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Baustoffberatungszentrum - Rheinland - Chemische + physikalische Forschungs- und Prüflaboratorien für Bau- und Werkstoffkunde Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl. - Ing. Chem. Uwe Schubert Nach RAL anerkannt für die Planung der Instandhaltung Betonbauwerke GUEP e.V. Telefon: 0228 – 469589 Zentrale Telefax: 0228 – 471497 Internet: www.bzr-institut.de E-Mail: [email protected] Service: 01722688632 ( 24 Std. ) Baustoffuntersuchungen / Bauteilprüfungen / Schadensanalysen IR-Thermografie/ bauphysikalische Berechnungen- & Analysen Chemische Analytik : UV-Photometrie / FTIR-ATRSpektrometrie Gaschromatographie / Flammenfotometrie / Coulometrie Elektronenmikroskopie ( TEM / ASEM ) / Lichtmikroskopie Röntgenfluoreszenz / Erfassung und Bewertung von Schadstoffen und Gefahrstoffen in Gebäuden und baulichen Anlagen Baustoffberatungszentrum Rheinland, Siebenmorgenweg 2-4, 53229 Bonn F a c h b e r e i c h e Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB 85-32 Herr Eugen Kunz Berliner Platz 2 53111 Bonn Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauchemie, Untersuchung von Baustoffen – Estriche, Putze, Mörtel, deren Beschichtungen und Kunststoffe im Bauwesen Von der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich akkreditiert für Asbestfasermessungen ; Asbestsachverständiger Prüf- und Überwachungsbeauftragter IB e.V. Dipl.-Ing. Andreas Olschewski - Prokurist Sachverständiger für Estrich, Beton und Betoninstandsetzung Dipl.-Chem. Sven Bünger Sachverständiger für Gefahrstoffe / Schadstoffe in Gebäuden Hygienekontrolle Kat. A B.Sc. Volker Schubert Chemie mit Materialwissenschaft Bauphysik, Sachverständiger für Bauthermografie Unser Zeichen : Bue-11024 Datum : 04.02.2010 Objekt KiTa Markusplatz 1, 53129 Bonn, Ortstermin am 20.01.2010 Raumluftuntersuchung auf VOC und Formaldehyd Sehr geehrter Herr Kunz, am 20.01.2010, 10.00 Uhr führten wir auftragsgemäß die vereinbarten Raumluftunter- suchungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und auf Formaldehyd (HCHO) im o.g. Objekt durch. Angabengemäß wurde ein Neubau an den Kindergarten angebaut, die Fertigstellung liegt unmittelbar zurück. Unmittelbar nach Fertigstellung sollten Raumluftmessungen auf die o.g. Komponenten durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund sollten die Raumluftmessungen als Bestandsaufnahme zur Erfassung der raumlufthygienischen Situation herangezogen werden, bevor die Kindergartenräume ihrer Nutzung übergeben werden. Güteziele resp. Zielwerte zur Bewertung der raumlufthygienischen Situation waren nicht vereinbart, insofern beschränkt sich die Bewertung auf bestehende Richt- und Referenzwerte sowie auf zugängliche Literatur. Der Messtermin waren mit der Kindergartenleitung abgesprochen. Die Räume des Neubaus wurden am Abend vor den Messungen intensiv gelüftet und bis zur Messung verschlossen gehalten. Beim Betreten der Räumlichkeiten konnte ein charak- teristischer „Neugeruch“ festgestellt werden. Die Raumluftmessung auf VOC (flüchtige organische Komponenten) erfolgte der Deutschen Fassung EN ISO 16000-5:2007 „Probenahmestrategie für flüchtige organische Verbindungen (VOC)“ entsprechend als Kurzzeitmessung. Es wurde eine Doppelprobenahme auf TENAX durchgeführt.

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Baustoffberatungszentrum - Rheinland -Chemische + physikalische Forschungs- und Prüflaboratorien für Bau- und Werkstoffkunde

Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl. - Ing. Chem. Uwe Schubert Nach RAL anerkannt für die Planung der Instandhaltung Betonbauwerke GUEP e.V.

