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Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Betriebliche Betriebliche MitarbeitervorsorgeMitarbeitervorsorge
„Abfertigung Neu“„Abfertigung Neu“
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigung Neu - Details
• Für wen gilt das BMVG?
• MV- Beitragspflicht und Beiträge
• MV-Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten
• Übertritt in die Abfertigung Neu
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigung Neu - Details
• Für wen gilt das BMVG?
• MV- Beitragspflicht und Beiträge
• MV-Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten
• Übertritt in die Abfertigung Neu
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Erfasster Personenkreis
• Arbeiter
• Angestellte
• Lehrlinge
• Hausgehilfen etc.
bei einem Beginn des DV ab 1.1.2003
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Nicht erfasster Personenkreis
• Echte Volontäre
• freie Dienstnehmer
• Vorstandsmitglieder von
Aktiengesellschaften
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vorsicht!
Sozialversicherung kein Kriterium
für Abfertigung Neu
auch geringfügig und fallweise
Beschäftigte erfasst
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Nicht erfasste Arbeitsverhältnisse
• ruhende Arbeitsverhältnisse (Karenzurlaub,
Präsenzdienst, unbezahlter Urlaub)
• Betriebsübergang
• Kettendienstverhältnisse
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Nicht erfasste Arbeitsverhältnisse
Wiedereintritte
• nach Wiedereinstellungszusagen /
Wiedereinstellungsvereinbarungen und
unter Anrechnung von Vordienstzeiten
oder
• im Konzern
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigung Neu - Details
• Für wen gilt das BMVG?
• MV- Beitragspflicht und Beiträge
• MV-Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten
• Übertritt in die Abfertigung Neu
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Beitragssatz und Beitragspflicht• Beitragssatz:
1,53 % vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt
(ASVG)
• Beginn Beitragspflicht:
mit 2. Monat des Dienstverhältnisses
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Keine Beitragspflicht
1. Monat des DV
außer
Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten (sofortige Beitragspflicht)
Beispiel:
Beginn DV:12.3.2003
Beginn Beitragspflicht:12.4.2003
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vorsicht!
MV-beitragsfreier 1. Monat = Natural-monat
„Splitten“ bei Beginn des DV während
Kalendermonat
gesamtes Entgelt des ersten Monats MV-beitragsfrei, auch Sonderzahlungsanteile
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Ende der Beitragspflicht
mit dem Ende des Entgeltanspruches
(ASVG)
daher:
Urlaubsersatzleistung, Kündigungs-
entschädigung MV-beitragspflichtig
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Beitragspflicht für entgeltfreie Zeiten
– Präsenz-/Zivildienst
– Wochengeld
– Krankengeld
1,53 % von € 435,90
1,53 % vom Letztbezug
1,53 % vom halben
Letztbezug
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Beitragspflichtiges Entgelt (ASVG)
• Lohn/Gehalt
• Sonderzahlungen
• Provisionen, Prämien
• Überstundenentgelt
• Trinkgelder
• Sachbezüge
• Drittprovisionen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Beitragsfreies Entgelt (ASVG)
jeweils unter bestimmten Voraussetzungen:
• Auslagenersätze• Schmutzzulagen• Fehlgeldentschädigungen• Jubiläumsgeschenke/Jubiläumsgelder• freiwillige soziale Zuwendungen• freie oder verbilligte Mahlzeiten• Fahrtkostenzuschüsse (Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte)
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Beitragsabwicklung
• Einzahlung MV-Beiträge: gemeinsam mit SV-Beiträgen
• Regelung von:– Fälligkeit– Verzugszinsen– Eintreibemöglichkeiten
wie bei SV-Beiträgen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Laufende Beiträge(Aus der Sicht des Arbeitgebers)
• Laufende Beiträge sind Betriebsausgabe
• Bis 1,53% des Entgelts keine Lohnnebenkosten
• Bei > 1,53%: steuerpflichtiger Arbeitslohn DB, DZ, KommSt Sozialversicherung
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Laufende Beiträge(Aus d. Sicht d. Arbeitnehmers)
• Bis 1,53% d. Entgelts kein steuerpflichtiger
Arbeitslohn
• Bei > 1,53%: steuerpflichtiger Arbeitslohn (LSt, SV)Überzahlungen 1. Monat, SZ-Anteil f. 1. MonatMaßnahmen f. d. Zukunftssicherung (€ 300,-) ???
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigung Neu - Details
• Für wen gilt das BMVG?
