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ASKUMA AG
ASKUMA‐Newsletter 9. Jahrgang
Juni 2010 bis Mai 2011
ASKUMA Newsletter ‐ 2 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ................................................................................................................................................................. 2
Ausgabe Juni 2010 ...................................................................................................................................................................... 3
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................................... 3
Ausgabe August 2010 ................................................................................................................................................................. 9
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................................... 9
Ausgabe Oktober 2010 ............................................................................................................................................................. 17
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................................................... 17
Ausgabe Dezember 2010 ......................................................................................................................................................... 23
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................................................... 23
Sonderausgabe ......................................................................................................................................................................... 29
Ausgabe Februar 2011 ............................................................................................................................................................. 31
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................................................... 31
Ausgabe Mai 2011 .................................................................................................................................................................... 39
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................................................... 39
ASKUMA Newsletter ‐ 3 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Ausgabe Juni 2010 Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Nr. 03/2010 ‐ Juni 2010 In dieser Ausgabe beschäftigten wir uns mit dem Thema 25% Courtage im Neugeschäft und Bestand, der neuesten ASKUMA‐Spielstrategie, sowie den wichtigsten Gesetzesänderungen der letzten 6 Monate im Zeitraffer. Darüber hinaus berichten wir über die Tore der Monate Mai und Juni.
ASKUMA Newsletter ‐ 4 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TOPTHEMA "25 Prozent für jedes TOOOR"!
unter diesem Motto startet die ASKUMA AG eine neue Spielstrategie! Ab sofort ‐ und nicht nur während der WM 2010 ‐ erhalten Sie im Neugeschäft und im Bestand als ASKUMA‐Partner für folgende Sachversicherungsprodukte 25 Prozent Courtage:
Produkt Courtage alt Courtage neu
Hausrat Alte Leipziger 20 % 25 %
Hausrat Ideal 20 % 25 %
Hausrat Interlloyd 21 % 25 %
Privathaftpflicht Münchener Verein 22 % 25 %
Privathaftpflicht IDEAL 20 % 25 %
Privathaftpflicht Alte Leipziger 20 % 25 %
Tierhalterhaftpflicht Münchener Verein 20 % 25 %
Unfall Trias 18 % 25 %
Unfall Interlloyd 20 % 25 %
Unfallrente Interlloyd 20 % 25 %
Wohngebäude Interlloyd 21 % 25 %
Wohngebäude Alte Leipziger 18 % 25 %
Rechtsschutz Alte Leipziger 20 % 25 %
Rechtsschutz DMB 20 % 25 %
Nutzen Sie die einmalige Chance, Ihr privates Sachgeschäft auf dem ASKUMA‐Marktplatz kosten‐ und zeitsparend einzudecken, zu verwalten und zusätzlich eine attraktive Courtage zu erhalten! Bei der IHK registrierte Makler und Versicherungsberater können davon profitieren, indem sie sich auf unserer Homepage www.askuma.de für den ASKUMA‐Marktplatz registrieren und ASKUMA‐Partner werden! ASKUMA‐Partner melden sich einfach auf dem Marktplatz an und gehen dazu einfach in den jeweiligen Tarifrechner und schießen mit den ASKUMA‐Produkten ein Tor! Zusätzlich profitieren ASKUMA‐Partner auch im Bestand bei diesen Produkten von der 25 Prozent Courtage! Ab der nächsten Beitragsberechnung wird die neue Courtage ebenfalls bei diesen Produkten berücksichtigt.
ASKUMA Newsletter ‐ 5 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
SPECIAL Gesetzesänderungen der letzten 6 Monate im Zeitraffer!
das 1. Halbjahr 2010 ist vorbei ‐ ein guter Zeitpunkt, um eine kurze Übersicht der in diesem Zeitraum durchgeführten Gesetzesänderungen zu geben. Angabe des Telefonhöchstpreises zum 01.03.2010 Zum 01. März traten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Seit diesem Stichtag dürfen Anrufe des Rufnummernbereichs 0180 künftig maximal 14 Cent pro Minute beziehungsweise 20 Cent pro Anruf (je nach Endziffer) oder 42 Cent pro Minute beziehungsweise 60 Cent pro Anruf kosten. Darüber hinaus müssen bei 0180‐er Nummern nicht wie bisher die Festnetzpreise angegeben werden, sondern auch die Mobilfunkpreise. Aus diesem Grund mussten Vermittler zum 01. März ihre Erstinformation nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) um die Angaben der Höchstpreise erweitern. Dies traf neben etwaigen eigenen Hotline‐Nummern der Vermittler auch die des Ombudsmann und der Schlichtungsstellen. Die ASKUMA hat diese Änderungen in den betroffenen Formularen wie bspw. der Erstinformation für Sie durchgeführt. Änderung der Versicherungssteuer in den Sparten Hausrat und Wohngebäude ab dem 01.07.2010 Auf Grund einer gesetzlichen Änderung zur Abgabe und Bemessung der Feuerschutzsteuer musste die eng verbundene Versicherungssteuer für die von der Feuerschutzsteuer betroffenen Sparten geändert werden. So beträgt die Versicherungssteuer in der Sparte Hausrat ab dem 01.07.2010 16,15%, in der Sparte Wohngebäude 16,34% sofern Feuer mitversichert ist, 19% wenn kein Feuer mitversichert ist bzw. 13,2% wenn nur Feuer versichert ist. Die Änderung des Steuersatzes wird durch die ASKUMA bei den laufenden Verträgen automatisch berücksichtigt. Meist hat dies die Auswirkung, dass der Beitrag kostengünstiger für den Versicherungsnehmer wird. Im Rahmen dieser Anpassung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, da der Versicherungsbeitrag unverändert bleibt. Änderung der Widerrufsbelehrung Zum 11. Juni 2010 gilt ein neues gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung. Ab diesem Zeitpunkt muss der Versicherer den ihm zustehenden Beitrag für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Widerruf konkret ausweisen. Dies hat bei ASKUMA Auswirkungen auf deren Produktinformationsblatt (gemäß § 4 VVGInfoV). So wird in Kürze der rechnerische Tagessatz im Produktinformationsblatt ausgewiesen werden. Grundlage dieser Änderung ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs‐ und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009.
ASKUMA Newsletter ‐ 6 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
PRODUKT Hausrat‐ und Wohngebäudeversicherung der Interlloyd
in Kürze präsentieren wir auf dem ASKUMA‐Marktplatz sowohl das neue Hausratprodukt, als auch das neue Wohngebäudeprodukt der Interlloyd Versicherung‐AG. Diese beinhalten zum einen Prämienänderungen und zum anderen auch Produktverbesserungen. Aus Gründen der Einfachheit haben wir uns entschieden, den bisherigen Hausrat‐ und Wohngebäuderechner zu deaktivieren und die beiden Sparten in nun voneinander unabhängigen Sparten anzubieten. Im folgenden erhalten Sie einen Kurzüberblick über den Deckungsumfang der einzelnen Sparten. Hausrat Hier bieten wir die Produktvariante Eurosecure mit den folgenden Deckungserweiterungen zum Vorgängerprodukt an:
Wertsachen bis 50.000 € (inkl. 10.000 € Bargeld)
Seng‐, Schmor‐, Rauch‐ und Rußschäden bis 250.000 €
Einfacher Diebstahl von Sachen im Krankenzimmer und am Arbeitsplatz bis 500 €
Trickdiebstahl, Kunden‐, Scheck‐, Kreditkarten‐ und Telefonmissbrauch bis 1.000 €
Schäden durch Reinigungs‐ oder Planschwasser bis 250.000 €
Außenversicherung bis 20.000 € und 6 Monate
Sportausrüstung dauerhaft außerhalb des Risikoortes bis 1.000 €
Hotelkosten bis 200 Tage / 100 € pro Tag
Online‐Betrug (Phishing) bis 500 € Wohngebäude Dieses Produkt bieten wir neben der Tarifvariante Eurosecure nun auch in der Produktvariante Existenz an. Grundlage der Produkterneuerung der Variante Eurosecure ist der Entschluss der Interlloyd Versicherungs‐AG einen neuen und sehr hochwertigen Versicherungsschutz für Ein‐ und Mehrfamilienhäuser anzubieten. Im Zuge dieser Einführung erfolgte auch die Produktüberarbeitung und Neuaufstellung der Produktvariante Existenz und somit die Implementierung in den ASKUMA‐Marktplatz. Anwendungsbereich beider Varianten sind Ein‐ und Mehrfamilienhäuser mit einer Wohn‐/Nutzfläche bis maximal 500qm, die ständig bewohnt und mindestens zu 50% wohnwirtschaftlich genutzt werden und nicht älter als 50 Jahre sind. Die Höchstentschädigung beträgt für die Sachsubstanz 1.000.000 € und für zusätzliche Kosten 500.000 €. Darüber hinaus haben beide Varianten noch folgende gemeinsame Deckungserweiterungen:
Sonstige Grundstücksbestandteile bis zur Höchstentschädigung
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
Seng‐, Schmor‐, Rauch‐ und Rußschäden bis zur Höchstentschädigung
keine Mindestwindstärke
ASKUMA Newsletter ‐ 7 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TORE DES MONATS! Tore der Monate Mai und Juni!
Tor des Monats Mai Die ASKUMA‐Beitragsrechnung ‐ Ein Tor für den Umweltschutz Der Kunde N. erhält seine jährliche Beitragsrechnung per e‐Mail. Über diese Variante hat sich der Kunde so gefreut, dass er uns sinngemäß per e‐Mail‐Antwort auf die Beitragsrechnung folgende Rückmeldung geschickt hat: Der Kunde N. findet es eine gute Initiative, dass die Beitragsrechnung auf Wunsch per e‐Mail verschickt wird. Er lobt die Kostenersparnis und den Umweltschutzaspekt. Tor des Monats Juni Der One‐Touch‐Spielzug zur Police Als Makler haben Sie die Möglichkeit nicht nur die Anträge bei der ASKUMA online einzureichen, sondern auch diese direkt zu policieren. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Ihr Kunde bei Ihnen im Büro sitzt oder umgehend Deckung benötigt! Dies ist ganz einfach. Der Weg zur Police! Nachdem Sie im Tarifrechner den Risikobeitrag berechnet haben, werden die Daten des Kunden eingetragen. Über das Prüfen der Antragsdaten und das Antragsmodell können Sie über den Button Police erstellen den Prozess des Vertrages digital abschließen. Die Police ist für Sie speicher‐ sowie druckbar. Sie können die Police Ihrem Kunden ohne weitere Wartezeit aushändigen. Policenversand als Doppelpass Selbstverständlich können Sie die Policen auch durch die ASKUMA AG erstellen und versenden lassen. Dazu wählen Sie einfach den Button Deckungsnote verschicken aus. Die Erstellung der Policen ist kostenfrei.
