40
Bachelor Politikwissenschaft Studienvertretung Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stv Stand: 28. Februar 2014 Studienleitfaden

Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Bachelor Politikwissenschaft

Studienvertretung Politikwissenschaftwww.univie.ac.at/politikwissenschaft/stv

Stand: 28. Februar 2014

Studienleitfaden

Page 2: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 2 S. 3

Einführende Infos

Was macht die Politikwissenschaft eigentlich?

Inskription

Semestergestaltung für Erstsemestrige

Bachleorstudium Politikwissenschaft

Studienplan Bachelor

Erweiterungscurricula

Anrechnungen

Wo finde ich was? - Lagepläne

Allgemeines

Wie weiter nach dem Bachelor?

Studienberatung der STV Politikwissenschaft

Internetdienste der Universität

Sozialinfos

Studiengebühren

Familienbeihilfe

Studienbeihilfe

Studieren und Arbeiten

Krankenversicherung

Abkürzungsverzeichnis

4

5

7

11

14

15

16

18

19

20

23

26

29

31

33

35

Inhalt

Page 3: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 2 S. 3

Liebe _r Kolleg_in!

Der Beginn eines Studiums stellt einen großen Einschnitt in die Lebensrealität dar. Existieren in der Schule wenig bis gar keine Möglichkeiten, sich den Alltag selbst zu gestalten, wird eben das an der Universität vorausgesetzt. Dieser Umbruch verläuft meistens chaotisch und beginnt oftmals schon vor dem Studienstart.

Ob es nun das Durchqueren des universitären Bürokratie-Dschungels ist, um überhaupt zum Studium zugelassen zu werden, das Zusammen-stellen des Stundenplans oder die Anmeldung für Lehrveranstaltungen: am Beginn des Studi-ums wird auch das scheinbar Einfache zur schier unüberwindlichen Hürde. Als Studienvertretung haben wir es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, etwas Licht in das Dunkel des Studienstarts zu bringen. Sei es durch diesen Studienleitfaden oder durch die Erstsemestrigenberatung wäh-rend des Semesters.

Ziel dieser Angebote ist es, Student_innen die Möglichkeit zu geben, den Zeitaufwand für das

Notwendige zu minimieren und damit Zeit zu schaffen, um das Studium nach den eigenen Er-kenntnisinteressen auszurichten. Dies ist in Zei-ten, in denen einhergehend mit der Umstruktu-rierung der Studien im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses studentische Freiräume besei-tigt oder zumindest eingeschränkt werden, umso wichtiger. Denn Studieren ist eben nicht nur rei-ne Ausbildung für das Berufsleben, Studieren soll auch einen Raum bieten, die eigenen Interessen zu bearbeiten, gesellschaftliche Entwicklungen zu reflektieren und verändernd in selbige einzu-greifen.

In diesem Sinne soll die Studienvertretung nicht nur Anlauf- und Beratungsstelle bei Fragen oder Problemen sein, sondern vielmehr Möglichkeiten anbieten, eigene Ideen und Projekte zu verwirkli-chen. Daher wünschen wir dir nicht nur einen gu-ten Start ins Studium, sondern hoffen, dich auch bald bei einer unserer Veranstaltungen, Plena oder einfach nur beim Abhängen im Kommunika-tionszentrum begrüßen zu können!

Vorwort

Studienvertretung Politikwissenschaft

Kommunikationszentrum (KomZ), Neues Institutsgebäude - NIG, 2. Stock, Zimmer 221, Universitätsstraße 7, 1010-Wien.

[email protected]+431/4277/47709 - während der Beratungszeitenwww.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvwww.facebook.com/stv.powi

Kontakt

Page 4: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 4 S. 5

Was macht die Politikwissenschaft eigentlich?

Als Abgrenzung zu anderen Sozialwissenschaf-ten wie Soziologie, Kultur- und Sozialanthropo-logie u.a., schränkt die Politikwissenschaft den Gegenstand ihrer Untersuchung auf die „Politik“ ein. Dabei ist allerdings schon die erste Frage, was Politik überhaupt ist und welche gesell-schaftlichen Phänomene als politisch betrach-tet werden können, schwer zu beantworten.

Neben einem „klassischen“ Politikbegriff, der sich auf Phänomene wie den Staat, Staatsfor-men, politische Parteien, Gesetze und politi-sche Inhalte und Entscheidungsfindungspro-zesse in und um politische Organisationen beschränkt, ist es auch möglich, einen „erwei-terten“ Politikbegriff zu verwenden. Dadurch wird der Blick über formelle Institutionen und Parteien hinaus möglich und es können im All-gemeinen Phänomene untersucht werden, die mit Herrschafts- und Machtbeziehungen, Ein- und Ausschlussmechanismen zu tun haben.

Schon die Definition von „Politik“ wirkt sich auf Fragestellung, Methodenwahl und Erklärungs-

muster aus, die wiederum „Wahrheit“ postulieren und das Bewusstsein prägen. Mensch denke dabei beispielsweise an Meinungsumfragen, die selbst - obwohl vorgeblich nur be-schreibend - doch auch eine Auswirkung auf das tatsächli-che Ergebnis einer Wahl haben können. Politikwissenschaft ist nicht nur eine Wissenschaft über Politik. Jede Wissenschaft hat einen politischen Charakter. Dieser „erweiterte“ Politikbe-griff erklärt auch, warum Poli-tikwissenschaft schon in ihrer Grundkonzeption stark auf in-

terdisziplinäre Forschung ausgerichtet und die-se für die Politikwissenschaft unverzichtbar ist.

Politikwissenschaft ist allerdings auch eine Wis-senschaft und keine Ausbildung zur Politiker_in. Das heißt, ihr Forschungsgegenstand, die Po-litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft Aussagen treffen, die nachvollziebar sind - das ist eben der wissenschaftliche Charakter.

Kurz: Im Politikwissenschaftsstudium wird nicht einfach in Köpfe eingehämmert, was Politik ist, sondern wie sich politische Phänomene wissen-schaftlich beschreiben, analysieren und beeinflus-sen lassen. Dazu ist es unbedingt nötig, kritisches Denken zu fördern und selbst einfache und bana-le Tatsachen nicht unhinterfragt stehen zu lassen. Z.B. geht es auch darum, herkömmliche Sprach-muster zu hinterfragen und aufzubrechen. So for-mulieren wir aus den genannten Gründen in dieser Broschüre mit „_innen“ und „mensch“ statt „man“. Diese Fähigkeit, die im Laufe eines erfolgreichen Politikwissenschaftsstudiums gefördert werden sollte, ist womöglich auch die zentrale Qualifika-tion, die Student_innen dieses Fachs auszeichnet.

Eine der wichtigen Anliegen der Studienver-tretung ist es, die Geschlechterforschung, die in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Forschungsgebiete im Bereich der Politikwissen-schaft wurde, weiter zu fördern und eine eigene Professur für Feministische Theorien am Insti-tut für Politikwissenschaft einzurichten. Dieses Forschungsgebiet zeigt paradigmatisch, wie moderne Politikwissenschaft Phänomene der Ausgrenzung, Diskriminierung und Fragen von Machtverhältnissen als genuin politische behan-delt - so ist es mit einem erweiterten Politikbegriff beispielsweise möglich, Gewalt in der Familie

Politikwissenschaft ist eine Sozialwissenschaft, also eine Wissenschaft mit dem Erkenntnisinteresse, Erklärungen für politische und gesellschaftliche Phänomene zu finden.

Page 5: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 4 S. 5

Inskription

Erstanmeldung (online)

Um ein ordentliches Studium an der Uni Wien in-skribieren zu können, musst du dich unter https://univis.univie.ac.at/erstanmeldung/web/main;jsessionid=BEFE5393C1DE76D9E253410D5FB70A50?execution=e1s1 anmelden.

• Persönliche Daten (Name, Alter, Adresse, Staats-bürger_innenschaft)

• Studienberechtigung (Matura, Studienberech-tigungsprüfung, nicht-österreichische Studien-berechtigung, etc.) inkl. Datum des Erwerbs der Studienberechtigung (Maturadatum, Datum der Studienberechtigungsprüfung, etc.)

• Studienrichtungen, die du inskribieren möchtest

auch als ein politisches und daher gesellschaftli-ches Problem zu untersuchen. Auch Fragen nach Diskriminierung aufgrund von Klassenzugehörig-keit, Ethnie, Herkunft und sexueller Orientierung werden immer wieder aufgegriffen und mitein-ander zu komplexen Fragesträngen verwoben, zu deren Analyse politikwissenschaftliche Me-thoden angewandt werden können. Mit diesem Politikverständnis lässt sich u.a. verstehen, warum ökonomische Entscheidungen keine „Sachzwän-ge“ darstellen, sondern auch politische Entschei-dungen, die untrennbar mit Machtverhältnissen verbunden sind. Arbeitsfelder

Durch Interdisziplinarität und empirische For-schung soll aber auch eine möglichst große Annä-herung zwischen Theorie und Praxis ermöglicht werden. Den Kern der Ausbildung zum_zur Poli-tikwissenschaftler_in bildet die Tatsache, dass er-lernte Methoden und Theorien im späteren Beruf auf entsprechende Probleme angewendet werden können. In diesem Sinne wird in letzter Zeit ver-mehrt auf Kontakte zu Expert_innen verschiedens-ter Bereiche im Rahmen des Studiums Wert gelegt. Neben den klassischen Bereichen der Verwaltung,

Parteien und Parlamente, der Internationalen Or-ganisationen und der Medien werden zusätzlich Bereiche bzw. potenzielle Berufsfelder wie PR- und Pressearbeit in der Privatwirtschaft, im Sozial- und Kulturbereich und NGOs im Rahmen des Stu-diums abgedeckt. In eben genannten Bereichen liegen später auch die hauptsächlichen Berufsfel-der von Absolvent_innen der Politikwissenschaft.

Institute

Für die Studienrichtung Politikwissenschaft gibt es zwei Institute, die Lehrveranstaltun-gen anbieten: das Institut für Politikwissen-schaft - IPW (im Neuen Institutsgebäude [NIG], 2. Stock) und das Institut für Staatswissen-schaft in der Hohenstaufengasse 9. An den Ins-tituten wird hauptsächlich Forschung betrieben.

Studienprogrammleitung

Für Angelegenheiten, die das Studium direkt betreffen (beispielsweise Lehrveranstaltungsan-gebot, Anrechnungen, etc.), ist die Studienpro-grammleitung (SPL) zuständig. Leiterin der Studi-enprogrammleitung ist Dr.in Regina Köpl.

Für das Sommersemester 2014 läuft vom 07.01.2014 bis zum 05.02.2014 die Zulas-sungsfrist für Diplom-, Lehramts- und Bachelorstudien an der Universität Wien. Mas-terzulassungen für Studierende aus dem EU/EWR-Raum (!) sind noch bis 30.04.2014 möglich.

Page 6: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 6 S. 7

Am Ende der Voranmeldung erhältst du eine Be-arbeitungsnummer und ein von dir ausgewähltes Passwort. Diese solltest du unbedingt aufheben! Du benötigst sie nämlich zur Abfrage deiner Kon-toinformationen. Zahlungen an die Universität Du musst den ÖH-Beitrag von € 18,00 entrichten, um studieren zu können. Bezahlen kannst du im Referat für Studienzulassung via Bankomat oder du bezahlst mittels Erlagschein, den du ebenso im Referat für Studienzulassung bekommst. Bitte beachte: ausschlaggebend ist das Datum, an dem das Geld am Uni-Konto einlangt.

Studiengebühren

Du muss den ÖH-Beitrag von € 18,00 und even-tuell € 363,36 bzw. € 726,72 (für Studierende ohne EWR-Staatsbürger_innenschaft) an Studi-engebühren entrichten, um studieren zu können. Bezahlen kannst du im Referat für Studienzu-lassung via Bankomat oder du bezahlst mittels Erlagschein, den du ebenso im Referat für Studi-enzulassung bekommst und den du dir bei den Selbstausdurck-Terminals im Gang neben dem Referat ausdrucken kannst.

Bitte beachte, dass bei Zahlung mit Erlagschein nicht das Einzahldatum ausschlaggebend ist, sondern jenes, an dem das Geld am Uni-Konto einlangt.

Näheres zum leidigen Thema Studiengebühren findest du weiter hinten in dieser Broschüre.

Kontoinformationen Bis das Geld bei der Uni ankommt vergeht durchschnittlich rund eine Woche. Bei Bankomat-Zahlung sind sie sofort auf dem Uni-Konto. Unter https://univis.univie.ac.at kannst du überprüfen, ob dein Geld schon angekommen ist.

Referat für Studienzulassung

Der letzte Weg, um erfolgreich zu inskribieren führt dich in das Referat für Studienzulassung (Uni Wien Hauptgebäude bei Audimax). Für

den Fall, dass du diesen Weg rund um den Se-mesterbeginn tätigst solltest du dafür mehrere Stunden an Wartezeit veranschlagen. Auf jeden Fall musst du dort folgende Unterlagen im Ori-ginal oder in beglaubigter Abschrift vorlegen:

• Reisepass oder Staatsbürger_innenschaftsnach-weis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbild-ausweis.

