6
D er Aufsatz „Dichtheitsprüfung quo vadis?“ in Heft 1-2/2007 der wwt hat eine erfreulich breite Resonanz gefun- den. Es überwiegt die zustimmende An- sicht über die Notwendigkeit verbindli- cher Bestimmungen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Grund- stücksentwässerungsanlagen. Es gibt aber auch die Ansicht, dass es kei- nen Handlungsbedarf gibt, die Durchfüh- rung von Dichtheitsprüfungen an Grund- stücksentwässerungsanlagen mit Vor- schriften verbindlich zu bestimmen. Im brandenburger Landesministerium z. B. sieht man im § 18 b Absatz 1 Satz 2 des WHG: „Im Übrigen gelten für Errich- tung und Betrieb von Abwasseranlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik...“ eine ausreichende Rechtsvor- schrift für die Durchführung von Dicht- heitsprüfungen an Grundstücksentwässe- rungsanlagen. Abwasserbeseitigungsver- pflichtete sind teilweise der Meinung, dass Bestimmungen in ihrer Entwässe- rungssatzung „Grundstücksentwässe- rungsanlagen sind nach den allgemein an- erkannten Regeln der Technik herzustel- len und betreiben...“ ausreichend sind, um Dichtheitsprüfungen an Grund- stücksentwässerungsanlagen von den Grundstückseigentümern einzufordern. Wenn die Durchführung von Dichtheits- prüfungen an Grundstücksentwässe- rungsanlagen ausreichend bestimmt ist, bleibt aber die Frage: Wie kommt es, dass die bundesweit vor- handenen 1,5 Mio. km Grundleitungen und Hausanschlusskanäle für ca. 17 Mio. Grundstücke mit Abwasserleitungen mehrheitlich nicht den gesetzlich defi- nierten Anspruch einer Dichtheit erfül- len? 50 ABWASSER Hausanschlüsse Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung – aber wie? Dipl-Ing. Bernd GOLDBERG Prüfmedium Luft oder Wasser? Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen, Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen. 5/2007 Bernd Goldberg Kleinkläranlagen heute 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007, 328 Seiten, ca. 90 Fotos, 48 Tabellen, 34,80 huss-shop 10400 Berlin Tel.: 030 42151-325 · Fax: 030-42151-468 E-Mail: [email protected] www.huss-shop.de BESTELL-HOTLINE DICHTHEITSPRÜFUNG EINES KLEINKLÄRANLAGENBEHÄLTERS: Bild 1 nach dem Einbau als Pegelabfallprüfung mit einer Druckmesssonde

Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

  • Upload
    others

  • View
    6

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

Der Aufsatz „Dichtheitsprüfung quovadis?“ in Heft 1-2/2007 der wwt hat

eine erfreulich breite Resonanz gefun-den. Es überwiegt die zustimmende An-sicht über die Notwendigkeit verbindli-cher Bestimmungen zur Durchführungvon Dichtheitsprüfungen an Grund-stücksentwässerungsanlagen.Es gibt aber auch die Ansicht, dass es kei-nen Handlungsbedarf gibt, die Durchfüh-rung von Dichtheitsprüfungen an Grund-stücksentwässerungsanlagen mit Vor-schriften verbindlich zu bestimmen. Imbrandenburger Landesministerium z. B.sieht man im § 18 b Absatz 1 Satz 2 desWHG: „Im Übrigen gelten für Errich-tung und Betrieb von Abwasseranlagendie allgemein anerkannten Regeln derTechnik...“ eine ausreichende Rechtsvor-schrift für die Durchführung von Dicht-heitsprüfungen an Grundstücksentwässe-rungsanlagen. Abwasserbeseitigungsver-

pflichtete sind teilweise der Meinung,dass Bestimmungen in ihrer Entwässe-rungssatzung „Grundstücksentwässe-rungsanlagen sind nach den allgemein an-erkannten Regeln der Technik herzustel-len und betreiben...“ ausreichend sind,um Dichtheitsprüfungen an Grund-stücksentwässerungsanlagen von denGrundstückseigentümern einzufordern.Wenn die Durchführung von Dichtheits-

prüfungen an Grundstücksentwässe-rungsanlagen ausreichend bestimmt ist,bleibt aber die Frage:❙ Wie kommt es, dass die bundesweit vor-handenen 1,5 Mio. km Grundleitungenund Hausanschlusskanäle für ca. 17 Mio.Grundstücke mit Abwasserleitungenmehrheitlich nicht den gesetzlich defi-nierten Anspruch einer Dichtheit erfül-len?

