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© 2012 Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler, 13.06.2012. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Aktuelle regulatorische Anforderungen an die Geschäftsführung von Banken – ein Überblick 13. Juni 2012, Lüneburg Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler 12. Norddeutscher Bankentag Fachhochschule Dortmund Dortmund University of Applied Sciences and Arts www.wirtschaft.fh-dortmund.de www.FRL.de www.FinancePowerLab.de © 2012 Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler, 13.06.2012. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Ziel und Struktur der Bankenaufsicht 1 Fazit: Das neue “Vier-Säulen-Prinzip” 2 Aktuelle regulatorische Anforderungen 3 Gliederung X X

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Aktuelle regulatorische

Anforderungen an die

Geschäftsführung von Banken

– ein Überblick

13. Juni 2012, Lüneburg

Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler

12. Norddeutscher Bankentag

Fachhochschule DortmundDortmund University of Applied Sciences and Arts

www.wirtschaft.fh-dortmund.de

www.FRL.dewww.FinancePowerLab.de

© 2012 Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler, 13.06.2012.

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Ziel und Struktur der Bankenaufsicht1

Fazit: Das neue “Vier-Säulen-Prinzip”

2 Aktuelle regulatorische Anforderungen

3

Gliederung

XX

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Ziele und Aufgaben der Bankenaufsicht (1)

Eine Volkswirtschaft benötigt ein verlässliches Bankensystem.Nur ein stabiles Finanzsystem kann seine wichtigste gesamtwirtschaftliche Funktion, die kostengünstige Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel, erfüllen. Für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ist ein funktionstüchtiges Bankwesenunverzichtbar.Eine effiziente Bankenaufsicht ist daher gesamtwirtschaftlich notwendig.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank teilen sich Aufgaben in der Bankenaufsicht.

Gem. § 6 Abs. 1 KWG übt die BaFin als zuständige Verwaltungs-behörde die Aufsicht über die Institute nach Maßgabe des KWG aus. § 7 Abs. 1 KWG regelt die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Deutschen Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Institute durch die Deutsche Bundesbank.

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Ziele und Aufgaben der Bankenaufsicht (2)

“Achieving an integrated market for banks and financial conglomerates is a core component of the European policy in the area of financial services.“ EU-Kommission

“The key policy instrument to achieve this goal is the development, implementation and application of EU banking and financial conglomerates legislation with all stakeholders, covering regulatory and prudential rules for credit institutions, financial conglomerates and investment firms.” EU-Kommission

„Für ein harmonisches Funktionieren des Binnenmarktes für das Bankenwesen bedarf es über die gesetzlichen Normen hinaus einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie einer erheblichen Annäherung ihrer Beaufsichtigungspraktiken.“ (22, 2006/48/EG)

„Um dem Sparer ähnliche Sicherheiten zu bieten und gerechte Bedingungen für den Wettbewerb zwischen vergleichbaren Gruppen von Kreditinstituten zu gewährleisten, müssen an die Kreditinstitute gleichwertige finanzielle Anforderungen gestellt werden.“ (9, 2006/48/EG )

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Basel II (www.bis.org)

BCBS 128

347 pages

Aufgrund der erkannten Schwächen des Basel-I-Ansatzes veröffentlichte der Baseler Ausschuss nach einer fast sechsjährigen Konsultationsphase im Sommer 2004 ein stark überarbeitetes Regelwerk, kurz Basel II genannt, das die Stabilität der internationalen Finanzmärkte mit Hilfe von drei Aufsichtssäulen bewahren soll:Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken und operationelle Risiken (Säule 1), bankaufsichtlicher Überprüfungsprozessder Adäquanz der Kapitalausstattung und des Risikomanagements (Säule 2) sowie Leitlinien für Offenlegungspraktiken zum Zwecke einer Stärkung der Marktdisziplin durch erweiterte Transparenzvorschriften (Säule 3).

