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Begrenzt offener Realisierungswettbewerb Neue Stadthalle - Bruderhausgelände Auslobungsunterlagen Anlage 1 Große Kreisstadt Reutlingen Neue Stadthalle - Bruderhausgelände Auslobungsunterlagen

Anlage 1 Große Kreisstadt Reutlingen Neue Stadthalle ... · N.N., Berater Gastronomiebetrieb, Catering Gäste 1. Wolfgang Löffler, Presseamt Stadt Reutlingen. Begrenzt offener Realisierungswettbewerb

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Begrenzt offener Realisierungswettbewerb Neue Stadthalle - Bruderhausgelände Auslobungsunterlagen Anlage 1 Große Kreisstadt Reutlingen Neue Stadthalle - Bruderhausgelände Auslobungsunterlagen

Begrenzt offener Realisierungswettbewerb Neue Stadthalle - Bruderhausgelände Auslobungsunterlagen

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Inhaltsverzeichnis: Teil A – Allgemeine Wettbewerbsbedingungen:

1. Auslober ................................................................................................................................................ 4 2. Wettbewerbsgegenstand ...................................................................................................................... 4 3. Wettbewerbsart..................................................................................................................................... 5 4. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs ................................................................................... 5 5. Teilnehmer ............................................................................................................................................ 5 6. Preisgericht ........................................................................................................................................... 7 7. Vorprüfung ............................................................................................................................................ 9 8. Wettbewerbsunterlagen........................................................................................................................ 9 9. Wettbewerbsleistungen:...................................................................................................................... 10 10. Beurteilungskriterien: .......................................................................................................................... 14 11. Wettbewerbssumme: .......................................................................................................................... 14 12. Termine:.............................................................................................................................................. 15 13. Einlieferungsnachweis ........................................................................................................................ 16 14. Sitzung Preisgericht ............................................................................................................................ 16 15. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung der Arbeiten: ............................................................. 16 16. Abholung nicht prämierter Arbeiten: ................................................................................................... 16 17. Weitere Bearbeitung: .......................................................................................................................... 16 18. Erklärung der Wettbewerbs- teilnehmer: ............................................................................................ 17 Teil B – Wettbewerbsaufgabe

1. Präambel............................................................................................................................................. 19 1.1. Geschichte und Bedeutung der Stadt Reutlingen............................................................................... 19 1.2. Die Stadt Reutlingen heute ................................................................................................................. 19 2. Rahmenbedingungen.......................................................................................................................... 20 2.1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs .................................................................................................. 20 2.2. Städtebaulicher Ideenwettbewerb....................................................................................................... 20 2.3. Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................................................................... 22 2.4. Das Wettbewerbsgebiet und die Umgebung ...................................................................................... 22 3. Aufgabe............................................................................................................................................... 23 3.1. Zielvorstellungen................................................................................................................................. 23 3.2. Allgemeine Anforderungen ................................................................................................................. 24 4. Raum- und Funktionsprogramm ......................................................................................................... 31 4.1. Übersicht der Nutzflächen................................................................................................................... 31 4.2. Bereiche im Detail ............................................................................................................................... 32

Teil C – Anlagen

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TEIL A – ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

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1. Auslober Der Auslober des Wettbewerbes ist die

Große Kreisstadt Reutlingen Marktstraße 22 72764 Reutlingen

vertreten durch

Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch

Koordination des Wettbewerbs

Stadtverwaltung Reutlingen Baudezernat Frau Erste Bürgermeisterin Ulrike Hotz Betreuung des Wettbewerbs

Stadtverwaltung Reutlingen Gebäudemanagement Frau Brigitte Klink Herr Mathias Weißer

Organisation des Wettbewerbs Drees & Sommer GmbH Projektmanagement und bautechnische Beratung Obere Waldplätze 13 70569 Stuttgart

Telefon: +49 711 1317-0 Telefax: +49 711 1317-101

Ansprechpartner:

Herr Heiko Rihm Telefon: +49 711 1317 162

Frau Kerstin Streule Telefon: +49 711 1317 162

2. Wettbewerbsgegenstand

Grundlage des Wettbewerbs ist die Konzeption und Planung einer Stadthalle, die sowohl einen multifunktionalen großen Saal für 1.500 Zuschauern als auch einen kleineren, flexibel abtrennbaren Saal für 400 Besucher enthalten soll.

Die Halle mit ihren unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und einer angeschlossenen Tiefgarage soll in der Reutlinger Innenstadt auf dem ehemaligen Bruderhausareal entstehen.

Im Vorfeld wurde von der Stadt Reutlingen ein Ideenwettbewerb zur städtebaulichen Gestaltung des Gesamtareals ausgeschrieben. Diese Konzeption dient als verbindliche Vorgabe für den Realisierungswettbewerb.

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Mit der neuen Stadthalle verfolgt die Stadt Reutlingen das Ziel, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Altstadt einen attraktiven, und multifunktional nutzbaren Veranstaltungsort zu schaffen, der die bereits bestehenden Kultur-Plätze in der Stadt ergänzt und bereichert.

3. Wettbewerbsart Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) 1995 in der novellierten Fassung vom 22.12.2003 zu Grunde.

Die Anwendung und Anerkennung der GRW ist verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.

An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Ausschuss „Vergabe und Wettbewerb“ der Architektenkammer Baden-Württemberg mitgewirkt und hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung.

Die Auslobung erhält die Registriernummer XXX bei der Architektenkammer Baden-Württemberg.

4. Sprache des Wettbewerbs Die Auslobung wird in deutscher Sprache ausgegeben.

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt und Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache abzugeben.

5. Teilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden folgende Architekten vorab ausgewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

− Allmann Sattler Wappner Architekten / München

− ap plan mory osterwalder vielmo architekten- und ingenieursges. Mbh / Stuttgart

− Daub Architekten / Murr

− Max Dudler / Berlin

− Hinrichs Wilkening / Berlin

− Peter Kulka / Köln

− Léon Wohlhage Wernik Architekten GmbH / Berlin

− Schuster Architekten / Düsseldorf

− Heinz Tesar / Wien

− Trafo-Architekten / Berlin

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Im Zuge des Auswahlverfahrens wurden folgende Architekten ermittelt(in alphabetischer Reihenfolge):

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

− XXX

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6. Preisgericht Fachpreisrichter:

1. Norbert Diezinger, Architekt, Eichstätt

2. Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Dettenhausen

3. Prof. Jo Frowein, Architekt, Stuttgart

4 Erste Bürgermeisterin Ulrike Hotz, Architektin / Stadtplanerin, Reutlingen

5. Prof. Arno Lederer, Architekt, Stuttgart

6. Meinrad Morger, Architekt, Basel

7. Dr. Eckhart Rosenberger, Architekt / Stadtplaner, Fellbach

8. Volker Staab, Architekt, Berlin

Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen:

1. Martin Bez, Architekt, Stuttgart

2. Giorgio Bottega, Architekt, Stuttgart

3. Dipl. Ing. Stefan Dvorak, Leiter Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, Stadt Reutlingen

4. Sven Kohlhoff, Architekt, Stuttgart

5. Carolin v. Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen

6. Peter W. Schmidt, Architekt, Pforzheim

Sachpreisrichter/-innen

1. Oberbürgermeisterin Barbara Bosch, Stadt Reutlingen

2. N.N., CDU

3. N.N., SPD

4. N.N. FWV

5. N.N.,(Fraktion der Grünen & Unabhängigen)

6. N.N., FDP/BMR

7. N.N., WiR

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Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen

1. N.N., CDU

2. N.N., SPD

3. BM Robert Hahn, Verwaltungsdezernent Stadt Reutlingen

4. BM Peter Rist, Finanzdezernent Stadt Reutlingen

5. Dipl. Ing. Arno Valin, Amt für Straßen Umwelt und Verkehr Stadt Reutlingen

6. Dr. Werner Ströbele, Kulturamt Stadt Reutlingen

7. Frank Pilz, Stadtkämmerei Stadt Reutlingen

Sachverständige Berater/-innen ohne Stimmrecht

1. Prof. Dr.-Ing. Hanno Ertel, Bauphysik Akustik

2. Cornelius Grube, Württembergische Philharmonie Reutlingen

3. Dipl.-Ing. Markus Pfeil, Energieplaner

4. Dr. Louise Bielzer, Symbios AG; Günter Ihlenfeld, CCP, Berater Wirtschaftlichkeit, Bau und Betrieb

4. Prof. Dipl.-Ing. Gunter Kölz, Verkehrsplaner, Stuttgart

5. Dr. Gerhard Jansen, RP Tübingen Referat für Stadtsanierung

6. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin / Stadtplanerin, Wirtschaftsministerium Stuttgart

7. N.N., Berater Gastronomiebetrieb, Catering

Gäste

1. Wolfgang Löffler, Presseamt Stadt Reutlingen

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Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe der Stadt Reutlingen.

7. Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus diesem Auslobungstext, einem Massenmodell und weiteren Anlagen.

Die Unterlagen werden allen Teilnehmern auf einem webbasierten Server (PKM) zur Verfügung gestellt und bestehen aus folgenden Teilen:

Teil A – Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

Teil B – Wettbewerbsaufgabe

Teil C – Anlagen:

− Anlage 1: Ausschnitt aus dem Stadtplan

− Anlage 2: Orthophoto M 1: 1000

− Anlage 3: GR-Drucksache 05/120/01 Neubau einer Stadthalle

− Anlage 4: Musik CD der Württembergischen Philharmonie Reutlingen

− Anlage 5: Dokumentation „Städtebaulicher Ideenwettbewerb Bruderhausgelände – Neue Stadthalle“ in einem Sonderdruck von ‚wettbewerbe aktuell’

− Anlage 5a: Entwurf des 1. Preisträgers im Lageplan 1: 500 im pdf - Format

− Anlage 5b: GR-Drucksache 07/020/01 Bruderhausgelände Neue Stadthalle Reutlingen

− Anlage 5c: GR-Drucksache 07//020/02 Neue Stadthalle Bruderhausgelände - Weiteres Vorgehen; GR-Drucksache 07/_/_ Neue Stadthalle Bruderhausgelände – Auslobung Realisierungswettbewerb.

− Anlage 6: Bestandsplan gesamtes Bruderhausgelände mit Höhenangaben, sowie die Darstellung der Zu- und Abfahrtsbereiche im Bereich Eberhardstraße und Konrad-Adenauer-Straße als dwg -, dxf - und pdf - Datei

− Anlage6a: Lärmemissionen auf dem Bruderhausgelände

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− Anlage 7: Bestandsplan mit Wettbewerbsgebiet inklusive Baugrenzen und Baumraster als dwg -, dxf – und pdf – Datei.

− Anlage 7a: Gewässerentwicklungsplan 10_98

− Anlage 7b: Stellungnahme Büro Vees zum Baugrund und Geothermie vom 02.04.2007

− Anlage 7c: Stellungnahmen Büro Fischer + Friedrich zur Gründung Tiefgarage 28.06.2007

− Anlage 8: Ein Geländeschnitte Tübinger Tor/ Wettbe-werbsgebiet

− Anlage 9: Berechnungsblätter – Flächen und Kubatur

− Anlage 10: Abholschein für Modell

− Anlage 11: Verfassererklärung

8. Wettbewerbsleistungen Allgemeine Vereinbarungen

Kennzeichnen der geforderten Wettbewerbsunterlagen an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung, jeder Textseite, der verschlossenen Erklärung und des Modells durch eine Kennziffer aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (auf der Zeichnung 1 cm hoch, 6 cm breit).

Farbige Darstellung ist zulässig. Blattformat des zeichnerischen Teils ist einheitlich das Format DIN A0 liegend (Pläne genordet) Höchstens 7 Pläne dieser Größe.

Alle Hinweise in den Planunterlagen, durch die die Anonymität aufgelöst werden könnte (z.B. erkennbare Gesichter) sind zu vermeiden.

Zusätzlich sämtliche Planunterlagen im pdf-Format auf einer separaten CD. Die Preisträger werden ihre Planunterlagen zusätzlich als dwg-Dateien nachliefern.

Präsentationspläne

Präsentationspläne ungefaltet.

Prüf- und Berechnungspläne als Vorprüfungspläne in schwarz und weiß Mehrfertigungen

Pläne auf DIN A4 gefaltet abgeben. In die Pläne folgende Eintragungen vornehmen:

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Hauptabmessungen, die eine nachvollziehbare Überprüfung der Flächen ermöglichen

− Eintragung der Raumnummern entsprechend dem Raumprogramm sowie die

− Raumbezeichnung und die Ist-NF.

a) I. Lageplan M 1:500

Darstellen des gesamten Bruderhausgeländes im städtebaulichen Zusammenhang:

− die Dachaufsicht der Stadthalle (ggf. mit möglicher Erweiterungum Saal mit 600 Sitzplätzen; siehe Teil B 3.1) mit Angabe der Geschosszahl und Höhen über NN

− Kennzeichnung der Zufahrten (z. B. Tiefgarage), der Wegführungen, der Eingänge und der Andienung (Anlieferung, Vorfahrt)

II. Lageplan M 1:500

− Schematische Darstellung einer Tiefgarage mit 600 Stellplätzen (siehe Teil B 3.2.6 ) mit Zufahrten

Verwenden der gelieferten Grundlagen.

b) Grundrisse für alle Ebenen im Maßstab M 1:200

- einschließlich Tiefgarage mit 300 Stellplätzen

Im Präsentationsplansatz sind die Funktionsbereichsbezeichnungen gemäß dem Raumprogramm einzutragen.

In den Berechnungs- und Vorprüfplänen müssen die Raum- bzw. Funktionsbereichsbezeichnungen gemäß dem Raumprogramm eingetragen sein sowie die Angabe der Geschosshöhe bezogen auf die vorgegebene EFH.

c) Schnitte M 1:200

Wesentliche Schnitte sind darzustellen.

d) Ansichten im Maßstab M 1:200

Es sind alle Ansichten darzustellen.

e) Fassadenschnitt M 1:50

siehe auch 9.g)

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f) Funktionsschemata M 1:500

Die einzelnen Funktionsbereiche sind farbig darzustellen:

großer Saal mit Bühne rot

kleiner Saal orange

Zugang Foyerbereich blau

Künstlerbereiche violett

Management, Personal grün

Relaisküche braun

Lager / Werkstatt gelb

Technik hellgrau

g) Gesamtenergiekonzept

Es ist eine schematische Darstellung des Gesamtenergiekonzeptes und eine schematische Darstellung des Lüftungs- / Klimatisierungskonzeptes der Säle einzureichen.

Es ist hierzu eine DIN A4 Seite Erläuterungstext zum Gesamtenergiekonzept zu erstellen.

h) Modell M 1:500

Ein entsprechendes Grundmodell wird von

PES Modellbau Schlossfeld 9 in 72401 Haigerloch (Tel: 07474 / 693 78)

gefertigt.

Das Modell kann von den Teilnehmern ab dem 13.08.2007 beim Modellbauer abgeholt werden (Anlage 8).

Es kann zudem gegen Kostenerstattung von 85 Euro incl. MwSt. eine Transportkiste erworben werden. Die Transportkisten werden nur auf Bestellung gefertigt und sind so früh wie möglich unter der Telefonnummer 07474 /69378 in Auftrag zu geben.

Soll das Modell zugestellt werden ( nur mit vorab bestellter Transportkiste möglich) , fallen für die Organisation des Versands weitere 25 Euro incl. MwSt. an. Die Versandkosten sind zusätzlich beim Empfang zu entrichten.

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i) Erläuterungsbericht

Gefordert sind Aussagen zur städtebaulichen, architektonischen bzw. funktionalen Konzeption, den vorgesehenen Materialien zum vorgesehenen Tragsystem sowie Beschrieb der wesentlichen Gebäudeteile (Fassade, Dach etc.), ggf. mit erläuternden Skizzen.

Die geforderten Erläuterungstexte und die aus Sicht des Bearbeiters erforderlichen Skizzen oder perspektivische Darstellungen (max. Größe DIN A3) werden auf den Präsentationsplänen dargestellt.

Zusätzliche Erläuterungen als separater Erläuterungsbericht auf einer DIN A4 Seite.

Die Erläuterungen zum Gesamtenergiekonzept ebenfalls auf einer DIN A4 Seite.

j) Nachweis Programmfläche / Bruttogrundfläche / Brutto-Rauminhalt (Anlage 9a)

Nachweis der Programmfläche mit dem als Datei gelieferten Raumprogramm führen und als Ausdruck und Datei abgeben.

Berechnung der Brutto-Grundfläche und des Brutto-Rauminhaltes nach DIN 277 nachprüfbar aufstellen.

k) Kostendarstellung

Für den Bau der Stadthalle stehen 26,0 Mio. Euro zur Verfügung. Für den Bau der Tiefgarage mit 300 Stellplätzen sind Kosten in Höhe von 8 Mio € ermittelt, einschließlich Nebenkosten (ohne Mehrwertsteuer).

