arbeits- und Betonierfugen
problematisch ist der Chlorideintrag in
Hohe Korrosionsraten sind auch bei kleinenRissbreiten möglich !
Bereits einmaliger Chlorideintrag in Risse kann korrosionsauslösenden Gehalten führen !
Fahrzeugfrequenz, Häufigkeit der BefahrungHauptgassen, Rampen, Stellplätze
Frostangriff möglich
Horizontale Flächen / vertikale Flächen
Gefälle der befahrenen Fläche
Straßenanbindung
Beanspruchung durch Tausalz hängt von vielen Faktoren ab:
Chlorideintrag in den Beton
Bauteilgruppen in Parkbauten
befahrene Decken
Bodenplatte / Sohle / WU-Platte / Pflaster
Stützen / Wände
Rampen ≤ 15 % Neigung
Unterzüge
Schrammborde
Nutzungsdauer : 50 Jahre !
Typische Schäden an Parkbauten
Schäden an Parkbauten
Chlorideintrag
Verschleiß
starke Pfützen-bildung
Risse
Durchfeuchtungen
Korrosion der Bewehrung
Unterläufigkeit der Beschichtung bzw. des
Fahrbelags
AblösungenAbplatzungen
Risse in Beschichtung und Konstruktion
Bild: M. Weinmann
Schäden bei Parkbauten
StützenfußArbeitsfuge
DeckenuntersichtRisse
Korrosion
Chlorideintrag
Parkbauten ohne Gefälle
Arbeitsfuge vor Chlorideintrag geschützt ?
DAfStb Heft 600:
„Es ist stets zu beachten, dass Risse und Arbeitsfugen dauerhaft geschlossen bzw. geschützt werden müssen, um Schäden durch eindringendes chloridhaltiges Wasser ....zu vermeiden“.
Sockelschutz 15 cm hoch mit Hohlkehle
bis Ø 20 : cmin= 20 mm
XC3
Arbeitsfuge
Stütze / Wand
Hohlkehle≥ 30 mm
15 bzw.
50 cm
mit Sockelschutz
15 cm Höhe (kein Spritzwasser, Gefälle ≥ 2,5 % weg von Wand)
50 cm Höhe (Spritzwasser möglich,kein oder geringes Gefälle < 2,5 %)
Schutz für Arbeitsfugen bei Pflaster
Arbeitsfuge
15 bzw.
50 cm XC3
Stütze / Wand
Schäden bei Parkbauten
Rangfolge Oberflächenschäden
Schäden an Oberflächen von Fahrbelägen(8 Großgaragen erstellt zwischen 2003 – 2007, ca. 150.000 m² Beschichtung)
1. Risse in Beschichtung(häufig Querrisse auf Rampen und Zwischendecken)
2. Verschleiß von Beschichtungen (häufig OS 11a auf frei bewitterten, stark frequentierten Bereichen)
3. Risse in Hohlkehlen(vorwiegend oberer Rand der Hohlkehle; bei schmalen Hohlkehlen )
4. Ablösungen / Abplatzungen(Beton an Entwässerungsrinnen quer zur Fahrtrichtung)
Aus Bachelorarbeit M. Weinmann (unveröffentlicht)Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, 2010
Aktueller Stand für Planung
DBV-Merkblatt „Parkbauten“
Erläuterungen in Heft 600. Hierin wird auf das DBV-Merkblatt verwiesen !
Grundsätzlich sind aber auch abweichendeLösungen möglich !
DBV-Merkblatt„Parkhäuser und Tiefgaragen“
2. überarbeitete Ausgabe September 2010
3. überarbeitete Ausgabeerscheint Anfang 2018 ?