• MV- Beitragspflicht und Beiträge
• MV-Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten
• Übertritt in die Abfertigung Neu
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
MVK-Leitzahl
für jede MV-Kasse (vergeben durch Wirtschaftskammer)
vergleichbar einer Bankleitzahl
bei Meldungen und Beitragszahlungen an Krankenkassen zu verwenden
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Verwaltungskosten
• für alle Beitragszahler gleich• 1% - 3,5% der Abfertigungsbeiträge• bei Übertragung von Altabfertigungen
– max. 1,5% des Übertragungswertes und – max. € 500 je Altabfertigung
• Barauslagen (Depotgebühren, Bankspesen)• Kostenersatz für Vermögensverwaltung
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Auswahl der MVK
• im Betrieb mit Betriebsrat
– mittels Betriebsvereinbarung
• im Betrieb ohne Betriebsrat
– durch den Arbeitgeber
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Verfahren im Betrieb mit Betriebsrat:
keine Unterfertigung des Beitritts-vertrages ohne Betriebsvereinbarung über Auswahl der MV-Kasse
Abschluss dieser Betriebsvereinbarung über Schlichtungsstelle erzwingbar (Antrag durch AG oder BR)
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Verfahren im Betrieb ohne Betriebsrat:
• Vorschlag des Arbeitgebers
• neuer Vorschlag des Arbeitgebers– bei Einwänden von 1/3 der Arbeitnehmer– innerhalb von 2 Wochen
• Beiziehung der Gewerkschaft
• Schlichtungsstelle
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vorsicht!
im Betrieb ohne Betriebsrat:
keine Unterfertigung des Beitritts-vertrages über Auswahl der MV-Kasse bei Einwänden von 1/3 der Arbeit-nehmer innerhalb von 2 Wochen
bindende Entscheidung der Schlichtungsstelle (Antrag durch AG oder Gewerkschaft)
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Beitrittsvertrag
• Grundsätze der Veranlagungspolitik• Kündigung des Beitrittsvertrages (nähere
Voraussetzungen)• Höhe der Verwaltungskosten• Meldepflichten des AG• allfällige Zinsgarantie• alle Dienstgeberkontonummern des AG• Barauslagen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Kontrahierungszwang
• AG kann schriftlich auf Abschluss eines Beitrittsvertrages mit MV-Kasse bestehen
• MV-Kasse muss – zu den gleichen Bedingungen– insbesondere zu den gleichen
Verwaltungskosten
wie bei ihren sonstigen Beitrittsverträgen abschließen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigung Neu - Details
• Für wen gilt das BMVG?
• MV- Beitragspflicht und Beiträge
• MV-Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten
• Übertritt in die Abfertigung Neu
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Verfügungsmöglichkeiten• Auszahlung• Weiterveranlagung• Übertragung in MVK des neuen Arbeitgebers• Ankauf von Anteilen an einem
Pensionsinvestmentfonds• Überweisung an Versicherung für
Pensionszusatzversicherung• Überweisung in Pensionskasse
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Auszahlungsanspruch
Grundvoraussetzungen:
• effektive MV-Beitragszahlung (3 Jahre)
• Beendigung des DV
• Nichtvorliegen abfertigungsschädlicher
Beendigungsgründe
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Auszahlungsanspruch
Abfertigungsschädliche Beendigung bei:
• Dienstnehmerkündigung
• berechtigte Entlassung
• unberechtigter vorzeitiger Austritt
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Auszahlungsanspruch
Begünstigte Fälle:
• Beendigung des DV nach Erreichen des
Anfallsalters für die vorzeitige
Alterspension
• seit 5 Jahren kein MV-beitragspflichtiges
DV mehr
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Auszahlung
• Abfertigung alt:
LSt 6% oder Vervielfachermethode
• Abfertigung neu:
Einkünfte aus NSA
LSt 6% oder bei Rentenoption 0%
• Steuerbegünstigung auch bei > 1,53% !!!
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Rentenoption• Übertragung an
Versicherungsunternehmen für eine Pensionszusatzversicherung
Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten PIF
Pensionskasse
• Grundsatz: steuerfrei; Kapitalabfertigung 6%
• Überweisung von MV-Kasse zur Rentenaus-zahlung ist steuerfrei
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigung Neu - Details
• Für wen gilt das BMVG?
• MV- Beitragspflicht und Beiträge
• MV-Kasse
• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten
• Übertritt in die Abfertigung Neu
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vollübertritt („Übertragung“)
• schriftliche Vereinbarung bis 31.12.2012
• Altabfertigungsanwartschaft zum Stichtag
(Tag des Übertritts) wird durch
Übertragungsbetrag ersetzt
• ab Stichtag 1,53% Beitrag in MVK
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Teilübertritt („Einfrieren“)
• schriftliche Vereinbarung
• Altabfertigungsanwartschaft zum Stichtag
(Tag des Übertritts) bleibt bestehen
• ab Stichtag 1,53% Beitrag in MVK
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Grundvoraussetzungen
• bestehendes DV im System Abfertigung alt
• ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
• frühester Übertrittsstichtag 1.1.2003
• spätester Übertrittsstichtag beim
Vollübertritt („Übertragung“) 31.12.2012
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vorsicht!
kein mündlicher oder schlüssiger Übertritt
kein Übertritt durch Betriebs- vereinbarung
bloßes MV-Beitragszahlen wirkungslos
kein Druck auf den Arbeitnehmer
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vollübertritt („Übertragung“)
Höhe des Übertragungsbetrages:
• frei vereinbar („Fluktuationsabschlag“)• Untergrenze:
– halbe fiktive Abfertigung (Gefahr von Sittenwidrigkeit!)