• E-Card• Passfoto• Maturazeugnis, bzw. den Nachweis über Zulas-

sungs- oder Ergänzungsprüfungen

Danach erhältst du direkt am Schalter dein Stu-dienblatt, Studienbestätigungen, Studierenden-Ausweis und das Semesteretikett, das in den Ausweis zu kleben ist. Damit bist du ordentliche_r Student_in an der Universität Wien.Sofern du deine Studienberechtigung nicht in Ös-terreich erworben hast, sind weitere Dokumente vorzuweisen. Infos: http://studentpoint.univie.ac.at Außerordentliches Studium Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums hast du die Möglichkeit, auch ohne Studienbe-rechtigung Prüfungen an der Universität Wien abzulegen. Die Zeugnisse kannst du dir später für ein ordentliches Studium anrechnen lassen. Um außerordentlich zu inskribieren, sind ein Licht-bildausweis und ein Foto nötig. Nähere Infos: http://studentpoint.univie.ac.at/zum-studium/zulassung-ohne-reifezeugnis/ausserordentliches-studium/

Page 7: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 6 S. 7

Semestergestaltung und STEOP

Am Beginn deines Studiums steht die sogenannte „STEOP“ (Studieneingangs und Orientierungspha-se). Einst tatsächlich als Eingangsphase für Studi-enanfänger_innen konzipiert, wird mit den Spar-maßnahmen der letzten Jahre daraus zunehmend eine schlecht versteckte Zugangsbeschränkung.

Seit Wintersemester 2011/12 ist die positive Ab-solvierung der STEOP die Voraussetzung für das Weiterstudieren. Das heißt, dass du zuerst alle Vorlesungen aus der Studieneingangs- und Ori-entierungsphase abschließen musst, um dich für weitere Prüfungen, Seminare und Lektürekurse anmelden zu können. Die STEOP soll offiziell dazu dienen, dich in das Studium einzuführen und dir einen Überblick zu verschaffen.

In Wirklichkeit ist es aber eine Maßnahme, um Stu-dierende auszusortieren und so am Ende weniger Studierende und damit weniger Kosten zu haben. Daher hat die STEOP auch nur Multiple-Choice-Tests mit denen es eigentlich nicht möglich ist, politikwissenschaftliche Inhalte ernsthaft abzufra-gen. Ab Wintersemester 2011 kam eine zusätzliche Regelung dazu, welche nur mehr zwei statt vier Prüfungsantritte in der STEOP erlaubte. Nach mas-sivem Protest und Druck vonseiten der Studieren-den, der Studienvertretungen und der ÖH, welche unter anderem zumindest einen dritten Prüfungs-antritt forderten., wurde ab Sommersemester 2012 ein eingeschränkter dritter Prüfungsantritt ge-währt. Studierende haben nun das Recht auf einen dritten Prüfungsantritt, wenn sie bereits eine der beiden STEOP-Prüfungen (bspw. Einführung) beim spätestens zweiten Antritt positiv absolviert ha-ben. Dann bekommen sie bei der anderen Prüfung (bspw. Methodologie) noch einen dritten Antritt. Wenn du auf die erste Prüfung also ein Nicht Genü-gend hast, kannst du diese nur einmal (!) wieder-holen. Solltest du zweimal negativ auf die STEOP-Vorlesung sein, zu der du zuerst antrittst, bist du für den BA Politikwissenschaft in Wien gesperrt. Du musst also entweder ein anderes Studium wählen oder Politikwissenschaft an einer anderen Univer-sität belegen.

Ohne Zweifel ist das eine Stress verursachende Schikane, die Studierwillige von ihrem Recht auf Bildung abhält!

Als Studienvertretung bekämpfen wir jegliche Form von Zugangsbeschränkungen und Ein-schränkungen eines frei gestaltbaren Studiums. Dabei ist es uns gelungen, einige zusätzliche Gift-zähne zu ziehen, auch wenn unseren Eingriffsmög-lichkeiten Grenzen gesetzt sind.

Mit den Umsetzungen und Ergebnissen der STEOP aus den letzten zwei Semestern sind we-der Student_innen noch wir als STV zufrieden. Materienferne Multiple Choice-Fragen, penible Prozentvoraussetzungen für eine positive Note und schlussendlich Studienabbrüche sind inak-zeptabel.

Wir wollen Student_innen dabei unterstützen, die Regelungen der STEOP bestmöglich zu unterlau-fen, sich zu solidarisieren und gemeinsam Druck auszuüben.

Wir alle haben das Recht auf freies, kritisches Stu-dieren!

Page 8: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 8 S. 9

Grundsätzliches

Das Bachelorstudium besteht aus 180 ECTS Punk-ten. Wenn du also in Mindestzeit studieren willst, heißt das, du musst durchschnittlich 30 ECTS pro Semester absolvieren.Für das erste Semester bedeutet das: Die 15 ECTS der STEOP und etwa drei Prüfungen aus BAK 2. Ur-sprüngliche Planungen hätten die STEOP mit 30-ECTS konzipiert und die Absolvierung binnen eines Semesters zur Voraussetzung gemacht, was jedoch durch die Opposition der Student_innen verhin-dert werden konnte. Beachte, dass du dich erst zu Prüfungen aus BAK2 anmelden kannst, wenn du in allen Vorlesungen der STEOP eine positive Note bekommen hast. Im Zweifelsfall ist es sicherlich ratsam sich im ersten Semester ausschließlich auf die STEOP-Prüfungen zu konzentrieren und somit weniger als 30-ECTS zu machen.

Zu den Begriffen

Lehrveranstaltung (LV): ist der Überbegriff für alle universitären Veranstaltungen bei denen du ECTS bekommst, wenn du sie erfolgreich abschließt.Vorlesungen (VO): finden in einem großen Hörsaal statt, es gibt keine Anwesenheitspflicht und auch keine Anwesenheitskontrollen. Es empfiehlt sich mitzuschreiben. Am Ende einer Vorlesung findet meist eine schriftliche Prüfung statt. Diese kann ganz unterschiedlich aussehen und es gibt auch Vorlesungen, bei denen es keine Prüfung, son-dern eine andere Art der „Leistungskontrolle“ gibt. (Bspw. Abgabe eines Essays oder Abgabe von Pro-tokollen.) In der ersten Einheit der Vorlesung wird der Weg zur Note immer erklärt. Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vor dem Semesterbeginn vonnöten, du gehst einfach zum ersten Termin und erfährst dort das genaue Prozedere.

STEOP (BAK 1)

VO BAK 1.1 Grundlagen sozialwissenschaftlicher Methodologie (6 ECTS)

Hier werden sozialwissenschaftliche Methoden vorgestellt. Am Ende gibt es eine Multiple-Choice-Prüfung. Diese Prüfung ist durchaus anspruchsvoll, aber wenn du alle Texte liest (diese werden auf der e-Learning Plattform angeboten) schaffbar. Exzerp-

te sind dabei sehr hilfreich! Für die Methodologie-Vorlesung werden auch weitere Termine von der Studienprogrammleitung Soziologie und Kultur- und Sozialanthropologie angeboten. Du kannst diese, falls sie terminlich besser passen, problemlos statt des Termins der Politikwissenschaft besuchen.

Termine im Sommersemster 2014:

Mi wtl ab 05.03.2014, 13.15-15.15 UhrOrt: HS C1 UniCampus Hof 2Vortragende: Andrea Payrhuber

VO BAK 1.2 Fachspezifische Einführung (6 ECTS)

Dies ist eine Ring-Vorlesung, das bedeutet, dass jede Einheit ein_e andere_r Vortragende_r da ist. Diese behandeln verschiedene Themenblöcke (vo-rauss. Ökonomie, Recht, Theorie, Geschichte der Politikwissenschaft). Am Ende des Semesters findet eine Multiple Choice Prüfung statt, im Zuge derer auch 4-6 Fragen zum Propädeutikum gestellt wer-den. Da die Vorlesung 3 Stunden dauert, planen die Vortragenden, nach einem zweistündigen The-orieblock, jeweils ein dazu passendes Forschungs-projekt zu präsentieren, um so auch einen Einblick in die Praxis von politikwissenschaftlichen Arbeiten zu gewähren.

Termine im Sommersemester 2014:

FR wtl ab 07.03.2014, 11.30-14.45 Uhr Ort: Hörsaal I NIG ErdgeschoßVortragender: Ulrich Brand

VO BAK 1.2 Propädeutikum Politikwissenschaft (3 ECTS)

Diese findet in der ersten Woche statt, noch vor dem Beginn der anderen LVs. Du musst dich nicht für das Propädeutikum anmelden, allerdings für die Prüfung am Semesterende. Diese findet, wie bereits erwähnt, zusammen mit der Prüfung zur Fachspezi-fischen Einführung statt.In der LV geht es darum, die einzelnen Kernbereiche der Politikwissenschaft kennenzulernen und es kön-nen organisatorische Fragen geklärt werden. Ein Be-such der LV ist nicht verpflichtend, aber ratsam, weil die Vorgänge am Institut näher gebracht werden.

Page 9: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 8 S. 9

Termine im Sommersemester 2014:

Mo 03.03.2014, 09.00-17.00 UhrDi 04.03.2014, 09.00-17.00 UhrMi 05.03.2014, 09.00-17.00 UhrOrt: Hörsaal D Unicampus Hof 10 Hirnforschung-zentrum Spitalgasse 4Vortragende: Regina Köpl

Um dein Studium fortsetzen zu können, solltest du nach Möglichkeit alle Prüfungen der STEOP ehest-möglich abschließen. Der erste Prüfungstermin der STEOP Vorlesungen findet bereits im Dezember statt, ein zweiter Mitte Jänner. Umgehend nach dem du die STEOP absolviert hast, bist du berech-tigt, Prüfungen aus den Modulen BAK2-BAK8 ab-zulegen. Im besten Fall kannst du also bereits Ende Jänner weitere Prüfungen ablegen. Wir empfehlen dir allerdings, dich im ersten Semester vorrangig auf die STEOP zu konzentrieren, da diese elementar für deinen weiteren Studienverlauf ist.

Sozialwissenschaftliche Grundlagen (BAK 2)

VO BAK 2.1 Grundlagen sozialwissenschaftlicher Denkweisen (5 ECTS)

Diese Vorlesung bringt dir sozialwissenschaftliche Theorien nahe und versucht, einen Überblick über verschiedene Zugänge und Theorieschulen zu ge-ben. Die Vorlesung wird meist nur von einer Person gehalten. Am Ende gibt es eine Prüfung mit offenen Fragen. Auch diese Vorlesung wird von der Studien-programmleitung Soziologie, sowie Kultur- und So-zialanthropologie angeboten, welche statt der von der Politikwissenschaft angebotenen Vorlesung absolviert werden kann.

Termine im Sommersemester 2014:Mo ab 28.04.2014, 15.00-18.15 Uhrgenaue Zeiten bitte im VLVZ schauenOrt: HS I NIG ErdgeschoßVortragender: Werner Zips

VO BAK 2.2 Sozialwissenschaften und gesellschaft-licher Wandel: aktuelle Debatten (5 ECTS)

„Aktuelle Debatten“ ist ebenfalls eine Ring-VO, auch hier werden verschiedene Themenblöcke (Staat-

Migration-Globalisierung) behandelt. Jede der Studienrichtungen hält eine Einheit zum jeweiligen Themenblock (insgesamt also 12: 4 Studienrichtun-gen je Block). Sie wird mit einer Prüfung absolviert. Auch für diese Vorlesung existiert ein weiterer Ter-min, der von der Studienprogrammleitung Kultur- und Sozialanthropologie angeboten wird, welcher anstatt des Termins der Politikwissenschaft besucht werden kann.

Termine im Sommersemester 2014:

Mo wtl ab 10.03.2014, 18.30-20.00 UhrOrt: Hörsaal 33 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7Vortragende_r: Johann Dvorak u.a.

VO BAK 2.3 Historische Grundlagen (4 ECTS)

Die Vorlesung „Historische Grundlagen“ soll dir ei-nen Überblick über die für die Politikwissenschaft relevanten historischen Ereignisse verschaffen. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Am Ende des Semesters findet eine schriftliche Prüfung statt.

wird nur im Wintersemester angeboten

VO BAK 2.4. Politik und Ökonomie (4 ECTS)

Die Vorlesung soll eine Einführung in die Volkswirt-schaftslehre (Volkswirtschaftstheorie und Theorie der Wirtschaftspolitik) geben. Die Schwerpunkte sind: Makroökonomie und Wirtschaftspolitik, Pro-bleme, Akteure und Institutionen der österreichi-schen Wirtschafts- und Budgetpolitik.

Termine im Sommersemester 2014:

Mi wtl ab 19.03.2014, 15.00-16.30 UhrOrt: Hörsaal III NIGVortragender: Markus Marterbauer

VO BAK 2.5. Politik und Recht (4 ECTS)

Die Vorlesung gibt einen Einblick in Theorien und Geschichte von Staats- und Rechtsverständnissen. Es werden Begriffserklärungen geliefert, sowie rechtliche Institutionen vorgestellt. Schwerpunkt ist auch eine Diskussion des Verhältnisses zwischen Politik, Recht und Gerechtigkeit.

Page 10: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 10 S. 11

Termine im Sommersemester 2014:

Fr wtl ab 07.03.2014, 15.00-16.45 UhrOrt: Hörsaal 33, Hauptgebäude, 1. Stock, Stiege 7Vortragender: Stefan Gschiegl

Vorlesungsverzeichnis

Das ganze Lehrveranstaltungsprogramm für die Politikwissenschaft im Sommersemester 2014 fin-dest du im Vorlesungsverzeichnis auf der Home-page der Uni Wien. Darin wird nicht nur der Ort und der Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen an-gegeben, sondern auch meistens beschrieben, welche Schwerpunkte und Inhalte die Lehrveran-staltung setzt. Meist findet sich auch ein Hinweis auf die genaueren Leistungserfordernisse des_der Vortragenden. Sollte es, wie es immer wieder mal vorkommt, zu kurzfristigen Termin oder Ortsände-rungen vor dem ersten Termin der Lehrveranstal-tung kommen, findest du dort auch am schnells-ten die aktuellsten Angaben.http://online.univie.ac.at/vlvz?kapitel=2101&semester=S2014#2101_3

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen läuft über das universitätseigene Online-Verwaltungs-system UNIVIS, in dem ihr auch eure Noten abru-fen könnt. Vor Semesterbeginn musst du dich nur für Lehrveranstaltungen vom Typ PS/SE/UE/LK an-melden. Bei Vorlesungen brauchst du dich in der Regel erst für die Prüfung anmelden. Da im ersten Semester nur Vorlesungen absolviert werden kön-

nen, musst du dich daher im ersten Semester vor Semesterbeginn zu keinen Lehrveranstaltungen im Vorhinein anmelden.

