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Nürnberg, Germany 3.–5.3.2009 4. Wir wünschen keine Platzierung neben den nachfolgend genannten Unternehmen (kein Rechtsanspruch): 5. Wir tragen unsere Ausstellungsgüter und/oder Dienstleistungen auf der Rückseite ein. 6. Angebotsschwerpunkt: (Bitte eine der Hauptangebotsgruppen 1– 4 eintragen!) 7. Wir ordnen unser Angebot in das beigefügte Warenverzeichnis ein. 8. Wir verpflichten uns zur Abnahme des Kommunikationspaketes zum Preis von EUR 315 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. (Siehe Punkt 15 der Besonderen Teilnahmebedingungen.) 9. Im Interesse der Messekonzeption und der Chancengleichheit für alle ausstellenden Unternehmen konzentrieren sich Rahmenprogramme der Messe in der embedded world Conference, in der electronic displays Conference, im AusstellerForum oder in anderen vom Veranstalter verantworteten Aktivitäten. Darüber hinausgehende Aktivitäten, die geeignet sind, mit der Nomen- klatur oder dem Rahmenprogramm zu konkurrieren, bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. 1. Wir bestellen Standfläche in Ausstellungshallen. Mietpreise und Leistungen siehe Punkt 7 der Besonderen Teilnahme- bedingungen. Wir wünschen folgende Standart und Standfläche (Abmessungen im Meterraster, Mindeststandfläche 9 m 2 ): Front _________ m Tiefe _________ m Fläche _________ m 2 Reihenstand (1 Seite offen) EUR 208/m 2 Eckstand (2 Seiten offen) EUR 229/m 2 Kopfstand (3 Seiten offen) EUR 244m 2 Blockstand (4 Seiten offen) EUR 256/m 2 Frühbuchervorteil: Die Standmiete reduziert sich um EUR 18/m 2 für vollständige Anmeldungen, die beim Veranstalter bis 30. Juni 2008 eingehen. 2. Wir verpflichten uns, mindestens 2,50 m hohe Standbegrenzungswände an allen geschlossenen Seiten unserer Standfläche anzubringen und Bodenbelag zu verlegen. Wir verwenden eigenes Standbaumaterial oder beauftragen einen eigenen Messebauer. Wir benötigen einen Miet-Komplettstand eines ServicePartners der NürnbergMesse (Bestellung bitte mit nachfolgenden Vordrucken; siehe auch Punkt 8 der Besonderen Teilnahmebedingungen). Wir benötigen Standbegrenzungswände der NürnbergMesse und werden diese zu einem späteren Zeitpunkt im OnlineServiceCenter bestellen. 3. Wir benötigen Druckluftanschluss. Wir benötigen Wasser- und Abwasseranschluss. Diese Angaben werden für die Platzierung des Standes benötigt. Die Bestellung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt im OnlineServiceCenter vornehmen. Bitte zurück an NürnbergMesse GmbH Projektleitung Messezentrum 90471 Nürnberg Fax +49(0)911.8606-8287 oder NürnbergMesse GmbH Brigitte Seipt Fax +49(0)911.8606-8901 Rücksendetermin umgehend Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Dir ekt ausstellers Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden. Auf beigefügtem Vordruck nennen wir den von uns gewünschten Mit aussteller. Anmeldung als Dir ekt aussteller Hier bitte keine Eintragungen! Reihenstand Eckstand Front Tiefe Fläche Internet Kopfstand Blockstand Anmeldung als Dir ekt aussteller (Zutreffendes bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen bzw. ankreuzen) und Anerkennung der Teilnahmebedingungen Firmenname Dir ekt aussteller Inhaber/Geschäftsführer Straße PLZ, Ort, Land Tel. Fax (Firma) (Firma) E-Mail (Firma) Internet Einordnung im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe Ansprechpartner Tel. Fax E-Mail Rechnungsadresse (nur falls abweichend) Muttergesellschaft (national/international) Wir sind Hersteller Großhändler Importeur Sonstiges

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Nürnberg, Germany

3.–5.3.2009

4. Wir wünschen keine Platzierung neben den nachfolgend genanntenUnternehmen (kein Rechtsanspruch):

5. Wir tragen unsere Ausstellungsgüter und/oder Dienstleistungen auf derRückseite ein.

6. Angebotsschwerpunkt:(Bitte eine der Hauptangebotsgruppen 1– 4 eintragen!)

7. Wir ordnen unser Angebot in das beigefügte Warenverzeichnis ein.

8. Wir verpflichten uns zur Abnahme des Kommunikationspaketes zumPreis von EUR 315 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.(Siehe Punkt 15 der Besonderen Teilnahmebedingungen.)

9. Im Interesse der Messekonzeption und der Chancengleichheit für alleausstellenden Unternehmen konzentrieren sich Rahmenprogramme derMesse in der embedded world Conference, in der electronic displaysConference, im AusstellerForum oder in anderen vom Veranstalterverantworteten Aktivitäten.Darüber hinausgehende Aktivitäten, die geeignet sind, mit der Nomen-klatur oder dem Rahmenprogramm zu konkurrieren, bedürfen derGenehmigung des Veranstalters.

1. Wir bestellen Standfläche in Ausstellungshallen.Mietpreise und Leistungen siehe Punkt 7 der Besonderen Teilnahme-bedingungen. Wir wünschen folgende Standart und Standfläche(Abmessungen im Meterraster, Mindeststandfläche 9 m2):

Front _________ m Tiefe _________ m Fläche _________ m2

� Reihenstand (1 Seite offen) EUR 208/m2

� Eckstand (2 Seiten offen) EUR 229/m2

� Kopfstand (3 Seiten offen) EUR 244m2

� Blockstand (4 Seiten offen) EUR 256/m2

Frühbuchervorteil: Die Standmiete reduziert sich um EUR 18/m2

für vollständige Anmeldungen, die beim Veranstalter bis30. Juni 2008 eingehen.

2. Wir verpflichten uns, mindestens 2,50 m hohe Standbegrenzungswändean allen geschlossenen Seiten unserer Standfläche anzubringen undBodenbelag zu verlegen.

� Wir verwenden eigenes Standbaumaterial oder beauftragen eineneigenen Messebauer.

� Wir benötigen einen Miet-Komplettstand eines ServicePartnersder NürnbergMesse (Bestellung bitte mit nachfolgenden Vordrucken;siehe auch Punkt 8 der Besonderen Teilnahmebedingungen).

� Wir benötigen Standbegrenzungswände der NürnbergMesse undwerden diese zu einem späteren Zeitpunkt im OnlineServiceCenter bestellen.

3. � Wir benötigen Druckluftanschluss.� Wir benötigen Wasser- und Abwasseranschluss.

Diese Angaben werden für die Platzierung des Standes benötigt.Die Bestellung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt imOnlineServiceCenter vornehmen.

Bitte zurück anNürnbergMesse GmbHProjektleitungMessezentrum90471 Nürnberg

Fax +49(0)911.8606-8287

oder

NürnbergMesse GmbHBrigitte Seipt

Fax +49(0)911.8606-8901

Rücksendeterminumgehend

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Direktausstellers

Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasstund veröffentlicht werden. Auf beigefügtem Vordruck nennen wir den von uns gewünschten Mitaussteller.