Telefon: 0228 – 469589 ZentraleTelefax: 0228 – 471497Internet: www.bzr-institut.deE-Mail: [email protected]: 01722688632 ( 24 Std. )

Baustoffuntersuchungen / Bauteilprüfungen / SchadensanalysenIR-Thermografie/ bauphysikalische Berechnungen- & AnalysenChemische Analytik : UV-Photometrie / FTIR-ATRSpektrometrieGaschromatographie / Flammenfotometrie / CoulometrieElektronenmikroskopie ( TEM / ASEM ) / LichtmikroskopieRöntgenfluoreszenz / Erfassung und Bewertung von Schadstoffen und Gefahrstoffen in Gebäuden und baulichen Anlagen

Baustoffberatungszentrum Rheinland, Siebenmorgenweg 2-4, 53229 Bonn F a c h b e r e i c h e

Städtisches Gebäudemanagement BonnSGB 85-32Herr Eugen KunzBerliner Platz 253111 Bonn

Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauchemie, Untersuchung von Baustoffen – Estriche, Putze, Mörtel, deren Beschichtungen und Kunststoffe im BauwesenVon der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich akkreditiert für Asbestfasermessungen ; AsbestsachverständigerPrüf- und Überwachungsbeauftragter IB e.V.

Dipl.-Ing. Andreas Olschewski - ProkuristSachverständiger für Estrich, Beton und Betoninstandsetzung

Dipl.-Chem. Sven BüngerSachverständiger für Gefahrstoffe / Schadstoffe in GebäudenHygienekontrolle Kat. A

B.Sc. Volker Schubert Chemie mit Materialwissenschaft Bauphysik, Sachverständiger für Bauthermografie

Unser Zeichen : Bue-11024 Datum : 04.02.2010

Objekt KiTa Markusplatz 1, 53129 Bonn, Ortstermin am 20.01.2010Raumluftuntersuchung auf VOC und Formaldehyd

Sehr geehrter Herr Kunz,

am 20.01.2010, 10.00 Uhr führten wir auftragsgemäß die vereinbarten Raumluftunter-suchungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und auf Formaldehyd (HCHO) im o.g. Objekt durch.

Angabengemäß wurde ein Neubau an den Kindergarten angebaut, die Fertigstellung liegt unmittelbar zurück. Unmittelbar nach Fertigstellung sollten Raumluftmessungen auf die o.g. Komponenten durchgeführt werden.Vor diesem Hintergrund sollten die Raumluftmessungen als Bestandsaufnahme zur Erfassung der raumlufthygienischen Situation herangezogen werden, bevor die Kindergartenräume ihrer Nutzung übergeben werden.

Güteziele resp. Zielwerte zur Bewertung der raumlufthygienischen Situation waren nicht vereinbart, insofern beschränkt sich die Bewertung auf bestehende Richt- und Referenzwerte sowie auf zugängliche Literatur.

Der Messtermin waren mit der Kindergartenleitung abgesprochen. Die Räume des Neubaus wurden am Abend vor den Messungen intensiv gelüftet und bis zur Messung verschlossen gehalten. Beim Betreten der Räumlichkeiten konnte ein charak-teristischer „Neugeruch“ festgestellt werden.

Die Raumluftmessung auf VOC (flüchtige organische Komponenten) erfolgte der Deutschen Fassung EN ISO 16000-5:2007 „Probenahmestrategie für flüchtige organische Verbindungen (VOC)“ entsprechend als Kurzzeitmessung. Es wurde eine Doppelprobenahme auf TENAX durchgeführt.

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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing.Chem. Uwe SchubertNach RAL anerkannt für die Planung der Instandhaltung Betonbauwerke GUEP e.V.

Telefon: 0228 – 469589 ZentraleTelefax: 0228 – 471497Internet: www.bzr-institut.deE-Mail: [email protected]: 01722688632 ( 24 Std. )

Baustoffuntersuchungen / Bauteilprüfungen / SchadensanalysenThermografie / bauphysikalische Berechnungen / AnalysenChemische Analytik : UV-Photometrie /FTIR-ATR SpektrometrieGaschromatographie / Flammenfotometrie / CoulometrieElektronenmikroskopie ( TEM / ASEM ) / LichtmikroskopieRöntgenfluoreszenz / Erfassung und Bewertung von Schadstoffen und Gefahrstoffen in Gebäuden und baulichen Anlagen

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Die Raumluftmessung auf Formaldehyd erfolgte entsprechend der DIN EN ISO 16000 -2 „Probenahmestrategie für Formaldehyd“ resp. DIN ISO 16000-3, „Messen von Formaldehyd und anderen Carbonylverbindungen - Probenahme mit einer Pumpe“. Als Probenahmemedium dienten DNPH-Kartuschen.