50

A B WA S S E R Hausanschlüsse

Anlagen zur Grundstücksentwässerung

Dichtheitsprüfung – aber wie?Dipl-Ing. Bernd GOLDBERG

Prüfmedium Luft oder Wasser? Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen,Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen.

5/2007

Bernd GoldbergKleinkläranlagen heute2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007, 328 Seiten, ca. 90 Fotos, 48 Tabellen, € 34,80

huss-shop10400 BerlinTel.: 030 42151-325 · Fax: 030-42151-468E-Mail: [email protected]

BESTELL-HOTLINE

DICHTHEITSPRÜFUNG EINES KLEINKLÄRANLAGENBEHÄLTERS: Bild 1 nach dem Einbau als Pegelabfallprüfung mit einer Druckmesssonde

Page 2: Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung vonGrundleitungenIn Nordrhein-Westfalen wird bei Grund-leitungen von einer Defektrate von 70 %ausgegangen. Es gibt auch Untersuchun-gen, bei denen eine Defektrate von annä-hernd 90 % festgestellt wurde.Es ist bekannt, dass Grundleitungen imPrinzip nie einer Dichtheitsprüfung un-terzogen wurden und mehrheitlich auchnicht unterzogen werden. Gegenwärtigwird lediglich in einem der 15 Bundeslän-der (NRW) vorgeschrieben (§ 45 (4), (5)BauO NW), an Grundleitungen Dicht-heitsprüfungen durchzuführen.Es sind auch Ausnahmen, wenn für dieAbwasserbeseitigung verpflichtete öffent-liche Aufgabenträger mit technischen Be-dingungen zu ihren Entwässerungssat-zungen die Durchführung von Dichtheits-prüfungen an Grundstücksentwässerungs-anlagen verbindlich vorschreiben.

Dichtheitsprüfung vonAbwassersammelgrubenAbgesehen von dem Sachverhalt, dassAbwassersammelgruben ein in Deutsch-land nicht geregeltes Bauprodukt sindund es deshalb für deren Errichtung keine aaRdT gibt, wird nach den Erfah-rungen des Autors von Abwasserzweck-verbänden die Durchführung von Dicht-heitsprüfungen an Abwassersammelgru-ben bei den Grundstückseigentümernerfolgreich eingefordert, wenn ihre Sat-zung eine Bestimmung in dem o. g. Sinneenthhält, dass Grundstücksentwässe-rungsanlagen nach den aaRdT zu betrei-ben sind, weil es zur Durchführung vonDichtheitsprüfungen an Abwassersam-melgruben allgemein anerkannte Regelnder Technik gibt.Aus der Sicht des Autors ist es erfreulich,wenn sich Grundstückseigentümer miteiner schriftlichen Aufforderung durchihren Abwasserzweckverband bewegenlassen, eine Dichtheitsprüfung an ihrerAbwassersammelgrube durchführen zulassen, wenn darin Paragraphen der Ent-wässerungsatzung, der Begriff der „aaRdT“und Normen, wie die DIN EN 1610 undAndere zitiert werden.Die Norm DIN EN 1610 und die andereneinschlägigen aaRdT stehen aber ledig-lich Jedermann zur Anwendung zur Ver-

fügung, verpflichten aber Grundstücksei-gentümer nicht, Dichtheitsprüfungen anGrundleitungen durchführen zu lassen,solange ihre Anwendung nicht mit einerRechtsvorschrift, z. B. einer Entwässe-rungssatzung verbindlich bestimmt wird.