Dieser Kostenrahmen ist bei der Planung der Maßnahme zwingend einzuhalten. Der Auslober wird auf Grundlage der vom Teilnehmer angegebenen Flächen und Kubatur der Stadthalle eine Kostenschätzung aufstellen.

l) Verfassererklärung (Anlage 11)

Die Verfassererklärung muss zweifach auf dem beiliegenden Formblatt abgegeben werden. Sie ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag mit Kennzahl einzureichen.

m) Unterlagenverzeichnis

Unterlagenverzeichnis mit sämtlichen eingereichten Unterlagen

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9. Beurteilungskriterien Städtebau Architektur Funktion Ökonomie Ökologie Raumakustik

10. Wettbewerbssumme Die Wettbewerbssumme ist mit der Architektenkammer Baden-Württemberg abgestimmt.

Als Wettbewerbssumme werden insgesamt

150.000 € brutto

ausgelobt.

Diese Summe teilt sich wie folgt auf:

1. Preis: 37.500 € brutto 2. Preis 30.000 e brutto 3. Preis 22.500 € brutto 4. Preis 18.000 € brutto 5. Preis 15.000 € brutto

Ankäufe in Summe von 27.000 € brutto

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die Zahlungen erfolgen an die unter „Teilnehmer“ genannten Büros. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilnehmer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten.

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11. Termine Ausgabe der Unterlagen

Die Unterlagen werden von Drees & Sommer auf der digitalen Wettbewerbsplattform PKM ab dem

1.8.2007

zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Hierzu erhält jeder Teilnehmer eine individuelle Zugangsberechtigung.

Rückfragen

Rückfragen können bis zum 31.8.2007 schriftlich an Drees & Sommer gerichtet werden.

Ein Rückfragenkolloquium findet am 14.9.2007 im Rathaus, der Stadt Reutlingen, im Großen Sitzungssaal um 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

Ein Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird an alle Teilnehmer versendet.

Besichtigungstermin

Evtl. wird bei Bedarf im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 14.9.2007 eine Ortsbesichtigung stattfinden.

Treffpunkt: 16:00 Uhr Großer Sitzungssaal.

Abgabe Planunterlagen ohne Modell

Abgabetermin ist Mittwoch, 07.11.2007, 16:00Uhr.

Bis zu diesem Termin muss die Wettbewerbsarbeit ohne Modell eingereicht werden.

Die Planunterlagen werden eingereicht bei der

Stadt Reutlingen Wendler Fabrik, Gewerbepark am Echazufer, Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen

Abgabe Modell

Der Einlieferungstermin für das Modell ist Mittwoch, 14.11.2007, 16:00 Uhr. Bis zu diesem Termin muss das Modell eingereicht werden.

Der Empfänger des Modells ist die

Stadt Reutlingen Wendler Fabrik, Gewerbepark am Echazufer, Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen

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12. Einlieferungsnachweis Wettbewerbsarbeiten mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bis zum angegebenen Termin (Datum und Uhrzeit) bei den jeweils für Planunterlagen und Modell oben genannten Anschriften auf Kosten des Wettbewerbsteilnehmers einreichen.

GRW 5.4.2 (2) wird ausdrücklich ausgeschlossen!

Es handelt sich hierbei um einen Submissionstermin. Wettbewerbsarbeiten, die später eingereicht werden, werden nicht angenommen und nicht berücksichtigt

13. Sitzung Preisgericht

Die Preisgerichtssitzung findet am 18./19.01.2008 statt.

14. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung der Arbeiten

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird den Teilnehmern baldmöglichst nach der Sitzung mitgeteilt.

Die Arbeiten werden anschließend öffentlich ausgestellt.

15. Abholung nicht prämierter Arbeiten

Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers.

Nicht prämierte Arbeiten können bis zum 13.2.2008 bei folgender Adresse abgeholt werden:

Stadt Reutlingen Wendler Fabrik, Gewerbepark am Echazufer, Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen

Eine Rücksendung der Arbeiten ist nicht möglich. Eine Aufbewahrung über den 13.2.2008 hinaus erfolgt nicht.

16. Weitere Bearbeitung Beauftragung

Der Auslober wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und der im Folgenden genannten Auftragskriterien, einen oder mehrere Preisträger, unter den in den GRW 7.1. genannten Voraussetzungen, mit der weiteren Bearbeitung bis mindestens LPH 5 nach HOAI beauftragen.

Die Auftragskriterien sind:

− Der Auslober behält sich vor, die Maßnahme auch durch einen Privaten realisieren zu lassen, so dass die Beauftragung durch diesen erfolgt.

− Gegenstand der Beauftragung ist die Stadthalle mit Tiefgarage, nicht die Freianlagen

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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf oder dessen Überarbeitung in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.

Eigentum und Urheberrecht

Eigentum, Nutzung und das Recht der Veröffentlichung bestimmen die GRW 7.3.

Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Vertraulichkeit

Alle Unterlagen des Auslobers sind vertraulich zu behandeln. Veröffentlichungen oder die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auslobers.

Bekanntgabe der Ergebnisse

Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt.

17. Erklärung der Wettbewerbs- teilnehmer

Jeder Verfasser gibt eine Erklärung entsprechend GRW 5.2 ab. (Anlage 11).

Diese Auslobung wurde aufgestellt am 20.06.2007 und umfasst XXX Seiten und XXX Anlagen.

Die Ausloberin

Große Kreisstadt Reutlingen

Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch

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TEIL B – WETTBEWERBSAUFGABE

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1. Präambel

1.1. Geschichte und Bedeutung der Stadt Reutlingen

Die Region Neckar-Alb war schon in keltisch-römischer Zeit besiedelt. Reutlingen selbst, vor 900 n. Chr. erstmals schriftlich erwähnt, ist aus vier Teilsiedlungen hervorgegangen. Kaiser Otto IV. verlieh Reutlingen die Stadtrechte.

Kaiser Friedrich II ließ zwischen 1216 und 1240 Reutlingen mit Gräben, Mauern und Türmen versehen und den rechteckigen Marktplatz errichten. Es folgte eine Hochblüte im 13. und 14. Jahrhundert, von der die Marienkirche Zeugnis ablegt.

Von den Schäden des 30-jährigen Krieges und der Zerstörung von vier Fünftel ihres Wohnraums durch den Brand von 1726 hat sich die Wirtschaft der Reichsstadt, in der seit dem Mittelalter Tuchmacher, aber auch Gerber und Leimsieder führend waren, lange nicht erholt.

In der Mitte des 19. Jahrhunderts nahm Reutlingen einen raschen wirtschaftlichen Aufschwung. Ein entscheidender Impuls hierfür war die Eröffnung der Eisenbahnlinie 1859.

Im Vordergrund dieser Entwicklung stand dabei die Textilindustrie. Der Bedarf an Textilmaschinen bahnte der Maschinenindustrie den Weg. Reutlingen hatte diesen Aufschwung nicht zuletzt den Lehren seines Sohnes Friedrich List (1789 – 1846) zu verdanken.

Der Grundriss der Stadt beschränkt sich bis Anfang des 19. Jahrhunderts auf die Flächen innerhalb der Stadtmauer und auf drei kleine Vorstädte (Untere Vorstadt, Obere Vorstadt und Tübinger Vorstadt). Die durch den Brand beschädigte und als Befestigung zwecklos gewordene Stadtmauer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts abgerissen, die Gräben aufgefüllt und in breite Straßen und Alleen umgewandelt.

Im 19. und 20. Jahrhundert entstanden um den Stadtkern herum neue Stadtteile. Nach Osten hin ist ein fließender Übergang vom Stadtkern in die neuen Wohngebiete der oberen Bevölkerungsschichten angestrebt worden. Zuerst entstand hier die Gartenstraße.

In den ersten Monaten des Jahres 1945 wurde die Stadt durch Fliegerbomben erheblich getroffen. Die Schäden konnten jedoch sehr schnell behoben werden. Bis Ende der 60er Jahre war die Textilindustrie, verbunden mit Textilausrüstung und Textilmaschinen, der bedeutendste Wirtschaftsfaktor.

An die mittelalterliche Blütezeit als Handwerks- und Handelsstadt (Gerber, Weber, Färber) erinnern heute nur noch wenige Gebäude, die dem Brand am 23. August 1726 nicht zum Opfer gefallen waren. Von den starken Befestigungen blieben das Tübinger Tor (13. Jahrhundert) und das Gartentor (14. Jahrhundert) erhalten.

Bedeutend ist die Marienkirche, die 1247 als romanische Basilika begonnen und 1343 als gotische Kirche vollendet wurde. Die Spitalkirche (1333) wurde 1555 erweitert, die Nikolaikirche (1358) 1945 wieder aufgebaut.

1.2. Die Stadt Reutlingen heute

Reutlingen ist das bedeutendste wirtschaftliche Zentrum zwischen Stuttgart und dem Bodensee. Zusammen mit Tübingen bildet Reutlingen das Oberzentrum der Region Neckar-Alb.

Begünstigt durch den Flughafenstandort partizipiert der Raum Reutlingen sehr stark an der wirtschaftlichen, dynamischen Entwicklung der Metropolregion Stuttgart.

