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AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober-thal, Oppligen, Rubigen, Schloss wil, Tägertschi, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil
GZA / PP 3076 WorbNr. 22 – 139. Jahrgang
28. Mai 2015Einzelexemplar Fr. 2.50
Amtlicher Teil
Kanton
Fortsetzung Seite 4
187530
Verkehrserschwerung / Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 10, Bern-Worb-LangnauKantonsstrasse Nr. 1262, Worb-Trim-stein
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassen-gesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf diesen Kantonsstrassen die Ver-kehrsabwicklung wie folgt erschwert, bzw. gesperrt:
Teilstrecken: Worb-Grosshöchstetten (zwischen Richigen und Ried) Worb-Trimstein (ganzer Streckenab-schnitt)
Dauer: 28. bis 31. Mai 2015
Grund: Mittelländisches Schwing-fest Richigen 2015
Verkehrsführung: Kantonsstrasse Nr. 10, Bern-Worb-LangnauIm Falle von sehr schlechten Witte-rungsverhältnissen, werden am Sonn-tag 31. Mai ab 5.30 bis 24 Uhr auf der Kantonsstrasse zwischen Richigen und Ried Schlechtwetterparkplätze für die Festbesucher eingerichtet. (Zufahrt von Worb her). Von Worb nach Grosshöchstetten bleibt die Kantonsstrasse für den Durchgangs-verkehr unter erschwerten Verhältnis-sen befahrbar. Im Bereich der Parkplätze wird die Geschwindigkeit auf 30km/h reduziert. Die Fahrspur von Grosshöchstetten nach Worb wird gesperrt (Umleitung über Biglen und Enggistein). Die Postauto-kurse werden in beiden Fahrtrichtungen aufrechterhalten. Kantonsstrasse Nr. 1262, Worb-Trim-stein Anlässlich des Festumzuges wird die Trimsteinstrasse am Samstag, 30. Mai ab 17 bis 22 Uhr für den Durchgangs-verkehr in beiden Fahrtrichtungen ge-sperrt. (Umleitung via Lochi/Schlosswil) Am Sonntag, 31. Mai ab 5.30 bis ca. 24 Uhr, wird die Durchfahrt von Worb nach Trimstein unter erschwerten Verhältnis-sen gewährleistet (Einbahnverkehr). Im Bereich des Festgeländes wird die Ge-schwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Fahrspur von Trimstein nach Worb wird während der ganzen Dauer ge-sperrt (Umleitung über Schlosswil).
Wir bitten die Bevölkerung um Ver-ständnis für die unumgängliche Ver-kehrserschwerung
Münsingen, 22. Mai 15
Strasseninspektorat Mittelland Ost
187526
Öffentliche Ausschreibung: Leitung des Fachbereichs Regional-politik der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM, Teilkonferenz Re-gionalpolitik, ab 1. Januar 2016
1. Auftraggeber/BeschaffungsstelleRegionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM, Geschäftsstelle, zu Hdn. von Marianne Affentranger, Holzikofenweg 22, Postfach, 3001 Bern, Schweiz, E-Mail: [email protected]
2. Gegenstand der BeschaffungLeitung des Fachbereichs Regionalpoli-tik der Regionalkonferenz Bern-Mittel-land RKBM, Teilkonferenz Regionalpo-litik, ab 1. Januar 2016. Das detaillierte Leistungsverzeichnis ist den Ausschrei-bungsunterlagen zu entnehmen.
3. VerfahrenOffenes Verfahren gemäss WTO/GATT-Abkommen, Staatsvertrag CH/EG und kantonalem Beschaffungsrecht. Verfah-renssprache: Deutsch.
4. AusschreibungsunterlagenDie Unterlagen stehen auf www.simap.ch sowie www.bernmittelland.ch zum Download bereit oder können auf der Geschäftsstelle der RKBM bezogen wer-den.
5. Fragen zur AusschreibungFragen sind bis 1. Juni 2015 per E-Mail an [email protected], Vermerk «Aus-schreibung Regionalpolitik», zu senden. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 8. Juni 2015.
6. Einreichen der AngeboteDie Angebote sind bis spätestens 29. Juni 2015 in 5 Exemplaren mit eingeschrie-bener Post bei der RKBM einzureichen. Bitte senden Sie die Offerten in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift «Regionalpolitik» und dem Vermerk «Bitte nicht öffnen».
Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBMDie Geschäftsführerin Isabelle Meyer Stalder
Gemeindeverbände
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Delegiertenversammlung des GemeindeverbandesFeuerwehr Regio GUMMFreitag, 26. Juni 2015, 20 Uhr, Rest. Sternen, Walkringen
Traktanden
1. Protokoll der Delegiertenversamm-lung vom 18. November 2014 – Ge-nehmigung
2. Jahresbericht 2014 – Beratung und Genehmigung
3. Jahresrechnung 2014 – Beratung und Genehmigung
4. Voranschlag 2016 – Beratung und Ge-nehmigung
5. Wahlen – Ersatzwahl FW-Kommission6. Verschiedenes
a) Informationen FW-Kdo
AktenauflageDas Protokoll der Delegiertenversamm-lung vom 18. November 2014, die Jah-resrechnung 2014 und der Voranschlag 2016 können auf den Gemeindeverwal-tungen der Verbandsgemeinden einge-sehen werden.
Gemäss Art. 44 des Organisationsregle-mentes sind die Delegiertenversamm-lungen öffentlich – jedermann ist zur Teilnahme eingeladen.Stimmberechtigt sind die von den Ver-bandsgemeinden delegierten Personen.
Oberthal, 18. Mai 2015
Verbandsrat Feuerwehr Regio Gumm
PolitischeGemeinden
Arni
www.arnibe.ch187441
Baupublikation
Bauherrschaft: Zawatzki Thomas und Regula, Fliederweg 78,3075 Rüfenacht
Projektverfasser: Bauteam GU GmbH, Thunstrasse 18, 3532 Zäziwil
Bauvorhaben: Neubau Einfamilien-haus mit Autounterstand
Parzelle-Nr.: 992, Standort: Arnistrasse 33, Koordinaten 617‘475/198‘260Zone: Dorfkernzone DK2a
Schutzgebiet/Schutzobjekt: Ortsbild-schutzgebiet
Gewässerschutzmassnahmen: An-schluss an KanalisationDachwasser Ableitung in neue Versicke-rungsanlage
Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni
Auflage und Einsprachefrist: bis am 22. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Arni, 21. Mai 2015
Gemeindeverwaltung Arni
187529Baupublikation
Bauherrschaft: Jakob Eduard Jun., Arniberg 140, 3508 Arni
Projektverfasser: Loosli + Partner Architekten und Planer ETH / SIA, Rebecca Inauen, Worblentalstrasse 99, 3063 Ittigen bei Bern
Bauvorhaben: Abbruch Dachgeschoss, Wiederaufbau mit Aufstockung, Aus-bau zu neu zwei Wohneinheiten, Instal-lation Photovoltaikanlage Südost
Parzelle-Nr.: 662, Standort: Arniberg 140, Koordinaten: 617‘882/198‘651
Zone: Landwirtschaftszone
Schutzgebiet/Schutzobjekt: Keines
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebiets – Art. 24 RPGUnterschreiten der minimalen Dachnei-gung – Art. 29 Abs. 2 Bst. a) GBR
Gewässerschutzmassnahmen: An-schluss Schmutzwasser an ARA beste-hend
Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni
Auflage und Einsprachefrist: bis am 29. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
3508 Arni, 28. Mai 2015
Gemeindeverwaltung Arni
Biglen
www.biglen.ch
Keine Publikationen
Bowil
www.bowil.ch
187487Steinengrabenstrasse: Sperrung!