• Obergrenze – fiktive Abfertigung (Steuer- und SV-Pflicht von
Mehrbeträgen als Vorteil aus dem DV!)
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vollübertritt („Übertragung“)
Überweisung des Übertragungsbetrages:
• binnen 5 Jahren ab Übertragung
• jährlich mindestens 1/5 zzgl. 6%
Rechnungszinsen des jährlichen
Übertragungsbetrages
• vorzeitige Überweisungen zulässig
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vorsicht!
Abfertigung alt gibt es nach Stichtag nicht mehr
Abfertigungsanwartschaften können dem Arbeitnehmer nicht mehr
verloren gehen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vollübertritt• Übertragungsbeträge (für Altansprüche)
kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bis zur Höhe der gesetzlichen (kollektivvertragl.) Ansprüche
Bei Überschreitung: Steuerpflicht
Betriebsausgabe
• Abfertigungsrückstellung: Ende des alten Systems, steuerwirksame Auflösung
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vollübertritt(Detail)
• Übertragungsbetrag:bis zur Höhe der Rst: sofort BetriebsausgabeBetrag > RSt: Verteilung des Differenzbetrages
auf 5 Jahre (unabhängig von Zahlung!)
Betrag > RSt +> fiktive Ansprüche: sofort Betriebsausgabe
Zinsen: Betriebsausgabe
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vollübertritt (Beispiel)
Übertragung per 1.1.2003
Übertragungsbetrag: € 70.000,-
Rückstellung: € 50.000,-
Auflösung der Rückstellung + 50.000,-
Übertragungsbetrag Betriebsausgabe - 50.000,-
1/5 von 20.000,- Betriebsausgabe - 4.000,-
Steuerliche Auswirkung 2003 - 4.000,-
Steuerliche Auswirkung 2004 - 2007 - 4.000,-
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Teilübertritt („Einfrieren“)
Abfertigung alt für Dienstzeit bis zum Stichtag
Abfertigung neu für Dienstzeit ab dem Stichtag
Schicksal der Abfertigung alt bleibt offen
Anwartschaften aus Abfertigung neukönnen dem Arbeitnehmer nicht
mehr verlorengehen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Teilübertritt („Einfrieren“)• Ab Übertrittsstichtag System Abfertigung neu
• Rückstellungen: bleiben für Altansprüche
grundsätzlich bestehen (47,5% 2003, 45% 2004)
• Ansteigen der Rückstellung: Steigerung Lohn-/Gehaltsniveau
60% bei DN über 50 Jahre
kein Anstieg aufgrund der Anzahl der Dienstjahre!!!
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Abfertigungsrückstellung(steuerfreie Auflösung)
• Auf versteuerte Rücklage od. Kapitalkonto
• Nur im Jahr 2003 möglich !!
• Nur für Gesamtbetrag der Rückstellungen möglich
• Nur insoweit Abfertigungsansprüche nicht an MV-Kasse
übertragen oder ausbezahlt
Folge: in Zukunft keine RStbildung mehr möglich!!!
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Steuerfreie Auflösung RSt- Auswirkungen
• Abfertigungszahlungen u. Übertragungsbeträge ab
2004: auf 5 Jahre verteilt Betriebsausgabe
„doppelter Steuervorteil“
• Achtung! keine Rückstellungsbildung mehr
Liquiditätsabfluss im Jahr der Zahlung nur 1/5 Betriebsausgabe
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Wertpapiere
• Auflösung der Wertpapierdeckung:2003 40%, 2004 30%, 2005 20%, 2006 10%,
2007 0%
• Orientierung an den Vorjahresrückstellungsbeträgen
• Gänzlicher Abbau möglich Übertragung MV-Kasse Steuerfreie Auflösung der Rückstellung Auszahlung von Abfertigungen
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Freiwillige Abfertigungen
• Verbleib im alten System: freiwillige Abfertigung möglich
• Teilumstieg: nur für Zeiträume, wo kein Anspruch geg. MV-
Kasse bestanden hat
• Totalumstieg:keine freiwillige Abfertigung möglich
• AG-Vorstände und GmbH-GF
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Vergleichssummen
• Bei oder nach Beendigung Dienstverhältnis
• Für Zeiträume mit Anwartschaft geg. MV-
Kasse
• Bis € 7.500,- - 6% Lohnsteuer
• Zusätzlich 1/5-Begünstigung
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Sonstige Steuern
• Umsatzsteuer
• Versicherungssteuer
• Ertragsbesteuerung in der MV-Kasse
• Erbschaftssteuer