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Amtlicher Teil Nr. 16 • 7. September 2001 • Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung • 105 000 Exemplare Anlage – Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt vom 18. Juli 2001 A uf der Grundlage der §§ 19, 76 der Thürin- ger Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin- ger Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998, zuletzt geän- dert durch das 3. Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 177) sowie der Thüringer Eigenbetriebs- verordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. Nr.: 19, S. 432) beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in seiner Sitzung am 27. Juni 2001 die nachfolgende Sat- zung des Unternehmens Theater Erfurt: § 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Das Theater Erfurt und das Philharmonische Orche- ster Erfurt der Landeshaupt- stadt Erfurt werden gemäß § 3 ThürEBV wie ein Unterneh- men der Stadt Erfurt ohne ei- gene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltspla- nes der Stadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsät- zen als Sondervermögen ver- waltet (Eigenbetrieb). (2) Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Pflege und Förderung der darstellenden Kunst und des Konzertwesens und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Der Eigenbetrieb umfasst u.a. die Kunstgattungen Konzertwesen Musiktheater Ballett Schauspiel Kinder- und Jugendtheater. Im Rahmen seiner Zweckbe- stimmung führt das Theater Erfurt auch Inszenierungen auf den Domstufen sowie wei- tere Festivals durch. (3) Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung der Einrich- tung und Durchführung von Theateraufführungen, Kon- zertveranstaltungen sowie sonstiger künstlerischer Ver- anstaltungen verwirklicht. (4) Der Eigenbetrieb kann im Rahmen der Gesetze, insbe- sondere § 71 Abs. 4 ThürKO, die im Abs. 2 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. § 2 Name des Eigenbetrie- bes, Stammkapital, Organe (1) Der Eigenbetrieb führt den Namen Theater Erfurt. Die Stadt tritt in Angelegen- heiten des Eigenbetriebes unter diesem Namen im ge- samten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. (2) Die Firmenbezeichnung lautet Theater Erfurt. (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 950.000,00 EUR. (4) Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Ei- genbetriebes sind: die Werkleitung (§ 3), der Werkausschuss (§ 4), der Stadtrat (§ 5), der Oberbürgermeister (§ 6). § 3 Werkleitung (1) Die Werkleitung besteht aus 2 Mitgliedern. Ein Mit- glied der Werkleitung wird vom Stadtrat zum 1. Werk- leiter bestellt; seine Stimme gibt den Ausschlag bei Stimmengleichheit in der Werkleitung. Der 1. Werk- leiter führt die Dienstbe- zeichnung Generalinten- dant; der 2. Werkleiter die Dienstbezeichnung Verwal- tungsdirektor. (2) Der Eigenbetrieb wird von der Werkleitung eigen- verantwortlich und selbst- ständig geleitet. Der Werk- leitung obliegt insbesondere die laufende Betriebs- führung. Dazu gehören alle Maßnahmen, die zur Auf- rechterhaltung des Betrie- bes notwendig sind, insbe- sondere die Organisation und Geschäftsleitung, der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendi- gen Instandhaltungsarbei- ten und der laufenden Er- neuerungen, die Erweite- rungen der technischen An- lagen, die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffen sowie von Investiti- onsgütern des laufenden Bedarfs, der Abschluss von Werkverträgen mit Tarif- und Sonderkunden. (3) Die Werkleitung bereitet in den Angelegenheiten des Theaters Erfurt die Be- schlüsse des Stadtrates und des Werkausschusses ver- waltungsmäßig vor. Stadtrat und Werkausschuss geben ihr in Angelegenheiten des Theaters Erfurt die Möglich- keit zum Vortrag. § 4 Werkausschuss (1) Die Zusammensetzung des Werkausschusses be- stimmt der Stadtrat. (2) Der Werkausschuss ent- scheidet als beschließender Ausschuss in allen Angele- genheiten des Eigenbetrie- bes, soweit nicht die Werk- leitung (§ 3), der Stadtrat (§ 5) oder der Oberbürgermei- ster (§ 6) zuständig ist, ins- besondere in folgenden Fäl- len: 1. den Erlass einer Ge- schäftsordnung für die Werkleitung. 2. Mehrausgaben für einzel- ne Vorhaben des Vermö- gensplanes, die 10 % des Ansatzes übersteigen. 3. erfolgsgefährdende Mehr- aufwendungen, soweit sie den Betrag von 10.000,00 EUR übersteigen. 4. Erlass oder das Nieder- schlagen von Forderungen und Abschluss von außer- gerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstands- wert im Einzelfall bei Erlass mehr als 1.000,00 EUR, sowie bei befristeter Niederschlagung mehr als 2.500,00 EUR oder bei un- befristeter Niederschla- gung mehr als 1.000,00 EUR beträgt. 5. die Stundung von Forde- rungen, wenn sie im Ein- zelfall 5.000,00 EUR über- steigen. 6. die Gewährung von Ge- haltsvorschüssen und Darlehen an die Mitglie- der der Werkleitung. (3) Der Werkausschuss berät im übrigen die Angelegen- heiten vor, die vom Stadtrat zu entscheiden sind. § 5 Stadtrat (1) Der Stadtrat der Stadt Er- furt entscheidet in allen An- gelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung vorbe- halten sind. Das sind: 1. Erlass und Änderung der Betriebssatzung. 2. Bestätigung des Werkaus- schusses und seiner Mit- glieder. 3. Bestellung der Werklei- tung sowie Berufung und Abberufung ihrer Mitglie- der sowie Regelung der Dienstverhältnisse. 4. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürg- schaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkom- men; die erforderliche Deckung durch den Wirt- schaftsplan bleibt un- berührt. 5. Feststellung und Ände- rung des Wirtschaftspla- nes. 6. Personalangelegenhei- ten nach § 29 Abs. 3 Thür- KO. (Fortsetzung auf Seite 2) Beschluss Nr. 121/2001 vom 27. Juni 2001 Eigenbetriebs- satzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt Genaue Fassung 01 Der Stadtrat be- stätigt die vorliegende Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt (Anlage) und die mit der Euro-Ein- führung verbundene Stammkapitalerhöhung um 4.110,11 Euro auf 950.000,00 Euro aus un- ternehmenseigenen Mitteln. Manfred Ruge Oberbürgermeister

Amtsblatt Nr. 16 vom 7.9 · Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr Freitag

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Amtlicher Teil

Nr. 16 • 7. September 2001 • Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung • 105 000 Exemplare

Anlage – Eigenbetriebssatzung der LandeshauptstadtErfurt für das Theater Erfurt vom 18. Juli 2001

Auf der Grundlage der§§ 19, 76 der Thürin-ger Gemeinde- und

Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung vom14. April 1998, zuletzt geän-dert durch das 3. Gesetz zurÄnderung der ThüringerKommunalordnung vom 18.Juli 2000 (GVBl. S. 177) sowieder Thüringer Eigenbetriebs-verordnung (ThürEBV) vom15. Juli 1993 (GVBl. Nr.: 19, S.432) beschließt der Stadtratder Landeshauptstadt Erfurtin seiner Sitzung am 27. Juni2001 die nachfolgende Sat-zung des UnternehmensTheater Erfurt:

§ 1 Gegenstand des Eigenbetriebes(1) Das Theater Erfurt und

das Philharmonische Orche-ster Erfurt der Landeshaupt-stadt Erfurt werden gemäß §3 ThürEBV wie ein Unterneh-men der Stadt Erfurt ohne ei-gene Rechtspersönlichkeitaußerhalb des Haushaltspla-nes der Stadt Erfurt nachkaufmännischen Grundsät-zen als Sondervermögen ver-waltet (Eigenbetrieb).(2) Zweck des Eigenbetriebeseinschließlich etwaiger Hilfs-und Nebenbetriebe ist diePflege und Förderung derdarstellenden Kunst und desKonzertwesens und alle denBetriebszweck förderndenGeschäfte. Der Eigenbetriebumfasst u.a. die • Kunstgattungen• Konzertwesen• Musiktheater• Ballett• Schauspiel• Kinder- und

Jugendtheater.Im Rahmen seiner Zweckbe-stimmung führt das TheaterErfurt auch Inszenierungenauf den Domstufen sowie wei-tere Festivals durch.(3) Dieser Satzungszweckwird insbesondere durch dieUnterhaltung der Einrich-tung und Durchführung vonTheateraufführungen, Kon-zertveranstaltungen sowiesonstiger künstlerischer Ver-anstaltungen verwirklicht.(4) Der Eigenbetrieb kann imRahmen der Gesetze, insbe-sondere § 71 Abs. 4 ThürKO,die im Abs. 2 bezeichnetenAufgaben auch für andereGemeinden wahrnehmen.

§ 2 Name des Eigenbetrie-bes, Stammkapital, Organe(1) Der Eigenbetrieb führtden Namen Theater Erfurt.Die Stadt tritt in Angelegen-

heiten des Eigenbetriebesunter diesem Namen im ge-samten Geschäfts- undRechtsverkehr auf.(2) Die Firmenbezeichnunglautet Theater Erfurt.(3) Das Stammkapital desEigenbetriebes beträgt950.000,00 EUR.(4) Zuständige Organe fürdie Angelegenheiten des Ei-genbetriebes sind:• die Werkleitung (§ 3),• der Werkausschuss (§ 4),• der Stadtrat (§ 5),• der Oberbürgermeister

(§ 6).

§ 3 Werkleitung(1) Die Werkleitung bestehtaus 2 Mitgliedern. Ein Mit-glied der Werkleitung wirdvom Stadtrat zum 1. Werk-leiter bestellt; seine Stimmegibt den Ausschlag beiStimmengleichheit in derWerkleitung. Der 1. Werk-leiter führt die Dienstbe-zeichnung Generalinten-dant; der 2. Werkleiter dieDienstbezeichnung Verwal-tungsdirektor.(2) Der Eigenbetrieb wirdvon der Werkleitung eigen-verantwortlich und selbst-ständig geleitet. Der Werk-leitung obliegt insbesonderedie laufende Betriebs-führung. Dazu gehören alleMaßnahmen, die zur Auf-rechterhaltung des Betrie-bes notwendig sind, insbe-sondere die Organisationund Geschäftsleitung, derEinsatz des Personals, dieAnordnung der notwendi-gen Instandhaltungsarbei-ten und der laufenden Er-neuerungen, die Erweite-rungen der technischen An-lagen, die Beschaffung vonRoh-, Hilfs- und Betriebs-

stoffen sowie von Investiti-onsgütern des laufendenBedarfs, der Abschluss vonWerkverträgen mit Tarif-und Sonderkunden.(3) Die Werkleitung bereitetin den Angelegenheiten desTheaters Erfurt die Be-schlüsse des Stadtrates unddes Werkausschusses ver-waltungsmäßig vor. Stadtratund Werkausschuss gebenihr in Angelegenheiten desTheaters Erfurt die Möglich-keit zum Vortrag.

§ 4 Werkausschuss(1) Die Zusammensetzungdes Werkausschusses be-stimmt der Stadtrat.(2) Der Werkausschuss ent-scheidet als beschließenderAusschuss in allen Angele-genheiten des Eigenbetrie-bes, soweit nicht die Werk-leitung (§ 3), der Stadtrat (§5) oder der Oberbürgermei-ster (§ 6) zuständig ist, ins-besondere in folgenden Fäl-len:1. den Erlass einer Ge-

schäftsordnung für dieWerkleitung.

2. Mehrausgaben für einzel-ne Vorhaben des Vermö-gensplanes, die 10 % desAnsatzes übersteigen.

3. erfolgsgefährdende Mehr-aufwendungen, soweit sieden Betrag von 10.000,00EUR übersteigen.

4. Erlass oder das Nieder-schlagen von Forderungenund Abschluss von außer-gerichtlichen Vergleichen,soweit der Gegenstands-wert im Einzelfall bei Erlass mehr als 1.000,00EUR, sowie bei befristeterNiederschlagung mehr als2.500,00 EUR oder bei un-befristeter Niederschla-

gung mehr als 1.000,00EUR beträgt.

5. die Stundung von Forde-rungen, wenn sie im Ein-zelfall 5.000,00 EUR über-steigen.

6. die Gewährung von Ge-haltsvorschüssen undDarlehen an die Mitglie-der der Werkleitung.

(3) Der Werkausschuss berätim übrigen die Angelegen-heiten vor, die vom Stadtratzu entscheiden sind.