Wegen Strassensanierungen und Be-lagsarbeiten ab Regenloch bis Schüp-bach muss die Steinengrabenstrasse ab 1. Juni 2015 für ca. 3 Wochen für
Wöchentlich besuchen über 600 Personen unsere Webseiteanzeigerkonolfingen.ch
jeglichen Verkehr gesperrt werden! Die Baustelle ist weiträumig zu umfahren. Der Durchgang bei der Baustelle ist für Fussgänger und Zweiradfahrzeuge un-ter erschwerten Bedingungen möglich. An den Wochenenden ist die Strasse im Bereich der Baustelle befahrbar.
Die Zufahrt ab Schlossberg/Bori bis Im-menägerten (Signau Höhe) und Regen-loch ist dauernd gewährleistet. Bitte beachten Sie die jeweilige Signalisation vor Ort! Danke für die Rücksichtnahme und das Verständnis.
Gemeinde Bowil, 21. Mai 2015
187521Baupublikation
Vertreter der Bauherrschaft und Pro-jektverfasser: bauatelier-fuhrer.ch (Michael Fuhrer), Marktgasse 11, 4950 Huttwil
Bauvorhaben: Neubau eines freiste-henden Einfamilienhaus mit Autoun-terstand
Parzelle-Nr.: 1353, Standort: Bowil, Chiseweg 12 (neu) Koordinaten: 619.160/194.475
Nutzungszone: Überbauungsordnung ZPP 1 «Oberhofen», WG2
Gewässerschutz: Schmutzwasser: Ab-leitung in die Kanalisation; Meteorwas-ser: Einleitung in Vorfluter.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung 3533 Bowil
Auflage- und Einsprachefrist: bis 29. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
3533 Bowil, 22. Mai 2015 ur
Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger
Brenzikofen
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187271Gemeinde BrenzikofenTagesschulangebote, Bedarfsabklä-rung 2016/2017
Gestützt auf das revidierte Volksschul-gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, bei genügendem Bedarf Tagesschulan-gebote anzubieten. Die Gemeinden und Schulen sind verpflichtet, jährlich den Bedarf zu erheben.
Haben Sie Interesse an einem Tageschul-angebot für das Schuljahr 2016/2017? Falls ja, bitten wir Sie, den Fragebo-gen für die Bedarfsabklärung Tages-schule auszufüllen. Der Fragebogen steht unter www.schulen-hebr.ch zum Download bereit. Sie können ihn auch beim Schulsekretariat der Schulgemein-schaft Herbligen/Brenzikofen beziehen (Brenzikofen: 031 771 10 46, Herbligen: 031 771 17 67 oder [email protected]).
Wichtig: Diese Umfrage ist keine de-finitive Anmeldung, sondern nur eine Bedarfsabklärung. Bei genügend Inte-resse wird die Gemeinde auf das Schul-jahr 2016/2017 die entsprechenden Tageschulangebote einführen und den Eltern ein definitives Anmeldeformular zustellen.
Senden Sie bitte den ausgefüllten Fra-gebogen bis spätestens 15. Juni 2015 an
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Thomas KrebsMitinhaber / Geschäftsführerwohnhaft in Kiesen, 079 334 76 73
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das Schulsekretariat der Schulgemein-schaft Herbligen/Brenzikofen, Schul-hausstrasse 8, 3671 Brenzikofen oder Dorfstrasse 8, 3671 Herbligen.
Vielen Dank!
Schulkommission und Schulgemeinschaft Herbligen/Brenzikofen
Anzeiger Konolfingen 22 / 2
Notfallnummern
Sanitätsnotruf 144Feuerwehrnotruf 118Polizeinotruf 117Strassenhilfe 140Die Dargebotene Hand 143Vergiftungsnotfälle 145Kindernotruf 147Ärztlicher Notfalldienst/MEDPHONE
1. Hausarzt anrufenBand abhören für Stellvertretung.Falls keiner der Ärzte erreichbar ist:
2. Notfallnummer wählen0900 57 67 47 (ab Festnetz: Fr. 1.98/Min.)
weitere Notfalldienste auf Seite 6
Kirchgemeinde Biglen 187491www.refbi.ch
Kirche BiglenSamstag, 16 Uhr: Gottesdienst Fiire-mit-de-Chliine. Pfr. S. Wyss und Team. Für Kinder von ca. 3 –7 und alle die gerne dabei sind. Mit anschlies-sendem, einfachem Zvieri.Sonntag, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfr. Bernhard Krebs, Enggistein. Text: Apg.16, 23 –34, Singen – trotz allem. Zum anschliessenden Kirchenkaffee sind alle herzlich eingeladen.
Kirche LandiswilSonntag: Kein Gottesdienst – Einla-dung nach Biglen.
Kirchgemeinde 187518GrosshöchstettenSonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr
Taizé-Andacht für die ganze Kirch-gemeinde in der Kirche Zäziwil, kurze liturgische Feier, Pfr. H. Doepner und J. Pasquier, Orgel
Kirche Konolfinge 187474Donnerstag, 28. Mai, 16.15 Uhr: Do-mino NiederhünigenFreitag, 29. Mai, 8.30 –11 Uhr: Kir-chen-Cafeteria am Freitagsmärit (bei schönem Wetter)9.05 Uhr: Stille Zeit im KGH (Saal OG)Samstag, 30. Mai, 9.30 Uhr: Rägeboge10 Uhr: Sunntigschuel Gysenstein14 Uhr: JungscharSonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr im KGH: Gottesdienst (Pfr. D. Wiederkehr; Orgel: H. Balli). Predigtthema: Jesus sprach: «Seid gewiss. Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.» (Mt 28, 20). Kollekte: Christoffel Blinden-mission9.30 Uhr: Sunntigschuel KGHMittwoch, 3. Juni, 9.30 Uhr: «Schnäg-gli-Fyr» im KGH für Kleinkinder (bis 4 Jahre) und ihre Eltern und Grosselternwww.konolfingen.org
Kirchgemeinde Linden 187446Freitag: 19.30 Uhr, KGH, Jugendträff.Sonntag: 9.30 Uhr, Gottesdienst. Mit-wirkung des Jodelduett Amacher-Burk-halter.Mittwoch: 12 Uhr, Raiffeisenbank, Seni-orenausflug (60+). Anmeldung bis Mon-tag, 1. Juni, bei Margrit Steiner (031 771 19 24).Mehr Infos: www.kirche-linden.ch.
Kirchgemeinde Münsingenwww.ref-muensingen.ch 187525Alle Veranstaltungen und / oder De-tailinformationen siehe Gemeindes-eiten reformiert. oder Homepage Kirchgemeindeversammlung, Mittwoch, 10. Juni 2015, gemäss Publikation im amtlichen Teil die-ses Anzeigers.
MünsingenPilgerwanderung Allianz: Freitag, 29. Mai, Treffpunkt 18 Uhr beim Psy-chiatriezentrum.
Lobpreiszeit: Freitag, 29. Mai, siehe unter Kleinhöchstetten.Konfirmation Klasse 9A: Sonntag, 31. Mai, 9 Uhr, Kirche, Pfr. Ch. Beutler.Konfirmation Klasse 9G: Sonntag, 31. Mai, 11 Uhr, Kirche, Katechet J. Steiner.Musikalisch liturgische Feier: Sonntag, 31. Mai, 17 Uhr, Kirche. (siehe Inserat)
Psychiatriezentrum PZMSegnungsgottesdienst mit Abend-mahl und Salbung: Sonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr, Kapelle, Pfr. Ph. Am-mann, Therese Räss, Orgel, Jacque-line Thürner, Querflöte und Vorberei-tungsgruppe.
