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Begleitendes PDF zu dem Podcast der Deutsche Mitte Text: Tim Mader Verlinkte Seiten können eventuell nicht mehr im Netz sein. Wir bitten dieses zu entschuldigen. Bei Erstellung des PDF waren alle links noch abrufbar. Im Text kursiv dargestellte Worte sind mit erklärenden oder weiterführenden Internetseiten verlinkt. Die Verlinkten Inhalte sind nicht zwangsläufig der Wahrheit entsprechend. Bitte selbst nachforschen!

Begleitendes PDF zu dem Podcast der Deutsche Mitte...Heiko Schrang machte als einer der ersten aufmerksam auf eine Gesetzesvorlage, die noch gravierendere Auswirkungen haben könnte,

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  • Begleitendes PDF zu dem Podcastder Deutsche Mitte

    Text: Tim Mader

    Verlinkte Seiten können eventuell nicht mehr im Netz sein.

    Wir bitten dieses zu entschuldigen.

    Bei Erstellung des PDF waren alle links noch abrufbar.

    Im Text kursiv dargestellte Worte sind mit erklärenden oder weiterführenden Internetseiten

    verlinkt. Die Verlinkten Inhalte sind nicht zwangsläufig der Wahrheit entsprechend.

    Bitte selbst nachforschen!

    http://www.bedeutung-von-woertern.com/kursivhttps://wy2ade.podcaster.de/download/2018-32_DM_PC_Medienstaatsvertrag.mp3

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    Der „Medienstaatsvertrag“– kommt die Zensurwelle, die sich bisher

    kaum einer vorstellen kann?

    Heiko Schrang machte als einer der ersten aufmerksam auf eine Gesetzesvorlage, die noch gravierendere Auswirkungen haben könnte, als das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: der „Me-dienstaatsvertrag„. Dieser soll den in die Jahre gekommenen Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Damit sollen alle Kanäle auf Internet-Plattformen, deren Videos und Beiträge monatlich mehr als 20.000 mal abgerufen werden, denselben Regeln un-terworfen werden wie Fernsehkanäle! Es wird dann nämlich eine Lizenz zum Betrieb des Kanals erforderlich.

    Hier das Video von Heiko Schrang:https://youtu.be/4VF97S1yqMc?t=3m54s

    Über das Ziel des Medienstaatsvertrags gibt das Interview mit der rheinland-pfälzischen Staatssekretärin Heike Raab (SPD) im Medienmagazin „pro“ Aufschluss:

    „Gerade audiovisuelle Angebote haben eine starke Wirkmacht. Das gilt für das klassische Fernsehen, wir sehen dies bei YouTu-bern und Streamern, am Fernsehen aber auch. Und es gibt uni-verselle Regeln, etwa die des Jugendschutzes oder Werbericht-linien, die eingehalten werden müssen. Wir arbeiten deshalb für die unterschiedlichsten medialen Angebote daran, dass unsere Wertvorstellungen und Regeln eingehalten werden. […][…] Es sollen etwa die Hobby-Let’s-Player, die Videospiele vor-führen und kommentieren, nur ein Impressum haben, aber keine gesonderte Zulassung beantragen müssen. Wenn Anbieter aber mit einer größeren Anzahl von Nutzern – wir schlagen 20.000 im Monat vor – im Netz aktiv sind, wie etwa auf der Plattform twitch, dann brauchen sie eine Lizenz und müssen gegebenenfalls auch weitere Unterlagen vorlegen.“

    https://www.heikoschrang.de/de/ueber-heiko/https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.htmlhttps://medienstaatsvertrag.org/https://medienstaatsvertrag.org/https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdfhttps://youtu.be/4VF97S1yqMc?t=3m54s

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    https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2018/08/24/so-re-agiert-die-politik-auf-digitale-medien/

    Bis 30.09.2018 ist es noch möglich, Stel-lungnahmen und Einwände in einem Beteili-gungsverfahren zu erheben:

    ht tps : //www.r lp .de/de/ landesreg ie rung/staatskanzlei/medienpolit ik/betei l igungs-verfahren-medienstaatsvertrag/

    Ich veröffentliche hier mein Schreiben zum Medienstaatsver-trag, das ich am 29.08.2018 an die Landesregierung sendete:

    Sehr geehrte Damen und Herren,Sie haben vor, die bisher freien Medien, die ihre Angebote im Inter-net verbreiten, der Regulierung im bisherigen Rundfunkstaatsver-trag zu unterstellen, der damit zum „Medienstaatsvertrag“ wird.