Eurocode 2 (bisherige Regelung)
XD3Direkt befahrene Parkdecks nur mit zusätzlichen Maßnahmen Verweis auf Erläuterungsband Heft 600 (früher Heft 525)
DIN EN 1992-1-1: Tabelle 4.1 : Expositionsklassen
nat. Anhang DIN EN 1992-1-1
A1-Änderung DIN EN 1992-1-1/NA
Dezember 2015
Änderung DIN EN 1992-1-1: Tabelle 4.1 : Expositionsklassen
Klasse Beschrei-bung der Umgebung
informative Beispiele für Expositionsklassen
XC3 mäßige Feuchte
Dachflächen mit flächiger Abdichtung;Verkehrsflächen mit flächiger unterlaufsicherer Abdichtung bb)
XD1 mäßige Feuchte
befahrene Verkehrsflächen mit vollflächigem Oberflächenschutz b)
XD3wechselnd nass und trocken
befahrene Verkehrsflächen mit rissvermeidenden Bauweisen ohne Oberflächenschutz oder ohne Abdichtung b)
befahrene Verkehrsflächen mit dauerhaftem lokalen Schutz von Rissen b d
b) Für die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist ein bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan im Sinne der DAfStb-Rili SIB aufzustellen
A1-Änderung DIN EN 1992-1-1/NA
A1-Änderung DIN EN 1992-1-1/NA
ANMERKUNG: Eine angemessene Dauerhaftigkeit des Tragwerks gilt als sichergestellt, wenn neben den Anforderungen aus den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und den konstruktiven Regeln der Abschnitte 8 und 9 die Anforderungen dieses Abschnittes sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN 206-1:2001-07 und DIN 1045-2:2008-08 und an die Bauausführung nach DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 erfüllt sind und das Bauwerk bzw. Bauteil einer geplanten Instandhaltung inklusive Inspektion, Wartung und Instandsetzung unterliegt (siehe DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ ).
d Beachte 7.3.1 (7). Bei Dach- oder Verkehrsflächen mit einer Chloridbeaufschlagung aus Tausalzen ist das Eindringen von Chloriden in Risse dauerhaft zu verhindern (siehe informative Beispiele in Tabelle 4.1 – Expositionsklassen).
von chloridbeanspruchten, direkt befahrenen Decken in Parkbauten (z.B. Sohlplatten, Zwischendecken, Dachparkdecks)
Entwurfsgrundsätze
Vermeidungvon Rissen
z.B. Einfeldsysteme,Vorspannung usw.
besondere konstruktive,betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen
EGS a
Rissvermeidungohne zusätzlicheSchutzmaßnahme
Rissverteilung und Rissbegrenzung auf Maß, das vom flächigen Schutz-system aufgenommen werden kann
Übliche zwangbehafteteDurchlaufsysteme,
EGS b
flächiger Schutz
planmäßige Risse mit in definierten Bereichen zulassen, + lokale Schutzmaßnahmen
z.B. Bandagen überEinzelrisse
EGS c
lokaler Schutz
viele schmale Risse wenige breite Rissekeine Risse
Planungsvarianten direkt befahrene Parkdecks
Variante 1 Variante 2 Variante 3flächige Abdichtungmit Schutzschichtz.B. aus Gussasphalt
ErweitertesInstandhaltungs-konzept
Hohe Anforderungen an Dichteund Dicke der Betondeckung+ zusätzliche Maßnahmen
1a 1b
ohne Schutz
flächigerSchutz
lokalerSchutz
Riss-vermei-dung
Bauweise mit Rissen
XD3,XC3ggf. XF2
cmin
40 mm
cmin
40 mm
XD3, XC4ggf. XF2 oder XF4
WA WA
2a 2b
flächigerSchutz
flächigerSchutz
Wartungs-intervall1 mal/Jahr
Wartungs-intervall2 mal/Jahr
cmin
40 mmcmin
30 mm
XD1, XC3ggf. XF1
WF
Bitumenschweiß-bahn oder OS 10+ Schutzschicht (z.B. Gussasphalt)
flächigerSchutz
3
cmin = 20 mm
XC3
WF
Planungsvarianten für direkt befahrene Parkdecks
Variante A Variante B Variante Cflächige Abdichtungmit Schutzschichtz.B. aus Gussasphalt
OS als flächige Beschichtung
ohne flächige Beschichtungoder ohne Abdichtung (mit besonderen Maßnahmen)
A1 B1OS 8 vollflächigstarr beschichtetmit begleitender Rissbehandlung
Riss-vermei-dung
cmin = 40 mm
XD3, XC4, WAggf. XF2 oder XF4
B2 C1OS11 oder OS10 + Nutzschicht
vollflächigrissüber-brückend
XD1, XC3, WFggf. XF1
OS 10+ Schutz-schicht aus Gussasphalt
C2
cmin = 20 mm
XC3, WF(ggf. XF1)
Entwurfsgrundsatz EGS festlegena c b a oder b
Vermeidung von Rissen
planmäßige Risse(wenige breite Risse)
Rissverteilung(viele schmale Risse)
Rissvermeidungoder Rissbegrenzung
A2lokaler Schutz der Risse(Bandage)
unterlaufsichere zweilagige Bahnen-abdichtung+Schutzschicht
cmin = 40 mm
bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-Rili SIB in Verbindung mit DBV-MerkblattMindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich)
alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre
Reizthema Parkbauten
Diskussionspunkte Beschichtungs-system OS 8 (auf WU-Sohlplatten)
kurzzeitige Chlorideinträge?