Die Einzelheiten der Probenahme können den folgenden Messprotokollen entnommen werden.

Messungen Neubau

Angaben zur Probe

Probenahmeort KiTa Markusplatz 1, 53129 Bonn, Neubau, großer Raum

Probennummer 11024-1a/b (Doppelprobenahme)

Untersuchte(r) Schadstoff(e) Flüchtige organische Substanzen (VOC)

Probenahme/Messung

Art der Messung Aufklärung der Gründe für Beschwerden der Raumnutzer, evtl.

verbunden mit der Prüfung der Einhaltung von Richtwerten für die

Innenraumluft (DIN ISO 16000-5, Nr. 6.2.2)

Beginn Datum: 20.01.2010 Uhrzeit: 10.08 Uhr

Ende Datum: 20.01.2010 Uhrzeit: 10.23 Uhr

Dauer : jeweils 15 min

Probenahmegerät (Typ): SKC (Gerät 01 und 02)

Adsorptionsröhrchen (Typ): Tenax (Rohr 38680 und 009939)

Betriebsdaten (Stand Volumenzähler)

Volumendurchsatz (m³) 2,6 l und 2,9 l (umgerechnet auf Normvolumen 20°C, 1013 mbar)

pro Röhrchen

Mittlerer Volumenstrom ca. 0,18 l/min und 0,20 l/min

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-3-

Probennummer 11024-2

Untersuchte(r) Schadstoff(e) Formaldehyd (HCHO)

Probenahme/Messung

Art der Messung Überprüfung der Einhaltung des Richtwertes, DIN EN ISO 16000-2, 5.2.1 A

Beginn Datum: 20.01.2010 Uhrzeit: 10.05 Uhr

Ende Datum: 20.01.2010 Uhrzeit: 10.35 Uhr

Dauer : 30 min

Probenahmegerät (Typ): APC (Gerät 013)

Meßfilter (Typ): DNPH-Kartusche

Betriebsdaten

Volumendurchsatz (m³) 58,8 l (umgerechnet auf Normvolumen 20°C, 1013 mbar)

Mittlerer Volumenstrom ca. 2 l/min

Art der Probenahme/Messung

[ ] automatisch/kontinuierlich

[x] manuell, aktiv

[ ] manuell, passiv

Innenraumluftparameter

Mittlere Raumtemperatur: 23,6°C

Mittlere rel. Feuchte im Raum: 32 %

Mittlerer Luftdruck (absolut): 1005 mbar

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Bild 1/2: Übersichtsaufnahmen Neubau/großer Raum

Die Räume sind noch nicht eingerichtet.

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-5-

Lüftungsbedingungen vor der Probenahme/Messung

Der Raum wurde am Vorabend der Messung gelüftet und danach verschlossen gehalten.

Raumklima- und Lüftungsbedingungen während der Probenahme/Messung

Zur Zeit der Messung wurden die Räume nicht genutzt.

Außenluftparameter

Mittlere Temperatur: 8,0°C

Mittlere rel. Feuchte: 60 %

Mittlerer Luftdruck (absolut): 1007 mbar

Wettercharakteristik: sonnig, klar

Zum Ortstermin wurden insgesamt drei Luftproben entnommen :

Lfd.Nr. Labor-Nr. Probenart / Beschreibung

1 11024 - 1a/b Raumluftprobe (Tenax), Doppelprobenahme, Neubau, gr. Raum2 11024-2 Raumluftprobe (DNPH-Kartusche), Neubau, gr. Raum

Die Proben wurden ins Labor eingeliefert und dort wie folgt untersucht.

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LABORUNTERSUCHUNGEN

Raumluftproben - Bestimmung von VOC – flüchtige organische Verbind-ungen, Ermittlung des TVOC-Wertes:

Die Laboranalyse der auf Tenax entnommenen Raumluftproben erfolgte gemäß DIN EN ISO 16000-6 (2004)/DIN EN ISO 16017-1 (Oktober 2001) mittels Thermo-desorption mit anschließender GC-MS-Auswertung.