Reutlingen besitzt traditionell eine hohe Bedeutung als Einkaufsstadt und erfüllt örtlich und regional eine zentrale Versorgungsfunktion. Das Einzugsgebiet zieht sich, insbesondere im Süden, weit in die ländlich strukturierten Gebiete der Schwäbischen Alb.

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Die Stadt Reutlingen zählt gegenwärtig rund 110 000 Einwohner. Die Wohnbevölkerung in der Altstadt beträgt ca. 2.800 Einwohner, das entspricht ca. 2,5 Prozent der Wohnbevölkerung der Stadt Reutlingen.

2. Rahmenbedingungen

2.1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs

„Die Großstadt Reutlingen braucht eine konzerttaugliche Halle“.

Das ist eine wesentliche Erkenntnis aus der Kulturkonzeption, an der die Reutlinger Kulturschaffenden umfassend beteiligt waren und aus der Untersuchung des Beratungsunternehmers SYMBIOS.

Die Kernaussagen dieser Untersuchungen lauten u. a:

− In Reutlingen gibt es Bedarf für eine gut ausgestattete und attraktive Veranstaltungshalle mit einem multifunktionalen Saal mit 1.500 Reihensitzplätzen für Konzerte und andere Großveranstaltungen.

− Ein großer Saal mit guter Akustik für größere Konzerte, insbesondere der Württembergischen Philharmonie, wäre ohne Konkurrenz in der Nachbarschaft. Dies könnte dazu beitragen, das Profil Reutlingens als Stadt der Kultur zu verdeutlichen.

− Zusätzlich muss ein flexibler und abtrennbarer Saal für max. 400 Personen, für entsprechende Anlässe angeboten werden.

− Beim Bürgerentscheid am 26.03.2006 haben sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Reutlingen dafür ausgesprochen, dass mit den Planungen zu einer neuen Stadthalle begonnen wird.

− Der Gemeinderat fasste darauf hin am 20.07.06 den folgenden Beschluss:

− Der GR beschließt die Auslobung eines offenen städtebaulichem Ideenwettbewerbs “Bürgerhausgelände – Neue Stadthalle“

− Der städtebauliche Ideenwettbewerb ist die Grundlage für den sich daran anschließenden Realisierungswettbewerb

2.2. Städtebaulicher Ideenwettbewerb

Ergebnisse und Vorgaben:

Die Aufgabe des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs, an dem sich 111 Planungsbüros beteiligt hatten war es, für das Bruderhausgelände ein gesamtes, homogenes Konzept - gestalterisch und funktionell - zu entwickeln.

Die Vernetzung des Geländes mit den angrenzenden Quartieren, vor allem mit der Altstadt, die Freiraumqualitäten auf dem Gelände und deren Verknüpfung mit den vorhandenen Grünräumen, die Platzierung der Stadthalle, des Hotels und der Open-Air-Flächen waren die wesentlichen Grundfragen, auf die planerische Antworten gesucht wurden.

Nach zweitägigen Beratungen wurde der Entwurf der Architekten Hinrichs-Wilkening / Berlin mit dem 1. Preis ausgezeichnet.

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Bewertung des 1. Preisträgers durch das Preisgericht:

„Die städtebauliche Leitidee des Entwurfs ist die der Erweiterung des grünen Rings an der südwestlichen Kante der Altstadt. Diese Erweiterung wird durch einen, in einem Raster angeordneten, Baumhain gebildet.

In diesen Hain werden präzise Freiräume eingeschnitten.

Zwei Räume werden mit Stadthalle und Hotel belegt, der dritte Freiraum erhält mit dem „Krankenhäusle“ eine Einstellung.

Dieser dritte Raum ist die gewünschte Fläche für die Außenveranstaltungen. Das „Krankenhäusle“ dient dabei als Veranstaltungszentrum. Durch die diagonale, randliche Stellung auf einem Freiplatz, der aus dem System der „Baumhalle“ längsrechteckig ausgespart ist, wird das „Krankenhäusle“ angemessen inszeniert (eingebunden und hervorgehoben).

Das Versammeln der zwei Varianten und des Freiraums in der Mitte des Bruderhausgeländes lässt keine Rückseiten zu umfahrenden Straßen entstehen.

Dies ist eine besondere Qualität des Entwurfs. Die allseits offene, begehbare Fläche ermöglicht alle gewünschten, neuen Beziehungen. Die Abgänge der Stege sind in den Hain integriert. Ihre Dominanz im Raum wird dadurch zurückgenommen. Durch den Baumhain erhält die Hauptstraße die nötige Fassung, ohne das Areal visuell abzuschließen.

Die Open-Air-Fläche ist leicht abgrenzbar, ohne Beeinträchtigung der Wegebeziehungen. Selbst Schall- und Sichtschutzelemente stören nicht. Die angebotene Fläche ist ausreichend, könnte sogar erweitert werden.

Die Flächen für Stadthalle und Hotel in direkter Zuordnung sind gut dimensioniert.

Wünschenswert wäre die Erweiterung des dritten Saals im Bereich der Stadthalle, nicht im Hotelbereich. Die klar umschriebenen Volumina lassen eine kostengünstige Erstellung beider Bereiche erwarten.

Die Tiefgarage kann von der Adenauerstraße leicht erreicht werden, die Ausfahrt ist etwas erschwert .Die Erweiterung der Tiefgarage kann in westliche Richtung unmittelbar angeschlossen werden.

Eine Zufahrt für Baufahrzeuge/Feuerwehr/Lkw-Andienung im Baumhain ist möglich. Eine zweite Ausfahrt/Einfahrt im westlichen Bereich wird dann nötig. Die Konkretisierung des Straßenraums an der Konrad-Adenauer-Straße/Eberhardstraße (Erweiterung um die innere Fahrspur) muss noch erfolgen. Stadthalle und Hotel sind als Solitäre typologisch richtig entwickelt. Das Atrium im Hotelbereich vielleicht etwas eng.

Für den folgenden Realisierungswettbewerb würde diese Arbeit eine einfach zu handhabende Grundlage darstellen.

Insgesamt handelt es sich um einen hervorragenden Beitrag zu dieser schwierigen, städtebaulichen Situation. Dem klaren städtebaulichen Konzept wünscht man sich eine ebenso klare Umsetzung in der Architektur.“

Vorgaben:

Die prämierte städtebauliche Konzeption des 1. Preisträgers ist entsprechend dem GR-Beschluss vom 26.04.07 den weiteren Planungen sowie dem Realisierungswettbewerb auf dem Bruderhausgelände zu Grunde zu legen.

Im Einzelnen bedeutet dies für die Wettbewerbsteilnehmer:

− Für die Planung der Stadthalle und der Tiefgarage sind auf dem Wettbewerbsgrundstück die Baugrenzen nach Nordosten und Nordwesten vorgegeben.

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− Die Stadthalle sowie das künftige Hotel und die Open-Air-Fläche befinden sich in dem künftigen Baumhain. Die Freiflächen um die Stadthalle sind somit Bestandteile dieses Baumhains.

Diese beiden Vorgaben sind in den folgenden Kapiteln ausführlich beschrieben.

2.3. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der städtebauliche Ideenwettbewerb wurde durch intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet und abgeschlossen. Die Bürger hatten vielfältige Möglichkeiten, sich über die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu informieren, über die Wettbewerbsarbeiten zu diskutieren und ihre Meinung zu äußern.

Die vollständige Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Anlage 5c beigefügt und als „Botschaft an die Planer“ zusammengefasst.

Die Teilnehmer des Wettbewerbs haben zu prüfen, inwieweit die einzelnen Anregungen in ihrer Arbeit berücksichtigt werden können.

2.4. Das Wettbewerbsgebiet und die Umgebung

Das Grundstück – Lage und Größe

Das Wettbewerbsgrundstück (12.000 qm) für die Stadthalle befindet sich im südöstlichen Bereich des Bruderhausgeländes und ist in der Anlage 5 im Einzelnen dargestellt.

Die in der Anlage vorgegebene Baugrenze stellt die maximal mögliche Ausdehnung des Baukörpers nach Nordosten und Nordwesten dar.

Bei der Entwicklung der Baumassen ist das Planungsprinzip des Baumhains auf dem Wettbewerbsgrundstück zu beachten, der Übergang zu den umliegenden Flächen soll harmonisch erfolgen. (Anlage 7)

Das Wettbewerbsgrundstück für die Tiefgarage ist mit dem oben genannten Grundstück für die Stadthalle identisch (Weitere Ausführungen siehe 3.2.6).

