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B E R L I N O e t j e n - D e h n e & P a r t n e r U m w e l t - u n d E n e r g i e - C o n s u l t G m b H Levetzowstraße 10 a 10555 Berlin Tel. 030 / 344 80 39 Fax 030 / 39 84 88 54 e-mail: [email protected] Kurzfassung Aktuelle und künftige Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalt im Fokus der Anforderungen des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes 8. Oktober 2013

Aktuelle und künftige Entsorgung relevanter mineralischer ... · AVV Abfallverzeichnis-Verordnung AWP 2011 Abfallwirtschaftsplan 2011 für das Land Sachsen-Anhalt – Teil-plan Siedlungsabfälle

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B E R L I N

O e t j e n - D e h n e & P a r t n e r U m w e l t - u n d E n e r g i e - C o n s u l t G m b H

Levetzowstraße 10 a 10555 Berlin Tel. 030 / 344 80 39 Fax 030 / 39 84 88 54 e-mail: [email protected]

Kurzfassung

Aktuelle und künftige Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des

Landes Sachsen-Anhalt im Fokus der Anforderungen des Kreislaufwirt-

schaftsgesetzes

8. Oktober 2013

2 B E R L I N

Inhalt

1 Vorbemerkungen ........................................................................................... 4

2 Untersuchungsgegenstand und Methodik .................................................. 5

3 Derzeitige Anforderungen an die Entsorgung ............................................. 6

4 Nebenprodukt – Ende der Abfalleigenschaft ............................................... 7

5 Vorhandene und geplante Entsorgungskapazitäten im Land

Sachsen-Anhalt ............................................................................................. 8

6 Mengenentwicklung der mineralischen Abfälle bis 2020

(Basisprognose) ............................................................................................ 9

7 Entwicklung der Entsorgungskapazitäten bis 2020 vor dem

Hintergrund der Festlegungen des gemeinsamen Runderlasses

05/2009 (Szenario 1) .................................................................................... 10

8 Entwicklung der Entsorgungskapazitäten bei Inkrafttreten der

Mantelverordnung ab dem Jahr 2015 (Szenario 2) .................................... 16

9 Entwicklung der Entsorgungskapazitäten bei Inkrafttreten der

Mantelverordnung ohne Rücknahme der Umstellungsbescheide

(Szenario 3) .................................................................................................. 22

10 Hochwertige Verwertung ............................................................................ 29

11 Steuerungsinstrumente zur Förderung einer hochwertigen

Verwertung .................................................................................................. 33

12 Validierung der im Abfallwirtschaftsplan 2011 des Landes

Sachsen-Anhalt festgelegten Aussage zu mineralischen Abfällen ......... 35

13 Zusammenfassung und Ausblick ............................................................... 38

3 B E R L I N

Abkürzungsverzeichnis

a Jahr

a.n.g. anderweitig nicht genannt

Abs. Absatz

AS Abfallschlüssel

AVV Abfallverzeichnis-Verordnung

AWP 2011 Abfallwirtschaftsplan 2011 für das Land Sachsen-Anhalt – Teil-

plan Siedlungsabfälle

BBergG Bundesberggesetz

BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz

BSR Bauschuttrecyclinganlage

bzw. Beziehungsweise

DepV Deponieverordnung

DK Deponieklasse

EBV Ersatzbaustoffverordnung (Entwurf)

kg Kilogramm

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

LAGA-M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen

Abfällen – Technische Regeln - in der Fassung von 2004

LAGB Landesamt für Geologie und Bergwesen

LAU Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

LVwA Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

m³ Kubikmeter

MantelV Mantelverordnung Grundwasser / Ersatzbaustoffe / Boden-

schutz (Entwurf) (MantelV-E)

Ma.-% Massenprozent

Mg Megagramm = Gewichtstonne

Mio. Million

TMg Tausend Megagramm

UT untertage

ÜT übertage

VersatzV Versatzverordnung

z.B. zum Beispiel

4 B E R L I N

1 Vorbemerkungen

Mineralische Massenabfälle nehmen im Land Sachsen-Anhalt mit über 9 Mio. Mg im

Jahr 2011 den mit Abstand größten Anteil am Gesamtabfallaufkommen ein. Die über-

wiegende Masse wird außerhalb der kommunalen Entsorgungspflicht bei der Rekultivie-

rung von Deponien, der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen1 sowie bei Bau-

maßnahmen im Straßen- und Wegebau verwertet. Der auf Deponien des Landes

Sachsen-Anhalt beseitigte Anteil machte weniger als 1 Ma.-% aus.

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass wieder vermehrt Planfeststellungsanträge

zur Neuerrichtung von Deponien gestellt werden, auf denen vor allem mineralische Ab-

fälle abgelagert werden sollen. Die mit solchen Anträgen im Land Sachsen-Anhalt kon-

frontierten Behörden müssen für eine qualifizierte und eigenständige Einschätzung des

Deponiebedarfs über breite Kenntnisse auf dem vergleichsweise komplexen Gebiet der

mineralischen Abfälle verfügen. Über die Intention des Antragstellers hinaus ist insbe-

sondere zu prüfen, ob bei der Bedarfsermittlung für den Bau einer Deponie abfallwirt-

schaftliche Fragen – insbesondere die Prioritätenfolge der fünfstufigen Abfallhierarchie -

ausreichend und richtig beachtet wurden. Handelte es sich beispielsweise bei den zur

Deponierung beantragten Abfallarten und den zugehörigen Mengen um verwertbare

Abfälle, hat dies Rückwirkungen auf die Verfahrensentscheidung.

Um behördlicherseits prüfen zu können, ob – nach Ausschöpfung von Verwertungs-

maßnahmen – ein Bedarf an zusätzlichem Deponievolumen besteht, sind neben Infor-

mationen zum derzeitigen und künftigen Abfallaufkommen vertiefte Kenntnisse zu den

gegenwärtigen und zukünftigen Entsorgungsmöglichkeiten erforderlich. Da das Kreis-

laufwirtschaftsgesetz auch Anforderungen für mineralische Abfälle formuliert, das kon-

kretisierende Regelwerk aber noch nicht rechtlich verbindlich erlassen wurde, sehen

sich die verantwortlichen Stellen einem nicht unerheblichen Druck der überwiegend pri-

vaten Träger von Deponieneubauplanungen ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund werden mit der Studie die folgenden Ziele verfolgt:

- Landesweite Beschreibung der aktuellen Entsorgungswege für ausgewählte nicht

gefährliche mineralische Abfälle,

- Analyse der Einflüsse auf die zukünftigen Entsorgungswege und –kapazitäten,

- Erarbeitung von Kriterien für die im KrWG geforderte hochwertige Verwertung,

- Validierung der Aussagen des Abfallwirtschaftsplan 2011 des Landes Sachsen-

Anhalt.

1 Unter Abgrabungen werden die nicht unter Bergaufsicht stehenden Gewinnungsstellen der Steine-

und Erdenindustrie verstanden; Tagebaue sind dagegen alle unter Bergaufsicht stehenden übertägi-

gen Gewinnungsbetriebe des Steine- und Erden- sowie des Braunkohlenbergbaus.

5 B E R L I N

2 Untersuchungsgegenstand und Methodik

In die Untersuchung der relevanten mineralischen Abfälle des Landes Sachsen-Anhalt

sind vorwiegend mineralische Abfälle mit einer jährlichen Mindestmenge von 10.000 Mg

pro Abfallart einbezogen, die den Herkunftsbereichen Rückstände aus thermischen

Prozessen (AVV-Kapitel 10), Bauabfälle (AVV-Kapitel 17) und Abfälle aus Abfallbe-

handlungsanlagen (AVV-Kapitel 19) zugeordnet werden können:

Tabelle 2-1: Für die Untersuchung ausgewählte 13 Abfallarten

Abfallschlüssel Abfallbezeichnung

100101 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub

100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung

170101 Beton

170102 Ziegel

170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik

170504 Boden und Steine

170802 Baustoffe auf Gipsbasis

170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle

190112 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken

190203 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen

Abfällen bestehen

190305 stabilisierte Abfälle

190307 verfestigte Abfälle

191209 Mineralien (z.B. Sand, Steine)

Für die Datenermittlung zum Aufkommen dieser mineralischen Abfälle und zu deren

Entsorgungswegen werden zum einen die beim Statistischen Landesamt Sachsen-

Anhalt vorliegenden Informationen der Jahre 2006 bis 2011 und zum anderen Informa-

tionen, die die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt

hat, ausgewertet. Hinsichtlich der Deponierung der untersuchungsrelevanten Abfälle

liegt der Fokus auf den Deponien der Klasse DK I, da Deponien höherer Deponieklas-

sen in erster Linie nicht der Beseitigung dieser Abfälle vorbehalten sind.

Mit Hilfe dieser Daten wird in einer Basisprognose eine stoffkonkrete Prognose der zu-

künftigen Mengenentwicklung der 13 Abfallarten auf Basis grundlegender Einflussgrö-

ßen unabhängig von deren Entsorgungswegen/-möglichkeiten vorgenommen. In drei

Szenarien werden anschließend im Rahmen von worst-case-Betrachtungen die Auswir-

kungen des gemeinsamen Runderlasses 05/2009 (Szenario 1), des Entwurfs der Man-

telverordnung (Szenario 2) und einer Kombination der beiden zuvor dargestellten Ent-

wicklungsszenarien (Szenario 3) auf die 13 Abfallarten untersucht.

6 B E R L I N

3 Derzeitige Anforderungen an die Entsorgung

Gemäß der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Abfälle vorrangig zu

vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle sind für eine Wiederverwendung vorzubereiten.

Ist eine Wiederverwendung nicht möglich, sind anfallende Abfälle dem Recycling und

der sonstigen Verwertung zu zuführen. Die Abfallbeseitigung steht am Ende der Abfall-

hierarchie.

Die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle ist aus umweltpolitscher und Ressour-

censchutzsicht immer dann zu fordern, wenn damit keine nachteiligen Umweltauswir-

kungen verbunden sind. Voraussetzung für die Verwertung von Abfällen ist deshalb

gemäß § 7 KrWG, dass diese ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Ferner ist die Ver-

wertung verpflichtend, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und

insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhan-

den ist oder geschaffen werden kann. Es ist stets eine hochwertige Verwertung anzu-

streben. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind so zu beseitigen, dass das Wohl der

Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Zur Sicherung der Schadlosigkeit der Verwer-

tung mineralischer Abfälle enthält bislang weder das Kreislaufwirtschaftsgesetz noch

sein untergesetzliches Regelwerk konkrete schutzgutbezogene Normen.

Eine stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle im Sinne des KrWG stellt deren Ver-

wendung in technischen Bauwerken, die Verwertung auf Deponien oder die Verfüllung

von bergbaulichen Hohlräumen2 und Abgrabungen dar.

Neben den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Anforderungen an die

Verwertung und Beseitigung der untersuchungsrelevanten Abfälle in einer Vielzahl von

Vorschriften geregelt. Hierzu zählen u.a.:

Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,

Mitteilungen 19 und 20 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall,

Bundesberggesetz,

Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt und Bauordnung Sachsen-Anhalt,

Technische Regeln für den Einsatz von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über

Tage,

Versatzverordnung,

Richtlinie zur Verwertung mineralischer Abfälle im Straßenbau,

Runderlass „Überwachung der Entsorgung von Abfällen in Sachsen-Anhalt“

05/2009,

Dienstanweisung – Anforderungen an Braukohlenflugaschen zur Bodenverbesse-

rung im Erdbau,

Deponieverordnung.

2 Der Umfang der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Oberfläche wird im Rahmen

der jeweiligen Betriebspläne festgelegt.