§ 5 Stadtrat(1) Der Stadtrat der Stadt Er-furt entscheidet in allen An-gelegenheiten, die ihm durchdie Gemeindeordnung, dieEigenbetriebsverordnungoder die Hauptsatzung vorbe-halten sind. Das sind:1. Erlass und Änderung der

Betriebssatzung.2. Bestätigung des Werkaus-

schusses und seiner Mit-glieder.

3. Bestellung der Werklei-tung sowie Berufung undAbberufung ihrer Mitglie-der sowie Regelung derDienstverhältnisse.

4. Aufnahme von Darlehen,Übernahme von Bürg-schaften sowie über denAbschluss sonstigerRechtsgeschäfte, die einerAufnahme von Darlehenwirtschaftlich gleichkom-men; die erforderlicheDeckung durch den Wirt-schaftsplan bleibt un-berührt.

5. Feststellung und Ände-rung des Wirtschaftspla-nes.

6. Personalangelegenhei-ten nach § 29 Abs. 3 Thür-KO.

(Fortsetzung auf Seite 2)

Beschluss Nr. 121/2001vom 27. Juni

2001Eigenbetriebs-satzung der

LandeshauptstadtErfurt für dasTheater Erfurt

Genaue Fassung01 Der Stadtrat be-stätigt die vorliegendeEigenbetriebssatzungder LandeshauptstadtErfurt für das TheaterErfurt (Anlage) und diemit der Euro-Ein-führung verbundeneStammkapitalerhöhungum 4.110,11 Euro auf950.000,00 Euro aus un-ternehmenseigenenMitteln.

Manfred RugeOberbürgermeister

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 1

(Fortsetzung von Seite 1)

7. Bestellung des Prüfers fürden Jahresabschluss.

8. Feststellung des geprüftenJahresabschlusses, Ver-wendung des Jahresge-winns, Behandlung desJahresverlustes sowie Ent-lastung der Werkleitung.

9. Die Rückzahlung von Ei-genkapital.

10.Verfügungen über Anlage-vermögen und die Ver-pflichtungen hierzu, insbe-sondere Erwerb, Veräuße-rung, Tausch und Bela-stung von Grundstückenund grundstücksgleichenRechten sowie die Ver-äußerung von Vermögens-gegenständen unter ihremWert oder die Verpflich-tung hierzu.

11.Wesentliche Änderungendes Betriebsumfanges desEigenbetriebes durch dieÜbernahme neuer Aufga-ben und Ausdehnung derAufgaben über das Stadt-gebiet hinaus (gem. § 1Abs. 4).

12.Die Festsetzung allgemei-ner Leistungsbedingungen(Eintrittspreise).

(2) Verträge des Eigenbetrie-bes mit einem Stadtrats-,Werkausschussmitglied, demOberbürgermeister, einemBeigeordneten oder denWerkleitern bedürfen derGenehmigung des Stadtrates.Gleiches gilt für Verträge desEigenbetriebes mit Ehegat-ten, Geschwistern und Ver-wandten oder Verschwäger-ten 1. Grades dieses Perso-nenkreises, sowie wenn einVertrag mit einer juristischenPerson oder anderen Perso-nenzusammenschlüssen ge-schlossen wird, an der einedieser Personen maßgeblichbeteiligt oder allein mit ande-ren zur Vertretung berechtigtist. Ausgenommen davonsind Verträge, die nach allge-mein verbindlichen Tarifenoder Ordnungen abgeschlos-sen werden.(3) Der Stadtrat kann jedeAngelegenheit, die demWerkausschuss zur Entschei-dung zugewiesen ist, zu jederZeit an sich ziehen und selbstentscheiden.

§ 6 Oberbürgermeister(1) Der Oberbürgermeister istVorgesetzter und Dienstvor-gesetzter der im Eigenbetriebeingesetzten Bediensteten,soweit er seine Befugnissenicht auf die Werkleitungübertragen hat.(2) Der Oberbürgermeisterentscheidet anstelle desStadtrates und des Werkaus-schusses in Angelegenheiten,deren Erledigung nicht ohneNachteile für das Theater Er-furt bis zu einer Sitzung desStadtrates oder des Werkaus-schusses aufgeschoben wer-den können.

§ 7 Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung(1) Die Werkleitung kannmit Einverständnis desOberbürgermeisters Fach-dienststellen der Stadtver-waltung gegen Kostener-stattung mit der Bearbei-tung einschlägiger Ge-schäftsvorfälle betrauen.(2) Das Beauftragen Drittermit Geschäftsvorfällen desUnternehmens außerhalb ei-ner Wirtschaftsprüfung be-darf in jedem Einzelfall dervorherigen Einwilligung desOberbürgermeisters. DasRechnungsprüfungsamt istdurch die Werkleitung überden Grund der Beauftragungzu informieren.

§ 8 Vertretung des Eigenbetriebes(1) Die Werkleitung vertrittdie Stadt in Werkangelegen-heiten gerichtlich und außer-gerichtlich. Zur Vertretungmüssen beide Mitglieder derWerkleitung gemeinschaft-lich handeln.(2) Die Werkleitung kann ihreVertretungsbefugnis für be-stimmte Angelegenheiten all-gemein oder im Einzelfall aufBedienstete des Eigenbetrie-bes übertragen.(3) Der Kreis der Vertretungs-berechtigten und der Beauf-tragten sowie der Umfang ih-rer Vertretungsbefugnis wer-den von der Werkleitung imAmtsblatt der Stadt Erfurt öf-fentlich bekannt gemacht. Imübrigen gilt die Bekanntma-chungsregelung der Haupt-satzung.

§ 9Verpflichtungserklärungen(1) Verpflichtende Erklärun-gen bedürfen der Schriftform;die Unterzeichnung erfolgtunter dem Namen wie in § 2durch zwei Vertretungsbe-rechtigte.(2) Die Werkleiter unterzeich-nen ohne Beifügung einesVertretungszusatzes, ihreStellvertreter mit dem Zusatz„in Vertretung“, andere Ver-tretungsberechtigte mit demZusatz „im Auftrag“.

§ 10 WirtschaftsjahrWirtschaftsjahr ist das Kalen-derjahr.

§ 11 Wirtschaftsplan(1) Der Eigenbetrieb hat vorBeginn eines jeden Wirt-schaftsjahres einen Wirt-schaftsplan aufzustellen. Die-ser besteht aus dem Erfolgs-plan, dem Vermögensplanund der Stellenübersicht.(2) Ausgaben für verschiede-ne Vorhaben des Vermögens-planes, die sachlich eng zu-sammenhängen, sind gegen-seitig deckungsfähig.(3) Sind erfolgsgefährdendeMindererträge zu erwarten,so hat die Werkleitung den

Oberbürgermeister unver-züglich zu unterrichten.

§ 12 Berichterstattung, Jahresabschluss(1) Die Werkleitung hat denOberbürgermeister gemäßDA 7.2 monatlich und denWerkausschuss vierteljähr-lich über die Entwicklung derErträge und der Aufwendun-gen sowie über die Abwick-lung des Vermögensplanesschriftlich zu unterrichten.(2) Die Werkleitung hat inner-halb von drei Monaten nachAblauf des Geschäftsjahresden Jahresabschluss (Bilanz,GuV und Anhang) und Lage-bericht in entsprechenderAnwendung von Vorschriftendes 3. Buches des HGB fürgroße Kapitalgesellschaftenaufzustellen und dem Ab-schlussprüfer zur Prüfungvorzulegen.(3) Der Prüfbericht des Ab-schlussprüfers ist einschließ-lich der Prüffeststellungengemäß § 53 HGrG zur Ge-schäftsführung dem Oberbür-germeister und dem Werk-ausschuss zur Vorprüfung fürdie Beschlussfassung imStadtrat vorzulegen.(4) Der Prüfbericht ist durchdie Werkleitung zeitgleichdem Rechnungsprüfungsamtzur Sicherung der örtlichenPrüfung vorzulegen.

§ 13 SchlussbestimmungenDiese Satzung tritt am Tagenach ihrer Bekanntmachungim Amtsblatt der Landes-hauptstadt Erfurt, frühestensjedoch zum 1. Januar 2002, inKraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung des EigenbetriebesTheater Erfurt vom 25. Sep-tember 1998 (StR-BeschlussNr. 201/98 vom 25. September1998, veröffentlicht am 02.Oktober 1998), außer Kraft.

* * *Die vorstehende Satzungwird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Das Landes-verwaltungsamt hat den Ein-gang der Satzung mit Schrei-ben vom 12. Juli 2001 bestätigt(§ 76 Abs. 3 Satz 1, § 21 Abs. 3Satz 2 ThürKO). Der öffentli-chen Bekanntmachung ent-gegenstehende Erklärungenhat die Aufsichtsbehördenicht abgegeben.Gemäß § 21 (4) ThürKO ist dieVerletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften, die inder Thüringer Kommunal-ordnung enthalten oder auf-grund dieses Gesetzes erlas-sen sind, unbeachtlich, wennsie nicht innerhalb eines Jah-res nach Bekanntmachungder Satzung gegenüber derStadt Erfurt unter Bezeich-nung des Sachverhaltes, derdie Verletzung begründensoll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Erfurt, den 18. Juli 2001Manfred Ruge

Oberbürgermeister

2 Amtsblatt der Stadt Erfurt 7. September 2001

ImpressumHerausgeber:

Landeshauptstadt Erfurt, StadtverwaltungPressereferat beim Oberbürgermeister

Anschrift: 99084 Erfurt, Fischmarkt 1Telefon 6 55 21-20/25 • Telefax 6 55 21 29

Redaktion: Heike DobeneckerDruck: TA Druckhaus GmbH & Co. KGVertrieb: Zeitungsgruppe Thüringen

Erscheinungsweise: in der Regel 14tägig, kostenlos verteiltan alle erreichbaren Erfurter Haushalte

Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 130,– DMjährlich, Einzelbezug 5,– DM bei Postversand.

Bestellung unter obiger Anschrift möglich.

Öffnungszeiten der Bürgerservice-büros in der Ratskellerpassage,

Fischmarkt 5, in der Löberstraße 35 und in der

Berliner Straße 26

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 18 Uhr

Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 13 Uhr

Öffnungszeiten des Informations-zentrums der Bauverwaltung,Löberstraße 34, Erdgeschoss:

Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Freitag von 9 bis 12 Uhr

Außergerichtliche Schlichtung und Sühneverfahren

Information über die Schiedsstellen der Landeshaupt-stadt Erfurt, Rechtsamt, Barfüßerstraße 17b, Zimmer 225,Telefon 655 1329, Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr.

Beschluss JHA 022/2001 vom 8. August 2001Spielplätze/Spielräume

01 Die Erstellung einer Spielraumanalyse auf der Grundlagedes in der Anlage dargestellten Konzeptes wird bestätigt.02 Das Jugendamt wird beauftragt, nach Abschluss der Analy-se eine entsprechende Dokumentation zur Jugendhilfepla-nung im II. Quartal 2002 vorzulegen.Hinweis: Der Beschluss liegt mit Anlage im Bürgerservice zurEinsichtnahme öffentlich aus.