Von den Stoffen wurden Massenspektren der Fragmente im Bereich von m/e 36 bis m/e 335 aufgenommen und die Spektren mit selbsterstellten Messungen und den NIST-Bibliotheken verglichen. Die Quantifizierung der Komponenten der VOC-Liste wurde durch Kalibrierung mit externen Standards und d8-Toluol als internem Standard durchgeführt. Nicht-kalibrierte Substanzen, die außerhalb der Liste angegeben werden, wurden als Toluoläquivalente (Tol.-Equ.) quantifiziert. Die Quantifizierung des TVOC-Wertes erfolgte nach DIN ISO 16000-6 (2004).

Die Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Komponente Labor-Nr. 11024-1a

Aromatische Kohlenwasserstoffe (Summe) 97

Benzol n.n. *)

Toluol 12Ethylbenzol 11m/p-Xylol, Summe 16o-Xylol 4Isopropylbenzol 1n-Propylbenzol 21.3.5-Trimethyl-benzol 31.2.4-Trimethyl-benzol 71.2.3-Trimethyl-benzol 22-Ethyl-toluol 21-Isopropyl-4-methylbenzol n.n.

1,2,4,5-Tetramethylbenzol n.n.

n-Butylbenzol n.n.

1,3-Diisopropylbenzol n.n.

1,4-Diisopropylbenzol n.n.

Phenyloctan n.n.

1-Phenyldecan n.n.

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-7-

1-Phenylundecan n.n.

4-Phenylcyclohexen n.n.

Styrol 35Phenylacetylen n.n.

2-Phenylpropen n.n.

Vinyltoluol n.n.

Naphthalin n.n.

Inden 2Gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe (Summe) 128

2-Methylpentan n.n.

3-Methylpentan n.n.

n-Hexan n.n.

Methylcyclopentan n.n.

Cyclohexan 2Methylcyclohexan 21,4-Dimethylcyclohexan n.n.

n-Heptan 4n-Octan 2n-Nonan 3n-Decan 17n-Undecan 55n-Dodecan 31n-Tridecan 6n-Tetradecan 3n-Pentadecan 2n-Hexadecan 1

Terpene (Summe) 57

-3-Caren 6

-Pinen 21

-Pinen 4Limonen 24Longifolen n.n.

-Phellandren n.n.

Mycren 2Camphen n.n.

Aliphatische Alkohole und Ether (Summe)

83

1-Propanol (VVOC) 172-Propanol (VVOC) 42

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-8-

Ethanol n.n.

tert-Butanol 22-Methyl-1-propanol n.n.

1-Butanol 201-Pentanol 21-Hexanol n.n.

Cyclohexanol n.n.

2-Ethyl-1-hexanol n.n.

1-Octanol n.n.

4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on n.n.

1-Heptanol n.n.

1-Nonanol n.n.

1-Decanol n.n.

Aromatische Alkohole (Phenole) (Summe)

-

Phenol n.n.BHT (2,6-di-tert-butyl-4-methylphenol)

n.n.

Benzylalkohol n.n.

Glykole, Glykolether, Glykolester (Summe)

24

Propylenglykol (1,2-Dihydroxypropan)

n.n.

Ethylenglykol (Ethandiol) n.n.

Ethylenglykol-monobutylether n.n.

Diethylenglykol n.n.

Diethylenglykol- monobutylether n.n.

2-Phenoxyethanol n.n.

Ethylencarbonat n.n.

1-Methoxy-2-propanol 1Glykolsäurebutylester n.n.

Butyldiglykolacetat n.n.

Dipropylenglykolmono-methylether 12-Methoxyethanol 222-Ethoxyethanol n.n.

2-Propoxyethanol n.n.

2-Methylethoxyethanol n.n.

2-Hexoxyethanol n.n.

1,2-Dimethoxyethan n.n.

1,2-Diethoxyethan n.n.

2-Methoxyethylacetat n.n.

2-Ethoxyethylacetat n.n.

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-9-

2-Butoxyethylacetat n.n.

2-(2-Hexoxyethoxy)-ethanol n.n.1-Methoxy-2-(2-methoxy-ethoxy)-ethan

n.n.

Propylenglykol-di-acetat n.n.

Dipropylenglykol n.n.Dipropylenglykol-mono-methylether-acetat

n.n.

Dipropylenglykol-mono-n-propylether

n.n.

Dipropylenglykol-mono-n-butylether n.n.

Dipropylenglykol-mono-t-butylether n.n.

1,4-Butandiol n.n.