7 B E R L I N

4 Nebenprodukt – Ende der Abfalleigenschaft

Mit Artikel 6 der Abfallrahmenrichtlinie3 wurde im Jahr 2008 die Möglichkeit eingeführt,

für bestimmte Abfälle das Ende der Abfalleigenschaft zu definieren. In der Richtlinie ist

festgelegt, dass Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft insbesondere für körniges

Gesteinsmaterial, Papier, Glas, Kunststoffe, Metall, Reifen und Textilien festzulegen

sind. Diese Kriterien werden in Form von Verordnungen festgehalten, so z.B.

für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrotte4 (in Kraft getreten im Oktober 2011) oder

für Bruchglas5 (in Kraft getreten im Juni 2013)

für Kupferschrott6 (gültig ab Januar 2014).

Mit der Erarbeitung entsprechender Kriterien für körniges Gesteinsmaterial wird sich die

Europäische Kommission künftig intensiver auseinandersetzen7.

Werden für bestimmte Abfälle keine Kriterien auf Gemeinschaftsebene festgelegt, kön-

nen darüber hinaus die Mitgliedsstaaten im Einzelfall über das Ende der Abfalleigen-

schaft entscheiden.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz beinhaltet erstmals Kriterien zur Abgrenzung von Ne-

benprodukten und Abfall (§ 4 KrWG) sowie zum Ende der Abfalleigenschaft

(§ 5 KrWG). Gemäß § 4 KrWG ist ein Stoff/Gegenstand, der bei einem Herstellungs-

prozess entsteht, nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt anzusehen, wenn der

Stoff/Gegenstand weiter verwendet wird, keine weitere über ein normales industrielles

Verfahren hinausgehende Vorbehandlung erforderlich ist, der Stoff/Gegenstand als in-

tegraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und die weitere Verwen-

dung rechtmäßig ist und nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt

führt. Darüber hinaus endet für einen Stoff/Gegenstand die Abfalleigenschaft gemäß

§ 5 KrWG, wenn dieser ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und er üblicherweise

für bestimmte Zwecke verwendet wird, für ihn ein Markt oder eine Nachfrage besteht,

alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen und rechtlichen An-

forderungen erfüllt werden sowie seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen

Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt.

3 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über

Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

4 Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung, wann be-

stimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des

Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind, ABl. Nr. L 94 vom 08.04.2011 S. 2

5 Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 der Kommission vom 10. Dezember 2012 mit Kriterien zur Festle-

gung, wann bestimmte Arten von Bruchglas gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Par-

laments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind, ABl. Nr. L 337 vom 11.12.2012 S. 31

6 Verordnung (EU) Nr. 715/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013 mit Kriterien zur Festlegung, wann

bestimmte Arten von Kupferschrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments

und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind, ABl. Nr. L 201 vom 26.07.2013 S. 14

7 http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/waste/index.html

8 B E R L I N

Stoffe oder Gegenstände, die diese Kriterien erfüllen, unterliegen nicht oder nicht mehr

dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hinsichtlich der untersuchungsrelevanten Abfallarten

gibt es nur vereinzelte Bemühungen diese als Nebenprodukt einzustufen bzw. für diese

das Ende der Abfalleigenschaft zu erklären.

5 Vorhandene und geplante Entsorgungskapazitäten im Land Sachsen-Anhalt

Im Land Sachsen-Anhalt stehen für die Entsorgung mineralischer Abfälle verschiedene

Entsorgungswege zur Verfügung. Eine entsprechende Eignung der Abfälle unterstellt,

werden mineralische Abfälle derzeit in Direktverwertungsmaßnahmen, beispielsweise

im Wege- und Straßenbau, in Deponiebaumaßnahmen sowie für die Verfüllung von

Abgrabungen und von Betriebsflächen des übertägigen und untertägigen Bergbaus

eingesetzt und verwertet. Nicht verwertbare Abfälle werden auf Deponien beseitigt.

Die Eignung eines Abfalls für einen konkreten Verwertungsweg oder auch für eine Be-

seitigung auf einer bestimmten Deponieklasse hängt im Wesentlichen von den abfallar-

tenspezifischen Schadstoffbelastungen und, insbesondere im Zusammenhang mit

Maßnahmen des Deponiebaus und der Verfüllung, von seinen bodenmechanischen Ei-

genschaften ab.

Im Land Sachsen-Anhalt stehen für die Entsorgung mineralischer Abfälle, die die Zu-

ordnungskriterien der Deponieklassen DK 0/DK I einhalten, ab dem Jahr 2014 Entsor-

gungskapazitäten von insgesamt 28,5 Mio. m³ zur Verfügung; davon entfallen rund

10,4 Mio. m³ auf Maßnahmen der Profilierung, Sicherung und Rekultivierung stillgeleg-

ter Deponien (Tabelle 5-1). Darüber hinaus werden jährlich rund 2,8 Mio. m³ minerali-

sche Abfälle zum Zweck der Verfüllung und Betriebssicherung in Abgrabungen und Ta-

gebauen benötigt.

Ferner bestehen Planungen für insgesamt vier DK I-Deponien, die – eine Umsetzung

der Vorhaben unterstellt – über ein Ablagerungsvolumen von insgesamt mindestens

22,5 Mio. m³ verfügen. Da ein belastbarer Zeitpunkt für die Inbetriebnahme dieser De-

ponien jedoch nicht angegeben werden kann, fließt dieses Potenzial nicht in die weite-

ren Betrachtungen ein.

9 B E R L I N

Tabelle 5-1: Deponiekapazitäten (DK I) und Deponien in der Stilllegungsphase

mit Bedarf an mineralischen Abfällen zu Beginn des Jahres 2013

(Stand 07/2013)

Landkreis Deponie Restablage-

rungsvolumen

Mio m³

Bedarf

Mio. m³

Börde KStTgB Walbeck 6,6

Jerichower Land Reesen 6,5

Börde Farsleben* 5,0

Stendal Stendal ** 0,04

Harz Klein Quenstedt 0,15

Salzlandkreis Pottaschedeponie Neustaßfurt 0,01

Wittenberg Griebo ** 0,05

Wittenberg Klieken ** 0,04

Anhalt-Bitterfeld Grube Antonie 0,43

Saalekreis Lochau 3,40

Burgenlandkreis Freyburg-Zeuchfeld ** 0,11

Burgenlandkreis Deuben Grube Siegfried-Nord 0,28

Saalekreis Deponie HH Schkopau 5,80

Landeshauptstadt

Magdeburg

Hängelsberge Magdeburg Alt-

deponie ** 0,06

Summe 18,1 10,37

28,47

* Ablagerungsbeginn 2014

** Abschluss der Profilierungsmaßnahmen bis Juli 3013

6 Mengenentwicklung der mineralischen Abfälle bis 2020 (Basisprognose)

In der Basisprognose wird eine stoffkonkrete Prognose der zukünftigen Mengenent-

wicklung der 13 Abfallarten, unabhängig von deren Entsorgungswegen/-möglichkeiten

vorgenommen. Die Prognose stützt sich auf die Entwicklung der statistisch erfassten

Abfallmengen der Jahre 2006 bis 2011 und den Angaben der Umweltverwaltung des

Landes Sachsen-Anhalt. Die Entwicklung von Mengenströmen hängt von einer Vielzahl

äußerer Faktoren ab. Einflussgrößen wie die demographischen Entwicklung im Land

Sachsen-Anhalt, die Baukonjunktur, der Kraftwerkssektor (Braunkohle) oder die Kapa-

zitäten und Auslastungen von Abfallbehandlungsanlagen beeinflussen maßgeblich das

Aufkommen der Abfälle.

Die Gesamtmenge der untersuchten 13 Abfallarten wird von 9,2 Mio. Mg im Jahr 2011

bis zum Jahr 2020 auf rund 8,9 Mio. Mg/a zurückgehen. Die Abfallmenge wird von den

Abfallarten AS 170504 (Boden und Steine) mit 46 Ma.-% und AS 191209 (Mineralien)

mit 26 Ma.-% dominiert.

10 B E R L I N

Bild 6-1: Gesamtmenge der untersuchten 13 Abfallarten in den Jahren

2006 bis 2011 und Prognose bis 2020

7 Entwicklung der Entsorgungskapazitäten bis 2020 vor dem Hintergrund der

Festlegungen des gemeinsamen Runderlasses 05/2009 (Szenario 1)

Basierend auf der Basisprognose werden die Auswirkungen des landesspezifischen

Runderlasses 05/2009 entwickelt, d.h. die zur Verfüllung eingesetzte Bauschuttmenge

wird reduziert. Abfallmengen, die nicht mehr in Kies- und Erdenwerken eingesetzt wer-

den können, werden zur Verdeutlichung nachfolgend als „Überschussmengen“ ausge-

wiesen. Für die Abschätzung der Entwicklung der Entsorgungskapazitäten wird im Sin-

ne einer worst-case-Betrachtung angenommen, dass es hier zu einer Mengenverschie-

bung in Richtung Deponierung kommen wird. Darüber hinaus wird in diesem Szenario

davon ausgegangen, dass die prozentuale Verteilung auf die nicht von der Rundverfü-

gung unmittelbar betroffenen Entsorgungswege (Direktverwertung, Deponiebau, Depo-

nierung, Verfüllung Untertage) im Betrachtungszeitraum konstant bleibt.

Direktverwertung

Die überwiegend im Straßen- und Wegebau direkt verwertbare Menge mineralischer

Abfälle wird von dem Output aus Bauschuttrecyclinganlagen dominiert. Die Entwicklung

der künftig direkt verwertbaren mineralischen Abfälle hängt stark von den Entwicklun-

gen der Bauwirtschaft ab. Langfristig wird die Direktverwertung moderat rückläufig sein,

für das Jahr 2020 wird eine Einsatzmenge von rund 2,6 Mio. Mg erwartet. Die Festle-

gungen des gemeinsamen Runderlasses haben keine Auswirkungen auf die künftig di-

rekt zu verwertenden mineralischen Abfälle.

11 B E R L I N

Bild 7-1: Mengenentwicklung direkt verwertbarer mineralischer Abfälle,

2006 bis 2020

Verfüllung

Die Anforderungen des gemeinsamen Runderlasses betreffen ausschließlich Verfüll-

maßnahmen des übertägigen Bergbaus/Abgrabungen. Demnach ist in Abgrabungen

und Tagebauen Bauschutt nur noch für technische Zwecke zugelassen. Ferner darf

Boden, der zu Verfüllzwecken eingesetzt wird, die Qualitäten Z0/Z0* nicht überschrei-

ten und Baustoffe auf Gipsbasis sind für Verwertungsmaßnahmen in übertägigen Ver-

füllbetrieben unzulässig.

Die für Maßnahmen im übertägigen Bergbau/Abgrabungen einsetzbare Menge minera-

lischer Abfälle wird von rund 3,64 Mio. m³ im Jahr 2010 auf rund 1,76 Mio. m³ bis zum

Jahr 2020 zurück gehen (Rückgang auf ca. 2,7 Mio. Mg/a im Jahr 2020).Trotz eines

allgemein rückläufigen Mengenaufkommens der bislang für die Verfüllung eingesetzten

mineralischen Abfälle, ist dieser Rückgang maßgeblich auf die Folgen des Runderlas-

ses zurückzuführen.

Für die Jahre 2015 und 2020 wird eine jährliche Überschussmenge in Höhe von rund

0,9 Mio. m³ prognostiziert; Mengen, für die neue Entsorgungslösungen gefunden wer-

den müssen. Betroffen sind die Abfallarten AS 170101, AS 170102, AS 170107,

AS 170504 und AS 170802. Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wird für Szenario 1

eine vollständige Deponierung dieser Abfallmengen auf Deponien angenommen.