Anmeldung als Direktaussteller

Hier bitte keine Eintragungen!Reihenstand

Eckstand

Front Tiefe Fläche InternetKopfstand

Blockstand

Anmeldung als Direktaussteller (Zutreffendes bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen bzw. ankreuzen)

und Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Firmenname Direktaussteller

Inhaber/Geschäftsführer

Straße

PLZ, Ort, LandTel. Fax(Firma) (Firma)E-Mail(Firma)

Internet

Einordnung im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe

Ansprechpartner

Tel. Fax

E-Mail

Rechnungsadresse (nur falls abweichend)

Muttergesellschaft (national/international)

Wir sind� Hersteller � Großhändler � Importeur � Sonstiges

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FirmennameDirektaussteller

Unser Angebot als Direktausstellerist unter folgenden Nummern einzuordnen:(Zutreffendes bitte ankreuzen)

(Deutsch)

(Englisch)

Ausstellungsgüter und/oder Dienstleistungendes Direktausstellers (in Stichworten)

Nomenklatur (Angebotsgruppen)der Fachmesseembedded world 2009

1. Hardware

� 1.1 Bauelemente

� 1.2 Module

� 1.3 Komplettsysteme für diverse Anwendungsgebiete

2. Tools

� 2.1 Hardware

� 2.2 Software

3. Anwendungs-Software

� 3.1 Echtzeitbetriebssysteme

� 3.2 Visualisierungs-Software

� 3.3 Internet-Browser

� 3.4 Test- und Verifikations-Software

� 3.5 Sonstige Anwendungs-Software

4. Dienstleistungen

� 4.1 Systementwicklung

� 4.2 Elektronikfertigung

� 4.3 Consulting

� 4.4 Schulung

� 4.5 Fachzeitschriften

� 4.6 Fachbücher

� 4.7 Sonstige Dienstleistungen

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FirmennameDirektaussteller

Dieses Blatt bitte mit dem Vordruck“Anmeldung als Direktaussteller” einsenden!

Unser Angebot als Direktausstellerist wie folgt einzuordnen:(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Nomenklatur (Warenverzeichnis)der Fachmesseembedded world 2009

1. Hardware1.1 Bauelemente

1.1.1 Aktive elektronische Bauelemente

1.1.1.1 Mikroprozessoren� 1.1.1.1.1 4 Bit Mikroprozessoren� 1.1.1.1.2 8 Bit Mikroprozessoren� 1.1.1.1.3 16 Bit Mikroprozessoren� 1.1.1.1.4 32 Bit Mikroprozessoren� 1.1.1.1.5 64 Bit Mikroprozessoren� 1.1.1.1.6 Prozessoren für Embedded PC� 1.1.1.1.7 Sonstige Mikroprozessoren

1.1.1.2 Mikrocontroller� 1.1.1.2.1 4 Bit Mikrocontroller� 1.1.1.2.2 8 Bit Mikrocontroller� 1.1.1.2.3 16 Bit Mikrocontroller� 1.1.1.2.4 32 Bit Mikrocontroller� 1.1.1.2.5 64 Bit Mikrocontroller� 1.1.1.2.6 Sonstige Mikrocontroller

1.1.1.3 Digitale Signalprozessoren� 1.1.1.3.1 Festkommaprozessoren� 1.1.1.3.2 Fließkommaprozessoren

1.1.1.4 Programmierbare Bausteine� 1.1.1.4.1 PLD/CPLD� 1.1.1.4.2 FPGA� 1.1.1.4.3 Programmierbare Analog Arrays� 1.1.1.4.4 Reconfigurable Computing Arrays� 1.1.1.4.5 Sonstige programmierbare Bausteine

1.1.1.5 Buscontroller� 1.1.1.5.1 PCI-Controller und -Bridges� 1.1.1.5.2 Sonstige Buscontroller

1.1.1.6 Schnittstellencontroller und -ICs� 1.1.1.6.1 Ethernet-Controller� 1.1.1.6.2 CAN-Controller� 1.1.1.6.3 Bluetooth-ICs� 1.1.1.6.4 Grafik-Controller, LCD-Controller� 1.1.1.6.5 USB-Controller� 1.1.1.6.6 ISDN-Controller� 1.1.1.6.7 Modem-ICs� 1.1.1.6.8 Codec-ICs� 1.1.1.6.9 Sonstige Schnittstellen-ICs

1.1.1.7 Chipkarten-ICs� 1.1.1.7.1 Chipkarten-Controller� 1.1.1.7.2 Krypto-Controller� 1.1.1.7.3 Sonstige Chipkarten-ICs

1.1.1.8 Speicherbausteine� 1.1.1.8.1 RAM� 1.1.1.8.2 EPROM� 1.1.1.8.3 EEPROM� 1.1.1.8.4 Flash� 1.1.1.8.5 Sonstige Speicherbausteine

1.1.1.9 Analoge ICs� 1.1.1.9.1 Operationsverstärker� 1.1.1.9.2 AD/DA-Wandler� 1.1.1.9.3 Messverstärker� 1.1.1.9.4 Filter� 1.1.1.9.5 Sonstige analoge ICs

1.1.1.10 Stromversorgungs-ICs� 1.1.1.10.1 Lineare Spannungsregler� 1.1.1.10.2 Schaltregler� 1.1.1.10.3 DC/DC-Control-ICs� 1.1.1.10.4 Power-Management-ICs� 1.1.1.10.5 Sonstige Stromversorgungs-ICs

1.1.1.11 Spezial-ICs� 1.1.1.11.1 Kundenspezifische Prozessoren� 1.1.1.11.2 ASIC/Gate-Arrays� 1.1.1.11.3 System on Chip, Chip-PC� 1.1.1.11.4 HF-Kommunikationsbausteine� 1.1.1.11.5 IR-Sender und IR-Empfänger� 1.1.1.11.6 IP, Intellectual Property� 1.1.1.11.7 Sonstige Spezial-ICs

1.1.2 Sensoren� 1.1.2.1 Temperatursensoren� 1.1.2.2 Näherungssensoren� 1.1.2.3 Drehgeber� 1.1.2.4 Sonstige Sensoren

� 1.1.3 Optoelektronische Bauelemente

1.1.4 ElektromechanischeKomponenten

� 1.1.4.1 Gehäuse und Schränke� 1.1.4.2 Schalter und Taster� 1.1.4.3 Tastaturen� 1.1.4.4 Kabel� 1.1.4.5 Relais� 1.1.4.6 Steckverbinder� 1.1.4.7 Leiterplatten, Backplanes� 1.1.4.8 Sonstige elektromechanische

Komponenten

1.2 Module

1.2.1 Rechner- und Peripheriemodule� 1.2.1.1 Embedded PC� 1.2.1.2 Industrie-PC� 1.2.1.3 Chip-PC� 1.2.1.4 Prozessorkarten� 1.2.1.5 Speichermodule, Memorycards� 1.2.1.6 PC-Card-Module� 1.2.1.7 Chipkartenleser� 1.2.1.8 PCMCIA-Module� 1.2.1.9 Massenspeichermodule� 1.2.1.10 VME-Bus-Module� 1.2.1.11 Compact-PCI-Module� 1.2.1.12 PC/104-Module� 1.2.1.13 AdvancedTCA-Module� 1.2.1.14 Mezzaninemodule� 1.2.1.15 Verstärkermodule� 1.2.1.16 Motorsteuerungsmodule� 1.2.1.17 Digitale und analoge

Ein-/Ausgabemodule� 1.2.1.18 EPIC� 1.2.1.19 Sonstige Rechner- und

Peripheriemodule

1.2.2 Wired und wireless Module� 1.2.2.1 CAN-Bus-Module� 1.2.2.2 Kfz-Bus-Module� 1.2.2.3 IEEE1394 Bus-Module� 1.2.2.4 TCP/IP- und

