30
ARCHITEKTURWETTBEWERB Auslobungstext zum geladenen | anonymen | einstufigen Realisierungswettbewerb im Rahmen der Wohnbauförderung zur Erlangung baukünstlerischer Vorentwürfe für den Neubau des in Innsbruck 16.11.2015

ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

  • Upload
    others

  • View
    4

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

ARCHITEKTURWETTBEWERB

Auslobungstext zum geladenen | anonymen | einstufigen Realisierungswettbewerb im Rahmen der Wohnbauförderung

zur Erlangung baukünstlerischer Vorentwürfe für den Neubau des

in Innsbruck

16.11.2015

Page 2: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

2 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Inhaltsverzeichnis

A - Allgemeiner Teil – Verfahrenssordnung ......................................................... 3

A1. Ausloberin und Verfahrensorganisation......................................................... 3

A2. Gegenstand des Wettbewerbes ....................................................................... 3

A3. Art des Wettbewerbes........................................................................................ 3

A4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe ............................................ 4

A5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln........................................................ 5

A6. Verfahrensablauf und Termine.......................................................................... 6

A7. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung .........................................9

A8. Absichtserklärung der Auftraggeberin .............................................................10

A9. Vergütung............................................................................................................11

A10. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen............................................11

A11. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ....................................................12

A12. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht...................................................13

B - Besonderer Teil..................................................................................................14

B1. Aufgabenstellung ...............................................................................................14

B2. Planungsrichtlinien und Planungshinweise .......................................................17

B3. Beurteilungskriterien ........................................................................................... 29

C – Beilagenverzeichnis.......................................................................................... 30 Allgemeiner Hinweis: alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

Page 3: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

3 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

A - ALLGEMEINER TEIL - VERFAHRENSORDNUNG A1. Ausloberin und Verfahrensorganisation

A1.1 Ausloberin

Diözese Innsbruck Riedgasse 11

6020 Innsbruck

A1.2 Verfahrensorganisation (Wettbewerbsbüro und Abgabeadresse)

architekt vogl-fernheim ZT-GmbH Richardsweg 1, 6020 Innsbruck T +43 512 560303, [email protected] Bürozeiten: MO – DO 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 09:00 – 13:00 Uhr Modellbau: steck-modellarchitektur, DI Christoph Steck Weiherburggasse 5a, 6020 Innsbruck tel +43 (0) 512 560828 fax +43 (0) 512 560828 [email protected], www.modellarchitektur.at

A1.3 Rechnungsadresse

Rechnungen für Preisgelder sind bei der Ausloberin im Original einzureichen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Rechnungslegung.

A2. Gegenstand des Wettbewerbes

Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von bau-künstlerischen Vorentwürfen für den Neubau des CARITAS INTEGRATIONSHAUSES in Innsbruck. Dieses soll als multifunktionales Gebäude unterschiedliche Bereiche wie Wohnen, Bildung und Begegnung unter einem Dach vereinen.

A3. Art des Wettbewerbs

Der Wettbewerb wird als geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb im Rahmen der Wohnbauförderung durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Jurysitzung des Preisgerichtes erhalten.

Page 4: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

4 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

A4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe

A4.1. Nachfolgende Architekten wurden zur Teilnahme geladen:

Von der Ausloberin wurden folgende Teilnehmer nominiert: - beaufort Architekten, Innsbruck

- einszueins architektur, Wien

- gaupenraub Architekten, Wien

- gritsch.haslwanter architekten, Silz

- Architekt Paolo Pizzignacco, Innsbruck

- Architektin Barbara Poberschnigg, Innsbruck

- Architekt Wolfgang Pöschl, Mils

- Architekten Reich/Waltl, Innsbruck

- Architekten Scharfetter_Rier, Innsbruck

- Architekt Albert Weber, Hall in Tirol

Von der „Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Tirol und Vorarlberg wurden folgende Teilnehmer nominiert:

- bad architects ZT KG, Innsbruck

- dreiplus Architekten ZT GmbH, Innsbruck

- Architekt Dipl.-Ing. Christoph Eigentler, Innsbruck

- Architektin Dipl.-Ing. Julia Höss, Innsbruck

- Legos Architektur ZT GmbH, Zams

- Architekt Dipl.-Ing. Klaus Jahnel, Innsbruck

- ARGE Architekt Dipl.-Ing. Dietmar Rossmann und Architekt Dipl.-Ing. Markus

Tauber, Innsbruck

- Architektin Dipl.-Ing. Ingrid Schwärzler, Innsbruck

- Architekt Dipl.-Ing. Wolfgang Sterneder, Innsbruck

- Architekt Dipl.-Ing. Werner Weger, Reutte

A4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten:

Etwaige Arbeitsgemeinschaften geladener Teilnehmer mit nicht zugeladenen Büros sind grundsätzlich zulässig, müssen aber zur Freigabe der Ausloberin und der Kammer bis zum 20.11.2015 bekannt zu geben. Hinweis: alle Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft müssen berechtigt sein,

Page 5: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

5 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

die zu vergebenden Leistungen zu erbringen. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt.

Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Varianten sind nicht zulässig.

A4.3. Mitarbeiter und Konsulenten anderer Fachrichtungen:

Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Projektes mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden von der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt.

A4.4. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:

Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 der WSA 2010. Weiters gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbs-arbeiten gemäß §17 der WSA 2010.

A5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln

A5.1. Rechtsgrundlagen:

Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen (Beilagen C1-C7) c) Richtlinie AdTLR zur „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben

in der Wohnbauförderung / Ausgabe 01.07.2012“ d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010, Teil B und Teil C)

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

Mit der Einreichung seines Wettbewerbsbeitrages nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.

Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und

Page 6: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

6 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. A5.3 Kooperation mit der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:

Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 30.10.2015 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 33/15 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.

A6. Verfahrensablauf und Termine

Ausgabe der Unterlagen: 16.11.2015 Konstituierende Sitzung des Preisegerichtes: 25.11.2015 Örtliche Begehung und Hearing: 25.11.2015 Treffpunkt: 11:00 Uhr, Pfarrsaal Schutzengelkirche, Gumppstrasse 65. Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro: 01.12.2015 – 12:00 Uhr Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 16.12.2015 Abgabe Pläne: 23.02.2016, 18:00 Uhr Abgabe Modell: 01.03.2016, 18:00 Uhr Abgabeort: architekt vogl-fernheim ZT-GmbH Richardsweg 1, 6020 Innsbruck T +43 512 560303 e-mail: [email protected] Bürozeiten: MO – DO 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 09:00 – 13:00 Uhr Beurteilungssitzung des Preisgerichts: voraussichtlich 23.03.2016 Präsentation Ausstellung: im Anschluss, Termin und Ort wird bekanntgegeben

A6.1 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen:

Die Wettbewerbsunterlagen werden in digitaler Form am 16.11.2015 durch das Wettbewerbsbüro an die Teilnehmer übermittelt. Von der Ausloberin wurde ein Umgebungsmodel in Auftrag gegeben. Die Modelleinsatzplatten mit angrenzender Bebauung werden beim Hearing übergeben.

A6.2. Konstituierende Sitzung:

Die konstituierende Sitzung der Jury mit Wahl des Juryvorsitzenden, des Schriftführers und deren Stellvertreter erfolgt vor der örtlichen Begehung und

Page 7: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

7 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

dem Hearing am 25.11.2015. Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern bekanntgegeben. Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen.

