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BERICHT UND ANTRAG
DER REGIERUNG
AN DEN
LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
BETREFFEND
DIE GEWÄHRUNG EINES LANDESBEITRAGS AN DIE
GENOSSENSCHAFT „THEATER AM KIRCHPLATZ EG“ FÜR DIE JAHRE
2022 BIS 2025
Behandlung im Landtag
Datum
1. Lesung
2. Lesung
Schlussabstimmung Nr. 55/2021
3
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Zusammenfassung .................................................................................................. 5
Zuständiges Ministerium ......................................................................................... 5
Betroffene Stellen ................................................................................................... 5
I. BERICHT DER REGIERUNG ....................................................................... 7
1. Ausgangslage ................................................................................................. 7
2. Theaterbetrieb ............................................................................................... 8 2.1 Aktuelles künstlerisches Konzept ......................................................... 8
2.1.1 Inhaltliche Programmgestaltung............................................ 8 2.1.2 Kooperationen ..................................................................... 10 2.1.3 Vermittlung und Vertiefung ................................................. 11
2.2 Aktuelles finanzielles Konzept ............................................................ 11
3. Notwendigkeit der Vorlage .......................................................................... 13 3.1 Betriebsergebnis im 5-Jahresvergleich .............................................. 17 3.2 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen im 5-Jahresvergleich................. 18 3.3 Theaterbesuche im 5-Jahresvergleich................................................ 18
4. Schwerpunkte der Vorlage .......................................................................... 20 4.1 Finanzbeschluss des Landtags ............................................................ 20 4.2 Leistungsvereinbarung ....................................................................... 20
5. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen ........................................ 21 5.1 Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrags an
die Genossenschaft „Theater am Kirchplatz eG“ für die Jahre 2022 bis 2025 ..................................................................................... 21
6. Verfassungsmässigkeit / Rechtliches ........................................................... 22
7. Auswirkungen auf Verwaltungstätigkeit und Ressourceneinsatz ............... 22 7.1 Neue und veränderte Kernaufgaben ................................................. 22 7.2 Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche
Auswirkungen ..................................................................................... 22 7.3 Evaluation ........................................................................................... 23
4
II. ANTRAG DER REGIERUNG ..................................................................... 24
III. REGIERUNGSVORLAGE .......................................................................... 25
5
ZUSAMMENFASSUNG
Der Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossen-schaft „Theater am Kirchplatz eG“ für die Jahre 2018 bis 2021 läuft am 31. De-zember 2021 aus. Es ist somit eine Erneuerung des Landesbeitrags durch einen Finanzbeschluss fällig. In Anbetracht der guten wirtschaftlichen und künstleri-schen Führung des TAK Theater Liechtensteins empfiehlt die Regierung die Beibe-haltung der jährlichen Beitragsleistung in Höhe von 2‘100‘000 Franken.
ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
BETROFFENE STELLEN
Amt für Kultur
7
Vaduz, 6. Juli 2021
LNR 2021-938
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und
Antrag betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft
„Theater am Kirchplatz eG“ für die Jahre 2022 bis 2025 zu unterbreiten.
I. BERICHT DER REGIERUNG
1. AUSGANGSLAGE
Das TAK Theater Liechtenstein (im Folgenden: TAK) hat sich als eines der bedeu-
tendsten kulturellen Einrichtungen in Liechtenstein etabliert. Das TAK wurde
1970 gegründet und ist seit 1972 privatrechtlich als Genossenschaft organisiert.
In Anbetracht der Bedeutung des Theaterbetriebs für das Land und die Region
erhält die Genossenschaft „Theater am Kirchplatz eG“ (im Folgenden: Genossen-
schaft) seit vielen Jahren eine jährliche finanzielle Unterstützung durch das Land
Liechtenstein zur Führung des Theaterbetriebs. Der Finanzbeschluss vom 20.