Beschluss JHA 023/2001 vom 8. August 2001

Neubenennung Mitglieder für die Unterausschüsse bei der Fraktion der CDU

01 Der Jugendhilfeausschuss benennt für den Unterausschuss„Hilfen zur Erziehung“neu Michael Panse bisher Silke König-Feeststellvertretendes Mitglied Lars Laschinski

02 Für den Unterausschuss „Tageseinrichtungen für Kinderund Tagespflege“ benennt der Jugendhilfeausschuss alsstellvertretendes Mitglied Katrin Lange

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 2

3Amtsblatt der Stadt Erfurt7. September 2001

Anlage – Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurtfür den Thüringer Zoopark Erfurt vom 18. Juli 2001

Auf der Grundlageder §§ 19, 76 derThüringer Gemein-

de- und Landkreisordnung(Thüringer Kommunalord-nung - ThürKO) in der Fas-sung vom 14. April 1998, zu-letzt geändert durch das 3.Gesetz zur Änderung derThüringer Kommunalord-nung vom 18. Juli 2000(GVBl. S. 177) sowie derThüringer Eigenbetriebs-verordnung (ThürEBV) vom15. Juli 1993 (GVBl. S. 432)beschließt der Stadtrat derLandeshauptstadt Erfurt inseiner Sitzung am 27. Juni2001 die nachfolgende Sat-zung des UnternehmensThüringer Zoopark Erfurt:

§ 1 Gegenstand des Eigenbetriebes(1) Der Thüringer ZooparkErfurt der Stadt Erfurt wirdgemäß § 3 ThürEBV wie einUnternehmen der Stadt Er-furt ohne eigene Rechtsper-sönlichkeit außerhalb desHaushaltsplanes der StadtErfurt nach kaufmänni-schen Grundsätzen als Son-dervermögen verwaltet (Ei-genbetrieb).(2) Zweck des Eigenbetrie-bes einschließlich etwaigerHilfs- und Nebenbetriebe istdie Haltung, Pflege undZucht von Wild- und Haus-tieren aller Erdteile, ihretier- und artgerechte Prä-sentation sowie alle den Be-triebszweck fördernden Ge-schäfte. (3) Der Eigenbetrieb hat fol-gende Hauptaufgaben:• Erholung und sinnvolle

Freizeitgestaltung in derGroßstadt anzubieten,

• naturkundliche Bildungzu vermitteln und Liebezum Tier zu wecken,

• Arten-, Natur- und Tier-schutz zu propagierenund zu fördern,

• tiergartenbiologischeForschung zu betreiben.

§ 2 Name des Eigenbetriebes, Stammkapital, Organe(1) Der Eigenbetrieb führtden Namen Thüringer Zoo-park Erfurt.Die Stadt tritt in Angelegen-heiten des Eigenbetriebesunter diesem Namen im ge-samten Geschäfts- undRechtsverkehr auf.(2) Die Firmenbezeichnunglautet Thüringer ZooparkErfurt (TZP).(3) Das Stammkapital desEigenbetriebes beträgt1.100.000,00 EUR .(4) Zuständige Organe fürdie Angelegenheiten des Ei-genbetriebes sind:• die Werkleitung (§ 3),• der Werkausschuss (§ 4),• der Stadtrat (§ 5),• der Oberbürgermeister

(§ 6).

§ 3 Werkleitung(1) Die Werkleitung bestehtaus 2 Mitgliedern. Ein Mit-glied der Werkleitung wirdvom Stadtrat zum 1. Werk-leiter bestellt; seine Stimmegibt den Ausschlag beiStimmengleichheit in derWerkleitung. Der 1. Werk-leiter führt die Dienstbe-zeichnung Zoodirektor; der2. Werkleiter die Dienstbe-zeichnung Verwaltungsdi-rektor.(2) Der Eigenbetrieb wirdvon der Werkleitung eigen-verantwortlich und selbst-ständig geleitet. Der Werk-leitung obliegt insbesonderedie laufende Betriebs-führung. Dazu gehören alleMaßnahmen, die zur Auf-rechterhaltung des Betrie-bes notwendig sind, insbe-sondere die Organisationund Geschäftsleitung, derEinsatz des Personals, dieAnordnung der notwendi-gen Instandhaltungsarbei-ten und der laufenden Er-neuerungen, die Erweite-rungen der technischen An-lagen, die Beschaffung vonRoh-, Hilfs- und Betriebs-stoffen sowie von Investiti-onsgütern des laufendenBedarfs, der Abschluss vonWerkverträgen. (3) Die Werkleitung bereitetin den Angelegenheiten desThüringer Zooparks Erfurtdie Beschlüsse des Stadtra-tes und des Werkausschus-ses verwaltungsmäßig vor.Stadtrat und Werkaus-schuss geben ihr in Angele-genheiten des ThüringerZooparks Erfurt die Mög-lichkeit zum Vortrag.

§ 4 Werkausschuss(1) Die Zusammensetzungdes Werkausschusses be-stimmt der Stadtrat.(2) Der Werkausschuss ent-scheidet als beschließenderAusschuss in allen Angele-genheiten des Eigenbetrie-bes, soweit nicht die Werk-leitung (§ 3), der Stadtrat (§5) oder der Oberbürgermei-ster (§ 6) zuständig ist, ins-besondere in folgenden Fäl-len:1. den Erlass einer Ge-

schäftsordnung für dieWerkleitung,

2. Mehrausgaben für ein-zelne Vorhaben des Ver-mögensplanes, die 10 %des Ansatzes überstei-gen,

3. e r f o l g s g e f ä h r d e n d eMehraufwendungen, so-weit sie den Betrag von10.000,00 EUR überstei-gen,

4. Erlass oder das Nieder-schlagen von Forderun-gen und Abschluss vonaußergerichtlichen Ver-gleichen, soweit der Ge-genstandswert im Einzel-fall bei Erlass mehr als1.000,00 EUR, sowie beibefristeter Niederschla-gung mehr als 2.500,00EUR oder bei unbefriste-ter Niederschlagungmehr als 1.000,00 EURbeträgt,

5. die Stundung von Forde-rungen, wenn sie im Ein-zelfall 5.000,00 EUR über-steigen,

6. die Gewährung von Ge-haltsvorschüssen undDarlehen an die Mitglie-der der Werkleitung.

(3) Der Werkausschussberät im übrigen die Ange-legenheiten vor, die vomStadtrat zu entscheidensind.

§ 5 Stadtrat(1) Der Stadtrat der StadtErfurt entscheidet in allenAngelegenheiten, die ihmdurch die Gemeindeord-nung, die Eigenbetriebsver-ordnung oder die Hauptsat-zung vorbehalten sind. Dassind:1. Erlass und Änderung der

Betriebssatzung,2. Bestätigung des Werkaus-

schusses und seiner Mit-glieder,

3. Bestellung der Werklei-tung sowie Berufung undAbberufung ihrer Mitglie-der sowie Regelung derDienstverhältnisse,

4. Aufnahme von Darlehen,Übernahme von Bürg-schaften sowie über denAbschluss sonstigerRechtsgeschäfte, die einerAufnahme von Darlehenwirtschaftlich gleichkom-

men; die erforderlicheDeckung durch den Wirt-schaftsplan bleibt un-berührt,

5. Feststellung und Ände-rung des Wirtschaftspla-nes,

6. Personalangelegenheitennach § 29 Abs. 3 ThürKO,

7. Bestellung des Prüfers fürden Jahresabschluss,

8. Feststellung des geprüftenJahresabschlusses, Ver-wendung des Jahresge-winns, Behandlung desJahresverlustes sowie Ent-lastung der Werkleitung,

9. die Rückzahlung von Ei-genkapital,

10.Verfügungen über Anlage-vermögen und die Ver-pflichtungen hierzu, insbe-sondere Erwerb, Veräuße-rung, Tausch und Bela-stung von Grundstückenund grundstücksgleichenRechten sowie die Ver-äußerung von Vermögens-gegenständen unter ihremWert oder die Verpflich-tung hierzu,

11.wesentliche Änderungendes Betriebsumfanges desEigenbetriebes durch dieÜbernahme neuer Aufga-ben und Ausdehnung derAufgaben über das Stadt-gebiet hinaus (gemäß § 1Abs. 4),

12.die Festsetzung allgemei-ner Leistungsbedingungen(Eintrittspreise).

(2) Verträge des Eigenbetrie-bes mit einem Stadtrats- oderWerkausschussmitglied, demOberbürgermeister, einemBeigeordneten oder denWerkleitern bedürfen derGenehmigung des Stadtrates.Gleiches gilt für Verträge desEigenbetriebes mit Ehegat-ten, Geschwistern und Ver-wandten oder Verschwäger-ten 1. Grades dieses Perso-nenkreises, sowie wenn einVertrag mit einer juristischenPerson oder anderen Perso-nenzusammenschlüssen ge-schlossen wird, an der einedieser Personen maßgeblichbeteiligt oder allein mit ande-ren zur Vertretung berechtigtist. Ausgenommen davonsind Verträge, die nach allge-mein verbindlichen Tarifenoder Ordnungen abgeschlos-sen werden.(3) Der Stadtrat kann jedeAngelegenheit, die demWerkausschuss zur Entschei-dung zugewiesen ist, zu jederZeit an sich ziehen und selbstentscheiden.

§ 6 Oberbürgermeister(1) Der Oberbürgermeister istVorgesetzter und Dienstvor-gesetzter der im Eigenbetriebeingesetzten Bediensteten,soweit er seine Befugnissenicht auf die Werkleitung

übertragen hat.(2) Der Oberbürgermeisterentscheidet an Stelle desStadtrates und des Werkaus-schusses in Angelegenheiten,deren Erledigung nicht ohneNachteile für den ThüringerZoopark Erfurt bis zu einerSitzung des Stadtrates oderdes Werkausschusses aufge-schoben werden können.

§ 7 Beauftragung von Dienst-stellen der Stadtverwaltung(1) Die Werkleitung kann mitEinverständnis des Oberbür-germeisters Fachdienststel-len der Stadtverwaltung ge-gen Kostenerstattung mit derBearbeitung einschlägigerGeschäftsvorfälle betrauen.(2) Das Beauftragen Drittermit Geschäftsvorfällen desUnternehmens außerhalb ei-ner Wirtschaftsprüfung be-darf in jedem Einzelfall dervorherigen Einwilligung desOberbürgermeisters. DasRechnungsprüfungsamt istdurch die Werkleitung überden Grund der Beauftragungzu informieren.

§ 8 Vertretung des Eigenbetriebes(1) Die Werkleitung vertrittdie Stadt in Werkangelegen-heiten gerichtlich und außer-gerichtlich. Zur Vertretungmüssen beide Mitglieder derWerkleitung gemeinschaft-lich handeln.(2) Die Werkleitung kann ihreVertretungsbefugnis für be-stimmte Angelegenheiten all-gemein oder im Einzelfall aufBedienstete des Eigenbetrie-bes übertragen.(3) Der Kreis der Vertretungs-berechtigten und der Beauf-tragten sowie der Umfang ih-rer Vertretungsbefugnis wer-den von der Werkleitung imAmtsblatt der Stadt Erfurt öf-fentlich bekannt gemacht. Imübrigen gilt die Bekanntma-chungsregelung der Haupt-satzung.

§ 9 Verpflichtungs-erklärungen(1) Verpflichtende Erklärun-gen bedürfen der Schriftform;die Unterzeichnung erfolgtunter dem Namen wie in § 2durch zwei Vertretungsbe-rechtigte.(2) Die Werkleiter unterzeich-nen ohne Beifügung einesVertretungszusatzes, ihreStellvertreter mit dem Zusatz„in Vertretung“, andere Ver-tretungsberechtigte mit demZusatz „im Auftrag“.

§ 10 WirtschaftsjahrWirtschaftsjahr ist das Ka-lenderjahr.

(Fortsetzung auf Seite 4)

Beschluss Nr. 122/2001vom 27. Juni

2001Eigenbetriebssat-zung der Landes-hauptstadt Erfurtfür den Thüringer

Zoopark Erfurt

Genaue Fassung:01 Der Stadtrat be-stätigt die vorliegendeEigenbetriebssatzungder LandeshauptstadtErfurt für den Thürin-ger Zoopark Erfurt (An-lage) und die mit derEuro-Einführung ver-bundene Stammkapita-lerhöhung um 77.416,24Euro auf 1.100.000,00Euro aus unterneh-menseigenen Mitteln.

Manfred RugeOberbürgermeister

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 3

4 Amtsblatt der Stadt Erfurt 7. September 2001

(Fortsetzung von Seite 3)

§ 11 Wirtschaftsplan(1) Der Eigenbetrieb hat vorBeginn eines jeden Wirt-schaftsjahres einen Wirt-schaftsplan aufzustellen. Die-ser besteht aus dem Erfolgs-plan, dem Vermögensplanund der Stellenübersicht. (2) Ausgaben für verschiede-ne Vorhaben des Vermögens-planes, die sachlich eng zu-sammenhängen, sind gegen-seitig deckungsfähig.(3) Sind erfolgsgefährdendeMindererträge zu erwarten,so hat die Werkleitung denOberbürgermeister unver-züglich zu unterrichten.

