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derNndes aupkmdt V. d.d. lmsbrmk 3chriftleitung: Nachaus. 2 stock links : 610- Nr. 4 15. März 1935 1. Jahrgang Lanöbshauptmann Dr. F. Stumpf zum Gebenlen Landeshauptmann D r . Stumpf ist nicht mehr. Innsbrucks Bürgerschaft hat am 3. März mit dem Herzen getrauert,- ging doch eine der lichtesten und klarsten 'Persönlichkeiten aus dem Heimatsverbande in die Ewigkeit. D r . Stumpf s Verdienste um sein Heimatland Tirol wurden bereits mehrfach gewürdigt — sie bedürfen aber einer Ergänzung, denn D r . Stumpf war mit Liebe, und bei dem vollendeten Gleichmaß seiner Anlage, den Gesamtinteressen zu dienen, ein fördernder Freund lebendiger Kommunalpolitik. Schaffend und kämpfend setzte er sich für alle lebenswichtigen Interessen der Tiroler Gemeinden, besonders aber seiner vielgeliebten Landeshauptstadt ein. Die große Idee des Staates sah er in den einzelnen Gemeinden verkörpert und wandte ihnen deshalb sein besonderes Augenmerk zu, ohne Selbstzweck, nur mit einem Ziel: Das Wohl seines geliebten Heimatlandes Tirol zu fördern. Er war am mühsamen Aufbau des neuen Staates nicht als Träger der Macht beteiligt, sondern als reiner Ver- mittler, als Träger einer friedlichen Ordnung, von der aller Segen ausgeht. I n diesem Sinne war Dr. Stumpf Politiker von reiner Universalität, seine Ideen getragen von Liebe und tiefem Verständnis für die Wünsche des Volkes, besonders aber bedacht auf seine Tiroler Gemeinden. Allen Phantastereien war er Todfeind. Er liebte nur die reine Wirklichkeit und war deshalb im wahrsten Sinne des Wortes ein Schöpfer gesunden Staatswillens. Dieser Idee hat er alles geopfert. Alle Äußerlichkeiten abweisend ging er den Weg von seltener Kraft begleitet, den einer gehen muß, den Macht und Herrlichkeit nicht berührten, wohl aber reine Menschlichkeit das Höchste ist. Kein Politiker kann sein Werk vollenden. Unser verewigter Landeshauptmann war sich der Wandlungen des politischen Lebens bewußt, er kettete seinen Ttamen nicht an große staatspolitische Werke, sondern in die Herzen seiner Tiroler. Jeden freien Augenblick — und es waren derer nicht viele, flüchtete er in seine geliebten Berge und Wälder, um sich von dem Streit der Gegenpole, die es bei jeder Entwicklung gibt, zu erholen. Genau so, wie ihm alles Gekünstelte fremd war, liebte er ein offenes Wort, wenn es auch herb war. Dr. Stumpf wußte, ihm war in besonders schwerer Zeit ein Kleinod besonderer Art anvertraut. Tirol, das glattz- vollste Bundesland Österreichs, das durch den Ausgang des Krieges und den Krieg selbst am allermeisten gelitten hatte, mußte herausgezogen werden aus den Wirrnissen der politischen Geschehnisse und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Unser Landeshauptmann Dr. Stumpf hat diese Mission wohl in der friedlichsten Art erfüllt. Als ernster Denker baute er mit nüchterner Klarheit von unten auf. Er sah immer im Zusammenwirken aller ordnenden Kräfte seines Landes das Ideal politischen Strebens. Er war ein besonderer Freund der freien Entfaltung der Kräfte in kleinen Gemeinschaften, in Ge- meinden und Städten, und verstand es wie kein anderer, diese Kräfte zu sammeln, um sie gemeinsam zu einem Ziele zu führen. V o l l inniger Dankbarkeit muß die Landeshauptstadt Tirols das unermüdliche Bestreben seines nun toten Landes- hauptmannes anerkennen, das dahin ging, die in der ersten Nachkriegszeit getrübten Verhältnisse der Stadt zum übrigen Lande zu klären und innige Freundschaft zu stiften. Wie oft war er auch mit den Vertretern der Stadt Kämpfer für die unantastbare Selbständigkeit der Verwaltung seiner Hauptstadt. Er betrachtete sich in dem großen Rahmen der staatsführenden Organe nur als Werkzeug der dienenden Ordnung. Alle Tiroler wissen es: Mit Landeshauptmann Dr. Stumpf ging einer ihrer besten Vertreter in das Reich ewiger Ruhe ein. Die Landeshauptstadt Innsbruck verliert in ihrem Aufbauwerk einen ihrer wertvollsten Mitarbeiter, Tirol einen politischen Geist, dem es nur um Friede und Glück, Wohlstand und Verdienst seines Volkes zu tun war. Innsbruck trauert um einen Mann, der mit dem ganzen Herzen an seinen Schicksalen teilnahm. Deshalb bleibt Landeshauptmann D r . Stumpf mit der Geschichte der Stadt ewig verbunden. , Regierungskommissär der Landeshauptstadt Innsbruck

Amtsblatt Innsbruck

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Ausgabe März 1935

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derNndes aupkmdt

V. d.d.

lmsbrmk3chriftleitung: Nachaus. 2 stock links

: 610-

Nr. 4 15. März 1935 1. Jahrgang

Lanöbshauptmann Dr. F. Stumpf zum GebenlenLandeshauptmann Dr . Stumpf ist nicht mehr. Innsbrucks Bürgerschaft hat am 3. März mit dem Herzen getrauert,-

ging doch eine der lichtesten und klarsten 'Persönlichkeiten aus dem Heimatsverbande in die Ewigkeit.D r . Stumpf s Verdienste um sein Heimatland Tirol wurden bereits mehrfach gewürdigt — sie bedürfen aber einer

Ergänzung, denn Dr . Stumpf war mit Liebe, und bei dem vollendeten Gleichmaß seiner Anlage, den Gesamtinteressen zudienen, ein fördernder Freund lebendiger Kommunalpolitik.

Schaffend und kämpfend setzte er sich für alle lebenswichtigen Interessen der Tiroler Gemeinden, besonders aber seinervielgeliebten Landeshauptstadt ein. Die große Idee des Staates sah er in den einzelnen Gemeinden verkörpert undwandte ihnen deshalb sein besonderes Augenmerk zu, ohne Selbstzweck, nur mit einem Ziel: Das Wohl seines geliebtenHeimatlandes Tirol zu fördern.

Er war am mühsamen Aufbau des neuen Staates nicht als Träger der Macht beteiligt, sondern als reiner Ver-mittler, als Träger einer friedlichen Ordnung, von der aller Segen ausgeht. I n diesem Sinne war Dr . Stumpf Politikervon reiner Universalität, seine Ideen getragen von Liebe und tiefem Verständnis für die Wünsche des Volkes, besondersaber bedacht auf seine Tiroler Gemeinden.

Allen Phantastereien war er Todfeind. Er liebte nur die reine Wirklichkeit und war deshalb im wahrsten Sinne desWortes ein Schöpfer gesunden Staatswillens. Dieser Idee hat er alles geopfert. Alle Äußerlichkeiten abweisend ging erden Weg von seltener Kraft begleitet, den einer gehen muß, den Macht und Herrlichkeit nicht berührten, wohl aber reineMenschlichkeit das Höchste ist. Kein Politiker kann sein Werk vollenden. Unser verewigter Landeshauptmann war sich derWandlungen des politischen Lebens bewußt, er kettete seinen Ttamen nicht an große staatspolitische Werke, sondern in dieHerzen seiner Tiroler. Jeden freien Augenblick — und es waren derer nicht viele, flüchtete er in seine geliebten Bergeund Wälder, um sich von dem Streit der Gegenpole, die es bei jeder Entwicklung gibt, zu erholen. Genau so, wie ihmalles Gekünstelte fremd war, liebte er ein offenes Wort, wenn es auch herb war.

D r . Stumpf wußte, ihm war in besonders schwerer Zeit ein Kleinod besonderer Art anvertraut. Tirol, das glattz-vollste Bundesland Österreichs, das durch den Ausgang des Krieges und den Krieg selbst am allermeisten gelitten hatte,mußte herausgezogen werden aus den Wirrnissen der politischen Geschehnisse und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. UnserLandeshauptmann Dr . Stumpf hat diese Mission wohl in der friedlichsten Art erfüllt. Als ernster Denker baute er mitnüchterner Klarheit von unten auf. Er sah immer im Zusammenwirken aller ordnenden Kräfte seines Landes das Idealpolitischen Strebens. Er war ein besonderer Freund der freien Entfaltung der Kräfte in kleinen Gemeinschaften, in Ge-meinden und Städten, und verstand es wie kein anderer, diese Kräfte zu sammeln, um sie gemeinsam zu einem Ziele zuführen. Vo l l inniger Dankbarkeit muß die Landeshauptstadt Tirols das unermüdliche Bestreben seines nun toten Landes-hauptmannes anerkennen, das dahin ging, die in der ersten Nachkriegszeit getrübten Verhältnisse der Stadt zum übrigenLande zu klären und innige Freundschaft zu stiften. Wie oft war er auch mit den Vertretern der Stadt Kämpfer für dieunantastbare Selbständigkeit der Verwaltung seiner Hauptstadt.

