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Begriff des IPR. Internationales Einheitsrecht. Materielle Normen für Auslandssachverhalt. Kollisionsrecht. Kollisionsrecht. Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN. Spanisches Recht. Deutsches Recht. Italienisches Recht. andere Rechtskollisionen. - PowerPoint PPT Presentation
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IPR Thomas Rauscher
Begriff des IPRBegriff des IPR
Internationales Einheitsrecht
Materielle Normen für Auslandssachverhalt
KollisionsrechtKollisionsrecht
IPR Thomas Rauscher
KollisionsrechtKollisionsrecht
SachverhaltSPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN
Deutsches Recht
ItalienischesRecht
Spanisches Recht
IPR Thomas Rauscher
andere Rechtskollisionenandere Rechtskollisionen
Interlokale Rechtsspaltung
Interpersonale Rechtsspaltung
Intertemporale Kollision
New York
Nevada
FloridaHawaii
sunnikatholisch
jüdischShi‘i
California
Nichtehelich / Ehelich
1.7.1998
Einheitliche Kindschaft
IPR Thomas Rauscher
Griechische Stadtstaaten
Kolonien
lex fori
Griech.Gemeinrecht//Personalität
Rom Römisches Recht // ius gentium
Völkerwanderung professio iuris
Territorialität
Statutenlehre personalia realia
mixta
Geschichte des IPR (1)Geschichte des IPR (1)
IPR Thomas Rauscher
Geschichte des IPR (2)Geschichte des IPR (2)
Joseph Story comity of nations domicile
Welches Statut gilt extraterritorial?
Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt?
Friedrich Carl v.Savigny
Sitz des Rechtsverhältnisses
Domizil
Pasquale S. Mancini Nationalität Staatsangehörigkeit
IPR Thomas Rauscher
KodifikationenKodifikationen
Italien disp prel 1865
Art 3 Code civile
Spanien c.c. 1889
EGBGB 1900Schweiz: NAG 1891
Portugal c.c. 1966Österreich IPRG 1982
SFRJ IPRG 1982EGBGB 1986Schweiz IPRG 1989
Rumänien IPRG 1992Italien IPRG 1995Liechtenstein IPRG 1996
EGBGB 1999DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963
Ungarn IPRG 1979
UK IPRG 1995
Türkei IPRG 1982
IPR Thomas Rauscher
IPR: AbgrenzungIPR: Abgrenzung
IZPR/IZVR: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Rechtshilfe von und für andere Staaten
Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten
Zustellung im Ausland/aus dem Ausland
Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht
Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben
Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung
Materielle Rechtsvereinheitlichung
UN(CISG) Haag UNCITRAL UNIDROIT EU-Ri
IPR Thomas Rauscher
Kollisionsnorm Sachnorm
Verweisungsnorm
Sonstige Anknüpfungsnorm
Materielle Regelung
auch: materielle Regelung bei Auslandsbezug
§ 1944 Abs 3 BGBArt 17 Abs 1 EGBGB
Art 17 Abs 2 EGBGBScheidung durch Gericht
Einschränkung des Scheidungsstatuts
IPR Thomas Rauscher
Rechtsquellen des IPRRechtsquellen des IPR
Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze
Völkervertragliche Abkommen
Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen
Genfer Flüchtlingskonvention
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB
IPR Thomas Rauscher
Geltung völkervertraglichen IPRs
Zeichnung
Ratifikation
Geltung als Völkervertrag
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB
Zeichnung mit Vorbehalt
Ratifikation
Umsetzung in deutsches Gesetz
Auslegung: völkervertragliche Natur
Nur Hinweisfunktion
IPR Thomas Rauscher
Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm
Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm
Tatbestand Anwendbare RechtsordnungGrieche verstorben 25 I
EGBGBGriechisches Recht
Unselbständige Kollisionsnorm
= sonstige Anknüpfungsregel
Unselbständige Kollisionsnorm
= sonstige Anknüpfungsregel
Tatbestand Sonstige RechtsfolgeErblasser war Doppelstaater
5 I EGBGB
deutsche bzw effektive StA geht vor
IPR Thomas Rauscher
Einseitige Kollisionsnorm
Sachverhalt mit deutschem Bezug
Anwendbares Recht
Sachverhalt ohne deutschen Bezug ?