Prüfungsanmeldung

Bei Vorlesungen musst du dich lediglich für die Prüfung im UNIVIS anmelden. Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist in der Regel zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin und endet zwei(!) Tage vor der Prüfung. Grundsätzlich gibt es keine Platzbeschränkung bei den einzel-nen Prüfungsterminen, daher ist der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb dieser zweiwöchigen Frist für die Zulassung zur Prüfung irrelevant.

Solltest du einen Prüfungstermin, zu dem du an-gemeldet bist, nicht wahrnehmen, ist es unbe-dingt nötig, dich rechtzeitig wieder abzumelden. Eine Abmeldung ist bis zum Ende der Anmelde-phase möglich (spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungstermin, bei Steop-Prüfungen eine Woche vorher). Die Prüfungstermine werden in der VO von den Lehrveranstaltungsleiter_innen bekannt gegeben und werden auch zusätzlich auf der Homepage der Studienprogrammleitung, bzw. des Instituts für Staatswissenschaft veröffentlicht. Manchmal kommen auch andere Varianten der Prüfungsanmeldung zum Einsatz. Sollte dies der Fall sein wird es in der ersten Einheit der Vorlesung bekanntgegeben.

Die ÖH Uni Wien bietet in unterschiedlichen Bereichen regelmäßig kostenlose Beratung an.

Die jeweils aktuellen Beratungszeiten und Kontaktmöglichkeiten findst du unter: http://www.oeh.univie.ac.at/beratung.html

Allgemeine Beratung:

Mo, Mi: 9-17 Uhr

Di, Do: 9-19 Uhr

Fr: 9-13 Uhr

Mail: [email protected]

Tel.: 01/4277-19501

Page 11: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 10 S. 11

Studienplan Bachelor

BAK 1 Studieneingangs- und Orientie-rungsphase (15 ECTS)

Seit dem Wintersemester 2011 gilt durch eine Ge-setzesnovelle, dass die Vorlesungen in der STEOP einmal wiederholt werden dürfen, in Ausnahmefäl-len zweimal. Genaueres zu den Regelungen siehe S. 7. Der positive Abschluss der STEOP ist Voraus-setzung für die Anmeldung zu allen weiteren Lehr-veranstaltungen. Wer die STEOP nicht schafft, ist für das weitere Studium gesperrt. Dass die STEOP somit wenig mit Orientierung zu tun hat sondern stattdessen ein Rausprüfen von Leuten darstellt, liegt auf der Hand.

• BAK 1.1 Grundlagen sozialwissenschaftlicher Methodologie 2011 VO 2 SStd./6 ECTS

• BAK 1.2 Fachspezifische Einführung in die Po-litikwissenschaft VO 2 SStd/6 ECTS

• BAK 1.2 Propädeutikum Politikwissenschaft VO 2 SStd/3 ECTS

BAK 2 Sozialwissenschaftliche und inter-disziplinäre Grundlagen (22 ECTS)

Die Vorlesungen aus BAK 2 können bereits im ers-ten Semester absolviert werden, für die Anmel-dung zur Prüfung müssen im Vorhinein allerdings bereits beide Vorlesungsprüfungen aus der STEOP positiv benotet worden sein.

• BAK 2.1 Grundlagen sozialwissenschaftlicher Denkweisen VO 2 SStd./5 ECTS

• BAK 2.2 Sozialwissenschaften und gesell-schaftlicher Wandel: aktuelle Debatten VO 2 SStd/5 ECTS

• BAK 2.3 Historische Grundlagen VO 2 SStd/4 ECTS (nur im Wintersemester)

• BAK 2.4 Politik und Ökonomie VO 2 SStd/4 ECTS (nur im Sommersemester)

• BAK 2.5 Politik und Recht VO 2 SStd/4 ECTS (nur im Sommersemester)

BAK 3 Einführung in das wissenschaftli-che Arbeiten (5 ECTS)

BAK 3 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten PS 2 SStd/5 ECTS

BAK 4 Methoden (18 ECTS)

In den Modulen aus BAK 4 müssen jeweils eine Vor-lesung zu 3 und eine Übung mit 6 ECTS absolviert werden.

• BAK 4.1 Qualitative Methoden der empiri-schen Sozialforschung VO+UE 2+2SStd/3+6 ECTS (nur im Sommersemester)

• BAK 4.2 Quantitative Methoden der empiri-schen Sozialforschung VO+UE 2+ 2 SStd/3+6 ECTS (nur im Wintersemester)

BAK 5 – BAK 9 Kernfächer (36 ECTS)

Um die Kernfächer zu absolvieren, musst du in jedem Kernfach eine Vorlesung und den entspre-chenden Lektürekurs absolvieren. Es wird empfoh-len die entsprechende Vorlesung und den Lektüre-kurs nach Möglichkeit paralell zu besuchen, dies ist allerdings nicht verpflichtend vorgeschrieben.• BAK 5 Theoriegeschichte und Theoriedebat-

Den rechtsverbindlichen Studienplan des Bachelorstudienplans findest du im Mit-teilungsblatt der Universität Wien. Im Folgenden haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

150 ECTS Politikwissenschaft + 30 ECTS Erweiterungscurricula

Page 12: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 12 S. 13

ten VO 2 SStd/3 ECTS + LK 2 SStd/6 ECTS• BAK 6 Das politische System Österreichs und

die EU VO 2 SStd/3 ECTS + LK 2 SStd/6 ECTS• BAK 7 Vergleichende Analyse von Politik VO 2

SStd/3 ECTS + LK 2 SStd/6 ECTS• BAK 8 Internationale Politik VO 2 SStd/3 ECTS

+ LK 2 SStd/6 ECTS

BAK 9 – BAK 16 Spezialisierungen (27 ECTS = 3 x 9 ECTS )

ACHTUNG: Für die Anmeldung zu Lehrveranstal-tungen und Prüfungen der Module ab inklusive BAK 9 ist der positive Abschluss der Module BAK 1, BAK 2 und BAK 3 Voraussetzung.

Du kannst aus den acht Modulen insgesamt drei unterschiedliche wählen, in denen du eine Vorle-sung mit 3 und ein Seminar mit 6 ECTS absolvieren musst.

• BAK 9 Politische Theorien und Theoriefor-schung VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 10 Internationale Politik und Entwick-lung VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 11 Europäische Union und Europäisie-rung VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 12 Österreichische Politik VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 13 Staatstätigkeit, Policy- und Governan-ceanalysen VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 14 Geschlecht und Politik VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 15 Osteuropastudien VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

• BAK 16 Kultur und Politik VO+SE 2+2 SStd/3+6 ECTS

BAK 17 Vertiefungsmodul (15 ECTS)

Im Rahmen des Vertiefungsmoduls kannst du zwi-schen zwei Varianten wählen, von denen du eine wählen musst.

• BAK 17a WahlmodulHier kannst du beliebige Lehrveranstaltungen aus

den Bereichen BAK 9 – BAK 16 im Umfang von 15-ECTS absolvieren.

• BAK 17b WahlmodulBesteht aus der Übung „Politikwissenschaft in der Praxis“ und einem Praktikum mit jeweils 6 ECTS. Darüber hinaus muss eine Vorlesung aus den Berei-chen BAK 9 – BAK 16 gewählt werden.

BAK 18 Bachelorseminar und -arbeit

Im Rahmen des Bachelorseminars musst du deine Bachelorarbeit verfassen, diese sollte zwischen 30 und 35 Seiten umfassen und die Befähigung zur eigenständigen Bearbeitung einer politikwissen-schaftlichen Fragestellung belegen. Achtung: Um dich für das Bachelorseminar anmel-den zu können, musst du mindestens zwei deiner drei Module aus BAK 9 – BAK 16 positiv abgeschlos-sen haben.

• BAK 18 Bachelorseminar BA-SE 2 SStd/12 ECTS

Erweiterungscurricula (30 ECTS)

• BAK 19 Erweiterungscurricula

Um das Bachelor Studium erfolgreich abschließen zu können, benötigst du außerdem 30 ECTS an Erweiterungscurricula. Diese werden von anderen Studienrichtungen angeboten (zu je 15 oder 30 ECTS). Genauere Informationen findest du auf der Seite zu Erweiterungscurricula. (S. 14)

Page 13: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 12 S. 13

LehrveranstaltungstypenVO: Vorlesung.

Hier besteht keine Anwesenheitspflicht. Der_die Professor_in trägt den Stoff vor. Am Ende des Se-mesters Prüfung über den gesamten Stoff der Vor-lesung. In der Regel musst du dich für Vorlesungen an der Politikwissenschaft nicht im Vorhinein an-melden, sondern erst am Ende des Semesters zur Prüfung. Sollte dies nicht der Fall sein, findest du einen entsprechenden Hinweis im Vorlesungsver-zeichnis.

PS: Proseminar.

Hier besteht Anwesenheitspflicht. Meistens darf mensch max. zweimal im Semester fehlen. Am Ende des Semesters ist eine größere Arbeit abzu-geben. Im Laufe des Semesters muss mensch meis-tens ein Referat halten und/oder ein paar kleinere Texte abgegeben. Um einen Platz im Proseminar zu erhalten, musst du dich vor Beginn des Semesters anmelden.

UE: Übungen.

Sind grundsätzlich Proseminaren ähnlich, jedoch ist am Ende des Semesters eine kleinere Arbeit abzugeben. Während des Semesters sind mehrere Übungsarbeiten zu verfassen. Es besteht Anwe-senheitspflicht. Um einen Platz in einer Übung zu

erhalten, musst du dich vor Beginn des Semesters anmelden.

LK: Lektürekurs.

Lektürekurse sind zusätzlich zu den Kernfachvorle-sungen zu absolvieren. Hierbei soll der Vorlesungs-stoff mittels Lektüre und Diskussion einschlägiger Fachliteratur vertieft werden. Um einen Platz in einem Lektürekurs zu erhalten, musst du dich vor Beginn des Semesters anmelden.

PR: Praktikum.

Im Rahmen des Bachelor Studiums Politikwissen-schaft hast du ebenfalls die Möglichkeit, ein Prak-tikum zu absolvieren. Dieses muss von der Studi-enprogrammleitung genehmigt werden und muss in einer studienrelevanten Institution absolviert werden.

BA-SE: Bachelor Seminar.

Im Rahmen dieses Seminars verfasst du deine 25-35 seitige Bachelor Arbeit, mit der du das Bache-lorstudium der Politikwissenschaft abschließt. Das dazugehörige Seminar soll dir Hilfestellung beim Verfassen geben und dich unterstützen. Um einen Platz im Bachelorseminar zu erhalten, musst du dich vor Beginn des Semesters anmelden.

Das LV-Wiki

http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stv/content/wiki.html

Ziel dieses Wikis ist es, Mitschriften und Un-terlagen für so viele Lehrveranstaltungen wie möglich zu sammeln und es Studierenden damit zu ermöglichen, ihr Wissen zu teilen.

Page 14: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 14 S. 15

Erweiterungscurricula

Um das Bachelorstudium Politikwissenschaft ab-solvieren zu können, ist es notwendig, auch Lehr-veranstaltungen aus anderen Studienrichtungen zu belegen und mit Prüfungen abzuschließen. Diese müssen in Form der so genannten Erwei-terungscurricula absolviert werden. Darunter sind Lehrveranstaltungs-Pakete diverser Studi-enrichtungen zu verstehen, in denen mehrere Lehrveranstaltungen eines Fachgebiets, meist Vorlesungen, zusammengefasst werden. Ein Er-weiterungscurriculum umfasst entweder 15 oder 30 ECTS Punkte. Insgesamt werden für das BA-Studium der Politikwissenschaft 30-ECTS, ergo ei-nes oder zwei (je nach Zusammenstellung) dieser Curricula benötigt. Neben dem regulären Erwei-terungscurriculum gibt es auch die alternativen Erweiterungen. Hier kannst du dir beliebige Lehr-veranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 15 ECTS anrechen lassen ( auch Sprachkurse, Veran-staltungen von anderen Unis, zusätzliche Lehrver-anstaltungen aus dem eigenen Studienplan etc.).

Auf der Homepage http://ec.univie.ac.at findest du eine Liste aller angebotenen Erweiterungscur-ricula sowie weitere Informationen über deren Voraussetzungen und Inhalt, sowie über die not-wendige Registrierung für ein Erweiterungscurri-culum. Ebenso findest du auf der HP, wie du dich über das UNIVIS für einzelne ECs registrierst.

Die einzelnen Lehrveranstaltungen im Rahmen der Erweiterungscurricula, sowie deren Termine findest du wiederum im Vorlesungsverzeichnis.

Folgende Regelungen sind betreffend der Alter-nativen Erweiterungen zu beachten:

• Du kannst beliebige Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot des Bachelor-Stu-diums Politikwissenschaft im Rahmen der Alternativen Erweiterungen absolvieren, sofern du die Anmeldungsvoraussetzungen für diese Lehrveranstaltung (sprich: Voraus-

setzungsketten) erfüllst. Diese Lehrveran-staltungen musst du nicht extra anrechnen lassen, du musst sie lediglich im UNIVIS dem Modul „Alternative Erweiterungen“ zuord-nen.