Tripropylenglykol-mono-methylether n.n.

Tripropylenglykol-dimethylether n.n.

1,2-Propylenglykol-dimethylether n.n.

Aldehyde (Summe) 85

Butanal 3Pentanal 17Hexanal 53Heptanal 22-Ethyl-hexanal n.n.Octanal 2Nonanal 4Decanal 22-Butenal n.n.

2-Pentenal n.n.

2-Hexenal n.n.

2-Heptenal n.n.

2-Octenal n.n.

2-Nonenal n.n.

2-Decenal n.n.

2-Undecenal n.n.

Furfural n.n.

Glutaraldehyd n.n.

Benzaldehyd 2

Ketone (Summe) 30

Ethylmethylketon 273-Methyl-2-butanon n.n.

Methylisobutylketon n.n.

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-10-

Cyclopentanon n.n.

Cyclohexanon 32-Methylcyclopentanon n.n.

2-Methylcyclohexanon n.n.

Acetophenon n.n.

1-Hydroxyaceton n.n.

Säuren (Summe) 9

Essigsäure 8Propionsäure n.n.

Isobuttersäure n.n.

Buttersäure n.n.

Pivalinsäure n.n.

n-Valeriansäure n.n.

n-Capronsäure n.n.

n-Heptansäure n.n.

n-Octansäure n.n.

2-Ethylhexansäure 1

Ester und Lactone (Summe) 147

Methylacetat (VVOC) 2Ethylacetat (VVOC) 37Vinylacetat (VVOC) n.n.

Isopropylacetat n.n.

Propylacetat 1002-Methoxy-1-methylethylacetat n.n.

n-Butylformiat n.n.

Methylmethacrylat n.n.

Isobutylacetat n.n.

1-Butylacetat 82-Ethylhexylacetat n.n.

Methylacrylat n.n.

Ethylacrylat n.n.

n-Butylacrylat n.n.

2-Ethylhexylacrylat n.n.

Adipinsäuredimethylester n.n.

Fumarsäuredibutylester n.n.

Bernsteinsäuredimethylester n.n.

Hexandioldiacrylat n.n.

Glutarsäuredimethylester n.n.

Maleinsäuredibutylester n.n.

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-11-

Butyrolacton n.n.

Chlorierte Kohlenwasserstoffe (Summe)

1

Trichlorethen n.n.

1,1,1-Trichlorethan n.n.

1,4-Dichlorbenzol n.n.

Tetrachlorethen 1

Andere kalibrierte VOC (Summe) 20

Octamethylcyclotetra-siloxan 162-Butanonoxim 2Acrylnitril 2

Andere nicht kalibrierte VOC

Alkan, C < 6 (VVOC) 27Alkan, C < 6 (VVOC) 34Vinylcyclohexen 4Butoxypropanol. 4Alkylbenzol 3Cluster, div. Verbindungen (Alkene und/oder Alkohole)

550

Siloxanverbindung 21Carbonsäureester 3Siloxanverbindung 4Ethoxybenzoesäureester 3

Alle Angaben in µg/m³*) n.n. – nicht nachweisbar

Bestimmungsgrenze: 1 µg/m3 Toluoläquivalent

TVOC (C6-C16) tol 1,200 mg/m³

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-12-

Analyse der entnommenen Raumluftproben auf Formaldehyd:

Formaldehyd wird bei der Probenentnahme zu einem Hydrazon derivatisiert und im Labor mittels HPLC (DIN EN ISO 16000-3) analysiert.

Messwert in µg/m3

Parameter Labor.Nr. 11024-2

Formaldehyd 33,1

Bestimmungsgrenze: 1,7 µg/m3

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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing.Chem. Uwe SchubertNach RAL anerkannt für die Planung der Instandhaltung Betonbauwerke GUEP e.V.

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* Zusammenfassung :

Raumluftmessung Formaldehyd

Die durchgeführte Raumluftmessung ergab einen Messwert für Formaldehyd von 33,1 µg/m³.

Für eine Bewertung des erhaltenen Messergebnisses ist eine Heranziehung von sogenannten Hintergrundwerten erforderlich, welche die durchschnittliche Belastungs-situation in Innenräumen in der Bundesrepublik widerspiegeln. So wird z.B. in der DIN EN ISO 16000-21 ein Medianwert von 55 µg/m³ aus einer Studie aus dem Jahr 1985/86 angegeben. Aus einer anderen Studie wird ein Medianwert von 25 µg/m³ angegeben.