Er betrachtete sich in dem großen Rahmen der staatsführenden Organe nur als Werkzeug der dienenden Ordnung.Alle Tiroler wissen es: M i t Landeshauptmann Dr . Stumpf ging einer ihrer besten Vertreter in das Reich ewiger

Ruhe ein. Die Landeshauptstadt Innsbruck verliert in ihrem Aufbauwerk einen ihrer wertvollsten Mitarbeiter, Tirol einenpolitischen Geist, dem es nur um Friede und Glück, Wohlstand und Verdienst seines Volkes zu tun war. Innsbruck trauertum einen Mann, der mit dem ganzen Herzen an seinen Schicksalen teilnahm. Deshalb bleibt LandeshauptmannDr . Stumpf mit der Geschichte der Stadt ewig verbunden.

, Regierungskommissär der Landeshauptstadt Innsbruck

Amtsblatt Nr. 4

MüM Kl MWMMW »I MWWWÜtI.

Es mag im allgemeinen vielleicht absurd erscheinen,in einem Atemzug von der finanziellen Not der Stadt-gemeinde Innsbruck gu sprechen und zu gleicher ZeitZukunftsfragen aufzuwerfen, die nur mit entsprechen-den Geldmitteln gelöst werden können. Eine lebendigeKommunalwirtschaft ist dauernd in Entwicklung begrif-fen, sie hat nur Sinn für das Tatsächliche.

Leider wird häufig die gewaltige wirtschaftliche undkulturelle Bedeutung einer Gemeindeverwaltung über-sehen, wenn man sich nicht immer bewußt ist, daß ziel-bewußte Kommunalarbeit gleichbedeutend mit Hebungdes Lebens- und Kulturstandes des gesamten Volkes istund übersieht, daß von den Leistungen der Selbstver^waltungskörper die wirtschaftliche und kulturelle Lei-stungsfähigkeit der ganzen Bevölkerung nicht unwe-sentlich abhängt. Die Städte und Gemeinden sind nuneinmal die Keimzellen, aus denen sich der ganze Staats-apparat aufbaut. Es ist deshalb nur Pflicht, wenn dieverantwortlichen Organe der Selbstverwaltungskörpersich mit Problemen beschäftigen, die über kurz oderlang als Lebensnotwendigkeit einfach gelöst werdenmüssen.

Es sollen deshalb in den Spalten des Amtsblattesjene wichtigen Gegenwarts- und Zukunftsfragen derStadtgemeinde Innsbruck, die die Entwicklung zurGroßgemeinde organifch fördern, mit rückhaltloserOffenheit besprochen werden, ohne objektive Kritik zuscheuen.

Die Bürger Innsbrucks können stolz auf ihre Stadtsein. Innsbruck hat anderen Städten gegenüber ganzbedeutende Vorzüge, besonders in sozialwirtschaftlicherHinsicht (von der herrlichen Landschaft und von demRuf als Fremdenverkehrsstadt zu sprechen, erübrigt sichan dieser Stelle). Die Vorzüge sind: Asphaltierte Stra-ßen bis an die Vororte, wohlschmeckendes und gesun-destes Trinkwasser, einwandfreie moderne Kanalisie-rung, eine geradezu vorbildliche Beleuchtung, mustergül-tige Mullabfuhr usw. Doch die Gewohnheit macht solcheDinge zur Selbstverständlichkeit und überhöht das kri-tische Niveau. Diese Ueberhöhung trübt den klarenBlick für die Dinge (die irgendwo trotz gleich hohersteuerlicher Belastung ganz anders sind) und beeinflußtdie objektive Kritik.

Dies wurde vorausgeschickt, um darauf hinzuwirken,daß Zukunftsfragen der Gemeindewirtschaftspolitik all-mählich so beurteilt werden, wie sie tatsächlich sind,nicht wie man sie unter Umständen gerne haben möchte,und daß es solche zu lösende Zukunftsfragen gibt, stehtfest. Kommunale Wirtschaftspolitik muß auf weite Sichtgetrieben werden, um die Ausgestaltung des Verwal-tungsbereiches lebendig, wirksam und richtig durchzu-führen. Sie dient nicht einer Interessentensphäre, son-dern "dem Gesamtwohl, sie ist nicht für einen Teil derBewohner da, sondern für alle.

Eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Aufgaben einerGemeindeverwaltung ist zweifelsohne

die Wasserversorgung.

Die Befriedigung des Wasserbedarfes als lebensnotwendigeVoraussetzung jeder menschlichen Siedlung und als wesentliche

Vorbedingung für die Hebung des zivilisatorischen Niveaus derbreiten Schichten der Bevölkerung obliegt in Europa fast aus-schließlich den Gemeinden, was mit Rücksicht auf die mit derWasserversorgung in Verbindung stehenden Fragen öffentlich recht-licher, feuerpolizeilicher und sanitätspolizeilicher Natur zu be-grüßen ist.

Es sei bemerkt, daß gutes Nasser, das zu Trink- und Nutz-zwecken geeignet ist, nicht beliebig vermehrt oder beliebig ausder Erde erschlossen werden kann. Es ist örtlich und mengen-mäßig beschrankt, weshalb die Deckung der über einen gewissenGrundbedarf hinausgehenden Spitzenmengen oft sehr erheblicheAufwendungen für Fassung, Speicherung und Zuleitung erfordert.

Die Anforderungen, die an die Innsbrucker Wafserverforgungs-anlagen zeitweife gestellt werden, übersteigen schon seit längererZeit deren Leistungsfähigkeit. Hiebe! liegt aber die Ursache nichtetwa in der unzureichenden Menge des erschlossenen Wassers alleinoder in der tatsächlich geringen Speicherungsmöglichkeit, sondernauch in dem übermäßigen, teilweife nahezu verschwenderischenVerbrauch der durch verhältnismäßigen Wasserreichtum und denseit Jahrzehnten eingeführten unrationellen Pauschaltarif begün-stigt wurde.

Erschwerend und die Wirtschaftlichkeit des Wasserwerkes beein-trächtigend, fallen hygienische Gesichtspunkte und Rechtsfragenins Gewicht. Hn gesundheitlicher Hinsicht müssen an Trinkwasserdie höchsten Ansprüche gestellt werden und ist die öffentliche Handverpflichtet, die Beaufsichtigung, bzw. die Betriebsführung städti-scher Wasserwerke strenge handzuhaben. I n rechtlicher Hinsichtist die Stadtgemeinde gezwungen, die fehlenden Wassermengenden Mühlauer Werksbesitzern abzulösen, wofür die erforderlichenGeldmittel gegenwärtig wohl schwerlich zu beschaffen sind und dieauf alle Fälle die Wirtschaftlichkeit der Wasseruersorgungsanlagenbeeinträchtigen würden.

Was die Speichermöglichkeiten anbelangt, sei angeführt, daß deBehälter 3135 Kubikmeter fassen können, während die größtenTagesverbräuche über 28.000 Kubikmeter betragen. An solchenTagen kann die fluktuierende Wassermenge, das ist diejenige, diein den Zeiten des Minderverbrauches gesammelt werden mutz,um in den Zeiten des Mehrverbrauches die fehlende Menge dek-ken zu können, durch die Quellenleitungen nicht mehr zugeführtwerden. Theoretisch würde Innsbruck mit einem Behälterinhaltvon 20 bis 25 Prozent des täglichen Wasserverbrauches auskom-men — im allgemeinen ist es jedoch empfehlenswert, die Fassungs-räume bei größeren Anlagen nicht kleiner als für den halbenmaximalen Tagesbedarf einzurichten, wenn Vorforge getroffen ist,daß der Zufluß zu den Behaltern unter allen Umständen gesichertist, so daß Störungen in den Zuleitungssträngen nicht vorkom-men oder durch Reserveanlagen erfetzt werden können.

Nun soll noch untersucht werden, ob der Innsbrucker Wasserbe-darf, der mengenmäßig nicht hinter Graz mit 153.WN Einwohnernzurücksteht und Linz mit 114.00U Einwohnern um das Doppelteübertrifft, als normal und notwendig angesehen werden kann.

Der bekannte Hygieniker Abel schreibt: „An und für fick istvon der Hygiene ein reichlicher Wasserverbrauch im Haushaltenatürlich zu begrüßen, weist er doch in gewissem Grade auf eineErhöhung der Reinlichkeit, der Grundlage aller Hygiene hin. AberHygiene verlangt auch kein Uebermaß. Wenn es gelegentlich alserfreulich bezeichnet wird, daß wir uns im Wasserverbrauch nord-amerikanifchen Verhältnissen nähern, wo oft 500, nahezu 1000Liter Wasser pro Kopf und Tag verbraucht werden, so ist dieseine Verkennung der Verhältnisse. Newyork liegt auf demselbenBreitegrad wie Neapel? der große Kontinent bringt ein Klimamit sehr starken Extremen, scharfer Winterkälte und unerträg-licher Sommerhitze. Tägliches, ja sogar mehrmaliges Baden wirddort Lebensbedürfnis."

Durch jahrzehntelange Erfahrung und Feststellung weiß man,wie viel Wasser der Bewohner in unseren Breitegraden im Durch-schnitt braucht, um alle seine Wünsche ausreichend zu befriedigen.Für den Hausbedarf des gesunden Bürgers genügt im Tage eineWassermenge von durchschnittlich 80 Liter für jedes Familienmit-glied. Bei der Ermittlung der Kopfquote des Gesamtwasserbedar-fes, find der Verbrauchsmenge für den Hausbedarf noch in deneinzelnen Städten ziemlich variable Mengen für den gewerblichenund industriellen Wasserverbrauch, für den Wasserverbrauch durchdie Gemeinde für öffentliche Zwecke und eventuell für Wasser-verluste zuzurechnen. Aus dem am Schlüsse beigegebenen Ver-gleichsmaterial kann für österreichische Verhältnisse ein täglicherGesamtwllsserverbrauch des Städters von 150 bis 200 Liter alsnormal angesehen werden.