Parkbauten ohne Gefälle-ausbildung
Pfützenbildung,Wand-/Stützenanschluß,ohne Gefälle a.a.R.d.T.?
Abminderungenbei Expositionsklasse und Betondeckung
- Risikoverlagerung auf Bauherrn ?- überhaupt a.a.R.d.T.?- Praxisbewährung vorhanden?
Erweitertes Instandhaltungs-konzept
Kritik am bisherigen Entwurfskonzept 2a und 2b
geplante Neuerungen
2013bei flächigem Schutz mit erhöhtem Instandhaltungs-aufwand (Variante 2a und 2b)
alt
Abminderung von XD3 auf XD1
Abminderung der Betondeckung um 10 mm bei Variante 2b (Wartungsintervalle 2 mal im Jahr) alle Bauweisen erfordern
einen bauwerksspezifisches Instandhaltungskonzept nach DAfStb Rili-SIB.
2015
neu
bei dauerhaft flächigem Schutz durch OS-System (Variante B):
Abminderung von XD3 auf XD1
keine Abminderung der Betondeckung erlaubt
Normaussagen zur Instandhaltung
DIN EN 1990 (2010-12):
Das für alle Parkbauten neu geforderte bauwerksspezifische Instandhaltungskonzept der Schutzmaßnahmen entspricht der Forderung g) in der EN 1990, Kapitel 2.2
Kapitel 2.2 Behandlung der Zuverlässigkeit
(5) Das geforderte Zuverlässigkeitsniveau für die Tragsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit darf durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
a) Präventivmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen(z. B. Einbau von ….Korrosionsschutzmaßnahmen wie Beschichtungen, ….);
g) Geeignete Überwachung und Instandhaltung entsprechend den Vorgaben der Projektunterlagen
Frischbeton-verbundsystemeals Problemlöser?
mögliche Lösung bei Neubau: Frischbetonfolie (FBV) verhindert Feuchtedurchtritt an nachträglichen Rissen (z.B. aus späten Zwang)
Sohlplatten von Tiefgaragen Beschichtung zum Schutz vor Chlorideintrag: OS8 oder OS11b ?
Risse
rückwärtige Feuchte bei gerissenen Boden- / Sohlplatten
Problem:
Hinterfeuchtung oder ggf. osmotischer Druck
Mögliche Anwendungen
Vermeidung von Blasenbildung
Vermeiden rückwärtigerFeuchte (Riss)
FBV
Frischbetonverbundtechnologie
Verwendung überwiegend in Kombination mit einem WU-Bauwerk (Bauartzulassung über abP). Die Bauweise ist aber weder in der WU-Richtlinie noch in DIN 18533 geregelt.
Empfehlung: erhöhte Hinweis- und Beratungspflicht gegenüber Bauherrn(Auswirkungen, Nutzen, Unklarheiten)
Anwendungspotential FBV
zusätzliche Sicherheit (Hinterlaufschutz) bei hochwertigen Nutzungen (z.B. A* bis A***)oder geometrisch komplexen WU-Bauwerken mit hohem „Restrisiko Risse“
WU-Bauwerke nach Entwurfsgrundsatz EGS c) mit „planmäßiger Dichtmaßnahme“
Schutzschicht bei chemisch angreifenden Böden und Grundwässer
Einbaualternative bei fehlender Zugänglichkeit
Tiefgaragensohlplatten (Vermeiden der rückwärtigen Rissdurchfeuchtung)
Frischbetonverbundsystem (FBV-System)fresh concrete pre-applied bonded membrane
nur in Verbindung mit Frischbeton
Zur Wasserseite hin angeordnet
Verlegung der Bahnen vor dem Betonieren
Verbundwirkung zum Beton (Hinterlaufschutz)
Frischbetonverbundtechnologie
Arbeitskreis beim DBV seit 2017 mit dem Ziel, bis etwa Ende 2018 einen Sachstandsbericht oder Merkblatt zu erstellen.