ASKUMA Newsletter ‐ 8 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
DV‐TIPP Erste Tipps zur Bearbeitung der exportierten Bestandsdatenliste!
im vergangenen Newsletter haben wir über den Bestandsdatenexport auf dem ASKUMA‐Marktplatz berichtet. Nun werden wir Ihnen erste Schritte zur Bearbeitung der gespeicherten Tabelle aufzeigen. Die erstellte Liste ist automatisch nach der Vertragsnummer (von der kleinsten zur größten Nummer) vorsortiert. Sollte diese Sortierung nicht Ihren Wünschen entsprechen, dann können Sie diese Liste selbstverständlich nach Ihren Wünschen bearbeiten und speichern. Von Ihnen nicht benötigte Spalten können Sie z.B. komplett löschen oder ausblenden. Um eine Spalte zu löschen, markieren Sie die betreffende Spalte, indem Sie mit der Maus über die Spaltenbezeichnung fahren und dort die Maus stehen lassen. Der Mauszeiger verändert sich und durch einen Klick mit der linken Maustaste haben Sie automatisch die komplette Spalte markiert und können über das Menü die Funktion Löschen/Entfernen auswählen. Dem gegenüber steht die Funktion des Ausblendens. Vorgehensweise ist die gleiche wie beim Löschen. Markieren Sie die Spalte und wählen Sie über das Menü oder den Klick mit der rechten Maustaste die Funktion Ausblenden. Diese Funktion hat den Vorteil, dass die Spalte momentan nicht sichtbar ist, aber nach wie vor darauf zugegriffen werden kann (gleiche Vorgehensweise wie bei Ausblenden, nur dann den Gegensatz Einblenden wählen). Suchen Sie einen ganz bestimmten Vertrag können Sie diesen mit der Suchfunktion STRG+F ganz leicht finden (s. auch Newsletter Dezember 2009). Drücken Sie dazu die Tastenkombination und geben dann den Suchbegriff ein. Über Suchen oder Weitersuchen wird das Dokument nach Ihrem Begriff durchsucht. Selbstverständlich können Sie die Liste auch nach Ihren eigenen Bedürfnissen sortieren. Wählen Sie dazu über das Menü die Funktion des Sortierens aus. Hier können Sie die Voreinstellung verwenden oder Ihre eigenen Suchkriterien festlegen. Möchten Sie die Liste nach dem Kundennamen sortieren, dann müssen Sie die Suche anhand dieses Kriteriums festlegen. Meist müssen Sie hier noch den Haken setzen, damit das Tabellenprogramm die Spaltenüberschriften erkennt (ansonsten steht in der Auswahlliste Spalte A, Spalte B usw.). Sobald der Haken gesetzt ist, können Sie die Spaltenbezeichnung z. B. Nachname auswählen. Bei Klick auf OK, wird die Liste nach dem Nachnamen sortiert. Sollte bei der Sortierung auch der Vorname des Kunden berücksichtigt werden, so legen Sie bei den Sortierkriterien einfach das Nächste an. So wird die Liste zuerst nach dem Nachnamen und dann nach dem Vornamen sortiert. Auf diese Art und Weise können Sie die Liste beliebig oft und nach Ihren Vorstellungen sortieren. Bei dem Menüpunkt des Sortierens gibt es häufig noch den Menüpunkt des Filterns. Hier kann man z.B. den automatischen Filter auswählen. So erscheinen in der Zeile mit dem Spaltenüberschriften kleine Pfeile. Beim Anklicken dieses Pfeils geht ein Auswahlmenü auf. So können Sie z.B. bei der Spalte Produkt im Untermenü alles auswählen oder durch nochmaliges anklicken (von alles auswählen), die Komplettauswahl herausnehmen und dann z.B. nur bei dem Produkt der Wohngebäude Lloyds einen Haken setzen. So erhalten Sie alle Verträge aus Ihrem Bestand zu diesem Produkt. Die anderen Verträge sind in dieser Ansicht nur ausgeblendet. Wir hoffen Ihnen mit unserem Ausflug der Bearbeitung des Bestandsdatenexports eine hilfreiche Funktion an die Hand zu geben, damit Sie den Überblick in Ihren Verträgen behalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Seite. Nutzen Sie einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit über die Vertragspost bei Fragen direkt zu einem Vertrag. Falls Sie Fragen zu anderen wichtigen Themen, z. B. den ASKUMA‐Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 9 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Ausgabe August 2010 Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Nr. 04/2010 ‐ August 2010 In dieser Ausgabe beschäftigten wir uns mit der neuen MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform der MilesTec AG, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASKUMA AG, sowie dem Vergleich des im letzten Monat veröffentlichen Hausratproduktes der Interlloyd Versicherung‐AG mit den übrigen Hausratprodukten des ASKUMA‐Marktplatzes. Darüber hinaus berichten wir über die Tore der Monate Juli und August.
ASKUMA Newsletter ‐ 10 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TOPTHEMA Neue MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform der MilesTec AG!
Wir freuen uns, Sie an dieser Stelle über die neue MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform (kurz MDP) unserer Muttergesellschaft, der MilesTec AG, zu informieren. Ziel der MDP ist es, unterschiedliche Produkte aus den verschiedenen Bereichen rund um den Geschäftsbetrieb für den Versicherungsmakler oder Versicherungsberater auf einer Online‐Plattform anzubieten bzw. zugänglich zu machen. An den Start geht die MDP dabei mit dem Produkt Bonitätsprüfung der Deltavista GmbH, Anpfiff ist der 1. September 2010. Mithilfe der Bonitätsprüfung kann der Makler die Zahlungsfähigkeit und ‐willigkeit eines neuen Kunden klären. Mit diesen Abfragen wird das Risiko des Zahlungsausfalls neutral bewertet und dem Makler dargestellt. Gut zu wissen, wenn ein neuer Kunde zahlungsfähig ist, der Versicherungsvertrag bezahlt wird und Ihre Courtage dadurch gesichert ist! Selbstverständlich wird es nicht bei diesem einzigen Produkt bleiben. Im Laufe des Jahres werden weitere Produkte, wie ein Lead‐Generator oder diverse Versicherungsprodukte, die MDP erweitern. Selbstverständlich werden wir sie hierüber an den bekannten Stellen informieren. Zwischen der MilesTec AG und der ASKUMA AG besteht hier von Anfang an eine Kooperation zur Nutzung der MDP. Die MDP wird nach Veröffentlichung direkt in den ASKUMA‐Marktplatz eingebunden. Die ASKUMA‐Partner haben so die Möglichkeit sich direkt über den ASKUMA‐Zugang kostenfrei bei der MDP zu registrieren bzw. die MDP zu nutzen. Die Preise für die einzelnen Angebote wie bspw. die Bonitätsprüfung sind den jeweiligen Produktbeschreibungen zu entnehmen. Für Nicht‐ASKUMA‐Nutzer ist die MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform mit den angebotenen Produkten selbstverständlich über die Homepage www.milestec.de per Login oder für den auf dem ASKUMA‐Marktplatz angemeldeten Makler per Link unter Tarifierung erreichbar.
ASKUMA Newsletter ‐ 11 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
MARKTPLATZ ASKUMA AG ‐ Vereinfachte AGB's!
Mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 24. Juni 2010, ist die ASKUMA AG dem Motto: Mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen! gerecht geworden und hat die eigenen AGB vereinfacht: Geändert wurde der Punkt 7. ‐ Entgelte Der bisherige Wortlaut: Jährliche Nutzungsgebühr ‐ Neukunden Nutzer, die sich nach dem 01.05.2005 und vor dem 01.05.2009 für den ASKUMA‐Marktplatz direkt bei der ASKUMA AG registriert haben, zahlen eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 120,‐ € netto (142,80 € brutto). Nutzer, die sich nach dem 01.05.2009 für den ASKUMA‐Marktplatz direkt bei der ASKUMA AG registriert haben, zahlen im ersten Jahr keine Nutzungsgebühr. Ab dem zweiten Nutzungsjahr wird für Nutzer, die sich nach dem 01.05.2005 für den ASKUMA‐Marktplatz direkt bei der ASKUMA AG registriert haben, eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 120,‐ € netto (142,80 € brutto) immer dann fällig, wenn der vermittelte Jahresnettobeitrag für die von der ASKUMA verwalteten Verträge kleiner ist als 5.000,‐ € oder die Mahnquote größer ist als 10 Prozent. wurde geändert in: Nutzungsgebühr Nutzer, die sich für den ASKUMA‐Marktplatz direkt bei der ASKUMA neu registrieren, zahlen eine einmalige Registrierungsgebühr. Für die Nutzung des ASKUMA‐Marktplatzes werden keine weiteren Entgelte erhoben. Mit dieser Änderung freut sich die ASKUMA AG den ASKUMA‐Marktplatz nun kostenfrei anbieten zu können. Die geänderten AGB können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter www.askuma.de oder in Ihrem Zugang unter dem Reiter Service einsehen.
ASKUMA Newsletter ‐ 12 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
VERGLEICH Vergleich der auf dem ASKUMA‐Marktplatz befindlichen Hausratprodukte!
Bereits im letzten Newsletter haben wir das neue Hausratprodukt der Interlloyd Versicherung‐AG angekündigt. Heute vergleichen wir nun das zwischenzeitlich veröffentlichte Hausratprodukt mit den weiteren, auf dem ASKUMA‐Marktplatz befindlichen Hausratprodukten. Als Beispiel für die preisliche Gegenüberstellung legen wir den folgenden Hausrat zugrunde: Es handelt sich um ein ständig bewohntes und selbst genutztes Einfamilienhaus in 33104 Paderborn. Das Einfamilienhaus wurde 2000 fertiggestellt und wird der Bauartklasse FHG 2, sowie der Tarifzone II zugeordnet. Die Wohnfläche beträgt 120qm und die Versicherungssumme 78.000 EUR. Die Räume werden ausschließlich privat genutzt.
Hausrat Alte Leipziger Hausrat Ideal Hausrat Interlloyd
Tarif PREMIUM (ohne Selbstbehalt)
EXKLUSIV (Mindestalter 40 Jahre)
Eurosecure 2010
Nettobeitrag in Euro 102,96 127,14 118,80
Bruttobeitrag in Euro 119,59 147,67 137,99
Unterversicherungsverzicht 650 EUR/qm 600 EUR/qm generell bei korrekter Angabe der Wohnfläche
Überspannungs‐ schäden durch Blitz
Überspannungsschäden durch Blitz sind bis 5.000 EUR versichert.
Überspannungs‐ schäden durch Blitz sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Überspannungs‐ schäden durch Blitz sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
berufliche oder gewerbliche Gegenstände
berufliche oder gewerbliche Gegenstände sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
berufliche oder gewerbliche Gegenstände sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
berufliche oder gewerbliche Gegenstände sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ist, sofern der Diebstahl tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr oder während einer Fahrtunterbrechung von weniger als zwei Stunden verübt wurde, bis 500 EUR pro Jahr versichert.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ist bis 1.500 EUR pro Jahr versichert.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Wassersportfahrzeugen oder Anhängern ist, bis 10 EUR je qm‐Wohnfläche, maximal 1.000 EUR pro Jahr versichert.
Fahrraddiebstahl Fahrraddiebstahl ist bis 500 EUR pro Jahr versichert (ohne Nachtzeitklausel). Per Zusatzvereinbarung bis 8.000 EUR erhöhbar.
Fahrraddiebstahl ist nur versichert, sofern»IDEAL Fahrradschutz« eingeschlossen worden ist.
Fahrraddiebstahl ist bis 1.000 EUR pro Jahr versichert.
Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
Entschädigung für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch ist nicht mitversichert.
Entschädigung für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch ist mitversichert. Die Entschädigung ist auf 150 EUR begrenzt.
Entschädigung für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch ist mitversichert bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Schäden durch Erpressung
Schäden durch Erpressung sind nicht mitversichert.
Schäden durch Erpressung sind mitversichert.
Schäden durch Erpressung sind mitversichert.
Schäden an Kühl‐ und Gefriergut
Schäden an Kühl‐ und Gefriergut sind nicht mitversichert.
Schäden an Kühl‐ und Gefriergut sind bis zur Versicherungssumme
Schäden an Kühl‐ und Gefriergut sind bis 1.000 EUR mitversichert.
ASKUMA Newsletter ‐ 13 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
mitversichert. Die Entschädigung ist auf 150 EUR begrenzt.
Grobe Fahrlässigkeit Schäden durch grobe Fahrlässigkeit werden bis 1.000 EUR übernommen, darüber hinaus 50 % jedoch max. 10.000 EUR.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit werden bis max. 50% des Schadens übernommen.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Außenversicherung (Entschädigung/Dauer)
die Entschädigung beträgt 20 % der Versicherungssumme, max. 10.000 EUR für eine Dauer von 6 Monaten.
die Entschädigung beträgt 20 % der Versicherungssumme, max. 20.000 EUR für eine Dauer von 6 Monaten.
die Entschädigung beträgt 20.000 EUR für eine Dauer von 6 Monaten.
Entschädigungsgrenze für Wertsachen
die Entschädigungsgrenzefür Wertsachen beträgt 20 % der Versicherungssumme.
die Entschädigungsgrenzefür Wertsachen beträgt 30 % der Versicherungssumme.
die Entschädigungsgrenze für Wertsachen beträgt 50.000 EUR.
Sachen in Bankgewahrsam
Sachen in Bankgewahrsam sind bis 10 % der Versicherungssumme mitversichert, max. 5.000 EUR.
Sachen in Bankgewahrsam sind bis 10.000 EUR mitversichert.
Sachen in Bankgewahrsam sind mitversichert. Wertsachen bis 50.000 EUR. Bargeld bis 10.000 EUR.
ASKUMA Newsletter ‐ 14 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TORE DES MONATS! Tore der Monate Juli und August!