Deutscher Erblasser 24 Abs 1 aF EGBGB
Deutsches Recht
Vollkommen allseitige Kollisionsnorm
Neutral beschriebener Sachverhalt
Anwendbares Recht
Deutscher Erblasser Deutsches RechtItalienischer Erblasser Italienisches RechtChinesischer Erblasser Chinesisches Recht
IPR Thomas Rauscher
Verallseitigung
Einseitige Kollisionsnorm Deutsches Tatbestands-Element
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Staat X als Tatbestands-Element
Recht X
IPR Thomas Rauscher
Anknüpfung:StaatsangehörigkeitAnknüpfung:Staatsangehörigkeit
Wohnsitz
Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten
Aufenthalt Staatsangehörigkeit
Common Law domicile
IPR Thomas Rauscher
Doppel/MehrstaaterDoppel/Mehrstaater
...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB)
Italien Österreich
„effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1
Deutschland
?Art 5 Abs 1 S 2
IPR Thomas Rauscher
Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten
...dem Recht des Staates, dem X angehört...
zB:
AusgebürgertzB: Muslim aus Kosovo
zB: dissidenter Tibeter
?Serbe?? Chinese??
Art 5 Abs 2:
(gewöhnlicher) Aufenthalt
Art 12 Genfer Konvention:
Wohnsitz
§ 2 Abs 1 AsylVerfG:
Rechtsstellung wieArt 12 Genfer K.
IPR Thomas Rauscher
Gewöhnlicher AufenthaltGewöhnlicher Aufenthalt
aus: Haager Übereinkommen Beschleunigung
im deutschen IPR Hilfsanknüpfung
Alternative AnknüpfungIntegration
Bestimmung gew. Aufenthalt
rein faktischDauerhafter Aufenthalt
Soziale Integration
Wohnsitz
willentlich
domicile
auch mehrfach
willentlich
„for ever“
IPR Thomas Rauscher
Rechtswahl SchuldvertragsrechtZwingende Normen
Ehegüter/Ehewirkungsrecht
Testamentserbrecht
NamensrechtNur eingeschränkt
Drittinteressen
Öffentliche Interessen
Sonstige Anknüpfungskriterien
Schlichter AufenthaltHandlungsort
BelegenheitsortEngste Verbindung
IPR Thomas Rauscher
Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)
Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht
Dt. materielles Recht Rechtslage bis
TT.MM.JJRechtslage seit TT.MM.JJ
Dt.IPR Art 220, Art 236
materiell abgeschlossene Vorgänge
abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge
entstandene Dauerschuldverhältnisse
strittig
strittig
zB bereits rechtshängige Scheidung
zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge
tatbestandlich offene Vorgänge
IPR Thomas Rauscher
Natürliche PersonenNatürliche Personen Art 7
Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?)Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?)Todesfeststellung bei Verschollenheit
Kommorientenvermutungenvolle und beschränkte Geschäftsfähigkeit
EntmündigungErweiterung durch Statusakte
Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten
Ehemündigkeit - TestierfähigkeitHoferbenfähigkeit nach HöfeO
jeweiliges Sachstatut
Art 13 Abs 1 Art 25 Abs 1 Art 43 Abs 1
Abs 1 S 1: Heimatrecht
Art 7 Abs 1 S 2
IPR Thomas Rauscher
Natürliche Personen Art 7
Wandelbarkeit
Deutscher Österreicher
Rechts- und GeschäftsfähigkeitBGB ABGB
Schutz erworbener Rechtsstellung Art 7 Abs 2
18-jähriger Deutscher
Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig
andere StA
?Verallseitigungvon Art 7 Abs 2
IPR Thomas Rauscher
Natürliche Personen Art 7
Verkehrsschutz
Art 12
- Vertrag (einseitige RechtsGesch analog)- im selben Staat (kein Distanzgeschäft)- nach Recht am Vertragsort handlungsfähig- nach Heimatrecht nicht handlungsfähig- Unkenntnis des Vertragspartners
Keine Berufung auf Beschränkungen der Handlungsfähigkeit
nach dem Heimatrecht
gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte ! Art 12 S 2
Partei- und Prozessfähigkeit nicht Art 7
Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Heimatrechts §§ 50 Abs 1
52 ZPO
V e
r w
e i
s u
n g
IPR Thomas Rauscher
Juristische PersonenJuristische PersonenGesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT
GründungstheorieRecht nach dem gegründetmeist auch: Satzungs-Sitz
SitztheorieEffektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz
Schutz Gründerinteressen Schutz Verkehrsinteressen
EU-Niederlassungsfreiheit?Art 43, 48 EGV
-EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke-EuGH (Centros): Zweigniederlassung-EuGH (Überseering): Klagebefugnis-EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges.