Rubigen / KleinhöchstettenLobpreiszeit / Pilgerandacht: Frei-tag, 29. Mai, 19.30 Uhr Kirche. Input Verena Schär.Musikalische Morgenfeier: Sonn-tag, 31. Mai, 10 Uhr, Kirche. (siehe Inserat)Offenes Singen: Montag, 1. Juni, 20 Uhr, Kirche.
Kirche Oberdiessbach 187447Freitag, 29. Mai, 9.05 Uhr: Andacht im Chor der Kirche Samstag, 30. Mai, 10 Uhr: Fiire mit de Chliine in der KircheSonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Pfr. Hansruedi Spichiger (Bern). Mitwirkende: Trachtengruppe Linden und R. Zingg (Orgel). Kollekte für Schweizer Patenschaft für Bergge-meinden. KirchenkaffeeAb 9.15 Uhr: «Chinder-Arche»: Kleinkinderhüte im KGH 9.30 Uhr: Sonntagsschule im KGHwww.kirche-oberdiessbach.ch
Kirche Schlosswil 186939Sonntag, 31. MaiBitte besuchen Sie die Gottesdienste in der Region.
Freitag, 5. Juni19.05 Uhr, Chorgespräch, Kirche Schlosswil. B. Wiher
Kirche Walkringen 187510«Alte Mauern – bewegte Kirche», Festgottesdienst «500 Jahre Kirche Walkringen», gestaltet von Pfarrer Andreas Zeller, Synodalratspräsident, , Pfarrer Peter Raich, Kirchgemeindeprä-sident Peter Stucki. Musik: Yeon-Jeong Jeong, Orgel, und Barbara Aeschba-cher, Saxophon; anschliessend Apéro im Sternenzentrum.www.kirche-walkringen.ch
Kirche Wichtrach 187501Sonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr in der Kirche: Gottesdienst mit Taufen ge-staltet von Olga Kocher, Orgel und Pfarrer Christian Galli. Lieder: 233, 1, 2; 181, 1– 4; 663, 1–3; 344. Kollekte: Fachstelle Gewalt, Bern.
Donnerstag, 4. Juni: SeniorInnen-reise des Frauenvereins Kiesen-Opp-ligen und der Kirchgemeinde Wicht-rach. Besammlung: Schulhaus Kiesen und Gemeindehaus Oppligen: 13.15 Uhr.
Besuchen Sie uns im Internetwww.kirche-wichtrach.ch
Kirche Worb/Rüfenacht 187509Kirche Worb: Sonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr. Pfarrerin Judith Wenger, Annette Unternährer, Orgel.Kasperlitheater: Mittwoch, 3. Juni, 14.30 Uhr, Kirchgemeindehaus Worb. Bei schönem Wetter draussen. Infos: Pfarrerin Melanie Kummer, 031 839 64 93.Frauenzmorge: Donnerstag, 4. Juni, 9 – 11 Uhr, Café littéraire (Bibliothek Rüfenacht). Anne Klinger-Schorr stellt uns verschiedene Bücher für den Som-mer vor.Seniorenreise nach Messen: Mitt-woch, 17. Juni, 12 Uhr Abfahrt beim Kirchgemeindehaus Worb. Anmel-dung bis Montag, 8. Juni bei Annema-rie Pulver, Tel. 031 839 50 77 oder an: Kirchgemeinde Worb, Enggisteinstr. 4a, 3076 Worb.
Weitere Angaben zu den Gottes-diensten und zu den Anlässen finden Sie in der Gemeindeseite «reformiert.» oder unter www.ref-kircheworb.ch.
meindezentrum Kehr, Langnau (Unter-weisungsabschluss) 9.30 UhrWeitere Infos: http://emmental.menno.ch
Evang. Freikirchliche 187115Gemeinde Linden, Ried:Samstag, 30. Mai, 16.30 Uhr Sanaclub19.30 Uhr Sanaclub-GottesdienstDienstag, 2. Juni, 20 Uhr Lobpreis und Gebet
Wichtrach, Thalgutstrasse 11:Donnerstag, 28. Mai, 20 Uhr Bibel-stunde
christliche Gemeinde 187542«Zentrum Kreuz»Rohrstrasse 44, Biglen
So., 31. Mai: kein Gottesdienst
Infos: Telefon 034 461 00 48 oder www.bern-ost.ch
Gemeinde für Christus 187502Oberhünigen, LochmattSo., 31. Mai, Gebetssonntag 10 Uhr und 11.30 UhrSo., 31. Mai, Sonntagschulausflug 9.45 Uhr Parkplatz Inseli / KonolfingenTel. 031 791 13 64
Worb, Gewerbehaus Bollstrasse 61So., 31. Mai, Gebetssonntag9.30 – 10.30 Uhr / 11 – 12 UhrTel. 031 839 55 61
Gottesdienste
Druckzentrum Bern
Sonntag, 31. Mai 2015
Heilsarmee 186350Schulhausgasse 20, Münsingen
So., 31.5., 9.30 Uhr Gottesdienstmit Lt.L.Schenk; Sonntagschule
Telefon 031 721 13 32www.heilsarmee-muensingen.ch
Katholische Kirche 187017in KonolfingeSonntag, 31. Mai, 9.15 Uhr Kommu-nionfeierwww.kathbern.ch/konolfingen
Katholische Kirche 186961in MünsingenSamstag, 30. Mai, 18 Uhr Gottesdienst (F. Klingenbeck) Sonntag, 31. Mai, 10.30 Uhr Gottes-dienst mit Taufe (F. Klingenbeck)www.kathbern.ch/muensingen
Freie evangelische 187019 GemeindeGrosshöchstetten, Kapellenweg 6siehe www.kapelle.ch Samstag, 30. Mai, 18 Uhr Happy Hour–AbendgottesdienstSonntag, 31. Mai, KEIN Gottesdienst
Münsingen Salem, Sonnhaldeweg 2 www.feg-muensingen.ch 187283Donnerstag, 28. Mai, 19.30 Uhr Ge-meindegebetstreffen Samstag, 30. Mai, 14 Uhr Jungschar (jungschar-muensingen.ch)Sonntag, 31. Mai, kein Gottesdienst
Freie MissionsgemeindeGrosshöchstetten 187157Mühlebachweg 13www.fmg-grosshoechstetten.chSonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr Gottes-dienst; Sonntagschule, KinderhortMittwoch, 3. Juni 19.30 Uhr Vertie-fungsabend
Münsingen, Sägegasse 11 187061Begegnungszentrumwww.fmg-muensingen.chSa., 30. Mai, 14 Uhr: Jungschar Münsin-gen (Besammlung Schlosspark)Sa., 30. Mai, 18.30 Uhr: BeZ Teens (7.– 9. Klasse)Sa., 30. Mai, 19 Uhr: Konzert mit Benja-min Nyffenegger (Mundart-Pop / Chan-son)So., 31. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst / Seg-nung der 9. Klässler mit Kinderpro-grammMo., 1. Juni, 19.30 Uhr: Start LiFe-Semi-nar Jugend
Evangelisch- 187547methodistische KircheWorb, Paradiesweg 1.Sonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr: Taizégot-tesdienst.www.emk-worb.ch
BewegungPlus«Evangelische Freikirchen»
BewegungPlus Konolfingen 186689Fr., 29. Mai, 19 Uhr Heilungsabend. So., 31. Mai, kein GottesdienstBurgdorfstrasse 10, Tel. 031 791 20 58www.chummulueg.ch
BewegungPlus Münsingen 185826Sonntag, 31. Mai, 17 Uhr Gottesdienst im BEZ, Sägegasse 11www.bewegungplus-muensingen.ch
Christliche Gemeinde Worb 187029(CGW)Sonntag, 31. Mai, 9.30 Uhr «Bibelschmöcker»-BRUNCH im Sonn-halde-Zentrum, Vechigenstrasse 29www.bewegungplus-worb.ch
Christliches Zentrum 187357Thalgut, 3114 WichtrachFr., 29. Mai, 19.30 Uhr Israel-Gebets-abendSo., 31. Mai, 9.30 Uhr Einweihungsfest in Tavanne19.30 Uhr Lobpreis-Gottesdienst
Christliche Gemeinde AnkerOberdiessbach, Industriestrasse 4 185795
Freitag, 29. Mai, 5.30 Uhr FrühgebetSonntag, 31. Mai, kein Gottesdienst