Tor des Monats Juli Im Schadenfall ein Topspiel! Der Makler S. Z. informierte uns telefonisch, dass er für einen Vertrag keinen Schaden melden könne. Die anschließend durch das System erzeugte Fehlermeldung hat er uns per eMail zur Verfügung gestellt. Der Fehler resultierte daraus, dass der Vertrag bereits beendet war und das System bislang die Eingabe eines neuen Schadens bei beendeten Verträgen nicht zuließ. Anhand dieser Fehlerbeschreibung übernahm unsere EDV‐Abteilung umgehend das Spiel und führt damit ab sofort beendete Verträge in die Verlängerung. Somit können auch bei beendeten Verträgen Schäden gemeldet werden. Dies jedoch nur solange bis das Ablaufdatum des Vertrages nicht älter als 30 Tage ist. Den Makler haben wir umgehend über die Spielverlängerung informiert. Dieser war sehr erfreut über unsere Hilfsbereitschaft. Tor des Monats August Selektionsmöglichkeit nach Versicherungsgesellschaft Der Versicherungsmakler J. N. hat uns telefonisch den folgenden Verbesserungsvorschlag mitgeteilt: Es sollte eine Selektionsmöglichkeit nach der Versicherungsgesellschaft für den Makler im Zugang geben. Dieser Vorschlag wurde geprüft und umgesetzt und somit auch diese weitere Selektionsmöglichkeit für die Makler auf dem ASKUMA‐Marktplatz freigegeben. Die Selektionsmöglichkeit nach Versicherer ist unter dem Reiter Kunde/Vertrag, Vertragssuche möglich. Dazu muss im Feld Versicherer eine Versicherungsgesellschaft eingegeben werden. Die betreffenden Verträge werden gemäß der Sucheingabe als Liste angezeigt! Anhand dieser Liste können im Anschluss die verschiedensten Vertriebsaktionen gestartet werden. Wir freuen uns über weitere Hinweise und Tipps von Ihnen!
ASKUMA Newsletter ‐ 15 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
RECHT Eigentümerwechsel ‐ rechtliche Grundlagen sowie Handhabung bei ASKUMA!
Da der Begriff Eigentümerwechsel in der täglichen Arbeit eines Maklers des Öfteren vorkommen kann, möchten wir diesen näher beleuchten. Begriff Eigentümerwechsel: Der Begriff Eigentümerwechsel bezieht sich in der Wohngebäudeversicherung auf den Verkauf von Gebäuden, wie z.B. Einfamilienhäusern. Die rechtliche Handhabung ist im Versicherungssvertragsgesetz geregelt und stellt die Grundlage für den Umgang mit der entsprechenden Gebäudeversicherung dar. Zu den einzelnen Paragraphen: § 95 VVG ‐ Veräußerung der versicherten Sache (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. (2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. (3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat. Zugriff am 13.08.2010 auf: http://dejure.org/gesetze/VVG/95.html Kurz und knapp: Im Rahmen der Veräußerung eines Wohngebäude bedeutet dies, dass der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten des bestehenden Versicherungsvertrages übernimmt. Allerdings haften beide, der alte und neue Eigentümer, für die laufende Versicherungsperiode gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie bzw. für den ‐beitrag. Erst ab Kenntnis des Versicherers über den Eigentumsübergang kann sich dieser an den Erwerber wenden. § 96 VVG ‐ Kündigung nach Veräußerung (1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird. (2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. (3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht. Zugriff am 13.08.2010 auf: http://dejure.org/gesetze/VVG/96.html Kurz und knapp: Der Versicherer hat die Möglichkeit binnen Monatsfrist nach Kenntnis von der Veräußerung des Gebäudes den Vertrag zu beenden. Der Erwerber hat die Möglichkeit, den Vertrag zu sofort oder zum Ablauf des Versicherungsjahres, binnen Monatsfrist ab Eigentumsübergang beziehungsweise ab Kenntnis vom Bestehen einer Wohngebäudeversicherung, zu beenden. Wie behandelt die ASKUMA den Eigentümerwechsel? Meist erhält die ASKUMA AG durch den Versicherungsnehmer oder Versicherungsmakler Kenntnis über den Eigentümerwechsel. Sollte keine Anschrift des neuen Gebäudeeigentümers vorliegen, wird der Versicherungsmakler gebeten uns den neuen Eigentümer zu nennen bzw. dessen Anschrift mitzuteilen. Sobald der neue Eigentümer bekannt ist, wird dieser mit einem Brief angeschrieben. In diesem Schreiben erhält der neue Gebäudeeigentümer Informationen über den bestehenden Versicherungsvertrag. Mit einer Frist von einem Monat kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen, wobei hierzu eine Kopie des Grundbuchauszuges vorgelegt werden muss. Erfolgt keine Rückmeldung durch den neuen Eigentümer, so wird der Vertrag auf diesen umgeschrieben und die weiteren neuen Kundendaten werden angefordert. Die ASKUMA AG unterstützt Sie gerne in einem solchen Fall. Sie und/oder der Erwerber werden informiert, wenn ein Eigentümerwechsel angezeigt wird. Als Makler können Sie sich jederzeit in der Anwendung ASKUMA‐Business‐Office den Vertrag bzw. den Status des Vertrages ansehen und haben die Möglichkeit umgehend zu reagieren bzw. Ihren Kunden und/oder den Erwerber zu unterstützen.
ASKUMA Newsletter ‐ 16 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Mit unserer Beschreibung des Themas Erwerberwechsel hoffen wir, dass diese Thematik deutlicher wurde. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in einem solchen Falle gerne zur Seite. Nutzen Sie in einem konkreten Fall einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit Vertragspost. Falls Sie Fragen zu anderen Paragraphen des VVG 2008 oder anderen Themen, den Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 17 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Ausgabe Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Nr. 05/2010 ‐ Oktober 2010 In dieser Ausgabe beschäftigten wir uns erneut mit der MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform, unserem neuen Kooperationspartner maklercockpit.de, sowie dem am 13. Januar 2011 in unserem Hause stattfindenden Mehrwert‐Seminar Geld, Gold und GARS. Darüber hinaus berichten wir über die Tore der Monate September und Oktober.
ASKUMA Newsletter ‐ 18 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TOPTHEMA Lead‐Generator auf der MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform bald verfügbar!
Kaum ist die MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform unserer Muttergesellschaft, der MilesTec AG, angepfiffen, schon wird mit der Freigabe des Lead‐Generators zum 08.11.2010 ein Elfmeter verwandelt. Aber was ist ein Lead‐Generator? Der Begriff "Lead" stammt aus dem englischen Sprachraum vom Verb "to lead so. to sth." ab, was übersetzt so viel bedeutet wie "jmdn. an etw. heranführen". (Zugriff am 17.09.2010 auf: http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed§Hdr=on&spellToler=&search=Lead) Im übertragenen Sinne wird dieser Begriff für Interessentendatensätze benutzt. Diese Datensätze können im Unternehmen selbst durch Aktionen oder Empfehlungen generiert werden, oder aber von außen eingekauft werden. Mit dem Lead‐Generator auf der MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform können Sie dabei Interessentendatensätze für folgende Sparten erwerben:
Autoschutzbrief
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Kfz‐Versicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Rentenversicherung
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Zahnzusatzversicherung Und so geht es: Wählen Sie die gewünschte Sparte aus, für welche Sie Adressdatensätze haben möchten. Im Anschluss daran legen Sie bitte die Lieferdauer in Monaten und die Anzahl der Leads pro Monat fest. Darüber hinaus müssen Sie noch die ersten beiden Zahlen des Postleitzahlengebietes, für welches die Adressdatensätze gewünscht werden, eingeben. Mittels Klick auf den Button Preis ermitteln wird Ihnen der Gesamtnettopreis angezeigt. Der Preis je Lead vermindert sich dabei entsprechend der gewählten Lieferdauer. Die konkreten Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Möchten Sie Ihren Auftrag versenden, klicken Sie bitte auf den Button Leads bestellen. Im Anschluss erhalten Sie eine Übersicht über Ihre getätigte Bestellung. Diese ist somit auch in Ihrer Übersicht Meine Bestellungen unter Dienstleistungen eingetragen. Die Bereitstellung der bestellten Leads nimmt einige Tage in Anspruch. Sobald Ihre Bestellung ausgeführt wurde und die gewünschten Daten vorliegen, werden Sie per Nachricht innerhalb der MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform und E‐Mail informiert. Ihre bestellten Leads finden Sie in Ihrem Leads‐Archiv. Im Anschluss daran können Sie die Daten für Ihre Akquisition verwenden. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die bestellten Leads aus der MilesTec‐Dienstleistungs‐Plattform zu exportieren.
ASKUMA Newsletter ‐ 19 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
MARKTPLATZ Neuer Kooperationspartner ‐ maklercockpit.de!
Seit dem 01.10.2010 haben wir einen neuen Kooperationspartner ins Spiel gebracht: maklercockpit.de! maklercockpit.de bietet Ihnen viele interessante Print‐ und Onlineprodukte rund um den Maklerbetrieb. Mehr... Sie wollen verlässliches Praxiswissen statt nutzloser Informationen? Treiben Sie Ihr Spiel voran und sichern Sie sich über 20 % Rabatt bei den neuen Broschüren von maklercockpit.de: Hans‐Ludger Sandkühler: VersicherungsMaklerRecht kompakt Die Broschüre bietet eine kurze und praxisgerechte Zusammenstellung des gesamten Versicherungsmaklerrechts. Sie ist als Einstieg in die Materie und zum schnellen Überblick gedacht und stellt deshalb die wesentlichen Bereiche des Maklerrechts einfach und systematisch dar. Sichern Sie sich über 20 % Rabatt: www.maklercockpit.de/versicherungsmaklerrecht Hans‐Ludger Sandkühler: Nachfolge im Versicherungsmaklerunternehmen Die Broschüre erläutert die wichtigsten Wege der Unternehmens‐ nachfolge bei Versicherungsmaklern inklusive der in der Praxis wichtigen Themen Bestands(ver)kauf und Bestandsbewertung. Der Leitfaden wendet sich an Unternehmensübergeber und Nachfolger gleichermaßen. Sichern Sie sich über 20 % Rabatt: www.maklercockpit.de/nachfolge‐im‐versicherungsmaklerunternehmen Versicherungsmarkt 2011: Entwicklungen, Prognosen, Ziele Jetzt schon wissen, was 2011 auf Sie zukommt. Die Broschüre beleuchtet in verschiedenen Fachbeiträgen aktuelle Themen und Entwicklungen des gesamten Versicherungsmarktes. Experten analysieren und bewerten die aktuelle Situation in den einzelnen Versicherungssparten. Sichern Sie sich über 20 % Rabatt: www.maklercockpit.de/versicherungsmarkt2011 Profitieren Sie als ASKUMA‐Partner von der Kooperation zweier starker Partner: Digitalisieren Sie Ihren Vertrieb mit maklercockpit.de und dem ASKUMA‐Marktplatz!
ASKUMA Newsletter ‐ 20 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
SPECIAL Mehrwert‐Seminar: Geld, Gold und GARS am 12.01.2011!
Eine eindeutige Aussage, ob wir zukünftig eher mit Inflations‐ oder Deflationsszenarien rechnen müssen, erhalten Sie heute von keinem Experten. Für Ihre Anlagestrategie sollte das heißen, sich auf beide Szenarien einzustellen. In der Veranstaltung Mehrwert‐Seminar: Geld, Gold und GARS erfahren Sie, welchen Nutzenbeitrag Anlagen in Geld, Gold und Absolute Return (GARS) in den jeweiligen Szenarien bieten. Sie lernen einen allgemeinen strategischen Rahmen kennen, der für Ihre individuelle Anlageentscheidung Hilfestellung bietet. Die Themenfelder im Einzelnen:
Geld, Gold, Währung − Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Über die Entstehung von Geld − aus Sicht der Österreichischen Schule
Inflation versus Deflation − Die aktuelle Diskussion
Das Überschuldungs‐Problem − und die Sanierungsvarianten
Die Notwendigkeit einer Vermögensversicherung
Gold − Bullenmarkt oder Blase?
Der GARS‐Investmentfonds − Global Absolute Return Strategies als ergänzende Anlagealternative
Eine strategische Rahmenempfehlung Als Referenten haben wir hierzu Herrn Ralf Kuberg eingeladen. Veranstaltungsort und ‐termin: Wo: ASKUMA AG, Prager Ring 4‐12 Wann: 12.01.2011, 09:45 Uhr bis ca. 12:00 Uhr Vortragsbeginn: 10:00 Uhr Bitte beachten Sie: Dieses Mehrwert‐Seminar wird nur persönlich beworben, es stehen max. 10 Plätze zur Verfügung. Kosten entstehen Ihnen für die Teilnahme keine. Verbindliche Anmeldungen erbitten wir per E‐Mail bis spätestens zum 31.12.2010 an [email protected] oder [email protected] Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Zögern Sie nicht, sonst sind die Plätze weg!
ASKUMA Newsletter ‐ 21 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TORE DES MONATS! Tore der Monate September und Oktober!
Tor des Monats September Die Bananenflanke bringt den Schadenfall weiter nach vorne Der Versicherungsnehmer T. konnte seinen Makler nicht erreichen und hat uns telefonisch über einen Schadenfall informiert. Da wir die Schadenmeldung schriftlich benötigen, haben wir den Kunden auf die Schadenformulare unserer Homepage (www.askuma.de) hingewiesen und dem Kunden zum schnelleren Vorankommen die Möglichkeit der Zusendung der Unterlagen per E‐Mail ermöglicht. Das Spiel zur Schadenanlage bzw. ‐bearbeitung wurde durch das ASKUMA‐Online‐Team nach Eingang der Schadenmeldung direkt übernommen. Es konnte rasch die weitere Bearbeitung angestoßen werden. Durch eine zügige Nachlieferung der Rechnung, war es möglich den Schadenfall in ein Kopfball‐Tor zu verwandeln. Der Kunde wurde entsprechend informiert und war über die Unterstützung sehr erfreut. Tor des Monats Oktober Zusatzzug bei den Inkasso‐Daten Auf mehrfachen Wunsch haben wir den Spielzug der Inkasso‐Daten‐Anzeige verändert. Sie können nach Einzug der fälligen Prämie diesen kontrollieren. Dazu rufen Sie sich unter Kunde/Vertrag den entsprechenden Vertrag auf. In der linken Spielzug‐Liste erhalten Sie unter Klick auf den Link Inkasso‐Daten die komplette Beitragsübersicht zu diesem Kundenvertrag. Dieser Anzeige können Sie auch die Bankverbindung, von welcher der Einzug erfolgte, entnehmen. Wir freuen uns über weitere Hinweise und Tipps von Ihnen!
ASKUMA Newsletter ‐ 22 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
RECHT Verlängerung und Kündigung eines Versicherungsvertrages!
Auch in diesem Newsletter widmen wir uns wieder einem rechtlichen Thema, das im täglichen Geschäftsbetrieb eines Maklers wichtig ist: Verlängerung und Kündigung eines Versicherungsvertrages gemäß § 11 VVG. Begriff Kündigung: Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von (Auf)lösung, Aufhebung, Verweigerung oder Entlassung verwendet. Der Begriff kündigen hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung bekannt machen oder kundtun. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ersetzte der Begriff das zuvor gebräuchliche Wort aufkündigen im Sinne von die Auflösung eines Vertrages kundtun. Zugriff am 20.10.2010 auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung. Im Falle des Versicherungsvertrages sprechen wir von Kündigung, wenn das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen beendet wird. Begriff Verlängerung: Von Verlängerung spricht man hingegen, wenn ein Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird und somit über das zu Beginn vereinbarte Ende fortbesteht. § 11 Verlängerung, Kündigung (1) Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhältnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das Versicherungsverhältnis nicht vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist die Verlängerung unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt. (2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Auf das Kündigungsrecht können sie einvernehmlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten. (3) Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. (4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Zugriff am 20.10.2010 auf: http://www.gesetze‐im‐internet.de/vvg_2008/index.html. Was ist bei einer Vertragsverlängerung auf dem ASKUMA‐Marktplatz zu beachten und wie können Sie einen Vertrag auf dem ASKUMA‐Marktplatz kündigen? Es handelt sich bei den ASKUMA‐Verträgen im privaten SHU‐Geschäft mit einigen Ausnahmen zumeist um Jahresverträge. Diese Verträge verlängern sich jeweils ca. sechs Wochen vor der Hauptfälligkeit. Über die Verlängerung werden die Partner auf dem ASKUMA‐Marktplatz zeitgleich immer per Vertragspostnachricht informiert. So hat der Makler die Möglichkeit den Kunden rechtzeitig vor der Hauptfälligkeit zu kontaktieren, ob sich die Kunden‐ und Vertragsdaten verändert haben. Der Makler kann aus der Vertragspostnachricht heraus direkt in den Vertrag wechseln und Änderungen dokumentieren. Gleichzeitig bietet die Information zur Vertragsverlängerung dem Makler die Möglichkeit sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen und bisher nicht ausgeschöpfte Cross‐Selling‐Potenziale zu nutzen. Soll der einjährige Vertrag nicht verlängert, sondern gekündigt werden, so ist auf dem Markplatz für die eigenverwalteten SHU‐Verträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor der jeweiligen Hauptfälligkeit einzuhalten. Bei mehrjährigen Verträgen ist entsprechend der § 11 Abs. 4 VVG anzuwenden. Im Falle einer Kündigung auf dem ASKUMA‐Marktplatz reicht es aus, wenn der Makler eine Vertragspostnachricht mit dem Kündigungswunsch an die ASKUMA verschickt. Er wird dann auch auf diesem Wege über die erfolgte Kündigung informiert. Mit unserer Beschreibung des Themas Vertragsverlängerung und Kündigung hoffen wir, dass diese Thematik deutlicher wurde. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in einem solchen Falle gerne zur Seite. Nutzen Sie in einem konkreten Fall einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit Vertragspost. Falls Sie Fragen zu anderen Paragraphen des VVG 2008 oder anderen Themen, den Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 23 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Ausgabe Dezember 2010 Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Nr. 06/2010 ‐ Dezember 2010 In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit einem Sterbegeldvergleich inklusive des Produktes auf dem ASKUMA‐Marktplatz. Wir berichten über die diesjährige Weihnachtsspendenaktion der ASKUMA und blicken zurück auf die Tore der Monate November und Dezember.
ASKUMA Newsletter ‐ 24 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TOPTHEMA Sterbegeldversicherung auf dem ASKUMA‐Marktplatz ‐ ein Vergleich!
Ein Todesfall ist nicht nur eine seelische, sondern meist auch eine finanzielle Belastung für die Familienangehörigen. Die Kosten einer Bestattung samt Trauerfeier betragen je nach Gemeinde mehrere tausend Euro. Wohingegen das Leistungsspektrum der gesetzlichen Versorgungsträger in diesem Bereich vollständig zurückgefahren worden ist. Aus diesem Grund ist die Bedeutung einer adäquaten Vorsorge für den Sterbefall in den letzten Jahren enorm gestiegen. Genau hier liegen die Vorteile für den Makler, sich neue Neugeschäftspotentiale zu sichern und die Kundenbeziehungen zu festigen. Mit der niederländischen Versicherungsgesellschaft ARDANTA N.V. konnte die ASKUMA AG hierfür nun im April 2010 einen Spezialanbieter gewinnen. Heute vergleichen wir diese Sterbegeldversicherung mit zwei weiteren Sterbegeldversicherungen:
Sterbegeld Ardanta Ideal Sterbegeld kompakt Trauerfall‐Vorsorge Monuta
Gesundheitsfragen? keine keine Die Trauerfall‐Vorsorge der Monuta kann wahlweise mit oder ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Wartezeit? Es gilt eine Karenzzeit von drei Jahren, welche nicht im Falle des Unfalltodes oder bei Ableben an einer nach Beginn festgestellten Krankheit greift.
Die Wartezeit beträgt 6 Monate bei einer Einmalbeitrag bzw. 18 Monate bei laufender Beitragszahlung.
Wurden keine Gesundheitsfragen beantwortet, so beträgt die Wartezeit 24 Monate. Wurden die Gesundheitsfragen beantwortet, genießt der Versicherungsnehmer sofortigen Versicherungsschutz.
Extraleistung bei Unfalltod?
Im Falle des Unfalltodes wird die Leistung der versicherten Person bis zum 10. Lebensjahr um 1.250 EUR und bis zum 65. Lebensjahr um bis zu 2.500 EUR aufgestockt.
Dieser Tarif beinhaltet keine Extraleistung bei Unfalltod.
Dieser Tarif beinhaltet keine Extraleistung bei Unfalltod.
Können Kinder mitversichert werden?
Kinder können kostenlos bis zur höchstversicherten Summe der Elternteile versichert werden.
Kinder können nicht mitversichert werden.
Kinder können kostenlos bis zu maximal 2.500 € versichert werden.
Sind motionale Kinderbetreuungskosten eingeschlossen?
Ja, emotionale Kinderbetreuungskosten sind kostenlos bis zu 500 € pro Familie eingeschlossen.
Nein, emotionale Kinderbetreuungskosten sind nicht eingeschlossen.
Nein, emotionale Kinderbetreuungskosten sind icht eingeschlossen.
Beitragszahlungsdauer? Die Beitragszahlungsdauer ist flexibel zwischen 5‐30 Jahre wählbar. Ist der Versicherungsnehmer älter als 50 Jahre, dann muss der Beitrag mindestens 5 Jahre bis maximal zum 80. Lebensjahr gezahlt werden.
Beiträge müssen bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden.
Beiträge müssen je nach Wahl bis zum 65. Lebensjahr bzw. bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden.
Eintrittsalter? Das Eintrittsalter darf zwischen 0 und 75 Jahren liegen.
Das Eintrittsalter darf zwischen 50 und 85 Jahren liegen.
Das Eintrittsalter darf zwischen 20 und 70 Jahren liegen.
Lebenslanger Versicherungsschutz?
Ja, es besteht lebenslanger Versicherungsschutz.
Ja, es besteht lebenslanger Versicherungsschutz.
Ja, es besteht lebenslanger Versicherungsschutz.
Freie Wahl der Versicherungssumme?
Ja, die Versicherungssumme kann zwischen 1.000 € und 12.500 € in Stufen von 500 € frei gewählt werden.
Ja, die Versicherungssumme kann zwischen 1.500 € und 10.000 € gewählt werden.
Ja, die Versicherungssumme kann zwischen 3.000 € und 12.500 € gewählt werden.
ASKUMA Newsletter ‐ 25 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
SPECIAL ASKUMA AG ‐ Spende statt Weihnachtsgeschenke!
Wie bereits in den letzten Jahren, haben wir uns dazu entschlossen auf den Versand von Weihnachtspräsenten zu verzichten und mit dem Betrag stattdessen zwei soziale Projekte zu unterstützen, die uns besonders am Herzen liegen: Kinder sind unsere Zukunft! Aus diesem Grund unterstützen wir die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V.: "Ein Krebsleiden trifft fast alle unverhofft, die Betroffenen sind überfordert und wissen nicht, wie man eine solch schwierige Lebenssituation bewältigen soll. Doch Krebs bei Kindern ist in den meisten Fällen heilbar. Die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V., die im Jahre 1982 von betroffenen Eltern, Ärzten und Kinderkrankenschwestern ins Leben gerufen wurde, kümmert sich um betroffene Eltern und Kinder und sorgt dafür, dass sie tagtäglich gut versorgt sind." Zugriff am 02.12.2010 auf: http://www.kinderkrebshilfe‐saar.de/wir.php Auch in diesem Jahr geht ein Teil unserer Spende wieder an eine Einrichtung direkt hier in Zweibrücken: die Zweibrücker Tafel Heilig Kreuz, die dem Bundesverband Deutsche Tafel e.V. angegliedert ist. Der Bundesverband umfasst derzeit über 860 Tafeln mit mehr als 2.000 Tafel‐Läden und Ausgabestellen in der gesamten Bundesrepublik. "Die erste deutsche Tafel wurde von der Initiativgruppe Berliner Frauen e.V. 1993 in Berlin gegründet. Nach einem erschütternden Vortrag der damaligen Sozialsenatorin Ingrid Stahmer wollten die engagierten Berlinerinnen vor allem die Situation der Obdachlosen der Stadt verbessern. Ein Mitglied der Gruppe, frisch aus den USA zurückgekehrt, stellte die entscheidende Frage: Warum nicht das Konzept der New Yorker City Harvest auf Deutschland übertragen? Der Gedanke, Lebensmittel einzusammeln, die nach den Gesetzen der Marktlogik überschüssig sind, und diese an bedürftige Menschen und soziale Einrichtungen weiterzugeben, schien einfach und sinnvoll." Zugriff am 02.12.2010 auf:/http://www.tafel.de//wir.php An dieser Stelle wollen wir auch die Gelegenheit nutzen, Ihnen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihr Engagement und Ihre Treue im vergangenen Jahr zu danken. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr. Ihr ASKUMA‐Online‐Team
ASKUMA Newsletter ‐ 26 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TORE DES MONATS! Tore der Monate November und Dezember!
Tor des Monats November Bei der ASKUMA AG ist eine neue Nummer im Spiel! Das Tor des Monats November ist diesmal ein Tor in eigener Sache. Das ASKUMA‐Online‐Team ist ab sofort unter einer neuen Telefon‐ und Faxnummer für Sie erreichbar! Telefon: 06332 20661‐36 Fax: 06332 20661‐15 Telefonisch sind wir Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr für Sie da! Tor des Monats Dezember In unserem Spiel geht die "Post ab"! Folgende Verbesserungen wurden auf vielfachen Wunsch in unserem internen Postsystem (Vertrags‐ und Agenturpost) eingebaut: Bisher wurde bei Nachrichten die beantwortet werden müssen, nach deren Beantwortung direkt die Vertragsansicht angezeigt. Hatte der Versicherungsvermittler eine größere Anzahl von Nachrichten, die beantwortet werden mussten, so war diese Vorgehensweise recht umständlich. Er musste jedes Mal das Fenster mit der Vertragsansicht schließen und zurück in den Reiter Post gehen. Neu ist, dass man nach der Beantwortung einer Nachricht wieder direkt zurück in die Postansicht geleitet wird und dort direkt die nächste Post beantworten kann. Auf weiteren Wunsch unserer Nutzer ist es ab sofort möglich, Vertragsnachrichten, die nur gelesen werden müssen, zu beantworten. Dazu kann die Nachricht aufgerufen werden und dann beantwortet werden. Nutzen Sie dazu einfach den Button Nachricht beantworten.
ASKUMA Newsletter ‐ 27 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
DV‐TIPP Reiter Kunde/Vertrag ‐ Unsere Anzeigemöglichkeiten bei Angeboten!
Heute starten wir mit unserer neuen DV‐Tipp‐Reihe zum ASKUMA‐Marktplatz bzw. dem Reiter Kunde/Vertrag. Der Startschuss erfolgt mit der Kategorie Anzeigen und dem zugeordneten Link Angebote. Der Kunde, nennen wir ihn Herr Müller, möchte bei Ihnen einen neuen Privathaftpflichtvertrag abschließen. Sie haben ihn beraten und dies dokumentiert und wollen nun für ihn zunächst entsprechende Angebote auf dem ASKUMA‐Marktplatz erstellen bzw. speichern und nach einem Rückgespräch, das passende Angebot als Deckungsnote verschicken. Hierfür bietet der ASKUMA‐Marktplatz eine elegante Lösung: Sie haben nach der Anmeldung auf dem ASKUMA‐Marktplatz im Bereich der Tarifierung die benötigten Angebote für Ihren Kunden erstellt und abgespeichert. Nach ein paar Tagen teilt Ihnen Ihr Kunde mit, welches Angebot er annimmt. Dieses können Sie nun ganz einfach unter dem Reiter Kunde/Vertrag, innerhalb der Kategorie Anzeigen über den Link Angebote suchen. Dazu wählen Sie als erste Suchoption unter Suchen in Spalte z.B. den Nachname Versicherungsnehmer aus und tragen nach dem Gleichheitszeichen den Namen ein, in unserem Fall Müller. Darüber hinaus lassen Sie das Suchkriterium neue Suche eingestellt, wählen noch den Zeitbereich aus, z.B. 4. Quartal 2010 aus und mit Klick auf den Button Suchen erhalten Sie alle gespeicherten Angebote für den Kunden Müller in Tabellenform. Hier können Sie dann das entsprechend Angebot auswählen bzw. über Klick auf die Produktbezeichnung, z.B. PHV Alte Leipziger, öffnet sich das gespeicherte Angebot. Um mit diesem Angebot weiterzuarbeiten, klicken Sie am Ende der Seite auf den Button Angebot bearbeiten. Hier erhalten Sie dann in der Ansicht die bereits eingetragenen Kundendaten. Diese können Sie bei Bedarf ändern oder anpassen. Darüber hinaus wird an dieser Stelle nochmals nach der Übereinstimmung mit den Annahmerichtlinien und der Vorversicherung gefragt. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit hier die Angaben zu prüfen bzw. ggf. zu ändern. Sind alle Daten korrekt? Dann werden die Angaben überprüft, wenn Sie am Ende der Seite den Button Antragsdaten prüfen klicken. Sollten die Angaben den Anforderungen entsprechen und keine Unklarheiten für das System bestehen, so können Sie über den Button Deckungsnote abschicken die nun aus dem Angebot gewordene Deckungsnote dem ASKUMA‐Online‐Team zukommen lassen. Diese wird vom ASKUMA‐Online‐Team dann policiert und versendet, wenn Sie dies entsprechend ausgewählt haben. Alternativ können Sie über den Button Police selbst erstellen, die Deckungsnote direkt in eine Police umwandeln und diese dem Kunden zukommen lassen. Für die Erstellung bzw. Versendung von Policen werden keine Gebühren fällig. Wir hoffen Ihnen mit unserer Erläuterung zum Thema Anzeigen der Angebote eine Hilfe an die Hand gegeben zu haben. Nutzen Sie einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit über die Agenturpost bei Fragen direkt zu einem Antrag. Falls Sie Fragen zu anderen wichtigen Themen, z.B. den ASKUMA‐Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese auch gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 28 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
RECHT Kündigung nach einer Prämienerhöhung gemäß § 40 VVG!
Auch in diesem Newsletter widmen wir uns wieder einem rechtlichen Thema, das im täglichen Geschäftsbetrieb eines Maklers wichtig ist: der Kündigung nach einer Prämienerhöhung gemäß § 40 VVG. Begriff Kündigung: Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von (Auf)lösung, Aufhebung, Verweigerung oder Entlassung verwendet. Der Begriff kündigen hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung bekannt machen oder kundtun. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ersetzte der Begriff das zuvor gebräuchliche Wort aufkündigen im Sinne von die Auflösung eines Vertrages kundtun. Zugriff am 20.10.2010 auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung. Im Falle des Versicherungsvertrages sprechen wir von Kündigung, wenn das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen beendet wird. Begriff Prämienerhöhung: Unter dem Begriff Prämienerhöhung versteht man, dass der zu zahlende Betrag für eine Versicherungsleistung steigt, wobei eine Änderung des Versicherungsumfanges nicht stattfindet. § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung (1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen. Zugriff am 01.12.2010 auf: http://www.gesetze‐im‐internet.de/vvg_2008/index.html. Was ist bei einer Kündigung nach Prämienerhöhung auf dem ASKUMA‐Marktplatz zu beachten und wie können Sie einen Vertrag auf dem ASKUMA‐Marktplatz kündigen? Wird eine Prämie erhöht, so erhalten Sie nach der Vertragsverlängerung, wie gewohnt, die Vertragspost mit dem Hinweis, dass sich der Beitrag erhöht hat. Ihr Kunde erhält diese Information, wie gewohnt, per Beitragsrechnung. In dieser wird Ihr Kunde auf die Prämienänderung explizit hingewiesen. Des Weiteren wird der Kunde darüber informiert, dass er in einem solchen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Dies bedeutet, dass der Kunde oder Sie als sein Vermittler den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen können. Möchte dies der Kunde selbst tun, benötigen wir die Kündigung in Schriftform, dies bedeutet, dass die Kündigung vom Versicherungsnehmer unterschrieben werden muss. Sollten Sie als Makler für Ihren Kunden die Kündigung aussprechen wollen, ist die Mitteilung per Vertragspost zu dem entsprechenden Vertrag ausreichend. Ist die Kündigung form‐und fristgerecht eingegangen, so wird der Vertrag entsprechend beendet. Mit unserer Beschreibung des Themas Kündigung nach Prämienerhöhung hoffen wir, dass diese Thematik deutlicher wurde. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in einem solchen Falle gerne zur Seite. Nutzen Sie in einem konkreten Fall einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit Vertragspost. Falls Sie Fragen zu anderen Paragraphen des VVG 2008 oder anderen Themen, den Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 29 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Sonderausgabe
Ausgabe Nr. 01/2011 ‐ Februar 2011
GUTE NEUIGKEITEN FÜR VERTRIEBSPARTNER
Recht: intensiv geht auf Tour
DMB Rechtsschutz weitet die Reihe mit Workshops und Schulungsveranstaltungen für Vertriebspartner aus.
Nach dem Erfolg der ersten "Recht: intensiv" Veranstaltungen im Kölner Raum wird die Reihe in 2011 nun deutschlandweit fortgesetzt. Dabei wird vor allem wertvolles Spezialwissen rund um das Thema Rechtsschutz "Recht: intensiv" präsentiert − in zwei unterschiedlichen Veranstaltungsformen, die auf das individuelle Rechtsschutzwissen der Vermittler abgestimmt sind.
So informiert die "Recht: intensiv"‐Schulung für Vertriebspartner mit Basiswissen über Entstehung und Wirkung von Rechtsschutz‐Risiken, wie Sie welchen Versicherungsschutz bedarfsgerecht anbieten können und wie Sie Ihre Beratungsqualität steigern sowie Vertriebsmöglichkeiten erkennen.
Der "Recht: intensiv"‐Workshop für versierte Rechtsschutz‐Experten bietet von der Erläuterung des Spezial‐Straf‐Rechtsschutz und dem Erkennen von spezifischen Risiken, über Besonderheiten bei gewerblichen Risiken bis hin zu Regulierungspraxis und Schadenfällen tiefgreifende Einblicke und Antworten.
Beide Veranstaltungstypen werden als Intensivprogramm mit einer Dauer von 3 Stunden (inkl. Pausen) vorgestellt und bieten die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch sowie Dialog. Sie finden in gut erreichbaren Hotels statt.
34 Termine* von Februar bis April in folgenden Städten/Großräumen:
21.02.2011 Osnabrück 09:30‐12:30
23.02.2011 Düsseldorf 09:30‐12:30
24.02.2011 Köln 09:30‐12:30 14:00‐17:00
25.02.2011 Koblenz 09:30‐12:30
28.02.2011 Hannover 09:30‐12:30 14:00‐17:00
01.03.2011 Hamburg 09:30‐12:30 14:00‐17:00
02.03.2011 Kiel 09:30‐12:30
03.03.2011 Oldenburg 09:30‐12:30
07.03.2011 Rostock 09:30‐12:30
08.03.2011 Berlin 09:30‐12:30 14:00‐17:00
09.03.2011 Leipzig 09:30‐12:30
10.03.2011 Dresden 09:30‐12:30
15.03.2011 Fulda 09:30‐12:30
16.03.2011 Frankfurt 09:30‐12:30 14:00‐17:00
17.03.2011 Mannheim 09:30‐12:30
18.03.2011 Göttingen 09:30‐12:30
21.03.2011 Bayreuth 09:30‐12:30
23.03.2011 Nürnberg 09:30‐12:30
24.03.2011 München 09:30‐12:30 14:00‐17:00
25.03.2011 Würzburg 09:30‐12:30
28.03.2011 Regensburg 09:30‐12:30
29.03.2011 Passau 09:30‐12:30
30.03.2011 Kempten 09:30‐12:30
31.03.2011 Ulm 09:30‐12:30
04.04.2011 Stuttgart 09:30‐12:30 14:00‐17:00
ASKUMA Newsletter ‐ 30 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
05.04.2011 Karlsruhe 09:30‐12:30
06.04.2011 Freiburg 09:30‐12:30
* dunkelblaue Uhrzeiten sind Schulungen, hellblaue Uhrzeiten sind Experten‐Workshops
Komfortable Online‐Anmeldung unter www.dmb‐rechtsschutz.de/recht‐intensiv
ASKUMA Newsletter ‐ 31 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Ausgabe Februar 2011 Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Nr. 02/2011 ‐ Februar 2011 In dieser Ausgabe beschäftigten wir uns vorrangig mit dem neuen Hausratprodukt der Janitos auf dem ASKUMA‐Marktplatz, sowie mit dem Vergleich des Hausratproduktes mit den übrigen Hausratprodukten des ASKUMA‐Marktplatzes. Darüber hinaus informieren wir Sie über das neue ASKUMA‐Co‐Trainer‐Programm.
ASKUMA Newsletter ‐ 32 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TOPTHEMA Hausrat Janitos ‐ neu auf dem ASKUMA‐Marktplatz!
Ab Februar 2011 präsentieren die Janitos Versicherung AG und die ASKUMA AG mit dem Produkt Hausrat Janitos ein neues Produkt in der Sparte Hausrat. Der ASKUMA‐Marktplatz bietet somit nun den Nutzern in dieser Sparte vier Deckungskonzepte. Darüber hinaus ist es das erste courtageflexible Produkt der Hausratsparte auf dem ASKUMA‐Marktplatz. Die Prämienberechnung erfolgt hier über die Eingabe der Versicherungssumme bis zu einem Maximum von 250.000 Euro. Ab 650 Euro je Quadratmeter gewährt der Versicherer Unterversicherungsverzicht. In der Grunddeckung sind die Gefahren Feuer (ohne Überspannung), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel mitversichert. Zusätzlich können hierzu neben den Deckungserweiterungen Glasversicherung und Elementarversicherung die Risiken Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl und Wertsachenerhöhung eingeschlossen werden. Und hier weitere Highlights der Hausratversicherung (auszugsweise):
Außenversicherung: Die Entschädigungsgrenze in der Außenversicherung beträgt 40% der Versicherungssumme, maximal 35.000 EUR, bis zu 12 Monate weltweit.
Datenrettungskosten: Diese sind bis 2% der Versicherungssumme mitversichert
Beruflich genutzte Sachen: Diese sind mitversichert. Für Handelswaren und Musterkollektionen gilt eine Entschädigungsgrenze von 10.000 EUR.
Grobe Fahrlässigkeit: Bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls wird bis zu 100% der Versicherungssumme entschädigt. Auf eine Quotelung gemäß Versicherungsvertragsgesetz wird generell verzichtet.
Hotelkosten: Die Entschädigungsgrenze beträgt 2 Promille der Versicherungssumme pro Tag, max. 365 Tage lang.
Innenliegende Regenfallrohre: Diese sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Innere Unruhen: Schäden durch innere Unruhen sind bis zur Versicherungssumme versichert. Wie gewohnt übernimmt die ASKUMA AG die komplette Vertragsverwaltung vom Antrag bis zur Abrechnung, d.h. jeder Vertrag wird komplett digital im Internet verwaltet und der Policenversand erfolgt durch die ASKUMA innerhalb von 24 Stunden. Der ASKUMA‐Partner erhält eine versichererübergreifende (d.h. inklusive der Hausratversicherung der Janitos Versicherung AG) monatliche Courtage‐Abrechnung über alle bei der ASKUMA verwalteten Produkte. Viel Spaß bei der Produktion wünscht Ihnen Ihr ASKUMA‐Online‐Team
ASKUMA Newsletter ‐ 33 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
PRODUKT Vergleich der auf dem ASKUMA‐Marktplatz befindlichen Hausratprodukte!
Heute vergleichen wir das neu veröffentlichte Hausratprodukt der Janitos Versicherung AG mit den Produkten des ASKUMA‐Marktplatzes. Versichert werden soll hier der Hausrat eines 59‐jährigen Versicherungsnehmers, der ein eigenes Einfamilienhaus bewohnt.Dieses befindet sich in der Tarifzone II und ist der Bauartklasse I zugeordnet. Die Wohnfläche beträgt 120 qm
2, die Höhe der gewünschten Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Der Versicherungsnehmer möchte neben dem Einschluss einer Glasversicherung auch die Mitversicherung von Elementarschäden.
ASKUMA / Janitos ASKUMA / Alte Leipziger Premium
ASKUMA / Ideal Exklusiv
ASKUMA / Interlloyd
Nettojahresprämie in € 208,72 209,30 262,03 192,40
Außenversicherung 40%, max. 35.000 €, max. 12 Monate
20%, max. 20.000 € für 6 Monate
20%, max. 20.000 €, 6 Monate
max. 20.000 €, max. 6 Monate
Bankgewahrsam 10.000 € 10%, max. 5.000 € 10.000 € Wertsachen: 50.000 €; Bargeld im Rahmen der Wertsachen: 10.000 €
Beschädigung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck
1.000 € gegen Zuschlag nicht versichert nicht versichert
Bewachungskosten 00%, 72 Stunden 2.500 €, bis 48 Stunden
10.000 €, über 48 Stunden hinaus
100%, bis zu einem Monat
Diebstahl aus KFZ 1.000 € 500 € pro Versicherungsjahr max. das Doppelte
1.500 € Neu ab März 2011: Abweichend von § 6 Nr. 4 c) AB_IHR_0211 besteht auch Versicherungsschutz für nichteingebaute Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Dachträger und Kindersitze. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Schlüssel.
10 € / qm, max. 1.000 €
Diebstahl aus Krankenzimmern
1.000 €; ohne Bargeld 150 €; Bargeld 50 € 1.500 €; Wertsachen 150 €
500 €; Bargeld 250 €
Diebstahl aus Schiffskabinen / Schlafwagenabteil
5.000 € nur gegen Zuschlag versichert
versichert Versichert, sofern diese ausschließlich von versicherten Personen genutzt wird.
Diebstahl von Kinderwagen 1.000 € 1.000 € pro Versicherungsjahr max. das Doppelte
1.500 € bis 10 € / qm, max. 1.000 €
Diebstahl von Rollstühlen 1.000 € nicht versichert 1.500 € bis 10 € / qm, max. 1.000 €
Diebstahl von Sachen vom Grundstück
3.500 € für Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbel und Gartengeräte. 1.000 € für Gartenskulpturen
1.000 € pro Versicherungsjahr max. das Doppelte ‐ ohne Pelz‐ und Lederwaren
1.500 € ‐ ausgenommen sind Pelze, Leder‐ und Alcantara‐Waren
bis 10 € / qm, max. 1.000 €
Fahrraddieb tahl 24h Nein, nur gegen Zuschlag versichert.
Ja, 500 € Nein, nur gegen Zuschlag versichert.
bis 10 € / qm, max. 1.000 €
Handelswaren und Musterkollektionen
Handelswaren: 10.000 €; Musterkollektionen sind nicht mitversichert
nicht versichert nicht versichert Neu ab März 2011: 1.500 €
10.000 €
Hotelkosten bei 2 Promille, max. 365 60 € pro Tag, max. 100 €/Tag, max. 365 bis 200 Tage / 100 € pro
ASKUMA Newsletter ‐ 34 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Unbewohnbarkeit Tage 6.000 € Tage Neu ab März 2011: Unbegrenzt, max. 365 Tage
Tag
Innere Unruhen 100% 5.000 €, 250 € SB nicht versichert nicht versichert
Innovationsupdate Ja Nein Nein Nein
Nutzwärmeschäden 100% 100% 15.000 € Neu ab März 2011: Unbegrenzt
100%
Räuberische Erpressung 1.000 € Nein, nur gegen Zugschlag versichert.
bis zur VSU 100%
Rauch‐ und Rußsc äden 100% 100% 5.000 € Neu ab März 2011: Unbegrenzt
100%
Regen‐ u. Schmelzwasser 1.000 € nicht versichert nicht versichert nicht versichert
Sachen in gewerblich genutzten Räumen (ausgenommen Handelswaren und Musterkollektionen)
100% 100% im häuslichen Arbeitszimmer sofern dies ausschließlich über versicherte Wohnung zu betreten
100% 100%
Sachverständigenkosten ab einer Schadenhöhe von 15.000 €, ersetzt der Versicherer 80%, max. 10.000 €
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
ab einer Schadenhöhe von 10.000 €, ersetzt der Versicherer 80% der Kosten, max. 6.000 €
ab einer Schadenhöhe von 25.000 €, unbegrenzt
Schäden an Gefrier‐ und Kühlg t
1.000 € nicht versichert bis zur VSU 1.000 €
Schlossänderungskosten 100%, nur bei versicherten Gefahren
100% 100%, 150 € bei einfachem Diebstahl der Schlüssel
100%
Sengschäden 100%, SB 500 € 500 €, Selbstbehalt 100 €
15.000 € 100%, SB 100 €
Telefonmi sbrauch nach Einbruch
5.000 € nicht versichert bis zur VSU 1.000 € nach Einbruchdiebstahl
Überspannungsschäden Gegen Zuschlag bis 100% der Versicherungssumme versicherbar
5.000 € bis zur VSU 100%
Unterversicherungsverzicht bei Kleinschäden
Bis 500 € Nei kein Abzug wegen Unterversicherung
genereller Unterversicherungsverzicht bei korrekter Angabe der Wohnfläche
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
100% bis 1.000 €, darüber 50% des Schadens, max. 10.000 €
Entschädigung 50% Neu ab März 2011: 10 %
100%
Wasserschäden durch Aquarien
100% 100% 100% 100%
Wasserschäden durch innenliegende
100% 2.500 € nicht versichert Neu ab März 2011:
100%
ASKUMA Newsletter ‐ 35 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Regenfallrohre 100%
Wasserschäden durch Wasserbetten
100% 100% 100% 100%
Wertsachen 30% 20% 30% der VSU bis zu 50.000 € (Bargeld bis zu 10.000 €)
ASKUMA Newsletter ‐ 36 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
SPECIAL Werden Sie ASKUMA‐Co‐Trainer!
Werden Sie ASKUMA‐Co‐Trainer und profitieren Sie doppelt! Sie kennen das: Täglich geht viel Zeit verloren, in der man sich mit den unterschiedlichen Eingabemasken und Formularen der Versicherungsgesellschaften zurechtfinden muss. Nimmt man noch die Zeit hinzu, in der man versucht Sachbearbeiter telefonisch oder per Mail zu erreichen und Papierunterlagen abheftet, dann wird es sofort klar, wieso wir den ASKUMA‐Marktplatz bereits im Jahre 1999 ins Leben gerufen haben. Seither ist es unser einziges Ziel Maklern und Maklerorganisationen genau diese zeitraubenden Arbeiten zu ersparen! Nun ist es an der Zeit, dass nicht nur Sie, sondern auch Ihre Maklerkollegen, von dieser Zeitersparnis profitieren! Werden Sie zum Co‐Trainer und sichern Sie sich das Starterpaket inklusive der Co‐Trainer‐Trillerpfeife und den Co‐Trainer‐Trainingsunterlagen. Starten Sie noch heute Ihr Trainingslager in Ihrer Stadt oder bundesweit und laden Sie Ihre Maklerkollegen auf den ASKUMA‐Marktplatz ein. Die neuen Spieler zahlen keine Registrierungsgebühr, wenn sie den Namen oder die Zugangskennung des Co‐Trainers auf dem Registrierungsformular angeben. Zögern Sie nicht, bleiben Sie am Ball! Wieso ASKUMA‐Co‐Trainer werden? Sie haben Spaß daran, auf dem ASKUMA‐Spielfeld Tore zu schießen und wollen die Spielfreude an Ihre Kollegen weitergeben? Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zu Produkten oder zum ASKUMA‐Marktplatz. Wenn Sie in Ihrer Stadt ein Trainingslager im Rahmen eines Maklerstammtisches oder einer Veranstaltung planen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sie können auch bis zu acht Kollegen zu einem Trainingslager im Internet (ASKUMA‐WEB‐Seminar) einladen. Ab drei neuen Mitspielern, die innerhalb von zwei Monaten 10 Tore (Deckungsnoten) auf dem ASKUMA‐Marktplatz schießen, erhält der Co‐Trainer unser offizielles Co‐Trainer‐Trikot. Wie werde ich Co‐Trainer? Für den Co‐Trainer‐Posten können Sie sich per Mail an [email protected] bewerben. Wir freuen uns auf ein gemeinsames Training und viele Tore!
ASKUMA Newsletter ‐ 37 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
DV‐TIPP Reiter Kunde/Vertrag ‐ Unsere Anzeigemöglichkeiten bei Deckungsnoten!
Als weitere Anzeigeoption haben Sie unter dem Reiter Kunde/Vertrag auf dem ASKUMA‐Marktplatz den Link Deckungsnoten zur Verfügung. Die damit verbundenen Funktionen stellen wir Ihnen heute vor. Im vergangenen Newsletter haben wir angenommen, dass Herr Müller einen Privathaftpflichtvertrag bei Ihnen abschließen möchte. Dazu haben Sie ein Angebot erstellt bzw. dieses auf dem ASKUMA‐Marktplatz gespeichert. Herr Müller hat das Angebot angenommen (in unserem Beispiel z.B. PHV Alte Leipziger) und es wurde bereits von Ihnen als Deckungsnote verschickt. Sie möchten die Deckungsnote nochmals auf dem ASKUMA‐Marktplatz einsehen? Gehen Sie dazu wie folgt vor: Die eingereichte Deckungsnote für Herrn Müller können Sie sich in der Deckungsnotenliste anzeigen lassen. Dazu rufen Sie sich diese über den Reiter Kunde/Vertrag, Anzeigen auf. Nun wählen Sie als erste Suchoption unter Suchen in Sparte den Nachnamen des VN als Suchkriterium aus und tragen nach dem Gleichheitszeichen den Namen ein, in unserem Fall Müller. Lassen Sie neue Suche eingestellt, wählen Sie noch den Zeitbereich, z.B. 4. Quartal 2010 aus und mit Klick auf den Button Suchen erhalten Sie alle, auf dem ASKUMA‐Marktplatz für den gewählten Zeitbereich eingereichten Deckungsnoten für den Kunden Müller in Tabellenform. Hier können Sie dann die entsprechende Deckungsnote auswählen und über Klick auf die Produktbezeichnung, z.B. PHV Alte Leipziger, die Deckungsnote aufrufen. Möchten Sie nun wissen, ob die Deckungsnote bereits policiert wurde, z.B. aufgrund Ihrer Auswahl im Antrag, so können Sie dies einfach verfolgen. Wählen Sie in der gleichen Zeile die Spalte VNR aus und klicken hier auf die Buchstaben‐Zahlenkombination als Vertragsnummer. So öffnet sich, sofern der Vertrag bereits policiert wurde, in einem neuen Fenster die Vertragsübersicht des gewählten Vertrages. Jetzt haben Sie alle Vertragsdaten im Überblick, inklusive der Vertragspost, Deckungsnote, Police etc.. Wir hoffen Ihnen mit unserer Erläuterung zum Thema Anzeigen Deckungsnote eine hilfreiche Funktion an die Hand gegeben zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, so nutzen Sie bitte einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit über die Agenturpost. Falls Sie Fragen zu anderen wichtigen Themen, z.B. den ASKUMA‐Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese auch gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 38 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
RECHT Kündigung nach einem Versicherungsfall gemäß § 92 VVG!
Unsere Reihe zum Thema Kündigung setzen wir auch in dieser Newsletterausgabe mit dem Thema Kündigung nach Versicherungsfall gemäß § 92 VVG 2008 fort. Begriff Kündigung: Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von (Auf)lösung, Aufhebung, Verweigerung oder Entlassung verwendet. Der Begriff kündigen hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung bekannt machen oder kundtun. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ersetzte der Begriff das zuvor gebräuchliche Wort aufkündigen im Sinne von die Auflösung eines Vertrages kundtun. Zugriff am 20.10.2010 auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung. Im Falle des Versicherungsvertrages sprechen wir von Kündigung, wenn das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen beendet wird. Begriff Versicherungsfall: Versicherungsfall ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Er wird sowohl bei privaten Versicherungen als auch in der gesetzlichen Sozialversicherung angewendet. Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung Leistungen erbringt. (Zugriff am 16.02.2011 auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfall § 92 Kündigung nach Versicherungsfall (1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. (2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. (Zugriff am 16.02.2011 auf: http://www.gesetze‐im‐internet.de/vvg_2008/__92.html) Was ist bei einer Kündigung nach Versicherungsfall auf dem ASKUMA‐Marktplatz zu beachten und wie können Sie einen Vertrag auf dem ASKUMA‐Marktplatz kündigen? Auf dem ASKUMA‐Marktplatz steht Ihnen in der Vertragsanzeige jederzeit die digitale Schadenakte inklusive dem aktuellen Schadenstand und den geleisteten Schadenzahlungen zur Verfügung. Sie haben so die Möglichkeit Ihrem Mandanten Auskunft im Schadenfall zu erteilen. Gleichzeitig haben Sie alles rund um den Schaden im Überblick, sodass es ein Leichtes ist, alle Fristen einzuhalten. Aussprechen können Sie die Kündigung im Schadenfall ganz bequem in der Vertragspost zum Vertrag. Sollten wir im Einzelfall als Vertragsverwaltung im Namen des Versicherers von unserem Recht der Kündigung nach Versicherungsfall gemäß § 92 VVG 2008 Gebrauch machen, so werden Sie auch hier mittels der Vertragspost und dem Briefarchiv immer auf dem Laufenden gehalten. Mit unserer Beschreibung des Themas Kündigung nach Versicherungsfall gemäß § 92 VVG 2008 hoffen wir, dass diese Thematik deutlicher wurde. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in einem solchen Falle gerne zur Seite. Nutzen Sie in einem konkreten Fall einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit Vertragspost. Falls Sie Fragen zu anderen Paragraphen des VVG 2008 oder anderen Themen, den ASKUMA‐Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese gerne in der Agenturpost zukommen!
ASKUMA Newsletter ‐ 39 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
Ausgabe Mai 2011 Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Nr. 03/2011 ‐ Mai 2011 In dieser Ausgabe beschäftigten wir uns mit den, in den letzten beiden Monaten freigeschalteten, Produkten auf dem ASKUMA‐Marktplatz, sowie mit einem Vergleich des überarbeiteten Privathaftpflichtprodukt der IDEAL Versicherung AG mit den übrigen Privathaftpflichtprodukten des ASKUMA‐Marktplatzes. Darüber hinaus berichten wir über die Tore der Monate März und April.
ASKUMA Newsletter ‐ 40 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TOPTHEMA Ein neues, sowie zwei überarbeitete Produkte auf dem ASKUMA‐Marktplatz!
In den vergangenen beiden Monaten wurden auf dem ASKUMA‐Marktplatz insgesamt 3 Produkte freigeschaltet. So wurde das Deckungskonzept Hausrat P des Kooperationspartners Lloyd's Versicherer London am 31. März freigeschaltet. Die beiden überarbeiteten Produkte IDEAL HausRat und IDEAL PrivatSchutz der IDEAL Versicherung AG folgten am 07. April. Alle Produkte werden durch die ASKUMA AG komplett ‐ vom Antrag bis zur Abrechnung ‐ verwaltet. Der Policenversand erfolgt hier durch die ASKUMA innerhalb von 24 Stunden. Der ASKUMA‐Partner erhält darüber hinaus eine versichererübergreifende und monatliche Courtage‐Abrechnung über alle bei der ASKUMA verwalteten Produkte. Und nun zu den einzelnen Produktinformationen:
Hausrat P Das preisoptimierte Deckungskonzept Hausrat P ist Startschuss der von der ASKUMA initiierten Produktoffensive. Noch in diesem Jahr wird es durch die Varianten Hausrat Leistung und Hausrat PreisLeistung ergänzt. All diesen Produkten gemeinsam ist die Eigenschaft der Courtageflexibilität. Dies bedeutet, dass der Versicherungsmakler zwischen einer Courtage von 0% bis 40% frei wählen kann. Ausgangspunkt ist jeweils eine 25%‐ige Standardcourtage. Die Ermittlung der Prämie erfolgt über die Eingabe der Versicherungssumme. Diese ist auf 300.000 Euro maximiert. Ein Unterversicherungsverzicht gilt ab 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Grunddeckung wird ergänzt durch die üblichen Deckungserweiterungen wie Glasversicherung, Elementarversicherung und eine Fahrraddiebstahlversicherung. Darüber hinaus wird ein 25%‐iger Schadenfreiheitsrabatt auf die Prämie gewährt, wenn in den letzten 5 Jahren keine Vorversicherung bestand bzw. die Vorversicherung in den letzten 5 Jahren schadenfrei bestand. Hier einige Highlights im Überblick:
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände sind auch in reinen Arbeitszimmern mitversichert.
Sachen in privat genutzten Garagen innerhalb des Wohnorts sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser an Bodenbelägen, Tapete etc. von Eigentums‐/Mietwohnungen sind mitversichert.
Bewachungskosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, zu dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Innenliegende Regenwasserableitungs‐ und Lüftungsrohre sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
IDEAL HausRat Das Hausratprodukt der IDEAL Versicherung AG ist auf dem ASKUMA‐Marktplatz für Versicherungsnehmer ab 40 Jahren in den Varianten Klassik und Exklusiv verfügbar. Die klassische Grunddeckung der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl kann dabei ergänzt werden durch den Einschluss einer Glasbruchversicherung bzw. einer Elementarversicherung. Ebenso kann eine Fahrraddiebstahlversicherung (ohne Nachtzeitklausel) eingeschlossen werden. Hier stehen zwei Entschädigungssummen zur Auswahl. Die Prämienberechnung erfolgt über die Eingabe der Versicherungssumme bis zu einem Maximum von 160.000 Euro. Ab 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt hier der Versicherer Unterversicherungsverzicht. Daneben gewährt die IDEAL Versicherung AG einen Laufzeitrabatt, wenn sich der Versicherungsnehmer für eine Vertragslaufzeit von 3 bzw. 5 Jahren entscheidet. Folgende Produktverbesserungen wurden zum Vorgängerprodukt durchgeführt:
Grobe Fahrlässigkeit ist im Tarif Exklusiv nun bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Rauch‐ und Rußschäden sind im Tarif Exklusiv bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Nutzwärmeschäden sind sowohl im Tarif Klassik, als auch im Tarif Exklusiv bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Sengschäden sind im Tarif Klassik bis 150 Euro mitversichert, im Tarif Exklusiv bis 15.000 Euro.
Rückreisekosten aus dem Urlaub sind im Tarif Klassik bis 1.000 Euro mitversichert, im Tarif Exklusiv bis 5.000 Euro.
Kosten für provisorische Maßnahmen (Marktstandard) sind sowohl im Tarif Klassik, als auch im Tarif Exklusiv bis zur Versicherungssumme mitversichert.
ASKUMA Newsletter ‐ 41 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
IDEAL PrivatSchutz Das Privathaftpflichtprodukt der IDEAL Versicherung AG ist ‐ ebenso wie IDEAL HausRat ‐ auf dem ASKUMA‐Marktplatz für Versicherungsnehmer ab 40 Jahren in den Varianten Klassik und Exklusiv verfügbar. Die Deckungssumme beträgt pauschal jeweils 10 Millionen Euro. Darüber hinaus kann zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von pauschal 5 Millionen Euro abgeschlossen werden. Ein Preisnachlass wird hier auf die Prämie der Hundehalterhaftpflichtversicherung gewährt. Als weiteres Bonbon gewährt auch hier die IDEAL Versicherung AG einen Laufzeitrabatt, wenn sich der Versicherungsnehmer für eine Vertragslaufzeit von 3 bzw. 5 Jahren entscheidet. Hier wurden folgende Produktverbesserungen zum Vorgängerprodukt durchgeführt:
Die Deckungssumme beträgt in der Privathaftpflichtversicherung durchgängig 10 Millionen Euro.
Forderungsausfalldeckung ist im Tarif Klassik ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro, im Tarif Exklusiv ab einer Forderungshöhe von 500 Euro mitversichert.
Darüber hinaus gibt es zum Vorgängerprodukt noch die folgenden Deckungserweiterungen:
Exotische Tiere gelten mitversichert (z.B. Spinnen, Schlangen).
Kitesport (Kitesurfen, Kitebuggys) ist mitversichert.
Elektrofahrräder sind mitversichert.
Motorgetriebene Kinderfahrzeuge mit max. 20 km/h sind mitversichert.
Nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten sind bis 5.000 Euro Umsatz pro Jahr mitversichert. Viel Spaß bei der Produktion wünscht Ihnen Ihr ASKUMA‐Online‐Team
ASKUMA Newsletter ‐ 42 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
PRODUKT Vergleich der auf dem ASKUMA‐Marktplatz befindlichen Privathaftpflichtprodukte!
Heute vergleichen wir das überarbeitete Privathaftpflichtprodukt der IDEAL Versicherung AG mit den Produkten des ASKUMA‐Marktplatzes. Versichert werden soll hier eine Familie mit 2 Kindern. Der Vater ist als kaufmännischer Angestellter in der Privatwirtschaft tätig, die Mutter ist Hausfrau. Die beiden wünschen zunächst eine einjährige Absicherung ohne Selbstbeteiligung.
ASKUMA / Alte Leipziger
Tarif Familie
ASKUMA / AXA Tarif Familie ASKUMA / Ideal Tarif Familie
Exklusiv
Nettojahresprämie
in €
68,25 62,00 58,24
mögliches
Eintrittsalter
unbegrenzt unbegrenzt 40 Jahre
Ist die
Aufsichtspflicht für
fremde Kinder, die
gelegentlich
beaufsichtigt
werden,
mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche
Haftpflicht des
Versicherun snehmers aus
der Aufsichtspflicht über
Minderjährige ‐ auch bei
vorübergehender Aufsicht
über fremde Kinder.
Eine Aufsichtspflicht für fremde
Kinder, die gelegentlich
beaufsichtigt werden, ist
mitversichert.
Versichert ist bis zur
Deckungssumme die gesetzliche
Haftpflicht des
Versicherungsnehmers als
Familien‐ und Haushaltsvorstand
(z. B. aus der Aufsichtspflicht über
Minderjährige).
Welche
Deckungssumme ist
vereinbart?
Die Deckungssumme
beträgt pauschal 11 Mio
Euro für Personen‐, Sach‐
und Vermögensschäden.
Die Deckungssumme beträgt
pauschal 10 Mio Euro für
Personen‐, Sach‐ und
Vermögensschäden.
Die Deckungssumme beträgt
pauschal 10 Mio Euro für
Personen‐, Sach‐ und
Vermögensschäden.
Ist der
elektronische
Datenaustausch
bzw. eine
Internetnutzung
mitversichert?
