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Seite 1 von 3 las_1.2-403/11/18 Bayerisches Landesamt für Schule Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Einstellung und Beschäftigung Name, Vorname, Geburtsdatum Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Einstellungsverfahrens und der Beschäftigung beim Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Schule 1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Bayerische Landesamt für Schule Postanschrift: Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen Telefon (Vermittlung): 09831/686 - 0 Telefax (zentral): 09831/686 - 199 E-Mail: poststelle@las.bayern.de 2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Die Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Schule Postanschrift: Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen Telefon: 09831/686 - 108 Telefax: 09831/686 - 199 E-Mail: datenschutz@las.bayern.de 3. Zweck der Datenerhebung ist es, das Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen für den öffent- lichen Dienst prüfen zu können bzw. eine Einstellung vornehmen zu können. Hierzu werden Sie aufgefordert, folgende Erklärungen abzugeben bzw. Angaben zu machen: Angaben im Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue, Erklärung zur Verfassungstreue und Zustimmung zur Einholung von erforderlichen Auskünften beim Landesamt für Verfassungsschutz und beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Angaben im Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation; Angaben in den Vordrucken „Erklärung Beschäftigter – persönliche Angaben“, „Erklärung der/des Beschäftigten“, „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und ggf. „Antrag auf Steuerbefreiung“. Soweit aufgrund Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs bereits Personalakten im staatlichen Bereich über Sie geführt werden, werden diese zur Einsichtnahme angefordert. Auf Basis der übermittelten Daten prüfen wir, ob die Einstellungsvoraussetzungen für eine Einstellung beim Freistaat Bayern gegeben sind. Kommt es zu einer Einstellung, werden im Rahmen des Beschäftigungs- verhältnisses weitere personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der vertraglichen und gesetzlichen Arbeitgeberpflichten sowie zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft, erforderlich ist. Hierzu legen wir eine Personalakte an.

Bayerisches Landesamt für Schule - Datenschutzhinweise...Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten

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Bayerisches Landesamt für Schule

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Einstellung und Beschäftigung

Name, Vorname, Geburtsdatum

Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Einstellungsverfahrens und der Beschäftigung beim Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Schule

1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung istdas Bayerische Landesamt für Schule Postanschrift: Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen

Telefon (Vermittlung): 09831/686 - 0Telefax (zentral): 09831/686 - 199E-Mail: [email protected]

2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:Die Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Schule

Postanschrift: Stuttgarter Str. 1, 91710 GunzenhausenTelefon: 09831/686 - 108Telefax: 09831/686 - 199E-Mail: [email protected]

3. Zweck der Datenerhebung ist es, das Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen für den öffent-lichen Dienst prüfen zu können bzw. eine Einstellung vornehmen zu können. Hierzu werden Sieaufgefordert, folgende Erklärungen abzugeben bzw. Angaben zu machen:

Angaben im Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue, Erklärung zur Verfassungstreue undZustimmung zur Einholung von erforderlichen Auskünften beim Landesamt für Verfassungsschutzund beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligenDeutschen Demokratischen Republik;

Angaben im Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation;

Angaben in den Vordrucken „Erklärung Beschäftigter – persönliche Angaben“, „Erklärung der/desBeschäftigten“, „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und ggf. „Antrag auf Steuerbefreiung“.

Soweit aufgrund Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs bereits Personalakten im staatlichen Bereich über Sie geführt werden, werden diese zur Einsichtnahme angefordert.

Auf Basis der übermittelten Daten prüfen wir, ob die Einstellungsvoraussetzungen für eine Einstellung beim Freistaat Bayern gegeben sind. Kommt es zu einer Einstellung, werden im Rahmen des Beschäftigungs-verhältnisses weitere personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der vertraglichen und gesetzlichen Arbeitgeberpflichten sowie zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft, erforderlich ist. Hierzu legen wir eine Personalakte an.

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DSGVO – Anlage 3 Seite 2 von 3

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und Datenverarbeitung im Rahmen der Einstellung und der Be-schäftigung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b, Buchst. c und e, Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG, § 611 BGB, § 3 Abs. 5 TV-L.

4. Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Bayerische Landesamt für Schule an folgendeexterne Stellen weitergegeben, soweit die Weitergabe der Daten jeweils erforderlich ist:

zuständiger Amtsarzt – zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung;

bisherige Beschäftigungsstelle zur Anforderung etwaiger existierender Personalakten;

zuständige Staatsanwaltschaft bzw. zuständiges Strafgericht im Falle etwaiger Strafverfahren;

Landesamt für Verfassungsschutz bzw. Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicher-heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, sofern im Rahmen der Prüfungder Verfassungstreue im öffentlichen Dienst erforderlich.

Zur Einholung der o.g. Auskünfte von Dritten wird den jeweils zuständigen Stellen unter Nennung Ihrer persönlichen Kontaktdaten mitgeteilt, dass Ihre Einstellung durch das Bayerische Landesamt für Schule beabsichtigt ist.

Kommt es zu einer Einstellung, werden im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses Ihre personenbe-zogenen Daten durch das Bayerische Landesamt für Schule an folgende externe Stellen weitergegeben, soweit die Weitergabe der Daten jeweils erforderlich ist:

Landesamt für Finanzen als die für die Entgeltabrechnung und -auszahlung zuständige Stelle;

Schulleitung als örtliche Dienststelle;

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus als oberste Dienstbehörde;

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales anlässlich eines Dienstjubiläums

zusätzlich bei Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung:Aufgrund Ihrer im Rahmen des Einstellungsverfahrens nachgewiesenen Schwerbehinderteneigen-schaft bzw. Gleichstellung, werden Ihre personenbezogenen Daten zusätzlich an folgende externeStellen weitergegeben:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus als oberste Dienstbehörde des Geschäfts-bereichs: Die personalverwaltende Stelle übermittelt jährlich personenbezogene Daten in Form einesVerzeichnisses der in ihrem Bereich tätigen schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten andie zuständige oberste Dienstbehörde. Diese ist gemäß § 154 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX für die Erfüllungder gesetzlichen Verpflichtungen nach § 163 Abs. 2 SGB IX zuständig (u.a. Weiterleitung desVerzeichnisses an die Bundesagentur für Arbeit).Inklusionsamt bei Beschäftigten mit Schwerbehinderung (z. B. Beantragung eines Zuschusses, Ein-bindung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder bei Kündigungsverfahren).

Soweit Ihre persönlichen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch die staatlichen Rechenzentren sowie das Landesamt für Finanzen als Auftragsverarbeiter.Zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontroll- und Beteiligungsrechte werde Ihre Daten gegebenenfalls auch an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden übermittelt sowie weitere im Rahmen der Personalverwaltung zu beteiligende Stellen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

5. Die Speicherung bzw. Löschung Ihrer Personaldaten richtet sich nach Art. 103 ff., insbesondere Art.110 BayBG (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in entsprechender Anwendung).

6. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zuIhrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO, § 3 Abs. 6 TV-L, § 6 TV-Prakt).

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DSGVO – Anlage 3 Seite 3 von 3

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichti-gung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung derVerarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeitgegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlagedes Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für denDatenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Wagmüllerstr. 18 80538 München

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Telefon: 089 212672-0 Telefax: 089 212672-50 E-Mail: [email protected]: www.datenschutz-bayern.de

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Bayerische Landesamt für Schule, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung erhalten habe. Eine Ausfertigung sende ich an das Bayerische Landesamt für Schule zurück. Mir ist bekannt, dass diese unterschriebene Ausfertigung zu meiner Personalakte genommen wird.

Ort, Datum Unterschrift