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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / Artenschutzvorprüfung (ASP 1) zu den im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

/ Artenschutzvorprüfung (ASP 1) zu den

im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten

Potenzialflächen im Stadtgebiet von

Hagen

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Auftraggeber:

Bearbeiter: Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges

Savignystraße 59 45147 Essen

Telefon 0201.623037 Telefax 0201.643011 [email protected] www.oekoplan-essen.de

Essen, 05. März 2014

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag /

Artenschutzvorprüfung (ASP 1) zu den im

Rahmen des Plankonzeptes ermittelten

Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen

Dipl.-Ökologe Guido Hemmer

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges Inhalt

Inhalt

1 Einleitung...........................................................................................................1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................1 1.2 Gesetzliche Grundlagen ...............................................................................1 1.3 Methodik .......................................................................................................3

1.3.1 Allgemeines Vorgehen zur Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange .................................................................................................3

1.3.2 ASP in der Flächennutzungsplanung ....................................................3

1.3.3 Planungsrelevante / WEA-empfindliche Arten.......................................4

1.3.4 Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials......................5

1.4 Datengrundlagen ..........................................................................................6

1.4.1 Literaturauswertung / Datenbanken ......................................................6

1.4.2 Auswertung vorhandener Gutachten.....................................................6

1.4.3 Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes ..................7

1.4.4 Potenzialanalyse / Übersichtsbegehung ...............................................7

1.4.5 Darstellung des Untersuchungsraumes ................................................7

2 Vorhaben und Wirkfaktoren .............................................................................9 2.1 Vorhabensbeschreibung...............................................................................9

2.2 Baubedingte Auswirkungen..........................................................................9

2.3 Anlagebedingte Auswirkungen ...................................................................10

2.4 Betriebsbedingte Auswirkungen .................................................................10

2.4.1 Wirkungen auf die Avifauna.................................................................10

2.4.2 Wirkungen auf Säugetiere / Fledermäuse ...........................................11

2.5 Wirkungen auf Amphibien und Reptilien ....................................................13

3 Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände im Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG.......................................................14

3.1 Fangen, Verletzen, Töten von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ..14

3.1.1 Fledermäuse........................................................................................14

3.1.2 Vögel ...................................................................................................15

3.2 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).....................................16

3.2.1 Fledermäuse........................................................................................16

3.2.2 Vögel ...................................................................................................16

3.3 Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).........................................................................................17

3.3.1 Fledermäuse........................................................................................17

3.3.2 Vögel ...................................................................................................18

4 Flächenspezifische Konfliktanalyse..............................................................19 4.1 Fläche 2: „Flächen am Rafflenbeuler Kopf“................................................19

4.1.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................19

4.1.2 Konfliktanalyse „Wildkatze“ .................................................................20

4.1.3 Konfliktanalyse „Fledermäuse“ ............................................................20

4.1.4 Konfliktanalyse „Avifauna“ ...................................................................21

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4.2 Fläche 3: „Langenberg-Mäcking“................................................................24

4.2.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................24

4.2.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................25

4.2.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................26

4.3 Fläche 4: „Waterhövel“ ...............................................................................28

4.3.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................28

4.3.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................29

4.3.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................30

4.4 Fläche 5: „Hagen Nahmer“ .........................................................................31

4.4.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................31

4.4.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................32

4.4.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................33

4.5 Fläche 6: „Ambrock“ ...................................................................................35

4.5.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................35

4.5.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................35

4.5.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................37

4.6 Fläche 7: „Brechtefeld“ ...............................................................................39

4.6.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................39

4.6.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................39

4.6.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................40

4.7 Fläche 8: „Hagen-Dahl“ ..............................................................................42

4.7.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................42

4.7.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................43

4.7.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................44

4.8 Fläche 9: „Niggenbölling“............................................................................46

4.8.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................46

4.8.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................46

4.8.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................47

4.9 Fläche 10: „Hobräcker Rücken - Grunsbecke“ ...........................................49

4.9.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................49

4.9.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................50

4.9.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................51

4.10 Fläche 11: „Stapelberg-Selkinghausen“ .....................................................52

4.10.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................52

4.10.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................53

4.10.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................54

4.11 Fläche 12: „Bölling“.....................................................................................56

4.11.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................56

4.11.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................57

4.11.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................58

5 Zusammenfassung und Fazit .........................................................................60

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Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Größenübersicht der Potenzialflächen(-komplexe) für WEA in Hagen ......9

Tab. 2: Abstandsempfehlungen gem. LAG VSW (2007) / LANUV / MKULNV (2013).......................................................................................15

Tab. A1: Planungsrelevante Säugetierarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg) .........................................................1

Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) ........................................................3

Tab. A3: Planungsrelevante Amphibienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) ........................................................8

Tab. A4: Planungsrelevante Reptilienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) ........................................................8

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Lage der zu untersuchenden Potenzialflächen(-komplexe) .......................8

Abb. 2: Konfliktpotenzial der Potenzialflächen(-komplexe)...................................60

Anhang

Karte 1: "WEA-empfindliche Arten“

Karte 2: „Konfliktpotenziale Artenschutz"

Flächenkomplexe – Übersicht / Komplex 1 bis 12

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1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Im Rahmen des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Darstellung von Kon-

zentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) im Flächennutzungsplan (FNP)

der Stadt Hagen (STADT HAGEN 2012 / ÖKOPLAN 2012) wurden im Stadtgebiet zwölf

Flächenkomplexe ermittelt, die sich evtl. für eine Darstellung als Konzentrationszo-

nen im FNP eignen; die Fläche Nr. 1 „Berchumer Heide“ wird hier artenschutzrecht-

lich nicht weiter betrachtet, da bei einer aktuellen Ortsbegehung im Februar 2014

festgestellt wurde, dass sie sich aufgrund des vorhandenen Bewuchses (überwie-

gend Laubwald-Bestockung geringen bis mittleren Alters) zur Windenergienutzung

nicht eignet.

Im Anwendungsbereich von § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für WEA-

Konzentrationszonen erfüllt der FNP eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funk-

tion, sodass eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen ist (s. a. ministerielle

Handlungsempfehlung1 bzw. Leitfaden „Artenschutz“2). Die ASP ist auf Ebene der

Flächennutzungsplanung soweit wie möglich abzuarbeiten, andernfalls könnte der

FNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein.

Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und bewertet auf Grund-

lage vorhandener Daten sowie Ortsbegehungen die zur Darstellung ausgewählten

Potenzialflächen / -komplexe3 hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Kon-

flikte, die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergie-

anlagen und unter Berücksichtigung an die im § 44 Bundesnaturschutzgesetz

(BNatSchG) festgeschriebenen Zugriffsverbote für europäisch geschützte Arten auf-

treten könnten. Die betrachteten Potenzialflächen umfassen insgesamt etwa 133 ha.

Bei den Ortsbegehungen wurden die Flächen selbst sowie die umgebenden Berei-

che bzgl. ihrer Habitatstruktur bzw. Eignung für planungsrelevante, WEA-empfind-

liche Tierarten eingeschätzt. Detaillierte Erfassungen (Vogel- und Fledermausfauna)

wurden nicht durchgeführt.

1.2 Gesetzliche Grundlagen

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen

von Bauvorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des BNatSchG.

Mit den Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5, 6 und 45 Abs. 7 sind die entsprechenden

Vorgaben der FFH-Richtlinie (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der Vogelschutz-

Richtlinie (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. 1 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemein-

same Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.

2 Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergie-anlagen in NRW. Leitfaden des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vom 12.11.2013.

3 Nummerierung entsprechend den Bezeichnungen im Plankonzept.

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Nach nationalem und internationalem Recht werden drei verschiedene Artenschutz-

kategorien unterschieden (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 BNatSchG):

- Besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie),

- streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch),

- europäische Vogelarten (europäisch).

Für die europäisch geschützten Arten sind die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten

Zugriffsverbote zu beachten. Es ist verboten:

1) Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der

Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören („Tötungsverbot“),

2) Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der

lokalen Population verschlechtert („Störungsverbot“),

3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu be-

schädigen oder zu zerstören („Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“),

4) Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder

ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich zudem für nach § 15 zulässige Eingriffe

in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben i. S. des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach

den Vorschriften des BauGB zulässig sind, u. a. die folgenden Sonderregelungen:

„Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92 / 43 / EWG aufgeführte Tierarten,

europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung

nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot

des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare

Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1

Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vor-

haben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang

weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichs-

maßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in

Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92 / 43 / EWG aufgeführten Arten gelten die

Sätze 2 und 3 entsprechend.“

Ergibt die Prüfung, dass ein Vorhaben trotz dieser Maßnahmen bzw. eines Risiko-

managements einen der o. g. Verbotstatbestände erfüllen könnte, ist es grundsätz-

lich unzulässig. Ausnahmsweise darf es dann nur noch zugelassen werden, wenn

gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen

Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art vorliegen und eine

zumutbare Alternative fehlt und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art

sich nicht verschlechtert. Für die förmliche Zulassung einer Ausnahme ist die Untere

Landschaftsbehörde (ULB) zuständig. Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG

kann die ULB zudem auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG ertei-

len, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren

Belastung führen würde.

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1.3 Methodik

1.3.1 Allgemeines Vorgehen zur Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange

Das Vorgehen der Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bezüglich des

vorliegenden Projektes orientiert sich an den Vorgaben der VV-Artenschutz4 sowie

des Leitfadens „Artenschutz“ (s. o.) in der zur Bearbeitung des Artenschutzes auf

FNP-Ebene beschriebenen Bearbeitungstiefe.

Eine Artenschutzprüfung (ASP) lässt sich gem. VV Artenschutz in drei Stufen unter-

teilen: Zunächst wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei

welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können (Stufe 1: Vorprüfung).

Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Arten-

spektrum einzuholen und vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit

alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Stellt sich heraus, dass

durch das Vorhaben keine planungsrelevanten Arten betroffen sind, bzw. sich keine

artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen ergeben, so kann auf die Stufe 2 der

Artenschutzprüfung verzichtet werden. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte

möglich sind, ist für die betreffenden planungsrelevanten Arten eine vertiefende „Art-

für-Art-Betrachtung“ erforderlich, in der Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezo-

gener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. eines Risikomanagements konzipiert werden.

Hierzu sind i. d. R. detaillierte faunistische Erfassungen notwendig.

Wird trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen,

so wird in Stufe 3 geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7

BNatSchG (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand – s. o.) vor-

liegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann.

Diese Stufe ist auf FNP-Ebene nicht relevant.

1.3.2 ASP in der Flächennutzungsplanung

Nach dem Leitfaden „Artenschutz“ (MKULNV und LANUV 2013) ist bei Flächennut-

zungsplänen für WEA-Konzentrationszonen die Artenschutzprüfung (ASP Stufe 1-

3), soweit auf dieser Planungsebene bereits ersichtlich, abzuarbeiten. Dies gilt ins-

besondere dann, wenn die konkreten Anlagenstandorte und -typen bereits bekannt

sind. Stehen diese Details hingegen noch nicht fest, ist eine vollständige Bearbei-

tung v. a. der baubedingten Auswirkungen auf FNP-Ebene nicht sinnvoll und auch

nicht möglich. Aus diesem Grunde konzentriert sich die ASP auf FNP-Ebene insbe-

sondere auf die bereits einschätzbaren, betriebsbedingten Auswirkungen der WEA.

Zu den betriebsbedingten Auswirkungen auf WEA-empfindliche Fledermäuse sind

i. d. R. keine abschließenden Aussagen möglich, so dass auch keine detaillierten

Bestandserfassungen von Fledermäusen erforderlich sind.

4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92

/ 43 / EWG (FFH-RL) und 2009 / 147 / EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-verfahren; Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz vom 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010

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Artenschutzrechtliche Konflikte mit Fledermäusen lassen sich im Regelfall durch

geeignete Abschaltszenarien lösen, sodass es im Rahmen des FNP-Änderungsver-

fahrens i. d. R. ausreicht, darauf hinzuweisen, dass die Bewältigung der artenschutz-

rechtlichen Sachverhalte bezüglich der Fledermäuse auf nachgelagerter Ebene im

Genehmigungsverfahren abschließend erfolgt.

Ziel des vorliegenden Gutachtens ist somit die Darstellung auf aktuellem Kenntnis-

stand ersichtlicher artenschutzrechtlicher Konflikte, insbesondere von Vollzugshin-

dernissen (s. u.), um Aussagen zum weiteren Vorgehen und zur Erforderlichkeit wei-

terer Untersuchungen zu treffen. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-

verfahren wird abschließend auf der Grundlage konkreter standortbezogener

Planungen eine vertiefende „Art-für-Art-Betrachtung“ erforderlich, in der neben den

betriebsbedingten auch die anlagen- und baubedingten Auswirkungen des Vorha-

bens betrachtet sowie Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichs-

maßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert werden. Wird trotz dieser

Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen, so ist in Stufe 3

zu prüfen, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann.

1.3.3 Planungsrelevante / WEA-empfindliche Arten

Aufgrund des Artenumfangs der europäischen Vogelarten hat das Landesamt für

Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine

naturschutzfachlich begründete Auswahl von sogenannten planungsrelevanten

Arten getroffen, die bei der ASP zu berücksichtigen und ggf. im Sinne einer „Art-für-

Art-Betrachtung“ zu bearbeiten sind. Da sich die übrigen europäischen Vogelarten in

Nordrhein-Westfalen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, wird

gemäß KIEL (2007) davon ausgegangen, dass diese Arten bei herkömmlichen

Planungsverfahren im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen

bedroht sind und grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion

ihrer Lebensstätten zu erwarten ist.

Die ASP auf FNP-Ebene bzw. die flächenbezogene Konfliktanalyse konzentriert sich

vor allem auf die gem. MKULNV/LANUV (2013) „WEA-empfindlichen“ Vogel- und

Fledermausarten (s. Kap. 3.1). Bei anderen Arten ist im Sinne einer Regelfallver-

mutung davon auszugehen, dass der Betrieb von WEA grundsätzlich zu keiner signi-

fikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. zu keiner Beschädigung oder Zerstörung

von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führt.

Besondere Beachtung finden außerdem die Arten, für die im Regelfall davon auszu-

gehen ist, dass sie aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands verfahrenskritisch

einzustufen sind. Insbesondere bei Anlagenstandorten im Bereich von sog. Schwer-

punktvorkommen (SPVK) dieser Arten ist mit hohen artenschutzrechtlichen Konflik-

ten zu rechnen, die hinsichtlich der FNP-Planung ein Vollzugshindernis darstellen

können.

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Zu den WEA-empfindlichen Arten mit schlechtem Erhaltungszustand zählen:

Rotmilan (Milvus milvus) (Tiefland/atlantische Region)

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Schwarzstorch (Ciconia nigra) (Tiefland, atlantisch)

Wachtelkönig (Crex crex)

Wanderfalke (Falco peregrinus) (Bergland, kontinental)

Wiesenweihe (Circus pygargus)

Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii)

1.3.4 Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials

Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erfolgt zunächst eine Einschätzung, in-

wieweit sich unter Berücksichtigung der projektspezifischen Wirkungen und art-

spezifischen Empfindlichkeiten grundsätzlich artenschutzrechtlich relevante Aus-

wirkungen im Hinblick auf die Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5

BNatSchG für planungsrelevante Arten ergeben könnten. Anschließend wird das

(potenziell) vorhandene Artenspektrum innerhalb des Wirkraums der Vorhaben auf

Grundlage des Fachinformationssystems der LANUV (Angaben auf Messtisch-

blattbasis), den in Kapitel 4.1 aufgeführten Datengrundlagen und der durchgeführten

Potenzialanalyse bezüglich der vorhandenen Habitatstrukturen ermittelt und darge-

stellt (Tab. A1 - A4). Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einschätzung des Konfliktpo-

tenzials für die jeweiligen Potenzialflächen, bezogen auf die auf FNP-Ebene rele-

vanten Arten.

Die Beurteilung erfolgt anhand des folgenden Kategoriensystems:

geringes Konfliktpotenzial

Nach bisherigem Kenntnisstand und den Ergebnissen der Potenzialanalyse ergeben

sich keine konkreten Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten, die die

Durchführung der ASP Stufe 2 bereits auf FNP-Ebene erforderlich machen. Es sind

keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen zu erwarten, die sich nicht

durch im weiteren Verfahren konzipierte Vermeidungs- bzw. vorgezogene Aus-

gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vermeiden lassen.

Eine ASP der Stufe 2 ist im weiteren Genehmigungsverfahren – in Abhängigkeit von

den tatsächlichen WEA-Standorten –, jedoch nicht auf FNP-Ebene erforderlich.

mittleres Konfliktpotenzial

Es bestehen gesicherte Nachweise oder konkrete Hinweise auf Vorkommen WEA-

empfindlicher Vogelarten im Bereich bzw. im Umfeld (s. Abstandsempfehlungen

gemäß LAG VSW (2007) bzw. LANUV / MKULNV (2013) der Potenzialfläche oder

weiterer Arten, die eine ASP der Stufe 2 bereits auf FNP-Ebene erforderlich

machen. Die erwarteten artenschutzrechtlichen Konflikte können voraussichtlich

durch Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden.

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Nach bisherigem Kenntnisstand sind zwar keine artenschutzrechtliche Konflikte zu

erwarten, die zu einem rechtlichen Hindernis für die Vollzugsfähigkeit der FNP-

Änderung führen könnten, sie lassen sich jedoch auch nicht ausschließen.

Eine ASP der Stufe 2 sowie Detailerfassungen WEA-empfindlicher Vogelarten sind

bereits auf FNP-Ebene erforderlich.

hohes Konfliktpotenzial

Es liegen schon jetzt Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher bzw. verfahrens-

kritischer Arten vor, die zu einem rechtlichen Hindernis für die Vollzugsfähigkeit der

FNP-Änderung führen könnten. Eine Genehmigungsfähigkeit ist – auch unter

Berücksichtigung von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen –

eher unwahrscheinlich.

Sollte auf eine Konzentrationszonen-Darstellung nicht verzichtet werden, sind eine

ASP der Stufe 2 sowie Detailerfassungen WEA-empfindlicher Vogelarten bereits auf

FNP-Ebene erforderlich.

1.4 Datengrundlagen

Folgende Informationen werden der Beurteilung möglicher artenschutzrechtlich rele-

vanter Beeinträchtigungen zu Grunde gelegt:

1.4.1 Literaturauswertung / Datenbanken

Zur Ermittlung der für das jeweilige Gebiet planungsrelevanten und insbesondere

WEA-empfindlichen Arten werden zunächst die Angaben der räumlich zugeordneten

Messtischblätter 4610 (Hagen), 4611 (Hagen-Hohenlimburg) und 4711 (Lüden-

scheid) des LANUV ausgewertet. Zudem werden die Angaben des Fachinforma-

tionssystems (FIS) „Geschützte Arten“ bzw. des Landschaftsinformationssystems

(LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

(LANUV) berücksichtigt. Auch die im landesweiten Brutvogelatlas (GRÜNEBERG et

al. 2012) sowie im Hagener Brutvogelatlas (ARBEITSGEMEINSCHAFT AVIFAUNA HAGEN

2009) verzeichneten Artfunde fließen in die Auswertung ein.

