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Anlagensicherheitsaspekte
in Biogasanlagen in Brandenburg
Dietmar Behrendt
LUA, Regionalabteilung West, RW 3 – Neuruppin
Telefon: 03391/838 532
E-Mail: [email protected]
Fachtagung: Biogas 2008
am 23. Oktober in Potsdam
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Gliederung/ Inhalte:
- Wirtschaftl. und techn. Bedeutung von Biogasanlagen in Brandenburg
- Gefährdungspotentiale in Biogasanlagen
- Anwendungsbereich der Störfallverordnung
- Ausgewählte Schadensfälle in Biogasanlagen
- Anforderungen an die Anlagensicherheit und Überwachung
- Gesetzliche Grundlagen im Immissionsschutz und im Arbeitsrecht
- Risikobetrachtung/Bewertungskriterien
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Anzahl von Biogasanlagen in Brandenburg
Stand: 04/2008
Landkreis
Anzahl
BGA MWel MWth MWhel/a MWhth/a
PR 14 7.272 8.378 46.902 8.281
OPR 13 6.514 7.475 38.703 10.845
OHV 7 3.475 3.915 24.005 7.389
HVL 6 2.901 3.362 5.221
PM 15 9.389 10.326 19.315 2.510
UM 11 5.586 6.639 42.422 10.309
MOL 6 3.914 4.998 21.590 8.903
LOS 5 3.274 4.960 20.494 721
LDS 7 4.682 5.692 28.981 5.779
FF 2 1.480 1.672 4.482 1.016
TF 11 6.374 7.300 37.755 6.810
EE 6 3.447 4.346 20.977 2.212
OSL 5 4.818 5.914 20.321 1.442
SPN 3 1.515 1.803 15.314 2.733
CB 1 40 65
BRB 1 625 699 1.125
gesamt 113 65.306 77.544 347.608 68.950
Quelle: LUA/T1
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Mögliche Gefahren und Einwirkungen
• Explosion
• Brand
• mechanische Gefährdung z. B. in Folge von Einfrieren,
Kondensatbildung, Korrosion, Verstopfen von Leitungen
• Absturzgefahr
• elektrische Gefährdung
• elektrostatische Aufladung
• Blitzschlag
• thermische Gefährdung
• Lärm
• Gefährdung durch Ersticken oder Vergiften
• Infektionsgefahr, Gesundheitsgefährdung durch Kofermentationsstoffe
• Schadstoffemissionen in Luft und Grund- und Oberflächenwasser
• Schadstofffreisetzung bei der Abfallentsorgung
• Hochwasser und andere Naturkatastrophen
Gefährdungspotentiale in Biogasanlagen
Quelle: Technische Beurteilung von Biogasanlagen, BMWA 2003,Österreich
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Komplex bestehend aus 5 Biogasanlagen ( 5x 3.600 kg hochentz. Gase
gemäß Nr. 8, Anhang I StörfallV) , Landkreis Prignitz, Brandenburg
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„Erarbeitung von Kriterien zur Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung
bei Störfallbetrieben in Industrieparks“
UFOPLAN-Vorhaben FKZ: 299 48 325
(Prof. Spindler, Uni Göttingen; Prof. Peter, FH Wildau)
„....der Betriebsbereich nach 12. BImSchV bzw. § 3, 5a BImSchG ist in erster Linie
gefahrenbezogen nach der räumlichen Nähe der Anlagen zu qualifizieren.
Nur wenn Anlagen sich derart nah beieinander finden, dass eine synergetische Reaktion
bei einem Störfall eintreten kann (Sicherheitsabstand bzw. Dominoeffekt), lässt sich
eine Zusammenrechnung der Stoffmengen rechtfertigen.
Der Gefahrenzusammenhang kann aber auch durch Infrastruktursysteme,
insbesondere durch Rohrleitungsnetze hergestellt werden.
Im letzteren Fall kommt eine zeitliche Komponente hinzu, die sich nach der Reaktionszeit
bestimmt, innerhalb der sich ein Unfall in einer Anlage auf eine andere,
über die Rohrleitung verbundenen Anlage auswirken kann....“
Anwendung der 12. BImSchV auf sog. „Biogasparks“( jurist. Vermerk LUA/ TUS 08/2007)
„…ob etwa die 1. bis 10. GmbH & Co.KG unter Aufsicht eines Betreibers stehen, muss anhand der
Gesellschafterverträge und der tatsächliche Betriebsabläufe geprüft werden.