Auszug DIN EN ISO 16000-2:

In den AGÖF-Orientierungswerten für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft (Stand 2008)2 wird für Formaldehyd ein Normalwert von 32,5 µg/m³ und ein Auffälligkeitswert von 84,5 µg/m³ genannt. Der Normalwert stellt die „durchschnittliche“ Belastungssituation im betrachteten Kollektiv dar. Der Auffälligkeitswert entspricht dem 90 Perzentilwert. Er beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und deutet damit auf die Existenz einer entsprechenden Emissionsquelle hin.

Der Messwert liegt somit im Bereich üblicher erwartbarer Hintergrundkonzentrationen von Formaldehyd.

Der Richtwert des Bundesgesundheitsamtes (BGA) von 1977 für Formaldehyd von 0,1 ppm (0,12 mg/m3 = 120 µg/m3 ) wird deutlich unterschritten.

1 Innenraumluftverunreinigungen –: Probenahmestrategie für Formaldehyd (ISO 16000-2:2004); Deutsche Fassung EN ISO 16000-2:20062 AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008

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Raumluftmessung Flüchtige organische Verbindungen (VOC):

Die Qualität der Innenraumluft und deren Beurteilung ist zur Zeit gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für z.B. flüchtige organische Substanzen (VOC) gibt es für die Innenraumluft bisher nicht.

Prinzipiell können zur Bewertung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) zwei Arten von Bewertungen unterschieden werden:

die toxikologisch abgeleitete Bewertung und die statistisch abgeleitete Bewertung (nicht toxikologische Bewertung).

Die toxikologisch abgeleiteten Werte (Richtwerte) sollen gesundheitliche Frage-stellungen beantworten. Die statistisch abgeleiteten Werte (Referenzwerte) werden aus einer größeren Zahl von repräsentativen Untersuchungen als sogenannte „Normal-werte“ abgeleitet. Eine gesundheitliche Bewertung kann mit diesen Referenzwerten nicht durchgeführt werden.

Güteziele resp. Zielwerte zur Überprüfung der raumlufthygienischen Situation der Flüchtigen organischen Verbindungen waren nicht vereinbart, insofern beschränkt sich die Bewertung auf bestehende Regelwerke und zugängliche Literatur.

Nicht toxikologisch begründete Referenzwerte/Orientierungswerte:

An der entnommenen Raumluftprobe wurde folgender TVOC-Summenwert ermittelt:

1200 µg/m3 (1,200 mg/m³)

Für die Bewertung der TVOC-Konzentration kann eine Empfehlung der Innen-raumlufthygiene-Kommission herangezogen werden.3/4

Stufe 5: TVOC-Konzentrationen zwischen 10 und 25 mg/m³ werden als hygienisch inakzeptabel eingestuft. Die Raumnutzung ist in der Regel zu vermeiden, ein Aufenthalt ist allenfalls vorübergehend täglich (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen zumutbar.

Stufe 4: Räume mit TVOC-Werten zwischen > 3 und 10 mg/m³ sind als hygienisch bedenklich zu bezeichnen und nur befristet (maximal ein Monat) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen zu nutzen.

3 Seifert, Richtwerte für die Innenraumluft, Die Beurteilung der Innenraumluftqualität mit Hilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC-Wert), Bundesgesundheitsbl. 42, S. 270-278 (1999)4 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten, Bundesgesund-heitsbl. 7 vom Juli 2007, Seite 990

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Stufe 3: TVOC-Werte von 1 bis 3 mg/m³ sind als hygienisch auffällig zu beurteilen und gelten befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind.

Stufe 2: TVOC-Werte zwischen > 0,3 und 1 mg/m³ können noch als unbedenklicheingestuft werden, sofern keine Richtwerte überschritten sind. Dieser Konzentrationsbereich weist z.B. auf noch nicht völlig ausgelüftete Lösemitteleinträge hin und indiziert die Notwendigkeit einer verstärkten Lüftung.

Stufe 1: TVOC-Werte unterhalb von 0,3 mg/m³ sind hygienisch unbedenklich, sofern keine Richtwerte überschritten werden. Sie werden als Zielwert (hygienischer Vorsorgebereich) bezeichnet und sind mit ausreichendem zeitlichen Abstand nach Neubau oder Renovierungsmaßnahmen in Räumen erreichbar bzw. nach Möglichkeit zu unterschreiten.