Eingeschlossen ist die
gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers
wegen Schäden aus dem
Austausch, der
Übermittlung und der
Bereitstellung
elektronischer Daten, z. B.
im Internet, per E‐Mail oder
mittels Datenträger. Im
Rahmen der vertraglich
vereinbarten
Versicherungssumme ist die
Höchstersatzleistung für
derartige Schäden auf
100.000,‐ Euro begrenzt.
Eingeschlossen sind ‐ abweichend
von Ziff. 7.15 AHB ‐
Haftpflichtansprüche wegen
Schäden aus dem Austausch, der
Übermittlung und der
Bereitstellung elektronischer
Daten.
Eingeschlossen ist die gesetzliche
Haftpflicht des
Versicherungsnehmers wegen
Schäden aus dem Austausch, der
Übermittlung und der
Bereitstellung elektronischer
Daten, z. B. im Internet, per E‐Mail
oder mittels Datenträger. Die
Höchstersatzleistung für derartige
Schäden beträgt 150.000,‐ Euro.
Ist
Forderungsausfall
versichert?
Innerhalb der gewählten
Versicherungssumme ist der
Ausfall der berechtigten
Forderungen begrenzt auf
2.000.000,‐ Euro pauschal
für Personen‐ und
Sachschäden je
Versicherungsfall. Für
Schäden bis zur Höhe von
Versicherungsschutz besteht für
den Fall, dass eine versicherte
Person während der Wirksamkeit
der Versicherung von einem
Dritten geschädigt wird und die
daraus entstandene
Schadenersatzforderung gegen
den Schädiger nicht durchgesetzt
werden kann. Von jeder
Versicherungsschutz besteht für
den Versicherungsnehmer und für
die mitversicherten Personen für
den Fall, dass eine versicherte
Person während der Wirksamkeit
der Versicherung von einem
Dritten geschädigt wird und die
daraus entstandenen
Schadenersatzforderungen gegen
ASKUMA Newsletter ‐ 43 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
2.500,‐ Euro besteht kein
Versicherungsschutz.
Entschädigung wird ein
Selbstbehalt von 2.500,‐ Euro
abgezogen.
den Schädiger nicht durchgesetzt
werden können. Inhalt und
Umfang der
Schadenersatzansprüche richten
sich in entsprechender
Anwendung nach dem
Deckungsumfang der
Privathaftpflichtversicherung.
Sind fremde
gemietete oder
geliehene Sachen
mitversichert?
Eingeschlossen ist die
gesetzliche Haftpflicht aus
der Beschädigung, der
Vernichtung oder dem
Abhandenkommen
gemieteter oder geliehener
Sachen. Für Schäden an
gemieteten Wohnräumen
und an fremden
beweglichen Sachen in
Hotelzimmern,
Ferienwohnungen und ‐
häusern besteht
Versicherungsschutz. Die
Höchstersatzleistung
beträgt im Rahmen der
vertraglichen
Versicherungssumme je
Versicherungsfall 1.500,‐
Euro, begrenzt auf das
Zweifache dieser Summe für
alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres. Von
jedem Schaden hat der
Versicherungsnehmer 100,‐
Euro selbst zu tragen.
Fremde gemietete oder geliehene
Sachen sind nicht mitversichert.
Eingeschlossen sind Schäden an
fremden Sachen, die der
Versicherungsnehmer gemietet,
gepachtet oder geliehen hat,
sowie alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden.
Entschädigung wird nur geleistet,
soweit Entschädigung nicht aus
einem anderen
Versicherungsvertrag beansprucht
werden kann. Die
Höchstersatzleistung für derartige
Schäden beträgt 5.000,‐ Euro je
Schadenereignis.
Sind
Mietsachschäden
versichert?
Ja, die Deckungssumme
beträgt 11 Mio. Euro
pauschal für
Personen‐, Sach‐ und
Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung beträgt ‐
im Rahmen der
Vertragsversicherungssummen ‐ je
Versicherungsfall 1.000.000,‐ Euro,
jeweils begrenzt auf das Dreifache
für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres.
Mietsachschäden sind bis zu der
im Versicherungsschein
vereinbarten Deckungssumme für
Personen‐, Sach‐ und
Vermögensschäden mitversichert.
Ist ein
Schlüsselrisiko
mitversichert?
Eingeschlossen ist die
gesetzliche Haftpflicht aus
dem Abhandenkommen von
fremden privaten Schlüsseln
(auch General‐
/Hauptschlüssel und
Zugangs‐ / Codekarte,
soweit sie eine
Schlüsselfunktion haben, für
Die Höchstersatzleistung beträgt ‐
im Rahmen der
Vertragsversicherungssumme ‐ je
Versicherungsfall 25.000,‐ Euro,
jeweils begrenzt auf das Dreifache
für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres. Von jedem
Schaden hat der
Versicherungsnehmer 150,‐ Euro
Mitversichert ist die gesetzliche
Haftpflicht aus dem
Abhandenkommen von fremden
Schlüsseln (auch General‐
/Hauptschlüsseln für eine zentrale
Schließanlage) sowie von fremden
Codekarten (bspw. von Hotels), die
sich rechtmäßig im Gewahrsam
des Versicherten befunden haben.
ASKUMA Newsletter ‐ 44 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
eine zentrale Schließanlage),
bzw. der Verlust von
überlassenen Schlüsseln /
Codekarten, soweit sie eine
Schlüsselfunktion haben, im
Rahmen von Vereins‐,
Dienst‐ und
Arbeitsverhältnissen, die
sich rechtmäßig im
Gewahrsam des
Versicherten befunden
haben und soweit kein
Versicherungsschutz über
die Haftpflicht des Vereines
oder Betriebes besteht. Die
Höchstersatzleistung des
Versicherers für Schäden
aus dem Verlust von
fremden privaten Schlüsseln
/ Codekarten beträgt 20.000
EUR, für Schäden aus dem
Verlust von überlassenen
Schlüsseln 10.000 EUR.
selbst zu zahlen. Mitversichert ist auch der Verlust
von im Rahmen einer dienstlichen
oder ehrenamtlichen Tätigkeit
erhaltenen Dienstschlüsseln. Die
Höchstersatzleistung beträgt
innerhalb der
Versicherungssumme für
Sachschäden je Versicherungsfall
25.000,‐ Euro.
Ist eine
Vorsorgedeckung
eingeschlossen?
Ja, diese ist bis zur Höhe der
Versicherungssumme
eingeschlossen.
Die Vorsorgeversicherung ist bis zu
10.000.000,‐ Euro für Personen‐,
Sach‐ und Vermögensschäden
versichert.
Der Versicherungsschutz wird
entsprechend den im
Versicherungsschein vereinbarten
Deckungssummen für Personen‐,
Sach‐ und Vermögensschäden
begrenzt.
ASKUMA Newsletter ‐ 45 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
SPECIAL assapp AG ist neuer Partner der ASKUMA AG!
Wir freuen uns, Ihnen heute einen neuen Partner der ASKUMA vorzustellen: Die assapp AG ist ein Systemhaus, das sich auf die besonderen Anforderungen der Versicherungswirtschaft spezialisiert hat. Als Fullservice‐Dienstleister bietet assapp integrierte IT‐Lösungen aus einer Hand, die alle Prozesse bei der Beratung, Vermittlung und Verwaltung von Finanzdienstleistungen unterstützen — von der Hard‐ und Software bis hin zu Leistungen der Telekommunikation. Seit 2008 ist die assapp AG Gold Certified Partner von Microsoft. Als besonderes Highlight verfügt die assapp AG über exklusive Schnittstellen zum ASKUMA‐Marktplatz. Unabhängige Berater wünschen sich eine bessere IT‐Unterstützung. Gehören Sie auch dazu? Ihre Forderung: Eine ganzheitliche IT‐Lösung — ohne Medienbrüche und ohne Insellösungen ‐ die Sie optimal im Vertrieb unterstützt und den administrativen Aufwand senkt. Genau hier setzt die assapp Roadshow an. Ab sofort ist es möglich, den Vertriebsprozess vom ersten Kundenkontakt, über Finanzanalyse bis hin zur Beratung und Dokumentation in einem System abzubilden. Lassen Sie sich von der modernen und zukunftsweisenden Technologie überzeugen. assapp AG und Softfair im Auftrag unabhängiger Berater http://assapp.ag/de/presse‐schluss‐mit‐effizienzfalle.html Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
ASKUMA Newsletter ‐ 46 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
TORE DES MONATS! Tore der Monate März und April!
Tor des Monats März Kfz‐Courtage auf den ersten Blick! Seit Januar 2011 wird die Courtage für durchgeleitete Kfz‐Verträge auf dem ASKUMA‐Marktplatz getrennt von den eigenverwalteten Verträgen abgerechnet. Anfang März hatte uns eine Maklerkollegin den Verbesserungsvorschlag unterbreitet auch diese Courtagen für den ASKUMA‐Partner im Bereich Service anzuzeigen. Ab sofort finden ASKUMA‐Partner nun im Bereich Service unter Courtageabrechnungen eine Aufschlüsselung der Courtagen in Kfz‐Courtagen und eigenverwaltete Courtagen! Eine Auszahlung findet in beiden Fällen nur dann statt, wenn die Summe jeweils über dem Betrag von 50,00 Euro liegt. Tor des Monats April Trainingslager im eigenen Büro! Das Tor des Monats ist ein Tor in eigener Sache. Veranstalten Sie das Trainingslager doch einfach im eigenen Büro! Im Rahmen der ASKUMA‐WEB‐Seminare können Interessenten und ASKUMA‐Partner via Telefonkonferenz und Bildschirmpräsentation alle wichtigen Informationen zu unseren neuen Deckungskonzepten und den Prozessen auf dem ASKUMA‐Marktplatz bequem aus dem eigenen Büro verfolgen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein! Zögern Sie nicht, sichern Sie sich auf unserer Homepage www.askuma.de gleich einen Platz für den nächsten Termin.
ASKUMA Newsletter ‐ 47 ‐ 9. Jahrgang Ausgaben Juni 2010 bis Mai 2011
DV‐TIPP Reiter Kunde/Vertrag ‐ Unsere Anzeigemöglichkeiten bei Policen!
Die dritte Option unter der Überschrift Anzeigen des Reiters Kunde/Vertrag auf dem ASKUMA‐Marktplatz ist der Link Policen. Die damit verbundenen Funktionen stellen wir heute vor. Im ersten Newsletter diesen Jahres haben wir für unseren Beispielkunden Herrn Müller die Deckungsnote eingereicht bzw. diese über die Deckungsnotenliste gesucht. Selbstverständlich können Sie sich auch Policen in einer einfachen Übersicht anzeigen lassen: Die Policen können Sie sich für bestimmte Personen, wie unseren Herrn Müller, aufrufen. Dazu wählen Sie für die erste Suchoption Suchen in Spalte z.B. Nachname VN aus und tragen nach dem Gleichheitszeichen den Nachnamen ein. Lassen Sie neue Suche eingestellt, wählen Sie noch den Zeitbereich aus, z.B. 4. Quartal 2010 und mit Klick auf den Button Suchen erhalten Sie alle Policen auf dem ASKUMA‐Marktplatz für den gewählten Zeitbereich. Hier können Sie dann die Police auswählen bzw. diese über Klick auf die Produktbezeichnung, z.B. PHV Alte Leipziger, aufrufen. Desweiteren haben Sie in der Policenliste auch die Möglichkeit, sich die Policen z.B. über einen bestimmten Zeitraum, ein Produkt etc. anzeigen zu lassen. Damit können Sie sich jederzeit eigene Auswertungen erstellen. Diese Wahlmöglichkeiten haben Sie selbstverständlich auch in der Liste der Deckungsnoten und Angebote. So können Sie die Angaben der Listen auch gegenüberstellen, um bspw. zu sehen wie hoch die Zahl der Angebote eines Produktes gegenüber den Policen des Produktes auf dem ASKUMA‐Marktplatz war/ist. Sollten Sie die Listen auf Ihrem eigenen PC abspeichern wollen, so können Sie die Export‐Funktion nutzen. Den Button bzw. die Erklärung zum Export der Daten finden Sie am Ende der jeweiligen Liste. Die Erklärung zum Ablauf der Datenspeicherung können Sie dem Fragezeichen neben dem Button Export entnehmen. Mit unserer Darstellung zum Thema Anzeigen ‐ Policen möchten wir Ihnen eine weitere hilfreiche Funktion an die Hand geben, um Ihr Tagesgeschäft zu erleichtern. Sollten Sie dennoch Fragen haben, nutzen Sie einfach die bekannte Kontaktmöglichkeit über die Agenturpost. Falls Sie Fragen zu anderen wichtigen Themen, z. B. den ASKUMA‐Marktplatz betreffend haben, lassen Sie uns diese auch gerne in der Agenturpost zukommen!