§ 12 Berichterstattung,Jahresabschluss(1) Die Werkleitung hat denOberbürgermeister gemäßDA 7.2 monatlich und denWerkausschuss vierteljähr-lich über die Entwicklung derErträge und der Aufwendun-gen sowie über die Abwick-lung des Vermögensplanesschriftlich zu unterrichten.(2) Die Werkleitung hat inner-halb von drei Monaten nachAblauf des Geschäftsjahresden Jahresabschluss (Bilanz,G u V und Anhang) und Lage-bericht in entsprechenderAnwendung von Vorschriftendes 3. Buches des HGB fürgroße Kapitalgesellschaftenaufzustellen und dem Ab-schlussprüfer zur Prüfung

vorzulegen.(3) Der Prüfbericht des Ab-schlussprüfers ist einschließ-lich der Prüffeststellungengemäß § 53 HGrG zur Ge-schäftsführung dem Oberbür-germeister und dem Werk-ausschuss zur Vorprüfung fürdie Beschlussfassung imStadtrat vorzulegen.(4) Der Prüfbericht ist durchdie Werkleitung zeitgleichdem Rechnungsprüfungsamtzur Sicherung der örtlichenPrüfung vorzulegen.

§ 13 SchlussbestimmungenDiese Satzung tritt am Tagenach ihrer Bekanntmachungim Amtsblatt der Landes-hauptstadt Erfurt, frühestensjedoch zum 1. Januar 2002, in

Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung für den EigenbetriebThüringer Zoopark Erfurtvom 16. Juli 1999 (StR-Be-schluss Nr. 127/99 vom 30. Ju-ni 1999, veröffentlicht am 29.Oktober 1999) i.d.F. der 1. Än-derungssatzung vom 22. Ok-tober 1999 (StR-Beschluss Nr.I 062/99, Beschlusspunkt 02,vom 22. Oktober 1999, veröf-fentlicht am 29. Oktober1999), außer Kraft.

* * *Die vorstehende Satzungwird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Das Landes-verwaltungsamt hat den Ein-gang der Satzung mit Schrei-ben vom 12. Juli 2001 bestätigt(§ 76 Abs. 3 Satz 1, § 21 Abs. 3Satz 2 ThürKO). Der öffentli-

chen Bekanntmachung ent-gegenstehende Erklärungenhat die Aufsichtsbehördenicht abgegeben.Gemäß § 21 (4) ThürKO ist dieVerletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften, die inder Thüringer Kommunal-ordnung enthalten oder auf-grund dieses Gesetzes erlas-sen sind, unbeachtlich, wennsie nicht innerhalb eines Jah-res nach Bekanntmachungder Satzung gegenüber derStadt Erfurt unter Bezeich-nung des Sachverhaltes, derdie Verletzung begründensoll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Erfurt, den 18. Juli 2001Manfred Ruge

Oberbürgermeister

Auf der Grundlage der §§19(1), 20(1), 45(1) der Thürin-ger Gemeinde- und Land-kreisordnung (ThüringerKommunalordnung - Thür-KO) in der Fassung vom 14.April 1998, zuletzt geändertdurch das 3.Gesetz zur Än-derung der ThüringerKommunalordnung vom18. Juli 2000 (GVBl. S. 177),beschließt der Stadtrat derLandeshauptstadt Erfurt inseiner Sitzung am 27. Juni2001 die nachfolgende Än-derung der Hauptsatzungder Stadt Erfurt.

Art.1Der § 18 – Öffentliche Be-kanntmachungen – wirddurch einen Absatz 3 wiefolgt ergänzt:„(3) Zeit, Ort und Tagesord-nung der öffentlichen Sit-zungen der Ausschüsse desStadtrates sind spätestensam vierten Tag, bei Dring-lichkeit am zweiten Tag,vor der Sitzung durch An-schlag an der Verkün-dungstafel im Bürgerservi-ce-Büro, Fischmarkt 5, öf-fentlich bekannt zu ma-chen; die Bekanntmachungdarf erst am Tag nach derjeweiligen Sitzung abge-nommen werden.“

Art. 2Der bisherige Absatz 3 wirdneuer Absatz 4.

Art. 3Die Satzung zur Änderungder Hauptsatzung tritt amTage nach ihrer amtlichenBekanntmachung imAmtsblatt der Stadt Erfurtin Kraft.

* * *

Die vorstehende Satzungwird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Das Lan-desverwaltungsamt hatden Eingang der Satzungmit Schreiben vom 12. Juli2001 bestätigt (§ 21 Abs. 3Satz 1 ThürKO). Der öffent-lichen Bekanntmachungentgegenstehende Er-klärungen hat die Auf-sichtsbehörde nicht abge-geben.Gemäß § 21 (4) ThürKO istdie Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschrif-ten, die in der ThüringerKommunalordnung enthal-ten oder aufgrund diesesGesetzes erlassen sind, un-beachtlich, wenn sie nichtinnerhalb eines Jahresnach Bekanntmachung derSatzung gegenüber derStadt Erfurt unter Bezeich-nung des Sachverhaltes,der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Erfurt, den 18. Juli 2001

M.anfred RugeOberbürgermeister

Beschluss Nr. 130/2001 vom 27. Juni 2001

Änderung der HauptsatzungGenaue Fassung:01 Die in der Anlage befindliche Satzung zur Änderungder Hauptsatzung wird bestätigt.

Manfred RugeOberbürgermeister

Anlage – 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

vom 18. Juli 2001

Beschluss Nr. 092/2001 vom 23. Mai 2001

Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes

GIV 161 „Wohnbebauung PremnitzerStraße“

01 Die im Rahmen der Betei-ligung der Bürger undberührten Träger öffentlicherBelange eingegangenen An-regungen und Stellungnah-men zur öffentlichen Ausle-gung hat der Stadtrat abge-wogen; das Abwägungsergeb-nis mit Begründung ist Be-standteil des Beschlusses. DieStadtverwaltung wird beauf-tragt, die Bürger sowie dieTräger öffentlicher Belange,die Anregungen vorgebrachthaben, von dem Abwägungs-ergebnis unter Angabe derGründe in Kenntnis zu set-zen.02 Gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §12 Abs. 6 BauGB in der Neu-fassung des Baugesetzbuchesvom 27. August 1997 (BGBl. IS.214)), zuletzt geändert am17. Dezember 1997 (BGBl. TeilI S. 3108), bereinigt am 16. Ja-nuar 1998 (BGBl. Teil I S. 137)i.V.m. § 83 Abs. 4 ThüringerBauordnung in der Fassungvom 3. Juni 1994 (GVBl. S. 553)und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2Abs. 1 und 2 Thüringer Kom-munalordnung (ThürKO)i.d.F. der Neubekanntma-chung der Thüringer Kom-munalordnung vom 14. April1998 (GVBl. S. 73) geändertdurch das Dritte Gesetz zurÄnderung der ThüringerKommunalordnung vom 18.Juli 2000 (GVBl. S. 177) be-schließt der Stadtrat Erfurtdie Aufhebung des Vorha-ben- und Erschließungspla-nes GIV 161 „WohnbebauungPremnitzer Straße“ als Sat-zung.03 Die Begründung zur Sat-

zung über die Aufhebungwird gebilligt.04 Der Oberbürgermeisterwird beauftragt, für die Auf-hebung des Vorhaben- undErschließungsplanes gemäß §10 Abs. 2 BauGB die Geneh-migung der höheren Verwal-tungsbehörde zu beantragen.Die Erteilung der Genehmi-gung ist alsdann ortsüblichim Amtsblatt der Landes-hauptstadt Erfurt bekannt zumachen.

* * *Hinweis:Die Satzung über die Aufhe-bung des Vorhaben- und Er-schließungsplanes GIV 161„Wohnbebauung Premnit-zer Straße“ bedarf gemäß §10 Abs. 2 BauGB der Ge-nehmigung durch dieRechtsaufsichtsbehörde; dieAusfertigung und Bekannt-machung der Satzung er-folgt erst nach deren Ge-nehmigung.

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 4

5Amtsblatt der Stadt Erfurt7. September 2001

Beschluss Nr. 093/2001 vom 23. Mai 2001Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

GIS 473 „Wohngebiet Grimmaer Straße“01 Die im Rahmen der Be-teiligung der Bürger undberührten Träger öffentli-cher Belange eingegange-nen Anregungen und Stel-lungnahmen zur öffentli-chen Auslegung hat derStadtrat abgewogen; dasAbwägungsergebnis mit Be-gründung ist Bestandteildes Beschlusses. Die Stadt-verwaltung wird beauftragt,die Bürger sowie die Trägeröffentlicher Belange, die Be-denken und Anregungenerhoben haben, von demAbwägungsergebnis unterAngabe der Gründe inKenntnis zu setzen.02 Gemäß § 10 Abs. 1 BauGBin der Neufassung des Bau-gesetzbuches vom 27. Au-gust 1997 (BGBl. I S.2141) ),zuletzt geändert am 17. De-zember 1997 (BGBl. Teil I S.3108), bereinigt am 16. Janu-ar 1998 (BGBl. Teil I S. 137)i.V.m. § 83 Abs. 4 ThüringerBauordnung in der Fassungvom 3. Juni 1994 (GVBl. S.553) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1,2 Abs. 1 und 2 ThüringerKommunalordnung (Thür-KO) in der Fassung derNeubekanntmachung vom14. April 1998 (GVBl. S. 73)geändert durch Drittes Ge-setz zur Änderung derThüringer Kommunalord-nung vom 18. Juli 2000(GVBl. S. 177) beschließt derStadtrat Erfurt den Bebau-ungsplan GIS 473 „Wohnge-biet Grimmaer Straße“, be-stehend aus der Planzeich-nung mit den textlichenFestsetzungen, als Satzung.03 Die Begründung zum Be-

bauungsplan GIS 473 wirdgebilligt.04 Der Oberbürgermeisterwird beauftragt, für den Be-bauungsplan gemäß § 10Abs. 2 BauGB die Geneh-migung der höheren Ver-waltungsbehörde zu bean-tragen. Die Erteilung derGenehmigung ist alsdannortsüblich bekannt zu ma-chen. Dabei ist auch anzu-geben, wo der Plan mit Be-gründung während derDienststunden eingesehenund über den Inhalt Aus-kunft verlangt werdenkann.05 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1BauGB bedürfen Grund-stücksteilungen (§ 19 Abs. 2

BauGB) im Geltungsbereichdieser Satzung zu ihrerWirksamkeit der Genehmi-gung der Stadt. Dies giltnicht in den in § 19 Abs. 4BauGB aufgeführten Fällen.

Hinweis:Die Satzung über den Be-bauungsplan GIS 473„Wohngebiet GrimmaerStraße“ bedarf gemäß § 10Abs. 2 BauGB der Geneh-migung durch die Rechts-aufsichtsbehörde; die Aus-fertigung und Bekanntma-chung der Satzung erfolgterst nach deren Genehmi-gung.

Beschluss Nr. 094/2001 vom 23. Mai 2001Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung in der Ortslage Gispersleben-Viti,

„Zum Karren“ (ERG 004)01 Die im Rahmen der Betei-ligung der betroffenen Bür-ger und berührten Träger öf-fentlicher Belange eingegan-genen Stellungnahmen zumEntwurf der Ergänzungssat-zung hat der Stadtrat abge-wogen. Das Abwägungser-gebnis mit Begründung istBestandteil des Satzungsbe-schlusses.02 Die Stadtverwaltung wirdbeauftragt, die Bürger sowiedie Träger öffentlicher Belan-ge, die Anregungen erhobenhaben, von dem Abwägungs-ergebnis unter Angabe derGründe in Kenntnis zu set-zen.03 Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1Nr. 3 BauGB in der Fassungder Bekanntmachung vom27. August 1997 (BGBl. IS.2141), ), zuletzt geändert am17. Dezember 1997 (BGBl. TeilI S. 3108), bereinigt am 16. Ja-

nuar 1998 (BGBl. Teil I S. 137)i.V.m. § 83 Abs. 4 ThüringerBauordnung in der Fassungvom 3. Juni 1994 (GVBl. S.553)und § 19 Abs. 1 Satz 1 Thürin-ger Kommunalordnung(ThürKO) i.d.F. der Neube-kanntmachung der Thürin-ger Kommunalordnung vom14. April 1998 (GVBl. S. 73) ),geändert durch das DritteGesetz zur Änderung derThüringer Kommunalord-nung vom 18 Juli 2000 (GVBl.S. 177) beschließt der StadtratErfurt die Einbeziehung derAußenbereichsflächen an derStraße „Zum Karren“ in denim Zusammenhang bebautenOrtsteil Gispersleben-Viti alsErgänzungssatzung ERG 004.04 Die Begründung zur Er-gänzungssatzung wird gebil-ligt.05 Der Oberbürgermeisterwird beauftragt, für die Er-

gänzungssatzung gemäß § 34Abs. 5 Satz 2 BauGB die Ge-

nehmigung der höheren Ver-waltungsbehörde zu beantra-

gen. Die Erteilung der Ge-nehmigung ist alsdanngemäß § 10 Abs. 3 BauGBortsüblich bekannt zu ma-chen. Dabei ist anzugeben,wo die Ergänzungssatzungmit Begründung währendder Dienststunden eingese-hen werden können und überden Inhalt Auskunft verlangtwerden kann.