- möglich: Übereinkommen (Art 293) oder EG-VO
in D bisher hM: Sitztheorie
in Anglo-US und Skandinavien
Rückverweisung möglich
„Gesellschaftsstatut“
IPR Thomas Rauscher
Juristische PersonenGesellschaftsstatut: Qualifikation
Innere Verhältnisse der Gesellschaft- Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register- körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung- innere Willensbildung, Geschäftsführung- Organe, organschaftliche Vertretung- Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern
RechtsgeschäftlicheAußenbeziehungen
- Verträge mit Dritten- insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung- außervertragliche Beziehungen zu Dritten
IPR Thomas Rauscher
Juristische PersonJuristische PersonSitzverlegung (nicht EU) Statutenwechsel
D CaymanGmBH
Existenzwahrender Wegzug?
Grundsatz: beide Statuten müssen Umzug erlauben
Wegzug erfordert Liquidation
Zuzug wäre möglich Gründungstheorie
Fortbestand durch Rückverweisung
Ltd
Existenzwahrender Zuzug?
Wegzug zulässig (auch von Anfang an: overseas company)
keine deutsche Gesellschaftsformkein Zuzug (aber
Zweigniederlassung möglich)
Anerkennung
Ausländische Gesellschaft behält ihren Sitz, wird aber im Inland tätig
Art 43, 48 EGV Völkerverträge Dt. IPR: Inzidentanerkenung
IPR Thomas Rauscher
Internationale KonzerneInternationale Konzerne
englische Inc
Deutsche AG
Beherrschungkeine Fusion
Englisches Gesellschaftsstatut
Deutsches Gesellschaftsstatut
Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die faktische Beherrschung, sondern der Ort
des Organsitzes der beherrschten AG
Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit
Normen zum Schutz des Beherrschten (zB§ 21 AktG)
Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens
§ 293 AktG
IPR Thomas Rauscher
RechtsgeschäfteRechtsgeschäfteWirksamkeit von WE,
Folgen von WillensmängelnJeweiliges Geschäftsstatut(Erbstatut, Vertragsstatut,
Ehegüterstatut)
Stellvertretung
gesetzliche:Statut des
zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses
zB Art 21,Gesellschaftsstatut
rechtsgeschäftliche
Vertretung zulässig:jeweiliges
Geschäftsstatut
Vertretungsmacht:Wirkungsland
(auch Anscheins-/ Duldungsvollmacht)
Vertreter ohne Vertretungsmacht
Mangels Vertretungsmacht gibt es kein Vertretungsstatut
IPR Thomas Rauscher
FormstatutFormstatut Art 11
Geschäftsform alternativ Ortsform1. Alt 2.Alt
- auch zulässig gewählteGeschäftsform - Formwahl erleichtert aber nicht die Form der Re.Wahl
zB Art 15 Abs 3
Distanzverträge:alternativ beide Ortsformen
Qualifikation
Geschäftsstatut Prozessrecht
Über Formzwecke hinaus beschränkend
Regelung des Beweisverfahrens
Nicht genügend bei:- Verfügungen/dinglichen RG
Abs 5
- [Immobiliarschuldverträgen]
Abs 4
- Gesellschaftsverträgen ?Abs 5 analog ?
IPR Thomas Rauscher
SubstitutionSubstitutionlex causae:
Tatbestand
Ehe
Notar
Adoption
Tatsächlich angewendetes Recht
Mut‘a
?notary public? adopción
?
1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ?
2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ?