12 B E R L I N

Bild 7-2. Mengenentwicklung der für die Verfüllung geeigneter minerali-

scher Abfälle, 2006 bis 2020

Für die Wiederauffüllung der durch Abgrabungen in Anspruch genommenen Fläche be-

steht ein Bedarf in Höhe von rund 2,8 Mio. m³ pro Jahr. Hinsichtlich der Anforderungen

an die Verfüllung gemäß Runderlass ist zu erwarten, dass eine Wiederauffüllung insbe-

sondere von Abgrabungsbetrieben des Steine- und Erdenbaus erheblichen zeitlichen

Verzögerungen unterworfen sein wird.

Deponiebau

Die Menge mineralischer Abfälle, die sich als Deponieersatzbaustoffe eignet, wird im

Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 ca. 1,6 Mio. m³/a (ca. 2,1 Mio. Mg/a) betragen.

Bild 7-3: Mengenentwicklung der für den Deponiebau geeigneten minera-

lischen Abfälle, 2006 bis 2020

13 B E R L I N

Die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Menge mineralischer Abfälle zum

Bedarf an Deponiebaumaterial, zeigt dass im Jahr 2019 alle Deponiebaumaßnahmen

abgeschlossen sein werden8. Auch in diesem Fall wird im Sinne einer worst-case-

Betrachtung angenommen, dass nicht benötigtes Deponiebaumaterial auf Deponien

DK I beseitigt wird. Somit wären in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt rund

2,3 Mio. m³ mineralische Abfälle (ca. 3,1 Mio. Mg) zusätzlich zu deponieren.

Bild 7-4: Gegenüberstellung der für den Deponiebau geeigneten Abfall-

menge zum Bedarf an Deponiebaumaterial

Deponierung

Ausgehend von der Entwicklung der bislang deponierten mineralischen Abfälle müssten

bis zum Jahr 2020 im Land Sachsen-Anhalt jährlich im Mittel 230.000 m³ (ca.

207.000 Mg/a) mineralische Abfälle deponiert werden.

Hinzu kommen die Überschussmengen, die aufgrund des gemeinsamen Runderlasses

nicht mehr verfüllt werden dürfen sowie überschüssige Deponiebaumaterialien, die aus

Mangel an stillgelegten Deponien mit entsprechenden Baumaßnahmen keinen anderen

Absatz finden werden. Dies führt zu der im Bild 7-5 dargestellten Entwicklung der zu

deponierenden Abfallmenge.

8 Deponien, die heute noch betrieben werden, ab dem Jahr 2019 aber ggf. in der Stilllegungsphase

sind, bleiben unberücksichtigt, da die verwertbaren mineralischen Abfallmengen für die Profilierung,

Sicherung und Rekultivierung nicht bekannt sind.

14 B E R L I N

Bild 7-5: Entwicklung der zu deponierenden mineralischen Abfälle gemäß

den Annahmen für das Szenario 1, 2006 bis 2020

Im Zeitraum 2013 bis 2020 müssen insgesamt rund 11 Mio. m³ mineralische Abfälle

abgelagert werden. Damit ergibt sich zum Ende des Jahres 2020 rechnerisch ein Rest-

volumen der bestehenden drei Deponien von rund 7,1 Mio. m³. Es zeigt sich, dass trotz

der zu erwartenden Mengenverschiebungen bis zum Jahr 2020 ausreichend Deponie-

kapazitäten zur Verfügung stehen.

Bild 7-6: Gegenüberstellung der zu deponierenden Menge mineralischer

Abfälle zum Deponierestvolumen (DK I), 2011 bis 2020

Fazit

Die Festlegungen des gemeinsamen Runderlasses sowie der Wegfall von stillgelegten

Deponien mit Bedarf an Deponiebaumaterial bewirken in der Gesamtschau deutliche

Auswirkungen auf die Verteilung der zu entsorgenden Abfälle auf die einzelnen Entsor-

15 B E R L I N

gungswege. Entsprechend den Annahmen für das Szenario 1 steigt der auf Deponien

zu beseitigende Anteil massiv von weniger als 1 Ma.-% im Jahr 2011 auf ca. 40 Ma.-%

im Jahr 2020 an, während die übertägige Verfüllung Mengen verliert (Rückgang um

36 Ma.-% zwischen 2011 und 2020).

Bild 7-7: Entsorgungswege der untersuchungsrelevanten mineralischen

Abfälle in den Jahren 2006 bis 2011 und Prognose bis 2020

Entwicklung der Recyclingquote

Mit dem Ziel der Intensivierung der Wiederverwendung und stofflichen Verwertung von

Abfällen legt der Gesetzgeber in § 14 KrWG fest, dass spätestens ab 01.01.2020 die

Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwer-

tung (einschließlich Verfüllungen) von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen

(ohne Boden), mindestens 70 Ma.-% betragen soll. In die Berechnung der Recycling-

quoten im Land Sachsen-Anhalt werden neben den untersuchungsrelevanten Abfall-

schlüsseln des Kapitels 17 (ohne AS 170504) auch der AS 191209 (Mineralien) einbe-

zogen, da dieser Abfallschlüssel korrekterweise für den Output der Bauschuttrecycling-

anlagen gewählt wird.

Im Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2011 ist die Recyclingquote für Bau- und Ab-

bruchabfälle auf nahezu 100 Ma.-% angestiegen. Die Auswirkungen des Runderlasses

05/2009 haben, unter der Voraussetzung, dass bislang als Verfüllmaterial eingesetzte

mineralische Abfälle künftig zu deponieren sind (worst-case-Betrachtung), ein drasti-

sches Absinken der Recyclingquote zur Folge. Im Jahr 2020 würde die Quote etwa

71 Ma.-% betragen und damit nur sehr knapp die von der Bundesregierung geforderte

Vorgabe von 70 Ma.-% einhalten.

Für die Abfallart Boden gibt der Gesetzgeber keine Recyclingquote vor. Die Festlegun-

gen des gemeinsamen Runderlasses haben jedoch auch Auswirkungen auf diese Ab-

fallart. Während im Zeitraum 2008 bis 2011 eine Recyclingquote von rund 100 Ma.-%

16 B E R L I N

erreicht wurde, werden die Umstellungsbescheide im worst-case bis zum Jahr 2020 zu

einer Recyclingquote von etwa 61 Ma.-% führen; diese läge damit noch unter der prog-

nostizierten Recyclingquote für Bauschutt.

Bild 7-8: Entwicklung der Recyclingquote für mineralische Bauabfälle und

für Boden (Szenario 1)

8 Entwicklung der Entsorgungskapazitäten bei Inkrafttreten der Mantelverord-

nung ab dem Jahr 2015 (Szenario 2)

Seit Ende Oktober 2012 liegt der Entwurf9 der sogenannten Mantelverordnung Grund-

wasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz vor. Die zukünftigen Anforderungen an die Ver-

wertung von mineralischen Abfällen sind im Detail nach wie vor unklar; auch ist noch

nicht absehbar, wann die Mantelverordnung in Kraft tritt. Tendenziell zeichnet sich bis-

lang jedoch ab, dass aus Gründen des Grundwasserschutzes und des Bodenschutzes

künftig eher höhere Anforderungen an die Qualität von Recyclingmaterial gestellt wer-

den, mit der Folge, dass mit zunehmenden Hemmnissen bei der Verwertung gerechnet

werden muss.

Die Auswirkungen der Mantelverordnung auf die im Land Sachsen-Anhalt zu entsor-

genden untersuchungsrelevanten mineralischen Abfälle sind Gegenstand des Szena-

rios 2. Es wird davon ausgegangen, dass die Mantelverordnung frühestens im Jahr

2015 in Kraft treten wird und dass die Umstellungsbescheide für die Verfüllung der Ta-

gebaue im Land Sachsen-Anhalt bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung weiterhin

Bestand haben werden, ab 2015 jedoch ausschließlich die Mantelverordnung gelten

wird.

9 Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in

das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bo-

denähnlichem Material, Arbeitsentwurf vom 31.10.2012

17 B E R L I N

In Anlehnung an die Ausführungen von Prognos/Ecowin10 11 aus dem Jahre 2011, an

die Aussagen diverser Verbände und die vom Gesetzgeber im Entwurf der Mantelver-

ordnung angegebenen Verwertungsquoten für unterschiedliche Abfälle und Abfallquali-

täten werden die durch die Mantelverordnung hervorgerufenen Veränderungen abge-

schätzt. Die Mantelverordnung wirkt sich nur auf die Abfallmengen zur Direktverwertung

und zur Verfüllung aus.

Tabelle 8-1: Prognostizierte Auswirkungen der Mantelverordnung auf die

ausgewählten Abfallarten

AS Direktver-

wertung*

Verfüllung

Übertage*

Begründung

100101 keine Auswirkung Direktverwertung und Verfüllung sind möglich

100102

170101

Rückgang

um 30 %

Rückgang

um 35 % Höhere Anforderungen an die Direktverwertung

und Verfüllung

170102

170107

170504 Rückgang um 48 %

170802 nicht relevant

**

Rückgang

um 100 %

Die MantelV regelt nicht den Umgang mit Bau-

stoffen auf Gipsbasis. Wegen des Sulfatgehal-

tes ist selbst eine Ablagerung auf einer DK 0-

Deponie nicht möglich, deshalb ist die Verfül-

lung konsequent zu unterlassen.

170904 Vorbehandlungspflicht

190112 Rückgang

um 40 % nicht relevant **

Höhere Anforderungen an die Direktverwertung

durch die MantelV

190203

keine Auswirkungen Die AS werden von den Regelungen der Man-

telV nicht tangiert. 190305

190307

191209 Rückgang

um 30 %

Rückgang

um 35 %

Höhere Anforderungen an die Direktverwertung

und Verfüllung

* bezogen auf den Ist-Zustand

** der Abfall wird im Land Sachsen-Anhalt auf diese Weise nicht verwertet

Abfallmengen, die nicht mehr in technischen Bauwerken oder zu Verfüllzwecken einge-

setzt werden können, werden als „Überschussmengen“ ausgewiesen. Um die Folgen

für die Entsorgungskapazitäten im Land Sachsen-Anhalt abschätzen zu können, wer-

10

Prognos AG/ Ecowin GmbH: Bewertung der Mantelverordnung des BMU zur Grundwasserverord-

nung, Ersatzbaustoffverordnung und Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

vom 06.01.2011, Juli 2011

11 Prognos AG/ Ecowin GmbH: Annex zum Endbericht – Sensitivitätsanalysen, Bewertung der Mantel-

verordnung des BMU zur Grundwasserverordnung, Ersatzbaustoffverordnung und Änderung der

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 06.01.2011, Dezember 2011

18 B E R L I N

den die Überschussmengen im Sinne einer worst-case-Betrachtung als Material zur

Deponierung betrachtet.

Direktverwertung

Die in Direktverwertungsmaßnahmen einsetzbare Menge mineralischer Abfälle wird von

rund 2,8 Mio. Mg im Jahr 2011 auf rund 1,8 Mio. Mg bis zum Jahr 2020 zurückgehen.

Im Vergleich zum Jahr 2011 ist dies ein Rückgang um rund 35 Ma.-%.

Bild 8-1: Mengenentwicklung direkt verwertbarer mineralischer Abfälle,

2006 bis 2020

Die Anforderungen der MantelV an die Qualität der Abfälle werden sich maßgeblich auf

die Abfallarten AS 170101, AS 170102, AS 170107, AS 170504 sowie AS 190112 und

AS 191209 auswirken. Für die Jahre 2015 bis 2020 werden Überschussmengen von

jährlich rund 0,8 Mio. Mg prognostiziert; dies entspricht rund 0,5 Mio. m³/a. Im Sinne

des angenommenen worst-case bedeutet das die Beseitigung auf den Deponien des

Landes Sachsen-Anhalt.