• Ebenso kannst du, sofern du die Anmel-dungsvoraussetzungen erfüllst, aus dem gesamten Lehrangebot der Universität Wien Lehrveranstaltungen im Rahmen der Alter-nativen Erweiterungen absolvieren. Auch hier musst du einfach nur die betreffenden Lehrveranstaltungen im UNIVIS dem Modul „Alternative Erweiterungen“ zuordnen. Soll-test du die betreffende Lehrveranstaltung unter einer anderen Studienkennzahl als jener des Bachelor-Studiums Politikwissen-schaft absolviert haben (bspw. für die dei-nes Zweitstudiums), musst du dir diese von der Studienprogrammleitung als Alternative Erweiterung anrechnen lassen.

• Lehrveranstaltungen an anderen inländi-schen postsekundären Bildungseinrich-tungen (Universitäten, Fachhochschulen, Akademien) können ebenso im Rahmen der Alternativen Erweiterungen absolviert wer-den. Diese musst du dir allerdings im Rah-men der Anrechnung genehmigen lassen, was auch noch im Nachhinein möglich ist. Unter diesem Punkt können auch explizit Sprachkurse absolviert werden.

• Im Ausland absolvierte Prüfungen und Lehr-veranstaltungen können ebenso im Rahmen der Alternativen Erweiterungen absolviert werden. Auch diese musst du dir anrechnen lassen.

Auch wenn diese Regelung einige Probleme und Absurditäten der Erweiterungscurricula in Ansät-zen beseitigt, ist diese in unseren Augen weiterhin unzureichend. Als Studienvertretung setzen wir uns dafür ein, dass der gesamte Ergänzungsbe-

Page 15: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 14 S. 15

reich des Hauptstudiums frei zusammenstellbar sein soll. Vorgefertigte Module können hierbei, sofern sie nicht nur lediglich aus Massenvorle-sungen bestehen, interessante und strukturierte Angebote darstellen. Alle Student_innen sollten allerdings die Möglichkeit haben ihre Module gänzlich nach ihren eigenen Erkenntnisinteressen zusammenstellen zu können.

Basierend auf §78 des Universitätsgesetzes 2002 kannst du dir Prüfungen, welche du auf anderen in- oder ausländischen Postsekundären Bildungsein-richtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Aka-demien, …) oder in anderen Studienrichtungen der Universität Wien absolviert hast, für Prüfungen aus dem Bachelor-Studienplan Politikwissenschaft anerkennen lassen.

Hierfür ist ausschlaggebend, ob deine Prüfung von der Studienprogrammleitung als inhaltlich äqui-valent der im Studienplan vorgesehenen Prüfung anerkannt wird und die ECTS-Punkte ident sind oder nur geringfügig voneinander abweichen. Laut einschlägigen Gesetzeskommentaren darf eine anzurechnende Lehrveranstaltung maximal 20% weniger ECTS-Punkte aufweisen als die im Studien-plan vorgesehene. (Bspw. kann also für eine Lehr-veranstaltung mit fünf ECTS Punkten, eine inhalt-lich äquivalente Prüfung anerkannt werden welche mindestens vier ECTS-Punkte hat.)

Achtung: Die Möglichkeit der Anrechnung besteht nur für die im Studienplan Politikwissenschaft vor-gesehenen Pflichtfächer allerdings nicht für die insgesamt 30 ECTS an Erweiterungscurricula. Von diesen kannst du dir lediglich maximal 15-ECTS im Rahmen der Alternativen Erweiterungen an ande-ren Universitäten absolvieren.

Als Studienvertretung finden wir diese Regelung komplett widersinnig und setzen uns im Rahmen

unserer Möglichkeiten dafür ein, dass Anrechnun-gen auch im Bereich der Erweiterungscurricula möglich sind und Erweiterungscurricula gänzlich frei zusammenstellbar werden.

Alle Informationen zur Stellung eines Anrech-nungsantrags findest du unter diesem Link: http://spl.univie.ac.at/index.php?id=10217

Als Studienvertretung unterstützen wir dich im Rahmen unseres Beratungsangebots jederzeit gerne bei der Formulierung deines Anrechnungs-antrags. Am besten kommst du hierfür mal mit dei-nen Zeugnissen bei der Studienberatung vorbei:

http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stv/content/beratung.html

Anrechnungen

Page 16: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 16 S. 17

Institut für Staatwissenschaft

Das StaWi-Institut befindet sich in der Hohens-taufengasse 9/7. Du erreichst es am besten, wenn du die U-Bahnstation „Schottentor“ über den Ausgang Hohenstaufengasse verlässt.

Bibliothek für Politikwissenschaft und Soziologie

Die Fachbibliothek mit dem Großteil der Handap-parte findest du gegenüber vom NIG am Roosevelt-platz 2. Der Eingang befindet sich direkt am Kopf-ende des Gebäudes.

Campus/AAKH

Das weitläufige Gelände des Alten Allgemeinen Krankenhauses beherbergt eine Reihe von Hörsä-len. Erreichbar ist er am besten durch die Bim-Linien 5/33 wie auch durch die Linien 43/44, auch die End-haltestelle der Buslinie 13A ist nicht weit entfernt. Einen genauen Plan findest du hier: http://campus.univie.ac.at/plan-universitaere-einrichtungen/

ÖH Uni Wien

Die ÖH-Uni Wien hat ihre Räumlichkeiten im Hof 1 des Campus hinter dem Supermarkt. Dort findest du auch das Beratungszentrum.

Neues Institutsgebäude - NIG

Das Institut für Politikwissenschaft und diverse Hör-säle für Lehrveranstaltungen findest du im Neuen Institutsgebäude (NIG). Das NIG erreichst du am besten zu Fuß von der U-Bahnstation Schottentor oder mit der Straßenbahnlinie 43 bzw. 44. Das In-stitut und die Büros der Studienprogrammleitung findest du im 2. Stock.

Wo finde ich was? - Lagepläne

Page 17: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 16 S. 17

StudienServiceStelle Politikwissenschaft

Die aktuellen Öffnungszeiten findest zu auf: http://politikwissenschaft.univie.ac.at/institut/administration/

Irene Graf, Monja Raffa Institut für Politikwissenschaften, Zimmer D 204 Di, Mi, Fr: 10:00-12:00 und Do: 11:00-12:00/15:00-17:00 Erreichbarkeit: [email protected], [email protected] Tel.: 01/4277/47701, bzw. 01/4277/47706

Anrechnung: Zeugnisse aus dem Inland

Jutta Grahofer Institut für Politikwissenschaften, Zimmer D 202 Sprechstunde: Dienstag 10:00-12:00 Erreichbarkeit: [email protected] Tel.: 01/4277/47705

Anrechnung: Zeugnisse aus dem Ausland

Munira Rakhimdjanova Email: [email protected] Sprechstunde: Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Zi.Nr.: D 207 Tel.: 01/4277/49451

Anderas PriberskyE-Mail: [email protected]: Mittwoch 15.00-16.00

Kommunikationszentrum (KomZ)

Das KomZ ist nicht nur der Raum der Studienver-tretung in dem unsere Beratungstermine stattfin-den, sondern kann gleichzeitig von dir als Pau-sen-, Lern oder Arbeitsraum verwendet werden.So findest du hier neben einer Kaffeemaschine, Sofas und einem Kühlschrank diverse Politikwis-senschaftliche Zeitschriften sowie spannende Broschüren und Bücher.

Page 18: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 18 S. 19

Wie weiter nach dem Bachelor?

In der Theorie soll dir das Bachelor Studium praxisorientierte Fähigkeiten vermit-teln, die dich fit für den Arbeitsmarkt machen, während das darauffolgende Master Studium dir die Fähigkeiten zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit vermitteln soll.Gerade, aber nicht nur in den Sozialwissenschaf-ten, ist es jedoch mehr als fraglich, welche fach-spezifischen Tätigkeiten ohne eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten auskommen sollten. Nach dem Abschluss deines Bachelor Studiums stehen dir jedoch trotzdem mehrere Wege offen, welche du einschlagen kannst:

Master Studium Politikwissenschaft

Anschließend an das Bachelor Studium wird das Master Studium Politikwissenschaft angeboten. Dieses umfasst 120 ECTS Punkte und eine Min-deststudiendauer von 4 Semestern. Den Studi-enplan des Master Studiums findest du auf der Homepage der Studienvertretung unter Studien-infos / Master.

Artverwandtes Master Studium

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, nach Abschluss des Bachelor Studiums Politikwissenschaft ein

artverwandtes Master Studium zu absolvieren. Hierbei solltest du dich jedoch auf alle Fälle im Vo-raus informieren, ob dir dein Bachelor Abschluss für dein gewünschtes Master-Studium angerech-net wird. Eventuell musst du auch einige Lehrver-anstaltungen im Außmaß von maximal 30 ECTS aus dem Bachelor Politikwissenschaft nachholen.

Ab auf den Arbeitsmarkt/Auf zum AMS!

Natürlich kannst du nach dem Abschluss des Bachelor Studiums die Universität verlassen und dich auf Arbeitssuche begeben. Dabei solltest du dich aber nicht ausschließlich auf deinen BA ver-lassen, denn wie bereits erwähnt ist das Berufs-bild für diesen äußerst eingeschränkt.

www.powi.at Auf www.powi.at findest du genaue Infos zum Auf-bau des Politikwissenschafts-Studiums, ein Forum und Links zur Homepage des Instituts, der Studien-vertretung, u.a.

Besonders zum Austausch von Lernma-terialien, zur Prüfungsvorbereitung und zum Austausch von Erfahrungen ist powi.at neben Facebook stets ein probates Mittel.

Page 19: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 18 S. 19

Studienberatung der STV Politikwissenschaft

Nach der Inskriptionsberatung werden weiter wöchentlich Journaldienste abgehalten. Weiters wird es Arbeitstreffen, Plena und eine eigene Beratung für Studentinnen* geben.

Die Beratung findet immer im KomZ statt. Während der Beratungszeiten geben wir auch telefonische Auskünfte unter: +431/4277/47709. Du kannst uns allerdings immer eine E-Mail ([email protected]) schreiben. Wir versuchen sie so schnell wie möglich (normalerweise innerhalb von zwei Werktagen) zu beantworten.

Die genauen Beratungszeiten findest du rechtzeitig auf unserer Homepage www.univie.ac.at/politikwis-senschaft/stv

Page 20: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 20 S. 21

Hier findest du Informationen zu den Internet-Services, die dir die Uni Wien anbietet. Vom u:net bis zum Wlan. u:net

Um sich für Lehrveranstaltungen mit Platzbe-schränkung (Lektürekurse, Proseminare, Semi-nare, Übungen, Kurse, Lesekreise) und für Vor-lesungsprüfungen anzumelden und eine Reihe von weiteren multimedialen Angeboten  der Universität (e-Learning, Zugriff auf elektroni-sche Zeitschriften und andere Ressourcen) zu nutzen,  ist die Erstellung eines eigenen (kos-tenlosen) Unet-Accounts notwendig, der über die Homepage der Universität abrufbar ist.

Unter  www.univie.ac.at/ZID/unet steht alles, was du für den Internetdienst der Universität brauchst. Für Eilige: Rechts oben auf dem Zettel auf dem du auch dein Semesteretikett findest, befindet sich ein Code, dieser PIN- Code ist in Verbindung mit der Matrikelnummer bereits alles was für die Anmeldung benötigt wird. Jetzt nur auf http://univie.ac.at/ZID/unet-aktivierung. das Formular ausfüllen und schon bist du stolze_r Besitzer_in eines Unet-Accounts, mit dem du Zugriff auf die genannten Funktionen hast.

UNIVIS-Online

Über das UNIVIS System (abrufbar unter https://univis.univie.ac.at) kannst du online deine Lehr-veranstaltungsnoten abrufen und überprüfen, ob dein ÖH-Beitrag, bzw. deine Studiengebüh-ren bereits auf dem Uni Konto eingetroffen sind. Ebenso meldest du dich über das UNIVIS für prüfungsimmanente Lehrveranstaltun-gen und Vorlesungs-Prüfungen an. Außerdem kannst du hier deine Wohn- und Kontaktadres-se ändern, sowie seit kurzem auch online ein Leistungsstipendium beantragen. Um auf das UNIVIS-System zugreifen zu können, musst du einen Unet-Account besitzen (siehe oben) - die Login-Daten sind deine Matrikelnummer und das von dir selbst gewählte Unet-Passwort.

Unet-Email

Mit einem Unet-Account ist eine eigene Email-Adresse verbunden. Diese Adresse hat die Form [email protected], wobei XXXXXXX deine Matrikelnummer ist. Es ist wichtig, diesen Account regelmäßig zu überprüfen, da allfälli-ge Mitteilungen der Universität (Aufnahme in Kurse, Informationen zu Lehrveranstaltungen, etc.) standardmäßig an diese Adresse geschickt werden. Zugriff auf den Email-Account hast du nach Aktivierung deines Unet-Accounts ent-weder per Webmail unter https://webmail.uni-vie.ac.at (funktioniert sofort ohne Einrichtung) oder mithilfe deines eigenen Email-Programms. Eine Anleitung dafür findet sich unter http://www.univie.ac.at/ZID/anleitungen-mailing/

Unet-Homepage

Student_innen der Universität Wien bekom-men außerdem kostenlos 1GB Webspace, um private Dateien online auf den Servern der Universität zu speichern. Auch persönliche Homepages können auf diesen Servern veröf-fentlicht werden. Wenn du dich dafür interes-sierst, findest du eine Anleitung unter http://www.univie.ac.at/ZID/persoenliche-webseiten/

Dienste der Universitätsbibliothek

Wenn du Bücher der Universitätsbibliothek (UB) der Uni Wien entlehnen möchtest, ist es notwen-dig, einen Bibliotheksausweis zu beantragen. Dies ist im Prinzip ein Etikett, das du auf deinen Student_innen-Ausweis aufklebst. Informationen dazu, was du alles brauchst, um deinen UB-Ausweis zu be-kommen, findest du unter http://bibliothek.uni-vie.ac.at/bibliotheksausweis.html - Einen UB-Aus-weis kannst du übrigens auch dann beantragen, wenn du nicht an der Universität Wien studierst.