    Damit möchten Sie dieselbe staatliche Aufsicht über diese Medi-en verhängen wie sie bisher für Fernsehsender gilt.

    Das bedeutet, wer die Kriterien dieses Staatsvertrags nicht er-füllt, erhält keine Lizenz und muss seine Tätigkeit vollständig ein-stellen.

    Das führt zu einer erheblichen Verschärfung der staatlichen Ein-griffe in diese Medien, selbst gegenüber den Eingriffen des vor kurzem in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.

    Nun frage ich mich, wozu es dieser Eingriffe bedarf?

    Wer staatlich regulierte Medien empfangen will, findet diese be-reits, auch online in den Mediatheken der öffentlichen und priva-ten Fernsehsender.

    https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2018/08/24/so-reagiert-die-politik-auf-digitale-medien/https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2018/08/24/so-reagiert-die-politik-auf-digitale-medien/https://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/beteiligungsverfahren-medienstaatsvertrag/https://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/beteiligungsverfahren-medienstaatsvertrag/https://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/beteiligungsverfahren-medienstaatsvertrag/https://amzn.to/2QKM3Wa

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    Demgegenüber müssen diejenigen Menschen in Deutschland berücksichtigt werden (zu denen auch ich mich zähle), die eine staatliche Regulierung ihres Medienkonsums weder bedürfen noch wünschen.

    Ihr Vorhaben stellt aus meiner Sicht einen erheblichen Eingriff für diese Menschen dar.

    Es bedarf also einer Abwägung zwischen den Interessen derjeni-gen, denen das staatlich regulierte Angebot nicht ausreicht und denen, die weder staatliche Regulierung bedürfen noch wünschen.

    Ich kann mir schwer vorstellen, wie Sie diese Abwägung zuguns-ten erstgenannter Gruppe begründen würden.

    Eine aus meines Sicht ideale Lösung könnte eine freiwillige „Zertifizierung“ sein, mit der Medien ihre Konformität mit dem Rundfunkstaatsvertrag nachweisen können und sich damit an diejenigen richten können, die mehr staatlich regulierte Medien wünschen.

    Mein momentanes Fazit lautet, dass niemand diesen Medien-staatsvertrag benötigt, er höchstens gewisse Wünsche nach mehr staatlicher Regulierung befriedigt, die jedoch den beschriebenen Interessen entgegenstehen.

    Der Rundfunkstaatsvertrag hat seine Berechtigung aus einer Zeit, als es noch sehr teuer war, Medien zu produzieren. Es brauchte also ein Gesetz, das eine öffentliche Finanzierung regelt. Dies im-plizierte auch eine staatliche Regulierung.

    Inzwischen kann es aber nahezu kostenfrei sein, Medien zu pro-duzieren. Nach dem Subsidiaritätsprinzip bedarf es somit keiner Regulierung für diese neuen Medien.

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    Anstatt den Rundfunkstaatsvertrag also ganz abzuschaffen, ha-ben Sie genau das Gegenteil vor. Ich bitte dies zu überdenken!

    Fragen:1. Ich bitte um eine Begründung, wie Sie die von mir oben be-schriebene Abwägung entscheiden.

    2. Außerdem bitte ich um eine konkrete Erklärung, welche Medien neu unter den Medienstaatsvertrag fallen sollen.

    3. Betrifft dies beispielsweise auch Medien in deutscher Sprache, die im Ausland produziert und auf internationalen Plattformen ge-teilt werden?

    4. Welche Folgen wird der Staatsvertrag für Medien haben? Wie soll beispielsweise umgesetzt werden, dass Medien ohne Lizenz nicht in den Geltungsbereich des Medienstaatsvertrags gelangen (z.b. durch hohe Abrufzahlen)?

    5. Falls das in 4. genannte Szenario doch geschieht, welche Kon-sequenzen wird das haben?

    6. Wie begründen Sie die Notwendigkeit des Medienstaatsvertrags angesichts der seit dem ersten Rundfunkstaatsvertrag geänder-ten finanziellen Situation von Medienproduzenten durch kosten-günstigere Technik? Wie begründen Sie diese Notwendigkeit trotz Subsidiaritätsprinzip?

    Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, ich lasse mich gerne überzeu-gen, dass meine Bedenken unbegründet sind!

    Mit freundlichen Grüßen Tim Mader

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