Oktober 1999 (LGBl. 1999 Nr. 237) legte den jährlichen Landesbeitrag ohne zeit-
lichen Rahmen auf 2‘160‘000 Franken fest. Zudem unterlag der Beitrag dem Teu-
erungsausgleich. Im Jahre 2013 beschloss der Landtag eine Neuregelung der Bei-
tragsleistung. Der jährliche Beitrag wurde zu dem Zeitpunkt von 2‘375‘000 Fran-
8
ken auf 2‘100‘000 Franken gekürzt, die Anpassung an den Teuerungsausgleich
aufgelöst und die Dauer des Beschlusses auf vier Jahre beschränkt. Zudem wurde
die Auszahlung des Landesbeitrags mit einer Leistungsvereinbarung geregelt. Der
daraus resultierende Finanzbeschluss vom 5. September 2013 (LGBl. 2013 Nr.
326) setzte die jährliche Beitragsleistung für die Jahre 2014 bis 2017 auf
2‘100‘000 Franken fest. Der derzeit aktuelle Finanzbeschluss vom 5. September
2017 (LGBl. 2017 Nr. 289) setzte die jährliche Beitragsleistung für die Jahre 2018
bis 2021 wiederum auf 2‘100‘000 Franken fest.
Die gegenständliche Vorlage soll nun die Beitragsleistung für die nächsten vier
Jahre, das heisst für die Periode 2022 bis 2025 regeln.
2. THEATERBETRIEB
2.1 Aktuelles künstlerisches Konzept
2.1.1 Inhaltliche Programmgestaltung
Unter der Leitung des Intendanten Dr. Thomas Spieckermann (seit 2015) gelingt
es dem TAK, sich als Theater mit hochklassigem Programm stets noch weiter zu
entwickeln. Als regionaler Kulturanbieter mit internationalem Niveau zeigt es
hochrangige Gastspiele der profiliertesten Theater des deutschsprachigen Raums
sowie Eigen- und Koproduktionen. Im Zentrum der künstlerischen Arbeit des TAK
stehen die Sparten Schauspiel, Konzert, TAK_Music, Kabarett & Comedy sowie
Kinder- und Jugendtheater.
Die Spielzeit 2019/20 war im gesamten deutschsprachigen Raum die einschnei-
dendste Theatersaison seit dem Zweiten Weltkrieg. Ab dem 16. März 2020 wur-
den aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie alle Veranstaltungen im Land
Liechtenstein verboten. Das TAK hatte angesichts der besonderen Lage ab dem
13. März 2020 seine Türen geschlossen. Die erste kleine Vorstellung war erst am
9
12. Juni 2020 unter besonderen Auflagen wieder möglich. Dem Start in die Saison
2020/2021 im September 2020, der unter strengen Schutzkonzepten erfolgte,
folgte ein Spielbetrieb bis Weihnachten 2020. Infolge der „Winterruhe“ waren
dem TAK Vorstellungen bis zum 1. März 2021 verboten. Ab diesem Datum bis zur
Ausweitung der Personenobergrenze auf zunächst 50 Zuschauer und später auf
100 Zuschauer bot das TAK ein besonderes Spielprogramm für 10 Zuschauer an.
Es werden verschiedenste Varianten von Vorteilskarten und Abonnements ange-
boten (vom Passepartout über die Halb-TAKs-Karte bis hin zum grossen Abon-
nement).
Die Schauspiel-Abo-Reihe am TAK bringt führende Theater des deutschsprachi-
gen Raums und ausgewählte internationale Projekte nach Liechtenstein und er-
möglicht dem hiesigen Publikum die Auseinandersetzung mit den aktuellsten
Theaterentwicklungen auf höchstem künstlerischem Niveau.
Seit 2019/2020 hat das TAK ein eigenes Schauspiel-Ensemble, das über einen Teil
der Spielzeit hinweg mehrere Inszenierungen am TAK probiert und zur Premiere
bringt. Die kontinuierliche Arbeit mit Künstlerinnen und Künstlern vor Ort eröff-
net die Möglichkeit, aufeinander aufbauende Inszenierungen mit einem festen
Team von Schauspieler/innen zu realisieren. Das Ensemble bringt Künstlerinnen
und Künstler aus Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und Deutschland zu-
sammen und wird von einem Oberspielleiter inszeniert. Zuletzt waren in diesem
Rahmen die Aufführungen „Tage des Verrats“, „Tod eines Handlungsreisenden“
und „Der Fremde“ am TAK zu sehen.
In den TAK Vaduzer Weltklassik Konzerten präsentiert das TAK Musiker/innen
und Orchester von Weltrang, die auf den grössten internationalen Konzertbüh-
nen auftreten.