Der festgestellte TVOC-Gehalt von 1200 µg/m³ liegt im unteren Bereich von 1 - 3 mg/m³ (Stufe 3) und ist als hygienisch auffällig zu beurteilen und gilt befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind.

Der festgestellte TVOC-Gehalt liegt in einem erwartbaren Bereich. Literaturbeschrieben sind TVOC-Konzentrationen direkt nach der Baufertigstellung im Mittel von 2000 –3000 µg/m³ und nach etwa 4 bis 6 Wochen Wartezeit sanken die Summenkonzentrationen auf ca. 1000 – 2000 µg/m³ ab. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine kontinuierliche Raumlüftung.5

In Neubauten sind für eine begrenzte Zeit (maximal 12 Monate) höhere VOC-Konzentrationen tolerabel. Allerdings sollten 3 mg/m³ nicht überschritten werden, diese Bedingung wird zum Zeitpunkt der Messung erfüllt.

Es sind jedoch gesonderte Lüftungsempfehlungen für die Nutzung auszusprechen. In einem Zeitraum von 6 Monaten nach Neubau sollten die erhöhten TVOC-Werte deutlich abgefallen sein. Dieses sollte durch Kontrollmessungen in einem gewissen Abstand dokumentiert werden.

Im Vergleich mit Referenzwerten2 fallen in der Einzelbetrachtung folgende Substanzen/Substanzgruppen auf.

Die Konzentrationen der aromatischen/aliphatischen Kohlenwasserstoffe sind erhöht. Hierbei handelt es sich um klassische Lösungsmittel, die relativ schnell verdunsten und nicht langfristig emittieren.

5 Handbuch für Bioklima und Lufthygiene- 6.Erg. Lfg. 10/2001, Rudolphi, IV-7.2 Hinweise zur Praxis

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Auffällig ist die Konzentration an Styrol mit 35 µg/m³. Der Auffälligkeitswert resp. Orientierungswert (12,1 und 12 µg/m³) der AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008 ist deutlich überschritten.

Der Normalwert stellt die „durchschnittliche“ Belastungssituation im betrachteten Kollektiv dar. Er entspricht dem 50 Perzentilwert. Auch eine Luftkonzentration im Bereich des Normalwerts geht in der Regel auf eine oder mehrere Quellen zurück, jedoch wird im Allgemeinen kein ausreichendes Indiz für einen zwingenden Handlungsbedarf im Sinne einer Minimierung gesehen.

Der Auffälligkeitswert entspricht dem 90 Perzentilwert. Er beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und deutet damit auf die Existenz einer entsprechenden Emissionsquelle hin.Beim Orientierungswert werden neben dem Auffälligkeitswert auch toxikologisch abgeleitete Werte oder Geruchsschwellenwerte angegeben, wenn diese unter dem 90 Perzentilwert liegen.

Für Styrol gibt es "Hinweise auf eine tumorauslösende Wirkung beim Menschen" (Bundesinstitut für Risikobewertung BfR, 2006). Die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt Styrol in Kategorie 5 der MAK-Liste: "Stoffe mit krebserzeugender und genotoxischer Wirkung, deren Wirkungsstärke jedoch als ... gering erachtet wird ..." (DFG, MAK-Liste 2008).

Wie weiter unten aufgeführt, wird der Richtwert I der ad – hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene – Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) für Styrol (RW I 30 µg/m³) überschritten.

Ebenso zeigt die Gruppe der Terpene und der Aldehyde erhöhte Konzentrationen auf.

In der Gruppe der Ester und Lactone sind erhöhte Konzentrationen festzustellen (Ethylacetat 37 µg/m³ und Propylacetat 100 µg/m³). Hierbei handelt es ebenfalls um klassische Lösungsmittel.

Bei Acrylnitril (Messwert 2 µg/m³) handelt es sich um eine organische Verbindung, die z.B. auf dem Kunststoff- u- Synthesekautschuk-Sektor eingesetzt wird. In der EG-Stoffrichtlinie 67/548 EWG und TRGS 905 wird Acrylnitril in Kategorie 2 eingestuft, das heißt, Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Für Acrylnitril existieren keine Richt- resp. Referenzwerte in der Raumluft. Aufgrund der guten Flüchtigkeit dieser Substanz ist von einer zeitnahen Konzentrationsabnahme auszugehen.