Embedded-Internet-Module� 1.2.2.5 USB-Module� 1.2.2.6 EIB (Instabus)-Module� 1.2.2.7 Ethernetmodule� 1.2.2.8 Interbusmodule� 1.2.2.9 Profibusmodule� 1.2.2.10 LONWorks-Module� 1.2.2.11 TTP-Module� 1.2.2.12 ISDN-/DSL-Module� 1.2.2.13 Funkuhrmodule� 1.2.2.14 GPS-Empfänger� 1.2.2.15 GSM-Module� 1.2.2.16 DECT-Module� 1.2.2.17 Bluetooth-Module� 1.2.2.18 IrDA-Module� 1.2.2.19 Sonstige wired und wireless Module

1.2.3 Sensor- und Messbaugruppen� 1.2.3.1 PC-Messkarten� 1.2.3.2 Kartenleser� 1.2.3.3 Kameramodule� 1.2.3.4 Framegrabber� 1.2.3.5 Scanner� 1.2.3.6 Sonstige Sensor- und Messbaugruppen

1.2.4 Schnittstellenmodule Mensch-Maschine

1.2.4.1 Displays� 1.2.4.1.1 LCD, STN, TFT� 1.2.4.1.2 Plasma� 1.2.4.1.3 OLED� 1.2.4.1.4 CRT� 1.2.4.1.5 Kundenspezifische und sonstige

Displays� 1.2.4.1.6 Display-Ansteuerung

und -Schnittstellen

� 1.2.4.2 Display-Messtechnik

� 1.2.4.3 Eingabegeräte und Touch-Panels

� 1.2.4.4 Sonstige SchnittstellenmoduleMensch-Maschine

� 1.2.5 Stromversorgungsmodule

� 1.2.6 Sonstige Module

1.3 Komplettsysteme für diverseAnwendungsgebiete

� 1.3.1 Kfz-Technik� 1.3.2 Telekommunikation� 1.3.3 Industrielle Steuerungen� 1.3.4 Mobile Datenerfassung� 1.3.5 Verkehrstechnik� 1.3.6 Gebäudeautomation� 1.3.7 Luftfahrt, Raumfahrt� 1.3.8 Feldbussysteme� 1.3.9 Sonstige Komplettsysteme

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FirmennameDirektaussteller

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Direktausstellers

Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasstund veröffentlicht werden.

Unser Angebot als Direktausstellerist wie folgt einzuordnen:(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Nomenklatur (Warenverzeichnis)der Fachmesseembedded world 2009(Fortsetzung)

2. Tools2.1 Hardware

� 2.1.1 Evaluationboards� 2.1.2 In-System Programmierung� 2.1.3 Programmiergeräte� 2.1.4 Emulatoren� 2.1.5 Debugger

2.1.6 On-Chip-Debug-Tools� 2.1.6.1 JTAG-Tools� 2.1.6.2 BDM-Tools� 2.1.6.3 Sonstige On-Chip-Debug-Tools

2.1.7 Starterkits� 2.1.7.1 Bluetooth-Entwicklungskits� 2.1.7.2 Sonstige Starterkits

� 2.1.8 Rapid Prototyping Systeme

2.1.9 Messgeräte� 2.1.9.1 Logikanalysatoren� 2.1.9.2 Oszilloskope� 2.1.9.3 Bus-, Netzwerkanalysatoren� 2.1.9.4 Protokolltester� 2.1.9.5 Sonstige Messgeräte

� 2.1.10 Sonstige Tools, Hardware

2.2 Software

2.2.1 Software für Software-Design

2.2.1.1 Compiler� 2.2.1.1.1 C� 2.2.1.1.2 C++� 2.2.1.1.3 Java� 2.2.1.1.4 Ada� 2.2.1.1.5 Sonstige Compiler

� 2.2.1.2 Debugger� 2.2.1.3 Simulatoren� 2.2.1.4 Integrierte Entwicklungsumgebungen

2.2.1.5 Software-Bibliotheken� 2.2.1.5.1 TCP/IP Tools� 2.2.1.5.2 Netzanbindung, Embedded Internet� 2.2.1.5.3 Protokoll-Stacks� 2.2.1.5.4 Sonstige Software-Bibliotheken

� 2.2.1.6 Treiber� 2.2.1.7 CASE-Tools� 2.2.1.8 Sonstige Software für Software-

Design

2.2.2 Software für Hardware-Design� 2.2.2.1 UML-Tools� 2.2.2.2 PLD-Entwurfswerkzeuge� 2.2.2.3 VHDL/Verilog

� 2.2.2.4 Schaltungs- und Platinenentwurf� 2.2.2.5 SPICE� 2.2.2.6 Sonstige Software für Hardware-

Design

� 2.2.3 Software für Hardware, Software-Codesign

� 2.2.4 Test-Software� 2.2.5 Sonstige Tools, Software

3. Anwendungs-Software3.1 Echtzeitbetriebssysteme

� 3.1.1 Embedded Linux� 3.1.2 Windows CE� 3.1.3 OSEK� 3.1.4 QNX� 3.1.5 VxWorks, Tornado� 3.1.6 OSE� 3.1.7 Sonstige Echtzeitbetriebssysteme

3.2 Visualisierungs-Software� 3.2.1 Embedded Windowing� 3.2.2 Messdaten-Visualisierung� 3.2.3 Sonstige Visualisierungs-Software

� 3.3 Internet-Browser

� 3.4 Test- und Verifikations-Software

� 3.5 Sonstige Anwendungs-Software

4. Dienstleistungen

4.1 Systementwicklung

� 4.1.1 Hardware-Entwicklung� 4.1.2 SoC-Design

4.1.3 Software-Entwicklung� 4.1.3.1 Firmware und Treiberentwicklung� 4.1.3.2 Sonstige Software-Entwicklung

� 4.1.4 Systemintegration� 4.1.5 ASIC- und FPGA-Design� 4.1.6 Layoutdienstleister� 4.1.7 Sonstige Systementwicklung

� 4.2 Elektronikfertigung

� 4.3 Consulting

� 4.4 Schulung

� 4.5 Fachzeitschriften

� 4.6 Fachbücher

� 4.7 Sonstige Dienstleistungen

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Nürnberg, Germany

3.–5.3.2009

Bitte zurück anNürnbergMesse GmbHProjektleitungMessezentrum90471 Nürnberg

Fax +49(0)911.8606-8287

Ansprechpartner

Tel. Fax

E-Mail

Rechnungsadresse (nur falls abweichend)

Ausführung durchMiet-Komplettstand MARSgerhard hoffmannmesse- und ausstellungsbau gmbh

Miet-Komplettstand MERKURMessebau Wörnlein GmbH

Rücksendeterminumgehend

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Direktausstellers

Firmenname Direktaussteller

Straße

PLZ, Ort, Land

Tel. Fax

E-Mail

Internet

� Miet-Komplettstand MARS (Mindestgröße 9 m2) � Miet-Komplettstand MERKUR (Mindestgröße 9 m2)

� Ja, wir bestellen die Folienentsorgung (Entfernen der Teppichschutzfolie), die Grundreinigung vor Messebeginn sowie die tägliche Laufzeit-reinigung zum Gesamtpreis von zusätzlich EUR 2,40/m2.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und 3% Versicherungsbeitrag.� Nein, wir möchten keinen Gebrauch von der Versicherung machen und übernehmen selbst die Haftung für Stand und Mietgegenstände.

Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an.

Komplettpreis

EUR 76,00/m2

(inklusive Strom bis

3 kW und Verbrauch)

Sie interessieren sich für einen noch preiswerteren Miet-Ausstellungsstand? Wir bieten Ihnen für EUR 61,00/m2 (inklusive Strom bis 3 kW und Verbrauch)eine Einstiegsvariante. � Bitte schicken Sie uns nähere Informationen.