+ BBSR-Forschungsprogramm DBV, THN, TU-BS, Hersteller
nächstes DBV-Fachkolloquium am Di, 28.11.2017 in Berlin
Frischbetonverbundtechnologie
Verbundschicht (mechanisch oder klebeadhäsiv)
zugfester Haftverbund mit Beton
Hinterlaufschutz
+Dichtungsschicht (Kunststoff, d = 0,50 bis 1,5 mm )
Aufnahme Wasserdruck, Gebäudelast
rissüberbrückend
Ein FBV-System besteht aus …..D
icht
ungs
schi
cht
Ver
bund
schi
cht
Wirkungsmechanismus FBV
BetonBeton
Deckfolie(HDPE, Polyolefin, PP, PVC)
Kunststoff Vliesgewebeaus Polymerfasern
Klebeschicht zwischen Vlies und Decklage
Deckfolie(meist HDPE)
drucksensible adhäsive Klebeschicht und Schutzfilm
adhäsiver Klebeverbundmechanischer Vliesverbund
ca. 1
,0 b
is 2
,0 m
m
Wirkungsmechanismus FBV
Deckfolie
Vlies
Wirkungsmechanismus FBV
Vlies
Beschädigung +Wassereintritt
Ziel: Verhinderung der seitlichen (lateralen) Wassereindringung
selbstklebender Überlappungsstoß Wand
Tapes bei Durchdringungen
Frischbetonverbundtechnologie
Frischbetonverbundtechnologie
Sicherung Querstoß
eine Bahnenbreite
Querstoß
Längsstoß(selbstklebenderÜberlappungsstoß)
Tape
Anschluss Durchdringung
SauberkeitsschichtUnterlage
FBV-System Tape-Anschluss
Durchdringung
z.B. WU-Rohrmanschette
z.B. Rohr-durchführung
Einbau Checkliste (1/2)
Planunterlagen auf Plausibilität prüfen (Konflikte ?)
Baustellenpersonal auf die Besonderheiten eingewiesen?
Herstellerschulung durchgeführt?
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers bekannt?
Untergrund vorbehandelt (Ebenheit, Versätze, keine Grate)?
erf. Rollenzahl und Tapes vorgehalten?
Verarbeitungstemperatur eingehalten?
Nahtstellen (Längs-/Querstöße) gem. Herstellervorgabe?
Durchdringungen nach Detailskizze ausgeführt?
Einbau Checkliste (2/2)
Betonabstandhalter in Abstimmung mit Hersteller?
Übermäßige Verwerfungen/Faltenbildung beseitigt?
lokale Beschädigungen repariert?
Verschmutzungen/Zementschlämme beseitigt?
Stehende Wasserflächen /Pfützen abgesaugt
Nahtstellen vor Betoneinbau kontrolliert?
Betonkonsistenz im Einklang mit Herstellervorgabe?
Maßnahmen gegen Auslaufen von Arbeitsfugen getroffen?
Ausschalfristen bei vertikalen Flächen eingehalten?
Ebenheit des Untergrunds
Sauberkeitsschicht ohne große Versätze oder Grate vorbereiten; keine spitzen Objekte
Faltenbildung bzw. Aufgehen von Nahtstellen bei großen ∆T
Wärmeausdehnungskoeffizienten
bei L = 20 m und ∆T = 10 K 30 bis 40 mm Verlängerung
FAZIT
verhindert primär Wassereintrag
Verminderung des Durchfeuchtungsrisikos
wirksame Nachbehandlungdurch Folie (höherer Hydratationsgrad)
Schutz bei chemischen Angriff
zusätzliche Sicherheit bei schwerzu berücksichtigenden Lastfällen
Reduzierung des Rissverpressungsaufwands
+ Nutzen
+
+
+
+
+
+
handwerklich aufwändig(Untergrund, Überlappung, Witterung, Durchdringungen, Abstandhalter usw.)
Mehrkosten FBV vs. Kosten für Rissverpressung
Verlängerung der Bauzeit
Dauerhaftigkeit hinreichend?
Rezyklierung bei Rückbau?
- Aufwand
-
-
-
-
-
Hinweise zur Instandhaltung
Instandhaltung
DIN EN 1990 (2010-12): Grundlagen der Tragwerksplanung
…sachgemäß instandgehalten !…entsprechend den Planungsannahmen genutzt !