1.4.2 Auswertung vorhandener Gutachten

Als vorliegende Gutachten aus den letzten Jahren wurden berücksichtigt:

BIO-CONSULT (2012): Avifaunistisches Gutachten für potenzielle Windvorrangflächen in der Stadt Iserlohn. Unveröfftl. Gutachten im Auftrag der Stadt Iserlohn.

BÜRO STELZIG (2013): Artenschutzrechtliche Prüfung zur Errichtung einer Windener-gieanlage in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde.- Unveröff. Gutachten im Auftrag der Weidbusch GmbH & Co. KG, Stand 11.01.2013: 30 S.

BÜRO FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2012): Artenschutz-prüfung zu den Fledermäusen im Bereich von vier geplanten Windkraft-Vorrang-zonen im Stadtgebiet Iserlohn. Unveröfftl. Gutachten im Auftrag der Stadt Iser-lohn.

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ÖKOPLAN (2014): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag/ Artenschutzprüfung zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Konzentrationszone für die Errichtung von Windenergieanlagen. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Stadt Nachrodt-Wiblingwerde.

1.4.3 Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes

Folgende Stellen bzw. Personen wurden bei der Abfrage berücksichtigt:

NABU Hagen e.V. (Herr Munzlinger; Herr Sallermann, Herr Welzel),

Biologische Station Hagen (Herr Blauscheck, Herr Cassese),

Biologische Station Ennepe-Ruhr-Kreis (Frau Rieboldt),

Naturschutzzentrum Märkischer Kreis e.V. (Herr Obergruber, Herr Schulte),

Untere Landschaftsbehörde Hagen (Herr Greis, Herr Wiemann),

NABU Ennepe-Ruhr-Kreis (Herr Jellinghaus),

AG Wanderfalkenschutz (Herr Raab).

Es wurden alle Informationen berücksichtigt, die bis zur Fertigstellung des Gutach-

tens Anfang März 2014 eingereicht wurden.

1.4.4 Potenzialanalyse / Übersichtsbegehung

Zur Einschätzung der gebietsspezifischen Artvorkommen erfolgte eine Potenzial-

analyse, bei der die bei den Geländebegehungen (Februar 2014) erfassten Biotop-

strukturen hinsichtlich ihrer potenziellen Lebensraumfunktionen für die einzelnen

planungsrelevanten Arten betrachtet wurden. Zudem wurden Zufallsbeobachtungen

mit einbezogen. Eine systematische Erfassung von Arten erfolgte nicht. Die Ergeb-

nisse für die einzelnen Arten und Flächen sind in der Tabelle A 1 im Anhang darge-

stellt.

1.4.5 Darstellung des Untersuchungsraumes

Die 11 im Rahmen der „Bewertung der Potenzialflächen zur Darstellung von Kon-

zentrationszonen für WEA im FNP der Stadt Hagen“ (STADT HAGEN 2012 / ÖKOPLAN

2012) ermittelten, als „geeignet“ bzw. „bedingt geeignet“ bewerteten Potenzial-

flächen(-komplexe) (Fläche 1 entfällt), liegen im südlichen Stadtgebiet (s. Abb. 1).

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Abb. 1: Lage der zu untersuchenden Potenzialflächen(-komplexe)

Fläche 1 (entfällt)

Fläche 2

Fläche 9

Fläche 8

Fläche 11

Fläche 12

Fläche 10

Fläche 7

Fläche 6

Fläche 3

Fläche 4 Fläche 5

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2 Vorhaben und Wirkfaktoren

2.1 Vorhabensbeschreibung

Die im baulichen Außenbereich liegenden 11 Flächen(-komplexe), die zur Darstel-

lung als Konzentrationszonen für WEA zur Disposition stehen, weisen eine Größe

von ca. 2 ha (Fläche Nr. 9 – Niggenbölling) bis zu fast 50 ha (Fläche Nr. 5 – Hagen-

Nahmer) auf (siehe Tabelle 1).

Tab. 1: Größenübersicht der Potenzialflächen(-komplexe) für WEA in Hagen

Flächennummer Flächenname Größe (ha)

1 Berchumer Heide entfällt

2 Rafflenbeuler Kopf 7,26

3 Langenberg-Mäcking 13,79

4 Waterhövel 4,5

5 Hagen-Nahmer 48,74

6 Ambrock 10,78

7 Brechtefeld 9,52

8 Hagen-Dahl 2,7

9 Niggenbölling 1,98

10 Hobräcker Rücken-Grunsbecke 9,49

11 Stapelberg-Selkinghausen 15,84

12 Bölling 16,04

Dem aktuellen Stand der Technik entsprechend werden Anlagen errichtet werden,

die eine Gesamthöhe von mindestens bzw. mehr als 150 m aufweisen. Da für die

Einzelflächen noch keine konkreten Windpark-Planungen vorliegen, lassen sich

bzgl. der Anlagenanzahl sowie der Standorte der WEA innerhalb der Flächen noch

keine konkreten Aussagen treffen. Es ist aber davon auszugehen, dass alle Flächen-

komplexe grundsätzlich für die Errichtung größerer Windparks ausreichen.

Eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme erfolgt durch die Errichtung der Funda-

mente, der Kranstellflächen und der Trafostationen sowie der Zuwegungen. Für den

Anlagenaufbau werden i. d. R. zusätzliche Flächen temporär in Anspruch genom-

men. Die Kranstellflächen werden i. d. R. geschottert und verbleiben als Arbeits-

flächen für spätere Wartungs- bzw. Austauscharbeiten. Ein Flächenausmaß ist auf

Ebene der Flächennutzungsplanung nicht abschätzbar.

2.2 Baubedingte Auswirkungen

Baubedingte Auswirkungen ergeben sich in der Phase der Baustelleneinrichtung

(z. B. durch Abschieben des Oberbodens, Anlage von Erschließungswegen) und

des Baubetriebes während der Errichtung der Windenergieanlagen. Geräusch- und

Lichtemissionen sowie Personen- und Fahrzeugbewegungen können vergrämende

Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse haben.

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Im Falle einer Bauphase während der Fortpflanzungszeit kann es zur störungs-

bedingten Aufgabe von Vogelbruten sowie zum Verlassen von Revierabschnitten

und Funktionsräumen (z. B. Nahrungshabitaten) kommen. Ein Baubetrieb in der

Dämmerung bzw. nachts kann infolge einer Baustellenbeleuchtung zu Irritationen

und zu Meideverhalten bei Fledermäusen führen. Befinden sich Gewässerlebens-

räume im Umfeld des Eingriffsbereichs, so sind zudem Schad- oder Schwebstoff-

einträge möglich, die sich auf die Habitatqualität auswirken können.

Da die Details zur Windparkplanung noch nicht feststehen (s. o.), ist eine vollstän-

dige Bearbeitung der ASP vor allem hinsichtlich der baubedingten Auswirkungen

nicht möglich bzw. nicht sinnvoll; sie werden hier nur untergeordnet bzw. soweit

möglich berücksichtigt.

2.3 Anlagebedingte Auswirkungen

Infolge der Inanspruchnahme von Flächen kann es durch die Errichtung der Anlage

selbst, aber auch von Stellflächen und zuführenden Wegen zu Flächenversiege-

lungen bzw. Verlusten von Lebensräumen planungsrelevanter Arten kommen. Die

Flächenbeanspruchung variiert je nach Größe der WEA sowie der Standortlage.

Von den anlagenbedingten Wirkungen können Fortpflanzungsstätten wie z. B.

Wochenstubenquartiere Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten, Fortpflan-

zungsgewässer von Amphibien oder Brutstätten von Vögeln betroffen sein oder

auch Teillebensräume wie z. B. Nahrungshabitate von Vögeln oder Fledermäusen

und Landlebensräume von Amphibien.

Da die Details zur Windparkplanung noch nicht feststehen (s. o.), lassen sich auch

bzgl. der anlagebedingten Wirkungen keine abschließenden Aussagen treffen. Eine

besondere Berücksichtigung der anlagebedingten Wirkfaktoren erfolgt im weiteren

Verfahren zur Windpark-Genehmigung.

2.4 Betriebsbedingte Auswirkungen

Betriebsbedingt ergeben sich diverse, in der Fachliteratur bereits vielfach diskutierte

Konflikte vor allem für Vögel und Fledermäuse (s. Kap. 2.3). Zwar sind auch zu den

betriebsbedingten Auswirkungen aufgrund der fehlenden Detailplanungen keine

abschließenden Aussagen möglich, doch lassen sich hier die Auswirkungen bereits

auf Ebene der Flächennutzungsplanung vergleichsweise konkret benennen.

2.4.1 Wirkungen auf die Avifauna

Bezüglich der Brutvogelfauna meiden z. B. Arten des Offenlandes wie der Kiebitz

(Vanellus vanellus) zum Teil vertikale Strukturen und folglich auch die Nähe zu

Windenergieanlagen. Zudem scheuen die Tiere möglicherweise auch den Bereich

des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert (NLT 2011). Für

Arten wie Feldlerche (Alauda arvensis) und Wiesenpieper (Anthus pratensis) konnte

zwar kein Einfluss von WEA auf die Bestandsentwicklung festgestellt werden, aller-

dings wurden signifikante Verdrängungseffekte bis 100 m Entfernung nachgewiesen

(STEINBORN et al. 2011).

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Bezüglich der Rastvögel wurde insbesondere bei Gänsen, Enten und Watvögeln ein

Meideverhalten in bis zu mehreren hundert Metern Entfernung festgestellt, wobei

die Meideabstände der Vögel mit der Anlagenhöhe zunehmen und Gewöhnungs-

effekte bei den Rastvögeln nicht zu beobachten sind (z. B. REICHENBACH & STEIN-

BORN 2006). Hinsichtlich des Vogelzugs und der Nutzung von Flugkorridoren zwi-

schen Funktionsräumen (Brut-, Nahrungs- und Schlafhabitate) können Windenergie-

anlagen Ausweichbewegungen und Verlagerungen bewirken, was zu einem erhöh-

ten Energieaufwand der Tiere bzw. einem Funktionsverlust der o. a. Habitate führen

kann (z. B. HÖTKER 2006). So wurden Barrierewirkungen u. a. für Gänse, Kraniche

und Watvögel nachgewiesen (ebd.). Neben den Störwirkungen infolge des Betriebs

der WEA selbst kann es auch durch die mit den Windenergieanlagen verbundenen

Wartungs- und Reparaturarbeiten zu Störungen kommen (NLT 2011).

Einen weiteren Faktor stellen betriebsbedingte Individuenverluste dar. Zum einen

kann es durch Kollisionen mit den Rotoren oder auch dem Mast zu betriebsbeding-

ten Tötungen kommen, durch den plötzlichen Luftdruckabfall in Rotornähe können

aber auch allein durch die Nähe zu einem Rotor infolge des Platzens der Lunge

(Barotrauma) Individuenverluste hervorgerufen werden (NWO 2010). Als besonders

gefährdet gelten z. B. viele Greifvogelarten; so gelten Rotmilan (Milvus milvus),

Schwarzmilan (Milvus migrans), Wanderfalke (Falco peregrinus), Baumfalke (Falco

subbuteo) und Mäusebussard (Buteo buteo) als kollisionsgefährdet, aber auch viele

weitere Arten wurden als Schlagopfer registriert (vgl. DÜRR 2013). Insbesondere bei

Brutvorkommen im Umfeld von Windenergieanlagen ist aufgrund der räumlichen

Bindung eine erhöhte Frequentierung der Bereiche durch die Vögel z. B. während

der Nahrungssuche oder auf Transferflügen zu rechnen, sodass das Kollisionsrisiko

in brutplatznahen Bereichen besonders hoch ist. Entsprechend werden von der

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007) Abstandsempfeh-

lungen für die Distanz zwischen Brutstandorten kollisionsgefährdeter Arten und

Windenergieanlagen festgelegt.

2.4.2 Wirkungen auf Säugetiere / Fledermäuse

Im Bereich der im vorliegenden Fall zu betrachtenden Messtischblätter ist die Hasel-

maus (Muscardinus avellanarius) als planungsrelevante Säugetierart auf allen

Messtischblättern in Hagen verzeichnet. Artenschutzrechtlich relevante Auswirkun-

gen auf die Haselmaus ergeben sich ggf. bau- oder anlagebedingt, eine Erfüllung

von Verbotstatbeständen lässt sich i. d. R. durch entsprechende Artenschutzmaß-

nahmen ausschließen. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung dieser Art erübrigt

sich auf FNP-Ebene und hat im weiteren Genehmigungsverfahren zu erfolgen.

Nicht auf den Messtischblättern verzeichnet, jedoch als Fundmeldung mitgeteilt

(Herr WELZEL, NABU Hagen; schrftl. Mitteilung 2014) wurde eine Beobachtung der

Wildkatze (Felis silvestris). Sie besiedelt große zusammenhängende und störungs-

arme Wälder (v. a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurf-

flächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen. Bevorzugte Nahrungs-

flächen sind Waldränder, Waldlichtungen, waldnahe Wiesen und Felder, aber auch

weiter entfernt gelegene, gehölzreiche Offenlandbereiche (bis zu 1,5 km).

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Diese Lebensräume sind im Hagener Süden noch verbreitet zu finden. Das Süder-

bergland ist eines der Verbreitungsgebiete der Wildkatze in NRW; landesweit gilt die

planungsrelevante Art als gefährdet. Die Wildkatze wird vom LANUV / MKULNV

(2013) nicht explizit als WEA-empfindliche Art angeführt. Es sind zwar - ähnlich

manchen bodengebundenen Vogelarten - keine kollisionsbedingten tödlichen Unfälle

zu erwarten, möglicherweise können jedoch durch optische und akustische Wirkun-

gen Schreckreaktionen und Meideverhalten ausgelöst werden. Infolgedessen könnte

eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintreten. Ob

sich eine projektbedingte Erfüllung von Verbotstatbeständen durch entsprechende

Vermeidungsmaßnahmen und / oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aus-

schließen lässt, ist fraglich.

Bei Fledermäusen dagegen können sich tödliche Unfälle - genau wie bei den

Vögeln - sowohl durch Kollisionen mit den Rotoren als auch durch Barotraumata

ergeben. Zusätzlich sind Tötungen von Fledermäusen, die sich auf der Suche nach

geeigneten Quartieren in die Gondel begeben, nicht auszuschließen (z. B. LANU

2008). Es wird davon ausgegangen, dass die durch WEA bedingten Individuen-

verluste insbesondere aufgrund der sehr geringen Reproduktionsraten von Fleder-

mäusen (1 bis 2 Jungtiere / Jahr) wesentlich stärkere Auswirkungen haben als

Störungen und Habitatverluste (BRINKMANN et al. 2011). Zu beachten ist hierbei,

dass es sich bei den Kollisionsopfern nicht unbedingt um Fledermäuse aus ansässi-

gen Populationen handelt; so stellten VOIGT et al. (2012) fest, dass die von ihnen

untersuchten, unter Windenergieanlagen aufgefundene Rauhautfledermäuse aus

Russland stammten, Große Abendsegler und Kleinabendsegler u. a. aus Skandina-

vien, die untersuchten Schlagopfer der Zwergfledermaus hingegen aus ansässigen

Populationen.

Bezüglich eines Zusammenhangs zwischen dem Risiko von Individuenverlusten und

den umliegenden Habitatstrukturen wurden einige Untersuchungen durchgeführt. So

stellten NIERMANN et al. (2011a) einen Effekt zwischen dem Abstand von Gehölzen

und Feuchtgebieten und der Fledermausaktivität im Bereich von WEA fest und

schließen auf ein damit verbundenes höheres Risiko. Der Effekt wird allerdings als

relativ gering eingestuft. Als Beispiel wird gemäß dem errechneten Modell eine Re-

duktion des Schlagrisikos um 10 bis 15 % bei einem Abrücken des Standortes um

200 m von Gehölzstrukturen erwartet (ebd.).

Ein wesentlich höherer Einfluss zeigt sich in Bezug auf den Faktor der Windge-

schwindigkeit. Diesbezüglich wurden bei Windgeschwindigkeiten über 5 m / s in

einer Untersuchung von BEHR et al. (2011) lediglich 15 % der Fledermausaktivitäten

im Gondelbereich festgestellt, bei mehr als 6 m / s waren es nur noch 6 %.

Erhöhte Schlagopferzahlen stellen sich u. a. bei den ziehenden Arten ein (evtl. ein-

geschränkte Echoortung während des Zugs - NLT 2011). So zeigen sich gemäß

NIERMANN et al. (2011) ebenso wie in der bundesdeutschen Schlagopferdatei von

DÜRR (2013a) die höchsten Zahlen von durch WEA bedingten Totfunden bei den

Arten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Großer Abendsegler (Nyctalus

noctula), aber auch die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist mit über 20 %

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der Totfunde in beiden Datensätzen vertreten. Diesen Arten folgen auf den nächs-

ten Rängen der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), die Zweifarbfledermaus (Ves-

pertilio murinus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (ebd.).

Es wird angenommen, dass z. B. größere Ansammlungen von Insekten im Bereich

der Anlagen zu erhöhten Fledermausaktivitäten und somit auch zu einer erhöhten

Gefahr von Individuenverlusten führen. Vermutet wird in diesem Zusammenhang,

dass die hohen Schlagopferzahlen im Spätsommer und Herbst zum Teil auf die in

diesem Zeitraum höheren Insektendichten zurückzuführen sind (BEHR et al. 2011).

2.5 Wirkungen auf Amphibien und Reptilien

Im Bereich der im vorliegenden Fall zu betrachtenden Messtischblätter wurden mit

der Geburtshelferkröte und dem Kammmolch, die auf allen Messtischblättern in

Hagen verzeichnet sind, und der Kreuzkröte (Bufo calamita) (MTB 4511, 4610, 4611

= alle Flächen außer Nr. 11 und 12) drei planungsrelevante Amphibienarten sowie

die Schlingnatter (Coronella austriaca) und die Zauneidechse (Lacerta agilis) als

planungsrelevante Reptilienarten nachgewiesen.

Artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen auf Amphibien und Reptilien ergeben

sich ggf. bau- oder anlagebedingt. Eine projektbedingte Erfüllung von Verbotstat-

beständen lässt sich i. d. R. durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen und /

oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ausschließen. Eine weitere Betrachtung

dieser Artengruppen erübrigt sich auf FNP-Ebene, eine artenschutzrechtliche

Betrachtung hat im weiteren Genehmigungsverfahren zu erfolgen.

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3 Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände im Hin-blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG

3.1 Fangen, Verletzen, Töten von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)

Bei dem Betrieb von WEA ist es - wie auch bei Straßenbauvorhaben - nicht möglich,

Kollisionen von Fledermäusen oder Vögeln vollständig zu vermeiden. Daher hat das

Bundesverwaltungsgericht (BverwG) nur eine signifikante Erhöhung des Tötungs-

risikos unter diesen Verbotstatbestand gestellt. Gegen das Tötungsverbot wird dann

nicht verstoßen, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter

Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko

kollisionsbedingter Individuenverluste verursacht. Als signifikant erhöht anzusehen

ist das Risiko, wenn die betroffene lokale Population in ihrem Erhaltungszustand

gefährdet ist (s. dazu auch Leitfaden „Artenschutz“).