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Basel II (www.bis.org)

BCBS 128

347 pages

Zeitgleich mit der Einführung der Basel-II-Regelungen in Europa im Jahr 2008 legte die Finanzmarktkriseeinerseits eine Reihe vonneuen Arbitragemöglichkeiten und andererseits den Eigenkapitalmangelder Institute auf eindrucksvolle Weise offen. Durch neue Instrumente der „Supervisory Arbitrage“ wie die Refinanzierungsstruktur „Conduits“ (insbesondere mit Asset Backed Commercial Paper) und Structured Investment Vehicles war es den Instituten gelungen, ihre Risiken auf weniger oder nicht regulierte Bereiche zu verlagern, um damit Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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Effektive Bankenaufsicht

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Baseler Rahmenwerk

Die drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht

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Größere Komplexität in der Bankenaufsicht

Boos. K.-H.; R. Fischer; H. Schulte-Mattler (2012). Beck’scher KWG-Kommentar für die Praxis zum KWG zu den Eigenkapital- und Liquiditätsgrundsätzen sowie ergänzenden Bestimmungen. 4. Auflage. München (Beck).=> März 2012

3.000 Seiten!!!…für einen Überblick.

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Ziel und Aufgaben der Bankenaufsicht

Die jeweils aktuelle Version des Kreditwesengesetzes finden Sie beispielsweise bei buzer.de (http://www.buzer.de/gesetz/962/)

Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 6 Abs. 2 KWG.

§ 6 Abs. 4 KWG : Die BaFin hat bei der Ausübung ihrer Aufgaben in angemessener Weise die möglichen Auswirkungen ihrer

Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in den jeweils betroffenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu

berücksichtigen.

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G-20 Pittsburgh declaration (25 September 2009)

“The growth of the global economy and the success of our coordinated effort to respond to the recent crisis have increased the case for more sustained and systematic international cooperation.”

Vier „kritische Bereiche” wurden identifiziert:

Building high quality capital and mitigating pro-cyclicality.

Reforming compensation practices to support financial stability.

Improving over-the-counter derivatives markets.

Addressing systemically important financial institutions.

“The economic crisis demonstrates the importance of ushering in a new era of sustainable global economic activity grounded in responsibility.”

=> Basel III is one outcome of the “Leaders’ Statement: The Pittsburgh Summit” (see http://www.pittsburghsummit.gov/mediacenter/129639.htm).

G 20 Summit on Financial Markets

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Basel III – Drei Papiere (www.bis.org)

BCBS 187BCBS 188BCBS 189

33 pages53 pages77 pages

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CRD-IV-Regulierungspaket

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Das Triple-B der Bankenaufsicht: Basel, Brüssel, Berlin/Bonn

Die europäische Umsetzung von Basel-I-II-III zählt ebenfalls: CRD-II-III-IV.Besonderheit: Die Themenbereiche derUmsetzungen sind unterschiedlich. So wird Basel III im Wesentlichen durch CRD IVumgesetzt, nicht durch die CRD III.Daneben gibt es eine separate Zählweise bei Weiterentwicklungen im Marktrisikobereich:

Basel 1,5 (aktuelles Regime, Umsetzung der Baseler Marktrisikopapiere), Basel 2,5 (insb. Stressed VaR, Incremental Risk Charge, Correlation Trading Portfolio), Basel 3,5 (Fundamental Trading Book Review 2012 – Konsultation bis 09.12).

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Ziel und Struktur der Bankenaufsicht1

Fazit: Das neue “Vier-Säulen-Prinzip”

2 Aktuelle regulatorische Anforderungen

3

Gliederung

XX

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Entwicklung CRD IV im Überblick

• 12.10: Basel-III-Papiere• Framework + Liquidity Risk + Capital BufferBasel

• 07.11: CRR-I-Richtlinie-E (EU-Kommission)• 07.11: CRD-IV-Verordnung-E (EU-Kommission)• 11.11: Karras-Report (ECON-Berichterstatter EU-Parlament)• 03.12: Änderungsanträge zum Karras-Report (EU-Parlament)• 04.12: Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft

Brüssel

• 03.12: Arbeitsentwurf CRD-IV-Umsetzungsgesetz (Bundesreg.)• 06.12: 2. Diskussionsentwurf CRD-IV-UmsetzungsgesetzBonn/Berlin

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Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (1)

CRD

-IV-

Ric

htlin

ie-E

Aufsichtsbehörden

Erlaubnisverfahren und Zulassungsvoraussetzungen

Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

Beaufsichtigung der Institute

Kapitalpuffer

Offenlegung der Aufsichtsbehörden

Übergangs- und Schlussbestimmungen

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Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2)

CRD

-IV-

Ric

htlin

ie-E

Sanktionen Sanktionen und Maßnahmen der Aufsicht müssen abschreckend wirken

Anhebung der Strafhöhe (10% des Umsatzes oder 5 Mio. EUR)

Veröffentlichung der verhängten SanktionenGovernance

Verpflichtung zum Erlass von Governance-Regeln

Konkretisierung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans

Bildung eines Risiko- und Nominierungsausschusses im Aufsichtsorgan

Konkretisierung für das Vergütungssystem

Externe Ratings

Verpflichtung zur Anwendung des IRBA durch Aufsicht möglich

Ausschließlicher Rückgriff auf externe Ratings nicht gestattet

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Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2)

CRD

-IV-

Vero

rdnu

ng-E

Part IEigenkapitaldefinition

Kapitalanforderungen (KSA und IRBA)

Part II

Kreditrisikominderung

Verbriefung

Kontrahentenrisiko

Part III

Operationelle Risiken und Abwicklungsrisiko

Großkredite

Kreditrisikotransfer

Liquidität

Leverage

Offenlegung

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Hartes KernkapitalMindestens 50 %des Kernkapitals

Hybrides KernkapitalMax. 50 % des Kernkapitals / Max. 15 % innovatives Hybridkapital/Max. 35 % Hybridkapital ohne Wandlungs-

möglichkeit

Ergänzungskapital 1. KlasseZusammen mit Ergänzungskapital

2. Klasse max. 100% des Kernkapitals

Ergänzungskapital 2. Klasse

Max. 50 % des Kernkapitals

Drittrangmittel

CRD II Umsetzung (2011)

Tier

III&IV

Tier II

Tier I

Eigenkapitaldefinitionen in CRD II/ CRD IV

Quelle: Schulte-Mattler, Manns (2011).

Hartes KernkapitalMindestens 75 %des Kernkapitals

Hybrides KernkapitalMax. 25 % des Kernkapitals

Kein innovatives Hybridkapita

ErgänzungskapitalKeine Kappungsgrenzen

Drittrangmittel

Tier

III&IV

Tier II

Tier I

Basel III / CRD IV ab 2013

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Basel III: Common Equity steht im Mittelpunkt

Common Equity („hartes Kernkapital“, Going Concern Capital)(AGs=> stimmberechtigtes gezeichnetes Kapital ohne festgelegte Dividende; 14 Anforderungen zur Einstufung eines Instrumentes in diese Klasse)

+ Offene Rücklagen

+ Other Comprehensive Income

Sicherstellung der „Verlustabsorption“

Auslauf befristeter und innovativer„hybrider Kapitalinstrumente“.

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Basel III: Additional Going-Concern-Capital

Für dieses Non-common Equity gelten verschärfte 14+2-Anforderungen. So insbesondere:

Verlustabsorption

Unbegrenzte Laufzeit

Nachrangigkeit

Nicht-kumulative Zahlungen

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Basel III: Ergänzungskapital (Gone-Concern Capital)

Verschärfte 9+2-Anforderungen für die Anrechnung.

Wegfall der Upper/Lower-Unterkategorien, also Klasse 1 und 2

Anrechenbarkeit wird in den letzten 5 Jahren der Laufzeit linear abgeschrieben.

Prinzipienbasierte Kategorisierung.

Verschärfung der Kriterien.

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Basel III: Eigenkapitaldefinition

Die Anrechenbarkeit vom innovativen Hybridkapital (Step-Up) soll ersatzlos auslaufen.Abzugsposten vom Kernkapital werden erweitert und verschärft:

So sind Minderheitenanteile vollständig vom Common Equity in Abzug zu bringen.Die erforderlichen Abzüge vom aufsichtlichen werden harmonisiert. Statt bisher hälftig vom T-1- und T-2-Kapital oder vom gesamten Kernkapital sollen künftig die Abzüge vom Common Equity vorgenommen werden.

Drittrangmittel (Tier 3 und Tier 4) werden künftig nicht mehr als bankaufsichtliches Kapital angerechnet. Die Kategorie wird aufgegeben.

Verschärfung der Offenlegungs- und TransparenzvorschriftenEs sollen sämtliche Komponenten des Eigenkapitals sowie dessen Zusammensetzung und Berechnung offengelegt werden.

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Basel III: Eigenkapital-Fokus grundsätzlich richtig

Kriterien der Eigenkapital-Qualität: Welche sollen das sein?Erfolgsabhängigkeit der VergütungTeilnahme am Verlust bis zur vollen HöheLängerfristigkeit der KapitalüberlassungNachrangigkeit der Forderungen im Insolvenz- oder Liquidationsfall gegenüber allen Gläubiger

Alles von Gestern! Das ist „Book Keeping“ nicht „Finance“.

Eigenkapital ist kein reales Produkt sondern ein bedrucktes Papier („Paper Liabilities“), das einen Residualanspruch auf das Vermögen abzüglich Schulden verbrieft.Bei einer Vielzahl von hybriden Kapitalinstrumenten ist es sehr schwierig eine Aussage darüber zu machen, was eigentlich der Equity-Anteil ist:

=> Basel-Schwerpunkt auf das „Common Equity “ ist richtig!Dies ist dem bilanziellen Eigenkapital sehr ähnlich.

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Gesamte Eigenkapitalanforderung

Eigenkapital

Kreditrisiken (Risikoaktiva) +

Marktrisikenx 12,5 +

Operationelle Risiken x 12,5

≥ 8 %

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Höhe der Eigenkapitalausstattung (1)

Siehe Basel-II-Einleitung Punkt 5.

Auch für Basel III gültig,

Es wird auf eine „politisch” wünschenswerte Kapitalunterlegung“kalibriert”.

In diesem Fall auf die „berühmte“8-Prozent-Gesamtkapitalnorm.

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Der 8prozentige Eigenkapitalunterlegungssatz („Solvabilitätskoeffizient“) wurde erstmals im Jahr 1988 in den Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Eigenkapitalvereinbarung („Basel I“) festgesetzt und ist auch derzeit noch gültig.

Dieser Koeffizient ist definiert als der Prozentsatz, mit dem ein Institut seine gewichteten anrechnungspflichtigen Positionen („Risikopositionen“) mit Eigenkapital mindestensunterlegen muss.

Die Summe der risikogewichteten Positionswerte darf also das 12,5 fache (Kehrwert von 8 Prozent) des EK nicht übersteigen.

Warum der Solvabilitätskoeffizient mit 8 Prozent die richtige Höhe haben soll, wurde von der Aufsicht in den letzten 23 Jahren nicht thematisiert.

Bislang gibt es auch keine empirische Studie, die diesen Satz unterstützen würde.

Der Satz von 8 Prozent ist „magisch“.

Höhe der Eigenkapitalausstattung (2)

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Kapitalerhaltungspuffer (1)

• Die Verlustabsorptionsfähigkeit der Institute soll gestärkt werden.Ziel

• Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers(Capital Conservation Buffer) von 2,5 %• Auffangpuffer für Verluste• Fester Kapitalpuffer über die

Mindestkapitalanforderungen hinaus

Norm

• Aufbau während konjunktureller Aufschwungphasen

• Abbau während konjunktureller Abschwungphasen

Wirkung

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Kapitalerhaltungspuffer (2)

• Die prozyklischen Wirkungen der bankaufsichtlichen Normen sollen abgeschwächt werden.

Ziel

• Einführung einesantizyklischen Kapitalpuffers von 0 - 2,5 %

• Ansatzpunkt der Berechnung: Kreditvergabe Privater- und Nicht-Banken-Finanzsektor / Bruttoinlandsprodukt der jeweiligen Länder (auf der Grundlage von makroökonomischen Kriterien)

• Zeitvarianter Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus

Norm

• Nach Ermessen der nationalen Aufsichtsbehörden• Aufbau bei exzessivem Kreditwachstum, das zu

systemischen Risiken führen könnte (Vermeidung einer exzessiven Kreditvergabe; automatische Erhöhung der Kreditkosten schränkt die Kreditvergabe ein )

Wirkung

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Kalibrierung der Normsätze

Quelle: Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

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… 2010 2013 2024 2015 2016 2017 2018 from 2019

Konzentration auf das harte Kernkapital (Core-Tier-1-Kapital)

2.03.5

4.04.5 4.5 4.5 4.5 4.5

4.0

8.0

4.55.5

6.0 6.0 6.0 6.0 6.0

CoreT1-Capital

T1-Capital

TotalCapital

8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0

Capital Conservation Buffer (Core T1)

0.625 1.251.875

2.5

Anticylical Buffermax.2.5

max.2.5

max.2.5

max.2.5

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Gesamte Eigenkapitalanforderung

CoreT1 entspricht ungefähr dem bilanziellen Eigenkapital.Im Jahr 2019 verlangt die Bankenaufsicht aus der Säule 1 maximaleine bilanzielle Eigenkapitalquote (bei SIFIS) von rund 3 Prozent.

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… 2009 von 2019

Commerzbank AG Geschäftsbericht für 2009 (alle Ratios in Prozent)

2.0

9.2

4.54.0

8.0

10.5

6.0

CoreT1-Capital

T1-Capital

TotalCapital

14.8

8.0

Capital Conservation Buffer (Core T1)

2.5

Anticylical Buffer

max.2.5

Anforderungenfür

2009

Ratios2009 erfüllen

Anforderungenvon 2019

3,2%: BilanzielleEigenkapitalquote0,7%: BilanzielleEigenkapitalquote(geschätzt) unter

Berücksichtigung nicht-bilanzieller Geschäfte

3.20.7

Leverage of 31 143

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Bilanzielle und Baseler Eigenkapitalquote

Datenquelle: http://www.bankgeschichte.de/index_02_05.html.

Basel I

Basel II

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Leverage Ratio

• Die Verschuldung der Institute im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital soll limitiert werden („Deleveraging“).

Ziel

• Einführung einer risikounabhängigen Kennzahl („Leverage Ratio“)Norm

• Wachstum der Risikopositionen unabhängig vom Risikogehalt wird limitiert.

• Insbesondere Positionen, die annahmegemäß kein Risiko besitzen werden begrenzt (wie Forderungen gegenüber OECD-Staaten).

Wirkung

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Unterschiede Basel III und CRD IV (Stand: Kompromiss EU-Rat April 2012)

Kapitalnormen

Basel III:Schrittweise Erhöhung ab

1.1.15

CRD IV: Korridor ab 1.1.14 zw. 5,5 (anstatt 4,5) und 6%

Systemischer Puffer

Basel III:allg.

Regelungen

CRD IV: 3% und

mehr(Art. 124a)

Bonitätsgewicht Staaten

Basel III:keine

Änderungen

CRD IV:keine

Änderungen

Bonitätsgewicht Hypo-Kredite

Basel III:keine

Änderungen im KSA

CRD IV:Gewichte bis

150% im KSA möglich

Leverage Ratio

Basel III:Integration in Säule 1 ab

1.1.18

CRD IV:Einführung

von unterschiedl. Cap-Werten

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Ziel und Struktur der Bankenaufsicht1

Fazit: Das neue “Vier-Säulen-Prinzip”