10
Das TAK arbeitet in dieser Reihe auch regelmässig mit dem Sinfonieorchester
Liechtenstein zusammen, das seitdem ein Konzert pro Spielzeit bestreitet.
Daneben fördert das TAK in verschiedenen Reihen (z.B. PODIUM Konzerte) den
musikalischen Nachwuchs der Region und bietet dem regionalen Konzertschaf-
fen eine Plattform (Rheinberger Chor, Jürg Hanselmann, Chorseminar, Liechten-
steiner Jazzfestival).
Musik im TAK umfasst herausragende Jazz-Künstler, Weltmusik vom Feinsten,
Singer/Songwriter und immer wieder auch regionale Bands. In den letzten Spiel-
zeiten waren beispielsweise zu Gast: Jan Garbarek, Branford Marsalis, Bill Frisell,
Brad Mehldau, Gaby Moreno, Sina, Konstantin Wecker, Giora Feidman, Chick
Corea, Rebekka Bakken, Ana Moura u.v.a.m.
Das TAK Kinder- und Jugendtheater wurde bereits wiederholt für sein erstklassi-
ges Programm ausgezeichnet. Es bietet ein vielseitiges Angebot an internationa-
len Gastspielen, Eigen- und Koproduktionen und vielfältige Vermittlungs- und
Bildungsaktivitäten. Im Programm finden sich Stücke für die allerkleinsten Zu-
schauer ab zwei Jahren, Kinder- bzw. Jugendstücke, sowie Familienstücke mit
generationsübergreifenden Themen. Das TAK ist mit Schulen und Lehrkräften des
Landes sehr gut vernetzt.
2.1.2 Kooperationen
Das inhaltliche Konzept beruht nebst einer vertieften künstlerischen Programm-
gestaltung auch auf der Zusammenarbeit mit liechtensteinischen Künstlerinnen
und Künstlern sowie auf Kooperationen mit anderen Institutionen. Im Bereich
der Eigenproduktionen im Schauspiel und Kinder- und Jugendtheater bindet das
TAK liechtensteinische Künstlerinnen und Künstler ein. Darüber hinaus arbeitet
das TAK langjährig und konsequent mit anderen liechtensteinischen Kulturinsti-
tutionen zusammen (z.B. Schlösslekeller, Literaturhaus Liechtenstein, junges
11
THEATER liechtenstein, Tangente, Theater Karussell, Festspiele Burg Gutenberg,
Podium-Konzerte, Chorseminar Liechtenstein). Nicht zuletzt berät und unter-
stützt das TAK auch immer wieder einheimische Theaterkünstlerinnen und Thea-
terkünstler, bindet sie in Projekte ein oder berät sie bei eigenen Projekten aus-
serhalb des TAK in künstlerischen und organisatorischen Belangen.
2.1.3 Vermittlung und Vertiefung
Theater ist ein Ort der Begegnung und der Kommunikation, des Erlebens und
Gedanken-Wendens. Dies geschieht nicht nur zwischen dem Künstler und seinem
Publikum, sondern auch im Vorhinein und Nachgang einer Vorstellung oder eines
Konzerts zwischen den Zuschauern untereinander. Das TAK möchte neben dem
hochkarätigen und abwechslungsreichen Programm in verschiedenen Sparten
auch auf dieser Ebene seinem Publikum Anreize und Räume schaffen. Dazu ge-
hören Vorträge, Podiumsveranstaltungen, Diskussionsabende, Stückeinführun-
gen in Schauspiel und Konzert, (Nach-)Gespräche, Einblicke hinter die Kulissen
wie auch Vorbereitungen von Vorstellungsbesuchen in Schulen. Einführungen
und Vermittlungsangebote werden insbesondere im Bereich Schauspiel und TAK
Vaduzer Weltklassik Konzerte angeboten. Im Bereich Kinder- und Jugendtheater
wird Kindern und Jugendlichen, Schulklassen und Lehrpersonen mit verschiede-
nen Angeboten ein umfassender Einblick in die Welt des Theaters und in die ak-
tuellen Produktionen ermöglicht.