Amtsblatt Nr. 4

Ueber die Verhältnisse in Innsbruck kann nun berichtet werden,daß Ing. Altmann beim Ausbau der Innsbrucker Wasserversor-gung in den Jahren 1890 und 1891 einen Verbrauch van 150 Li .ter je Einwohner und Tag annahm. Seine Annahme war aberbereits in einigen Jahren überholt, da nach Aufzeichnungen desBauamtes schon im Jahre 1895 ein täglicher Kopfverbrauch von350 Liter zu verzeichnen war. Dieser abnormal hohe Verbrauchist nur durch die vielen laufenden Hausbrunnen, das hohe Pau-schalwasserquantum (1000 Liter pro Auslauf und Tag) und denniedrigen Ueberwasserpreis (2 Kreuzer pro Kubikmeter) erklär-lich. Damals waren an die städt. Wasserversorgung nur 2600 Japs-Hähne, 550 Klosetts, 70 Badeeinrichtungen, einige Springbrunnenund einige gewerbliche Ausläufe angeschlossen. 1897 wird der täg-liche Kopfverbrauch mit 330 Liter bekanntgegeben. Nach der Ein-gemeindung der Vororte Wilten und Pradl — im Jahre 1903,hatten diese beiden Gemeinden 16.640 Einwohner, Innsbruck allein28.000 — sinkt der Kopfverbrauch — weil die Vororte von HauZaus auf fehr geringe Wassermengen angewiesen waren und dasRohrnetz in Wilten wenig leistungsfähig war.

Beim Ausbau der Kanalisierung wurden die meisten laufendenHausbrunnen aufgelassen, was sich für den Wasserverbrauch na-turgemäß günstig auswirkte. Anderseits brachte die Errichtung derSchwemmkanalisation Verbesserungen der sanitären Einrichtungenund größeren Wasserverbrauch mit sich. Es sei hier erwähnt, daßgute Hausinstallationen und Spülklosetts den Hausbedarf um 20bis 100 Prozent steigern. 1906 wird ein Kopfuerbrauch von 250Liter und 1908 ein solcher von 290 Liter verzeichnet. 1908 wurden1150 Bäder und 8400 Klosetts geführt. 1910 sinkt der Kovfoer-brauch auffallenderweise wieder auf 250 Liter, welche Zahl auchim Jahre 1912 aufscheint. 1912 sind 27.500 Wasserauslaufstellenverzeichnet, heute sind es über 52.000. I m Jahre 1927 erreicht derKopfverbrauch die enorme Summe von 500 Liter im Tag undsinkt in den Jahren 1932 und 1933 auf die Tagesmaximal-, bzw.Minimalzahlen von 427 und 398, bzw. 307 und 297 Liter.

Schon über Auftrag des Gemeinderates wurden, um Detailzif-fern über den Haushaltverbrauch zu erhalten, einige Typen vonWohnhäusern aufgestellt und für jede Type eine Gruppe vonHäusern untersucht. Es würde zu weit führen, auf alle dieseErgebnisse einzugehen, wohl aber kann gesagt werden, daß injeder der aufgestellten Typen der Kopfverbrauch kolossalenSchwankungen unterworfen ist, die Hunderte von Prozenten be-tragen. Es sind Schwankungen zwischen 137 Liter und 764 Liter,110 und 436, 67 und 363, 76 und 442 Liter usw. Die Unregel-mäßigkeiten in den Verbrauchsziffern sind größtenteils auf denPauschaltarif zurückzuführen, weil das zugesprochene Paufchal-wasserquantum von 146 Kubikmeter je Auslauf und Jahr viel Zuhoch bemessen ist.

Es ist bezeichnend, daß die Anwesen, die kein Ueberwafser auf-weisen — es find dies zirka 86 Prozent aller nach dem Pauschal-tarif verrechneten Grundstücke — trotz des in Innsbruck einge-bürgerten reichlichen Wasserverbrauches bereits mit 8N Kubikme-ter pro Auslauf und Jahr das Auslangen finden.

Obige Ziffern besagen eindeutig, daß in Innsbruck viel mehrWasser verbraucht wird als den wirklichen Bedürfnissen ent-spricht.

Bei dem großen Spielraum im Verbrauche des Pauschalwassersist dem Konsumenten der Sinn für Sparsamkeit im Wasserver-brauch nahezu abhanden gekommen. Typisch für die Sorglosigkeitder Betreuung der Ausflußstellen ist, daß selbst in den Stundennach Mitternacht vom Behälter in Mühlau allein mindestens 509Kubikmeter in der Stunde abfließen.

Die obigen Ziffern sind aber noch ein deutlicher Fingerzeig, das;es der Einsicht der Innsbrucker Bevölkerung anheimgestellt istdurch vernünftige Drosselung des Wasserverbrauches die Stadt-gemeinde und damit sich selbst die große Ausgabe und Belastungfür die andernfalls nötige Vergrößerung der Speicheranlage nochauf Jahre hinaus zu ersparen.

Regierungskommissär, Beirat und Bauamt beschäftigten sich imletzten Jahre wiederholt und eingehend mit der Frage, auf welcheArt der Bevölkerung die Notwendigkeit der Einschränkung desWasserverbrauches am zweckentsprechendsten verständlich gemachtwerden könnte. Man wollte zuerst auf die radikalste Löfung, dieBefeitigung des Pauschalsatzes und die Bezahlung des tatsächlich

verbrauchten Wassers nach einem Kubikmeter-Tarif greifen, einModus, der in den meisten österreichischen Städten schon langeeingebürgert ist. Die zu erwartenden Schwierigkeiten der Ein-führung ließen jedoch den Herrn Regierungskommissär vorläufigein milderes Mittel wählen; er verminderte bei gleichbleibendemPauschaltarif, d. h. 15 8 für den Auslauf, das für jeden Auslaufzustehende Pauschalwasserquantum von 400 Liter auf 300 Literim Tage oder von 146 Kubikmeter im Jahre auf 110 Kubikmeterim Jahre, wobei verfügt wurde, daß die Wasserabrechnung künf-tighin halbjährig vorzunehmen ist, damit der Stadt aus diesemTitel schon nach dem ersten halben Jahre Einnahmen zufließen.Das Ausmaß des Pauschalwasserquantums von 300 Liter im Tageliegt doch erheblich über dem Durchschnittswasserverbrauch, dermit 80 Kubikmeter pro Auslauf und Jahr, d. f. 220 Liter imTage, angenommen werden kann. Eine Erhöhung der Wasserge-bühren tritt nur dann ein, wenn das Pauschalquantum von 110Kubikmeter im Jahre überschritten wird und das Ueberwassernach Kubikmeter zu bezahlen ist.

Die Maßnahme zielt also nicht auf die Steigerung der Wasfer-gebühr ab, sie bezweckt die Einschränkung des Wasserverbrauches,um auf diefe Weife möglichst lange die kostspielige Vergrößerungder Wasserfpeicheranlage vermeiden zu können.

Dessen ungeachtet wird es aber immer eine der wichtigsten Aus-gabe der Gemeinde bleiben, sich für den Zeitpunkt des Versagenstarifpolitifcher Maßnahmen vorzusehen und sich die Möglichkeitder Erfassung größerer Wassermengen in rechtlicher, technischerund finanzieller Hinficht zu sichern.

Die nachstehende Uebersicht über die

Wasserverbrauchsmengen im I n - und Auslande

ermöglicht dem Leser ein eigenes Urteil über die InnsbruckerVerhältnisse zu geben:

^ . Oe st e r r e i c h :

I. W i e n : I m Jahre 1929 war ein Durchschnittsverbrauch von163 Liter je Kopf und Tag zu verzeichnen. Dieser Verbrauch ver-teilt sich:

1. Für Haushalt 39 Prozent — 63 Liter:2. für gewerbl. und andere Zwecke 33 Prozent — 54 Liter:3. für den öffentlichen Haushalt der Gemeinde 10 Prozent

^ 17 Liter:4. für Wasserverluste und nichtkontrollierte Wasserabgaben 18

Prozent — 29 Liter, zusammen 163 Liter.

Wien gab für Haushaltungszwecke 35 Liter (ab 1. Juli 193420 Liter und ab 1. Jänner 1935 nur mehr 15 Liter) je Kopf undTag unentgeltlich ab und kommen einzelne Anwesen ohne Mehr-wasserverbrauch aus. Herr Senatsrat Echänbrunner in Wienwirft die Frage auf, ob eine weitere Steigerung des durchschnitt-lichen Wasserverbrauches anzunehmen ist und welche obere Grenzeinnerhalb einiger Jahrzehnte zu erwarten ist. Er ist der Meinung,daß sich bei Eintreten besserer wirtschaftlicher Verhältnisse dieWohnverhältnisse großer Städte weiterhin bessern werden unddaher eine Steigerung des durchschnittlichen Wasserverbraucheseintreten werde. Er rechnet hier für die Zukunft mit einem Be-trage von 75 Liter. Rechnet man demnach diesen Zukunftsver-brauch der Gemeinde Wien zusammen, so erhält man a) für Haus-halt 75 Liter, d) für besondere Zwecke 70 Liter, c) für öffentlicheZwecke 25 Liter, 6) für Wasserverluste 40 Liter, zusammen 210Liter je Kopf und Tag im Jahresdurchschnitt oder 250 Liter wäh-rend der Sommermonate und etwa 280 Liter als größte Spitze.Die Wiener Wasserwerke behaupten, daß mit diesen Zahlen dasAuslangen gefunden werden kann und daß Wasserverbräuche, wiesie aus Amerika gemeldet werden, von 500 und mehr Liter jeKopf und Tag nach unseren Verhältnissen in Oesterreich auch inden nächsten Jahren nicht zu erwarten sind.