Bestellung (Zutreffendes bitte ankreuzen).

Dekorwandelementan allen offenenStandseiten; 0,50 m breit;farbig foliert (RAL-Töne wie links)

� rot � blau � grau � grün � gelb

Runde Säulemit Verkleidung in Farbe des Wand-elementes an allen offenen Ecken derStandfläche

Alufarbene Gitterträgermit Einschubblende an allen offenenSeiten der Standfläche; farbig foliert;(RAL-Töne wie links); Farben:

� rot � blau � grau � grün � gelb � weiß

Beschriftungauf der Blende; Helvetica medium, Firmenkurzname und Ort

� weiß � schwarz

1 TischChromgestell mit weißer Platte0,70 x 0,70 m

3 Polsterstühle „Mimi“� schwarz � grau

� 1 Garderobenleiste EUR 16,50

� 1 Papierkorb EUR 7,00

1 Theke0,92 x 0,52 x 1,08 m; weiß;nicht abschließbar; gegen Aufpreis

� EUR 64,50

1 Lichtstrahler100 Watt für je volle 4 m2 Standfläche;auf Stromschienen montiert;eine Schiene pro 16 m2

Stromanschlussin der Kabine mit Anschlusswertbis 3 kW (Wechselstrom), einschließlichStromverbrauch und 3-fach-Steckdose

Der Mietpreis für die Veranstaltungs-dauer beinhaltet folgende Ausstattung:

Wandbauweiße, folienbeschichtete Standbegren-zungswände an allen geschlossenenSeiten der Standfläche (System Syma;2,50 m hoch)

Rips-Teppichbodeneinschließlich Abschlussband,Teppichentsorgung und Abdeckfolie:

� hellgrau � anthrazit� rot � blau

KabineGröße abhängig von Standfläche mitVorhang in:

� weiß � hellgrau� oder gegen Aufpreis 1 abschließ-

bare Drehtür EUR 41,00

Gestaltungselementan der Blende aufgesteckt; an allenoffenen Seiten der Standfläche(RAL-Töne: rot 3020; grau 7037; gelb 1023; blau 5017; grün 6029)Formen:

� Dreieck � Kreis � RauteFarben:

� rot � blau � grau� grün � gelb

Der Mietpreis für die Veranstaltungs-dauer beinhaltet folgende Ausstattung:

Wandbauweiße, folienbeschichteteStandbegrenzungswände an allengeschlossenen Seiten der Standfläche(System Axiom; 2,50 m hoch)

Nadelfilz-Teppichbodeneinschließlich Abschlussband,Teppichentsorgung und Abdeckfolie:

� blau � grau � anthrazit� rot � grün � beige

KabineGröße abhängig von der Standflächemit Vorhang in:

� blau � weiß � grau� schwarz � rot � grün� oder gegen Aufpreis 1 abschließ-

bare Drehtür EUR 41,00

4 GrafikelementeFolie auf Wand kaschiert; (RAL-Töne: blau 5005; rot 3020;grau 7012; grün 6029)Formen:

� Querstreifen � Dreieckfarbig foliert:

� blau � grau � rot� grün

Runde Säulenan allen offenen Ecken von Eck-, Kopf-,oder Blockständen; (RAL-Töne wie links)farbig foliert:

� blau � grau � rot� grün � weiß

Chrom-Gitterträger mit BlendeAbmessung Rechteck und Oval:1,50 x 0,70 m; Einschubblende2,00 x 0,30 m; an allen offenen Seitender Standfläche; (RAL-Töne siehe Grafik-elemente); Formen:

� Rechteck � Oval � Einschubblendefarbig foliert:

� blau � grau � rot� grün � weiß

Beschriftungauf der Blende; Firmenkurzname undOrt in Helvetica medium

� weiß � schwarz1 weißer Tisch

� eckig 0,70 x 0,70 m� rund 0,70 m Durchmesser

3 Polsterstühle� „Fashion“ schwarz� „Opus“ schwarz

� 1 Garderobenrechen EUR 12,50� 1 Papierkorb EUR 6,001 Theke1,00 x 0,50 x 1,00 m; weiß; nicht abschließbar; 1 Zwischenboden;gegen Aufpreis

� EUR 64,501 Halogenstrahler100 Watt für je volle 4 m2 Standfläche;auf Stromschienen montiert; silber;eine Schiene pro 16 m2

Stromanschlussin der Kabine mit Anschlusswertbis 3 kW (Wechselstrom), einschließlichStromverbrauch und 3-fach-Steckdose

Miet-Komplettstände MARS und MERKUR

Page 6: Anmeldung als Direktaussteller - abcenterprises.jp fileDarüber hinausgehende Aktivitäten, die geeignet sind, mit der Nomen-klatur oder dem Rahmenprogramm zu konkurrieren, bedürfen

Nürnberg, Germany

3.–5.3.2009

Bitte zurück anNürnbergMesse GmbHProjektleitungMessezentrum90471 Nürnberg

Fax +49(0)911.8606-8287

Ansprechpartner

Tel. Fax

E-Mail

Rechnungsadresse (nur falls abweichend)

Ausführung durchMiet-Komplettstand ERDEgerhard hoffmannmesse- und ausstellungsbau gmbh

Miet-Komplettstand MONDMessebau Wörnlein GmbH

Rücksendeterminumgehend

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Direktausstellers

Firmenname Direktaussteller

Straße

PLZ, Ort, Land

Tel. Fax

E-Mail

Internet

� Miet-Komplettstand ERDE (Mindestgröße 9 m2) � Miet-Komplettstand MOND (Mindestgröße 9 m2)

� Ja, wir bestellen die Folienentsorgung (Entfernen der Teppichschutzfolie), die Grundreinigung vor Messebeginn sowie die tägliche Laufzeit-reinigung zum Gesamtpreis von zusätzlich EUR 2,40/m2.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und 3% Versicherungsbeitrag.� Nein, wir möchten keinen Gebrauch von der Versicherung machen und übernehmen selbst die Haftung für Stand und Mietgegenstände.

Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an.

Komplettpreis

EUR 97,00/m2

(inklusive Strom bis

3 kW und Verbrauch)

Sie interessieren sich für noch hochwertigere Standbauten? Besuchen Sie doch einfach unseren Online-Standkonfigurator (www.standkonfigurator.de).Hier finden Sie 11 verschiedene Standtypen bis EUR 197,00/m2 (jeweils inklusive Strom bis 3 kW und Verbrauch).

Bestellung (Zutreffendes bitte ankreuzen)

EcksäuleForm passend zuDekorelement; rund oder eckig;in gleicher Farbe wie Dekorelement

GitterträgerOberkante 2,80 m; alufarben;mit Einschubblende oder Blendentafel,an allen offenen Seiten derStandfläche; (RAL-Töne wie links)Formen:

� Delfinblende� Oval � Dreieck� Einschubblende

Farben:� rot � blau � grau� grün � gelb � weiß

Beschriftungauf der Blende; Firmenkurzname undOrt in Helvetica medium

� weiß � schwarz

1 TischChromgestell mit weißer Platte 0,70 x 0,70 m

4 Polsterstühle „Mimi“� schwarz � grau

� 1 Garderobenleiste EUR 16,50

� 1 Papierkorb EUR 7,00

1 Theke0,92 x 0,52 x 1,08 m; weiß;nicht abschließbar; gegen Aufpreis

� EUR 64,50

1 Lichtstrahler100 Watt für je volle 4 m2 Standflächeauf Stromschienen montiert;eine Schiene pro 16 m2

Stromanschlussin der Kabine mit Anschlusswertbis 3 kW (Wechselstrom), einschließlichStromverbrauch und 3-fach-Steckdose