Gemäß Leitfaden „Artenschutz“ kann durch den Betrieb von WEA das Tötungs-

verbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich für

folgende Arten erfüllt sein:

Brutvögel:

Baumfalke, Grauammer, Kornweihe, Kormoran (Kolonien), Rohrweihe, Rotmilan,

Schwarzmilan, Sumpfohreule, Fluss- und Trauerseeschwalbe (Kolonien), Uhu,

Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe.

Rastvögel:

nicht bekannt.

Fledermäuse:

Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus,

Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus.

Bei anderen Arten ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass

der Betrieb von WEA grundsätzlich zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungs-

risikos führt. Das gilt insbesondere auch für bodengebundene Arten wie die Hasel-

maus.

3.1.1 Fledermäuse

Nach der vorgenommenen Potenzialanalyse und der Auswertung vorhandener

Datengrundlagen sind Vorkommen von bis zu 13 Fledermausarten im Bereich der

Potenzialflächen nicht auszuschließen bzw. wurden einige Arten im weiteren Umfeld

der Flächen nachgewiesen.

Baubedingte Tötungen von Fledermäusen können sich durch eine Zerstörung be-

setzter Quartiere wie z. B. in älteren Gehölzen beispielsweise auch im Zufahrt-

bereich zu einem WEA-Standort ergeben. Ein betriebsbedingtes Risiko von Indivi-

duenverlusten besteht durch Kollisionen mit den Rotoren und Barotraumata, wobei

überwiegend ziehende und auch hoch fliegende Arten betroffen zu sein scheinen.

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Gemäß Leitfaden „Artenschutz“ gelten die Arten Breitflügelfledermaus, Großer und

Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Mücken- und Nordfledermaus als besonders „WEA-

empfindlich“. Für die häufig auftretende Zwergfledermaus wird bei Wochenstuben

von mehr als 50 reproduzierenden Weibchen im Umfeld von Windenergieanlagen

ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko nicht ausgeschlossen (vgl. auch BRINKMANN

et al. (2011) und DÜRR (2013a). Eine Erfüllung des Verbotstatbestands der Tötung

lässt sich nicht grundsätzlich ausschließen, sodass im weiteren Genehmigungsver-

fahren ggf. Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen sind. Diese können sowohl

Maßnahmen bei der Baufeldräumung zur Verhinderung von Individuenverlusten im

Rahmen einer Zerstörung von Quartieren bzw. Lebensräumen als auch Abschaltzei-

ten während sensibler Phasen im Jahresverlauf und / oder eine Freihaltung sensibler

Bereiche zur Vermeidung betriebsbedingter Individuenverluste von Fledermäusen

umfassen.

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung lassen sich für die Artengruppe der Fleder-

mäuse rechtliche Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit grundsätzlich ausschließen.

3.1.2 Vögel

Auf den Messtischblättern 4610, 4611, 4711 werden gem. LANUV (o. Jg.) insge-

samt 44 planungsrelevante Vogelarten genannt, für die z. T. ein Vorkommen im

Bereich der Potenzialflächen nicht ausgeschlossen werden kann.

Individuenverluste können sich im Rahmen einer Zerstörung besetzter Brutplätze

durch eine Tötung nicht flügger Jungtiere bzw. einer Zerstörung von Eiern ergeben.

Durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit lassen sich bau-

bedingte Tötungen vermeiden. Zudem kann es durch Kollisionen mit den Rotoren,

Barotraumata oder Mastanflüge zu betriebsbedingten Tötungen kommen. Bezüglich

der Brutvögel gelten folgende in Hagen auftretende Arten als besonders kollisions-

gefährdet: Baumfalke, Rotmilan, Uhu und Wanderfalke. Hinsichtlich des Mindest-

abstands von WEA zu Brutvorkommen werden von der LAG-VSW (2007) wie in der

Tab. 2 dargestellt Abstandsempfehlungen gegeben.

Der Leitfaden „Artenschutz“ des MKULNV/LANUV gibt für die Arten jeweils einen

Radius an, innerhalb dessen bei Brutvorkommen eine vertiefende Prüfung stattfin-

den sollte, sowie ggf. die Größe des erweiterten Untersuchungsraums bezüglich

Funktionsbeziehungen zu z. B. vorhandenen Nahrungshabitaten (siehe Tab. 2).

Tab. 2: Abstandsempfehlungen gem. LAG VSW (2007) / LANUV / MKULNV (2013)

LAG-VSW (2007) LANUV / MKULNV (2013)

Art Abstands-empfehlung

Prüfbereich Radius für ver-tiefende Prüfung

Erweitertes Unters.-gebiet

Baumfalke 1.000 m 4.000 m - 4.000 m

Wanderfalke 1.000 m 3.000 m 1.000 m

Rotmilan 1.000 m 6.000 m 1.000 m 6.000 m

Uhu 1.000 m 6.000 m 1.000 m -

Wachtelkönig 1.000 m 500 m -

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Auch weitere Arten, insbesondere Greifvögel, sind von Individuenverlusten durch

WEA betroffen (vgl. DÜRR 2013). Für diese Arten sind im weiteren Genehmigungs-

verfahren ggf. Artenschutzmaßnahmen vorzusehen. Möglich sind auch Kollisionen

von durchziehenden Kranichen, die zu den Zugzeiten regelmäßig auch über Hagen

beobachtet werden. Da die Tiere nicht streng an enge Zugkorridore gebunden sind

und keine regelmäßig aufgesuchten, bedeutenden Rasthabitate innerhalb von

Hagen bekannt sind, sind besonders konfliktträchtige Bereiche nicht abgrenzbar.

Bisher wurden gemäß DÜRR (2013) innerhalb Deutschlands fünf, in Europa insge-

samt neun Schlagopfer der Art registriert. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko ist

für die Art nicht abzuleiten.

Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko und somit eine Erfüllung des Verbotstat-

bestands der Tötung ist insbesondere bei Brutvorkommen der genannten, beson-

ders kollisionsgefährdeten bzw. WEA-empfindlichen Arten im Umfeld der Anlagen

zu erwarten. Hier sind entsprechende Detailuntersuchungen notwendig, um ab-

sehen zu können, ob ein rechtliches Hindernis für die Vollzugsfähigkeit der FNP-

Änderung gegeben ist. Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass im weiteren Ver-

fahren die Konzeption von Vermeidungs- sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnah-

men und ggf. Maßnahmen des Risikomanagements erforderlich sind.

3.2 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)

Werden WEA-empfindliche Arten an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten gestört,

kann dies zur Folge haben, dass diese Stätten nicht mehr nutzbar sind und damit

ein Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt („Beschädigungs-

/ Zerstörungsverbot“). Formal betrachtet müssten in so einem Fall beide Verbote für

denselben Sachverhalt betrachtet werden.

In der Genehmigungspraxis von WEA spielt das Störungsverbot i. d. R. eine unter-

geordnete und bzgl. der FNP-Änderung keine Rolle. Ggf. müssen für störungs-

bedingte Beeinträchtigungen im weiteren Genehmigungsverfahren vorgezogene

Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.

3.2.1 Fledermäuse

Erhebliche Störungen durch den Betrieb der Anlagen sind für Fledermäuse nicht

anzunehmen. Da die Bauarbeiten überwiegend tagsüber und somit außerhalb der

Aktivitätszeit der Fledermäuse durchgeführt werden, ergeben sich keine negativen

Auswirkungen im Bereich von Jagdhabitaten. Störungen im Bereich von Quartieren

sind z. B. bei Wochenstubenstandorten in sehr baustellennahen Bereichen nicht

auszuschließen, lassen sich jedoch durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen

(z. B. Einrichtung von Tabuzonen, Bauzeitbeschränkung) verhindern.

3.2.2 Vögel

Störungen können sich während der Bauzeit ergeben. Innerhalb der Eingriffsbe-

reiche und dessen Umfeld sind Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht auszu-

schließen bzw. zum Teil nachgewiesen.

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Da die Brutperiode die empfindlichste Zeit im Jahresverlauf darstellt, lassen sich er-

hebliche Störungen bei Durchführung der Baumaßnahmen außerhalb der Hauptfort-

pflanzungszeiten vermeiden. Bezüglich der betriebs- bzw. anlagenbedingten Stör-

wirkungen wurde für bestimmte Brutvogelarten ein Meideverhalten gegenüber Wind-

energieanlagen festgestellt, wozu im vorliegenden Fall z. B. die Feldlerche und der

Schwarzstorch gehören (STEINBORN et al. 2011).

Zu den WEA-empfindlichen Rast- und Zugvogelarten zählen gemäß Leitfaden „Ar-

tenschutz“ neben zahlreichen Limikolenarten u. a. Kranich und Kiebitz. Zu erwarten

sind im vorliegenden Fall vor allem Vorkommen von Kranichen während der Zugzeit.

Hinweise auf bedeutende Rastvorkommen von Vögeln im Umfeld der Potenzial-

flächen liegen jedoch nicht vor, sodass gemäß o. g. Leitfaden davon auszugehen ist,

dass sich keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen ergeben.

Eine Erfüllung des Verbotstatbestands der Störung lässt sich ausschließen, wenn im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Freihaltung sen-

sibler Bereiche, Bauzeitbeschränkungen) und / oder vorgezogene Ausgleichsmaß-

nahmen durchgeführt werden.

3.3 Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhe-stätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)

Durch den Betrieb von WEA kann das Beschädigungs- / Zerstörungsverbot von

Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß Leitfaden „Artenschutz“ bei folgenden

Arten grundsätzlich erfüllt sein:

Brutvögel:

Bekassine, Großer Brachvogel, Haselhuhn, Kiebitz, Kranich, Rotschenkel, Schwarz-

storch, Uferschnepfe, Wachtel, Wachtelkönig, Ziegenmelker, Zwerg- und Rohr-

dommel.

Rastvögel:

Kranich, Sing- und Zwergschwan, nordische Wildgänse, Kiebitz, Gold- und Mornell-

regenpfeifer

Fledermäuse:

nicht bekannt

Bei anderen Arten ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass

der WEA-Betrieb grundsätzlich zu keiner Beschädigung oder Zerstörung von Fort-

pflanzungs- und Ruhestätten führt (z. B. Mäusebussard, Turmfalke, Schleiereule).

3.3.1 Fledermäuse

Für die Artengruppe der Fledermäuse können sich Quartierverluste bei Entfernung

entsprechender geeigneter Strukturen wie Höhlenbäume ergeben. Alle Potenzial-

flächen beinhalten Wald- oder Offenlandstandorte, sodass sich Quartier- bzw.

Lebensraumverluste ggf. durch einen Erhalt der entsprechenden kleinräumigen

Gehölzstrukturen im Rahmen einer Anpassung der Planungen vermeiden lassen.

Sollte dies nicht möglich sein, sind im weiteren Verfahren vorgezogene Ausgleichs-

maßnahmen vorzusehen.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 18

3.3.2 Vögel

Betroffenheiten von Bruthabitaten infolge einer Flächeninanspruchnahme und somit

auch Auswirkungen auf die ökologische Funktion von Lebensstätten planungsrele-

vanter Arten können entsprechend der vorhandenen Habitatstrukturen sowohl für

Offenlandarten als auch für gehölzbesiedelnde Arten grundsätzlich nicht ausge-

schlossen werden, lassen sich aber im weiteren Genehmigungsverfahren durch ent-

sprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verhindern.

Bezüglich der Arten, welche die Bereiche (potenziell) als Nahrungsgäste nutzen - im

vorliegenden Fall kann dies evtl. für die im Bereich einzelner Potenzialflächen ver-

zeichneten Arten Haselhuhn (Tetrastes bonasia) und Schwarzstorch (Ciconia nigra)

zutreffen - ist jeweils nur ein geringer Teil des gesamten Nahrungshabitates betrof-

fen; eine Betroffenheit essenzieller Habitatbestandteile lässt sich ausschließen.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 19

4 Flächenspezifische Konfliktanalyse

(s. auch Karten im Anhang)

Im Folgenden werden für die einzelnen Potenzialflächen die (möglicherweise) zu

erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte bzgl. der Artengruppen Säugetiere/

Fledermäuse und Vögel ermittelt und bewertet. Zu beachten ist hierbei, dass keine

flächendeckenden aktuellen Kartierungen vorliegen.

4.1 Fläche 2: „Flächen am Rafflenbeuler Kopf“

4.1.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Der insgesamt 7,26 ha große Flächenkomplex liegt im Hagener Süden südlich

Selbecke und grenzt unmittelbar an das Gemeindegebiet von Breckerfeld an. Die

Potenzialfläche gliedert sich in zwei Teilbereiche, die ca. 500 m auseinanderliegen.

Die westliche, sehr kleine Fläche (0,26 ha) liegt an einem leicht geneigten Hang,

die östliche, wesentlich größere Fläche (7,0 ha) befindet sich auf der Kuppe des

"Rafflenbeuler Kopfes". Der Flächenkomplex 2 liegt in einem markanten landschaft-

lichen Übergangsbereich zwischen der im Hagener Süden vorherrschenden Wald-

nutzung und der größtenteils durch Grün- und Ackerlandnutzung gekennzeichneten

offeneren Landschaft im angrenzenden Breckerfelder Raum. Beide Teilflächen sind

geprägt durch einen flächenhaften Anteil von >50 % Windwurfflächen (Kyrillflächen),

welche bislang nur teilweise wieder aufgeforstet wurden.

Besonders in der größeren, östlichen Teilfläche ist der große zusammenhängende

Anteil der Kyrillfläche mit Birkenspontanaufwuchs (Betula spec.) und Fichtenjung-

wuchs (Picea abis) auffällig. Auf der Kyrillfläche sind – vermutlich zur Einleitung der

natürlichen Waldverjüngung - einzelne Überhälter zu finden, ein Teil der Fläche

wurde erneut mit Fichten aufgeforstet. Im nordöstlichen Abschnitt besteht eine

ältere, bereits vor Kyrill angelegte Fichtenschonung. Auch Relikte des durch den

Sturm aufgelichteten Fichtenbestandes (Altersklasse - mittleres Baumholz) bestehen

kleinflächig randlich sowie in größerem Umfang im nördlichen Abschnitt der Fläche.

Neben der Waldfläche besteht auch ein geringer Grünlandanteil. Im näheren Umfeld

ist insbesondere der große zusammenhängende, westlich angrenzende Rotbuchen-

Traubeneichen-Mischbestand (Fagus sylvatica / Quercus petraea) mittlerer Alters-

stufe bemerkenswert. Dort wurden neben einzelnen Horsten von Krähen oder Greif-

vögeln auch viele Baumhöhlen und Totholz vermerkt. Auch in der westlichen Fläche

zeigt sich ein annähernd gleiches Flächenverhältnis von Windwurffläche (gleiche

Vegetationscharakteristik wie im östlichen Gebiet) zu verbliebenem Nadelholzbe-

stand mittleren Alters. Im Nahbereich grenzen an die westliche Teilfläche weitere

Windwurfflächen mit eingesprengten Fichten-Reliktbeständen. Darüber hinaus befin-

det sich auch bei dieser Teilfläche im Umfeld ein ältere Rotbuchen-Traubeneichen-

bestand. Die Kyrillfläche grenzt unmittelbar an eine Weidefläche an, im weiteren

Umfeld sind alte Heckenstrukturen und Ackerland zu finden. Der Gebäudekomplex

der Hoflage „Rafflenbeul“ liegt ca. 500 m entfernt.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 20

4.1.2 Konfliktanalyse „Wildkatze“

Lebensraum

Nach schriftlicher Mitteilung von Herrn WELZEL (NABU Hagen) wurde aus dem Um-

feld des Rafflenbeuler Kopfes eine glaubwürdige Beobachtung der Wildkatze (Felis

silvestris) mitgeteilt. Ein unzweifelhafter sicherer Nachweis (Fotobeleg / Haarprobe)

liegt nicht vor. Die Kyrillflächen sowie die weitläufigen und relativ ungestörten Wald-

bestände im Umfeld weisen eine hohe Eignung als potenzieller Lebensraum der

Wildkatze auf. Die Wildkatze wird vom LANUV / MKULNV (2013) nicht explizit als

WEA-empfindliche Art angeführt. Es sind jedoch ähnlich dem Haselhuhn möglicher-

weise durch optische und akustische Wirkungen Schreckreaktionen und Meidever-

halten nicht sicher auszuschließen. Infolgedessen könnte eine Verschlechterung

des Erhaltungszustands der lokalen Population eintreten. Ob sich eine projektbe-

dingte Erfüllung von Verbotstatbeständen durch entsprechende Vermeidungsmaß-

nahmen und / oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ausschließen lässt, ist

fraglich. Auch wenn die Wildkatze im Leitfaden „Artenschutz“ (s. o.) keine Berück-

sichtigung findet, sollte die ASP der Stufe 2 für diese Art bereits auf FNP-Ebene

erfolgen.

Konfliktpotenzial: mittel

4.1.3 Konfliktanalyse „Fledermäuse“

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld be-

kannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartierangebot

aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren. Nach-

weise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Im näheren Umfeld wurden jedoch Baumhöhlen in älteren Gehölzen (Rotbuchen/

Alteichen) festgestellt. Da sich im Umfeld zudem weitere geeignete, reifere Laub-

holzbestände in großem Umfang befinden, sind dort weitere Quartiere - z. B. für

Große Abendsegler (Nyctalus noctula) oder andere waldbewohnende Fledermaus-

arten - möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besie-

delnde Arten wie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) oder Breitflügelfleder-

maus (Eptesicus serotinus) bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m in

Rafflenbeul und an der Selbecker Straße.

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten, waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-

fledermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen

Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und

Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 21

Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für

fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 11 Fledermausarten dar.

Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fleder-

mäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate dar-

stellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte

vor allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängig-

keit von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich des Bu-

chenwaldes an der nördlichen Flächengrenze) oder Abschaltszenarien erforderlich

werden. Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten

liegen für die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermaus-

vorkommen in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschlie-

ßen.

Konfliktpotenzial: gering

4.1.4 Konfliktanalyse „Avifauna“

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Herr

JELLINGHAUS vom NABU Ennepe-Ruhr-Kreis teilte jedoch eine Beobachtung eines

Schwarzkehlchens während der Brutzeit aus 2013 mit. Die Beobachtung legt einen

Brutverdacht der planungsrelevanten Art nahe; weitere potenzielle Artvorkommen

lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten, die offene bis

halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-empfindlichen

Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die planungsrele-

vante Art Baumpieper und möglicherweise auch der Kuckuck als potenzielle Brut-

vögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrillflächen zu nennen. Beispielsweise konnte

Herr SALLERMANN vom NABU Hagen in 2010 im Bereich des Eilper Bergs noch 10

Brutpaare des Baumpiepers auf Kyrillflächen feststellen (NABU STADTVERBAND

HAGEN 2011) - die Art profitierte offensichtlich von den durch Kyrill entstandenen

Schlagfluren. Dabei stellen insbesondere die nicht aufgeforsteten Flächen wertvolle

Habitate dar. Sukzessionsbedingt ist die Bestandsentwicklung des Baumpiepers

jedoch auch auf den Kyrillflächen bereits wieder rückläufig (Herr SALLERMANN,

NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014).

Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich

zwar im Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im

Hagener Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU

Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als

Nahrungsgäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich

den Raum überfliegen.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 22

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäusebus-

sard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Die Wald-

schnepfe wurde beispielsweise im Bereich des Buscher Berges als Brutvogel fest-

gestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und könnte daher

auch auf der Potenzialfläche als Nahrungsgast auftreten. Vorkommen von Garten-

rotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich des Lebens-

raumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen Vorkommen im

Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im näheren Umfeld

nicht zu erwarten.

Eine direkte betriebsbedingte Betroffenheit von Arten, die halboffene Gelände-

strukturen besiedeln, wie Baumpieper, Kuckuck oder Schwarzkehlchen, ist nicht

anzunehmen. Für die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht aus-

geschlossen werden; die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien

eventuell als WEA-empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014)

belegen - mit massiven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks

reagiert.

Artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungs-

relevanter Arten infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im

weiteren Verfahren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

verhindert werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeit-

beschränkung vermeiden.

Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten

In der Avifauna von Hagen (AG Avifauna Hagen 2009) findet sich ein Hinweis auf

eine Beobachtung des Haselhuhns am Buscher Berg aus den Jahren 2003-2007.

Der Buscher Berg ist ca. 1 km von der westlichen Teilfläche entfernt, eine Bezie-

hung zur Fläche Nr. 2 ist somit denkbar. Insbesondere auf den Kyrillflächen haben

sich Lebensräume entwickelt, die auch dem Haselhuhn wertvolle Habitatstrukturen

bieten. Zumindest eine temporäre Nutzung als Nahrungshabitat kann nicht ausge-

schlossen werden, auch wenn aktuelle Recherchen im Jahr 2010 von Herrn Saller-

mann vom NABU Hagen (NABU STADTVERBAND HAGEN 2011) trotz intensiver

Suche weder Spuren noch sonstige Hinweise auf ein rezentes Vorkommen des

Haselhuhns am Eilper Berg erbringen konnten.

Im näheren Umfeld (Bereich Buscher Berg) kommt nach Angaben von Herrn SAL-

LERMANN vom NABU Hagen (mündl. Mitteilung 2014) der Uhu als Brutvogel vor. Ein

exakter Brutplatz wurde nicht genannt, das Brutvorkommen liegt jedoch innerhalb

des potenziellen Wirkungsbereichs von 1 km. Ein weiteres Brutvorkommen innerhalb

eines kritischen Radius von 1 km wird von Herrn JELLINGHAUS vom NABU Kreisver-

band Ennepe-Ruhr angegeben. Herr JELLINGHAUS teilte weiterhin ein Rotmilan-

Brutpaar innerhalb eines Radius von 1 km sowie Brutvorkommen von Schwarzstorch

und Baumfalke innerhalb eines kritischen Radius von unterhalb 3 bzw. 4 km mit

(mündl. Mitteilung 2014).

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 23

Somit sind im Bereich der Potenzialfläche 2 Vorkommen von insgesamt fünf WEA-

empfindlichen Vogelarten sicher zu verzeichnen. Alle fünf Arten zählen zu den

gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für den Uhu

besteht insbesondere bei Distanzflügen ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Für den Baum-

falken und den Rotmilan besteht ein Kollisionsrisiko, wobei beim Baumfalken eine

signifikante Erhöhung bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten

wie z. B. Stillgewässern auftreten kann. Der Rotmilan ist aufgrund von Thermikkrei-

sen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei regel-

mäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten kollisionsgefährdet. Das Hasel-

huhn und der Schwarzstorch gelten als störanfällig gegenüber dem Betrieb von

WEA, wodurch es zu Brutaufgabe beim Schwarzstorch bzw. zu verminderter Brut-

dichte und Reproduktionserfolg beim Haselhuhn kommen kann. Bei einer real be-

stehenden, sicherlich sehr kleinen Population des Haselhuhns wäre eine solche

Wirkung nicht verantwortbar.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

Nähe zu den Uhu-Brutplätzen, dem Rotmilan-Brutplatz, dem Baumfalken-Brutplatz,

dem Schwarzstorch-Brutplatz sowie zum Haselhuhn-Lebensraum ein hohes Kon-

fliktpotenzial. Zusätzlich ist die westliche Teilfläche räumlich dem Bereich des

Schwerpunktvorkommens des Rotmilans (Milvus milvus) zugeordnet (MKULNV /

LANUV 2013).

Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-

giert, ist der Kranich (Grus grus), der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel

zu erwarten ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) be-

steht jedoch nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitband-

zuges ist jedoch kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) die Regelfallvermutung, dass die

artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen

von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Gemäß Leitfaden kann das Kolli-

sionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (z. B. kurzfristige

Betriebseinschränkungen bei Mahd / Ernte, Gestaltung des Mastfußbereiches, An-

lage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes

Maß gesenkt werden.

Konfliktpotenzial: hoch

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 24

4.2 Fläche 3: „Langenberg-Mäcking“

4.2.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Der Flächenkomplex 3 (13,8 ha) liegt im südlichen Hagener Stadtgebiet zwischen

Ambrock und Mäcking auf einem Höhenrücken am Eilper Berg in einer geringen

Entfernung (z. T. ca. 100 m) zum ausgedehnten Grauwacke-Steinbruch bei Am-

brock. Der Flächenkomplex ist in drei getrennte Abschnitte unterteilt, die in ihrer

räumlichen Abfolge von Süden nach Norden mit 7,9 ha, 4,4 ha und 1,46 ha in ihrer

Flächenausdehnung abnehmen. Die einzelnen Abschnitte liegen bis zu 300 m von-

einander entfernt. Der größte Abschnitt erstreckt sich südlich des Eilper Bergs, die

mittlere sowie auch die kleinste Teilfläche liegen auf einem Geländerücken, der in

nordöstlicher Richtung vom Eilper Berg abzweigt.

Der südlichste Teilkomplex besteht seinerseits aus drei Einzelflächen, die nach-

folgend als ein Teilgebiet beschrieben werden. In diesem Gebiet dominieren v. a. im

südlichen Bereich zusammenhängende Waldkomplexe vorwiegend aus Fichten-

beständen (Picea abis) mittleren Alters (Brusthöhendurchmesser BHD 15-30 cm),

die von linienhaften, jüngeren Laubgehölzbeständen (BHD 10-15 cm) aus Rotbuche

(Fagus sylvatica), Birke (Betula spec.) und z. T. beigemischter Vogelkirsche (Prunus

avium) gesäumt werden. Weitere ältere Buchen-Eichenlaubholzbestände auch

älterer Wuchsklassen befinden sich im näheren Umfeld.

Besonders hervorzuheben ist ein Buchen-Eichenwald südlich der Fläche, bei dem

es sich um einen alten, z. T. durch niederwaldartigen Baumbestand (BHD 20-50 cm)

handelt, der aufgrund der Strukturen (Totäste) potenziell Baumhöhlen aufweisen

kann. Horste konnten dort nicht festgestellt werden. Der Bestand setzt sich streifen-

förmig entlang des Höhenrückens in nördlicher Richtung fort.

Der folgende Potenzialflächenabschnitt, der durch eine Rotbuchenreihe getrennt ist,

wird überwiegend von Kyrillflächen eingenommen. Rezente Aufforstungen sind nur

auf der größten Fläche im Norden des Abschnittes festzustellen. Bemerkenswert ist

der südwestliche Zipfel dieser Fläche mit einem hohen Anteil von stehendem Tot-

holz. Im weiteren Umfeld der Fläche dominieren weitere Kyrillflächen und Laubholz-

bestände; Nadelgehölze sind größtenteils auf die Flächen im südwestlichen Umkreis

beschränkt, kleinere reliktartige Fichtengruppen (BHD 20-25 cm) bestehen auch

nördlich der Fläche. Hervorzuheben ist die inselhafte Lage eines alten Buchenbe-

standes mit Totholz-Anteil, in dem potenziell auch Baumhöhlen zu erwarten sind.

Die Fläche wird in westöstlicher Richtung von einem Wirtschaftsweg geschnitten,

der zur Abbruchkante des Grauwackesteinbruchs Ambrock führt. Der mittlere, nörd-

lich des Eilper Berges gelegene Abschnitt der Potenzialfläche ist durch Nadelholz-

bzw. Fichtenbestände geprägt. Hinzu kommen Weihnachtsbaumkulturen, kleinere

Kyrillflächen und ein Buchenbestand, der Spechthöhlen aufweist. Die angrenzenden

Flächen bestehen größtenteils aus Laubholz, südwestlich grenzt ein Eichen-Buchen-

wald mit hohem Baumholzalter (BHD 30-50 cm) an, in dem Nistkästen angebracht

wurden. Im Umfeld existieren Kyrillflächen und Laub- bzw. Nadelgehölzen.

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Der kleinste, südöstlich gelegene Abschnitt ist durch eine Mischung aus Fichten-

gruppen (BHD 15-25 cm), Birkenaufwuchs und Landreitgrasfluren (Calamagrostis

epigejos) geprägt. Im nördlichen Bereich findet sich eine Kyrillfläche mit Buchenauf-

forstung und Birkenaufwuchs. Die angrenzenden Flächen sind größtenteils durch

Nadelholzbestände (Fichten mittleren Alters) geprägt. Südlich liegt ein ehemals

großer Bestand aus Altbuchen, der aktuell im Februar 2014 durch Hiebsmaßnah-

men wesentlich verkleinert wurde.

4.2.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld be-

kannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartierangebot

aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren. Nach-

weise von Fledermäusen liegen für die Potenzialfläche nicht vor.

Im näheren Umfeld wurden jedoch in älteren Gehölzen (Rotbuchen/ Alteichen)

Baumhöhlen festgestellt. Da sich zudem weitere geeignete, reifere Laubholzbe-

stände in großem Umfang im Umfeld befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für

den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus oder andere waldbewohnende

Fledermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude

besiedelnde Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden

sich im Umkreis von <1000 m in Mäcking und Ambrock.

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhautfle-

dermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen

Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und

Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als

auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des

Messtischblattes verzeichneten 11 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind

viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche

abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im wei-

teren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung von

Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich älterer Laub-

waldbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

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Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

4.2.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle

Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,

die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-em-

pfindlichen Arten im Bereich der Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die planungs-

relevante Art Baumpieper und möglicherweise auch der Kuckuck als potenzielle

Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrillflächen zu nennen. Beispielsweise

konnte Herr SALLERMANN vom NABU Hagen in 2010 im Bereich des Eilper Bergs

noch 10 Brutpaare des Baumpiepers auf Kyrillflächen feststellen (NABU STADTVER-

BAND HAGEN 2011) - die Art profitierte offensichtlich von den durch Kyrill entstande-

nen Schlagfluren. Dabei stellen insbesondere die nicht aufgeforsteten Flächen wert-

volle Habitate dar. Sukzessionsbedingt ist die Bestandsentwicklung des Baumpie-

pers jedoch auch auf den Kyrillflächen bereits wieder rückläufig (Herr SALLERMANN,

NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014).

Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich

zwar im Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im

Hagener Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU

Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als

Nahrungsgäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich

den Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Die Wald-

schnepfe wurde beispielsweise im Bereich des Buscher Berges als Brutvogel fest-

gestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und könnte auch

auf der Potenzialfläche als Brutvogel oder Nahrungsgast auftreten. Kyrillflächen

haben mit großer Sicherheit eine wesentliche Bedeutung als Balzhabitat.

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-

schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art

muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche

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Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-

standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich

relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge

von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-

dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.

Vorkommen WEA- empfindlicher Vogelarten

Für den Hagener Süden sind mehrere Fundorte von Haselhühnern (Tetrastes bona-

sia) auch aus jüngster Zeit bekannt: Hampermühle in Ambrock, Eilperfeld (Einzel-

beobachtung), Buscher Berg (Einzelbeobachtung) (schrftl. Mitteilung Herr BLAU-

SCHECK - BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014, Herr WELZEL - NABU HAGEN). Auch

für den Raum Langenberg-Mäcking ist ein Vorkommen des Haselhuhns anzuneh-

men, worauf Herr SALLERMANN und Herr WELZEL vom NABU hinwiesen (mündl./

schriftl. Mitteilungen 2014). Aktuell liegt eine glaubhafte Beobachtung aus 2013 aus

einem Waldbestand östlich von Dahl vor (Biologische Station Hagen, schrftl. Mitt.

Herr BLAUSCHECK, Herr WEBER, Büro WELUGA, mündl. Mitt. 2014), wodurch belegt

ist, dass auch aktuell die Art im Hagener Süden vorkommt. Nach Auffassung von

WEISS in GRÜNEBERG et al. (2012) ist das Haselhuhn-Vorkommen im Hagener

Raum aufgrund der nicht ausreichenden Datengrundlage zwar nicht als etablierte

Population zu werten, dennoch kann dies nicht ausgeschlossen werden, da die Art

nach WEISS als schwierig zu erfassen gilt. Insbesondere auf den Kyrill-Flächen

haben sich Lebensräume entwickelt, die auch dem Haselhuhn wertvolle Habitat-

strukturen bieten; zumindest eine temporäre Nutzung als Nahrungshabitat kann

nicht ausgeschlossen werden, auch wenn aktuelle Recherchen im Jahr 2010 von

Herrn Sallermann vom NABU Hagen (NABU STADTVERBAND HAGEN 2011) trotz

intensiver Suche weder Spuren noch sonstige Hinweise auf ein rezentes Vorkom-

men der Art am Eilper Berg erbringen konnten.

Im Steinbruch Ambrock kommt auch der Uhu (Bubo bubo) als Brutvogel vor (Herr

SALLERMANN, mündl. Mitteilung 2014). Ein exakter Brutplatz wurde nicht genannt,

das Brutvorkommen liegt jedoch innerhalb des potenziellen Wirkungsbereichs von

1 km. Ein weiteres Brutvorkommen innerhalb eines kritischen Radius von 1 km wird

von Herrn JELLINGHAUS vom NABU Kreisverband Ennepe-Ruhr angegeben. Herr

JELLINGHAUS teilte weiterhin ein Rotmilan-Brutpaar innerhalb eines Radius von 1 km

sowie Brutvorkommen von Schwarzstorch und Baumfalke innerhalb eines kritischen

Radius von unterhalb 3 bzw. 4 km mit (mündl. Mitteilung 2014).

Somit sind im Bereich der Potenzialfläche 3 insgesamt fünf WEA-empfindliche Vo-

gelarten sicher zu verzeichnen. Alle fünf Arten zählen zu den gegenüber betriebsbe-

dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für den Uhu besteht insbesondere bei

Distanzflügen ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Für den Baumfalken und den Rotmilan

besteht ein Kollisionsrisiko, wobei beim Baumfalken eine signifikante Erhöhung bei

regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten wie z. B. Stillgewässern

auftreten kann.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 28

Der Rotmilan ist aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabever-

halten v. a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungs-

habitaten kollisionsgefährdet. Das Haselhuhn und der Schwarzstorch gelten als

störanfällig gegenüber dem Betrieb von WEA, wodurch es zu Brutaufgabe beim

Schwarzstorch bzw. zu verminderter Brutdichte und Reproduktionserfolg beim

Haselhuhn kommen kann. Bei einer real bestehenden sicherlich sehr kleinen Popu-

lation des Haselhuhns wäre eine solche Wirkung nicht verantwortbar.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

Nähe zu den Uhu-Brutplätzen, dem Rotmilan-Brutplatz, dem Baumfalken-Brutplatz,

dem Schwarzstorch-Brutplatz sowie zum Haselhuhn-Lebensraum ein hohes Kon-

fliktpotenzial.

Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-

giert, ist der Kranich, der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel zu erwarten

ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht nicht

(MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist jedoch kein

Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV /LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Gemäß

„Leitfaden“ kann das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaß-

nahmen (z. B. Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein

nicht signifikantes Maß gesenkt werden.

Konfliktpotenzial: hoch

4.3 Fläche 4: „Waterhövel“

4.3.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Der aus zwei Teilflächen bestehende Flächenkomplex 4 (4,5 ha) liegt östlich der

Autobahn A45 zwischen den Siedlungsgebieten Milchenbach und Waterhövel auf

der westlichen Seite und dem östlich gelegenen "Melkmerkopf". Die Flächengrößen

betragen für die südliche Teilfläche 1,3 ha und für die nördliche 3,2 ha. Beide Flä-

chen liegen im Randbereich eines Höhenrückens, wobei besonders der südliche

Abschnitt der insgesamt stärker geneigten Nordfläche eine hohe Hangneigung

aufweist. Die südliche Fläche dagegen ist insgesamt eben, nur der nördliche Aus-

läufer weist eine stärkere Hangneigung auf.

Beide Teilflächen werden überwiegend von „Kyrillflächen“ mit Spontanaufwuchs von

Birken (Betula spec.), Besenginster (Cytisus scoparius), Landreitgras (Calamagrostis

epigejos), aber auch Haselnuss (Corylus avellana), Brombeergebüsch (Rubus spec.)

und Goldrutenbeständen (Solidago spec.) eingenommen; hinzu kommt Naturverjün-

gung von Fichten.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 29

Besonders auf der südlichen Teilfläche bestehen zahlreiche Fichtenstümpfe, auf

Teilflächen erfolgten Aufforstungen mit Fichten und Douglasien, hinzu kommen

Fichtenbestände im Dickungsstadium und Nadelholz-Reliktbestände mittleren Alters.

Kleinere Gehölzgruppen aus Birken und Eichen sind randlich erhalten geblieben.

Am Südhang der nördlichen Teilfläche bestehen zahlreiche ältere Rotbuchen und

Eichen, die Baumhöhlen aufweisen. Auch im Umfeld der südlichen Fläche stocken

ältere Laubholzbestände mit Totholz sowie Baumhöhlen.

4.3.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld

bekannt. Das nächste bekannte Winterquartier von Großen Mausohren liegt im

Bereich Bissingheim / Delstern und ist über einen Kilometer von der Potenzialfläche

entfernt, ein funktionaler Bezug ist nicht anzunehmen. Innerhalb der Flächen beste-

hen keine geeigneten Strukturen für Fledermaus-Quartiere, jedoch wurden im nähe-

ren Umfeld Baumhöhlen in Rotbuchen und Alteichen festgestellt. Da sich zudem in

großem Umfang Altholzstrukturen im Umfeld befinden, sind dort weitere Quartiere

z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten mög-

lich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde Arten wie

Zwerg- und Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im Umkreis von

500 m in Waterhövel und Milchenbach.

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen

Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen, dass

die offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungselemente

zwischen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen)

und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrill-

flächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im

Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den

Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur

Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-

grenzender älterer Laubholzbestände - Eichen-Buchenwälder mittleren Alters) oder

Abschaltszenarien erforderlich werden.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 30

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

4.3.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle

Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,

die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-

empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die

planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle

Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten

Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im

Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener

Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,

mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-

gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den

Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Herr SALLER-

MANN vermutet ein Brutvorkommen des Wespenbussards im näheren Umfeld. Ein

exakter Brutplatz ist jedoch nicht bekannt. Der Wespenbussard kommt im Hagener

Raum sehr selten vor.