A6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:

Am 25.11.2015 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Hearing mit Besichtigungs- und Begehungsmöglichkeit vor Ort statt. Treffpunkt: 11:00 Uhr, Pfarrsaal Schutzengelkirche, Gumppstrasse 65.

Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 01.12.2015 – 12:00 Uhr per email einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.

Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das Wettbewerbsbüro zu richten ([email protected]).

Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Ergebnisse des Hearings werden bis 16.12.2015 den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per e-mail übermittelt.

A6.4. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:

Die Projekte müssen - entsprechend verpackt zu den genannten Terminen im Wettbewerbsbüro architekt vogl-fernheim ZT-GmbH Richardsweg 1, 6020 Innsbruck unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Achtung: Per Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbs-arbeiten müssen ebenfalls spätestens zum oben angeführten Termin im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Die geladenen Teilnehmer tragen dafür das Risiko.

Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.

Page 8: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

8 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

A6.5. Vorprüfung und Preisgericht:

Die Vorprüfung erfolgt unmittelbar nach dem Abgabetermin. Der Bericht darüber ist nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen, sondern dient ausschließlich dem Preisgericht.

Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte voraussichtlich am 23.03.2016 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.

Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilung bzw. Reihung der Wettbewerbsbeiträge anhand der definierten Beurteilungskriterien durch das Preisgericht. Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden.

Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.

Die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts erfolgt im Beisein des Preisgerichts.

Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen nach Bedarf anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen.

A6.6. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:

Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.

Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten innerhalb von 10 Tagen zur Kenntnis übermittelt.

Der Ort und der Zeitpunkt der Ausstellung werden im Protokoll des Preisgerichts festgehalten. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die Preisrichter und Preisrichterinnen berechtigt, über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt

Page 9: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

9 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

wird. Zu Beginn der Ausstellung ist eine öffentliche Präsentation des Ergebnisses geplant.

A6.8. Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet

Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi

Auflösung, auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein;

- Dateigrößen möglichst klein (<1MB), mit Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer_plan1.pdf“;

- Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf- dokumente. A6.9. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die Verfasser können ihre Beiträge, so die Ausloberin diese nicht mehr benötigt, nach Ausstellungsende bzw. nach erfolgter Information darüber, im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt (entsprechende Fristen werden noch bekanntgegeben).

A7. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung A7.1. Hauptpreisrichter:

Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S)

Architekt Mag.arch. Ernst Linsberger (F), von der Kammer nominiert

Ersatz: Architektin Mag.arch. Silvia Fracaro Architekt Mag.arch. Hanno Schlögl (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Silvia Boday

Mag. Markus Köck (S), Finanzkammerdirektor Diözese Innsbruck Ersatz: Ing. Klaus Lechner, Bauamt der Diözese Innsbruck

Georg Schärmer (S), Direktor der Caritas der Diözese Innsbruck

Ersatz: Mag. Michael Engele, Verein Integrationshaus

Page 10: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

10 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Mag. Otto Flatscher (S), Wohnbauförderung

Ersatz: Dipl. Ing. Roland Kapferer Dipl. Arch. Erika Schmeissner-Schmid, (F) Stadtplanung Innsbruck Ersatz: Dipl. Ing. Irene Zelger Amtsf. StR Mag. Gerhard Fritz (S), Vertreter der Stadt Innsbruck Ersatz: Amtsf. StR Ernst Pechlaner Dipl.Ing. Heike Langenbach, (F) Vertreterin d. Innsbrucker Gestaltungsbeirats

Ersatz: Arch. Dipl. Ing. Bettina Brunner-Krenn A7.2. Berater ohne Stimmrecht:

Ing. Klaus Lechner, Bauamtsleiter der Diözese Innsbruck MMag. Elisabeth Haun (Vertreterin des Vereins Integrationshaus) Mag. Michael Engele, (Vertreter des Vereins Integrationshaus)

A7.3. Vorprüfung (ohne Stimmrecht):

architekt vogl-fernheim ZT-GmbH Richardsweg 1, 6020 Innsbruck

A8. Absichtserklärung der Auftraggeberin

Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Vergabe des Planungsauftrages Architektur an den Wettbewerbssieger vorzunehmen. Das Honorar wird auf Basis der LM.VM.OA (Objektplanung Architektur) verhandelt.

Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung zu verlangen.

Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

Page 11: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

11 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

A9. Vergütung

Die Ausloberin hat insgesamt als Vergütung (Aufwandsentschädigungen und Preisgelder) eine Gesamtsumme von netto € 73.000,00 vorgesehen (Aufwandsentschädigungen €50.00,00, Preisgelder €23.000,00).

Die Summe der Aufwandsentschädigungen wird auf alle Teilnehmer, sofern das eingereichte Wettbewerbsprojekt den Bestimmungen der Auslobung entspricht, zu gleichen Teilen aufgeteilt (d.h. bei 20 Teilnehmern erhält jeder Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von €2.500,00).

Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): 1.Rang = Gewinner € 7.666,00 2.Rang € 6.134,00 3.Rang € 4.600,00 2 Anerkennungspreise zu je € 2.300,00

In zu begründenden Ausnahmefällen bleibt es dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der ausgesetzten Preisgelder vorzunehmen. Dabei ist aber die Gesamtsumme in jedem Fall zu vergeben.

Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.

A10. Umfang und Form der zu erbringenden Leistungen

Für die Präsentation steht pro Wettbewerbsarbeit eine Fläche von maximal drei Blättern im Format DIN A0 zur Verfügung. (Achtung: Hochformat – die Pläne werden nebeneinander aufgehängt). Farbige Darstellungen sind erwünscht, Schaubilder sind nicht erlaubt und werden überklebt. Die Pläne sind gerollt abzugeben. • Die Präsentationspläne haben folgendes zu beinhalten:

- Lageplan 1:500, genordet mit Freiflächen- und Erschließungskonzept - Schwarzplan 1:2000 - Grundrisse 1:200 Untergeschoß, Erdgeschoß mit Außenanlagen,

Obergeschoße bzw. Regelgeschoß sowie davon abweichende Geschoße - städtebaulich aussagekräftige Schnitte und Ansichten 1:200 mit Angabe

der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände sowie Darstellung des Bestandsgeländes und der benachbarten Gebäude Achtung: zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwandstärken

Page 12: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

12 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

mit 40cm anzunehmen. - Fluchtwegkonzept (kann auch in die Grundrisse eingearbeitet sein) - zusätzlich zu den Präsentationsplänen sind idente Pläne als Prüfexemplare

im selben Layout und selber Größe abzugeben

• Projektmappe mit folgendem Inhalt: - Präsentationspläne verkleinert auf A3 - Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Materialisierung,

zu Konstruktion und statischem Konzept sowie zum Energiekonzept, max. 2 DINA4 -Seiten

- Datenblatt gemäß Beilage C6 Raum- und Funktionsprogramm - Verzeichnis der Unterlagen (siehe Punkt A11.3)

• Verfasserbrief gemäß Beilage C7 (mit beigelegten verkleinertem

Wettbewerbsplan)

• Baumassenmodell 1:500, Vorgabe: matt weiss zur besseren Vergleichbarkeit!

1 CD mit eingereichten Unterlagen in digitaler Form: ACHTUNG: Der Inhalt der CD darf keinerlei Hinweise auf die Identität des Verfassers enthalten!