II. G r a z : Nach Angaben der dortigen amtlichen Stellen betrugim Jahre 1932 der mittlere Kopfverbrauch 150 Liter und dermaximale 220 Liter pro Tag.

III. L i n z : Der mittlere Kopfverbrauch beträgt 102 Liter proKopf und Tag.

Amtsblatt Nr. 4

Aus den Provinzstädten werdenbrauche bekanntgegeben:

Baden bei WienBregenzKlagenfurtMödlingSalzburgSt. PoltenWiener-Neustadt

folgende tägliche Kopfver

328 Liter123 „90 „

165 „195 „83 „

137 „

L. D e u t s c h l a n d :

Allgemein konnte beobachtet werden, daß der Wasserverbrauchin der Nachkriegszeit eine starke Zunahme erfahren hat. Von1911 bis 1928 hat die Gesamtfördermenge um ungefähr 63 Pro-zent zugenommen. Der durchschnittliche Kopfverbrauch für Haus-haltungszwecke ist von 61 Liter im Jahre 1911 auf 81 Liter imJahre 1929 gestiegen. Nach den Angaben der verschiedenen Städteschwankt er heute zwischen 119 und 218 Liter. I n Deutschlandbeeinflußt der Wasserpreis den Wasserverbrauch nicht unerheblich.

0. F r a n k r e i c h :

I n Frankreich ist nur in größeren Städten ein Wasserverbrauchvon über 300 Litern je Einwohner und Tag zu verzeichnen, z. V.Nizza 585 Liter. St. Etienne 335 Liter. Lyon 330 Liter, Paris460 Liter. Errechnet man für die Gemeindegruppen gleicher GrößeDurchschnittswerte, so ergeben sich folgende Verbrauchszahlen:

Gemeinden von:20.000 Einwohnern50.000 Einwohnern

100.000 Einwohnern200.000 Einwohnern300.000 Einwohnern

140 Liter160 „180 „205 ..255 ..

3.000.000 Einwohnern (Paris) 460

v . U e b r i g e s E u r o p a :

LondonWarschauGenfBasel

je Einwohner und Tag178 Liter95 „

361 „235 ..

ZürichHelfingforsStockholmPragTurinMailandRomBelgrad

je Einwohner und Tag280 Liter13013080

17031040080

I n Schweden errechnet sich aus 122 Wasserwerken ein mitt-lerer Kopfverbrauch von 164 Liter pro Tag.

I n A m e r i k a schwankt der tägliche Kopfverbrauch zwischen150 und 1000 Liter, so weisen Newyork 510 Liter. Chicago 1000Liter. Kansas 550 Liter. Buffalo 820 Liter, und St. Luis 600Liter auf.

Aus der Tarifpolitik der einzelnen österreichischen Städte oderStädte des Auslandes sollen einige Daten veranschaulichen, datzdie Waffertarife der Stadt Innsbruck im Verhältnis noch immerals sehr erträglich zu bezeiclMen find.

Der Haushalttarif der Gemeinde Wien pro Kubikmeter be-trägt 30 ß, während die Freiwassermenge nur 15 Liter pro Kopfund Tag beträgt.

I n St. Polten erfolgt die Wasserabgabe nur über Wassermesserund kostet der Kubikmeter 65, bzw. 90 g. Linz verlangt fürden Kubikmeter 35 3. Die Abgabe erfolgt nur über Messer. Kla-genfurt gibt das Wasser um 40 g pro Kubikmeter ab. I n Villachwird das Wasser einheitlich zu 35 ß der Kubikmeter abgegeben.I n Salzburg erfolgt die Wasserabgabe nur über Messer zumPreise von 30 ß.

Der Preis für 1 Kubikmeter Wasser schwankt nach obigen An-gaben in Oesterreich zwischen 30 und 90 ß lSpezialtarife nichtberücksichtigt). Es fei bemerkt, daß in einzelnen Südbahngemein-den Niederösterreichs das Wasser sogar um 1 8 pro Kubikmeterverkauft wird.

I n Deutschland schwankt der Einheitspreis zwischen 13 Rpf.in München und 50 Rpf. in Elbing. Es kostet der KubikmeterWasser in Paris 1 Frcs., in Lyon 1.20 Frcs., in Bordeaux 60 Cent,in Straßburg 65 Cent, in Tunis 1.40 Frcs., in Budapest 0.18Pengö. in Rom 80 Cent., in Messina 0.65 bis 3.20 Lire, in Ra-venna 2.50 Lire, in Trieft 1.40 Lire, in Krakau 80 Gros, in Posen33 Gros, in Warschau 47 Gros, in Bukarest 8 Lei, in Prag1.90 Kc., in Preßburg 1.80 Kc., in Brügge 2 Frcs.

Vefucke das Oiadttheaier!

Die Aufgaben der ftädt. Strom-versorgungDirektor Ing. Paul Attlmayr

Ueberaus einfach und klar läßt sich die technische Auf-gabe einer städtischen Stromversorgung definieren: DasWerk hat seine Anlagen so zu errichten und so zu be-treiben, daß möglichst alle Einwohner des Versorgungs-gebietes der Segnungen der Elektrizität teilhaftig wer-den und daß diese Versorgung ohne Unterbrechungenund Störungen vor sich gehe. Diese Aufgabe schließtmannigfache und durchaus nicht einfache technische Pro-bleme in sich, die, wie die jedenfalls voll befriedigendeVersorgung beweist, in Innsbruck in entsprechenderWeise gelöst erscheinen.

Auch die wirtschaftliche Aufgabe der Stromversor-gung kann einfach und kurz definiert werden, und zwardahin, daß die vorgenannte technisch einwandfreie Be-lieferung der Bevölkerung mit größtem wirtschaftlichenErfolge gu geschehen habe. Diese allgemein gehalteneForderung muß jedoch etwas näher betrachtet werden,

denn der wirtschaftliche Erfolg hat sich in dreierlei Rich-tung hin auszuwirken, nämlich:

1. Die Energie muß der Bevölkerung gu möglichstgünstigen Bedingungen geboten werden.

2. Das Werk muß in der Lage sein, seine Anlagenin dauernd betriebstüchtigem Zustande gu erhal-ten, gu welchem Zwecke Erneuerungsrücklagen zuschaffen sind.

3. Dem Besitzer ist eine entsprechende Gewinnquotegur Verfügung gu stellen.

Diese drei Erfordernisse stehen sich leider zunächstfeindlich gegenüber, denn der Anspruch des Abnehmersauf mäßige Tarife beschränkt die beiden anderen For-derungen. Dabei sind aber Erneuerungsrücklagen unbe-dingt notwendig, denn sie bilden die Voraussetzung füreine klaglose Erfüllung der immer vorangehenden technifchen Aufgabe. Und ebenso unerläßlich ist die Ver-zinsung der Fremd- und Eigenmittel, da andernfalls fürelektrische Anlagen kein Kapital erhältlich wäre; diesesist aber, Zumindest in normalen Zeiten, dauernd not-wendig, da die stete Zunahme des Energiebedarfes fort-

Amtsblatt Nr. 4

laufende Erweiterungen der Stromerzeugung^- und derStromverteilungsanlagen erheischt.

Um die drei genannten Erfordernisse in gebührendenund objektiven Einklang zu bringen, erscheint einerseitsnicht nur weitgehender öffentlicher Einfluß auf das Ver-sorgungsunternehmen vonnöten, sondern es scheintempfehlenswert, daß dasselbe unmittelbar im Besitzeund in der Verwaltung der öffentlichen Hand stehe. An-dererseits soll dieses Unternehmen, losgelöst von finan-ziellen und sozialen Tagessorgen der Gemeinde, selb-ständig nach kaufmännischen Grundsätzen geführt wer-den, wozu die gewählte Rechtsform einer selbständigenprotokollierten Firma die besten Voraussetzungenschafft. Dabei ist der wirtschaftliche Ausgleich zwischenden drei genannten Bedürfnissen, jenen des Abnehmers,des Werkes und der Stadt natürlich um so leichter zufinden, je weniger die Stadt auf Ausschüttung derUeberschüsse des Werkes angewiesen ist. Die Wirtschafts-krise der letzten Jahre hat diesbezüglich wohl mit eiser-ner Notwendigkeit eingegriffen.

I n normalen Zeiten wurden, wie erwähnt, zufolge desstets zunehmenden Bedarfes an Energie alljährlich er-hebliche Investitionen notwendig- das Geld hiezu wurdenur teilweise aufgenommen, zum größten Teile wurde

— ein Zeichen gesunder und kräftiger Entwicklung —zur Selbstfinanzierung geschritten, indem ein Teil derUeberschüsse des Werkes hiefür herangezogen wurde.Der Hereinbruch der Wirtschaftskrise hat auch hierWandel geschaffen: Die sonst jährlich notwendig gewor-denen Investitionen konnten auf ein Mindestmaß be-schränkt werden und die bisher hiefür verwendeten Mit-tel können dringenden Zwecken zugeführt werden. Esergibt sich sonach tatsächlich ein gewissermaßen natür-licher Ausgleich, der der Stadt Mehreinnahmen zur Ver-fügung stellt, ohne daß hiefür eine verstärkte Inan-spruchnahme der Stromabnehmer erforderlich wäre.