Verfüllung

Im Gegensatz zu den Anforderungen des Runderlasses 05/2009 lässt die MantelV den

Einsatz von Bauschutt zu Verfüllzwecken in Abgrabungsbetrieben grundsätzlich zu.

Wesentlich höher sind dagegen die qualitativen Anforderungen der MantelV im Fall der

Verfüllung von Bodenmaterial. Bis zum Jahr 2020 wird die in Verfüllbetrieben einsetz-

bare Menge mineralischer Abfälle von derzeit rund 2,8 Mio. m³/a auf etwa 1,6 Mio. m³/a

absinken.

19 B E R L I N

Bild 8-2. Mengenentwicklung der für die Verfüllung geeigneter minerali-

scher Abfälle, 2006 bis 2020

Verglichen mit den Auswirkungen des Runderlasses gemäß Szenario 1 würden mit In-

krafttreten der MantelV im Mittel jährlich noch einmal rund 200.000 m³ mineralische Ab-

fälle zusätzlich zu deponieren sein (worst-case Ansatz). Die Überschussmengen aus

der Verfüllung summieren sich insgesamt zu rund 1,1 Mio. m³/a.

Deponiebau

Wie der Runderlass, so hat auch die MantelV keine unmittelbaren Auswirkungen auf

die Zulässigkeit von mineralischen Abfällen im Deponiebau. Ferner werden für das

Szenario 2 – analog dem Szenario 1 – Mengenüberschüsse aus anderen Entsor-

gungswegen nicht in den Deponiebau gelenkt. Insofern ergeben sich im Vergleich zu

Szenario 1 keine Änderungen hinsichtlich der Nutzung dieses Entsorgungsweges.

Deponierung

Mit Inkrafttreten der MantelV im Jahr 2015 werden durch Mengenverschiebungen aus

anderen Entsorgungswegen (Direktverwertung, Verfüllungen) voraussichtlich rund

1,6 Mio m³ jährlich in die Beseitigung auf die Deponien des Landes Sachsen-Anhalt ge-

steuert. Hinzukommen die ohnehin zu deponierenden mineralischen Abfälle sowie

überschüssiges Deponiebaumaterial.

20 B E R L I N

Bild 8-3: Entwicklung der zu deponierenden mineralischen Abfälle gemäß

den Annahmen für das Szenario 2, 2006 bis 2020

Im Zeitraum 2013 bis 2020 wird ein Ablagerungsvolumen für insgesamt rund

15,3 Mio. m³ mineralische Abfälle benötigt. Damit ergibt sich zum Ende des Jahres

2020 rechnerisch ein Restablagerungsvolumen der bestehenden drei Deponien von

rund 2,8 Mio. m³. Die Gegenüberstellung in Bild 8-4 zeigt, dass die vorhandenen Depo-

niekapazitäten für die Beseitigung mineralischer Abfälle bis zum Jahr 2020 ausreichend

ist.

Bild 8-4: Gegenüberstellung der zu deponierenden Menge mineralischer

Abfälle zum Deponierestvolumen (DK I), 2011 bis 2020

Fazit

Die Anforderung der MantelV an die Qualität der Abfälle zum Einsatz in Direktverwer-

tungsmaßnahmen und zu Verfüllzwecken führen zusammen mit dem rückläufigen Be-

21 B E R L I N

darf an Deponiebaumaterial und vor dem Hintergrund einer worst-case-Betrachtung zu

einer massiven Mengenverschiebung in Richtung Deponierung. Im Jahr 2020 werden

etwa 53 Ma.-% der zu entsorgenden mineralischen Abfälle auf Deponien zu beseitigen

sein, dass entspricht rund 4,7 Mio. Mg/a. Dennoch sind Entsorgungsengpässe nicht zu

erwarten.

Bild 8-5: Entsorgungswege der untersuchungsrelevanten mineralischen

Abfälle in den Jahren 2006 bis 2011 und Prognose bis 2020

Entwicklung der Recyclingquote

Mit Inkrafttreten der MantelV im Jahr 2015 erhöht sich die zu deponierende Menge mi-

neralischer Abfälle derart, dass die Recyclingquote bereits ab dem Jahr 2015 auf ca.

71 Ma.-% sinkt und damit nur ganz knapp die Vorgaben der Bundesregierung einhält.

Fehlender Bedarf für die Verwertung von mineralischen Abfällen im Rahmen von De-

poniebaumaßnahmen wird diese Situation voraussichtlich ab dem Jahr 2019 nochmals

verschärfen, so dass im Jahr 2020 nur noch eine Recyclingquote von rund 56 Ma.-%

erreicht werden würde.

Vor dem Hintergrund der Annahmen des Szenarios 2 wird die derzeit nahezu vollstän-

dige Verwertung von Boden nicht mehr realisierbar sein. Mit Inkrafttreten der MantelV

wird die Recyclingquote im Jahr 2015 auf 61 Ma.-% absinken. Zusätzlich zu deponie-

render Boden, der künftig nicht mehr als Deponiebaumaterial benötigt wird, wird im

worst-case zu einem weiteren Absinken der Recyclingquote auf nur noch etwa

45 Ma.-% im Jahr 2020 führen.

22 B E R L I N

Bild 8-6: Entwicklung der Recyclingquote für mineralische Bauabfälle und

für Boden (Szenario 2)

9 Entwicklung der Entsorgungskapazitäten bei Inkrafttreten der Mantelverord-

nung ohne Rücknahme der Umstellungsbescheide (Szenario 3)

Das Szenario 3 ist eine Kombination der beiden zuvor dargestellten Entwicklungssze-

narien. Analog zu Szenario 2 wird davon ausgegangen, dass die Mantelverordnung

frühestens im Jahr 2015 in Kraft treten wird. Darüber hinaus haben die auf der Grund-

lage des Runderlasses 05/2009 erteilten Umstellungsbescheide für die Verfüllung der

Abgrabungen und Tagebaue im Land Sachsen-Anhalt auch nach Inkrafttreten der Man-

telverordnung weiterhin Bestand.

Weiterhin gilt:

Abfallmengen, die nicht mehr in technischen Bauwerken oder zu Verfüllzwecken

eingesetzt werden können, werden als „Überschussmengen“ ausgewiesen.

Um die Folgen für die Entsorgungskapazitäten im Land Sachsen-Anhalt abschätzen

zu können, werden die Überschussmengen im Sinne einer worst-case-Betrachtung

als Material zur Deponierung betrachtet.

Die prozentuale Verteilung auf die nicht von der Mantelverordnung unmittelbar be-

troffenen Entsorgungswege wird beibehalten.

Überschüssiges Deponiebaumaterial, das aus Mangel an Deponien mit Deponie-

baumaßnahmen anfällt, ist im Sinne einer worst-case-Betrachtung auf den DK I-

Deponien des Landes Sachsen-Anhalt zu beseitigen.

Während die Umsetzung des Runderlasses maßgeblich in die Verwertung bei der über-

tägigen Verfüllungen eingreift, werden durch die MantelV auch die Abfallmengen zur Di-

rektverwertung tangiert. Mineralische Abfälle, die künftig nicht mehr in Direktverwer-

tungsmaßnahmen verwertet werden können, sind im Sinne einer worst-case-

Betrachtung zu deponieren.

23 B E R L I N

Tabelle 9-1: Prognostizierte Auswirkungen der Mantelverordnung (Entwurf)

und des Runderlasses 05/2009 auf die ausgewählten Abfallarten

im Vergleich zu den Szenarien 1 und 2

AS Direktverwer-

tung *

Verfüllung

übertage *

Begründung

100101 keine Veränderung Direktverwertung und Verfüllung sind möglich.

100102

170101

Veränderung

analog Szenario

2

Veränderung

analog Szenario 1

Höhere Anforderungen an die Direktverwer-

tung durch die MantelV

Die Anforderungen der Umstellungsbescheide

an die Verfüllung sind höher als die der Man-

telV-E.

170102

170107

170504 Veränderung

analog Szenario 2

Höhere Anforderungen an die Verfüllung

durch die MantelV

170802 nicht relevant ** Veränderung

analog Szenario 1

Es gelten die Vorgaben der Umstellungsbe-

scheide.

170904 Vorbehandlungspflicht

190112

Veränderung

analog Szenario

2

Veränderung

analog Szenario 1

Höhere Anforderungen an die Direktverwer-

tung durch die MantelV

Die Anforderungen der Umstellungsbescheide

an die Verfüllung sind höher als die der Man-

telV-E.

190203

keine Auswirkungen Die AS werden von den Regelungen der Man-

telV nicht tangiert. 190305

190307

191209

Veränderung

analog Szenario

2

Veränderung

analog Szenario 1

Höhere Anforderungen an die Direktverwer-

tung durch die MantelV

Die Anforderungen der Umstellungsbescheide

an die Verfüllung sind höher als die der Man-

telV-E.

* bezogen auf den Ist-Zustand

** der Abfall wird im Land Sachsen-Anhalt auf diese Weise nicht verwertet

Direktverwertung

Hinsichtlich der Direktverwertung greifen ausschließlich die Anforderungen der Man-

telV, insofern ergibt sich im Vergleich zum Szenario 2 (Inkrafttreten der MantelV) keine

Veränderung. Bis zum Jahr 2020 werden noch etwa 1,8 Mio. Mg/a für Direktverwer-

tungsmaßnahmen eingesetzt werden können; das sind etwa 1 Mio. Mg weniger als

noch im Jahr 2011. Jährlich fallen etwa 0,8 Mio. Mg bzw. 0,5 Mio. m³ zu deponierende

Überschussmenge an.

24 B E R L I N

Bild 9-1: Mengenentwicklung direkt verwertbarer mineralischer Abfälle,

2006 bis 2020

Verfüllung

Da davon auszugehen ist, dass die auf Grundlage des Runderlasses ausgestellten

Umstellungsbescheide auch nach Inkrafttreten der MantelV weiterhin bestehen bleiben,

gelten für Bauschutt (AS 170101, AS 170102, AS 170107) strengere qualitative Anfor-

derungen hinsichtlich des Einsatzes in Verfüllbetrieben (Einsatz nur zu technischen

Zwecken) als dies angesichts der MantelV der Fall wäre (zulässiger Einsatz von Bau-

schutt als Verfüllmaterial). Gleiches gilt für Mineralien (AS 191209) und Rost- und Kes-

selaschen sowie Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen (AS 190112).

Für Boden (AS 170504) hingegen würden bei Inkrafttreten der MantelV strengere Vor-

sorgewerte für das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in eine durch-

wurzelbare Bodenschicht gelten. Insofern ist davon auszugehen, dass sich mit Inkraft-

treten der MantelV die Überschussmenge um nicht mehr für die Verfüllung zulässiges

Bodenmaterial erhöht.

Die Verfüllung von Baustoffen auf Gipsbasis ist auf der Grundlage der Anforderungen

des Runderlasses nicht zulässig.