Eigentum verpflichtet !
Verkehrssicherungspflicht nach
§§ 823, 836 bis 838 BGB
Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen.
Konzept der Instandhaltung
DIN 31051:2012-09
angenommene Nutzungs-dauer von 50 Jahren
- Inspektion- Wartung - Instandsetzung - ggf. Verbesserung
Instandhaltung beinhaltet…
Unabhängig hiervon sindregelmäßige Reinigungenerforderlich !
Wartung umfasst Ausbes-serung kleinerer Schäden oder Verschleißerscheinungen nach der Inspektion der Bauteile.
Welche Wartungsintervalle sind im Rahmen angemessenerInstandhaltung bei Parkbauten notwendig?
neuer Vorschlag im DBV-Merkblatt Parkbauten:jährlich in den ersten 5 Jahren,danach je nach EGS 1- oder 2-jährig
Bauwerkszyklus
Quelle: baunat.boku.ac.at
Ziel: Wiederherstellungdes ursprünglichen Zustands
tatsächlicheVerschlechterung
Besondere Bauwerke
Bauwerk
Ingenieurbauwerke
Wasserbauwerke
DIN 1076 Bauwerksprüfungen2mal im Jahr Streckenkontrolle, jährliche Besichtigung, 3-jährige einfache Prüfung, 6-jähr. Regelhauptprüfung, Sonderprüfungen
Jährliche Inspektionen / Besichtigungim 3 Jahreswechsel Bauwerksprüfung / -überwachung
StraßenRegelmäßige Streckenwartung/-kontrolle und Zustandserfassung
Bauwerksprüfungen
Bauwerke/Bauteile mit erhöhter Instandhaltung
Dichtstoffe / OS-Systemebei Auffangflächen
Jährliche Kontrolle durch Fachbetrieb nach § 19l WHG
Windkraftanlagen Jährl. Überwachungs- und Wartungskonzept, 2 jähr. wiederkehrende Bauwerksprüfungen (WKP)
Aufzugsanlagen 2 Jährige WKP
Trinkwasserbehälter halbjährliche Bauwerkskontrolle (Risse usw.)
Regelungen
Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.( 1999),
DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung, Fassung von, Beuth Verlag, Berlin.
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) Fachbereich Bautechnik, (2010),
VDI 6200: Standsicherheit von Bauwerken, Fassung von Februar, Beuth Verlag, Berlin.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, (2013),
Regelungen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, (2013),
RI-EBWPRÜF: Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, Beuth Verlag, Berlin.
BÜV Bau-Überwachungsverein e.V.,
Richtlinie Wiederkehrende Bauwerksprüfung im HochbauJanuar 2016, Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
Neu in Österreich
Neu in Österreich
Neu in Österreich
Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Vorsorge- und Erhaltungspflicht trifft ....in erster Linie die Eigentümer bzw. die Nutzer als Verantwortungsträger.
bautechnische Inspektion durch .... qualifizierten Aufgabenträger.
Eigentümer ist weiterhin zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der übertragenen Aufgaben verpflichtet.
Eigentümer von Bauwerken haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personenoder deren Eigentum ausgeht. Dies ist in Österreich von Gesetzes wegen vorgeschrieben und durch ....festgelegt.
Bauwerksinstandhaltung
• Checkliste u. Dokumentation der Begehung durch den Eigentümer / Verfügungs-berechtigten
• Visuelle bzw. Funktionsprüfung • Beispiele Hinweise zur Instandhaltung
• 2.1 Betonkonstruktionen
• 2.1.1 Schädigungen an Betonoberflächen markante Risse, Abplatzungen
• 2.1.2 Hinweise auf Nässeschäden, Salzeinwirkung feuchte Oberflächen,,Ausblühungen, Stalaktiten, Rostfahnen Decken,
• Stützen- und Wandbereiche mit Tausalzeinwirkung sollten mindestens einmal jährlich mit Wasserstrahl gereinigt werden.