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-

schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art

muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche

Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-

standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich

relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge

von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-

dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 31

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Im Umfeld der Fläche Nr. 4 kann der Rotmilan als Brutvogel vorkommen. Von der

Biologischen Station Hagen wurde er als Nahrungsgast auf den landwirtschaftlichen

Nutzflächen nördlich des Melkmeskopfes verzeichnet. Zwar besteht für den Rot-

milan weder ein Brut- noch ein Nahrungshabitat auf der Potenzialfläche, ein regel-

mäßiges bis häufiges Überfliegen ist aber anzunehmen, da die Fläche zwischen

zwei Nahrungshabitaten des Rotmilans nördlich und südlich der Potenzialflächen

liegt (BIOLOGISCHE STATION HAGEN, schrftl. Mitt. 2014). Der Rotmilan zählt zu den

gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt

insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und

Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu

essentiellen Nahrungshabitaten. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das

Kollisionsrisiko auch für diese Art ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Ge-

staltung des Mastfußbereiches, Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der

Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden.

In der Karte 2 sind die Rotmilan-Nahrungshabitate dargestellt; die Potenzialfläche 4

liegt dabei zwischen zwei Nahrungshabitaten, die Wahrscheinlichkeit des Überflie-

gens der Fläche wird als hoch eingestuft.

Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der

Kranich (Grus grus), der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 4 als Zug-

vogel zu verzeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen

(SPVK) besteht jedoch nicht (MKULNV/LANUV 2013). Aufgrund des regionalen

Breitbandzuges ist kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV/LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.

Konfliktpotenzial: mittel

4.4 Fläche 5: „Hagen Nahmer“

4.4.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Fläche 5 bildet mit 48,74 ha den größten Potenzialflächen-Komplex. Dieser erstreckt

sich über die zwei Höhenrücken „Egge“ und „Stoppelberg sowie Schleipenberg“

westlich des Nahmer Bachtals. Der Flächenkomplex reicht im Norden nahe an den

zu Hohenlimburg zählenden Siedlungsausläufer von Wesselbach heran und zieht

sich im Süden bis zum Weiler Brechtefeld.

Mit Ausnahme einer Weidefläche im Bereich Brechtefeld, auf der sich bereits eine

Windenergieanlage befindet, handelt es sich bei den Lebensräumen der Potenzial-

flächen vorwiegend um ehemalige Waldflächen, die vom Sturm Kyrill betroffen sind.

Überwiegend wurden die Flächen bereits wieder aufgeforstet, wobei Fichten gegen-

über Rotbuchen eindeutig dominieren.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 32

Die räumlich abgetrennte Einzelfläche im nordöstlichen Teilbereich wird überwie-

gend von Fichten- sowie auch Lärchenbeständen geringen bis mittleren Alters

eingenommen. Teils sind auch Laubholzbestände, vorwiegend aus Rotbuche mit

untergeordnet beigemischter Traubeneiche in den Flächenkomplex miteinbezogen.

Die nördlichste Spitze der Potenzialfläche ragt in einen älteren Rotbuchenbestand

hinein. Einzelne Überhälter sowie Gehölzreihen und -gruppen, zumeist Rotbuchen,

aber auch Traubeneichen (Quercus petraea) sowie Kiefern (Pinus spec.), Lärchen

(Larix decidua) und Birken (Betula spec.) blieben hier erhalten. Im Umfeld, vor allem

im Bereich des Nahmer Bachtals aber auch im näheren, westlich angrenzenden

Bereich der Fläche, finden sich viele ältere Rotbuchenbestände, deren Altersstruktur

auf ein hohes Höhlenangebot schließen lässt. Baumhorste wurden bei den Gelände-

aufnahmen nicht verzeichnet.

4.4.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Im nördlichen Ausläufer-

bereich des Nahmer Bachtals innerhalb eines Radius von 1 km besteht ein Über-

winterungsquartier des Großen Mausohrs. Südwestlich der Potenzialfläche in einem

Abstand von < 1 km im Weiler Hunsdiek wurde von Herrn BLAUSCHECK (BIOLOGI-

SCHE STATION HAGEN) ein Vorkommen der Breitflügelfledermaus verzeichnet; es

wird vermutet, dass dort eine Wochenstube besteht.

Ein funktionaler Bezug zu den Potenzialflächen ist nicht bekannt, kann jedoch nicht

ausgeschlossen werden. Innerhalb der Flächen bestehen keine geeigneten Struk-

turen für Fledermausquartiere, jedoch wurden im näheren Umfeld Baumhöhlen in

Rotbuchen und Alteichen festgestellt. Da sich im Umfeld zudem weitere geeignete

Altholzstrukturen befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler

oder andere waldbewohnende Fledermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die

Quartiersstandorte für weitere Gebäude besiedelnde Arten wie die Zwergfledermaus

bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m in Wesselbach und Brechte-

feld.

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen

Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen,

dass die offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungsele-

mente zwischen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölz-

beständen) und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse (beispielsweise der Breit-

flügelfledermaus) genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder

stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des Messtischblattes ver-

zeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind viele Grenzlinien-

strukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert

werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.

Page 38: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / · PDF fileFNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein. Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 33

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-

grenzender älterer Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen. Die Breitflügelfledermaus, die

im Weiler Hunsdiek festgestellt wurde, zählt zu den schlaggefährdeten Arten. Das

Vorkommen liegt in einer Distanz von unter 1 km, eine Kollisionsgefährdung ist

daher nicht sicher auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

4.4.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle

Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,

die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-

empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die

planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle

Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten

Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im Be-

reich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener

Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,

mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-

gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den

Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-

schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art

muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche

Page 39: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / · PDF fileFNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein. Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 34

Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-

standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich

relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge

von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-

dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Von der BIOLOGISCHEN STATION HAGEN wurde in weniger als 1 km Entfernung ein

Nahrungsrevier des Rotmilans südlich von Brechtefeld schriftlich mitgeteilt. Ein Brut-

platz wurde östlich des Nahmer Bachtals weit außerhalb des gemäß VSW geforder-

ten Abstands von 1 km von der BIOLOGISCHEN STATION DES MÄRKISCHEN KREISES

kartiert (schrftl. Mitteilung 2014). Die Horststandorte der Greifvögel im Hagener

Raum wurden bislang nicht systematisch erfasst und sind daher nicht bekannt.

Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom NABU Hagen (mündl. Mitteilung 2014)

ist mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren des Rotmilans im Hagener Raum zu

rechnen, deren Horststandorte nicht bekannt sind. Vergleiche mit anderen wald-

reichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als

möglich erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im

Hagener Süden bestehen.

Zwar besteht für den Rotmilan kein Bruthabitat auf der Potenzialfläche, aber ein

Nahrungshabitat im Randbereich lässt ein regelmäßiges bis häufiges Überfliegen

erwarten, zumal der Brutplatz des Rotmilans nicht bekannt ist. Der Rotmilan zählt zu

den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt

insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und

Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu

essentiellen Nahrungshabitaten. In der Karte 2 sind die Rotmilan-Nahrungshabitate

dargestellt; die Potenzialfläche 5 liegt im Randbereich eines Nahrungshabitates. Der

Horststandort und die Raumnutzung des Rotmilans sind derzeit nicht bekannt; ein

Überfliegen der Potenzialfläche ist grundsätzlich möglich.

Herr Blauscheck teilte mit, dass im unteren Nahmer Tal ein Uhu (Bereich Roter

Fels) festgestellt wurde. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wir-

ungen von WEA sensiblen Arten. Insbesondere bei Distanzflügen besteht für ihn

ein erhöhtes Kollisionsrisiko. In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den

von den LAG VSW (2007) geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen

WEA-empfindlicher Arten ergeben. Der Radius um den Uhu-Brutplatz reicht bis an

die äußerste Spitze der Potenzialfläche. Insbesondere in der Fläche 5 entstanden

durch den Kyrill-bedingten Windwurf großflächig offene Landschaftsstrukturen, die

möglicherweise auch für den Uhu besonders attraktive Nahrungshabitate bieten; es

muss daher trotz der Distanz zum Uhu-Brutplatz ein Konfliktpotenzial für die Fläche

5 angenommen werden.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 35

Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der

Kranich (Grus grus), der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 5 als

Zugvogel zu verzeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen

(SPVK) besteht jedoch nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen

Breitbandzuges ist kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.

Konfliktpotenzial: mittel

4.5 Fläche 6: „Ambrock“

4.5.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Die Fläche 6 (3,3 ha) erstreckt zwischen dem Siedlungsgebiet von Ambrock im

Westen und der Autobahn A 45 im Osten. Sie setzt sich aus 2 Teilflächen von

1,3 ha (südlich) und 2,0 ha (nördlich) zusammen. Die Teilflächen liegen am west-

lichen Rand einer Hochfläche mit Grünlandnutzung, auf der bereits zwei WEA

(außerhalb der Potenzialfläche) realisiert wurden. Die südliche Fläche stellt sich

überwiegend als Kyrillfläche dar, die nicht aufgeforstet wurde. Der Aufwuchs ist

durch junge Fichten aus Naturverjüngung gekennzeichnet, hinzu kommen Birken,

Ginster und Brombeergebüsch. Randlich sowie z. T. auch auf der Fläche sind

Rotbuchen-Laubholzstreifen erhalten geblieben.

Die Kyrillfläche setzt sich nördlich bzw. nordwestlich des Gebietes im Umfeld weiter

fort und geht schließlich in einen geschlossenen Fichtenwald über. Auf der nord-

westlichen Seite grenzt die Fläche an einen mittelalten Eichenwald (BHD 15-20 cm).

Auch die nördliche Teilfläche wird zu einem wesentlichen Anteil von einer Kyrill-

fläche eingenommen, die sich strukturell nicht von der südlichen unterscheidet.

Einen weiteren wesentlichen Bestandteil bilden Fichtenbestände jüngeren Alters

(BHD ca. 15 cm), hinzu kommt ein junger Douglasien-Bestand (Pseudotsuga men-

ziesii) (BHD 10-15 cm) im nordwestlichen Randbereich der Teilfläche. Im Umfeld

dominieren Fichtenbestände jüngeren Alters. Im Nord-Westen in Richtung zur Auto-

bahn A 45 stockt ein Eichenbestand mittlerer Altersklasse (Stammdurchmesser 20 -

25 cm).

4.5.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Im Volmetal bei Ambrock

im Randbereich eines 1 km-Radius beider Flächen bestehen Überwinterungsquar-

tiere des Großen Mausohrs. Östlich der Potenzialfläche im Weiler Hunsdiek wurde

von Herrn BLAUSCHECK (BIOLOGISCHE STATION HAGEN) ein Vorkommen der Breit-

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 36

flügelfledermaus verzeichnet; err BLAUSCHECK vermutet, dass dort einer Wochen-

stube besteht.

Ein funktionaler Bezug zu den Potenzialflächen ist nicht bekannt, kann jedoch nicht

ausgeschlossen werden. Innerhalb der Flächen bestehen keine geeigneten Struk-

turen für Fledermaus-Quartiere, jedoch sind im näheren Umfeld Baumhöhlen in

Rotbuchen oder Alteichen anzunehmen. Da sich im Umfeld zudem weitere geeig-

nete Altholzstrukturen befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für Große Abend-

segler oder andere waldbewohnende Fledermausarten möglich. Siedlungsstruktu-

ren, die Quartiersstandorte für weitere Gebäude besiedelnde Arten wie die Zwerg-

fledermaus bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m in Form einzelner

Hoflagen (z. B. Beuken, Lehrkind).

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen

Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen,

dass die offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungsele-

mente zwischen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbe-

ständen) und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse (z. B. der Breitflügelfleder-

maus) genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder stellen

potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten

10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen

entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und

wertvolle Jagdhabitate darstellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-

grenzender älterer Laubholzbestände wie Eichen-Buchenwälder mittleren Alters)

oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen. Die Breitflügelfledermaus, die

im Weiler Hunsdiek festgestellt wurde, zählt zu den schlaggefährdeten Arten. Das

Vorkommen liegt in einer Distanz von unter 1 km, eine Kollisionsgefährdung ist

daher nicht sicher auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

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4.5.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle

Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,

die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-

empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die

planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle

Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten

Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im

Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener

Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,

mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-

gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den

Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-

schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art

muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche

Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-

standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich

relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge

von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-

dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Die südöstlich der Potenzialfläche gelegene Grünlandfläche, auf der sich die beiden

Windenergieanlagen befinden, wird vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt

(BIOLOGISCHE STATION HAGEN, schrftl. Mitt. 2014). Das Nahrungsrevier liegt inner-

halb eines Radius von einem Kilometer um die Potenzialfläche. Der Brutplatz des

Rotmilans ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum

bislang nicht systematisch erfasst wurden. Nach Angaben von Herrn SALLERMANN

vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist mit mindestens einem bis zwei Brut-

paaren des Rotmilans im Hagener Raum zu rechnen. Vergleiche mit anderen

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 38

waldreichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaa-

ren als möglich erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brut-

plätze im Hagener Süden bestehen. Zwar besteht für den Rotmilan kein Bruthabitat

auf der Potenzialfläche, aber ein Nahrungshabitat im Randbereich lässt ein regel-

mäßiges bis häufiges Überfliegen erwarten, zumal der Brutplatz des Rotmilans nicht

bekannt ist. Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von

WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von

Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie

bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.

In der Karte 2 sind die Rotmilan-Nahrungshabitate dargestellt; die Potenzialfläche 6

liegt im Randbereich eines Nahrungshabitates. Der Horststandort und die Raum-

nutzung des Rotmilans sind derzeit nicht bekannt; ein Überfliegen der Potenzial-

fläche ist grundsätzlich möglich.

An der Talbrücke „Brunsbecke“ der Autobahn A 45 befindet sich ein Brutplatz des

Wanderfalken (Falco peregrinus), der dort seit mindestens drei Jahren besteht und

regelmäßigen Bruterfolg zeitigt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen, Herr RAAB, AG

Wanderfalkenschutz, mündl. Mitteilungen 2014). Der Wanderfalke zählt zu den

gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; vor allem für die

Jungtiere besteht ein Kollisionsrisiko nach dem Ausfliegen. Nach LANUV / MKULNV

(2013) ist ein Brutvorkommen des Wanderfalken im Bergland / kontinentalen Raum

selbst auf Regionalplan-Ebene als verfahrenskritisch zu beurteilen.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Beide Teilflächen der Potenzialfläche liegen vollständig innerhalb des

1 km-Radius um den Wanderfalken-Brutplatz. Für die Fläche 6 gilt daher bereits aus

diesem Grund ein hohes Konfliktpotenzial. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann

zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen

(Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes

Maß gesenkt werden, bei Vorkommen einer verfahrenskritischen Art wie dem Wan-

derfalken ist die erfolgreiche Realisierung solcher Maßnahmen jedoch als sehr

problematisch einzuschätzen.

Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der

Kranich, der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 5 als Zugvogel zu ver-

zeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht

jedoch nicht (MKULNV/LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist

kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV/LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.

Konfliktpotenzial: hoch

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4.6 Fläche 7: „Brechtefeld“

4.6.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Die Fläche 7 (9,52 ha) liegt südlich von Brechtefeld nahe der Autobahn A 45. Die

Potenzialfläche ist in zwei separat liegende Teilgebiete von 6,0 ha (westliche) und

3,5 ha (östliche Fläche) unterteilt. Das östliche Gebiet liegt in einer Kuppenlage mit

geringen Reliefunterschieden, während das westliche Gebiet in westlicher Richtung

leicht abfällt. Die ca. 100 m auseinanderliegenden Teilflächen unterscheiden sich

auch hinsichtlich der Nutzung sehr deutlich. Im östlichen Bereich, in dem Grünland-

bzw. Weidenutzung vorherrscht, besteht bereits eine WEA an der westlichen

Gebietsgrenze. Eine weitere Anlage befindet sich in geringer Entfernung. Einen

flächenhaft geringen Anteil bildet ein Mischbestand aus Laub- und Nadelwald mit

mittlerem Baumholz (BHD 20-50 cm), der durch Windwurf aufgelockert wurde. Im

südwestlichen Randbereich bildet ein schmaler Fichtenstreifen (BHD ca. 15 cm) die

Grenze zum Umfeld. Im weiteren Umfeld findet sich eine Fortsetzung des Misch-

waldes mit eingestreuten Fichtenwaldparzellen, z. T. im Dickungsstadium (BHD 5-

10 cm). Des Weiteren bestehen hier einige nicht aufgeforstete Kyrillflächen.

Die zweite Teilfläche stellt sich als annähernd geschlossene Waldfläche dar, die von

einer Verbindungsstraße angeschnitten wird. Es dominieren Rotbuchenbestände,

vorwiegend im Dickungsstadium (BHD 10-12 cm). Hinzu kommt eine Fichtendickung

mit ebenfalls geringem Baumholz (BHD 5-10 cm). Westlich der Straße findet sich ein

älterer Fichtenbestand (BHD 15-20 cm), außerhalb östlich der Potenzialfläche schlie-

ßen ältere Laubwaldparzellen aus Eiche, Buche und Birke an. Kyrillflächen bilden die

Fortsetzung der Potenzialfläche in südlicher Richtung.

4.6.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Im Volmetal bei Ambrock

im Randbereich eines 1 km-Radius beider Flächen bestehen Überwinterungsquar-

tiere des Großen Mausohrs. Östlich der Potenzialfläche im Weiler Hunsdiek wurde

von Herrn BLAUSCHECK (BIOLOGISCHE STATION HAGEN) ein Vorkommen der Breit-

flügelfledermaus verzeichnet; Herr BLAUSCHECK vermutet, dass dort einer Wochen-

stube besteht. Beide Potenzialflächen liegen im Randbereich eines Radius von

einem Kilometer um das Fledermaus-Vorkommen.

Ein funktionaler Bezug zu den Potenzialflächen ist nicht bekannt, kann jedoch nicht

ausgeschlossen werden. Innerhalb der Flächen bestehen keine geeigneten Struk-

turen für Fledermausquartiere, jedoch sind im näheren Umfeld Baumhöhlen in Rot-

buchen oder Alteichen anzunehmen. Da sich im Umfeld zudem weitere geeignete

Altholzstrukturen befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler

oder andere waldbewohnende Fledermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die

Quartiersstandorte für weitere Gebäude besiedelnde Arten wie die Zwergfledermaus

bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m als Weiler oder einzelne Hof-

lagen (Brechtefeld, Sürenhagen).

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 40

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen

Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen,

dass sowohl die Kyrillflächen als auch die Übergangsbereiche Wald / Grünland mit

hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungselemente zwischen Quartieren (in Sied-

lungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und Jagdhabitaten ansäs-

siger Fledermäuse (beispielsweise der Breitflügelfledermaus) genutzt werden.

Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für

fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-

grenzender älterer Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen. Die Breitflügelfledermaus, die

im Weiler Hunsdiek festgestellt wurde, zählt zu den schlaggefährdeten Arten. Das

Vorkommen liegt in einer Distanz von unter 1 km, eine Kollisionsgefährdung ist

daher nicht sicher auszuschließen.

4.6.3 Konfliktanalyse Avifauna

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle

Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,

die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-

empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die

planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle

Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten

Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im

Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener

Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,

mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-

gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den

Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.