* * *

Hinweis:Die Ergänzungssatzung inder Ortslage Gispersleben-Viti, „Zum Karren“ (ERG 004)bedarf gemäß § 34 Abs. 5 Satz2 BauGB der Genehmigungdurch die Rechtsaufsichts-behörde; die Ausfertigungund Bekanntmachung derSatzung erfolgt erst nach de-ren Genehmigung.

Beschluss FLV Nr. 076/01 vom 21. August 2001

Inanspruchnahme Haushaltsmittel VMH 2001

01 Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel gemäß beige-fügter Verwendungs- und Prioritätenliste wird bestätigt.

* * *Verwendungs- und Prioritätenliste zur Inanspruchnahme

von Haushaltsmitteln

1. HH-Stelle 46400.93500 – Anschaffung beweglicher Sachend. AnlagevermögensBetrag: 30.000 DMVerwendung:4 Flachstrecken für Gruppenzimmer je 4.000 DM (Materialschrank, Regalturm, Halbschrank, Regale) 16.000 DM2 Bettenregale mit Liegepolstern je 2.930 DM 5.860 DM6 Halbrundtische mit 4 Stühlen je ca. 514 DM 3.085 DM7 Trapeztische mit Stühlen je ca. 722 DM 5.055 DMGesamt: 30.000 DM

2. HH-Stelle 46400.93510 – Anschaffung GroßspielgeräteBetrag: 70.000 DMVerwendung:Kita 84- Anbaurutsche 3.200 DMKita 43- Schaffung Hangrutschenbereich(Rutsche vorhanden) 7.500 DMKita 69- Sonnenschutzeinrichtung für Sandspielbereich 1.200 DMKita 19- Schaffung Hangrutschenbereich 10.500 DMKita 63- 4 Sandkastenabdeckungen mit Sonnenschutz 5.800 DMKita 67- Spielgerätekombination mit Anbaurutsche 15.000 DMKita 35- Spiel- und Geräteschuppen 3.500 DMKita 85- Spielgerät mit Abbaurutsche und Schaffung Fallschutzbereich 23.300 DMGesamt: 70.000 DM

3. HH-Stelle 46400.94035 – Baumaßnahmen Kita 31, KilianiparkBetrag: 200.000 DMVerwendung:Dachsanierung 80.000 DMSanierung Sanitärbereich 120.000 DMGesamt: 200.000 DM

4. HH-Stelle 46400.94040 – Baumaßnahmen Kita 5, Klingenthaler WegBetrag: 200.000 DMVerwendung:Umbau und Sanierung Sanitäranlagen 200.000 DM

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 5

6 Amtsblatt der Stadt Erfurt 7. September 2001

Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes EFS 033 „Weimarische Straße, Teilgebiet 1“ – VS 010

Der Stadtrat Erfurt hat inseiner Sitzung am 29. Au-gust 2001 folgenden Be-schluss gefasst:

Beschluss Nr. 159/2001

Genaue Fassung:

Satzungsbeschluss überdie Veränderungssperrefür den Geltungsbereichdes BebauungsplanesEFS 033 „WeimarischeStraße, Teilgebiet 1“ –

VS 010

01 Auf Grund von § 14BauGB i.d.F. der Bekannt-machung vom 27. August1997 (BGBl. I S. 2141), zuletztgeändert am 17. Dezember1997 (BGBl. I S. 3108), berei-nigt am 16. Januar 1998 (BG-Bl. I S. 137) i.V.m. § § 19 Abs.1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thür-KO in der Fassung der Neu-bekanntmachung derThüringer Kommunalord-nung vom 14. April 1998(GVBl. S. 73), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 25.Juni 2001 (GVBl. S. 66, 68)beschließt der Stadtrat Er-furt die Satzung über dieAnordnung einer Verände-rungssperre für den Gel-tungsbereich des Bebau-ungsplanes EFS 033 „Wei-marische Straße, Teilgebiet1“ - VS 010. Der beiliegendeSatzungstext über die Ver-änderungssperre und derLageplan im Maßstab 1 :1.000 sind Bestandteil desBeschlusses.02 Die Satzung über die An-ordnung der Veränderungs-sperre ist gem. § 21 Abs. 3ThürKO beim ThüringerLandesverwaltungsamt an-zuzeigen.03 Die Satzung über die An-ordnung der Veränderungs-sperre ist im Amtsblatt derLandeshauptstadt Erfurtortsüblich bekannt zu ma-chen (§ 16 Abs. 2 BauGB).

Satzung über die Veränderungs-sperre für das Gebietdes Bebauungsplanes

EFS 033 “WeimarischeStraße, Teilgebiet 1“ –

VS 010 vom 5. September 2001

Auf Grund von § 14 BauGBi.d.F. der Bekanntmachungvom 27. August 1997 (BGBl. IS. 2141), zuletzt geändert

am 17. Dezember 1997 (BG-Bl. I S. 3108), bereinigt am16. Januar 1998 (BGBl. I S.137) i.V.m. § § 19 Abs. 1 Satz1, 2 Abs. 1 und 2 ThürKO inder Fassung der Neube-kanntmachung der Thürin-ger Kommunalordnung vom14. April 1998 (GVBl. S. 73),zuletzt geändert durch Ge-setz vom 25. Juni 2001(GVBl. S. 66, 68) hat derStadtrat Erfurt in seiner Sit-zung am 29. August 2001 dieSatzung über die Anord-nung einer Veränderungs-sperre für den Geltungsbe-reich des in Aufstellung be-findlichen BebauungsplanesEFS 033 „WeimarischeStraße, Teilgebiet 1“ – VS010 beschlossen.

§ 1Anordnung der VeränderungssperreZur Sicherung der Planung

im künftigen Geltungsbe-reich des Bebauungsplanesder Stadt Erfurt EFS 033„Weimarische Straße, Teil-gebiet 1“ wird eine Verän-derungssperre angeordnet.

§ 2Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre(1) Für den räumlichen Gel-tungsbereich der Verände-rungssperre ist der Lage-plan vom 12. Juli 2001 imMaßstab 1:1000 maßgebend.

§ 3 Inhalt und Rechtswir-kungen der Veränderungs-sperre(1) Im räumlichen Geltungs-bereich der Veränderungs-sperre dürfen:1. Vorhaben im Sinne des §29 BauGB nicht durchgeführtoder bauliche Anlagen nichtbeseitigt werden.

2. Erhebliche oder wesentlichwertsteigernde Veränderun-gen von Grundstücken undbaulichen Anlagen, derenVeränderung nicht genehmi-gungs-, zustimmungs- oderanzeigepflichtig sind, nichtvorgenommen werden;(2) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-treten der Verände-rungssperre baurechtlich ge-nehmigt worden sind, Unter-haltungsarbeiten und dieFortführung einer bisher aus-geübten Nutzung werden vonder Veränderungssperrenicht berührt.(3) In Anwendung von § 14Abs. 2 BauGB kann von derVeränderungssperre eineAusnahme zugelassen wer-den, wenn überwiegende öf-fentliche Belange nicht ent-gegenstehen. Die Entschei-dung hierüber trifft das Bau-ordnungsamt der Stadt Er-furt.

§ 4 In-Kraft-tretenDie Satzung über die An-ordnung der Veränderungs-sperre tritt mit der öffentli-chen Bekanntmachung inKraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

§ 5 GeltungsdauerFür die Geltungsdauer derVeränderungssperre ist §17 BauGB maßgebend.

Manfred RugeOberbürgermeister

* * *

Mit Verfügung der höherenVerwaltungsbehörde vom4. September 2001, Az.: 204.-1406-007/01-EF, darf dieVeränderungssperre fürdas Gebiet des Bebauungs-planes EFS 033 „Weimari-sche Straße, Teilgebiet 1“der Stadt Erfurt – VS 010vorzeitig bekannt gemachtwerden. Sie kann im Infor-mations- und Ausstellungs-zentrum der BauverwaltungErfurt, Löberstraße 34, imErdgeschoss zu den allge-meinen Öffnungszeiten ein-gesehen werden.

Eine Verletzung der in §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2BauGB bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschrif-ten beim Zustandekommender Satzung ist nach § 215Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbe-achtlich, wenn die Verlet-zung nicht innerhalb einesJahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich ge-genüber der Gemeinde gel-tend gemacht worden ist.Bei der Geltendmachung istder Sachverhalt, der dieVerletzung begründen soll,darzulegen.

Auf die Vorschriften des §18 Abs. 2 Satz 2 und 3BauGB über die frist-gemäße Geltendmachungetwaiger Entschädigungs-ansprüche für eingetreteneVermögensnachteile durchdie Veränderungssperrenach § 18 BauGB und des §18 Abs. 3 BauGB über dasErlöschen der Entschädi-gungsansprüche bei nichtfristgemäßer Geltendma-chung wird hin gewiesen.

Manfred RugeOberbürgermeister

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 6

7Amtsblatt der Stadt Erfurt7. September 2001

Beschluss FLV Nr. 070/01 vom 24. Juli 2001

Mittelbereitstellung im Vermögenshaushalt 2001

01 Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird zugun-sten der in der Anlage genanten Haushaltsstellen zuge-stimmt.

* * *

Anlage:Vermögenshaushalt

außerplanmäßige Mittelbereitstellung

Mehrausgabe:HH-Stelle: 24000.93550Bezeichnung: „Erwerb von beweglichen Anlagevermögen“außerplanmäßige Mittelbereitstellung: + 790.508,90 DM

Deckung durch

Mehreinnahme:HH-Stelle: 24000.36150Bezeichnung: Zuweisung vom Landaußerplanmäßige Mittelbereitstellung: + 790.508,90 DM

Begründung:Vom Thüringer Kultusministerium wurden für die nachfol-gend genannten Berufsschulen Zuwendungen zweckgebun-den für die Ausstattung mit modernen Technologien, Medi-en sowie Computer- und Kommunikationstechnik für dieHaushaltsjahre 2001 und 2002 bewilligt. Eigenmittel-/Mitlei-stungsanteile der Berufsschulen für die Fördermittel sindnicht erforderlich.

Zuwendungsbescheide Förderhöhe für 2001vom 21. Juni 2001 für1. SBBS 1, Am Flüsschen 10 158.509,84 DM2. SBBS 2, Mainzer Str. 24 53.047,68 DM3. SBBS 3, Talstraße 24 129.488,40 DM4. SBBS 4, Weidengasse 8 175.359,86 DM5. SBBS 7, Binderslebener Landstr. 162 274.103,12 DM

Beschluss BuV 029/01 vom 23. August 2001

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme

Lindenstraße in Mittelhausen

01 Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung vonStraßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt i.d.F. derNeubekanntmachung vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt ge-macht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 6. August 1999)wird für die Baumaßnahme Lindenstraße in Mittelhausenzur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Ab-schnitt gebildet (siehe beiliegenden Lageplan - Anlage):AbschnittLindenstraße Nr. 1 (Flurstück 120/1) bis Lindenstraße Nr. 3(Flurstück 120/2)

* * *Anlage – ÜbersichtsplanAbschnittsbildung Lindenstraße/Mittelhausen

Beschluss BuV 028/01 vom 23. August 2001Bestätigung der Städtebaulich-freiraumplanerischen

Rahmenplanung Juri-Gagarin-Ring/Südringwohnscheiben01 Der Ausschuss für Bauund Verkehr bestätigt, auchim Hinblick auf die Erfül-lung des Stadtratsbeschlus-ses Nr. 220/98 „Wohnschei-ben am Südring“, die Städ-tebaulich-freiraumplaneri-sche Rahmenplanung Juri-Gagarin-Ring/Südring-wohnscheiben.02 Das vorliegende Rah-menkonzept soll als Leitbildund Sanierungsziel die Um-gestaltung des Gesamtbe-reichs zwischen Bahnhof-

straße und Karl-Marx-Platzsteuern. Die Verwaltungwird beauftragt, das Kon-zept der Städtebaulich-frei-raumplanerischen Rahmen-planung Juri-Gagarin-Ring/Südringwohnscheiben vor-behaltlich der Bewilligungder Maßnahme durch dasThüringer Landesverwal-tungsamt und vorbehaltlichder Klärung der haushalte-rischen Voraussetzungschrittweise umzusetzen.03 Die jeweiligen Entwurfs-

planungen sind zur Bestäti-gung dem Ausschuss Bauund Verkehr vorzulegen.