- Wettbewerbspläne als pdf (mit entsprechend geringer Auflösung für die

Veröffentlichung auf http://www.architekturwettbewerb.at )

- Prüfpläne als dwg oder dxf. Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. NF und die BGF sind auf je einem eigenen Layer darzustellen.

- Erläuterungsbericht (docx und pdf)

- Datenblatt C6 (excel und pdf)

A11. Formale Bedingungen und Kennzeichnung A11.1. Pläne, Schriftstücke und sonstige Unterlagen

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen. Beiträge, deren Anonymität nicht in allen Bereichen gewährleistet ist, werden ausgeschieden. Jeder eingereichte Beitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht (Größe max.10mm), und auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück der Arbeit (bei Mappen nur auf dem Titelblatt) rechts oben anzubringen ist.

Page 13: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

13 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben weiters die Aufschrift „Neubau Integrationshaus Innsbruck“ zu enthalten.

Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzu-senden. Die innere Verpackung ist mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen, d ie äußere Verpackung hat nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen.

A11.2. Verfasserbrief:

Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Fachplaner (gemäß Beilage C07). Dem Verfasserbrief ist ein verkleinerter Wettbewerbsplan (im Format A4) beizulegen.

A11.3. Beilagenverzeichnis:

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.

A12. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsprojekte geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin über.

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben beim Verfasser.

Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten, unter Nennung der jeweiligen Projektverfasser . Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.

Page 14: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

14 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

B – BESONDERER TEIL B1. Aufgabenstellung

B1.1. Allgemeines zur Bauaufgabe:

Die Caritas der Diözese Innsbruck betreibt eine Vielzahl sozialer Einrichtungen. Ihrem Leitbild entsprechend stellt das engagierte Handeln für und mit Menschen in Not eine Lebenshaltung der Solidarität und des Teilens dar. Jeder Mensch, jedes Leben ist einzigartig und unbedingt wertvoll mit dem Recht auf ein Leben in Würde. Das Cartias-Integrationshaus wurde vor 17 Jahren am Standort in Innsbruck Pradl gegründet. Die damalige Vision eines gelungenen Zusammenlebens ist hier gelebte Wirklichkeit geworden. Seither haben viele unterschiedliche Menschen das Leben im Integrationshaus geprägt. Das bestehende Gebäude ist nunmehr in die Jahre gekommen, die Bausubstanz weist inzwischen grobe Mängel auf, sodass eine menschen-würdige Unterbringung in diesem Haus nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund wurde die Entscheidung für den Neubau des Integrationshauses am selben Standort in Innsbruck getroffen. Das Integrationshaus ist mehr als ein Wohnhaus: es versteht sich als Symbiose aus Integrativem Wohnen, gemeinschaftlichem Tun, Arbeiten, Kultur, Sport und Religion. Ziel ist das Zusammenwohnen und -wirken von Menschen verschiedener Herkunft in Frieden und im Sinne eines bereichernden Austausches - und damit die Vermeidung einer Ghettobildung. Einheimische, Flüchtlinge, ehemalige Obdachlose, Familien und Alleinstehende, Alte und Junge, kurz: ALLE Menschen können im neuen Integrationshaus ein Zuhause finden. Entscheidend ist dabei die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz, zwischen Verbindlichkeit und Freiwilligkeit. Privates, selbstbestimmtes Wohnen ist ein wesentliches Merkmal. Das Integrationshaus bietet nicht nur ein Zuhause, auch zahlreiche integrative Projekte finden hier einen Ort. Durch diese, meist multikulturellen Veranstaltungen und Treffen nehmen eine Vielzahl von BesucherInnen und Gästen am vielfältigen Hausleben teil. Die Aufgabenstellung erhebt somit den Anspruch, das neue Integrationshaus als Zentrum der Begegnung, des Miteinander, der Kultur

Page 15: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

15 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

und der Bildung zu etablieren. Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für eine wohlige, einfache (weniger ist mehr!) aber qualitätvolle Atmosphäre. Architektur und Außenraumgestaltung sollen darauf ausgelegt sein, Kontakte und gemeinschaftliche Aktivtäten zu fördern. Der private Wohnbereich wird durch großzügige Gemeinschaftseinrichtungen ergänzt. Darüber hinaus soll das Projekt einen entscheidenden Beitrag zur weiteren Entwicklung des Stadtteils Pradl Ost leisten. Die Diözese Innsbruck als Grundeigentümerin mit der Caritas als Betreiberin erwartet sich zukunftsfähige und innovative Beiträge, die der anspruchsvollen Aufgabenstellung der Verknüpfung der verschiedenen Nutzungen gerecht werden. Die konkreten Nutzungsbereiche sind im Raumprogramm (Beilage C06) angeführt.

In der Ausarbeitungsphase des Siegerprojekts sollen, im Sinne der Schaffung von Identifikation, in einem vorgegebenen Rahmen zukünftige BewohnerInnen in den Planungsprozess miteinbezogen werden.

B1.2. Wettbewerbsareal:

Das Wettbewerbsgebiet für die Errichtung des Integrationshaus NEU weist eine Größe von ca. 5.850 m² auf, und umfasst die Grundparzellen .1406 und 1395/2. Das Areal liegt im Stadtteil Pradl, direkt an der Gumppstraße. Im Nordosten verläuft eine Geländekante, und im Anschluß daran ein Grünzug mit Kleingartensiedlungen und Sportanlagen. Im Nordwesten grenzt das Grundstück an Wohnhöfe. In unmittelbarem

Page 16: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

16 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Anschluß befindet sich das Projekt “Pradl Ost / Südtiroler Siedlung” (siehe Beilage C2.3). Im Süden grenzt das Grundstück an Stadtvillen bzw. Einfamilienhäuser. Weiters südöstlich entsteht derzeit der neue Pflegetrakt des Wohn-und Pflegeheim Pradl. (siehe Beilage C2.4). Hinweis: Die Grundgrenzen sind bereits verhandelt, die Eintragung in den Grenzkataster ist in Vorbereitung. Der Bauplatz weist einen großen Baumbestand auf, über welchen ein Gutachten erstellt wurde. Die erhaltenswerten Bäume sind im Lage- und Höhenplan C1 vermerkt. Die infrastrukturelle Anbindung ist der Beilage C3 zu entnehmen. Hinweis: Auf der Liegenschaft befindet sich derzeit eine Trafo-Station, welche im Bestandsgebäude eingebaut ist (siehe C3.3_Leitungsauskunft Strom). Im Grundbuch ist diese als Dienstbarkeit eingetragen. Diese Trafostation ist derzeit abgeschaltet. Laut Auskunft der IKB ist jedoch für das zukünftige Projekt nach aller Wahrscheinlichkeit wieder eine eigene Trafostation erforderlich. Die IKB favorisiert im Sinne der Praktikabilität eine freistehende Aufstellung einer Kompaktstation (B x T x H ca. 3,5x2x1,8m) im Bereich der Grundstücksgrenze. Seitens Ausloberin wird ebenfalls eine freistehende Aufstellung gewünscht, da eine Integration ins Gebäude hinsichtlich Brandschutz, Be- und Entlüftung, etc., problematisch ist. Im Wettbewerbsprojekt ist die Trafo-Station jedenfalls zu berücksichtigen. Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich die Zufahrt und Tiefgaragenabfahrt für das nördlich angrenzende Grundstück (Gumppstrasse 69a-c). Diese Zufahrt ist mit einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt, und ist im Wettbewerb zu berücksichtigen.