Page 46: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / · PDF fileFNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein. Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 41

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-

schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art

muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche

Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-

standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich

relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge

von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-

dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Die Potenzialfläche wird nach Angaben der BIOLOGISCHEN STATION HAGEN (schrftl.

Mitt. 2014) vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt. Der Brutplatz des Rotmilans

ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum bislang

nicht systematisch erfasst wurden. Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom

NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren

des Rotmilans im Hagener Raum zu rechnen. Vergleiche mit anderen waldreichen

Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als möglich

erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im Hagener

Süden bestehen.

Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA

sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von Thermik-

kreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei

regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten. In der Karte 2 sind die

Rotmilan-Nahrungshabitate dargestellt; die Potenzialfläche 7 wird vom Rotmilan als

Nahrungshabitat genutzt. Die bereits bestehende WEA stellt eine Vorbelastung des

Standorts im Sinne einer zusätzlichen Tötungsgefahr durch Kollision dar. Gemäß

LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko für viele Arten und auch den

Rotmilan ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (unattraktive Gestaltung des Mast-

fußbereiches, Abschaltalgorithmen entsprechend des Erntezeitpunkt wie z. B.

Grünlandschnitt, Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein

nicht signifikantes Maß gesenkt werden.

Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der

Kranich (Grus grus), der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 7 als Zug-

vogel zu verzeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen

(SPVK) besteht jedoch nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen

Breitbandzuges ist kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 42

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.

Konfliktpotenzial: mittel

4.7 Fläche 8: „Hagen-Dahl“

4.7.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Der mit 2,7 ha relativ kleine Flächenkomplex 8 liegt auf einer spornartigen Fortset-

zung eines Höhenrückens oberhalb des Hagener Ortsteils Dahl westlich der A 45.

Die Potenzialfläche setzt sich aus einem westlichen größeren (1,5 ha) und einem

östlichen kleineren (1,2 ha) Teilgebiet zusammen. Die größere Teilfläche ist in

relativ ebener Lage auf einem kleinen Höhenrücken lokalisiert und weist auch in

ihren Randbereichen kein größeres Gefälle auf. Der östliche, kleinere Teil der nimmt

die Randlage einer Kuppe ein und zieht sich mit zunehmendem Gefälle einen Hang

hinab. Dieses Teilgebiet wird überwiegend durch eine Kyrillfläche geprägt, welche

auf einem kleinen Flächenanteil am westlichen Rand abgeräumt und eingeebnet

wurde und als Wildäsungsfläche durch regelmäßige Mahd von Baumbewuchs frei-

gehalten wird.

Ein geringer Teil dieser Fläche wird von einem Fichtenbestand-Relikt (BHD 20 cm)

eingenommen. Im näheren Umfeld schließt sich in westlicher Richtung ein älterer

Rotbuchenbestand (BHD 15-50 cm) mit geringen Anteilen von Traubeneiche und

Lärche an, dessen Altersstruktur auf ein hohes Potenzial an Baumhöhlen schließen

lässt. Horste von Greifvögeln oder Krähen wurden nicht festgestellt.

Die westliche Teilfläche wird durch einen Wirtschaftsweg getrennt in einen Bereich

mit abgeräumter Kyrillfläche auf der nördlichen Seite und einen Fichtenreliktbestand

mittleren Alters (BHD 15-20 cm) südlich des Weges. Die Windwurffläche wurde teil-

weise abgeräumt, eingeebnet und als Wildäsungsfläche hergerichtet, teils blieb sie

sich selbst überlassen und wird nun von einer Schlagflur eingenommen. Randlich

sind einzelne Lärchen erhalten geblieben, zudem wurden um die Wildäsungsfläche

hochstämmige Obstgehölze gepflanzt.

Das Gebietsumfeld wird im Norden und Süden durch geschlossene Bestände von

Nadelwäldern geprägt. Laubwälder, zumeist Rotbuchenbestände mit vereinzelten

Lärchen und Eichen, nehmen einen geringeren Flächenanteil ein, sind aber bemer-

kenswert, da sie altersbedingt Baumhöhlen erwarten lassen. Die Kyrillfläche setzt

sich in nord-westlicher Richtung fort.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 43

4.7.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld

bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-

angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.

Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/

Alteichen) festgestellt, die potenziell Baumhöhlen aufweisen könnten. Da sich

zudem weitere geeignete, reifere Laubholzbestände im Umfeld befinden, sind dort

weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fle-

dermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude

besiedelnde Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden

sich im Umkreis von 500 m (Hoflage Wiggenhagen und Deipenbrink).

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-

fledermaus sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen

Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und

Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als

auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des

Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind

viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche

abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können. Insbesondere

die Kyrill- bzw. Wildäsungsflächen und angrenzenden Waldränder weisen eine hohe

Eignung als Jagdhabitat auf.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im wei-

teren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung von

Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich des Buchen-

waldes an der südlichen und westlichen Flächengrenze) oder Abschaltszenarien

erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

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4.7.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle

Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,

die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-

empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die

planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle

Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten

Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im

Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener

Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,

mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-

gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den

Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-

schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art

muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche

Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-

standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich

relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge

von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-

dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Für den Hagener Süden sind mehrere Fundorte von Haselhühnern (Tetrastes

bonasia) auch aus jüngster Zeit bekannt: Hampermühle in Ambrock, Eilperfeld

(Einzelbeobachtung), Buscher Berg (Einzelbeobachtung) (schrftl. Mitt. Herr

BLAUSCHECK - BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014, Herr WELZEL - NABU HAGEN).

Aktuell liegt eine glaubhafte Beobachtung aus 2013 aus einem Waldbestand östlich

von Dahl vor (schrftl. Mitt. Herr BLAUSCHECK, mündl. Mitt. Herr WEBER - Büro

WELUGA), wodurch belegt ist, dass auch aktuell die Art im Hagener Süden vor-

kommt.

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Nach Auffassung von WEISS in GRÜNEBERG et al. (2012) ist das Haselhuhn-Vorkom-

men im Hagener Raum aufgrund der nicht ausreichenden Datengrundlage zwar

nicht als etablierte Population zu werten, dennoch kann dies nicht ausgeschlossen

werden, da die Art nach WEISS als schwierig zu erfassen gilt. Insbesondere auf den

Kyrill-Flächen haben sich Lebensräume entwickelt, die auch dem Haselhuhn wert-

volle Habitatstrukturen bieten. Zumindest eine temporäre Nutzung als Nahrungs-

habitat kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Haselhuhn zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA

sensiblen Arten, sie gilt als störanfällig gegenüber dem WEA-Betrieb, es kann zu

verminderter Brutdichte und Reproduktionserfolg kommen. Bei einer real bestehen-

den, sicherlich sehr kleinen Population des Haselhuhns ließe sich eine erhebliche

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht ausschlie-

ßen, wodurch die Erfüllung eines Verbotstatbestandes möglich wäre.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Beide Teilflächen der Potenzialfläche liegen vollständig innerhalb des

1 km-Radius um den Wanderfalken-Brutplatz. Für die Fläche 6 gilt daher bereits aus

diesem Grund ein hohes Konfliktpotenzial. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann

zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen

(Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes

Maß gesenkt werden, bei Vorkommen einer verfahrenskritischen Art wie dem Wan-

derfalken ist die erfolgreiche Realisierung solcher Maßnahmen jedoch als sehr

problematisch einzuschätzen.

An der Talbrücke „Eichelnbleck“ der Autobahn A 45 befindet sich ein potenzieller

Brutplatz des Wanderfalken (Falco peregrinus), der dort in 2013 beobachtet wurde

(Herr BLAUSCHECK, Biologische Station Hagen, Herr RAAB, AG Wanderfalkenschutz,

mündl. Mitteilungen 2014). Der Wanderfalke zählt zu den gegenüber betriebsbe-

dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; vor allem für die Jungtiere besteht ein

Kollisionsrisiko nach dem Ausfliegen. Nach LANUV / MKULNV (2013) ist ein Brut-

vorkommen des Wanderfalken im Bergland / kontinentalen Raum selbst auf Regio-

nalplan-Ebene als verfahrenskritisch zu beurteilen.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

Nähe zum potenziellen Wanderfalken-Brutplatz sowie zum Haselhuhn-Lebensraum

ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann

zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage

attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß

gesenkt werden, bei den genannten Arten ist die erfolgreiche Realisierung solcher

Maßnahmen jedoch als sehr problematisch einzuschätzen.

Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-

giert, ist der Kranich (Grus grus), der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel

zu erwarten ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht

Page 51: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / · PDF fileFNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein. Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 46

jedoch nicht (MKULNV/LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist

jedoch kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.

Konfliktpotenzial: hoch

4.8 Fläche 9: „Niggenbölling“

4.8.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Die nördlich von Niggenbölling lokalisierte Potenzialfläche 9 (1,98 ha) zählt zur Orts-

lage Dahl. Die Fläche liegt westlich der A 45 nahe der Autobahnbrücke „Eicheln-

bleck“ am Rand eines Taleinschnittes, der sich jenseits der Autobahnbrücke fort-

setzt. Geprägt wird diese Fläche durch einen offenen bis halboffenen Charakter, sie

wird von einer Verbindungsstraße durchschnitten, die von Deipenbrink im Norden

nach Niggenbölling bzw. Rumscheid im Süden führt. Während die östliche Seite der

Straße aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (Beweidung) weitegehend

strukturarm ist, wurde auf der westlichen Seite ein halboffener Landschaftstyp als

Schutzgebiet für Neuntöter (Lanius collurio) geschaffen. Durch aufwändige Pflege

wird dort eine mit Obstgehölzen und Heckenstrukturen aus dornentragenden Sträu-

chern strukturreich gestaltete Extensivwiese erhalten.

Im näheren Umfeld finden sich sowohl Nadelwaldbestände jüngeren bis mittleren

Alters (BHD von 15-20 cm) als auch ältere Buchenwaldbestände (BHD 20-30cm).

4.8.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld

bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-

angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.

Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/

Alteichen) festgestellt, die potenziell Baumhöhlen aufweisen könnten. Da sich im

Umfeld zudem weitere geeignete, reifere Laubholzbestände befinden, sind dort

weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fle-

dermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude

besiedelnde Arten wie Zwergfledermaus oder Breitflügelfledermaus bieten könnten,

befinden sich im Umkreis von 500 m (Hoflagen Wiggenhagen, Riepegelle, Niggen-

bölling).

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 47

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-

fledermaus sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Grünlandflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwi-

schen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen)

und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Grünland-

flächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im

Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Insbesondere

auf der strukturreichen „Neuntöter-Schutzfläche“ bestehen viele Grenzlinienstruk-

turen, die zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden. Vor allem die Grünlandflächen

und insbesondere das sehr strukturreiche „Neuntöter-Schutzgebiet Eichelnbleck“

und die angrenzenden Waldränder weisen eine hohe Eignung als Jagdhabitat auf.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. zum Neuntöter-Schutz-

gebiet sowie zum Traufbereich des Buchenwaldes an der südlichen Flächengrenze)

oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

4.8.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Auf der östlich in der Nähe der A45-Brücke vom ehrenamtlichen Naturschutz ge-

pflegten Grünlandfläche „Eichelnbleck“ wurde eine Fläche gezielt für den Neuntöter

hergerichtet, der dort auch brütet (BIOLOGISCHE STATION HAGEN; Herr SALLERMANN,

NABU HAGEN, mündl. Mitteilungen 2014). Es ist davon auszugehen, dass diese

Fläche in räumlichem Bezug zu dem im Großraum der Böllinger Höhe angesiedel-

ten Hauptbestand der Hagener Neuntöter-Population steht (AG AVIFAUNA HAGEN

2009). Darüber hinaus sind keine weiteren konkreten Artnachweise von planungs-

relevanten Brutvogelarten für die Fläche bekannt. Potenzielle Artvorkommen lassen

sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten, die offene bis halb-

offene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-empfindlichen Arten

im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch sind die planungsrelevanten

Arten Baumpieper, Feldsperling sowie eventuell der Kuckuck (Brutparasit) als

potenzielle Brutvögel im Bereich des Extensivgrünlands zu nennen.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 48

Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl, und Schwarzkehlchen finden sich zwar eben-

falls geeignete Strukturen im Bereich der Fläche, diese Arten wurden jedoch dort

nicht festgestellt.

Als Nahrungsgäste sind die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe anzuneh-

men, die den Raum überfliegen. Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbe-

ständen sind Waldschnepfe, Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard,

Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als Nah-

rungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.

Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls

hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr

seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch

auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter, ist nicht anzunehmen.

Für die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen

werden; die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als

WEA-empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit

massiven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Arten-

schutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrele-

vanter Arten infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im wei-

teren Verfahren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

verhindert werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbe-

schränkung vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

An der Talbrücke „Eichelnbleck“ der Autobahn A 45 befindet sich ein potenzieller

Brutplatz des Wanderfalken (Falco peregrinus), der dort in 2013 beobachtet wurde

(Herr BLAUSCHECK, Biologische Station Hagen, Herr RAAB, AG Wanderfalkenschutz,

mündl. Mitteilungen 2014). Der Wanderfalke zählt zu den gegenüber betriebsbe-

dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; vor allem für die Jungtiere besteht ein

Kollisionsrisiko nach dem Ausfliegen. Nach LANUV / MKULNV (2013) ist ein Brut-

vorkommen des Wanderfalken im Bergland / kontinentalen Raum selbst auf Regio-

nalplan-Ebene als verfahrenskritisch zu beurteilen.

Zudem liegt die Potenzialfläche zwar im Randbereich, aber innerhalb eines Radius

von 3.000 m zu einem bekannten Brutvorkommen des Schwarzstorchs im Gebiet

des Märkischen Kreises (schrftl. Mitteilung BIOLOGISCHE STATION MÄRKISCHER KREIS

2014). Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) gilt als besonders störanfällig gegenüber

WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

Nähe zum potenziellen Wanderfalken-Brutplatz sowie zum Schwarzstorch-Brutplatz

ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 49

Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf.

durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der

Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden, bei den genannten Arten

ist die erfolgreiche Realisierung solcher Maßnahmen jedoch als sehr problematisch

einzuschätzen.

Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-

giert, ist der Kranich, der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel zu erwarten

ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht jedoch

nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist jedoch

kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.

Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen

Arten zählen, gilt nach MKULNV/LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-

mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-

dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.

Konfliktpotenzial: hoch

4.9 Fläche 10: „Hobräcker Rücken - Grunsbecke“

4.9.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Der aus zwei Teilflächen bestehende Flächenkomplex 10 (9,49 ha) erstreckt sich

nördlich Hobräck in nordöstlicher Richtung und folgt überwiegend dem Hobräcker

Rücken. Der nördliche längliche Teil der Potenzialfläche liegt auf dem Höhenrücken,

der im Nordosten vom Nahmerbach und im Nordwesten vom Nimmerbach einge-

grenzt wird und zu den Bachtälern hin steil abfällt. 450m entfernt liegt die südliche

Teilfläche nahe der Hoflage Hobräck. Die südliche deutlich kleinere Teilfläche er-

reicht eine Flächengröße von 2,2 ha und ist in ihrer Geländeform durch eine Hang-

lage mit geringer Neigung gekennzeichnet. Sie besteht ausnahmslos aus einer

Weidefläche. Umgeben ist diese kleinere Teilfläche auf der westlicher Seite von

Eichen-Buchenwald mittlerer Altersklasse (BHD 20-30 cm) mit Buchen-Naturver-

jüngung (Fagus sylvatica) im Unterwuchs. Die Altersklasse lässt bereits auf das

Vorkommen von Baumhöhlen schließen, Horste konnten nicht festgestellt werden.

Südlich der Fläche setzt sich das Weideland fort, während im Westen Nadelbe-

stände (Picea abis) dominieren, an die sich eine Kyrillfläche anschließt.

Der nördliche Teil der Potenzialfläche wird in seinem südlichen Abschnitt von jungen

Fichten (Durchmesser ca. 12 cm) und Buchendickung / Stangenholz eingenommen.

Räumlich getrennt werden diese beiden Bereiche durch einen Forstweg. Weiter

nördlich bestehen zwei zusammenhängende Kyrillflächen, mit vorherrschender

Naturverjüngung aus Fichten. Im östlichen Ausläufer des Gebietsabschnittes blieb

ein Fichtenrestbestand mit einem Stammdurchmesser von ca. 20 cm erhalten.

Westlich der Kyrillflächen innerhalb der Untersuchungsgebietes erstreckt sich ein

Fichtenbestand in nord-südlicher Richtung (BHD 15-20 cm), der von einem Eichen-

Buchenstreifen (BHD 15-40 cm) untergliedert wird. Darauf folgt eine kleine Kyrill-

fläche mit Fichten- und Kiefernaufwuchs, östlich schließt eine Fichtendickung an.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 50

Das nähere Umfeld wird geprägt von einem Wechsel von Fichtenbeständen und

Kyrillflächen. Im südlichen Umfeld befinden sich flächenhafte Laubholzbestände,

vorwiegend aus älteren Buchen, mit zahlreiche gut erkennbaren Baumhöhlen und

Horsten.

4.9.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld

bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-

angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.

Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/

Alteichen) festgestellt, die Baumhöhlen aufweisen. Da sich zudem im Umfeld

weitere geeignete reifere Laubholzbestände befinden, sind dort weitere Quartiere

z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten

möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde

Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im

Umkreis von 500 m (Hoflage Hobräck, Gebäude im Nahmer und Nimmer Tal).

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-

fledermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen

Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und

Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als

auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des

Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind

viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche

abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche reiferer

Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 51

4.9.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Im Raum Hobräck ist der Neuntöter regelmäßiger Brutvogel. Im Großraum der

Böllinger Höhe findet sich der Hauptbestand der Hagener Neuntöter-Population (AG

AVIFAUNA HAGEN 2009). Ein Vorkommen auf den Potenzialflächen ist jedoch nicht

anzunehmen, da der Grünlandbereich sehr strukturarm ist und die Waldflächen

keine Eignung aufweisen.

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Potenzielle Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den

Vogelarten, die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind

keine WEA-empfindlichen Arten im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch

sind die planungsrelevante Art Baumpieper sowie eventuell der Kuckuck als poten-

zielle Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen, der Feld-

sperling kommt möglicherweise im Umfeld der Hoflage Hobräck als Brutvogel vor.

Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen finden sich zwar geeig-

nete Strukturen im Bereich des Grünlands und der Kyrillflächen, diese Arten wurden

im Hagener Raum jedoch dort nie festgestellt. Als Nahrungsgäste können die

Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe den Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Vorkommen

von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich

des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen

Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im

näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter, ist nicht anzunehmen.

Für die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen

werden; die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als

WEA-empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit

massiven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Arten-

schutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevan-

ter Arten infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren

Verfahren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert

werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung

vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Im Bereich der Böllinger Höhe wurde eine Bodenbrut des Uhus verzeichnet (schrftl.

Mitteilung BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014), der aktuelle Standort ist jedoch nicht

bekannt. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 52

sensiblen Arten, für ihn besteht insbesondere bei Distanzflügen ein erhöhtes Kollisi-

onsrisiko.