* * *

Hinweis:Das Konzept der Städtebau-lich-freiraumplanerischenRahmenplanung Juri-Gaga-rin-Ring/Südringwohn-scheiben kann im Bürger-service Fischmarkt 5 einge-sehen werden.

Beschluss BuV 030/01 vom 23. August 2001Sanierung Innere Oststadt – Grundsatzbeschluss

Entwicklungskonzeption Malzwerke01 Die Leitlinien undGrundaussagen zu Flächen-nutzungen und Ordnungs-maßnahmen der Entwick-lungskonzeption für dieMalzwerke werden zurKenntnis genommen.02 Der Erweiterung der pla-nungsrechtlich zulässigengroßflächigen Handels-flächen von 700 m2 auf 2.000m2 Nettoverkaufsfläche wirdfür den Standort Malzwerkezugestimmt. 03 Zur Herstellung der pla-nungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Entwick-lung des Standortes Malz-werke ist ein Aufstellungs-beschluss für einen „Einfa-chen Bebauungsplan“ zurRegelung der Nutzung vonder Verwaltung vorzuberei-ten. 04 Zur Verbesserung derVermarktungsmöglichkei-ten und der Entwicklung

des Standortes als Voraus-setzung der Sicherung derstädtebaulichen Ordnungsind im Rahmen von Ord-nungsmaßnahmen Ab-brüche und Beräumungenerforderlich. Die Verwal-tung wird beauftragt, eineVereinbarung über dieDurchführung von Ord-nungsmaßnahmen mit demEigentümer auf der Grund-lage der im Konzept darge-stellten Umsetzungsetap-pen vorzubereiten. 05 Zur Vorbereitung einerVereinbarung über die Um-setzung und Finanzierungder Ordnungsmaßnahmenund gleichzeitiger Sicher-stellung des städtischen In-teresses bei der Präzisie-rung der Entwicklungskon-zeption ist eine fachlicheBegleitung erforderlich. DiePlanergruppe Hytrek, Tho-mas, Weyell und Weyell be-

treut das SanierungsgebietInnere und Äußere Ost-stadt. Die Verwaltung wirdbeauftragt, eine Vereinba-rung über die fachliche Be-ratung und Begleitung mitder Planergruppe abzusch-ließen.06 Die durchzuführendenOrdnungsmaßnahmen (Ab-brüche) sind grundsätzlich,bei Bezug auf Maßnahmenzur Sicherstellung einer ge-ordneten städtebaulichenEntwicklung, förderfähig.Zur Förderung der Gesamt-entwicklung des Vorhabenswird die Verwaltung beauf-tragt, eine Zustimmung zumförderunschädlichen Vor-habensbeginn bis zu maxi-mal 1 Mio. DM zu beantra-gen. Die Ausreichung derFördermittel wird an eineVereinbarung zur Realisie-rung des Bauvorhabens ge-knüpft.

Beschluss GuS 005/01 vom 22. August 2001Bewilligung freiwilliger kommunaler Fördermittel fürStrukturanpassungsmaßnahmen nach §§ 272 - 279SGB III an freie Träger für das Haushaltsjahr 2001

(HHST 47000 71770)01 Die als Anlage beigefügte Liste zur Bewilligung von kommunalen Fördermitteln an freieTräger wird bestätigt.02 In der Maßnahme Pkt. 4 – Projektgruppe Behindertengerechtes Erfurt – wird die Förde-rung aus kommunalen Mitteln von 3.902,00 DM um 8.569,00 DM auf 12.471,00 DM aufge-stockt. Die Maßnahme hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2001. Die finanzielle Deckungwird durch die Verwaltung gesichert.

* * *Hinweis: Der Beschluss liegt mit Anlage im Bürgerservice zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Molsdorf

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft findet am 17. September 2001,19.00 Uhr im Bürgerhaus Molsdorf statt.Tagesordnung1. Eröffnung und Begrüßung2. Kassenbericht des Kassenprüfers3. Entlassung des alten Vorstandes und Kassierers4. Neuwahl des Vorstandes und Kassierers

Wolfgang Schönau

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 7

8 Amtsblatt der Stadt Erfurt 7. September 2001

Führerscheine, die nur zum Zwecke des Umtausches bean-tragt wurden und deren Herstellung mit Ausfüllen und Un-terzeichnen des Formblattes bis zum 17. August 2001 in Auf-trag gegeben wurden, liegen im Ordnungsamt, Friedrich-Engels-Straße 27a, 99086 Erfurt zur Abholung bereit.

Das Einwohner- und Meldeamt teilt mit:

Abholtermine der fertigen Pässe und Ausweise

Bundespersonalausweise, diebis einschließlich 15. August2001 und Reisepässe, die biseinschließlich 8. August 2001beantragt wurden, liegen zurAbholung bereit. Die Ausga-be erfolgt entsprechend IhrerVereinbarung in der Löber-straße 35, in der BerlinerStraße 26 oder in der Ratskel-

lerpassage. Beantragte vor-läufige Reisepässe könnenentsprechend des vereinbar-ten Termins entgegengenom-men werden. Lässt sich derAntragsteller durch einenBevollmächtigten vertreten,so hat dieser neben den ge-nannten Dokumenten aucheine Vollmacht des Antrag-

stellers entsprechend den„Hinweisen zur Ausweis- undPassabholung“ vorzulegenund sich persönlich auszu-weisen.

Kinderausweise und Rei-sepässe für Minderjährigewerden nur an die jeweiligenSorgeberechtigten ausgege-ben.

Nichtamtlicher Teil

Das Ordnungsamt teilt mit:

Abholterminefertiger

Führerscheine

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Mitgliederder Jagdgenossenschaft Erfurt-Waltersleben

Freitag, 21.September 200; 19.00 Uhr; Bürgerhaus WalterslebenTagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes; 3. Bericht zur Jahresrechnung (Kassenbericht); 4. Diskussion zu den Berichten; 5. Entlastung des Jagdvorstandes ; 6. Vorschläge und Wahl des neuen Jagdvorstandes; 7. Neuverpachtung der Jagd; 8. Verschiedenes

Es wird um Teilnahme aller Eigentümer von Grundflächen gebeten, derenGrundstücke zum Gemeinschaftsjagdbezirk Waltersleben gehören und aufdenen die Jagd ausgeübt werden darf.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Erfurt - Waltersleben

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft „Wildhege“ Schwerborn

Am 24. September 2001, 19.30 Uhr findet in der Gaststätte „Gute Quelle“Schwerborn die Versammlung der Jagdgenossenschaft „Wildhege“ Schwer-born statt.

Tagesordnung:1. Rechenschaftsbericht incl. Finanzbericht; 2. Beschluss zur Mitgliedschaft im Verband Thüringer Jagdgenossenschaf-

ten e.V.; 3. Jagdkataster; 4. Weiterverpachtung der Jagd (Jagdpachtvertrag); 5. Verschiedenes

Alle Mitglieder und Landeigentümer der Gemarkung Schwerborn sindherzlich eingeladen. Die Vorlage eines Flächennachweises wird erbeten.

Der Jagdvorstand

ÖAL 344/01-67Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt öffentlichfolgende Leistung nach VOL(A) aus:

Lieferung von Baumschulware für die Stadt- und Freiraumgestaltung

Umfang:Los 1: Straßen- und Alleebäume, Parkbäume• Jahresbedarf ca. 600 – 800 StückLos 2: Sträucher, Heister und Heckengehölze,Bodendecker und Rosen• Jahresbedarf ca. 8.000 bis 10.000 StückDas Garten- und Friedhofsamt behält sich vor,die Lose als Gesamtauftrag zu vergeben.

Ausführungszeitraum: 01.01.2002 bis 31.12.2004Entgelt: 15,00 DM incl. PostversandKassenzeichen: 42.25334.4

Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Sparkas-se Erfurt, Konto-Nr. 3883 1837, BLZ 8205 4222, un-ter unbedingter Angabe des Kassenzeichens ein-zuzahlen und ist nicht rückerstattungspflichtig.

Anforderungen:Die Verdingungsunterlagen können ab sofort biseinschließlich 19. September 2001 bei HerrnSpandow, Zentrale Verdingungsstelle, Fisch-markt 1, 99084 Erfurt per Fax: 0361/6551289 (Tele-fon: 0361/6551283) angefordert werden. Nach die-sem Termin eingehende, auch schriftliche Be-werbungen können keine Berücksichtigung fin-den. Die Verdingungsunterlagen werden bei

Vorlage des Einzahlungsbeleges am 21. Septem-ber 2001 versandt.

Submission:10. Oktober 2001, 09.00 Uhr, bei der Stadtverwal-tung Erfurt, Zentrale Verdingungsstelle,Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

Zuschlagsfrist: 7. Dezember 2001

Nachweise: Die Bieter müssen nachweislich gem. VOL/A § 7Nr.4 für die ausgeschriebenen Leistungen qualifi-ziert sein.

Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz4, 99423 Weimar.

ÖAL 346/01-53Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt öffentlichfolgende Leistung nach VOL(A) aus:

Belieferung des Gesundheitsamtes mitImpfstoffen für Reiseimpfungen

Realisierung:Abschluss eines Jahresvertrages

Ausführungszeitraum: 1. November 2001 bis 31. Oktober 2002

Entgelt: 10,00 DM incl. Postversand

Kassenzeichen: 42.25333.6

Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Sparkas-se Erfurt, Konto-Nr. 3883 1837, BLZ 8205 4222, un-ter unbedingter Angabe des Kassenzeichens ein-zuzahlen und ist nicht rückerstattungspflichtig.

Anforderungen:Die Verdingungsunterlagen können ab sofort biseinschl. 14. September 2001, 12.00 Uhr, bei HerrnSpandow, Zentrale Verdingungsstelle, Fisch-markt 1, 99084 Erfurt per Fax: 0361/6551289 (Tele-fon: 0361/6551283) angefordert werden. Nach die-sem Termin eingehende, auch schriftliche Be-werbungen können keine Berücksichtigung fin-den. Die Verdingungsunterlagen werden beiVorlage des Einzahlungsbeleges am 17. Septem-ber 2001 versandt.

Submission:9. Oktober 2001, 09.00 Uhr, bei der Stadtverwal-tung Erfurt, Zentrale Verdingungsstelle,Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

Zuschlagsfrist:30. Oktober 2001

Nachweise: Die Bieter müssen nachweislich gem. VOL/A § 7Nr.4 für die ausgeschriebenen Leistungen qualifi-ziert sein.

Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz4, 99423 Weimar.