Dies vorausgeschickt, wird für die Jahre 2015 bis 2020 eine für die Verfüllung zulässige

Menge zwischen rund 1,5 und 1,4 Mio. m³/a prognostiziert und damit ein Rückgang um

48 Vol.-% (ca. 50 Ma.-%) im Vergleich zum Jahr 2011.

25 B E R L I N

Bild 9-2: Mengenentwicklung der für die Verfüllung geeigneter minerali-

scher Abfälle, 2006 bis 2020

Die zusätzlich durch den Effekt der MantelV auftretende Überschussmenge beträgt

rund 0,3 Mio. m³/a und betrifft im Land Sachsen-Anhalt ausschließlich die Abfallart Bo-

den und Steine (AS 170504). Insgesamt müssen jährlich für rund 1,2 Mio. m³ minerali-

sche Abfälle neue Entsorgungswege gefunden werden. Auf Basis der Annahmen des

Szenarios 3 sind diese Mengen im Sinne einer worst-case-Betrachtung künftig zu de-

ponieren.

Bild 9-3: Zu erwartende jährliche Überschussmengen durch die Anforde-

rungen der MantelV und des Runderlasses für die Jahre 2015 bis

2020

26 B E R L I N

Die für die Verfüllung zulässige Menge mineralischer Abfälle wird im Jahr 2020 gerade

noch die Hälfte des tatsächlichen Bedarfs ausmachen. Entsprechend verlängert sich

der Zeitraum für die Auffüllung und Wiedernutzbarmachung der durch den übertägigen

Bergbau/Abgrabungen in Anspruch genommenen Fläche.

Deponiebau

Weder der Runderlass 05/2009 noch die MantelV haben Auswirkungen auf die für den

Deponiebau einsetzbare Menge mineralischer Abfälle. An der in Kapitel 7 (Szenario 1)

dargestellten Entwicklung der Deponiebaumaterialmenge ändert sich auch im Rahmen

der Betrachtungen für das Szenario 3 nichts.

Deponierung

Im worst-case erhöht sich die zu deponierende Überschussmenge im Szenario 3 auf

insgesamt rund 1,7 Mio. m³/a. Im Vergleich zum Szenario 1 müssten mit Inkrafttreten

der Mantelverordnung im Jahr 2015 insgesamt rund 4,97 Mio. m³ mineralische Abfälle

zusätzlich bis zum Jahr 2020 im Land Sachsen-Anhalt deponiert werden (Bild 9-4).

Bild 9-4: Entwicklung der zu deponierenden mineralischen Abfälle gemäß

den Annahmen für das Szenario 3, 2006 bis 2020

Insgesamt sind im Zeitraum 2013 bis 2020 rund 16 Mio. m³ im Land Sachsen-Anhalt

anfallende mineralische Abfälle zu deponieren. Dieser Menge steht ein Restablage-

rungsvolumen von insgesamt 18,1 Mio. m³ auf DK I-Deponien zur Verfügung. Damit

ergibt sich zum Ende des Jahres 2020 rechnerisch ein Restvolumen von rund

2,1 Mio. m³ (Bild 9-5).

27 B E R L I N

Bild 9-5: Gegenüberstellung der zu deponierenden Menge mineralischer

Abfälle zum Deponierestvolumen12 (DK I), 2011 bis 2020

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass im Land Sachsen-Anhalt

derzeit DK I-Deponien mit einem Gesamtablagerungsvolumen von rund 22,5 Mio. m³

geplant sind; eine DK I – Deponie mit einem geplanten Ablagerungsvolumen von ins-

gesamt 6,5 Mio. m³ befindet sich bereits im Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung

dieser Deponievorhaben ist bis zum Jahr 2020 voraussichtlich nicht zwingend notwen-

dig.

Fazit

Der im Szenario 1 als worst-case dargestellte Anstieg der auf Deponien zu beseitigen-

den Menge mineralischer Abfälle durch die Auswirkungen der per Runderlass 05/2009

festgelegten Anforderungen sowie den Wegfall von Deponien mit Bedarf an Deponie-

baumaterial wird mit Inkrafttreten der MantelV nochmals verstärkt. Für das Jahr 2020 ist

damit zu rechnen, dass insgesamt rund 55 Ma.-% (ca. 4,9 Mio. Mg/a) der anfallenden

mineralischen Abfälle zu deponieren sind. Entsorgungsengpässe sind jedoch nicht zu

erwarten.

12

Inbetriebnahme der Deponie Reesen im Jahr 2012.

28 B E R L I N

Bild 9-6: Entsorgungswege der untersuchungsrelevanten mineralischen

Abfälle in den Jahren 2006 bis 2011 und Prognose bis 2020

Entwicklung der Recyclingquote

Analog den vorhergehenden Szenarien sind für die Berechnung der Recyclingquote

gemäß § 14 Abs. 3 KrWG nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (ohne Boden) und

die Abfallart AS 191209 (Mineralien) als Output der Bauschuttrecyclinganlagen einzu-

beziehen.

Während auf der Grundlage der Annahmen für das Szenario 1 die stark rückläufige Re-

cyclingquote im Jahr 2020 die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes noch

knapp einhält, würde mit Inkrafttreten der MantelV in der momentanen Entwurfsfassung

und den Konsequenzen aus den Umstellungsbescheiden die geforderte Recyclingquote

von 70 Ma.-% bereits im Jahr 2015 nicht mehr eingehalten werden können, die Quote

würde auf rund 67 Ma.-% absinken. Eine Verschiebung der nicht mehr in Verfüllbetrie-

ben und in Direktverwertungsmaßnahmen einsetzbaren mineralischen Bauabfälle aus-

schließlich in die Deponierung (worst-case) würde dazu führen, dass die Recyclingquo-

te rapide sinkt und infolge des zusätzlich zu deponierenden Deponiebaumaterials (ab

2019) im Jahr 2020 nur noch 50 Ma.-% betragen würde. Dies verdeutlicht, dass eine

Verschärfung der Randbedingungen, wie in der MantelV in der aktuellen Entwurfsfas-

sung festgelegt, erhebliche Auswirkungen auf die Recyclingquoten haben kann, wenn

hier nicht gegengesteuert wird.

29 B E R L I N

Bild 9-7: Entwicklung der Recyclingquote für mineralische Bauabfälle und

für Boden im Szenario 3

Auf das Recycling der Abfallart Boden (AS 170504) wirken sich maßgeblich die Anfor-

derungen der MantelV aus. Verglichen mit dem Szenario 1 wird die Recyclingquote für

Boden im Jahr 2015 um weitere 16 Prozentpunkte auf 61 Ma.-% sinken und im Jahr

2020 aufgrund des zusätzlich zu deponierenden Deponiebaumaterials im worst-case

nur noch etwa 45 Ma.-% betragen.

10 Hochwertige Verwertung

In den Kapiteln 7 bis 9 wurde im Sinne einer worst-case -Betrachtung unterstellt, dass

die Verschärfung der Randbedingungen ausschließlich zu einem Anstieg der deponier-

ten Mengen führt; entsprechend wurde jeweils die vollständige Deponierung der Über-

schussmengen auf Deponien der Klassen DK I angenommen. Diese Vorgehensweise

steht im krassen Widerspruch zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und kann deshalb nicht

die Handlungsmaxime sein. Vielmehr besteht für den Erzeuger/Besitzer von Abfällen

grundsätzlich die Pflicht, nicht vermeidbare Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu

verwerten. Dieser Verwertungsvorrang vor der Beseitigung entfällt nur, wenn diese die

bessere Umweltoption darstellen würde.

Für nicht vermeidbare Abfälle fordert der Gesetzgeber ausgehend von der fünfstufigen

Abfallhierarchie, dass diejenige Entsorgungsmaßnahme Vorrang haben soll, die den

Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Als Maßstab sollen hierfür

Kriterien des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips sowie des Lebenszyklusdenkens

dienen. Unter Beachtung der technischen Möglichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbar-

keit und der sozialen Folgen der Maßnahmen, sind insbesondere zu erwartende Emis-

sionen, das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, einzusetzende und zu ge-

30 B E R L I N

winnende Energie sowie eine Schadstoffanreicherung in Erzeugnissen, in Abfällen zur

Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen zu berücksichtigen.

Bei Erfüllung der Verwertungspflicht hat die Wiederverwendungs-/ Verwertungsmaß-

nahme13 Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung die-

ser Kriterien am besten gewährleistet. D.h. das Gebot der Hochwertigkeit bezieht sich

auf eine vergleichende Bewertung mehrerer auch gleichrangiger Wiederverwendungs-/

Verwertungsmaßnahmen. Ist nur eine Wiederverwendungs-/ Verwertungsmaßnahme

verfügbar und anwendbar, so hat der Erzeuger/Besitzer diese gemäß § 7 Abs. 2 KrWG

anzuwenden. Das nachfolgende Ablaufschema verdeutlicht diesen Sachverhalt.

Bild 10-1: Ablaufschema zur Ermittlung der anzuwendenden Entsorgungs-

maßnahme

Nach welchen Kriterien gegebenenfalls die Hochwertigkeit von Verwertungsmaßnah-

men zu beurteilen ist, wurde bislang nicht detailliert gesetzlich geregelt. Ziel einer Be-

wertungsmethode für mineralische Abfälle sollte es sein, ggf. für einen Übergangszeit-

raum bis zur bundeseinheitlichen Regelung, eine Entscheidung bzgl. der Hochwertig-

keit einer Verwertungsmaßnahme ohne umfangreiche weitergehende Untersuchungen

13

Unter Begriff Verwertungsmaßnahme werden das Recycling und die sonstige Verwertung (hier Verfül-

lung) subsumiert.

31 B E R L I N

treffen zu können. Für die tägliche Praxis in den Betrieben und in der Verwaltung ist ei-

ne einfach handhabbare Bewertungsmethode hilfreich. Präferiert wird deshalb die Be-

wertung in Anlehnung an die Methode des AK 2114.

Stehen für einen unvermeidbaren Abfall mehrere Wiederverwendungs-/ Verwertungs-

möglichkeiten zur Verfügung, so können diese Verfahren mit Hilfe von neun Bewer-

tungsfragen des nachfolgenden Bewertungsschemas gegenübergestellt werden. An-

hand der Beantwortung erfolgen eine vergleichende Einstufung eines Verfahrens und

die Bildung einer Rangfolge für dessen Hochwertigkeit. Sind keine klaren Unterschei-

dungen möglich, so werden die Verfahren auf einer Stufe eingeordnet.

Das Bewertungsschema kann als Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Hochwer-

tigkeit mehrerer in Frage kommender Wiederverwendungs-/Verwertungsmaßnahme

herangezogen werden. Voraussetzung ist, dass die zu beurteilenden Maßnahmen ord-

nungsgemäß und schadlos erfolgen und auch technisch möglich sind. Die wirtschaftli-

che Zumutbarkeit sowie die sozialen Folgen sind ggf. im Einzelfall zu prüfen.

14

Kommission der niedersächsischen Landesregierung zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen

(3. Regierungskommission): Abschlussbericht des Arbeitskreises „Anforderungen an eine hochwertige

Verwertung“

32 B E R L I N

Tabelle 10-1: Bewertungsrelevante Fragen zur Ermittlung der Hochwertigkeit eines Verwertungsverfahrens (Bewertungs-

schema)

Bewertungsfrage Indiz für eine hochwertige Verwertung

hochwertig nicht hochwertig

1 Erfolgt eine Wieder-/ Weiterverwendung des Abfalls in seiner ur-sprünglichen Gestalt?

ja, bei einem Anteil > 50% nein, bei einem Anteil < 50%

2 Verbleibt das Verwertungserzeugnis im Wirtschaftskreislauf?* ja, bei einem Anteil > 50% nein, bei einem Anteil < 50%

3 Auf welcher Stufe substituiert das Verwertungserzeugnis Neuware? Ressource Vorprodukt Endprodukt

4 Werden in Relation zu den anderen Verwertungsmaßnahmen zu-sätzliche stoffliche Ressourcen verbraucht?

nein wenig viel

5 Wird in Relation zu den anderen Verwertungsmaßnahmen zusätzlich Energie verbraucht?

nein wenig viel

6 Werden in Relation zu den anderen Verwertungsmaßnahmen zu-sätzliche Schadstoffe freigesetzt?

nein wenig viel

7 Entstehen im Zusammenhang mit den Verwertungsmaßnahmen nicht verwertbare Abfälle?

nein wenig viel

8 Ist eine diffuse Schadstoffanreicherung in der Troposphäre ausge-schlossen (geschlossene Produktkreisläufe, Schadstoffsenken)?

ja nein

9 Existiert ein Markt für die Verwertungserzeugnisse oder kann ein Markt dafür geschaffen werden?

ja nein

* Entgegen der Auffassung des AK 21 ist diese Frage auch dann mit ja (bei einem Anteil > 50%) zu beantworten, wenn es sich um Baustoffe für den Hoch- und Tief-

bau handelt. Eine Ausgrenzung langlebiger Produkte soll damit vermieden werden. Wird ein Abfall jedoch als Verfüllmaterial eingesetzt, so verlässt dieser den Wirt-schaftskreislauf und die Frage ist, unabhängig vom genutzten Anteil, mit nein zu beantworten.