Eine verstärkte Inanspruchnahme der Abnehmerschaftmuß übrigens unter allen Umständen vermieden wer-den, denn die Gegenwart zeigt die kulturellen und so-zialen Aufgaben der Elektrizitätswirtschaft nur zu deut-lich, sie zeigt aber auch, daß die Anwendungsgebieteder Elektrizität stets breitere und vielfachere werden,wozu die Möglichkeit aber nur dann vorliegt, wenn dieAbnehmerschaft gerne und vertrauend zur Elektrizitätgreift, d. h., wenn sie die Ueberzeugung hat, daß jeneStrompreise und Bedingungen, zu welchen der Anschlußeiner Anlage erfolgte, auch für den Betrieb derselbendauernd zur Verfügung stehen.

Gewerbe!Die Kehrbezirlseinteilung fürInnsbruck-Stadt

Über Ersuchen der Rauchfangkehrergenossenschaft undnach Anhörung der Stadtgemeinde Innsbruck hat dieLandeshauptmannschaft für Tirol im Vorjahre aufGrund des Gesetzes vom 5. Februar 1907, RGVl. Nr. 26.aus Rücksichten der Feuerpolizei die in diesem Gesetzvorgesehene bezirksweise Abgrenzung für Innsbruckverfügt. Die Schaffung von Kehrbezirken in Innsbruckist keineswegs eine Neueinführung, sondern eine Ab-grenzung der bereits im Jahre 1908 erfolgten allge-meinen Festsetzung von Kehrbezirken in ganz Tirol so-wie in den übrigen Ländern der ehemaligen Monarchie.Zum überwiegenden Teile bestehen diese Kehrbezirks-einteilungen auch heute noch und geben zu keinen Kla-gen Anlaß, denn das Rauchfangkehrergewerbe unter-liegt nicht allein der bezirksweise Abgrenzung, der Ve-triebspflicht, der gewerbepolizeilichen Regelung, sondernauch der Festsetzung von Maximaltarifen nach § 51 derGewerbeordnung. Eine Benachteiligung der Bevölkerungkann daher aus dieser Maßnahme nicht erblickt werden.Zum Schütze der Hausbesitzer und Mieter vor Übervor-teilung bei EinHebung der Kehrgebühren ist seit 1910ein Kehrtarif festgesetzt, dessen Überschreitung empfind-lich bestraft wird. Dieser Tarif ist in jedem Rauchfang-kehrerbüchel enthalten, so daß jedermann in die Lageversetzt ist, die Forderung des Rauchfangkehrers zuüberprüfen. Aber auch alle anderen Beschwerden werden

von der Gewerbebehörde genau untersucht und fest-gestellte Mängel abgestellt, wozu die Tiroler Feuer-poligeiordnung, die Gewerbeordnung und die Rauchfang-Kehrerordnung der Stadt Innsbruck ausreichende Hand-habe bieten. Es ist daher vollkommen verfehlt, mitanonymen Einsendungen die Redaktionen der Tages-blätter zu belästigen.

Von der Beihilfe zum unbefugten Auf-suchen von Bestellungen

Der Stadtmagistrat Innsbruck als Gewerbebehürde erster I n -stanz hat i. I . 1933 gegen den Kaufmann N. ein Straferkenntnisgefällt, in welchem dem Beschuldigten der strafbare Tatbestandder Beihilfe zur Uebertretung nach § 59 G.-O. aus dem Grundezur Last gelegt wurde, weil er die vom Reisenden R. bei Vri-vatparteien in Innsbruck unbefugt aufgesuchten Bestellungen aufTextilwaren ausführte. Dieses Erkenntnis wurde über Berufungdes Beschuldigten vom Amte der Tioler Landesregierung bestätigt.Dagegen hat nun N. die Beschwerde an den Bundesgerichtshofeingebracht und geltend gemacht, daß er berechtigt gewesen sei.R. f ü r e i n e n s e l b s t ä n d i g e n A g e n t e n zu halten unddaß die belangte Behörde die Rechtfertigung nicht habe geltenlassen, derzufolge R. zur Entgegennahme der Bestellungen vonden Kunden schriftlich aufgefordert worden fei. Der Bundesge-richtshof hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. I n denEntscheidungsgründen wird hervorgehoben, daß gemäß § 59c,Abf. 2, G.-O. s e l b s t ä n d i g e H a n d e l s a g e n t e n von an-deren, als den im § 59, Abs. 1 G.-O. bezeichneten Personen Be-stellungen auf Waren überhaupt nicht, also au,ch n icht ü b e rsch r i f t l i che A u f f o r d e r u n g annehmen dürfen. Wenn da-her der Beschwerdeführer die von R. entgegen der Zitierten Ge-setzesbestimmung aufgenommenen und ermittelten Bestellungen aus-führte, fo hat er die unbefugte Tätigkeit des Agenten zumindesterleichtert, wenn nicht überhaupt erst ermöglicht und ist dahermit Recht wegen Beihilfe zur Uebertretung der G.-O. bestraftworden.

Amtsblatt Nr. 4

1837203430112638717898

1121825

184178162

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118

5119

Monatsbericht für den FremdenverkehrJänner 1935

Zahl der angekommenen Fremden:

Ständiger Wohnort 1935 19Z4

Wien 2052Sonstiges Oesterreich 1795Deutsches Reich. Danzig 259Schweiz, Liechtenstein 152Ital ien 434Südslawenstaat . . . . 19Ungarn 100Rumänien 8Tschechoslowakei 76Polen. Baltische Staaten 20Schweden. Norwegen. Dänemark 48Belgien, Luxemburg, Niederlande . . . . . . 358Großbritannien, I r land 265Frankreich, Monaco 276Spanien, Portugal, Andorra 7Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . . 5Rußland mit Russisch-Asien 5Uebriges Asien 8Afrika, Australien 13Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . . 51Uebriges Amerika 1

Zusammen . . . 5952 5577

Februar 1935

Zahl der angekommenen Fremden:

Ständiger Wohnort 1935 1934

Wien 1528 1245Sonstiges Österreich 1775 1693Deutsches Reich, Danzig 431 310Schweiz, Liechtenstein 199 105Ital ien 356 312Tüdslawenstaat 30 12Ungarn . . . . . . . 114 51Rumänien 10 8Tschechoslowakei 225 162Polen, Baltische Staaten 34 10Schweden, Norwegen, Dänemark 53 20Belgien, Luxemburg, Niederlande 370 192Großbritannien, I r land 400 139Frankreich, Monaco 444 103Spanien, Portugal, Andorra 21 12Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . . 2 5Rußland mit Russisch-Asien 2 4Uebriges Asien 7 18Afrika, Australien 9 10Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . . 47 26Uebriges Amerika 9 5

Zusammen . . . 5066 4442

Verzeichnisüber die im Monat Februar 1935 ausgestellten Gewerbe-scheine, bzw. Konzesfionsdekrete

Stadtgemeinde Innsbruck unter dem Firmawortlaut „Sädt.Molkerei Innsbruck", fabriksmäßige Erzeugung von Molkereipro-dukten, Innsbruck, Kapuzinergasse 11. — Figallo Johann, Han-del mit Galanterie-, Parfumerie- und Toilettewaren, Innsbruck,Mozartstraße 6. — Parolini Josef, Haltung einer automatischen

Personenwaage, Innsbruck, Kapuzinergasse 11. — SchneiderStephan, Handel mit Damenmode- und Kurzwaren, Innsbruck.Museumstraße IN. — Kolb Friedrich, Kommissionsgrotzwarenhan-del, Innsbruck, Amraser Straße 45. — Kolb Friedrich, Agentur-gewerbe, Innsbruck, Amraser Straße 45. — Biegler Adolf, Wä-scherei und Büglerei, Innsbruck, Adamgasse 30. — Groß Aurora,Handel mit Zuckerwaren, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 1. —Otto Stolz u. Co. (off. Handelsgesellschaft, Wasserleitungsinstalla-tionen) gem. § 15, Pkt. 17 G.-O., Innsbruck, Innrain 36. — JohnWilhelm, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren gem.§ 38 G.-O., Innsbruck, Pradler Straße 61. — Perathoner Franz,Agenturgewerbe, Innsbruck, Innstraße 2. — Fritz Rosa, geboreneMair, Marktfahrergewerbe für Haus- und Küchengeräte, Spiel-und Galanteriewaren, Innsbruck, Speckbacherstratze 25. — Weid-lich Franz, Möbelhandel, Innsbruck, Vozner Platz 5. — Ham-merl Marie, Handel mit Kurz- und Spielwaren, Innsbruck,Maria-Theresien-Straße 4. — Hammer! Marie, Verkauf von Kin-derfeuerwerk gem. § 15 Pkt. 11 G.-O., Innsbruck, Maria-There-sien-Ttraße 4. — Illchmann Alois, Agenwrgewerbe, Innsbruck,Fischergasse 14. — Harafek Johann, Handel mit Galanteriewaren,Parfumeriewaren usw., Innsbruck, Innrain 16p. — Müller Her-bert, Reparatur von Radioapparaten, Innsbruck, Meraner StraßeNr. 2. — Martini Marie, Handel ohne Beschränkung auf be-stimmte Waren, Innsbruck, Innrain 36. — Hofmann Anna, geb.Melk, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Inns-bruck, Dreiheiligenftraße 33. — Bucher Karl, Miedererzeugung.Innsbruck, Templstraße 13. — Kiechl Franz, Erzeugung vonLeuchten aus Papier (Pergament) Celophan und ähnlichen taug-lichen Stoffen mit Ausschluß jeder Tätigkeit, die in den Um-fang eines handwerksm. oder konz. Gewerbes fällt, Innsbruck.Hafpingerstraße 11. — Preidel Ernst, Agenturgewerbe, Innsbruck.Graßmayrstraße 3. — Walde Max, Erzeugung von Margarine-schmalz und Kunstspeifefett. Innsbruck, Innrain 23-25. — NoskoHeinrich, Konzession zum Kleinverschleiß von gebrannten geistigenGetränken, Innsbruck, Eeilergasse 18. — Stadtgemeinde Inns-bruck unter dem Firmawortlaut „Stadt. Molkerei, Innsbruck",Handel mit Lebensmitteln gem. § 1a lit. b Pkt. 36 G.-O.. Inns-bruck, Kapuzinergasse 11 und Verkaufsstellen Salurner Straße 4und Innrain 36. — Mayritsch Thomas. Handelsagentur, Inns-bruck, Landfeestraße 4. — Mayritsch Thomas, Kommissionswaren-Handel, Innsbruck, Landseestraße 4. — Vereinigte Kellereien Mar-foner und' Rainer (off. Handelsgesellschaft), Landesproduktenbren-nerei und Fruchtfaftpresserei, Innsbruck. Andreas-Hofer-StraneNr. 43-45.