B1.3. Kostenrahmen:

Als Obergrenze sind die „angemessenen Gesamtbaukosten“ (Kostenstelle 1,2,3) laut Wohnbauförderungsrichtlinie (lt. Beilage C4) einzuhalten. Dabei wird differenziert zwischen dem Bereich des „Wohnbau“ (Langzeitwohnen) und des „Sonstigen Heims“ (siehe auch Punkt B2.5).

Page 17: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

17 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Hinweis: Für den Bereich des Wohnbaus gilt der Satz von 1.655,- Euro bezogen auf die Bruttonutzfläche (Nettonutzfläche + 40% der Balkon / Terrassenflächen). Dieser Satz ist ebenfalls für den Bereich des „Sonstigen Heims“ heranzuziehen, allerdings hier inklusive der anteiligen Verkehrsflächen.

B1.4. Zeitrahmen:

Der Baubeginn für das Integrationshaus ist Anfang 2017 geplant, die Inbetriebnahme soll im Herbst 2018 erfolgen.

Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbs-teilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich, im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.

B2. Planungsrichtlinien und Planungshinweise

B2.1. Vorschriften, Richtlinien, Normen:

Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB- Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz mit der zugehörigen Wohnbauförderungsrichtlinie (Beilage C4), das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG - www.arbeitsinspektion.gv.at) incl. der zugehörigen Verordnung (insbesondere die Arbeitsstättenverordnung AStV), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN, das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), die ÖNORMEN B1600 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.

B2.2. Städtebauliche Rahmenbedingungen / Bebauungsbestimmungen:

(Stadtplanung Innsbruck) Rechtsstand:

Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO (in Kraft getreten am 06.12.2002): vorwiegender Nutzung des Baulandes – Wohnen; Dichtezone D1 – niedrige Dichte (Geschoßflächendichte GFD < 0,4 – 0,8). Entlang der Gumppstraße Vorsorgefläche für öffentliches Grün. Östlich der Liegenschaft schließt ebenfalls Vorsorgefläche für öffentliches Grün und Erholung an.

Flächenwidmungsplan 80/gv (in Kraft seit 08.08.1989): Liegenschaft Gumppstraße 71 ist als Wohngebiet gewidmet. Westlich und nördlich schließt gemäß Flächenwidmungsplan PR-F9 (in Kraft seit 30.4.2013) gemischtes Wohngebiet an und südlich der Gumppstraße ist Wohngebiet gewidmet. Östlich - im Bereich des Hanges – liegt Freiland (Flächenwidmungsplan 80/fqu – in Kraft seit 1.1.1985)

Page 18: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

18 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Bebauungsplan 63/fu (in Kraft seit 22.05.1991): offene Bauweise, maximal 3 bzw. 4 Vollgeschoße. Geschoßflächendichte von max. 0,8. Straßenflucht entlang der Gumppstraße. Baufluchten zwischen 0 – 10,5 m Abstand zur Straßenflucht entlang der Gumppstraße. Mittels Baugrenzlinien werden Hofflächen und Freiflächen Richtung Osten (Hangkante) von Bebauungen freigehalten.

Der Bebauungsplan ist außer Kraft getreten.

Verordnung - Örtliche Bauvorschriften: Durch die Pflanzung hochstämmiger Bäume sollen Stellplätze (möglichst wasserdurchlässig) und Kinderspielplätze mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt werden, um eine entsprechende Eingrünung (auch zu den anschließenden Verkehrsflächen) zu gewährleisten.

Verordnung - Abstellmöglichkeiten: Bei einem Bedarf bzw. der Errichtung von mehr als 6 Abstellmöglichkeiten sind diese zur Gänze in Tiefgaragen (mit ausreichender Überschüttung, Begrünung und Einbindung ans umgebende Gelände) unterzubringen.

Vorlage beim Innsbrucker Gestaltungsbeirat:

Die stadt-, grün- und verkehrsplanerischen Randbedingungen und Zielsetzungen wurden anhand einer Textvorlage der Stadtplanung im Rahmen der 18. Sitzung des Innsbrucker Gestaltungsbeirates am 29./ 30.09.2015 nach Durchführung eines Lokalaugenscheines intensiv diskutiert.

Der IGB gab folgende Stellungnahme ab:

Der IGB befürwortet die Durchführung eines 1-stufigen, geladenen Realisierungswettbewerbs sowie auch ausdrücklich die hierzu vorliegenden stadt-, grün- und verkehrsplanerischen Randbedingungen und Zielsetzungen. Eine optimale Integration des Bauprojekts in die nachbarschaftliche Umgebung auch angesichts der exponierten Situation erscheint für das Gelingen des Projekts unerlässlich. Dazu kann unter anderem auch der schöne Altbaumbestand beitragen. Die von der Diözese angestrebte Baumassendichte von 5,0 wird in ihrer Raumverträglichkeit kritisch gesehen. Daher soll der Wettbewerb zeigen, welche Dichte unter Zugrundelegung der notwendigen Qualitätskriterien tatsächlich umsetzbar ist.

Bestand, Umfeld:

Das Wettbewerbsgebiet weist eine Größe von ca. 5.850 m2 auf und umfasst die Grundparzellen .1406 und 1395/2. Das Areal liegt im Stadtteil Pradl, direkt nördlich der Gumppstraße. Im Nordosten verläuft die Geländekante, die Richtung Egerdachstraße ca. 3 Meter abfällt und im Anschluß daran liegt ein - das Stadtgebiet gliedernder - Grünzug, der mittels Fuß- und Radwegachse erschlossen wird und sukzessive als Erholungs-, Sport- und Freizeitbereich (Stadtteilpark) ausgebaut werden soll. Hier bestehen neben Sport- und Spielplätzen auch parkartige Bereiche sowie Schrebergartenanlagen und noch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Ebenfalls an der Egerdachstraße (südöstlich des Integrationshauses) bzw.

Page 19: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

19 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

südlich der Gumppstraße liegt das Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl, das mit einem neuen Pflegetrakt entsprechend eines Wettbewerbsergebnisses demnächst erweitert und ausgebaut werden soll.

Im Nordwesten grenzt das Grundstück an eine Wohnbebauung (ca. 22 Eigentumswohnungen) mit drei oberirdischen Geschoßen (+ teilweise Dachgeschoß). Die Tiefgarage dieser Wohnbebauung wird entlang der Westseite des Grundstückes Gp. 1395/2, KG Pradl, erschlossen. Ein ca. 5,5 m breiter Grundstücksstreifen sichert die Zufahrt und die Tiefgaragen- abfahrt (Servitut).

Westlich liegt unmittelbar das Projekt “Pradl Ost / Südtiroler Siedlung” der Neuen Heimat Tirol (NHT), ebenfalls ein Wettbewerbssiegerprojekt, das derzeit umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um eine großflächige Neustrukturierung und Verdichtung der bestehenden Wohnbebauungen (Bereich zwischen Gumppstraße und Amthorstraße sowie zwischen Kirche und Integrationshaus), die etappenweise realisiert werden soll. Die konkrete Planung für die erste Bauetappe zwischen Am Roßsprung und Gumppstraße sieht ca. 140 neue Wohnungen (2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen) vor, die als 3- bzw. 4-Spänner über 12 Stiegenhäuser erschlossen werden. Durch unterschiedliche Positionierung von 3- bis 5-geschoßigen winkel- und U-förmigen Baukörpern sowie verschiedener Kuben werden sehr differenzierte und großzügige Hof- und Platzbildungen angeboten. Die kompakte Anordnung der Tiefgarage ermöglicht die Freihaltung eines großen Hofes von Unterbauungen und bietet hohe Freiraumqualität. Gemeinsam mit dem Landschaftsplanungsbüro wurde ein qualitätsvolle Grün- und Freiraumkonzept entwickelt. Vielfältig nutzbare Freiflächen und Erholungsflächen sowie das vorgeschlagene Fußwegenetz schaffen hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner und stellen eine Weiterentwicklung und Fortsetzung der Freiflächen der angrenzenden Südtiroler Siedlungen dar.