Alttäufergemeinde 187545Aebnit, BowilSamstag, 30. Mai Jugendträff 20 UhrSonntag, 31. Mai Gottesdienst im Ge-
Musikalische Morgenfeiermit dem «duo halbvier» Isabel Lerchmüller und Blathnaid Fischer-Fuhrer, Harfe und QuerflöteTexte: Markus Zürcher, Pfarrer
Sonntag, 31. Mai 2015, 10 Uhr Kirche Kleinhöchstetten
www.ref-muensingen.ch
187523
Musikalisch-liturgische Feier zu TrinitatisMesse in D-Dur op. 86 von Antonin Dvorak
Kantorei Münsingen und Chorgemeinschaft MeiringenSolisten: Noé Ito, Sopran; Alexandra Busch, Alt; Tobias König, Tenor; Christian Marthaler, BassLeitung: Andreas Meier-Oulevey
Orgel: Caroline Marti
Liturgie: Pfarrerin Gabriela Allemann Heuberger
Sonntag, 31. Mai 2015, 17 Uhr reformierte Kirche Münsingen
www.ref-muensingen.ch
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«Die Initiative führt zu einer enormen steuerlichen Mehrbelastung für Familien. Neu müssten in vielen Fällen auch Kinder und Enkel Erbschaftssteuern bezahlen.»Nadja PierenNationalrätin SVP
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Infos beimAnzeiger
Konolfi ngen
Anzeiger Konolfingen 22 / 4
Fortsetzung Seite 6
Keine Publikationen
Freimettigen
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Grosshöchstetten
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187407Einladung zur Orientierungsveran-staltung
«Energie Grosshöchstetten AG»
Zur Zeit laufen die Vorarbeiten für eine Änderung der Organisationsform der Elektrizitätsversorgung Grosshöch‑stetten in eine gemeindeeigene «Ener‑gie Grosshöchstetten AG».Die Urnenabstimmung zu diesem Vor‑haben findet am 14. Juni 2015 statt.
Der Gemeinderat Grosshöchstetten lädt Sie zu einer Orientierungsveranstaltung zu diesem Thema ein:
Datum: Donnerstag, 28. Mai 2015Zeit: 19.30 UhrOrt: Aula der Sekundarschule Gross-höchstetten, Schulgasse 3, 3506 Gross-höchstetten
Themen: – Weshalb ist Änderung der Rechtsform
nötig?– Was ist wie konzipiert und geplant?– Welches ist der Nutzen für die Bevöl‑
kerung und die Gemeinde?– Wie ist das weitere Vorgehen?– Diskussion und Fragen
Es informieren der zuständige Gemein‑derat und der für dieses Vorhaben bei‑gezogene externe Partner «EVU Part‑ners AG».
Der Gemeinderat Grosshöchstetten freut sich auf Ihre Teilnahme an dieser interessanten Orientierungsveranstal‑tung.
187315Ausstellungbildnerisches, technisches, textiles Gestalten
Freitag, 29. Mai 2015 17 bis 20 UhrSamstag, 30. Mai 2015 17 bis 20 Uhr
im Schulhaus Alpenweg und im Sekun‑darschulhaus
Gemeinsam musizieren für Sie das Orchester der Sekundarschule, die Band und der Chor der Primar- und Realschule.
Konzert Freitag: 19 Uhr, Aula Sekundar-schuleKonzert Samstag: 17 Uhr, Aula Sekun-darschule
Jubiläumsfest TagesschuleVon 16 bis 20 Uhr feiert die Tagesschule auf dem Areal des Schulhauses Alpen‑weg mit vielen verschiedenen Spielen und Aktionen, Ansprachen (18.15 Uhr) sowie Trinken und Essen ihr 5‑jähriges Bestehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Schülerinnen und Schüler, Lehrerschaft,Schulkommissionen und SchulleitungenTagesschule
187483Baupublikation
Gesuchsteller: Andreas Felder, Bern‑strasse 31, 3506 Grosshöchstetten
Projektverfasser: Brancher + Kauf-mann, Architekten, Stauffacherstrasse 126 Q, 3014 Bern
Bauvorhaben: Wohnung 1. OG, Wie‑derherstellung nach Brand
Parzelle‑Nr.: 590, Standort Bernstrasse 31, Zone G
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Kanalisationsanschluss beste‑hendZone A
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Grosshöchstetten, 21. Mai 2015
Bauverwaltung Grosshöchstetten
Häutligen
www.haeutligen.ch
187421Baupublikation
Bauherrschaft/Projektverfasser: Gäumann Willi und Michael, Täger‑tschistrasse 4, 3510 Häutligen
Bauvorhaben: Erstellen einer Remise und einer Jauchegrube. Hauptabmes‑sungen: LxBxH 30.30m x 12.60m x 8.41m
Parzelle‑Nr.: 82, Standort: Wi‑prächtstrasse 2 Zone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutz: Meteorwasser versi‑ckert
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24ff RPGÜberschreiten der Gebäudehöhe um 1.41m nach Art. 18 NBRD
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Häutligen, Dorfstrasse 22, 3510 Häutligen
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Juni 2015
Hinweise: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop‑pel bei der Einsprachestelle einzurei‑chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan‑sprüche, die nicht innert der Einspra‑chefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfälti‑gte oder weitgehend identische Ein‑sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Münsingen, 21. Mai 2015
Bauabteilung MünsingenFachbereich Baupolizei
Herbligen
www.herbligen.ch
187185Tagesschulangebote, Bedarfsabklä-rung 2016/2017
Gestützt auf das revidierte Volksschul‑gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, bei genügendem Bedarf Tagesschulan‑gebote anzubieten. Die Gemeinden und Schulen sind verpflichtet, jährlich den Bedarf zu erheben.
Haben Sie Interesse an einem Tageschul‑angebot für das Schuljahr 2016/2017? Falls ja, bitten wir Sie, den Fragebo‑gen für die Bedarfsabklärung Tages‑schule auszufüllen. Der Fragebogen steht unter www.schulen‑hebr.ch zum Download bereit. Sie können ihn auch beim Schulsekretariat der Schulgemein‑schaft Herbligen/Brenzikofen beziehen (Brenzikofen: 031 771 10 46, Herbligen: 031 771 17 67 oder [email protected]).
Wichtig: Diese Umfrage ist keine de-finitive Anmeldung, sondern nur eine Bedarfsabklärung. Bei genügend Inte‑resse wird die Gemeinde auf das Schul‑jahr 2016/2017 die entsprechenden Tageschulangebote einführen und den Eltern ein definitives Anmeldeformular zustellen.
Senden Sie bitte den ausgefüllten Fra‑gebogen bis spätestens 15. Juni 2015 an das Schulsekretariat der Schulgemein‑schaft Herbligen/Brenzikofen, Schul‑hausstrasse 8, 3671 Brenzikofen oder Dorfstrasse 8, 3671 Herbligen.
Vielen Dank!