• 2.1.3 Veränderungen an Bauteilen Dübellöcher, (Kern-)Bohrungen, Durchbrüche• Kontrolle, ob die Veränderungen zulässig sind; Dokumentation
VDI 6200 © Verein Deutscher Ingenieure e.V., Düsseldorf 2010
Bauwerksüberprüfung
Regelmäßige (Wiederkehrende) Bauwerksüberprüfung und Wartung
Die regelmäßige Überprüfung umfasst Begehungen durch den (meist nicht fachkundigen) Eigentümer oder Verfügungsberechtigten, ggf. Inspektionen durch fachkundige Personen bzw. eingehende Überprüfungen durch besonders fachkundige Personen einschließlich der Dokumentation.
Hinweise zur Bauwerksüberwachung werden auch vom Verein Deutscher Ingenieure VDI in der VDI-Richtlinie 6200 „Standsicherheit von Bauwerken- Regelmäßige Überprüfung“ gegeben
Bauwerksüberprüfung
Begehungszeitpunkte
turnusmäßige Begehung nach Intervallvorgabe des Bauwerksbuchs(z.B. jährlich, nach Winter, ein- bis fünfjährige Intervalle)
Begehungen aus besonderem Anlass (außerplanmäßig)(z.B. Sturm, Brand, besondere Wetterereignisse, Bergsenkungen, Erdbeben, ungewöhnlich hoher Schnee, ungewöhnliche Nutzung, Anprall, Umbauten, Umnutzungen und technische Modernisierungen usw.)
Wartung / Funktionskontrolle
Reinigung, Pflege, Konservierung, Austausch Verschleißteile
Reinigungshäufigkeit: je nach Verschmutzungsgrad
Kontrolle Rinnen, Bodenabläufe
Kontrolle Verkehrssicherheit
Kontrolle Beleuchtung, Markierungen,Beschilderungen, Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung
Schneeräumung auf Dachparkdecks
Verstopfte Bodenabläufe
Salzablagerungen aus 4 Jahren Nutzung
Wartung / Funktionskontrolle
wiederkehrende Bauwerksüberprüfung
Folgende beispielhafte Aspekte sind visuell im Rahmen der Inspektion von Bauwerken zu überprüfen:
Elemente der VerkehrssicherheitRisse, Abnutzungserscheinungen / Materialermüdung / Verschleiß?Erscheinungsbild der Betonoberflächen / befahrenen Flächen Wasseransammlungen, EntwässerungseinrichtungenNutzungsänderungen in der Betriebsphase Übermäßige Verformungen oder SchiefstellungenKorrosionserscheinungen Feuchte Stellen / DurchfeuchtungenFugenschäden, Ausbrüche Funktionsfähigkeit technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung usw.)
regelmäßige Begehungen(nach Instandhaltungsplan)
Eigentümer, Verfügungsberechtigter,Facility Management/ Hausverwaltung,oder fachkundige Ingenieurbüros
vorbereitete Checkliste abarbeitenggf. Instandsetzungen veranlassen Dokumentation im Bauwerksbuch
bei Schäden individuelle Prüfung durchfachkundige Ingenieurbüros / SV
Begehung / Inspektion
wie oft?
wer?
was?
Zustandsbewertungz.B. nach ZIS-ING-Baumöglich „Notengebung“
Begehungsintervalle
Die Festlegung der Begehungs- und Inspektionsintervalle erfolgt anhand der Bewertung des Risiko :
Das Risiko (Tragwerksversagen, Ablösung von Teilen) kann individuell beurteilt werden über ....
• Schadenshöhe / -ausmaß bzw. Folgeschäden bzw. Konsequenz aus Schaden (Personen- , Sach- oder Umweltschaden, Nutzungsausfall)und der
• Eintrittswahrscheinlichkeit.
Quelle GEFMA 192
Schadensausmaß / Konsequenz
Eintrittswahr-scheinlichkeit
Risikomatrix
1 2 3 4 5
5
4
3
2
1
geringes Risikopotential
hohesRisikopotential
Das Ausmaß des Risikos legt die Intervalle zur Überprüfung fest !