Der Mietpreis für die Veranstaltungs-dauer beinhaltet folgende Ausstattung:

Wandbauweiße, folienbeschichtete Standbegren-zungswände an allen geschlossenenSeiten der Standfläche (System Syma;2,50 m hoch)

Rips-Teppichbodeneinschließlich Abschlussband,Teppichentsorgung und Abdeckfolie:

� hellgrau � anthrazit� rot � blau

KabineGröße abhängig von Standflächemit Vorhang in:

� weiß � hellgrau� oder gegen Aufpreis 1 abschließ-

bare Drehtür EUR 41,00

Dekorelementfarbig foliert an allen offenen Seitender Standfläche; (RAL-Töne: rot 3020;grau 7037; gelb 1023; blau 5017;grün 6029)Formen:

� Quader � Dreieck � HalbrundFarben:

� rot � blau � grau � grün � gelb

Der Mietpreis für die Veranstaltungsdauerbeinhaltet folgende Ausstattung:Wandbaufolienbeschichtete Standbegrenzungs-wände an allen geschlossenen Seiten derStandfläche (System meroform; 2,50 mhoch); RAL-Ton: grau 7035

� grau � weißTeppichbodeneinschließlich Abschlussband,Teppichentsorgung und AbdeckfolieRips:

� blau � hellgrau� anthrazit � rot

Nadelfilz:� blau � grau � anthrazit� rot � grün � beige

KabineGröße abhängig von der Standfläche;in Farbe der Wand mit Vorhang in:

� rot � weiß � blau� schwarz � grau � grün� oder gegen Aufpreis 1 abschließbare

Drehtür EUR 41,00Säulenelement3,00 m hoch; 0,70 m breit;dreieckiges Säulenelement in Farbe derWand an allen offenen Standseiten;mit je 2 Prospektablagen DIN A4Grafikelementgrafische Ecken auf jedem Säulenelement;farbige Tafel; RAL-Töne: blau 5005;

rot 3020; grau 7012; grün 6029)� blau � rot � grau � grün

Rundsäulenan allen offenen Ecken von Eck-, Kopf-und Blockständen; (RAL-Töne sieheGrafikelement)

� blau � rot � grau � grün� weiß

Gitterträgermit Blendentafel an allen offenen Seitender Standfläche; (RAL-Töne siehe Grafik-element); Abmessungen 1,50 x 0,70 mFormen:

� Ovalblende � Delfinblendefarbig foliert:

� blau � rot � grau � grün� weiß

Beschriftungauf der Blende; Firmenkurznameund Ort in Helvetica medium

� blau � rot � grau � grün� weiß � schwarz

1 weißer Tischeckig 0,70 x 0,70 m; Chromgestellmit weißer Platte4 Polsterstühle:

� „Opus“ schwarz � „Fashion“ schwarz� „Classic“ anthrazit� „Classic“ schwarz

� 1 Garderobenrechen EUR 12,50� 1 Papierkorb EUR 6,001 Theke1,00 x 0,50 x 1,00 m; weiß;nicht abschließbar; 1 Zwischenboden;

� gegen Aufpreis EUR 64,501 Halogenstrahler150 Watt für je volle 4 m2 Standfläche;einzeln positionierbarStromanschlussin der Kabine mit Anschlusswertbis 3 kW (Wechselstrom), einschließlichStromverbrauch und 3-fach-Steckdose

Miet-Komplettstände ERDE und MOND

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1. Veranstaltungsort, Dauer, ÖffnungszeitenVeranstaltungsort: Messezentrum NürnbergDauer: Di 3. – Do 5. März 2009Öffnungszeiten: Di 3. – Mi 4. März 2009 jeweils 9 – 18 Uhr

Do 5. März 2009 9 – 17 Uhr

2. VeranstalterNürnbergMesse GmbHMessezentrum, 90471 Nürnberg, DeutschlandTel +49(0)911.8606-0, Fax +49(0)911.8606-8228embedded-world@nuernbergmesse.dewww.embedded-world.dewww.nuernbergmesse.de

3. Entfällt

4. VertragsgrundlagenVertragsgrundlagen für die Teilnahme an der Fachmesse embeddedworld 2009 sind die Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebe-dingungen für Messen und Ausstellungen, die Hausordnung derNürnbergMesse, die organisatorischen (z.B. Ausstellerinformationen),technischen (z.B. Service-CD) und die übrigen Bestimmungen, die demAussteller vor Veranstaltungsbeginn zugehen.Erbringt die NürnbergMesse auf Grund gesonderter Beauftragungweitere Messeservices durch einen ServicePartner, so gelten hierfür imFalle einer Nichtübereinstimmung die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen des jeweiligen ServicePartners vorrangig vor diesen BesonderenTeilnahmebedingungen.Personenbezogene Daten werden von der NürnbergMesse undgegebenenfalls von ServicePartnern unter Beachtung der Vorschriftendes Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Daten-schutzvorschriften zur Betreuung und Information von Kunden undInteressenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistun-gen erhoben, verarbeitet und genutzt.

5. VertragsabschlussDie Bestellung einer Standfläche erfolgt durch Einsendung des ausge-füllten Vordrucks „Anmeldung“. Mit der Standflächenbestätigungdurch den Veranstalter kommt der Mietvertrag zwischen Ausstellerund Veranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Standflächenbestäti-gung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nachMaßgabe der Standflächenbestätigung zustande.Für Rücktritte nach der Standflächenbestätigung (= Zulassung) giltPunkt 7 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen undAusstellungen.

6. Aussteller und zugelassene AusstellungsgüterAls Aussteller sind zugelassen: Hersteller, Importeure, Großhändler,Handelsvertreter und Verlage des In- und Auslandes mit Produktenund Dienstleistungen, die in die vorgegebene Nomenklatur eingeord-net werden können. Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung zubezeichnen. Nicht zugelassen sind Güter, die gegen die Bestimmungendes gewerblichen Rechtschutzes in Deutschland verstoßen (Plagiate).

7. Mietpreis in Ausstellungshallenje angefangenem m2 StandflächeEUR 208 Reihenstand (1 Seite offen)EUR 229 Eckstand (2 Seiten offen)EUR 244 Kopfstand (3 Seiten offen)EUR 256 Blockstand (4 Seiten offen)Frühbuchervorteil: Die Standmiete reduziert sich um EUR 18/m2

für vollständige Anmeldungen, die beim Veranstalter bis30. Juni 2008 eingehen.Die Mindeststandfläche beträgt 9 m2.Die Standart ist abhängig von der Aufplanung, es besteht keinAnspruch auf eine bestimmte Standart.Der Mietpreis schließt ein:� Mietweise Überlassung der Standfläche während Aufbau, Laufzeit

und Abbau.� Allgemeine Bewachung der Ausstellungshallen. Allgemeine Beleuch-

tung der Ausstellungshallen. Allgemeine Reinigung der Gänge.Für den AUMA Ausstellungs- und Messeausschuss der DeutschenWirtschaft werden je m2 Standfläche in Ausstellungshallen EUR 0,60erhoben und abgeführt.Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8. Miet-KomplettstandAlle Preise je angefangenem m2 Standfläche, zuzüglich zum Mietpreisfür Standfläche in Ausstellungshallen (siehe Punkt 7).Der Mietpreis schließt ein:� Mietweise Überlassung eines Komplettstandes. Eine der vier

Varianten kann auf beigefügtem Vordruck „Miet-Komplettstände“ausgewählt werden.