Schulkommission und Schulgemeinschaft Herbligen/Brenzikofen
Kiesen
www.kiesen.ch
Keine Publikationen
Konolfingen
www.konolfingen.ch
187482Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft und Projektverfas-ser: Jürg Wyss, Herolfingen 273, 3503 Gysenstein
Bauvorhaben: Sanierung und Erwei‑terung der Wohnung im Erdgeschoss, Anbau Balkon
Parzelle‑Nr.: 1161, Standort: (Herolfin‑gen 273)
Nutzungszone/ Schutzzone, -gebiet, -objekt: Landwirtschaft (Ortsbilderhal‑tungs‑ und Obstbaumschutzgebiet, er‑haltenswertes KObjekt in Baugruppe H)
Beanspruchte Ausnahmen: – Sauen ausserhalb des Baugebietes
(Artikel 24 ff Gesetz über die Raum‑planung)
– Unterschreiten des minimalen Stras‑senabstandes (Artikel 80 Strassenge‑setz und Artikel 5 Baureglement)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das zusätzlich anfallende Schmutzabwasser wird der ARA zuge‑führt.
Grundwasserschutzzone: Engere Schutzzone (S2)
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Konolfingen, Ab‑teilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konol‑fingen
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Juni2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profilen verwiesen. Ein‑sprachen und Rechtsverwahrungen sindschriftlich und begründet einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten‑ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflagefrist ange‑meldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel‑fältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und Entscheide können im Anzeiger oder imAmtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhält‑nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 20. Mai 2015
Gemeinde KonolfingenAbteilung Bau
Landiswil
www.landiswil.ch
187427Versammlung der Einwohnerge-meinde
Mittwoch, 24. Juni 2015, 20 Uhr, im Mehrzweckgebäude in Obergoldbach
Traktanden:1. Gemeinderechnung 2014; Genehmi‑
gung Nachkredit für zusätzliche Ab‑schreibungen
2. Gemeinderechnung 2014; Beratung und Genehmigung
3. Zufahrten Felbacker/Thalbach/Län‑der/Grädelisberg; Genehmigung Sa‑nierungskredit
4. Verschiedenes/Informationen
RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungs‑beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlangelegenheiten beträgt die Be‑schwerdefrist 10 Tage) nach der Ver‑sammlung schriftlich und begründet beim Re‑gierungsstatthalteramt Bern‑Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Ver‑waltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits‑ und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be‑anstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rü‑gen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträg‑lich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 671 OgR in der Zeit vom 1. bis am 20. Juli 2015 bei der Gemein‑deverwaltung Landiswil öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 672 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden.
Die Bevölkerung wird im Landiswiler Nr. 326 vom Juni 2015 über die traktan‑dierten Geschäfte informiert.
Alle stimmberechtigten Gemeindebür‑gerInnen sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.
Landiswil, 29. April 2015
Gemeinderat Landiswil
Linden
www.linden.ch186963
Ordentliche Einwohnergemeinde-versammlung
Donnerstag, 4. Juni 2015, 20 Uhr, Restau-rant Kreuz, Linden
Traktanden1. Jahresrechnung 2014; Genehmigung
und Kenntnisnahme Nachkredite
2. Kreditabrechnungen, Kenntnis‑nahme
2.1 Erneuerung Kanalisation Dorf; Kreditabrechnung
2.2 Sanierung Fölligraben; Kreditab‑rechnung
3. Wärmeverbund, Erweiterung Heiz‑zentrale; Kreditbewilligung
4. Wechsel der Region und des Verwal‑tungskreises, Orientierung mit Kon‑sultativabstimmung
5. Verschiedenes
Öffentliche AuflageDie Unterlagen zu den Traktanden 1, 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindever‑sammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
BeschwerderechtBeschwerden gegen Versammlungsbe‑schlüsse können innert 30 Tagen, im Doppel, beim Regierungsstatthalter Bern‑Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen eingereicht werden. Sie haben einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.
Teilnahme- und StimmrechtTeilnahme‑ und stimmberechtigt sind die seit 3 Monaten in der Gemeinde an‑gemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Zur Teilnahme sind alle freundlich eingeladen.
LindenblattBitte beachten Sie die Orientierungen über die Gemeindeversammlungsge‑schäfte.
ProtokollDas Protokoll liegt vom 10. Juni bis 10. Juli 2015 in der Gemeindeverwaltung Linden öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat, 3673 Linden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Linden, 30. April 2015
DER GEMEINDERAT
185193Räumung von Gräbern der Bestat-tungsjahre 1984 bis 1986
Anfang Juni werden die 3 Gräberreihen der Bestattungsjahre 1984 bis 1985 plus 10 Gräber des Bestattungsjahres 1986 aufgehoben.
Nach Artikel 37 des Friedhofregle‑mentes wird die Aufhebung hiermit öf‑fentlich bekannt gemacht. Angehörige haben Gelegenheit, Grabmäler und Pflanzen in der Woche 24, vom 08. bis 14. Juni 2015 zu entfernen, sofern sie darauf Anspruch erheben. Ab Montag, 15. Juni 2015 erfolgt die Räumung durch den Friedhofgärtner.
Linden, 19. Januar 2015
Die Betriebskommission
187429Baupublikation
Bauherrschaft: Zimmermann Hans, Grafenbühl 84, 3673 Linden
Projektverfasser: Gerhard Steiner Architekt, Huebstrasse 31, 9100 Herisau
Bauvorhaben: Ausbau Dach und Öko‑nomieteil
Parzelle‑Nr.: 1236, Standort: Grafenbühl 84
Nutzungszone/Überbauungsord-nung: LWZ
Schutzzone/-gebiet/-objekt: Schüt‑zenswertes K‑Objekt, Baugruppe CGebiet für Hochstammobstbäume
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24d Abs. 2 RPG bzw. Art. 83 Abs. 2 BauG; Bauen ausserhalb des Baugebiets
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Bestehendes Trennsystem– Zone A
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeschreiberei, 3673 Linden
Auflage- und Einsprachefrist bis: 22. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Linden, 18. Mai 2015
Gemeindeschreiberei Linden
Keine Publikationen
Mirchel
Münsingen
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187505Verkehrsbehinderungen Sonnhal-deweg
BegründungDie Werkleitungen sowie der Stras‑senoberbau müssen umfassend saniert werden. Folgende Massnahmen sind geplant:– Ersatz der Abwasserleitung und
Schächte– Ersatz der Trinkwasserleitung– Sanierung und Verstärkung der Elek‑
troleitungen– Sanierung der öffentlichen Beleuch‑
tung– Erneuerung des Strassenoberbaus
inkl. Belag
AbschnittBetroffen ist der Abschnitt von der Ein‑mündung Sonneggweg bis zum Sonn‑haldeweg Nr. 18. Die Elektroleitungen werden innerhalb den Gehwegen zu‑sätzlich noch bis zum Ballenbühlweg/Schützenhaus saniert.
Dauer BauarbeitenAb 8. Juni 2015 bis voraussichtlich Herbst 2015 (vorbehalten bleibt die Witterung).Einbau Deckbelag: Sommer 2016
VerkehrDie Bauarbeiten werden etappiert. Im jeweiligen Baubereich ist die Durchfahrt immer mindestens einspurig gewährlei‑stet. Es ist aber mit Verkehrsbehinde‑rungen und Erschwernissen zu rechnen. Wir bitten Sie, die Weisungen des Bau‑stellenpersonals zu befolgen. Für das Verständnis und Ihre Flexibilität danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Orientierung Anwohnerinnen und An-wohnerDiese wurden zusätzlich mittels Flug‑blatt direkt informiert.
KontakteOberbauleitung: Bauabteilung Münsin‑gen, Bruno Näf, Tel. 031 724 52 20Örtliche Bauleitung: Prantl Bauplaner AG, Matthias Baumann, Tel. 031 724 20 00
186352Öffnungszeiten Gemeindeverwal-tung – Personalausflug
Infolge Personalausflugs ist die gesamte Gemeindeverwaltung am Freitag, 12. Juni 2015, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 15. Juni 2015, gelten wieder die ordentlichen Schalteröffnungszeiten.