Randlich der Fläche 10 wurde am Hobräcker Rücken westlich des Selbachhammers

auch der Rotmilan beobachtet (ÖKOPLAN 2014). Ein Brutvorkommen im Randbe-

reich außerhalb der Potenzialfläche ist nicht ausgeschlossen. Der Brutplatz des

Rotmilans ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum

bislang nicht systematisch erfasst wurden. Nach Angaben von Herrn SALLERMANN

vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist mit mindestens einem bis zwei Brut-

paaren des Rotmilans im Hagener Raum zu rechnen. Vergleiche mit anderen wald-

reichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als

möglich erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im

Hagener Süden bestehen. Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten

Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko

aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in

Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.

Die zur Potenzialfläche zählende Grünlandfläche liegt innerhalb der Abstandsfläche

von 3 km um einen Schwarzstorch-Horst im Gebiet des Märkischen Kreises (schrftl.

Mitteilung BIOLOGISCHE STATION MÄRKISCHER KREIS 2014). Der Schwarzstorch gilt

als besonders störanfällig gegenüber WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAG VSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

möglichen Raumnutzung von Teilen der Fläche als Nahrungshabitat des Rotmilans

sowie aufgrund der Nähe zum potenziellen Uhu-Brutplatz und zum Schwarzstorch-

Brutplatz ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.

Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko auch für die genannten

Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate

abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden; dies ist im

weiteren Verfahren (ASP 2) zu prüfen.

Konfliktpotenzial: mittel

4.10 Fläche 11: „Stapelberg-Selkinghausen“

4.10.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Der Flächenkomplex 11 (15,84 ha), liegt westlich der A 45 zwischen der Hoflage

Rumscheid im Norden und Selkinghausen im Süden. Der Komplex ist in zwei sehr

unterschiedliche Teilflächen aufgeteilt: Die östliche, nahe der A 45 gelegene kleinere

Teilfläche von 3,5 ha liegt in einem flach geneigten, offeneren Geländebereich, die

westliche, waldreichere Teilfläche mit einer Größe von 12,2 ha folgt dem schwach

geneigten Hang einer Höhenkuppe.

Das östliche Untersuchungsgebiet ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nut-

zung in Form von Acker- und Grünlandflächen gekennzeichnet. Am nördlichen Rand

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 53

der Fläche besteht bereits eine WEA. Weitere Biotoptypen innerhalb der Fläche sind

eine junge Rotbuchendickung, die am westlichen Rand - möglicherweise als Aus-

gleichsmaßnahme für die WEA - angelegt wurde, und am östlichen Ende eine Kyrill-

fläche, die vorwiegend von einer Schlagflug mit Gebüsch und Birkenaufwuchs ein-

genommen wird. Die Rotbuchendickung geht in eine Eichenmischbestand mittleren

Alters über, der randlich in die Potenzialfläche hineinreicht. Im Umfeld sind neben

weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland- bzw. Ackernutzung) auch

weitere Fichtenbestände mittleren Alters zu verzeichnen. Bemerkenswert ist ein

Laubmischwald mittleren Alters (überwiegend Eiche), dessen Ausläufer bis an die

Fläche heranreicht. In den weiteren, zumeist älteren Laubholzbeständen im Umfeld

dominiert die Rotbuche. Diese reiferen Laubholzbestände weisen möglicherweise

Baumhöhlen auf.

Der westliche, größere Teil der Potenzialfläche umfasst neben einem Abschnitt

einer Kyrillfläche, die mit Fichten aufgeforstet wurde, zum größten Teil Fichtenbe-

stände jüngeren Alters (Dickungsstadium - BHD < 10 cm). Daneben finden sich

aber auch ältere Fichtenbestände mittleren Alters (BHD 20-25 cm), die Reliktflächen

der ehemals wesentlich größeren Fichtenforste vor dem Kyrill-Sturm darstellen. Des

weiteren umfasst die Potenzialfläche auch eine größere Grünfläche in ihrem west-

lichen Abschnitt. Eine weitere, als Wildwiese gepflegte Fläche ist im südlichen, mitt-

leren Gebietsabschnitt angeschnitten. Laubgehölze finden sich hier kaum, nur eine

kleinere Eichengruppe (BHD 25-30 cm) wurde am südlichen Gebietsrand in die

Fläche einbezogen. Im näheren Umfeld stocken jedoch sowohl nördlich als auch

südlich der Fläche größere Eichenmischwaldbestände mittleren Alters (BHD 20-

25 cm), die aufgrund ihrer Altersklasse Baumhöhlen erwarten lassen.

4.10.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld

bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-

angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.

Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/

Alteichen) festgestellt, die Baumhöhlen aufweisen. Da sich zudem im Umfeld

weitere geeignete reifere Laubholzbestände befinden, sind dort weitere Quartiere

z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten

möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde

Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im

Umkreis von 500 m in Rumscheid, Bölling, Selkinghausen und am Bergerhof.

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 54

fledermaus sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen

Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und

Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen

und Grünlandflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für

fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar.

Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fleder-

mäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate

darstellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche reiferer

Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

4.10.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Im Großraum der Böllinger Höhe findet sich der Hauptbestand der Hagener Neun-

töter-Population (AG AVIFAUNA HAGEN 2009). Ein Vorkommen auf den offeneren

Potenzialflächen ist nicht auszuschließen. Zwar ist der Grünlandbereich sehr struk-

turarm, aber benachbarte Kyrillflächen ermöglichen eine Ansiedlung des Neuntöters

in diesem Bereich. Die Waldflächen dagegen weisen keine Eignung auf.

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Potenzielle Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den

Vogelarten, die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind

keine WEA-empfindlichen Arten im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch

sind die planungsrelevante Art Baumpieper sowie eventuell der Kuckuck als poten-

zielle Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen, der Feld-

sperling kommt möglicherweise im Umfeld als Brutvogel vor. Für die Arten Feld-

lerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen finden sich zwar geeignete Strukturen im

Bereich des Grünlands und der Kyrillflächen, diese Arten wurden im Hagener Raum

jedoch dort nie festgestellt. Als Nahrungsgäste können die Schwalbenarten Mehl-

und Rauchschwalbe den Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 55

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Vorkommen

von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich

des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen

Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im

näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter ist nicht anzunehmen. Für

die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden;

die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-

empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit mas-

siven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutz-

rechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten

infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfah-

ren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert

werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung

vermeiden.

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Im Bereich der Böllinger Höhe östlich der A45 wurde eine Bodenbrut des Uhus

verzeichnet (schrftl. Mitteilung BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014). Der aktuelle

Standort ist jedoch nicht bekannt. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbe-

dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; für ihn besteht insbesondere bei

Distanzflügen ein erhöhtes Kollisionsrisiko.

Der östliche Teil der Potenzialfläche wird nach Angaben der BIOLOGISCHEN STATION

HAGEN (schrftl. Mitt. 2014) vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt. Ein Brutvor-

kommen im Randbereich außerhalb der Potenzialfläche ist nicht ausgeschlossen.

Der Brutplatz des Rotmilans ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel

im Hagener Raum bislang nicht systematisch erfasst wurden.

Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist

mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren des Rotmilans im Hagener Raum zu

rechnen. Vergleiche mit anderen waldreichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen

noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als möglich erscheinen. Es ist daher nicht

ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im Hagener Süden bestehen.

Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA

sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von

Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie

bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.

Die zur Potenzialfläche zählende Grünlandfläche liegt innerhalb der Abstandsfläche

von 3 km um einen Schwarzstorch-Horst im Gebiet des Märkischen Kreises (schrftl.

Mitteilung BIOLOGISCHE STATION MÄRKISCHER KREIS 2014). Der Schwarzstorch gilt

als besonders störanfällig gegenüber WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 56

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAG VSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

möglichen Raumnutzung von Teilen der Fläche als Nahrungshabitat des Rotmilans

sowie aufgrund der Distanz zum potenziellen Uhu-Brutplatz und zum Schwarz-

storch-Brutplatz ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.

Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko auch für die genannten

Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate

abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden; dies ist im

weiteren Verfahren (ASP 2) zu prüfen.

Konfliktpotenzial: mittel

4.11 Fläche 12: „Bölling“

4.11.1 Beschreibung des Betrachtungsraums

Die Fläche 12 hat eine Gesamtgröße von 16,04 ha und erstreckt sich über drei nahe

beieinander liegende Teilflächen zwischen den Hoflagen Selkinghausen im Süden

und Hobräck im Norden. Die südlichste Teilfläche liegt nur ca. 50 m von der A 45

entfernt. Östlich der Fläche verläuft das Nahmer Bachtal.

Die drei Teilflächen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Gebietsgrößen als

auch der Vegetationsstrukturen erheblich. Die größte der Teilflächen (10,5 ha), die

im südlichen Abschnitt des Komplexes liegt, weist sowohl landwirtschaftliche Nutz-

flächen mit Acker- und Grünlandbewirtschaftung als auch größere Waldflächen auf.

Im Übergangsbereich zwischen Grünland und Ackerfläche (mit Maisanbau) stockt

ein kleineres Feldgehölz mit Eichen mittlerer Altersgruppe (BHD 15-25 cm). Auf der

Grünlandfläche findet sich bereits eine WEA, eine weitere besteht unweit der

Flächengrenze. Neben Kyrill-Windwurfflächen, die nicht aufgeforstet wurden, sind

auch Fichtenforste mittlerer Altersgruppe (BHD 20 cm) mit beigemischten Lärchen

vertreten. Ein Teil der Kyrillflächen wurde abgeräumt und eingeebnet; möglichweise

ist dort eine Waldumwandlung vorgesehen.

Die mit 4,4 ha deutlich kleinere, mittlere Teilfläche wird vorwiegend von Kyrillflächen

eingenommen, die z. T. mit Fichten aufgeforstet wurden. Außer einer Fichten-

dickung (BHD < 10 cm) finden sich keine älteren Gehölzbestände auf der Fläche. Im

Umfeld nahe der Flächenbegrenzung bestehen jedoch umfangreiche Laubholzbe-

stände, bei denen es sich zumeist um Traubeneichen-Rotbuchenbestände älterer

Altersklassen (BHD ca. 25-40cm) handelt. Die Altersstruktur dieser Bestände legt

die Vermutung nahe, dass dort auch Baumhöhlen bestehen.

Nördlich ragt die Potenzialfläche bis in das angrenzende Grünland hinein. Zwei

Windenergieanlagen wurden hier bereits auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen

im Umfeld errichtet.

Der nördliche, kleinste Gebietsabschnitt (1,0 ha) wird von einem Mosaik aus Kyrill-

flächen und Restbeständen der vormals geschlossenen Nadelmischforste gebildet.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 57

Durch einen Forstweg wird die Fläche in zwei unterschiedliche Abschnitte geteilt;

östlich des Weges wurde sie mit Douglasien aufgeforstet, westlich des Weges

besteht ein Restkiefernbestand mit einer Buchenaufforstung. Auch der nördliche

Randbereich der Fläche wird von einem Mischwaldbestand mittleren Alters einge-

nommen, der sich aus Kiefern, Fichten mit beigemischten Eichen und Buchen (BHD

ca. 20 cm) zusammensetzt.

4.11.2 Konfliktanalyse Fledermäuse

Quartiere

Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld

bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-

angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.

Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/

Alteichen) festgestellt, die Baumhöhlen aufweisen. Da sich zudem im Umfeld

weitere geeignete reifere Laubholzbestände befinden, sind dort weitere Quartiere

z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten

möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde

Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im

Umkreis von 500 m in Hobräck, Bölling und Niggenbölling.

Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse

Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des

Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders

kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-

fledermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die

offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen

Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und

Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen

und Grünlandflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für

fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar.

Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fleder-

mäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate

darstellen können.

Kollisionsrisiko

Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor

allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit

von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im

weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung

von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich reiferer

Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 58

Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für

die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen

in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.

Konfliktpotenzial: gering

4.11.3 Konfliktanalyse Avifauna

Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat

Im Bereich von Hobräck ist der Neuntöter regelmäßiger Brutvogel. Im Großraum der

Böllinger Höhe findet sich der Hauptbestand der Hagener Neuntöterpopulation (AG

AVIFAUNA HAGEN 2009). Ein Vorkommen auf den offeneren Potenzialflächen ist

nicht auszuschließen. Zwar ist der Grünlandbereich z. T. strukturarm, aber benach-

barte Kyrillflächen und Feldgehölze ermöglichen eine Ansiedlung des Neuntöters in

diesem Bereich. Die Waldflächen dagegen weisen keine Eignung auf.

Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.

Potenzielle Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den

Vogelarten, die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind

keine WEA-empfindlichen Arten im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch

sind die planungsrelevante Art Baumpieper sowie eventuell der Kuckuck als

potenzielle Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen, der

Feldsperling kommt möglicherweise im Umfeld als Brutvogel vor. Für die Arten

Feldlerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen finden sich zwar geeignete Strukturen

im Bereich des Grünlands und der Kyrillflächen, diese Arten wurden im Hagener

Raum jedoch dort nie festgestellt. Als Nahrungsgäste können die Schwalbenarten

Mehl- und Rauchschwalbe den Raum überfliegen.

Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der

Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-

bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als

Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Vorkommen

von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich

des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen

Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im

näheren Umfeld nicht zu erwarten.

Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-

turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter ist nicht anzunehmen. Für

die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden;

die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-

empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit mas-

siven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutz-

rechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten

infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfah-

ren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert

werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung

vermeiden.

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 59

Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten

Im Bereich der Böllinger Höhe wurde eine Bodenbrut des Uhu verzeichnet (schrftl.

Mitteilung BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014); der aktuelle Standort ist jedoch nicht

bekannt. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA

sensiblen Arten. Für ihn besteht insbesondere bei Distanzflügen ein erhöhtes Kolli-

sionsrisiko.

Der landwirtschaftlich geprägte Raum nördlich der Potenzialfläche wird nach An-

gaben der BIOLOGISCHEN STATION HAGEN (schrftl. Mitt. 2014) vom Rotmilan als

Nahrungshabitat genutzt. Ein Brutvorkommen im Randbereich außerhalb der

Potenzialfläche ist nicht ausgeschlossen. Der Brutplatz des Rotmilans ist nicht

bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum bislang nicht

systematisch erfasst wurden.

Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist

mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren des Rotmilans im Hagener Raum zu

rechnen. Vergleiche mit anderen waldreichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen

noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als möglich erscheinen. Es ist daher nicht

ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im Hagener Süden bestehen.

Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA

sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von

Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie

bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.

Die Potenzialfläche liegt innerhalb der Abstandsfläche von 3 km um einen Schwarz-

storch-Horst im Gebiet des Märkischen Kreises (schrftl. Mitteilung BIOLOGISCHE

STATION MÄRKISCHER KREIS 2014). Der Schwarzstorch gilt als besonders störanfällig

gegenüber WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.

In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAG VSW (2007)

geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten

ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der

möglichen Raumnutzung von Teilen der Fläche als Nahrungshabitat des Rotmilans

sowie aufgrund der Distanz zum potenziellen Uhu-Brutplatz und zum Schwarz-

storch-Brutplatz ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.

Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko auch für die genannten

Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate

abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden; dies ist im

weiteren Verfahren (ASP 2) zu prüfen.

Konfliktpotenzial: mittel

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 60

5 Zusammenfassung und Fazit

Abb. 2: Konfliktpotenzial der Potenzialflächen(-komplexe)

Nach bisherigem Kenntnisstand und den Ergebnissen der Potenzialanalyse ergeben

sich für alle Potenzialflächen konkrete Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher

Vogelarten, die die Durchführung der ASP Stufe 2 inklusive entsprechender Detail-

kartierungen der WEA-empfindlichen Vogelarten sowie die Konzeption von Arten-

schutzmaßnahmen bereits auf FNP-Ebene erforderlich machen. Auch hinsichtlich

der Fledermäuse lässt sich für keine der Flächen eine artenschutzrechtlich relevante

Betroffenheit gänzlich ausschließen, sodass zumindest im weiteren Genehmigungs-

verfahren die ASP der Stufe 2 durchzuführen ist.

Die Flächen Nr. 6, 8 und 9 weisen bzgl. der Avifauna aufgrund des Brutplatz / Brut-

verdacht der „verfahrenskritischen“ Art Wanderfalke ein hohes Konfliktpotenzial auf,

sodass bereits nach aktueller Datenlage mit hoher Wahrscheinlichkeit die Erfüllung

von Verbotstatbeständen (betriebsbedingte Tötungen von besonders kollisionsge-

fährdeten Vogelarten) zu erwarten ist. Hieraus ergäbe sich voraussichtlich ein recht-

liches Vollzugshindernis für die FNP-Änderung.

Für alle übrigen Flächenkomplexe besteht nach aktueller Datenlage bzgl. der Avi-

fauna ein „mittleres“ Konfliktpotenzial, das bedeutet, dass hier die Durchführung der

ASP der Stufe 2 (vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände / Art-für-Art-Betrach-

tung) sowie Detailerfassungen WEA-empfindlicher Arten notwendig sind. Erst nach

Abschluss der Stufe 2 lässt sich sagen, ob ein Vollzugshindernis bzgl. der FNP-

Änderung besteht oder nicht.

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Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 61

Innerhalb dieser Potenzialflächen ergibt sich eine weitere Abstufung dahingehend,

dass bei den Flächen 5 und10 lediglich randlich WEA-empfindliche Vogelarten

verzeichnet wurden, die mit ihren Abstandsradien die Flächen nur geringfügig über-

lagern, und für die Fläche 4, für die eine Raumnutzung durch den Rotmilan nicht

ausgeschlossen werden kann. Für diese Flächen ist eine Vollzugsfähigkeit der FNP-

Darstellung als Konzentrationszone – ggf. unter Berücksichtigung von Artenschutz-

maßnahmen - als sehr wahrscheinlich einzustufen.

Hinsichtlich der Fledermaus-Fauna wird das Konfliktpotenzial für alle Flächen als

„gering“ eingestuft, da – wie bereits erläutert - auf FNP-Ebene nicht mit einem

Vollzugshindernis zu rechnen ist. Einen Sonderfall stellt das nicht ausgeschlossene

Vorkommen der Wildkatze in Fläche 2 dar (s. Kap. 4.1.2); die seltene Art findet im

„Leitfaden Artenschutz“ keine Berücksichtigung, eine vertiefende Prüfung sollte aber

bereits auf FNP-Ebene erfolgen, da sich eine Erfüllung von Verbotstatbeständen

nicht völlig ausschließen lässt.

Der Untersuchungsumfang der notwendigen avifaunistischen Erfassungen ist

flächenspezifisch auf Grundlage des o. g. Leitfadens „Umsetzung des Arten- und

Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in

Nordrhein-Westfalen“ LANUV / MKULNV (2013) festzulegen.

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 1

Tab. A1: Planungsrelevante Säugetierarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg)

Art EZ NRW

Schutzstatus

Habitatpräferenz Fl. 2 Fl. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung

Braunes Langohr Plecotus auritus G §§

Waldfledermaus QU/ÜW: Baumhöhlen, Gebäude

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession

Breitflügelfleder-maus Eptesicus serotinus G §§

Gebäudebesiedler QU/ÜW: Gebäude

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG)

Vorkommen in Hunsdiek festgestellt (Biologische Station Hagen, schrftl. Mitt.), daher besonders im Umfeld von Flächen Nr. 5,6,7 mit hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffen

FransenfledermausMyotis nattereri G §§

Waldfledermaus QU: Baumhöhlen, Nistkästen, Dachböden, Viehställe; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker u.ä.