Zur Literatursuche gibt es online einen Katalog der meisten in der UB aufliegenden Büchern und Zeitschriften (manche Medien vor 1989 sind nicht in der Datenbank)

Internet-Dienste der Universität

Page 21: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 20 S. 21

Dieses Service ist unter http://aleph.univie.ac.at/ erreichbar. Dort kannst du dich mit der Nummer deines Universitätsausweises und deinem Ge-burtsdatum anmelden, um Bücher vorzubestellen.

Wenn du Bücher oder Zeitschriften vor Ort durchforsten möchtest, brauchst du zwar keinen Bibliotheksausweis, dennoch ist es für das wei-tere Studium äußerst praktisch, einen zu haben.

u:search und VPN

Bücher der Universitätsbibliothek und Artikel aus wissenschaftlichen Zeitschriften lassen sich seit neuestem auch über u:search, einem Service der Universitätsbibliothek, durchsuchen. Auf u:search greifst du über http://usearch.univie.ac.at/ zu. Die Besonderheit: Wenn du einen Artikel aus einem Journal, das auch online verfüg-bar ist und das die Universität Wien abon-niert hat, findest, kannst du den gleich im Volltext (als PDF-Datei) herunterladen!

Das funktioniert von jedem Computer aus, der über die Universität Wien mit dem Internet ver-bunden ist. Solltest du Journals von zuhause aus abrufen und Artikel herunterladen wollen, musst du über das virtuelle private Netz der Universi-tät Wien darauf zugreifen. Dazu geh einfach auf die Seite https://univpn.univie.ac.at/ und melde dich mit deinem Unet-Account an. In der dar-auf geöffneten Seite kannst du eine beliebige Internetadresse eingeben, eben beispielswei-se u:search. Dann kannst du auch von daheim aus alle Artikel aus eJournals, die die Universität Wien abonniert hat, im Volltext herunterladen.

eLearning

In fast allen Lehrveranstaltungen werden Un-terlagen online auf einer eLearning Plattform angeboten. Bei allen Lehrveranstaltungen die das  Fronter oder Moodle System verwen-den, kannst du dich mit deinen Unet-Account-Daten anmelden.  Welches System  verwendet wird,  erfährst du entweder im Lehrveranstal-

tungsverzeichnis oder auf jeden Fall in der Lehr-veranstaltung selbst. Bis zur ersten Lehrveran-staltungseinheit, die eLearning verwendet, ist es daher in der Regel nicht notwendig, sich bereits online für eLearning einzutragen (falls doch, fin-det sich ein Hinweis im Vorlesungsverzeichnis).

Internetzugang auf der Uni

Eine Möglichkeit sind die öffentlichen Com-puterräume der Uni Wien. Diese kannst du mit deinen Unet User_innendaten benut-zen. Eine Liste aller Computerräume findest du unter www.univie.ac.at/zid/pcr-standorte. Für Laptop Benutzer_innen gibt es in den meisten Gebäuden der Uni Wien W-LAN Accesspoints. Es gibt an der Uni Wien zwei verschiedene W-LAN Netzwerke. Diese sind eduroam  und u:connect.

u:connect ist ein unverschlüsseltes Netzwerk. Nachdem du dich verbunden hast, musst du dich daher erst unter https://wlan.cc.univie.ac.at/mit deinen u:net User_innendaten anmelden.

eduroam hingegen ist ein verschlüsseltes Netz-werk, es braucht zwar anfangs eine etwas längere Konfiguration, ist allerdings sicherer und braucht danach keine extra Anmeldung mehr. Informati-onen zur Konfiguration findest du unter https://zid.univie.ac.at/support/anleitungen/. Dein Be-nutzer_innen-Name und das Passwort sind die deines Unet-Accounts.

Page 22: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 22 S. 23

§

Page 23: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 22 S. 23

Studiengebühren – eine Geißel aller Student_in-nen. Die alten Regelungen wurden 2008 auf Grund des anhaltenden Widerstands maßgeblich entschärft und diese widerum vom VfGh für ver-fassungswidrig erklärt. Die Regierungskoalition hat sich nun für die Wiedereinführung entschie-den, bei der vor allem Studierende aus sogenann-ten „Drittstaaten“ - neben anderen rechtlichen Restriktionen - diskriminiert werden. Wir sind der Meinung, dass Studiengebühren grundsätzlich abgeschafft gehören! Es ist daher wichtig, die aktuellen Diskussionen weiter zu verfolgen und Druck aufzubauen, damit allen Student_innen ein gebührenfreies Studium möglich ist!

Abgesehen davon zahlen ausnahmslos alle Stu-dent_innen jedes Semester den ÖH-Beitrag (= 18.00€). Dieser enthält auch deine ÖH-Versiche-rung, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Uni Aktivitäten (siehe unten). Dieser muss unbe-dingt bis spätestens zum Ende der Nachfrist (30. April im Sommersemester, 30. November im Win-tersemester) einbezahlt werden, da ansonsten die Exmatrikulierung droht.

Wer muss jetzt Studiengebühren zahlen und wer nicht?

Generell gilt für österreichische Staatsbürger_in-nen, EU-Bürger_innen und Flüchtlinge nach Gen-fer Menschenrechtskonvention: Wenn du in der Mindestzeit deines Studiums + 2 Toleranzsemes-tern bist, zahlst du keine Studiengebühren. Für Bachelor-, Master- und Doktorats/PhD-Studien gelten die 2 Toleranzsemester pro Studium, egal ob es in Abschnitte gegliedert ist oder nicht. Für Diplomstudien gelten 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. Für Studien an Pädagogischen Hoch-schulen gilt 1 Toleranzsemester pro Abschnitt. Wenn du in all deinen unterschiedlichen Studien in dieser Zeit bist, bekommst du lediglich eine Zahlungsaufforderung über den ÖH-Beitrag von 18,00€, in diesem Fall musst du unter keinen Umständen Studiengebühren zahlen. Solltest du

trotzdem die Aufforderung bekommen Studien-gebühren zu zahlen, kontaktiere am besten die Studienzulassung und hol dir Beratung und Un-terstützung beim Sozialreferat der ÖH Uni Wien.

Der Studienbeitrag beläuft sich auf 363,36 Euro pro Semester bzw. für „Drittstaatenangehörige“ (Studierende ohne EWR-Staatsbürger_innen-schaft) auf 726,72 Euro pro Semester. Für Letze-tere gilt, dass sie von Beginn ihres Studiums an - uanbhängig der „Toleranzfristen“ Studiengebüh-ren zahlen müsen. Hier existieren einige Ausnah-men die am Ende des Textes näher erläutert sind. Das ist eine weitere diskriminierende Regelung, da Nicht-EWR-Bürger_innen bei ÖH-Wahlen nicht passiv wahlberechtigt sind, höhere Wohn- und Lebenskosten haben (denn sie haben keinen Anspruch auf Beihilfen jeglicher Art), nur sehr be-schränkt erwerbstätig sein dürfen und in Summe zu Student_innen zweiter Klasse degradiert wer-den.

Befreiungsgründe

Wenn du von der Universität einen Zahlschein über Studiengebühren erhältst, kannst du bei Vorliegen bestimmter Befreiungsgründe einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen:

• Auf einen großen Teil der zahlenden Studie-renden wird der Befreiungsgrund aufgrund von Berufstätigkeit zutreffen: Hast du im vo-rangegangenen Kalenderjahr mehr als min-destens € 5.267,64 (im Kalenderjahr 2012) (=14fache Geringfügigkeitsgrenze abzüg-lich Sozialversicherung und Werbungskos-tenpauschale) verdient, dann kannst du ei-nen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen. Als Nachweis benötigst du eine Be-stätigung des Finanzamtes (!). Die einzigen Bestätigungen, die momentan von der Uni akzeptiert werden sind die Bescheide, die du bekommst, wenn du entweder eine Einkom-menssteuererklärung oder eine Arbeitneh-

Studiengebühren

Page 24: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 24 S. 25

mer_innenveranlagung machst.• Wenn du Studienbeihilfe ausbezahlt be-

kommst (oder im vorhergehenden Semester bekommen hast), musst du keine Studien-gebühren zahlen

• Student_innen, die nachweislich (= fachärzt-liche Bestätigung), während des Semesters, mindestens 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert wurden, werden die Gebühren rückerstattet.

• Für den Fall, dass du Betreuungspflichten gegenüber einem Kind unter 7 Jahren hast, kannst du ebenso einen Antrag auf Erlass stellen.

• Ebenso besteht bei Absolvierung von Prä-senz- und Zivildienst (im betreffenden Se-mester mindestens 2 Monate) sowie bei mindestens 50%iger Beeinträchtigung der Anspruch auf Erlass.

• Während der Teilnahme an Mobilitätspro-grammen (z.B. Erasmus) müssen weiterhin keine Studiengebühren gezahlt werden, ebenso bei verpflichtenden Auslandssemes-tern. Dieser Befreiungsgrund gilt auch für ausländische Studierende.

Alle Formulare, auch welche du für den Antrag auf Erlass der Studiengebühren benötigst, findest du hier: http://studentpoint.univie.ac.at/services/formulare/

Doppelstudium und Studienwechsel

Prinzipiell gilt: Wenn in irgendeinem inskribierten Fach die Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemes-ter überschritten ist, müssen Studiengebühren vorbehaltlich der zusätzlichen Befreiungsgründe gezahlt werden. Bei einem Studienwechsel ist diese Regelung recht positiv, weil in einem neu angefangenen Studium die Toleranzzeit erst nach einigen Semestern überschritten werden kann. Ungünstig ist das aber natürlich für Mehrfachstu-dien – bist du in einem der beiden zu langsam, musst du trotzdem Studiengebühren zahlen.

Wenn du zwei oder mehr Studien betreibst und

durch Studienzeitüberschreitung gebühren-pflichtig wirst, gibt es folgende Ausnahmerege-lung: Wenn du in dem betreffenden Semester in allen inskribierten Studienrichtungen mindestens 15 absolvierte ECTS-Punkte nachweisen kannst (angerechnete LVs zählen leider nicht), kannst du beim BMWF einen Antrag auf Rückerstattung stel-len) http://www.bmwf.gv.at/startseite/refundie-rung/). Die Antragsfrist für ein Sommersemester läuft dabei jeweils bis zum 30. November, für ein Wintersemester bis jeweils 30. April.

Unangenehm wird die Regelung bei Wechsel des Studienortes (z. B. : du ziehst von Innsbruck nach Wien und studierst dort weiterhin Politikwissen-schaft) oder beim Umstieg von einem Diplom- auf ein fachgleiches Bachelorstudium, denn hier zählen alle „studienzugehörigen“ Semester. Der Umstieg vom Diplomstudium auf das Bachelor-studium Politikwissenschaft gilt also nicht als Stu-dienwechsel, die Toleranzgrenzen werden also für alle bisher absolvierten Semester in diesem Fach berechnet.

Kompliziert, die Sache. Wie wird das ei-gentlich abgewickelt?

Wenn du deinen Zahlschein auf UNIVIS aus-druckst, scheint auf, dass du, je nach bisheriger Studiendauer, StaatsbürgerInnenschaft und (sie-he 1) den Betrag von 380,86 Euro (= Studienge-bühren + ÖH-Beitrag) oder 18,00 € (= ÖH Beitrag) zu zahlen hast.Hier kommt es teilweise schon zu den ersten Komplikationen – wenn du z.B. im Jänner dei-nen ersten Abschnitt fertig gemacht hast, kann es sein, dass die Universität bereits im Dezember die „Ihr müsst zahlen“–Gruppe fixiert hat und du ungerechtfertigt den Studienbeitrag vorgeschrie-ben bekommst. Dann unbedingt im Referat für Studienzulassung anrufen (01/4277/9121, www.studienzulassung.univie.ac.at) und einen neuen Erlagschein schicken lassen.Wenn du aufgrund deiner Studiendauer zahlen musst, aber in einen der obengenannten Befrei-ungsgründe (Berufstätigkeit, Betreuungspflich-

Page 25: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 24 S. 25

ten…) fällst, kannst du bei der Uni einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen. Werden diese positiv bescheidet, musst du nur rechtzei-tig deinen ÖH-Beitrag einzahlen, um dadurch die Studienfortsetzung zu ermöglichen. Wichtig: Die Befreiungsgründe Berufstätigkeit, Kinderer-ziehung, Schwangerschaft, Krankheit, Zivil- und Präsenzdienst gelten nicht für Nicht-EU-Staats-bürger_innen.