Dichtheitsprüfung vonKleinkläranlagenFür Kleinkläranlagen ist die Durchfüh-rung von Dichtheitsprüfungen verbind-

lich geregelt. Mit den allgemeinen bau-aufsichtlichen Zulassungen des DIBtwird durchgängig bestimmt, dass der be-treffende Behälter nach dem Einbau aufDichtheit zu prüfen ist. Diese Bestim-mung wird auch Bestandteil der betref-fenden wasserrechtlichen Erlaubnis. Fürdie auch zu den Grundstücksentwässe-rungsanlagen gehörenden Leichtflüssig-keitsabscheider und Fettabscheider istdie Durchführung von Dichtheitsprüfun-

515/2007

Hausanschlüsse

www.wwt-online.de

DICHTHEITSPRÜFUNG: Bild 2 Kleinkläranlage im Betrieb, als Pegelabfallprüfung mit einemLasermesssystem (Firma MesSen Nord), Phase der Auffüllung des Behältersbis über Rohrscheitel Zulaufleitung

Page 3: Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

gen aus der Sicht des Autors ausreichendverbindlich bestimmt.

Dichtheitsprüfung – aberwie?Für die Durchführung von Dichtheitsprü-fungen an Grundstücksentwässerungsan-lagen gibt es allgemein anerkannte Re-geln der Technik als Normen und Ar-beitsblätter von Fachbänden.

Behördlich organisierteScharlatanerieZum wie sind jedoch nicht selten teilwei-se kuriose Ansichten anzutreffen. Ineinem brandenburgischen Landkreis süd-lich von Berlin hat z. B. der Sachgebiets-leiter der Unteren Wasserbehörde vornicht all zu langer Zeit kurz vor seinemAbgang in den Altersruhestand noch einFormblatt für „Dichtheitsprüfungen vonKleinkläranlagen und Sammelgruben ausBeton“ entworfen und verteilt. Und nunziehen selbst ernannte Dichtheitsprüfermit dem Zollstock durch diesen Land-kreis und führen obskure Dichtheitsprü-fungen durch.Beispiel: An einer Abwassersammelgru-be mit einem Innendurchmesser von 5,60m hat z. B. ein Ingenieurbüro-Bau mitdem o. g. Prüfprotokoll die normgerech-te Durchführung der Dichtheitsprüfung

bestätigt und eine Wasserzugabe von 0,05l nach einer Prüfzeit von 30 min hand-schriftlich eingetragen. Das wäre eineWasserspiegelabsenkung von 0,002 mm!Herr Dipl.-Ing. Gerd Arnold, der Prüfin-genieur von der LGA Würzburg für diePrüfung von Messsystemen für Pegelab-fallprüfungen und die Erteilung der Prüf-zeugnisse für diese Messsysteme und je-der Sachkundige für die Durchführungordentlicher Dichtheitsprüfungen kämensicher über einen solchen Messwert insGrübeln – die betreffende Untere Was-serbehörde hat das „Prüfprotokoll“ ohneBeanstandung abgeheftet.

DIN EN 1610 — Grundnormfür DichtheitsprüfungenDIN EN 1610 ist seit ihrem Erscheinenim Jahr 1997 die Grundnorm der allge-mein anerkannten Regeln der Technikfür Dichtheitsprüfungen. Unabhängigvom Titel dieser Norm „Verlegung undPrüfung von Abwasserleitungen und -ka-nälen“ ist sie auch die Grundnorm fürDichtheitsprüfungen von Grundleitun-gen, Abwassersammelgruben und Klein-kläranlagen. Alle weiteren Normen undRegelblätter zu Dichtheitsprüfungen be-ziehen sich auf die DIN EN 1610:1997-10.Die DIN EN 1610 definiert wie die vo-rangehende DIN 4033:1979-11 als Maßfür die Dichtheit von Abwasserleitungenund -kanälen einen höchstzulässigenWasserverlust je m2 benetzter Innenflä-che in einer bestimmten Prüfzeit (30 min)bei einem vorbestimmten Prüfdruck.Dieses Prinzip der Dichtheitsprüfung alsPrüfverfahren Wasser wurde für Schäch-te und Schachtbehälter, wie Kleinkläran-lagen und Abwassersammelgruben über-nommen.Neben dem Prüfverfahren Wasser gibt esdas Prüfverfahren Luft. Für Dichtheits-prüfungen von Abwasserleitungen wirdnahezu ausschließlich das PrüfverfahrenLuft eingesetzt. Dichtheitsprüfungen vonSchächten und Schachtbauwerken erfol-gen überwiegend nach dem VerfahrenWasser als so genannte Pegelabfallprü-fung.