IPR Thomas Rauscher
SchuldvertragsstatutSchuldvertragsstatutRöm. EuSchVÜ
Art 27 ffInkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ
Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie) Art 27 Abs 1
- ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar- auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich Art 27 Abs 1 S
3- keine Rück- und Weiterverweisung Art 35 Abs 1
- Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2
Rechtswahlvertrag Hauptvertrag
Vertragsstatut
Vertragsstatut? Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1
Formstatut Art 11, wenn nicht Art 29
bei AGB und Schweigen Art 31 Abs 2 Aufenthaltsrecht des Vertragspartners
IPR Thomas Rauscher
SchuldvertragsstatutSchuldvertragsstatut Art 28
„engste Verbindung“ Abs 1
Vermutungen
Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden Abs 2
Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter
bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut
Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht Abs 3
was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae
Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: BelegenheitsrechtAbs 3
auch Miete, Pacht
Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder Entladeort Abs 4
Ausweichklausel: „engere Verbidnung
Abs 5 Widerlegt im Einzelfall Vermutungen nach Abs 2, 3, 4
IPR Thomas Rauscher
Verbraucherverträge Art 29
bestimmte Vertragstypen+Verbraucher+
Vertragsabschluss-situationen
-Lieferung bewgl Sachen-Dienstleistungen
- deren Finanzierung- mit Ausnahme von Abs 4
Vertragszweck nicht beruflicher/gewerblicher Tätigkeit zuzurechnen
Abs 1
Nr 1 Werbung, Angebot im Nr 2 Bestellungsannahme imNr 3 veranlasste Kauf-Reise aus demAufenthaltsstaat des Verbr.
bei RechtswahlZwingende Verbraucherschutzbestimmungen
des gew Aufenthaltsstates greifen alternativ zum gewählten Recht einAbs 1
ohne Rechtswahl Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des VerbrauchersAbs 2
Formstatut Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht
Abs 3
IPR Thomas Rauscher
Individualarbeitsverträge Art 30
Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis(abhängig, weisungsgebunden, Vergütung)
ohne Rechtswahl Vertragsstatut = Recht des Staates - des gewöhnlichen Arbeitsortes
(Arbeit in 1 Staat)- der einstellenden Niederlassung
(Arbeit in mehreren Staaten)
Abs 2
Ausweichklausel: „engere Verbindung“
mit Rechtswahl Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden
=nicht derogierbar
alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger
Abs 1
Abs 2 Hs 2, 3
IPR Thomas Rauscher
Zwingende Vorschriften/EingriffsnormenZwingende Vorschriften/Eingriffsnormen
Arbeitnehmer Art 30
Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl
Enger Zusammenhang zu EU oder EWR
Art 29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere verbraucherschützende Kollisionsnormen
(§ 12 AGBG, § 8 TzWrG
Art 27 Abs 3
- Verbindung SV nur zu 1 Recht- keine Typenbegrenzung- Durchsetzung zwingender (=nicht abdingbarer) Normen
Art 34
Immer: Durchsetzung deutscher „zwingender Bestimmungen“
„zwingend“ = Eingriffsnorm mit internationalem Geltungsanspruch
Verbraucher iSd Art 29
- öffentliches Angebot in EU/EWR- gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR- TzWRG: Belegenheit in EU/EWR
Anwendung der Normen zur Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien AGB/TzWR/Fernabsatz
des Staates, zu dem Zusammenhang besteht
Art 29 a
IPR Thomas Rauscher
SchuldvertragsstatutSchuldvertragsstatutVertragsschluss
Reichweite
Art 31 Abs 1 nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt)
Kein Infragestellen des „Vertrags“statuts, wenn
Vertrag unwirksam
für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens: Berufung auf Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2
AuslegungErfüllung
Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB Sachenrechtsstatut)
Bei Erfüllungsmodalitäten: Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen
Art 32 Abs 1
Art 32 Abs 2NichterfüllungErlöschenNichtigkeitsfolgen
auch pVV
c.i.c. ?