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession

Großer Abendsegler Nyctalus noctula

U §§

Waldfledermaus QU/ÜW: Baumhöhlen

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession

Großes Mausohr Myotis myotis

U §§

Gebäudebesiedler QU: innerhalb größerer Gebäude; ÜW: Höhlen, Stollen

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell im Randbereich von Sied-lungen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten. Vom Großen Mausohr sind Winterquar-tiere aus dem Umfeld von Fläche 3 und 6 sowie 8,9,11 und der Fläche 5 bekannt (Biologische Station Hagen, schrftl. Mitt.)

Haselmaus Muscardinus avellanarius

G §§ bevorzugt Laub- und Mischwäl-der, Waldränder, gebüschreiche Lichtungen, Kahlschläge

(V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) potenziell auf allen Flächen zu er-warten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus

G §§ Gebäudefledermaus QU: in Gebäuden; ÜW: Höhlen, Stollen, Kellern

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)potenziell im Randbereich von Siedlungen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii

G §§

Waldfledermaus

QU/ÜW: Baumhöhlen/-spalten (NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere während der Zugzeit in allen Waldflächen zu er-warten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 2

Tab. A1: Planungsrelevante Säugetierarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg) (Forts.)

Teichfledermaus Myotis dasycneme

G §§

Gebäudebesiedler QU: in Gebäuden; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere während der Zugzeit im Randbereich von Siedlun-gen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten

Wasserfledermaus Myotis daubentonii

G §§

Waldfledermaus QU: Baumhöhlen; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession

ZweifarbfledermausVespertilio murinus

G §§

Gebäudebesiedler QU: Baumhöhlen; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker

(NG) (NG) (NG) (NG)

potenziell insbesondere während der Zugzeit im Randbereich von Sied-lungen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G §§

Gebäudebesiedler QU/ÜW: Ritzen/Spalten an Gebäuden

(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

Quartiere vorwiegend in den Sied-lungsbereichen, aber auch in Jagd-kanzeln möglich, jagd an Waldinnen- und außenrändern

Erläuterungen:

graue Felder: nicht auf dem entsprechenden Messtischblatt verzeichnet EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (kontinental)

Erhaltungszustand:

G günstig U ungünstig S schlecht

Schutzstatus:

§§ nach BNatSchG streng geschützte Art

Habitatpräferenz: QU bevorzugte Quartierstypen als Tages-/Wochenstubenquartier ÜW bevorzugte Quartierstypen als Überwinterungsquartier

Status im Gebiet: - keine Vorkommen zu erwarten (Ng) potenzieller Nahrungsgast (V) Vorkommen potenziell möglich

(QU) Tages-/Wochenstubenquartier potenziell vorhanden (ÜW) Überwinterungsquartier potenziell vorhanden

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 3

Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.)

Art EZ NRW

Schutzstatus

Habitatpräferenz Fl. 2 Fl. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung

Baumpieper Anthus trivialis G §

bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte; Nester am Boden unter Grasbulten / Büschen

(B) B (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B)

Kyrill-Flächen weisen eine hohe Entsprechung des bevorzugten Lebensraumtyps auf

Eisvogel Alcedo atthis

G §§ brütet in Steilwänden/ Wurzeltel-lern, bevorzugt in Gewässernähe

- - - - - - - - - - - keine geeigneten Lebensraum-strukturen vorhanden

Feldlerche Alauda arvensis

G- §

Charakterart der offenen Feldflur; besiedelt struktur. Ackerland, extensiv genutzte Grünländer, Brachen, Heidegebiete

- - - - - - - - - - -

potenzielle Vorkommen auf Offen-landflächen - in Hagen ausschließlich Ackerflächen - , auf offenen Kyrill-flächen nicht zu erwarten (Herr SALLERMANN, NABU-Hagen mündl. Mitteilung 2014)

Feldschwirl Locustella naevia

G §

brütet in strukturreichen, halb-offenen Landschaften, bevorzugt Hochstauden-/ Röhricht-/ Gebüsch-Komplexe

- - - - - - - - -

Kyrill-Flächen weisen zwar eine teilweise Entsprechung des bevorzugten Lebensraumtyps auf, dort aber nie festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU-Hagen mündl. Mitteilung 2014)

Feldsperling Passer montanus

G §

in halboffenen Agrarlandschaften mit hohem Grünlandanteil, Obst-wiesen, Feldgehölzen, Waldrän-der; nutzt als Höhlenbrüter Specht-/ Faulhöhlen, Gebäude-nischen, Nistkästen

- - - - - (B) - (B) (B) (B) (B)

typischer Dorfrandsiedler, in ge-schlossenen Waldgebieten nicht zu erwarten

Fischadler Pandion haliaetus G §§

landesweit ausschließlich Durch-zügler, dabei bevorzugt an Gewässerläufen

- - Zugkorridor im Bereich der Poten-zialflächen nicht bekannt

Flussregenpfeifer Charadrius dubius

U §§ brütet in offenen Lebensräumen, bevorzugt Gewässernähe - - - - - - - - -

keine geeigneten Biotopstrukturen vorhanden

Gänsesäger Mergus merganser

G § landesweit ausschl. Durchzügler bzw. Überwinterer auf Gewässern - -

keine Gewässer vorhanden

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 4

Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenic.

U- §

brütet in halboffener Landschaft, strukturreichen Wäldern - - - - - - - - - - -

in Hagen weitgehend ausgestorben (NABU Hagen 2011), Potenzial-flächen weisen keine besondere Eignung auf

Graureiher Ardea cinerea G §

brütet in Gehölzbeständen, bevor-zugt Gewässernähe - - - - - - - -

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, keine Kolonien aus dem näheren Umfeld bekannt

Grauspecht Picus canus U- §§

brütet in Baumhöhlen in struktur-reichen Laubwäldern (v.a. alten Buchen) der Mittelgebirgsregionen

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Habicht Accipiter gentilis G §§

brütet in Baumhorsten in Wald-beständen und halboffener Land-schaft

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Kiebitz Vanellus vanellus G §§

brütet in offenen Lebensraum-typen (Feuchtgebiete/Maisäcker) - - - - - - - - -

keine Brutvorkommen oder Rast-plätze aus den Offenland-Bereichen der Potenzialflächen oder deren näherer Umgebung bekannt

Kleinspecht Dryobates minor G §

brütet in Baumhöhlen, bevorzugt abwechslungsreiche Landschaft (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Krickente Anas cracca

- § brütet an ungestörten, krautrei-chen (Still-)Gewässern

- - keine Gewässer vorhanden

Kuckuck Cuculus canorus G- §

Parklandschaften, Heide- und Moorgebiete, lichte Wälder, Sied-lungsränder und Industriebrachen

(B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) seltener Brutparasit in Hagen, jedoch potenzieller Brutparasit bei Brut-vögeln auf Kyrillflächen

Mäusebussard Buteo buteo G §§

brütet in Baumhorsten in Waldbeständen und halboffener Landschaft

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Mehlschwalbe Delichon urbica

G- §

brütet an Gebäudefassaden

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, jedoch Brutvor-kommen im näheren Umfeld (z.B. Brechtefeld). Kyrillflächen stellen potenzielle Nahrungshabitate dar

Mittelspecht Dendrocopos medius

G §§

brütet in Baumhöhlen, bevorzugt feuchte Eichenwälder (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im näheren Umfeld, in Hagen kaum Nachweise

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 5

Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)

Nachtigall Luscinia megarh.

G §

brütet in strukturreichen Biotopen (u.a. krautreiche Gebüsch-bestände) - - - - - - - - -

in Hagen nur in wenigen Lebens-räumen Brutvogel, aus dem Hagener Süden liegen keine Nachweise vor. Potenzialflächen als Bruthabitate weitgehend ungeeignet

Neuntöter Lanius collurio G §

besiedelt halboffene Landschaften mit Dornenhecken und artenreichem Grünland

- - - - - - - B (B) (B) (B)

Vorkommensschwerpunkt im Bereich der Böllinger Höhe, daher potenzielle Brutvorkommen im näheren Umfeld der Potenzialflächen 10,11,12.

Pfeifente Anas penelope - §

in NRW ausschl. Durchzügler oder Wintergast; auf Still- und größeren Fließgewässern

- - keine Gewässer vorhanden

Rauchschwalbe Hirundo rustica G- §

brütet in Viehställen m. großen Grünlandflächen im Umfeld (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine Brutplätze vorhanden, poten-zieller Nahrungsgast auf Teilflächen (Grünland/eventuell auch Kyrill-flächen)

Rotmilan Milvus milvus U §§

brütet in lichten Altholzbeständen, Waldrändern, Feldgehölzen (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze in den Flächen, jedoch potenzieller Brutvo-gel im Umfeld, z.T. als Nahrungsgast festgestellt (Flächen 6, 7, 11, 12

Schellente Bucephala clangula

G § in NRW ausschließl. Durchzügler o. Wintergast; auf Still- u. größeren Fließgewässern

- - keine Gewässer vorhanden

Schleiereule Tyto alba G §§

brütet bevorzugt in landwirtschaftl. Gebäuden (Scheunen) m. nahrungsreichem Umfeld

- - - - - - - - -

keine geeigneten Brutplätze vorhan-den. Die wenigen bekannten Vor-kommen der Schleiereule in Hagen liegen nicht im Süden.

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola

U §

besiedelt magere Offenland-bereiche mit kl. Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben BV - - - - - - - -

Brutzeit-Nachweis auf Fläche Nr. 2 (Herr JELLINGHAUS, NABU Ennepe-Kreis, mündl. Mitt. 2014); Weitere potenzielle Vorkommen auf Kyrill-flächen, bislang jedoch keine Nach-weise (Herr SALLERMANN, NABU-Hagen mündl. Mitt. 2014)

Schwarzspecht Dryocopus martius G §§

Waldart, brütet in größeren Baumhöhlen (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 6

Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)

Schwarzstorch Ciconia nigra U+ §§

brütet in Baumhorsten in natur-nahen Laub- u. Mischwäldern m. naturnahen Bächen, Waldteichen und Feuchtwiesen

(NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Sperber Accipiter nisus G §§

Brutvogel in dichten Gehölz-beständen mit Krähen- oder Elsternhorsten

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen festgestellt, eventuell Brutvorkommen im nähern Umfeld

Steinkauz Athene noctua

U §§

brütet in Baumhöhlen oder Gebäudenischen m. kurzrasigen Grünländern im Umfeld - - - - - - - - -

1-2 Brutvorkommen in Hagen derzeit bekannt. Potenzialflächen stellen überwiegend keine geeigneten Lebensräume dar. Vorkommen sind dort nicht zu erwarten.

Tafelente Aythya ferina - §

Brutvogel und Wintergast / Durchzügler auf größeren Stillgewässern

- - keine Gewässer vorhanden

Turmfalke Falco tinnunculus G §§

Gebäudebrüter in Nischen oder Nistkästen (NG) - - (NG) - (NG) - (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Turteltaube Streptopelia turtur U- §§

Brutvogel in artenreichen Laubholzbeständen - - - - - - - -

In Hagen weitgehend ausgestorben, Potenzialflächen weisen keine besondere Eignung auf

Uferschwalbe Riparia riparia G §§

brütet in Steilwänden, bevorzugt Gewässernähe, auch in Angra-bungen als Sekundärhabitat

- - - - - - - - keine geeigneten Lebensraum-strukturen vorhanden

Uhu Bubo bubo U+ §§

brütet in Felswänden und Steinbrüchen (NG) (NG) - (NG) - - - - (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im näheren Umfeld von 3 und 9,10,11,12

Waldkauz Strix aluco G §§

brütet in Baumhöhlen u. Nist-kästen, selten in Gebäuden u. Baumhorsten in Waldbeständen u. halboffener Landschaft

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix

G- §

Bodenbrüter, bevorzugt natur-nahe Waldbestände aus Stiel- und Traubeneichen, Rot- und Hainbuche

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) - (NG) (NG) (NG)

keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 7

Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)

Waldohreule Asio otus G §§

brütet in Baumhorsten in halb-offener Landschaft, auch in Parks und Gärten

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Waldschnepfe Scolopax rusticola G- §

Ausgedehnte mehrstufige Wald-bestände mit strukturreicher strauch- und Krautschicht, Feuchtstandorten und Lichtungen

(B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) - (B) (B) (B)

potenzielle Brutvorkommen auf Kyrill-Flächen

Wespenbussard Pernis apivorus U §§

brütet in Gehölzbeständen mit nahrungsreichem Umfeld (insbes. Hymenopteren)

(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld

Wiesenpieper Anthus pratensis

G- § brütet in großflächigen, struktur-reichen Grünlandflächen

- - ehemalige Brutvogelart in Hagen

Zwergsäger Mergullus albellus

G § landesweit ausschl. Durchzügler bzw. Überwinterer auf Gewässern

- - keine Gewässer vorhanden

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis

G § brütet bevorzugt in Stillgewässern mit gut ausgebildeter Ufervege-tation

- - keine Gewässer vorhanden

Erläuterungen:

graue Felder: nicht auf dem entsprechenden Messtischblatt verzeichnet EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (kontinental)

Erhaltungszustand:

G günstig U ungünstig S schlecht

Schutzstatus:

§§ nach BNatSchG streng geschützte Art § nach BNatSchG besonders geschützte Art

Status im Gebiet:

- keine Vorkommen zu erwarten

Ng Nahrungsgast (Ng) potenzieller Nahrungsgast

BV Brutverdacht/Brutzeitbeobachtung (B) potenzieller Brutvogel

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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013

Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 8

Tab. A3: Planungsrelevante Amphibienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.)

Art EZ NRW

Schutzstatus

Habitatpräferenz Fl. 2 Flä. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung

GeburtshelferkröteAlytes obstetricans

U §§ bevorzugt wärmebegünstigte Gewässer in Steinbrüchen, Ton-gruben, Industriebrachen

- - - - - - - - - - - keine Gewässer vorhanden, keine besonders geeigneten Landhabitate

Kammmolch Triturus cristatus U §§ bevorzugt krautreiche, fischarme

Stillgewässer - - - - - - - - - - - keine Gewässer vorhanden, keine

besonders geeigneten Landhabitate

Kreuzkröte Bufo calamita U §§

Fortpflanzung in vegetationsar-men Flachgewässern, offenen, ger. beschatteten Landhabitaten

- - - - - - - - - keine Gewässer vorhanden, keine besonders geeigneten Landhabitate

Tab. A4: Planungsrelevante Reptilienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.)

Art EZ NRW

Schutzstatus

Habitatpräferenz Fl. 2 Flä. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung

Schlingnatter Coronella austriaca

U §§

besiedelt reich strukt. Lebens-räume mit Wechsel aus Gehöl-zen, grasigen/vegetationslosen Flächen

- - - - - - - - - - -

keine besonders geeigneten Land-habitate im Bereich der Potenzial-flächen oder deren näherem Umfeld

Zauneidechse Lacerta agilis

G- §§

halboffene u. offene, wärmebe-günstigte (Mager-)Standorte, z.B. in Sandabgrabungen; Siedlungs-raum häufig an aufgegebenen Bahnstrecken

- - - - - - - -

keine besonders geeigneten Land-habitate im Bereich der Potenzial-flächen oder deren näherem Umfeld

Erläuterungen zu Tab. A3 und A4:

graue Felder: im Verzeichnis geschützter Arten nicht auf dem entsprechenden Messtischblatt verzeichnet EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (kontinental)

Erhaltungszustand:

G günstig U ungünstig

Schutzstatus:

§§ nach BNatSchG streng geschützte Art

Status im Gebiet:

- keine Vorkommen zu erwarten

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1010

10 10

WEA-empfindliche Arten

1 : 45.000983

1

stbJanuar 2014

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen

VögelBrutnachweise!( Baumfalke

!( Rotmilan

!( Schwarzstorch

!( Uhu

!( Wanderfalke

RaumnutzungRotmilan NahrungshabitatSchwarzstorchBrutverdacht/NahrungshabitatUhuBrutverdacht/NahrungshabitatWanderfalke Nahrungshabitat/RuheplatzHaselhuhnLebensraum

Quellen123456789

10

Biologische Station HagenBiologische Station Märkischer KreisNABU HagenNABU Hagen / Biol. Station HagenNABU Hagen / AG WanderfalkenschutzNaturschutzzentrum Märkischer KreisökoplanAG Avifauna Hagenweluga umweltplanungNABU Ennepe-Ruhr-Kreis

2

Säugetiere")

BreitflügelfledermausWochenstubenquartier

")Großes MausohrÜberwinterungsquartierWildkatzeRaumnutzung

Potenzialfläche

Stadtgrenze

¬«2

Page 79: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / · PDF fileFNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein. Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und

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27

5

4

9

11

8

3 6

12

10

Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial

1 : 45.000983

2

stbJanuar 2014

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen

VögelBrutnachweise!( Baumfalke

!( Rotmilan

!( Schwarzstorch

!( Uhu

!( Wanderfalke

RaumnutzungUhuNahrungshabitat/BrutverdachtRotmilan NahrungshabitatHaselhuhnLebensraum 2

Säugetiere")

BreitflügelfledermausWochenstubenquartier

")Großes MausohrÜberwinterungsquartierWildkatzeRaumnutzung

Potenzialfläche

Stadtgrenze

Erforderliche Abstände WEA zu Brutplatz / Quartier! ! ! ! ! ! ! !

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! ! ! ! ! ! ! !

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Breitflügelfledermaus (1.000 m)

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Baumfalke (4.000 m)

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Rotmilan (1.000 m)

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Schwarzstorch (3.000 m)

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! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! !

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Uhu (1.000 m)

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Wanderfalke (1.000 m)

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Flächenkomplex 5

Flächenkomplex 3

Flächenkomplex 11

Flächenkomplex 10

Flächenkomplex 12

Flächenkomplex 2 Flächenkomplex 7

Flächenkomplex 6

Flächenkomplex 4

Flächenkomplex 8

Flächenkomplex 1

Flächenkomplex 9

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen

Flächenkomplex Übersicht

Februar 2014

1 : 50.000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen

Flächenkomplex 1 Übersicht

Februar 2014

1 : 5000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 2 Übersicht

Februar 2014

1 : 5000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 3 Übersicht

Februar 2014

1 : 8000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 4 Übersicht

Februar 2014

1 : 5000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 5 Übersicht

Februar 2014

1 : 8000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 6 Übersicht

Februar 2014

1 : 5000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 7 Übersicht

Februar 2014

1 : 5000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 8 Übersicht

Februar 2014

1 : 4000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 9 Übersicht

Februar 2014

1 : 3000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 10 Übersicht

Februar 2014

1 : 6000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 11 Übersicht

Februar 2014

1 : 6000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze

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Flächenkomplex 12 Übersicht

Februar 2014

1 : 5000

983

stb

Potenzialfläche

Flächenkomplex

Stadtgrenze