Verkehr und Erschließung

Individualverkehr

Das Bruderhausgelände ist durch die Eberhardstraße (B 312) im Nordwesten und der Konrad- Adenauer-Straße im Süden begrenzt. Diese mehrspurigen Hauptverkehrsachsen weisen um das Bruderhausgelände Querschnittsbelastungen von jeweils ca. 60.000 Kfz/Tag auf.

Die möglichen Zu- und Abfahrten zum Bruderhausgelände für die ober- und unterirdische Erschließung / Parkierung des Gebiets sind deshalb nur in Rechts-Rechts-Richtung möglich.

Die im Plan dargestellten Fahrspuren in der Eberhardstraße und in der Konrad-Adenauer-Straße sowie die Zu- und Abfahrtsbereiche gelten als verbindlich.

Fuß- und Radwegeverbindung

Von der westlichen Stadtlage mit Volkspark und Pomologie und den dort befindlichen Schulen sowie der List-Halle führen zwei Fußgängerstege über die Konrad-Adenauer-Straße auf das Bruderhausgelände, der östliche Steg weiter über den Zentralen Omnibusbahnhof (Haltestelle Stadtmitte) in die Altstadt (Tübinger Tor).

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Der Fußgängersteg über die Konrad-Adenauer-Straße soll erneuert werden und die Verlängerung des Stegs über den Busbahnhof soll entfernt werden. Somit wird eine Neugestaltung des historischen Stadteingangs zur Altstadt ermöglicht.

Über die Eberhardstraße verbindet ein Signal geregelter Fußgängerüberweg die Einrichtung der Gustav-Werner-Stiftung mit dem Bruderhausgelände. Der Weg führt weiter durch eine Bahnunterführung und einen Bahnhaltepunkt zum nördlichen Stadtteil „Tübinger Vorstadt“.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der ca. 13 Jahre alte Zentrale Omnibusbahnhof (Haltestelle Stadtmitte) liegt in dem schmalen Bereich zwischen der Echaz und der Altstadt am Willy-Brandt-Platz.

Er wird von allen städtischen Buslinien wie auch von Regionalbussen angefahren. Der Hauptbahnhof liegt in einer Entfernung von wenigen Gehminuten zum Wettbewerbsgebiet.

2.4.1. Rechtliche Vorgaben

Bauplanungsrecht

Es ist beabsichtigt auf Grundlage des Realisierungswettbewerbsergebnisses einen Bebauungsplan aufzustellen.

Bauordnungsrecht

Das geltende Bauordnungsrecht ist zu beachten, insbesondere hinsichtlich Brandschutz, Standsicherheit, Versammlungsstättenverordnung, Barrierefreiheit.

Arbeitsschutz

Es ist die gültige Verordnung über Arbeitsstätten und deren Richtlinien im Bezug auf den Arbeitsschutz zu beachten.

3. Aufgabe

3.1. Zielvorstellungen

Mit der neuen Stadthalle verfolgt die Stadt Reutlingen das Ziel, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Altstadt einen attraktiven und multifunktional nutzbaren Veranstaltungsort zu schaffen, der die bereits bestehenden kulturellen Kultur-Plätze in der Stadt ergänzt und bereichert. Bei der Erarbeitung der Architektur der Stadthalle sollen die Architekten und Fachplaner auf der Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms ein räumliches Konzept entwickeln, das eine hohe Funktionalität und einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.

Ziel des Wettbewerbes ist, Entwürfe für eine Stadthalle zu erhalten, die folgenden Ansprüchen gerecht wird:

- funktional und den Nutzungsanforderungen entsprechend

- in Betrieb und Unterhalt wirtschaftlich

- innovativ und zeitgemäß

- städtebaulich und gestalterisch integriert

- unter Einhaltung der Kostenvorgabe

- architektonisch hochwertig

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- ökologisch hochwertig und energetisch zukunftsweisend

- Der zukünftige Bürgerpark (Bruderhausgelände) ist städtebaulich

durch die Entwicklung eines stadträumlich angemessenen Gebäudekomplexes aufzuwerten und mit der Altstadt zu verknüpfen.

- Mit der Stadthalle im Bürgerpark ist eine markante und repräsentative Eingangssituation für die

Stadt Reutlingen zu schaffen.

- Bei der Umsetzung des Raumprogramms sind kostengünstige Lösungen anzustreben. Es sind einfache, auch im Unterhalt günstige Baukonstruktionen aus dauerhaften und baubiologisch unbedenklichen und ökologisch sinnvollen Materialien zu wählen. Für den Betrieb der Halle sollen zukunftsweisende und nachhaltige Energiekonzepte sowie räumliche Strukturen für effiziente Abläufe entwickelt werden.

- Insbesondere wichtig ist es, die Idee der „Stadthalle im Bürgerpark“ zu wahren und weiter zu

entwickeln. Dieses Prinzip soll sich sowohl in der Architektursprache der Halle wie auch in der Gestaltung der umliegenden Freiflächen widerspiegeln.

Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs ist die Lage eines Hotels mit 150 Betten, das jederzeit von einem privaten Investor errichtet werden kann. Bei der Planung der Stadthalle ist darauf zu achten, dass eine gut funktionierende unterirdische Verbindung zwischen Hotel und Restaurant zur Stadthalle möglich wird.

Darüber hinaus wünscht sich der Auslober die Beantwortung der Frage, wie die Stadthalle um einen Saal mit 600 Sitzplätzen erweitert werden kann. Eine mögliche Erweiterung wäre im Lageplan darzustellen.(siehe Teil, A 9.a)

Insbesondere wichtig ist es, die Idee der „Stadthalle im Bürgerpark“ zu wahren und weiter zu entwickeln. Dieses Prinzip soll sich sowohl in der Architektursprache der Halle wie auch in der Gestaltung der umliegenden Freiflächen widerspiegeln.

Die Stadthalle mit ihren angrenzenden Freiflächen ist maßgeblicher Bestandteil des gesamten Bürgerparks.

3.2. Allgemeine Anforderungen

Bedingt durch die Topographie des Geländes, die künftige Anbindung an die Altstadt beim Tübinger Tor und die Höhenlage der Echaz wird die EFH der Stadthalle verbindlich zwischen 374.75 m bis 375.25 m vorgegeben.

3.2.1. Raumangebot und Nutzungen

Die künftige Stadthalle Reutlingen soll folgenden Raum- und Nutzungsbedarf abdecken:

Großer Saal mit Nutzungen wie z. B.

− Gesellschafts-, Schul- und Vereinsveranstaltungen

− Konzerte

− Aufführungen

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− Tagungen

− Präsentationen

Kleiner Saal

− Feiern / Jubiläen

− Kammerkonzerte

− Tagungen / Firmenveranstaltungen /Präsentationen

− Vorträge / Seminare / Schulungen

Foyerbereiche mit Nutzungen wie z.B.

− Aufenthaltsbereich für Besucher

− Veranstaltungsbegleitende Ausstellungen

− Selbstständige Ausstellungen

− Separate und integrierte Präsentationen

− Empfänge

3.2.2. Die Stadthalle

Bedingt durch die oben beschriebene Nutzungsvielfalt wird die neue Stadthalle als multifunktionale Halle mit konzerttauglicher Akustik im großen Saal definiert. Im Gegensatz zu einer Mehrzweckhalle können hier keine Sportveranstaltungen stattfinden.

Im großen Saal muss der Konzertakustik bei der Planung Rechnung getragen werden.

Die Raumangebote müssen flexibel addierbar und teilbar sein, um unterschiedliche Nutzungsarten zu ermöglichen.

Die Architektur und das Ambiente sollen die verschiedenen Nutzungen unterstützen. Das Haus soll eine „Halle für alle“ sein, ein Haus für alle Reutlinger Bürgerinnen und Bürger .

3.2.3. Funktion und Ausstattung

Folgende generelle Anforderungen an die Funktion und Ausstattung sind planerisch zu berücksichtigen:

− das Gesamtprojekt muss Menschen mit Behinderungen gerecht werden

− es sind getrennte Zugänge für Besucher einerseits und Künstler und Personal anderseits vorzusehen

− außer für den großen Saal ist für alle anderen Publikumsbereiche natürliches Tageslicht vorzusehen. Dies gilt auch für die Aufenthaltsräume der Künstler und die Büroräume des Personals.

− eine erkennbare Raumordnung und Erschließung/Hinführung soll eine gute Orientierung gewährleisten.

− die Notwendigkeit, Räume mittels flexibler Trennwände zu vergrößern oder zu verkleinern, ist innerhalb des Raumprogramms jeweils vermerkt.

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− bei der Anordnung und Dimensionierung der Fluchtwege ist von der maximalen Belegungszahl auszugehen.

− die Infrastruktur der Halle muss für Funk und Fernsehen kompatibel sein, d. h. Anbindung der Säle an vorgegebene Standorte für Übertragungswagen.