Südlich der Gumppstraße liegt ein stark durchgrüntes kleinstrukturiertes Wohngebiet. Zwischen Gumppstraße und Kranewitterstraße reihen sich sehr homogen zwei- bis dreigeschossige Wohnhäuser (meist mit Sattel- oder Walmdächern) aneinander. Diese weisen Firsthöhen von überwiegend 12 Metern und Wandhöhen kleiner als 10 Meter auf. Ursprünglich bestanden dort großteils 1- bis 2-Familienhäuser mit Baumassendichten von ca. 1,5. Vereinzelt sind bereits gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan (BMD 2,3) Verdichtungen durch Aufstockung bzw. Abbruch und Neubau erfolgt.

Das Grundstück wird von der Gumppstraße aus erschlossen. Richtung Osten führt diese weiter durch den Grünzug in die benachbarten Stadtteile Reichenau (Wohngebiet) und Rossau (Betriebsgebiet), hier jedoch nur als für den Individualverkehr gesperrte Bustrasse (Buslinien C und F) mit Fuß- und Radweg.

Stadtplanerische Überlegungen:

Die Stadt Innsbruck begrüßt das Vorhaben der Diözese Innsbruck, das Integrationshaus am gleichen Standort neu zu errichten, mit Langzeitwohnungen zu erweitern und insgesamt ein Modellprojekt für integratives Wohnen umzusetzen. Positiv gesehen wird vor allem die Idee,

Page 20: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

20 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Langzeit- und Kurzzeitwohnformen in einem Haus zu beherbergen. So sollen im neuen Integrationshaus in Zukunft auch 100% geförderte Mietwohnungen Platz finden. Stadt und Diözese erwarten sich mit dem Neubau einen positiven Beitrag zur Integration, der sich auf den gesamten Stadtteil auswirken könnte. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Raums für BewohnerInnen mit vielfältigen Hintergründen und Voraussetzungen soll das Integrationshaus ein Ort des Austausches und Begegnung sein. Ermöglicht werden soll ein Haus, das im Rahmen von Veranstaltungen oder Projekten für alle Interessierten offen ist und damit einen Beitrag für interkulturelles Leben in der Stadt leistet.

Die Nachbarschaft südlich der Gumppstraße hat sich bereits vor Monaten an die Stadtplanung gewandt und über Lärmemissionen ausgehend vom Integrationshaus geklagt. Zahlreiche Veranstaltungen und Zusammenkünfte würden zum Leidwesen der Anrainer besonders in den Sommermonaten im Freien stattfinden. Dies führte bereits zu zahlreichen Konflikten. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, VertreterInnen der Nachbarschaft im Vorfeld, während und nach dem Wettbewerbsverfahren einzubeziehen. Bei der Konzeption des Neubaus muss darauf geachtet werden, dass die Gemeinschaftsräume und die gemeinschaftlich genutzten Freiräume so situiert werden, dass Rücksicht auf die Interessen der Nachbarn im näheren und weiteren Umfeld genommen wird.

Das ggst. Grundstück weist für die geplante Verdichtung und Ausweitung der Nutzung unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen und Rücksichtnahme auf die topographische Lage auch die entsprechenden Voraussetzungen (Lage, Erschließung, Größe, etc.) auf. In Anlehnung an das westlich angrenzende Wohnprojekt „Pradl-Ost“ der NHT ist eine ähnliche Baumassendichte zwar denkbar, es muss jedoch genügend Platz für eine der Nutzung entsprechend großzügige und ausreichende Außenanlagengestaltung berücksichtigt werden. Ob darum eine von der Diözese angestrebte Baumassendichte von ca. 5 erreicht werden kann, wird der Wettbewerb zeigen. Aus stadtplanerischer Sicht ist der Umfang der umsetzbaren Wohnungen/ Flächen abhängig von der Einhaltung städtebaulicher Qualitätskriterien.

Die Gestaltung des Freiraums ist einerseits aufgrund der Funktion als Lebens-, Aufenthalts- und Veranstaltungsraum für BewohnerInnen, BesucherInnen und Beschäftigte, und andererseits aufgrund der exponierten Landschaftssituation und der Bedeutung der Hangzone für den Grünzug wesentlicher Teil der Wettbewerbsaufgabe. Es erscheint sinnvoll, LandschaftsplanerInnen im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung beizuziehen. Jedenfalls ist die MA III, Amt für Grünanlagen, in das Wettbewerbsverfahren einzubinden.

Die Liegenschaft ist mit einer Dienstbarkeit belastet: Es handelt sich um die Tiefgaragenzufahrt für die nördlich angrenzende Wohnbebauung entlang der gesamten Westseite des Grundstückes. Der Diözese wurde seitens der Stadtplanung im Sinne einer Optimierung der vorhandenen Freiflächen nahegelegt, bezüglich einer möglichen Integration dieser Zufahrt (im Rahmen der ggst. Projektentwicklung) mit der Nachbarschaft in Kontakt zu treten.

Page 21: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

21 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

STADT-, GRÜN- UND VERKEHRSPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSET- ZUNGEN FÜR DAS WETTBEWERBSVERFAHREN:

Wesentliche planerische Herausforderung des Wettbewerbs ist die überzeugende Anordnung der vielschichtigen Nutzungen am ggst. Areal, sodass keine Nutzerkonflikte intern und zu den Anrainern entstehen, die städtebauliche Situation berücksichtigt und der Neubau der vorliegenden Topografie (Hangkante mit anschließendem öffentlichen Grünzug) gerecht wird.

Baustruktur:

• Städtebauliche Integration der Baustruktur und der Höhenentwicklung in den Umgebungsbestand unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen in der Umgebung (Wohnbebauung „Pradl – Ost“ und „Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl“) • Höhenentwicklung: Berücksichtigung der direkt anschließenden Wohnbebauungen. Logische Konsequenz der angestrebten Verdichtung und der gewünschten Freiflächen bedeuten Richtwerte hinsichtlich der Höhenentwicklung der Neubauten mit Erdgeschoß zuzüglich 3 bis 4 Obergeschoße. Je nach vorgeschlagener städtebaulicher Struktur kann sich auch eine Differenzierung ergeben. Wesentlich dabei ist, dass die Wohnqualität möglichst gering beeinträchtigt und die topographische Lage an der Hangkante berücksichtigt wird. • Die Straßenfluchtlinie entlang der Gumppstraße verläuft entlang der Grundstücksgrenze. Die Gumppstraße endet für den Individualverkehr als Sackgasse in Form eines Kreisverkehrs. Der bestehende relativ neue trichterförmige Straßenausbau mit den Gehsteigen und der begrünten Böschung samt Baumpflanzungen soll in dieser Form erhalten bleiben. • Die Diözese strebt eine Baumassendichte von ca. 5,0 an. Der Wettbewerb soll zeigen, welche Dichte unter Zugrundelegung der notwendigen Qualitätskriterien (Wohnqualität innerhalb der Neubauten/ des Neubaus und für die Nachbarschaft, städtebauliche Qualität, Freiraumqualitäten...) tatsächlich umsetzbar ist, wobei keine einseitige Dichtemaximierung auf Kosten städtebaulicher Qualitäten und Wohnqualitäten erfolgen darf. • Einhaltung der Abstandsbestimmungen nach der Tiroler Bauordnung (TBO 0,6-fache Wandhöhe) zu den westlichen, nördlichen und östlichen Nachbarn. In Richtung Gumppstraße und ist die Baukörperdisposition nach städtebaulichen und freiräumlichen Qualitätskriterien grundsätzlich frei gestaltbar. Von den WettbewerbsteilnehmerInnen wird eine integrative städtebauliche Lösung unter Ausnutzung der Topografie erwartet. Die den öffentlichen Grünzug flankierende Hangzone (Freiland) soll in ihrer Wirkung als Grünraum verstärkt werden. Ein zu massives Heranrücken der Neubebauung ist zu vermeiden. Bei der Baukörpersituierung und –konfiguration sind in diesem Bereich dem Gesichtspunkt der räumlichen Qualität des öffentlichen Grünraumes einschließlich Schnittstelle zum Straßenraum Gumppstraße hohe Bedeutung beizumessen.

Page 22: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

22 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

• Qualitätsvolle Gestaltung der Dächer und Dachaufbauten als fünfte Fassade (guten Einsehbarkeit von oben). Extensive Begrünung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern. Bereiche für Solaranlagen oder andere technische Maßnahmen sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft integriert zu berücksichtigen.

Grünraum- / Freiflächengestaltung: • Im Sinne der Fortführung der bestehenden sowie geplanten hochwertigen benachbarten Wohnhöfe der Neuen Heimat Tirol wird ein qualitätsvolles Gestaltungskonzept der Freiflächen einschließlich Begrünungsmaßnahmen erwartet.

• Schaffung größerer, zusammenhängender und sinnvoll dimensionierter sowie situierter Grün- bzw. Freiflächen. Im Integrationshaus ist geplant, unter anderem auch in den Freiräumen Veranstaltungen abzuhalten (religiöse Feste, kulturelle Veranstaltungen, etc.). Diese „halböffentlich“ bespielbaren Flächen sollen so orientiert werden, dass mögliche Immissionen die Wohnqualität der Nachbarschaft nicht beeinträchtigen.

• Bestehende erhaltenswerte Bäume müssen im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens aufgenommen und sollten möglichst im neuen Konzept integriert werden. Bei den Tiefgaragen und Hochbauplanungen sind entsprechende Mindestabstände zu den Baumstämmen zu berücksichtigen. Diese sind seitens des Auslobers noch vor dem Wettbewerb zu konkretisieren. • Berücksichtigung einer ausreichenden Überschüttung unterirdischer Gebäudeteile für die Umsetzung einer qualitätsvollen Freiraumgestaltung. Erschließung/ Stellplätze: • Die Verkehrsanbindung des Wettbewerbsareals erfolgt im Süden über die Gumppstraße. Die Tiefgaragenanbindungen soll auf möglichst kurzem Wege erfolgen, um die Wohnbebauungen von motorisiertem Verkehr weitestgehend frei zu halten. In diesem Sinne und um Freiflächen zu optimieren sollte auch angestrebt werden, die bestehende Tiefgaragenzufahrt der Wohnbebauung Gumppstraße 69 a-c (im Bestand entlang der westlichen Grundgrenze) mit der neuen Tiefgaragenzufahrt des Integrationshauses zu kombinieren. Dazu sind entsprechende Gespräche und vertragliche Vereinbarungen seitens der Diözese und den Nachbaren im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens erforderlich. Die Position der kombinierten Zufahrt ist in ihrer östlichen Lage aufgrund der Geländesituation (Erhaltung der begrünten Böschung am öffentlichen Gut) mit der bestehenden Zufahrt zum Integrationshaus limitiert. • Unterbringung der erforderlichen KFZ-Stellplätze (mindestens 1,1 Stellplatz/ Wohnung einschließlich 10 % Besucherstellplätze) in Tiefgaragen. Die Differenzierung des Bedarfes zwischen Langzeit- und Kurzzeitwohnungen ist im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens gutachterlich abzuklären.

Page 23: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

23 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

• Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind konkret zu überlegen und flächensparend unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit und der Qualität der Freiflächen zu konzipieren, da sie massive Randbedingungen bzw. Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Freiflächen darstellen.

• Weiters ist ausreichend Platz für Fahrradabstellräume gemäß der Fahrradstellplatzverordnung der Stadt Innsbruck 2014 zu berücksichtigen. Diese sind möglichst ebenerdig und in leicht erreichbarer Lage zu planen.

• Ver- und Entsorgungsbereiche (z.B. Müll, etc.) sind ausreichend zu bemessen und möglichst baulich sowie gestalterisch zu integrieren.

Energieeffizienz: Grundsätzliches Anliegen ist die Errichtung von Wohnbauten mit besonders niedrigem Energieverbrauch. Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie der gestalterischen Integration allen- falls vorgesehener Anlagen für Energiegewinnung bzw. sonstiger technischer Anlagen wird großer Wert gelegt. (Ende des zitierten Texts der Stadtplanung Innsbruck)

B2.3. Berücksichtigung der 5 Säulen des Grundkonzepts Integrationshaus :

1. Integration durch Wohnen:

Menschen aus unterschiedlichen sozialen und ethnischen Gruppen finden im Integrationshaus Wohnraum, der Nähe und Distanz, Verbundenheit und Freiheit gleichermaßen zulässt. Stichwort: „Zusammen allein leben.“

2. Integration durch gemeinschaftliches Tun und Gestalten Menschen nehmen sich als Teil einer Gemeinschaft wahr, die aktiv mitgestalten kann und vielfältige Lernräume bietet.

3. Integration durch Arbeitsmöglichkeit Das Integrationshaus bietet Arbeitsmöglichkeiten unter spezieller Berücksichtigung von arbeitsmarktfernen Menschen

4. Integration durch Bildung / Sport / Kultur Das Integrationshaus bietet Möglichkeiten des gemeinsamen und des voneinander Lernens – für HausbewohnerInnen, aber auch für Externe – im Rahmen von Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten

5. Integration durch Spiritualität und Religion Im Integrationshaus können Menschen ihre Spiritualität / ihre religiösen Feste und Rituale neben- und miteinander feiern – gekennzeichnet durch gegenseitigen Respekt.

Die Architektur des neuen Integrationshauses muss dafür den geeigneten

Page 24: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

24 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Rahmen bieten. Dies soll durch ein Gebäude zum Ausdruck kommen, das Offenheit nach innen und außen signalisiert.

B2.4 Kostengünstiges Bauen - „weniger ist mehr“

Das neue Integrationshaus soll sich auch vom Erscheinungsbild und der Wohnungskonfiguration von einem „konventionellen“ Wohnbau unterscheiden. Die Grundausstattung des Gebäudes soll bewusst einfach und puristisch gehalten werden, die Wohnungen können durch die Bewohner gestaltet und „weitergebaut“ werden.