Prüfverfahren WasserDie Tabelle 1 gibt eine Übersicht der Nor-men und Regelblätter für Dichtheitsprü-fungen, die höchstzulässigen spezifischenWasserverluste, die Prüfdauer und Prüf-drücke für das Prüfverfahren Wasser. Zuden definierten Prüfdrücken, gemessenam Rohrscheitel, und die Prüfdauer be-stimmt die DIN EN 1610 unter Punkt13.3.4 folgende Prüfungsanforderung:❙ Der Druck ist innerhalb von 1 kPa (0,10m WS) des Prüfdruckes durch Auffüllenmit Wasser aufrecht zu erhalten.❙ Das gesamte Wasservolumen, das zum

Erreichen dieser Anforderung währendder Prüfung zugefügt wurde sowie die je-weilige Druckhöhe am erforderlichenPrüfdruck sind zu messen und aufzu-zeichnen.❙ Die Prüfungsanforderung ist erfüllt,wenn das Volumen des zugefügten Was-sers nicht größer ist, als:– 0,15 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen– 0,20 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen

einschließlich Schächte– 0,40 l/m2 in 30 min für Schächte und In-

spektionsöffnungenAnmerkung: m2 beschreibt die benetzteInnenfläche.Die Wasserzugabe erfolgt in ein Staurohroder in einen Messpegel, das/der mit derzu prüfenden Freispiegelleitung verbun-den ist. Die Messung des Prüfdruckes er-folgt in der Regel als Füllstandsmessungdes Staurohres oder Messpegels. Wenn als Messpegel ein Kanalhausan-schlussschacht mit einem Innendurch-messer von z. B. 0,40 m genutzt werdenkann, ergibt sich bei einer GrundleitungDN 100 mm mit einer Länge von 20 m fol-gende zulässige Füllstandsabsenkung:❙ Messpegel: D = 0,40 m

A = 0,1256 m2 (12,56 dm2)❙ Schacht:

– Einstau: 1,00 m– benetzte Innenfläche: Schachtwand 1,2560 m2

Schachtboden 0,1256 m2

gesamt: 1,3816 m2

❙ Leitung DN 0,10 m, benetzte Innenfläche0,314 m2/ml = 20 m = 6,28 m2

❙ höchstzulässiger spezifischer Wasser-verlust: 0,20 l/m2 (Rohrleitung ein-schließlich Schacht)

52

A B WA S S E R Hausanschlüsse

5/2007

PEGELABFALLPRÜFUNG: Bild 3 Im eingestauten Behälter ist dasLasermesssystem der FirmaMesSen Nord installiert. DieseDichtheitsprüfung wurde wegeneiner unsachgemäßen Einführungder Zulaufleitung nicht bestanden.

UNSACHGEMÄSSE EINFÜHRUNG,WEIL NICHT DICHT: Bild 4 Zulaufleitung nach Einbau desRohrdichtkissens vor dem Einstau

Page 4: Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

❙ gesamte benetzte Innenfläche: 1,3816 m2 + 6,28 m2 = 7,6616 m2

❙ höchstzulässiger Gesamtwasserverlust:7,6616 m2 x 0,20 l/m2 = 1,532 l (1,532 dm2)❙ höchstzulässige Wasserspiegelabsenkung(Füllstandsabsenkung) des Messpegels 1,532 dm3 : 12,56 dm2 = 0,122 dm (1,22 cm)Da diese höchstzulässige Füllstandsab-senkung deutlich kleiner als die zulässigeDruckabsenkung während der Prüfungvon 0,10 m WS ist, kann ein Auffüllen mitWasser entfallen.Für das vorgenannte Auffüllen von Was-ser zur Einhaltung des Prüfdrucks in demdefinierten Toleranzbereich (1 kPa bzw.10 cm WS) verfügen moderne Prüfsyste-me über integrierte Wasser-Pumpen undDruckmesseinrichtungen. Die zur Ein-haltung des Druck-Toleranzbereichesaufgefüllte Wassermenge wird ohne sub-jektive Einflussmöglichkeit des Prüfersgemessen und registriert. Da für Dicht-heitsprüfungen von Abwasserleitungenund -kanälen und auch für Grundleitun-gen in zunehmendem Umfang das Prüf-verfahren Luft angewendet wird, kommtdas vorgenannte Prinzip der Messungeiner aufzufüllenden Wassermenge nurnoch selten zum Einsatz.