Weitere Varianten finden Sie unter www.standkonfigurator.de.Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.Für den Auf- und Abbau des Miet-Komplettstandes sorgt der Veran-stalter.Der Miet-Komplettstand einschließlich dessen Ausstattung darf nichtbeklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden.Während der Mietdauer entstandene Schäden gehen zu Lasten desAusstellers und werden in Rechnung gestellt.Die Basisausführung des Miet-Komplettstandes kann gegen Aufpreismit zusätzlicher Ausstattung im gleichen System ergänzt werden.Die Zugangsdaten für das OnlineServiceCenter erhält der Ausstellerrechtzeitig.

9. ZahlungsbedingungenMit der Anmeldebestätigung kann dem Aussteller eine Voraus-zahlung in Höhe von 25% der voraussichtlichen Standflächenmietezuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet werden. Die Zahlungist zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin fällig.Mit der Standflächenbestätigung wird dem Aussteller die gesamteStandflächenmiete unter Anrechnung der Vorauszahlung berechnet.Die Vorauszahlung wird zurückerstattet, wenn keine Zulassung undkeine Standflächenbestätigung erfolgt.Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen sindunter Angabe der Rechnungsnummer spesenfrei und in EURO zuentrichten.Ein Anspruch auf die zugeteilte Standfläche besteht erst nach vollstän-diger Bezahlung der Rechnungen. Der Nachweis der Bezahlung istvom Aussteller zu erbringen.

10. VersicherungDer Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausrei-chenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstel-lungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltrisikoswird empfohlen und kann über einen Rahmenvertrag durch denVeranstalter vermittelt werden.Der Veranstalter trägt für die Veranstaltung das allgemeine Haftpflicht-risiko. Er schließt für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung fürPersonen- und Sachschäden ab, für die er auf Grund gesetzlicher Haft-pflichtbestimmungen in Anspruch genommen werden kann.

11. VeränderungenDer Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, örtlichund zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder – falls die Raum-verhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung desVeranstalters andere zwingende Umstände es erfordern – die demAussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmes-sungen zu verändern und zu beschränken. Hieraus ergibt sich für denAussteller nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.

12. Auf- und Abbau, AusweiseAufbau: Fr 27. Februar – So 1. März 2009 jeweils 7 – 24 Uhr

Mo 2. März 2009 7 – 20 UhrAusstellungsstände, mit deren Aufbau bis Montag, 2. März 2009,15 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet,sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehendeKosten gehen zu Lasten des Ausstellers.Abbau: Do 5. März 2009 17 – 22 Uhr

Fr 6. März 2009 7 – 19 UhrDer Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist nur mitgesonderten Ausweisen möglich. Diese haben für die Dauer derVeranstaltung keine Gültigkeit.

13. StandgestaltungDer Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbstverantwortlich.Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände istdie Transparenz. Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein.Dies bedeutet, dass mindestens 50% der jeweiligen Gangseite nichtmit Aufbauten verstellt werden dürfen.

Besondere Teilnahmebedingungender Fachmesse embedded world 2009

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Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m.Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder andererGestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssenweiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texteoder Grafiken enthalten.Ausstellungsstände, die die Höhe von 3,50 m überschreiten,bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters.Die maximale Bauhöhe beträgt 5,30 m.Wird kein Miet-Ausstellungsstand eingesetzt, wird die Anbringung einerFrontblende (0,30 m hoch) an allen offenen Seiten der Standfläche zurAuflage gemacht. Die Frontblende kann entfallen, wenn die erforder-liche Standqualität auf andere Weise gewährleistet wird.Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten.Die Standbegrenzungswände (Hartfaserstruktur) dürfen nur mit was-serlöslichen Klebemitteln behandelt und nicht ohne vorherige Tape-zierung gestrichen werden. Nach der Veranstaltung sind Tapeten odersonstige Wandverkleidungen vom Aussteller wieder zu entfernen.Andernfalls werden die Standbegrenzungswände auf Kosten des Aus-stellers gereinigt.Alle weiteren Standbegrenzungswände, Fußböden, Hallenwände,Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstigefeste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichenoder anderweitig beschädigt werden.Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung ge-stellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations-und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Stand-fläche und müssen jederzeit zugänglich sein.Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebe-band (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern: tesafix Nr. 4964)befestigt werden.Der Aussteller verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. BeiZuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadenersatz-ansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraus-steller.

14. AusstellerausweiseJeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungs-standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis20 m2 Standfläche 4 Ausweise und für je weitere volle 10 m2

1 weiterer Ausweis kostenlos. Darüber hinaus benötigte Aussteller-ausweise können für Berechtigte zum Einzelpreis von EUR 10einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer gekauft werden.

15. Kommunikationspaket für Aussteller (= Direktaussteller)(Katalogeinträge, Link, Produktneuheiten, Werbemittelbasis-paket, Messebegleiter, Besuchermailings)Der Veranstalter stellt jedem Aussteller ein Kommunikationspaket mitfolgenden Leistungen zur Verfügung:� Einträge im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und im Warenver-

zeichnis des Print-Messekatalogs (es gelten die AllgemeinenGeschäftsbedingungen für Einträge und Anzeigen im Messekatalog).

� Einträge im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und im Warenver-zeichnis des Online-Messekatalogs.

� Link vom Firmennamen im Online-Messekatalog des Veranstalterszu Internetadresse und E-Mail-Adresse des Ausstellers. Der Ausstellerschaltet einen Gegenlink zur Homepage des Veranstalters.

� Aufnahme von Produktneuheiten des Ausstellers in das elektro-nische Produkt-Neuheiten-Center des Veranstalters.

� Auslage von Presseinformationen des Ausstellers im Presse-Center.� Werbemittelbasispaket

– 100 Print-Eintrittsgutscheine– Elektronische Eintrittsgutscheine in benötigter StückzahlJeweils mit Eindruck des Firmennamens und der Standnummer desAusstellers. Von Besuchern eingelöste Eintrittsgutscheine werdennicht berechnet.– 500 Print-Werbemarken– Online-BannerJeweils mit Eindruck der Standnummer des Ausstellers.– 100 Besucherprospekte

� Eintrag des Firmennamens und der Standnummer des Ausstellers imMessebegleiter (kostenlose Abgabe an alle Besucher).

� Bereitstellung vorgefertigter Mailings für Besucherakquisition.� Kostenloser Messekatalog, abzuholen am Informationsstand.Der Aussteller verpflichtet sich zur Abnahme des Kommunikationspake-tes für Aussteller zum Preis von EUR 315 zuzüglich gesetzlicher Mehr-wertsteuer. Die Berechnung erfolgt mit der Standmiete. Bei Inanspruch-nahme von Teilleistungen kann keine Preisermäßigung gewährt werden.

16. MitausstellerMitaussteller sind Unternehmen, die mit eigenem Personal undeigenem Angebot auf dem Stand des Ausstellers (= Direktausstellers)auftreten. Die Selbstständigkeit muss auch ohne räumliche Trennungerkennbar sein.Mitaussteller können nur zugelassen werden, wenn die auf demAnmeldevordruck für Mitaussteller abgefragten Angaben vollständigausgefüllt sind und den Teilnahmebedingungen der Veranstaltungentsprechen.Mitaussteller unterliegen denselben Bedingungen wie der Aussteller.

17. Kommunikationspaket für Mitaussteller(Katalogeinträge, Link, Produktneuheiten, Messebegleiter,Besuchermailings)Der Veranstalter stellt jedem Mitaussteller ein Kommunikationspaketmit folgenden Leistungen zur Verfügung:� Einträge im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und im Warenver-

zeichnis des Print-Messekatalogs (es gelten die AllgemeinenGeschäftsbedingungen für Einträge und Anzeigen im Messekatalog).