Nachweisder im Monat Februar 1935 durchgeführtenGewerbelöschungen

Nr. 56: Stadt. Molkerei, Innsbruck, Kapuzinergaffe 11. fabriks-mäßige Erzeugung von Molkereiprodukten, 4. 12. 1931, ZI. 20594.- Nr. 57: Witfchela Iolanda, Claudiastraße 3, Handel mit allenim freien Verkehr gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im§ 38, Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 3, 5. 1930. ZI. 10940. —Nr. 58: Schaller Hubert, Ing.-Etzel-Str. 47, Agentur. 21. 9. 1920,Zl. 18386. — Nr. 59: Schaller Hubert. Ing.-Etzel-Etr. 47. Kom-Nlissionswarenhandel. 21. 9. 1920, Zl. 18387. — Nr. 60: KönigOskar. HI.-Geiftstr. 4, Gemischtwarenhandel, 14. 11. 1919. Zahl3584. — Nr. 61: Frühauf Regina. Marktplatz. Stand 2. Handelmit allen im freien Verkehr gestatt. Waren, jedoch mit Ausschlußdes im § 38, Abs. 5. G.-O. aufgeführten Artikel. 11. 12. 1930.Zl. 22247. — Nr. 62: Off. Hand.-Gesellfchaft Gabriel Hammerl.Maria-Theresien-Straße 4. Kurz- und Spielwarenhandel. 23. 5.1929. ZI. 9153. — Nr. 63: Gabriel Hämmert. Maria-Theresien-Stratze 4. Verkauf von Kinderfeuerwerk, 23. 5. 1929, Zl. 9151.— Nr. 64: Sitzmann Peter, Adamgasse 5, Handel mit Obst, Ge-müse und Südfrüchten gem. § 60 Abs. 2 G.-O.. 31. 10. 1930.Zl. 17575. — Nr. 65: Sitzmann Peter. Adamgasse 5, Handel mitallen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschlußder im § 38, Abf. 5 G.-O. aufgeführten Artikel, 31. 10. 1930.Zl. 20566. — Nr. 66: Gärtner Otto. Kaiser-Franz-Ioseph-Straße 9.Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mii

Amtsblatt Nr. 4

Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel, 17. 12.1926. ZI. 24051. — Nr. 67: Fell Rudolf. Schillerstraße 17, Handelmit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch unter Aus-schluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 9. 7. 1926.Zl. 13237. — Nr. 68: Maresch Thomas. Erlerstraße 14, Kleider-machergewerbe. 19. 4. 1896. Zl. 9208. — Nr. 69: RegensburgerMarie, Karwendelstraße 4, Agentur, 25. 10. 1932, ZI. 14370. —Nr. 70: Holzer Peregrin, Mariahilf 34. Handel mit heimischemHonig. Butter. Eier. Obst gem. § 60. Abs. 2 G.-O.. 27. 9. 1932.Zl. 12749. — Nr. 71: Lanz Andreas. Sterzinger Straße 6. Han-del mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Aus-schluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 10. 8. 1925.Zl. 11348. — Nr. 72: Dettenholzer Valentin. Weyerburggasse 4.Mafchinstrickerei. 10. 5. 1926, Zl. 8408. — Nr. 73: Pohl Othmar.Maximilianstraße 5. Agentur, 8. 10. 1930, ZI. 18608. — Nr. 71:Weinhart Josef. Greisenasyl, Goldarbeitergewerbe, 30. 1. 1907.Zl. 3986. — Nr. 75: Maier Gottfried. Iahnstraße 6. Handel mitObst und Gemüse im Umherziehen gem. § 60 G-O.. 18. 8, 1931.Zl. 11197. — Nr. 76: Maier Gottfried. Iahnstratze 6. Handel mitallen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschlußder im § 38. Abf. 5 G.-O.. aufgeführten Artikel. 11. 8. 1931.Zl. 14349. — Nr. 77: Fell Rudolf. Schillerstraße 17. Agentur.9. 7. 1926. Zl. 13235. — Nr. 78: Fell Rudolf. Schillerstraße 17.Kommissionswarenhandel, 9. 7. 1926. Zl. 13236. — Nr. 79: TjuDon Mi , Wilhelm-Greil-Str. 11. Handel mit Porzellan, Vijouterie-und Galanteriewaren (Zweigniederlassung von Linz), 14. 3. 1930,Zl. 5103. — Nr. 80: „ Iwa" . Innsbrucker Wirtschaftsvereinigungder öffentl. Angestellten, reg. Genossenschaft m. b. H., Hofburg,Gast- und Schankgewerbe. 8. 12. 1929, Zl. 19444. — Nr. 81:„ Iwa", Innsbrucker Wirtschaftsvereinigung der öffentlichen An-gestellten, reg. Genossenschaft m. b. H., Mandelsbergerstraße 7.Bäckergewerbe. 26. 8. 1931, ZI. 15426. — Nr. 82: Foit Ludwig.Defreggerstrahe 15. Agentur. 26. 10. 1932. I I . 14806. — Nr. 83:Gutmann Albert, Ing-Etzelstraße 5, Elektroinstallateurkonzession.ZI. la—635/3 vom 30. 1. 1935 Tir. Lds.-Reg. — Nr. 84: ..Iwa".Innsbrucker Wirtschaftsvereinigung der öffentlichen Angestellten,reg. Gen. m. b. H., Mandelsbergerstraße 7, Abfüllung von Fla-schenbier. 8. 10. 1909. Zl. 47821. — Nr. 85: Feichtinger Karl, Son-nenburgftratze 12. Gemischtwarenhandel, 28. 3. 1924, ZI. 5737. —Nr. 86: Winterte Notburga, Marktplatz, Handel mit allen imfreien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38,Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 21. 2. 1929. ZI. 3136. — Nr. 87:Mofer Cäsar, Seilergasse 13, Schuhmachergewerbe, 18. 3. 1903,ZI. 8537. — Nr. 88: Graßl Johanna. Museumstraße 31. Handelmit Haushaltungsartikeln, 14. 12. 1928. Zl. 22943. — Nr. 89:Stadt Molkerei, Innsbruck, Kavuzinergasse 11 und SalurnerStraße 4, Allgem. Handelsgewerbe. 4. 12. 1931, Zl. 20595. —Nr. 90: Achammer Fridolin, Defreggerstraße 22, Agentur, 5. 9.1919. Zl. 20775. — Nr. 91: Achammer Fridolin, Defreggerstr. 22.Kommisfionswarenhandel, 5. 9. 1919, Zl. 20774. — Nr. 92: VudikWilhelm, Gutenbergstraße 13. Vervielfältigungsbüro, 1—788/2 v.3. 5. 1925. Tir. Lds.-Reg. lM. Zl. 10289).

Rechtsprechung des BundesgerichtshofesAus dem Verwaltungsverfahren

Es geht nicht an, daß eine Partei nach rechtskräftiger Entschei-dung der Sache Mängel des Verfahrens hervorkehrt, die nurdem Zwecke dienen, ihre Interessen bei einer neuerlichen Durch-führung besser wahrnehmen zu können. Wenn der Beschwerde-führer, wie er behauptet, wegen seines Alters von über 60 Jah-ren nicht mehr imstande ist, sich entsprechend auszudrücken undgerade das Wichtige und Ausschlaggebende an der Sache zu er-fassen und hervorzuheben, hätte er sich im Verwaltungsverfahreneines Rechtsbeistandes bedienen können. Das Alter macht ihnaber nicht handlungsunfähig.

Der Tag der Aufgabe eines Rechtsmittels auf die Post kannnur dann als Einbringungstag des Rechtsmittels gelten, wenndas Rechtsmittel unter richtiger Bezeichnung der Einbringungs-stelle auf dem Briefumschlag der Post noch innerhalb der offenenFrist übergeben wird (Erk. vom 26. September 1934, ^ 649/33).