Es kommt dabei auf die tatsächliche Verknüpfung der einzelnen Anlagen an und darauf, ob die für das
Störfallrecht relevant. Funktionen (Sicherheitsmaßnahmen, Investitionen, Personaleinsatz)
„vergemeinschaftet“ sind, also von einem gemeinsamen Lenkungsgremium oder einem Beauftragten
wahrgenommen werden.“
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Sachverständigengutachten zum Nachweis
der Erfüllung der Grundpflichten
gemäß §§ 3- 8 StörfallV (BGA im LK Prignitz)
„....aufgrund der Methangaslagermenge von 5x 3.600 kg hochentzündlicher Gase
liegt in der der Gesamtheit aller 5 Biogasanlagen ein Betriebsbereich
gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Anhang I Nr. 8 Sp. 4 StörfallV vor.“( Mengenschwelle nach Anhang I, Nr. 8 Sp. 4 = 10.000 Kg).
folglich: Betriebsbereich mit Grundpflichten:
u.a. Sicherheitskonzeption nach § 8 i.v.m. Anhang III StörfallV )
Betriebliche Gefahrenquellen (§ 3 StörfallV)
- Über-/ Unterdruck in Anlagenteilen,
- Undichtheiten der Behälter und der sonstigen Anlagentechnik,
- Störung in der Vergärung,
- Störungen im BHKW- Betrieb,
- Vorgänge, welche die vorgenannten Abweichungen
vom bestimmungsgemäßen Betrieb provozieren.
„....es ist nicht mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
zu rechnen, da im bestimmungsgemäßen Gärprozess stetig nachgelieferte
und nahezu sauerstofffreie Gasgemische - ohne Beimischen
von Luftsauerstoff- weder zünd- noch explosionsfähig sind.“
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Auswirkungen von Bränden und Explosionen
auf andere Anlagen innerhalb des Betriebsbereichs (§ 4 StörfallV)
Quellenverweis: Arbeitsunterlage 69 (Fassung 05.09.02),
Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen (BVB d. landw. BG e.V.)
-Abstand von mind. 10 Metern entsprechend Tabelle 2.4.5.4 für Ballon- und
Kissenspeicher oder Folienspeicher über Gärbehältern,
(im Entwurf: „Sicherheitsregeln für Biogasanlagen“, Stand August 2008
nicht enthalten! )
Tatsächlicher Abstand: hier ca. 7 Meter
Zusätzliche Maßnahmen:
- Explosionsschutzzonen um die Gärbehälter werden erweitert, so dass
sie ineinander übergehen (durchgängige Ex-bereiche!),
- Betriebsmittel in diesen Bereichen sind entsprechend Ex-geschützt ausgeführt,
- durch Fahrzeugverkehr frequentierte Bereiche (z.B. Fassbefüllplätze) werden
für Verkehr gesperrt,
- Blitzschutzanlagen und entsprechende Feuerlöschtechnik werden vorgesehen,
- brennbare Stoffe in den Ex-Bereichen und Brand übertragender
Pflanzenbewuchs werden ausgeschlossen.
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Einige Schadensereignisse/Havarien an Biogas- und
Mikrobiologischen Abfallbehandlungsanlagen seit 2005(Aufzählung unvollständig!)