� Einträge im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und im Warenver-zeichnis des Online-Messekatalogs.

� Link vom Firmennamen im Online-Messekatalog des Veranstalters zuInternetadresse und E-Mail-Adresse des Mitausstellers. Der Mitaus-steller schaltet einen Gegenlink zur Homepage des Veranstalters.

� Aufnahme von Produktneuheiten des Mitausstellers in das elektro-nische Produkt-Neuheiten-Center des Veranstalters.

� Auslage von Presseinformationen des Mitausstellers im Presse-Center.

� Eintrag des Firmennamens und der Standnummer des Mitausstellersim Messebegleiter (kostenlose Abgabe an alle Besucher).

� Bereitstellung vorgefertigter Mailings für Besucherakquisition.� Kostenloser Messekatalog pro Mitaussteller, abzuholen am Infor-

mationsstand.Der Aussteller verpflichtet sich für jeden von ihm gemeldeten 1. – 3.Mitaussteller zur Bezahlung einer Teilnahmegebühr sowie zur Abnahmedes Kommunikationspaketes für Mitaussteller zum Preis von jeweils EUR 215 (EUR 80 für jeden weiteren Mitaussteller) zuzüglich gesetz-licher Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt mit der Standmieteoder zu einem späteren Zeitpunkt. Bei Inanspruchnahme von Teil-leistungen kann keine Preisermäßigung gewährt werden.Auf Wunsch ist die Zusendung des Werbemittelbasispakets (siehe Kom-munikationspaket für Direktaussteller) auch für Mitaussteller möglich.Der Aufpreis beträgt EUR 50 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

18. MesseprioritätFür die Veranstaltung wird beim Bundesministerium für Justiz Messe-priorität beantragt. Die Prioritätsbescheinigung sichert gewisse Schutz-rechte bis zur Anmeldung bei einem Patentamt im In- oder Ausland.

19. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, GerichtsstandAlle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlichgeltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Tagder Veranstaltung. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oderden sie ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schrift-form.Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maß-gebend.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Dem Veranstalter bleibtes jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortesgeltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.

Besondere Teilnahmebedingungender Fachmesseembedded world 2009(Fortsetzung)

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1. AnmeldungDie Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt aufdem Vordruck „Anmeldung“, der vollständig auszufüllen und rechtsverbindlichzu unterzeichnen ist. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Veran-stalter.Mit der Unterzeichnung werden die Allgemeinen und Besonderen Teilnahme-bedingungen verbindlich vom Anmeldenden anerkannt. Er haftet dafür, dass auchdie von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen diese Bedingungeneinhalten.

2. Zulassung und StandflächenbestätigungÜber die Zulassung des Anmeldenden und der angemeldeten Gegenstände zuder Veranstaltung entscheidet der Veranstalter durch eine schriftliche Standflä-chenbestätigung. Diese ist maschinell erstellt und unterzeichnet und ohne hand-schriftliche Unterschrift gültig. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande. Indie Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrerWirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenndie zur Verfügung stehende Standfläche nicht ausreicht, einzelne Aussteller oderAnbieter von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung desVeranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmteAusstellergruppen oder Anbietergruppen beschränken. Er ist ferner berechtigt,eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eineVeränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen.Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in derStandbestätigung bestimmten Aussteller und die darin angegebene Standfläche.Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nichtausgestellt werden.

3. StandflächenzuteilungSie wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Nomenklatur und derGliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehendenRäumlichkeiten vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzierungs-wünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die zeitliche Reihenfolge desEingangs der Anmeldungen ist für die Standflächenzuteilung nicht alleinmaßgebend.Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Größe, Form und Lage derzugeteilten Standfläche zu verändern. Von der Notwendigkeit einer solchenMaßnahme macht der Veranstalter dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobeier ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Verändertsich die Standmiete, so erfolgt Erstattung oder Nachberechnung. Der Ausstellerist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung seine Anmeldungzurückzunehmen. Schadenersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. DerAussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Messe oder Ausstellungdie Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassungverändert hat; Ansprüche kann er hieraus nicht herleiten.Ein Tausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eineteilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Dritte ist ohneZustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

4. GemeinschaftsausstellerWollen mehrere Aussteller gemeinsam eine Standfläche mieten, so habensie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichenAusstellungsvertreter zu benennen, der verbindlicher Ansprechpartner desVeranstalters ist.

5. MitausstellerDie Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller unterliegt einer zusätzlichenGebühr. Für die Erfüllung aller Ausstellerverpflichtungen durch den oder dieMitaussteller haftet der Hauptaussteller.

6. Standmieten, PfandrechtDie Höhe der Mietsätze und die Zahlungsweise sind in den BesonderenTeilnahmebedingungen festgelegt.Die Bezahlung der Standmietenrechnung zu den festgesetzten Terminen istVoraussetzung für die Nutzung der zugeteilten Standfläche. Beanstandungen derRechnung werden nur berücksichtigt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs-stellung.Zur Sicherung der Forderungen behält sich der Veranstalter vor, das Vermieter-pfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigungfreihändig zu verkaufen. Eine Haftung für Schäden an dem Pfandgut wird, außerim Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht übernommen.

7. Rücktritt von der AnmeldungNach der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenner absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor,Schadenersatzansprüche geltend zu machen.Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung der Standfläche, sobehält er gegen den vom Vertrag zurückgetretenen Erstmieter einen Anspruchauf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der ihm in Rechnung gestelltenStandmiete. Dem zurückgetretenen Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten,dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei.

8. Teilstornierung der StandflächeNach der Zulassung hat der Aussteller auch den Mietanteil für eineTeilstornierung der Standfläche zu zahlen.Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung des stornierten Teils derStandfläche, so behält er gegen den Aussteller neben der verbleibendenReststandmiete auch einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% derihm in Rechnung gestellten Standmiete für den stornierten Teil der Standfläche.Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangteKostenbeteiligung zu hoch sei.

9. Widerruf von Zulassung und StandflächenbestätigungDer Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabeder Standfläche in folgenden Fällen berechtigt:� Die Standfläche wird nicht rechtzeitig, das heißt bis spätestens 24Stunden vor

der offiziellen Eröffnung, erkennbar belegt.� Der Aussteller lässt im Falle der Nichtzahlung der Standmiete zu den festgesetz-

ten Terminen eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen.� Die Voraussetzungen für die Standflächenbestätigung seitens des angemeldeten

Ausstellers sind nicht mehr gegeben oder dem Veranstalter werden nachträglichGründe bekannt, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigthätten.

� Der Aussteller verstößt gegen das Hausrecht des Veranstalters.Auch in diesen Fällen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung vonSchadenersatzansprüchen vor.

10. Stornierung von Miet-Ausstellungsständen und weiteren DienstleistungenNach der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenner absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor,Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Storniert der Aussteller dieBestellung von Miet-Ausstellungsständen und/oder weiteren Dienstleistungen bis2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, so ist der Veranstalterberechtigt, 25% des bestellten Wertes als Kostenbeteiligung zu berechnen. Beieiner kurzfristigeren Stornierung werden 75% des bestellten Wertes in Rechnunggestellt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihmverlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei.

11. Ausschluss von GegenständenDer Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die in derAnmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend, gefährdend odersonstwie ungeeignet erweisen oder nachweislich gegen gewerblicheSchutzrechte verstoßen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt dieEntfernung der Gegenstände durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers.Im Falle einer dem Aussteller nachgewiesenen Schutzrechtsverletzung(z.B. auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gegen denAussteller) kann der Veranstalter den Aussteller von der Teilnahme an einerFolgeveranstaltung ausschließen.