2.2 Aktuelles finanzielles Konzept
Das Jahresbudget für den TAK-Betrieb liegt bei rund 4 Millionen Franken, wobei
von einer gleichbleibenden Einnahmen- und Ausgabensituation, inklusive Beiträ-
ge, ausgegangen wird. Es wird erwartet, dass der betriebliche Aufwand, die Per-
sonalkosten sowie auch der künstlerische Aufwand (alle Gastspiele, Eigenproduk-
tionen sowie Vermittlung und Akquisition) über die nächsten vier Jahre konstant
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bleiben. Dies gilt ebenso für das Einnahmenbudget, wobei die Ausgangslage die
unveränderten Beiträge des Landes sowie der Gemeinde Schaan und Vaduz sind.
Die aktuelle Pandemie und die daraus folgenden finanziellen Auswirkungen wer-
den uns sicher noch ein paar Jahre begleiten. Daher muss auch im TAK in den
nächsten Jahren noch mit Mindereinnahmen von Spenden- und Gönnerbeiträgen
gerechnet werden. Entsprechend sind Rückstellungen zu bilden.
Die Genossenschaft orientiert sich gemäss Statuten an betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen, ist als künstlerischer Betrieb aber nicht gewinnorientiert ausgerich-
tet. Budgetäre Entscheide werden immer unter Berücksichtigung der finanziellen
Rahmenbedingungen mit dem Ziel des bestmöglichen künstlerischen Erfolgs ge-
troffen.
13
3. NOTWENDIGKEIT DER VORLAGE
Der Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossen-
schaft für die Jahre 2018 bis 2021 läuft am 31. Dezember 2021 aus. Es ist somit
eine Erneuerung des Landesbeitrags durch einen Finanzbeschluss fällig. In Anbe-
tracht der guten wirtschaftlichen und künstlerischen Führung des TAK empfiehlt
die Regierung die Beibehaltung einer jährlichen Beitragsleistung von 2‘100‘000
Franken.
14
Die an den Finanzbeschluss gekoppelte Leistungsvereinbarung zwischen der Re-
gierung und der Genossenschaft für die Jahre 2018 bis 2021 enthält unter Art. 7
Mindestvorgaben an das jeweilige Budget und an die Betriebsergebnisse.
Von den acht Zielvorgaben der Regierung (siehe folgende Seite) wurden in den
drei Berichtsjahren alle bis auf eine (Verlust in der Spielzeit 2017/2018) erfüllt.
Der Verlust in der Saison 2017/2018 ist unter anderem auf Ausfälle von Stiftun-
gen zurückzuführen. Der Bericht für die Spielsaison 2020/2021 wird von der Ge-
neralversammlung der Genossenschaft im November 2021 abgenommen, wes-
halb die Evaluation dieser Spielsaison nicht in den vorliegenden Bericht und An-
trag miteinfliessen kann. Der vorgeschriebene Eigenfinanzierungsgrad von min-
destens 30% wurde – gemäss Berichterstattung der Genossenschaft – in allen
Spielsaisons eingehalten. Das TAK hat zudem die Zielvorgabe im Programmange-
bot für Schauspiel und Programmangebot für Konzert jeweils sieben Produktio-
nen, sowie im Programmangebot für Kinder- und Jugendtheater jeweils zehn
Produktionen erreicht.
Das TAK verfügt mit Ende der Spielzeit 2019/20 über ein Eigenkapital von rund
510'000 Franken. Für die Absicherung seines Spielbetriebs ist ein Eigenkapital in
Höhe von circa 10 Prozent eines Jahresbudgets erforderlich, um etwaige finanzi-
elle Schwankungen ausgleichen zu können – beispielsweise bei einem Ausfall
budgetierter Drittmittel –, ohne auf zusätzliche Hilfen der öffentlichen Hand an-
gewiesen zu sein. Hierbei handelt es sich um eine Reserve in Grössenordnung
von 350'000 bis 400'000 Franken. Das weitere Eigenkapital ist durch Ausfälle im
Aufwand während der Corona-Pandemie entstanden. Der Aufsichtsrat und die
Geschäftsleitung des TAK haben beschlossen, diese Summe (Ende Spielzeit 19/20
waren das 110’000 bis 160'000 Franken) für die Realisierung derjenigen Schau-
spiel-Eigenproduktionen des TAK zu verwenden, in denen liechtensteinische
Künstler ebenso wie Dienstleister im Land einbezogen werden. Das Eigenkapital
15
wird dazu pro Spielzeit um 80'000 Franken abgebaut, bis es die Grösse der Re-
serve wieder erreicht hat. Auf diesem Weg können die liechtensteinischen Künst-
lerinnen und Künstler und auch das Gewerbe im Land zusätzlich profitieren. Die
Mittel machen Kunst möglich und fliessen zurück ins Land Liechtenstein.
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3.2 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen im 5-Jahresvergleich
3.3 Theaterbesuche im 5-Jahresvergleich
Die Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Genossenschaft ent-
hält keine Zielvorgaben bezüglich Besucherzahlen im TAK. Gem. Art. 17 ist die
Genossenschaft verpflichtet, der Regierung die Jahresrechnung und den Jahres-
bericht vorzulegen, wobei Angaben zu den Besucherzahlen aufgelistet werden
müssen. Die Theaterbesuche bewegten sich in den letzten Spielzeiten zwischen
22‘000 und 29‘000 Besuchern pro Spielsaison (siehe Tabelle). In der Spielzeit
2019/2020 fielen durch die Pandemie 87 disponierte Vorstellungen aus. Zu er-
warten war eine Gesamtbesucherzahl von 31‘334 Zuschauern pandemieberei-
nigt.
19
Die Besucherstatistik kann aufgrund der komplexen Programmstruktur und der
verschiedenen Spielstätten (TAK, SAL, Vaduzer-Saal und projektweise weitere
Spielstätten im Land) nicht auf einen einzigen aussagekräftigen Wert reduziert
werden. Angesichts der liechtensteinischen Bevölkerungszahl von rund 38‘000
Einwohner und im Kontext der gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen
im Bereich der Kommunikation und des Freizeitverhaltens ist die Besucherzahl
sehr zufriedenstellend. Die angegebenen Werte liegen zudem im Rahmen der
Vergleichswerte von Gastspielhäusern in der Schweiz. Generell unterliegen Gast-
spielhäuser von Spielzeit zu Spielzeit Schwankungen, was die Besucherzahlen
betrifft (siehe Besucherstatistik des Schweizerischen Bühnenverbands SBV).
20
4. SCHWERPUNKTE DER VORLAGE
4.1 Finanzbeschluss des Landtags
Schwerpunkt der Vorlage ist der beantragte Finanzbeschluss, welcher die Bei-
tragszahlung des Landes an die Genossenschaft für die kommenden vier Jahre
regelt. Die jährliche Leistung bleibt bei 2‘100’00 Franken gleich wie beim Finanz-
beschluss für die Jahre 2018 bis 2021. Auch der zeitliche Rahmen sowie die Bin-
dung an die Leistungsvereinbarung werden als wesentliche Merkmale über-
nommen. Der Finanzbeschluss für die Jahre 2022 bis 2025 ist ab dem 1. Januar
2022 gültig.
4.2 Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarung, abgeschlossen zwischen der Regierung des Fürsten-
tums Liechtenstein und der Genossenschaft, ist zusammen mit dem Finanzbe-
schluss des Landtags Grundlage für die Ausrichtung des jährlichen Beitrags. Sie
wird für denselben Zeitraum abgeschlossen wie der Finanzbeschluss und regelt
die Leistungen der beiden Partner. Inhaltlich ist die Leistungsvereinbarung eng
an die vorgängige Vereinbarung (für die Jahre 2018 bis 2021) angelehnt.
Die Leistungsvereinbarung beinhaltet Angaben zu den Leistungen der Genossen-
schaft, den Leistungen des Landes, der Rechenschaft über die Verwendung der
Landesmittel, der Vertretung des Landes sowie zum Inkrafttreten, Geltungsdauer
21
und Kündigung. Sie enthält mit programmbezogenen und betriebswirtschaftli-
chen Kennzahlen unter Art. 7 Vorgaben, die erfassbar und direkt überprüfbar
sind. Art. 13 verlangt indes, dass die Regierung über die Einhaltung der unter Art.