3.2.4. Erschließung, Parkierung

Hinweis:

Wie bereits dargelegt ist der Baumhain (Bürgerpark) verbindliche Vorgabe und nicht Gegenstand des Wettbewerbs.

Die Planung ist insoweit noch offen, dass insbesondere hinsichtlich der Baumarten, Ausformung von Belagsgestaltungen, Anbindungen, Ausstattungen usw. später auf das Wettbewerbsergebnis reagiert werden kann.

Fußgänger- und Radwege

Bei der Anordnung des Eingangsbereichs der Stadthalle, aber auch der anderen publikumsrelevanten Nutzungen (z. B. Kassen usw.) sind die unter 2.4. aufgeführten Fuß- und Radwegebeziehungen zu beachten.

Besondere Aufmerksamkeit ist dem Bereich vor dem Tübinger Tor zu schenken, der eine wichtige „Klammer“ zwischen dem Bruderhausgelände und der Altstadt darstellen wird.

Stadthallen-Vorfahrt

Im Bereich des Haupteingangs der Stadthalle sind Vorfahrten vorzusehen für:

− Pkw und Taxi

− Rettungsfahrzeuge

− Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen

− 3 Busse (nur Ein- und Ausstieg)

− überdachte Fahrradabstellplätze

Anlieferung / Entsorgung

Die Funktionsfähigkeit der Stadthalle ist in starkem Maße von einer reibungslosen Anlieferung abhängig. Somit müssen anlieferbar sein:

− Großer Saal

− Kleiner Saal

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− Foyerbereiche

− Küchenbereich

− Lager- und Werkstattbereich

− Bühnenbereich

Für die Bühne ist eine Anlieferung ohne Hubeinrichtung wünschenswert, d. h. Anlieferrampe auf Höhe der Bühne. Eine Überdachung für die Anlieferung wäre wünschenswert.

Zudem sind Standplätze für folgende Lieferfahrzeuge auszuweisen:

− Sattelzug mit einer Länge von ca. 16,5 m (Eurosattel) und

− 2 Lkw (7,5 t)

− 3 Kleintransporter

− 1 Ü-Wagen für Rundfunk und Fernsehen

Ebenso ist eine praktikable, reibungslose Entsorgung der Halle/Küche zu entwickeln.

Für die Müllentsorgung sind folgende Räumlichkeiten bzw. Flächen vorzusehen:

Bereich Relaisküche:

− Nassmüll gekühlt 10 qm

− Trockenmülle abschließbarer, überdeckter Standplatz 20 qm

Darüber hinaus sind für die restliche Müllentsorgung der Stadthalle abschließbare, überdeckte Flächen für Müllcontainer von ca. 30 qm vorzusehen.

3.2.5. Feuerwehr

Bei der Planung der Stadthalle sind für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr die Vorgaben der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO), die Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) , die Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung –VstättVO-) sowie Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) zu beachten.

Zufahrt

Für die Brandbekämpfung ist eine Zufahrt auf das Gelände, am besten von der Eberhardstraße her sowie eine Abfahrt über die Konrad – Adenauer - Str. herzustellen. Für die Zu- und Abfahrten ist die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) zu beachten.

Um die Stadthalle ist eine Feuerwehrumfahrt als Angriffs- und Bewegungs- und Stellflächen herzustellen.

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Zu- und Abfahrten, die Feuerwehrumfahrt sowie Stellflächen für Drehleitern dürfen nicht gleichzeitig durch Anlieferfahrzeuge oder Übertragungsfahrzeuge blockiert werden.

Abweichend von der VwV Feuerwehrflächen sind die Zufahrten sowie die Aufstellflächen für die Feuerwehr, soweit sie über die Tiefgarage führen, in der Brückenklasse 30/30 herzustellen, da die Fahrzeuge der Feuerwehr – insbesondere die Drehleiter die Brückenklasse 16/16 - überschreiten.

Angriffs- und Rettungswege

Der erste und der zweite Rettungsweg muss in der Stadthalle baulicherseits hergestellt werden.

Angriffswege der Feuerwehr dürfen nicht gleichzeitig Flucht- und Rettungswege für eine Räumung sein. Freiflächen für eine Räumung sind vor den Ausgängen anzuordnen.

Die Bepflanzung ist so anzuordnen, dass das Aufstellung und Anleitern des Gebäudes möglich ist.

Wasserversorgung

Auf dem Gelände ist eine Wasserversorgung, auch für Löschzwecke, anzuordnen. Für den Brandschutz der Stadthalle wird nach der Versammlungsstättenverordnung eine Löschanlage (Sprinkleranlage) sowie eine Brandmeldeanlage notwendig werden. Die entsprechenden Räume sind hierfür vorzusehen.

3.2.6. Tiefgarage

Mit dem Bau der Neuen Stadthalle ist im ersten Bauabschnitt eine Tiefgarage mit mindestens 300 Stellplätzen auf einem- oder zwei Untergeschossen vorzusehen.

Diese Tiefgarage soll auf dem Bruderhausgelände modular bis zu 600 Stellplätzen erweitert werden können. Der Gemeinderat behält sich vor, nach Klärung der finanziellen Auswirkungen (Investition- und Folgekosten) zu entscheiden, ob im 1. Bauabschnitt 300 oder bereits 600 Stellplätze realisiert werden sollen.

Bei der Planung der Tiefgarage und weiteren Räumen im Untergeschoss ist zu beachten, dass :

- die Teile des Untergeschosses, die nicht unter dem Stadthallenbaukörper liegen, 1,5m / 2 m Erdüberdeckung für die Baumpflanzung aufweisen müssen.

- ein ausreichender Abstand zum Echazufer einzuhalten ist.

- das Krankenhäusle nicht unterbaut werden kann.

- bei 300 Stellplätzen das Untergeschoss nicht auf die Flächen des Hotels und des Open-Air-Bereichs ausgedehnt werden darf.

- die Teile des Untergeschosses, die außerhalb des Stadthallenbaukörpers liegen (keine Auflast durch Halle) gegen den Auftrieb durch Grundwasser gesichert werden müssen.

Bei einer Tiefgarage und weiteren Räume im UG, die unter dem Baukörper der Stadthalle Platz finden, kann die Außenkante der Tiefgarage die Außenwände der Stadthalle bzw. der vorgegebenen Baugrenze um max. 5.0 m (1 Parkplatztiefe) überschreiten.

Die Teilnehmer des Realisierungswettbewerbs haben unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (Investition und Betrieb) und Ökologie die günstigste Lösung zu erarbeiten. Die Tiefgarage ist übersichtlich zu gestalten. Besonderer Wert soll dabei auf die Nutzungsaspekte Sicherheit und Sauberkeit gelegt werden.

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Bei der Planung ist zudem zu berücksichtigen, dass zeitgleich mit der Erstellung der Stadthalle auch alle Bäume des Bürgerparks gepflanzt werden können.

Die Bereiche der Zu-/Ausfahrten der o. g. Tiefgaragen sind in der Konrad-Adenauer-Straße und in der Eberhardstraße bindend vorgegeben (s. Anlage 6).

(Anmerkungen zu Hochwasserständen:

HW 100: 374,22 müNN (95 m³/s); HW 50: 374,03 müNN (80 m³/s);

HW 5: 373,40 müNN (38 m³/s); MW: 371,90 müNN (1,6 m³/s)).

Vorgabe EFH Neue Stadthalle: von 374,75 bis 375,25 (siehe auch Anlage 7)

3.2.7. Akustik / Schallschutz

Hauptraum der Neuen Stadthalle ist der Große Saal mit 1500 Sitzplätzen.

Die Akustik des großen Saals soll konzerttauglich sein. Dieser Saal dient der Württembergischen Philharmonie als Spielstätte.

Die Raumkonzeption und die Akustik müssen aber auch Gesellschaftsveranstaltungen mit Tanz und Tagungen ermöglichen, wobei die Möglichkeit gegeben sein soll, die Nachhallzeit mit einfachen Mitteln zu verkürzen.

Sprachübertragungen erfolgen über eine elektroakustische Anlage.

Neben dem Großen Saal ist ein Kleiner Saal mit 400 Sitzplätzen vorgesehen, genutzt vorrangig für Feiern und Jubiläen, Tagungen, Firmenveranstaltungen, Vorträge oder auch Kammermusik.

Die Akustik der Räume definiert sich vorrangig über ihre Nachhallzeit. Im besetzten Zustand sollte die Nachhallzeit bei mittleren Frequenzen im Großen Saal 1,8 -2,0 s betragen; im Kleinen Saal um 1,2 s. Ausreichende frühe Reflexionen und die Ausbildung einer guten Schallstreuung (Diffusität) sind weitere Kriterien. Auf gute Sichtbeziehungen zwischen Publikum und Aufführungsort ist zu achten.