Öffentliche Ausschreibungen

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 8

9Amtsblatt der Stadt Erfurt7. September 2001

„Wasser und Parks“ Europäischer Tag des offenen Denkmals

9. September 2001

Eröffnung des euorpäischenTages des offenen Denkmals

9.9. Feierliche Übergabe des restau-11 Uhr rierten Hochwassersteins im

Breitstrom und Erläuterungenzum rekonstruierten Hof deskatholischen WaisenhausesOrt: Regierungsstraße 44, Hofdes katholisches Waisenhauses

Die besondere Führung am Tag des offenen Denkmals

9.9. Altes Opernhaus Führungen 9-18 Uhr (jede volle Stunde) durch das

alte historische OpernhausTreffpunkt: Haupteingang altesOpernhaus, Gorkistraße 1

9.9. Petersberg Führung durch die 10 Uhr Parkanlagen am Bundesar-

beitsgericht, den Festungsgrä-ben, den südlichen Petersberg-hang und das Plateau Peters-berg, mit dem Garten- undFriedhofsamt, dem Planungs-büro DANE, dem PlanungsbüroStadt & Landschaft und demPlanungsbüro ReichertTreffpunkt: Hauptportal Zita-delle Petersberg

9.9. Benary-Speicher Zur Geschich-10-16 Uhr te des Hauses mit Rüdiger stündlich Weingart und Führungen zum

Schaudepot der Museen derStadt Erfurt mit Karin KosickiTreffpunkt: Brühler Straße 37

9.9. Integration von archäologi-10-18 Uhr schen Befunden in einem Ar-

beits- und WohnbereichFührung mit Michael und Gu-drun KrähahnTreffpunkt: Fr.-List-Straße 27

9.9. Haus zum Stockfisch, Stadtmu-10.30/15 Uhr seum Führung durch die

Sonderausstellung HistorischeStadtansichten mit DirektorHardy EidamTreffpunkt: Johannesstraße 169

9.9. Johannesturm Turmführung 11/13 Uhr mit Fachleuten

Treffpunkt: Johannesturm9.9. Haus zum Stockfisch, Stadtmu-11/15 Uhr seum Führung durch die

Sonderausstellung „FestungPetersberg“ mit Dr. MoritzTreffpunkt: Johannesstraße 169

9.9. Haus zum Schwarzen Horn11/15 Uhr Führungen durch das Haus mit

FachleutenOrt: Michaelisstraße 49

9.9. Kunsthalle Erfurt im Haus zum 13/15/17 Uhr Roten Ochsen

Führungen zum Gebäude undzur aktuellen AusstellungTreffpunkt: Fischmarkt 7

9.9. Kirche St. Severi Führung in die 13-18 Uhr Türme der Kirche

mit Pfarrer WokittelOrt: Severihof 2

9.9. Kaufmannskirche - Baukunst-14 Uhr kirche, Führung mit Dr. Jür-

gen WitthauerTreffpunkt: Anger 81, Am Lu-therdenkmal

9.9. Dom Führung mit Fachleuten 14/16 Uhr zum rekonstruierten Hochaltar

Treffpunkt: Kreuz am Dom9.9. Theater Waidspeicher Führun-14-16 Uhr gen durch das Atelier

mit Herrn SchullweißTreffpunkt: Domplatz 18, Thea-ter Waidspeicher

9.9. Kaufmannskirche - Die Bürger-15 Uhr kirche, Führung mit Dr. H. Jung

Treffpunkt: Anger 81, Am Lu-therdenkmal

9.9. Augustinerkirche Orgel-15.30 Uhr führung an der Walcker-Orgel

mit Johannes HäußlerOrt: Augustinerstraße 10

9.9. Kaufmannskirche - Ein Ort der 16 Uhr Thüringer Spätrenaissance

Die Erfurter Stein- und Holz-bildhauerwerkstatt Friede-mann; Führung mit BrigittaPohl und Bärbel BeyerTreffpunkt: Anger 81, Am Lu-therdenkmal

9.9. Kaufmannskirche - Als Haus-17 Uhr kirche der Erfurter Bachfamilie

Führung mit Helga BrückTreffpunkt: Anger 81, Am Lu-therdenkmal

Veranstaltungen und Aktionen im Denkmal/Objekt am Tag

des offenen Denkmals

9.9. Kulturforum Haus Dacheröden 9-13 Uhr Briefmarkentauschtag

Ort: Anger 37/389.9. Engelsburg Hoffest10 Uhr mit Live-Musik und Führung

durch das GebäudeOrt: Allerheiligenstraße 20/21,Hof Engelsburg

9.9. Heiligen Mühle Mühlenfest auf 10-18 Uhr dem Hof

Live-Musik mit der Studiofor-mation (Jazz, Swing) und ande-re künstlerische DarbietungenOrt: Mittelhäuser Straße 16

9.9. Staatliches Gymnasium Johann10-11.30 Uhr Gutenberg Festakt

10 Jahre Gutenberggymnasium,Aula

ab 11 Uhr Geburtstagsparty mit Präsenta-tion der Ergebnisse vorange-gangener ProjekttageOrt: Gutenbergplatz 6

9.9. Zitadelle Petersberg zu Erfurt 10-22 Uhr Petersbergfest

VeranstaltungenOrt: Petersberg

9.9. Dom St. Marien zu Erfurt Mit 13-16 Uhr Felix und der Kirchenmaus

Kreativangebote für KinderOrt: Domstraße 9

9.9. Forsthaus Willroda10-18 Uhr Führungen mit den Vereinsmit-

gliedern15-17 Uhr Darstellung traditioneller

Handwerksberufe, Forsttechnikmit Musik und einem Familien-fest für Groß und Klein, Foto-Ausstellung im Forsthaussaalvon den restaurierten Tapetenin OriginalgrößeOrt: Forststraße zwischen Eg-stedt und Schellroda

9.9. Luisenpark Picknick im Park, 14-17 Uhr Musik und Geschichten am

Wasser, Kulturprojekte Kunst-griff e. V., KulturdirektionOrt: Luisenpark an der Pfört-chenbrücke

9.9. Theater Waidspeicher Kabaret-16 Uhr tistischer Ausflug in die

Geschichte Thüringens mit UlfAnnelOrt: Domplatz 18, TheaterWaidspeicher

Petersbergfest Führungen

Sonntag, 9.9.10.30/13/16 Uhr Route II11/14 Uhr Route III11.30/14/17 Uhr Route IV15 Uhr Route V

Route II „Geschichte zum Anfassen“Routenverlauf: AusstellungKommandantenhaus - Minen-gang Leonard zum Ausganghinter Haus 12, über Posten-gang mit Blick über Erfurt undBäckerei, Dauer ca. 1 Std.Treffpunkt: Brücke vor TorKommandantenhaus

Route III „Postengänge der Festung Petersberg“ Blick über ErfurtRoutenverlauf: PostengangLeonhard mit Blick auf RavelinPeter/Brüder und Komman-dantenhaus und Erfurt – Po-stengang Philipp mit Blick aufErfurt-Nord - Besichtigung Tief-brunnen im Schirrmeisterhaus– Postengang Franz und Joka-hann, Besichtigung Geschütz-poniere 2, Ravelin Lothar, Dau-er ca. 1Ω Std., nur oberhalb, kei-ne MinengängeTreffpunkt: Neue Gaststätte –Ausstellung 2 – auf BastionLeonhard

(Fortsetzung auf Seite 10)

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 9

10 Amtsblatt der Stadt Erfurt 7. September 2001

(Fortsetzung von Seite 9)

Route IV „Minengang Phillipp – Weinkel-ler und FestungsschmiedeRoutenverlauf: Einstieg Minen-gang Philipp und Ausgangdurch 3 m dicke Wand – Besich-tigung Weinkeller mit Gelegen-heit zur Weinvorkostung – überTreppenturm – Bastion Franz –zurück zum Kommandanten-haus, Dauer ca. 1,5 Std.Treffpunkt: hinter Haus 12 (Landesamt für Denkmalpflege)

Route V „Vom Lauentor zur Peterskirche“Routenverlauf: BesichtigungLöwentor - Aussichtsplattform -Blick auf Neubau Theaterbau-stelle - Besichtigung Außenan-lage und Vorfeld Bastion Martin- Einstieg in neuen Eingang Kili-an, Neu: 550 lfdm Minengang -Kilian - unter Kommandanten-haus - Leonhard bis AusgangDenkmalamt, Dauer ca. 1,5 Std.Treffpunkt: Tür zum AufgangLöwentor (Lauentorstraße)

Schaubacken und Verkostung in der Festungsbäckerei

9.9. Schaubacken und Verkostung10-17 Uhr Ort: Festungsbäckerei

Veranstaltungen und Aktionen zum Petersbergfest

9.9. Petersbergfest und Kirmes zum 11 Uhr Tag des offen Denkmals

Erfurter Blasorchester, alterVerkehrsgarten

12 Uhr Eröffnungsparade, alter Ver-kehrsgarten

13.30/15.30 Uhr Kanonenschießen, Ravelin An-selm

14 Uhr Kirmeszug mit dem ThüringerFolklore Ensemble e. V., Gastgruppen und dem Regi-ment Nr. 59, gesamter Peters-berg

14-17 Uhr Besichtigung des Kellers „Grafvon Gleichen“ mit Weinverko-stung, Bastion Leonhard

14.30 Uhr Bühnentanzprogramm mit demThüringer Folklore Ensemble e.V., alter Verkehrsgarten

15.30 Uhr Seniorentanzgruppe „Fröhli-cher Kreis“, alter Verkehrsgar-ten

16 Uhr Konzert mit Gerda Gabriel, al-ter Verkehrsgarten

16-17.30 Uhr Kirmestanz für Kinder, Park17 Uhr Verabschiedung der Formation

mit Militärparade, alter Ver-kehrsgarten

19-22 Uhr Tanztenne Petersberg, Kirmestanz mit „Saitensprung“und „Wechselhupf“

Geöffnete Baudenkmale am Tagdes offenen Denkmals

9.9. ega-Cyriaksburg8-20 Uhr Ort: Gothaer Straße, ega-Cy-

riaksburg

9.9. Staatliches Gymnasium Johann10 Uhr Gutenberg

Besichtigung des GebäudesOrt: Gutenbergplatz 6

9.9. Peterbornanlage 10-13 Uhr Die Älteste Thüringer Wasser-

gewinnungsanlageOrt: Peterbornsiedlung, LangerGraben (Anlage SWE Wasser)

9.9. Thüringer Staatskanzlei Histo-10-16 Uhr rische Räume und Gewölbekel-

ler im Rahmen von Führungen(Zutrittskarten ab 10 Uhr er-hältlich), Innenhof und Bürger-saal sowie Foyer frei zugänglichOrt: Regierungsstraße 73

9.9. Ehem. Wigberti-Kloster 10-12 Uhr Rittersaal und Hofanlage14-17 Uhr Ort: Meister-Eckehart Straße 2,

Hoftor9.9. Haus zum Falkenstein Bohlen-10-12 Uhr stube

Erläuterungen durch FamilieSchröter

14-17 Uhr Ort: Weiße Gasse 79.9. Collegium maius10-17 Uhr Erläuterungen durch Mitglie-

der der UniversitätsgesellschaftOrt: Michaelisstraße 38

9.9. Möbisburger Töpfermühle 10-17 Uhr Besichtigung des Gebäudes

Ort: Berggartenstraße 1, Möbis-burger Töpfermühle

9.9. Petersberg Defensionskaserne, 10-17 Uhr Teilbereiche des Gebäudes,

Haus 24 Geschützkaponiere 2(Ravelin Lothar),Erläuterungen durch Mitarbei-ter der LEGOrt: Petersberg

9.9. Kanonenschuppen Gebäude10-17 Uhr Erläuterungen durch Mitarbei-

ter der LEGOrt: Peterstraße

9.9. Neue Mühle Schauschroten10-17 Uhr Erläuterungen durch die Mitar-

beiterOrt: Schlösserstraße 25 a

9.9. Haus der Stiftung Krämer-10-17 Uhr brücke Besichtigung eines

Gebäudes aus dem 16. Jh. vonder Bohlenstube bis zum Keller,mit einem Blick in das Wasserdes Breitstromes und dem Mo-dell der Krämerbrücke, Erläu-terungen durch Mitarbeiter desStiftungsrates KrämerbrückeOrt: Krämerbrücke 31

9.9. Restaurant „Zum Rebstock“10-18 Uhr Führungen zu jeder vollen

StundeErläuterungen durch Herrn Ar-noldOrt: Futterstraße 2

9.9. Heiligen Mühle Die komplette 10-18 Uhr Mühlentechnik des 19. Jh. zur

P e r l g r a u p e n h e r s t e l l u n g ,Führung und Inbetriebnahmeder Vermahlungstechnik undErläuterungen zu Flusslauf undMühlenhistorie Erfurts mit J.Naue, Informationen über Er-furter Mühlen mit W. Hohn undüber Thüringer Mühlen durchA. KirstenOrt: Mittelhäuser Straße 16

9.9. Haus zum Schwarzen Bären-10-18 Uhr zopf Bohlenstube

Führungen durch die Eigentü-mer P. Budszuhn, H. Baumgarten und Dr. GutjahrOrt: Futterstraße 17

9.9. Forsthaus Willroda Alle Gebäu-10-18 Uhr deteile, z. B. Wehranlage

stündliche Führung

Ort: Forststraße zwischen Eg-stedt und Schellroda

9.9. Deutsches Gartenbaumuseum10-18 Uhr Dauerausstellungsräume und

Sonderausstellung, Erläuterun-gen nach VoranmeldungOrt: Gothaer Straße, ega-Cy-riaksburg