Schadensfolgeklassen gem. VDI 6200
Schadens-folgeklasse
Merkmale Gebäudetypen / Bauteile
Beispiele
CC3Kategorie 1
hohe Folgen(Schäden an Leib u. Leben, Gesundheit für sehr viele Menschen, sehr große Umweltschäden)
Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Personen
Stadien, Kongresshallen, Mehrzweckarenen
CC2Kategorie 2
mittlere Folgen bauliche Anlagen mit über 60 m Höhe, mehr als 12 m Stützweite, große Auskragungen, exponierte Bauteile
Hochhäuser, Türme, Bürogebäude, Industriebauten, Produktionssanlagen, Bäder, Sporthallen, Balkone, Fassaden
CC1
geringe Folgen(Sach-, Vermögen, Risiken für einzelne Menschen
robuste und unkritische Bauteile, Stützweite kleiner als 6 m, nur vorübergehender Aufenthalt von Menschen
EFH, MFH, landwirtschaftliche Gebäude
Robustheitsklassen nach VDI 6200
Robustheits-klassen
Bauwerk / Nutzung Beispielhafte Tragwerke
RC1
statisch bestimmte Tragwerke ohne Systemreserven
sprödes Verformungsverhalten
imperfektionsempfindliche Systeme
Einfeldträger
stützenstabilisierteHallentragwerke ohne Kopplungen
schlanke Schalen
Glastragwerke
Gussbauteile
RC2statisch unbestimmte Konstruktionen mit Systemreserven
elastisch-plastisches Tragverhalten
Durchlaufträger
eingeschossige Rahmen
Stahlkonstruktionen
RC3
Konstruktionen mit großer Systemredundanz
große plastische Systemreserven
fehlerunempfindliche Systeme
mehrgeschossige Rahmen
vielfach statisch unbestimmte Systeme
seilverspannte Konstruktionen
überschüttete Bogentragwerke
RC4Tragwerke, die denen alternativ berücksichtigte Gefährdungsszenarien ausreichend Robustheit zeigen
Bemessung für Stützenausfall
Bemessung Flugzeugabsturz
Begehungsintervalle gem. VDI 6200
bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-RiliSIB in Verbindung mit DBV-MerkblattMindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich)
Parkbauten nach DBV-Merkblatt
Parkbauten: CC2 ?, RC1 oder RC2 kurze Intervalle
Begehung und Wartung
a) Nachfolgende Prüfung gemäß Turnus - keine Defizite festgestellt keine Maßnahmen erforderlich
- kleinere Defizite / Mängel festgestellt: kleinere Reparaturen oder Instandsetzung in
Auftrag geben
b) Eigentümer benachrichtigen:handnahe Prüfung (Stufe II) durch SV veranlassen
Ergebnis der Begehung:
a) Nachfolgende Prüfung gemäß Turnus (keine Maßnahmen), b) ggf. Anpassung der Zeitintervalle Stufen I und II, c) Veranlassung einer weiterführenden Prüfung (Stufe III) d) geeignete Maßnahmen (z.B. Reparaturen, Instandsetzungen).
Begehung und Wartung
Handnahe Prüfung (Stufe II) durch qualifizierten SV:
Zeitliche Einschätzung des Schädigungsverlaufsz.B. Durchfeuchtungen oder Korrosion
Absehbare und vermutliche Folgeschädenz.B. Fäule durch Feuchteanfall, Betonabplatzung durch Bewehrungskorrosion, etc.
Auswirkungen von Schäden und Folgeschäden
Relevanz für Standsicherheit, VerkehrssicherheitNutzbarkeit,Dauerhaftigkeit, (Schadstoffaustritt)
Wenn Maßnahmen/Instandsetzungen erforderlich sind: - Vorschlag, was lang- / mittel- / kurzfristig bis sofortumzusetzen ist
- mögliche Nutzungseinschränkungen beschreiben
Begehung und Wartung
Weiterführende Prüfungen (Stufe III):
Weiterführende Prüfungen werden aus einem in der handnahen Prüfung (Stufe II) offen gebliebenen Gefährdungsverdacht notwendig.
Die weiterführenden Prüfungen sind mit dem Eigentümer abzustimmen und als gesonderte Leistungen zu beauftragen.
Der qualifizierte Sachverständige koordiniert die Leistungen der Stufe III.
Einbindung anderer Fachleute / SV / Experten(Tragwerksplaner, Boden- / Brandschutzgutachter, Schweißfachingenieure,
Baubiologen, Prüfingenieure etc.)
Bauwerksinstandhaltung
regelmäßige Begehungen(nach Instandhaltungsplan)
Eigentümer, Verfügungsberechtigter,Facility Management/ Hausverwaltung,oder fachkundige Ingenieurbüros
vorbereitete Checkliste abarbeitenggf. Instandsetzungen veranlassen Dokumentation im Bauwerksbuch
bei Schäden individuelle Prüfung durchfachkundige Ingenieurbüros / SV
Bauwerksinspektion
wie oft?
wer?
was?