Soweit spezifische „Vertragspartnerpflichten“
Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann bestehende Verkehrspflichten
IPR Thomas Rauscher
Forderungsübergang Art 33
Abtretung Schuldner
Gläubiger
Forderungsstatut
ZessionarZedent
Kausalverhältnis +
Verfügung
Abs 1 Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut)Abs 2 Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar
?? Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner?hM: Forderungsstatut abgetr Forderung
Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem seine Leistungspflicht unterliegtAbs 3
?? Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut
IPR Thomas Rauscher
DeliktsstatutDeliktsstatut Art 40
Grundanknüpfung: Tatortprinzip Abs 1 S 1
Distanz/Streudelikte
früher: Günstigkeitsprinzip
HandlungsortErfolgsort nur auf Verlangen
Abs 1 S 2, 3
Verletzter trägt Einschätzungsrisiko
„Auflockerung“
früher: Kasuistik Verk.unfällegemeinsamer gew. Aufenthalt von Verletztem und Verletzer
Abs 2
„wesentlich engere Verbindung“greift nur ggü Aufenthaltsrecht!Art 41
Abwehr ausländischer
Ansprüche
früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF
Schutz gegen unangemessene RegelungenNr.1 höher als zur Entschädigung angemessen
Nr. 2 andere Zwecke als EntschädigungTriple & Punitive
Damages
Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen
Direktanspruch Alternativ Delikts- oder Versicherungsvertragsstatut
Abs 4
Abs 3
Nachträgliche Rechtswahl: Art 42
IPR Thomas Rauscher
BereicherungsstatutBereicherungsstatut Art 38
Leistungskondiktion Akzessorisch an Statut der LeistungAbs 1
Drei-Personen-Verhältnisse
G
S B
Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß
Zahlung durch Sicherungsgeber
Sicherungsvertragsstatut
Zahlung auf Anweisung
Anw Ang
ZE
Deckung
Val
uta
B muss sich nur auf das SicherungsVstatut einstellen, Kondiktion bei G also nach dem
Sicherungsvertragsstatut
Angewiesener muss sich nur auf das Deckungsverhältnis einstellen, also
Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut diese vorsieht
aber: Fehlen einer Anweisung: Art 38 Abs 3
Art 42 (Rechtswahl)
IPR Thomas Rauscher
BereicherungsstatutNichtleistungskondiktion
Art 38 Abs 2, 3
Bereicherung durch Eingriff
Abs 2
Eingriffsort
Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut
Bei sachenrechtlichen
Vorgängen ggf Art 41 Abs 1 Bei gemeinsamem
gew. Aufenthalt: Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2
Bereicherung in sonstiger Weise
Abs 3
Ort des Bereicherungseintritts
zB: abgeirrte LeistungSitz des Empfängers
Art 42
NachträglicheRechtswahl
IPR Thomas Rauscher
Geschäftsführung ohne AuftragGeschäftsführung ohne Auftrag Art 39
Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme Abs 1
Ausnahmen (häufigere Fälle)
Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit:deren Statut
Abs 2
Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung Art 41 Abs 1, 2 Nr 1
Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat Art 41 Abs 1, 2 Nr 2
Nachträgliche Rechtswahl möglich Art 42
GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See)
Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs
Heimatrecht des „geholfenen“ Fahrzeugs
strittig
IPR Thomas Rauscher
SachenrechtsstatutSachenrechtsstatut Art 43
Grundsatz: lex rei sitae Abs 1
Mobilien und Immobilien
Qualifikation:
alle dinglichen Rechte
bei Qualifikationsunterschieden entscheidet – deutsche – lex fori
zB: Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn
dieses die „Ersitzung“ als (Prozess-)Verjährung ansieht
Wertpapiere: lex rei sitae nur für das „Recht am Papier“
Forderungsstatut für Recht „aus dem Papier“
„Auflockerung“ bei wesentlich engerer Verbindung
Art 46
von Grundstück ausgehende Immissionen
Deliktisch: Art 44
IPR Thomas Rauscher
SachenrechtsstatutStatutenwechsel (Mobilien)
Art 43
Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut
Abs 2 Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitutekeine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut
= Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation
?? „Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse)
Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist, Transformation in Funktionsäquivalent
unter altem Statut nicht vollendeter EntstehungstatbestandAbs 3
kann sich unter neuem Statut vollenden keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen
in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr
Gutglaubenserwerb unter neuem Statut
aber: altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs
IPR Thomas Rauscher
SachenrechtsstatutSachenrechtsstatutRes in transitu
Land A
Land B
DurchLand C
Bestimmt nur über sachen-rechtliche Tb mit Bezug zu Land C
zB Pfändung in C
A unmittelbarer Statutenwechsel B
Für andere Sachenrechts-Tb
Luft/Wasser/Schienen- Transport/VerkehrsmittelArt 45Immer nach ihrem „Heimatrecht“Luft: Registrierungsstaat
Wasser: ebenso sonst HeimathafenSchiene: Zulassungsstaat