Diese Anträge müssen aber spätestens bis zum 30. April im Sommersemester bzw. 31. Oktober im Wintersemester gestellt (es kann auch sein, dass die Uni andere Fristen setzt) und bis zum Ende der Nachfrist positiv bearbeitet werden – wenn das aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, müssen wir dir leider raten, vorsichtshalber die 380,86 € rechzeitig zu zahlen (ACHTUNG: Hier gilt, wann das Geld bei der Uni eingelangt ist, und nicht wann du die Überweisung getätigt hast!) – ansonsten kannst du dein Studium nicht fortset-zen, ein Semester lang nichts machen und erst im darauf folgenden Semester wieder inskribieren.Sollte sich herausstellen, dass du die Studienge-bühren ungerechtfertigt bezahlt hast, kannst du dann immer noch einen Antrag auf Rückzahlung der Studiengebühren stellen. Dies ist bis zu 6 Mo-nate nach der Einzahlung der Studiengebühren möglich.

Und was mache ich als Nicht-EWR-Bür-ger_in?

Nach wie vor bleibt die derzeitige Regelung mas-siv diskriminierend, denn: Student_innen mit Nicht-EWR-Staatsbürger_innenschaft müssen Studiengebühren bezahlen. Hinzu kommt, dass auch die Befreiungsgründe wie Berufstätigkeit, Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung, Präsenz- und Zivlidienst nicht gelten.Allerdings gibt es 2 Gruppen von ausländischen Student_innen, die unter Umständen auch keine Studiengebühren zahlen müssen.

1. Student_innen aus folgenden Ländern, sind

die Studiengebühren von den Universitäten zu erlassen:

Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Äthio-pien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kap Verde,. Kiribati, Komoren, Kongo – Demokratische Republik, Laos – Demokratische Republik, Leso-tho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Su-dan, Tansania – Vereinigte Republik, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralaf-rikanische Republik

2. Student_innen aus den folgenden Ländern, können die Universitäten die Studiengebüh-ren erlassen – sie müssen es aber nicht. Das heißt, die konkrete Frage ob du in diesem Fall Studiengebühren zahlen musst, hängt von der Entscheidung deines Rektorats ab.

Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaid-schan, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, China, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Georgien, Ghana, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran – Islamische Republik, Ja-maika, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Korea – Demo-kratische Volksrepublik, Kroatien, Kuba, Marokko, Marshallinseln, Mazedonien, Föderierte Staaten von Mikronesien, Moldau, Mongolei, Namibia, Ni-caragua, Nigeria, Niue, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Phil-ippinen, Serbien und Montenegro, Simbabwe, Sri Lanka, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Surinam, Swasiland, Syrien – Arabische Republik, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Tokelau, Tonga, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vi-etnam, Wallis und Futuna, Weißrussland

sowie

Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Botsuana, Brasilien, Chile,

Page 26: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 26 S. 27 Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 26 S. 27

Familienbeihilfe

Cookinseln, Dominica, Gabun, Grenada, Libanon, Malaysia, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Montserrat, Nauru, Oman, Palau, Panama, Saudi-Arabien, Sey-chellen, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Trinidad und Tobago, Türkei, Turks- und Caicosin-seln, Uruguay, Venezuela.

Solltest du noch genaueres wissen wollen, wende dich einfach an das Sozialreferat der ÖH-Uni Wien.

Seit 1. Juli 2011 ist eine neue Regelung der Auszahlung der Familienbeihilfe gül-tig.

Die Kürzung ist Resultat einer vom neoliberalen Dogma durchzogenen Sozialpolitik, die auf Indivi-dualisierung abzielt und Transferleistungen jeder Art zu kürzen sucht. Allen Student_innen wurde die Bezugsdauer um 2 Jahre gekürzt.

Nun haben jene Anspruch auf Familienbeihilfe, die unter 24 sind und sich in Ausbildung befinden. Das Einkommen der Eltern ist für den Bezug irrelevant. Ab 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe bei ei-nem Kind 152,7 €. Mit jedem zusätzlichen Kind, das Familienbeihilfe bezieht, erhöht sich dieser Betrag.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

1. Österreichische Staatsbürger_innen mit Wohnsitz im Inland

2. Ausländische Staatsbürger_innen, die • seit mindestens 5 Jahren ständig in Öster-

reich leben (§8 des Niederlassungs- und Auf-enthaltsgesetztes)

• die seit mindestens 3 Monaten im Inland nichtselbständig beschäftigt sind und den Wohnsitz in Österreich haben (§9 des NAG)

• denen aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens Familienbeihilfe zusteht.

• Staatenlose und Flüchtlinge Verheiratete Student_innen haben nur dann An-spruch auf Familienbeihilfe, wenn die Eltern noch unterhaltspflichtig sind.

Wer bereits eine Beihilfe gleicher Art von einem anderen Staat erhält, hat keinen Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe.

Altersgrenze

Grundsätzlich kannst du bis zu deinem 24. Ge-burtstag Familienbeihilfe beziehen, vorausgesetzt, du hast die Anspruchsdauer (siehe unten) noch nicht überschritten.Bis zum 25. Geburtstag kannst du Familienbeihilfe beziehen, wenn:• du Präsenz-, oder Zivildienst geleistet hast

bzw. ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ im Inland absolviert hast;

• du vor deinem 24. Geburtstag ein Kind gebo-ren hast oder schwanger bist;

• bei einer Beeinträchtigung von mindestens 50%

• du vor deinem 19. Geburtstag ein Studium aufgenommen hast, dass eine Mindeststu-dienzeit von zehn oder mehr Semestern hat (Anmerkung: Trifft auf die Politikwissenschaft nicht zu).

Anspruchsdauer

Für jedes Studium und für jeden Abschnitt ist eine Mindeststudienzeit festgelegt. Anspruch auf Fa-milienbeihilfe besteht grundsätzlich für die Min-deststudienzeit plus ein weiteres Semester (Tole-ranzsemester) pro Abschnitt. Nützt mensch das Toleranzsemester nicht, kann mensch es in den nächsten Abschnitt mitnehmen. Für Studienrich-tungen die nicht in Abschnitte untergliedert sind

Page 27: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 26 S. 27 Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 26 S. 27

gibt es zwei Toleranzsemester.

Theoretisch bedeutet das für Bachelorstudien 6+2 Semester sowie für Masterstudien 4+1 (!) Semester. Rechnet mensch nun die Semester zusammen (13 Semester), so wird deutlich, dass Student_innen, wenn sie mit 18 ein Studium aufnehmen mit der neuen Regelung Toleranzsemester einbüßen, wenn sie bis zum Ende ihres Studiums die Famili-enbeihilfe beziehen wollen. Du hast zwar Anspruch auf die FamBeiHi, wenn du dein BA-Studium in 8 Semestern abschließt, bekommst dann die Beihilfe aber in deinem MA-Studium höchstens noch 4 Se-mester lang ausgezahlt (bis zum 24. Geburtstag).

Beispiel:Ilker inskribiert das Bachelor-Studium Politikwis-senschaft, das Studium ist nicht in Abschnitte gegliedert und die Mindeststudienzeit beträgt 6 Semester. Daher hat sie 8 Semester Anspruch auf Familienbeihilfe (6 Semester Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester)Hängt Ilker daraufhin ein Master-Studium an, so wird dies wie ein dritter Abschnitt gewertet, sie hat also für die Mindeststudiendauer + 1 weiteres Semester Anspruch auf Familienbeihilfen. Das glei-che gilt für ein Doktoratsstudium.

Es gibt einige Gründe welche die Anspruchsdauer verlängern können:

• Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereig-nisse (z.B. ein Unfall)

• Auslandssemester • Mutterschutz, Pflege und Erziehung eines

Kindes bis zum 2. Lebensjahr • ÖH-Tätigkeit (aber auch hier gilt die Alters-

grenze 24)• Eine aufwendige Diplom-/Abschlussarbeit

(mit Bestätigung des_der Betreuer_In - ist aber eine Kulanzleistung seitens des Finanz-ministeriums)

Leistungsnachweis

Nach dem ersten Studienjahr musst du einen Leis-

tungsnachweis in Form von positiv abgelegten Prüfungen im Ausmaß von 8 Wochenstunden, bzw. 16 ECTS-Punkten erbringen. (ACHTUNG: Freie Wahlfächer oder Erweiterungscurricula zählen nur dann, wenn sie im entsprechenden Zeitraum be-reits für das Hauptstudium angerechnet worden sind!)Schaffst du in diesem ersten Jahr den Leistungs-nachweis, wird dir für den restlichen 1. Abschnitt plus ein Toleranzsemester Familienbeihilfe ge-währt. Schaffst du den Leistungsnachweis (also die 8 Semesterstunden, bzw. 16 ECTS-Punkte) nicht, bekommst du nach dem zweiten Semester die Fa-milienbeihilfe nicht mehr ausgezahlt. Erst wenn du den Leistungsnachweis erbringst, bekommst du wieder Familienbeihilfe.

Überschreitest du die vorgegebene Semesteran-zahl, wird dir keine Familienbeihilfe mehr ausge-zahlt. Erst wenn du diesen Abschnitt abschließt, hast du im nächsten Abschnitt wieder Anspruch auf Familienbeihilfe.

Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung bekommst du nach erfolgreichem Leistungsnach-weis Familienbeihilfe für die restliche Mindeststu-dienzeit plus zwei Toleranzsemester.

Studienwechsel

Um auch nach einem Studienwechsel weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können, ist prinzipiell folgendes zu beachten:

• du darfst nur zwei Mal das Studium wechseln (Wechsel bedeutet, dass du dem Finanzamt ein anderes „Hauptstudium“ bekannt gibst. Sich für weitere Studienrichtungen zu inskri-bieren, ist kein Wechsel)

• du musst spätestens Anfang des dritten Se-mesters das Studium wechseln, also höchs-tens zwei Semester im vorangegangenen Studium inskribiert haben.

• Du musst den Studienwechsel beim Finanz-amt bekanntgeben, wenn du Familienbeihilfe für das neue Studium bekommen möchtest

Page 28: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 28 S. 29

ACHTUNG: Wechselst du dein Studium erst nach dem 3. Semester bekommst du solange keine Fa-milienbeihilfe wie du im vorhergehenden Studium studiert hast.

ACHTUNG: Wechselst du öfter als zwei Mal das Stu-dium bekommst du keine Familienbeihilfe mehr.

Wer kann beantragen?

• Prinzipiell deine Eltern bzw. der Elternteil, bei dem du wohnst oder der überwiegend deine Unterhaltskosten trägt.

• Du selbst, wenn du einen eigenen Haushalt führst und deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Beginnst du dein Studium direkt nach der Matura, musst du nur das Studienblatt und eine Studien-bestätigung (bekommst du bei abgeschlossener Immatrikulation und Inskription) an dein zustän-diges Wohnsitzfinanzamt senden. Die Familien-beihilfe bekommst du dann automatisch weiter ausgezahlt. Wenn du bisher keine Familienbeihilfe bezogen hast, musst du sie beim Finanzamt beantragen (dazu brauchst du eine Kopie des Meldezettels, das aktuelle Studienbuchblatt und die Fortsetzungs-bestätigung und füllst bei deinem Wohnsitzfinanz-amt das Formular „Antrag auf Gewährung der Fa-milienbeihilfe“ aus).

Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du dich jeder-zeit an das Sozialreferat der ÖH-Uni Wien wenden.

Arbeiten neben dem Studium

Du kannst neben dem Studium Geld verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Dabei ist Folgendes zu beachten:• Die Verdienstgrenze beträgt 10.000 € pro Ka-

lenderjahr. Übersteigt dein zu versteuerndes Einkommen die Verdienstgrenze, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe für das gesamte Jahr und musst bereits, für das

betreffende Jahr, bezogene Familienbeihilfe zurückzahlen!

• Es gibt keine Freibeträge in den Ferien. • Verdienst du mehr als 374,02 € im Monat, bist

du pflichtversichert (Kranken- Unfall-, Pensi-onsversicherung) und musst Sozialversiche-rungsbeiträge zahlen.

Diese Regelung ist viel zu starr und realitätsfern. Wenn du (im Nachhinein) feststellst, dass du um z.B. 10 € mehr als die Freigrenze von 10.000 € ver-dient hast, musst du die gesamte Familienbeihilfe zurückzahlen! Das ist ungerecht! Also achte auf deine Einkommensverhältnisse.

Das Konzept der Studienbeihilfe ist darauf aufgebaut, dass die Eltern einen Teil der Finanzierung des Studi-ums übernehmen sollen und der Teil, den die Eltern nicht übernehmen können, vom Staat beigegeben wird.

Der Anspruch auf Studienbeihilfe setzt soziale Bedürf-tigkeit und einen günstigen Studienerfolg voraus.

Siehe auch: http://www.oeh.univie.ac.at/studieren/studienbeihilfe-und-unterstuetzung.html

Allgemeine Voraussetzungen

1. Österreichische Staatsbürger_innenschaft, 2. EWR-Staatsbürger_innenschaft: eine der folgenden Voraussetzungen muss gegeben sein:• die Person selbst mindestens seit 5 Jahren in

Österreich wohnhaft sein• wenn sie hier die Matura erworben haben • oder die Eltern in Österreich arbeiten• oder der_die Student_in selbst nicht nur zu

Studienzwecken nach Österreich gezogen ist (d.h. mensch muss erwerbstätig sein und erst im zweiten möglichen Semester zu studieren beginnen)

Studienbeihilfe

Page 29: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 28 S. 29

3. Nicht-EWR-BürgerInnen und Staatenlose müs-sen einen mindestens 5 Jahre durchgehenden rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich bzw. eine über 5 Jahre uneingeschränkte Einkommenssteu-erpflicht in Österreich nachweisen können. 4. Das Studium muss vor Vollendung des 30. Le-bensjahres begonnen werden. (Angehobene Al-tersgrenze von 35 Jahren für Selbsterhalter_innen, Studierende mit Behinderung und Student_innen mit Kind sowie Student_innen, die ein Masterstu-dium beginnen) 5. Nicht mehr als zwei Studienwechsel (nach maxi-mal zwei Semestern in der jeweiligen Studienrich-tung) 6. Einhaltung der Anspruchsdauer 7. „Leistungsnachweis“ 8. „soziale Bedürftigkeit“

Anspruchsdauer

Um durchgehend Studienbeihilfe zu erhalten, musst du jeden Abschnitt in Mindeststudienzeit +1 Toleranzsemester absolvieren.