Zustandsbewertungz.B. nach ZIS-ING-Baumöglich „Notengebung“
Bauwerksbewertung nach ZIS ING
Note Bewertung hinsichtlich Dauerhaftigkeit
0 Kein Einfluss auf Dauerhaftigkeit.
1 Beeinträchtigung, jedoch langfristig geringer Einfluss.Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.
2 Beeinträchtigung, jedoch langfristig Einfluss auf Dauerhaftigkeit.Schadensbeseitigung mittelfristig erforderlich.
3 Beeinträchtigung, mittelfristiger Einfluss auf Dauerhaftigkeit.Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.
4 Dauerhaftigkeit nicht mehr gegeben; umgehend Instandsetzung/Erneuerung erforderlich
Handlungsempfehlung:
0 kein Handlungsbedarf
1 Langfristiger Handlungsbedarf
2 Mittelfristiger Handlungsbedarf
3 Kurzfristiger Handlungsbedarf
4 Sofortiger Handlungsbedarf (Gefahr im Verzuge)
Bauwerksbewertung nach ZIS ING
Korrosionsschäden in Parkbauten
StützenfußArbeitsfuge
DeckenuntersichtRisse
Bauwerksbewertung nach ZIS ING
Zusammenfassende Benotung des gesamten Bauwerks
- Standsicherheit- Gebrauchstauglichkeit / Verkehrssicherheit- Dauerhaftigkeit- Schadstoffbelastung
Einzelbenotung in den Kategorien
Eigentümerhaftung ?
Die haftungsrelevanten Folgen bei Schäden an Fremd-eigentum (Pkw, Benutzer) z.B. aufgrund einer während der Nutzung unterlassenen Instandhaltung sind in Deutschland bisher nicht abschließend geklärt.
Neu: verpflichtender Instandhaltungsplan bei Neubau Übergabe an Eigentümer
was passiert bei Schäden an Fahrzeugen infolge unterlassener Instandhaltung?
Tritt der Versicherungsschutznur bei dokumentierter undnachgewiesener Inspektion und regelmäßiger Instandsetzungnach Instandhaltungsplan ein?
GEFMA 330
Entlastungsbeweis:
Die Pflichten (Instandsetzungspflichten) können dem Facilitymanager übertragen werden.
Hohe Anforderungen werden an den Entlastungsbeweis gestellt (z.B. Beauftragung von SV): Sind alle Maßnahmen getroffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, um die Gefahr einer Ablösung von Teilen zu erkennen und zu unterbinden?
GEFMA e.V. Deutscher Verband für Facility Management
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss erfolgt nur,
…wenn die erforderliche Sorgfalt angewendet wurde.
sind alle notwendige Vorkehrungen getroffen?
mangelnde Gebäudeunterhaltung ist ein Haftungsgrund (GEFMA 330)
Auszug aus GEFMA 330: „Ein Verschulden wird jedoch grundsätzlich zunächst widerlegbar vermutet. Zur Entlastung ist im Rahmen des sog. Entlastungsbeweises der Nachweis erforderlich, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, um die Gefahr einer Ablösung von Teilen nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und zu unterbinden.“
Konsequenzen für die Planung ?
GEORG-SIMON-OHMHOCHSCHULE NÜRNBERGKonsequenzen
Fachplaner technischer Ausbau, TGA
Architekt bzw. Objektplaner
Tragwerksplaner (+ evtl. sachkundiger Planer nach Rili SIB)
Konstruktion, BauweiseAbminderungen?
Gefälle,Ebenheits-anforderungen
Instandhaltung, Wartungsplan
OS-Systeme
Frühzeitige Einbindung der Fachplaner erforderlich ! bereits bei Erstellung des LV sinnvoll
Konsequenzen (Empfehlungen)
Erstellung eines bauwerksspezifischen Instandhaltungs-konzeptes nach DAfStb Rili-SIB bei jedem Parkbau vom sachkundigen Planer zu erstellen
Aufklärung und Beratung des AG über Instandhaltungsbedarf zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit
Der AG ist auf die augenblickliche Sachlage mit den unterschiedlichen Entwurfskonzepten hinzuweisen und zu beraten.
Die „geplante Beschaffenheit“ sollte vertraglich möglichst klar formuliert werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit