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128 Sitzungsberichte. Sitzungsberichte. Auszug aus Mitteilung 4 und 5 der Wissensehaitliehen Kommission der Deutsehen Forsehungsgemeinsehaft zur Bearbeitung des Lebensmittelfarbstoffproblems ~ veto 1. Februar 1954 und vom 15. Juli 1954. In diesen Mitteilungen wird eine Reihe yon Beschlfissen verSffentlieht sowie Machtr~ge oder Berichtigungen zu friiheren Mitteilungen gebracht, die hier im Auszug angeffihrt werden. l)Iitteilung 4. 1. Reinheitsan/orderungen ffer Lebensmittel/arbstoffe. Lebensmittelfarbstoffe diirfen Chromate, Quecksilber, freie aromatische Amine und hShere aromatische Kohlenwasser- stoffe nieht enthalten. Die Farbstoffe und Farbstoff-Zubereitungen diirfen nicht mehr als 0,03~o Antimon, Barium, Blei, Chrom, Cadmium, Kupfer, Thallium, Zink, Cyan-Verbindungen und 1Nitrite, einzeln oder zusammen, und nicht mehr als 0,0005~o Arsen enthalten sowie keine naeh- weisbaren, gesundheitlieh bedenklichen Mengen yon lohysiologisch unzutr~glichen L5sungsmitteln oder anderen chemisehen Stoffen. Die laufende Untersuehung kann sieh auf die Bestimmung yon Arsen, Blei, Kupfer und Zink beschrinken. Die Untersuchung auf die iibrigen Stoffe ist veto I-[ersteller nut dann vorzunehmen, wenn auf Grund des Herstellungs!0rozesses mit ihrem Vor- handensein gerechnet werden muB. 2. Fdrbung yon Arzneimi#eln. Fiir die Firbung yon tteil- mitteln zum inneren Gebrauch gelten nur solche Farbstoffe als unbedenklich, die als Lebens- mittelfarbstoffe vorgesehen sind. Zur Firbung yon nur iuBerlieh anzuwendenden Arzneimitteln gelten darfiber hinaus auch die als Pigmente und Farbstoffe fiir Kosmetica vorgesehenen Sub- stanzen als unbedenklichL ~4"nderungen der Mitteilung 2 veto 10. Mai 1952% Der Farbstoff, laufende Hr. 2 der Liste B (Tab. 2), ttandelsname z. B. ,,Sudan G", ,,Ceresorange GIN", wissen- schaftliehe Bezeichnung: Aminobenzol-~ 1,3-Dioxybenzol, Farbton: Orenge, SC]tVLTz-Mr. 31, Colour-Index 1Wr.23, wird in die Liste A (Tab. 1) unter der 1Nummer 19 aufgenommen. Die 1Nummer 2 der Liste B (Tab. 2) wird damit frei. I)er Farbstoff ,,Chrysoin SGX, laufende Mummer 4 der Liste A (Tab. 1)a ffir Lebensmittel- farbstoffe, wird aus anwendungsteehnischen Griinden durch ,,Chrysoin S" ersetzt: SCHVLTZ Colour- Nr. Farbton Hr. Index l~r. 4 I Ge]b 186 148 I 4 I Wissenschaftliche Bezeichnung 1-Aminobenzol-4-sulfos&ure 1,3-Dioxybenzol (•atriumsalz) Einige ttandelsnamen Chrysoin S Zur Fi~rbung yon Gelbwursthiillen Wird auch der Farbstoff ,,Chrysoin S", Liste A (Tab. 1), laufende Mr. 4, aufgenommen. -- Die blaue Ostereierfarbe, saurer Farbstoff laufende Mr. 4 (Tab. 4) ¢ ,,Supranolcyanin 6 B extra konz.", bzw. ,,Brillantindocyanin 6 B" sell durch den Farb- stoff ,,Brillantwollblau FFR" ersetzt werden: l~r. Farbton SOHU~TZ Colom'- Wissenschaftliche Bezeichnung Einige ltandelsnamen Nr. Index 5Tr. 4 Blau ] Dii~thyl-di.m-sulfobenzyl-di-p- amino-p-di~thylamino-di-o- methyl-fuchsonimonium (Matriumsalz) Brillantwollblau FFR, Acilan- brillantblau FFR In die Liste der sauren Farbstoffe zur Firbung yon Ostereierschalen werden unter Nummer 5 und 6 noch die beiden Farbstoffe ,,Orange SXX", SC~VLTz Nr. 185, und ,,Naphtholgrfin B", SC~ULTZ Nr. 5 aufgenommen: 1 1VIitteilung 3 vgl. diese Z. 98, 138 (1954). 2 Vgl. diese Z. 96, 264 (1953). 3 Vgl. diese Z. 96, 265 (1953). VgL diese Z. 96, 267 (1953).

Auszug aus mitteilung 4 und 5 der wissenschaftlichen kommission der deutschen forschungsgemeinschaft zur bearbeitung des lebensmittelfarbstoffproblems vom 1. Februar 1954 und vom 15

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128 Sitzungsberichte.

Sitzungsberichte. Auszug aus Mitteilung 4 und 5

der Wissensehaitliehen Kommission der Deutsehen Forsehungsgemeinsehaft zur Bearbeitung des Lebensmittelfarbstoffproblems ~

veto 1. Februar 1954 und vom 15. Juli 1954.

In diesen Mitteilungen wird eine Reihe yon Beschlfissen verSffentlieht sowie Machtr~ge oder Berichtigungen zu friiheren Mitteilungen gebracht, die hier im Auszug angeffihrt werden.

l)Iitteilung 4. 1. Reinheitsan/orderungen ffer Lebensmittel/arbstoffe. Lebensmittelfarbstoffe diirfen Chromate, Quecksilber, freie aromatische Amine und hShere aromatische Kohlenwasser- stoffe nieht enthalten. Die Farbstoffe und Farbstoff-Zubereitungen diirfen nicht mehr als 0,03~o Antimon, Barium, Blei, Chrom, Cadmium, Kupfer, Thallium, Zink, Cyan-Verbindungen und 1Nitrite, einzeln oder zusammen, und nicht mehr als 0,0005~o Arsen enthalten sowie keine naeh- weisbaren, gesundheitlieh bedenklichen Mengen yon lohysiologisch unzutr~glichen L5sungsmitteln oder anderen chemisehen Stoffen. Die laufende Untersuehung kann sieh auf die Bestimmung yon Arsen, Blei, Kupfer und Zink beschrinken. Die Untersuchung auf die iibrigen Stoffe ist veto I-[ersteller nut dann vorzunehmen, wenn auf Grund des Herstellungs!0rozesses mit ihrem Vor- handensein gerechnet werden muB. 2. Fdrbung yon Arzneimi#eln. Fiir die F i rbung yon tteil- mitteln zum inneren Gebrauch gelten nur solche Farbstoffe als unbedenklich, die als Lebens- mittelfarbstoffe vorgesehen sind. Zur F i rbung yon nur iuBerlieh anzuwendenden Arzneimitteln gelten darfiber hinaus auch die als Pigmente und Farbstoffe fiir Kosmetica vorgesehenen Sub- stanzen als unbedenklichL ~4"nderungen der Mitteilung 2 veto 10. Mai 1952% Der Farbstoff, laufende Hr. 2 der Liste B (Tab. 2), ttandelsname z. B. ,,Sudan G", ,,Ceresorange GIN", wissen- schaftliehe Bezeichnung: Aminobenzol-~ 1,3-Dioxybenzol, Farbton: Orenge, SC]tVLTz-Mr. 31, Colour-Index 1Wr. 23, wird in die Liste A (Tab. 1) unter der 1Nummer 19 aufgenommen. Die 1Nummer 2 der Liste B (Tab. 2) wird damit frei.

I)er Farbstoff ,,Chrysoin SGX, laufende Mummer 4 der Liste A (Tab. 1) a ffir Lebensmittel- farbstoffe, wird aus anwendungsteehnischen Griinden durch ,,Chrysoin S" ersetzt:

SCHVLTZ Colour- Nr. Farbton Hr. Index l~r.

4 I Ge]b 186 148

I

4 I

Wissenschaftliche Bezeichnung

1-Aminobenzol-4-sulfos&ure 1,3-Dioxybenzol (•atriumsalz)

Einige ttandelsnamen

Chrysoin S

Zur Fi~rbung yon Gelbwursthiillen Wird auch der Farbstoff ,,Chrysoin S", Liste A (Tab. 1), laufende Mr. 4, aufgenommen. - - Die blaue Ostereierfarbe, saurer Farbstoff laufende Mr. 4 (Tab. 4) ¢ ,,Supranolcyanin 6 B extra konz.", bzw. ,,Brillantindocyanin 6 B" sell durch den Farb- stoff ,,Brillantwollblau F F R " ersetzt werden:

l~r. Farbton SOHU~TZ C o l o m ' - Wissenschaftliche Bezeichnung Einige ltandelsnamen Nr. Index 5Tr.

4 Blau ] Dii~thyl-di.m-sulfobenzyl-di-p- amino-p-di~thylamino-di-o- methyl-fuchsonimonium (Matriumsalz)

Brillantwollblau FFR, Acilan- brillantblau F F R

In die Liste der sauren Farbstoffe zur Fi rbung yon Ostereierschalen werden unter Nummer 5 und 6 noch die beiden Farbstoffe ,,Orange SXX", SC~VLTz Nr. 185, und ,,Naphtholgrfin B" , SC~ULTZ Nr. 5 aufgenommen:

1 1VIitteilung 3 vgl. diese Z. 98, 138 (1954). 2 Vgl. diese Z. 96, 264 (1953). 3 Vgl. diese Z. 96, 265 (1953).

VgL diese Z. 96, 267 (1953).

Sitzungsberiehte. 129

Nr. Fa rb ton SCHULTZ Colour- Wissenschaftliche ]3ezeiehnung Einlge t Iandelsnamen Nr. Index Nr.

Orange

Grfin

185

5

150

5

1-Aminobenzol-4-sulfos~ure 1-Oxynaphthalin (Natriumsalz)

1-Nitroso-2-naphthol-6-sulfo- s~ure (Eisen-Natriumsalz)

Orange S X X

Naphtholgrfin B

Ergiinzungen zur Mitteilung 3 veto 1. O~tober 1952 ~. Der Farbstoff ,,Eosin BNX" wird als Rot Nr. 66 in die Liste der Farbstoffe ffir Cosmetica aufgenommen:

Nr. [ Fa rb ton SCHULTZ Colour- Wissensehaftliehe Bezeiehnung Einige Handelsnamen I Nr. Index Nr.

66 Rot 885 771 Dibromdinitrofluoreseein (Kalium. und Natriumsalz)

Eosin BNX

Unter Blau, laufende Nummer 2, wird den A1-Na-Verbindungen mit Kiesels/~ure und Sehwefel das Wort (,,Ultramarine") zugeffigt.

Mitteilung 5. 1. Kriterien /i~r die tdxikologische Beurteilung yon Lebensmittelzusiitzen. Als unbedenklich fiir die menschliehe Gesundheit kSnnen nach dem heutigen Stand der Erkenntnis nur solehe Zus/itze ffir Lebensmittel angesehen werden, die in ehronischen Tierversuehen bei lang- dauernder Gabe und naeh Beobaehtung fiber die gauze Lebenszeit auch in hoher Konzentratiou, mindestens aber mit einer genfigenden Sieherheitsgrenze gegenfiber der maximal mSgliehen Konzentration in der Nahrung keine toxischen Wirkungen haben, die die GrSBe der mittleren Lebenserwartung an genfigend definierteu Tierst~mmen nicht herabsetzen und aueh in maximaler Dosierung bei daffir naehweislieh empf~nglichen Tieren keine eareinogenen oder keimseh/~digenden Wirkungen haben, Die Ausdehnung der Prfifung auf drei Generationen ist erwfinseht. - - Eine Substanz, die unter diesen Bedingungen bei irgendeiner Tierart in irgendeiner t~orm maligne Tumoren erzeugt, mit einer Ausbeute, die sig,fifikant grgger ist als die der Spontantumoren, kann nieht als unbedenklieh ffir die mensehliehe Gesundheit angesehen werden. 2. Ergiinzungen zur Liste der Natur/arbsto/]e 2. Die Liste der Naturfarbstoffe wird in Nr. 2 erg£nzt dureh ,,Chloro- phyllin-Kupfer-Komplex" mit der Einsehrgnkung, dal3 der Farbstoff gemag den 1Reinheits- anforderungen der ,Migteilung 4" (S. 128) hSchstens 0,03 % ionogenes Kupfer enthalten daft und dab die ItSehstmenge des Chlorophyllin-Kupfer-Komplexes im Lebensmittel unter 250 rag/100 g

20 mg/100 g Kupfer liegt. Es wird in der Liste der Naturfarbstoffe eine weitere Nummer 5, SC~VLTZ Nr. 1394, Anthocyane aus gebr/~uehliehen Lebensmitteln (ohne Angabe des Farbtons) zugeffigt. 3. Allgemeine Bestimmungen liar Natur/arbsto//e". Die toxikologisehe Beurteilung eines Lebensmittelfarbstoffes mug unabh~ngig davon sein, ob er nattirlieher oder synthetiseher tter- kunft ist. Die natiirliche Herkunft eines Farbstoffes kann noch kcine Gew~hr fiir seine Harm- losigkeit bieten. Die in gebr/~uehliehen Lebensmitteln enthaltenen Substanzen werden als wahr- scheinlieh harmlos angesehen. Die ,,Unbedenkliehkeit" der in der Liste enthaltenen Natur- farbstoffe bezieht sich nut auf die chemisch reinen Substanzen. Bei technisehen Zubereitungen wird dagegen der Naehweis der Unbedenkliehkeit in chronischen Tierversuehen gefordert.

Die in den Reinheitsanforderungen der Mitteilung 4 (S. 128) angegebene HSehstmenge von 0,03 % Kupfer bezieht sieh nur auf ionogenes Kupfer, nieht aber auf das fest gebundene Kupfer im Chlorophyllin-Kupfer-Kompl.ex. 4. t'iirbung yon La]critzen. Die F~rbung von Lakritzen wird abgelehnt, well sie eine starke Uberf~rbung erforderlieh macht und unnStig ist.

G. Dultz (Frankfurt-HSehst).

1 Vgl. diese Z. 98, 138 (1954). 2 Vgl. diese Z. 96, 266 (1953).

Z. Lebensmittel-Unters. u. -Forsch., Band 102. 9