33 B E R L I N

11 Steuerungsinstrumente zur Förderung einer hochwertigen Verwertung

Im Jahr 2011 lagen die Recyclingquoten für die Rückstände aus der Kohlefeuerung und

der Abfallverbrennung sowie für die Bauabfälle zwischen 95 und nahezu 100 %. Um

dieses hohe Niveau trotz der Auswirkungen des Runderlasses und der Mantelverord-

nung auch in den nächsten Jahren aufrecht halten zu können, sind Steuerungsinstru-

mente, mit denen Einfluss auf eine verstärkte Verwertung der untersuchungsrelevanten

Abfälle genommen werden kann, erforderlich. Hintergrund ist, dass gerade bei den

preissensiblen mineralischen Abfällen der kostengünstigste Weg genommen wird, und

das ist oftmals, trotz Erfüllung von Qualitätsnormen, die Deponierung oder sonstige

Verwertung und nicht die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte höherrangige stoffli-

che Verwertung.

Das Land Sachsen-Anhalt kann trotz seiner „nur“ regionalen Handlungsspielräume die

weitere Entwicklung zu einer verstärkten stofflichen Verwertung unterstützen und aktiv

fördern. Auf Basis der folgenden Instrumente, die dem Land zur Verfügung stehen,

können die im worst-case-Szenario ab dem Jahr 2015 jährlich bis zu 2,7 Mio. Mg anfal-

lenden Überschussmengen als Rohstoffreserven zur Schonung der natürlichen Res-

sourcen künftig stärker als bislang genutzt werden. Gleichzeitig wird dann die Förder-

menge der Steine- und Erden-Rohstoffe im Land Sachsen-Anhalt von derzeit rund

40,5 Mio. Mg15 verringert.

Tabelle 11-1: Steuerungsinstrumente zur Optimierung der stofflichen Verwer-

tung mineralischer Abfälle

Ansatzpunkt Spezifische Maßnahme

Regulative Maßnahmen

rechtliche Regelungen Verwertungsvorrang und Verwertungspflicht (§§ 6 bis 8 KrWG), Ge-

trennthaltungspflichten für Gewerbeabfälle (§§ 3 bis 8 GewAbfV),

Überwachung der Entsorgung von Abfällen in Abgrabungen (Rund-

erlass 05/2009 des Landes Sachsen-Anhalt),

Überarbeitung von DIN-Normen hinsichtlich eines verstärkten Ein-

satzes von Recyclaten*

15

Rohstoffbericht Sachsen-Anhalt 2012 Mineralische und energetische Bodenschätze – Sachstand und

neue Nutzungswege, Mitteilungen zu Geologie und Bergwesen von Sachsen-Anhalt – Band 17, Lan-

desamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

34 B E R L I N

Ansatzpunkt Spezifische Maßnahme

Vollzugsmaßnahmen Verstärkung des selektiven Rückbaus bei Gebäuden

Getrennthaltung bestimmter Abfallfraktionen auf der Baustelle

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Bauherr (verpflichtende Be-

rücksichtigung von RC-Material bei Ausschreibung, „Bewertungsbo-

nus“)

Schnelles ressort- und behördenübergreifendes Eingreifen bei be-

kannt gewordenen Verdachtsfällen nicht bestimmungsgemäßer Ent-

sorgungspraktiken

Transparenz der Stoffströme aus Vorbehandlungsanlagen, ggf. bun-

desländerübergreifende Kontrolle der Stoffströme von Behandlungs-

anlagen

landesweite Regelungen zu Ausnahmetatbeständen (geogene Hin-

tergrundbelastung) zur Stärkung der Direktverwertung

Freiwillige Maßnahmen

Stärkung der stofflichen

Verwertung

Markenzeichen16 für rohstoffeffiziente Verfahren/Anlagen

Darstellung beispielhafter Vorbildlösungen von Betrieben im Land

Sachsen-Anhalt

Wettbewerb zur Hervorhebung von hochwertigen stofflichen Wieder-

verwendungs-/ Verwertungslösungen / Ermittlung und Veröffentli-

chung von Verwertungsquoten der Unternehmen

Umweltallianz Sachsen-

Anhalt

mögliche Voraussetzung zur Aufnahme in die Umweltallianz:

Einsatz komplexer Aufbereitungstechnik zur Trennung von Mineral-

gemischen

Verwendung von Recyclingmaterialien bei Um- und Neubauten

Wiederverwendung von Bauteilen

Leicht rückbaubare Konstruktion von Neubauten

„Bauen im Bestand“ (Nutzung bestehender Gebäudeflächen)

Verlängerung der Gebäudenutzung

ressourcenschonende Bauweise mit sparsamer Flächeninanspruch-

nahme

Förderung auf Landesebene

Innovationsallianzen Zusammenarbeit der Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt mit Un-

ternehmen der Abfallwirtschaft

Informationsmaßnahmen

Information des Bauherrn

und Planers

Informationsmaterial über die Gleichwertigkeit von RC-Material und

Rohstoffen

Information des Abfaller-

zeugers

Informationsmaterial über getrennte Erfassung und Aufbereitung

16

Vergleichbar zu Bundesgütegemeinschaft Kompost

35 B E R L I N

Ansatzpunkt Spezifische Maßnahme

Sonstige begleitende/ergänzende Maßnahmen

Bildung kleinräumiger „Ent-

sorgergemeinschaften“

Möglichkeiten zur Senkung der Logistikkosten bei der Erfassung

Nutzung von Zwischenla-

gern zum Ausgleich von

Absatzschwankungen

z.B. Zwischenlagerung von Produkten aus den Aufbereitungsanla-

gen

* Die EBV stellt bezüglich der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten hohe Anforderun-gen (§§ 20-23 EBV). Die Bereitschaft sowohl öffentlicher als privaten Bauherrn, verstärkt Re-cyclate einzusetzen, könnte dadurch erheblich gehemmt werden. Ein Sachverhalt den auch der ITAD in seiner Stellungnahme zur EBV bemängelt.

12 Validierung der im Abfallwirtschaftsplan 2011 des Landes Sachsen-

Anhalt festgelegten Aussage zu mineralischen Abfällen

Der Abfallwirtschaftsplan 2011 für das Land Sachsen-Anhalt – Teilplan Siedlungsabfäl-

le – erstreckt sich nicht nur auf die Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-

trägern überlassen werden bzw. zu überlassen sind, sondern trifft auch Aussagen zur

Entsorgungssicherheit mineralischer Massenabfälle bis zum Jahr 2020. Um den bereits

im Jahr 2011 absehbaren legislativen Änderungen bezüglich der Verwertung minerali-

scher Massenabfälle gerecht zu werden, hatte es sich das Land Sachsen-Anhalt zum

Ziel gemacht, die Entsorgungssituation für diese Abfälle im Verlaufe des Planungszeit-

raums zu prüfen. Die Aussagen im AWP 2011 stützen sich auf eine Untersuchung zum

„Aufkommen an mineralischen Massenabfällen und Ermittlung geeigneter Verwer-

tungswege sowie der im Land Sachsen-Anhalt vorzuhaltenden Deponiekapazitäten“

aus dem Jahr 2010. Nachfolgend werden die damaligen Planungsgrundlagen denen

der hier vorliegenden Studie gegenübergestellt.

36 B E R L I N

Tabelle 12-1: Vergleich der Planungsgrundlagen der Untersuchung 2010 mit

der vorliegenden Studie (Untersuchung 2013)

Untersuchung 2010 Untersuchung 2013

Untersuchungs-

umfang

19 Abfallarten 13 Abfallarten

Mit Ausnahme des AS 170802 (Gipsabfälle) waren alle im Jahr 2013 be-

trachteten Abfallarten auch Gegenstand der Untersuchung 2010.

Datengrundlage Statistische Zahlen der Jahre

2006 bis 2008

für Bauschuttrecyclinganlagen

nur 2006

Daten der Fragebogenerhebung

Statistische Zahlen der Jahre 2006

bis 2011

für Bauschuttrecyclinganlagen 2006,

2008 und 2010

Daten der Fragebogenerhebung

Informationen des Landesamt für

Umweltschutz Sachsen-Anhalt und

das Landesverwaltungsamt Sachsen-

Anhalt, insbesondere aus den Land-

kreisen

Abfallmenge

(Prognose)

für 19 Abfallarten:

für 2015: rund 10 Mio. Mg

für 2020: rund 9,2 Mio. Mg

für 12 identische Abfallarten:

für 2015: rund 8,5 Mio. Mg

für 2020: rund 7,7 Mio. Mg

für 13 Abfallarten:

für 2015: rund 9,2 Mio. Mg

für 2020: rund 8,9 Mio. Mg

für 12 identische Abfallarten:

für 2015: rund 9 Mio. Mg

für 2020: rund 8,8 Mio. Mg

Für die Prognose 2013 liegt eine größere Detailtiefe vor als für die Prognose

2010.

Abfallmenge zur

Deponierung/ Ver-

füllung

für 19 Abfallarten (Umrechnung mit

mittlerer Dichte von 1,3 Mg/m³):

für 2015: rund 5,75 Mio. Mg

(4,4 Mio. m³)

für 2020: rund 5,3 Mio. Mg

(4 Mio. m³)

für 13 Abfallarten (Umrechnung mit ab-

fallspezifischer Dichte) :

Szenario 1 (worst-case):

für 2015: rund 6,5 Mio. Mg

(4,6 Mio. m³)

für 2020: rund 6,3 Mio. Mg

(4,5 Mio. m³)

Szenario 2 (worst-case):

für 2015: rund 7,3 Mio. Mg

(5,1 Mio. m³)

für 2020: rund 7,1 Mio. Mg

(5 Mio. m³)

Szenario 3 (worst-case):

für 2015: rund 7,3 Mio. Mg

(5,1 Mio. m³)

für 2020: rund 7,1 Mio. Mg

(5 Mio. m³)

37 B E R L I N

Untersuchung 2010 Untersuchung 2013

verfügbares De-

ponievolumen

prognostizierter Stand Ende 2012:

in Betrieb befindliche Deponien:

0,24 Mio. m³

geplante Deponien: 1,1 Mio. m³

Deponien in der Stilllegung:

12,8 Mio. m³

Ist-Stand Ende 2012:

in Betrieb befindliche Deponien:

13,1 Mio. m³, zzgl. 5 Mio. m³ ab 2014

geplante Deponien: 18 Mio. m³

Deponien in der Stilllegung:

10,4 Mio. m³

prognostiziertes

Verfüllvolumen

ÜT

3 Mio. m³/a 2,8 Mio. m³/a

Die Gegenüberstellung zeigt, dass die prognostizierten Abfallmengen verifiziert werden

können, bei den worst-case-Betrachtungen bezüglich der zur Deponierung/Verfüllung

gelangenden Abfälle zeigt die aktuelle Untersuchung höhere Mengen. Dies ist auf den

Einfluss zwischenzeitlicher Regelungen und die verbesserte Basis für die Prognosebe-

rechnung zurückzuführen. Gravierende Änderungen ergeben sich bei den verfügbaren

Deponievolumina. Das in Betrieb befindliche Volumen wurde von privaten Betreibern

mittlerweile auf 18,1 Mio. m³ erheblich ausgebaut.