Die Bezüger von Tageskarten machen wir darauf aufmerksam, dass die reser‑vierten Tageskarten für die Zeitspanne von Freitag, 12. Juni 2015 bis Montag, 15. Juni 2015 bis spätestens am Don‑nerstag, 11. Juni 2015, 17 Uhr abgeholt werden müssen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
187428Öffentliche BekanntmachungÜberbauungsordnung e «Dorfzen-trum» Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raum‑ordnung hat die vom Gemeindeparla‑ment Münsingen am 14. Oktober 2014 beschlossene Überbauungsordnung e «Dorfzentrum», bestehend aus Über‑bauungsplan und Überbauungsvor‑schriften, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz (BauG) vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Mai 2015 genehmigt.
Die Akten sowie weitere Unterlagen ste‑hen bei der Bauabteilung Münsingen, beim Regierungsstatthalteramt Bern‑Mittelland und beim Amt für Gemein‑den und Raumordnung, der Öffentlich‑keit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Münsingen, 18. Mai 2013
Gemeinderat Münsingen
187430Ferienpass 6. – 24. Juli 2015
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Kursprogramm und Anmeldung unterwww.freizythuusmuensingen.ch
Freizythuus MünsingenSchlossstrasse 53110 MünsingenTelefon 031 721 09 [email protected]
187436Strassensperrung Schulhausgasse Nr. 3 bis Nr. 15 für notwendige Be-lagsarbeiten
Das Fernwärmenetz Münsingen wird in der Schulhausgasse und im Turnhallen‑weg erweitert. Folgende Massnahmen sind geplant:
In der Schulhausgasse wurden diverse Werkleitungen und Strassenentwässe‑rungen neu erstellt.
GemeindeverbändeFortsetzung
Anzeiger Konolfingen 22 / 5
Fortsetzung Seite 7
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Tag der offenen Tür Mittwoch, 3. Juni 2015 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Donnerstag, 4. Juni 2015 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Gerne empfangen wir Sie an den oben erwähnten Daten zum Tag der offenen Tür an der Zürchermatte 33 in Langnau.
KIPFER & KIPFER AG | Dorfstrasse 5 (ehemaliges BZ-Gebäude) | 3550 Langnau Tel. 034 402 80 80 | Fax 034 402 80 82 | www.kipfer-ag.ch | [email protected]
BKOE083139
Anzeiger Konolfingen 22 / 6
Fortsetzung Seite 8
NotfallnummernInt. Notrufnummer 112REGA Rettungsflugwacht 1414Beratungsdienst Kinder und Jugendliche 147
Zahnärztlicher Notfalldienst 079 607 35 90
Apotheken MünsingenAare-Apotheke 031 720 28 28Dorfplatz-Apotheke 031 724 03 03
Apotheken WorbApotheke DB 031 839 44 88Stern-Apotheke 031 839 64 54
SpitälerMünsingen 031 682 82 82Belp 031 818 91 11Langnau 034 421 31 31Burgdorf 034 421 21 21Sonnenhof Bern 031 358 11 11Insel-Spital Bern 031 632 21 11
PolizeiKonolfingen 031 368 73 01Münsingen 031 368 72 81Worb 031 368 73 41
Wichtige Telefonnummern
Auflage 2 243 ExemplareWEMF-beglaubigt (21.11.2014)ISSN 1663-9634
Inseratenannahme:Anzeiger KonolfingenGüterstrasse 10, 3076 Worb Tel. 031 838 60 65Fax 031 838 60 69E-Mail: [email protected]
Der Anzeiger kann jederzeit abonniert werden.
Inserate müssen bis Montag,* spätes tens 17 Uhr bei der Inseraten-an nahme stelle in Worb eingetroffen sein.
Korrekturen und Abbestellungen müssen bis 4 Arbeitstage, 9 Uhr be-kannt gegeben werden.
PreiseAlle gültigen Preise, Zuschläge und AGB finden sie auf unserer ebseite.
Gelegenheitsinserate nur gegen Vorauszahlung!
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Duo Bern Süd, 45 607 Exemplare (Konolfingen und SchwarzenburgInseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Montag, 9 Uhr*
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*Abweichende Annahmeschlüsse um Feiertage siehe: www.anzeiger-konolfingen.c
Allgemeine AngabenSpaltenbreite: 26 mmDruckmaterial: Digitale Daten oder Vorlagen
Gestaltungsvorschriften werden nur als Wunsch entgegen genommen.
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, werden aber mit einem Zuschlag gemäss Preisliste verrechnet.
Verschiebungsrecht: Vor- und Nachver- schiebung von nicht termingebunde- nen Anzeigen um 1 Ausgabe, ohne Avis an den Kunden, ausdrücklich vor-behalten.
Verlag: Genossenschaft Anzeiger KonolfingeVerwaltung und Sekretariat: Postfach, 3076 Worb
Vervielfältigung, Speiche- rung, Nachdruck und Reproduktion aller Art, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.
AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober-thal, Oppligen, Rubigen, Schloss wil, Tägertschi, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil
PolitischeGemeinden Fortsetzung
(Münsingen)
Ergänzend zu diesen Arbeiten muss nun noch der Strassenkoffer ergänzt werden und anschliessend der Strassenbelag auf die ganze Breite neu ausgeführt werden.
Dauer: 3 Arbeitstage
Hauptarbeiten ab 2. Juni 2015 bis 4. Juni 2015 (bei ungünstigen Witterungsver-hältnissen werden die Arbeiten verscho-ben bis ein geeignetes Zeitfenster von 3 aufeinanderfolgenden Tagen gewährt werden kann)
Verkehr: Infolge des hohen Verkehrs-aufkommens und Erfahrungswerte der Baustelle muss aus Sicherheitsgründen die Strasse komplett gesperrt werden. Die Zugänglichkeit ist an diesen Tagen nur zu Fuss möglich – Ersatzparkplätze werden um die Baustelle signalisiert.
Kontakte: Bauleitung: B+S AG, Sacha Goetschmann, 079 106 34 43
Bauherrschaft: InfraWerkeMünsingen, Ernst Jungen und Rudolf Zurbuchen, 031 724 52 50
Münsingen, 18. Mai 2015
187386Baupublikation
Bauherrschaft: Sarasin Anlage-stiftung, Nachhaltige Immobilien Schweiz, Dr. Meyer Asset Manage-ment AG, Schönbergstrasse 19, 3000 Bern 25
Projektverfasser: Brügger Archi-tekten AG, Scheibenstrasse 6, 3601 Thun
Bauvorhaben: Erstellen eines Wohn- und Geschäftshauses entlang der Thun-strasse und 7 Wohngebäuden auf der restlichen Parzelle mit Total 182 Woh-nungen.
Parzelle-Nr.: 3867, Standort: Thunstrasse 16a-16c, 18a-18h, 20a-20f Zone: UeO «Lorymatte» / ZPP I «Loryheim»
Schutzgebiet: Baumschutzgebiet
Auflage- und Einsprachestelle: Bau-abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Juni 2015
Hinweise: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzurei-chen. Kollektiveinsprachen und verviel-fältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Münsingen, 21. Mai 2015
Bauabteilung MünsingenFachbereich Baupolizei
Niederhünigen
www.niederhuenigen.ch187063
Versammlung der Einwohnerge-meinde
Dienstag, 2. Juni 2015, 20 Uhr, Schul-haus Niederhünigen
Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2014: Beratung und Genehmigung; Kenntnisnahme der Nachkredite
2. Orientierungen3. Verschiedenes
Aktenauflage/InformationDie Unterlagen zu den Traktanden können 10 Tage vor der Gemeindever-sammlung während der Schalteröff-nungszeiten in der Gemeindeschreibe-rei eingesehen werden. Daneben wird auf die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushaltungen verschickt wird.
RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungsbe-schlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann ge-gen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Mo-naten Wohnsitz in der Gemeinde Nie-derhünigen haben, sind zu dieser Ver-sammlung freundlich eingeladen.
3504 Niederhünigen, 27. April 2015
Der Gemeinderat
Oberhünigen
www.oberhuenigen.chE-Mail: [email protected]
187477Sprechstunde des Gemeindepräsi-denten
Am Montag, 1. Juni 2015 von 17.30 bis 18.30 Uhr im 1. Stock im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung. Keine Voran-meldung nötig.
187519Sprechstunde des Gemeindepräsi-denten
Die Sprechstunde des Gemeindepräsi-denten vom Montag, 1. Juni 2015 fällt infolge der Grossratssession aus. Ihre Anliegen dürfen Sie nach Vereinbarung auch direkt im Geschäft von Hans Rudolf Vogt an der Kirchstrasse 6 vorbringen. Gemeindeverwaltung Oberdiessbach
186779Marschmusikparade – Schulhaus-strasse gesperrt
Infolge einer Marschmusikparade ist die Schulhausstrasse am Freitag, 29. Mai 2015 zwischen 19.15 Uhr bis 20.30 Uhr ab Einmündung Schloss-Strasse bis Ein-mündung Freimettigenstrasse gesperrt.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebe-ten, die Signalisationen, Absperrungen und Umleitungen zu beachten. Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Oberdiessbach
187278Marschmusikparade vom 29. Mai 2015
Reservation des Gemeindeplatzes für die Besucher
Am Freitagabend, 29. Mai 2015 führt die Brass Band Oberdiessbach zusammen mit mehreren Musikgesellschaften eine Marschmusikparade in Oberdiessbach durch. Für die Besucher dieses Anlasses ist der Gemeindeplatz ab 18 Uhr reser-viert. Wir bitten Sie, den Parkplatz für die Besucher freizuhalten und danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Oberdiessbach
187471Baupublikation
Gesuchsteller: Hofer Niklaus, Gan-trischweg 11, 3672 Oberdiessbach
Grundeigentümer: Hofer Niklaus, Gantrischweg 11, 3672 Oberdiessbach
Projektverfasser: Atelier Fred Witt-wer, Architekt HTL, Haslifeldweg 9, 3672 Oberdiessbach
Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfa-milienhaus mit Studio
Parzelle-Nr.: 1296, Zone und Standort: Wohnzone 2, Gumiweg 42 + 42a, 3672 Oberdiessbach
Gewässerschutzmassnahmen: Ge-wässerschutzbereich B; Anschluss an zentrale Abwasserreinigungsanlage
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Juni 2015
Auflage- und Einsprachestelle: Bau-verwaltung, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich, im Doppel und begründet innerhalb der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung Oberdiessbach einzu-reichen.
3672 Oberdiessbach, den 26. Mai 2015
Der BauverwalterH.R. Beutler
Keine Publikationen
Oberhünigen
www.oberhuenigen.chE-Mail: [email protected]
Oberthal
www.oberthal.ch
Keine Publikationen
Oppligen
www.oppligen.ch
Keine Publikationen
Rubigen
www.rubigen.ch187368
Gemeinde RubigenVerkehrssperrung
Zur Vorbereitung für den Amtsmusiktag 2015 in Walkringen führt die Musikge-sellschaft Rubigen eine Marschmusik-parade in Rubigen durch. Aus diesem Grund wird die Thunstrasse zwischen dem Kreisel Worbstrasse und Belpstrasse gesperrt.
Dauer der Sperrung:Freitag, 29. Mai 2015 Von 19 bis 21 Uhr
Eine Umleitung wird über Bernstrasse – Feldernstrasse – Belpstrasse und um-gekehrt signalisiert.
Wir bitten um Kenntnisnahme und dan-ken für das Verständnis für die Verkehrs-massnahme und Erschwernisse.
Tiefbaukommission und Musikgesellschaft Rubigen
187385Öffentliche BekanntmachungÄnderung des Baureglements Art. 27, 51 und 52Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumord-nung hat die vom den Stimmberech-tigten von Rubigen am 30. November 2014 beschlossene Änderung des Bau-reglements (Art. 27, 51 und 52) in An-wendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 8. Mai 2015 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemein-deverwaltung, beim Regierungsstatt-halteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Rubigen, 13. Mai 2015
Der Gemeinderat
187520Baupublikation
BG Nr.: bbew 182/2015
Bauherrschaft + Projektverfasser: Halid Spahic, Muldenweg 2, 3075 Rü-fenacht BE
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Kiosk, Anpassung der gastgewerb-lichen Betriebsbewilligung A nach Art. 6 Abs. 2 Bst. A GGG (Öffentlicher Gastgewerbebetreib mit Alkohol-ausschank)
Parzelle-Nr.: 610, Standort: Rubigen, Hunzigenau, Landwirtschaftszone / Uferschutzplan Aare, Koordinaten: 607’556 / 193’226
Gewässerschutzmassnahme: Versi-ckerung des MeteorwassersGewässerschutzbereich A
Schutzzone: BLN-Objekt Nr. 1314, Aarelandschaft Thun-Bern, Auengebiet von nationaler Bedeutung (Belper Gies-sen Objekt Nr. 69), Naturschutzgebiet Aarelandschaft Thun-Bern
Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb des Baugebiets, Art.
24ff RPG– Bauen in Waldnähe, Art. 25 KWaG– Eingriffe in kantonale Naturschutz-
gebiete, Art. 18 NHG, Art. 18, 21, 22 NSchG
– Eingriffe in Auengebiete von natio-naler Bedeutung, Art. 18, 21, 22 NHG, Art. 4 und 5 Auenverordnung
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen
Einsprachefrist: bis und mit 3. Juli 2015
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzurei-chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 28. Mai 2015
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Keine Publikationen
Schlosswil
www.schlosswil.ch
Keine Publikationen
Tägertschi
www.taegertschi.ch
Walkringen
www.walkringen.ch186980
GemeindeversammlungMontag, 1. Juni 2015, 20 Uhr, im Schulhaus Bigenthal
Traktanden:1. Verwaltungsrechnung – Jahresab-
schluss 2014; Beratung und Geneh-migung
2. Verschiedenes
Aktenauflage:Die Akten zu Traktandum 1 liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Ge-meindeverwaltung öffentlich auf.
Protokoll:Gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfas-sung 2012 liegt das Protokoll der Ge-meindeversammlung ab 9. Juni 2015 während 30 Tagen bei der Gemeinde-verwaltung zur Einsichtnahme auf. All-fällige Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.
Rechtsmittel:Beschwerden gegen Versammlungsbe-schlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten (18. Alters-jahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Walkringen) Frauen und Männer der Einwohnerge-meinde Walkringen sind zur Versamm-lung freundlich eingeladen.
Walkringen 23. April 2015
Gemeinderat Walkringen
187484Baupublikation
Bauherrschaft: Roman Loppacher, Postfach 233, 9006 St. Gallen
Projektverfasser: Roman Loppacher, Postfach 233, 9006 St. Gallen
Bauvorhaben: Verlängerung Kamin
Parzelle-Nr.: 253, Aspischürli 275, 3513 Bigenthal, Koordinaten: 616‘713 / 201‘366
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen
Auflage- und Einsprachefrist: 26. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen so-wie allfällige Begehren um Lastenaus-gleich sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Gemeindeverwaltung Walkringen
Wichtrach
www.wichtrach.ch
187015Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 4. Juni 2015, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle im Schulhaus am Bach
Traktanden1. Jahresrechnung 2014, Beratung und
Genehmigung2. Gemeindebaureglement, Anpas-
sung; Art. 7 ZöN C Zweckbestim-mung
3. Schulhaus Kirchstrasse, Umnutzung; Beratung und Genehmigung Ver-pflichtungskredit von Fr. 880 000.–.
4. Informationen5. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Beschlüsse der Gemeindeversamm-lung können beim Regierungsstatt-halter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 in Ver-bindung mit Art. 65 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
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Am 14. Juni 2015:
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Anzeiger Konolfingen 22 / 8
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a des Ge-meindegesetzes (GG) hingewiesen.