Entsprechend sind einfache und reduzierte Grundrisse gewünscht. Nach dem Motto „weniger ist mehr“ rücken dabei Qualitäten wie mehr Raum und flexiblere Nutzungsoptionen in den Vordergrund. Dabei soll auch der Einsatz von preiswerten, standardisierten Materialien und Systemen zur Kostenersparnis führen (Low-Tech-Ansatz).

Kostengünstige Gebäude, die dennoch ästhetisch anspruchsvoll und zeitgemäß sind, werden in der Literatur auch als „Smart Price Houses“ bezeichnet. “ (Vgl. IBA-Studie „Besondere Wohnformen“, Berlin) Dabei finden sich auch Begriffe wie „Loft-Prinzip“ (viel Fläche, geringe Ausstattung) und „Substandard als Image“. Nichtsdestotrotz sind die Mindestkriterien für Wohnungen gemäß der Wohnbauförderungsrichtlinie unter Punkt 1.3.9 bzw. Punkt 1.3.13 einzuhalten. (Siehe Beilage C4)

Aus dem Entwurf soll jedenfalls klar der Wille zum sparsamen Umgang mit Ressourcen erkennbar sein: Kompaktheit des Gebäudes, sinnvoller Einsatz von Materialien, natürliche Belichtung, evt. Überlegungen zu einem intelligenten Haustechnikkonzept. Auch im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit des Gebäudes wird Wert auf eine möglichst einfache, robuste und wartungsarme (technische) Gebäudeausstattung gelegt.

B2.5. Erläuterungen zum Raumprogramm:

Alle zu berücksichtigenden Räume (einschließlich Lager-, Neben- und Technikräume) sind im Raum- und Funktionsprogramm angeführt, siehe Beilage C6 (Datenblatt excel). Erschließungsflächen sind projektabhängig zu definieren.

Aus der Sicht der Wohnbauförderung wird innerhalb des Projekts zwischen zwei Bereichen unterschieden, dem „Wohnbau“ und dem „Sonstigen Heim“. Zur förderbaren Nutzfläche im Bereich „Wohnbau“ zählen die Wohnungen

Page 25: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

25 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

des Bereichs 1.LANGZEITWOHNEN (1.1 und 1.2 des Raum-und Funktionsprogramm, Beilage C6).

Zur förderbaren Nutzfläche im Bereich „Sonstiges Heim“ zählt der gesamte Bereich 2. KURZZEITWOHNEN (2.1, 2.2 und 2.3 des Raum- und Funktionsprogramms) sowie alle dem „Sonstigen Heim“ zuordenbare Flächen (gemäß Beilage C6).

Anmerkung: anteilige Erschließungsflächen des Bereichs „Sonstiges Heim“ sind ebenfalls förderbar. Aufgrund der Projektphilosophie sind gemeinsame Erschließungsflächen explizit gewünscht. Aus diesem Grund sind Verkehrsflächen gesamt zu ermitteln und in der Tabelle C6 anzugeben. Eine rechnerische Aufteilung kann erst projektabhängig nach Vorliegen des Siegerprojekts erfolgen.

Die Gänge / Erschließungsbereiche und Treppen sollen im erforderlichen Ausmaß, unter Berücksichtigung des funktionellen Bedarfes sowie der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, geplant werden. Die lichten Raumhöhen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Anzustreben ist eine lichte Höhe von mind. 3,0 m im Erdgeschoß, insbesondere für den Bereich der Allgemeinräume. Allgemeinflächen : Eingangsbereich, Versammlungsraum, Spielraum:

Der (Haupt-)Eingangsbereich soll niederschwellig gestaltet sein und eine einladende Verbindung zwischen Innen- und Außenraum bilden. Es soll die Möglichkeit bestehen, „im Haus“ und doch noch nicht „drinnen“ zu sein (z.B. durch ein großzügiges Vordach).

Dem Allgemeinbereich kommt eine gewissermaßen öffentliche Funktion zu, der Veranstaltungsbereich soll multifunktional nutzbar sein, z.b. für Stadtteilversammlungen, aber auch für den Dinnerclub (2x / Woche) oder andere Veranstaltungen. Im Bereich des Foyers sollen Garderobe und Infobereich Platz haben.

Der Gemeinschaftsbereich soll im Sinne der Flexiblilät z.B. durch Öffnung mobiler Trennwände zu einem großen Raumverband zusammenschließbar sein.

Der Spielraum soll idealerweise im Anschluss an den Versammlungsraum angeordnet sein, um Blickkontakte zu ermöglichen.

Küche:

Die Küche ist als Gemeinschaftsküche für die hausinternen Projekte und Veranstaltungen zu konzipieren. Zusätzlich soll die Speisenzubereitung für

Page 26: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

26 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

regelmäßig stattfindende Veranstaltungen, wie den Dinner Club möglich sein.

Cafeteria / Catering:

Diese soll als „Social Business“ von einer externen Organisation (oder der Caritas) geführt und im Bereich der Allgemeinräume möglichst „öffentlich“ angeordnet sein. Die Cafeteria/Catering muss über eine eigene Küche verfügen, welche die Anforderung einer professionellen Gastronomieküche erfüllt (Ausstattung, Arbeitsabläufe, etc. – eigene Planung zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom Betreiber). Für den gesamten Bereich Cafeteria / Catering inkl. Kühl- und Lagerräume sind im Wettbewerbsprojekt 75m2 vorzusehen. Im Sinne der Mehrfachnutzung soll eine Nutzungssynergie mit den Gemeinschaftsräumen bestehen (Veranstaltungsbereich, WCs,..).

An- / Ablieferung: Die Zufahrtsmöglichkeit für An- und Ablieferung (Veranstaltungen, Catering,..) sowie die Müllentsorgung ist zu berücksichtigen. Raum für Spiritualität: Kapelle / Gebetsraum versteht sich als „spiritueller Ruheraum“, inkl. Nebenräume in der Größenordnung von ca. 50 m². Dieser spirituelle Ort im Haus ist für BewohnerInnen, MitarbeiterInnen sowie BesucherInnen ein Raum des Rückzugs, und bildet eine wichtige „Herzkammer“ im Gesamtprojekt.

Die Betreiberin des Integrationshauses ist bemüht, allen BewohnerInnen und Gästen die Möglichkeit zu bieten, ihre Religion zu leben und ihre Glaubens- und Gebetstraditionen zu pflegen.

Der Ort bietet auch einen Raum für Menschen die auf der Suche sind, sowie für Menschen ohne konfessionelle und religiöse Bindung. Der Gebetsraum kann projektabhängig frei angeordnet werden, jedoch sollte er auch von Externen gut erreichbar sein. Administration Verein I-Haus: Die Büros für Leitung und Sozialarbeit, Gesprächsraum etc, ... sind zentral zu positionieren und idealerweise in unmittelbarer Nähe der Allgemeinräume anzuordnen.

Ateliers, Werkstatt: 3 Ateliers unterschiedlicher Größe, multifunktional nutzbar für diverse Aktivitäten (Tanzen, Turnen, Musik etc). Beispielsweise können 2 Ateliers über mobile Trennwände zu verbinden sein. Auch eine externe Vermietbarkeit (externer Zugang!) der Ateliers soll möglich sein, ohne die internen Abläufe zu stören.