Für Dichtheitsprüfungen von Schacht-bauwerken (Kleinkläranlagen und Ab-wassersammelgruben) nach dem Prüfver-fahren Wasser wird mit den Normen DIN4261-1:2002-12 und DIN 1986-30: 2003-01bestimmt, dass die Behälter bis zur Ober-kante der Behälteröffnung mit Wasser zufüllen sind. Die Durchführung der Dicht-heitsprüfung dieser Schachtbehälter er-folgt als Pegelabfallprüfung.Die vorgenannten Normen bestimmen

für die Prüfzeit von 30 min einheitlicheinen höchstzulässigen spezifischen Was-serverlust von 0,10 l/m2 benetzter Innen-fläche für Schachtbauwerke aus demWerkstoff Beton und lassen für Schacht-behälter aus anderen Werkstoffen keinenWasserverlust zu. Zu den Behältern ausanderen Werkstoffen wird darauf verwie-sen, dass damit keine gemauerten Anla-gen mehr inbegriffen sind. DIN 4261-1:1991-02 hat unter Punkt 5.2.2 noch An-forderungen an gemauerte Anlagendefiniert. Vergleichbar benannte DIN4261-2:1984-06 unter Punkt 4.2.2 alsWerkstoff gemauerte Anlagen.In DIN 4261-1:2002-12 werden als zuläs-sige Werkstoffe nur noch benannt:❙ Punkt 5.2.2 Anlagen aus Beton oderStahlbeton❙ Punkt 5.2.3 Anlagen aus GFK, Poly-ethylen und StahlDie beiden Behälternormen DIN EN12566-1 und DIN EN 12566-3 benennenfür die Dichtheitsanforderungen auchnicht den Werkstoff Mauerwerk.DIN 1986-30 als Prüfnorm bezieht sichhinsichtlich der Dichtheitsanforderungenauf die vorgenannten Normen. Der Werk-stoff Mauerwerk wird nicht genannt.

535/2007

Hausanschlüsse

www.wwt-online.de

PEGELABFALLGANGLINIE: Bild 5 bei einer nicht bestandenenDichtheitsprüfung infolge einerunsachgemäßenZulaufleitungseinführung

Page 5: Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

Füllung bis Behälteroberkantefür DichtheitsprüfungenDie Prüfungsbedingung der Füllung einesBehälters bis zur Behälteroberkante wur-de erstmalig mit DIN 4261-1:2002-12 fürAnlagen zur Abwasservorbehandlung be-stimmt.Seit diesem Zeitpunkt wird diese Prüfbe-dingung auch durch das DIBt in allen all-gemeinen bauaufsichtlichen Zulassungenfür Kleinkläranlagen für Dichtheitsprü-fung der betreffenden Behälter nach demEinbau bestimmt.

Die Normen:❙ DIN 1986-30:2003-02: Entwässerungs-anlagen für Gebäude und Grundstücke,Teil 30 Instandhaltung❙ DIN-EN 12566-1:2004-05: werkmäßighergestellte Faulgruben❙ DIN-EN 12566-3:2005-10: vorgefertig-te und/oder vor Ort montierte Anlagenzur Behandlung von häuslichemSchmutzwasser und die Zulassungs-grundsätze für allgemeine bauaufsichtli-che Zulassungen für die Anwendungvon Kleinkläranlagen nach DIN-EN12566-3 benennen diese Prüfungsbedin-gung ebenfalls.Nach der ersten Veröffentlichung derPrüfungsbedingung der Füllung der Be-hälter bis zur Oberkante Konus war über-wiegend die Ansicht anzutreffen: „Dasgeht ja gar nicht“. Es war ja auch derBruch mit der jahrelangen 3 mm-Absen-kung in 2 Stunden Dichtheitsprüfung miteinem Zollstock, dem Glockenschlag derKirchturmsuhr und einem handschriftlich

ausgefüllten Prüfprotokoll.Der Hintergrund dieser Prüfungsbedin-gung ist die messtechnische Erfassung deshöchstzulässigen spezifischen Wasserver-lustes von 0,10 l/m2 benetzter Innenflächein einer Zeit von 30 min und eine indirek-te hohe Anforderung an dichte Leitungs-durchführungen durch die Behälterwän-de. Der höchstzulässige spezifische Was-serverlust für Kleinkläranlagen undAbwassersammelgruben aus dem Werk-stoff Beton ist mit 0,10 l/m2 x 30 min deut-lich geringer als für Abwasserleitungen.Beispiel: Betonbehälter❙ Innendurchmesser: 2,50 m❙ innere Zylinderhöhe: 1,90 m❙ Konushöhe: 0,80 m❙ Durchmesser der oberen Konusöffnung:1,00 m❙ die benetzte Innenfläche des Behälter-zylinders beträgt: 19,82 m2