7 genannten Kennzahlen informiert werden muss. Damit wird die Qualität der
Vereinbarung zwischen Fördergeber und Förderempfänger deutlich erhöht. Eine
Anpassung der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2025 beinhaltet die
Erwähnung in Art. 12, dass es der Genossenschaft erlaubt ist, mit Amtsstellen
des Landes zusammen zu arbeiten und die erbrachten Dienstleistungen den
Amtsstellen in Rechnung zu stellen.
Ist es dem Förderempfänger nicht möglich, die Vorgaben der Leistungsvereinba-
rung einzuhalten, kann das Land die Beitragsleistungen kürzen. Um die Planungs-
sicherheit für den Theaterbetrieb abzusichern, ist es wichtig, Beitragskürzungen
im berechtigten Fall mit einer vorzeitigen Kündigung der Leistungsvereinbarung
anzuzeigen und damit einhergehend die Aufhebung bzw. Anpassung des Finanz-
beschluss durch Antragstellung an den Landtag vorzubereiten.
5. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN BESTIMMUNGEN
5.1 Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genos-
senschaft „Theater am Kirchplatz eG“ für die Jahre 2022 bis 2025
Zu Art. 1, Jahresbeitrag
Mit Abs. 1 wird der jährliche Landesbeitrag an die Genossenschaft auf 2‘100‘000
Franken festgelegt und zeitlich auf die Jahre 2022 bis und mit 2025 beschränkt.
Mit diesem zeitlichen Rahmen wird dem Förderempfänger Planungssicherheit für
die kommenden vier Jahre gewährt. Eine Weiterführung der staatlichen Förde-
rung über das Jahr 2025 hinaus muss innerhalb des gesicherten Zeitraums evalu-
iert, gegebenenfalls angepasst und dem Landtag beantragt werden.
22
Zu Art. 2, Leistungsvereinbarung
Grundlage für die Ausrichtung des jährlichen Beitrags des Landes Liechtenstein
an die Genossenschaft ist eine Leistungsvereinbarung. Diese regelt die Leistun-
gen der beiden Partner, die Modalität der Auszahlung und die Rechenschaftsle-
gung über die Verwendung der Landesmittel.
Zu Art. 3, Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit ist die Beitragsleis-
tung an die Genossenschaft ohne zeitlichen Unterbruch gewährt.
6. VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT / RECHTLICHES
Hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage bestehen keine Bedenken.
7. AUSWIRKUNGEN AUF VERWALTUNGSTÄTIGKEIT UND RESSOURCENEIN-
SATZ
7.1 Neue und veränderte Kernaufgaben
Mit dem Finanzbeschluss sind keine neuen und veränderten Kernaufgaben ver-
bunden.
7.2 Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen
Mit dem beantragten Beitrag an die Genossenschaft wird der Landeshaushalt in
den Jahren 2022 bis 2025 jährlich mit 2‘100‘000 Franken belastet. Die Leiterin
der Abteilung Kulturschaffen des Amts für Kultur ist von der Regierung in den
Aufsichtsrat der Genossenschaft Theater am Kirchplatz eG delegiert.
23
7.3 Evaluation
Die Evaluation erfolgt mit dem Bericht und Antrag für die folgende Finanzie-
rungsperiode.
24
II. ANTRAG DER REGIERUNG
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet die Regierung dem Land-
tag den
A n t r a g ,
der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und den
beiliegenden Finanzbeschluss in Behandlung ziehen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und
Herren Abgeordnete, den Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung.
REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
gez. Dr. Daniel Risch
25
III. REGIERUNGSVORLAGE
Finanzbeschluss
vom...
über die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft
„Theater am Kirchplatz eG“ für die Jahre 2022 bis 2025
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom .... beschlossen:
Art. 1
Jahresbeitrag
Das Land richtet an die Genossenschaft „Theater am Kirchplatz eG“,
Schaan, für die Jahre 2022 bis 2025 einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 2
100 000 Franken aus.
Art. 2
Leistungsvereinbarung
1) Die Ausrichtung des Landesbeitrags setzt den Abschluss einer Leistungs-
vereinbarung zwischen der Regierung und der Genossenschaft „Theater am
Kirchplatz eG“ voraus.
2) Die Leistungsvereinbarung regelt insbesondere die von der Genossen-
schaft zu erbringenden Leistungen, die Modalitäten der Auszahlung sowie die