VerwaltungsstrafrechtAls „Verletzung des öffentlichen Anstandes" im Sinne des

Art. V I I I EGVG. ist ein grober Verstoß gegen jene Pflichtender guten Sitte zu betrachten, welche das Herkommen demMenfchen auferlegt, sobald er aus seinem Privatleben in die Oef-fentlichkeit tritt. Daß es sich hiebei um einen öffentlichen Orthandelt oder daß das Verhalten geeignet ist, Aergernis zu er-regen, ist zum strafbaren Tatbestand nicht erforderlich (Erk. vom27. Oktober 1934, ä 1280/33).

VersammlungsrechtFür den Begriff der „auf geladene Gäste beschränkten Ver-

sammlung" stellt das Gefetz zwei Voraussetzungen auf. Einmaleine an die einzelnen Teilnehmer namentlich gerichtete Ein-ladung, bei der Versammlung zu erscheinen, und zum zweiteneine so geartete persönliche Beziehung zwischen dem Einberuferund den Geladenen, daß diese noch als seine Gäste angesehenwerden können. Der Einberufer mutz also die von ihm Gelade-nen jedenfalls so weit persönlich kennen, daß er selbst in derLage ist, die Identität der Erschienenen festzustellen. Die Ein-ladung muß an die dem Einberufer bekannten Perfonen so zeit-gerecht gerichtet werden, daß sich diese dadurch veranlaßt sehenkönnen, die Versammlung zu besuchen. Schriftlichkeit der Ein-ladung ist nicht erforderlich, genügt aber auch nicht, wenn diepersönliche Bekanntschaft nicht gegeben ist. Einladung ist etwasanderes als Eintrittskarte. Fehlt bei einer Versammlung die Vor-aussetzung einer vorgängigen Einladung an persönlich bekannteGäste, dann liegt im Sinne des Gesetzes eine allgemein zugäng.liche Versammlung vor, und zwar auch dann, wenn der Zutrittnur mit Eintrittskarten, Erlaubnisscheinen, Legitimationenu. dgl. gestattet ist (Erk. vom 16. November 1934. ä. 956/33).

Amtsblatt Nr. 4

Gewerberecht

Unter Zweigniederlassung im Sinne des § 49 Gew.-O. ist jedeaußerhalb des im Gewerbescheine angegebenen Standortes ge-troffene ständige Einrichtung zu verstehen, Kraft welcher der Ge-werbetreibende in die Lage kommt, auch außerhalb dieses Stand-ortes sein Gewerbe auszuüben (Erk. vom 28. September 1934,^ 21/33).

Schon in der, wenn auch unentgeltlichen Weiterbeförderungvon Fahrgästen über den Endpunkt einer für den Personen trän s-port bewilligten Strecke liegt an und für sich ein unbefugter Be-trieb (Erk. vom 12. November 1934. ^ 91/33).

Zum Begriffe der Gewerbsmäßigkeit gehört neben der Selbstän-digkeit und Gewinnabsicht auch die Regelmäßigkeit der Betäti-gung, allerdings nicht im Sinne einer ununterbrochenen Be-schäftigung, wohl aber im Sinne einer ständigen Bereitschaft,einem grundsätzlich unbeschränkten Kundenkreis gegenüber, jedesich bietende Gelegenheit zur Ausübung der betreffenden Tätig-keit wahrzunehmen (Erk. vom 24. Oktober 1934. ^ 256/33).

Das E i n r ü c k e n vo n I n s e r a t e n allein ist nicht als Be-tätigung von Vermittlungen zu betrachten: diese Bedeutungkommt erst der mindestens mit einem Interessenten tatsächlichhergestellten Verbindung zu, während das Inferat nur einenVersuch darstellt, der im Sinne des § 8 VStG. auf dem Gebieteder Gewerbeordnung straflos ist (Erk. vom 24. Oktober 1934,ä 274/33).

Ein Bauunternehmer, der gewerbsmäßig die Bauvergebungvornimmt und die auf fremden Grund erfolgende Bauführungveranlaßt, ist nicht berechtigt, dem Vaugewerbetreibenden dasMaterial und die anderen Betriebserfordernisse beizustellen(Erk. vom 12. Dezember 1934, ^ 248/34 Vw. G. H.).

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Aus dem SanitätsrechtDas Recht der Friedhöfe gehört jedenfalls dem Verwaltungs-

recht insoweit an, als die sanitätspolizeiliche Aufsicht nach demReichssanitätsgefetz. RGVl. Nr. 68 von 1870, in Frage kommt.Dagegen sind Fragen, welche mit Benützungsrechten an Grabstät-ten, also mit Rechten zusammenhängen, die durch prwatrecht-liche Verträge eingeräumt worden sind, vor den ordentlichen Ge-richten auszutragen (Erk. vom 17. Dezember 1934, ^. 200/34).

Sozialversicherung

Wenn die in einem Gärtnereibetriebe beschäftigten Arbeiterals nach dem Landarbeiterversicherungsgesetz versichert angesehenwerden sollen, so kommt es darauf an, ob die Gärtnerei im ire-fentlichen die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes auf-weist. Als wesentliches Merkmal eines landwirtschaftlichen Be-triebes ist aber die Bebauung von Grund und Boden unter freiemHimmel zum Zwecke der Pflanzenproduktion anzusehen. Als der-artiger Betrieb kann nicht gelten, wenn die Produktion der Pflan-zen nicht nach Art eines landwirtschaftlichen Unternehmens unterfreiem Himmel, sondern weitaus überwiegend in Wärmehäusern,Kellern, Töpfen oder auf andere ähnliche Art, wie dies bei derkünstlichen Zucht außergewöhnlicher, zum Verkaufe bestimmterPflanzen der Fall ist, erfolgt. Eine Gärtnerei dieser Art kannals „nicht gewerbsmäßige Gärtnerei" im Sinne des § 1, Abs. 1,lit a, des Landarbeiterversicherungsgesetzes nicht angesprochenwerden. (Entscheidung des Bundesministeriums für soziale Ver-waltung.)

ZaunholzentrindungWegen der wiederholten größeren Windwürfe in

verschiedenen Waldgebieten Tirols ist die Borkenkäfer-gefahr wieder aufgetaucht, die zu unabsehbaren Folgenfür die Waldwirtschaft führen könnte, wodurch auch dieGemeinden schwer zu Schaden kommen müßten.

Die Forstbehörden haben nun darauf hingewiesen,wie wichtig es für die Bekämpfung dieser Käfergefahrist, daß das für Zäune und dergleichen verwendeteS t a n g e n h o l z rechtzeitig e n t r i n d e t wird, undzwar in der Saftzeit zur Gänze, außer der Saftzeitwenigstens streifenweise, damit nicht von diesen Zäunenaus, die als Alpzäune oder Hagzäune im Wald oder inWaldesnähe stehen, eine Verbreitung der Vorkenkäfererfolge.

Die Entrindung gereicht den Iaunerhaltern auchselbst zum Vorteil, da bekanntlich entrindete Stangenschneller austrocknen und dann länger dauern als nichtentrindete, bei denen Ungeziefer und Feuchtigkeit dasHolz frühzeitig zerstören.

Es ergeht also unter Berufung auf § 16 Forstgesetzan a l l e Gemeinden die dringende Aufforderung, so-wohl in den Eigenwäldern auf das Entrinden des ver-wendeten Stangenholzes selbst Bedacht zu nehmen, wieauch die einzelnen Waldbesitzer und die N u t z u n g s -b e r e c h t i g t e n zu dieser dringend notwendigen Vor-sichtsmaßregel anzuhalten und durch eine entsprechendeKundmachung an der Amtstafel gelegentlich der Holz-zuweisung daran zu erinnern.

V I 185/1-1935.

Merkblatt für die Gemeinden Tirols, 14. Jahrgang, 2. Folge,Februar 1935.

Vesmhe das Otadttheaier!

Amtsblatt Nr. 4

Anbauplan und Erntevoranschlag des Gemüsegartens für den Siedler

ll ßpinatll Winterendiviell Nerbstrüdenll Itapun/.elsalat

ll Xoptsalat

ll Lpätkraut, mitteilrülie sorte . . .ll Xoblrabi, 8pätll Koul, spät, . . .

U Xwiebel . . .N Karotten

V Xolil, trüdll Parade»» (I)omate)V KopfsalatV Xunlradi, trübll SellerieVllX Xüodenkräuter (Dill, zlajoran,

I'n^mian)N Ourkeulinoblauoli, Porree. Lod^var^^vurxel,

Xrsn ( e naod klatx)

V Erbsen, trool<enH Lolinßn, troolißnlutterkürdisse am XompoLtliauken.

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Die Größe des Gemüsegartens inklusive der Frühkartoffeln undHülsenfrüchte wird mit nur zirka 400 Quadratmeter angenom-men. Diese Fläche wurde deshalb verhältnismäßig klein angesetzt,weil sie nicht maschinell, sondern von der Eiedlerfamilie von derHand aus zu bearbeiten ist. Diese Fläche genügt, um die Siedler-familie während des ganzen Jahres mit Gemüse, Hülsenfrüchtenund Frühkartoffeln reichlich zu verfolgen und außerdem ein ge-wisses Quantum minderwertiger oder mißratener Gartenproduktefür die Haustierhaltung zu gewinnen.

Diese von Herrn Direktor Franz Frolik für Zwecke dieserAnlage ausgearbeitete Tabelle für den Anbauplan des Gemüse-gartens sieht vor, daß jene Fläche, auf welcher die eigentlichenGemüsekulturen durchgeführt werden, 120 Quadratmeter beträgt.Durch Vor- und Nachfruchtanbau, bzw. Iwischenkultur erhöht sichder Standraum für alle Sorten zusammen auf 360 Quadratmeter.