Bei Studien ohne Abschnittsgliederung hast du ebenso nur die Mindeststudienzeit plus ein Tole-ranzsemester Zeit. Nach dem 6. Semester musst du allerdings neuerdings einen Leistungsnachweis erbringen.

Überschreitest du diese Semesteranzahl be-kommst du erst im nächsten Abschnitt wieder Studienbeihilfe. Dabei darfst du allerdings für den ersten Abschnitt nicht mehr als die doppel-te Mindeststudienzeit plus 1 Semester brauchen. Überschreitest du auch diese Semesteranzahl be-kommst du nie wieder Studienbeihilfe.

Um für ein nachfolgendes Studium (Master- nach Bachelor- bzw. Doktorat- nach Master- oder Dip-lom-) Studienbeihilfe zu bekommen, darfst du die Mindeststudienzeit des letzten Abschnitts bzw. bei Studien ohne Abschnittsgliederung das gesamte Studium, nicht um mehr als drei Semester über-schreiten, ebenso musst du dich innerhalb von 12 Monaten (Doktorat- nach Diplomstudium) bzw. 24 Monaten (Master- nach Bachelorstudium) nach Abschluss des ersten Studiums für das Folgestudi-um inskribieren!

Leistungnachweis

Nach den ersten zwei Semestern und bei Studien ohne Abschnittsgliederung auch nach dem sechs-ten Semester, musst du einen gewissen Studiener-folg vorweisen können.

:: Bachelor-Studium

Du musst nach 2 Semestern (Stichtag 15. Dezem-ber bei Studienbeginn im Wintersemester bzw. 15. Mai bei Studienbeginn im Sommersemester) 14 Wochenstunden bzw. 30 ECTS-Punkte positiv ab-solviert nachweisen können. Dann bekommst du noch weitere 4 Semester lang Studienbeihilfe.

Nach dem 6. Semester musst du 42 Wochenstun-den oder 90 ECTS-Punkte positiv absolviert nach-weisen, um noch ein 7. Semester Studienbeihilfe zu bekommen.

:: Masterstudium

Hier musst du nach 2 Semestern (spätestens bis 15.Dezember bzw. 15 Mai) 20 ECTS-Punkte oder 10 Wochenstunden positiv absolviert nachweisen.

:: Doktoratsstudium

Hier musst du nach 2 Semestern (spätestens bis 15. Dezember bzw. 15 Mai) 12 ECTS-Punkte oder 6 Wo-chenstunden positiv absolviert nachweisen.

Ob und in welcher Höhe dir Studienbeihilfe zu-steht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Einkommen deiner Eltern und dein_e Ehepartner_in und deinem eigenen Einkommen.

Um deine Anspruchshöhe zu berechnen verwen-de am besten den ÖH Stipendienrechner: http://www.oeh.ac.at/fileadmin/stipendienrechner/stipr.htm

WICHTIG: Studienzuschuss

Bezieher_innen der Studienbeihilfe bekommen die Studiengebühr zurück. Student_innen, die die Grenze zum Studienbeihilfenanspruch gerade verpassen, können dennoch ganz oder teilweise

Page 30: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 30 S. 31

die Studiengebühr ersetzt bekommen. Es emp-fiehlt sich daher, den Antrag jedenfalls zu stellen. Dies gilt jedoch nicht wenn du aufgrund der Über-schreitung der Mindeststudiendauer + 2 Semester, in einem Studium für das du keine Studienbeihilfe beziehst, zu Studiengebühren verpflichtet bist.

Studienwechsel

Die Studienrichtung darf nicht öfter als zweimal gewechselt werden und das vorangegangene Stu-dium darf nicht länger als zwei Semester betrieben worden sein. Somit muss ein rechtzeitiger Studien-wechsel spätestens nach dem zweiten Semester des unmittelbar vorangegangenen Studiums erfolgen.

Antrag

Die Antragsformulare erhältst du im Sozialreferat der ÖH-Uni Wien oder bei der Studienbeihilfenbe-hörde. Innerhalb der Antragsfrist musst du sie per Post an die Studienbeihilfenbehörde schicken oder dort persönlich vorbeibringen. Das Sozialreferat der ÖH-Uni Wien hilft dir gerne bei Fragen zum Ausfüllen deines Antrags.

Die Antragsfrist ist im Wintersemester von 2. Sep-tember bis 15. Dezember, im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.

Falls du nicht alle Unterlagen fristgerecht einrei-chen kannst, genügt es, das (grüne) Antragsfor-mular (oder eine formlose Erklärung) bei der Stu-dienbeihilfenbehörde abzugeben. Dann wird dir eine Frist gegeben, in der du den Rest nachbringen kannst. Die Zuerkennung erfolgt dann erst ab dem der Antragstellung folgendem Monat (und nicht mehr für das ganze Semester)ACHTUNG: Wenn du deinen Studienort änderst, aber deine Studienrichtung gleich bleibt, musst du einen neuen Antrag stellen, da nun eine andere Stipendienstelle für dich zuständig ist.

Gib auch bekannt, wenn sich die Einkommensver-hältnisse deiner Eltern ändern und sie weniger Ein-kommen haben (z.B. wenn eine Person ihren Job verliert, in Frühpension geht etc.). Du kannst einen Abänderungsantrag stellen und dein Anspruch wird neu berechnet und die Höhe der Studienbei-hilfe steigt.

Systemantrag

Seit dem Wintersemester 2005/06 musst du nicht mehr jedes Semester einen neuen Antrag bei der Studienbeihilfenbehörde stellen. Wird dein Antrag einmal bewilligt, stellt die Studienbeihilfenbehör-de normalerweise solange selbstständig Verlän-gerungsanträge bis du einmal deinen Anspruch verlierst. Es muss dir allerdings trotzdem für jede neue Anspruchsdauer ein Bescheid über Annah-me oder Ablehnung der Verlängerung zugestellt werden. Solltest du also bei einer Verlängerung im Wintersemester bis Ende November bzw. im Som-mersemester bis Ende April keinen Bescheid von der Studienbeihilfenbehörde bekommen, stell si-cherheitshalber selbst einen Verlängerungsantrag oder erkundige dich bei deiner_deinem zuständi-gen Sachbearbeiter_in.

Höhe der Studienbeihilfe

Die Höchststudienbeihilfe beträgt 475 € bzw. 679 € (je nachdem ob Eltern am Studienortwohnen oder nicht) pro Monat und wird 12 Mal im Jahr ausbezahlt. (Aber nur die wenigsten erhalten die-se Summe. Die durchschnittliche Studienbeihilfe beträgt etwa 120-140 €.) Ausnahmen gibt es für Vollwaisen, verheiratete Student_innen, Selbster-halter_innen und Student_innen mit Betreuungs-pflichten – sie erhalten 679 Euro monatlich.

Zusätzlich kann dir der Stpendienrechner der Ar-beiter_innenkammer weiterhelfen (hier kannst du im Vorfeld schon mal recherchieren, ob und wenn ja in welcher Höhe du Anspruch auf Studienbeihil-fe hast): www.stipendienrechner.at

Es ist aber immer klug, auf jeden Fall um die Beihil-fe anzusuchen. Lieber ein paar Formulare umsonst ausgefüllt als es unterlassen und dir zustehendes Geld nicht bekommen.

Arbeiten neben dem Studium

Neben dem Studium darfst du bis zu € 8000,- jähr-lich dazu verdienen, egal, ob du die Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit beziehst (Die Jahres-Zuverdienstgrenze kann sich auch erhöhen, wenn z.B. für eigene Kinder Unter-

Page 31: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 30 S. 31

halt zu leisten ist).Verdienst du mehr, wird die Stu-dienbeihilfe um den Betrag gekürzt, um den du die Verdienstgrenze überschritten hast.

Fahrtkostenzuschuss

Studienbeihilfen-Bezieher_innen können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Dieser wird, falls Anspruch besteht, automatisch ohne Antrag von der Studienbeihilfenbehörde mit der Studienbei-hilfe ausbezahlt. Zum Nachweis über die entstan-denen Fahrtkosten muss ein personenbezogener Fahrausweis (z.B. Semesterticket) bei der Studien-beihilfenbehörde vorgelegt werden.

Ca. 80% aller Student_innen müssen ne-ben dem Studium erwerbstätig sein, um sich ihr Studium finanzieren zu können.

Meistens handelt es sich um prekäre Beschäfti-gungsverhältnisse in Teilzeit oder durch geringfü-gige Beschäftigung. Daher bekommen sie selten Zuschläge oder ein 13./14. Monatsgehalt.

Wenn du erwerbstätig bist oder planst, es zu wer-den, sind ein paar Dinge im Vorfeld zu beachten:

• Achte auf die Zuverdienstgrenzen, wenn du Beihilfen beziehst und diese nicht verlieren möchtest

• Schau, dass du Ansprechpartner_innen in arbeitsrechtlichen Fragen hast (z.B. eine Ge-werkschaft)

• Informiere dich über deinen zukünftigen Dienstvertrag, damit du über deine Rechte als Arbeitnehmer_in Bescheid weißt.

Genaue Infos findest du auf der Seite der ÖH Bun-desvertretung: http://www.oeh.ac.at/#/studieren-leben/arbeiten/beschaeftigungsformen/

Hier ein kurzer Überblick über Arbeitsverhältnisse:

:: echter Dienstvertrag

Ein echter Dienstvertrag liegt vor, wenn auf die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des_der Dienstnehmer_in abgezielt wird. D.h. hin-sichtlich Arbeitsort und –Zeit unterliegst du den Weisungen des_der Dienstgeber_in. Außerdem werden die Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsleistung ist auf Zeit gerichtet und nicht auf einen bestimmten Erfolg.

In solch einem Dienstverhältnis müssen arbeits-rechtliche Bestimmungen (z.B. Überstunden, tech-nischer Arbeitsschutz) voll auf dich angewendet werden. Der_die Arbeitgeber_in muss dich bei der Krankenkasse anmelden. Weiters wird von deinem Einkommen die SVA (Sozialversicherungsabgabe) abgezogen (etwa 18% deines Bruttoeinkommens).

:: Freier Dienstvertrag

Die persönliche Abhängigkeit zum_zur Arbeitge-ber_in fehlt hier: Es gibt keine fixen Arbeitszeiten oder einen festgelegten Arbeitsort. Außerdem muss kein bestimmter Erfolg wie beim Werkver-trag erbracht werden.

Die meisten arbeitsrechtlichen Normen sind in die-sem Beschäftigungsverhältnis allerdings nicht an-wendbar. Du bist hier Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosen- und Insolvenzversichert.

:: Werkvertrag

Hier schuldest du ein bestimmtes Werk oder einen bestimmten Erfolg. Das Risiko trägst in diesem Fall du. Daher gibt es keine persönliche Abhängigkeit vom_von der Arbeitgeber_in.

Es existiert kein arbeitsrechtlicher Schutz, um Ver-sicherungsangelegenheiten musst du dich selbst kümmern. Wichtig: du giltst als Selbstständige_r, wenn du so ein Beschäftigungsverhältnis eingehst und musst dich daher SVA der Gewerblichen Wirt-schaft versichern lassen.

Pass auf jeden Fall auf, wenn du so einen Vertrag eingehst. Die politische Absicht hinter solchen Ver-trägen liegt im Sparen von Kosten, da arbeitsrecht-liche Bestimmungen reduziert und die „Selbstver-

Studieren und Arbeiten

Page 32: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 32 S. 33

antwortung“ hervorgehoben wird. Damit muss der_die Arbeitnehmer_in mehr soziale Kosten übernehmen!

:: geringfügige Beschäftigung

Wenn dein Verdienst unter der so genannten „Ge-rinfügigkeitsgrenze“ bleibt, bist du nur unfallversi-chert, wobei die Unfallversicherung von deinem_r Arbeitgeber_in abgeführt wird. Von deinem Ein-kommen wird also nichts abgezogen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn du auf Grund eines Dienstvertrags oder freien Dienstvertrags arbeitest und dein Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 376,26 Euro mo-natlich (Stand 2012) nicht übersteigt.

:: Ferienjobs

Genauere Informationen zu Volontariaten, Praktika und Co. findest du unter http://www.oeh.ac.at/#/studierenleben/arbeiten/beschaeftigungsformen/#Ferialjob

Seit dem Wintersemester 2012/13 gelten neue Regelun-gen und Kosten für das Semes-terticket für Student_innen in Wien.

Es ist nun unerheblich, ob du Familienbeihilfe-bezieher_in bist oder nicht, es gilt alleine,wo du deinen Hauptwohnsitz hast.

Derzeit gilt das Semesterticket im Sommerse-mester von Februar bis Juni (Achtung: die Gül-tigkeit endet genau mit 30. Juni - für Juli/August brauchst du ein „Ferienticket“). Im Wintersemes-ter gilt das Ticket von 1. September bis 31 Jänner.

Zu den Kosten: Leider ist Mobilität immer auch eine Preisfrage und so tut der Kauf des Semster-tickets am Beginn des Semesters im Geldbörsel weh.

Mit Hauptwohnsitz in Wien kostet das Ticket pro Semester € 75, ohne €150.

In den Monaten Juli und August kannst du - falls du dich in Wien aufhältst - noch das Ferienticket besorgen, das für einen Monat gilt und für Studie-rende €29,50 pro Monatkostet.