Das Protokoll wird vom 11. Juni 2015 bis 9. Juli 2015 bei der Gemeindeverwal-tung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Ge-meinderat erhoben werden.
Alle Stimmberechtigen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Alters-jahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde an-gemeldet ist.
Der Gemeinderat187389
Papiersammlung
Die Schulen von Wichtrach führen am Dienstag, 2. Juni 2015 eine Papier- und Kartonsammlung durch.
Wir bitten die Bevölkerung, entspre-chendes Altpapier und Altkarton (gut gebündelt, max. 5 kg pro Bund) vor 8 Uhr auf den Kehrichtplätzen bereitzu-stellen.
Grössere, schwere Gebinde müssen di-rekt bei den Containern abgegeben werden (sie stehen schon am Vorabend bereit).
Wir danken für die gute Zusammenar-beit. Allfällige Kontaktnummer wäh-rend der Sammlung: 031 781 11 78 (bis 11 Uhr).
Voranzeige für die nächste Papiersamm-lung: Dienstag, 1. September 2015. Das Datum ist im Abfall-Merkblatt aufge-führt und wird zusätzlich im Anzeiger Konolfingen vorgängig publiziert.
Kommission für Infrastruktur WichtrachSchülerinnen, Schüler und Lehrerschaft
3114 Wichtrach, 21. Mai 2015
187405Einladung zur Ausstellung GestaltenSekstufe1 Wichtrach
Samstag, 30. Mai 2015, 15 bis 20 Uhr
Die Schülerinnen und Schüler präsentie-ren ihre Arbeiten aus dem textilen, tech-nischen und bildnerischen Gestalten.In der Cafeteria werden Sie mit Ge-tränken und Backwaren verwöhnt.
Die ganze Schule freut sich auf Ihren Besuch.
Sekstufe1, Hängertstr.4, 3114 Wichtrach
187413Baupublikation
Bauherrschaft: Eliane und Jürg Zwahlen, Zielistrasse 3A, 3114 Wicht-rach
Projektverfasser: Eliane und Jürg Zwahlen, Zielistrasse 3A, 3114 Wicht-rach
Bauvorhaben: Umnutzung einer Ga-rage im EG, Anbau eines Treppenhauses an der Südfassade, Fensterersatz
Parzelle-Nr.: 1296, Standort: Zielistrasse 3A, Koordinaten: 610.960 / 189.412Zone: Landwirtschaftszone LWZ
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bau-zone Art. 24ff RPG
Gewässerschutz: Schmutzwasser: An-schluss an Gemeindekanalisation Trenn-system Regenabwasser: Anschluss an Gemein-dekanalisation Trennsystem
Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Wichtrach, Stadel-feldstrasse 20, 3114 Wichtrach
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Wichtrach, 21. Mai 2015
Gemeindeverwaltung WichtrachBau und Infrastruktur
187511Baupublikation
Bauherrschaft: Peter und Beatrice Winnewisser, Birkenweg 10, 3114 Wichtrach
Projektverfasser: Guntern Archi-tekten AG, Thalgutstrasse 13, 3116 Kirchdorf
Bauvorhaben: – Abbruch bestehende Balkone – Anbringen einer Aussenwärmedäm-
mung an Fassade – Erstellen von neuen Balkonen mit Me-
tallkonstruktion – Ersetzen Velounterstand – Neubau Doppelgarage (nur Birken-
weg 12)
Parzelle-Nr.: 929, Standort: Kreis 2 Bir-kenweg 10 Parzelle-Nr.: 695, Standort: Kreis 2 Bir-kenweg 12 Koordinaten: 609.638 / 187.470
Zone: Wohnzone W3
Gewässerschutz: Mischsystem– Entwässerung Vorplatz Garage: An-
schluss an bestehende Rinne– Entwässerung Balkone: In bestehende
Dachentwässerung
Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Wichtrach, Stadel-feldstrasse 20, 3114 Wichtrach
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Juni 2015
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzurei-chen. Kollektiveinsprachen und verviel-fältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Wichtrach, 28. Mai 2015
Gemeindeverwaltung WichtrachBau und Infrastruktur
Worb
www.worb.ch
187326Anmeldung für die Tagesschule Schuljahr 2015/16
Was ist die Tagesschule?Die Tagesschule ist ein pädagogisch ge-leitetes Betreuungsangebot für Kinder-garten- und Schulkinder mit Standorten in Worb und Rüfenacht. Tagesschulan-gebote unterstützen die Familien, in-dem sie die Kinder im sozialen Verhalten und in der Freizeitgestaltung fördern. Auch an den Aufgaben wird in der Tagesschule gearbeitet. Tagesschulen tragen dazu bei, die Bildungsziele der Volksschule zu erreichen.
TagesschulbeginnDie Tagesschule beginnt am 10. August 2015.
ElternbeiträgeTagesschulangebote sind für die Eltern freiwillig und gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Betreuung werden nach dem Einkommen, Vermögen und Familiengrösse individuell nach kanto-nalem Tarif berechnet. Die Kosten für die Mahlzeiten werden separat verrech-net und sind für alle gleich.
AnmeldungDie Anmeldung für die Tagesschule erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Anmeldeformulare können bei der Ge-meindeverwaltung, Telefon 031 838 07 15, bezogen oder direkt unter www.worb.ch abgerufen werden. Die Anmel-dung ist bis am 15. Juni 2015 ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung, Präsidial-abteilung, Postfach, 3076 Worb, zu sen-den. Wird der Anmeldetermin nicht ein-gehalten, können die Kinder erst nach Ablauf des ersten Quartals (nach den Herbstferien) in die Tagesschule eintre-ten. Weitere Neueintritte während des Schuljahres sind jeweils nach den Ferien möglich.
Es besteht die Möglichkeit, die Anmel-dung direkt in der Tagesschule auszu-füllen. Die Betreuungspersonen bieten Ihnen dabei an folgenden Daten Unter-stützung an:– Tagesschule Rüfenacht Donnerstag,
11. Juni 2015, 17.30 bis 19 Uhr– Tagesschule Worb Donnerstag,
11. Juni 2015, 17 bis 18.30 Uhr
Verschiedenes– Für kleine Kinder empfehlen wir ei-
nen vorgängigen Schnuppertag in der Tagesschule. Er kann individuell mit der Tagesschulleiterin abgemacht werden.
– In der Tagesschule gelten bestimmte Regeln (Hausordnung). Diese sind von allen teilnehmenden Kindern zu be-folgen. Die Eltern müssen insbeson-dere ältere Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam machen.
– Dem Gemeinschaftserlebnis in der Gruppe wird grosser Wert beigemes-sen. Damit die Kinder ihren Platz fin-den und sich ein gutes soziales Klima entwickeln kann, wird eine grösst-mögliche Konstanz in der Kinder-gruppe und bei den Betreuungsper-sonen angestrebt. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Kinder für mehr als eine Einheit anzumelden.
PolitischeGemeinden Fortsetzung
Weitere AuskünfteFür die Beantwortung weiterer Fragen wenden Sie sich an die Tagesschulleite-rin, Frau Monika Keller, Mobil 079 596 11 89, Tagesschule Worb 031 832 46 06, Tagesschule Rüfenacht 031 838 58 57.
Worb, 27. April 2015