- Unfall in der Biogasanlage Rhadereistedt/ Niedersachsen infolge einer
hohen Schwefelwasserstoffkonzentration in 2005 (4 Tote)
- Havarie der MBA auf der Deponie Deiderode/Niedersachs. im Januar 2006
(Sachschaden ca. 10 Mio €)
- März 2007 Explosion in einer Biogasanlage in Mecklenburg-Vorpommern
- Havarie einer Biogasanlage in Oggenried/Bayern November 2007
- Havarie einer Biogasanlage in Daugendorf/BW im Dezember 2007
(Sachschaden 1,5-2 Mio €)
- Brand in BGA Gehlenberg/Niedersachsen , 22.09.2008
(Sachschaden ca. 200.000 €)
- Explosion in BGA Wurzen/Sachsen, 25.09.2008
(Sachschaden mehrere 100.000 €)
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Schema der im März 2007 havarierten Biogasanlage
in Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: Ingenieurconsult; R. Lange, Rostock
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Schadensablauf in der Biogasanlage
in Mecklenburg-Vorpommern März 2007
- Gasgeruch in der Nähe des Fermenters und am Regulierventil (4)
(Lecksuche war erfolglos),
- Anzeige eines niedrigen Höhenstandes am Messsystem des Gasspeichers,
- in der Folge eine scheinbar verringerte Leistung des BHKW im Gasbetrieb,
- Regelsystem erhöht Energiezufuhr des Fermenters
(BHKW war für höhere Leistung ausgelegt!),
- Druckaufbau im Gasspeicher höher als Stützluftgebläsedruck,
- Ausweichen des Biogases In Betriebsräume
(Bildung von explosiven Gas-Luft-Gemischen),
- Zündung des explosiven Gemisches durch Schaltvorgänge
in Leistungsschaltern der Rührwerke im Fermenter
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Biogasanlagen
Betriebssicherheitsverordnung
(Überwachung durch Landesämter für Arbeitsschutz)
Betriebsanweisungen/Ordnungsgemäße Bedienung
o Unterweisungen
oGefährdungsbeurteilung (Maßnahmen,
Wirksamkeitskontrolle) Berücksichtigung Wartung, Störung, Revision
o Explosionsschutz (Beurteilung, Exdokument)
o Prüfung vor Inbetriebnahme, Prüffristen
o Hilfsanlagen z.B. Flüssiggaslagerbehälter
o Blockheizkraftwerk
…entspricht unter Einbeziehung des Standes der Sicherheitstechnik den
Pflichten des Betreibers gemäß 3-6 StörfallV
Quelle: LAS Bbg.-Regionalbereich West
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Beispiele für Maßnahmen des Gesetzgebers
bzw. der zuständigen Behörden und Verbände(außerhalb Brandenburgs)
- Explosionschutzmaßnahmen (Ex-Dokument) nach der BetrSichV,
- TRBS 2152, Teil 1 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, Beurteilung“,
- TRBS 2152, Teil 2 „Vermeidung oder Einschränkung, von gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphäre“,
- Runderlass „Anlagensicherheit in Biogasanlagen“
Niedersächsischen Umweltministeriums v. 19.12. 2005 infolge
des Unglücks in Rhadereistedt,
( dazu analog. Erlass „Einsatz von biologisch. Abfällen in BGA“ v. 10.11.2005)
- Sicherheitsdatenblatt „Biogas“ der BG Chemie,
(Vorschläge zur Einteilung von Ex-Zonen)
-„Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen“,
Arbeitsunterlage 69, des BVB der landwirtschaftlichen BG e.V.
i.d.F. v. September 2002,
- VDI 3475,Bl. 4 (Entwurf) „Emissionsmind. bei landwirtsch. Biogasanlagen“
- Sicherheitsregeln für Biogasanlagen, Entwurf,BV d. landw. BG August 2008
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Brandenburger Leitfaden
„Biogas in der Landwirtschaft“ (November 2006)
Inhalt (Auszug):
- Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen
- Technische Nutzung von Biogas
- Planung und Errichtung von Biogasanlagen
- Auswirkungen auf Ökosysteme
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen
- Bauordnungs- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit
- Abfallrechtliche Einordnung von Gärresten
- Düngemittelrechtliche Einordnung von Gärresten
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------„Ergänzungswünsche“ für die Überwachung:
- klare Definition der sicherheitstechnischen Einrichtungen,
- Benennung der jeweiligen Prüffristen für die Anlagenbetreiber,
- Informationen über Inhalte und Pflichten nach der StörfallV,
- Festlegung v. Überwachungszyklen mit Angaben zu den Kontrollmaßnahmen
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Risikobewertungskriterien nach O.Renn:
allgemein: - Schadensausmaß
- Eintrittswahrscheinlichkeit
Zusätzliche Kriterien:- Ungewissheit (Unsicherheit, Abschätzungssicherheit, Ahnungslosigkeit)
- Ubiquität (geografische Ausbreitung potenzieller Schäden)
- Persistenz (zeitliche Ausdehnung potenzieller Schäden)
- Reversibilität (Möglichkeit der Schadensbegrenzung vor Eintritt)
- Verzögerungswirkung (Zeitspanne von Schadenseintritt und Auswirkung)
- Mobilisierungspotenzial (Verletzung individ.,sozial, u. kultur. Inter. & Werte)
Hinweis: Bericht Risikokommunikation; KAS-5, Juni 2008