Nähere Infos zur neuen Semesterkarte findest du hier: http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/contentView.do/pageTypeId/9083/pro -gramId/25974/contentTypeId/1001/channe-lId/-43436/contentId/28788

Semesterticket (Wr. Linien)

Page 33: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 32 S. 33

Entgegen allgemeinem Irrglauben bist du als Stu-dent_in nicht automatisch krankenversichert. Du hast jedoch mehrere Möglichkeiten dich (mit)ver-sichern zu lassen.

Mitversicherung bei den Eltern

Grundsätzlich hast du bis zur Vollendung des 27. Le-bensjahres die Möglichkeit, dich bei deinen Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern zu lassen (ausgenommen von dieser Altersgrenze sind beeinträchtigte Student_innen). Du musst dem Sozialversicherungsträger allerdings nachweisen, dass du dein Studium “ernsthaft und zielstrebig” betreibst (= 8 Wochenstunden pro Studienjahr).

Antragstellung: Der Antrag ist an die GKK des_der Versicherten zu stellen. ACHTUNG: Das österreichische Arbeitsrecht ist in zwei Teile gespalten. Das kann für dich von Vorteil sein. Wenn du aus unselbständiger Tätigkeit oder freien Dienstverträgen monatlich nicht mehr als 357,74 Euro verdienst, bist du geringfügig beschäf-tigt. Du kannst, für den Fall, dass du über einen Werkvertrag oder Honorarnoten beschäftigt bist, sogar zusätzlich in einem Jahr 4292,88 Euro verdie-nen und bist trotzdem nur geringfügig erwerbstä-tig. Obwohl du also die doppelte Geringfügigkeits-grenze ausschöpfst, kannst du bei deinen Eltern mitversichert sein. Dieser Weg erfordert Überblick und Organisation, ist aber durchaus möglich und legal! Erkundige dich bei genaueren Fragen noch mal beim Sozialreferat der ÖH Uni Wien. Pflichtversicherung durch Beschäfti-gungsverhältnis

Wenn du dich in einem Beschäftigungsverhältnis befindest und dein monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2011: 374,02 €) liegt, bist du pflichtversichert. Grundsätzlich gilt, dass bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und freien Dienstverträgen das ASVG (AllgemeinesSozialversicherungsgesetz) zur Anwendung kommt. Bei Einkünften aus Werkverträgen (“neue

Selbstständige”) und gewerblicher Tätigkeit gilt das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).

Dienstvertrag

Du bist automatisch versichert und musst daher keinen Antrag stellen.

Werkvertrag/Gewerbliche Tätigkeit

Du musst dich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anmelden (http://esv-sva.sozvers.at). Bei dieser Form der Versicherung musst du pro Jahr mehr als 6453,36€ verdienen.

Falls du eine weitere Erwerbstätigkeit in dem be-treffenden Jahr ausgeübt hast oder eine Pension, einen Ruhe-/Versorgungsgenuss, Kranken- oder Wochengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung oder eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen hast sinkt die Einkommensgrenze auf 4.488,24 €.

Versicherung bei geringfügiger Beschäf-tigung

Als geringfügig Beschäftigte_r (2011:  unter 374,02€ Monatsverdienst) mit Wohnsitz in Öster-reich hast du die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung (opting-in). Bei dieser Varian-te bist du gleichzeitig auch pensionsversichert und erwirbst anrechenbare Pensionszeiten. Der mo-natliche Beitrag für die Selbstversicherung beträgt 52,78 € (Stand 2011). Antragstellung: Der Antrag ist an die Gebietskran-kenkasse (GKK) zu stellen, in deren Sprengel dein Beschäftigungsort liegt.

Studentische Selbstversicherung

Die studentische Selbstversicherung kostet dich seit 01.07.2011: 49,85. Sie ist nicht an ein Höchstal-ter gebunden. Es gelten aber folgende Vorausset-zungen:

Krankenversicherung

Page 34: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 34 S. 35

• Wer bereits ein Studium absolviert hat, kann diese Form der Selbstversicherung nicht be-anspruchen, außer du betreibst ein weiter-führendes Studium.

• Das jährliche Einkommen darf nicht höher sein als 8 000 €.

• Das Studium darf maximal zweimal gewech-selt worden sein, allerdings spätestens nach den ersten 2 Semestern einer Studienrich-tung.

• Die Gesamtanspruchsdauer ergibt sich aus der Mindeststudiendauer plus 1 Semester pro Abschnitt und zusätzlichen 4 Semestern (meist 14 Semester insgesamt). An Akade-mien und Fachhochschulen ist es die Ausbil-dungszeit plus 2 weitere Ausbildungsjahre. Diese Semesterbeschränkung gilt aber nicht für Bezieher_innen eines Studienabschluss-stipendiums.

Antragstellung: Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der GKK des Studienorts.

Mitversicherung beim/bei der Part-ner_in

Ist dein_e Ehepartner_in krankenversichert, be-steht die Möglichkeit, dich bei diesem/dieser mit-zuversichern. Das gilt für die Mitversicherung bei nichtverheirateten Partner_innen, wenn ihr nach-weislich (laut Meldezettel) seit mindestens 10 Mo-naten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Diese Mitversicherung ist im Gegensatz zur Mitversiche-rung bei den Eltern an keine Altersgrenze gekop-pelt! Jedoch ist ein Zusatzbeitrag zu entrichten, der 3,4 % der Beitragsgrundlage des_der Versicherten beträgt. Eine Beitragsbefreiung ist bei Kinderer-ziehung, Pflegearbeit oder bei besonderer sozialer Schutzwürdigkeit möglich.

Antragstellung: Der Antrag ist an die GKK des oder der Versicherten zu stellen.

Freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Sollten für dich weder Mitversicherung noch stu-

dentische Selbstversicherung in Frage kommen, besteht die Option auf eine freiwillige Selbstver-sicherung (bei der GKK) – diese allerdings zu ei-nem empfindlich höheren Preis. Der Beitragssatz beträgt derzeit (2011) 357,48 € pro Monat. Dieser kann herabgesetzt werden, wenn es aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des_der Versi-cherten gerechtfertigt erscheint. Daher musst du deine finanzielle Situation belegen. Hier wird vor allem dein Einkommen, aber auch die Unterhalts-leistung der Eltern zur Beurteilung herangezogen. Stelle mit dem Antrag auf freiwillige Krankenversi-cherung UNBEDINGT gleichzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage! Sonst wird jedenfalls zum Höchstsatz eingestuft.

Der herabgesetzte Beitrag beträgt ca. ein Viertel des Höchstbeitragssatzes. Dafür musst du deine finanzielle Situation belegen. Hier wird vor allem dein Einkommen, aber auch die Unterhaltsleistung der Eltern zur Beurteilung herangezogen.

Page 35: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 34 S. 35

Abkürzungsverzeichnis

AAKH

(= Altes Allgemeines Krankenhaus) Unicampus Wien (UCW), 1090 Wien, Spitalgasse 2-4 (erreichbar mit der Straßenbahnlinie 43 und 44)

c. t.

(= cum tempore) Beginn der Lehrveranstaltung mit 15-minütiger Verspätung (so genanntes akademisches Viertel oder akademische Viertelstunde).

Campus

Der Universitätscampus der Uni Wien (UCW) befindet sich am Gelände des Alten Allgemeinen Krankenhaus. (siehe AAKH) Dort kannst du auch via W-LAN im Internet surfen,

ECTS

(= European Credit Transfer System) Internationales System für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen. Jede Lehrveranstaltung hat einen bestimmten ECTS-Wert. Das ganze BA Po-litikwissenschaftsstudium umfasst beispielsweise 180 ECTS-Punkte, die du dir im Laufe der Semes-ter erarbeitest.

EC

(=Erweiterungscurriculum)Erweiterungscurricula sind Module von Lehrver-anstaltungen aus anderen Studienrichtungen, die eine gewisse ECTS-Punkte-Anzahl umfassen müssen und die du dir dann für dein Politikwis-senschaftstudium anrechnen lassen kannst.

Handapparat

(=Handapparat) Sammlung von Büchern und Texten zu einer Lehr-veranstaltung, steht meist über ein Semester in der jeweiligen Fachbereichsbibliothek. Entweder ist es eine Mappe mit Texten oder ein Regal mit

Büchern zum Thema – ist beschriftet oder beim Bibliothekspersonal zu erfragen.

KoVo

(= Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) Auflistung aller Lehrveranstaltungen eines Insti-tuts/einer Studienrichtung mit genauen inhaltli-chen Angaben zu den LVen. Online findest du es unter www.univie.ac.at => Vorlesungsverzeichnis, dann kannst du nach Politikwissenschaft suchen und bis im aktuellen KoVo PoWi

KomZ

(= Kommunikationszentrum)Raum der Studienvertretung Politikwissenschaft am Institut im NIG, 2. Stock, Raum A221. Das KomZ wird auch als Seminarraum verwendet. Grundsätzlich ist es ein Raum, der allen Student_innen zur Verfügung steht in dem du einen Kaffee trinken, lernen und Leute treffen kannst.

KRISP

(=Kritische Studierende Politikwissenschaft )Stellt als Wahlplattform seit dem Jahr 2009 alle Mandatar_innen innerhalb der Studienvertre-tung Politikwissenschaft www.krisp.at

LV

(= Lehrveranstaltung) Lehrveranstaltungen werden meist als Vorlesung (VO), Übung (UE), Proseminar (PS), Seminar (SE), Arbeitsgemeinschaft (AR) oder Konversatorium (KO) angeboten.

LV-Wiki

Wiki auf der Homepage der Studienvertretung auf dem Mitschriften, Prüfungsfragen und Ex-zerpte zu finden sind.

Page 36: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 36 S. 37

Moodle

E-Learning Plattform der Universität Wien.

NIG

(= Neues Institutsgebäude)Gebäude der Universität Wien in der Universitäts-straße 7. Hier befindet sich im 2.Stock Institut und Studienprogrammleitung Politikwissenschaft.

ÖH-BV

(= Österreichische Hochschüler_innenschaft, Bundesvertretung) Die BV ist die alle zwei Jahre gewählte Vertretung aller Student_innen in Österreich. Ihre Aufgaben sind die Vertretung der Student_innen gegen-über der Öffentlichkeit, der Regierung und staatli-chen wie privaten Organisationen und die Koordi-nierung der einzelnen Universitätsvertretungen. www.oeh.ac.at

ÖH Uni Wien

(= Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien) Die ÖH Uni Wien ist die Student_innenvertretung an der jeweiligen Uni. Aufgaben sind Service und Beratung sowie die Beschickung der Entschei-dungsgremien der Universität Wien. Desweiteren unterstützt und initiiert die ÖH Uni Wien vielfäl-tige bildungs- oder gesellschaftspolitische, sowie wissenschaftliche Initiativen. Homepage: www.oeh.univie.ac.at

PoWi

(=Politikwissenschaft)

prüfungsimmanent (p.i.)

Die Mitarbeit während der Lehrveranstaltung dient zur Leistungsfeststellung, ebenso wie diver-se Hausaufgaben und Anwesenheit.

Prüfungsreferat

An jeder Fakultät u. a. für das Ausstellen der Dip-lomzeugnisse zuständig.

Sst./SWS

(= Semesterstunden/ Semesterwochenstunden) Dauer einer Lehrveranstaltung pro Woche (wäh-rend des gesamten Semesters)

s. t.

(= sine tempore) Die Lehrveranstaltung beginnt pünktlich zur an-gegebenen Zeit.

SPL

(= Studienprogrammleitung)Ist für die Ausgestaltung eines oder mehrerer Stu-dien zuständig. http://spl.univie.ac.at/politikwis-senschaft

SoSe/SS

(= Sommersemester)

StV Politikwissenschaft

(= Studienvertretung Politikwissenschaft) Durch Personenwahl gewählte studentische Ver-treter_innen für Bachelor und Master Politikwis-senschaft. Vertritt die Interessen der Studieren-den in der Studienkonferenz und gegenüber der Studienprogrammleitung. Des Weiteren unter-stützen und initieren die StVen diverse Veranstal-tungen und Projekte.

UCW

Unicampus Wien Höfe des Alten AKH, 1090 Wien, Spitalgasse 2-4

USI

(=Universitätssportinstitut)Bietet diverse Sportkurse für Student_innen zu vergünstigten Preisen an.

WiSe/WS

(= Wintersemester)

Page 37: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 36 S. 37

Notizen

Page 38: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 38 S. 39

Notizen

Page 39: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

Studienleitfaden Bachelor Politikwissenschaft www.univie.ac.at/politikwissenschaft/stvS. 38 S. 39

Notizen

Page 40: Bachelor Politikwissenschaft - univie.ac.at · litik, wird nach einer bestimmten Vorgehens-weise, also mit Methode, untersucht. Nur dank einer gewissen Methodologie kann Politikwissen-schaft

mo

rgen

mit

tag

nac

hm

itta

g

aben

d

mo

rgen

mit

tag

nac

hm

itta

g

aben

d

mo

rgen

mit

tag

nac

hm

itta

g

aben

d

mo

rgen

mit

tag

nac

hm

itta

g

aben

d

mo

rgen

mit

tag

nac

hm

itta

g

aben

d

8:0

0

10

:00

8:0

0

10

:00

8:0

0

10

:00

8:0

0

10

:00

8:0

0

10

:00

18

:00

12

:00

14

:00

12

:00

14

:00

12

:00

14

:00

12

:00

14

:00

12

:00

14

:00

16

:00

18

:00

16

:00

18

:00

16

:00

18

:00

16

:00

18

:00

16

:00

20

:00

20

:00

20

:00

20

:00

20

:00