Außerdem werden 280 Quadratmeter je zur Hälfte im Frucht-wechfel für Hülsenfrüchte und Frühkartoffeln verwendet. I n demErntevoranschlag wurden nicht die in der Berufsgärtnerei erziel-baren Erntemengen angenommen, fondern vorsichtshalber nur dieim Feldgemüsebau möglichen Durchschnittserträge.

Die in der Tabelle angegebenen, für den Haushalt des Siedlersbestimmten Gemüsemengen sind beträchtlich größer als jene Quan-titäten, die laut der statistischen Feststellungen der Wiener Arbei-terkammer in einem Wiener Haushalt im Jahre 1930 durchschnitt-lich verbraucht werden. Der Erwerb des Gemüseertrages wurdenach dem Detailmarktpreife des Marktamtes der Stadt Wien mit364 8 errechnet.

Entnommen ebenso wie die Tabelle aus A. Geßmann, „Wie werden wir uns ernäh-

ren". Scholle-Verlag, Wien 1932, Seite 65.

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Aus dem Tätigkeitsberichte des Miet-amtes für das Jahr 1934

Beim städtischen Mietamte, das nach § 27 des Mieten-gesetzes zur Vorentscheidung in Mietangelegenheiten be-rufen ist, wurden im Jahre 1934 insgesamt 354 Anträgeeingebracht, die teils durch Vergleiche, teils auf Grundformeller mündlicher Verhandlungen durch Vorentschei-dung, teils auf andere Weise ihre Erledigung fanden.Von der Möglichkeit, die Mietkommission anzurufen,haben die Parteien nur in 21 von den behandelten 354

Fällen Gebrauch gemacht. Außerdem wurde das Miet-amt wiederum in sehr vielen zweifelhaften Fällen so-wohl von Mietern als auch von Vermietern zur Aus>kunftserteilung herangezogen. Zahlreiche Meinungsver-schiedenheiten der Parteien konnten von den Beamtendes Mietamtes im Wege der Auskunftserteilung ge-schlichtet werden. Die große Inanspruchnahme des Miet-amtes als Auskunfts-, Schlichtungn- und Entscheidungs-stelle erklärt sich vor allem aus dem Umstände, daß esbei den bestehenden komplizierten mietenrechtlichen Be-stimmungen den Hausbesitzern und Mietern in vielen

10. Amtsblatt Nr. 4

Fällen nicht möglich ist, den Mietzins ohne größereSchwierigkeiten selbst zu berechnen. Dah sich das Miet-amt bewährt, wird durch die Tatsache bewiesen, daß nurein verschwindend geringer Progentsatz der behandeltenFälle vor die gerichtliche Instanz, die Mietkommission,gebracht wird. Solange daher die geltenden mietenrecht-lichen Bestimmungen nicht durch einfachere Vestimmungen ersetzt werden, wird das Mietamt für weite Ve-völkerungskreise unentbehrlich sein.

Die städtische Herberge an der Hunold-ftraße im Jahre 1934

Die Anzahl der Nächtigungen belief sich im Berichts-jahre auf 42.280, und zwar im

Jänner . . . . 3658 Jul i 3396Feber 3382 August . . . . 3401März 3741 September . . 3311Apri l 3570 Oktober . . . . 3527Mai 3654 November . . 3438Juni 3592 Dezember . . . 3610

Pon den 123 vorhandenen Betten waren täglich durch-schnittlich 116 belegt, davon 65 mit Männern, 46 mitFrauen und 5 mit Kindern.

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llokle, Ilolu,2U5 Zllsn in- Ulicl

I« loäwnboniol

Islspl^on 1427, 1237

Zgstlmä 1427

Der Velagsbedarf bei den Männern ist gegenüber1933 fast gleichgeblieben, während jener für Frauen ge-stiegen ist. Der Bedarf an Kinderbetten ist stark zurück-gegangen, hervorgerufen dadurch, daß es möglich war,einige kinderreiche Familien in Wohnungen unterzu-bringen. Am Ende des Vetriebsjahres betrug der Standan Ehepaaren 8, von denen 2 je ein Kind haben.

Infolge Verdienstlosigkeit der Besucher konnte für36.632 Nächtigungen keine Gebühr eingehoben werden,5648 Besucher bezahlten zusammen 8 2877.40 an volleroder ermäßigter Gebühr von 50, bzw. 25 - Der Auf-wand für die Verpflegung der Insassen, die täglich zumFrühstück Milchkaffee mit Brot fowie zum NachtmahlSuppe mit Brot erhielten, belief sich auf 14.798 8. Wäh-rend der Zeit der Winterhilfe wurde zu deren Lastennachmittags Tee mit Milch und Brot verabreicht.

Am Weihnachtsabend wurde wie alljährlich einekleine Veschenkung der Insassen durchgeführt und ihnenan diesem Abend wie auch an den beiden Feiertagenein gutes und ausgiebiges Nachtmahl verabreicht.

Mitteilungen des StadtphysikatesStand der Infektionskrankheiten im Februar 1935:

Scharlach: 4 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.Diphtherie: 11 Erkrankungsfälle, 1 Todesfall.Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.

Zahl der Geborenen im Februar 1935:

Gesamtzahl 52, davon keine Totgeburt. 30 männlich,keine Totgeburt, 22 weiblich, keine Totgeburt.

Todesfälle im Februar 1935:

Gesamttooesfälle 73davon auswärts 19

54 (27 männlich, 27 weiblich)

Personal-NachrichtenDie dem stäot. Marktamt zur Dienstleistung zugewie-

seinen Vertragsangestellten Dr. Otto Wassermann undPaul Steinlechner wurden nach erfolgreicher Ablegungder für den Dienst der Marktkommissäre vorgeschriebe-nen Fachprüfung mit Wirkung vom 1. März 1935 alsBeamtenanwärter auf den Dienstposten eines Markt-kommissärs in das pragmatische Dienstverhältnis über-nommen.

Der Stadtarbeiter Josef Guem wurde wegen dauern-der Arbeitsunfähigkeit mit Wirkung vom 1. März1935 in den dauernden Ruhestand versetzt.

A«t«ilaUN».4 11

M e l d e - S t a t i s t i kJahresausweis 1934

Monat

Ende AprilMai . . .Juni . . .Juli . . .August . .SeptemberOktober. .NovemberDezember

Summe

ZuwachsKopfzahl der

zugezogenes Lebend»männl.>weibl?! geburten

Personen ! m. j w.

7416014768028248701027760606

6707

5864854969441012858709600589

6279

22

24

18

40

20

24

19

25

20

212

33

33

26

44

12

20

20

18

20

216

A b g a n gKopfzahl der

verzogenenmännl.j weibl.

Personen

6873935201258906785551528541

6169

5414674859461021867591488475

5881

Todes-fälle

m. w.36

29

22

29

32

11

19

18

27

223

45

26

30

26

25

27

26

26

29

260

12.55313.414

Zuwachs: 881 (männlich 527, wnblich 354 Personen)Volkszählungsstand am 23. März 1934 61.010 Personen

^ 881

daher Bevölterungsstand am 1. Jänner 1935 . . 61.891 PersonenKievon männliche Einwohner am 1. Jänner 1935 . 28.940 Personen

weibliche Einwohner am 1. Jänner 1935 . 32.951 Personen

Der Kachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur vonTeilen öerselben sowie öie tVieöergabe von Daten unöStatistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Innsbruck in ZahlenWas und wieviel Schriftstücke werden von den städtischen

Amtsboten zugestellt? Vorladungen, Zahlungsaufträge, Dekrete,Bescheide, Straferkenntnisse, Ladungsbescheide, Schulstücke, Einla-dungen, Milchkarten, Steuerbögen, Mahnungen, Gebäude-Eteuer-rückoergütungsdekrete usw. Bei vielen Parteien ist es der Fall,daß sie das Dekret oder die für sie bestimmte Vorladung persönlichin Empfang zu nehmen haben. Da es nun häufig vorkommt, daßdiese Parteien persönlich nicht angetroffen werden, so ist der Amts-bote gezwungen, verschiedentlich nicht nur einmal, sondern zwei-ois dreimal die Parteien aufzusuchen. Normalerweise versorgen 8Amtsboten diesen Dienst. Bei Erkrankungen sind es aber oft nur5 Amtsboten, wobei es beispielsweise einem Amtsboten 38Straßen mit 521 Häusern, bzw. rund 3000 Parteien trifft. Bei derAuslaufstelle (Expedit) sind im Jahre 1934 rund 125.000 Stückzur amtsmäßigen Behandlung und Verteilung zur Zustellung ein-gelaufen. Diese Zustellstücke verteilen sich im wesentlichen folgen-dermaßen: 35.000 Stück auf die Referate der Magistratsabteilun-gen des Rathaufes, 5000 Vorladungen, 10.000 Zahlungsaufträge.10.000 Unterstützungsamt. 5000 Jugendamt, 3000 Mietamt. 8000Polizei, Massenzustellungen wie Einkommensteuerbögen derSteueradministration, Hundeanmeldungen, Enthebungskarten fürKriegsopfertag, diverfe Veranstaltungen und 2000 Gänge fürSitzungseinladungen. Außer den schriftlichen Zustellungen wurdennoch rund 1000 mündliche Bestellungen seitens der Amtsbotendurchgeführt.

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