2 Aktuelle regulatorische Anforderungen

3

Gliederung

XX

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Basel III und CRD IV

Ergo: Der Kernbereich von Basel III/CRDIV und auch der G20-Ziele“Building high quality capital” ,wird in der vorgesehenen Art und Weise nicht für eine Stabilisierung der Finanzmärkte sorgen, da insbesondere das bilanzielle Eigenkapital viel zu wenig erhöht wird.Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen in der Säule I waren und sind für die Stabilisierung der Finanzmärkte ein eher ungeeignetes Instrument. Überspitzt gesagt, waren und sind regulatorische Eigenkapitalanforderungen eher ein „öffentliches Schulungsinstrument für Banker” als ein wirksames Instrument für die Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Bankgeschäftes.

Regularien wie MaRisk oder Großkreditanforderungen sind in diesem Zusammenhang vergleichsweise wesentlich wirksamer.Ein neuer Wettlauf „Hase und Igel“ hat schon längst begonnen!

Basel-III-Anforderungen werden schon „umgangen“ (via legaler Arbitrage) bevor diese überhaupt in Kraft getreten sind.Basel IV/CRD V lassen schon jetzt herzlich grüßen.

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© 2012 Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler, 13.06.2012.

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Die neue „Vierte“ Säule einer effektive Bankenaufsicht

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Baseler Rahmenwerk III +

Die „alten“ drei Säulen einereffektiven Bankenaufsicht Die „neue“ vierte Säule

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Basel III und CRD IV

Die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage Cap), die die Gesamtsumme der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen an das bilanzielle Eigenkapital bindet, ist grundsätzlich sehr positiv zu sehen.Mit diesem Schritt wird eine neue „risikounabhängige“ Eigenkapitalnorm in die internationale Bankenaufsicht eingeführt, die ich als die „vierte Säule“ einer effektiven Bankenaufsicht bezeichne. Die Säule 4 wird zukünftig - nach meiner Meinung - einen immer größeren Stellenwert in der internationalen (Basel) und europäischen (Brüssel) Bankenaufsicht bekommen.Die angedachte Größenordnung für den Leverage Cap in Höhe von 3 Prozent ist natürlich viel zu gering. Die Größenordnung des Caps wird nach Proberechnungen so festgelegt („kalibriert“), dass die Banken diese auch erfüllen können. => Dennoch, die Bankenaufsicht beschreitet einen Schritt in die richtige Richtung.

Mit einer bilanziellen Eigenkapitaldecke von rund 21 Prozent, hätte man alle Verluste in sämtlichen Bankenkrisen seit 1988 absorbieren können.

Der europäische Steuerzahler hat in der andauernden Bankenkrise seit 2008 4,5 Billionen EUR zur Sicherung der Banken aufgewendet http://www.handelsblatt.com/politik/international/euro-krise-keine-loesung-fuer-die-akuten-probleme/6716872-3.htm

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Basel III und CRD IV

Wie wird sich der Bankenmarkt bis 2019 entwickeln:Die bankaufsichtlichen Kapitalquoten der Institute werden auch künftig deutlichüber den Mindestnormen liegen.Eine reine Thesaurierungsstrategie wird die Kapitalquoten nur bei ertragsstarken Instituten auf das geforderte bzw. vom Markt erwartete Niveau anheben können.Ertragsschwache Institute werden Probleme haben, die Quoten einzuhalten.Weitere Fusionen sind sehr wahrscheinlich (zu viele Banken in der BRD).Die bilanziellen Kapitalquoten werden trotz Leverage Ratio viel zu gering sein,um irgendetwas „abpuffern“ zu können.Die Geschäftsführungen der Banken werden eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen erfüllen müssen, die kaum noch überschaubar ist.

Die Risikotragfähigkeit und Nachhaltigkeit der Institute kann langfristig nur durch „wesentlich mehr“ hartes Kernkapital und bilanzielles Eigenkapital erreicht werden.

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Kontakt:Prof. Dr. Hermann Schulte-MattlerBetriebswirtschaftslehre

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