❙ aus dem höchstzulässigen spezifischenWasserverlust von 0,10 l/m2 x 30 min re-sultiert ein höchstzulässiger Gesamtwas-serverlust von 1,982 lBei der Messung dieses Wasserverlustesdurch eine Wasserspiegelabsenkung imBehälter dürfte diese Absenkung nachder Prüfzeit von 30 min 0,40 mm betragen!

Das ist schon ganz schön wenig.Und weil eine solch geringe Pegelabsen-kung nur sehr schwierig messtechnisch er-fassbar ist, wurde die Prüfbedingung derFüllung der Behälter bis zur OberkanteKonus bestimmt.Durch die Füllung des Behälters bis zurOberkante Konus erhöht sich die benetz-te Innenfläche auf 26,85 m2. ❙ der höchstzulässige Wasserverlust beträgt2,685 l❙ die Messpegeloberfläche beträgt aber nur0,785 m2

Und daraus leitet sich eine höchstzulässigeWasserspiegelabsenkung von 3,40 mm ab.Das ist auch nicht viel, mit einem ordent-lichen Messgerät aber schon vernünftigmessbar. Nach den Erfahrungen des Au-tors ist die Notwendigkeit der Befüllungeiner Kleinkläranlage oder einer Abwas-sersammelgrube bis zur Behälterober-kante als Voraussetzung einer vernünfti-gen messtechnischen Erfassung deshöchstzulässigen Wasserverlustes undeines gleichzeitigen vollständigen Ein-staus der Leitungsanschlüsse auch 4,5Jahre nach der Veröffentlichung der DIN4261-1:2002-12 noch nicht durchgängigerkannt.

54

A B WA S S E R Hausanschlüsse

5/2007

Normen und Prüfungsanforderungen für Dichtheitsprüfungen – Prüfverfahren Wasser Tab. 1

Norm Anlagen zulässiger Prüfzeit PrüfdruckWasserverlust l/m2 min bar

DIN EN 1610 Freispiegelleitungen 0,15 30 0,1 – 0,5 überRohrscheitel

Freispiegelleitungen + Schächte 0,20 30 Schächte 0,40 30

ATV-DVWK-A 139 Analog DIN EN 1610 ATV-M 143 Teil 6 Bestehende Abwasser-leitungen und Schächte Freispiegelleitungen 0,20 15 0,05 ATV-DVWK-A 142 Wassergewinnungsgebiete höhere Anforderungen DIN 4261-1 Werkstoff Füllung bis Kleinkläranlagen OberkanteAnlagen zur Abwasser- Beton 0,10 30 Behältervorbehandlung andere Werkstoffe kein Wasserverlust zulässig

DIN 1986-30 Werkstoff Füllung bisAbwassersammelgruben Oberkante

Beton 0,10 30 Behälter andere Werkstoffe kein Wasserverlust zulässig

DIN EN 12566-1 und DIN EN 12566-3 Analog DIN 4261-1 – Die in diesen EN benannte Prüfungsanforderung

„Offene Baugrube bzw. Möglichkeit der Überprüfung des Behälterbodens“ gilt nur für Dichtheitsprüfungen auf einem Prüffeld!