Page 27: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

27 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Bereich Langzeitwohnen

Wohnungen für Familien, Einzelpersonen, Ältere Menschen, Menschen mit Behinderung „MmB“ (barrierefrei). Angeboten werden 1-4-Zimmer-Wohnungen sowie Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. (Wohnungsschlüssel siehe Beilage C6 Raum- und Funktionsprogramm) Die Wohneinheiten sollen gemäß ÖNORM B1600 (anpassbarer Wohnbau konzipiert sein).

Flex-Wohneinheiten: Diese sind separate, anmietbare (Gäste-)Doppelzimmer, verfügen über eigene Nasszelle und fallweise eine Kochgelegenheit. Die „Flexeinheit“ dient der räumlichen Flexibilität, indem sie einen vorübergehend zusätzlichen Raumbedarf einzelner BewohnerInnen abdecken können (z.b. für Unterbringung von Besuch oder Praktikanten, als übergangsmäßiger Wohnraum in Fall einer Trennung, etc.) Die „Flexeinheiten“ sind dem Langzeitwohnen zugeordnet, und sollen innerhalb dieses Bereichs verteilt angeordnet sein. Sie werden befristet vermietet, die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen einigen Tagen und einigen Monaten. Eine dieser vier Doppelzimmereinheiten soll mit einer barrierefreien Sanitäreinheit ausgestattet ein.

Bereich Kurzzeitwohnen

- StudentInnen / MigrantInnen- Wohngemeinschaften: Diese sind als 3x3-WG’s konzipiert, wobei jeweils 3 Zimmern (12m2) eine gemeinsame Teeküche im Bereich der Erschließung (10m2), sowie Bad und WC (8m2) zugeordnet sein sollen. Diese insgesamt 9 Zimmer verfügen zusätzlich über einen Gemeinschaftsraum (Wohnküche) mit max. 38m2. Insgesamt soll jede 3x3-Wohngemeinschaft eine Größe von 200m2 nicht überschreiten.

- Übergangswohnungen für Familien mit max. 4 Personen (2E+2K): z.B. 2 ZI mit je 13m2, Wohnküche 15m2, Bad/WC 8m2, Erschließung 6m2)

- Krisen- (Übergangs-)plätze in Wohngemeinschaften: Wohngemeinschaften für 4 Personen

Bei der Anordnung der Krisen- / Übergangswohngemeinschaften sollte auf eine gewisse räumliche Trennung vor allem zum Langzeitwohnen geachtet werden, um etwaige Konflikte zu vermeiden.

Bei den StudentInnen / MigrantInnen-Wohngemeinschaften sowie den

Page 28: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

28 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

Übergangswohnungen für Familien ist dagegen eine räumliche Nähe zum Langzeitwohnen möglich bzw. erwünscht.

Tiefgarage / Parkplätze:

Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben sind nach den Bemessungsansätzen der Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck insgesamt 102 PKW-Stellplätze einzuplanen (90 + 12).

Die im Raum- und Funktionsprogramm angeführten 12 PKW-Besucherstellplätze sollen möglichst auch in der Tiefgarage angeordnet werden, oberirdisch situiert sollte nur ein kleiner Teil dieser Stellplätze sein. Anmerkung: Seitens der Ausloberin besteht der ausdrückliche Wunsch, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren. Dies ist u.a. mit der zukünftigen Bewohnerstruktur zu begründen und einem damit verbundenen deutlich geringeren PKW-Stellplatz-Bedarf. Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs ist dies jedoch lediglich als Information zu betrachten. Abstellanlagen für Fahrräder der Bewohner und Mitarbeiter sind in ausreichendem Umfang vorzusehen. Die Fahrradabstellräume sollen möglichst ebenerdig untergebracht werden. Zusätzlich sind insgesamt 50 Fahrrad-Abstellplätze im Freien für Besucher vorzusehen, sowie Abstellmöglichkeiten für 5 einspurige Fahrzeuge. Als Richtwert gilt ca. 1,5m2 / Stellplatz. Kellerabteile und Nebenräume Je Wohnung ist ein Kellerabteil mit mind. 5m2 vorzusehen. Zusätzlich sind entsprechende Nebenräume (Müllraum, Wasch- und Trockenraum) einzuplanen. Außenanlagen / Freiflächen / Gärten:

Die zu schaffenden Freiflächen sollen in unterschiedliche Bereiche gegliedert werden und verschiedene Qualitäten aufweisen. Ein fließender Übergang von innen nach außen soll die Schwellenangst verringern.

− Allgemeine Freiräume, die auch als bespielbare Flächen fungieren, im zentralen Bereich des Objekts angeordnet Diese bespielbaren Allgemeinflächen sind so zu konzipieren, dass hinsichtlich der Schallentwicklung die Interessen der Anrainer bestmöglich berücksichtigt werden

Page 29: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

29 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

− gemeinschaftliche Freiflächen (z.B. Kräuter- und Obstgarten, differenzierte Freibereiche für die Hausbewohner)

− private Freiflächen (Balkone, Loggien, Terrassen…) den Wohnungen zugeordnet

Hinweis: im Lageplan als erhaltenswert gekennzeichnete Bäume sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen!

Technikflächen / Heizung: Die Beheizung des Gebäudes soll aus heutiger Sicht mit Gas erfolgen. Alternative Energiekonzepte werden begrüßt.

Entsprechende Technikräume sind jedenfalls vorzusehen.

B3. Beurteilungskriterien

Die Vollständigkeit der Unterlagen ist Voraussetzung für die Überprüfbarkeit und Bewertung der Wettbewerbsarbeiten.

Die vorgelegten Beiträge werden vom Preisgericht nach folgenden gleichrangig gewichteten Kriterien bewertet:

- Städtebauliche Kriterien: Die Positionierung und der Zuschnitt des Bauvolumens, der Funktionen und der Stadträume, die Gestaltung der Außenräume und Zugänge, die Einbindung in die Umgebung, die Qualität der äußeren Gestaltung

- Architektonische und gestalterische Kriterien: das architektonische Gesamtkonzept, die architektonische Qualität des Erscheinungsbildes und die architektonische Qualität der Innenräume

- Funktionale Kriterien: Bewältigung der funktionalen Zusammenhänge und des Raumprogramms; die Orientierung und Erschließung im Gebäude, die Bewältigung der unterschiedlichen Nutzungen, Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit des Projektes, Konfliktminimierung zur Nachbarschaft

- Ökonomische Kriterien: Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung, im Betrieb und bei der Erhaltung, Wirtschaftlichkeit des statisch/konstruktiven Systems

Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen

- Ökologische Kriterien: Beachtung von Behaglichkeit, Licht, Beleuchtung, Sommertauglichkeit, Kompaktheit des Gebäudes, Energieeffizienz

- Rechtliche Kriterien: Einhaltung baurechtlicher Vorschriften

Page 30: ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2015. 11. 25. · 6020 Innsbruck A1.2 Verfahrensorganisation ... Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. A6.3. Örtliche

30 architekt vogl-fernheim ZT-GmbH

C – BEILAGENVERZEICHNIS

Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. C1 Lage- und Höhenplan, Bestandsinformationen C2 Informationen und Modellfotos zur Umgebung C3 Leitungsauskunft (TIGAS, IKB, TIWAG Netz) C4 Wohnbauförderungsrichtlinie C5 Studien Integrationshaus C6 Datenblatt Raum- und Funktionsprogramm und Erläuterungen C7 Verfasserbrief Modell 1:500: Den Teilnehmern wird eine Modelleinsatzplatte mit angrenzender Bebauung zur Verfügung gestellt. Dieses erhalten die Teilnehmer beim Hearing.