Großer und Kleiner Saal müssen gegenüber Außenlärm (vorrangig Verkehrslärm) geschützt sein, ebenso gegen Lärmübertragungen aus dem Foyer. Dabei sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden wie Außenlärm und Vibrationen mit einfachen Mitteln gedämpft werden können. Die zulässigen Schalldruckpegel einschließlich der Geräusche aus Lüftungsanlagen sind durch frequenzabhängige Grenzkurven NBC 10/15 vorgegeben.

3.2.8. Umwelt, Ökologie, Energie

Der Auslober fordert ein nachhaltiges Gesamtenergiekonzept für die Stadthalle. Im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Gebäudes soll die energetische Bewirtschaftung mit einem geringen Primärenergieaufwand möglich sein, wobei auch der Schadstoffausstoß (CO2 u.a) geringst möglich sein soll. Das Gebäude soll so ökologischen Ansprüchen gerecht werden und gleichzeitig soll auch bei steigenden Energiepreisen ein wirtschaftlicher Betrieb des Gebäudes möglich sein.

Der Zielwert der Energieeinsparverordung für den Primärenergieeinsatz zur Beheizung des Gebäudes („Qp'') soll deutlich unter den Vorgaben der EnEV 2007 (vom Bundeskabinett am 25.04.2007 verabschiedet) liegen.

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Es werden integrale Lösungsansätze erwartet, bei denen Gebäudehülle und Anlagentechnik ineinander greifen.

Neben der Reduktion des Energiebedarfs für die Beheizung des Gebäudes ist auf die in der Regel sehr energieintensive Klimatisierung der Säle besonderes Augenmerk zu legen. Die Lösungsvorschläge sollen den raumakustischen Anforderungen bei der Konzertnutzung gerecht werden. Gleichzeitig ist den variablen Nutzungsanforderungen der Säle Rechnung zu tragen.

Es ist ausdrücklich der Einsatz erneuerbarer Energien gewünscht, wobei auf gestalterisch integrative (statt additive) Lösungen Wert gelegt wird. Die Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen ist nicht zulässig. Eine Fernwärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung ist am Standort nutzbar. Die örtliche Geologie lässt eine geothermische Nutzung zu. Die grundsätzliche Wahl des primären Energieträgers soll im Rahmen der Erstellung eines ganzheitlichen Energiekonzeptes stattfinden.

Vorgaben für Bepflanzungen

− Im Hinblick auf die beschriebene Aufgabe sind für die Baumpflanzungen folgende Vorgaben zu beachten:

− Die Standorte und das Abstandraster der Bäume von 12.0 m sind verbindlich (s. Anlage 7).

− Die Baumart ist momentan noch nicht festgelegt. Ausgegangen wird jedoch von Bäumen 1. Ordnung, d.h. Höhe über 15.0 m und Kronendurchmesser über 10.0 m sowie einen hohen Kronenansatz von mind. 6.0 m, jeweils im ausgewachsenen Zustand.

− Zwischen der Straßenbegrenzungslinie (Bordstein) und Bebauung (aufgehende Bauteile) mindestens zwei durchgehende Baumreihen. Ausnahme: Ecke Konrad-Adenauer-Straße / Oskar-Kalbfell-Platz (mind. eine durchgehende Baumreihe).

− Durchgehendes „T“ aus zwei Baumreihen zwischen Stadthalle und zukünftigem Hotel, sowie zwischen Eberhardstraße und Echaz.

Parallel zum Realisierungswettbewerb „Neue Stadthalle“, der die Architektur des Hallenkörpers definiert, soll die Auswahl eines qualifizierten Landschaftsarchitekten über ein VOF-Verhandlungsverfahren zur Konkretisierung des „Bürgerparks“ vorbereitet werden. Dadurch kann die Abstimmung zwischen Hallenarchitektur und Parkgestaltung ohne zeitlichen Verzug gewährleistet werden.

3.2.9. Bau und Betrieb

Zwischen dem Raumkonzept und dem späteren Betrieb der Halle bestehen enge Wechselwirkungen . Damit die Stadthalle, unabhängig ob in Eigenregie oder mit privaten Partnern, professionell betrieben werden kann, sind die Anforderungen die sich aus dem Gebäudebetrieb ergeben ebenso zu erfüllen, wie die Anforderungen aus dem Veranstaltungsbetrieb. Die wesentlichen Eckpunkt für die Nutzungskosten aus dem Gebäudebetrieb sind :

- Bruttoflächen - Kubatur - Energiekonzept - Gebäudehülle

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- technische Ausrüstung Die Kosten aus dem Veranstaltungsbetrieb stehen in enger Abhängigkeit zur Auslastung des Gebäudes, und sind damit vom Veranstaltungsprofil abhängig. Folgende Punkte haben wesentliche Auswirkungen auf den Veranstaltungsbetrieb:

- Zusammenhänge der Funktionsbereiche (z.B. Lager zu Saal) - Wegeführung - Flexibilität und Raumteilung - Ausstattung

3.2.10. Baukosten Für den Bau der Stadthalle stehen 26,0 Mio. Euro (ohne MwSt.) zur Verfügung (Stand 2005) Für den Bau der Tiefgarage mit 300 Stellplätzen sind zusätzlich Kosten von 8 Mio. € (ohne MwSt.) ermittelt (Stand 2005). Dieser Kostenrahmen ist bei der Planung der Maßnahme zwingend einzuhalten. In der genannten Summe sind die Baukosten für ein Café/Bar (optional) nicht enthalten.

4. Raum- und Funktionsprogramm

4.1. Übersicht der Nutzflächen

Funktionsbereiche Nutzfläche qm Kapitel

1. Großer Saal mit Bühnenbereich 2050 4.2.1

2. Kleiner Saal 475 4.2.2

3. Zugang / Foyerbereiche 2070 4.2.3

4. Künstlergarderoben / Aufenthalt 450 4.2.4

5. Management / Personal 250 4.2.5

6. Relaisküche 375 4.2.6

7. Lager / Werkstatt 430 4.2.7

8. Technik 900 4.2.8

gesamt 7000

9.Café/Bar (optional) ca. 350 4.2.9

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4.2. Bereiche im Detail

4.2.1. Großer Saal mit Bühnenbereich

a) Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Großer Saal für 1.500 Reihensitzplätze 1.200

2. Bühne 470

Vorbühne / Orchestergraben 70

Hauptbühne 180

Hinterbühne 120

Seitenbühnen (links und rechts) 100

3. Magazin / Bühnenmaterial 150

4. Flügelraum 20

5. Anlieferung innen 20

6. Künstler warten 20

7. Schnell-Umkleiden / WC 30

8. Auftrittsschleuse 15

9. Büro / Inspizient 20

10. Bühnenmeister 20

11. Regie 20

12. Putzraum 15

13. Flure ca. 50

gesamt 2.050

Funktionen

− Der Große Saal ist das Kernelement der neuen Stadthalle; es ist ein Saal mit guter Konzertakustik, der auch multifunktionell genutzt wird.

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− es sollen hier Konzerte, Veranstaltungen, Aufführungen, Tagungen, Bälle / Feiern, Präsentationen u. Ä. stattfinden

− im Saal ist eine Kapazität von 1.500 Reihensitzplätzen nachzuweisen ( Reihentiefe 1.0 m)

− ca. 20 % der Sitzplätze können auch auf Galerien angeordnet werden; bei seitlicher Anordnung der Galerien sind die Sitzplätze schräg anzulegen.

− Der Saal mit 1500 Sitzplätzen soll so beschaffen sein, dass auch bei geringer Belegung ein angenehmes Raumgefühl geschaffen werden kann.

− Die Regiezone muss uneingeschränkt nutzbar sein. Sie ist gegenüber der Bühne anzuordnen, um direkte Sichtbeziehung zur Bühne zu gewährleisten.

− Der Flügelraum sollte nach Möglichkeit direkt unter der Bühne angeordnet werden

− Die Saalfläche muss höhenverstellbar (Hubpodien) für linear gestaffelte Reihen sein.

− Gute Sichtverhältnisse zur Hauptbühne, max. Abstand zur Bühnenvorderkante 40m

− Saalspreizung max. 25 °.

− Raumakustische Kennzahl 8 – 10 cbm pro Sitzplatz

− Raum- und Galeriehöhe auf die akustischen Erfordernisse abgestimmt.

− Mindestraumvolumen 12.000 cbm

− gute / kurze Wege zur Relaisküche

− durchgängige Begehbarkeit der Saaldecke ( Klimatisierung, Beleuchtung,Dekoration)

− Dimensionierung der Zugänge auch für Pkw / SUV

− die Verkehrslasten müssen mind. 5 KN/qm betragen

Bühnen

− Vorbühne / Orchestergraben als Hubpodium verstellbar, Breite 17 m, Tiefe 4 m (mindestens)

− Hauptbühne; Erhöhung gegenüber 1. Besucherreihe 1 m, Breite 17 m, Tiefe 10,5 m, lichte Höhe 10 m (mind.)