12. Standaufbau, Standausstattung, StandgestaltungDer Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Veranstaltung angepasstsein. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichendausgestatteter Stände zu untersagen oder auf Kosten des Ausstellers abzu-ändern.Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu denfestgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mitfachkundigem Personal besetzt sein. Der Aufbau muss spätestens bis zumAufbauendtermin abgeschlossen und der Stand von Verpackungsmaterialgeräumt sein. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau vonStänden vor Schluss der Veranstaltung ist unzulässig.Firmenname und Sitz des Ausstellers müssen durch eine Standbeschriftungdeutlich sichtbar gemacht werden.

Allgemeine Teilnahmebedingungenfür Messen und Ausstellungen

Im Falle einer Nichtübereinstimmung gelten die Besonderen Teilnahmebedingungen

vorrangig vor den Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in den Allgemeinen oder Besonderen

Teilnahmebedingungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Die sich möglicherweise ergebenden Lücken sollen so ausgefüllt werden, dass Sinn

und Zweck der Teilnahmebedingungen erhalten bleiben.

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Eine Überschreitung der festgesetzten Höhenbegrenzung für die Stände bedarfder Zustimmung des Veranstalters. Das gleiche gilt für die Ausstellung vonbesonders schweren Ausstellungsgütern. Verankerungen im Hallenboden sindnicht zulässig.Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Grundaufbau, soweit er vomVeranstalter erstellt worden ist, unbeschädigt zurückzugeben und derursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäßeBehandlung verursacht oder nicht unverzüglich nach Schadenseintritt gemeldetwurden, hat der Aussteller zu ersetzen. Ausstellungsgüter, die sich nach demAbbauendtermin noch auf den Ständen befinden, können auf Kosten desAusstellers abtransportiert und eingelagert werden.

13. Höhere GewaltKann der Aussteller auf Grund von Umständen nicht teilnehmen, die weder ernoch der Veranstalter zu vertreten haben (höhere Gewalt), so ermäßigt sich dieStandmiete auf die Hälfte. Punkt 7, Abs. 2, ist anwendbar.Kann der Veranstalter auf Grund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durch-führen, so hat er die Aussteller unverzüglich hiervon zu unterrichten.Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der Veranstaltervom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenenAufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für denAussteller noch von Interesse ist.Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späterenTermin durchzuführen, so hat er die Standmieter hiervon unverzüglich zuunterrichten. Die Standmieter sind berechtigt, innerhalb einer Woche nachZugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen.In diesem Falle haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass derStandmiete.Muss der Veranstalter auf Grund Eintritts höherer Gewalt eine begonneneVeranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch aufRückzahlung oder Erlass der Standmiete.

14. Auf- und Abbauausweise, AusstellerausweiseDer Aussteller erhält für sich und für die während des Auf- und Abbauseingesetzten Hilfskräfte gegebenenfalls Auf- und Abbauausweise. Diese geltennur während der Auf- und Abbauzeit und berechtigen nicht zum Betreten desAusstellungsgeländes während der Veranstaltung.Für die Laufzeit der Veranstaltung erhalten die Aussteller für sich und die vonihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, diezum kostenlosen Zutritt berechtigen.Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt und vom Inhaber eigenhändig zuunterschreiben. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung miteinem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen.Durch die Aufnahme von Mitausstellern erhöht sich die Zahl der Ausweise nicht.Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.

15. WerbungWerbung aller Art ist innerhalb der vom Aussteller angemieteten Standflächefür die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten odervertriebenen Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen erlaubt, soweit dieseangemeldet und zugelassen sind. Die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die optisch und/oderakustisch eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll, bedürfen derschriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Werbung außerhalb der vom Aussteller angemieteten Standfläche ist nur möglichim Rahmen der vom Veranstalter angebotenen Werbe- und Sponsoring-maßnahmen.Werbung politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig.

16. Fotografien, Zeichnungen, FilmaufnahmenDer Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmenvom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und denausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oderPresseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgend-welchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Das gilt auch fürAufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direktanfertigen.Aufträge für Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen des Ausstellungs-standes gegen Entgelt darf der Aussteller nur an die vom Veranstalter zuge-lassenen und mit einem entsprechenden Ausweis versehenen Dienstleistungs-unternehmen vergeben. Mit der Anfertigung vor Beginn und nach Schluss dertäglichen Öffnungszeit dürfen nur diese Dienstleistungsunternehmen beauftragtwerden. Andere Dienstleistungsunternehmen erhalten zu diesen Zeiten keinenEinlass.Dem Aussteller ist es nicht gestattet, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnah-men von Ständen und Ausstellungsgütern anderer Aussteller anzufertigen.

17. DirektverkaufDer Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht durch die BesonderenTeilnahmebedingungen ausdrücklich zugelassen wird. Letztenfalls sind dieVerkaufsobjekte mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Die Beschaffungund Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen sindSache des Ausstellers.

18. ReinigungDer Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Messe- und Ausstellungs-geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller.Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe derStandreinigung soll sich der Aussteller des vom Veranstalter eingesetztenReinigungsunternehmens bedienen.

19. BewachungDie allgemeine Bewachung des Messe- und Ausstellungsgeländes geschieht durchBeauftragte des Veranstalters. Durch die allgemeine Bewachung bleibt die inPunkt 20 getroffene Haftungsregelung unberührt.Dem Aussteller wird dringend nahe gelegt, für die Beaufsichtigung seines Standesund seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen und Schäden durch geeig-neten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leichtzu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden.Für eine zusätzliche Standbewachung muss sich der Aussteller auf seine Kostendes vom Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmens bedienen.

20. Haftung, Versicherung, UnfallschutzDer Veranstalter haftet dem Aussteller und den von ihm Beauftragten für einennachweislich während der Veranstaltung auf dem Messegelände entstandenenSchaden bis zur Höhe von EUR 5.000 nur dann, wenn ihn oder seineErfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die vorgenannte Begrenzung gilt nicht inFällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden bei Versagen vonEinrichtungen, Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltungbeeinträchtigenden Ereignissen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder sonstigenUntergang von Ausstellungsgütern und Standausstattungen und derenFolgeschäden.Der Aussteller haftet dem Veranstalter entsprechend den gesetzlichenRegelungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird ihm dringendempfohlen.Der Aussteller ist verpflichtet, an den ausgestellten Maschinen und GerätenSchutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichenUnfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, dasAusstellen oder die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten nach seinemErmessen zu untersagen.

21. Gewerblicher RechtsschutzDie Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte anden Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers. Ein sechsmonatiger Schutzvon Beginn einer Ausstellung an auf Grund des Gesetzes betreffend den Schutzvon Erfindungen, Mustern und Warenzeichen vom 18.3.1904 (RGBl. S. 141) trittnur ein, wenn der Bundesminister für Justiz für eine bestimmte Ausstellung eineentsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat (sieheBesondere Teilnahmebedingungen, Messepriorität).Sollte ein gerichtliches Vorgehen während der Messe erforderlich werden, bittekontaktieren Sie dasLandgericht Nürnberg-FürthKammer für Handelssachen, Zivilkammer für SchutzrechtsverletzungenFürther Straße 110, 90429 Nürnberg

22. Hausrecht, ZuwiderhandlungenDer Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamtenMessegelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der dortBeschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zuleisten.Verstöße gegen die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen odergegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigten denVeranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestelltwerden, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lastendes Ausstellers und ohne Haftung für Schäden.

23. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort ist Nürnberg. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der MieterVollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Allgemeine Teilnahmebedingungenfür Messen und Ausstellungen(Fortsetzung)