Prüfverfahren Luft nach der DIN-EN 1610 Tab. 2

Prüfverfahren Prüfdruck zulässiger Prüfzeit DN mbar Druckabfall mbar 100 bis 200 min

LA 10 2,5 5,0 LB 50 10,0 4,0 LC 100 15,0 3,0 LD 200 15,0 1,5

Page 6: Anlagen zur Grundstücksentwässerung Dichtheitsprüfung

Für eine Dichtheitsprüfung am 12.04.07einer im Jahr 2005 von einem renom-mierten Betonwerk ausgelieferten undeingebauten Dreikammergrube, die alsAbwassersammelgrube genutzt wird, hatder Autor den Füllstand bis ca. 2 cm unterOK Behälterzylinder aufgefüllt und da-mit die Prüfbedingung der DIN1986-30,Punkt 5.2.7 geschaffen. Der Rohrscheiteldes Zulaufrohres wurde bei diesem Füll-stand ca. 10 cm überstaut. Die relativ ge-ringe höchstzulässige Pegelabsenkungvon nur 0,40 mm wäre mit dem eingesetz-ten Messsystem problemlos messbar ge-wesen.Nach Positionierung der Messsonde wur-de eine Füllstandsabsenkung beobachtet,die zunächst als Wasserverlust aus einerBetonsättigung in den frisch eingestautenZylinderbereich angesehen wurde. 10min später war der Füllstand bereits um9,80 mm abgesunken. Das war eindeutigkein durch eine Betonsättigung verur-sachter Wasserverlust.Die Auswertung der Fotos der Zulauflei-tung vor der Füllstandserhöhung machtdeutlich, dass für die Zulaufleitung werk-seitig keine Muffe mit einem ordentli-chen Dichtungssystem einbetoniert wur-de und der Zulauf auch nicht mit einerKernbohrung und einer Forshedadich-tung oder vergleichbar ausgebildet ist.Diese Rohreinführung aus dem Jahr 2005kann keine Dichtheitsprüfung bestehen.Der Kunde hat den Schaden. Der Autorhofft, mit diesem Aufsatz für die Aner-kennung und Durchsetzung dieser Prüf-bedingung beitragen zu können. Behäl-ter für Kleinkläranlagen und Abwasser-

sammelgruben sollten nur noch mit Lei-tungseinführungen hergestellt und gelie-fert werden, die unter den festgelegtenPrüfbedingungen auch dicht sind.Beispiele für ordentliche Leitungseinfüh-rungen in Behälter für Kleinkläranlagenund Abwassersammelgruben hat der Au-tor in dem Buch „Kleinkläranlagen heu-te” dargestellt /2/.

Prüfverfahren LuftDas Prinzip der Anforderungen an dieDichtheit bei einer Prüfung nach dem

Verfahren Luft ist die Einhaltung eineshöchstzulässigen Druckabfalls bei einembestimmten Prüfdruck in einer bestimm-ten Prüfzeit. Tabelle 2 zeigt die Prüfbe-dingungen für das Prüfverfahren Luftnach der DIN-EN 1610. Die Leitungslän-ge geht nicht in die Prüfungsanforderungein! Kurze Prüfabschnitte sind günstig.Wegen der kurzen Prüfzeiten wird dasVerfahren Luft in zunehmenden Umfangbei Leitungsprüfungen angewendet.Hinweis: Die Prüfung von Schächten undInspektionsöffnungen mit Luft ist in derPraxis schwierig durchzuführen.In einem weiteren Aufsatz zu Dichtheits-prüfungen von Grundstücksentwässe-rungsanlagen werden folgende Themenangesprochen:❙ Vorbereitung von Dichtheitsprüfungen❙ Absperrelemente ❙ Anforderungen an Messeinrichtungen❙ Verfügbare Messsysteme❙ Prüfprotokolle❙ Wer kann/darf Dichtheitsprüfungendurchführen?

555/2007

Hausanschlüsse

www.wwt-online.de

PRÜFVERFAHREN LUFT: Bild 6 Dichtheitsprüfung einer Grundleitung von einem Kanalhausanschlussschacht,links Fußdruckluftpumpe für Befüllung des Prüfdichtkissens, Mitte Dichtheits-prüfmesssystem RPG-3, rechts Kolbenmembranpumpe zur Druckbeauf -schlagung der zu prüfenden Grundleitung Fotos und Grafik: Goldberg

Dipl.-Ing. Bernd GOLDBERGFörstersteig 316348 Wandlitz/OT BasdorfTel.: 033397/27792E-Mail: [email protected]

KONTAKT

/1/ Goldberg, B.: Dichtheitsprüfung quo vasis? wwt 1-2/2007, S. 8 ff

/2/ Goldberg, B.: Kleinkläranlagen heute, 2. Auflage,HUSS-MEDIEN GmbH, 2007

LITERATUR