Basierend auf den obigen Planungsgrundlagen wurden im AWP 2011 folgende Aussa-

gen bezüglich mineralischer Abfälle getroffen:

„Die vorhandenen Kapazitäten reichen rein rechnerisch aus, um die nicht

den örE überlassenen nicht gefährlichen mineralischen Massenabfälle zu

verwerten oder zu beseitigen, die Entsorgungssicherheit des Landes Sach-

sen-Anhalt ist innerhalb der nächsten 10 Jahre gewährleistet.“

„Sofern kein nachgewiesener Bedarf für Beseitigungskapazitäten besteht

und ansonsten die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfal-

lenden Abfälle nicht gefährdet ist, soll auf den Bau zusätzlicher Deponieka-

pazitäten im Land Sachsen-Anhalt weitestgehend verzichtet werden, daher

sind auch im Falle der Beantragung der Neuerrichtung von Entsorgungsan-

lagen in der Planrechtfertigung entsprechende Darlegungen zu diesen As-

pekten erforderlich. Umso mehr sind die Erzeuger mineralischer Massen-

abfälle gefordert, die Verwertung auf dem bisherigen hohen Niveau mög-

lichst zu stabilisieren.“

Die vorliegende Untersuchung zur Entwicklung der zukünftigen Entsorgung ausgewähl-

ter mineralischer Abfälle kommt zu dem Ergebnis, dass mit den Festlegungen des ge-

meinsamen Runderlasses 05/2009 das bestehende Restvolumen (Volumen der in Be-

trieb befindlichen Deponien Reesen, Walbeck und Farsleben, zuzüglich das Volumen

der Deponien in der Stilllegungsphase – die geplanten Deponien blieben unberücksich-

tigt) bei einer worst-case-Betrachtung - also ohne eine Steigerung der Verwertungs-

maßnahmen – bis zum Jahr 2020 ausreichend Deponiekapazitäten zur Verfügung ste-

hen (Szenario 1). Die Verabschiedung und Umsetzung der geplanten Mantelverord-

nung würde – ob mit oder ohne Aufhebung der Umstellungsbescheide – im worst-case

38 B E R L I N

zwar zu einer weiteren Verknappung des Deponievolumens führen, bis zum Jahr 2020

wäre das vorhandene Ablagerungsvolumen in Betrieb befindlicher Deponien aber den-

noch ausreichend (Szenarien 2 und 3).

Es ist möglich, dass die geplanten legislativen Änderungen zu einer verstärkten Abfall-

deponierung führen, allerdings gehen wir davon aus, dass in der Praxis nicht der Um-

fang der worst-case-Prognosen in den Szenarien 1, 2 und 3 erreicht wird. Dies deshalb,

weil bei den Abschätzungen die Prioritäten der Vermeidung, der Wiederverwendung

und insbesondere das Recycling mineralischer Abfälle unberücksichtigt geblieben sind

und zudem dem Vorsatz einer effektiven Nutzung der bestehenden Deponiekapazitäten

entgegenstehen.

Der Gesetzgeber hat mit dem Ziel der Intensivierung der Wiederverwendung und der

stofflichen Verwertung von Abfällen für nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle eine

Recyclingquote von mindestens 70 Ma.-% festgelegt. Dieser Verpflichtung würde der

Abfallerzeuger/-besitzer nicht nachkommen, wenn „Überschussmengen“ ausschließlich

deponiert werden würden. Daher sind die Erzeuger/Besitzer mineralischer Massenab-

fälle weiterhin gefordert, die Verwertung auf dem bisherigen hohen Niveau zu stabilisie-

ren und auszubauen und nur Mengen, die auch nach einer hochwertigen Aufbereitung

die Verwertungsqualitäten nicht einhalten, zu beseitigen.

Durch verstärkte Recyclinganstrengungen seitens der Abfallerzeuger/-Besitzer, nicht

nur für nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle, sondern auch für Boden und Steine

(AS 170504), ist das zu beseitigende Abfallvolumen auf das notwendige Mindestmaß

zu reduzieren. Unter dieser Prämisse ist das derzeit bestehende Deponievolumen

rechnerisch mehr als ausreichend und es besteht innerhalb des Planungszeitraums des

gültigen AWP 2011 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Beseitigungskapazitäten.

13 Zusammenfassung und Ausblick

Mineralische Massenabfälle nehmen im Land Sachsen-Anhalt den mit Abstand größten

Anteil am Gesamtabfallaufkommen ein. Folgerichtig setzt sich das Land Sachsen-

Anhalt intensiv mit Fragen der Entsorgung dieser Abfälle auseinander.

Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Analyse und Bewertung der aktuellen

und künftigen Entsorgungssituation für ausgewählte, mengenrelevante mineralische

Abfälle im Fokus der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Im Rahmen der

Untersuchung sind folgende Kernfragen untersucht worden:

Sind im Falle einer vollständigen Deponierung (worst-case-Betrachtung) der nicht

mehr in Abgrabungen und in Direktverwertungsmaßnahmen einsetzbaren minerali-

schen Massenabfälle im Betrachtungszeitraum ausreichend Entsorgungskapazitä-

ten vorhanden?

Wie wirkt sich ggf. eine Mengenverschiebung in Richtung Deponierung auf die im

Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Recyclingquote aus?

39 B E R L I N

Welche Maßnahmen müssen auf Landesebene getroffen werden, um die hochwer-

tige Verwertung mineralischer Abfälle zu stärken?

Behalten die Aussagen des Abfallwirtschaftsplans 2011 des Landes Sachsen-

Anhalt weiterhin ihre Gültigkeit?

Durch eine Vielzahl von Aktivitäten des Landesamtes für Umweltschutz und des Lan-

desverwaltungsamtes konnte zunächst eine breite Datenbasis aufgebaut und daraus

ein vollständiges Bild der bisherigen Entsorgungswege aufgezeigt werden. Die Auswer-

tung und Darstellung der aktuellen Entsorgungssituation für 13 ausgewählte minerali-

sche Abfallarten der Herkunftsbereiche „Rückstände aus thermischen Prozessen“

(AVV-Kapitel 10), „Bauabfälle“ (AVV-Kapitel 17) und „Abfälle aus Abfallbehandlungsan-

lagen“ (AVV-Kapitel 19) zeigt, dass diese Massenabfälle im Land Sachsen-Anhalt vor-

rangig der Verwertung zugeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die übertägige

Verfüllung in Abgrabungen und Tagebauen, die Direktverwertung in technischen Bau-

werken und der Einsatz als Deponiebaumaterial. Weniger als 1 Ma.-% der untersu-

chungsrelevanten Abfallmenge wurde im Jahr 2011 auf den Deponien des Landes

Sachsen-Anhalt beseitigt.

Eine umfassende Abschätzung (Basisprognose) der künftig zu entsorgenden Menge

der 13 ausgewählten Abfallarten prognostiziert einen Rückgang von 9,2 Mio. Mg im

Jahr 2011 auf rund 8,9 Mio. Mg/a im Jahr 2020. Dominiert wird diese Abfallmenge von

den Abfallarten AS 170504 (Boden und Steine) mit 46 Ma.-% und AS 191209 (Minera-

lien) mit 26 Ma.-%.

Ausgehend von diesen Mengen wurde dann untersucht, welche Wege diese Abfallstof-

fe künftig nehmen. Dazu wurde die zukünftige Entsorgung der ausgewählten Abfallar-

ten auf Grundlage aktueller landesspezifischer bzw. geplanter bundeseinheitlicher Re-

gelungen in drei Szenarien als worst-case-Betrachtungen abgeschätzt.

Während der gemeinsame Runderlass 05/2009 des Landes Sachsen-Anhalt auf einen

konsequenten Ausschluss bestimmter Abfallarten bei der Verfüllung von Abgrabungen

und Tagebauen abzielt, werden die Verfüllmengen im Fall der MantelV durch die hohen

Qualitätsanforderungen erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus legt die MantelV auch

Qualitätskriterien für die Direktverwertung mineralischer Abfälle in technischen Bauwer-

ken fest.

Die Festlegungen des gemeinsamen Runderlasses 05/2009 sowie der aus heutiger

Sicht absehbare Mangel an stillgelegten Deponien mit Bedarf an Deponiebaumaterial

ab dem Jahr 2019 haben deutliche Auswirkungen auf die Entsorgungswege in Szena-

rio 1. So ist bis zum Jahr 2020 mit einem massiven Anstieg auf ca. 40 Ma.-% (ca.

3,5 Mio. Mg/a) der auf Deponien zu beseitigenden Menge mineralischer Massenabfälle

zu rechnen, während die übertägige Verfüllung zwischen den Jahren 2011 und 2020

etwa 36 Ma.-% der Mengen (ca. 1,5 Mio. Mg/a) verliert.

Die Anforderung der MantelV an die Qualität der Abfälle für den Einsatz in Direktver-

wertungsmaßnahmen und für Verfüllzwecke führen zusammen mit dem rückläufigen

40 B E R L I N

Bedarf an Deponiebaumaterial ebenfalls zu einer massiven Mengenverschiebung in

Richtung Deponierung (Szenario 2). Im Jahr 2020 müssten in diesem Fall etwa

53 Ma.-% der zu entsorgenden mineralischen Abfälle auf Deponien beseitigt werden,

dass entspricht rund 4,7 Mio. Mg/a.

Im Fall der Kombination beider Szenarien werden die Auswirkungen des Runderlasses

05/2009 durch die Anforderungen der MantelV ab dem Jahr 2015 verstärkt. Für das

Jahr 2020 ist damit zu rechnen, dass insgesamt rund 55 Ma.-% (ca. 4,9 Mio. Mg/a) der

anfallenden mineralischen Abfälle zu deponieren sind.

Somit kommt es in allen drei Szenarien für nicht mehr für die Verfüllung von Abgrabun-

gen und Tagebauen bzw. für nicht mehr für die Direktverwertung geeignete minerali-

sche Abfälle zu einer Mengenverschiebung in andere Senken - hier angenommen wur-

de eine verstärkte Nutzung in Richtung Deponierung (Bild 13-1).

Bild 13-1: Auswirkungen des Runderlasses 05/2009 und der MantelV auf die

Entsorgungswege der untersuchungsrelevanten 13 Abfallarten17

Der Rückgang der Mengen zur Wiederauffüllung insbesondere von Abgrabungsbetrie-

ben des Steine- und Erdenbaus bewirkt im Übrigen für diese Unternehmen erhebliche

zeitliche Verzögerungen.

Trotz des in den Szenarien unterstellten massiven Anstiegs der zu deponierenden Ab-

fallmenge ist die aktuell bestehende Ablagerungskapazität auf Deponien der Deponie-

klasse DK I von rund 18 Mio. m³ bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes im Jahr

2020 ausreichend. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

zeigt sich allerdings, dass die prognostizierte Mengenverschiebung in Richtung Depo-

17

Hinweis: Die Abfallmengen zur Verfüllung Untertage beziehen sich ausschließlich auf die ausgewähl-

ten 13 Abfallarten.