9.9. Haus zum Stockfisch, Stadtmu-10-18 Uhr seum

Ort: Johannesstraße 1699.9. Angermuseum Bauwerk und 10-18 Uhr Ausstellungen

Ort: Anger 189.9. Schloss Molsdorf Besichtigung 10-18 Uhr der Sammlung von Steinmalen

und Skulpturen in einem neugestalteten Gartenbereich mitWasserachse und Neueinpflan-zungenOrt: Molsdorf, Schlossplatz 6

9.9. Marktstraße 34-37 Markthof 10-19 Uhr komplett, mit umfangreichen

Kellergewölben, bis zur Gastro-nomie ausgebautOrt: Marktstraße 34-37

9.9. Engelsburg11-14 Uhr Führungen und Erläuterungen13 Uhr Präsentation der Festschrift zur

Geschichte und Restaurierungder Engelsburg durch das BüroSmits & PartnerOrt: Allerheiligenstraße 20/21

9.9. Villa Benary Historische Räume 11-16 Uhr der Villa Friedrich Benary

Erläuterungen durch EdmundEckert und Frank NoldeOrt: Gorkistraße 11

9.9. Magdalenenkapelle Kapelle 11-17 Uhr und Innenraum

Führungen durch Mitarbeiterder Ochsenfarth Restaurierun-genOrt: Kleine Arche 5/6

9.9. Begegnungsstätte Kleine Syna-11-18 Uhr goge Gebäude und

Wassersteg an der Gera, Be-sonderheiten: Rituelles Tauch-bad, Erläuterungen durchHerrn Clemens KestelOrt: An der Stadtmünze 4/5

9.9. Kulturforum Haus Dacheröden13-18 Uhr Keller, 1. Obergeschoss,

Erdgeschoss, Führungen zurGeschichte des Hauses zu jedervollen Stunde (letzte Führung17 Uhr)Ort: Anger 37/38

9.9. Theater Waidspeicher14-16.30 Uhr Führungen mit Herrn Schade, 14.30/15.30 Uhr Büro Rittmannsperger & Part-

nerOrt: Domplatz 18

9.9. Rumpelgasse 1 Kelleranlage14-17 Uhr Informationen zum Kellerkata-

ster, Erläuterungen durchFachleuteOrt: Rumpelgasse 1

9.9. Im Gebreite 75 14-18 Uhr Kapelle mit den zugehörigen

Räumen und das GebäudeOrt: Im Gebreite 75

Geöffnete Kirchen am Tag desoffenen Denkmals

9.9. Dom St. Marien zu Erfurt9-17 Uhr Erläuterungen durch das Dom-

personalOrt: Domstraße 9

(Fortsetzung auf Seite 11)

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 10

11Amtsblatt der Stadt Erfurt7. September 2001

(Fortsetzung von Seite 10)

9.9. Kirche Ermstedt9-18 Uhr Ort: Ermstedt9.9. Kirche Frienstedt9-18 Uhr Ort: Frienstedt, Pfarrtor 29.9. Kirche Kleinrettbach9-18 Uhr Ort: Kleinrettbach9.9. Kirchenruine Nottleben9-18 Uhr Ort: Nottleben9.9. Vitikirche9.30-13 Uhr Erläuterungen zur Kirche,

Turmbesteigung auf WunschmöglichOrt: Erfurt-Gispersleben

9.9. Dorfkirche zu Wallichen Ergeb-10-16 Uhr nisse der Restaurierung

Ort: Wallichen9.9. Michaeliskirche Kirche, Kirch-10-18 Uhr hof, Laspe-Kapelle

Erläuterungen durch Mitarbei-ter der offenen KircheOrt: Allerheiligenstraße

9.9. Barfüßerkirche Bauwerk und 10-18 Uhr Ausstellungen

Ort: Barfüßerstraße 209.9. Augustinerkloster Augustiner-10-18 Uhr kirche, Kreuzgang

Führungen stündlichOrt: Augustinerstraße 10

9.9. Kirche St. Jacobus 10-18 Uhr Erläuterungen durch Mitglie-

der des GemeindekirchenratesOrt: Zimmernsupra, Straße desFriedens 64

9.9. Reglerkirche Kreuzgang nacherfolgter Restaurierung

10.30-12 Uhr erstmalig wieder geöffnet, Be-sichtigung von Steinmetzarbei-tenOrt: Bahnhofstraße

9.9. Schottenkirche St. Jacobi11-17 Uhr Erläuterungen durch Gemein-

demitgliederOrt: Schottenstraße 11

9.9. Andreaskirche Turmbestei-11-18 Uhr gung, Glockenbesichtigung

möglich, Erläuterungen durchGemeindemitgliederOrt: Andreasstraße 14

9.9. Kaufmannskirche Führungen 11-18 Uhr durch den Kircheninnenraum

Ort: Anger 81, Am Lutherdenk-mal

9.9. Gustav-Adolf-Kirche11.30-16 Uhr Einzelführungen zur am 1. April

2001 eingeweihten Gustav-Adolf-GlockeErläuterungen durch Mitarbei-ter des Ev. Kirchspiels ESOOrt: Singerstraße 1

9.9. Kirche St. Lorenz12-15 Uhr Erläuterungen durch Gemein-

demitglieder16-18 Uhr Ort: Pilse 309.9. Martinikirche12-18 Uhr Ort: Hans-Sailer-Straße9.9. Lutherkirche Turmbesteigung12-18 Uhr Ort: Magdeburger Allee9.9. Predigerkirche2-18 Uhr Erläuterungen durch das Per-

sonal der PredigergemeindeOrt: Predigerstraße

9.9. Thomaskirche13-17 Uhr Kirche und Turmcafé

Erläuterungen durch Gemein-demitgliederOrt: Schillerstraße 48

9.9. Kirche St. Severi 13-17 Uhr Erläuterungen durch das Kir-

chenpersonal13-18 Uhr Turmführungen

Ort: Severihof 29.9. Schlosskirche St. Trinitatis

Besichtigung der Kirche

13-18 Uhr Ort: Molsdorf9.9. Kirche St. Michaelis Kirchen-14-18 Uhr schiff (gotischer Flügelaltar),

restaurierte Orgel, Turm;Führungen durch Mitgliederdes GemeindekirchenratsOrt: Windischholzhausen, Haar-bergstraße

9.9. Kirche zur Himmelspforte Kir-14-18 Uhr chenschiff, Turm

Erläuterungen zum Fortgangder Innenrestaurierung durchMitglieder des Gemeindekir-chenratesOrt: Niedernissa

9.9. Kirche St. Ulrici Kirchenschiff, 14-18 Uhr Orgel, Turm

Erläuterungen durch Mitglie-der des GemeindekirchenratesOrt: Urbich, Lindenstraße

9.9. Fahrten mit dem historischen 11-17 Uhr Triebwagen 92 der EVAG

auf der Strecke: Messe - Anger- Lutherkirche

Restaurierungen und archäologische Grabungen

9.9. Führungen zu den archäologi-schen Grabungen mit den Mit-arbeitern des ThüringischenLandesamtes für archäologi-sche Denkmalpflege (Zeitenentnehmen Sie bitte der Tages-presse.)

Die geöffnete Werkstatt

9.9. Schaudepot des Stadtmuseums 10-13 Uhr Vorführung von Handdruck-

techniken für KünstlerOrt: Sparkassenkomplex, Boni-faciusstraße 15

Ausstellungen zu Wasser und Parks

28.8.-14.9. Altes Archiv Wasser und Parksin Erfurt

Mo/Di/Do 9-18 Uhr, Mi 9-16 Uhr, Fr 9-14 UhrAusstellung des Garten- undFriedhofsamtes, des Entwässe-rungsbetriebes, des Tiefbauam-tes und der KulturdirektionOrt: Fischmark 1, Rathaus

28.8.-03.10. Rathaus, Galerie „etage 2“ Mo/Di/Do 9-18 Uhr, Mi 9-16 Uhr, Fr 9-14 Uhr

Ausstellung zum Fotowettbe-werb Wasser und ParksOrt: Fischmark 1, Rathaus

22.05.-30.12. Deutsches Gartenbaumuseum1.-9.9., 10-18 Uhr,3.9. geschlossen

Drei Fenster in Erfurts grünerVergangenheit: 1. Gärtner mitGenie, 2. Gärtnereien mit Welt-bedeutung, 3. Gärten - gesternund heuteOrt: Gothaer Straße, ega-Cy-riaksburg

30.8.-9.9. ega-Cyriaksburg 8-20 Uhr 40 Jahre 1. Internat. Gartenbau-

ausstellung - iga 61Ort: Gothaer Straße, ega-Cy-riaksburg

1.-9.9. Deutsches Gartenbaumuseum

Sonderausstellung zu10-18 Uhr Christian Reichart, den Kunst-

und Handelsgärtnereien undzum Erfurter Stadtgrün bis 1914(3.9. geschlossen)Ort: Gothaer Straße, ega-Cy-riaksburg

1.-9.9. Haus zum Stockfisch, Stadtmu-10-18 Uhr seum Die Festung Petersberg

unter churmainzischer Herr-schaft 1664-1802 (3.9. geschlos-sen)Information: Stadtentwicklungbis 1990Ort: Johannesstraße 169

4.-9.9. Sonderausstellung Schloss 10-18 Uhr Molsdorf, Pavillon

Park Molsdorf - ein Beispiel al-ter Gartenkunst in Thüringen;Parkgestaltung im SchlossMolsdorfOrt: Molsdorf, Schlossplatz 6

Konzerte im Denkmal

9.9. Musikschule Hofkonzert: Heiße 15 Uhr Drähte, Leitung F. Beierlein

Ort: Turniergasse, Hof der Mu-sikschule

9.9. Gustav-Adolf-Kirche 16 Uhr Elton-John-Imitation

mit Kay DobberrteinOrt: Singerstraße 1

9.9. Predigerkirche Chorkonzert 17 Uhr des Augustiner-Vocal-Kreises

und des Erfurter Barockensem-blesLeitung: LKMD Dietrich Ehren-werthEintritt: 15,-/10,- DMOrt: Predigerstraße 4

9.9. Andreaskirche Orgelkonzert 18 Uhr mit Andreas Strobelt

Ort: Andreasstraße 14

9.9. Rathausfestsaal Konzert19.30 Uhr mit dem Kollegium musicum

der Musikschule ErfurtOrt: Fischmarkt 1, Rathausfest-saal

Am 9. September können Siemit dem historischen Triebwa-gen 92 die Strecke Messe - An-ger - Lutherkirche in der Zeitvon 11-17 Uhr befahren.

Die Stadtverwaltung dankt al-len am Programm beteiligtenEigentümern und Nutzern vonDenkmalen, den Firmen, Verei-nen, Fachleuten und Einzelper-sonen.

Vor-Ort-Begehung in der Johannes-vorstadt/Andreasvorstadt

Die nächste Vor-Ort-Begehung mit dem Oberbür-germeister findet am 20. September 2001 im Pro-grammgebiet „Soziale Stadt“ in der Johannesvor-stadt/Andreasvorstadt statt. Beginn der Begehungist 16.30 Uhr, Treffpunkt ist am Springbrunnen amTalknoten. Um 17.00 Uhr erfolgt die Eröffnung desStadtteilbüros, 19.30 Uhr findet die Bürgerver-sammlung statt. Alle Bürgerinnen und Bürger die-ses, Stadtgebiete sind im Vorfeld aufgerufen, ihreProbleme und Fragen zu benennen, Ansprechpart-ner: Amt für Stadterneuerung und Denkmalpflege,Löberstraße 34, Tel. 6553700.

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 11

12 Amtsblatt der Stadt Erfurt 7. September 2001

3. TAG DERder Erfurter

15. September

RATHAUS:

FISCHMARKT:

DOMPLATZ:

OFFENEN TÜRStadtverwaltung2001 • 10-16 Uhr

Information und Kommunikation,Gesprächsrunde mit Politikern,Surfen im Internet, Führungen,Basteln, Spiel und Spaß

Auftritte von ErfurterNewcomer Bands,Live-Konzert von Double Take

Großer Bücherflohmarkt

Amtsblatt 16/01 06.09.2001 10:11 Uhr Seite 12