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Agenda
BegrüssungVorstellung der Ziele und des ProgrammsVorstellung OdA G und OdA Soziales ZürichGrundsätzliches zur AGS Ausbildung- Gesetzliche Grundlagen- Jugendliche begleiten
Einführung und Arbeit mit dem Ausbildungshandbuch AGS- Instrumente der Lerndokumentation- Instrumente für die Beurteilung der beruflichen Praxis- ModelllehrgangErkenntnisse und FragenKursauswertung
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS2
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Übergeordnete Ziele:
• Die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes
• Die Vertretung der Interessen der Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen
• Mitgestaltung der Berufsausbildung auf Sekundarstufe 2 und Tertiärstufe
Informationen zur OdA G ZH und zur OdA S Zürich
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
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Angebote im Kurszentrums OdA G ZH
Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse FAGE und AGS.
Organisation und Durchführung von Angeboten im Lernbereich Training und Transfer.
Trägerschaft des neuen Bildungsanbieters Z-INA, Anbieter der Nachdiplomstudiengänge Intensiv-, Notfall-, und Anästhesie Support in den Bereichen Finanzen, Personal und Informatik
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS4
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Grundlagen zur AGS-Ausbildung
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Die Ausbildung im Überblick
Dauer 2 Jahre
Schule 720 Lektionen (1 Schultag pro Woche)
üK 192 Stunden = 24 Tage
Berufliche Praxis
3‘456 Stunden (auf Basis 42 Stunden/Woche)
Lohn-empfehlung
1. Lehrjahr: 750/Monat2. Lehrjahr: 900/Monat
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS8
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Positionierung der Ausbildung zum/zur Assistent/in Gesundheit und Soziales
- Generalistische Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen (ohne familienexterne Betreuung)- Eigenständiges, das heisst vollwertiges und in sich stimmiges Berufsprofil- Klare Abgrenzung zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen in Hauswirtschaft und Administration- Klare Abgrenzung zu den weiterführenden EFZ-Ausbildungen FaBe und FaGe
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS9
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Status der Assistentin / des Assistenten Gesundheit und Soziales
Die Assistentin/der Assistent Gesundheit und Soziales hat Assistenzfunktion:
• Sie/er arbeitet im Rahmen der erworbenen Handlungskompetenzen
• Sie/er übt delegierte Tätigkeiten aus• Sie/er nimmt einfache Aufgaben im Rahmen von
Aufträgen oder Betreuungsplänen wahr• Sie/er wirkt und unterstützt im Kontext eines
Arbeitsteams
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS10
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Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildner/innen
-EFZ als FaGe oder FaBe-höheren Berufsbildung Diplom oder Fachhochschule
mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis und Berufsbildnerkurs
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Begleitung von Jugendlichen in ihrer Ausbildung
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Begleitung der jugendlichen Lernenden im Praxis - Alltag:
Was ist besonders?Was gibt es zu beachten?
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Besonderheiten im Lebensabschnitt „Jugend“
Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen
Tipps zur Begleitung im Berufs- und Ausbildungsalltag
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Lebensabschnitt «Jugend»Aenderungen:
Arbeitsalltag ist nicht SchulalltagAufmerksamkeit über längere Zeit gefragtKörperliche AnstrengungUnlustgefühle überwindenBeruf, Schule, Freizeit müssen koordiniert werdenFreizeit ist knapp – Aufgaben müssen oft langfristig
erledigt werden
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Lebensabschnitt «Jugend»Entwicklungsaufgaben:
Übergang Kind – ErwachsenerUnklare AnforderungenLoslösung von Autoritäten (Eltern usw.)Aufbauen von BeziehungenÖkonomische Unabhängigkeit und Entwick-lung
eines (vorläufigen) LebensentwurfsÜberströmen von EmotionenOrientierung an Idolen, Vorbildern
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Besonderheiten im Umgang:
Sorgfältige Einführung in den BerufsalltagBeobachten Sie die AufnahmefähigkeitErkundigen Sie sich regelmässig nach der
BefindlichkeitMachen Sie die Lernenden auf Lernfortschritte
aufmerksamInteressieren Sie sich für die anderen Lernorte
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Wir sind uns bewusst:
Es gibt grosse Unterschiede – stellen Sie keine Vergleiche an
Passen Sie die Erwartungen dem Lernstand anJugendliche haben oft einen grossen Mund – sind
aber auch sehr verletzlich!
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Gut zu wissen:Jugendliche testen uns!
Wir werden kritisch beobachtetWir werden verglichenWir werden direkt angesprochen (Warum machst du
…. , aber die macht es so oder so …)
mit Coolheit und Toleranz reagieren, denn wir haben es mit Jugendlichen zu tun!
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Und darum:
Jugendliche müssen nicht mit Samthandschuhen angefasst werden
Jugendliche sollen unmissverständlich auf grobe Fehler hingewiesen werden
Jugendliche müssen sich gegenüber MitarbeiterInnen korrekt verhalten
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Lernbegleitung in der Praxis
Lernende dort abholen wo sie stehen
Vom „Bekannten“ zum „Unbekannten“ hinführen
Möglichst alle Wahrnehmungskanäle stimulieren (Sehen, Hören, Anfassen, Denken)
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Lernende wollen beschäftigt sein!
Vorzeigen/Vormachen:Lernende braucht gezielt Beobachtungs-kriterien im
voraus! Schrittweise Durchführen:Bezugsperson gibt Schritt für Schritt voroder Lernende erklärt schrittweise das VorgehenLernende reflektiert ihre Handlung!
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Denn:
Lernen ist sozial; alles Lernen führt über die Beziehung
Wer das Lernen fördern will, muss Freude und Glück zulassen
Lernen ist ein ganzheitlicher Vorgang; umfasst die Sinne, Bewegung, Emotion, Imagination und Kognition
Lernen folgt eigenen Wegen: weniger den Weg vorbereiten als die Lernenden für den Weg vorbereiten
(aus: Lernen steckt an, Müller A.)
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Einführung und Arbeit mit dem Ausbildungshandbuch AGS
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Die konkreten Handlungskompetenzen
Der Bildungsplan umfasst 29 konkrete Handlungskompetenzen
Umschrieben in 29 Situationsbeschreibungen mit den zugehörigen Ressourcen:
- Gesundheit und Körperpflege: 7 Situationen- Begleiten und Unterstützen im Alltag: 8
Situationen- Unterstützen im Haushalt: 4 Situationen- Hygiene und Sicherheit: 3 Situationen- Logistik, Administration, Arbeitsorganisation: 4
Situationen- Berufsrolle und Zusammenarbeit: 3 Situationen
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS28
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Elemente zur Dokumentation des Lernprozesses
Instrument Beteiligte Periodizität
Lerndokumentation(nach Lernbegleitung)
Lernende führen, BB beurteilen + nachbesprechen
Min.1-2x mtl.
Strukturierte Besprechung
BB und Lernende führen Min.1-2 xmtl.
Kompetenznachweis Lernende erbringen, BB beurteilen
1.-3. Sem.
Bildungsbericht BB erstellen, Lernendeergänzen mit Selbsteinschätzung
Ende 1.-4. Sem.
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS30
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Lerndokumentation
Ziele:–Regelmässige Reflexion–Einschätzung des Ausbildungsstandes–Selbst‐und Fremdeinschätzung werden gegenüber gestellt–Erkenntnisse fliessen in strukturierte Gespräche ein
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS31
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Lerndokumentation
–Der/die Lernende führt die Dokumentation (Anfangs Unterstützung durch BB)–Erstellt i.d.R. am Lernort Praxis nach einer Lernbegleitung–Zeit wird zur Verfügung gestellt–BB beurteilt die Qualität und bespricht dies mit dem Lernenden–BB nimmt wichtige Themen auf für GesprächePeriodizität: min. 1-2 Berichte pro Monat
Hilfsmittel: Formular Lerndokumentation
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS32
www.oda-g-zh.ch33 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Strukturierte BesprechungenBerufsbilner/In- Lernende/r
Ziele:– Regelmässige Reflexion des Alltags und Lerngeschehens im Lehrbetrieb und von Fragen des Transfers zwischen den 3 Lernorten.– Klärung von Fragen zur Ausbildung– Rückmeldung und Standortbestimmung – Festlegung von Zielen und Massnahmen zur Lernförderung.
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–Die Organisation der Besprechung ist Sache der Berufsbildnerin
Periodizität: min. eine bis zwei Besprechungen pro Monat
Hilfsmittel: Gesprächsleitfaden und Dokumentationsformular für die strukturierte Besprechung,
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS34
Strukturierte BesprechungenBerufsbilner/In- Lernende/r
www.oda-g-zh.ch35 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Ziele:– Überprüfung des Kompetenzerwerbs– Die Noten des Kompetenzerwerbs gelten als Erfahrungsnoten Praxis für die Abschlussprüfung
Kompetenznachweise
www.oda-g-zh.ch36 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Kompetenznachweise
–Die Organisation, Durchführung und Beurteilung des Kompetenznachweises ist in der Verantwortung der Berufsbildnerin/des Berufsbildners
Periodizität: vom 1.- 3. Semester jeweils 3 Kompetenznachweise / Semester
Hilfsmittel: Prüfplan, Leitfaden für die Durchführung und Bewertung der Kompetenznachweise
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Dokumentation des Lernprozesses
www.oda-g-zh.ch40 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Ziele:– Standortbestimmung und Förderung des Lernens– schriftliche Einschätzung des Verlaufs des Lern- und Entwicklungsprozesses der Lernenden im abgeschlossenen Semester und Vergleich des Bildungsstandes mit den Bildungsziel-Vorgaben. Formulierung der Massnahmen zur Fortsetzung der Ausbildung auf Basis der Einschätzung– Im Gespräch werden Selbst- und Fremdeinschätzung abgeglichen sowie Ziel- und Massnahmenplanung abgesprochen.
Bildungsbericht
www.oda-g-zh.ch41 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS
Bildungsbericht
– der Berufsbildner/die Berufsbildnerin verfasst den Bildungsbericht.– Der Lernenden verfasst die Selbsteinschätzung– Berufsbildner/in und Lernende/r besprechen und unterzeichnen den Bildungsbericht.
Periodizität: jeweils am Ende des 1. bis 4. Semesters
Hilfsmittel: Formular Bildungsbericht
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Hilfsmittel und Informationen für die Ausbildungsbegleitung
Das Ausbildungshandbuch
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www.oda-soziales-zuerich.ch
www.odasante.ch
http://savoirsocial.ch
Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS42
www.oda-g-zh.ch44 3. Oktober 2013
FiB = Fachkundige individuelle Begleitung
Lernende in der zweijährigen beruflichen Grundbildung haben einen gesetzlichen Anspruch auf FiB.
FiB richtet sich „an Personen mit Lernschwierigkeiten in der zweijährigen beruflichen Grundbildung.“ BBG Art. 18 Abs. 2
„Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.“ BBV Art. 10 Abs. 5
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Ziel und Zweck der FiB
Die FiB leistet einen Beitrag zur schulischen Leistungsverbesserung der Lernenden. Sie hat zum Ziel,
die Stärken der lernenden Person zu fördern, die Eigeninitiative und Selbsteinschätzung zu stärken, die eigene Lerntechnik zu verbessern, die Zahl der Prüfungsmisserfolge zu reduzieren,die Lernenden in ihrem sozialen Umfeld unterstützen
45 3. Oktober 2013
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Ebenen der Begleitung
Schulische Begleitung
Sozialpädagogische Begleitung
Begleitung im betrieblichen Kontext und in überbetrieblichen Kursen
46 3. Oktober 2013
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Ablauf
Information an alle Lernenden bei Ausbildungsbeginn, Anmeldung via E-Mail Erstgespräch (Bestandesaufnahme, Förderplanung, Lernvereinbarung)LernvereinbarungWeitere Gespräche nach Bedarf (i.d.R. 1-4)Bei Bedarf Vermittlung von FachpersonenSchlussgespräch (Bilanz, eventuell weiteres Vorgehen)
47 3. Oktober 2013
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Fortbildungsangebote
EB Zürich www.eb-zuerich.ch- Angebote für Berufsbildungsverantwortliche
SGZ www.stadt-zuerich.ch/sgz
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