41 B E R L I N

nierung erhebliche Auswirkungen auf die Einhaltung der von der Bundesregierung fest-

gelegten Recyclingquote für mineralische Bauabfälle (ohne Boden) hätte, wenn hier

nicht gegengesteuert wird.

Der Ausschluss des mengenrelevanten Bauschutts aus der bislang intensiv genutzten

übertägigen Verfüllung (Szenario 1) führt zu einem Absinken der Recyclingquote auf

unter 90 %. Müssen überschüssige Deponiebaumaterialien ebenfalls deponiert werden,

könnte die Vorgabe der Bundesregierung nur knapp mit etwa 71 % im Jahr 2020 ein-

gehalten werden. Noch massiver zeigt sich der Rückgang der Recyclingquote bei ei-

nem Inkrafttreten des aktuellen Entwurfs der MantelV (Szenarien 2 und 3, Inkrafttreten

der MantelV ab dem Jahr 2015 unterstellt).

Diese Darstellungen verdeutlichen, dass die landesspezifischen Anforderungen an be-

stimmte Verwertungswege als auch die angestrebten bundeseinheitlichen Regelungen

einen immensen Eingriff in die derzeitige Entsorgungsstruktur der mineralischen Abfälle

im Land Sachsen-Anhalt darstellen. Würde der Rückgang der durch Verfüllung verwer-

teten Mengen durch eine Deponierung kompensiert, ergeben sich im Übrigen Wider-

sprüche zu den Grundpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Grundsätzlich besteht für den Erzeuger/Besitzer von Abfällen die Pflicht, nicht vermeid-

bare Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Dabei ist eine den Schutz von

Mensch und Umwelt am besten zu gewährleistende, hochwertige Verwertung anzu-

streben. Da gesetzlich geregelte Kriterien, nach welchen die Hochwertigkeit einer Ver-

wertungsmaßnahme zu beurteilen ist, bislang nicht existieren, ist in Anlehnung an die

Methode des AK 21 im Rahmen dieser Studie ein Bewertungsschema entwickelt wor-

den, das übergangsweise als Entscheidungshilfe herangezogen werden kann.

Das Land Sachsen-Anhalt hat es sich zum Ziel gesetzt, die Abfallwirtschaft zu einer

Stoffstrom-, Energie- und Ressourcenwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressour-

cen zu entwickeln und deshalb im AWP 2011 entsprechende Leitlinien und Zielstellun-

gen festgelegt. Hierzu zählt u.a. die Recyclingquote gemäß § 14 KrWG auf dem derzeit

hohem Niveau zu stabilisieren und die noch verfügbaren Deponierestvolumina primär

durch intensivere Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen sowie durch ein effekti-

ves Abfallmanagement schonend und umweltgerecht auszulasten.

An dieser Stelle sind alle Beteiligten gefragt, durch geeignete Maßnahmen und Instru-

mente die vermeidungs- und verwertungsorientierten legislativen Vorgaben (Abfallhie-

rarchie, Recyclingquoten) umzusetzen und sicher zu erfüllen. Die aufgezeigten Steue-

rungsinstrumente, die Einfluss auf eine verstärkte Verwertung der untersuchungsrele-

vanten Abfälle haben, bieten die Möglichkeit, einem Anstieg der Deponiemengen ent-

gegenzuwirken.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der vorliegenden Studie lassen sich zusammenfas-

send folgende gutachterliche Handlungsempfehlungen für das Land Sachsen-Anhalt

ableiten:

42 B E R L I N

1. Beibehaltung des Runderlasses 05/2009 auch nach Inkrafttreten einer MantelV

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich mit dem Runderlass 05/2009 entschieden, die Be-

lange des Bodenschutzes bei der Verfüllung von Tagebauen und Abgrabungen mit mi-

neralischen Abfällen zu stärken. Der Runderlass war für einen Übergangszeitraum bis

zur Festlegung bundeseinheitlicher rechtlicher Vorgaben gedacht. Diese liegen jedoch

erst als Entwurf der Mantelverordnung vor, zudem ist auch dieser Entwurf wieder auf

breite Kritik gestoßen.

Hinsichtlich der Verwertung von Bauschutt (AS 170101, AS 170102 und AS 170107)

führt die Beschränkung auf technische Maßnahmen dazu, dass der Runderlass höhere

Anforderungen an die Verwertung als der Entwurf der MantelV stellt. Die Rücknahme

des Runderlasses als Folge des Inkrafttretens der Mantelverordnung würde somit be-

deuten, dass das Land Sachsen-Anhalt den einmal eingeschlagen Weg verlässt. Sollte

die Überarbeitung des derzeitigen Entwurfs der Mantelverordnung nicht den höheren

landesspezifischen Anforderungen Rechnung tragen, sollte der Runderlass zum Schutz

des Bodens aufrechterhalten werden.

2. Keine vorfristige Überarbeitung des AWP 2011

Auch wenn im worst-case in den nächsten Jahren seitens der Abfallerzeuger/-besitzer

keine verstärkten Recyclinganstrengungen unternommen werden und somit die zu de-

ponierende Abfallmenge auf ca. 4,9 Mio. Mg/a im Jahr 2020 anstiege, ist das derzeit

bestehende Deponievolumen rechnerisch mehr als ausreichend. Folgerichtig besteht

innerhalb des Planungszeitraums des gültigen AWP 2011 kein weiterer Bedarf an zu-

sätzlichen Beseitigungskapazitäten und deshalb auch keine Notwendigkeit, den AWP

vorfristig zu überarbeiten.

3. Überprüfung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen

Eine Beschränkung der Verfüllmenge bei Abgrabungen auf technische Maßnahmen

bedeutet, dass die geländegleiche Wiederauffüllung von Abgrabungsbetrieben des

Steine- und Erdenbaus erheblichen zeitlichen Verzögerungen unterworfen sein wird.

Damit kann möglicherweise eine ursprünglich geplante Nachnutzung in Frage gestellt

sein. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob nicht nur die Betriebspläne

der der Bergaufsicht unterliegenden Abbauvorhaben, sondern auch die Abgrabungen in

der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte anzupassen sind.

4. Regelmäßige Prüfung der Recyclingquote im Land Sachsen-Anhalt

Im Jahr 2011 wurden nur ca. 1 Ma.-% der untersuchungsrelevanten mineralischen Ab-

fälle auf den Deponien des Landes Sachsen-Anhalt beseitigt. Sollten in den nächsten

Jahren aufgrund des Runderlasses 05/2009 nicht mehr verfüllbare Abfallmengen an-

statt in das Recycling in die Beseitigung in die bestehenden Deponien drängen, kann

43 B E R L I N

die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt diese Fehlentwicklungen frühzeitig

mit Hilfe einer z.B. jährlichen Prüfung der Recyclingquote erkennen und gegensteuern.

5. Ausbau der Recyclingaktivitäten

Um mögliche Hemmnisse einer verstärkten Recyclingtätigkeit frühzeitig zu erkennen

und diese abbauen zu können, ist es ratsam, die am Recycling von mineralischen Ab-

fällen Beteiligten in Form von Informationsgesprächen („Runder Tisch Mineralik“) re-

gelmäßig zusammenführen. Ziel ist es beispielsweise, gemeinsame Handlungsstrate-

gien zur Steigerung des Recyclings zu erörtern. Ferner ist der eingeschlagene Weg der

Umweltallianz fortzuschreiten.

6. Vorreiterrolle der öffentlichen Hand

Es ist nach unserer Einschätzung nicht ausreichend, Recyclingmaßnahmen nur von

Dritten einzufordern. Vielmehr ist auch die öffentliche Hand als Bauherr bei Ausschrei-

bung gefragt. Im Falle der Beschaffung geht es um die verpflichtende Berücksichtigung

von RC-Material. Bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen öffentlicher Bauvorha-

ben geht es um die Berücksichtigung einer hochwertigen Verwertung.

Seitens der Umweltverwaltung sollte darauf geachtet werden, dass solche Maßnahmen

auch umgesetzt werden und es nicht bei bloßer Ankündigung bleibt. Ggf. ist zu prüfen,

ob verpflichtende Regelungen mit Bindungswirkung für die öffentliche Hand ergriffen

werden können.

Berlin, den 10.09.2013

Dipl.-Ing. Rüdiger Oetjen-Dehne

Dipl.-Ing. Iswing Dehne

Dipl.-Ing. Nadine Siegmund

44 B E R L I N

Anhang 13-1: Entsorgungswege der untersuchungsrelevanten mineralischen Abfälle in den Jahren 2006 bis 2011 und Progno-

se bis 2020

2006

Mg/a

2007

Mg/a

2008

Mg/a

2009

Mg/a

2010

Mg/a

2011

Mg/a

2012

Mg/a

2015

Mg/a

2020

Mg/a

Entsorgungswege vor dem Hintergrund der Festlegungen des gemeinsamen Runderlasses 05/2009 (Szenario 1)

Direktverwertung 2.526.178 3.494.643 4.582.407 3.532.243 3.112.652 2.829.903 2.726.300 2.694.800 2.629.200

Deponierung 539.868 573.237 252.601 112.797 40.401 59.495 206.100 1.477.900 3.549.800

Deponiebaumaßnahmen 2.666.235 1.896.813 2.491.878 2.342.482 2.608.699 2.062.169 2.111.800 2.088.900 0

Verfüllung untertage 23.045 3.581 17.970 133 211 18.636 9.400 8.600 8.400

Verfüllung übertage 5.169.502 5.226.541 4.555.343 4.014.072 5.625.209 4.221.297 4.206.000 2.842.800 2.697.600

Summe 10.924.827 11.194.813 11.900.200 10.001.728 11.387.172 9.191.500 9.259.600 9.113.000 8.885.000

Entsorgungswege bei Inkrafttreten der Mantelverordnung ab dem Jahr 2015 (Szenario 2)

Direktverwertung 2.526.178 3.494.643 4.582.407 3.532.243 3.112.652 2.829.903 2.726.300 1.879.700 1.833.500

Deponierung 539.868 573.237 252.601 112.797 40.401 59.495 206.000 2.751.500 4.740.500

Deponiebaumaßnahmen 2.666.235 1.896.813 2.491.878 2.342.482 2.608.699 2.062.169 2.111.800 2.088.900 0

Verfüllung untertage 23.045 3.581 17.970 133 211 18.636 9.400 8.600 8.400

Verfüllung übertage 5.169.502 5.226.541 4.555.343 4.014.072 5.625.209 4.221.297 4.206.000 2.384.300 2.302.600

Summe 10.924.827 11.194.813 11.900.200 10.001.728 11.387.172 9.191.500 9.259.500 9.113.000 8.885.000

Entsorgungswege bei Inkrafttreten der Mantelverordnung ohne Rücknahme der Umstellungsbescheide (Szenario 3)

Direktverwertung 2.526.178 3.494.643 4.582.407 3.532.243 3.112.652 2.829.903 2.726.300 1.879.700 1.833.500

Deponierung 539.868 573.237 252.601 112.797 40.401 59.495 206.100 2.885.900 4.920.600

Deponiebaumaßnahmen 2.666.235 1.896.813 2.491.878 2.342.482 2.608.699 2.062.169 2.111.800 2.088.900 0

Verfüllung untertage 23.045 3.581 17.970 133 211 18.636 9.400 8.600 8.400

Verfüllung übertage 5.169.502 5.226.541 4.555.343 4.014.072 5.625.209 4.221.297 4.206.000 2.249.900 2.122.500

Summe 10.924.827 11.194.813 11.900.200 10.001.728 11.387.172 9.191.500 9.259.500 9.113.000 8.885.000