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Weiter auffällig ist ein Cluster nicht näher identifizierbarer Einzelverbindungen (Alken und/oder Alkohole) mit 550 µg/m³, der einen großen Anteil der VOC ausmacht.

Bei der Mehrzahl der Verbindungen handelt es sich um gut flüchtige organische Verbindungen, deren Konzentration durch regelmäßiges Lüften deutlich gesenkt werden kann.

Toxikologisch begründete Referenzwerte:

Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen VOC ist es besonders schwierig eine umfassende gesundheitliche Bewertung vorzunehmen.

Für einzelne, mit diesem Verfahren quantifizierbare VOC wurden Innenraumrichtwerte von der ad – hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene –Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) abgeleitet (Toluol, Styrol, Bicyclische Terpene, Naphthalin, aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische und gesättigte azyklische aliphatische C4 – bis C11-Aldehyde).

Der Richtwert I der Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene –Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) für Styrol von 30 µg/m³ ist überschritten. Der Richtwert II (300 µg/m³) wird jedoch deutlich unterschritten.

Der Richtwert I ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.

Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 ) abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I ) kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ausgeschöpft“ sondern nach Möglichkeit unterschritten werden.

Aufgrund einer Überschreitung des Richtwertes I ist eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind bei einer Überschreitung des RW I zunächst keine baulichen oder sonstigen quellenbezogenen Veränderungen vorzunehmen, sondern es ist vor allem verstärkt zu lüften und einzelfallbezogen verstärkt zu reinigen. Die Überschreitung des Richtwertes I sollte in einem Abstand von ca. 2-3 Monaten messtechnisch überprüft werden. Wenn dann keine Verbesserung der Luftqualität zu erkennen ist, und der Richtwert I nach wie vor überschritten ist, sind in einem zweiten Schritt weitere Maßnahmen erforderlich.

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Der Richtwert II ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt.

Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese Konzentrationen geeignet sind, insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen.

Richtwerttabelle

Die nach dem Richtwertkonzept festgelegten Werte sind im Sinne einer Einzelstoffbetrachtung zu sehen und geben keinen Hinweis auf mögliche synergistische Effekte beim Zusammenwirken verschiedener Komponenten.

Im Regelfalle sind bei Überschreitung des Richtwertes II zur Abwendung möglicher Gesundheitsgefahren für empfindliche Personen Nutzungsempfehlungen auszusprechen und unverzüglich expositionsmindernde Maßnahmen einzuleiten. Richtwert II-Überschreitungen sind nicht festgestellt worden. Bei Überschreitung des Richtwertes I ist eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten. Insbesondere bei der Wahrnehmung von Gerüchen kann es jedoch zu Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.

In der Zusammenfassung der durchgeführten Raumluftuntersuchung kann ein erhöhter, aber erwartbarer TVOC-Summenwert festgestellt werden. Der TVOC-Gehalt von 1200 µg/m³ liegt im Bereich von 1 - 3 mg/m³ (Stufe 3) und ist als hygienisch auffällig zu beurteilen und gilt befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind. Die erhöhten Konzentrationswerte sind auf die zeitnahe Baufertigstellung zurückzuführen.

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Wir empfehlen, dass bei Nutzung der Räume ein deutlich erhöhter Luftwechsel (Frischluft) gewährleistet wird. Hierbei raten wir am Morgen einen vollständigen Luftaustausch durchzuführen, während der Nutzung können die Fenster in Kippstellung verbleiben. Des weiteren empfehlen wir einen regelmäßigen vollständigen Luftaustausch ca. alle 1 bis 2 Stunden. Es ist davon auszugehen, dass durch diese Maßnahme die VOC-Konzentrationen deutlich abgesenkt werden können.

Wir empfehlen zur Dokumentation und zur Erfassung des zeitlichen Konzentrations-verlaufs eine Folgemessung in einem Abstand von ca. 1-2 Monaten durchführen zu lassen.

Sollten Sie zu diesen Ausführungen noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

als Leiter als Sachbearbeiter

Uwe Schubert Sven Bünger Dipl.- Ing. Chem. Dipl.- Chem.

Die Analysenergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Proben.Rückstellproben und Restmaterial von Prüfgegenständen werden 1 Monat aufbewahrt.