− Hinterbühne – Vorbereitung, Montage, Nebenspielfläche, gute Anfahrbarkeit und Andienung, Tiefe 7.0 m (mind.). Die Breite und die lichte Höhe müssen identisch mit der Hauptbühne sein.

− Seitenbühnen – Vorbereitung, Montage, jeweils ca. 50 qm, die lichte Höhe muss identisch mit der Hauptbühne sein

4.2.2. Kleiner Saal

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a) Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Saal für 400 Reihensitzplätze 400

2. bewegliches Podium 30

3. Magazin 30

4. Nebenraum 15

gesamt 475

Funktionen

− der Kleine Saal soll überwiegend für Feiern/Jubiläen, Tagungen, Vorträge, Schulungen und Kammermusik zur Verfügung stehen.

− Im Saal ist eine Kapazität von 400 Reihensitzplätzen nachzuweisen

− Der Saal soll in 4 Räume unterteilbar sein

− Separate Zugänglichkeit aller Teilräume

− Wege zur Relaisküche möglichst ohne Querung der Publikumsbereiche

− Separater Zugang für Künstler

4.2.3. Zugang / Foyerbereiche

a) Programmflächen Nutzfläche qm

1. Eingangshalle / Kassen 150

2. Foyer / Konzertsaal 1.000

3. Garderoben 300

4. WC (je nach Grundrissgestaltung) 100

5. 1.Hilfe, Putzraum 50

6. Foyer / Kleiner Saal 250

7. Garderoben 75

8. WC (je nach Grundrissgestaltung) 25

9. Treppen / Aufzüge 120

gesamt 2.070

Funktionen

Das Foyer vermittelt dem Besucher den ersten Eindruck und prägt damit das Bild, das er von der Einrichtung gewinnt.

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Eine optimale, funktionelle Ausbildung sowie hervorragende Gestaltung prägen in hohem Maße die Akzeptanz und die Identifikation der Besucher mit der Halle.

In diesem Sinne sind für die Vorzone sowie den Eingangsbereich folgende Kriterien zu beachten:

− Attraktive, klare Erkennbarkeit und Orientierung/Erreichbarkeit von den umliegenden öffentlichen Räumen

− günstige Zuordnung zu den Haltestellen des ÖPNV sowie TG

− gute Führung/Verknüpfung mit dem Wegenetz der angrenzenden öffentlichen Räume sowie der Altstadt

− günstige Anordnung der Vorfahrt

− funktionelle und gestalterische Trennung des Eingangsbereichs von den betriebstechnischen Bereichen

− die Eingangshalle dient für beide Foyers als Windfang und Kassenraum

− die Kassen (Tages-/ Abendkasse) müssen auch von außen zugänglich sein

− Aufenthaltsraum mit Sitzgruppen und Infotheke

− Gute direkte Zugänge zu den Foyers, Garderoben/Toiletten

Die Foyers sind die Bindeglieder zwischen der Eingangshalle und dem großen bzw. Kleinen Saal. Sie haben Verteiler- und Lenkungsfunktionen der Besucherströme sind aber auch als Pausen- /Wandelhalle und als multifunktionale Räume nutzbar.

− Nutzung der Foyers alleine oder mit dem jeweiligen Saal als Veranstaltungsräume für Messen. Ausstellungen, Veranstaltungen, Feiern

− Der Zuschnitt der Foyers soll diese vielfältigen Nutzungen ermöglichen

− Säle und Foyers müssen als Gesamtfläche zusammenschaltbar sein

− Großzügige Zugänge und Zufahrtsmöglichkeiten für größere Ausstellungsobjekte (Fahrzeuge etc.)

− Sichtbeziehungen / Zugänge zum Außenraum / Pausenflächen

4.2.4. Künstlergarderoben / Aufenthaltsräume

a) Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Künstlergarderoben - Großer Saal 150

5 Einzelgarderoben à 15qm

1 Gruppengarderobe 50

1 Gruppengarderobe 50

1 Gruppengarderobe 25

2. Orchesteraufenthalt / Stimmzimmer / Proberaum / Künstlerfoyer, teilbar entsprechend den Funktionen 150

3. Cateringküche 25

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4. Künstlergarderoben Kleiner Saal 55

2 Einzelgarderoben à 15qm

1 Gruppengarderobe 25 qm

6. Toiletten 20

7. Flure ca. 50

gesamt 450

Funktionen

Die Künstlergarderoben / Aufenthaltsräume sind möglichst nah und stufenfrei zu den Bühnen anzuordnen.

Das Künstlerfoyer ist den Künstlergarderoben des Großen Saals zuzuordnen und mit kleiner Kücheneinrichtung auszustatten

Die Einzelgarderoben sind mit Dusche und WC auszustatten, ebenso die Sammelgarderoben

Aufenthaltsräume (2. und 4.) sind möglichst mit Tageslicht zu planen

4.2.5. Management- und Personalräume

Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Hallenmanagement 100

Büroleitung / Besprechungsbereich 35

Empfang / Sekretariat 20

Büros ( mind. 3 AP) 30

Teeküche 5

WC D/H 10

2. Archiv 15

3.Technisches Personal 15

4. Reinigungspersonal / Putzräume 30

5. Erste Hilfe 10

6. Feuerwehr / Sicherheit 15

7. Sanitärbereich 20

8. Abstellraum 15

9. Flure ca.30

gesamt 250

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Funktionen

− Die obigen Räumlichkeiten sind nur über den kontrollierten Bühneneingang z u erschließen

− Gute Erreichbarkeit von allen Gebäudeteilen

− Die entsprechenden Räume sind mit Tageslicht zu versehen.

4.2.6. Relaisküche

a) Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Relaisküche 80

2. Spülküche 30

3. Getränkekühlraum 40

4. Lebensmittelkühlraum 20

5. Stauraum, Anlieferung, Leergut 50

6. Abstellraum 25

7. Personal (Aufenthalt, Umkleide, Toiletten) 50

8. Büro 15

9. Magazin (Geschirr, Gläser usw.) 20

10. Putzraum 15

11. Flure ca. 30

gesamt 375

Funktionen

− Die Küche dient der Übernahme und letzter Aufbereitung gelieferter, vorgefertigter Speisen

− Zentrale Lage im Hinblick auf die gastronomische Versorgung der Säle/Veranstaltungsbereiche / Bistro

− Direkter Anlieferungsbereich unabhängig von der Bühnenanlieferung

4.2.7. Lager / Werkstatt

Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Lager Konzertsaal 200

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2. Lager Kleiner Saal 50

3. Lager für Kulissen, Podeste usw. 50

4. Lager / Werkstatt für Beleuchtung / (Ton-) Technik 50

5. Werkstatt Schreiner / Schlosser 50

6. Flure ca.30

gesamt 430

Funktionen

− Die Lagerbereiche sind so anzuordnen, dass Tische, Stühle und andere Gegenstände auf kurzem Wege zu den Veranstaltungsräumen gebracht werden können.

− Sie müssen in der Nähe der Anlieferung liegen.

4.2.8. Technik

a) Raumprogramm Nutzfläche qm

Gebäudetechnik HLSE

1. Heizzentrale 70

2. Raumlufttechnik Stadthalle 300

3. Raumlufttechnik Tiefgarage 50

4. Kältetechnik 100

5. Sprinklerzentrale 30

6. Sanitärzentrale 50

7. Starkstromzentrale 150

8. Schwachstromzentrale 50

9. Flure ca. 50

gesamt 850

LRH 4,50m

Bühnentechnik

10. Dimmerraum 30

11. ELA-Verstärkeranlage 20

gesamt 50

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LRH 3,50 m

Gesamtnutzfläche 900

Funktionen

− Die Technikzentralen können im Wesentlichen im UG angesiedelt werden

− Die Anlagen der E-Technik sind im Veranstaltung-/Bühnenbereich anzuordnen

4.2.9. Café/Bar

Die Realisierung des Cafés/Bar ist als bauliche Option zu sehen (Betreiber). Das Raumprogramm ist nachzuweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Halle auch ohne Café/Bar gestalterisch und funktional stimmig ist.

Raumprogramm Nutzfläche qm

1. Gastraum mit Theke ca. 75 Personen 150

2. Küche 50

3. WC 30

4. Lager 70

5. Personalraum 20

6. Eingang Garderobe 30

gesamt 350 m²

7. Außenterrasse 100m² Funktionen

sowohl als auch

− unabhängiger Betrieb von Halle und Veranstaltungen möglich

− Zugang und Anbindung an Foyer möglich